#hätte ich mein protokoll schreiben sollen was ich abgeben muss? ja.
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NICK PRICE als PETER SHAW in DAS VERFLUCHTE SCHLOSS
"Klingt nach einem typischen Fall für die drei Fragezeichen. Unheimlich. Gefährlich. Kaum lösbar."
#hätte ich mein protokoll schreiben sollen was ich abgeben muss? ja.#habe ich die halbe nacht mit sinnlosen gifs verbracht? auch ja#die drei ???#die drei fragezeichen#peter shaw#pete crenshaw#nick price#movie tags#edit#mine
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Vorsatz oder nicht - Erste Bürgermeisterin vor Gericht
(M)ein Protokoll Disziplinarverfahren Freistaat ./. John:
08:42 Uhr - es sind noch 45 Minuten bis zum Beginn und die Ersten sind schon da. Je nach "Partei" werden sie schon Anwesenden mit Handschlag oder nur durch ein freundliches "Guten Tag" begrüßt - "Hüben wie Drüben".
09:01 Uhr - die ehrenamtlichen Richter werden zum Vorgespräch in das Vorzimmer gebeten. Und es kommen gerade zwei Herren mit großen Rollkoffern, die ich für eine Urlaubsreise nehmen würde, und begrüßen Frau John. Das sind hoffentlich nicht die "Aktenkoffer". Ich tippe da ja eher auf eine anschließende Übernachtung ...
09:09 Uhr - wir dürfen herein und die ersten Pressefotos werden gemacht.
Ein nicht minder kleinerer Koffer ist wirklich ein Aktenkoffer - Inhalt ca. 10 dicke Aktenordner mit einer Vielzahl von bunten Markierungen am Rand. Drei Plätze in der ersten Reihe sind für die Ablage der Akten auf Stühlen zu räumen.
Dauert das heute länger als erwartet? Gut, dass ich heute meinen Bürorechner mit habe - doppelte Akkukapazität.
09:14 Uhr - neben mir lehnt ein Stativ mit einer Kamera der ARD an der Wand.
Also die Landesanwaltschaft kommt "nur" mit einer vollen Klappkiste und drei Pilotenkoffern.
Alle bereiten sich auf den "Wettkampf" vor - oder eher eine "Aktenschlacht"? Nein, das ist ein unschönes Wort.
Die BMS-Fraktion ist vollständig vertreten. Sonst weitere Stadträte von B90/Grüne, DPF und SPD sowie andere bekannte Gesichter. Die geladene Zeugin ist auch da. Frau John muss ein Foto-Gewitter über sich ergehen lassen.
Der Saal ist nicht voll, aber gut besucht. Ca. 30 Zuhörer werden den Prozess verfolgen.
09:28 Uhr - gespannte Ruhe ...
09:30 Uhr - gespannte Stille ...
09:33 Uhr - man könnte eine fallengelassene Stecknadel hören ... es wird nur noch geflüstert ...
09:35 Uhr - die Spannung sinkt, die Gespräche werden wieder lauter ...
09:36 Uhr - Das Gericht tritt ein ...
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Sie eröffnet die Verhandlung und vereidigt einen der ehrenamtlichen Richter. Sie ruft die Sache auf und fragt nach den anwesenden Anwälten. Die Zeugin darf der Verhandlung bis zur Befragung nicht beiwohnen.
Der Sachverhalt wurde mit den ehrenamtlichen Richtern erläutert. Sie fragt, ob ein förmlicher Sachbericht gewünscht wird. Die Anwälte verneinen.
Sie fasst zusammen. Zunächst werden die Vorwürfe vorgetragen. Ziel ist die Kürzung der Dienstbezüge für 36 Monate um 10%. Folgende Beschlüsse sollen nicht oder verspätet umgesetzt oder verspätet beanstandet worden sein:
Umgang mit dem Stadtrat im Rahmen der Bahnverträge
Beteiligung der Stadträte an den Gesprächen mit der Bahn
Mehrere Beschlüsse im Zuge der Herausgabe des Gutachtens von Herrn Dr. Leisner
Es gab Beanstandungen trotz eigener Betroffenheit
Beschlüsse im Zuge des CENTRUMS
Beschlüsse im Zuge der Versendung des Protokolls der OBB
Durchgeführte Sondersitzungen trotz fehlender Beschlussfähigkeit
Gegendarstellung zu SZ Artikel auf der städtischen Internetseite mit negativen Urteilen über Stadträte und den Verfasser
(Anm. d. Verf.: Das ist schon eine stolze Liste. Wir sehen, es geht hier nicht um ein einzelnes (mögliches) “Vergehen”, sondern um eine Gaze Reihe.)
Als Gegenargumente werden zusammengefasst vorgetragen:
Spontan geänderte Tagesordnungen durch die von Frey/Janik/Gaßner geführte Mehrheit
Durch vom Stadtrat initiierte Klagen mehr Aufwand für die Verwaltung, deshalb wurden Beschlüsse verzögert umgesetzt bzw. beanstandet
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Der von der Verteidigung beantragte Beweisaufnahme wird als ungeeignet betrachtet, da kein konkretes Verhalten aufgezählt wird. Die Zeugin soll hier eine Wertung abgeben.
Herr Brey (Verteidiger): Es geht hier um eine Vielzahl von Vorwürfen - vielleicht so 70 bis 100, er hat das nicht gezählt. Die Zeugin kann schon berichten, wie kurzfristig da gehandelt werden musste. (Anm. d. Verf.: Wie, es wird heute nur wenige Vorwürfe verhandelt? Das macht das Ganze auch nicht besser?)
Herr Geislinger (Verteidiger): Die Verwaltung wurde innerhalb eines begrenzten Zeitraums konzentriert lahmgelegt, damit Beschlüsse nicht rechtzeitig umgesetzt werden können. (Anm. d. Verf.: Das ist auch eine gute Strategie. Die Ehrenamtlichen sollen es also geschafft haben, die Hauptamtlichen von ihrer eigentlichen Arbeit komplett abzuhalten.)
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Sie hält an ihrer Meinung fest.
Die Zeugin wird hineingebeten.
Frau Schretter fragt die Formalien ab und weist auf mögliche Folgen hin. Sie erläutert gemäß dem Beweisbeschluss, und schildert, was jetzt für Fragen kommen werden. Ob bestimmte Stadtratsmitglieder in der 2. Hälfte 2017 die Tagesordnungen von Sitzungen abgeändert und Dringlichkeitsanträge gestellt haben und ob Stadträte vorformulierte Beschlussvorschläge mitgebracht haben, welche die Stadtverwaltung vorher nicht gesehen hat. Und sie wird nach dem daraus resultierenden Verwaltungsaufwand gefragt werden.
Herr Brey (Verteidiger): Er fragt nach, wie der Ablauf normalerweise gewesen sind. Er hat gelernt, dass die Stadt die Beschlussvorlagen vorbereitet.
Frau Dressler: Es war anders, als sie es erwartet hat. Im April 2017 hat sie angefangen. Dort wurden schon regelmäßig die vorbereiteten Tagesordnungen verändert. Es wurden Tagesordnungspunkte vertragt - manchmal fünf bis sechs mal. Es wurde die Reihenfolge geändert. Beschlussvorschläge der Verwaltung wurden abgeändert. Wieviel von ihren recherchierten Beschlüssen übernommen wurden, weiß sie nicht - wohl nur selten.
Herr Brey (Verteidiger): Konnte Sie sich auf die geänderten Beschlussvorschläge vorbereiten?
Frau Dressler: Die Änderungen wurden immer erst in der Sitzung beschlossen. Zumeist wurde auf meine Bedenken nicht eingegangen und die geänderten Beschlüsse wurden beschlossen. Als Beispiel führt sie den Ferienausschuss an, in dem aus der öffentlichen Sitzung 7 Punkte vertagt wurden. (siehe https://www.politik-starnberg.de/post/165037636770/außer-spesen-nichts-gewesen-wenn-demokratische).
Herr Geislinger (Verteidiger): Was bedeutete das für die Verwaltung?
Frau Dressler: Wenn die Beschlussvorschläge so abgeändert wurden, dass sie rechtswidrig sind, mussten sie beanstandet werden. Das ist ein großer Verwaltungsaufwand, da diese zunächst wieder in den Stadtrat verwiesen werden mussten, um anschließend auch schriftlich an die Rechtaufsicht weitergeleitet zu werden.
Herr Geislinger (Verteidiger): Wer hat diesen Verwaltungsaufwand gehabt?
Frau Dressler: Zumeist ich mit der Ersten Bürgermeisterin.
Herr Brey (Verteidiger): Waren das komplexe Fragestellungen? Hätten Sie Unterstützung benötigt?
Frau Dressler: Mit der bisherigen Ausbildung hätte sie das als Nicht-Jurist nicht leisten können. Sie hat da noch Erfahrungen sammeln müssen, da sie ja in diese Situation so herumgerutscht ist.
Herr Kirchmair (Landesanwaltschaft): Er spitzt zu. Worüber reden wir hier eigentlich. Es wird nichts konkretisiert. Es werden allgemeine Themen angesprochen.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Eventuell hätte bei gewissen Vorwürfen die Arbeitssituation eine Rolle gespielt. Bitte fragen Sie nach konkreten Situationen.
Herr Geislinger (Verteidiger): Die Hintergründe der überlasteten Verwaltung hat die Landesanwaltschaft nicht interessiert. Da die Verzögerungen eine große Rolle spielen, ist die Befragung relevant.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Die bisherigen Fragestellungen können auch in den Akten nachgelesen werden.
Herr Kirchmair (Landesanwaltschaft): Er schlägt vor, dass das Gericht die Zeugin befragt. Dann werden auch die vom Gericht richtigen Fragen gestellt werden.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Das Gericht hat keine Fragen an die Zeugin.
Herr Kirchmair (Landesanwaltschaft): Deshalb ist diese Beweissicherung nicht relevant.
Herr Brey (Verteidiger): Er zitiert jetzt aus einem konkreten Fall zu der körperlichen Herausgabe des Rechtsgutachtens. Herr Rechtsanwalt Janik hat da ein Schreiben aufgesetzt, in dem er die Akteneinsicht als angemessen beschrieben hat. (Anm. d. Verf.: Da werden jetzt wohl zwei Unterpunkte vermischt, was aber der Landesanwaltschaft auffällt.) Die Zeugin wird gefragt, ob der Umgang mit der Herausgabe des Rechtsgutachtens und der Akteneinsicht in Ordnung war und was die Verwaltung dazu getan hat.
Frau Dressler: Der Beschluss bzgl. Herausgabe wurde beanstandet, da kein Anspruch bestand. Die Akteneinsicht wurde nach dem Beschluss innerhalb von zwei Tagen gewährt. Sie persönlich hat die Akteneinsicht nicht begleitet.
Herr Geislinger (Verteidiger): Warum wurden immer Beschlüsse verspätet umgesetzt bzw. beanstandet?
Herr Kirchmair (Landesanwaltschaft): Die Zeugin kann keine Bewertungen abgeben.
Frau Dressler: Ein Datum kann ich nach zwei Jahren nicht mehr nennen.
Herr Geislinger (Verteidiger): Eigentlich sollte man den Sachverhalt schildern lassen.
Herr Kirchmair (Landesanwaltschaft): Er bittet erneut, dass das Gericht die Befragung übernimmt.
Herr Geislinger (Verteidiger): Trifft es zu, dass durch die Änderungen der Tagesordnungen der Verwaltung Mehraufwand entstanden ist, so dass Beschlüsse nicht rechtzeitig umgesetzt werden konnten.
Frau Dressler: In ihrem Arbeitsbereich ja, da sie verschiedene Stellungnahmen zu schreiben, zu kanalisieren und zu beantworten hatte. Es waren teilweise drei bis vier Stellungnahmen gleichzeitig. Die "Betreuung des Stadtrats" war ja damals nur eine ihrer Aufgaben. Bezogen auf den konkreten Fall "Rechtsgutachten" kann sie aber nichts sagen. Sie kann nur allgemein antworten, dass es durch die vielen Schreiben an das Landratsamt Mehraufwand gab. Es gab Sondersitzungen vorzubereiten, man musste in den Sitzungen anwesend sein und es musste geladen werden. Wenn das nicht ausreichend konkret ist, tut es ihr leid.
(Anm. d. Verf.: Es stellt sich mir die Frage, ob Frau Dressler nur das "Ausbaden" musste, was ihre Chefin durch Intransparenz und Nicht-Informieren des Stadtrats initiiert hat.)
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Gibt es noch weitere konkrete Fragen? Der Gesamteindruck steht ja schon in den Akten. Sie hätte sich konkretere Fragen gewünscht.
Herr Geislinger (Verteidiger): Das kann einer Zeugin nicht abverlangt werden. Ihm geht um die Art und Weise bzgl. Umgang zwischen Stadtrat und Verwaltung. Das ist deutlich geworden.
Die Zeugin wird wieder entlassen.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Sie erörtert die Rechtslage. Die Vorwürfe wurden angeschnitten und beide haben schon vorgetragen.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Sie möchte die Vorwürfe einzeln durchgehen.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Beginnen wir mit dem Beschluss von Ende 2016, der nicht rechtzeitig vollzogen wurde. Sie fragt nach Ergänzungen durch die Anwälte, was noch nicht schriftlich ausgeführt wurde.
Herr Brey (Verteidiger): Dem Kläger reicht es wohl, dass die subjektive Situation nicht berücksichtigt wird. Er zitiert Aussagen zum Vorsatz aus einem Schreiben eines Vorwurfs, der heute nicht behandelt wird. (Anm. d. Verf.: Es gibt also noch mehr "Verfehlungen", als die heute hier aufgeführten Punkte?) Die Landesanwaltschaft hat nicht aufgeführt, wie man Vorsatz nur durch Tatsachen belegen kann.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Vorsatz ist Wissen und Wollen des Tatbestands. Es geht darum, dass ich weiß, dass ich einen Beschluss vollziehe bzw. beanstande. Die Bürgermeisterin hat die Gemeindeordnung quasi "ausgehebelt", in dem zu jeder Aussage der Rechtsaufsicht eine rechtsanwaltliche Gegenaussage getroffen wurde.
Herr Brey (Verteidiger): Damit unterstellen sie dem Kollegen Numberger, dass er ein Lohn-Rechtsanwalt ist?
Herr Geislinger (Verteidiger): Wir reden nicht über die Verletzung von Strafrechtsnormen. Wenn ein nicht rechtzeitig vollzogener Beschluss disziplinarisch relevant wird, dann brauchen wir mehr Gerichte. Das passiert dauernd. Das alleine kann kein Vorsatz sein. (Anm. d. Verf.: Es geht ja um weitaus mehr, als "einen" Beschluss. Die Summe der nicht korrekt umgesetzten Beschlüsse ist hier für mich das “Problem”, nicht ein einzelner Beschluss.) Es gab ja durchaus Anlass, an einigen Aussagen der Rechtsaufsicht zu zweifeln. Da gab es schon seltsame Rechtsauffassungen.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Hat die Erste Bürgermeisterin auch einmal eigenständig die Rechtsaufsicht eingeschaltet?
Frau John: Nach einem Stadtratsbeschluss über einen Verkauf eines Grundstücks hat sie die Rechtsaufsicht eingeschaltet. Und von ähnlichen Fällen "gibt es Hunderte". (Anm. d. Verf.: Wer übertreibt, dem glaubt man nicht?)
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Dieser Fall ist nicht Gegenstand der Klage. Für die Vorwürfe zum Thema "subjektiv" möchte sie einzeln die Vorwürfe durchgehen.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Es geht also darum, dass es einen "subjektiven Tatbestand" nicht gegeben hat? (Anm. d. Verf.: "subjektiver Tatbestand" = Vorsatz).
Jetzt werden die einzelnen Klagepunkte durch:
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Kommen wir zum Punkt Beauftragung des Rechtsgutachtens.
Herr Brey (Verteidiger): Die Landesanwaltschaft hat nachzuweisen, dass es hier Vorsatz gegeben hat. Es ist nicht ersichtlich, wo da der Vorsatz war.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Für die Stadt Starnberg hatte das Gutachten eine große Bedeutung. Ohne Handeln kann da einiges an Schaden entstehen. Zwischen Juli 2016 und Ende 2017 war eine große Zeitspanne, um das Gutachten erstellen zu lassen. Eine zeitgerechte Umsetzung hat hier nicht stattgefunden. Als möglicher Schadensersatz hat auch Herr Dr. Leisner 110 Mio. EUR festgestellt.
Herr Brey (Verteidiger): Es gab Gründe, warum das nicht zeitnah umgesetzt werden konnte. Es sollten ja noch Gespräche mit der Bahn geführt werden. Auch bei der Bahn war der Sachverhalt erst im September 2017 klar. Es gab da neue Mitarbeiter. Das kann doch die Bürgermeisterin auch nicht alleine lösen. Ein Ergebnis lag noch rechtzeitig vor. (Anm. d. Verf.: Das ist aber eine kühne Aussage, aber das ist ja wohl seine Aufgabe als Verteidiger.)
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Allen war klar, dass die Zeit drängt. Das Gutachten wurde vom Stadtrat beauftragt, nicht von der Ersten Bürgermeisterin.
Herr Kirchmair (Landesanwaltschaft): Das Gutachten hätte rechtzeitig einen Beitrag zur Lösung beigetragen. Wir hatten einen mitdenkenden Stadtrat, der ein Rechtsgutachten haben wollte, um 1,5 Jahre vorher zu beraten. Es gib ein Beschlussdatum und ein Ausführungsdatum. Und da liegen 9 Monate dazwischen.
Herr Geislinger (Verteidiger): Was hat denn das Gutachten dazu beigetragen? Nur das Verträge zu erfüllen sind und dass es Schadensersatzzahlungen geben kann.
Frau John: Heute würde man zum objektiven Schluss kommen, dass die Bahnverträge rechtswidrig sind, da die Stadt finanziell überfordern. Die Verwaltung hat von sich aus vorgeschlagen, eine Projektanalyse zu machen, was sich für Verpflichtungen für die Stadt ergeben würden. Das wurde dem Ausschuss vorgestellt. Mit der Beauftragung des Rechtsgutachtens wurde auch festgestellt, dass die Stadt sich das nicht leisten kann. Die Bahn stand danach nicht für Gespräche zur Verfügung. Der Anwalt, der das begutachten sollte, sollte erst aktiv werden, wenn Gespräche mit der Bahn stattgefunden haben. Im September 2017 hat dann dieses Gespräch stattgefunden. Es wurde antragsgemäß Auskunft erteilt. ... (Anm. d. Verf.: Jetzt verliere ich den Faden.)
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Das wird gar nicht bestritten. Der Beschluss ist nicht vollzogen worden. Die Voraussetzung eines Gespräches mit der Bahn für das Rechtsgutachten sieht sie nicht.
Herr Brey (Verteidiger): Sobald der Bürgermeisterin erkannt hatte, dass es keine Gespräche mit der Bahn gibt, hat sie das Gutachten beauftragt. (Anm. d. Verf.: Ui - auch das ist eine gewagte These und nie vom Stadtrat als Auftraggeber so formuliert worden.)
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Jetzt kommen wir zum Vorwurf bzgl. der Beteiligung der Stadträte an den Gesprächen mit der Deutschen Bahn.
Herr Brey (Verteidiger): Beim ersten Vorgespräch ohne Inhalt mit der Bahn ging es nur um ein Kennenlernen. Da hätten auch schon die 9 Fraktionsmitglieder mit dabei sein sollen? Das ist nicht praktikabel. Ihm erschließt sich nicht, dass da der Stadtrat gegen seinen Beschluss ausgeschlossen wurde.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Bei einer Terminvereinbarung sind nicht alle mit dabei zu sein. Die Einschränkung auf Gespräche mit "nur Inhalt" ist nicht Bestandteil des Stadtratsbeschluss gewesen. Auch ging es in dem "Kennenlern-Gespräch" um Inhalte bzgl. der weiteren Vorgehensweise, die auch im Gesprächsprotokoll festgehalten wurden.
Frau John: Auch Herr Dr. Leisner hat an dem Gespräch teilgenommen. Der hat sich dann mit der nicht angekündigten Rechtsanwältin der Bahn über diese Themen unterhalten.
(Anm. d. Verf.: Ich werde jetzt nicht jeden einzelnen Punkt jetzt mitschreiben und mich auf die Kernaussagen zu beschränken. Generell sieht die Verteidigung keinen Vorsatz, die Landesanwaltschaft schon.)
Herr Geislinger (Verteidiger): Zum Vorwurf, ob die Stadt Unterlagen an den Stadtrat auszuhändigen hat, kann man eben streiten. Das ist aber dann keine dienstrechtliche Verletzung.
Herr Brey (Verteidiger): Die Rolle der Rechtsaufsicht ist eine Besondere. Die Rechtsaufsicht war zunächst nur beratend tätig, hat dann aber eine Verletzung der Dienstaufsichtspflicht gesehen. Auch wurden auch keine Ersatzvornahmen durch die Rechtsaufsicht vorgenommen.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Der Beschluss auf Herausgabe des Gutachtens wurde weder vollzogen noch rechtszeitig beanstandet. Die Unverzüglichkeit gilt für alle Verfahrensschritte. Wenn im Dezember die Verjährung abläuft, kann man nicht im September zwei Monate warten, bevor die Herausgabe beanstandet wurde. Auch wurde das Gutachten dem Auftraggeber quasi vorenthalten. Die Rechtsaufsicht hatte schon im Oktober mitgeteilt, dass eine Beanstandung schnell durchgeführt werden müsste. Am Ende war der Beschluss auch nicht zu beanstanden.
Herr Brey (Verteidiger): Er ist auch der Auffassung, dass "unverzüglich" reagiert wird, der Begriff ist aber in der Gemeindeordnung nicht enthalten. Es gibt eine gemeinsame Basis, die nicht enthält, dass in jedem Verfahrensschritt unverzüglich zu handeln ist. Wenn das Gutachten in die Hände der Bahn gekommen wäre, wäre das schädlich gewesen.
Herr Geislinger (Verteidiger): Er verweist auf die Zeugenbefragung. Zu der Zeit wusste die Verwaltung nicht, "wo ihr der Kopf steht". Die vorgeworfene Zeitspanne ist deshalb keine Verletzung der Dienstpflicht.
(Anm. d. Verf.: Jetzt geht es ein wenig Hin und Her.)
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Es folgt der nächste Punkt - die Nichtversendung des Protokolls aus dem Gespräch mit der Bahn.
Herr Brey (Verteidiger): Es gibt keine objektiven Punkte, aus denen man schließen kann, dass die Beklagte den Beschluss vorsätzlich nicht bzw. verspätet vollzogen hat.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Die Bürgermeisterin hat die Beschlüsse gekannt und diesne erst nach 2(?) Monaten beanstandet.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Jetzt geht es um den Beschluss zur Verlängerung der Bahnverträge.
Herr Geislinger (Verteidiger): Wenn ein Dienstvergehen vorgeworfen wird, hat auch der subjektive Tatbestand betrachtet zu werden.
Herr Kirchmair (Landesanwaltschaft): Wusste denn Frau John nicht, dass sie die Gesetze einzuhalten hat?
(Anm. d. Verf.: So manche Stellungnahmen sind schon schwierig mitzuschreiben. Irgendwie läuft es darauf hinaus, ob “Vorsatz” vorhanden ist, wenn man die Regeln kennt, sich aber aus möglicherweise externen Gründen nicht daran hält. Hätte da nicht eine Information an den Stadtrat mit einer Begründung für die Verspätung alle “Probleme” gelöst? Die gab es aber selten bis gar nicht - damit wird für mich der Vorsatz irgendwie eher verstärkt, oder?)
Herr Geislinger (Verteidiger): Frau John hat alles mit Erfolg dafür getan, dass es mit dem Bahnvertrag weitergeht. (Anm. d. Verf.: Das ist sicher die Sicht der Verteidigung und kann nur nachvollzogen werden, wenn man sich ausschließlich auf die Erste Bürgermeisterin beschränkt und die anderen Beteiligten eigentlich komplett ausblendet, z. B. den Stadtrat. Mit so einer Aussage macht sich der Verteidiger zu einen “Lohn-Rechtsanwalt”, was er in dieser Konstellation auch ist.)
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Jetzt geht es zum Punkt zur Gewährung der Akteneinsicht in das Gutachten von Herrn Dr. Leisner.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Der Umgang der Bürgermeisterin mit dem Stadtrat war nicht in Ordnung. Die Prüfung der Akteneinsicht wurde erst am 8.12. für den 12.12. und 13.12. zeitlich beschränkt zugelassen, wo am 13.12. abends die zugehörige Sitzung war. Da wurde dem Stadtrat eine vernünftige Vorbereitung verwehrt.
Herr Brey (Verteidiger): Es gibt eine Aussage eines Rechtsanwalts, dass die durchführte Gewährung der Akteneinsicht zulässig war. (Anm. d. Verf.: Formal mag das stimmen, aber inhaltlich bezogen auf die zu leistende Aufgabe des Stadtrats sicher nicht.)
Herr Geislinger (Verteidiger): Es ging dem Stadtrat um das Prinzip.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Ein mündlicher Vortrag reicht für eine umfassende Information nicht aus.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Jetzt kommt der Punkt im Kommunalverfassungsstreit
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Die Bürgermeisterin hätte als persönlich Beteiligte keinen Beschluss verzögern dürfen.
Herr Brey (Verteidiger): Da gibt es keine Betroffenheit. Alles wurde vertieft ausgeführt.
Herr Geislinger (Verteidiger): Wäre dann nicht auch der 2. Bürgermeister persönlich beteiligt?
Herr Brey (Verteidiger): Es wurde nur geprüft, ob die Auszahlung berechtigt war. Auch wurde die persönliche Beteiligung erst nachträglich von der Rechtsaufsicht festgestellt. Die Folge wäre ja, das eine Bürgermeisterin einen Beschluss nicht beanstanden dürfte.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Sie hat das ordnungsgemäße Betreiben des Stadtrats behindert.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Jetzt geht es zum nicht vollzogenen Beschlusses zum CENTRUM.
Herr Brey (Verteidiger): Der Vorwurf ist, dass bewusst ein "Schwebezustand" erzeugt wurde. Bei Ausgaben im 5-stelligen Bereich ist eine Prüfung sinnvoll.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Sie hat den Beschluss schon in der Sitzung für rechtswidrig gehalten. Warum wurde der Beschluss dann so spät beanstandet, dass er nicht mehr korrigiert bzw. umgesetzt werden konnte. (Anm. d. Verf.: Das CENTRUM wurde ja dann an Investoren verkauft.)
Herr Brey (Verteidiger): Wenn Stadträte die Sitzung verlassen haben, kann nicht ein zweites Mal über einen Punkt beraten oder beschlossen werden.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Eine Beanstandung ist ein anderer Beratungsgegenstand.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Jetzt kommt der Beschluss zum Versenden des Protokolls der Obersten Baubehörde.
Herr Brey (Verteidiger): Das Gericht hatte entschieden, dass dieses Dokument nicht herausgegeben werden darf. An gerichtliche Entscheidungen hat sich die Gemeinde zu halten.
Herr Geislinger (Verteidiger): Da hat die Rechtsaufsicht nicht einmal mehr die gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt.
(Anm. d. Verf.: Wenn das so richtig wäre, hätte die UWG ja mit dem vorzeitigen Versenden im Dezember 2017 rechtswidrig gehandelt. Das hat aber keine beanstandet, denn beim Stadtratsbeschluss vom 19.10.2017 wurde kein Stadtrat ausgeschlossen. Das Gericht hatte ja das ja nur untersagt, weil der Beschluss vom 3.7.2019 rechtswidrig war, da Herr Dr. Huber als Initiator des Bürgerbegehrens beim Sammelbeschluss für diesen Punkt zu Unrecht ausgeschlossen war. Also ich vermute, dass die Verteidiger das selber wissen und hier bewusst gemäß ihrer Aufgabe “argumentieren”.)
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Der gerichtliche Beschluss bezog sich auf einen Stadtratsbeschluss vom 3.7. Der erneute Stadtratsbeschluss war dann am 19.10.2017.
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Jetzt geht um die leeren Sondersitzungen an den Vormittagen um 9:00 Uhr.
(Anm. d. Verf.: Da keinen Vorsatz zu unterstellen, ist schon schwierig.)
Herr Brey (Verteidiger): Die dort zu beratenden Punkte wurden ja noch einmal in einer weiteren Sitzung behandelt. Bei Sondersitzungen sind die Ladungsfristen zu beachten. Bei 14 Tagen schränkt eine Ladungsfrist von 8 Tagen die Möglichkeiten ein. Der Antrag zur 2. Sondersitzung wurde an dem Tag gestellt, an dem die beantragende Stadträtin zur morgendlichen Sitzung nicht konnte.
(Anm. d. Verf.: Das geht am Thema vorbei. Es geht darum, dass die Sitzung auch ohne Beschlussfähigkeit trotzdem durchgeführt wurde.)
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Sie stellt noch einmal klar, was der eigentliche Vorwurf ist. Die Sitzung wurde trotz festgestellter Beschlussunfähigkeit trotzdem durchgeführt und es wurden Beschlüsse gefasst.
Herr Brey (Verteidiger): Die verkürzte Ladungsfrist bei der ersten Sondersitzung war aufgrund der Dringlichkeit seiner Meinung nach rechtens.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Die Vorschriften zu Ladungsfristen sind auch zum Schutz der Stadträte.
(Anm. d. Verf.: Jetzt geht es auch wieder Hin und Her.)
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Jetzt kommt Punkt 5 - die Gegendarstellung zum Artikel der SZ auf den offiziellen Seiten der Stadt Starnberg.
Herr Brey (Verteidiger): Die Gegendarstellung hat eine Vorgeschichte, die entsprechenden Artikel waren zumeist von einem Redakteur. Da haben sich auch wieder gewisse Akteure hervorgetan. Die Gegendarstellung hatte zum Ziel, die Vorwürfe nicht so stehen zu lassen.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Bürgermeister stehen schon oft in schwierigen Situationen, sind aber der Sachlichkeit verpflichtet.
(Anm. d. Verf.: Das ist ein schönes Stichwort: "zur Sachlichkeit verpflichtet").
Frau Schretter (Vorsitzende Richterin): Jetzt kommen wir zum den Antrag.
Herr Brey (Verteidiger): Es geht um komplexe kommunalrechtliche Fragestellungen, die auch in anderen Kommunen aufkommen. Das soll dann mit dem wohl sehr knappen Personal (Anm. d. Verf.: Dass das Personal so knapp war oder ist, hat ja vielleicht auch seine Gründe. Die stehen aber heute auch nicht zur Debatte.) bewältigt werden. Da stimmt der Vorwurf der vorsätzlichen Verzögerung einfach nicht. Auch ist so ein Fall wie heute einzigartig. Die Erste Bürgermeisterin hat bei der Seeanbindung das Mediationsverfahren erreicht (Anm. d. Verf.: Das ist sicher keine sachgerechte Aussage und zeigt für mich, welches Selbstbild die Erste Bürgermeisterin von sich hat.) Auch hat der Stadtrat bewusst versucht, die Stadtverwaltung lahm zu legen. Wenn die Bürgermeisterin in einem Jahr 50 disziplinarische Vergehen gemacht haben soll, so ist das ein politischer Plan, die Bürgermeisterin los zu werden.
Herr Kirchmair (Landesanwaltschaft): Die Aussage der Einzigartigkeit des heutigen Falls ist nicht gegeben. Wenn man die Pressmeldungen der Landesanwaltschaft liest.
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Es sind hier schon schwerwiegende Vorwürfe. Ihr Rolle, auf eine sachgerechte Entscheidung hinzuarbeiten, hat die Erste Bürgermeisterin nicht erfüllt. Auch wurden dem Stadtrat Informationen vorenthalten und dessen Arbeit erschwert. Die Strukturen der Gemeindeordnung wurden in Konfliktfällen umgangen.
Frau John bekommt auf Wunsch der Verteidiger “das letzte Wort”.
Frau John: Durch die Akteneinsicht wurde sie über viele Sachverhalte informiert, dass viele Beschwerden direkt an das Landratsamt geleitet wurden. Um aus der Schusslinie zu sein, wurde dann von einigen das Disziplinarverfahren vorangetrieben. Auch Herr Roth hat nicht vorher ein Gespräch gesucht. (Anm. d. Verf.: Das ist jetzt schon eine sehr zittrige Stimme). Jeder macht auch mal Fehler, aber sie hat sich nicht zu rechtswidrigen Dingen treiben lassen. Es gab viel Arbeit in dem fraglichen Zeitraum. Frau Dressler hätte aufgrund der Mehrarbeit dann Starnberg wurde so schnell wie möglich verlassen. Es gab statt drei Stadtratssitzungen elf ...
(Anm. d. Verf.: Mittlerweile kann sie nur noch mit Unterbrechungen sprechen. Also entweder ist das gekonnt, was ich wirklich nicht glaube, oder sie hat ihre Verwaltung irgendwie dann doch nicht im Griff. Die Gründe dafür sind vielleicht auch in der Verwaltungsleitung zu suchen. Normalerweise kündigt nicht der Chef, sondern im Zweifelsfall immer die Mitarbeiter. Ab einer gewissen Menge kann das einem Chef zu denken geben. Sie ist jetzt ziemlich aufgelöst und man spürt den Druck, der auf ihr lastet. Ich beobachte diese Beziehung ja jetzt schon einige Jahre von außen. Leider bleibe ich dabei, dass die Erste Bürgermeisterin den Stadtrat nicht im Sinne der Gemeindeordnung behandelt hat. Warum sie die “Signale”, z. B. immer mehr Abstimmungen gegen ihre Vorschläge nicht erkannt hat oder erkennen wollte, weiß ich nicht.)
Frau Meermagen (Landesanwaltschaft): Es geht ja um eine Vielzahl von Vorwürfen. Sie beantragt eine Reduktion der Dienstbezüge um 10% für vier Jahre. (Anm. d. Verf.: Das ist ein Jahr mehr, als ursprünglich beantragt.
Herr Brey (Verteidiger): Die Verteidigung stellt den Antrag auf Freispruch.
Die Verhandlung wird geschlossen.
Gegen 09:30 am 4.7. will das Gericht den Tenor der Presse zukommen lassen.
(M)ein Fazit:
Die Strategie der Verteidigung zielte offensichtlich allein darauf ab, den Vorsatz zu dementieren. Argument dafür war eine überlastete Verwaltung infolge der vielen Anträge einiger weniger Stadträte. Dafür wurden dann von den Verteidigern auch schon einmal Dinge vermischt und meiner Ansicht nach bewusst falsch verknüpft bzw. interpretiert.
Die Landesanwaltschaft sieht den Vorsatz allein dadurch, dass gesetzliche Vorgaben auch in für die Stadt möglicherweise folgenreichen Fällen nicht eingehalten wurden und somit das oberste Gremium der Stadt – der Stadtrat – nicht seinen Aufgaben gerecht werden konnte. Und wenn man sich die Fristen anschaut, mit denen Beschlüsse zu spät oder quasi gar nicht ausgeführt bzw. beanstandet wurden, neige ich dazu, die Erste Bürgermeisterin schon für so intelligent zu halten, dass sie sich dieses Umstandes bewusst war.
Auch wurde deutlich, dass die Klage der Landesanwaltschaft sich nur auf einige Punkte beschränkte und sie noch weitaus mehr Verstöße gesehen hat. Die vielen(!) Koffer mit Akten scheinen dies zu bestätigen. Die für einige reche lange Vorbereitung der Anklageschrift erklärt sich jetzt ein bisschen besser.
Heute ging es für die Erste Bürgermeisterin nicht nur um eine Verurteilung und unter Umständen eine Gehaltskürzung, sondern um ihre politische Karriere. Sollte sie verurteilt werden, wird sie die Gehaltskürzung um 10% sicher finanziell verkraften. Der politische Schaden ist da aber weitaus höher zu bewerten. Möchte ich eine Bürgermeisterin (wieder)wählen, die sich in mehreren Fällen und über einen längeren Zeitraum über die für uns alle geltenden Gesetze hinweggesetzt hat?
Und an alle, die jetzt eher den „bösen Stadtrat“ als Schuldigen sehen, bitte ich um einen Blick über den Stadtrat hinaus.
Seit 2014 ist die komplette Führungsebene in der Verwaltung gegangen.
Sie hat ihre eigene Fraktion halbiert.
Wer kennt wen, der 2014 Herrn Jägerhuber gewählt hat und 2020 Frau John wählen wird?
Es gibt diverse Gerüchte (bei der Menge kann man sich schon Gedanken machen) über eine schwierige Rathausleitung.
Viele institutionelle Stellen außerhalb von Starnberg sehen die Erste Bürgermeisterin wohl eher kritisch (siehe https://www.politik-starnberg.de/post/180131956025/in-welchen-teams-spielt-ein-bürgermeister)
Die für alle Gemeinden und Städte geltende Bayerische Gemeindeordnung gibt vor: Der Stadtrat lenkt unsere Stadt und der Bürgermeister führt die Beschlüsse aus.
Meiner Ansicht nach liegt die Ursache in der jetzt in diesem Disziplinarverfahren mündenden problematischen Beziehung zwischen Stadtrat und Erster Bürgermeisterin in einer falschen Vorstellung der Ersten Bürgermeisterin von ihrer Rolle. Und diese Sichtweise hat sich auch nach 5 Jahren trotz vieler Hinweise und Handlungen des Stadtrats nicht geändert.
So sehr die Erste Bürgermeisterin auch unter Druck steht und dies heute auch allen absichtlich oder unabsichtlich gezeigt hat, sie ist dem Stadtrat „unterstellt“ und nicht der Stadtrat ist ihr unterstellt. Wenn sie diese dienende Rolle unter Ausschöpfung ihrer Freiheiten angenommen hätte, wäre der “Gegenwind” weitaus��geringer. Die Richtung des Urteils wird für morgen ca. 10:00 Uhr erwartet und dann auch hier zu lesen sein …
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