#leistungskürzung
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aktionfsa-blog-blog · 1 month ago
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"Sicherheitspaket" vor der Abstimmung
Die Überwachungsgesamtrechnung ist seit langem überschritten
Auch der angeblich abgeschwächte abgeänderte Vorschlag der Ampel zum „Sicherheitspaket“ trifft auf harte Kritik. Wieder soll es mit dem Überwachungsgesetz mehr Befugnisse für die Polizei bei der biometrischen Gesichtserkennung und bei der automatisierten Datenzusammenführung und -analyse geben. "Nebenbei" gibt es noch starke Leistungskürzungen für bestimmte ausreisepflichtige Menschen.
Auch die "entschärfte" Version des Gesetzes soll Bundeskriminalamt und Bundespolizei erlauben massenhaft Bilder aus dem Netz zu analysieren und die darauf abgebildeten Gesichter ohne Einwilligung der Betroffenen biometrisch auszuwerten und  zu speichern, um nach potentiellen Straftätern und Opfern von Straftaten zu suchen.
Dagegen haben sich Amnesty International in Deutschland, der Chaos Computer Club, AlgorithmWatch, LOAD und die AG Nachhaltige Digitalisierung zusammen getan, um in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen dieses Vorhaben zu protestieren.
Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hatte im Innenausschuss bereits davor gewarnt, übereilte Befugnisse für biometrische Erkennung zu schaffen, schreibt Netzpolitik.org.
Nun muss man sehen, ob die dreißig Parlamentarier der SPD bei ihrer Absicht bleiben dem Sicherheitspaket vielleicht nicht zuzustimmen. Auch bei den Grünen Abgeordneten steht die automatisierte Gesichtserkennung ebenfalls in der Kritik. Vielleicht wird es dadurch das erste Gesetz, das durch die Stimmen der AfD zum Gesetz in Kraft tritt.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrische-ueberwachung-sicherheitspaket-als-buechse-der-pandora/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dk Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8936-20241017-sicherheitspaket-vor-der-abstimmung.html
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wachendlichauf · 3 months ago
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Forderung der Union: Union bringt radikale Leistungskürzung für geduldete Migranten ins Spiel - WELT
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versicherung-top · 2 years ago
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Wer zahlt wenn unbeaufsichtigte Haushaltsgeräte Schäden anrichten
Riskiert man als Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz, wenn unbeaufsichtigte Haushaltsgeräte in Brand geraten oder Wasser ausläuft? Natürlich ist es am sichersten, Haushaltsgeräte nur dann laufen zu lassen, wenn man diese auch beaufsichtigen kann. Aber wer macht das schon und wer hat heutzutage noch die Zeit darauf zu warten, bis die Waschmaschine fertig ist, um dann erst seine Besorgungen zu erledigen. Genau für diese Fälle sollten Versicherungsnehmer ihre Vertragsbedingungen dahin gehend überprüfen, ob auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird und damit im Ernstfall auch keine Leistungskürzung im Raum steht.
Ist die unbeaufsichtigte Waschmaschine grob fahrlässig oder nicht?
Einkaufen gehen, während zu Hause die Waschmaschine läuft? Mal Hand aufs Herz: Das hat wohl jeder schon mal gemacht. Meist im guten Glauben, dass schon nichts passieren wird. Aber was, wenn doch? Wer haftet, wenn just in diesem Zeitraum die Waschmaschine ausläuft oder der Trockner zu brennen beginnt? Die weit verbreitete Annahme, dass Schäden bei Hausrat-, Wohngebäude- oder Privathaftpflichtversicherung immer versichert sind, scheitert in den meisten Fällen an dem Kleingedruckten in den Vertragsbedingungen. Denn unbeaufsichtigte Haushaltsgeräte sind grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet und somit auf eine Leistungskürzung, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Beispiel: Einkaufen, Arztbesuch usw. Dies gilt allerdings nicht bei Verletzungen von Sicherheitsvorschriften und anderen Obliegenheitsverletzungen.
Anmerkung: Bei gehobenen Leistungspaketen sind innerhalb der Hausratversicherung auch  Obliegenheitsverletzungen versicherbar, meist mit einem gedeckelten Erstattungsbetrag, beispielsweise von 5.000 Euro.
So erfolgt die Schadenregulierung bei der Privathaftpflicht
Bei der Privathaftpflichtversicherung sind Haushaltsgeräte jeglicher Art miteingeschlossen. Verursachen sie einen Schaden, erstattet der Versicherer bei Ansprüchen Dritter bei gehobenen Leistungspaketen sogar dann, wenn die Abwesenheit des Nutzers als grob fahrlässig eingestuft wird. Denn die meisten Geräte verfügen heutzutage über bestimmte Sicherheitsmechanismen – zum Beispiel den sogenannten Aqua-Stop bei Waschmaschinen, der das Auslaufen verhindert.
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So sind Besitzer während des Betriebs nicht dazu verpflichtet, in unmittelbarer Nähe zu bleiben. Kritisch wird es lediglich, wenn bereits vor dem Betrieb ein Schaden am Gerät bekannt ist. In diesem Fall kann ein bedingter Vorsatz nicht ausgeschlossen werden und wird im Einzelfall geprüft werden.
So erfolgt die Schadenregulierung bei der Hausratversicherung
Bei gehobenen Leistungspaketender verzichten die Versicherer grundsätzlich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und demnach auf Leistungskürzungen, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise nur kurz zum Einkaufen oder beim Arzt war und er alle obligatorischen Sicherheitsvorschriften eingehalten hat. Doch wie bei der Privathaftpflichtversicherung gilt auch hier: Ist bereits vor der Nutzung ein Defekt am Gerät bekannt oder deutet er sich beispielsweise durch einen nassen Fleck auf dem Boden an, muss das Gerät sofort repariert werden.
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Andernfalls handelt es sich dann um eine Obliegenheitsverletzung, die nur bei gehobenen Leistungspaketen mit einem gedeckelten Erstattungsbetrag von beispielsweise 5.000 Euro mitversichert wäre.
So erfolgt die Schadenregulierung bei der Wohngebäudeversicherung
Verursachen unbeaufsichtigte Geräte Schäden am Wohngebäude, gelten hinsichtlich der groben Fahrlässigkeit die gleichen Regularien wie in der Hausratversicherung, mit Ausnahme der Obliegenheitsverletzungen.
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Zu den Obliegenheiten zählen die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.
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korrektheiten · 1 year ago
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MigrationskriseRicarda Lang lehnt Leistungskürzung für Migranten ab
Die JF schreibt: »Grünen-Chefin Ricarda Lang widerspricht Bundesfinanzminister Lindners (FPD) Vorstoß, die Sozialleistungen für Migranten zu senken. Dieser hatte sich mit Justizminister Buschmann (FDP) dafür ausgesprochen, auch über eine Nullförderung nachzudenken. Dieser Beitrag MigrationskriseRicarda Lang lehnt Leistungskürzung für Migranten ab wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/SyCJHZ «
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raniehus · 2 years ago
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Schaltet der Versicherungsnehmer einen Herd statt aus versehentlich auf der höchsten Stufe ein und verlässt dann die Wohnung, liegt grobe Fahrlässig vor; es besteht eine Nachschaupflicht. Objektiv liegt ein schwerer und subjektiv nicht entschuldbarer Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt vor. Der Versicherungsanspruch aus der (Wohn-) Gebäudeversicherung kann dann vom Versicherer angemessen zum Maß des Verschuldens gekürzt werden, § 19 Ziffer 1 Abs. 3 VGB 2010 (Versicherungsbedingungen, die der Norm des § 81 Abs. 2 VVG entspricht).
Ein Augenblicksversagen kann nur angenommen werden, wenn bestimmte Umstände (so besondere Eile, außergewöhnliche (Not-) Situation) hinzutreten. In diesem Fall käme eine Kürzung der Versicherungsleistung nicht in Betracht.
Ein Ausschluss der Kürzung aus dem Rechtsinstitut der sogen. Routinehandlung kommt nicht in Betracht, da diese eine dauernde konzentrierte Handlung fordert, die typischerweise unbewusst ausgeübt wird und es sich um einen einmaligen Ausrutscher handelt. Das Abschalten des Herdes vor Verlassen der Wohnung ist keine entsprechende Routinehandlung.
OLG Bremen, Urteil vom 12.05.2022 - 3 U 37/21 -
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schunckinfo · 4 years ago
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Jeder zweite Hartz-IV-Empfänger wehrt sich erfolgreich gegen Leistungskürzung
Jeder zweite Hartz-IV-Empfänger wehrt sich erfolgreich gegen Leistungskürzung was originally published on
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dermontag · 3 years ago
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Erste Entwürfe für Bürgergeld Heil will Hartz-IV-Sanktionen aussetzen 01.03.2022, 15:37 Uhr Bisher müssen Hartz-IV-Empfänger regelmäßig in der Arbeitsagentur vorstellig werden, um an Wiedereingliederungsmaßnahmen teilzunehmen. Bei Nichterscheinen drohen Sanktionen. Diese will Arbeitsminister Heil nun aussetzen - bis das Bürgergeld kommt. Im Zuge der geplanten umfassenden Hartz-IV-Reform sollen einem Bericht zufolge bis zum Jahresende alle Sanktionen gegen Bezieher von Arbeitslosengeld II ausgesetzt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD hervor, wie das Portal "The Pioneer" berichtete. Es handele sich beim Aussetzen der Sanktionen um einen "Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung", zitierte das Portal aus dem Entwurf, der demnach auf die Einführung des sogenannten Bürgergelds abzielt, das Hartz IV ersetzen soll. "Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln." Die umfassende Neuregelung des Arbeitslosengeldes II ist ein zentrales Anliegen der Ampel-Parteien. Im Koalitionsvertrag heißt es, das geplante Bürgergeld solle "die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein". Es stelle "die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt". "Spätestens Ende 2022" Die Mitwirkungspflichten der Arbeitssuchenden soll es dem Koalitionsvertrag zufolge auch weiterhin geben, sie sollen aber bis "spätestens Ende 2022" neu geordnet werden. Zu den Pflichten gehört bislang etwa, dass regelmäßig Termine in der Arbeitsagentur wahrgenommen werden müssen und die Betroffenen an Wiedereingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Wer dies nicht tut, dem drohen Sanktionen - insbesondere die Leistungskürzung. 2019 hatte sich das Bundesverfassungsgericht kritisch zu besonders weitgehenden Kürzungen geäußert. "Bis zur gesetzlichen Neuregelung schaffen wir ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum, das auch für kommunale Jobcenter gelten muss", heißt es im Koalitionsvertrag weiter. Dieses Vorhaben will Heil nun offenbar umsetzen.
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verbandsbuero · 3 years ago
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Krankenkassen planen massive Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte - ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE
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Berlin, 16. Juli 2021 – Die Allianz Deutscher Ärzteverbände nimmt zu den Positionspapieren des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen und des AOK Bundesverbands Stellung und erteilt den geplanten Leistungskürzungen für Patienten eine Absage. Mitten in der Hochphase des politischen Wettbewerbs mit Blick auf die Bundestagswahl 2021 haben sich sowohl der GKV-Spitzenverband als auch der AOK Bundesverband deutlich für die Einführung von Leistungskürzungen für Versicherte und Patienten ausgesprochen. Nichts Anderes ist es, wenn man fordert, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) begonnene Entbudgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung wieder zurückzunehmen. Die Einen sprechen davon, dass nur so die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern sei, die Anderen schreiben provokant über ihre Forderung „Neue Nähe in der Versorgung“. „Die Äußerungen der Krankenkassen müssen sich die Versicherten und Patienten auf der Zunge zergehen lassen. Bei der Zuweisung neuer Aufgaben an Ärztinnen und Ärzte sind die Krankenkassen immer vorn und lautstark dabei. Wenn es dann aber darum geht, auch für diese geforderten Leistungen zu bezahlen, wird geknausert, getrickst und nach Budgetierung gerufen. Man will Alles und jede Leistung haben, bezahlen jedoch nicht. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausgabenbegrenzung bei sich durch starre Budgets wollen, dann sollten sie ihren Versicherten auch selbst sagen, welche Leistungen sie für die Beitragszahler nicht mehr vorsehen werden. Es ist nicht die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, dem konkret betroffenen Patienten den Sparwillen seiner gesetzlichen Krankenkasse zu erklären.“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände und Vorstandsvorsitzender des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zu den Vorschlägen. Heinrich weiter: „Zur Begründung für die Leistungskürzung durch Budgetierung werden Argumente angeführt, die einen nur den Kopf schütteln lassen. Unter anderem wird behauptet, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen aus dem Jahr 2019 kaum Versorgungsverbesserungen erzielt hätten. Dabei trat das TSVG erst im Mai 2019 als Gesetz in Kraft, seit Januar 2020 befindet sich das deutsche Gesundheitswesen bekanntermaßen im Dauerstress der Corona-Pandemie. Es ist daher bemerkenswert, wie die gesetzlichen Krankenkassen bereits heute beurteilen können, dass es keine Versorgungsverbesserungen gegeben hat. Nach unserer Meinung ist dies billige Stimmungsmache zur Bundestagswahl aus den Pressebüros der Krankenkassen in Berlin-Mitte.“ Die in der Allianz Deutscher Ärzteverbände organisierten Verbände erklären, dass sie den Forderungen der Krankenkassen gemeinsam und entschieden entgegentreten werden. Finanzdefizite der gesetzlichen Krankenkassen durch unbezahlte Mehrarbeit von Ärztinnen und Ärzten sowie des Praxispersonals ausgleichen zu wollen, macht die Leistungsfeindlichkeit im Denken der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich. Es ist und bleibt die klare Forderung der Ärzteschaft, dass alle Leistungen, die erbracht werden, von den gesetzlichen Kassen auch voll bezahlt werden müssen. ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTEN (BDI) * BUNDESVERBAND DER ÄRZTEGENOSSENSCHAFTEN * GEMEINSCHAFT FACHÄRZTLICHER BERUFSVERBÄNDE (GFB) * HARTMANNBUND – VERBAND DER ÄRZTE DEUTSCHLANDS * MEDI GENO DEUTSCHLAND * NAV- VIRCHOW-BUND; VERBAND DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTE DEUTSCHLANDS * SPIFA – SPITZENVERBAND FACHÄRZTE DEUTSCHLANDS Read the full article
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aktionfsa-blog-blog · 2 years ago
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Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert
BVerfG stellt fest: Geflüchtete sind keine Menschen 2. Klasse
Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden - Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert
Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die Leistungskürzungen für Geflüchtete
Dass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren.
Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert das Urteil: "Mit seinem heutigen Urteil stärken die Verfassungsrichter und -richterinnen ihre bisherige Rechtsprechung und stellen fest: Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleich in Deutschland. Migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis wird eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist somit erneut ein wichtiges Korrektiv, um ein menschenwürdiges Leben für schutzsuchende Menschen in Deutschland zu garantieren."
Das Bundesverfassungsgericht hält für aktuelle Debatten höchst relevant fest: "Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Rn. 56)
Bürgergeld muss auch für Geflüchtete gelten
Das Urteil stärkt zudem die Kritikerinnen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit Jahren die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes fordern. "Das Urteil aus Karlsruhe ist auch ein Arbeitsauftrag für die Ampel-Regierung, endlich den Missständen bei der Versorgung von Asylsuchenden ein Ende zu setzen. Konsequent ist einzig und allein die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten ins Bürgergeld", sagt Wiebke Judith. Schließlich hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" versprochen. Geändert wurde bislang jedoch nichts. "Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit. Die diskriminierenden Sachleistungen und die Minimalmedizin sind dabei auch noch nachweislich teurer als reguläre Sozialleistungen", sagt Georg Classen, vom Flüchtlingsrat Berlin, der erst vor wenigen Tagen im November 2022 gemeinsam mit PRO ASYL eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht hat. https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2/
Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest:
"Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können." (Rn. 59)
Dass die zehnprozentige Leistungskürzung nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, überrascht nicht. Zahlreiche Fachorganisationen hatten in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kritische Stellungnahmen abgegeben. Für PRO ASYL hat Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Volker Gerloff in seiner Stellungnahme erläutert, dass die fiktive "Zwangsverpartnerung" durch den Gesetzgeber jeder sachlichen und empirischen Grundlage entbehrt.
Schon 2012 hatte das höchste deutsche Gericht jahrelangen Leistungskürzungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz in einem wegweisenden Urteil ein vorläufiges Ende gesetzt.
Hinweis für die Praxis
Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von PRO ASYL und dem Berliner Flüchtlingsrat auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.
Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de und die Pressemitteilung von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat als PDF https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20221124PM-AsylbLG-final.pdfKategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3r1 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8221-20221125-einbeziehung-gefluechteter-ins-buergergeld-gefordert.htm
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inomaxx · 4 years ago
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Sommerreifen sollten nicht zu früh aufgezogen werden
Für den Reifenwechsel gilt als Faustformel - von Oktober bis Ostern mit Winterreifen - und ist als Orientierung laut dem ADAC durchaus zu empfehlen. Denn es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen, nur die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Aber die Faustformel O bis O ist jedoch nur ganz grob über den Daumen gepeilt. Denn zu früh auf Sommerreifen sollte man als Autofahrer auch nicht wechseln.
Zu berücksichtigen ist immer das Wetter und der Standort
Liegt der Ostertermin sehr früh, dann sollten die Winterreifen noch drauf bleiben. Denn das Osterwetter kann dann vielerorts noch recht kalt werden und auch Schneefall ist möglich. Dann riskiert man ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt, wenn man etwa bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte mit Sommerreifen unterwegs ist. Und dies auch, wenn es zu keiner Behinderung oder einem Unfall kommt. Wenn es mit Sommerreifen auf Eis und Schnee zum einem Unfall kommt, dann gibt es ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt. Auch kann es bei der Kfz-Versicherung zu einer erheblichen Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit kommen.
Abwarten kann sinnvoll sein
Als Orientierung für die Entscheidung, wann der Reifenwechsel sinnvoll ist, kann man die aktuellen Nachttemperaturen und die Wettervorhersagen nehmen. Wenn es schon deutliche Plusgrade von fünf bis zehn Grad gibt oder ob die Temperaturen noch an den Gefrierpunkt heran reichen. Im Zweifel ist es dann besser, weiter auf den Winterreifen zu bleiben, damit man morgens nicht bei Frost startet. Die Faustregel ist natürlich auch nicht in allen Teilen Deutschlands gleichermaßen anzuwenden. Es ist schon ein Unterschied, ob man in höheren Lagen oder im Rheingraben unterwegs ist. Auch wer beispielsweise um diese Zeit zum Urlaub in die Berge fährt, sollte die Entscheidung individuell vornehmen. Da kann es im April immer nochmal zu Schneefall kommen.
Große Nachteile gibt es bei höheren Temperaturen mit Winterreifen nicht. Winterreifen haben auf trockener Fahrbahn zwar einen längeren Bremsweg, was sich im Normalfall aber kaum bemerkbar macht. Andererseits ist es aber auch unvernünftig, die Winterreifen den Sommer durchzufahren. Denn dies tut durch die weichere Gummimischung den Winterreifen nicht gut, was zu einem höheren Verschleiß führt.
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sv-buero-sofort · 4 years ago
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Falsches Schuhwerk kann böse Folgen haben Die hochsommerlichen Temperaturen verführen so manchen Autofahrer dazu, barfuß, nur mit Socken oder Badeschuhen zu fahren. Doch das kann böse Folgen haben.   So urteilte das OLG Bamberg (15.11.06, 2 Ss OWi 577/06), dass ein Fahrer, der nur mit Socken fährt, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt und ordnete ein Bußgeldverfahren an. Kommt es zum Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Unfallopfers. Doch beim Schaden am eigenen Fahrzeug kann es zu Problemen kommen, wenn grobe Fahrlässigkeit die Unfallursache war. Je nach Schwere des Verschuldens ist der Versicherer berechtigt, die Kostenerstattung anteilig zu kürzen oder zu verweigern. Besser ist es, stets mit festem Schuhwerk zu fahren, damit man beim plötzlichen Tritt in das Bremspedal sicheren Halt hat und nicht abrutscht.   Praxistipp: Auf der sicheren Seite ist zudem, wer bei der Vertragsauswahl darauf achtet, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Dann wird im Schadenfall keine Leistungskürzung vorgenommen, wenn beispielsweise eine rote Ampel oder ein Stoppschild übersehen wurde, die Bereifung nicht mehr ausreichend war oder man mit dem Vorwurf konfrontiert wird, seine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst zu haben. https://www.instagram.com/p/CD3gNUIJEpy/?igshid=im6iewtpzz3x
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rakotz-blog-blog · 4 years ago
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Leistungskürzung Diebstahlversicherung - Überlassung Fahrzeugschlüssel an Kaufinteressenten
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.versicherungsrechtsiegen.de/leistungskuerzung-diebstahlversicherung-ueberlassung-fahrzeugschluessel-an-kaufinteressenten/
Leistungskürzung Diebstahlversicherung - Überlassung Fahrzeugschlüssel an Kaufinteressenten
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LG Neubrandenburg – Az.: 2 O 8/12 – Urteil vom 22.06.2012 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht […] ...
weiterlesen: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/leistungskuerzung-diebstahlversicherung-ueberlassung-fahrzeugschluessel-an-kaufinteressenten/
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korrektheiten · 6 years ago
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Kindergeld & Hartz IV: Milliardensummen werden angerechnet
Contra-Mag.:In den letzten zehn Jahren wurden bei Hartz-IV-Empfängern fast fünfzig Milliarden Euro an Kindergeld angerechnet. Die Jobcenter sparten so sehr viel Geld zulasten der Ärmsten im Land. Von Marco Maier Wer Hartz IV bezieht und Kindergeld erhält sieht sich mit einer entsprechenden Leistungskürzung konfrontiert. Im letzten Jahr waren es insgesamt 4,9 Milliarden Euro, in den ... http://dlvr.it/QWt2dG
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raniehus · 3 years ago
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Eine Frist zur „unverzüglichen“ Anzeige eines Versicherungsfalls (hier im Rahmen einer Jagdhundeunfallversicherung) bei dem Versicherer in den Versicherungsbedingungen ist vom Versicherungsnehmer einzuhalten. Die vorsätzliche Verletzung führt nach den Bedingungen als Obliegenheitspflichtverletzung regelmäßig zum Verlust des versicherungsvertraglichen Anspruchs, die grob fahrlässige Verletzung einer solchen Frist zu einer im Verhältnis zum Verschulden stehenden Leistungskürzung.
Eine (auch fristgerechte) Anzeige des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherungsmakler ist grundsätzlich nicht ausreichend, die Frist zu wahren. Leitet der Versicherungsmakler die Anzeige verspätet an den Versicherer weiter (hier ca. vier Monate nach dem Vorfall), liegt dies in der Sphäre des Versicherungsnehmers, der allenfalls Schadensersatz vom Versicherungsmakler verlangen kann.
AG Bautzen, Urteil vom 29.03.2022 - 20 C 415/21 -
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beurich · 5 years ago
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Aufbewahrung des „Fahrzeugscheins“ (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Fahrzeug bei Kfz-Diebstahl führt nicht zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers
„Der Fahrzeugschein gehört nicht in Auto!“ – diesen in der Bevölkerung viel verbreiteten Satz hat das Oberlandesgericht Dresden widerlegt. Sofern dem Versicherungsnehmer der Vorwurf gemacht werden kann, den Versicherungsfall durch sein eigenes Verhalten quasi provoziert zu haben, kann dies grundsätzlich zur Leistungskürzung bzw. Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies gilt aber nicht bei…
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schluesselkindblog · 7 years ago
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Flüchtlingsrat will Kriminellen Migranten mehr Handlungsspielraum lassen
“Polizeipräsenz kriminalisiert Flüchtlinge” Selbsternannte Helfer vom sogenannten “Flüchtlingsrat” sind davon überzeugt, dass Leistungskürzung in den Transitzonen und Sammellager für abzuschiebende Migranten, die “Traumatiserten”, noch weiter traumatiseren könnten und es dadurch bedingt zu weiteren Strafttaten kommen kann Katerstimmung in Bayern:  Die Teddybären sind weggeworfen und die…
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