#berufsverbot
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42/2023: Gertrude Sandmann, 16. Oktober 1893
Sie lebte in den 1920ern offen homosexuell und überlebte das Dritte Reich, indem sie ihren Selbstmord vortäuschte.
Von OTFW, Berlin – Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0 Über Gertrude Sandmanns Kindheit ist nicht viel zu finden; geboren in Berlin, muss ihr Vater zumindest recht wohlhabend gewesen sein, da sie später von seinem Erbe leben konnte. Als sie alt genug für ein Kunststudium war, ließ die Akademie der Künste in Berlin noch keine Frauen zu, also machte Sandmann einen Zeichen- und Malkurs beim Verein…
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#akademie der künste berlin#aktivistys des intersektionalen feminismus#berufsverbot#frauenfiguren#gedok#gerechte unter den völkern#gertrude sandmann#große berliner kunstausstellung#kalender#käthe kollwitz#L74#malerei#nationalsozialismus#paula modersohn-becker#reichsverband bildender künstler#verein der berliner künstlerinnen#yad vashem
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Politiker sind zweifelsohne die Prinzen der Bürowelt
Sezession:»Bevor ich infolge Berufsverbotes in eine Bürotätigkeit eintrat, arbeitete ich richtig. Jedenfalls im Sinne des mittelhochdeutschen Wortes arebeit, das für Mühe, gar für Plage steht, also für eine Anstrengung jenseits untätigen Wohllebens. Thomasin von Zerclaere (1186 – 1236) dazu: Swer wil rîters ambet phlegen,/der muoz mêre arbeit legen/an sîne vuor dan ezzen wol: / (…) […] http://dlvr.it/SsnxCW «
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#Anhörungsrüge#Berufsverbot#Corona-Ausschuss#deutscheStaatsanwaltschaft#Haft#maskattestation#Maskenattest#Maskenatteste#militaryappealproceedings#Sitzung137#StiftungCorona-Ausschuß#VivianeFischer#Wehrbeschwerdeverfahren#Weisungsgebundenheit#WolfgangWodarg
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Volksbewegung schafft neue Grundrechte
40 Jahre Volkzählungsurteil
Heute vor 40 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zu einer Volkszählung in der Bundesrepublik für nichtig. Vorangegangen waren diesem wegweisenden Urteil Auseinandersetzungen darüber, wie weit der Staat in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf. Während die Bundesregierung als auch alle Landesregierungen mit Ausnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg das Volkszählungsgesetz für verfassungsgemäß hielten, waren im ganzen Land Initiativen gegen das Vorhaben entstanden.
Die Menschen befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten, die erstmals mit Computern abgeglichen werden sollten und sie ahnten, dass sie zum "gläsernen Bürger" werden würden. Aktuelle Slogans waren damals z.B.
"Politiker fragen – Bürger antworten nicht" oder
"Meine Daten gehören mir"
Im Urteil vom 15.12.83 stellte das BVerfG an zentraler Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) fest:
"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."
Auch wenn Facebook und Google über diese Worte heute lachen - und sie tagtäglich ignorieren - dies ist durch den Richterspruch höchstes Verfassungsrecht und zu einem Grundrecht in unserem Land geworden. Das Gericht erinnert auch mit Blick auf die damals üblichen und heute noch immer vorkommenden Berufsverbotsverfahren mit folgenden Worten an die Gefahren von unkontrollierten Datenerhebungen:
"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."
Und was wurde aus der Volkszählung?
Das Gesetz zur Volkszählung 1983 war mit dem Urteil nichtig.
Im Jahr 1987 fand eine modifizierte Volkszählung statt, gegen die nur noch kleine Gruppen Widerstand leisteten. Diese stellte fest, dass 76.700 Menschen weniger in der Bundesrepublik wohnten als zuvor angenommen. Außerdem stellte man fest, dass es rund eine Million Wohnungen weniger gab als angenommen. Aus letzterem Ergebnis folgte wenigstens in Hessen ein Wohnungsbauprogramm.
2011 gab es dann einen EU-weiten Zensus, der erstmals Gesamtdeutschland umfaßte. Nur 10% der Bevölkerung wurden befragt, ansonsten wurden die Daten aus den Melderegistern abgeglichen. Trotzdem protestierten wir als Aktion Freiheit statt Angst e.V. gegen einige Fragestellungen (Zensus 2011).
Der für 2021 vorgesehene EU-weite Zensus fiel der Pandemie zum Opfer.
Fazit
Das Urteil vor 40 Jahren legte das Fundament für ein Reihe zentraler Grundrechte
Der Schutz der Privatsphäre abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG)
Die Informationelle Selbstbestimmung,
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
... und führte über das deutsche BDSG letzendlich zur EU-weit geltenden DSGVO.
Über die auf EU Ebene folgenden und teilweise kritisch zu betrachtenden Entwicklungen zu
Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion
... hatten wir unter der Überschrift Datenkapitalismus by Default bereits angefangen zu berichten.
Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/248750/vor-30-jahren-protest-gegen-volkszaehlung/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xS Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8619-20231215-volksbewegung-schafft-neue-grundrechte.html
#Protest#Demos#Urteil#BVerfG#Volkzählungsurteil#40Jahre#Grundrechte#Berufsverbote#Zensus#Privatsphäre#BDSG#DSGVO#DSA#AIAct#Datenkapitalismus
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Superlativmuseum
1.
Der Prado ist das Superlativmuseum. Spanien ist schon so übertrieben katholisch, dass dagegen Rom wie Thüringen wirkt. Die Bildkultur in Spanien ist oben drauf noch irre, der Prado ist der Gipfel. Da war es zu erwarten, dass die für den Prado noch anstehende Pathosformelaktualisierung besonders gut werden würde. Von links huscht eine Dienerin ins Bild, um das Bild zu verhindern, sie will sich vermutlich vor die Kameralinse stellen. Die zweite versucht mit ihrem Rücken diese ikonoklastische Bildproduktion zu verunmöglichen. Rechts renkt sich einer der einbestellten Fotografen leicht unentzifferbar ins Bild. Der Junge und das Mädchen posieren mit feinem Sinn dafür, zur Malerei zu passen. Museen, wo die Leute die Bilder richtig ernst nehmen, die findet man in Spanien oder dann wieder im Osten, alles mittendrin ist ja sonst eher Kunst und Kultur, aber an diesen Enden geht es immer noch richtig zur Sache, wenn es um Bilder geht.
2.
So wurde die Aktion also erwartungsgemäß bildgewaltig, ich wunderte mich schon, dass es im Prado so lange ruhig blieb. Diese Aktion hat die Aktion aus den Uffizien von Platz 1 meiner persönlichen Hitparade verdrängt. In den Uffizien war es schon gelungen, die Verrenkungen wild. Aber im Prado ist man im Prado, allein das sorgt ja schon für einen Vorsprung. Und der wurde auch genutzt. Das natürlich betörende und bestäubende Bienchen Maja gleich doppelt gemoppelt, endlich kleben Junge und Mädchen sich am Zwiebild fest, endlich ein dreifach gestaffelter Bildraum noch dazu: Malerei/ Klebegesten/ Actionfuchteln. So wild und komplex muss mindestens zugehen, wenn man Pathosformeln aktualisieren will. Das erste mal seit der Aktion in den Uffizien, dass auch die Wächterinnen engagierten Einsatz zeigen (allerdings war das in den Uffizien nur einer von zwei Wächtern).
In Spanien wird der Ikonoklasmus richtig, also mit großer Energie betrieben, sogar die Pressefotografen kamen gleich in U-Haft, mit dem nicht ganz abwegigen Argument, sie seien Teil der Aktion. Die agieren nicht im Werk- sondern im Wirkbereich, wie Juristen so schön sagen, sind der Vertriebschannel. Mich würde es nicht wundern, wenn auch die Wärterinnen, wenn schon nicht verhaftet, mit Berufsverbot belegt oder ihre Pensionsansprüche verlieren würden, weil sie die Aktion nicht nur nicht verhindert haben, sondern mit ihren Gesten noch so angereichert haben.
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Teures Ende einer Beziehung - wegen Racheporno verurteilt
Bericht
Am letzten Donnerstag verantwortete sich ein 27-jähriger Kubaner vor dem Amtsgericht Siegen wegen eines Verbrechens aus Leidenschaft der etwas anderen Art. Der professionelle Tänzer fühlte sich auch nach zehn Jahren Partnerschaft glücklich mit seiner damaligen Freundin. Allerdings fand er im Dezember 2023 auf eine besonders erniedrigende Weise heraus, dass ihn seine damalige Partnerin betrog. Der Mann, mit dem sie eine Affäre hatte, schickte ihm Bilder, die ihre Untreue mehr als eindeutig belegten. Hoch verletzt und eventuell mit dem Gefühl, seine eigene Männlichkeit unter Beweis stellen zu müssen, konterte er auf rechtswidrige Weise. Er schickte seinem Nebenbuhler eine zu diesem Zeitpunkt bereits zwölf Monate alte Videoaufnahme, die zeigt, wie ihn die junge Frau oral befriedigt – ohne ihr Einverständnis.
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 201a StGB
Der 27-Jährige ließ nach Verlesung der Anklageschrift über seinen Verteidiger verkünden, dass er den Vorwurf, wie auch bereits im Ermittlungsverfahren, gänzlich einräumt. Mit der Kränkung habe der, ohne Zweifel temperamentvolle Tänzer, einfach nicht umgehen können. Zu einer Aussprache unter dem ehemaligen Paar oder einer Entschuldigung ist es zwar nie gekommen, aber der junge Mann betonte vor dem Gericht, dass es ihm sehr leid tue und er seine Kurzschlussreaktion sehr bereue. Dass er sich für die Sache sehr schämt, war ihm im Saal deutlich anzusehen. Hätte der Kubaner eine aus juristischer Sicht weiße Weste gehabt, wäre sicher eine Einstellung des Verfahrens realistisch gewesen, wie auch sein Verteidiger für ihn forderte. Allerdings steht er noch bis 2025 unter laufender Bewährung, weil er unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leistete. Auch wenn sein Rechtsanwalt beteuerte, dass sein Mandant „das alles hinter sich gelassen hat“, monierte die Staatsanwältin die „schnelle Rückfallgeschwindigkeit“ des 27-Jährigen und stellte sich einer Einstellung des Verfahrens entschlossen entgegen. Weil der Angeklagte nicht nur als professioneller Tänzer in verschiedenen Bühnenensembles engagiert ist, sondern auch als Tanzlehrer für Jugendliche arbeitet, schlug sein Anwalt einige Gesetzestexte nach, um ein mögliches Berufsverbot als Nebenfolge für seinen Mandanten auszuschließen. Wären die pikanten Aufnahmen von jugendpornographischer Natur gewesen, hätte dies eine Konsequenz sein können. „Seiner Existenzgrundlage wollen wir ihn nicht berauben“, so die Vorsitzende. Die Staatsanwältin wertete die damalige Situation und den psychischen Ausnahmezustand, in dem sich der junge Mann befand, strafmildernd. Dass er die Tat unter laufender Bewährung verübte und der Rückfall in rechtswidriges Verhalten aus ihrer Sicht relativ schnell passierte, warf sie allerdings ebenfalls in die Waagschalen. Sie forderte schließlich eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 40 €. Der Rechtsanwalt des Tänzers erinnerte daran, dass die Vorstrafen seines Mandanten nicht einschlägig seien. Dem jungen Mann sei das alles offensichtlich sehr unangenehm. Zu einer Entschuldigung sei es nicht gekommen, weil er sich einfach nicht traute, seiner Ex vor die Augen zu treten. Er empfand den Antrag der Staatsanwaltschaft zwar nicht als überzogen, bat aber darum, seinen Schützling mit einer Verwarnung mit eventuellen Auflagen oder Vorbehalten davonkommen zu lassen. Mit vor Scham gesenktem Haupt fügte der 27-Jährige lediglich hinzu: „Weiß nicht, was ich sagen soll …“ Im Urteil wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Eine Geldstrafe von 2.800 € auf 70 Tagessätze verteilt. Die Reue glaubte die Vorsitzende Richterin dem jungen Mann. Aber zu viel Milde ließ sie für den pikanten Gefühlsausbruch unter laufender Bewährung nicht walten.
Spenden an den bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V. welcher unter anderem Projekte zur Prävention und Hilfsangebote für Frauen die Opfer digitaler Gewalt wurden, auf die Beine stellt.
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Berufsverbote – neu definiert: Compact-TV-Moderatorin darf nicht Lehrerin werden
Schon einmal war das Thema “Berufsverbote” auf der Tagesordnung. Damals hatte es die Linken erwischt, jetzt sind es die Rechten, denen die Teilhabe am beruflichen Leben erschwert, wenn nicht gar verboten wird: Das Land Brandenburg durfte die Ernennung einer Lehramtsreferendarin, die früher als Moderatorin für “Comapct TV” gearbeitet hatte, wegen “arglistiger Täuschung” zurücknehmen. Ein…
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Berufsverbot in der Kirche
Helmut Tröber durfte wegen seines linken Engagements in Hamburg nicht Pastor werden. Seine Nichte Kaija Kutter hat mit ihm gesprochen. weiterlesen: [https://taz.de/Berufsverbot-in-der-Kirche/!6006980/
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Beobachtungsfall Verfassungsschutz
Manova: »Der Inlandsgeheimdienst schützt — aber wen und wovor? Die Verfassung vor ihren Feinden? Aber diese müsste nach Artikel 146 Grundgesetz (GG) erst „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen“ werden. Sicher sind Grundrechte schützenswert, zusammen mit dem „sozialen Rechtsstaat“ und dem „Friedensgebot“ des Grundgesetzes. Aber nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) soll das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht die Einhaltung der Grundrechte überwachen, sondern über Bestrebungen „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ Informationen sammeln und auswerten. Und diese „fdGO“ ist keine Rechtsnorm des GG, sondern ein politischer Kampfbegriff, der von der Regierung oder dem Verfassungsschutz (VS) nach politischer Opportunität gegen vermeintliche Verfassungsfeinde in Stellung gebracht wird — etwa durch Berufsverbote. http://dlvr.it/TBPR2l «
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Polizistin bei der Letzten Generation
Disziplinarverfahren wegen Vorträgen in der Freizeit
Nachdem eine Polizistin im Juni vor Kollegen an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster einen Vortrag über ihr Engagement bei der Letzten Generation hielt, wird ihr "nahegelegt" die Unifom abzulegen. Nzz.ch schreibt, sie beteilige sich nicht an Protestaktionen und klebe sich nicht auf die Strasse. "Das war nie meine Rolle bei der Letzten Generation." Stattdessen arbeite sie im Vernetzungsteam, das sich um Kontakte in die Gesellschaft bemühe.
Auch Beamte haben das Recht auf politische Betätigung. Sie unterliegen aber dem sogenannten Mässigungsgebot. Wie sie sagt, hält sie ihren Beruf und ihr privates Engagement für miteinander vereinbar.
Solange die Letzte Generation als Vereinigung nicht verboten und auch nicht als eine kriminelle Vereinigung festgestellt wurde, sollte man annehmen, dass ihr Engagement für ihren Dienstherrn unerheblich sei. Dem ist nicht so, denn nun läuft ein Disziplinarverfahren gegen sie, in dem geprüft wird, "ob eine Dienstpflichtverletzung vorliegt".
Worin sollte diese liegen, wenn sie ihren Dienst immer ohne Mangel ausgeführt hat und nur in ihrer Freizeit über den Klimawandel diskutiert hat?
Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/disziplinarverfahren-gegen-klimaextremistin-bei-der-bundespolizei-ld.1752554
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vP Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8500-20230823-polizistin-bei-der-letzten-generation.htm
#Polizei#Mäßigungsgebot#kriminelleVereinigung#LetzteGeneration#Informationsfreiheit#Meinungsfreiheit#Pressefreiheit#Verfolgung#Diskriminierung#Ungleichbehandlung#Gewerkschaft#Mitbestimmung#Koalitionsfreiheit#Berufsverbote
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Giro 190923 Reschen, Vinschgau
Seit ein paar Jahren war ich nicht mehr am Reschen. Erst das eine Jahr Gefängnis wegen der Lügenseuche samt Berufsverbot. Dann der Unfall am Giau mit Krankenhaus auf verlorenem Flüssigbeton. Dann der Unfall in Dermulo mit dem SUV mit Krankenhaus. Die Heilungen dauerten beim ersten Mal über ein halbes Jahr, beim zweiten Mal auch fast so lange. Trotzdem hat man sich wieder erkannt. Zum Glück. In…
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Machtkampf tobt - Kammer feuert Ärztin und verhängt Berufsverbot | krone.at
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