#berufsverbot
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Auctoritas non veritas …
Sezession:»Mag sein, Politik, in ihren Varianten der Gewalt, ist in Wahrnehmung der res publicae notwendig, insofern wir ja alle politische Wesen, zoon politikon, sind.Nur ist alle Politik – in welcher Gestalt auch immer – moralisch stets im Dilemma und daher ein unangenehmes Geschäft. Mehr noch, oft genug ist sie ein Verbrechen, zumal sich ohne Verbrechen […] http://dlvr.it/TGNlrs «
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42/2023: Gertrude Sandmann, 16. Oktober 1893
Sie lebte in den 1920ern offen homosexuell und überlebte das Dritte Reich, indem sie ihren Selbstmord vortäuschte.
Von OTFW, Berlin – Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0 Über Gertrude Sandmanns Kindheit ist nicht viel zu finden; geboren in Berlin, muss ihr Vater zumindest recht wohlhabend gewesen sein, da sie später von seinem Erbe leben konnte. Als sie alt genug für ein Kunststudium war, ließ die Akademie der Künste in Berlin noch keine Frauen zu, also machte Sandmann einen Zeichen- und Malkurs beim Verein…
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#akademie der künste berlin#aktivistys des intersektionalen feminismus#berufsverbot#frauenfiguren#gedok#gerechte unter den völkern#gertrude sandmann#große berliner kunstausstellung#kalender#käthe kollwitz#L74#malerei#nationalsozialismus#paula modersohn-becker#reichsverband bildender künstler#verein der berliner künstlerinnen#yad vashem
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#Anhörungsrüge#Berufsverbot#Corona-Ausschuss#deutscheStaatsanwaltschaft#Haft#maskattestation#Maskenattest#Maskenatteste#militaryappealproceedings#Sitzung137#StiftungCorona-Ausschuß#VivianeFischer#Wehrbeschwerdeverfahren#Weisungsgebundenheit#WolfgangWodarg
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Volksbewegung schafft neue Grundrechte
40 Jahre Volkzählungsurteil
Heute vor 40 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zu einer Volkszählung in der Bundesrepublik für nichtig. Vorangegangen waren diesem wegweisenden Urteil Auseinandersetzungen darüber, wie weit der Staat in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf. Während die Bundesregierung als auch alle Landesregierungen mit Ausnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg das Volkszählungsgesetz für verfassungsgemäß hielten, waren im ganzen Land Initiativen gegen das Vorhaben entstanden.
Die Menschen befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten, die erstmals mit Computern abgeglichen werden sollten und sie ahnten, dass sie zum "gläsernen Bürger" werden würden. Aktuelle Slogans waren damals z.B.
"Politiker fragen – Bürger antworten nicht" oder
"Meine Daten gehören mir"
Im Urteil vom 15.12.83 stellte das BVerfG an zentraler Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) fest:
"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."
Auch wenn Facebook und Google über diese Worte heute lachen - und sie tagtäglich ignorieren - dies ist durch den Richterspruch höchstes Verfassungsrecht und zu einem Grundrecht in unserem Land geworden. Das Gericht erinnert auch mit Blick auf die damals üblichen und heute noch immer vorkommenden Berufsverbotsverfahren mit folgenden Worten an die Gefahren von unkontrollierten Datenerhebungen:
"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."
Und was wurde aus der Volkszählung?
Das Gesetz zur Volkszählung 1983 war mit dem Urteil nichtig.
Im Jahr 1987 fand eine modifizierte Volkszählung statt, gegen die nur noch kleine Gruppen Widerstand leisteten. Diese stellte fest, dass 76.700 Menschen weniger in der Bundesrepublik wohnten als zuvor angenommen. Außerdem stellte man fest, dass es rund eine Million Wohnungen weniger gab als angenommen. Aus letzterem Ergebnis folgte wenigstens in Hessen ein Wohnungsbauprogramm.
2011 gab es dann einen EU-weiten Zensus, der erstmals Gesamtdeutschland umfaßte. Nur 10% der Bevölkerung wurden befragt, ansonsten wurden die Daten aus den Melderegistern abgeglichen. Trotzdem protestierten wir als Aktion Freiheit statt Angst e.V. gegen einige Fragestellungen (Zensus 2011).
Der für 2021 vorgesehene EU-weite Zensus fiel der Pandemie zum Opfer.
Fazit
Das Urteil vor 40 Jahren legte das Fundament für ein Reihe zentraler Grundrechte
Der Schutz der Privatsphäre abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG)
Die Informationelle Selbstbestimmung,
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
... und führte über das deutsche BDSG letzendlich zur EU-weit geltenden DSGVO.
Über die auf EU Ebene folgenden und teilweise kritisch zu betrachtenden Entwicklungen zu
Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion
... hatten wir unter der Überschrift Datenkapitalismus by Default bereits angefangen zu berichten.
Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/248750/vor-30-jahren-protest-gegen-volkszaehlung/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xS Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8619-20231215-volksbewegung-schafft-neue-grundrechte.html
#Protest#Demos#Urteil#BVerfG#Volkzählungsurteil#40Jahre#Grundrechte#Berufsverbote#Zensus#Privatsphäre#BDSG#DSGVO#DSA#AIAct#Datenkapitalismus
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Ehrlich geschrieben sehe ich das Problem nicht allein bei der Direktorin ... Zudem waren die Ereignisse in 2017!
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Kriegsrecht der NATO: Seit 1945 ...? #München rechts ...
Zuerst gab es ja nach der Befreiung von der Nazi-Herrschaft in der amerikanischen Zone sehr gute Programme zur Demokratisierung in der Jugendarbeit, die Modelle wie Kreis- und Bezirks-Jugendringe und den Bayrischen Jugendring aus der Zusammenarbeit der Jugend-Verbände von Bergrettung, Feuerwehren, Gewerkschaften, Kirchen, Parteien und Sport etc. aufbauten, aber dann kam der Kalte Krieg mit den Bomben auf Hiroshima und Nagasaki und der Ausgrenzung von kommunistischen Gruppen und Parteien. Die 5%-Hürde und das Ende der Entnazifizierung, der Aufbau der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung mit den alten Nazis unter Adenauer brachte verlogene Bürgerlichkeit und den Wohlstand, den Hitler versprochen hatte, auch für die mittleren Einkommen. Später unter der SPD gab es die Berufsverbote für kommunistische Briefträger und Lokführer etc., damals ja auch noch Beamte, bis heute gibt es für Angestellte und Lehrbeauftragte der Hochschulen die Fragebogen zur Mitgliedschaft in Organisationen wie der VVN, der Verfolgten des Nazi-Regimes, die als "kommunistisch unterwandert" verdächtigt wurden. Der Antikommunismus konnte an die Nazi-Zeit anschließen, nur wenige, aber auch christliche Gruppen wehrten sich gegen Aufrüstung, die Diskriminierung, und sie wirkt bis heute, zu einem letzten KZ-Überlebenden in #München, dessen ehrende Veranstaltungen von allen Reaktionären gemieden werden. Die Konzentration auf die Opfer hatte im NS-Dokuzentrum das Ansprechen der Täter in München vermeiden lassen: Vom Bankhaus Finck (August v. Finck hatte die Spenden für das "Haus der Deutschen Kunst" eingesammelt, die Nachkommen des arisierenden Hauses am Lenbachplatz - längst steuersparend wohnhaft in der Schweiz) bis zu den Goebbels-Erben beim heutigen BMW und auch so Kleinigkeiten wie die "Unzumutbarkeit für städtische Mitarbeitende des Sozialamtes" unter einem jüdischen Amtsleiter zu arbeiten ... Wir haben Schweigen gelernt, in dieser Stadt ... https://raete-muenchen.de/gedenken-ohne-alle-sozialisten Read the full article
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Skandalös Berufsverbot für AfD Mitglieder – Demokratie in Gefahr
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Kinderschänder muss 4 Jahre und 3 Monate in den Knast
68 Mal hat der frühere Schulleiter Gero S. (46) drei Jugendliche (damals 14-16), die im Jahr 2015-2018 sein „Institut für Jugendmanagement“ besucht hatten, sexuell missbraucht. Die Übergriffe fanden unter anderem im Institut (das sich ausgerechnet im selben Gebäude wie das Rohrbacher Jugendamt befindet) statt, aber auch bei Schulfahrten ins Ausland (Dänemark, Azoren, Nordkap) sowie bei verschiedenen Freizeiten mit Übernachtungen.
Richter André Merz in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte nutzte seine Stellung als Autoritätsperson aus. Daher musste er bei seinen Opfern auch keine Gewalt oder Drohungen anwenden. Die Geschädigten waren keiner Gegenwehr gewachsen und ließen die Taten über sich ergehen, obwohl es ihnen sehr unangenehm war.“
Der Richter weiter: „Erst 2019 gelang es ihnen, eine Anzeige zu machen, was ihnen sehr schwer gefallen ist und auch sehr mutig war. Alle drei leiden aber bis heute unter psychischen Problemen bis zu Panikattacken.“
Das „Institut für Jugendmanagement“ befindet sich im selben Gebäude wie das Jugendamt in Rohrbach
Foto: Lisa Goedert
Dennoch soll Gero S. das Institut nicht als Mittel benutzt haben, sich an den Schülern zu vergreifen! Der Richter: „Sämtliche Zeugen beschrieben den Angeklagten positiv als Mentor, der für sein Institut gelebt hat und seine Schüler zu Höchstleistungen getrieben hat.“
Aber: „Er hätte mit seiner Neigung bereits nach seiner ersten Verurteilung nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen.“ Weshalb das Gericht zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen Gero S. verhängte.
Der Angeklagte (blaues Hemd, Jeans) lauschte neben seinem Verteidiger Steffen Lindberg mit starrem Blick gen Boden dem Richterspruch. Zuvor hatte er den drei Opfern bereits Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro zukommen lassen, sich zudem persönlich vor Gericht bei den Geschädigten entschuldigt. Die Staatsanwalt, die fünf Jahre und drei Monate gefordert hat, prüft nun, in Revision zu gehen.
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„Willkommen in Deutschland – Ein Gedenkkonzert" Das Sinfonieorchester der Robert Schumann Hochschule und die Toten Hosen spielen „Entartete Musik“ Die Rezension einer Musik-CD – gehört das in die Literatur-Lounge? Ja! Literatur und Musik sind eng miteinander verbundene Kustformen. Lieder haben Texte und diese sind eine Form von Literatur. Ich sehe jetzt zwar im Geiste Deutschlehrer die Augen verdrehen, aber so manches Gedicht wurde ja auch vertont. Als ich die CD kaufte, faszinierte mich der Gedanke wie passen Punk-Rock und Sinfonisches Orchester zusammen. Es gab ja schon einige Rock-Bands, die mit einem Orchester gearbeitet haben, warum also nicht diese Konstellation. Der Anlass dieser CD ist bedrückend, aber das Ergebnis umwerfend. Das Nazi-Regime hatte bekanntermaßen Probleme mit allem was nicht in ihr Weltbild passte und nicht ruhig war. Künstler waren oft beides. Somit erklärten die Nazis verschiedene Künstler zu unerwünschten Personen, erteilten Berufsverbote, verbrannten Bücher und erklärten Musik als „entartet“. Was war das aber für Musik? Neben Musik von Juden (Comedian Harmonists) oder Swing, weil dieser seine Wurzeln im Blues der Farbigen Amerikas hat, war auch die Zwölftonmusik Schönbergs auf der Blacklist. Dem unbedarften Zuhörer mag diese letztere Art von moderner Musik durchaus schräg und ohne jede Logik vorkommen, allerdings folgt sie äußerst strengen Regeln, die denen von Bach und Beethoven in nichts nachstehen. Ich muss zugeben, dass ich sie auch nie verstanden habe. Sie ist für unser harmoniegewohntes Gehör ungewohnt. Aber die Einleitung zu Schönbergs „A Survivor from Warsaw op.46“ hat mir einen ungeahnten Zugang gewährt. Aus dem, was die Komponisten dieser Musikrichtung erlebt haben, mussten die Werke so atonal sein. Ihre Welt war ebenso unharmonisch. Das Erste Stück steht dazu im völligen Kontrast. „The Sea Hawk – Suite“ von Erich Wolfgang Korngold ist ein bombastisches Werk, welches direkt Assoziationen mit monumentalen Kinofilmen Hollywoods auslöst. Dies ist auch ganz richtig. In den 30er Jahren emigriert, schrieb er 1940 dieses Stück für den gleichnamigen Film, der in Deutschland unter dem Titel „Herr der sieben Meere“ mit Erol Flynn bekannt wurde. Wunderbare Musik! Der einzige „Fehler“ des Komponisten war, dass er Jude war. Das zweite Stück der CD ließ bei mir eher negative Erinnerungen an den Musikunterricht hochkommen. Wir mussten die „Moorsoldaten“ singen, uns war aber eher der Sinn nach „Bacardi Feeling“ und dem „Altbierlied“. Heute denke ich, wir waren einfach noch zu jung. Diese Version von den Toten Hosen und dem Sinfonieorchester möchte ich jedem Musiklehrer ans Herz legen. Sie lässt einem wirklich die Gänsehaut über den Rücken laufen und weckt die Gefühle von Grauen, die bei einer einzelnen Stimme am Klavier nicht rüber kommen und wie ich denke auch beabsichtigt waren. Ein weiteres Stück, das mich fast noch mehr faszinierte, ist Campino’s Vertonung eines Gedichts von Erich Kästner „Stimmen aus dem Massengrab“. Letzteren kennen viele eher als Kinderbuchautor, aber er war durch seine kritischen Werke auch Persona non grata zur Nazi-Zeit. Sollte gerade die Befürchtung aufkommen, dass diese Doppel-CD extrem schwere Kost sein könnte und so gar nichts Gewohntes von den Toten Hosen enthält, so möchte ich kurz Entwarnung geben. Auf der zweiten CD treffen wir auf gute, alte Bekannte wie Sascha, der sich immer noch für einen aufrechten Deutschen hält, wir schlagen drei Kreuze, dass wir hier sind und werfen den Ballast der Republik ab – oder auch nicht. Auch wenn viele Menschen sagen, Willkommen in Deutschland, so haben leider auch über zwanzig Jahre nach Veröffentlichung von Sascha es manche Menschen immer noch nicht kapiert. Read the full article
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Seht euch dieses Email an!!! Ein Email einer kriminellen Dreckschlampe, die es nur darauf auslegt Menschen und deren Existenz zu zerstören!!! Der sollte man ein lebenslanges Berufsverbot erteilen!!!🧟🦹👮🕵🥵🥶😶🌫️😱😨😰🤔🫣🤭🫢😵😵💫🤢🤮💩👎🫷🫸👩🏫👩💼👩✈️👩🚀👩⚖️🦹♀️🦹♂️🧟♀️🧟♂️👨🔬
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Politiker sind zweifelsohne die Prinzen der Bürowelt
Sezession:»Bevor ich infolge Berufsverbotes in eine Bürotätigkeit eintrat, arbeitete ich richtig. Jedenfalls im Sinne des mittelhochdeutschen Wortes arebeit, das für Mühe, gar für Plage steht, also für eine Anstrengung jenseits untätigen Wohllebens. Thomasin von Zerclaere (1186 – 1236) dazu: Swer wil rîters ambet phlegen,/der muoz mêre arbeit legen/an sîne vuor dan ezzen wol: / (…) […] http://dlvr.it/SsnxCW «
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Kinderschänder muss 4 Jahre und 3 Monate in den Knast
68 Mal hat der frühere Schulleiter Gero S. (46) drei Jugendliche (damals 14-16), die im Jahr 2015-2018 sein „Institut für Jugendmanagement“ besucht hatten, sexuell missbraucht. Die Übergriffe fanden unter anderem im Institut (das sich ausgerechnet im selben Gebäude wie das Rohrbacher Jugendamt befindet) statt, aber auch bei Schulfahrten ins Ausland (Dänemark, Azoren, Nordkap) sowie bei verschiedenen Freizeiten mit Übernachtungen.
Richter André Merz in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte nutzte seine Stellung als Autoritätsperson aus. Daher musste er bei seinen Opfern auch keine Gewalt oder Drohungen anwenden. Die Geschädigten waren keiner Gegenwehr gewachsen und ließen die Taten über sich ergehen, obwohl es ihnen sehr unangenehm war.“
Der Richter weiter: „Erst 2019 gelang es ihnen, eine Anzeige zu machen, was ihnen sehr schwer gefallen ist und auch sehr mutig war. Alle drei leiden aber bis heute unter psychischen Problemen bis zu Panikattacken.“
Das „Institut für Jugendmanagement“ befindet sich im selben Gebäude wie das Jugendamt in Rohrbach
Foto: Lisa Goedert
Dennoch soll Gero S. das Institut nicht als Mittel benutzt haben, sich an den Schülern zu vergreifen! Der Richter: „Sämtliche Zeugen beschrieben den Angeklagten positiv als Mentor, der für sein Institut gelebt hat und seine Schüler zu Höchstleistungen getrieben hat.“
Aber: „Er hätte mit seiner Neigung bereits nach seiner ersten Verurteilung nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen.“ Weshalb das Gericht zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen Gero S. verhängte.
Der Angeklagte (blaues Hemd, Jeans) lauschte neben seinem Verteidiger Steffen Lindberg mit starrem Blick gen Boden dem Richterspruch. Zuvor hatte er den drei Opfern bereits Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro zukommen lassen, sich zudem persönlich vor Gericht bei den Geschädigten entschuldigt. Die Staatsanwalt, die fünf Jahre und drei Monate gefordert hat, prüft nun, in Revision zu gehen.
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Kinderschänder muss 4 Jahre und 3 Monate in den Knast
68 Mal hat der frühere Schulleiter Gero S. (46) drei Jugendliche (damals 14-16), die im Jahr 2015-2018 sein „Institut für Jugendmanagement“ besucht hatten, sexuell missbraucht. Die Übergriffe fanden unter anderem im Institut (das sich ausgerechnet im selben Gebäude wie das Rohrbacher Jugendamt befindet) statt, aber auch bei Schulfahrten ins Ausland (Dänemark, Azoren, Nordkap) sowie bei verschiedenen Freizeiten mit Übernachtungen.
Richter André Merz in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte nutzte seine Stellung als Autoritätsperson aus. Daher musste er bei seinen Opfern auch keine Gewalt oder Drohungen anwenden. Die Geschädigten waren keiner Gegenwehr gewachsen und ließen die Taten über sich ergehen, obwohl es ihnen sehr unangenehm war.“
Der Richter weiter: „Erst 2019 gelang es ihnen, eine Anzeige zu machen, was ihnen sehr schwer gefallen ist und auch sehr mutig war. Alle drei leiden aber bis heute unter psychischen Problemen bis zu Panikattacken.“
Das „Institut für Jugendmanagement“ befindet sich im selben Gebäude wie das Jugendamt in Rohrbach
Foto: Lisa Goedert
Dennoch soll Gero S. das Institut nicht als Mittel benutzt haben, sich an den Schülern zu vergreifen! Der Richter: „Sämtliche Zeugen beschrieben den Angeklagten positiv als Mentor, der für sein Institut gelebt hat und seine Schüler zu Höchstleistungen getrieben hat.“
Aber: „Er hätte mit seiner Neigung bereits nach seiner ersten Verurteilung nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen.“ Weshalb das Gericht zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen Gero S. verhängte.
Der Angeklagte (blaues Hemd, Jeans) lauschte neben seinem Verteidiger Steffen Lindberg mit starrem Blick gen Boden dem Richterspruch. Zuvor hatte er den drei Opfern bereits Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro zukommen lassen, sich zudem persönlich vor Gericht bei den Geschädigten entschuldigt. Die Staatsanwalt, die fünf Jahre und drei Monate gefordert hat, prüft nun, in Revision zu gehen.
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Polizistin bei der Letzten Generation
Disziplinarverfahren wegen Vorträgen in der Freizeit
Nachdem eine Polizistin im Juni vor Kollegen an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster einen Vortrag über ihr Engagement bei der Letzten Generation hielt, wird ihr "nahegelegt" die Unifom abzulegen. Nzz.ch schreibt, sie beteilige sich nicht an Protestaktionen und klebe sich nicht auf die Strasse. "Das war nie meine Rolle bei der Letzten Generation." Stattdessen arbeite sie im Vernetzungsteam, das sich um Kontakte in die Gesellschaft bemühe.
Auch Beamte haben das Recht auf politische Betätigung. Sie unterliegen aber dem sogenannten Mässigungsgebot. Wie sie sagt, hält sie ihren Beruf und ihr privates Engagement für miteinander vereinbar.
Solange die Letzte Generation als Vereinigung nicht verboten und auch nicht als eine kriminelle Vereinigung festgestellt wurde, sollte man annehmen, dass ihr Engagement für ihren Dienstherrn unerheblich sei. Dem ist nicht so, denn nun läuft ein Disziplinarverfahren gegen sie, in dem geprüft wird, "ob eine Dienstpflichtverletzung vorliegt".
Worin sollte diese liegen, wenn sie ihren Dienst immer ohne Mangel ausgeführt hat und nur in ihrer Freizeit über den Klimawandel diskutiert hat?
Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/disziplinarverfahren-gegen-klimaextremistin-bei-der-bundespolizei-ld.1752554
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vP Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8500-20230823-polizistin-bei-der-letzten-generation.htm
#Polizei#Mäßigungsgebot#kriminelleVereinigung#LetzteGeneration#Informationsfreiheit#Meinungsfreiheit#Pressefreiheit#Verfolgung#Diskriminierung#Ungleichbehandlung#Gewerkschaft#Mitbestimmung#Koalitionsfreiheit#Berufsverbote
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Der Digital Operational Resilience Act (DORA) soll die IT-Sicherheit und das Risikomanagement in der Finanzbranche stärken, indem er strenge Anforderungen für die Meldung von Vorfällen, die Prüfung der Widerstandsfähigkeit und die Aufsicht durch Dritte vorschreibt. HYCU, Experte für Backup-Services rund um SaaS-Tools erläutert die Bedeutung von Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeiten bei Cyberangriffen im Zusammenhang mit DORA. Konkret zielt die EU-Verordnung DORA darauf ab, die IT-Sicherheit von Banken, Versicherungsgesellschaften, Wertpapierfirmen und anderen Organisationen des Finanzsektors zu stärken. Für EU-Finanzunternehmen liegt der Schwerpunkt auf IT-Verantwortlichen und Führungskräften, die DORA nicht nur als eine gesetzliche Vorschrift, sondern als eine strategische Notwendigkeit verstehen und sich darauf vorbereiten müssen. Diese Dringlichkeit wird durch die schwerwiegenden Folgen der Nichteinhaltung unterstrichen: - Finanzielle Strafen: Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro, bei schweren oder wiederholten Verstößen können diese Geldbußen verdoppelt werden. - Beeinträchtigung des Verbrauchervertrauens: Die Nichteinhaltung von Vorschriften in einer erhöhten Anfälligkeit für Cybervorfälle resultieren, die möglicherweise zu Datenschutzverletzungen oder Dienstunterbrechungen führen. Diese Ereignisse können den Ruf eines Unternehmens schädigen, das Vertrauen der Verbraucher beeinträchtigen und zu Kundenabwanderung und sinkenden Marktanteilen führen. - Persönliche strafrechtliche Haftung: In Fällen schwerer Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens können leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder persönlich strafrechtlich haftbar gemacht werden. Dies könnte individuelle Geldstrafen, Berufsverbot und in extremen Fällen sogar Haftstrafen beinhalten. Dieses persönliche Risiko unterstreicht die Notwendigkeit, sich auf höchster Ebene für die Einhaltung der DORA-Vorschriften einzusetzen. In Anbetracht dieser hohen Risiken sind IT-Verantwortliche und C-Suite-Führungskräfte gefordert, DORA nicht nur als eine gesetzliche Vorschrift zu verstehen und sich darauf vorzubereiten, sondern als eine strategische Notwendigkeit. Warum DORA wichtig ist DORA stellt einen bedeutenden Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Ansatzes für das IKT-Risikomanagement im gesamten EU-Finanzsektor dar. Sie befasst sich mit der wachsenden Besorgnis über Cyberbedrohungen und technologische Schwachstellen, die zu Störungen in der Finanzbranche führen könnten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören: - Umfassender Anwendungsbereich: DORA gilt für ein breites Spektrum von Finanzunternehmen, darunter Banken, Versicherungsgesellschaften, Wertpapierfirmen und Finanzdienstleister. - Harmonisierung: Sie legt EU-weit einheitliche Anforderungen an das IKT-Risikomanagement fest und ersetzt damit den derzeitigen Flickenteppich nationaler Vorschriften. - Beaufsichtigung durch Dritte: DORA führt einen Rahmen für die Beaufsichtigung kritischer IKT-Drittdienstleister, einschließlich Cloud-Dienste, ein. Meldung von Vorfällen: Es schreibt standardisierte Meldeverfahren für größere IKT-bezogene Vorfälle vor. - Resilienztests: DORA verlangt regelmäßige Tests der digitalen Betriebsfestigkeit. Schlüsselbereiche von DORA 1. IKT-Risikomanagement DORA schreibt einen umfassenden IKT-Risikomanagementrahmen vor. Dies beinhaltet die Identifizierung und Dokumentation von IKT-bezogenen Geschäftsfunktionen, Ressourcen und Abhängigkeiten, die kontinuierliche Risikobewertung und Strategien zur Risikominderung, die Implementierung von Schutz- und Präventionsmaßnahmen, die Entwicklung von Erkennungsfähigkeiten sowie die Festlegung von Reaktions- und Wiederherstellungsverfahren. 2. Berichterstattung über Vorfälle Dies betrifft die Implementierung von Prozessen zur Überwachung und Protokollierung von IKT-Vorfällen. Unternehmen sind verpflichtet, diese Vorfälle anhand der von DORA festgelegten Kriterien zu klassifizieren. Darüber hinaus müssen sie größere Vorfälle innerhalb strenger Fristen an die zuständigen Behörden melden. 3. Reaktion und Wiederherstellung Die Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeiten sind von großer Bedeutung. - Reaktionspläne für Zwischenfälle: DORA fordert die Entwicklung, Dokumentation und Umsetzung umfassender Pläne für die Reaktion auf und die Wiederherstellung nach IKT-bezogenen Vorfällen. Diese Pläne sollten Verfahren zur sofortigen Erkennung, Analyse, Eindämmung und Begrenzung von Zwischenfällen enthalten. - Geschäftskontinuität: Unternehmen müssen Richtlinien zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Pläne zur Wiederherstellung im Katastrophenfall aufstellen und befolgen. Regelmäßige Tests dieser Pläne sind obligatorisch, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. - Backup-Verfahren: DORA schreibt regelmäßige Backups von kritischen Systemen und Daten vor. Zu den besonderen Anforderungen gehören eine festgelegte Häufigkeit der Backups, eine sichere externe Speicherung und regelmäßige Tests der Backup-Wiederherstellungsprozesse. - Zielvorgaben für die Wiederherstellungszeit (RTOs): Ebenso erforderlich sind das Festlegen und regelmäßige Testen der Fähigkeit zur Wiederherstellung von Systemen innerhalb festgelegter Zeitrahmen sowie die Minimierung von Betriebsunterbrechungen und Gewährleistung einer schnellen Wiederherstellung nach Zwischenfällen. - Kommunikationsprotokolle: Es müssen klare Verfahren für die interne und externe Kommunikation bei Zwischenfällen festgelegt werden. Unternehmen sind verpflichtet zur Sicherstellung einer rechtzeitigen und wirksamen Reaktion, einschließlich der Benachrichtigung der zuständigen Behörden und Beteiligten. - Analyse nach Zwischenfällen: Nach schwerwiegenden Vorfällen müssen Unternehmen gründliche Ursachenanalysen durchführen. Die daraus gezogenen Lehren sollten in die Verbesserung des Risikomanagementsystems einfließen. 4. Prüfung der digitalen operativen Belastbarkeit DORA führt einen harmonisierten Rahmen für die Prüfung der digitalen operationellen Belastbarkeit ein: Dieser umfasst grundlegende Tests wie Schwachstellenbewertungen und Netzwerksicherheitsscans für alle Einheiten sowie fortgeschrittene Tests, einschließlich bedrohungsgesteuerter Penetrationstests (Threat-Led Penetration Testing, TLPT) für wichtige Einrichtungen. 5. IKT-Risikomanagement für Drittparteien Angesichts der zunehmenden Abhängigkeit von Drittanbietern von Dienstleistungen schafft DORA Grundsätze, die in Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern aufgenommen werden müssen sowie einen neuen Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister. „Um das Risiko von Drittanbietern effektiv zu managen, müssen Finanzinstitute erhebliche Anstrengungen an zwei Fronten unternehmen: Sicherstellung einer umfassenden Aufsicht über alle IKT-Dienstleister und die damit verbundenen Risiken und proaktives Management des digitalen Risikos, das mit kritischen IKT-Drittanbietern verbunden ist.“ Quelle: McKinsey 6. Informationsaustausch DORA fordert den Austausch von Informationen und Erkenntnissen über Cyberbedrohungen zwischen Finanzunternehmen, um die kollektive Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Umfang und Anwendung DORA gilt für ein breites Spektrum von Finanzunternehmen, die in der EU tätig sind, darunter: Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Handelsplätze, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Rating-Agenturen, Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, Administratoren kritischer Benchmarks, Anbieter von Kontoinformationsdiensten, Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen, zentrale Wertpapierverwahrungsstellen, Anbieter von Datenübermittlungsdiensten sowie Drittanbieter von Dienstleistungen. Maßnahmen zur Compliance Um die Anforderungen von DORA zu erfüllen, sollten sich CIOs, CTOs, IT-Directors und andere IT-Verantwortliche auf die folgenden Maßnahmen konzentrieren: - Bewertung der aktuellen Rahmenbedingungen: Prüfung der bestehenden IKT-Risikomanagementprozesse anhand der Anforderungen, um Lücken zu ermitteln. - Verbesserung des IKT-Risikomanagement: Implementierung von Prozessen zur Identifizierung, zum Schutz vor, zur Erkennung von, zur Reaktion auf und zur Wiederherstellung nach IKT-bedingten Unterbrechungen. - Mechanismen zur Meldung von Vorfällen entwickeln: Einrichtung von Systemen und Verfahren zur Erkennung und Meldung größerer IKT-bezogener Vorfälle innerhalb der vorgeschriebenen Fristen. - Durchführung von Ausfallsicherheitstests: Umsetzung eines Programms für regelmäßige Belastbarkeitstests, einschließlich Schwachstellenbewertungen und Penetrationstests. - Überprüfung von Verträgen mit Dritten: Prüfen und Aktualisieren der Vereinbarungen mit IKT-Dienstleistern, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen. - Vorbereitung auf Audits: Vorbereitung auf potenzielle behördliche Prüfungen, indem Unternehmen eine umfassende Dokumentation ihrer IKT-Risikomanagementpraktiken führen. - Implementierung von Maßnahmen zur Geschäftskontinuität und zum Datenschutz: Entwickeln und regelmäßiges Testen von Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Wiederherstellung im Katastrophenfall, Einführung sicherer Backup-Verfahren, Verbesserung des Datenschutzes, Erstellung von Protokollen für die Krisenkommunikation und Durchführung von Mitarbeiterschulungen gemäß den Anforderungen der Artikel 10 und 11. Fristen und Einhaltung DORA ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Finanzunternehmen haben jedoch bis zum 17. Januar 2025 Zeit, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Dieses Zeitfenster von zwei Jahren ist für die Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um ihre aktuellen Systeme zu bewerten, die erforderlichen Änderungen umzusetzen und sich auf das neue Regelungsumfeld vorzubereiten. Auch wenn das Jahr 2025 noch in weiter Ferne zu liegen scheint, erfordern der Umfang und die Tiefe der von DORA geforderten Änderungen ein frühzeitiges Handeln. Wer jetzt mit den Vorbereitungen beginnt, ist besser aufgestellt, um die Kosten für die Compliance über einen längeren Zeitraum zu verteilen und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, indem das Unternehmen eine starke digitale Resilienz demonstriert. Eile in letzter Minute und mögliche Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften gilt es zu vermeiden. So können Finanzunternehmen zur allgemeinen Stabilität und Vertrauenswürdigkeit des EU-Finanzsystems beizutragen. Über HYCU HYCU ist der am schnellsten wachsende Marktführer im Bereich Multi-Cloud- und SaaS-basierter Data Protection as a Service. Durch die Bereitstellung echter SaaS-basierter Datensicherung und -wiederherstellung für lokale, Cloud-native und SaaS-Umgebungen bietet das Unternehmen Tausenden von Unternehmen weltweit unvergleichliche Datensicherung, Migration, Disaster Recovery und Schutz vor Ransomware. Passende Artikel zum Thema Read the full article
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Teures Ende einer Beziehung - wegen Racheporno verurteilt
Bericht
Am letzten Donnerstag verantwortete sich ein 27-jähriger Kubaner vor dem Amtsgericht Siegen wegen eines Verbrechens aus Leidenschaft der etwas anderen Art. Der professionelle Tänzer fühlte sich auch nach zehn Jahren Partnerschaft glücklich mit seiner damaligen Freundin. Allerdings fand er im Dezember 2023 auf eine besonders erniedrigende Weise heraus, dass ihn seine damalige Partnerin betrog. Der Mann, mit dem sie eine Affäre hatte, schickte ihm Bilder, die ihre Untreue mehr als eindeutig belegten. Hoch verletzt und eventuell mit dem Gefühl, seine eigene Männlichkeit unter Beweis stellen zu müssen, konterte er auf rechtswidrige Weise. Er schickte seinem Nebenbuhler eine zu diesem Zeitpunkt bereits zwölf Monate alte Videoaufnahme, die zeigt, wie ihn die junge Frau oral befriedigt – ohne ihr Einverständnis.
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 201a StGB
Der 27-Jährige ließ nach Verlesung der Anklageschrift über seinen Verteidiger verkünden, dass er den Vorwurf, wie auch bereits im Ermittlungsverfahren, gänzlich einräumt. Mit der Kränkung habe der, ohne Zweifel temperamentvolle Tänzer, einfach nicht umgehen können. Zu einer Aussprache unter dem ehemaligen Paar oder einer Entschuldigung ist es zwar nie gekommen, aber der junge Mann betonte vor dem Gericht, dass es ihm sehr leid tue und er seine Kurzschlussreaktion sehr bereue. Dass er sich für die Sache sehr schämt, war ihm im Saal deutlich anzusehen. Hätte der Kubaner eine aus juristischer Sicht weiße Weste gehabt, wäre sicher eine Einstellung des Verfahrens realistisch gewesen, wie auch sein Verteidiger für ihn forderte. Allerdings steht er noch bis 2025 unter laufender Bewährung, weil er unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leistete. Auch wenn sein Rechtsanwalt beteuerte, dass sein Mandant „das alles hinter sich gelassen hat“, monierte die Staatsanwältin die „schnelle Rückfallgeschwindigkeit“ des 27-Jährigen und stellte sich einer Einstellung des Verfahrens entschlossen entgegen. Weil der Angeklagte nicht nur als professioneller Tänzer in verschiedenen Bühnenensembles engagiert ist, sondern auch als Tanzlehrer für Jugendliche arbeitet, schlug sein Anwalt einige Gesetzestexte nach, um ein mögliches Berufsverbot als Nebenfolge für seinen Mandanten auszuschließen. Wären die pikanten Aufnahmen von jugendpornographischer Natur gewesen, hätte dies eine Konsequenz sein können. „Seiner Existenzgrundlage wollen wir ihn nicht berauben“, so die Vorsitzende. Die Staatsanwältin wertete die damalige Situation und den psychischen Ausnahmezustand, in dem sich der junge Mann befand, strafmildernd. Dass er die Tat unter laufender Bewährung verübte und der Rückfall in rechtswidriges Verhalten aus ihrer Sicht relativ schnell passierte, warf sie allerdings ebenfalls in die Waagschalen. Sie forderte schließlich eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 40 €. Der Rechtsanwalt des Tänzers erinnerte daran, dass die Vorstrafen seines Mandanten nicht einschlägig seien. Dem jungen Mann sei das alles offensichtlich sehr unangenehm. Zu einer Entschuldigung sei es nicht gekommen, weil er sich einfach nicht traute, seiner Ex vor die Augen zu treten. Er empfand den Antrag der Staatsanwaltschaft zwar nicht als überzogen, bat aber darum, seinen Schützling mit einer Verwarnung mit eventuellen Auflagen oder Vorbehalten davonkommen zu lassen. Mit vor Scham gesenktem Haupt fügte der 27-Jährige lediglich hinzu: „Weiß nicht, was ich sagen soll …“ Im Urteil wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Eine Geldstrafe von 2.800 € auf 70 Tagessätze verteilt. Die Reue glaubte die Vorsitzende Richterin dem jungen Mann. Aber zu viel Milde ließ sie für den pikanten Gefühlsausbruch unter laufender Bewährung nicht walten.
Spenden an den bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V. welcher unter anderem Projekte zur Prävention und Hilfsangebote für Frauen die Opfer digitaler Gewalt wurden, auf die Beine stellt.
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