#berufsverbot
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Auctoritas non veritas …
Sezession:»Mag sein, Politik, in ihren Varianten der Gewalt, ist in Wahrnehmung der res publicae notwendig, insofern wir ja alle politische Wesen, zoon politikon, sind.Nur ist alle Politik – in welcher Gestalt auch immer – moralisch stets im Dilemma und daher ein unangenehmes Geschäft. Mehr noch, oft genug ist sie ein Verbrechen, zumal sich ohne Verbrechen […] http://dlvr.it/TGNlrs «
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42/2023: Gertrude Sandmann, 16. Oktober 1893
Sie lebte in den 1920ern offen homosexuell und überlebte das Dritte Reich, indem sie ihren Selbstmord vortäuschte.
Von OTFW, Berlin – Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0 Über Gertrude Sandmanns Kindheit ist nicht viel zu finden; geboren in Berlin, muss ihr Vater zumindest recht wohlhabend gewesen sein, da sie später von seinem Erbe leben konnte. Als sie alt genug für ein Kunststudium war, ließ die Akademie der Künste in Berlin noch keine Frauen zu, also machte Sandmann einen Zeichen- und Malkurs beim Verein…
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#akademie der künste berlin#aktivistys des intersektionalen feminismus#berufsverbot#frauenfiguren#gedok#gerechte unter den völkern#gertrude sandmann#große berliner kunstausstellung#kalender#käthe kollwitz#L74#malerei#nationalsozialismus#paula modersohn-becker#reichsverband bildender künstler#verein der berliner künstlerinnen#yad vashem
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Volksbewegung schafft neue Grundrechte
40 Jahre Volkzählungsurteil
Heute vor 40 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zu einer Volkszählung in der Bundesrepublik für nichtig. Vorangegangen waren diesem wegweisenden Urteil Auseinandersetzungen darüber, wie weit der Staat in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf. Während die Bundesregierung als auch alle Landesregierungen mit Ausnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg das Volkszählungsgesetz für verfassungsgemäß hielten, waren im ganzen Land Initiativen gegen das Vorhaben entstanden.
Die Menschen befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten, die erstmals mit Computern abgeglichen werden sollten und sie ahnten, dass sie zum "gläsernen Bürger" werden würden. Aktuelle Slogans waren damals z.B.
"Politiker fragen – Bürger antworten nicht" oder
"Meine Daten gehören mir"
Im Urteil vom 15.12.83 stellte das BVerfG an zentraler Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) fest:
"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."
Auch wenn Facebook und Google über diese Worte heute lachen - und sie tagtäglich ignorieren - dies ist durch den Richterspruch höchstes Verfassungsrecht und zu einem Grundrecht in unserem Land geworden. Das Gericht erinnert auch mit Blick auf die damals üblichen und heute noch immer vorkommenden Berufsverbotsverfahren mit folgenden Worten an die Gefahren von unkontrollierten Datenerhebungen:
"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."
Und was wurde aus der Volkszählung?
Das Gesetz zur Volkszählung 1983 war mit dem Urteil nichtig.
Im Jahr 1987 fand eine modifizierte Volkszählung statt, gegen die nur noch kleine Gruppen Widerstand leisteten. Diese stellte fest, dass 76.700 Menschen weniger in der Bundesrepublik wohnten als zuvor angenommen. Außerdem stellte man fest, dass es rund eine Million Wohnungen weniger gab als angenommen. Aus letzterem Ergebnis folgte wenigstens in Hessen ein Wohnungsbauprogramm.
2011 gab es dann einen EU-weiten Zensus, der erstmals Gesamtdeutschland umfaßte. Nur 10% der Bevölkerung wurden befragt, ansonsten wurden die Daten aus den Melderegistern abgeglichen. Trotzdem protestierten wir als Aktion Freiheit statt Angst e.V. gegen einige Fragestellungen (Zensus 2011).
Der für 2021 vorgesehene EU-weite Zensus fiel der Pandemie zum Opfer.
Fazit
Das Urteil vor 40 Jahren legte das Fundament für ein Reihe zentraler Grundrechte
Der Schutz der Privatsphäre abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG)
Die Informationelle Selbstbestimmung,
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
... und führte über das deutsche BDSG letzendlich zur EU-weit geltenden DSGVO.
Über die auf EU Ebene folgenden und teilweise kritisch zu betrachtenden Entwicklungen zu
Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion
... hatten wir unter der Überschrift Datenkapitalismus by Default bereits angefangen zu berichten.
Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/248750/vor-30-jahren-protest-gegen-volkszaehlung/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xS Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8619-20231215-volksbewegung-schafft-neue-grundrechte.html
#Protest#Demos#Urteil#BVerfG#Volkzählungsurteil#40Jahre#Grundrechte#Berufsverbote#Zensus#Privatsphäre#BDSG#DSGVO#DSA#AIAct#Datenkapitalismus
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Ehrlich geschrieben sehe ich das Problem nicht allein bei der Direktorin ... Zudem waren die Ereignisse in 2017!
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Kinderschänder muss 4 Jahre und 3 Monate in den Knast
68 Mal hat der frühere Schulleiter Gero S. (46) drei Jugendliche (damals 14-16), die im Jahr 2015-2018 sein „Institut für Jugendmanagement“ besucht hatten, sexuell missbraucht. Die Übergriffe fanden unter anderem im Institut (das sich ausgerechnet im selben Gebäude wie das Rohrbacher Jugendamt befindet) statt, aber auch bei Schulfahrten ins Ausland (Dänemark, Azoren, Nordkap) sowie bei verschiedenen Freizeiten mit Übernachtungen.
Richter André Merz in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte nutzte seine Stellung als Autoritätsperson aus. Daher musste er bei seinen Opfern auch keine Gewalt oder Drohungen anwenden. Die Geschädigten waren keiner Gegenwehr gewachsen und ließen die Taten über sich ergehen, obwohl es ihnen sehr unangenehm war.“
Der Richter weiter: „Erst 2019 gelang es ihnen, eine Anzeige zu machen, was ihnen sehr schwer gefallen ist und auch sehr mutig war. Alle drei leiden aber bis heute unter psychischen Problemen bis zu Panikattacken.“
Das „Institut für Jugendmanagement“ befindet sich im selben Gebäude wie das Jugendamt in Rohrbach
Foto: Lisa Goedert
Dennoch soll Gero S. das Institut nicht als Mittel benutzt haben, sich an den Schülern zu vergreifen! Der Richter: „Sämtliche Zeugen beschrieben den Angeklagten positiv als Mentor, der für sein Institut gelebt hat und seine Schüler zu Höchstleistungen getrieben hat.“
Aber: „Er hätte mit seiner Neigung bereits nach seiner ersten Verurteilung nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen.“ Weshalb das Gericht zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen Gero S. verhängte.
Der Angeklagte (blaues Hemd, Jeans) lauschte neben seinem Verteidiger Steffen Lindberg mit starrem Blick gen Boden dem Richterspruch. Zuvor hatte er den drei Opfern bereits Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro zukommen lassen, sich zudem persönlich vor Gericht bei den Geschädigten entschuldigt. Die Staatsanwalt, die fünf Jahre und drei Monate gefordert hat, prüft nun, in Revision zu gehen.
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Kinderschänder muss 4 Jahre und 3 Monate in den Knast
68 Mal hat der frühere Schulleiter Gero S. (46) drei Jugendliche (damals 14-16), die im Jahr 2015-2018 sein „Institut für Jugendmanagement“ besucht hatten, sexuell missbraucht. Die Übergriffe fanden unter anderem im Institut (das sich ausgerechnet im selben Gebäude wie das Rohrbacher Jugendamt befindet) statt, aber auch bei Schulfahrten ins Ausland (Dänemark, Azoren, Nordkap) sowie bei verschiedenen Freizeiten mit Übernachtungen.
Jetzt das Urteil – und dieses Mal gab es für den einschlägig Vorbestraften keine Bewährung mehr, sondern vier Jahre und drei Monate Haft wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen!
Richter André Merz in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte nutzte seine Stellung als Autoritätsperson aus. Daher musste er bei seinen Opfern auch keine Gewalt oder Drohungen anwenden. Die Geschädigten waren keiner Gegenwehr gewachsen und ließen die Taten über sich ergehen, obwohl es ihnen sehr unangenehm war.“
Der Richter weiter: „Erst 2019 gelang es ihnen, eine Anzeige zu machen, was ihnen sehr schwer gefallen ist und auch sehr mutig war. Alle drei leiden aber bis heute unter psychischen Problemen bis zu Panikattacken.“
Dennoch soll Gero S. das Institut nicht als Mittel benutzt haben, sich an den Schülern zu vergreifen! Der Richter: „Sämtliche Zeugen beschrieben den Angeklagten positiv als Mentor, der für sein Institut gelebt hat und seine Schüler zu Höchstleistungen getrieben hat.“
Aber: „Er hätte mit seiner Neigung bereits nach seiner ersten Verurteilung nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen.“ Weshalb das Gericht zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen Gero S. verhängte.
Staatsanwalt prüft Revision
Der Angeklagte (blaues Hemd, Jeans) lauschte neben seinem Verteidiger Steffen Lindberg mit starrem Blick gen Boden dem Richterspruch. Zuvor hatte er den drei Opfern bereits Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro zukommen lassen, sich zudem persönlich vor Gericht bei den Geschädigten entschuldigt. Die Staatsanwalt, die fünf Jahre und drei Monate gefordert hat, prüft nun, in Revision zu gehen.
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Kinomobil startet ins neue Jahr Am 09. Januar zwei Filme in der Stadthalle Buchen. Mit Filmvergnügen ins neue Jahr starten, das ist in Buchen gleich nach den Weihnachtsferien möglich. Das Kinomobil gastiert in der Stadthalle und zeigt am Donnerstag, 09. Januar in der Stadthalle zwei Kinofilme. Den Auftakt macht um 16 Uhr der Film „Schule der Magischen Tiere 3“. Hier möchte Ida mit ihrer Klasse beim jährlichen Waldtag auftreten, um sich für den Schutz des lokalen Waldes einzusetzen. Sogar Helene (Emilia Pieske) ist dabei, da sie hofft, mit den Aufnahmen der Performance ihren Influencer-Kanal aufzubauen. Was niemand weiß: Helenes Familie steht kurz vor dem Bankrott und Helene braucht dringend Follower, um die drohende Pleite abzuwenden. Zusätzlich wird Helene durch die hohen Ansprüche ihres magischen Tiers, Kater Karajan aus Paris, unter Druck gesetzt, der sich ein Leben im puren Luxus vorstellt. Auch Silas, der beste Freund von Jo, erhält einen magischen Begleiter: Ihm wird das vegane Krokodil Rick zur Seite gestellt, das zwar furchteinflößend aussieht, aber insgeheim Angst hat, nicht mit dem tough wirkenden Silas mithalten zu können. Silas hat ein Auge auf Helene geworfen und glaubt, nur mit einem Designershirt eine Chance bei ihr zu haben. Um an Geld dafür zu kommen, erpresst er jüngere Schüler, wird dabei aber von Jo erwischt und zur Rede gestellt. Jo ist sowieso schon sauer, da Silas nicht bei den Proben für den Waldtag war und Silas ist eifersüchtig, dass Jo so viel Zeit mit Ida verbringt. Und dann sorgt auch noch Helene für zusätzliche Konflikte: Als sie erfährt, dass im Naturkundemuseum die Modenschau ihrer Ikone stattfinden soll, überredet sie die Museumsdirektorin, dass die Klasse dort als Showact auftreten darf. Doch die Modenschau findet ausgerechnet am selben Tag statt wie Idas Waldtag. Um 19.30 Uhr folgt der Film „Cranko“. 1960 kommt der gebeutelte Choreograph John Cranko (Sam Riley) ans Stuttgarter Ballett, um dort wieder Schwung in die Kompanie zu bringen. Jedoch ist er den Weg aus London nicht ganz freiwillig angetreten. Denn dort, in Großbritannien, wurde das Leben für ihn immer unerträglicher. Als homosexueller Mann war er gesellschaftlich betrachtet ein Aussätziger und sah sich sogar mit einem Berufsverbot konfrontiert. Aber in Stuttgart scheint all das keine sonderlich große Rolle zu spielen. Cranko gewinnt schnell die Gunst des Publikums, klettert auch an der Karriereleiter nach oben bis zum Ballettdirektor und wird so zum weltweit beachteten Star der Szene. Doch wie fast jeder Ruhm kommt auch dieser zu einem Preis. Sein steiler Aufstieg fordert seinen Tribut und Cranko muss sich seinen inneren Dämonen stellen. Regisseur Joachim A. Lang erzählt in Cranko das zutiefst menschliche Drama eines Popstars des Balletts. Er beschreibt die Höhen und Tiefen im Leben einer einsamen, fragilen Seele, auf der Suche nach Liebe und Anerkennung und begleitet den unbequemen Geist eines geradezu besessenen Ausnahmekünstlers, der für seine Visionen kompromisslos und selbstzerstörerisch nach künstlerischer Perfektion strebt. Dabei erwachen die bis heute wegweisenden Choreographien Crankos in den anmutigen, melancholischen und berauschenden Tanzszenen auf der großen Leinwand zu neuem Leben und beweisen: Cranko hat die Emotionen in den Tanz gebracht. Zum Vormerken: Im Februar gastiert das Kinomobil am Donnerstag, 02. Februar wieder in Buchen in der Stadthalle. Read the full article
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Kriegsrecht der NATO: Seit 1945 ...? #München rechts ...
Zuerst gab es ja nach der Befreiung von der Nazi-Herrschaft in der amerikanischen Zone sehr gute Programme zur Demokratisierung in der Jugendarbeit, die Modelle wie Kreis- und Bezirks-Jugendringe und den Bayrischen Jugendring aus der Zusammenarbeit der Jugend-Verbände von Bergrettung, Feuerwehren, Gewerkschaften, Kirchen, Parteien und Sport etc. aufbauten, aber dann kam der Kalte Krieg mit den Bomben auf Hiroshima und Nagasaki und der Ausgrenzung von kommunistischen Gruppen und Parteien. Die 5%-Hürde und das Ende der Entnazifizierung, der Aufbau der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung mit den alten Nazis unter Adenauer brachte verlogene Bürgerlichkeit und den Wohlstand, den Hitler versprochen hatte, auch für die mittleren Einkommen. Später unter der SPD gab es die Berufsverbote für kommunistische Briefträger und Lokführer etc., damals ja auch noch Beamte, bis heute gibt es für Angestellte und Lehrbeauftragte der Hochschulen die Fragebogen zur Mitgliedschaft in Organisationen wie der VVN, der Verfolgten des Nazi-Regimes, die als "kommunistisch unterwandert" verdächtigt wurden. Der Antikommunismus konnte an die Nazi-Zeit anschließen, nur wenige, aber auch christliche Gruppen wehrten sich gegen Aufrüstung, die Diskriminierung, und sie wirkt bis heute, zu einem letzten KZ-Überlebenden in #München, dessen ehrende Veranstaltungen von allen Reaktionären gemieden werden. Die Konzentration auf die Opfer hatte im NS-Dokuzentrum das Ansprechen der Täter in München vermeiden lassen: Vom Bankhaus Finck (August v. Finck hatte die Spenden für das "Haus der Deutschen Kunst" eingesammelt, die Nachkommen des arisierenden Hauses am Lenbachplatz - längst steuersparend wohnhaft in der Schweiz) bis zu den Goebbels-Erben beim heutigen BMW und auch so Kleinigkeiten wie die "Unzumutbarkeit für städtische Mitarbeitende des Sozialamtes" unter einem jüdischen Amtsleiter zu arbeiten ... Wir haben Schweigen gelernt, in dieser Stadt ... https://raete-muenchen.de/gedenken-ohne-alle-sozialisten Read the full article
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Kinderschänder muss 4 Jahre und 3 Monate in den Knast
68 Mal hat der frühere Schulleiter Gero S. (46) drei Jugendliche (damals 14-16), die im Jahr 2015-2018 sein „Institut für Jugendmanagement“ besucht hatten, sexuell missbraucht. Die Übergriffe fanden unter anderem im Institut (das sich ausgerechnet im selben Gebäude wie das Rohrbacher Jugendamt befindet) statt, aber auch bei Schulfahrten ins Ausland (Dänemark, Azoren, Nordkap) sowie bei verschiedenen Freizeiten mit Übernachtungen.
Richter André Merz in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte nutzte seine Stellung als Autoritätsperson aus. Daher musste er bei seinen Opfern auch keine Gewalt oder Drohungen anwenden. Die Geschädigten waren keiner Gegenwehr gewachsen und ließen die Taten über sich ergehen, obwohl es ihnen sehr unangenehm war.“
Der Richter weiter: „Erst 2019 gelang es ihnen, eine Anzeige zu machen, was ihnen sehr schwer gefallen ist und auch sehr mutig war. Alle drei leiden aber bis heute unter psychischen Problemen bis zu Panikattacken.“
Das „Institut für Jugendmanagement“ befindet sich im selben Gebäude wie das Jugendamt in Rohrbach
Foto: Lisa Goedert
Dennoch soll Gero S. das Institut nicht als Mittel benutzt haben, sich an den Schülern zu vergreifen! Der Richter: „Sämtliche Zeugen beschrieben den Angeklagten positiv als Mentor, der für sein Institut gelebt hat und seine Schüler zu Höchstleistungen getrieben hat.“
Aber: „Er hätte mit seiner Neigung bereits nach seiner ersten Verurteilung nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen.“ Weshalb das Gericht zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen Gero S. verhängte.
Der Angeklagte (blaues Hemd, Jeans) lauschte neben seinem Verteidiger Steffen Lindberg mit starrem Blick gen Boden dem Richterspruch. Zuvor hatte er den drei Opfern bereits Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro zukommen lassen, sich zudem persönlich vor Gericht bei den Geschädigten entschuldigt. Die Staatsanwalt, die fünf Jahre und drei Monate gefordert hat, prüft nun, in Revision zu gehen.
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Politiker sind zweifelsohne die Prinzen der Bürowelt
Sezession:»Bevor ich infolge Berufsverbotes in eine Bürotätigkeit eintrat, arbeitete ich richtig. Jedenfalls im Sinne des mittelhochdeutschen Wortes arebeit, das für Mühe, gar für Plage steht, also für eine Anstrengung jenseits untätigen Wohllebens. Thomasin von Zerclaere (1186 – 1236) dazu: Swer wil rîters ambet phlegen,/der muoz mêre arbeit legen/an sîne vuor dan ezzen wol: / (��) […] http://dlvr.it/SsnxCW «
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„Willkommen in Deutschland – Ein Gedenkkonzert" Das Sinfonieorchester der Robert Schumann Hochschule und die Toten Hosen spielen „Entartete Musik“ Die Rezension einer Musik-CD – gehört das in die Literatur-Lounge? Ja! Literatur und Musik sind eng miteinander verbundene Kustformen. Lieder haben Texte und diese sind eine Form von Literatur. Ich sehe jetzt zwar im Geiste Deutschlehrer die Augen verdrehen, aber so manches Gedicht wurde ja auch vertont. Als ich die CD kaufte, faszinierte mich der Gedanke wie passen Punk-Rock und Sinfonisches Orchester zusammen. Es gab ja schon einige Rock-Bands, die mit einem Orchester gearbeitet haben, warum also nicht diese Konstellation. Der Anlass dieser CD ist bedrückend, aber das Ergebnis umwerfend. Das Nazi-Regime hatte bekanntermaßen Probleme mit allem was nicht in ihr Weltbild passte und nicht ruhig war. Künstler waren oft beides. Somit erklärten die Nazis verschiedene Künstler zu unerwünschten Personen, erteilten Berufsverbote, verbrannten Bücher und erklärten Musik als „entartet“. Was war das aber für Musik? Neben Musik von Juden (Comedian Harmonists) oder Swing, weil dieser seine Wurzeln im Blues der Farbigen Amerikas hat, war auch die Zwölftonmusik Schönbergs auf der Blacklist. Dem unbedarften Zuhörer mag diese letztere Art von moderner Musik durchaus schräg und ohne jede Logik vorkommen, allerdings folgt sie äußerst strengen Regeln, die denen von Bach und Beethoven in nichts nachstehen. Ich muss zugeben, dass ich sie auch nie verstanden habe. Sie ist für unser harmoniegewohntes Gehör ungewohnt. Aber die Einleitung zu Schönbergs „A Survivor from Warsaw op.46“ hat mir einen ungeahnten Zugang gewährt. Aus dem, was die Komponisten dieser Musikrichtung erlebt haben, mussten die Werke so atonal sein. Ihre Welt war ebenso unharmonisch. Das Erste Stück steht dazu im völligen Kontrast. „The Sea Hawk – Suite“ von Erich Wolfgang Korngold ist ein bombastisches Werk, welches direkt Assoziationen mit monumentalen Kinofilmen Hollywoods auslöst. Dies ist auch ganz richtig. In den 30er Jahren emigriert, schrieb er 1940 dieses Stück für den gleichnamigen Film, der in Deutschland unter dem Titel „Herr der sieben Meere“ mit Erol Flynn bekannt wurde. Wunderbare Musik! Der einzige „Fehler“ des Komponisten war, dass er Jude war. Das zweite Stück der CD ließ bei mir eher negative Erinnerungen an den Musikunterricht hochkommen. Wir mussten die „Moorsoldaten“ singen, uns war aber eher der Sinn nach „Bacardi Feeling“ und dem „Altbierlied“. Heute denke ich, wir waren einfach noch zu jung. Diese Version von den Toten Hosen und dem Sinfonieorchester möchte ich jedem Musiklehrer ans Herz legen. Sie lässt einem wirklich die Gänsehaut über den Rücken laufen und weckt die Gefühle von Grauen, die bei einer einzelnen Stimme am Klavier nicht rüber kommen und wie ich denke auch beabsichtigt waren. Ein weiteres Stück, das mich fast noch mehr faszinierte, ist Campino’s Vertonung eines Gedichts von Erich Kästner „Stimmen aus dem Massengrab“. Letzteren kennen viele eher als Kinderbuchautor, aber er war durch seine kritischen Werke auch Persona non grata zur Nazi-Zeit. Sollte gerade die Befürchtung aufkommen, dass diese Doppel-CD extrem schwere Kost sein könnte und so gar nichts Gewohntes von den Toten Hosen enthält, so möchte ich kurz Entwarnung geben. Auf der zweiten CD treffen wir auf gute, alte Bekannte wie Sascha, der sich immer noch für einen aufrechten Deutschen hält, wir schlagen drei Kreuze, dass wir hier sind und werfen den Ballast der Republik ab – oder auch nicht. Auch wenn viele Menschen sagen, Willkommen in Deutschland, so haben leider auch über zwanzig Jahre nach Veröffentlichung von Sascha es manche Menschen immer noch nicht kapiert. Read the full article
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Polizistin bei der Letzten Generation
Disziplinarverfahren wegen Vorträgen in der Freizeit
Nachdem eine Polizistin im Juni vor Kollegen an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster einen Vortrag über ihr Engagement bei der Letzten Generation hielt, wird ihr "nahegelegt" die Unifom abzulegen. Nzz.ch schreibt, sie beteilige sich nicht an Protestaktionen und klebe sich nicht auf die Strasse. "Das war nie meine Rolle bei der Letzten Generation." Stattdessen arbeite sie im Vernetzungsteam, das sich um Kontakte in die Gesellschaft bemühe.
Auch Beamte haben das Recht auf politische Betätigung. Sie unterliegen aber dem sogenannten Mässigungsgebot. Wie sie sagt, hält sie ihren Beruf und ihr privates Engagement für miteinander vereinbar.
Solange die Letzte Generation als Vereinigung nicht verboten und auch nicht als eine kriminelle Vereinigung festgestellt wurde, sollte man annehmen, dass ihr Engagement für ihren Dienstherrn unerheblich sei. Dem ist nicht so, denn nun läuft ein Disziplinarverfahren gegen sie, in dem geprüft wird, "ob eine Dienstpflichtverletzung vorliegt".
Worin sollte diese liegen, wenn sie ihren Dienst immer ohne Mangel ausgeführt hat und nur in ihrer Freizeit über den Klimawandel diskutiert hat?
Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/disziplinarverfahren-gegen-klimaextremistin-bei-der-bundespolizei-ld.1752554
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vP Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8500-20230823-polizistin-bei-der-letzten-generation.htm
#Polizei#Mäßigungsgebot#kriminelleVereinigung#LetzteGeneration#Informationsfreiheit#Meinungsfreiheit#Pressefreiheit#Verfolgung#Diskriminierung#Ungleichbehandlung#Gewerkschaft#Mitbestimmung#Koalitionsfreiheit#Berufsverbote
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Seht euch dieses Email an!!! Ein Email einer kriminellen Dreckschlampe, die es nur darauf auslegt Menschen und deren Existenz zu zerstören!!! Der sollte man ein lebenslanges Berufsverbot erteilen!!!🧟🦹👮🕵🥵🥶😶🌫️😱😨😰🤔🫣🤭🫢😵😵💫🤢🤮💩👎🫷🫸👩🏫👩💼👩✈️👩🚀👩⚖️🦹♀️🦹♂️🧟♀️🧟♂️👨🔬
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Kinderschänder muss 4 Jahre und 3 Monate in den Knast
68 Mal hat der frühere Schulleiter Gero S. (46) drei Jugendliche (damals 14-16), die im Jahr 2015-2018 sein „Institut für Jugendmanagement“ besucht hatten, sexuell missbraucht. Die Übergriffe fanden unter anderem im Institut (das sich ausgerechnet im selben Gebäude wie das Rohrbacher Jugendamt befindet) statt, aber auch bei Schulfahrten ins Ausland (Dänemark, Azoren, Nordkap) sowie bei verschiedenen Freizeiten mit Übernachtungen.
Richter André Merz in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte nutzte seine Stellung als Autoritätsperson aus. Daher musste er bei seinen Opfern auch keine Gewalt oder Drohungen anwenden. Die Geschädigten waren keiner Gegenwehr gewachsen und ließen die Taten über sich ergehen, obwohl es ihnen sehr unangenehm war.“
Der Richter weiter: „Erst 2019 gelang es ihnen, eine Anzeige zu machen, was ihnen sehr schwer gefallen ist und auch sehr mutig war. Alle drei leiden aber bis heute unter psychischen Problemen bis zu Panikattacken.“
Das „Institut für Jugendmanagement“ befindet sich im selben Gebäude wie das Jugendamt in Rohrbach
Foto: Lisa Goedert
Dennoch soll Gero S. das Institut nicht als Mittel benutzt haben, sich an den Schülern zu vergreifen! Der Richter: „Sämtliche Zeugen beschrieben den Angeklagten positiv als Mentor, der für sein Institut gelebt hat und seine Schüler zu Höchstleistungen getrieben hat.“
Aber: „Er hätte mit seiner Neigung bereits nach seiner ersten Verurteilung nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen.“ Weshalb das Gericht zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen Gero S. verhängte.
Der Angeklagte (blaues Hemd, Jeans) lauschte neben seinem Verteidiger Steffen Lindberg mit starrem Blick gen Boden dem Richterspruch. Zuvor hatte er den drei Opfern bereits Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro zukommen lassen, sich zudem persönlich vor Gericht bei den Geschädigten entschuldigt. Die Staatsanwalt, die fünf Jahre und drei Monate gefordert hat, prüft nun, in Revision zu gehen.
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Skandalös Berufsverbot für AfD Mitglieder – Demokratie in Gefahr
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