#Vorratsspeicherung
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seine einst strenge Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung weiter aufgeweicht. Die Vorratsspeicherung von IP-Adressen ist nun zur Verfolgung jeglicher Kriminalität zulässig, auch bei Urheberrechtsverletzungen. Das Urteil betrifft einen Fall aus Frankreich, könnte aber auch Bewegung in die deutsche Diskussion bringen.
Eigentlich war der EuGH das juristische Bollwerk gegen Vorratsdatenspeicherungen in der Europäischen Union. 2014 kippte er eine EU-Richtlinie und ab 2016 beanstandete er auch nationale Gesetze. Sein Argument: die anlasslose Speicherung der Internet- und Telekom-Verkehrsdaten der gesamten Bevölkerung ist unverhältnismäßig. Unter dem Druck der EU-Staaten weichte er das generelle Verbot 2020 allerdings auf und ließ die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zu. Entscheidendes Beispiel für eine solche schwere Kriminalität war für den EuGH die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet, die ohne allgemein gespeicherte IP-Adressen kaum aufgeklärt werden könne. Die IP-Adressen werden vom Provider beim Einwählen ins Internet vergeben. Am Dienstag ging der EuGH noch weiter. Die Speicherung der IP-Adressen ist nun zur Bekämpfung jeglicher Kriminalität zulässig, inklusive illegalem Filesharing von Musik- und Filmdateien. Das Gewicht dieser Entscheidung sieht man auch daran, dass sie vom Plenum aller 27 EuGH-Richter getroffen wurde. Laut dem Gericht ist die Beschränkung der IP-Datenspeicherung auf schwere Kriminalität nicht gerechtfertigt, weil mit der IP-Adresse (einer vielstelligen Zahlenkombination) kein Persönlichkeitsprofil gewonnen werden kann. Wenn die IP-Adresse nicht mit anderen Daten kombiniert wird und nur zur Identifizierung von Personen genutzt wird, sei die Speicherung kein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Zugleich werde mit einer Speicherung von IP-Adressen verhindert, dass bei Online-Straftaten eine „systemische Straflosigkeit“ entsteht. Denn hier sei die IP-Adresse des Täters oft der einzige Ermittlungsansatz. Die Zwangsspeicherung der IP-Adressen bei den Internet-Providern sei aber, so der EuGH, zeitlich „auf das absolut Notwendige“ zu begrenzen. Eine genaue Zahl von Wochen oder Monaten nannten die Richter:innen nicht. Konkret ging es in dem EuGH-Fall um die französische Internetpolizei Hadopi, die in Internet-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten von Musik und Filmen fahndet. [...]
In Deutschland ist die Lage anders. Die Vorratsdatenspeicherung für Telefon- und Internetverbindungsdaten steht zwar seit 2015 im Telekommunikationsgesetz, sie wurde mit Verweis auf die EuGH-Rechtsprechung aber nicht praktiziert. Im September 2022 hat der EuGH das deutsche Gesetz ausdrücklich beanstandet. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) wollte bisher zumindest eine Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Kinderpornographie einführen, weil dies der EuGH ja erlaubt habe. Justizminister Marco Buschmann (FDP) pocht jedoch auf den Koalitionsvertrag, der jeder Form der anlasslosen Massenspeicherungen eine Absage erteilt. Erst vor wenigen Wochen einigte sich die Bundesregierung auf die Einführung der von Buschmann vorgeschlagenen Quick Freeze-Regelung, bei der Verbindungsdaten erst nach einem Verbrechen eingefroren und gesichert werden. Teile der SPD, darunter die Innenministerin, haben das bisher jedoch nicht als ausreichend akzeptiert. Nach dem EuGH-Urteil könnte eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen für Ermittler:innen noch interessanter werden. Zugleich dürfte sich Justizminister Buschmann in seiner Ablehnung bestätigt fühlen: Ohne eine neue gesetzliche Regelung bleibt die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verboten.
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Jetzt Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung!
Zivilgesellschaft appelliert an Koalitionsverhandler
📷SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen sich in diesen Tagen mit den Themen Justiz und Inneres befassen. Liberale und Grüne fordern in ihren Wahlprogrammen ein Ende der verdachtslosen Datensammlung.
Das 2015 von der "Großen Koalition" beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Juni 2017 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für grundrechtswidrig befunden und einstweilen ausgesetzt (Az. 13 B 238/17).
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht aus. Nach dem Gesetz soll verdachtslos von der gesamten Bevölkerung aufgezeichnet werden, wer mit wem und wo per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat.
Elf Bürgerrechts- und Berufsverbände fordern in einem Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres - darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der Deutsche Journalisten-Verband - ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten.
Die "verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung" sei den Organisationen zufolge die "schädlichste Altlast der Großen Koalition" und "die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat." Eine derart weitreichende "Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland" sei "für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich", so für die Arbeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen und Journalisten. Die verdachtslose Datensammlung begünstige Datenpannen und -missbrauch und sei von Gerichten schon wiederholt als grundrechtswidrig verworfen worden.
Die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme JETZT beenden!
In dem Brief an die Koalitionsverhandler heißt es:
Sehr geehrte Verhandler,
mit unzähligen Überwachungsgesetzen hat die „Große Koalition“ die Grund- und Freiheitsrechte schwer beschädigt. Von einem "Ampel"-Koalitionsvertrag mit den Parteien SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der „Großen Koalition“, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland.
Warum?
Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste[1] Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat. Das 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzuzeichnen. Wochenlang soll nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Smartphone-Nutzung ist auch der jeweilige Standort des Benutzers festzuhalten. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland ist für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher. Auch unter Bezeichnungen wie „Quick Freeze Plus“ ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung inakzeptabel. [2]
Es hat sich herausgestellt, dass eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung hat sich als grundrechtswidrig erwiesen und gerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten. Im Juni 2017 wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt (Az. 13 B 238/17). Die Bundesnetzagentur setzt das Gesetz nicht mehr durch. Nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof schon mehrfach verworfen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der laufenden Verfahren könnten jedoch noch Jahre der Rechtsunsicherheit vergehen.
Als Vertreter der Bürger, der Medien, der freien Berufe, der Justiz und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (§113a ff. TKG) in Deutschland einzufordern und auch die sogenannte „freiwillige“ Vorratsdatenspeicherung der Unternehmen (§100 TKG) auf besondere Anlässe und verdächtige Aktivitäten zu beschränken [3]. Die aktuelle Missachtung der europäischen Grundrechte-Charta muss beendet und die freie Kommunikation wieder hergestellt werden. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert. Mit besten Grüßen Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sowie die Mitunterzeichner - Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. - Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main - Deutsche Aidshilfe - Deutscher Fachjournalisten-Verband AG - Deutscher Journalisten-Verband e.V. - Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. - Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. - Humanistische Union e.V. - Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. - Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)
Nachweise:
[1] Meinungsumfrage zu Überwachungsgesetzen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf [2] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu „Quick Freeze Plus“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_qf-e.pdf [3] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_it-sicherheitsgesetz_oa.pdf
Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/798/79/lang,de/ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7813-20211028-jetzt-ende-der-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung.htm
#VDS#Vorratsdatenspeicherung#Lauschangriff#Überwachung#DataMining#Rasterfahndung#Datenbanken#Freizügigkeit#Unschuldsvermutung#Verhaltensänderung#Ampelkoalition#Verhandlungen#Urteil#Eugh#BVerfG#TKG#Arbeitnehmerdatenschutz#Verbraucherdatenschutz#Datenpannen
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LNP440 | Vorratsdatenspeicherung
LNP440 | Vorratsdatenspeicherung Neumann, Tim Pritlove Podcast 25.9.2022 Urteil des EuGH spricht sich gegen die deutsche Vorratsspeicherung aus.
Feedback — Vorratsdatenspeicherung — Ring — Chatkontrolle — Pageasus — Uber Hack — Twitter Logbuch NetzpolitikHeute mal – Überraschung! – eine Sendung die sich weitgehend um Überwachung dreht. Denn es ist Murmeltiertag und wir haben wieder mal ein Urteil des EuGH, dass sich gegen die deutsche Vorratsspeicherung ausspricht. Die darauffolgenden Reaktionen hatten wir auch schon alle mal und so…
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#Überwachung#Überwachungstechnologie#Chatkontrolle#Datenschutz#EU#Europa#Internet#Iran#Linus Neumann#LNP Logbuch-Netzpolitik#Podcast#Tim Pritlove#Vorratsdatenspeicherung
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PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich
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Kfz-Scanning: Druck im Bundesrat zur Autofahrten-Vorratsspeicherung
Der Rechts- und der Innenausschuss des Bundesrats fordern, den Einsatz automatisierter Kennzeichenleser bundesweit auch im Aufzeichnungsmodus zuzulassen. Read more www.heise.de/news/…... www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/…
http://www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/kfz-scanning-druck-im-bundesrat-zur-autofahrten-vorratsspeicherung
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Geldwäsche: EU-Parlament beschließt schärfere Regeln für Kryptowährungen und Vorratsspeicherung von Finanzdaten Die Abgeordneten haben eine neue Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet, mit der Bitcoin & Co. aus der "Anonymität" geholt werden sollen. Finanzinstitute müssen Transaktionen jahrelang aufbewahren. .... mehr lesen: heise online (Quelle)
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Nackt im Netz durch Surfprotokollierung? PIRATEN-Klage geht nach BGH-Urteil in neue Runde
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Karlsruhe / Kiel (ots) – Im Grundsatz-Rechtsstreit des PIRATEN-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) hat der Bundesgerichtshof heute eine Entscheidung verkündet (Az. VI ZR 135/13). Danach muss sich das Landgericht Berlin erneut mit dem Fall befassen.
\“Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof die Erforderlichkeit der verdachtslosen und flächendeckenden Protokollierung unseres Surfverhaltens hinterfragt und dass er die Betreiberwünsche gegen die Grundrechte der Internetnutzer auf Informations- und Meinungsfreiheit abwägen will\“, erklärt der Kläger Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland. \“Der Bundesgerichtshof betont zurecht, dass diverse Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden.
Warum die bisherigen Erkenntnisse für eine endgültige Entscheidung nicht ausgereicht haben sollen, verstehe ich nicht. Das gerichtliche Sachverständigengutachten hat bereits ergeben, dass – unabhängig vom \’Angriffsdruck\‘ – \’für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden\‘ existieren.[1] Im Zeitalter internationaler Netzwerke auf IT-Sicherheit durch Abschreckung (\’Generalprävention\‘) oder Strafverfolgung zu setzen, ist illusorisch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Ein effektiver Schutz vor Angriffen ist alleine durch technische Absicherung der Systeme möglich.
Ob das Datenschutzrecht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und, wenn ja, wie lange, lässt das heutige Urteil offen und unentschieden. Ich hoffe deshalb, dass ich im weiteren Verfahren ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.
Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wieder und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!\“
Antworten auf häufige Fragen (FAQ)
Frage: IP-Adressen sind doch nicht besonders sensibel? nAntwort: Die Betreiber von Internetportalen speichern nicht nur die nIP-Adresse, sondern auch die URL der aufgerufenen Seiten. Anhand nunserer IP-Adresse lässt sich jeder Klick, jede Sucheingabe und jederngeschriebene Kommentar auf unseren Anschluss zurückführen. Ich nverlange die Löschung der IP-Adresse, um die Surfprotokolle zu nanonymisieren.
Frage: IP-Adressen sind für Betreiber von Internetportalen doch nichtnzu identifizieren? nAntwort: IP-Adressen lassen sich über \"Bestandsdatenauskünfte\" der nZugangsanbieter leicht identifizieren. § 113 des nTelekommunikationsgesetzes erlaubt Ermittlungsbehörden und nGeheimdiensten die nahezu hürdenlose Identifizierung von nInternetnutzern ohne richterlichen Beschluss. Der eco-Verband geht nvon jährlich 3,6 Mio. IP-Identifizierungen aus. Alleine die Deutsche nTelekom identifizierte 2016 über 400.000 IP-Adressen zur Abmahnung nvon Urheberrechtsverletzungen.
Frage: Sind Befürchtungen eines Missbrauchs dieser Daten realistisch?nAntwort: Recherchen des Magazins \"Panorama\" ergaben, dass nWerbenetzwerke mit Surfprotokollen handeln und daraus z.B. sexuelle nVorlieben eines hohen Richters oder die Recherchen von nBundestagsabgeordneten ablesbar waren. Vor einigen Jahren hat das nBundeskriminalamt gegen Personen ermittelt, die sich für eine nkriminelle Vereinigung interessierten, darunter viele Journalisten.
Weitere Fragen und Antworten zur IP-Speicherung: <http://ots.de/2CH3W>
Quellen:
[1] Sachverständigengutachten (Seite 10), http://ots.de/OhxUO
[2] Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: http://ots.de/5uVm1
[3] Prozessdokumentation des Klägers: http://ots.de/LPnZv
Bildmaterial:
Sie benötigen freie Fotos zur Bebilderung Ihrer Beitrags über die Piraten, Logos oder weitere Informationen? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Eine stetig wachsende Auswahl an Fotos stellen wir Ihnen auf unserem flickr-Account unter https://www.flickr.com/photos/piratenpartei/ bereit, Fotos der Mitglieder des Bundesvorstands und der Spitzenkandidaten finden Sie unter https://vorstand.piratenpartei.de/vorstand/, Logos und Plakatreihen aus allen Ländern sind auf unterer Wikiseite unter https://wiki.piratenpartei.de/Fotos zu finden. Sollten Sie nicht fündig werden, sendet Ihnen unsere Pressestelle auf Anfrage gerne weitere Motive zu.
Pressekontakt:
Pascal Hesse nBundespressesprecher nBundesgeschäftsstelle, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit n nPiratenpartei Deutschland nPflugstr. 9A | 10115 Berlin n nE-Mail: [email protected] nE-Mail: [email protected] nWeb: www.piratenpartei.de/presse nTelefon: 030 / 60 98 97 510 nFax: 030 / 60 98 97 519 n nAlle Pressemitteilungen finden Sie online unter: nwww.piratenpartei.de/category/pm/
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VDS: Eine gute und eine schlechte Nachricht
Rechtsprechung in Europa sehr unterschiedlich
Das Bild zur Vorratsadatenspeicherung (VDS) in Europa ist weiterhin verworren. Auch wenn der EUGh schon vor Jahren eine anlasslose Überwachung unser aller Kommunikation am Telefon und im Internet für unzulässig erklärt hat, waren in einzelnen Ländern weiterhin nationale Gesetze zur VDS vorhanden. Es blieb nur der mühsame Weg diese in jedem einzelnen Land auf gerichtlichem Weg abzuschaffen.
Es wäre auch einfacher möglich, wenn die jeweilige Regierung der Staaten selbst das Urteil des EUGh akzeptieren und ihre Gesetze für ungültig erklären würde. Warum war das eigentlich in keinem Land der EU möglich?
Zuerst die gute Nachricht
Die erfreuliche Nachricht ist, dass das belgische Verfassungsgericht das Gesetz zur VDS gekippt hat. Im Gegensatz zum französischen Staatsgerichtshof hat das Belgische Verfassungsgericht die Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung insgesamt für ungültig erklärt hat. Das könnte ein Vorbild für Deutschland und ein großartiger Sieg für die Kommunikations- und Meinungsfreiheit sein! meint der Europaparlamentarier und Bürgerrechtler Patrick Breyer (Piratenpartei). In Deutschalnd leben wir in dem seltsamen Zustand, dass trotz BVerfG-Urteil 2010 und nachfolgendem EUGh-Urteil eine neue VDS 2.0 eingeführt wurde. Die "Pflicht dem Gesetz zu folgen" wurde nach Klagen von Providern jedoch ausgesetzt (Auch Telekom von Vorratsdatenspeicherung befreit ) - was juristisch alles möglich ist ...
Leider gibt es auch schlechte Nachrichten
Patrick Breyer, Bürgerrechtler und MEP der Piratenpartei stellt in einer Pressemitteilung fest:
Frankreichs stures Festhalten an der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung verletzt die Grundrechte
Der französische Staatsgerichtshof hat heute die 12-monatige Vorratsspeicherung von Informationen über die Kontakte und Bewegungen der kompletten Bevölkerung aufrecht erhalten, da eine "Bedrohung der nationalen Sicherheit" vorliege. Es liege ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen und ausländischer Spionage vor. Der Gerichtshof erlaubte außerdem, die Vorratsdaten weiter für allgemeine Strafverfolgungszwecke zu verwenden.
Der Europaparlamentarier und Bürgerrechtler Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert das Urteil scharf: "Das pauschale Sammeln von Metadaten aller Menschen macht uns im Grunde genommen nackt im System und verstößt fundamental gegen EU-Grundrechte. Das wahllose Sammeln von sensiblen Informationen über soziale Kontakte (auch Geschäftskontakte), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzt*innen, Anwält*innen, Betriebsrät*innen, Psycholog*innen, Beratungsstellen etc.) von Millionen unverdächtiger Bürger*innen ist eine radikale Maßnahme der Massenüberwachung.
Nur in Ausnahmesituationen, wie z.B. bei einem drohenden Terroranschlag, hat der Europäische Gerichtshof eine pauschale Vorratsdatenspeicherung vorübergehend erlaubt, aber das französische Urteil macht sie zur Regel und zum Dauerzustand. Dies pervertiert die EU-Rechtsprechung zum Schutz unserer Grundrechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit.
Ich rufe unsere französischen Freunde auf, diese Entscheidung und den darin zum Ausdruck kommenden französischen Exzeptionalismus anzufechten. Eine pauschale Vorratsdatenspeicherung schafft untragbare Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere privaten und geschäftlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Freiheit herrscht und nicht Generalverdacht und Angst!"
Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de und das belgische Urteil https://www.const-court.be/public/d/2021/2021-057d.pdf
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Nackt im Netz durch Surfprotokollierung? PIRATEN-Klage geht nach BGH-Urteil in neue Runde
Nackt im Netz durch Surfprotokollierung? PIRATEN-Klage geht nach BGH-Urteil in neue Runde
Im Grundsatz-Rechtsstreit des PIRATEN-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) hat der Bundesgerichtshof heute eine Entscheidung verkündet (Az. VI ZR 135/13). Danach muss sich das Landgericht Berlin erneut mit dem Fall befassen. „Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof die Erforderlichkeit der…
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Wir dürfen die informationelle Selbstbestimmung nicht verlieren!
»Der von der Europäischen Kommission am 5. Juli 2016 vorgelegte Vorschlag zur Überarbeitung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (2015/849 v. 20.5.2015 – GW-RL) begegnet erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken. Die im Entwurf vorgesehene ausnahmslose Identifikationspflicht der Nutzer von Online-Bezahlverfahren widerspricht dem in Art. 8 EU-Grundrechtecharta verbürgten Grundrecht auf Datenschutz. Sie verfehlt insbesondere die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung (EuGH, 08.04.2014 – C-293/12 und C-594/12).
... | ... Schließlich widerspricht die Änderung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, indem sie den deutschen Gesetzgeber daran hindern würde, die europarechtlichen Vorgaben verfassungskonform umzusetzen. ... | ... Allerdings können die Mitgliedstaaten in Fällen, in denen erwiesenermaßen ein geringes Risiko besteht, und sofern strikte risikomindernde Maßnahmen ergriffen werden, E-Geld von der Pflicht zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden und des wirtschaftlichen Eigentümers freistellen (Art. 12 Abs. 1 GW-RL). * Zu den risikomindernden Voraussetzungen zählt, dass die ausgenommenen E-Geld-Produkte ausschließlich für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen genutzt werden und dass der elektronisch gespeicherte Betrag so gering sein muss, dass eine Umgehung der Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgeschlossen werden kann. ... | ... Nach Art. 12 (neu) müsste sich jede Person, die ein entsprechendes E-Geld-Produkt erwirbt, identifizieren, z.B. mit ihren Ausweisdokumenten. ... | ... Sofern hier eine Minderung der Sorgfaltspflichten nicht greifen sollte, wären etwa die Emittenten eines Prepaid-Zahlungsmittels zukünftig verpflichtet, eine Kopie der erhaltenen Dokumente und Informationen mindestens für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren (Art. 40 Abs.1 GW-RL). Sämtliche Online-Transaktionen – auch die Zahlung von kleinsten Beträgen – könnten über viele Jahre namentlich nachvollzogen werden. * Sofern hier eine Minderung der Sorgfaltspflichten nicht greifen sollte, wären etwa die Emittenten eines Prepaid-Zahlungsmittels zukünftig verpflichtet, eine Kopie der erhaltenen Dokumente und Informationen mindestens für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren (Art. 40 Abs.1 GW-RL). Sämtliche Online-Transaktionen – auch die Zahlung von kleinsten Beträgen – könnten über viele Jahre namentlich nachvollzogen werden. ... | ... Durch die Verpflichtung zur namentlichen Nutzer-Identifikation und die damit verbundenen Speicherungspflichten würden [...] Angriffen neue Ziele geboten. ... | ... Anonyme Bezahlmöglichkeiten im Internet sind zugleich ein wichtiger Baustein, um die Möglichkeit zum anonymen Medienkonsum zu erhalten, da Online-Medien, Apps und Spiele zunehmend gegen Bezahlung angeboten werden. Auf jeden Fall muss verhindert werden, dass detaillierte personenbeziehbare Nutzungsdaten – etwa bei Streaming-Diensten – immer dann entstehen, wenn eine Nutzung entgeltpflichtig ist. Die datenschutzfreundliche, dem Grundsatz der Minimierung entsprechende, Gestaltung interaktiver Dienste setzt insofern voraus, dass anonyme Bezahlmöglichkeiten bei Klein- und Kleinstbeträgen möglich bleiben. * Schließlich wäre bei der vorgeschlagenen Neuregelung zu befürchten, dass Nutzer, die weiterhin einer lückenlosen Registrierung entgehen wollen, auf Online-Bezahlverfahren ausweichen, die keinerlei wirksamen Regulierung unterliegen. Ein solches Förderprogramm international verfügbarer unkontrollierbarer Transaktionsplattformen würde letztlich die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung erleichtern und nicht unterbinden. ... | ... Eine derartige anlass- und schwellenlose Identifikations- und Speicherungsverpflichtung widerspricht den Vorgaben der Europäischen Grundrechtecharta. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem er die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten annullierte (Urteil v. 8. April 2014, C‑293/12 u. C‑594/12). ... | ... Die obligatorische Datenspeicherung darf nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist und muss sich auf das absolut Notwendige beschränken. ... | ... Sie gilt also auch für Personen, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte.“ ... | ... Im Ergebnis ist deshalb festzustellen, dass die vorgesehenen Änderungen zur Europarechtswidigkeit der GW-RL führen würden. * Eine durch EU-Recht festgelegte generelle Identifikationspflicht wäre auch nicht vereinbar mit dem durch das Grundgesetz garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. ... | ... Die personenbezogenen Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Zudem müssen die Daten in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 DS-GVO). ... | ... Wenn den Mitgliedstaaten die Möglichkeit genommen würde, bestimmte für Online-Transaktionen geeignete E-Geldprodukte mit niedrigem Risikopotential von der Identifikationspflicht auszunehmen, wäre dem deutschen Gesetzgeber eine verfassungskonforme Umsetzung der GW-Richtlinie nicht mehr möglich.«
Peter Schaar | Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz | 08.09.2016 | Soll vor dem Bargeld das anonyme Bezahlen im Internet verboten werden? | https://www.eaid-berlin.de/?p=1317
Sollte sich der Urheber des hier verlinkten und zitierten Artikels durch das Posten dieser Verlinkung oder dem ganz oder teilweisen Zitieren aus dem verlinkten Artikel in seinem Urheberrecht verletzt fühlen, bitte ich um einen kurzen Kommentar und einen Beleg der Urheberschaft. Das Beanstandete wird dann unverzüglich entfernt. | Eventuelle Werbung in optischer Nähe zu diesem Artikel stammt nicht von mir, sondern vom Social-Media-Hoster. Ich sehe diese Werbung nicht und bin nicht am Verdienst oder Gewinn beteiligt.
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Welche Demos wann zu welchem Thema?
Demohauptstadt Berlin
Unsere Unterstützung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und die vielen Artikel zu Transparenz und Informationsfreiheit zeigen, dass wir dem Thema fast so viel Engagement entgegenbringen, wie der Sicherung unserer Privatsphäre. Deshalb verfolgen wir die Arbeit von Frag den Staat und haben die Plattform auch schon für Auskunftsanfragen genutzt.
Frag den Staat hatte die Berliner Behörden vor einiger Zeit um Auskunft zu den in Berlin angemeldeten Demos, ihrer Größe und den Themen befragt. Wie üblich, wurde die Auskunft anfangs verweigert, aber "Frag den Staat" blieb beharrlich, konnte sogar nachweisen, dass "die Daten aus der Polizeidatenbank leicht exportiertbar sind" und zahlte schließlich auch die für den Aufwand verlangten 260 Euro.
Aus den Daten konnte "Frag den Staat" einiges ableiten
1,4 Millionen Personen haben seit 2018 an Demonstrationen in der Hauptstadt teilgenommen.
Von Januar 2018 bis Mitte Juli 2020 fanden insgesamt 12.774 angemeldete Veranstaltungen statt.
Damit ist Berlin die Hauptstadt des Protests in Deutschland.
Im Schnitt finden in Berlin 14 angemeldete Protestveranstaltungen pro Tag statt.
Die größte Demo seit 2018 war laut Polizeizahlen der Christopher Street Day 2018 mit 180.000 TeilnehmerInnen.
Die anderen größeren Demos hatten allesamt Umweltbezug.
Es gab im Berichtszeitraum viele Proteste im Bereich Asyl und mit konkretem Bezug auf Verkehrsmaßnahmen
Rechte und Reichsbürger-Veranstaltungen werden zwar oft angemeldet, mobilisieren im Vergleich zu anderen Themenbereichen jedoch deutlich weniger Menschen.
Auffällig stark waren die Demonstrationen, mit einem ursprünglich ausländischen Bezug, gegen Rassismus Anfang Juni 2020 mit 15.000 Menschen und der Protest gegen die türkischen Angriffe auf Afrin am 3. März 2018 mit offiziell 7.600 TeilnehmerInnen.
Bei der Auswertung der Daten fiel negativ auf, dass
Proteste in mit ausländischem Bezug und zu linken Themenbereichen fast keine Resonanz in deutschen Medien finden,
die Zahl der TeilnehmerInnen von der Polizei oft sehr schnell und im Vergleich zu denen der Veranstalter zu niedrig kommuniziert werden,
diese Zahlen aber wegen des Veröffentlichungsdrucks von den Medien voreilig übernommen werden.
Dazu stellte Frag den Staat fest
Auch bei den Demonstrationen gegen die Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie waren die Zahlen der Anwesenden umstritten. Ein Blick auf die Daten zeigt, dass die Proteste in diesem Themenfeld auch viele Proteste von Kulturschaffenden und Personen aus der Gastronomiebranche umfassen, über die weit weniger berichtet wird als über die Verschwörungsdemos.
Eine angemeldete Demo bleibt für 3 Jahre in der Polizeidatenbank gespeichert - deshalb konnten auch nur die Daten von 2018 bis zum Sommer ausgewertet werden. Diese Speicherung und ihre hoffentlich auch durchgeführte anschließende Löschung haben wir im Jahr 2014 bereits thematisiert (Polizeiliche Vorratsspeicherung von Versammlungen in Berlin).
Andere interessante Themen über die Frag den Staat aktuell berichtet sind
Stuttgart21: Auch zehn Jahre nach den großen Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart21 bleiben die Kosten des Projekts intransparent. Das wollen wir mithilfe des Umweltinformationsgesetzes ändern. Wir haben Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht.
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Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/dossier/demo-hauptstadt-berlin/#header
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7440-20201101-welche-demos-wann-zu-welchem-thema.htm
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Gezielt ermitteln statt total erfassen!
Offener Brief der Zivilgesellschaft und ein kritisches EuGH Urteil
Gerade rechtzeitig haben über 40 NGOs aus Europa, darunter auch Aktion Freiheit statt Angst, an mehrere EU KommissarInnen geschrieben und haben vor neuen Plänen zu einer europäischen Vorratsdatenspeicherung (VDS) gewarnt. Leider hat nun gestern der EuGH ein weiteres Urteil zur VDS gefällt, in dem er die bisherige Linie eines generellen Verbots von anlassloser Datenspeicherung aufweicht.
Die nun erzeugte Lücke ist zwar eng, z.B.
muss ein EU-Staat sich ernsthaft bedroht fühlen und
ein Richter muss den Grundrechtseingriff genehmigen und
die Maßnahme darf nur so lange wie unbedingt erforderlich durchgeführt werden.
Na ja, das kennen wir mit der seit 20 Jahren verbreiteten Terrorangst - d.h. also immer. Polen, Ungarn, Italien, u.a. fühlen sich schon durch einige Flüchtlinge bedroht. Die Salami wird weiter abgeschnitten ...
Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei, erklärt zu den heutigen EuGH-Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung:
“Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben: Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten. Straftäter können diese Totalerfassung mit Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber den Normalnutzer macht sie gläsern. Auch die heute eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen hat einer aktuellen Studie zufolge keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten, verhindert aber vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.“
Deshalb fordert die europäische Zivilgesellschaft in ihrem Offenen Brief:
Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, gegen das bereits 2016 Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, darf kein Vorbild für die EU und andere Länder werden.
Die Kommission soll Verfahren gegen EU-Mitgliedsländer anstrengen, die mit ihren Gesetzen und Praktiken Kommunikationsdaten auf Vorrat speichern.
Die Unterzeichnenden des Briefs fordern die Kommission auf, an einem EU-weiten Verbot von genereller und anlassloser Vorratsdatenspeicherung zu arbeiten.
Die Kommission soll keine weiteren Pläne zur Wiedereinführung von Vorratsdatenspeicherung verfolgen.
Der Offene Brief in deutscher Übersetzung:
Sehr geehrte Frau Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres; sehr geehrter Herr Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt; sehr geehrter Herr Didier Reynders, EU-Justizkommissar und sehr geehrte Frau Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerb und Digitales Wir sind zutiefst beunruhigt über Erklärungen [1], dass die Kommission beabsichtigt, die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten zu prüfen, sobald die Urteile in noch ausstehenden Fällen ergangen sind. Am 9. Dezember 2019 sagte Kommissarin Johansson [2]: „Ich denke schon, dass wir ein Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung brauchen“. Eine Studie über „mögliche Lösungen für die Vorratsspeicherung von Daten“ wurde in Auftrag gegeben. Die deutsche Grundrechts- und Datenschutzorganisation Digitalcourage hält das Design der Studie [3] für voreingenommen, da es die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation nicht berücksichtigt. Die umfassende und anlasslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist das am stärksten in die Privatsphäre eingreifende Instrument und möglicherweise die unbeliebteste Überwachungsmaßnahme, die jemals von der EU verabschiedet wurde. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schrieb die umfassende Erfassung sensibler Daten zu sozialen Kontakten (einschließlich Geschäftskontakten), Bewegungsverhalten und Privatleben (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Notrufnummern usw.) von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern vor, die keiner Straftat verdächtigt werden. In seinem Urteil vom 8. April 2014 setzte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft, die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet hatte, Daten über die Kommunikation aller ihrer Kunden zu speichern. Sie ist aber in verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union noch immer in nationales Recht umgesetzt. Wir sind der Überzeugung, dass eine derartig invasive Überwachung der gesamten Bevölkerung nicht akzeptabel ist. Mit einer Regelung zur Datenspeicherung werden sensible Informationen zu sozialen Kontakten (einschließlich Geschäftskontakten), Bewegungsverhalten und das Privatleben (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Helplines usw.) von Millionen von Europäerinnen und Europäern gesammelt, ohne Vorliegen von individuellen Verdachtsmomenten. Die umfassende und anlasslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten hat sich in vielen Bereichen der Gesellschaft als schädlich erwiesen. Die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt das Berufsgeheimnis, schafft die ständige Gefahr von Datenverlusten und Datenmissbrauch und hält die Bürger davon ab, vertrauliche Kommunikation über elektronische Netze zu führen. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und schwächt damit die Pressefreiheit. Insgesamt beschädigt sie die Grundlagen unserer offenen und demokratischen Gesellschaft. Da es in den meisten Ländern kein finanzielles Entschädigungssystem gibt, müssen die enormen Kosten einer Regelung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten von den Tausenden betroffenen Telekommunikationsanbietern getragen werden. Dies führt zu Preiserhöhungen und zur Einstellung von Diensten, wodurch die Verbraucher indirekt belastet werden. Studien [4] belegen, dass bereits die ohne Vorratsdatenspeicherung verfügbaren Kommunikationsdaten zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Eine umfassende Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig erwiesen, z.B. in Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Rumänien und Schweden. Diese Staaten verfolgen die Kriminalität ebenso effektiv mit der gezielten Sammlung von Verkehrsdaten, die für individuelle Ermittlungen benötigt werden, wie z.B. den im Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität vereinbarte Rechtsrahmen zur Sicherung gespeicherter Daten. Wir argumentieren, dass das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht als Vorbild für die EU angesehen werden darf. Erstens sind verschiedene Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz anhängig und zweitens verfolgt das deutsche Gesetz den gleichen grundsätzlich riskanten Ansatz, Daten über alle Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich und ohne Rücksicht auf individuellen Verdacht, Bedrohung oder Bedarf zu erheben. Es gibt keinen Beweis dafür, dass die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten einen verbesserten Schutz vor Kriminalität bietet. Auf der anderen Seite sehen wir, dass sie Milliarden von Euro kostet, die Privatsphäre Unschuldiger gefährdet, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigt und den Weg für eine immer größere Massenanhäufung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnet. Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der Fachleute und der Industrie lehnen wir gemeinsam die generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten ab. Wir fordern Sie dringend auf, keine Versuche zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten zu unternehmen. Gleichzeitig appellieren wir an Sie, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um sicherzustellen, dass die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in allen betroffenen Mitgliedsstaaten aufgehoben werden. Darüber hinaus rufen wir Sie dazu auf, sich für ein EU-weites Verbot genereller und anlassloser Vorratsdatenspeicherung einzusetzen, die die Aktivitäten von Menschen erfassen. Wir fordern Sie auf, den europäischen Weg weiterzuentwickeln mit dem Ziel einer EU, die frei von invasiver Überwachung ist.
Wir würden uns freuen, die Angelegenheit mit Ihnen persönlich zu besprechen, zu einem für Sie passenden Termin.
Mit freundlichen Grüßen – – – – – [1] https://www.europarl.europa.eu/RegData/questions/reponses_qe/2020/000389/P9_RE(2020)000389_EN.pdf [2] https://www.europarl.europa.eu/RegData/questions/reponses_qe/2019/004385/P9_RE(2019)004385_EN.pdf [3] https://digitalcourage.de/blog/2020/data-retention-biased-study-by-the-eu-commission https://digitalcourage.de/blog/2020/vorratsdatenspeicherung-einseitige-studie-der-eu-kommission [4] EDRi: Data Retention Booklet: https://edri.org/our-work/launch-of-data-retention-revisited-booklet/
Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/blog/2020/offener-Brief-Vorratsdatenspeicherung und der offene Brief im englischen Original https://digitalcourage.de/sites/default/files/2020-10/joint-ngo-letter-data-retention-06-10-2020_0.pdf und die Erklärung von Patrick Breyer zum EuGH Urteil https://www.patrick-breyer.de/?p=593237#StopptDieVorratsdatenspeicherung und https://www.patrick-breyer.de/?p=593244&lang=en#StopDataRetention und die Pressemitteilung des EuGH zu seinem Urteil https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_3252442/de/ und die Reaktionen der ewig Gestrigen aus Bayern Bayerns Innenminister https://www.bayern.de/herrmann-eugh-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung/?seite=1579 Bayerns Justizminister https://www.bayern.de/bayern-fordert-die-rasche-wiederbelebung-der-verkehrsdatenspeicherung-in-deutschland-justizminister-eisenreich-das-heutige-eugh-urteil-eroeffnet-spielraeume-fuer-die-verkehrsdatenspeicherung-die/?seite=1579 und das Handelsblatt https://www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-bayern-nach-eu-urteil-schnell-vorratsdatenspeicherung-wieder-nutzen/26250114.html?ticket=ST-3672634-9sSuvJT9sO3BfZf0qB12-ap2
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7414-20201007-gezielt-ermitteln-statt-total-erfassen.htm
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Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht
Zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Wir brauchen ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht
In seinem heutigen Urteil [1] hat der EU-Gerichtshof das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung gekippt. Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten, mit deren Hilfe die Internetnutzung rückverfolgt werden kann, hat er zur Verfolgung schwerer Straftaten dagegen nicht beanstandet. Auch das sogenannte Quick Freeze-Verfahren wird zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen. Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden: „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EU-Gerichtshof hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“ Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, schließt sich dem an: „Massenüberwachung ist das Gegenteil dessen, was europäische Werte verkörpern. Freiheit und Demokratie verlieren ihre Bedeutung, wenn es Staaten wie Deutschland gibt, die Vorratsdaten speichern wollen. Wozu ein moderner Überwachungsstaat in der Lage ist, zeigt sich in China mehr als eindrücklich. Jeder Schritt wird überwacht, dokumentiert und auch sanktioniert von einem allmächtigen Staat, der alles kontrolliert. Das muss uns in Europa eine Warnung sein und kein Vorbild. Der EuGH hat uns dieses Mal wohl vor Schlimmerem bewahrt. Dennoch müssen wir wachsam bleiben: Die Politiker:innen, die neue Ideen zur Überwachung immer wieder einbringen, sind noch immer da. Einen dauerhaften Schutz für die Freiheit gibt es leider nicht - sie muss jedes Mal aufs Neue errungen werden.“ Breyer weist die Forderung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) nach einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen und Kinderpornografie im Netz zurück: „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei (kinder-)pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%. Nach eigenen Angaben der Bundesregierung können 97% der Verdachtsmeldungen auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung nachverfolgt werden.[2]
Als wir 2009 in Deutschland eine sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung hatten, ging die Aufklärungsquote sogar zurück, weil eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz Anonymisierungsstrategien veranlasst, so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. In EU-Ländern mit IP-Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote nicht höher.[3] Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern und das BKA bekannte Missbrauchsdarstellungen im Netz stehen lässt, ist völlig inakzeptabel.“ Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der IP-Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten wörtlich: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ Gestern sprachen sich zahlreiche Organisationen und Verbände gegen eine IP-Vorratsdatenspeicherung aus.[4] Auch der Koalitionsvertrag sieht eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vor. Neben Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erwägt aber auch die EU-Kommission eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung von Internet-Protokolladressen und hat dazu eine Initiative angekündigt. Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH eine vorgelegte Rechtsfrage beantwortet. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen, dass unter Beachtung des heutigen Urteils eine eigene Entscheidung treffen wird. Die Teile des Gesetzes, die gegen die Grundrechtecharta verstoßen, dürfen in Deutschland nicht angewendet werden. Ein Entwurf für eine Neuregelung in Deutschland wird zeitnah erwartet. Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage[5] hat ergeben, dass 51% der Befragten in Deutschland eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird. [1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 [2] https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39 [3] https://www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/ [4] https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf [5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/ Basiswissen zum Thema Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/ Alle Beiträge zu dem Thema: https://www.patrick-breyer.de/tag/vorratsdatenspeicherung/
Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-wir-brauchen-ein-europa-frei-von-massenueberwachung-und-generalverdacht/ und das Urteil des EuGH https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pN Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8151-20220921-fuer-ein-europa-frei-von-massenueberwachung-und-generalverdacht.htm
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Französischer Verfassungsgerichtshof gegen Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung schadet der Bevölkerung
📷Der französische Verfassungsgerichtshof hat gestern die bis 2021 mit der Begründung der Strafverfolgung angeordnete Vorratsspeicherung der Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung als unverhältnismäßig und verfassungswidrig verworfen. Dies berichtet der Europa-Abgeordnete Patrick Breyer, wie er auch auf seiner Webseite über die (auch psychischen) Folgen einer anlasslosen Speicherung unserer Kommunkationsdaten berichtet:
Vorratsdatenspeicherung schadet der Bevölkerung
Eine repräsentative YouGov-Umfrage, durchgeführt in neun EU-Staaten, bestätigt gravierende Einschüchterungseffekte (chilling effects) einer verdachtslosen Vorratsspeicherung der Verbindungen und Standortdaten der gesamten Bevölkerung. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird. Europaweit würden mehr als ein Drittel (34%) der Menschen auf notwendige soziale und medizinische Beratung verzichten.
Der Europaabgeordnete der Piratenpartei und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, der die Umfrage in Auftrag gegeben hat, meint dazu:
"Die Vorratsdatenspeicherung ist das erste Überwachungsgesetz, das sich gegen die ganze Bevölkerung richtet. Ärzte, Rechtsanwälte, Betriebsräte, Psychologen und Beratungsstellen leiden ebenso darunter wie die Presse, die auf vertrauliche Quellen angewiesen ist. Die Unterscheidung zwischen Inhalts- und Kommunikationsdaten stimmt heute nicht mehr. Wir wissen heute, nach dem aktuellen Stand der Forschung, dass Metadaten mindestens so sensible Rückschlüsse zulassen wie die Inhalte privater Kommunikation."
Der YouGov-Umfrage zufolge lehnen 51% der Befragten in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung ab, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Nun hat die Entscheidung des französischen Verfassungsgerichtshofs nach den Urteilen des BVerfG und des EuGH verschiedener anderer Länder auch für Frankreich die Nutzung der anlasslosen Speichung unserer Kommunikation einen Riegel vorgeschoben.
Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7937-20220226-franzoesischer-verfassungsgerichtshof-gegen-vorratsdatenspeicherung.htm
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