#Verfassungsmäßigkeit
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FG Hamburg: Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
Das Hamburger FG hat in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden. Mehr zum Thema ‘Grundsteuer’…
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Deutschland wird zerstört durch eine Besessenheit ihrer Politiker, Russland zu vernichten - meinen Alex Christoforou und Alexander Mercouris. Deutschland zerstören die eigenen Politiker Alex Christoforou und Alexander Mercouris analysieren auf THE DURAN in einem ausführlichen Gespräch die aktuelle politische und wirtschaftliche Krise Deutschlands. The Duran ist ein Podcast, der sich auf Nachrichten, Videos und Analysen zu aktuellen Ereignissen konzentriert und auf mehreren Portalen verfügbar ist. Alex Christoforou hat in den USA einen Bachelor- und Master-Abschluss in Betriebswirtschaft erworben und lebt in Nikosia. Alexander Mercouris ist ein in London ansässiger Autor. Er hat sich ausführlich mit den rechtlichen Aspekten der NSA-Spionage und den Ereignissen in der Ukraine im Hinblick auf die Menschenrechte, die Verfassungsmäßigkeit und das Völkerrecht befasst und ist ein häufiger Kommentator im Fernsehen und Redner auf Konferenzen. Er war 12 Jahre lang als Rechtsanwalt am Royal Courts of Justice in London tätig und spezialisierte sich auf Menschenrechte und Verfassungsrecht. Christoforou und Mercouris diskutieren im Podcast vom 09. 11. 2024 unter dem Titel "Besessenheit der deutschen Politik, Russland zu vernichten, macht Deutschland kaputt", wie die Regierungskoalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz und die deutsche politische Elite allgemein durch die antirussische Politik zunehmend unter Druck geraten. Dabei wird deutlich, dass die deutsche Wirtschaft unter den geopolitischen Entscheidungen leidet, während die politischen Kräfte auf eine Weise miteinander ringen, die wenig Raum für Lösungen lässt. Die politischen Konflikte innerhalb der Scholz-Koalition und die Machtambitionen der Opposition Christoforou beginnt das Gespräch, indem er auf die schwierige Lage der Ampel-Koalition eingeht. Er beschreibt, wie die CDU und ihr Vorsitzender Friedrich Merz ihre Opposition gegen Kanzler Olaf Scholz verschärfen und vorgezogene Wahlen fordern. Merz sehe in der Schwäche der Regierungskoalition offenbar eine Gelegenheit zur Machtübernahme und kritisiert deren Ukraine-Politik. Gleichzeitig hebe er die Vertrauensfrage als Druckmittel hervor, um Scholz in die Defensive zu zwingen. Dieser politische Konflikt sei nicht nur taktischer Natur, sondern zeige eine grundlegende Uneinigkeit darüber, wie Deutschland in der Ukraine-Frage und gegenüber Russland handeln sollte. Besonders deutlich werde der innere Konflikt zwischen Scholz und Finanzminister Christian Lindner. Während Scholz finanzielle Unterstützung für die Ukraine forciere, verweigerte Lindner dies mit dem Hinweis auf die angespannte Haushaltslage und plädierte stattdessen für alternative Maßnahmen, wie die Lieferung von Taurus-Raketen an die Ukraine. Mercouris analysiert, dass Lindner diese Position gezielt wählt, um Scholz vorzuführen, wohlwissend, dass Scholz gegen eine solche Eskalation mit Taurus-Raketen ist. Damit stellt Lindner Scholz absichtlich in eine politische Zwickmühle, die zeigt, wie sehr die Regierung an ihren Widersprüchen leidet. Für Mercouris ist dies eine inszenierte Situation, in der Lindner seine Haltung als Verteidiger der deutschen Haushaltsstabilität herausstellt und sich so ein politisches Alibi verschafft, um die Koalition zu verlassen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Russland-Politik und der Energiemangel Mercouris und Christoforou gehen darauf ein, dass die deutsche Wirtschaft von der aktuellen Regierungspolitik schwer getroffen wird. Die Entscheidung, russische Energieressourcen zu boykottieren und Nord Stream 2 zu stoppen, führte zu einem erheblichen Preisanstieg für Energie und zu einer drastischen Verknappung der industriellen Ressourcen, die für die deutsche Produktion entscheidend sind. Mercouris hebt hervor, dass die chemische Industrie, die stark auf günstiges Erdgas angewiesen ist, in eine Krise geraten ist, ebenso wie der Maschinenbau und die Automobilindustrie. Diese Branchen bildeten bislang das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, erleben nun jedoch Produktionsrückgänge, Entlassungen und Standortschließungen. Mercouris verdeutlicht die Dimension dieser Probleme am Beispiel des Automobilsektors: Während Deutschland früher sieben Millionen Autos pro Jahr produzierte, sind es nun nur noch vier Millionen. Die deutschen Industriegiganten wie Volkswagen und Daimler kämpfen damit, ihre Produktionslinien aufrechtzuerhalten, was letztlich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf dem globalen Markt gefährdet. Politische Lähmung und fehlende Bereitschaft zur Kurskorrektur Ein zentrales Thema des Gesprächs ist die politische Unfähigkeit oder Unwilligkeit der deutschen Führung, die Richtung zu ändern. Christoforou und Mercouris analysieren, dass die führenden deutschen Politiker einer antirussischen Politik folgen, die aus der Sicht der beiden Kommentatoren vor allem Deutschland selbst schadet. Mercouris sieht hierin eine gefährliche „Besessenheit“, die keine Alternativen zulässt und die politischen Akteure blind für die negativen Auswirkungen auf die eigene Wirtschaft macht. Diese starre Haltung zeigt sich besonders bei den Grünen, die in der Koalition eine starke Stimme haben und die sich uneingeschränkt für eine Fortsetzung der Sanktionen und die weitere Unterstützung der Ukraine einsetzen. Mercouris beschreibt die Grünen als Vertreter einer Wählerschicht, die weniger abhängig von der industriellen Basis Deutschlands ist und die darum weniger unter den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Politik leidet. Die Wählerbasis der Grünen, die Mercouris als tendenziell wohlhabender und entkoppelter von der industriellen Arbeitswelt beschreibt, ist in seiner Sicht nicht direkt von der wirtschaftlichen Abwärtsspirale betroffen, die die Russlandpolitik mit sich bringt. Scholz wird in diesem Zusammenhang als eher pragmatisch dargestellt, allerdings in einer schwierigen Situation: Er stehe unter dem Druck der grünen Koalitionspartner, insbesondere von Annalena Baerbock und Robert Habeck, die eine sehr harte Linie gegen Russland vertreten und somit Scholz kaum Spielraum für eine weniger konfrontative Politik lassen. Mercouris zufolge fehle Scholz jedoch die politische Stärke und die Weitsicht, um sich gegen diesen Einfluss durchzusetzen. Alternative Stimmen und die zunehmende gesellschaftliche Kluft Christoforou und Mercouris betonen, dass in Deutschland zunehmend alternative politische Kräfte Gehör finden, die die aktuelle Krise thematisieren und die eine Abkehr von der bestehenden Russlandpolitik fordern. Sie verweisen auf die AfD und auf die politische Bewegung um Sahra Wagenknecht, die beide die harten Sanktionen gegen Russland kritisieren und sich für eine stärkere Rückbesinnung auf deutsche Wirtschaftsinteressen einsetzen. Beide Gesprächspartner sind der Ansicht, dass diese politischen Kräfte durch die kommende Krise weiter an Einfluss gewinnen werden, da sie die Sorgen und Nöte einer wachsenden Zahl von Bürgern ansprechen. Mercouris betont, dass die Tatsache, dass es ausgerechnet die AfD und Sahra Wagenknecht sind, die eine alternative Perspektive artikulieren, die etablierten Parteien noch stärker in ihrem Kurs verhärtet. Dies mache die politische Elite noch entschlossener, an der konfrontativen Politik gegenüber Russland festzuhalten. Diese Haltung führt aus seiner Sicht dazu, dass Deutschland unbeirrt auf eine wirtschaftliche und politische Katastrophe zusteuert, die einem unaufhaltsamen Kurs auf den „Eisberg“ gleicht – ein Bild, das er verwendet, um die Inflexibilität und das Scheitern der aktuellen Politik zu illustrieren. Die historische Dimension und das „deutsche Dilemma“ Mercouris hebt schließlich hervor, dass die heutige Russlandpolitik eine lange historische Tradition der antirussischen Strömung in Deutschland widerspiegelt. Diese Strömung habe seit dem Ersten Weltkrieg immer wieder zu schweren Krisen und wirtschaftlichen Rückschlägen geführt, und sie sei letztlich dafür verantwortlich, dass Deutschland auch in der Vergangenheit wiederholt auf eine katastrophale Konfrontation zusteuerte. Er sieht Parallelen zur heutigen Situation und vergleicht die deutsche Führung mit Kapitän Ahab, der im Roman „Moby Dick“ von einer unaufhaltsamen Besessenheit in den Untergang getrieben wird. Ausblick: Der unausweichliche Wandel Zum Abschluss des Gesprächs reflektieren beide Experten darüber, dass Deutschland in einigen Jahren möglicherweise in einer völlig neuen politischen und wirtschaftlichen Realität leben wird. Mercouris erwartet, dass Deutschland und die Europäische Union, sollten sie ihren Kurs nicht ändern, wirtschaftlich deutlich geschwächt und in einer globalen Randposition sein werden. In ihren Augen wird die Verweigerung der politischen Klasse, sich von der derzeitigen Besessenheit gegen Russland zu lösen, den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Niedergang Deutschlands beschleunigen. Christoforou und Mercouris sind sich einig, dass Deutschland ohne eine substantielle Kurskorrektur in eine Abwärtsspirale geraten könnte, deren Folgen für die nächste Generation noch gravierender sein könnten. Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber? Read the full article
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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: “Demokratiefördergesetz” wohl selbst verfassungswidrig
Ansage: »Hört, hört: Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags (WD) zweifeln in einem aktuellen Gutachten an der Verfassungsmäßigkeit des von der Ampel-Koalition geplanten “Demokratiefördergesetzes“, mit dem die Ampel – namentlich Bundesinnenministerin Nancy Faeser – „Projekte zur Demokratieförderung“ in der sogenannten “Zivilgesellschaft” langfristig finanzieren will. Das berichtet die “Welt“. Ist das geil oder ist das geil? Da planen […] The post Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: “Demokratiefördergesetz” wohl selbst verfassungswidrig first appeared on Ansage. http://dlvr.it/T3dd5g «
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Auch Forschungsdaten sind schützenswert
Wichtiges Signal aus Karlsruhe
Von einem Psychologen erhobene Forschungsdaten dürfen nicht von der Polizei beschlagnahmt werden. Das hat das BVerfG in seiner Entscheidung (l BvR 2219/20) zum Schutz von vertraulich erhobenen Forschungsdaten festgestellt. Das Urteil wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ihrer Zeitschrift begrüßt. Wir zitieren:
DFG begrüßt Stärkung der Forschungsfreiheit durch Bundesverfassungsgericht Aktuelle Entscheidung setzt Maßstäbe für Schutz vertraulich erhobener Forschungsdaten
Die DFG hat mit Nachdruck einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Ende September begrüßt, der aus ihrer Sicht die hohe Bedeutung der Forschungsfreiheit unterstreicht.
Dem Urteil zugrunde lag die Verfassungsbeschwerde eines Psychologieprofessors gegen die Beschlagnahme von Tonbandaufnahmen und Interviewprotokollen durch die Staatsanwaltschaft München aus einem DFG-geförderten Projekt zur Erforschung von islamistischer Radikalisierung im Justizvollzug. Den Strafgefangenen war bei ihren Befragungen Vertraulichkeit zugesichert worden, wie dies bei entsprechenden Projekten üblich und unerlässlich ist.
In ihrem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung zum Ausdruck gebracht. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Verfassungsbeschwerde selbst aus formalen Gründen für unzulässig erklärt wurde. In seinen dennoch formulierten inhaltlichen Ausführungen stellte das BVerfG einleitend fest, dass Forschungsdaten zwar keinem grundsätzlichen Beschlagnahmeverbot unterlägen. Jedoch sei im konkreten Fall im Rahmen der erforderlichen Abwägung die Art und Schwere des Eingriffs in die verfassungsmäßig geschützte Forschungsfreiheit verkannt worden.
Dabei stellte das Gericht zunächst klar, dass die vertrauliche Datenerhebung zur geschützten wissenschaftlichen Methode gehört und damit in den Schutzbereich der Forschungsfreiheit fällt. Wegweisend wird nach Auffassung der DFG weiter ausgeführt, dass die Folgen der Beschlagnahme nicht auf das einzelne Projekt beschränkt sind, sondern auch künftige Forschungsvorhaben erschweren beziehungsweise verunmöglichen können, da ohne wirksame Vertraulichkeitszusagen Informationen dieser Art kaum erlangt werden können.
Je stärker ein Forschungsprojekt auf solche Vertraulichkeitszusagen angewiesen sei, desto stärker müsse die Wissenschaftsfreiheit bei der Abwägung berücksichtigt werden.
Einerseits: "Die effektive und funktionstüchtige Strafrechtspflege ist zwar ein Zweck von Verfassungsrang."
Andererseits: "Eine rationale Kriminalprävention ist in hohem Maße auf Erkenntnisse über Dunkelfelder und kriminalitätsfördernde Dynamiken angewiesen. Eine effektive Verhinderung von Straftaten setzt deshalb genau jene Forschung voraus, die durch den Zugriff auf ihre Daten zum Zwecke der konkreten Strafverfolgung erheblich erschwert oder verunmöglicht wird."
... "Das Bundesverfassungsgericht setzt mit diesem Beschluss wichtige und wegweisende Maßstäbe. In der Wissenschaft wird seit Langem beklagt, dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme von Forschungsdaten unzureichend gesetzlich geregelt sind. ... Mit dem Beschluss sind nun Eckpfeiler gesetzt, die in künftigen Fällen von den Strafverfolgungsbehörden zu beachten sein werden", kommentierte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker den Beschluss und fügte hinzu: "Der Fall zeigt aber auch, dass es weiterhin gesetzlichen Regelungsbedarf gibt. Der Beschluss gibt aus Sicht der DFG hierfür wesentliche Anhaltspunkte."
Mehr dazu bei DFG Forschung Jan. 2024, S.29 und https://www.dfg.de
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yr Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8652-20240116-auch-forschungsdaten-sind-schuetzenswert.html
#BVerfG#Urteil#Verfassungsrang#Forschungsdaten#Interviewprotokolle#Islamismus#Polizei#Beschlagnahmeverbot#Vertraulichkeitszusagen#Lauschangriff#Überwachung
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Gericht urteilt gegen Scholz' Grundsteuer - „Ohrfeige für die Regierung“ - FOCUS online
Die Richter eines Finanzgerichts in Rheinland-Pfalz zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Bundesmodells zur Grundsteuer. Sie geben zwei Antragsstellern Recht, die Beschwerde gegen die Bescheide eingelegt hatten. Kippt jetzt Scholz’ ganzer Plan? — Weiterlesen…
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Eine gemeinsame Sitzung des Parlaments wird voraussichtlich am 18. oder 19. August stattfinden
Eine gemeinsame Sitzung des Parlaments wird voraussichtlich am 18. oder 19. August stattfinden, nachdem das Verfassungsgericht darüber entschieden hat, ob es eine Petition bezüglich der Ernennung des Move Forward Vorsitzenden zum Premierminister prüfen und die Aussetzung des Verfahrens anordnen soll. Der Sprecher des Repräsentantenhauses, Wan Muhamad Noor Matha, sagte gestern (Samstag), dass das Parlament vorbehaltlich dieser Entscheidung plant, innerhalb der folgenden drei Tage erneut zusammenzutreten, da das Gericht seine Prüfung auf den 16. August verschoben hat, mit der Absicht, einen Premierminister auszuwählen. Der Bürgerbeauftragte hat beim Gericht eine Petition bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Parlaments vom 19. Juli eingereicht, um die erneute Nominierung von Pita Limjaroenrat für das Amt des Ministerpräsidenten abzulehnen.
Eine gemeinsame Sitzung des Parlaments wird voraussichtlich am 18. oder 19. August stattfinden, nachdem das Verfassungsgericht darüber entschieden hat, ob es eine Petition bezüglich der Ernennung des Move Forward Vorsitzenden zum Premierminister prüfen und die Aussetzung des Verfahrens anordnen soll. Wan Muhamad bekräftigte bei seiner Abreise zur interparlamentarischen ASEAN Versammlung in Indonesien, dass das Parlament die Entscheidung des Gerichtshofs abwarten sollte, bevor es irgendwelche Schritte in Bezug auf das Amt des Ministerpräsidenten unternimmt. Am Freitag ordnete Wan Muhamad ein abruptes Ende der gemeinsamen parlamentarischen Sitzung an, nachdem Abgeordnete von Move Forward gefordert hatten, dass die Kammer die Entscheidung vom 19. Juli (jetzt beim Charter Court) noch einmal überdenken solle. Der Redner und einige Senatoren versuchten vergeblich, die Forderung herunterzureden, bevor sie die Sitzung beendeten. Infolgedessen wurde eine Diskussion über einen von Move Forward vorgeschlagenen Antrag zur Aufhebung von Artikel 272 der Verfassung, der es Senatoren ermöglicht, für einen Premierminister zu stimmen, auf die nächste Parlamentssitzung verschoben. Wan Muhamad erklärte, dass er ursprünglich erwartet hatte, das Wort für eine ausführliche Diskussion über Artikel 272 freizugeben, aber die Abgeordneten von Move Forward und Pheu Thai beschäftigten das Parlament mit einem Vorschlag, die bereits beschlossenen Entscheidungen noch einmal zu überdenken. „Ich bin seit 40 Jahren im Parlament, habe aber noch nie eine Prüfung eines bereits beschlossenen Antrags gesehen“, sagte er. Er betonte, dass die Entscheidung des Gerichts wichtig sei und als endgültig angesehen werde. Es ist für alle bindend, also müssen wir auf das Gericht warten, sagte er. / PBS World Read the full article
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Grosser Sieg der Native American Nations vor dem Obersten Gericht der USA
Der Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag eine wichtige Entscheidung im Fall Haaland v. Brackeen getroffen und mit 7:2 Stimmen die Verfassungsmäßigkeit des Indian Child Welfare Act bestätigt. Die Richter Clarence Thomas und Samuel Alito waren die einzigen, die sich dagegen aussprachen.
Die Entscheidung bedeutet einen großen Sieg für das Bundesgesetz für Indianer und die Stämme im ganzen Land
In der von Richterin Amy Coney Barrett verfassten Stellungnahme heißt es, das Gericht "lehnt es ab, die Schlussfolgerung des Fifth Circuit zu stören, dass das ICWA mit den Befugnissen des Kongresses gemäß Artikel I der Verfassung im Einklang steht". "Die Vereinigten Staaten, denen sich mehrere Indianerstämme angeschlossen haben, verteidigen das Gesetz", heißt es in der Stellungnahme. "Aber unterm Strich weisen wir alle Anfechtungen der Petenten gegen das Gesetz zurück, einige in der Sache selbst und andere wegen fehlender Klagebefugnis. Die Anfechter führten an, dass das ICWA "gegen die Bundesautorität verstößt, die Souveränität der Bundesstaaten verletzt und eine Diskriminierung aufgrund der Rasse darstellt." Richter Neil Gorsuch, der Richter mit den umfangreichsten Kenntnissen und Erfahrungen im Indianerrecht von allen Richtern, schrieb zur Unterstützung: "Oft sind indianische Stämme zu diesem Gerichtshof gekommen, um Gerechtigkeit zu erlangen, nur um ihn mit gesenktem Kopf und leeren Händen zu verlassen. Das liegt aber nicht daran, dass dieses Gericht ihnen keine Gerechtigkeit zu bieten hat. Unsere Verfassung reserviert den Stämmen einen Platz - einen dauerhaften Platz - in der Struktur des amerikanischen Lebens. Sie verspricht ihnen Souveränität, solange sie sie behalten wollen. Und sie sichert dieses Versprechen, indem sie den Staaten die Befugnis über indianische Angelegenheiten entzieht und der Bundesregierung bestimmte wichtige (aber begrenzte und aufgezählte) Befugnisse überträgt, um einen dauerhaften Frieden zu schaffen. "Mit der Verabschiedung des Indian Child Welfare Act hat der Kongress diese gesetzliche Befugnis ausgeübt, um das Recht indianischer Eltern zu sichern, ihre Familien so zu erziehen, wie sie es wünschen; das Recht indianischer Kinder, in ihrer Kultur zu wachsen; und das Recht indianischer Gemeinschaften, nicht im Zwielicht der Geschichte zu verschwinden. All dies steht im Einklang mit dem ursprünglichen Entwurf der Verfassung." Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Mittwoch, den 9. November 2022, mündliche Argumente im Fall Haaland gegen Brackeen gehört, der über die Verfassungsmäßigkeit des ICWA entscheiden wird. Draußen waren die ICWA-Befürworter in großer Zahl anwesend. (Jourdan Bennett-Begaye, ICT) Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Mittwoch, den 9. November 2022, die mündlichen Argumente im Fall Brackeen gegen Haaland gehört, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit des Indian Child Welfare Act geht. Vor dem Gebäude des Supreme Court waren die ICWA-Befürworter zahlreich vertreten. (Foto von Jourdan Bennett-Begaye, ICT) Haaland v. Brackeen war nicht der einzige Fall vor dem Obersten Gerichtshof, der die Ureinwohner direkt betrifft. Das Gericht hat auch eine Entscheidung in der Sache Lac Du Flambeau Band of Lake Superior Chippewa Indians et. al. v. Coughlin veröffentlicht. ICT wird in Kürze mehr über diesen Fall berichten. Der dritte indianische Bundesrechtsfall in diesem Semester, Arizona gegen Navajo Nation, muss bis Ende des Monats noch entschieden werden, ebenso wie 22 weitere Fälle. "Zum Vergleich: Zwischen dem 13. Juni 2022 und dem letzten Tag der Urteilsverkündung der Legislaturperiode 2021-22 (30. Juni 2022) hat das Gericht 29 Entscheidungen veröffentlicht", schrieb die ehemalige Redakteurin und Reporterin von SCOTUSblog Amy L. Howe. Auch Präsident Joe Biden meldete sich kurz nach der Veröffentlichung des Urteils Haaland gegen Brackeen zu Wort. Er sagte, das ICWA sei ein wichtiges Gesetz, das er mit Stolz unterstütze und an der Seite der Stämme stehe. Das Urteil hält ein wichtiges Gesetz aufrecht, das die Souveränität der Stämme und die Kinder der Ureinwohner schützt, sagte Biden in einer Erklärung. "Die schmerzhafte Geschichte unserer Nation ist in der heutigen Entscheidung deutlich spürbar. In der nicht allzu fernen Vergangenheit wurden die Kinder der Ureinwohner aus den Armen der Menschen gestohlen, die sie liebten. Sie wurden in Internate geschickt oder von nicht-indianischen Familien aufgezogen - alles mit dem Ziel, sie als Ureinwohner und Stammesangehörige auszulöschen", heißt es in der Erklärung. "Dies waren Taten von unsäglicher Grausamkeit, die Generationen von indianischen Kindern betrafen und das Überleben der Stammesvölker bedrohten. Der Indian Child Welfare Act war das Versprechen unserer Nation: nie wieder." Innenministerin Deb Haaland, Laguna Pueblo, bezeichnete die Entscheidung als "eine willkommene Bestätigung dessen, was Präsidenten und Kongressmehrheiten auf beiden Seiten des Ganges in den letzten vier Jahrzehnten anerkannt haben." "Fast zwei Jahrhunderte lang förderte die Bundespolitik die zwangsweise Entfernung indianischer Kinder aus ihren Familien und Gemeinschaften durch Internate, Pflegefamilien und Adoptionen. Diese Politik war ein gezielter Angriff auf die Existenz der Stämme und fügte den Kindern, Familien und Gemeinschaften ein Trauma zu, das die Menschen bis heute spüren." Angelique EagleWoman, Sisseton Wahpeton Oyate (Dakota), beschrieb die Entscheidung als einen "Moment, in dem sich der Kreis schließt" für Haaland. EagleWoman ist Professorin für Rechtswissenschaften und Direktorin des Native American Law & Sovereignty Institute an der Mitchell Hamline School of Law. "Es ist wunderbar zu sehen, dass Innenministerin Deb Haaland, Laguna Pueblo, ihren Namen unter einen Fall setzt, der mit 7 zu 2 Stimmen den Indian Child Welfare Act bestätigt", sagte sie. "Ich bin mir sicher, dass sie erleichtert aufatmet, dass ihr Name auf diese Weise in die Geschichte eingegangen ist. EagleWoman fügte hinzu, dass Gorsuch sich in seiner zustimmenden Meinung stark auf die von Haaland durch das Bureau of Indian Affairs eingeleitete Untersuchung von Internaten stützte, um einen historischen Kontext zu schaffen. "Hier schließt sich ein Kreis. Wir haben eine kulturelle Bestätigung, wir haben wahre Gerechtigkeit", sagte EagleWoman. "Es gibt also viel Gutes hier." Stämme, Organisationen der Ureinwohner, Anwälte und Verbündete bejubelten die Entscheidung mit Kommentaren wie "Stammes-Souveränität gewinnt" oder "ICWA steht!" Mary Kathryn Nagle, Cherokee, ist Anwältin für die Rechte der Ureinwohner und Beraterin des National Indigenous Women's Resource Center, für das sie in diesem Fall einen Amicus Brief eingereicht hat. Sie betonte, was dieser Tag für das Indianerland bedeutet: "Wir hätten keine besseren Nachrichten bekommen können. Dies ist ein unglaublicher, unglaublicher Sieg." "Es ist definitiv ein Tag, an dem das Indianerland feiern kann", sagte Nagle gegenüber ICT. Wie viele andere hat sie die 133-seitige Stellungnahme noch gelesen, als die Nachricht am Donnerstagmorgen bekannt wurde. Sie merkte an, dass eine Reihe von Anwälten von Ureinwohnern und Bundesanwälten für Indianerrecht die Stellungnahme des Gerichts durchforsten werden. Das erste, was ihr auffiel, war der überwältigende Sieg für die Stämme. "Allein die Tatsache, dass wir in jedem einzelnen Punkt gewonnen haben und Gibson Dunn (die Anwaltskanzlei, die die Kläger vertritt) nichts mit nach Hause nehmen kann", sagte Nagle. "Sie gewinnen nicht in der Frage des 10. Verfassungszusatzes. Sie gewinnen nicht, wenn es um Indianer als rassenbasierte Klassifizierung geht. Sie gewinnen nichts, das ist enorm." Der Indian Child Welfare Act wurde 1978 erlassen und hat zum Ziel, "...das Wohl indianischer Kinder zu schützen und die Stabilität und Sicherheit indianischer Stämme und Familien zu fördern, indem Mindeststandards für die Entfernung indianischer Kinder und die Unterbringung solcher Kinder in Heimen festgelegt werden, die die einzigartigen Werte der indianischen Kultur widerspiegeln...", heißt es auf der Website des Bureau of Indian Affairs. Seit Jahren gilt das ICWA als der "Goldstandard" für die Kinderschutzpolitik. Die Kampagne Protect ICWA, der die National Indian Child Welfare Association, der National Congress of American Indians, der Native American Rights Fund und die Association of American Indian Affairs angehören, sagte, sie seien alle "überwältigt vor Freude", dass ICWA aufrechterhalten wurde. "Eines ist sicher: ICWA ist entscheidend für die Sicherheit und das Wohlergehen der indianischen Kinder und Familien und für die Zukunft der indianischen Völker und Stammesnationen", so die Kampagne in einer Erklärung. "Die positive Auswirkung der heutigen Entscheidung wird über Generationen hinweg spürbar sein. Die Kampagne kündigte an, dass sie am Donnerstagnachmittag nach einer rechtlichen Prüfung eine genauere Analyse abgeben wird. Die Entscheidung ist eine Bestätigung der Rechtsstaatlichkeit und der verfassungsmäßigen Prinzipien der Beziehung zwischen dem Kongress und den Stämmen, sagten Cherokee Nation Principal Chief Chuck Hoskin, Jr., Morongo Band of Mission Indians Chairman Charles Martin, Oneida Nation Chairman Tehassi Hill und Quinault Indian Nation President Guy Capoeman in einer Erklärung. Sie hoffen, dass diese Entscheidung die "politischen Angriffe" verlangsamen wird, die darauf abzielen, die Souveränität der Stämme zu schmälern. "Mit ihrer Entscheidung auf der Seite der Gesundheit und Sicherheit der Kinder, der US-Verfassung und jahrhundertealter Präzedenzfälle sind die Richter auf der richtigen Seite der Geschichte gelandet. Da diese jüngsten politischen Angriffe auf das ICWA nun hinter uns liegen, hoffen wir, dass wir uns darauf konzentrieren können, was das Beste für unsere Kinder ist", heißt es in der Erklärung. Die indigenen Mitglieder des Kongresses Tom Cole, Chickasaw, und Sharice Davids, Ho-Chunk, gaben als Ko-Vorsitzende des Congressional Native American Caucus eine gemeinsame Erklärung ab. Wie viele andere sagten sie, dass das ICWA gefährdete indianische Kinder seit seiner Verabschiedung geschützt hat und applaudierten dem Obersten Gerichtshof. "Diese bahnbrechende Entscheidung bestätigt zu Recht den Schutz für indigene Kinder und die souveränen Rechte der Stammesregierungen", heißt es in ihrer Erklärung. "Wir begrüßen es, dass der Oberste Gerichtshof diese Anfechtungen zurückgewiesen hat und sich auf die Seite der indianischen Kinder und ihr Recht stellt, in ihrer eigenen Kultur zu bleiben. In Alaska wurden die indigenen Völker bereits um 6:07 Uhr morgens von der Nachricht geweckt. Die Reaktionen in den sozialen Medien reichen von ICWA-Befürwortern, die sagen, sie seien "sehr emotional" oder "dankbar für den heutigen Tag". Charitie Ropati, Yup'ik und Samoaner, schrieb auf Twitter: "Feiern Sie heute, feiern Sie die Freude der indigenen Jugend." Der Medizinstudent und Forbes-Mitarbeiter Victor Lopez-Carmen, Hunkpati Dakota und Yaqui, zollte den beteiligten Anwälten Anerkennung. "Ich möchte eine große Party für all die Anwälte der Ureinwohner schmeißen, die daran mitgewirkt haben. Wow! Ihr seid wirklich unglaublich", schrieb Lopez-Carmen in den sozialen Medien. In einer Entscheidung vom April 2021 bestätigte der U.S. Court of Appeals for the Fifth Circuit bestimmte Abschnitte des ICWA und wies auf verfassungsrechtliche Bedenken bei anderen hin, woraufhin beide Seiten Berufung einlegten. Der U.S. Supreme Court gab den Anträgen auf Überprüfung der Entscheidung des Fifth Circuit statt und verhandelte den Fall im vergangenen November. Insgesamt 87 Mitglieder des Kongresses reichten ein überparteiliches, zweikammeriges Amicus-Schreiben ein, um die Verfassungsmäßigkeit des ICWA im Fall Haaland v. Brackeen zu verteidigen. Die mündliche Verhandlung zu diesem bahnbrechenden Fall fand im November statt. Indigene Völker aus dem ganzen Land reisten zu dieser Anhörung nach Washington, D.C.. Kimberly Jump-CrazyBear, Osage und Oglala Lakota, war eine von vielen, die gekommen waren, um ihre Unterstützung für den Indian Child Welfare Act zu zeigen. "Ich bin nur im Namen von Ihnen allen hier, die heute nicht hier sein können. Ich möchte meine Stimme erheben", sagte sie gegenüber ICT, bevor die mündliche Verhandlung im Fall Haaland v. Brackeen begann. "Ohne unsere Kinder haben wir kein Volk mehr." Obwohl dies ein Tag zum Feiern ist, sagte Nagle, dass es für die Stämme auch wichtig ist, wachsam zu bleiben und sich gegenseitig zu unterstützen und zu heilen, nachdem sie das Trauma dieses langen juristischen Kampfes überstanden haben. "Sie werden wahrscheinlich versuchen, einen anderen Weg zu finden, uns anzugreifen. Wir müssen also feiern, dann aber auch wieder zusammenkommen und verstehen, woher der nächste Angriff kommen wird. Und das ist bedauerlich, aber ich denke, das ist es, was es bedeutet, in den Vereinigten Staaten indigen zu sein. Aber ich denke, das Wichtigste ist, dass wir wirklich feiern, denn dies ist, glaube ich, neben McGirt, die unglaublichste Entscheidung, der größte Sieg, den wir je vor dem Obersten Gerichtshof errungen haben." Lesen Sie den englischen Originalartikel hier: ICTNEWS Read the full article
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Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig - Wirtschaft
Der Solidaritätszuschlag verstößt in seiner jetzigen Form nicht gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH), in einem heute in München verkündeten Urteil (Az. IX R 15/20). Endgültig über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden muss nun das Bundesverfassungsgericht – das Urteil der Steuerrechtler aus München dürfte aber ein starkes Signal sein. Die BFH-Entscheidung…
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FinMin der Bundesländer zur Grundsteuerreform: Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer auf der Grundlage der Grundsteuerreform und neuer Hebesätze durch die Gemeinden erhoben. Wie viel Grundsteuer wird anfallen? Gibt es bereits Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der Regeln? Die Bundesländer informieren zur Vorgehensweise, den neuen Hebesätzen und bieten teilweise Berechnungshilfen. Mehr zum Thema ‘Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‘Grundsteuerreform’…
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"Mögen diejenigen, die sich verbal auf dieses Grundgesetz berufen, die Muße finden, das einmal zu lesen."
» [...] Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag beim Themenkreis Corona über zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit gegenläufiger Stoßrichtung. Es nahm beide nicht an, sagt aber in der Begründung einiges über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen. ... | ... auch das Demonstrationsrecht ist ein wichtiges Grundrecht und jeder darf gerne für alles, wonach ihm gerade so ist, demonstrieren. Dass dabei zur Zeit ein paar Regeln einzuhalten sind, wie zum Beispiel ein Mindestabstand und eine Maskenpflicht, ändert daran nichts. Auch mit Maske kann man Parolen brüllen und Plakate in die Luft halten. Wer sich daran nicht hält, muss halt mit einem Bußgeld rechnen. Und wer meint, er müsse Polizisten oder Journalisten angreifen, der muss damit rechnen, dass er im Knast landet. Beides gehört nicht zum Demonstrationsrecht. ... | ... Soweit der Beschwerdeführer meinte, die Einschränkungen für die unter 60-jährigen seien unverhältnismäßig, erklärt das Gericht ihm und uns, sehr ruhig und sachlich, wie es seine Art ist, dass er da wohl einem Irrtum unterliegt. Ich wünsche mir, dass auch der zur Zeit allgegenwärtige „Die-Alten-wären-eh-bald-gestorben“-Palmer zumindest die Zeit findet, einmal diesen Absatz zu lesen und zu verstehen. ... | ... der Staat [hat] stets einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen der Freiheit der einen und dem Schutzbedarf der anderen zu schaffen. ... | ... Nach dem Grundgesetz ist der Staat nicht darauf beschränkt, den Schutz gesundheits- und lebensgefährdeter Menschen allein durch Beschränkungen ihrer eigenen Freiheit zu bewerkstelligen. Vielmehr darf der Staat Regelungen treffen, die auch den vermutlich gesünderen und weniger gefährdeten Menschen in gewissem Umfang Freiheitsbeschränkungen abverlangen, wenn gerade hierdurch auch den stärker gefährdeten Menschen, die sich ansonsten über längere Zeit vollständig aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückziehen müssten, ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Freiheit gesichert werden kann.
Und dann kommt das, was jede verfassungsrechtliche Entscheidung verlangt, die Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten und der Spielraum des Gesetzgebers und der Exekutive.
Wenn wie hier die Freiheits- und Schutzbedarfe der verschiedenen Grundrechtsträger in unterschiedliche Richtung weisen, haben der Gesetzgeber und auch die von ihm zum Verordnungserlass ermächtigte Exekutive [...] einen Spielraum für den Ausgleich dieser widerstreitenden Grundrechte. ... | ... Freilich kann dieser Spielraum mit der Zeit [...] geringer werden. Dem bemüht sich der Verordnunggeber hier dadurch Rechnung zu tragen, dass die Freiheitsbeschränkungen von vornherein befristet sind und durch wiederholte Änderungen der Verordnung stetig gelockert werden.
Das immer wieder gehörte Argument gegen die Maßnahmen, diese griffen in Grundrechte ein und seien bereits deshalb verfassungswidrig, beruht auf einer grundsätzlichen Verkennung unseres Grundrechtssystems, die leider sehr weit verbreitet ist: Die Tatsache, dass bestimmte Maßnahmen in Grundrechte eingreifen, bedeutet eben nicht zwangsläufig, dass diese Maßnahmen verfassungswidrig wären, denn Grundrechtseingriffe sind durchaus nicht ungewöhnlich. ... | ... Eine Grundrechtsverletzung und damit ein Verfassungsverstoß liegen erst dann vor, wenn sich der Grundrechtseingriff nach verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht rechtfertigen lässt. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Freiheitsbeschränkung kann etwa gerade darin liegen, dass auf diese Weise Leben und Freiheit anderer Menschen geschützt werden. Nur wenn die verfassungsrechtliche Rechtfertigung versagt, ist der Grundrechtseingriff auch verfassungswidrig. ... | ... Das, was eine Regierung zu tun und zu lassen hat, kann man eben nicht aus irgendeinem festgeschriebenen Drehbuch entnehmen und es ist auch nicht zwingend das, was der ein oder andere Wissenschaftler vorschlägt, sondern es ist das Ergebnis einer politischen Abwägung, bei der alle betroffenen Grundrechte, vor allem in ihrem Kern, berücksichtigt werden müssen. Es ist nicht Sache eines Gerichts, auch nicht des Bundesverfassungsgerichts, der Exekutive vorzuschreiben, wie diese ihre Arbeit zu machen hat, sondern nur, im Falle einer Verfassungswidrigkeit die Notbremse zu ziehen. ... | ... Es [das Bundesverfassungsgericht] kann die Verletzung einer Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben. [...] Dabei wird nicht verkannt, dass mit Leben und körperlicher Unversehrtheit überragend wichtige Rechtsgüter in Rede stehen. [...] der Gesetzgeber [überschreitet] seine Einschätzungsprärogative nicht, wenn er soziale Interaktion unter bestimmten Bedingungen zulässt. Nur so kann er nicht zuletzt auch anderen grundrechtlich geschützten Freiheiten Rechnung tragen. Desgleichen kann der Gesetzgeber die gesellschaftliche Akzeptanz der angeordneten Maßnahmen berücksichtigen und ein behutsames oder auch wechselndes Vorgehen im Sinne langfristig wirksamen Lebens- und Gesundheitsschutzes für angezeigt halten.
Unterm Strich kann man [...] feststellen, dass die bisherigen Maßnahmen der jeweiligen Landesregierungen nicht offenkundig verfassungswidrig waren, sonst hätte das Gericht eingegriffen. Also kein Grund mit dem Grundgesetz in der Hand auf Demos zu laufen. Für den Schutz des Grundgesetzes bedarf es jedenfalls zur Zeit weder eines Bündnisses [...] noch eines Widerstands [...], der sich auf alles andere berufen mag, aber bitte nicht auf das Widerstandsrecht des Grundgesetzes. Denn dieses Recht hat einige Voraussetzungen, die beim besten Willen nicht erfüllt sind.
Nein, die Bedingungen für das Recht zum Widerstand sind eben nicht erfüllt, solange man sich mit Hilfe der Gerichte, Wahlen, Demonstrationen, Petitionen, Presse und meinetwegen auch per Twitter, Instagramm und Facebook, Telegramm und Youtube legal gegen Missstände wehren oder für seine eigenen Interessen streiten kann. Solange man ungestraft sein Maul aufreißen kann, ist alles im grünen Bereich. Wenn die Regierung nichts tut, was einem gefällt oder tut was einem nicht gefällt, wählt man eben eine andere. So funktioniert Demokratie. Und nur, weil man mit seiner eigenen Meinung keine Machtperspektive hat, ist das noch lange kein Grund für Widerstand oder einen Putsch.
Das Grundgesetz ist beim dafür zuständigen Bundesverfassungsgericht in guten Händen und so sollte es auch bleiben. Den beiden Beschwerdeführern ist ausdrücklich dafür zu danken, dass sie die Möglichkeiten des Rechts genutzt haben, um ihre Meinungen überprüfen zu lassen. Dass sie aus ihrer Sicht wohl verloren haben, macht nichts. Denn nur so hatte das Gericht die Gelegenheit, noch einmal der Öffentlichkeit ein paar simple Grundsätze zur Verfassungswidrigkeit von Regierungshandeln zu erklären. Mögen diejenigen, die sich verbal auf dieses Grundgesetz berufen, die Muße finden, das einmal zu lesen. ... | ... Neben Menschen, die mit dem Grundgesetz in der Hand demonstrieren, weil sie von der Angst getrieben werden, in einer „Gesundheitsdiktatur“ zu landen, Menschen, die an eine weltweite Verschwörung von Reptiloiden glauben, Menschen, die mit Erlaubnis der Behörden dagegen demonstrieren, dass sie nicht demonstrieren dürfen, Menschen, die lautstark und millionenfach auf Facebook, Twitter, Instagramm und Telegramm die Meinung vertreten, sie dürften ihre Meinung nicht äußern, Menschen, die glauben, Bill Gates wolle die Weltbevölkerung auf 500 Millionen reduzieren respektive 8 Milliarden Bürger mittels Impfung chippen, Menschen, die meinen, sie lebten bereits in einer Merkel-Diktatur und jeder Menge anderer „Wahrheits“-Freaks und Hirnakrobaten, gibt es auch Menschen, die das System des Rechtsstaats offenkundig verstanden haben und einfach gegen einzelne Coronamaßnahmen oder auch gegen Lockerungen solcher Maßnahmen den Rechtsweg bestreiten. [...] «
Heinrich Schmitz [Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger] | DIE KOLUMNISTEN | 16.05.2020 | Nachhilfe für den Corona-Widerstand | https://diekolumnisten.de/2020/05/16/nachhilfe-fuer-den-corona-widerstand/
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Für die Ampel lauter schlechte Nachrichten
Tichy:»Die Verfassungsmäßigkeit des geplanten „Demokratiefördergesetzes“ bezweifeln die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten und stellen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage. „Mit diesem Gutachten wird klar, dass diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht“, sagte FDP-Vize und Vizepräsident des Bundestags Kubicki der Welt: „Damit zerschellt das Demokratiefördergesetz nach den Vorstellungen von SPD und Der Beitrag Für die Ampel lauter schlechte Nachrichten erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/T3ZNp8 «
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💚 Meine Empfehlung: Lege dich niemals mit @jugendrichtermueller an 😉 Er ist seit 1997 am Amtsgericht in Bernau bei Berlin tätig und bundesweit bekannt als Verfechter der Gerechtigkeit 🔥 2019 erklärte Herr Richer Müller, dass er alle Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig halte, die den unerlaubten Verkehr mit Cannabisprodukten strafbar machen. Am 20.04.2020 sandte Herr Richter Müller eine 140-seitige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, damit es die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen prüfe. 🔥 Für alle, die am Budtender Ausbildungskurs interessiert sind: Herr Richter Müller hat in Aussicht gestellt, zukünftig als Gastredner bei den zertifizierten CannAdvice Budtender Ausbildungskursen mit zu wirken. Möchtest du auch eine professionelle und umfangreiche Ausbildung zum zertifizierten Budtender / Cannabisfachberater / Cannaseur absolvieren? Dann melde dich an auf 👉 www.CannAdvice.de Dort findest du auch viele Infos zum Ausbildungskurs - bei zusätzlichen Fragen stehe ich dir gerne persönlich zur Verfügung. Außerdem kannst du dir dort 27 kostenlose Premium Strain Reviews anschauen (Erfahrungsberichte zu Apothekensorten) 🔥 Benötigst du Unterstützung bei der Kostenübernahme oder generell bei der Cannabistherapie? Melde dich gerne bei mir. Dein Fachmann und Sachverständiger für medizinisches Cannabis Jonatan Hartmann - CannAdvice 💚 💚🔥💚🔥💚🔥💚🔥💚🔥💚🔥💚🔥💚🔥💚 #cannabisfachberater #highsociety #richtermülleristeinehrenmann #cannabiscures #hightimes #maryjane #medizin #smokeweedeveryday #maryjaneberlin #medicalmarijuana #kostenübernahme #cannabiscommunity #cannabistherapie #710 #highlife #legalize #legalizeit #cannabisculture #420 #Legalisierung #cannabispatient #mmj #berlin #weedlovers #strainreview #beratung #medizinalhanf #cannaseur #medizinischescannabis #review (hier: Berlin – the place to be) https://www.instagram.com/p/CgZzr4BMV7_/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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Die Abtreibung - und warum der amerikanische Weg falsch ist
Der US Supreme Court hat jüngst sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit eines allgemeinen Rechtes auf Schwangerschaftsabbruch verkündet. Wie zu erwarten war, wurde das umstrittene Urteil "Roe vs. Wade" aus den 70er Jahren revidiert. Gemäß der Urteilsbegründung der obersten Richter der Vereinigten Staaten sei der amerikanischen Verfassung kein allgemeines Recht auf Abtreibung entnehmbar. Für die ProLife-Bewegung ist dieses Urteil ein Sieg auf ganzer Linie - wenn auch nur augenscheinlich.
17 Bundesstaaten haben direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung Verschärfungen des Abtreibungsrechtes auf ihren Territorien entweder durchgesetzt oder angekündigt, weitere 10 Bundesstaaten denken zumindest darüber nach. Andere Staaten wie z.B. New York haben hingegen angekündigt, auch zukünftig Abtreibungen nicht verbieten zu wollen. US-Präsident Joe Biden sprach von einem fundamentalistischen Urteil des Supreme Courts - für deutsche Ohren ist die Auseinandersetzung zwischen Regierung und Justiz in den Staaten ungewohnt schroff. Kritiker des Urteils fragen beispielsweise, ob der SC tatsächlich noch neutral urteilt oder bereits im Geheimen die Regierung übernimmt. Eine durchaus polemisch überspitzte Frage. Der Präsident hat angekündigt, per Dekret Abtreibungen auf nationaler Ebene auch weiterhin zuzulassen - seine Chancen allerdings, daraus ein Gesetz werden zu lassen, sind angesichts der schwierigen Mehrheitsverhältnisse kaum nenneswert.
Aus katholischer Sicht ist das Urteil durchaus als ein Erfolg zu werten - aber auch hier wieder nur augenscheinlich. Denn obgleich auch wir Katholiken uns in dem Urteil bestätigt sehen, dass jedes Leben vom Zeitpunkt der Zeugung an ein Recht auf Leben besitzt, hat dieses Urteil selbstverständlich auch Konsequenzen.
Es dauerte nicht lange, da war plötzlich von einem 10 jährigen Mädchen die Rede, welches Opfer einer Vergewaltigung wurde und durch diese auch noch schwanger wurde. In ihrem eigenen Bundesstaat sei nun die Abtreibung strikt verboten ohne Ausnahme, also müsse der behandelnde Arzt nun in einem anderen Bundesstaat eine Möglichkeit suchen, den Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Ich weiß nicht, ob diese Geschichte wahr ist oder nicht - dass sie aber vorkommt, das ist keine Erfindung von Märchenschreibern, sondern leider Realität. Ich selbst erinnere mich an einen Fall aus den 90er Jahren, da ein Mädchen in Spanien - auch kaum älter als 10 - ebenfalls durch Vergewaltigung schwanger wurde und vom Gericht zum Austragen gezwungen wurde. Letztlich zogen die Eltern mit dem Mädchen in eines der Benelux-Länder und ließen den Abbruch dort vornehmen, denn die behandelnde Kinderärztin warnte eindringlich, dass das Mädchen die Schwangerschaft nicht überleben würde. Und das führt uns zu genau dem Dilemma, vor welches uns alle dieses Urteil des Supreme Courts stellt: Was tun wir, wenn Leben gegen Leben steht? Was tun wir, wenn Leben durch finsterste Taten entsteht?
Laut statistischem Bundesamt wurden 2021 rund 4% aller Schwangerschaftsabbrüche aufgrund kriminologischer oder aber medizinischer Indikation vorgenommen, d.h. entweder waren die Kinder schon im frühen Stadium so schlecht entwickelt, dass sie nicht überlebensfähig wären, oder sie geschah auf Grund einer Vergewaltigung. 4%, das sind 4 Abtreibungen von 100. Die Zahl ist zu klein, um wegen so gravierender Gründe eine Abtreibung grundsätzlich als Menschenrecht zu definieren. Aber was bedeutet die Zahl z.B. für ein generelles Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen.
Eines sollte klar sein: Ein Gesetz hat noch nie jemanden davon abgehalten, etwas zu tun, das nicht erlaubt ist. Wer also glaubt, ein Verbot würde die derzeit rd. 100.000 Abtreibungen per anno minimieren, der sollte seinen Realitätssinn noch einmal neu justieren. Fakt dürfte eher sein, dass die vollständige Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen diese nicht verringern, ihre bis zu tödlichen Folgen für die entsprechenden Frauen jedoch beträchtlich verschlimmern wird! Wenn Mütter in Not ohne jede Beratung und Hilfe zu Engelmacherinnen gehen, die im schlimmsten Fall mehr vom Schlachten als von Medizin verstehen, dann müssen wir ProLifer und erst Recht wir Katholiken uns die Frage stellen und gefallen lassen, ob das wirklich unser Wille und Ziel sein kann. Denn das Ergebnis rückt weit weg vom eigentlichen Anliegen, Müttern zu helfen, ihr Kind anzunehmen.
In Deutschland wird der Schwangerschaftsabbruch unter §218 StGB geregelt. Er besagt, dass die Abtreibung grundsätzlich strafbar ist, jedoch unter genannten Voraussetzungen 3 Monate nach Empfängnis straffrei bleibt. Der Paragraph ist der rechtsstaatliche Kompromiss zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau auch als werdende Mutter einerseits und dem bedingungslosen Recht auf Leben eines jeden Menschen in jedem Stadium seines Lebens andererseits. Die jüngsten Bestrebungen des Kabinettes Scholz geben jedoch Anlaß zur Sorge, dass dieser Kompromiss schon bald auf dem Prüfstand stehen könnte. So hat die Regierungskoalition aus SPD, Grüne und FDP beschlossen, den §219a StGB ersatzlos zu streichen: Er regelte das sogenannte "Werbeverbot" für Abtreibungen. Mit der Begründung, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich frei verfügbar sein müssten und nicht der Ahndung durch die Justizbehörden unterliegen darf wurde der entsprechende Paragraph aus dem Strafgesetzbuch entfernt. Dem linken politischen Spektrum - insbesondere den dortigen Jugendorganisationen und feministischen Bewegungen - geht dieser Schritt jedoch nicht weit genug: Sie betrachten es als grundlegendes Menschenrecht, Schwangerschaften zu beenden und damit auch Leben zu beenden.
§218 StGB ist ein würdevoller Kompromiss, der im Grunde alle Eventualitäten mit einberechnet - sei's das Mädchen, dass durch Vergewaltigung schwanger wurde; sei's die Frau, die von ihrem Partner zur Abtreibung gezwungen wird. Wird dieser Paragraph aufgehoben, haben wir ein grundsätzliches Werteproblem in der Bundesrepublik Deutschland. Das Leben ist ungeachtet seines Stadiums, Zustandes und Alters ein schützenswertes Gut, welches unter allen Umständen verteidigt werden muss.
Denn: Reißen wir auch nur einen Backstein aus der Mauer, wie lange dauert es dann wohl, bis das Gebäude in sich zusammenbricht?
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Bangkok: Sprecher des Parlaments verteidigt Absage zur Wahl des Premierministers
In seiner Rede heute (Mittwoch) verteidigte der Sprecher des Repräsentantenhauses, Wan Mohamad Noor Matha, seine Anordnung, die morgige Parlamentssitzung zur Wahl des Premierministers abzusagen, und bestand darauf, dass er auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts darüber warten müsse, ob es die Petition des Ombudsmann prüfen werde. Der Ombudsmann forderte das Verfassungsgericht auf, eine von zwei Akademikern eingereichte Petition zu prüfen, mit der die Verfassungsmäßigkeit der Mehrheitsentscheidung des Parlaments vom 19. Juli angefochten wurde, die Wiederernennung des Parteivorsitzenden von Move Forward, Pita Limjaroenrat, als Premierministerkandidat abzulehnen.
Wan sagte, er habe beschlossen, die Sitzung abzusagen, weil er potenziell schwerwiegende Konsequenzen vermeiden wolle, die dem Kandidaten widerfahren könnten, wenn er vom Parlament ausgewählt würde. Er sagte, dass, wenn das Gericht beschließt, die Petition zu prüfen und das Parlament anweist, das Auswahlverfahren auszusetzen, der Gesetzgeber noch warten muss, bis das Gericht eine Entscheidung darüber fällt, ob die Ablehnung der erneuten Nominierung von Pita gemäß Artikel 41 durch das Parlament verfassungsgemäß war. Sollte das Gericht sich jedoch weigern, die Petition zu prüfen, sagte der Sprecher des Repräsentantenhauses, dass er das Parlament anweisen werde, unverzüglich mit dem Auswahlverfahren fortzufahren, und fügte hinzu, dass er der Ansicht sei, dass sich das Gericht der Bedeutung des Falles und der dringenden Notwendigkeit einer solchen Entscheidung völlig bewusst sei, und das Land eine neue Regierung bekommt. Er erklärte auch, dass die nun abgesagte Parlamentssitzung morgen für viele Abgeordnete und Senatoren unbequem gewesen wäre, da diese in ihre Wahlkreise zurückkehren müssten, um an den Feierlichkeiten zum Gedenken an den Geburtstag Seiner Majestät des Königs teilzunehmen. / Thai PBS World Beta Beta-Funktion Read the full article
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