#Verbraucherzentralen
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Kostenlos einen Glasfaseranschluss?
Ein undurchsichtiges Angebot
Kaum zu glauben - und auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) glaubt dies nicht und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Firma Giga Fiber wegen undurchsichtiger AGBs abgemahnt. Giga Fiber wirbt mit dem Angebot für einen Glasfaseranschluss mit 250 MBit/s im Downstream für null Euro. Allerdings muss ein Interessent bei Abschluss des Null Euro Vertrags zustimmen, dass "wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Strom" – aber auch Darlehenszahlungen – "über den von Giga Fiber zur Verfügung gestellten Payment-Service" abgewickelt werden, schreibt Heise.de.
Ein Payment-Service ist leider ganz was anderes als eine Lastschriftermächtigung, die allerdings bei Null Euro auch überflüssig sein sollte. In unseren Artikeln zur Einführung von PSD2 in der EU hatten wir bereits vor Unternehmen gewarnt, die damit Banken gleich gestellt werden und Einblick in unsere Bankkonten bekommen können.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Firma wegen Irreführung abgemahnt und mehrere Punkte genannt:
Giga Fiber gibt weder auf der eigenen Webseite noch in der App den konkreten Zahlungsdienstleister und dessen Anschrift an.
Banken werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) überwacht, für Giga Fiber gelte dies nicht.
Die Vertragsbedingung, nach der Nutzer zur Erstattung von Kosten für den Hausanschluss verpflichtet werden, wenn sie während der Mindestvertragslaufzeit gegen nicht genau erläuterte Pflichten verstoßen, wurde abgemahnt.
Heise.de befürchtet, dass Giga Fiber generell eher ein Vermittler und kein tatsächlicher Telekommunikationsanbieter oder Finanzdienstleister zu sein scheint. Dann würde der Zugang zum Netz über Provider wie Telekom, Vodafone oder 1&1 bereitgestellt werden, "die man dann nehmen müsste", ohne diese Wahl ablehnen zu können.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kostenlose-Glasfaser-Verbraucherschuetzer-mahnen-Giga-Fiber-ab-9569832.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xN Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8615-20231211-kostenlos-einen-glasfaseranschluss.html
#GigaFiber#Glasfaseranschluss#Transparenz#Informationsfreiheit#Anonym#Abmahnung#Verbraucherzentralen#vzbv#Kontozugriff#AGB#PSD2#EU#kostenlos#Lastschrift#Telecash
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Neu seit Freitag: Der Digital Services Act der EU
Neu seit Freitag: Der #Digital_Services_Act der #EU. Europa macht einen ersten großen Schritt zur Transparenz und Sicherheit von Online-Diensten. via @netzpolitik
Chronologische Feeds, verbesserte Transparenz in der Werbung und mehr Schutz vor Manipulation: Seit Freitag müssen sich große Online-Dienste wie Facebook oder Google an neue EU-Regeln halten. Netzpolitik.org gibt in seinem Beitrag einen Überblick, welche Änderungen Nutzer:innen erwarten können – und was noch ansteht. Der Digital Services Act der EU bringt neue Regeln für Online-Plattformen. –…
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#Alibaba AliExpress#Amazon#Bundesamt für Justiz#Bundesverband der Verbraucherzentralen#digital#Digitale-Dienste-Gesetz#Ekō#Elon Musk#EU#Facebook#google#Instagram#LinkedIn#Maps#Meta#NGO#Pinterest#Play-Store#Snapchat#TikTok#Wikipedia#youtube#Zalando
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Täglich sind die Leitmedien voll von Gejammer der Kundschaft über das seit Monaten andauernde Versagen der Postbank.
Ehrlich geschrieben:
Der Laden gehört der Deutschen Bank! Da sollte mensch ohnehin kein Konto haben. Warum (zum Teufel) kündigen die Leute nicht einfach ihre Konten und gehen woanders hin?
Es mag in diesem Land ja an vielem fehlen. Aber an Banken nun wirklich nicht.
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Schlechte Erreichbarkeit, teure Telefonnummern und keine Bestätigung: Wenn Sie sich beim Kundenservice melden, erhalten Sie nicht immer eine Lösung für Ihr Problem. Abhilfe schafft ein neues Tool der Verbraucherzentralen, mit dem Sie Musterbriefe für Ihr konkretes Problem erstellen lassen können. Read the full article
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Konto gehackt: Was können Betroffene tun?
Bei einem gehackten Online-Account ist schnelles Handeln gefragt, um weiteren Schaden zu verhindern. Tipps für den Notfall.
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Wie Sie die richtige Versicherung für Ihre Bedürfnisse finden
Die Wahl der richtigen Versicherung ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die man treffen muss, um sich und seine Familie abzusichern. Da es eine Vielzahl von Versicherungen gibt, kann es schwierig sein, die passende zu finden, die den individuellen Anforderungen entspricht. Die Finanzexperten raten dazu, vor der Auswahl einer Versicherung sorgfältig alle relevanten Informationen zu prüfen. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine detaillierte Anleitung, wie Sie die beste Versicherung für Ihre spezifischen Bedürfnisse finden können.
Bestandsaufnahme: Welche Risiken müssen abgesichert werden?
Bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden, ist es wichtig, eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Situation vorzunehmen. Diese sollte nicht nur finanzielle Aspekte berücksichtigen, sondern auch persönliche und berufliche Risiken einschließen.
Gesundheitliche Risiken: Welche Krankheitsrisiken bestehen in Ihrer Familie? Benötigen Sie eine private Krankenversicherung oder reicht die gesetzliche?
Berufliche Risiken: Arbeiten Sie in einer Branche mit hohem Unfallrisiko? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte hier sinnvoll sein.
Haushalt: Besitzen Sie wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Elektronik? Dann ist eine Hausratversicherung unerlässlich.
Familie: Haben Sie Kinder? Eine Lebensversicherung könnte notwendig sein, um Ihre Liebsten im Falle eines Falles abzusichern.
Der Versicherungsmarkt: Überblick und Vergleich
Sobald Sie Ihre Risiken identifiziert haben, sollten Sie den Versicherungsmarkt analysieren. Dabei ist es wichtig, nicht nur auf die bekanntesten Anbieter zu setzen, sondern auch kleinere Versicherungen in Betracht zu ziehen. Die Unterschiede bei den Leistungen und Beiträgen können erheblich sein.
Vergleichsportale nutzen: Nutzen Sie unabhängige Vergleichsportale, um eine erste Übersicht über die verschiedenen Anbieter und deren Tarife zu bekommen.
Angebote einholen: Holen Sie sich von mehreren Versicherungen individuelle Angebote ein. Achten Sie darauf, dass diese genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Leistungen prüfen: Untersuchen Sie die angebotenen Leistungen im Detail. Oft sind vermeintlich günstige Angebote nur auf den ersten Blick attraktiv, bieten aber im Schadensfall nicht die notwendige Deckung.
Vertragsdetails verstehen: Das Kleingedruckte lesen
Es ist unerlässlich, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Viele Versicherungsnehmer übersehen das Kleingedruckte, was später zu unerwarteten Kosten oder nicht abgedeckten Schadensfällen führen kann.
Ausschlüsse und Einschränkungen: Prüfen Sie, welche Risiken explizit ausgeschlossen sind oder nur eingeschränkt abgesichert werden.
Selbstbeteiligung: Achten Sie auf die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Eine höhere Selbstbeteiligung kann die monatlichen Beiträge senken, führt aber im Schadensfall zu höheren Kosten.
Kündigungsfristen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Kündigungsfristen und -bedingungen kennen. Manche Verträge binden den Versicherungsnehmer für mehrere Jahre ohne Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung.
Individuelle Beratung: Hilfe von Experten einholen
Auch wenn der Versicherungsmarkt heute übersichtlicher geworden ist, bleibt die Entscheidung für die richtige Police oft komplex. Eine individuelle Beratung durch unabhängige Experten kann hier weiterhelfen. Diese sind nicht an bestimmte Versicherungen gebunden und können eine objektive Meinung abgeben.
Unabhängige Makler: Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann Sie neutral beraten und Ihnen helfen, die für Sie passenden Angebote zu finden.
Verbraucherschutzorganisationen: Verbraucherzentralen bieten oft Beratungen zu Versicherungen an und können helfen, Fallstricke in Verträgen zu erkennen.
Finanzexperten: Lassen Sie sich von erfahrenen Finanzexperten beraten, die Ihnen dabei helfen können, langfristige finanzielle Entscheidungen zu treffen.
Laufende Überprüfung: Versicherung regelmäßig anpassen
Ihre Lebensumstände ändern sich im Laufe der Zeit, und damit auch Ihre Versicherungsbedürfnisse. Es ist wichtig, Ihre Versicherungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Familienzuwachs: Wenn Sie Kinder bekommen, sollten Sie Ihre Lebens- und Krankenversicherungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Berufswechsel: Ein Wechsel in eine risikoärmere oder risikoreichere Branche kann dazu führen, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen müssen.
Immobilienkauf: Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, sollten Sie Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung auf den neuesten Stand bringen.
Versicherungen kombinieren: Rabatte und Paketangebote nutzen
Viele Versicherungsanbieter bieten Rabatte an, wenn man mehrere Versicherungen bei ihnen abschließt. Dies kann sich lohnen, muss aber nicht immer die beste Option sein. Vergleichen Sie die Preise und Leistungen von Einzelverträgen und Paketangeboten.
Paketangebote: Einige Versicherungen bieten sogenannte Pakete an, bei denen Sie mehrere Policen zu einem günstigeren Preis kombinieren können. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nicht für unnötige Leistungen bezahlen.
Rabatte: Erkundigen Sie sich nach Rabatten, die möglicherweise für bestimmte Berufsgruppen, Altersgruppen oder durch Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen angeboten werden.
Versicherung im Schadensfall: Was tun, wenn der Ernstfall eintritt?
Wenn ein Schadensfall eintritt, ist es wichtig, genau zu wissen, wie Sie vorgehen müssen. Hier können sich oft Verzögerungen oder Streitigkeiten ergeben, wenn der Ablauf nicht klar ist.
Schaden sofort melden: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und halten Sie alle notwendigen Dokumente bereit.
Dokumentation: Dokumentieren Sie den Schaden so ausführlich wie möglich. Fotos, Rechnungen und Zeugenaussagen können helfen, den Schadenshergang zu belegen.
Kommunikation: Halten Sie den Kontakt zu Ihrer Versicherung und fragen Sie regelmäßig nach dem Stand der Bearbeitung. Lassen Sie sich alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen.
Fazit: Mit Sorgfalt und Planung zur optimalen Versicherung
Die Wahl der richtigen Versicherung erfordert Sorgfalt, Planung und eine gründliche Analyse der eigenen Risiken und Bedürfnisse. Durch eine detaillierte Recherche, den Vergleich verschiedener Angebote und die regelmäßige Überprüfung Ihrer bestehenden Policen können Sie sicherstellen, dass Sie optimal abgesichert sind.
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Felix Thönnessen Coaching Vertrag kündigen Kostenlos in 2 Minuten
Inhaltverzeichnis
Rechtlichen Beistand bei Widerruf von Coaching-Verträgen einholen
Widerruf Business-Coaching-Dienstvertrag
OLG Hamburg: Keine Lernerfolgskontrolle bei Online-Coaching
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Der Bezeichnung kann jedenfalls nicht die Bedeutung beigemessen werden, dass es innerhalb des Gesprächs zu keiner Vertragsofferte kommen darf; eine Täuschung über den Inhalt des Gesprächs liegt folglich nicht vor. Das vom Beklagten beschriebene Verhalten des Vorstands der Klägerin reicht nicht aus, um den Vorwurf der Sittenwidrigkeit zu begründen. Alleine die Tatsache, dass ein Gespräch nicht von vornherein als „Verkaufsgespräch“ betitelt wird, ist ebenso wenig sittenwidrig wie der Umstand, dass auf einen potenziellen Kunden ein gewisser Druck hin zum Vertragsabschluss ausgeübt wird. Dem sozialadäquaten Wesen eines Verkaufsgesprächs ist immanent, dass der Verkäufer den Interessenten von einem Vertragsabschluss überzeugen möchte und ihn in gewisser Weise dazu gegebenenfalls auch drängen wird.
Rechtlichen Beistand bei Widerruf von Coaching-Verträgen einholen
Beratend als auch vertretend für meine Mandanten tätig geworden. Ähnliches gilt insgesamt für Coachings aus dem Bereich des “financial coachings”. Für die Anwendbarkeit des FernUSG ist ferner erforderlich, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag die gem. 1 Nr. 2 FernUSG notwendige Voraussetzung der Überwachung des Lernerfolgs beinhaltete.
Widerruf Business-Coaching-Dienstvertrag
So behauptet der Beklagte zwar, der Vorstand der Klägerin habe ihn in dem Gespräch nie darauf hingewiesen, dass sie nur Verträge mit Unternehmern abschließe. Demgegenüber ist belegt, dass in dem dem Beklagten vom Vorstand der Klägerin vorgelesenen Vertragstext ein entsprechender Hinweis mit Bestätigungskästchen abgedruckt ist. Daneben ist auch unstreitig, dass der Vorstand der Klägerin dem Beklagten die Möglichkeit gelassen hat, sich nochmals Gedanken über den Vertragsschluss zu machen und den Vertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt zu unterzeichnen. Eine Sittenwidrigkeit des Geschäfts ergibt sich nicht aus den äußeren Umständen des Vertragsabschlusses. Bei dem von der Klägerin angebotenem Business-Coaching handelt es sich nicht um Fernunterricht gemäß § 1 FernUSG.
Schnelle Reaktion bei Anfragen, persönliche Beratung und transparente Kosten – bei höchster Beratungsqualität.
Neben dem behaupteten offenen Gesamtbetrag aus der Online Ticketbestellung bei der CopeCart macht die Diagonal Inkasso GmbH bereits Verzugszinsen und Inkassokosten als Verzugsschaden geltend.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und nicht allzu hohe Beträge zurückfordern möchte, für den kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine der Verbraucherzentralen für ein Erstgespräch zu kontaktieren.
Prinzipiell gibt es keinen Bereich, in dem man nicht durch Coaching und Mentoring Unterstützung bekommen kann.
Weiter treten diese Coaches meiner Ansicht nach sehr plakativ auf. Oft wird an dieser Stelle dem potentiellen Kunden ein schneller wirtschaftliche Erfolg suggeriert, falls sich der Kunde exakt an die Anleitungen und Anweisungen des Online Coaches hält. Ob dies wirklich so ist, kann durchaus bezweifelt werden.
Ebenso könnte ein Vertrag sittenwidrig sein, wenn er unfaire Klauseln enthält, die die Rechte oder Pflichten einer der Parteien in unangemessener Weise einschränken. Coaching Verträge unterliegen grundsätzlich dem ganz normalen Vertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das die allgemeinen Regeln für Willenserklärungen und Verträge enthält. Grundsätzlich muss man sich an geschlossene Vereinbarungen halten. Auch ein Widerrufsrecht kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. So genannte Coaches sind in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Prinzipiell gibt es keinen Bereich, in dem man nicht durch Coaching und Mentoring Unterstützung bekommen kann.
Der Beklagte behauptete, er sei in dem als „kostenloses Strategiegespräch“ angekündigten Telefonat nicht darauf hingewiesen worden, dass die Klägerin nur Verträge mit Unternehmern abschließe. Zudem habe er nie vorgehabt, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, sondern sei von der Klägerin in den Vertrag gedrängt worden. Im Folgenden wird daher ein aktuelles Gerichtsurteil zu einem solchen Fall eines Widerrufs eines Business-Coaching-Dienstvertrags näher beleuchtet und die zentralen Erkenntnisse zusammengefasst. Dies führt bei einem Online-Coaching-Vertrag dazu, dass Ihr Coach den Zahlungsanspruch auch im Falle einer Schlechtleistung, also einem nicht ordnungsgemäßen bzw. Nicht Ihren Erwartungen entsprechenden Coaching erheben kann. Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Sie sollten auch Feedback von Ihrem Kunden und anderen Quellen wie Ihren Kollegen, Mentoren oder Vorgesetzten einholen. Schließlich sollten Sie sich darauf konzentrieren, neue Kunden zu finden und stärkere Beziehungen zu ihnen aufzubauen. Eine der besten Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit von Verstößen oder Stornierungen zu vermeiden oder zu verringern, ist ein solider Coaching-Vertrag, der alle wesentlichen Aspekte Ihres Coaching-Vertrags abdeckt, wie z. Umfang, Dauer, Häufigkeit, Gebühren, Zahlungsbedingungen, Kündigungsbedingungen, Vertraulichkeit und Haftung. Sie sollten auch den Vertrag mit Ihrem Kunden überprüfen und unterschreiben, bevor Sie mit dem Coaching-Prozess beginnen, und sicherstellen, dass er alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht und ihnen zustimmt.
LHR Rechtsanwälte berät ihre Mandaten zu allen Fragen im Bereich (Online-)Coachingverträge, entwirft oder prüft entsprechende Verträge und vertritt Unternehmer gerichtlich sowie außergerichtlich. Das OLG änderte durch das Berufungsurteil das Urteil des LG Kiel ab und verurteilte die Beklagte zur Zahlung der vereinbarten Raten nebst Zinsen. Es sei ein Vertrag geschlossen worden, der nicht nichtig sei und von dem sich die Beklagte auch nicht wirksam gelöst habe. Um sich vor ungewolltem Verzicht auf das Widerrufsrecht zu schützen, sollten Sie bei der coaching-vertrag kündigen Vertragsunterzeichnung genau hinschauen. Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen sorgfältig durch und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Achten Sie darauf, ob Ihnen ein Verzicht auf das Widerrufsrecht angeboten wird und lassen Sie sich die Konsequenzen erklären.
Hintergrund ist, dass die Angeschriebenen Rechnungsempfänger einen sogenannten Coachingvertrag beispielsweise zum Aufbau des eigenen Online Business (Online Geschäfts) abgeschlossen haben sollen. Auch für Coaching und Online Coaching gilt theoretisch die Regel „no work, no money“. Das hat zur Folge, dass ein Dienstleister, der überhaupt nicht gearbeitet hat, keinen Anspruch auf Bezahlung hat. Sie wären in diesem Fall nicht verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt davon ab, ob Sie den Vertrag als Verbraucher nach § 13 BGB oder als Unternehmer nach § 14 BGB geschlossen haben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter findet sich typischerweise eine Klausel, die potenzielle Vertragspartner darauf beschränkt, Unternehmer zu sein.
(4) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen. (2) Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden. (3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. (1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
Denn diese sollen gleichwohl von den getroffenen Regelungen profitieren. Ferner spreche das Verständnis der Praxis für eine Anwendung des FernUSG auch auf Unternehmer. So enthalten beispielsweise die im Internet auf der jeweiligen Homepage einsehbaren Fernunterrichtsverträge zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Hierfür gäbe es keine Notwendigkeit, wenn das FernUSG nicht auf Anwälte – die einen freien Beruf ausüben und damit Unternehmer sind – anwendbar wäre. Das FernUSG sei auf den vorliegenden Fall auch anwendbar.
Die Anwaltskanzlei IURLEX ist stolz auf ihre Ergebnisse, da sie sich durch eine Kombination aus hochwertiger Fachkompetenz, einer ausgeprägten Kundenorientierung und einer exzellenten Erfolgsquote auszeichnet. Sie hat sich durch die umfassende Beratung in vielen Rechtsgebieten einen Namen gemacht und ist auf dem Weg, sich als führende Anwaltskanzlei in Deutschland zu etablieren. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und im wesentlichen ausgeführt, dass der Vertrag sittenwidrig sei, da der Preis für die angebotene Leistung das in diesem Bereich "marktübliche" um etwa das Zehnfache übersteige. Im Grunde würden solche Leistungen auch von Fernuniversitäten und Anbietern von Fernkursen zu rund einem Zehntel des vereinbarten Betrages angeboten.
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Warum die Verbraucherzentralen sich nicht mit der Altersdiskriminierung durch DHL befassen wollen
Norbert Häring: »26. 07. 2024 | Die Verbraucherzentralen haben sich bisher nicht öffentlich mit dem Smartphone- und App-Zwang durch den teilstaatlichen Paketdienstleister DHL befasst. Die naheliegende Vermutung ist, dass die Verbraucherzentralen auf staatliche Untersützung angewiesen sind. Aber der wahrscheinliche Hauptgrund ist noch weniger respektabel. Der Verbraucherzentrale Bundesverband antwortete auf meine Anfrage vom 17. Juli, ob für ihn […] http://dlvr.it/TB5F3W «
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Healy: Keine Wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen
Die Verbraucherzentrale hat kürzlich einen Artikel veröffentlicht, der die wissenschaftlichen Behauptungen des Healy-Geräts kritisch beleuchtet. Das Healy-Gerät, das als innovatives Wellness-Produkt vermarktet wird, verspricht verschiedene gesundheitliche Vorteile durch die Anwendung von Mikrostromtherapie und Frequenztechnologie. Trotz dieser hochtrabenden Behauptungen gibt es keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise, die diese Versprechen unterstützen. In diesem Blog werden wir die wichtigsten Punkte des Verbraucherzentralen-Artikels zusammenfassen und kritisch analysieren, warum das Healy-Gerät möglicherweise nicht die Wundermaschine ist, die es vorgibt zu sein.
Was ist das Healy-Gerät?
Die Behauptungen von Healy
Healy World behauptet, dass das Gerät durch die Anwendung von individuell angepassten Frequenzen die Zellfunktion verbessern und somit zur allgemeinen Gesundheit beitragen kann. Diese Frequenzen sollen angeblich spezifische Gesundheitsprobleme ansprechen und die körpereigenen Heilungsprozesse unterstützen. Die Vermarktung des Geräts ist stark auf diese angeblichen gesundheitlichen Vorteile ausgerichtet, was bei vielen Verbrauchern hohe Erwartungen geweckt hat.
Die Untersuchung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale hat eine eingehende Untersuchung der wissenschaftlichen Grundlagen hinter den Behauptungen des Healy-Geräts durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es keine stichhaltigen wissenschaftlichen Beweise gibt, die die behaupteten gesundheitlichen Vorteile unterstützen. Die verfügbaren Studien und Daten reichen nicht aus, um die Wirksamkeit der Mikrostromtherapie und Frequenztechnologie im Zusammenhang mit den vom Healy-Gerät gemachten Versprechungen zu bestätigen.
Fehlende Wissenschaftliche Evidenz
Einer der Hauptkritikpunkte der Verbraucherzentrale ist das Fehlen robuster wissenschaftlicher Studien, die die Wirksamkeit des Healy-Geräts belegen. Die meisten verfügbaren Studien sind entweder von geringer Qualität, haben kleine Stichprobengrößen oder wurden nicht nach den strengen Standards durchgeführt, die für medizinische Forschung erforderlich sind. Darüber hinaus gibt es keine unabhängigen, von Experten begutachteten Studien, die die gesundheitlichen Versprechen des Healy-Geräts unterstützen.
Risiken und Nebenwirkungen
Ein weiterer wichtiger Punkt, den die Verbraucherzentrale anspricht, sind die potenziellen Risiken und Nebenwirkungen der Anwendung des Healy-Geräts. Obwohl das Gerät als sicher beworben wird, gibt es Berichte über Nebenwirkungen wie Hautreizungen und unangenehme Empfindungen an den Stellen, an denen das Gerät angewendet wird. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Langzeitwirkungen der wiederholten Anwendung von Mikrostrom auf den Körper, die bisher nicht ausreichend untersucht wurden.
Irreführende Werbung
Die Verbraucherzentrale kritisiert auch die irreführende Werbung von Healy World. Die Marketingstrategien des Unternehmens nutzen oft pseudowissenschaftliche Begriffe und unbelegte Behauptungen, um Verbraucher zu überzeugen. Diese irreführenden Informationen können dazu führen, dass Verbraucher hohe Erwartungen an die Wirksamkeit des Geräts haben, die letztlich nicht erfüllt werden können. Dies kann besonders problematisch für Menschen mit ernsthaften gesundheitlichen Problemen sein, die sich auf das Gerät verlassen, anstatt bewährte medizinische Behandlungen zu suchen.
Rechtliche Schritte
Aufgrund der irreführenden Werbung und des Fehlens wissenschaftlicher Evidenz hat die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte gegen Healy World in Betracht gezogen. Das Ziel ist es, die Verbraucher besser zu schützen und sicherzustellen, dass Unternehmen ehrliche und wissenschaftlich fundierte Informationen über ihre Produkte bereitstellen. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass Produkte wie das Healy-Gerät, die großartige gesundheitliche Vorteile ohne solide wissenschaftliche Beweise versprechen, mit Vorsicht genossen werden sollten.
Fazit
Die Untersuchung der Verbraucherzentrale hat deutlich gemacht, dass das Healy-Gerät nicht die wissenschaftliche Unterstützung hat, die es für seine gesundheitlichen Versprechen benötigt. Verbraucher sollten skeptisch gegenüber Produkten sein, die beeindruckende gesundheitliche Vorteile ohne solide wissenschaftliche Grundlage versprechen. Es ist wichtig, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und sich auf bewährte medizinische Behandlungen verlassen, anstatt auf unbewiesene und potenziell irreführende Produkte wie das Healy-Gerät.
Die Verbraucherzentrale wird weiterhin daran arbeiten, Verbraucher zu informieren und zu schützen, indem sie irreführende Werbung und unbewiesene Gesundheitsversprechen aufdeckt. Es liegt an den Verbrauchern, kritisch zu bleiben und sich umfassend zu informieren
Healy: Keine Wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen
Die Verbraucherzentrale hat kürzlich einen Artikel veröffentlicht, der die wissenschaftlichen Behauptungen des Healy-Geräts kritisch beleuchtet. Das Healy-Gerät, das als innovatives Wellness-Produkt vermarktet wird, verspricht verschiedene gesundheitliche Vorteile durch die Anwendung von Mikrostromtherapie und Frequenztechnologie. Trotz dieser hochtrabenden Behauptungen gibt es keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise, die diese Versprechen unterstützen. In diesem Blog werden wir die wichtigsten Punkte des Verbraucherzentralen-Artikels zusammenfassen und kritisch analysieren, warum das Healy-Gerät möglicherweise nicht die Wundermaschine ist, die es vorgibt zu sein.
Was ist das Healy-Gerät?
Das Healy-Gerät ist ein kleines tragbares Gerät, das an den Körper angeschlossen wird und behauptet, durch die Anwendung von Mikrostromtherapie und Frequenztechnologie verschiedene gesundheitliche Vorteile zu bieten. Es wird von Healy World vermarktet, einem Unternehmen, das sich auf Wellness-Produkte spezialisiert hat. Laut den Herstellern kann das Healy-Gerät bei einer Vielzahl von Beschwerden helfen, einschließlich chronischer Schmerzen, Schlafstörungen, Stress und vielem mehr.
Die Behauptungen von Healy
Healy World behauptet, dass das Gerät durch die Anwendung von individuell angepassten Frequenzen die Zellfunktion verbessern und somit zur allgemeinen Gesundheit beitragen kann. Diese Frequenzen sollen angeblich spezifische Gesundheitsprobleme ansprechen und die körpereigenen Heilungsprozesse unterstützen. Die Vermarktung des Geräts ist stark auf diese angeblichen gesundheitlichen Vorteile ausgerichtet, was bei vielen Verbrauchern hohe Erwartungen geweckt hat.
Die Untersuchung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale hat eine eingehende Untersuchung der wissenschaftlichen Grundlagen hinter den Behauptungen des Healy-Geräts durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es keine stichhaltigen wissenschaftlichen Beweise gibt, die die behaupteten gesundheitlichen Vorteile unterstützen. Die verfügbaren Studien und Daten reichen nicht aus, um die Wirksamkeit der Mikrostromtherapie und Frequenztechnologie im Zusammenhang mit den vom Healy-Gerät gemachten Versprechungen zu bestätigen.
Fehlende Wissenschaftliche Evidenz
Einer der Hauptkritikpunkte der Verbraucherzentrale ist das Fehlen robuster wissenschaftlicher Studien, die die Wirksamkeit des Healy-Geräts belegen. Die meisten verfügbaren Studien sind entweder von geringer Qualität, haben kleine Stichprobengrößen oder wurden nicht nach den strengen Standards durchgeführt, die für medizinische Forschung erforderlich sind. Darüber hinaus gibt es keine unabhängigen, von Experten begutachteten Studien, die die gesundheitlichen Versprechen des Healy-Geräts unterstützen.
Risiken und Nebenwirkungen
Ein weiterer wichtiger Punkt, den die Verbraucherzentrale anspricht, sind die potenziellen Risiken und Nebenwirkungen der Anwendung des Healy-Geräts. Obwohl das Gerät als sicher beworben wird, gibt es Berichte über Nebenwirkungen wie Hautreizungen und unangenehme Empfindungen an den Stellen, an denen das Gerät angewendet wird. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Langzeitwirkungen der wiederholten Anwendung von Mikrostrom auf den Körper, die bisher nicht ausreichend untersucht wurden.
Irreführende Werbung
Die Verbraucherzentrale kritisiert auch die irreführende Werbung von Healy World. Die Marketingstrategien des Unternehmens nutzen oft pseudowissenschaftliche Begriffe und unbelegte Behauptungen, um Verbraucher zu überzeugen. Diese irreführenden Informationen können dazu führen, dass Verbraucher hohe Erwartungen an die Wirksamkeit des Geräts haben, die letztlich nicht erfüllt werden können. Dies kann besonders problematisch für Menschen mit ernsthaften gesundheitlichen Problemen sein, die sich auf das Gerät verlassen, anstatt bewährte medizinische Behandlungen zu suchen.
Rechtliche Schritte
Aufgrund der irreführenden Werbung und des Fehlens wissenschaftlicher Evidenz hat die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte gegen Healy World in Betracht gezogen. Das Ziel ist es, die Verbraucher besser zu schützen und sicherzustellen, dass Unternehmen ehrliche und wissenschaftlich fundierte Informationen über ihre Produkte bereitstellen. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass Produkte wie das Healy-Gerät, die großartige gesundheitliche Vorteile ohne solide wissenschaftliche Beweise versprechen, mit Vorsicht genossen werden sollten.
Fazit
Die Untersuchung der Verbraucherzentrale hat deutlich gemacht, dass das Healy-Gerät nicht die wissenschaftliche Unterstützung hat, die es für seine gesundheitlichen Versprechen benötigt. Verbraucher sollten skeptisch gegenüber Produkten sein, die beeindruckende gesundheitliche Vorteile ohne solide wissenschaftliche Grundlage versprechen. Es ist wichtig, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und sich auf bewährte medizinische Behandlungen verlassen, anstatt auf unbewiesene und potenziell irreführende Produkte wie das Healy-Gerät.
Die Verbraucherzentrale wird weiterhin daran arbeiten, Verbraucher zu informieren und zu schützen, indem sie irreführende Werbung und unbewiesene Gesundheitsversprechen aufdeckt. Es liegt an den Verbrauchern, kritisch zu bleiben und sich umfassend zu informieren.
#healy#healy review#healy device#healy device review#healy world#healy world device#healy world review
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weniger kundenfreundlich
Verbraucherschützer kritisieren: weniger kundenfreundlich- die heute in Kraft tretenden neuen Regeln für Bahnfahrende schränken Entschädigungsleistungen ein. @vzbv
Für die Verbraucherschützer ist die Sache klar: Die neuen EU-Bahngastrechte werden die Situation der Fahrgäste mit ihrem Inkrafttreten ab 7. Juni in Deutschland verschlechtern, etwa für Kund:innen des Deutschlandtickets bei Zugverspätungen oder -ausfällen. Die von der Bundesregierung beschlossene nationale Umsetzung nutzt bestehende Spielräume nicht aus. Die entsprechende Verordnung (“EVO“) von…
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#öffentlicher Personennahverkehr#Bahn#Deutschlandticket#Fahrgastrechte#Ramona Pop#undesverband der Verbraucherzentralen
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Verbraucherzentrale warnt vor „Healy"
Obwohl die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich bewiesen ist, werben Verkaufer fur das Medizinprodukt.
Verbraucherzentrale Saarland befasst sich seit einiger Zeit mit einem Gnat namens „Healy", das am Kemper vie ein Tracker getra-gen wird. VerkAufer preisen das Produkt als bemerkenswertes Heilmittel an, das Uber indhidua-lisierte „Frequenzen"Leiden lin - dem soil. .,Sie behaupten, das Medizinprodukt wUrde turn Bei-spiel bei chronischen Schmerzen, Schlafstbrungen oder Depressio-nen helfen", wamt Theresla Wei-mar-Ehl von der Verbraucher-zentrale Saarland. Gegen solche irrefOhrendeWerbung eines Ver-kaufers sei die Verbraucherzen-trate Nordrhein-Westfalen bereits in einem Fall mit einer Abmah-nung vorgegangen.
Besorgniserregend sei, dass mitt-lerweile zahlreiche Beschwerden zum ,Healrvon Verbrauchem aus ganz Deutschland bei den Verbrauchenentralen eingegan - gen sind. Auch im Saarland gebe es sehr viele
Beschwerden. Demnach bewerben Verkaufer offenbar immer wieder die Anwendung des Gerais bei kranken Kindem, so die Beraterin.
Die Verbraucherzentralen halten die Werbung zum Produkt „Healy"fiir irrefuhrend, well es keinen Bemis der Wirlamkeit des Gerates gibt. Auch auf der Website des Herstellers finden sich diverse Disclaimer, die darauf hinweisen, dass die Wirksamkeit des „Healy-nicht uissenschaft - lich beuiesen ist and von der „Schulmedizin"nicht anerkannt wird. Trotzdem verwenden Vet-braucher das Gerat mbglicher-weise bei schweren Erkrankun-gen. „Das kann gefahrlich %wi-den, wenn dadurch wichtige medizinische Behandlungen unterlassen werden", so die Ver-braucherzentrale Saarland.
Bevor Kunden eth Produkt kaufen, sollten sie sich daher detailliert daniber informieren, indem sie nach unabhangigen Quellen
beziehungsweise Studien suchen and die Werbeversprechen der Hersteller durchleuchten, raten die Expert en. In Fall „Healy"werde immer wieder von „Harmonisierungen des bioener-getischen Feldes"gesprochen. Diese Sprache sei bereits ein India dass es sich hier nicht urn eine medizinische Anwendung handele, wie das Untemehmen auch selbst (versteck0 auf seiner Website eingesteht, erklart die Verbraucherzentrale Saarland.
Sollten Kunden das Produkt kora-Bch eneorben haben, sollten sie ihr Recht auf Widerruf nutzen, raten die Experten. „Das Wder-rufsrecht gilt in der Regel Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt bestellter Ware. Um einen Vertrag zu xiderrufen, miissen sie dies dem Handler oder Vertragspartner mitteilen", erklart die Verbraucherzentrale Saarland. find dies in Textform, also per E-Mail, Fax oder Brief.
Auch nach Ende der Widerrufs-first konnten Kunden noch einen Anspruch auf ihr Geld haben. Sollten sie skh getauscht fahlen, kann
Kunden eine indi‘iduelle Rechts-beratung helfen. Sie sollten sich beispielsuvise bei ihrer Verbrau-cherzentrale beraten lassen.
Der „Healy"wird auch fiber ein so genanntes „Multi-Level-Marke-ting-System-vertrieben. Das werfe bei manchen Verbrauchem Fragen auf. Beim Multi-Level-Marketing oder auch Empfeh-lungs- beziehungsweise Direkt-marketing empfehlen und ver-kaufen SelbststAndige Produkte einer Firma direkt an Endkunden. Kunden sollen vennehrt liter soziale Medien %vie Facebook, Instagram, TikTok, WhatsApp-Gruppen und -kanale gewonnen werden. „Aus Sicht der Verbrau-cherzentralen ist es besonders problematisch, dass Werbeaussa-gen bei einer Mund-zuMund-Bewerbung schwer zu kontrollie-ren und somit Beweispflicht und Oberbbrung schwierigsind", erkthn Theresia Weimar-EhL
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🇩🇪 Immer mehr Menschen können sich Heizen nicht mehr leisten
Die Verbraucherzentralen beklagen nach dem Ende der Preisbremsen und der reduzierten Mehrwertsteuer auf Energie deutliche Preissteigerungen bei Fernwärme. Und nach einer Statistik der europäischen Behörde Eurostat fehlten 2023 mehr Menschen denn je die finanziellen Mittel, ihre Wohnung ausreichend warm zu bekommen.
Source: https://www.0815-info.news/Web_Links-Immer-mehr-Menschen-koennen-sich-Heizen-nicht-mehr-leisten-visit-11409.html
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Weltverbrauchertag am 15. März: sicher online trotz Fakeshops & pay later
Fakeshops und "buy now, pay later" stellen beim Online-Shopping große Herausforderungen dar. Erfahre mehr zur bundesweiten Kampagne der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag am 15. März! Lesen Sie den ganzen Artikel
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Riester-Rente: Ein Meilenstein für Sparer und die Zukunft vieler Versicherungsnehmer.
Die Riester-Rente, eingeführt zur Förderung der privaten Altersvorsorge, steht seit Jahren in der Kritik. Verbraucherzentralen verzeichnen zahlreiche Beschwerden über hohe Provisionen, Abschluss- oder Verwaltungskosten, die einen erheblichen Teil der eingezahlten Sparbeiträge und Zulagen auffressen. Die aktuelle rechtswidrige Praktik einiger Riester-Versicherer, künftige Auszahlungen zu kappen, sorgt für Unmut. Ein wegweisendes Urteil gegen die Zurich-Versicherung könnte nun weitreichende Konsequenzen für Tausende von Sparern haben.
Klage gegen Zurich: Ein Einzelfall mit Signalwirkung
Ein Kunde aus Köln hatte gegen die drohende Kürzung seiner Riester-Rente durch die Zurich geklagt und vor dem Landgericht Köln einen beachtlichen Erfolg erzielt. Die Klausel in den Vertragsbedingungen, die eine Absenkung des Rentenfaktors ermöglichte, wurde als unwirksam erklärt (Aktenzeichen 26 O 12/22). Das Urteil könnte wegweisend sein, da es darauf hinweist, dass Versicherungskunden sich auf den festgelegten Rentenfaktor verlassen können müssen.
Der Rentenfaktor und die Kürzung durch Zurich
Der Rentenfaktor ist entscheidend für die Höhe der späteren Rentenauszahlungen. Im konkreten Fall gegen die Zurich betrug der Rentenfaktor 37,34 Euro. Während der Ansparphase wurde dieser auf 27,97 Euro gekürzt - eine Einbuße von fast einem Viertel. Die Zurich begründete die Maßnahme mit der anhaltenden Niedrigzinsphase, jedoch ohne die Möglichkeit einer Anpassung des Rentenfaktors bei positiver Veränderung der Kalkulationsgrundlage.
Zurückziehen der Berufung durch Zurich
Nachdem die Zurich zunächst Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, zog sie diese überraschend zurück und akzeptierte damit die Entscheidung des Gerichts. Die Kürzung der Rentenansprüche wurde rückgängig gemacht, und die beanstandete Klausel darf nicht mehr verwendet werden. Trotzdem behauptet die Zurich gegenüber anderen betroffenen Kunden, dass das Urteil nur für diesen Einzelfall gelte und keine Auswirkungen auf andere Riester-Sparer habe.
Widerstand der Verbraucherschützer
Verbraucherschützer wie Stephanie Heise von der Verbraucherzentrale NRW sehen das Vorgehen der Zurich kritisch. Mit Prozess- und Hinhaltetaktik dürften Anbieter in einer so wichtigen Frage nicht durchkommen. Gemeinsam mit der Bürgerbewegung Finanzwende planen sie weitere rechtliche Schritte gegen unrechtmäßige Rentenkürzungen. Die Zurich wird erneut abgemahnt, und bei ausbleibender Einigung ist eine Verbandsklage geplant, um ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof zu erwirken.
Weitere Anbieter im Visier der Verbraucherzentrale
Neben der Zurich haben die Verbraucherschützer zwei weitere Anbieter im Fokus. Die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) wurden ebenfalls wegen unrechtmäßiger Rentenkürzungen abgemahnt. Ähnlich wie bei der Zurich berufen sich diese Versicherer auf Klauseln, die nach Ansicht der Verbraucherschützer unwirksam sind. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft zudem eine Klausel der Allianz Lebensversicherung in einem ähnlichen Verfahren.
Aussicht für betroffene Riester-Kunden
Die Verbraucherschützer raten betroffenen Riester-Kunden, nicht überstürzt zu handeln, aber sich bereits jetzt auf das Kölner Urteil zu berufen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf ihrer Website einen Musterbrief zum Download bereit, der auch für Verträge in der Rentenphase genutzt werden kann. Sollte der Versicherer eine Korrektur ablehnen, empfiehlt die Stiftung Warentest eine Klage in Erwägung zu ziehen, besonders wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
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📱"Vorsicht vor PayPal-Betrug: Neue Masche lockt per Telefonanruf in die Falle"💰
Das Telefon klingelt und auf dem Display erscheint "private Nummer". Ein Anruf, der scheinbar von PayPal stammt, kann jedoch zu einer gefährlichen Betrugsmasche führen. Betrüger sind immer erfinderischer geworden und Verbraucher müssen wachsam sein, um nicht Opfer von Taschendieben, betrügerischen E-Mails oder Telefonanrufen zu werden.
Eine besonders alarmierende Betrugsmasche, vor der die Verbraucherzentrale warnt, sind sogenannte PayPal-Anrufe. In den letzten Monaten haben sich vermehrt Beschwerden über diese betrügerischen Anrufe bei den Verbraucherzentralen gehäuft. Dabei gibt sich eine elektronische Stimme als Mitarbeiter von PayPal aus und informiert darüber, dass eine Zahlung in Höhe von mehreren hundert Euro über PayPal veranlasst wurde. Um diese Zahlung zu stoppen, wird der Angerufene aufgefordert, eine Taste zu drücken.
Diese Masche erinnert an frühere betrügerische Anrufe, bei denen sich Betrüger als Interpol, Europol oder Polizei ausgaben. Opfer, die die Taste gedrückt haben, wurden mit einem Menschen verbunden, der sie zum Geldtransfer auf Auslandskonten oder zur Investition in Kryptowährungen drängte, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage berichtet.
Was sollten Sie tun, wenn Sie solch einen Anruf erhalten⁉️
Auch in der PayPal-Community tauchen vermehrt Berichte über diese Betrugsmasche auf. Ein Nutzer beschreibt beispielsweise einen Anruf mit einer weiblichen Computerstimme, die behauptet, von PayPal zu sein und eine Zahlung in Höhe von 700 Euro durchgeführt zu haben. Bei solchen Anrufen fällt auf, dass die Nummer entweder unterdrückt wird oder als "private Nummer" angezeigt wird.
ℹ️Ein Moderator aus dem Unternehmen bestätigt, dass es ratsam ist, einfach aufzulegen. Zudem gibt er weitere Hinweise, wie PayPal vorgeht und was Betroffene tun können:
1️⃣Die Sicherheit des Accounts hat oberste Priorität.
2️⃣ Rückrufe erfordern strenge Verifizierung beider Seiten.
3️⃣ Überprüfen Sie Ihr Konto über die offizielle PayPal-App oder den Browser. Schauen Sie sich den Transaktionsverlauf an, um zu prüfen, ob eine Zahlung in der genannten Höhe getätigt wurde.
4️⃣ Seriöse Unternehmen verwenden keine unterdrückten Nummern und fragen nicht nach persönlichen Informationen wie Passwörtern, weder per Telefon noch in E-Mails.
Der Rat der Verbraucherzentrale ist klar: Legen Sie sofort auf, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten. Drücken Sie keine Taste, um mit einem angeblichen Mitarbeiter verbunden zu werden. Überprüfen Sie stattdessen Ihr PayPal-Konto über die offizielle App oder Website (PayPal Konto | Digitale Mobile Wallet (http://paypal.de)) und kontaktieren Sie den echten PayPal-Kundenservice, falls tatsächlich eine verdächtige Zahlungsanweisung vorliegt.
Wie gelangen die Betrüger an die Telefonnummern⁉️
Die genaue Herkunft der Telefonnummern ist der Verbraucherzentrale nicht bekannt. Es wird vermutet, dass Betrüger wahllos Nummern anrufen. Es ist nicht einmal erforderlich, ein PayPal-Konto zu haben, um Ziel solcher Anrufe zu werden. Es ist auch möglich, dass verkauften Telefonnummern, die beispielsweise bei Gewinnspielen angegeben wurden, genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass schadhafte Apps, die auf dem Smartphone installiert sind, unbemerkt Kontaktdaten auslesen und sammeln können, wie die Verbraucherzentrale erklärt.
Quellen:
1️⃣Verbraucherzentrale (Startseite | Verbraucherzentrale.de (https://www.verbraucherzentrale.de/))
2️⃣ PayPal-Community Forum (PayPal Community (https://www.paypal-community.com/))
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