#Steuerbilanz
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mariuseblog · 3 years ago
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Unterm Strich gesehen
Arten von Bilanzen
Bilanzen legen adressatenbezogene Unternehmensergebnisse offen (Bildquelle: pixabay)
Dass gelegentlich Bilanz gezogen werden muss, kennt man zwar auch aus dem Alltag. Die Begrifflichkeit entstammt aber dem Wirtschaftsleben. Allerdings handelt es sich dabei um einen Oberbegriff. Dies kann im Rahmen einer Prüfung schnell zur Stolperfalle werden, wenn nach verschiedenen Arten von Bilanzen gefragt wird. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo die wesentlichen Arten auf und beschreibt kurz deren Sinn und Zweck sowie die jeweiligen Adressaten. Im Wirtschaftsleben existieren verschiedene Arten von Bilanzen. Für eine Prüfungssituation ist es eher selten erforderlich, diese alle zu kennen, zu benennen und zu erläutern. Es genügt, sich auf diejenigen Bilanzen zu beschränken, denen eine wesentliche Bedeutung zukommt. 3 wesentliche Bilanzarten Diese drei wesentlichen Bilanzarten sind -die Handelsbilanz, -die Steuerbilanz, -und die Konzernbilanz. Die Handelsbilanz, die Bilanz nach Handelsrecht, hat zwei Aufgaben: zum einen die Präsentation nach außen, zum anderen die Rechenschaft. Der Vorstand muss hier Rechenschaft ablegen gegenüber den Aktionären. Insgesamt gesehen ist es eine Präsentation gegenüber den Stakeholdern. Stakeholder sind alle beteiligten Gruppen. Das sind die Aktionäre, aber auch die Lieferanten, die Kunden, die Anwohner. Die Aktionäre, auch als Shareholder bezeichnet, bilden somit eine Teilmenge der Stakeholder. Der Rechenschaftsbericht richtet sich zwar an alle Stakeholder, insbesondere aber an Shareholder. Die Steuerbilanz hat die Aufgabe der Gewinnermittlung, man könnte auch sagen: die Ermittlung der Steuerlast. Der Adressat der Steuerbilanz ist das Finanzamt. Die Konzernbilanz schließlich hat lediglich eine Informationsfunktion. Die Konzernbilanz dient nicht der Gewinnermittlung, sondern zeigt lediglich, wie das große Ganze, also der Konzern, der ja aus verschiedenen Töchtern besteht, als Ganzes dasteht und informiert über dieses große Ganze. Die Gewinnermittlung erfolgt durch die Steuerbilanzen der Bestandteile des Konzerns, also der Töchterunternehmen. Das komplette, kostenlose Video " Arten von Bilanzen (https://www.youtube.com/watch?v=cFGqLEhxBtQ)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ). posted by HR-Gateway
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bischoff-steuern · 3 years ago
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Praxis-Tipp: Als Betriebsausgaben abgesetzte Herstellungskosten und umgekehrt
Praxis-Tipp: Als Betriebsausgaben abgesetzte Herstellungskosten und umgekehrt
Wie ist mit der Steuerbilanz zu verfahren, wenn der Steuerpflichtige als Herstellungskosten zu behandelnde Aufwendungen im Jahr ihres Entstehens sofort als Betriebsausgaben abgezogen hat und der Einkommensteuer- bzw. Gewinnfeststellungsbescheid des betreffenden Jahres nach den Vorschriften der AO nicht mehr geändert werden kann? Mehr zum Thema ‘Betriebsausgaben’…Mehr zum Thema…
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patentanwalt-reinert · 5 years ago
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Das 2004 gegründete Unternehmen lampenwelt.de, ein erfolgreicher Online-Händler für Leuchten, ist derzeit in 15 Ländern vertreten. Im brandneuen Jahresabschluss 2017 weist das Unternehmen einen Umsatz von rund 75,5 Millionen Euro aus. Im Vergleich zum Vorjahr ein Plus in Höhe von 23,4 %. “Im Gegensatz zum Vorjahr handelt es sich um ‘reinen Handelsumsatz’. Im Vorjahr waren in den Umsatzerlösen 0,2 Millionen Euro Erlöse aus der Berechnung von Programmierungsleistungen enthalten”, teilt das Unternehmen mit. Spannend ist die Erklärung für das Wachstum: “Ursächlich für die positive Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 war unter anderem die Steigerung der Conversionrate um 0,3 % bei gleichzeitigem Anstieg der Besucherzahlen um 18,7 % in den einzelnen Web-Shops der Gesellschaft. Der durchschnittliche Warenkorb der Gesellschaft war dabei im Jahr 2017 rückläufig. Dies lässt sich auf die starke Ausweitung des Eigenmarkenumsatzes gegenüber den Vorjahren zurückführen, deren durchschnittliche Verkaufspreise günstiger als vergleichbare EU-Handelsware ist. Die Gesellschaft konnte sich allerdings auch in 2017 durch ihre stetige Internationalisierung sowie die starke Ausweitung des margenträchtigen Eigenmarkenumsatzes weiter von ihren Mitwettbewerbern im Home & Living Sektor des E-Commerce absetzen und nimmt dort unverändert die Premiumposition ein”. Wie stark das Unternehmen, bei dem seit 2017 3i und Project A an Bord sind, derzeit in Wachstum investiert, zeigt ein Blick auf die Mitarbeiterzahlen. “Die Anzahl der Mitarbeiter stieg in Summe von 218 zum Ende des Vorjahres auf 292 am Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 an. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl entfällt im Verhältnis 3/5 auf den Bereich Verwaltung und 2/5 auf den Bereich Lager”, teilt lampenwelt mit. Der Personalaufwand stieg dabei um rund 6,5 Millionen bzw. um 84,7 %. In konkreten Zahlen bedeutet dies einen Personalaufwand in Höhe von 12,4 Millionen statt in Höhe von 6,3 Millionen. Einen Jahresüberschuss – wie 2016 – konnte die Lampenfirma deswegen 2017 nicht präsentieren. Stattdessen gab es einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,9 Millionen. Fakten aus dem Jahresabschluss 2017 * Im Geschäftsjahr 2017 steigerte die Lampenwelt GmbH ihren Jahresumsatz von 61,2 Mio. Euro um 23,4 % auf 75,5 Mio. Euro. Im Gegensatz zum Vorjahr handelt es sich um “reinen Handelsumsatz”. Im Vorjahr waren in den Umsatzerlösen 0,2 Mio. Euro Erlöse aus der Berechnung von Programmierungsleistungen enthalten. * Bedingt durch die starke Ausweitung des Eigenmarkenumsatzes konnte die Lampenwelt den um die Weiterberechnung von Programmierungsleistungen in 2016 bereinigten Rohertrag von 35,3 Mio. Euro um 24,9 % auf 44,1 Mio. Euro steigern. Die Rohertragsmarge (um 0,2 Mio. Euro bereinigter Rohertrag / um 0,2 Mio. Euro bereinigte Umsatzerlöse) erhöhte sich aufgrund des Effektes der Ausweitung des Eigenmarkenumsatzes von 57,9 % im Vorjahr auf 58,4 % im Geschäftsjahr 2017. * Der Personalaufwand stieg in Folge der Geschäftsausweitung gegenüber dem Vorjahr absolut um rd. 6,5 Mio. Euro oder um 84,7 %, was im Wesentlichen im Aufbau der Personalstärke von durchschnittlich 219 Mitarbeitern auf 255 Mitarbeiter (ohne Auszubildende) sowie auf Neustrukturierungen der Vergütungsstruktur im Rahmen der Neustrukturierungsmaßnahmen der Gesellschaft und angestiegenen variablen Vergütungsbestandteilen begründet ist. * Das EBITDA des Geschäftsjahres 2017 betrug 6,2 Mio. Euro (Vorjahr: 11,1 Mio. Euro). Die Verminderung resultiert insbesondere aus den gestiegenen Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. * Der Jahresüberschuss vor Verlustübernahme ist von 3,7 Mio. Euro in 2016 auf – 1,9 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017 gesunken. Der Ertragsteueraufwand auf Gesellschaftsebene sank nur unterproportional im Vergleich zum Vorjahr von 2,7 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro. Hintergrund sind die aus der Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft resultierenden Gewerbesteuern. Zusätzlich sind Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in der Steuerbilanz der Gesellschaft in hohem Umfang nicht zu berücksichtigen und infolgedessen bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. * Die Geschäftsleitung rechnet für 2018 weiter mit einer wesentlichen Steigerung der Umsatzerlöse sowie des Rohertrages, die auf die allgemeine Marktentwicklung im E-Commerce sowie die fortschreitende Globalisierung der Geschäftspolitik der Lampenwelt GmbH, der zunehmende Ausweitung des Eigenmarkengeschäftes sowie des Aufbaus des B2B Geschäftes zurückzuführen ist. Die Geschäftsleitung geht für 2018 weiter von einer positiven Ergebnisentwicklung aus und plant bei Umsätzen von 88,0 Mio. Euro das Erreichen eines EBITDA für 2018 in Höhe von 13,4 Mio. Euro. Das nicht erreichte Plan-EBITDA für 2017 in Höhe von 12,3 Mio. Euro resultiert aus den beschriebenen Sondereffekten im Personalbereich und den außerplanmäßig getätigten Werbeaufwendungen. Lampenwelt im Zahlencheck 2017: 75,5 Millionen Euro (Umsatz); 1,9 Millionen Euro (Jahresfehlbetrag) 2016: 61,2 Millionen Euro (Umsatz); 3,7 Millionen Euro (Jahresüberschuss) 2015: 49,6 Millionen Euro (Umsatz); 1,5 Millionen Euro (Jahresüberschuss) 2014: 36,7 Millionen Euro (Umsatz); 3,8 Millionen Euro (Jahresüberschuss) Startup-Jobs: Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? In der unserer Jobbörse findet Ihr Stellenanzeigen von Startups und Unternehmen. Foto (oben): Lampenwelt
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michael3silvers · 6 years ago
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BFH zur Rückstellung bei ungewissen Verbindlichkeiten
Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten darf nur dann gebildet werden, wenn zum Bilanzstichtag objektiv auch ernsthaft mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist.
Unternehmer und Gewerbetreibende sind gut beraten, wenn sie Umstände, die zur Rückstellung führen, möglichst zeitnah und genau dokumentieren. Voraussetzung für eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist, dass objektive Kriterien dafür vorliegen, dass zum Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 28. August 2018 erneut bestätigt (Az.: X B 48/18).
In dem zu Grunde liegenden Fall erzielte der Kläger gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbetrieb. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich. In seiner Ende Juli 2008 auf den 31. Dezember 2007 erstellten Handels- und Steuerbilanz bildete er neben einer an den Umsätzen orientierten Pauschalrückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen auch eine diesbezügliche Einzelrückstellung in Höhe von ca. 84.000 Euro. Grund dafür war, dass er bei einzelnen bis zum 31.12.2007 erbrachten Werkleistungen nach Mängelanzeigen der Auftraggeber im Mai und Juni 2008 zeitnah Nacherfüllungsarbeiten mit entsprechendem Aufwand durchgeführt hatte.
Nach einer Außenprüfung erkannte das Finanzamt die Einzelrückstellung nicht an und erhöhte dementsprechend Gewinn und Gewerbeertrag des Streitjahres. Dies begründete das Finanzamt damit, dass der Kläger zum Bilanzstichtag am 31.12.2007 noch nicht ernsthaft mit einer Inanspruchnahme durch Nacherfüllung rechnen konnte. Der Einspruch und die Klage gegen den geänderten Einkommen- und Gewerbesteuerbescheid blieben erfolglos.
Das Finanzgericht entschied, dass eine Rückstellungsbildung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) ausgeschlossen sei, da weder dem Kläger noch seinen Auftraggebern zum 31.12.2007 die Mängel bekannt waren, so dass auch die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zu diesem Zeitpunkt unwahrscheinlich war. Eine Nichtzulassungsbeschwerde wies der BFH zurück. Er stellte noch einmal klar, dass für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten der Schuldner ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Die bloße Möglichkeit des Entstehens einer Verbindlichkeit reiche dafür nicht aus.
Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.
Weitere Informationen unter: https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html
via Pressemitteilungen - Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer - Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart http://bit.ly/2MSBqiD
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atgtreuhand-blog · 7 years ago
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Steuerberater Hamburg Nord
Steuerbuchhaltungsdienste stellen sicher, dass die Kunden völlig freihändig sind mit den Ergebnissen der Erklärung von Steuererklärungen, Büchern und jährlichen Finalisierungen. Alle Kunden werden von Anfang an beraten, wir decken alle Arbeits- und Steuergeschäfte ab, sind verpflichtet und bei der Steuerberater Hamburg Nord gegenüber der Steuerbehörde zur Rechenschaft zu ziehen. Mit Betriebsüberprüfung, Erkennen von Fehlern und konsultieren konsolidieren monatlich, vierteljährlich, können unsere Unternehmen völlig zuversichtlich sein, sicher sein, Steuerbilanz zu melden, und Steuerabrechnungen von seinen Mitarbeitern durchführen. Darüber hinaus werden Geschäftskunden garantiert, dass "bei der Berechnung der jährlichen Körperschaftsteuer Maßnahmen zur Ausschöpfung der richtigen, vollen, maximalen Kosten" geführt werden. Wir bieten Ihnen einen qualitativ hochwertigen Service zu einem sehr wettbewerbsfähigen und personalisierten Preis. Auch mit der Garantie, dass alle Ihre Informationen absolut vertraulich behandelt werden.
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mourningaftermath-blog · 7 years ago
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Das Steuerbuero Duesseldorf
Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert, vielfach unübersichtlich sowie von zahlreichen Ausnahmeregelungen geprägt. Laufende Änderung in dem Steuerrecht machen es erforderlich, die neuen Steuerregeln zu beachten. Auf der anderen Seite ist bei der Gruppe der Angestellten, Freiberuflern wie auch Kleingewerbetreibenden die jährliche Steuererklärung in der Regel nicht so umfangreich wie kompliziert, wenn es nur eine Einkunftsart gibt. Es genügt dann bei Gewerbetreibende wie auch Freiberuflern meist eine Einnahmen-Überschussrechnung. Mühsam wie auch zeitaufwändig wird es dann, wenn das Geschäft umfangreicher ist, es reichlich viele Mitarbeiter hat wie in vielen Bereichen tätig ist. In derartigen Fällen ist es angebracht das Steuerbüro Düsseldorf hinzuzuziehen. Das Steuerbüro Düsseldorf Die etlichen Gesetzesänderungen ebenso wie neue Gesetze machen es für das Unternehmen ausgesprochen schwer, immer auf dem Laufenden zu sein, es sei denn es verfügt über eine passende Fachabteilung. Für den normalen Bürger ist es beinahe unmöglich den Überblick zu behalten. Aus dem Anlass ist es angebracht, die Hilfe, die das Steuerbüro Düsseldorf bietet, in Anspruch zu nehmen. Weil lediglich auf diese Weise können unerfreuliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt vermieden werden. Die klassischen Aufgaben welche dem Steuerbüro Düsseldorf übertragen werden, sind die Erstellung des Jahresabschlusses ebenso wie die Steuerbilanz, jedoch ebenfalls, wenn nötig Ergänzungsbilanzen. Die weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung, falls eine steuerliche Betriebsprüfung ansteht. Zusatzleiche Bereiche sind die Unterstützung bei dem Aufbau der Buchhaltung sowie die ordnungsgemäße Umsatzsteuer- ebenso wie Lohnsteuervoranmeldung. Das Steuerbüro Düsseldorf bietet allerdings sehr viel mehr. Damit ein Unternehmen oder ebenfalls Privatpersonen, nur die Steuern zahlt, die wirklich notwendig sind, erarbeitet das Steuerbüro Düsseldorf gemeinsam mit Ihnen zukunftsorientierte Steuerkonzepte und eine optimale Steuergestaltung. Besonders bei globalen Aktivitäten kann ein gutes Steuerkonzept zu einer deutlichen Verringerung der Steuerlasten führen. Besonders herausfordernd sind Nachfolgeregelungen wie auch die Neustrukturierung des Unternehmens. Um in solchen Fällen die steuerlich günstigste Lösung zu finden, können Sie auf das Know-How wie auch die Erfahrung vom Steuerbüro Düsseldorf zurückgreifen. Ebenso beim Kauf wie Verkauf von Unternehmen und die dafür erforderliche Due Diligence sind umfangreiches Fachwissen unumgänglich, um diese Transaktionen zu einem Erfolg zu machen. Für wen ist das Steuerbüro Düsseldorf der passende Partner? Ob Sie eine Privatperson mit unterschiedlichen Einkünften sind, ein aktives Unternehmen leiten, beziehungsweise für den Fall, dass Sie Anspruch auf Subventionen oder Steuererleichterungen haben, sprechen Sie das Steuerbüro Düsseldorf an. Sollten Sie als Rentner beziehungsweise Pensionär Immobilien vermieten, Dividendeneinnahmen haben beziehungsweise Einkommen aus dem Ausland beziehen, ist es oft lohnenswert, mögliche Einsparungen bei der zu zahlenden Steuer herauszufinden. In Deutschland werden ebenso jedes Jahr Milliardenbeträge vererbt. Durch rechtzeitige Vorsorge, Schenkungen beziehungsweise gesellschaftsrechtliche Konstrukte lassen sich unnötige Steuerzahlungen zu Lasten der Erben verhindern. Speziell in dem Erbrecht bezüglich der Vererbung von Unternehmen ist die politische Diskussion ein Dauerbrenner. Sprechen Sie auf jeden Fall das Steuerbüro Düsseldorf an.
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megajobsdbde · 8 years ago
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Leiter Finanz- Und Rechnungswesen / Controlling (m/w) Bei Der Mercuri Urval Tschernitz
Leiter Finanz- Und Rechnungswesen / Controlling (m/w) Bei Der Mercuri Urval Tschernitz
für ein dynamisches und erfolgreiches Unternehmen der Solarglasproduktion Ihre Aufgaben: Leitung und zukunftsorientierte Gestaltung des Bereiches sowie fachliche und disziplinarische Verantwortung für die Fachteams in den Bereichen Accounting, Controlling und Personal mit insgesamt 5 Mitarbeitern. Termingerechte Fertigstellung der Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sowie der Steuerbilanz.…
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mariuseblog · 4 years ago
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Aufgabe der Steuerbilanz Lernen ohne Leiden
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hokobim · 8 years ago
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Robotersteuer von Bill Gates ist ein Fehler sagt der Weltroboterverband IFR
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Robotersteuer: Bill Gates liegt mit Roboter-Steuer falsch - sagt Weltroboterverband IFR
Robotersteuer - Bill Gates möchte mit seiner Roboter-Steuer ein Problem lösen, das in der realen Welt überhaupt nicht existiert. Der Grund: Eine empirische Prüfung der Wirtschaftsdaten und Zukunftsforschung zeigt einen klaren Beschäftigungsanstieg in der Roboter-Bilanz - also das Gegenteil der von Gates befürchteten Jobverluste. Diese Entwicklung stimmt mit den historischen Erfahrungen technologischer Revolutionen überein. Zuletzt zu sehen war dies bei Computern und Software - beispielsweise von Microsoft - die mit ihrem Siegeszug die Geschäftswelt automatisierten. Den Einsatz von Technologie zu besteuern statt die damit erwirtschafteten Gewinne, wirkt sich zudem negativ auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung aus. Vor diesem Hintergrund lehnte das Europäische Parlament die Idee einer Roboter-Steuer jüngst ausdrücklich ab - eine Entscheidung, der die International Federation of Robotics mit voller Überzeugung zustimmt. Das McKinsey Global Institute stellt fest, dass sich mehr als 90 Prozent der Arbeitsplätze auch künftig nicht vollständig automatisieren lassen. In der Arbeitswelt der Zukunft werden Roboter die Arbeitnehmer in vielen Bereichen unterstützen - also Mensch und Maschine enger als heute kooperieren. Die positive Wirkung der Roboter-Automation auf den Arbeitsmarkt lässt sich heute schon in den fortschrittlichsten Industrienationen ablesen. Die US-Automobilindustrie installierte beispielsweise zwischen 2010 und 2015 mehr als 60.000 Industrieroboter. Im selben Zeitraum nahm die Beschäftigung in der US-Automobilbranche um 230.000 Arbeitsplätze zu. Dieser Entwicklungstrend zeigt sich auch in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften Europas und Asiens. Die jüngste OECD-Studie zur Zukunft der Produktivität ergab: Unternehmen, die technologischen Fortschritt erfolgreich einsetzen, sind bis zu zehnfach so produktiv wie Wettbewerber, die in diesem Feld nicht investieren. Gewinne besteuern und nicht Chancen Eine Roboter-Steuer würde die unverzichtbaren Investitionen in den technologischen Fortschritt für die Unternehmen teurer machen. "Tatsächliche Wertschöpfung sollte besteuert werden und nicht schon im Vorfeld die reine Chance auf Gewinn", sagt Joe Gemma, Präsident der International Federation of Robotics. Wie die Praxis zeigt, fällt die Steuerbilanz nach einem technologischen Umbau für die Sozialsysteme ohnehin positiv aus. Wenn repetitive oder gefährliche Jobs durch den Einsatz von Industrierobotern verloren gehen, entstehen neue höherqualifizierte Stellen, die zudem besser bezahlt werden und damit die Beiträge für die Sozialkassen steigern. Bürokratie vermeiden und internationale Standards nutzen Die IFR unterstützt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor. Beispielsweise sollten Bildungs- und Ausbildungssysteme an die neuen Anforderungen angepasst werden, damit Arbeitnehmer jetzt und in Zukunft die Vorteile der Robotik nutzen können. Sehr wichtig ist in diesem Prozess, teuren Bürokratieaufwand ohne konkreten Nutzen zu vermeiden. Eine europäische Agentur für Robotik und künstliche Intelligenz würde nach Überzeugung der IFR einen bürokratischen Aufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zu Kosten und Nutzen steht. So sind die zivilrechtlichen Fragen der Robotik bereits mit den geltenden Rechtsvorschriften abgedeckt. Produkthaftung und Sicherheit werden durch globale Standards und EU-Direktiven wie die europäische Maschinenrichtlinie adressiert. Eine zusätzliche Kategorie für Robotik zu etablieren oder weiterzuentwickeln ist derzeit nicht notwendig. Auf europäischer Ebene sollte der aktuelle Prozess zudem berücksichtigen, was bereits standardisiert ist: So hat die weltweit größte internationale Organisation für Normung ISO schon ein spezielles Technisches Komitee für Robotik eingerichtet - die ISO / TC 299. Technische Fachleute aus Amerika, Asien und Europa entwickeln hier internationale Roboter-Sicherheitsstandards, die mit der europäischen Harmonisierung abgestimmt sind. Alle betroffenen Länder beteiligen sich an diesem Prozess. Wie die Praxis zeigt hat der Sektor ein großes Interesse daran, Standards auf globaler Ebene zu entwickeln, anstatt nur auf europäische oder nationale Aktivitäten zu achten. "Die IFR ist überzeugt, dass regulatorische Maßnahmen zur Robotik in enger Zusammenarbeit zwischen den Vertretern von öffentlichem Sektor, Roboterherstellern, Roboteranwendern und Entwicklern sowie Forschungseinrichtungen entwickelt werden sollten", sagt Joe Gemma. *** Text: Carsten Heer - econNEWSnetwork Click to Post
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bischoff-steuern · 7 years ago
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Investitionsabzugsabzugsbetrag: Kein Abzug bei Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung
Investitionsabzugsabzugsbetrag: Kein Abzug bei Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung
Bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach §§ 7 Satz 1, 9 Satz 1 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag im Sinn des § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) zu vermindern.…
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patentanwalt-reinert · 6 years ago
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Seit dem Einstieg von 3i und Project A steht der 2004 gegründete Hidden Champion lampenwelt.de, ein erfolgreicher Online-Händler für Leuchten, vermehrt im Fokus. Immerhin pumpte allein 3i imposante 120 Millionen in das Grownup, das zuletzt 300 Mitarbeiter beschäftigte. Im Gegenzug sicherte sich 3i die Mehrheit am Unternehmen. Dass “Europas führender Online-Händler für Leuchten” dabei erfolgreicher als so manch gehyptes Berliner Startup wirtschaftet, ist aber noch immer zu wenigen Menschen im Lande bekannt. Zeit, dies zu ändern. Derzeit ist lampenwelt.de, das von Thomas Rebmann und seinem Bruder Andreas gegründet wurde, in 15 europäischen Ländern (1,5 Millionen Kunden) unterwegs. Im Jahresabschluss 2016 weist das Unternehmen einen Umsatz von rund 61 Millionen Euro aus. Unter dem Strich steht dabei ein Jahresüberschuss in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies beim Umsatz ein Plus in Höhe von 23 %. Der Jahresüberschuss stieg dabei um 146,7 %. Spannend dabei: “Bedingt durch die starke Ausweitung des Eigenmarkenumsatzes konnte die Lampenwelt den um die Weiterberechnung von Programmierungsleistungen in 2016 bereinigten Rohertrag von 27,6 Mio. Euro um 27,8 % auf 35,3 Mio. Euro steigern. Die Rohertragsmarge erhöhte sich aufgrund des Effektes der Ausweitung des Eigenmarkenumsatzes von 55,7 % im Vorjahr auf 57,9 % im Berichtsjahr”. Damals beschäftigte lampenwelt.de 247 Mitarbeiter. Wie bei anderen E-Commerce-Playern – etwa Home24 – sind somit Eigenmarken ein wichtiger Wachstumstreiber für lampenwelt.de – und dürften es auch die kommenden Jahre sein. Zu guter Letzt liefert der digitale Lampenladen im Jahresabschluss noch einen Ausblick auf 2017: “Die Geschäftsleitung geht für 2017 weiter von einer positiven Ergebnisentwicklung aus und plant bei Umsätzen von 75,0 Mio. Euro das Erreichen eines EBITDA für 2017 in Höhe von 12,3 Mio. Euro. Verbunden mit dem verbesserten EBITDA rechnet die Geschäftsführung mit einer leicht verbesserten Eigenkapitalquote”. Auf Anfrage teilt das Unternehmen mit, dass das Umsatzziel für 2017 erreicht wurde. “Bei weiterhin sehr gutem EBITDA”. Für das laufende Jahr peilt das lampenwelt.de-Team “ein Umsatz-Wachstum größer als 20 % mit weiterer positiver EBITDA-Entwicklung an”. Die Erfolgsgeschichte von lampenwelt.de beginnt bereits 1999. Firmengründer Thomas Rebmann besserte sein Gehalt als Elektrotechniker-Azubi damals mit einem Ebay-Shop für Lampen auf. “Zu dieser Zeit steckte der Online-Handel noch in den Kinderschuhen. Doch mit optimalem Service, hoher Motivation und viel Ausdauer ist es uns gelungen, das Vertrauen der Kunden und Lieferanten zu gewinnen“, blickt Rebmann auf die Anfänge zurück. 2004 folgte die Gründung der Rebmann Lichtsysteme GbR und der Kauf der Domain www.lampenwelt.de. 2011 investierten Christian Becker und Walter Neumüller einen unbekannten Betrag in den Online-Shop. 2015 übernahmen die Geldgeber den Shop dann komplett. Die Gebrüder Rebmann blieben aber als Geschäftsführer an Bord. Damals war lampenwelt.de in 10 Ländern aktiv und erwirtschaftete einen Umsatz in Höhe von rund 40 Millionen Euro (2014). Inzwischen haben – wie erwähnt – 3i und Project A bei lampenwelt.de das Zepter in der Hand. Mit einem runterneuertem und erweitertem Lager bereitet sich das Unternehmen aus Schlitz in Hessen auf einen Umsatz in Höhe von 150 Millionen Euro vor. Man darf gespannt sein, ob das Lampenversender bei diesen Wachstumsplänen auch in Zukunft profitabel wirtschaften kann. Fakten aus dem Jahresabschluss 2016 * Im Geschäftsjahr 2016 steigerte die Lampenwelt GmbH ihren Jahresumsatz von 49,6 Mio. Euro um 23,4 % auf 61,2 Mio. Euro. Auf die Ermittlung der Umsatzerlöse wurde 2016 erstmals das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG) angewandt. Vorjahresanpassungen in den Umsatzerlösen waren nicht erforderlich. Allerdings sind in den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2016 definitionsbestimmt 0,2 Mio. Euro Erlöse aus der Berechnung von Programmierungsleistungen enthalten. Der “reine Handelsumsatz” des Geschäftsjahres 2016 beträgt damit 61,0 Mio. Euro und liegt 11,4 Mio. Euro bzw. 23,0 % über dem Vorjahreswert. * Bedingt durch die starke Ausweitung des Eigenmarkenumsatzes konnte die Lampenwelt den um die Weiterberechnung von Programmierungsleistungen in 2016 bereinigten Rohertrag von 27,6 Mio. Euro um 27,8 % auf 35,3 Mio. Euro steigern. Die Rohertragsmarge erhöhte sich aufgrund des Effektes der Ausweitung des Eigenmarkenumsatzes von 55,7 % im Vorjahr auf 57,9 % im Berichtsjahr. * Der Jahresüberschuss ist von 1,5 Mio. Euro in 2015 um 146,7 % auf 3,7 Mio. Euro im Berichtsjahr angestiegen. Der Ertragsteueraufwand auf Gesellschaftsebene stieg ebenfalls proportional zur Ergebniserhöhung von 1,7 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,7 Mio. Euro im Berichtsjahr an. Die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert sind in der Steuerbilanz der Gesellschaft in hohem Umfang nicht zu berücksichtigen und infolgedessen bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. * Die Geschäftsleitung geht für 2017 weiter von einer positiven Ergebnisentwicklung aus und plant bei Umsätzen von 75,0 Mio. Euro das Erreichen eines EBITDA für 2017 in Höhe von 12,3 Mio. Euro. Verbunden mit dem verbesserten EBITDA rechnet die Geschäftsführung mit einer leicht verbesserten Eigenkapitalquote. * Die Anzahl der Mitarbeiter stieg in Summe von 205 zum Ende des Vorjahres auf 247 am Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 an. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl entfällt im Verhältnis 1/2 auf den Bereich Verwaltung und 1/2 auf den Bereich Lager. Lampenwelt im Zahlencheck 2016: 61,2 Millionen Euro (Umsatz); 3,7 Millionen Euro (Jahresüberschuss) 2015: 49,6 Millionen Euro (Umsatz); 1,5 Millionen Euro (Jahresüberschuss) 2014: 36,7 Millionen Euro (Umsatz); 3,8 Millionen Euro (Jahresüberschuss) PODCAST +++ Im ersten ds-Podcast überhaupt kommentiert ds-Chefredakteur Alexander Hüsing (der für die kommende Runde noch ein tolles Mikro bekommt!) gemeinsam mit OMR-Podcast-Legende Sven Schmidt, ICS-Gründer, VC-Experte und Investor, offen, schonungslos und ungefiltert die Startup-News der Woche. Startup-Jobs: Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? In der unserer Jobbörse findet Ihr Stellenanzeigen von Startups und Unternehmen. Foto (oben): lampenwelt.de
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