#Rechtskraft
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Was kann beim Notartermin noch schiefgehen? Wichtige Risiken und Lösungen
„…Nach dem Notartermin ist vor dem Hauskauf. Doch welche Herausforderungen können nach der Beurkundung noch auftreten? Ein Notartermin beim Hauskauf ist ein bedeutender Schritt. Der Kaufvertrag wird beurkundet und die Parteien sind damit rechtlich gebunden. Doch auch nach diesem wichtigen Termin können noch Herausforderungen und Unsicherheiten auftreten. Ein Notartermin folgt stets einem…
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#Änderungen#Beurkundung#Entwurf#Hauskauf#Herausforderung#Immobilienverkauf#Kaufvertrag#Notartermin#Rechtskraft#Unterschrift
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Es ist allgemein bekannt, dass die blaue Partei keinerlei Urheberrechte akzeptiert, bis man sie verklagt. Das müssen sie auch nicht, schließlich sind sie ja DAS VOLK™.
Der Einfachheit halber hat sich auch die schwurbelnde Impfgegnerszene dieser Rechts (!) -Auffassung angeschlossen. Ein Denkfehler, denn sie sind ja NICHT das VOLK™. Auch nicht, wenn sie es dauernd behaupten.
In diesem Video geht es um einen schon lange gefallenen Star der Impfgegner-Szene. Soll heißen, er hat in der Aufmerksamkeitsökonomie der Verwirrten bei Weitem nicht bis zur Derniere durchgehalten. Das ist einerseits positiv, denn nicht zuletzt deshalb ist er nicht wie Ballweg (derzeit auf freiem Fuß) oder Füllmich (nach Republikflucht nunmehr in Untersuchungshaft) im Knast gelandet. Andererseits begehren nun böse Mächte aus dem feindlichen Ausland das Wertvollste, was er von seiner Schwurbelkarriere noch besitzt: Geld. Da hilft nur eines: Es muß neues Geld her. VIEL Geld! Die auf den Umsturz fixierten, ungeimpften Schafe müssen es nun erneut richten. Und zwar schnell. Die Zahlungsfristen nach der Rechtskraft von Urteilen sind bekanntlich kurz.
Bisher habe ich die ersten 10 Minuten geschafft und fürchte, dass ich spätestens nach 20 Minuten aufgeben werde. Das Machwerk in vollem Umfange ist 1:07 h. Die Kommentare würde ich erwartbar nennen, aber immerhin haben sich nur zwei unschöne darunter versammelt.
Aber wie immer möchte ich denjenigen unter euch, die diese Form der Unterhaltung schätzen, eine Empfehlung geben. Ob und wie lange ihr euch das geben wollt, liegt antürlich in eurem Ermessen und euren Kraftreserven.
Einen Beweis erbringt das Video: Heiko Schrang hat niemals quer oder frei gedacht, sondern schlicht gar nicht.
Und auch, wenn weder Journalist noch Verleger geschützte Berufsbezeichnungen sind: Wer die Grundregel des Urheberschutzes als unbekanntes Recht bezeichnet braucht, um damit durchzukommen, schon ein selten dämliches Publikum.
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Bestimmt wird der von der Rechtskraft umfasste Streitgegenstand vom Klageantrag, in dem sich die vom Kläger für sich in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die Rechtsfolge herleitet. Das gilt unabhängig davon, ob diese einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhaltes von den Parteien vorgetragen wurden oder nicht, ferner unabhängig davon, ob die Parteien nicht vorgetragene Tatsachen bereits kannten und hätten vortragen können.
Die Rechtskraft beschränkt sich auf den unmittelbaren Streitgegenstand, also die Rechtsfolge, die aufgrund eines bestimmten Lebenssachverhalts am Schluss der mündlichen Verhandlung den Gegenstand der Entscheidung bildet. Nicht erfasst werden einzelne Urteilselemente, tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die Entscheidung aufbaut. Feststellungen von präjudiziellen Rechtsverhältnissen oder sonstigen Vorfragen nehmen als bloße Urteilselemente damit nicht an der Rechtskraft teil. Die Feststellung der fehlenden Aktivlegitimation ist ein Urteilselement, welches and er Rechtskraft nicht teilnimmt.
Tritt der Anspruchsinhaber seinen Anspruch an einen Dritten ab, wird dessen Klage wegen fehlender Aktivlegitimation zurückgewiesen, so wird gleichwohl über den Lebenssachverhalt entschieden, wenn sich nicht aus dem Tenor oder den Gründen ein Vorbehalt ergeben sollte.
Lässt sich ehemalige Anspruchsinhaber den Anspruch (nach Zurückweisung der Klage des Zessionars) zurückabtreten, und wird nunmehr die ehemalige Zession an den Zessionar als wirksam angesehen, dann ist die Klage des ehemaligen Anspruchsinhabers auch abzuweisen, da ihr die Rechtskraft des Urteils aus dem Vorprozess entgegensteht.
BGH, Urteil vom 07.08.2024 – VIa ZR 930/23 -
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Niedersächsisches FG: Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
Das Niedersächsische FG hat in seinem September-Newsletter auf eine Mitteilung des Landesamts für Steuern Niedersachsen hingewiesen. Laut einer Allgemeinverfügung ruhen anhängige und zukünftige Einspruchsverfahren gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag bis zur Rechtskraft einer Entscheidung. Mehr zum…
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Beschaffungskriminalität oder Schutzbehauptung? Zweiter Teil
Reportage
Hier zu Teil 1
An diesem Prozesstag sagten die bei einem Überfall in Siegen, geschädigten Jugendlichen aus.
Bei dem Vorfall im August 22 waren die beiden aus der Ukraine geflüchteten Jungen gerade 5 Monate in Deutschland und 14 und 16 Jahre alt.
Der zum Tatzeitpunkt 16 Jährige wurde zuerst in den Zeugenstand gerufen.
Er schilderte dass er an diesem Tag mit seinem Freund im Schatten saß und „chillte“.
Die beiden Angeklagten seien auf sie zugekommen und hätten zunächst nur scherzhafte Gesten gemacht und sie gefragt woher sie stammen. Dann setzten sie sich dazu und fragten die beiden geflüchteten nach Geld für den Bus. Als sie den Angeklagten sagten dass sie kein Geld hätten fing einer der Angeklagten damit an seinen Rucksack abzutasten. Als sich der Junge dagegen wehrte drohte der ältere Angeklagte ihm mit seiner Faust, was ihn dazu bewegte den Rucksack abzugeben.
Er sei vor Angst wie „fokussiert“ gewesen und gab sein Geld ab. Sein jüngerer Freund gab sein Kleingeld dazu, insgesamt ging es um circa 7€ Bargeld.
Noch verängstigter fühlte er sich als der ältere Angeklagte sein Multitool aus dem Rucksack nahm und es an den 19 Jährigen weiter gab, der die beiden Teenager damit in Schach hielt.
Als dann der ältere Täter nach der Armbanduhr seines damals 14 Jährigen Freundes griff, schubste dieser den Täter weg. Dies war den beiden Angeklagten scheinbar mehr Gegenwehr als ihnen lieb war und sie ergriffen zu Fuß die Flucht. Ihre Beute war letztlich das Multitool, eine Flasche Mezzo Mix und die circa 7€ Bargeld.
Der Jugendliche gab auf Nachfrage auch an dass er seit dem Vorfall nicht mehr gern an Fremden Orten ist und nicht mehr gern von Fremden angesprochen wird. Er sei sehr sauer gewesen, vor allem weil das Taschenmesser ein Geschenk von seiner Mutter war. Die Vorsitzende versprach ihm dass er es mit Rechtskraft des Urteils zügig wieder bekommen soll.
Der Jüngere Angeklagte bestätigte dann die Vorwürfe des Geschädigten und räumte seine Beteiligung umfänglich ein. Er nutzte dann die Gelegenheit sich mit Handschlag beim Geschädigten zu entschuldigen und wünschte ihm das er so eine Erfahrung nie wieder machen soll.
Auch der ältere Angeklagte Entschuldigte sich bei dem Zeugen, mit dem Zusatz dass er die Tat nur aufgrund seiner Alkoholisierung begangen hätte.
Der zum Verhandlungstag bereits 18 Jährige nahm die Entschuldigung an, und fügte hinzu dass er den älteren der Angeklagten nach der Tat noch einmal sah. Bei dieser Gelegenheit meint er ihm seine Scham angesehen zu haben.
Der Jüngere der beiden Geschädigten gab eine Einlassung ab die sich inhaltlich mit der seines Freundes deckte. Auch bei ihm Entschuldigten sich die beiden Angeklagten, was von ihm angenommen wurde.
Als den Zeugen angeboten wurde ihre Auslagen geltend zu machen wurde dies von ihren Familien dankend abgelehnt. Nur eine Entschuldigung für die Schule würden sie brauchen.
Allerdings war dies Anlass für den angeklagten 19 Jährigen nach seinen Auslagen zu fragen.
Einer der Richter erinnerte ihn daran dass er als Beschuldigter im Saal ist, und er daher seine Auslagen selbst zu tragen hat, und fragte ihn was für Auslagen er gehabt hätte.
Der 19 Jährige gab an mit dem Zug angereist zu sein und kein Geld für die Rückfahrt zu haben. Als der Richter dann fragte ob er denn in Arbeit sei bejahte der 19 Jährige dieses sogar und gab an auf dem Bau zu arbeiten und zwischen 1600€ und 1800€ netto monatlich zu verdienen.
Als er dann gefragt wurde wie er denn seine Arbeitsstelle erreicht gab der junge Mann an täglich ein circa 2€ teures Ticket für den ÖPNV zu kaufen. Der Richter merkte an dass dann ein sogenanntes 49€ Ticket offensichtlich deutlich günstiger sei.
Die Vorsitzende wies ihn darauf hin das erst der sechste des Monats sei. Als der 19 Jährige darauf hin angab er würde seinen Lohn am 15. des Monats ausgezahlt bekommen, entgegnete die Vorsitzende ihm dass dies den Eindruck über seinen Umgang mit Geld nicht wirklich verbessert.
Weiter zu Teil 3
#true crime#deutschland#nrw#verbrechen#gericht#justiz#jura#cannabisgesetz#cannabis#Konsumcannabisgesetz#Siegen
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Ruhr-IHKs und Handwerk an der Ruhr drängen auf eine schnelle Umsetzung des Regionalplans Ruhr
Ruhrparlament gab grünes Licht für das seit Jahren diskutierte Planwerk Bochum. Jetzt ist Tempo gefragt: Die IHKs und das Handwerk in der Region Ruhr drängen auf eine schnelle Umsetzung des Regionalplans Ruhr in den Kommunen. Am heutigen Freitag hat das Ruhrparlament in Essen grünes Licht für das seit Jahren diskutierte Planwerk gegeben. „Die Wirtschaft im Ruhrgebiet begrüßt die Verabschiedung des Regionalplans. Damit existiert endlich eine Rechtsgrundlage für Planvorhaben und Investitionsentscheidungen“, betont Michael Bergmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittleres Ruhrgebiet, die aktuell die Federführung bei den Ruhr-IHKs innehat. „Mit Rechtskraft des Regionalplans allein ist aber die Bereitstellung eines dauerhaften Angebots an Gewerbe- und Industrieflächen nicht gesichert“, ergänzt Thomas Harten, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster. „Wir müssen die Potenziale in bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen heben.“ Bergmann und Harten sind sich einig: „Für die Unternehmen im Ruhrgebiet ist es besonders wichtig, dass bestehende Betriebsstandorte gesichert werden und der Ausbau erneuerbarer Energien mit Augenmaß betrieben wird und nicht zulasten der bestehenden Gewerbeflächen erfolgt.“ Michael Bergmann weiter: „Wir müssen darüber hinaus mehr Konversions- und Brachflächen reaktivieren und die Potenziale in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten heben.“ Harten ergänzt: „Zur Deckung des Bedarfs ist auch eine Neuausweisung und -erschließung von Flächen zwingend notwendig.“ Diese und weitere Aspekte haben die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern im Ruhrgebiet in einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Titel „Wirtschaft braucht Fläche“ festgehalten, welches die Kammern im Rahmen eines Pressegesprächs am gestrigen Donnerstag vorgestellt haben. Darin verweisen IHKs und Handwerkskammern auch auf die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten, um ausreichend gewerbliche und industrielle Flächen bereitzustellen. Die Verfasser des Papiers fordern darin das Land Nordrhein-Westfalen auf, niedrigschwellig zugängliche Fördermittel zur gewerblichen Flächenentwicklung in ausreichender Größenordnung bereitzustellen. Zudem sei das Land in der Pflicht, die landesplanerischen Grundlagen für eine wirtschaftsfreundliche Flächenpolitik im Rahmen des Landesentwicklungsplans auf den Weg zu bringen. „Die Flächeneigentümer müssen jetzt nicht benötigte Flächen zur Verfügung stellen.“ „Zudem sehen wir den Regionalverband Ruhr in der Pflicht, die im Regionalplan genannten Flächenbedarfe zeitnah zu aktualisieren“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Bergmann. Und auch die Kommunen seien gefordert: „Sie müssen jetzt Baurecht für alle im Regionalplan benannten Flächenbedarfe schaffen und Sorge dafür tragen, dass bestehende Standorte gesichert werden“, so Thomas Harten. Ein ausreichendes Flächenangebot könne nur unter Berücksichtigung aller Handlungsansätze und aktiver Mitwirkung aller relevanten Akteure geschaffen werden. Aber auch die Wirtschaft müsse sich aktiv beteiligen: „Die Flächeneigentümer müssen jetzt die Bereitschaft zeigen, nicht benötigte Flächen für andere wirtschaftliche Nutzungen zur Verfügung zu stellen“, ergänzt Michael Bergmann. „Wir helfen dem Land, dem Regionalverband Ruhr, den Kommunen und auch den Unternehmen gern dabei, geeignete planerische Lösungen auf den Weg zu bringen.“ Haben Sie weitere Fragen zu unserer Pressemitteilung? Rufen Sie uns gerne an. Dazu ein Statement des IHK-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Dietzfelbinger: „Gut, dass der RVR den Regionalplan nun beschlossen hat. Das gibt unseren Firmen Verlässlichkeit. Den Regionalplan aufzustellen, hat aber 13 Jahre gedauert. Das ist viel zu lang und sollte zukünftig schneller gehen. Und eins ist wichtig: Wir brauchen auch zukünftig mehr Gewerbeflächen. Nur so können Firmen wachsen und sich ansiedeln. Nur so können Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen, die wir gerade im Ruhrgebiet so dringend brauchen“. Foto: © Niederrheinische IHK/Michael Neuhaus Read the full article
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CDU-FRAKTION SORGT SICH UM ERTRÄGE AUS DEM GASNETZ
Die Sitzung des Stadtrates ist öffentlich.
Hattingen – Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hattingen sorgt sich um die Konzessionserträge aus den Gasleitungen im Stadtgebiet, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) Rechtskraft erlangen sollte. Die CDU hat dazu eine Anfrage zur nächsten Ratssitzung am 15. Juni 2023 gestellt. Die Sitzung des Stadtrates ist öffentlich. Die CDU-Fraktion…
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Österreich: Strengere Vorschriften für Wohnkredite seit August 2022
Österreich: Strengere Vorschriften für Wohnkredite seit August 2022
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat zur Begrenzung der systemischen Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien die „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)“[1] erlassen, die durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Rechtskraft getreten ist. Mit dieser Verordnung setzt die FMA die Empfehlungen und Vorgaben des…
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Bezüglich deines Kommentars zum Thema trans Eltern: Das Ding mit der dauerhaften Fortpflanzungsunfähigkeit wurde ja 2011 (spät, aber besser spät als nie :/) vom Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt (weil unvereinbar mit dem Grundgesetz). Steht zwar noch im TSG, darf aber nicht angewendet werden. Gibt es denn noch andere Gründe, warum das in Deutschland nicht möglich wäre? (Ist für mich persönlich relevant und hab gerade ein wenig Panik, dass ich irgendwas übersehen habe.)
Hi, ich will erstmal sagen, ich bin kein Rechtsanwalt, und wenn das für dich relevant ist würde ich auf jeden Fall jemanden mit einer tatsächlichen Expertise in Sachen Recht, und TSG-Recht, kontaktieren.
Aber. Soweit ich die Rechtslage verstehe ist es zwar wahr, dass die dauerhaften Fortpflanzungsunfähigkeit nicht mehr für die Namensänderung oder die vollständigen Geschlechtseintragsänderung gefordert werden darf. Aber. Trans Leute in Deutschland müssen immer noch vorsichtig sein, wenn sie Kinder gebären oder anerkennen wollen, denn §7 Absatz 1 TSG
(1) Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, wird unwirksam, wenn
1. nach Ablauf von dreihundert Tagen nach der Rechtskraft der Entscheidung ein Kind des Antragstellers geboren wird, mit dem Tag der Geburt des Kindes, oder
2. bei einem nach Ablauf von dreihundert Tagen nach der Rechtskraft der Entscheidung geborenen Kind die Abstammung von dem Antragsteller anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird, mit dem Tag, an dem die Anerkennung wirksam oder die Feststellung rechtskräftig wird.
besteht weiter und kann weiter angewandt werden.
[Auf Deutsch: Wenn jemand seinen Namen nach dem TSG geändert hat, und mehr als 300 Tage nach der Namensänderung ein Kind bekommt oder durch einen Abstammungstest/Gericht als biologisches Elternteil anerkannt wird, wird der Name auf den Deadname zurückgeändert.]
Again, not a lawyer, und wenn ich hier komplett falsch liege, sagt es mir bitte, ich möchte unbedingt falsch liegen. Aber soweit ich weiß kann und wird der §7 angewandt. Ich weiß nicht, ob §7 TSG auf komplette Geschlechtseintragsänderungen angewandt wird/werden kann.
cw Sexuelle Gewalt (nur dieser Absatz): Es gibt einen Ausnahme-Absatz für Härtefälle (z. B. ein Kind, dass unfreiwillig gezeugt wurde), aber das hängt dann vom Richter ab (und so wie ich das Deutsche Recht kenne, muss eins erstmal beweisen, dat dat den so war).
Soweit ich sehen kann, muss, wenn $7 TSG angewandt wird, die trans Person erneut beweisen, dass sie tatsächlich trans ist, oder das Kind nicht wollte, und wird bis zu diesem Beweis wieder beim Deadname geführt.
Und noch ein letztes mal: Ich bin kein Anwalt und habe keine Ahnung von Recht, aber ich kann den Gesetzestext nachschlagen und sehen, was die da mit uns treiben. Wenn das für dich relevant ist, Anon, sprich bitte mit einem Anwalt! Wie gesagt, ich wünsche mir sehr, dass ich falsch liege, aber ich habe nicht viel Hoffnung, so wie die Politik uns queer folks hierzulande gerne behandelt.
Es tut mir wirklich leid, Anon.
#german stuff#queer#queer german stuff#trans#transphobia#gefährliches Halbwissen Häschtäk not a lawyer my friends
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Erweiterung des Gewerbegebiets Mühlhausen nimmt die nächste Hürde
Erweiterung des Gewerbegebiets Mühlhausen nimmt die nächste Hürde
Mühlhausen: „..Das Interesse der Unternehmen an dem geplanten Gewerbegebiet ist groß. Doch die Planungen ziehen sich schon seit 2017 hin. Nun geht es einen großen Schritt voran. Mehr als 50 Firmen haben in den vergangenen Jahren Interesse an einem Platz im Gewerbegebiet Unterkreuthweg in Mühlhausen gezeigt. Die schwierige Erweiterung, die sich schon Jahre hinzieht, hat nun eine weitere Hürde…
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#Bebauungsplan#Erweiterung#Firmen#Gewerbegebiet#HÜrde#Interesse#Mühlhausen#Planungen#Realisierung#Rechtskraft#Unterkreuthweg
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Abweisung der Klage gegen Kfz-Haftpflichtversicherer und Auswirkung für Fahrer und Halter
Wird die Klage gegen den Haftpflichtversicherer (Pflichtversicherer) eines Fahrzeugs abgewiesen, bei der der Direktanspruch gegen den Versicherer mit einer Haftung des Fahrers und auch des Halters begründet wurde, ist eine Klage gegen Halter und/oder Fahrer wegen des gleichen Sachverhalts gem. § 124 Abs. 1 VVG ausgeschlossen.
Wird die Klage gegen den Haftpflichtversicherer abgewiesen, bei der der Direktanspruch gegen den Versicherer mit einer Haftung nur des Fahrers begründet wurde, ist eine Klage gegen Halter gem. § 124 Abs. 1 VVG nicht ausgeschlossen. Auch nicht ausgeschlossen ist die Klage gegen den Fahrer, wenn der Versicherer vorher nur wegen einer Haftung des Halters in Anspruch genommen wurde und die Klage abgewiesen wurde.
Wird die Klage gegen den Haftpflichtversicherer abgewiesen, da die klagende Partei ihre Aktivlegitimation nicht nachweisen konnte, greift die vorgenannte Rechtskrafterstreckung nach § 124 Abs. 1 VVG auch.
BGH, Urteil vom 27.04.2021 - VI ZR 883/20 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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Hohenbrunn, Starnberg die STRABS und die formelle und materielle Rechtskraft ...
Es wird ja durchaus aktuell immer wieder verbreitet, dass die Gemeinde Hohenbrunn, welches sich aktuell auch gegen die Wiedereinführung einer STRABS geklagt und verloren hat, jetzt schon beim BGH in Revision gegangen ist.
Dem ich aber nicht so.
Die Gemeinde Hohenbrunn hat lediglich beim BVerwG Klage gegen das VGH eingereicht, weil dieses eine Revision nicht zugelassen hat. Es ist also noch gar nicht sicher, ob eine Revision gegen das gefällte Urteil des VGH gegen die Gemeinde Hohenbrunn inhaltlich noch einmal vor Gericht landet.
Deshalb ist es mehr als gewagt, wenn der Anwalt der Stadt Starnberg behauptet, das das Urteil des VGH gegen die Stadt Starnberg noch nicht rechtskräftig ist.
Anbei ein mit zugesandte Erläuterung des Begriffes Rechtskraft bzw. rechtskräftig:
Die Juristen unterscheiden zwischen formeller und materieller Rechtskraft. Formelle Rechtskraft tritt ein, wenn eine Entscheidung eines Gerichts nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann, sie also endgültig ist. Materielle Rechtskraft hingegen besagt, für wen eine Gerichtsentscheidung verbindlich ist (grundsätzlich nur für die Parteien eines Prozesses). Ferner besagt sie, welche Tragweite eine gerichtliche Entscheidung hat. In der Regel ist diese auf den Gegenstand des Prozesse (den Streitgegenstand) beschränkt.
Im Fall Hohenbrunn hat der VGH eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen (Einzelheiten in § 132 Abs.2 VWGO). Gegen diese ablehnende Entscheidung eines Rechtsmittels (Revision) ist eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde möglich (§ 133 VWGO). Diese muss beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Einhegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des VGH Urteils. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht wird das Urteil rechtskräftig. Wenn die Beschwerde Erfolg haben sollte, kann man die Folgen in § 139 VWGO nachlesen. (Zulassung eines Revisionsverfahrens , bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Aufhebung des angefochtenen Urteils).
Warten wir also ab, was mit der Nichtzulassungsbeschwerde in Hohenbrunn und in Starnberg passiert. Der Rechtsanwalt der Gemeinde Hohenbrunn war zumindest in der Gemeindesitzung 2016 hinsichtlich der Erfolgsaussichten sehr pessimistisch (http://www.gruene-hohenbrunn.de/wp/gemeinderatssitzung-15-12-2016/).
Wäre ich von der STRABS in Starnberg betroffen, würde ich spätestens jetzt anfangen zu sparen ...
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Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids durch Bescheid der Denkmalschutzbehörde
Eheleute hatten in ihrer Einkommensteuererklärung zu Sonderabschreibungen führende Aufwendungen durch Baumaßnahmen an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude nicht geltend gemacht. Die Einkommensteuerbescheide wurden bestandskräftig. Bescheinigungen der Denkmalbehörde wurden erst nach der Rechtskraft der Einkommensteuerbescheide ausgestellt und dem Finanzamt mit dem Antrag auf Berücksichtigung der sich dadurch ergebenden Sonderabschreibungsbeträge eingereicht. Das Finanzamt lehnte die nachträgliche Änderung der Einkommensteuerbescheide ab. Dagegen verpflichtete der Bundesfinanzhof das Finanzamt zur Änderung der Bescheide. Nach dem Urteil ist die Bescheinigung der Denkmalbehörde ein Grudlagenbescheid mit Bindungswirkung für den Einkommensteuerbescheid.
Er ist deshalb zu ändern.
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Ruhr-IHKs und Handwerk an der Ruhr drängen auf eine schnelle Umsetzung des Regionalplans Ruhr
Ruhrparlament gab grünes Licht für das seit Jahren diskutierte Planwerk Bochum. Jetzt ist Tempo gefragt: Die IHKs und das Handwerk in der Region Ruhr drängen auf eine schnelle Umsetzung des Regionalplans Ruhr in den Kommunen. Am heutigen Freitag hat das Ruhrparlament in Essen grünes Licht für das seit Jahren diskutierte Planwerk gegeben. „Die Wirtschaft im Ruhrgebiet begrüßt die Verabschiedung des Regionalplans. Damit existiert endlich eine Rechtsgrundlage für Planvorhaben und Investitionsentscheidungen“, betont Michael Bergmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittleres Ruhrgebiet, die aktuell die Federführung bei den Ruhr-IHKs innehat. „Mit Rechtskraft des Regionalplans allein ist aber die Bereitstellung eines dauerhaften Angebots an Gewerbe- und Industrieflächen nicht gesichert“, ergänzt Thomas Harten, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster. „Wir müssen die Potenziale in bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen heben.“ Bergmann und Harten sind sich einig: „Für die Unternehmen im Ruhrgebiet ist es besonders wichtig, dass bestehende Betriebsstandorte gesichert werden und der Ausbau erneuerbarer Energien mit Augenmaß betrieben wird und nicht zulasten der bestehenden Gewerbeflächen erfolgt.“ Michael Bergmann weiter: „Wir müssen darüber hinaus mehr Konversions- und Brachflächen reaktivieren und die Potenziale in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten heben.“ Harten ergänzt: „Zur Deckung des Bedarfs ist auch eine Neuausweisung und -erschließung von Flächen zwingend notwendig.“ Diese und weitere Aspekte haben die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern im Ruhrgebiet in einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Titel „Wirtschaft braucht Fläche“ festgehalten, welches die Kammern im Rahmen eines Pressegesprächs am gestrigen Donnerstag vorgestellt haben. Darin verweisen IHKs und Handwerkskammern auch auf die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten, um ausreichend gewerbliche und industrielle Flächen bereitzustellen. Die Verfasser des Papiers fordern darin das Land Nordrhein-Westfalen auf, niedrigschwellig zugängliche Fördermittel zur gewerblichen Flächenentwicklung in ausreichender Größenordnung bereitzustellen. Zudem sei das Land in der Pflicht, die landesplanerischen Grundlagen für eine wirtschaftsfreundliche Flächenpolitik im Rahmen des Landesentwicklungsplans auf den Weg zu bringen. „Die Flächeneigentümer müssen jetzt nicht benötigte Flächen zur Verfügung stellen.“ „Zudem sehen wir den Regionalverband Ruhr in der Pflicht, die im Regionalplan genannten Flächenbedarfe zeitnah zu aktualisieren“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Bergmann. Und auch die Kommunen seien gefordert: „Sie müssen jetzt Baurecht für alle im Regionalplan benannten Flächenbedarfe schaffen und Sorge dafür tragen, dass bestehende Standorte gesichert werden“, so Thomas Harten. Ein ausreichendes Flächenangebot könne nur unter Berücksichtigung aller Handlungsansätze und aktiver Mitwirkung aller relevanten Akteure geschaffen werden. Aber auch die Wirtschaft müsse sich aktiv beteiligen: „Die Flächeneigentümer müssen jetzt die Bereitschaft zeigen, nicht benötigte Flächen für andere wirtschaftliche Nutzungen zur Verfügung zu stellen“, ergänzt Michael Bergmann. „Wir helfen dem Land, dem Regionalverband Ruhr, den Kommunen und auch den Unternehmen gern dabei, geeignete planerische Lösungen auf den Weg zu bringen.“ Haben Sie weitere Fragen zu unserer Pressemitteilung? Rufen Sie uns gerne an. Dazu ein Statement des IHK-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Dietzfelbinger: „Gut, dass der RVR den Regionalplan nun beschlossen hat. Das gibt unseren Firmen Verlässlichkeit. Den Regionalplan aufzustellen, hat aber 13 Jahre gedauert. Das ist viel zu lang und sollte zukünftig schneller gehen. Und eins ist wichtig: Wir brauchen auch zukünftig mehr Gewerbeflächen. Nur so können Firmen wachsen und sich ansiedeln. Nur so können Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen, die wir gerade im Ruhrgebiet so dringend brauchen“. Foto: © Niederrheinische IHK/Michael Neuhaus Read the full article
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Nur wenn
Nur wenn ich solche Texte mit ihrem aufgehäuften nurwenns, nurdies, nurdas, ihren scharf kanalisierten Einzigartigkeiten und Exklusivitäten schon lese, bekomme ich Phrasenkopf. Das ist die berühmte Nurhierlangnichtdalangliteratur. Mit anderen Worten: Das ist Staatsrechtslehre, Kritische Systemtheorie Frankfurter Schule Abteilung Nichtbenjamin Dezernat Ausdifferenzierungsgerechtigkeit.
Klingt für mich schlicht nach wohlsortiert akademischer Ausdifferenzierungspolizei, nach dem üblichen Dogma der großen Trennung und seinen Geschwisterchen, den Dogmen der Eigenheit, der Selbstreferenz, der Ausdifferenzierung und der Unersetzlichkeit.
Die Jungs und Mädels vom August Verlag sind begeistert, aber die beschäftigen sich auch ebenso begeistert mit der 'Souveränität der Kunst', mit Gesetz und Ausnahmezustand, und immer wieder, rauf und runter, Schmitt und Gegenschmitt, Schmitt und Gegenschmitt, Schmitt und Gegenschmitt.
Man müsste zählen, wieviel Bücher pro Jahr zu dem Thema Schmitt und Gegenschmitt geschrieben werden. Bin ich der einzige, dem das wie immer neue Buletten, eine andauernde und endlose Umbulettierung der gleichen 'paradigmatischen Reihen' und ihrer Gegensätze erscheint? Bin ich der einzige, dem dieser Fleischwolf deutscher 'Akademizität' genug ist? Ist das nicht wie jeden Tag McDonalds?
2.
Das ist aber nicht das Problem, das ist nur der Reiz, nur die Gereiztheit.
Ein Problem dieses Textes ist, wie auf fast jeder Seite von einer Unmöglichkeit von Fremdreferenz zu einetr Möglichkeit von Selbstreferenz gewechselt wird. Das ist nicht nur ein Problem dieses Textes, das macht der Autor immer so (in Bezug auf Bild- und Rechtswissenschaften kann man diese Methode in der Rezension beobachten, die Fischer-Lescano über ein Buch von Daniel Damler erwartungsgemäß in der Zeitschrift DER STAAT veröffentlicht hat; in diese Zeitschrift gehört diese Methode, das strategische Gespür dafür zeichnet den Staatsrechtslehrer aus.)
Auf jeder Seite dieses Textes zur Rechtskraft wird Seite gewechselt, das ist eine inwendige Selbstbehauptung, die mit dem Formenkalkül von Spencer Brown als Wechsel auf die Innenseite einer Unterscheidung beschrieben wird. Auf jeder Seite wird behauptet, dass man aus der Unmöglichkeit der Fremdreferenz in die Möglichkeit der Selbstreferenz wechseln solle. Etwas anderes als Recht sei im Recht nicht unmittelbar wirksam (zum Beispiel: Affekte, Gefühle, Geld, Dackelblick); aber im eigenen, in der Zone der Selbstreferenz lösen sich solche Probleme der Unmöglichkeit wundersam auf. Man könne sich nicht auf externe Quellen stützen, also ob man sich auf 'interne Quellen' stützen könnte.
Es gäbe keine direkten Wege "vom Gefühl zur gesellschaftlichen Rechtskraft" heißt es da zum Beispiel Das Leben sei vom Recht getrennt. Ja klar, aber ist denn nicht auch das Leben vom Leben und das Recht vom Recht getrennt? Und ist nicht sogar das Trennen vom Trennen getrennt? Welche direkten Wege gibt es denn aus einem Gesetz in den Bescheid eines Amtes? Von Dieter zu Fabian oder von Fabian zu Goscha, welche direkten Wege gibt es denn aus meiner Darmflora zur Oberfläche meiner Zunge und von dort weiter in den Herzmuskel? Welchen direkten Weg gibt es denn von A nach A? Welchen direkten Weg von Art. 5 I Satz 1 GG zu Art. 5 Abs II GG? Welchen direkten Weg gibt es denn von der ersten Hälfte des Wörtchens Menschenwürde zur zweiten Hälfte des Wörtchens Menschenwürde? Welchen direkten Weg gibt es denn vom Wort zum Begriff?
Solche wohlinformiert und gutkartographierten Hinweise auf den Unterschied zwischen Mittelbarkeit und Unmittelbarkeit, auf Direktheit und Umweg, auf Referenzierbarkeit hier und Unreferenzierbarkeit da, auf Diskontinuität dort und Kontinuum da, die kann man zwar einen luhmannsche Huttrick nennen, das ist aber keine luhmannistische Erfindung. Anthropologisch und ethnograpisch betrachtet ist Luhmann auch ein 'systematisch zu- und aufbereitetes' Mitglied seines Stammes. Sagen wir so: er trägt einen deutschen Sternenmantel.
Die Unmöglichkeit von Fremdreferenz gegen eine Möglichkeit von Selbstreferenz auszuspielen und in der Kaskade der Trennungen wie von Zauberhand Leitdifferenzen und große Trennungen einzuziehen, sie dem Leser unterzujubeln,das ist weder Teubners Erfindung noch Luhmanns Erfindung. Das gehört zum Dogma der großen Trennung, wie es unter anderem Eduardo Viveiros de Castro als Teil okzidentaler Spiegeltricks beschreibt. Und ganz treffend sagt Viveiros de Castro, man solle ein Dogma nicht dadurch kritisieren, dass man darauf beharre, seine Leitunterscheidungen, Leitdifferenzen oder große Trennungen gäbe es in Wirklichkeit nicht. So lapidar richtig schreibt er mit jener ganzen Erfahrung beider Amerikas, die auch ein Warburgsche Erfahrung ist : Es gibt schon genug Dinge, die es nicht gibt.
3.
Eine Analyse und eine Kritik, so würde ich das auch aus meiner Begeisterung für Warburgs Erfahrung heraus sagen, sollte nicht durch die Widerlegung, nicht im Hinweis auf eine Inexistenz von Dogmen und Trennungen erfolgen. Sie sollte unter anderem durch protokollarische Fleissarbeit komparative Felder bestellen. Man soll den Linien entlang denken, das heißt erst einmal: die Linien aufzeichnen, die Linien mitzeichnen: den Alltag mit seinen unterschiedlichen Techniken, Differenzen zu operationalisieren und dabei den Kaskaden heterogener, auch unterschiedlich großer Trennungen aufzusitzen. Kurz; Man soll protokollieren.
Es kann doch nicht sein, dass an dieser Kombination aus Selbstbewußtsein, Selbstvertrauen und Glauben an Selbstreferenz, mit der Juristen ihre Aussagen treffen, nicht etwas dissoziiert und neu verteilt werden könnte. Wie kommt Fischer Lescano zum Beispiel zu Sätzen wie dem: "Die unbewußte Kraft ist nicht mechanisch, sie ist expressiv, sie bringt Neues hervor." Wie kommen auch andere Statsrechtslehrer zu den mit erstaunlicher Evidenz hervorgebrachter Einsicht, wo die Zukunft liege und wo die Vergangenheit, was gut sei und was schlecht, was schöpferisch sei und was zerstörerisch? Woher wissen sie, was "die Höhe der Zeit" sei? Wie schaffen sie es immer, in einem Text vom Höchsten zum Kleinsten und wieder zum Höchsten zu kommen und alles stringent einzureihen? Das können die Juristen und Staatsrechtslehrer nur, weil sie ein Reservoir haben, weil die Linien, die sie ziehen, schon gezogen sind und sie ihre Leser, wie es so klar und deutlich heißt: abholen können. Darum ohrfeigt sie keiner, darum wäscht ihnen keiner die Ohren und Augen aus, niemand behelligt sie, niemand rempelt sie an, darum wiederum geben sie sich so gentlemanlike.
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Befreiung ohne Begutachtung Arzt wegen falscher Maskenatteste verurteilt 02.05.2022, 17:52 Uhr Auf Anfrage befreit ein Arzt in Niederbayern Dutzende Patienten von der Maskenpflicht. "Selbstüberschätzung" urteilt ein Gericht in Passau. Der Mediziner bekommt eine Bewährungsstrafe, eine Geldbuße und ein Teil-Berufsverbot. Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Nach Überzeugung der Richter befreite der Mediziner Patienten mit falschen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Sie legten ihm das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last. Das Gericht sah bei dem Mann "Selbstüberschätzung". Zudem erhält der Arzt ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot: Er darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen, wie eine Justizsprecherin erläuterte. Dieses Berufsverbot wurde auch vorläufig angeordnet und gilt demnach bereits vor Rechtskraft des Urteils. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, der Mediziner habe sein eigenes Handeln nicht hinterfragt, sondern sich als Kämpfer für die gerechte Sache stilisiert. Das Ausstellen der falschen Atteste habe als Multiplikator seiner Sicht auf die Maskenpflicht gedient. Wenn der Mann die Maskenpflicht generell in Frage gestellt hat, hätte er vielmehr den Rechtsweg beschreiten müssen. Mit seinem Tun habe der Arzt letztlich Dritte gefährdet. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 59 Jahre alten Mediziner eine zweieinhalbjährige Haftstrafe sowie ein dreijähriges Berufsverbot gefordert, die Verteidiger des Arztes hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen. Der Arzt hatte im Prozess eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchung vorgenommen zu haben. Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hätten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen seien "auf Zuruf" und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft.
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