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EuGH-Urteil | Personalmangel kann außergewöhnlicher Umstand für Flugverspätungen sein
Neue Entscheidung des EUGH hat Auswirkunfen auf Ihre Fluggastrechte! Alle Infos im neuen Artikel... #Verspätung #Airline #Reise #Travel #Urlaub #Rechte #EUGH
Photo by Sam Willis on Pexels.com Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Auswirkungen auf Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen aufgrund von Personalmangel. Der Fall betraf einen verspäteten Flug der Airline TAS von Köln nach Kos 2021 wegen mangelndem Bodenpersonal für die Gepäckverladung. Wann gilt Personalmangel als außergewöhnlicher Umstand? Laut EuGH kann…
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Reisende im Recht: Was tun bei Verspätungen und Ausfällen?
Eine Urlaubsreise sollte doch eigentlich für Entspannung sorgen und den Horizont erweitern. Doch nicht immer sind Reisen so erholsam. Selbst dann, wenn man den Trip bis ins kleinste Detail geplant hat, kann doch immer etwas schiefgehen. Vor allem, wenn man auf öffentliche Verkehrsmittel, wie etwa die Bahn, das Flugzeug oder den Bus setzt, ist man von weiteren Faktoren abhängig, auf die man selbst keinen Einfluss hat. Fallen Flug und Zug aus oder verspäten sich, kann das Folgen haben, wie etwa, dass man seinen Anschluss nicht erreicht. Dadurch kann bares Geld verloren gehen. Welche Rechte haben Reisende hier?
Verzögerungen am Flughafen
Am Flughafen angekommen, können gleich mehrere Probleme auf Urlauber zukommen, die für Verzögerungen im ganzen Ablauf sorgen können. Dadurch kann man möglicherweise auch weitere Anschlussflüge verpassen. Die Gründe hierfür können Verspätung, Überbuchung oder der Ausfall eines Fluges sein. In vielen Fällen haben Fluggäste dabei Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Wenn man das Endziel mit einer Verspätung von drei oder noch mehr Stunden erreicht, hat man je nach Länge der Flugstrecke Anspruch auf Beträge zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier. Will man seine Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug einfordern, helfen unter anderem Online-Portale wie etwa Flightright. Wenn nötig, fordern sie die Entschädigung auch vor Gericht ein. Finanziert werden die Portale auf Provisionsbasis. Sollte das Unterfangen jedoch erfolglos sein, entstehen keine Kosten. Fällt ein Flug aus und der alternative Flieger startet erst einen Tag später, muss die Fluggesellschaft die Kosten für eine Übernachtung übernehmen. Bei einer Verzögerung des Starts müssen ab einer Verspätung von mindestens zwei Stunden bereits Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung gestellt werden. Will man sein Recht einfordern, ist das noch bis zu drei Jahre nach dem Flugausfall oder der Verspätung möglich. Allerdings kann man keine Ansprüche geltend machen, wenn die Fluglinien die Ausfälle oder Verspätungen nicht selbst verantworten können.
Verspätungen bei der Bahn
Im Jahr 2018 haben Fernzüge der deutschen Bahn, also ICE und IC-Züge, insgesamt zwischen drei und vier Millionen Minuten Verspätung „gesammelt“. Umgerechnet sind das insgesamt mehr als 2.500 Tage. Je nach Verspätung und Ankunft am Zielbahnhof muss die Deutsche Bahn hierfür regelmäßig mal mehr, mal weniger tief in die Tasche greifen. Insgesamt zahlte der Konzern im Jahr 2018 mehr als 53 Millionen Euro Entschädigungen an Fahrgäste, die zu spät oder überhaupt nicht ans Ziel kamen. Wenn man bereits vor der Abfahrt weiß, dass sich der gebuchte Zug um mindestens 20 Minuten verspätet, fällt die sogenannte Zugbindung weg. Das bedeutet, dass man eine andere Verbindung als die Gebuchte nutzen darf, damit man schneller an sein Ziel kommt. Ist die neue Verbindung teurer als die Ursprüngliche, muss man sich allerdings ein Ticket kaufen. Die Differenz wird später von der Bahn erstattet. Sobald eine Verspätung von einer Stunde am Zielort angekündigt ist, darf die Fahrt abgebrochen werden oder man darf umkehren. Der Fahrpreis wird erstattet, abzüglich der zurückgelegten Strecke. Setzt man die Fahrt fort bekommt man 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Ab einer verspäteten Ankunft von zwei Stunden gibt es sogar 50 Prozent. Allerdings haftet die Bahn nicht für Schäden, die als Folge der Zugverspätung entstehen. Wenn man beispielsweise einen Flug verpasst, weil die Bahn Verspätung hatte, kann sie nicht belangt werden. Insgesamt hat man ein Jahr Zeit, um eine etwaige Entschädigung einzufordern. Auf der Homepage der deutschen Bahn kann man sich das Fahrgastrechte-Formular herunterladen. Bisher muss das ausgefüllte Formular noch per Post an die entsprechende Stelle der Bahn geschickt werden. Später soll die Entschädigung auch online beantragt werden können.
Verspätungen bei Fernbussen
Bei der Reise mit dem Bus sieht es ganz ähnlich aus wie mit der Bahn: Der Anbieter kann nur dann dafür haften, wenn die Gründe für die Probleme von ihm selbst beeinflusst werden konnten. Das heißt, dass man beispielsweise bei einer Verspätung durch schlechtes Wetter oder durch eine Naturkatastrophe keine Entschädigung erwarten darf. Wenn das Busunternehmen allerdings Einfluss auf die Verzögerung nehmen konnte, die ursprüngliche Strecke mehr als 250 Kilometer lang ist und man mehr als zwei Stunden zu spät am Ziel ankommt, ist das Unternehmen verpflichtet, den Fahrpreis zu erstatten sowie eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises an den Fahrgast zu zahlen. Kommt der Bus mehr als 90 Minuten zu spät, muss das Busunternehmen dem Fahrgast Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen anbieten. Falls erforderlich, muss auch ein Hotelzimmer von maximal zwei Nächten gestellt werden, das jedoch nicht teurer als 80 Euro pro Nacht sein darf. Generell gilt jedoch, dass der Reisende spätestens eine halbe Stunde nach der planmäßigen Abfahrt über etwaige Veränderungen im Ablauf informiert werden muss. Für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Busverkehr ist das Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich. Dort kann man auch gegebenenfalls Beschwerden einbringen.
Verspätungen im Nahverkehr
Im Bereich des ÖPNV muss man sich gesondert informieren, denn jeder Verkehrsbetrieb reagiert anders auf Ausfälle und Verzögerungen. Oft gelten aber auch hier ähnliche Rechte wie beim Fernverkehr mit Bus und Bahn. Egal in welchen Teil der Welt es einen verschlägt, es kann trotz ausgiebiger Planung immer etwas schieflaufen. Deshalb ist es vor allem als Reisender wichtig, dass man über seine Rechte aufgeklärt ist, sodass man im Ernstfall richtig reagieren kann. Titelfoto: unsplash.com, © VanveenJF Auch interessant: Reisende im Recht: Was tun bei Verspätungen und Ausfällen? Pünklichkeit und Annulierungen bei den Airlines Recht: Gepäck weg – auf dem Schaden bleibt oft der Gast sitzen Passagierrechte: Kleine Flugverspätungen am Abend können große Auswirkungen haben Urlaub mit dem Hausboot – Tipps für Freizeitkapitäne EuGH stärkt mit Urteil weiter die Fluggastrechte New York: Vorfreude ist die schönste Freude… Read the full article
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Die EU-Kommission stellt klar, dass die Rechte von Fluggästen unverändert gelten. Das heisst, der Anspruch auf Rückerstattung bleibt unverändert…
Brüssel: Passagierrechte bleiben gesichert was originally published on schunck.info
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Urteil: EuGH stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Flugpassagieren bei Verspätungen gestärkt. Komme es bei einer Flugverbindung von einem EU-Staat in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem anderen Drittstaat zu einer großen Verspätung, hätten die Kunden Ansprüche auf Entschädigung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. https://newsburger.de/luxemburg-eugh-staerkt-passagierrechte-bei-flugverspaetungen-114119.html
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Flug-Verspätungen mehr als verdoppelt
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Flug-Verspätungen mehr als verdoppelt
Das Airline-Chaos spitzt sich im Top-Ferienmonat August weiter zu.
Kaum einem, der heuer in den Urlaub fliegt, gelingt das ohne längere Wartezeiten. Flugverspätungen und -ausfälle sind an der Tagesordnung -manche Reisende kommen bis zu drei Tage später an ihrem Ziel an als geplant. In Österreich fielen im ersten Halbjahr 2018 doppelt so viele Flüge aus wie im Vorjahreszeitraum, hat das Passagierrechte-Portal Air-Help erhoben. Anfang Juli war rund jeder dritte Flug ab Wien verspätet. Bis Ende Juli wurden von und ab Deutschland heuer 18.749 Flüge gestrichen (+67 %). Laut Airline-Verband IATA haben sich die Verspätungen im europäischen Luftraum heuer insgesamt mehr als verdoppelt.
Probleme bei allen Airlines
Betroffen sind so gut wie alle Airlines. Allen voran die Lufthansa-Tochter Eurowings und weitere Billiglinien, aber auch AUA-Flüge sind immer wieder verspätet. Ursachen sind Unwetter, Lotsen- und Crew-Streiks, straffe Flugpläne der rasant wachsenden Low-Cost-Linien. Lufthansa-Chef Carsten Spohr sieht die Flughäfen überlastet, regt an, Starts und Landungen zu verringern „oder zumindest nicht weiter zu steigern“. Der deutsche Verkehrsminister Scheuer will für Herbst einen Flug-Gipfel einberufen.
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Blaupause für die Luftfahrtpolitik der nächsten LegislaturLuftfahrtverbände begrüßen das nationale Luftverkehrskonzept
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Berlin (ots) – Zu dem heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Luftverkehrskonzept erklären die Verbände der deutschen Luftfahrt:
Mit dem Luftverkehrskonzept setzt der Minister einen weiteren wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zur Stärkung des Luftverkehrsstandorts Deutschland und zum Erhalt seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Einen ersten Schritt zum Abbau wettbewerbsverzerrender Sonderbelastungen hat die Bundesregierung bereits getan, indem sie flugsicherungsfremde Kosten, die zuvor den Nutzern angelastet wurden, in die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt überführt hat. Wir begrüßen, dass im nunmehr vorgelegten Luftverkehrskonzept der Abbau weiterer Sonderbelastungen und die weitere Förderung einer Innovationspolitik in der Luftfahrt vorgeschlagen werden:
- Wettbewerbsverzerrende Sonderlasten für die deutsche n Luftverkehrswirtschaft, etwa bei den Luftsicherheitsgebühren, n kommen spätestens in der nächsten Legislaturperiode auf den n Prüfstand.n - Die bestehenden Betriebsgenehmigungen an den deutschen Flughäfenn haben Bestand und weitere Betriebsbeschränkungen sind n ausgeschlossen.n - Das 2016 vereinbarte globale Klimaschutzinstrument CORSIA wird n in den kommenden Jahren umgesetzt und löst die europäische n Insellösung beim Emissionshandel ab.n - Bei der Neugestaltung der Passagierrechte auf europäischer Ebenen wird der Vorschlag der EU-Kommission unterstützt.n - Die Forschungsförderung für Innovationen in der Luftfahrt wird n fortgeführt und verstärkt.
Die Luftfahrt benötigt verbesserte Rahmenbedingungen für erforderliche Zukunftsinvestitionen. Nur mit Forschung, Entwicklung und Milliardeninvestitionen der Luftverkehrswirtschaft in leisere, energieeffizientere Flugzeuge können die enormen Innovationspotenziale für Klimaschutz und Lärmreduktion in der Luftfahrt auch realisiert werden. Nur eine Luftverkehrspolitik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kann sich auch den Herausforderungen von Klima- und Umweltschutz stellen. Deswegen sagen wir: Dieses Luftverkehrskonzept ist zugleich ein realistisches Umweltkonzept für den Luftverkehr.
Was wir jetzt brauchen, ist die gemeinsame Anstrengung aller Akteure, die in Deutschland Luftfahrtpolitik verantworten und gestalten, damit die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen auch realisiert werden.
Das Luftverkehrskonzept fußt auf einer Markt- und Wettbewerbsanalyse neutraler Experten. Die Gutachter beschreiben den zunehmenden Wettbewerbsdruck im internationalen Luftverkehr und dass die deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen seit Jahren nicht mehr mit der globalen Wachstumsdynamik mithalten können. Diese Schieflage führen die Gutachter insbesondere auf ungleiche gesetzliche Rahmenbedingungen zurück: Die deutschen Unternehmen haben Sonderbelastungen zu schultern, die ihre Marktposition schwächen und somit auch ihre Spielräume einschränken, um in leisere und energieeffizientere Flugzeuge zu investieren. Zu diesen wettbewerbsverzerrenden Belastungen zählen vor allem die Luftverkehrsteuer (ca. eine Milliarde Euro jährlich), die hohen Gebühren für die Passagier- und Gepäckkontrollen (ca. 700 Millionen Euro jährlich), aber auch die sich ständig weiter verschärfenden Betriebsbeschränkungen an deutschen Flughäfen, die es so sonst nirgendwo anders in der Welt gibt.
Stimmen zum Luftverkehrskonzept:
BDL-Präsident Dr. Stefan Schulte: \“Der Abbau der wettbewerbsverzerrenden Sonderbelastungen des Luftverkehrs in Deutschland schafft die notwendigen Spielräume für Milliardeninvestitionen in Klima- und Umweltschutz. Wir begrüßen, dass der Bundesverkehrsminister mit dem Luftverkehrskonzept dazu die richtigen Vorschläge unterbreitet. Diese müssen nun auch umgesetzt werden.\“
BDLI-Präsident Dr. Klaus Richter: \“Die deutsche Luftfahrtindustrie stellt mit ihren europäischen Partnern die saubersten, leisesten und modernsten Flugzeuge her. Deshalb sollte die Bundesregierung die Forschungsförderung weiter intensivieren, damit wir auf dem Weltmarkt erfolgreich bleiben und Lärm und Emissionen noch schneller reduzieren können. Diese Innovationen kommen bei den deutschen Fluggesellschaften aber nur dann an, wenn sie sich diese Flugzeuge auch leisten können.\“
ADV-Präsident Michael Garvens: \“Das Luftverkehrskonzept unterstreicht die Bedeutung von Flughäfen für die globale Mobilitätsanbindung der deutschen Volkswirtschaft. Es bestätigt, dass die Flughäfen diese Rolle nur spielen können, wenn sie mit international wettbewerbsfähigen Betriebszeiten operieren. Wir begrüßen daher die klare Aussage im Konzept, dass die geltenden Betriebszeiten an den deutschen Flughäfen nicht weiter beschränkt und die wenigen noch bestehenden Nachtflugmöglichkeiten erhalten werden sollen.\“
BDF-Präsident Ralf Teckentrup: \“Die deutschen Fluggesellschaften arbeiten hart an ihrer Zukunftsfähigkeit – sie reduzieren fortwährend ihre Kosten und verbessern kontinuierlich ihr Produkt. Damit sie im internationalen Wettbewerb bestehen können, muss die Politik die deutsche Luftfahrt von einseitigen Sonderbelastungen wie der Luftverkehrsteuer und den hohen Luftsicherheitsgebühren befreien.\“
IDRF-Vorsitzender Ralf Schmid: \“Das Luftverkehrskonzept spricht die komplexe Interaktion verschiedener Akteure der Luftfahrt auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene an. Es ist ein guter Ansatz, große Themen der Luftverkehrswirtschaft zu lösen, und eine Basis, um den Luftverkehr als Mobilitätsgaranten der Wirtschaft und Gesellschaft zu verstehen.\“
Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) nIvo Rzegotta, Leiter Strategie und Kommunikation [email protected] | 030-520 077-165 n nBundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) nCornelia von Ammon, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit [email protected] | 030-206 140-14 n nArbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen (ADV) nIsabelle B. Polders, Fachbereichsleiterin Verbandskommunikation, nADV-Pressesprecherin [email protected] | 030-310 118-14 n nBundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) nJörg Schulze-Spohn, Leiter Recht und Politik [email protected] | 030-700 11 85-18 n nInteressengemeinschaft der regionalen Flugplätze (IDRF) nThomas Mayer, Geschäftsführer [email protected] | 0621-820 37 57-4
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Passagierrechte: Flug verpasst, Flughafen zahlt - ClaimFlights #fluggastrechte https://goo.gl/kbxtgs
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Wer haftet für Gepäck?
Stand: 19.12.2016 10:09 Uhr
Auf Flugreisen sorgt häufig das Gepäck für Ärger. Ist es zu schwer, verlangen viele Fluggesellschaften hohe Zusatzgebühren. Noch schlimmer: Verschwindet ein Koffer auf der Reise, ist es meist vorbei mit dem Urlaubsspaß. Denn am Urlaubsort ist es oft mühsam und teuer, alles neu zu beschaffen. Für diese Fälle sollten Flugreisende ihre Rechte kennen.
Reisegepäck: Wer haftet bei Schaden?
Markt – 19.12.2016 20:15 Uhr Autor/in: Anne-Katrin Hallaschka
Nach einem Flug mit Lufthansa ist der Rollstuhl von Carsten B. kaputt. Doch für den Schaden will die Fluggesellschaft nicht aufkommen. Markt mischt sich ein.
Wie verhalte ich mich, wenn ein Koffer nicht ankommt?
Melden Sie sofort den Verlust. Wenn Sie den Flug selbst gebucht haben, ist die Fluggesellschaft der richtige Ansprechpartner. Bei Pauschalreisen wenden Sie sich an den Reiseveranstalter. Wichtig: Die mündliche Mitteilung am Schalter reicht ebenso wenig als Beweis wie eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, den Schaden zu melden und gleichzeitig ein Einschreiben mit Rückschein an die Fluggesellschaft beziehungsweise an den Reiseveranstalter zu schicken.
Welche Ansprüche habe ich bei Gepäckverlust?
Nach Auskunft der Verbraucherzentrale können Reisende Schadenersatz verlangen und bei Pauschalreisen zusätzlich einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Der Schadenersatz für den Verlust eines Koffers ist auf ca. 1.300 Euro pro Person begrenzt. Fehlt das Gepäck während des gesamten Urlaubs, muss der Reiseveranstalter nach gängiger Rechtsprechung bis zu 50 Prozent des Reisepreises erstatten, so die Verbraucherzentrale. Als verschwunden gelten Taschen und Koffer nach 100 Tagen.
Welche Kosten werden bei verspätetem Gepäck erstattet?
Die Fluggesellschaft beziehungsweise der Reiseveranstalter müssen Einkäufe am Urlaubsort bezahlen, die durch die Verspätung erforderlich sind. Passagiere sollten nur das Nötigste kaufen und Quittungen aufbewahren. Einige Anbieter zahlen einen Vorschuss.
Wie komme ich an verspätetes Gepäck?
In der Regel werden verspätete Koffer direkt in die Unterkunft gebracht. Müssen Passagiere das Gepäck am Flughafen abholen, können sie der Fluggesellschaft die Fahrtkosten in Rechnung stellen.
Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?
Viele Experten halten Reisegepäckversicherungen für überflüssig, weil die Fluggesellschaft beziehungsweise der Reiseveranstalter für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haftet. Eine Versicherung lohnt sich in der Regel nur dann, wenn der tatsächliche Wert des Gepäcks über der Haftungsobergrenze von rund 1.300 Euro liegt.
Auf welchen Flügen gelten die Passagierrechte?
Die Rechte gelten auf Reisen in oder aus Ländern, die das sogenannte Montrealer Abkommen unterzeichnet haben. Dazu zählen beispielsweise die EU, die USA und Japan. Auch wer mit einer EU-Fluggesellschaft in ein Land reist, das dem Abkommen nicht beigetreten ist, fällt unter die Regelung.
So verhindern Sie Gepäck-Ärger
Flugbedingungen lesen
Kontrollieren Sie in den Reiseunterlagen die Bestimmungen zum Freigepäck. Die Regeln und Gebühren ändern sich von Zeit zu Zeit.
Nur das Nötigste mitnehmen
Die Kilo-Grenzen für Freigepäck sind bei einigen Fluggesellschaften sehr niedrig. Nehmen Sie nur Gepäck mit, das Sie wirklich brauchen.
Koffer wiegen
Stellen Sie Ihren Koffer vor der Reise auf die Waage. Vergleichen Sie das Gewicht mit der Freigepäcksgrenze in den Reiseunterlagen. Sortieren Sie weniger wichtiges Gepäck aus oder nutzen Sie dafür das Handgepäck.
Direktflüge buchen
Je häufiger Sie umsteigen, umso größer ist das Risiko, dass Ihr Gepäck auf der Strecke bleibt. Falls möglich, buchen Sie einen Non-Stop-Flug.
Wertsachen ins Handgepäck
Die Haftung für verlorenes Gepäck ist pro Person auf circa 1.300 Euro begrenzt. Wertsachen wie Notebook, Smartphone oder Schmuck gehören deshalb ins Handgepäck.
Dieses Thema im Programm:
Markt | 19.12.2016 | 20:15 Uhr
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Der Beitrag Wer haftet für Gepäck? erschien zuerst auf Nachrichten von Heute.
Wer haftet für Gepäck?
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Unerwartete Kosten bei Billigfluglinie: Wenn ein kleiner Fehler große Folgen hat
Kleiner Fehler, große Kosten: Unerwartete Gebühren bei Flugreisen. Erfahre mehr in unserem neuen Artikel #Reisen #Fluggesellschaften
Photo by Jason Toevs on Pexels.com Reisen ist eine aufregende und bereichernde Erfahrung, die uns die Möglichkeit gibt, neue Orte zu entdecken und wertvolle Erinnerungen zu schaffen. Doch manchmal können selbst winzige Missgeschicke zu unerwarteten Herausforderungen führen. Ein aktuelles Beispiel hierfür wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung der sorgfältigen Planung, insbesondere wenn es um…
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Passagierrecht für Fluggäste
Für alles gibt es Rechte und Pflichten, so nicht nur auf dem Boden, sondern auch in der Luft. Viele Fluggäste kommen zum Beispiel in Situationen, in denen ihnen weitergeholfen wäre, wenn sie ihre Rechte als Passagier kennen würden.
http://www.woody123.net/eintrag.php?id=50
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Passagierrechte: Flug verpasst, Flughafen zahlt - ClaimFlights #fluggastrechte https://goo.gl/V0eD0D
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Passagierrechte: Flug verpasst, Flughafen zahlt - ClaimFlights #fluggastrechte https://goo.gl/G7cw1o
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Passagierrechte: Flug verpasst, Flughafen zahlt - ClaimFlights #fluggastrechte https://goo.gl/mejPl3
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Passagierrechte: Flug verpasst, Flughafen zahlt - ClaimFlights #fluggastrechte https://goo.gl/En43pq
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Passagierrechte: Flug verpasst, Flughafen zahlt - ClaimFlights #fluggastrechte https://goo.gl/FY34Yb
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