#Maklerprovision
Explore tagged Tumblr posts
Text
Neubauvermarktung ohne Makler – das ist zu beachten
„…Der Verkauf eines Neubaus oder mehrerer neuer Eigentumswohnungen ist ein komplexes Unterfangen, das eine gut durchdachte Verkaufsstrategie erfordert. Wer als Bauherr die hohen Kosten für einen lokalen Makler vermeiden möchte, entscheidet sich in der Regel für ein Immobilienportal. Dabei ist es aus verschiedenen Gründen vorteilhaft, sich nicht nur auf einen Anbieter zu verlassen. Hohe…
#Bauherr#Besitzer#Eigenregie#Eigentumswohnung#Immobilienportal#Kosten#Makler#Maklerprovision#Neubauvermarktung
0 notes
Text
Asan Immobilien - Ihr vertrauenswürdiger Immobilienmakler in Straubing
Asan Immobilien ist ein zuverlässiger und vertrauensvoller Anbieter von Immobiliendienstleistungen in Straubing. Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Service bei Ihren Immobilienvorhaben zu bieten. Egal ob Sie eine Wohnung mieten, ein Haus kaufen oder eine Gewerbeimmobilie suchen - wir sind Ihr kompetenter Partner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet. Unsere langjährige Erfahrung im Immobilienmarkt von Straubing und unser Team von erfahrenen und qualifizierten Experten sind die Grundlage für unseren hochwertigen Service. Wir investieren kontinuierlich in die Weiterbildung unserer Mitarbeiter, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihnen die bestmögliche Beratung und Unterstützung anbieten zu können. Asan Immobilien versteht Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Wir bieten Ihnen eine persönliche Betreuung und Beratung während des gesamten Immobilienprozesses und passen unser Vorgehen flexibel an Ihre spezifischen Anforderungen an. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Ihre Immobiliensuche.
Key Takeaways
Asan Immobilien ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für Immobiliengeschäfte in Straubing.
Mit Kompetenz, Erfahrung und individuellem Service bietet Asan Immobilien maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Immobiliensuche.
Das umfangreiche Angebot von Asan Immobilien bietet eine vielfältige Auswahl an Immobilien in Straubing.
Transparenz und Vertrauensbildung sind der Schlüssel zum Erfolg bei Asan Immobilien.
Mit professioneller Beratung, einem starken Netzwerk und hoher Kundenzufriedenheit ist Asan Immobilien die beste Wahl für Ihre Immobiliengeschäfte in Straubing.
Kompetenz und Erfahrung: Warum Sie Asan Immobilien vertrauen können
Asan Immobilien ist seit vielen Jahren erfolgreich im Immobilienmarkt von Straubing tätig. Unsere langjährige Expertise in dieser Region ist der Schlüssel zu unserem Erfolg. Wir kennen den Markt in- und auswendig und können Ihnen daher wertvolle Einblicke und Empfehlungen geben. Unser Team besteht aus erfahrenen und hochqualifizierten Immobilienexperten, die sich ständig weiterbilden und spezialisieren. Sie verfügen über umfangreiches Wissen in allen Bereichen der Immobilienbranche und können Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bieten. Egal ob es um Finanzierungsfragen, Rechtliches oder die Vermarktung Ihrer Immobilie geht - unsere Mitarbeiter sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Kontinuierliche Weiterbildung ist für uns von großer Bedeutung. Wir investieren regelmäßig in die Fortbildung unseres Teams, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihnen die bestmögliche Beratung anbieten zu können. Nur so können wir Ihnen innovative Lösungen und maßgeschneiderte Konzepte präsentieren, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Individueller Service: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Immobiliensuche
Bei Asan Immobilien steht der Kunde im Mittelpunkt. Wir verstehen, dass jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche hat, wenn es um Immobilien geht. Daher legen wir großen Wert darauf, uns in Ihre Situation hineinzuversetzen und Ihre individuellen Anforderungen genau zu verstehen. Unsere persönliche Betreuung und Beratung begleitet Sie durch den gesamten Immobilienprozess - von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum erfolgreichen Abschluss. Wir hören Ihnen aufmerksam zu, gehen auf Ihre Vorstellungen ein und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die perfekt zu Ihnen passen. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche bestmöglich zu erfüllen und Ihnen den Weg zu Ihrer Traumimmobilie so angenehm wie möglich zu gestalten. Dabei passen wir unser Vorgehen flexibel an Ihre spezifischen Anforderungen an. Ob Sie eine schnelle Entscheidung benötigen oder lieber in Ruhe alle Optionen durchgehen möchten - wir richten uns ganz nach Ihren Bedürfnissen. Gemeinsam finden wir den für Sie perfekten Weg, um Ihre Immobiliensuche zum Erfolg zu führen.
Umfangreiches Angebot: Vielfältige Auswahl an Immobilien in Straubing
Bei Asan Immobilien finden Sie ein breites Spektrum an Immobilien in Straubing - von Wohnungen über Häuser bis hin zu Gewerbeimmobilien. Unser Portfolio wird ständig aktualisiert, sodass wir Ihnen stets attraktive Angebote präsentieren können. Wir legen großen Wert darauf, nur hochwertige Objekte in unser Angebot aufzunehmen. Unsere Experten prüfen jede Immobilie sorgfältig, um Ihnen Objekte von bester Qualität zu zeigen. Egal ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine Büroimmobilie suchen - bei uns finden Sie garantiert das Richtige für sich. Unser umfangreiches Angebot bietet Ihnen eine große Auswahl an Möglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen, um Ihnen dann die passenden Immobilien zu präsentieren. So können Sie aus einem vielfältigen Angebot die für Sie perfekte Immobilie auswählen und Ihre Suche erfolgreich abschließen.
Transparenz und Vertrauensbildung: Der Schlüssel zum Erfolg bei Asan Immobilien
Offene und ehrliche Kommunikation ist für uns bei Asan Immobilien von größter Wichtigkeit. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen während des gesamten Geschäftsprozesses alle relevanten Informationen transparent darzulegen. Nur so können wir gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Entscheidung treffen. Transparenz bedeutet für uns auch, Ihnen alle Konditionen und Bedingungen klar und verständlich zu erläutern. Wir scheuen uns nicht, auch unangenehme Themen anzusprechen, um Ihnen ein vollständiges Bild zu vermitteln. Nur so können wir eine vertrauensvolle Partnerschaft aufbauen, die auf gegenseitigem Respekt und Offenheit basiert. Dieses Vertrauen ist der Schlüssel zum Erfolg bei Asan Immobilien. Wir wissen, dass Immobiliengeschäfte für viele Menschen eine große Herausforderung darstellen können. Deshalb legen wir besonderen Wert darauf, Ihnen jederzeit als kompetenter und verlässlicher Partner zur Seite zu stehen. Gemeinsam meistern wir alle Hürden und bringen Ihre Immobilienträume Schritt für Schritt zum Erfolg.
#Immobilienmakler Straubing#Wohnungsvermittlung Straubing#Hausverkauf Straubing#Immobilienbewertung Straubing#Maklerdienstleistungen Straubing#Grundstücksvermittlung Straubing#Immobilienmarkt Straubing#Immobilienagentur Straubing#Mietobjekte Straubing#Gewerbeimmobilien Straubing#Maklerprovision Straubing#Immobilienexperte Straubing#Vermietung und Verkauf Straubing#Immobilienberatung Straubing
1 note
·
View note
Text
Was macht ein Immobilienmakler?
Was macht ein Immobilienmakler?
Was macht ein Immobiliendienstleister?
Ein Immobilienmakler hat die Aufgabe, sowohl die Interessen des Verkäufers als auch die des Käufers zu berücksichtigen und eine für beide Seiten gute Lösung zu finden. Ein Immobilienmakler fungiert als Bindeglied zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und dem potenziellen Käufer. Durch seine Vermittlungstätigkeit unterstützt der Makler beide Parteien mit Fachwissen und tatkräftigen Einsatz. Der Makler erleichtert den gesamten Prozess des Immobilienverkaufs oder -kaufs und erhält bei erfolgreicher Vermittlung einer passenden Immobilie eine Maklerprovision. Die Provision richtet sich dabei immer nach dem Kaufpreis oder nach der Miethöhe der jeweiligen Immobilie. Beim Verkauf erhält der Makler einen Prozentsatz des Verkaufspreises und bei der Vermietung erhält der Immobilienmakler 2 Kaltmieten, plus die jeweilge Mehrwertsteuer. Möchten Sie Ihre Immobilie beispielsweise in Frankfurt verkaufen, engagieren Sie einen fachkundigen Immobilienmakler Frankfurt, der Ihnen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zur Seite steht. In einer Stadt wie Frankfurt zum Beispiel, die für eine boomende Immobilienlandschaft steht, spielt der Immobilienmakler eine besonders wichtige Rolle. Das Fachwissen eines lokalen Maklers kann entscheidend sein, um die besten Angebote zu finden und den optimalen Verkaufspreis zu erzielen.
Wozu braucht man einem Immobilienmakler?
Man braucht einen Immobilienmakler beim Kauf bzw. beim Verkauf einer Immobilie. Er hat die Fähigkeit, durch sein Wissen und seine Fachkenntnis die augenblickliche Marktlage gut einzuschätzen und kennt sich sowohl mit Preisen als auch mit den aktuellen Angeboten und der momentanen Nachfrage am Markt aus. Aus diesem Grund kann der Makler den Auftraggeber optimal beraten. Der Makler spart dem Käufer bzw. dem Verkäufer darüber hinaus Zeit, denn er übernimmt die Besichtigungstermine für Verkäufer und sucht geeignete Immobilien für Käufer heraus. Ein Makler verfügt über ein breites Netzwerk an Immobilienbesitzer oder Interessenten. Das macht es für den Makler leichter in kurzer Zeit, geeignete Objekte zu finden oder auch potenzielle Käufer zum Kauf zu begeistern. Der Immobilienmakler berät seine Kunden stets professionell und unterstützt sie auch in rechtlichen Fragen. Ein Immobilienmakler darf zwar keine Rechtsberatung durchführen, dennoch darf er Fragen zur Rechtssicherheit beantworten. Mit der kompetenten Beratung wird somit das Risiko von rechtlichen Schwierigkeiten minimiert. Darüber hinaus kennt sich ein Makler auch mit Marketingstrategien aus, was die Arbeit eines Maklers verkaufstechnisch effizienter macht. Ein Immobilienmakler begleitet den gesamten Prozess vom ersten Kontakt bis zur Übergabe der Immobilie. Auch danach steht er oftmals noch als Ansprechpartner zur Verfügung. Ein Makler als professionelle Ansprechperson erleichtert den gesamten Ablauf der Immobilienvermarktung und trägt zu einem reibungslosen Verlauf des Kaufs bzw. Verkaufs bei.
Was sind die Aufgaben eines Maklers? Die Aufgaben eines Immobilienmaklers sind vielfältig und reichen von der Wertermittlung bis zur Objektübergabe. Beauftragt man einen Makler, übernimmt dieser alle anliegenden Aufgaben rund um den Immobilienverkauf oder Kauf. Nachfolgend werden die Tätigkeiten eines Immobilienmaklers im Detail erklärt. Ermittelt den Wert der Immobilie Ein Makler ermittelt den Wert der Immobilie, um einen realistischen Verkaufspreis auszurechnen. Für die Ermittlung begeht er die Immobilie und notiert sich alle wichtigen Eckdaten, Mängel und Informationen zum Objekt. Die Verkaufspreisberechnung basiert auf den Details der Immobilie in Verbindung mit der augenblicklichen Lage auf dem Markt. Seine umfangreiche Marktkenntnis gibt dem Makler die Möglichkeit, ähnliche Objekte miteinander zu vergleichen und so den bestmöglichen Preis für die Immobilie in dieser Lage zu ermitteln. Eine rationale Preisermittlung der Immobilie ist für den Verkauf oder für die Vermietung wichtig, um das Abschrecken der potenziellen Käufer aufgrund einer falschen Preiseinschätzung zu vermeiden. Organisiert wichtige Vermittlungsunterlagen Ein Makler organisiert wichtige Vermittlungsunterlagen, die erforderlich sind, um eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Diese Unterlagen sind für Interessenten bei der Besichtigung und den Notar beim späteren Termin bereitzustellen. Das Beantragen der essenziellen Dokumente nimmt Zeit in Anspruch, die man sich durch einen Immobilienmakler spart. Die Beschaffung der Unterlagen ist notwendig, um Bußgeldern oder möglichen Verzögerungen im Prozess aus dem Weg zu gehen. Der Energieausweis, die Grundrisse, der Grundsteuerbescheid und die Flurkarte sind Beispiele für erforderliche Dokumente bei der Immobilienvermittlung. Immobilienmakler wissen, welche wesentlichen Unterlagen benötigt werden und beschafft diese fristgerecht. Vermarktet das Objekt Der Makler vermarktet das Objekt und erstellt auf Basis aller Informationen zur Immobilie ein ansprechendes Exposé, das die Immobilie als Visitenkarte präsentiert. Das Exposé enthält wesentliche Details wie Fotos, Grundrisse, die Lagebeschreibung, der Zustand, Kaufpreis und die Ausstattung der Immobilie. Mit der Veröffentlichung des Exposés erhalten potenzielle Käufer eine klare Vorstellung von der Immobilie, was die Verkaufschancen erhöht. Zusätzlich zum Exposé inseriert der Immobilienmakler das Haus oder die Wohnung auf bekannten Immobilienportalen und in regionalen Zeitungen. Die Inserate erstellt der Makler professionell und passend zur jeweiligen Zielgruppe des Objekts. Darüber hinaus verfügen Makler über ein großes Netzwerk an Käufern und Verkäufern, weshalb er in der Lage ist, eine Immobilie schnell und effizient zu vermitteln. Führt die Besichtigungstermine durch Der Makler führt die Besichtigungstermine durch und informiert den Eigentümer über den Ablauf. Der Verkäufer muss nicht persönlich anwesend sein, was ihm Zeit spart und Stress reduziert. Während der Besichtigungstermine führt der Immobilienmakler die Interessenten durch die Immobilie und steht dabei für jegliche Fragen zur Verfügung. Bei ernsthaftem Interesse nimmt der Immobilienmakler die Personalien des potenziellen Käufers auf und vereinbart bei Bedarf eine zweite Besichtigung. Nach dem Besichtigungstermin kontaktiert der Makler seinen Auftraggeber und berichtet von den potenziellen Käufern. Vor den Besichtigungsterminen bereitet der Makler außerdem die Immobilie ansprechend für die Interessenten vor und inszeniert diese. Verhandelt den Verkaufspreis Ein Immobilienmakler verhandelt den Verkaufspreis mit dem Kaufinteressenten und greift dabei auf seine Verhandlungskünste als langjähriger Makler zurück. Beim Gespräch einigt er sich mit dem Käufer auf einen Preis, mit dem alle beteiligten Parteien zufrieden sind. Der Makler ist überzeugend, hat einen klaren Argumentationsaufbau und stellt die Vorteile des Objekts in den Vordergrund. Hat der Makler sich mit dem Käufer geeinigt, kontaktiert er den vom Verkäufer gewählten Notar und bespricht mit ihm im nächsten Schritt den Kaufvertrag. Prüft die Bonität der potenziellen Käufer Der Immobilienmakler prüft die Bonität der potenziellen Käufer, um sicherzustellen, dass diese zahlungsfähig sind. Eine Bonitätsprüfung gibt Aufschluss über die Liquidität der Interessenten und minimiert das Risiko eines unsicheren Verkaufs. Der Makler prüft somit, ob sich der Käufer den ausgehandelten Verkaufspreis leisten kann. Für die Bonitätsprüfung wird eine Selbstauskunft bei der Schufa oder bei anderen Auskunfteien eingeholt. Diese muss vom Verkäufer beantragt werden. Alternativ wird als Bonitätsprüfung eine Finanzierungszusage einer Bank eingefordert. Eine Finanzierungszusage ist die Bestätigung einer Bank für einen Kreditzuspruch für die jeweilige Immobilie. Ein Verkäufer muss im Vorhinein sichergehen, dass der Käufer den Verkaufspreis plus Nebenkosten bezahlen wird. Setzt den Kaufvertrag auf Der Makler setzt den Kaufvertrag auf, wofür er mit einem Notar zusammenarbeitet. Im Kaufvertrag sind unter anderem die Personalien beider Parteien, die genaue Beschreibung der Immobilie, eventuelle Mängel, der aktuelle Zustand, übernommene Gegenstände sowie der verhandelte Kaufpreis der Immobilie festgehalten. Den Vertragsparteien wird mindestens 2 bis 3 Wochen vor dem Notartermin ein Entwurf des Vertrags zur Überprüfung zugesendet. Diesen Entwurf können sie bei Falschangaben bis zum Notartermin widerrufen. Der Kaufvertrag hat alle Wünsche und Vereinbarungen des Käufers und Verkäufers zu enthalten. Nimmt den Notartermin wahr Gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Käufer nimmt der Immobilienmakler den Notartermin wahr. Beim Notartermin müssen beide Parteien anwesend sein, um den Vertrag zu unterzeichnen. Vor der Unterzeichnung werden alle offenen Fragen mit dem Notar geklärt sowie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien dargelegt. Der Immobilienmakler gilt während des Notartermins als Konsulent des Auftraggebers. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags verpflichtet sich der Käufer zur Überweisung des vollständigen Kaufpreises innerhalb des vereinbarten Zeitraums. In den meisten Fällen ist dieser Zeitraum innerhalb von 14 Tagen nach dem Notartermin. Der Verkäufer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift zur Übergabe des Objekts nach der Überweisung des Kaufpreises. Erst wenn der Kaufvertrag von beiden unterschrieben ist, ist der Immobilienverkauf rechtsgültig. Objektübergabe Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags organisiert der Makler die Objektübergabe. Für die Übergabe ist es nicht notwendig, dass der Verkäufer anwesend ist, denn er kann durch den Makler vertreten werden. Der Makler sorgt bei der Objektübergabe dafür, dass alle Vertragsbedingungen erfüllt sind, fertig ein Übergabeprotokoll an und stellt sicher, dass der gesamte Prozess reibungslos verläuft. Das Übergabeprotokoll dokumentiert bestehende Mängel und Schäden in oder an einer Immobilie. Mit der Unterschrift erkennen beide Vertragsparteien das Protokoll als bindend an, was später bei Beweispflichten zu Mängeln hilfreich sein kann. Die Schlüssel werden jedoch erst übergeben, wenn der vollständige Verkaufspreis auf das Konto des Verkäufers überwiesen wurde. Fungiert als Ansprechpartner Ein Immobilienmakler fungiert als Ansprechpartner während des gesamten Verkaufsprozesses. Dabei bietet er eine umfassende Unterstützung und übernimmt die Rolle des Beraters, Vertrieblers und Organisators. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Klärung rechtlicher Fragen und die Bewältigung von Schwierigkeiten rund um den Immobilienverkauf. Was macht ein Immobilienmakler, hätten Sier alles gewußt? Ein Makler unterstützt Eigentümer beim Verkauf oder auch beim Kauf einer Immobilie. Er nimmt dem Auftraggeber viel Arbeit ab, kennt sich mit rechtlichen Fragen aus und steht beratend zur Seite, was viel Zeit, Aufwand und Geld spart. Seine Expertise und Erfahrung im Immobilienmarkt sind wertvoll für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Der Immobilienmakler sorgt nicht nur für eine realistische und marktgerechte Preisfindung, sondern übernimmt auch die Vermarktung der Immobilie, führt Besichtigungstermine durch und prüft die Bonität potenzieller Käufer. Zudem begleitet er die Vertragsabwicklung und steht bei der Objektübergabe zur Verfügung. All diese Leistungen tragen dazu bei, dass der Verkauf oder Kauf einer Immobilie reibungslos und effizient abläuft, wodurch der Eigentümer erheblich entlastet wird. Personen schauen sich gerade diese Seite an. Read the full article
0 notes
Text
Immobiliendarlehen: Was Sie vor der Unterschrift wissen müssen
Immobiliendarlehen sind ein zentrales Instrument zur Finanzierung von Immobilienkäufen. Bevor man jedoch ein solches Darlehen unterschreibt, gibt es eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. Der Prozess ist oft komplex und erfordert eine gründliche Vorbereitung. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Punkte, die Sie vor der Unterzeichnung eines Immobiliendarlehensvertrags unbedingt kennen sollten.
Arten von Immobiliendarlehen
Die Wahl des richtigen Darlehens ist entscheidend, da verschiedene Darlehensarten unterschiedliche Vor- und Nachteile bieten. Hier sind die gängigsten Typen:
Annuitätendarlehen: Hierbei zahlen Sie konstante monatliche Raten, die sich aus Zins- und Tilgungsanteilen zusammensetzen. Mit der Zeit nimmt der Zinsanteil ab, während der Tilgungsanteil steigt.
Volltilgerdarlehen: Bei dieser Variante wird das Darlehen innerhalb einer festgelegten Laufzeit vollständig zurückgezahlt. Der Vorteil besteht in der Planungssicherheit, da der Zins über die gesamte Laufzeit festgeschrieben ist.
Endfälliges Darlehen: Bei diesem Modell zahlen Sie während der Laufzeit nur die Zinsen und tilgen den gesamten Betrag am Ende der Laufzeit. Diese Variante wird oft mit einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag kombiniert.
Zinssatz und Zinsbindung
Ein wesentlicher Faktor bei der Wahl eines Immobiliendarlehens ist der Zinssatz. Dieser kann fest oder variabel sein:
Festzins: Ein fester Zinssatz bietet Sicherheit, da die monatliche Rate über die gesamte Zinsbindungsfrist gleich bleibt. Besonders in Zeiten niedriger Zinsen kann dies eine vorteilhafte Wahl sein.
Variabler Zins: Bei einem variablen Zinssatz passt sich der Zinssatz den aktuellen Marktbedingungen an. Dies kann in Phasen fallender Zinsen von Vorteil sein, birgt jedoch das Risiko steigender Zinsen.
Die Zinsbindung spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie legt fest, für welchen Zeitraum der Zinssatz unverändert bleibt. Typische Zeiträume liegen zwischen 5 und 20 Jahren. Eine längere Zinsbindung bietet mehr Planungssicherheit, kann aber mit einem etwas höheren Zinssatz verbunden sein.
Eigenkapital und Finanzierungssumme
Die Höhe des Eigenkapitals beeinflusst maßgeblich die Konditionen Ihres Immobiliendarlehens. Experten empfehlen, mindestens 20 % des Kaufpreises durch Eigenkapital zu decken. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto günstiger sind in der Regel die Darlehenskonditionen, da das Risiko für die Bank geringer ist.
Neben dem Kaufpreis sollten auch Nebenkosten wie Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision in die Finanzierung einbezogen werden. Diese können schnell 10 bis 15 % des Kaufpreises ausmachen.
Tilgungsrate und Sondertilgungen
Die Tilgungsrate bestimmt, wie schnell Sie Ihr Darlehen zurückzahlen. Eine höhere Tilgungsrate führt zu einer schnelleren Rückzahlung und reduziert die Zinslast. Typische Tilgungsraten liegen zwischen 1 % und 5 % pro Jahr. Es lohnt sich, die Tilgungsrate an Ihre finanzielle Situation anzupassen, um langfristig Zinsen zu sparen.
Viele Darlehen bieten die Möglichkeit von Sondertilgungen. Diese ermöglichen es Ihnen, außerplanmäßige Zahlungen zu leisten und somit die Darlehensschuld schneller zu reduzieren. Bei der Wahl des Darlehens sollte darauf geachtet werden, wie flexibel Sondertilgungen möglich sind und ob diese mit Zusatzkosten verbunden sind.
Risiken und Absicherungen
Ein Immobiliendarlehen stellt eine langfristige finanzielle Verpflichtung dar. Daher ist es wichtig, sich gegen unvorhergesehene Risiken abzusichern. Eine der wichtigsten Absicherungen ist die Restschuldversicherung, die im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod einspringt. Diese Versicherung ist jedoch nicht immer zwingend notwendig und sollte im Einzelfall abgewogen werden.
Darüber hinaus kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung sinnvoll sein, um die finanziellen Folgen schwerwiegender Ereignisse abzufedern.
Finanzierungsportal als Unterstützung
Bei der Wahl des richtigen Immobiliendarlehens können Finanzierungsportal wertvolle Unterstützung bieten. Diese Portale ermöglichen es, verschiedene Angebote von Banken zu vergleichen und somit das passende Darlehen für Ihre Bedürfnisse zu finden. Ein unabhängiger Vergleich hilft, den Überblick zu behalten und das beste Angebot zu identifizieren.
Vorfälligkeitsentschädigung
Ein weiteres Thema, das oft übersehen wird, ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn Sie Ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen oder umschulden möchten, kann die Bank eine Entschädigung für entgangene Zinseinnahmen verlangen. Diese Kosten können erheblich sein und sollten bei der Wahl des Darlehensvertrags unbedingt berücksichtigt werden.
Anschlussfinanzierung
Die meisten Immobiliendarlehen haben eine Laufzeit, die länger ist als die Zinsbindungsfrist. Das bedeutet, dass Sie nach Ablauf der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung benötigen. Hierbei kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig über die Konditionen der Anschlussfinanzierung zu informieren. Bei steigenden Zinsen kann eine Umschuldung auf ein anderes Darlehen vorteilhaft sein.
Eine Möglichkeit, sich gegen steigende Zinsen abzusichern, ist das sogenannte Forward-Darlehen. Dieses ermöglicht es Ihnen, sich bereits heute den Zinssatz für eine zukünftige Anschlussfinanzierung zu sichern.
Beratung und Vertragsprüfung
Bevor Sie ein Immobiliendarlehen unterschreiben, sollten Sie unbedingt eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Ein unabhängiger Finanzberater kann Ihnen helfen, die verschiedenen Angebote objektiv zu bewerten und die richtige Entscheidung zu treffen. Zudem ist es ratsam, den Darlehensvertrag von einem Anwalt oder einem Experten prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Klauseln verständlich und fair sind.
Fazit
Ein Immobiliendarlehen ist eine der größten finanziellen Verpflichtungen im Leben. Daher ist es unerlässlich, alle Aspekte sorgfältig zu prüfen und sich umfassend zu informieren. Von der Wahl des Darlehenstyps über die Zinsbindung bis hin zur Absicherung gegen Risiken – jeder Schritt sollte wohlüberlegt sein. Nutzen Sie Vergleichsportale, holen Sie sich fachkundige Beratung und nehmen Sie sich die nötige Zeit, um die beste Entscheidung zu treffen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Immobiliendarlehen zu Ihrer Lebenssituation passt und langfristig tragbar ist.
1 note
·
View note
Text
Wohnungsverkauf vorbereiten
Wohnungsverkauf vorbereiten
Wohnungsverkauf optimal vorbereiten
Der Verkauf einer Wohnung stellt eine signifikante finanzielle und emotionale Entscheidung dar. Um in diesem komplexen Prozess erfolgreich zu sein, ist ein gewissenhaftes Vorbereiten und strategische Überlegungen unerlässlich. Dieser Text beleuchtet die Schlüsselelemente, die den Wohnungsverkauf beeinflussen – von der sorgfältigen Zusammenstellung aller relevanten Dokumente über die professionelle Bewertung und Instandhaltung der Immobilie bis hin zur kritischen Entscheidung, ob der Verkauf mit oder ohne Makler erfolgen soll. Wichtige Vorbereitungen Einige, entscheidende Faktoren beim Wohnungsverkauf beeinflussen maßgeblich, wie schnell und zu welchem Preis die Immobilie verkauft wird. Eine gründliche Vorbereitung kann dazu beitragen, diese Faktoren vorteilhaft zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel: 1. Dokumente Vor dem Inserieren Ihrer Immobilie ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen bereitzustellen. Dazu gehören der Eigentumsnachweis, aktuelle Grundrisse, der Energieausweis und gegebenenfalls Protokolle der Eigentümerversammlungen. Diese Dokumente geben potenziellen Käufern Sicherheit und Transparenz über den Zustand und die Rechtsverhältnisse der Immobilie. 2. Professionelle Bewertung Eine realistische Einschätzung des Marktwertes der Wohnung ist entscheidend. Eine professionelle Immobilienbewertung kann dabei helfen, den richtigen Verkaufspreis festzulegen. Dieser Schritt vermeidet überhöhte Preisvorstellungen, die potenzielle Käufer abschrecken könnten, und sorgt gleichzeitig dafür, dass der Verkäufer einen fairen Preis erhält. 3. Reparaturen und Instandhaltung Kleine Reparaturen und Renovierungen können den Wert der Wohnung erheblich steigern. Es lohnt sich, in die Beseitigung offensichtlicher Mängel zu investieren, um einen besseren Gesamteindruck zu erzielen und die Attraktivität Ihrer Immobilie zu erhöhen. 4. Rechtliche Überprüfung Es ist ratsam, einen Rechtsbeistand oder einen erfahrenen Immobilienmakler zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte des Verkaufs ordnungsgemäß abgedeckt sind. Dies umfasst die Überprüfung von Vertragsentwürfen und die Vorbereitung auf mögliche rechtliche Fragen der Interessenten. 5. Marketing und Präsentation Professionelle Fotoaufnahmen, die die besten Merkmale Ihrer Wohnung hervorheben, können das Interesse der Käufer wecken und einen starken ersten Eindruck hinterlassen. Das Home Staging, also das gezielte Einrichten und Dekorieren der Wohnung für potenzielle Käufer, ist hier eine gute Strategie. - Arbeiten Sie mit einem Maklerbüro, übernehmen die Experten diese Aufgabe und erstellen dank ihrer Erfahrung effektive Werbematerialien für Ihr Objekt. Diese Vorbereitungen sind wesentliche Schritte, um den Wohnungsverkauf reibungslos und effizient zu gestalten. Sie erhöhen nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines schnellen Verkaufs, sondern können auch einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Verkaufspreis haben.
Mit oder ohne Makler verkaufen?
Die Entscheidung, eine Wohnung mit oder ohne Makler zu verkaufen, ist eine der grundlegendsten Überlegungen für jeden Verkäufer. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, die Sie sorgfältig abwägen sollten: 1. Verkauf mit Makler - Vorteile: - Expertise und Marktkenntnis: Ein erfahrener Makler kennt den lokalen Immobilienmarkt und kann den Wert der Wohnung realistisch einschätzen. - Zeitersparnis: Der Makler übernimmt die gesamte Abwicklung, von der Erstellung des Exposés bis zur Koordination der Besichtigungen. - Verhandlungsgeschick: Makler haben Erfahrung in der Verhandlungsführung und können oft einen höheren Verkaufspreis erzielen. - Rechtliche Absicherung: Makler kennen die rechtlichen Fallstricke und sorgen für einen rechtlich einwandfreien Verkaufsprozess. - Nachteile: - Kosten: Die Maklerprovision, die üblicherweise zwischen 3 % und 7 % des Verkaufspreises liegt, kann für Verkäufer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. 2. Verkauf ohne Makler - Vorteile: - Kosteneinsparung: Der Verkauf ohne Makler spart die Maklerprovision, was besonders bei höherpreisigen Immobilien ins Gewicht fällt. - Persönlicher Kontakt: Der direkte Kontakt zu den Kaufinteressenten ermöglicht eine persönlichere Abwicklung und Kontrolle über den Verkaufsprozess. - Nachteile: - Zeit- und Arbeitsaufwand: Ohne Makler müssen alle Schritte selbst erledigt werden – von der Wertermittlung bis zur Erstellung des Inserats und der Organisation der Besichtigungen. - Fehlende Expertise: Ohne Fachkenntnisse in Immobilienbewertung und Verkaufsstrategien kann der Prozess komplizierter und langwieriger sein. - Rechtliche Risiken: Unkenntnis über rechtliche Vorgaben und Dokumentation kann zu Problemen führen. Letztendlich hängt die Entscheidung, ob man mit oder ohne Makler verkauft, von den persönlichen Präferenzen, der verfügbaren Zeit und dem Fachwissen des Verkäufers ab. - Wer auf den Makler verzichtet, muss selbst viel Zeit investieren, hat dafür aber auch eine hohe Kontrolle. Wer bereit ist, die Arbeit selbst zu leisten, spart dadurch die Provision. Es kann aber auch sein, dass man durch die fehlende Expertise attraktive Chancen verpasst und daher weniger Geld für die Immobilie erhält. Ein Wohnungsverkauf vorbereiten, dabei sind alle Aspekte sorgfältig zu betrachten, um die für Ihre individuelle Situation beste Entscheidung zu treffen. Fazit Eine gründliche Vorbereitung und eine informierte Entscheidung darüber, ob ein Makler eingeschaltet werden soll oder nicht, sind zentrale Aspekte beim Verkauf einer Wohnung. Die sorgfältige Aufbereitung der Dokumente, eine professionelle Bewertung und gegebenenfalls notwendige Reparaturen können den Verkaufspreis signifikant beeinflussen. Auch die Expertise eines Maklers ist nicht unwichtig, wenn es darum geht, den Wert der Immobilie zu steigern und faire Preise zu verhandeln. Letztendlich sollte die Entscheidung der notwendigen Schritte aber immer auf einer gründlichen Abwägung aller relevanten Faktoren basieren, um das bestmögliche Ergebnis für Sie persönlich zu erzielen.Umland Immobilien aktuell gesiucht: Einfamilienhaus, ca. 100 m2 Wohnfläche Baugrundstück ab 600 m2 Bagrundstück für Bauträger ab 1500 m2
Auch von Interesse: Immobilienblog Berlin Weiterer Blog2 Maklernetzwerk Immobilien erben Haus zu verkaufen in Brieselang Immobilien in Gatow Eigentumswohnung mit Wanne oder Duschbad
Read the full article
0 notes
Video
youtube
Immobilien in Ludwigsfelde eigenartige #Grundstücke #Häuser #Wohnobjekte...
Top-Immobilien – Ihr Immobilienmakler für Ludwigsfeldetop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › immobilienmakler-lud...Ludwigsfelde ist ein Ort vielfältiger Immobilienlandschaften. Ausgedehnte Einfamilienhaussiedlungen sind hier ebenso vorzufinden wie Neubaublöcke mit ...BilderimmobilienmaklerimmobilienImmobilienmakler Ludwigsfelde | Immobilien-Bewertung und VerkaufTOP-Immobilien GmbHImmobilienmakler Ludwigsfelde | Immobilien-Bewertung und VerkaufTOP-Immobilien GmbHImmobilienmakler Ludwigsfelde | Immobilien-Bewertung und VerkaufTOP-Immobilien GmbHFeedback geben6 weitere Bilder Ihr Immobilienmakler für Schöneiche bei Berlintop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › immobilienmakler-sch...Wir verkaufen Immobilien mit Herz und Verstand. Mehr als 30 Jahre Erfahrung. Bisher weit über 2.500 Immobilien verkauft. Erstklassige Referenzen. Top- ... Ihr Immobilien-Kompetenz-Teamtop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › ueber-uns › kompeten...Unser Team steht Ihnen immer sehr gern zur Verfügung. Unsere Immobilienmakler beraten Sie sachkundig beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie. Mieterhöhung ohne Knatsch dank Staffel- und Indexmietetop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › blog › mieterhoehung...Immobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ... Ihr Immobilienmakler für Brandenburg (Havel)top-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › immobilienmakler-bra...Immobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ... Maklerprovision: In aller Kürzetop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › Makler-kostenImmobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ... Referenzen: Verkaufte Immobilien in Berlin & Umgebungtop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › ueber-uns › verkaufte...Immobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ... Ein Kurzportraittop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › ueber-uns › kurzportraitWir offerieren eine überaus große Auswahl an Miethäusern, Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser sowie Grundstücke in Berlin, ... Was ist Ihre Immobilie wert?top-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › immobilienwertImmobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ... TOP-Immobilien GmbHtop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.deTop-Immobilien: Ihr Makler für alle Bezirke Berlins, Potsdam + das weite Umland. Immobilienverkauf mit Herz und Verstand. Schnell und unkompliziert. Besondere Anerkennungentop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › ueber-uns › referenzenImmobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ... Top-Immobilien zu Gast bei tv.berlintop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › ueber-uns › referenzenImmobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ... Infos & Tipps zum Thema "Immobilie privat verkaufen"top-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › einleitungImmobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ... Die Erbschaft antreten - Immobilie-geerbttop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › Immobilie-geerbtImmobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ... Finanzierungsservicetop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › service › finanzierung...Immobilienmakler Ludwigsfelde · Immobilienmakler Mahlsdorf · Immobilienmakler Mariendorf · Immobilienmakler Marienfelde · Immobilienmakler Michendorf ...
1 note
·
View note
Text
Kauf und Verkauf von Immobilien: Verhandlungen für eine Win-Win-Situation
Sie bekommen nicht das, was Sie verdienen – Sie bekommen das, wofür Sie verhandeln.
Wenn Sie einige Zeit auf homekeys.net verbracht haben, ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, dass wir im Allgemeinen keine Fackel für Traditionen oder konventionelle Weisheiten haben. Allerdings gilt das obige Klischee gerade bei Immobilientransaktionen nach wie vor.
Viele Käufer und Verkäufer investieren unzählige Stunden in die sorgfältige Suche nach Immobilien oder die Vorbereitung ihrer Häuser für den Verkauf, nur um zu sehen, wie ihre süßen Geschäfte am Verhandlungstisch verschwinden. Auch wenn Sie kein erfahrener Verhandlungsführer sind, gibt es Schritte, die Sie unternehmen können, um die Ergebnisse zu verbessern, egal ob Sie Immobilien kaufen oder verkaufen. Verhandlungen müssen kein konfrontativer Prozess sein, wenn Sie Prioritäten setzen, vorausplanen und sich auf Themen konzentrieren, nicht auf Persönlichkeiten.
Die mit Abstand größte Ausgabe im Zusammenhang mit traditionellen Immobilientransaktionen ist die Maklerprovision, und unabhängige Käufer und Verkäufer sollten diese Tatsache nutzen. Ohne den "Overhead" einer Provision von 5-6 Prozent haben sowohl Käufer als auch Verkäufer etwas mehr Flexibilit��t, um eine für beide Parteien akzeptable Vereinbarung zu treffen. Hier sind einige Verhandlungstipps für unabhängige Käufer und Verkäufer.
If you need any kind of information on this article related topic click here: Altmöbelentsorgung Berlin
If you need any kind of information on this article related topic click here: Sperrmüll Berlin
0 notes
Text
Kaufnebenkosten bei Immobiliengeschäften: Was Käufer beachten sollten
Der Kauf einer Immobilie ist oft eine der größten Investitionen im Leben eines Menschen. Aber neben dem Kaufpreis fallen auch eine Reihe von zusätzlichen Kosten an, die als Kaufnebenkosten bezeichnet werden. In diesem Artikel werden wir uns mit den verschiedenen Arten von Kaufnebenkosten befassen und wie sie berechnet werden.
Was sind Kaufnebenkosten?
Zu den Kaufnebenkosten gehören die Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Diese Kosten können je nach Bundesland oder Landkreis unterschiedlich sein und sollten bei der Planung eines Immobilienkaufs unbedingt berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Kaufnebenkosten nicht verhandelbar sind und in der Regel vom Käufer getragen werden müssen.
Welche Kosten fallen bei Immobiliengeschäften an?
Zu den wichtigsten Kaufnebenkosten gehören: - Grunderwerbsteuer: Dies ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Gebäuden anfällt. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. In einigen Bundesländern kann die Steuer auch höher sein. - Notarkosten: Der Notar ist für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch zuständig. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Kaufpreis und sind in der Regel gesetzlich festgelegt. In der Regel liegen sie bei etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. - Grundbuchkosten: Die Kosten für die Eintragung der Immobilie ins Grundbuch richten sich nach dem Kaufpreis und sind ebenfalls gesetzlich festgelegt. In der Regel liegen sie bei etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises. - Maklerprovision: Wenn ein Makler bei der Vermittlung des Kaufs involviert ist, wird in der Regel eine Provision fällig. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Kaufpreis und kann zwischen drei und sieben Prozent betragen. - Finanzierungskosten: Wenn die Immobilie über einen Kredit finanziert wird, fallen zusätzliche Kosten wie Zinsen, Bearbeitungsgebühren und eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung an. - Kosten für die Ummeldung: Wenn der Käufer die Immobilie bezieht, müssen oft zusätzliche Kosten für die Ummeldung von Strom, Gas, Wasser und Müllentsorgung bezahlt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht vollständig ist und dass es je nach Bundesland oder Landkreis auch weitere Kaufnebenkosten geben kann. Bevor ein Kaufvertrag unterzeichnet wird, sollten Käufer daher unbedingt eine detaillierte Aufstellung aller anfallenden Kosten erhalten. Um die Höhe der Kaufnebenkosten zu berechnen, ist es ratsam, einen Kaufnebenkostenrechner zu nutzen. Ein solcher Rechner kann online gefunden werden und berücksichtigt alle relevanten Kostenfaktoren. Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass der Kaufpreis der Immobilie selbst in der Regel der größte Kostenfaktor ist. Käufer sollten daher sicherstellen, dass sie sich einen realistischen Finanzierungsplan erstellen und auch die Kaufnebenkosten in ihre Budgetplanung einbeziehen.
Wie können Käufer die Kosten reduzieren?
Einige Käufer versuchen möglicherweise, die Kaufnebenkosten zu minimieren, indem sie versuchen, einige der Kosten auf den Verkäufer zu übertragen oder den Kaufpreis zu reduzieren. Dies kann jedoch schwierig sein, da die meisten Kaufnebenkosten gesetzlich festgelegt sind und nicht verhandelbar sind. Zudem ist der Verkäufer oft nicht bereit, die Kosten zu übernehmen oder den Kaufpreis zu senken. In einigen Fällen können Käufer jedoch versuchen, die Maklerprovision zu verhandeln oder einen günstigeren Notar zu finden, um die Kaufnebenkosten zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig, dass Käufer bei der Reduzierung von Kaufnebenkosten auch die Qualität der Dienstleistungen berücksichtigen. Ein günstigerer Notar oder Makler kann möglicherweise nicht die gleiche Qualität an Dienstleistungen bieten wie ein erfahrener Notar oder Makler, was zu zusätzlichen Kosten oder Schwierigkeiten führen kann.
Fazit: Kaufnebenkosten sorgfältig berücksichtigen und Finanzierungsplan erstellen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kaufnebenkosten ein wichtiger Faktor beim Kauf einer Immobilie sind und sorgfältig berücksichtigt werden sollten. Käufer sollten sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten informieren und einen Finanzierungsplan erstellen, der auch die Kaufnebenkosten berücksichtigt. Ein Kaufnebenkostenrechner kann dabei helfen, die Höhe der Kosten zu berechnen und mögliche Einsparungen zu ermitteln. Letztlich ist es jedoch wichtig, dass Käufer auch die Qualität der Dienstleistungen berücksichtigen und nicht nur auf den Preis achten. Read the full article
0 notes
Text
So viel müssen Sie verdienen, um sich ein Haus für eine Million Euro kaufen zu können
„…Der Hauskauf ist für die meisten Menschen die teuerste Investition ihres Lebens. Damit Sie Ihre Traumimmobilie finanzieren können, brauchen Sie ein entsprechendes Einkommen. Wir verraten, wie hoch das sein muss. Für 100 Quadratmeter, am besten noch mit eigenem Garten, muss man in Deutschland tief in die Tasche greifen. Am teuersten sind die Immobilien im Süden, in München, aber auch ganz im…
View On WordPress
#Bundesland#Grundbucheintragung#Grunderwerbssteuer#Hauskauf#Investition#Kaufpreis#Maklerprovision#Million Euro#Quadratmeter#Traumimmobilie
0 notes
Photo
Erfüllen Sie sich den Traum von einer Wohnung beim Meer. Erfüllen Sie sich den Traum von einer Wohnung beim Meer. Entdecken Sie die Schönheit Montenegros und erwerben Sie eine Wohnung in der charmanten Stadt Ulcinj. Die Wohnung befindet sich unweit vom Hotel Maghrib und bietet eine Wohnfläche von ca. 81m² Wohnfläche und einer Terrassenfläche von ca. 25m². Es handelt sich hierbei um eine Wohnung zum Kauf, die mit einer herrlichen Aussicht und einer Klimaanlage ausgestattet ist. Die Wohnung wird wie auf den Bildern inkl. aller Möbel und Küche verkauft und ist sofort bezugsfertig. Eine Garage ist vorhanden und muss nicht zusätzlich bezahlt werden. Ulcinj ist die südlichste Stadt Montenegros und liegt in der nach ihr benannten Gemeinde an der Adria, nahe der Grenze zu Albanien. Die Stadt bezaubert mit ihrer sehenswerten Altstadt und dem "kleinen Stadtstrand", der sich unmittelbar in der Nähe befindet. Erleben Sie das Leben in einer malerischen Umgebung und machen Sie sich diese Wohnung zu eigen. Kosten: Für die Kaufvertragserrichtung beim Anwalt sind ca. € 250,- bis € 350,- zu bezahlen Kaufpreis beträgt € 194.000,- inkl. aller Möbel und Küche Die Betriebskosten sind minimal bei ca. € 10-30 pro Monat Maklerprovision: KEINE Lage: Das Gebäude ist bereits fertiggestellt, es handelt sich hierbei um ein Neubauprojekt. Der Strand und das Zentrum von Ulcinj sind in ca. 5-10 Minuten zu Fuß, oder in ca. 3 Minuten mit dem Auto erreichbar. Sprachen: Deutsch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch --------------------------------- https://www.hada-real.eu/objektdetail/12419067?from=84921 #meer #immobilien #strand #wohnung #luxus #motivation
0 notes
Text
Immobilienmakler Andreas Arlt „Unseriös? Eher trifft das auf reißerische Berichterstattungen zu.“
Andreas Arlt ist Inhaber des Immobilienbüros „MAK Immobilien- und Maklermanagement e.K.“, wohnt seit seiner Kindheit in der Nähe von Berlin und ist seit 25 Jahren Immobilienmakler.
„Manchmal könnte ich platzen vor Wut, wenn ich höre oder lese, wie sich Medien in reißerischen Berichten auf uns Immobilienmakler stürzen, wenn mal wieder ein schwarzes Schaf gefunden wurde.“
Dem sonst so ruhig daherkommenden Immobilienmakler merkt man unschwer an, wie es in ihm arbeitet, wenn er dieses Thema anspricht.
Herr Arlt, wie sind Sie zum Immobilienmakler geworden und was hat Sie bewogen, bis jetzt in dieser Branche zu arbeiten?
Ich bin sozusagen „ein Kind des Ostens“. Als 1989 die Mauer fiel, gab es eine riesen Aufbruchstimmung im Land. Man wollte etwas abhaben von den „blühenden Landschaften“, die Helmut Kohl versprach. Ich war damals Küchenleiter in einem Großbetrieb, als ein ehemaliger Mitarbeiter mich ansprach, doch mal zu einer Firmenpräsentation mitzukommen. Diese fand im Planetarium in Berlin Prenzlauer Berg statt und zielte darauf ab, Mitarbeiter für einen kleinen Versicherungsstrukturvertrieb zu gewinnen. Ich unterschrieb und war dort auch recht erfolgreich. Doch was mir fehlte, war ein tieferer Einblick in die Materie. Ich hatte das Gefühl, etwas zu verkaufen, was ich gar nicht verstehe und das Schlimmste: Meine übergeordneten Führungskräfte wusste noch weniger! Also nichts wie weg dort. Beim nächsten Stepp zum damaligen Versicherer „Deutscher Herold“ gab es dann eine gute fachliche Ausbildung, aber das Verkäuferische blieb auf der Strecke. Ich tat das einzig Richtige und machte mich selbständig mit einem Freund und wir spezialisierten uns auf Baufinanzierungen. Später übernahm er das Büro und ich ging zu einem Bauträger aus München und später zur Berliner Bank. In dieser Zeit besuchte ich die IHK Potsdam und qualifizierte mich hier zum Immobilienfachwirt. Die Immobilienmakelei hatte es mir deshalb angetan, weil es hier um reale, bleibende Werte geht. Ich fand und finde es toll, durch die Straßen Berlins oder meines Wohnortes Stahnsdorf zu gehen und Objekte zu sehen, die ich neuen Eigentümer vermitteln konnte. Diese Häuser werden noch stehen, wenn ich längst gestorben bin.
Was ja hoffentlich noch eine Weile Zeit hat.
(lacht) Das hoffe ich auch. Aber Spaß beiseite. Wenn ich früher eine Versicherung verkauft habe, dann hat der Kunde ein Stück Papier erhalten mit dem Versprechen, dass er zum Zeitpunkt X eine bestimmte Geldsumme bekommt. Verstehen Sie mich richtig. Versicherungen sind wichtig und haben durchaus ihre Berechtigung, doch die eigene Immobilie ist ja auch eine Versicherung. Nämlich z.B. im Alter mietfrei zu wohnen. Das Schöne bei der Immobilie ist aber außerdem, dass man es hier im wahrsten Sinn des Wortes „begreifen“ kann. Sie können jetzt schon drin wohnen oder Sie vermieten die Wohnung und haben nach Rückzahlung des Kredites eine Zusatzrente.
Nun besteht das Leben ja nicht nur aus Arbeit. Was macht denn der Immobilienmakler Arlt, wenn er mal nicht arbeitet?
Leider besteht ein Großteil meiner Arbeit an Bürotätigkeiten. Darum versuche ich so gut es geht mich außerhalb des Büroalltags durch Bewegung fit zu halten. Ich jogge 2 bis 3 mal die Woche oder gehe mit meiner Frau spazieren, schwimmen oder wandern. Wenn es Corona erlaubt, dann machen wir auch so verrückte Dinge wie den Mammutmarsch mit. Das ist eine Strecke von 100km, die innerhalb von 24 Stunden absolviert werden müssen. Das geht mächtig an die Substanz und hinterher heißt es dann „Nie wieder“, bis zum nächsten Mal. Auch im Urlaub sind wir eher die Umtriebigen. Wir lieben Norwegen. Ich wegen dem Angeln auf dem Meer, meine Frau mag die Landschaft und das wandern dort. Hier muss ich aufpassen, dass ich nicht mit meinem Hintern auf dem Boot kleben bleibe, sondern auch mal das „Wanderbein“ schwinge. Ich liebe es einfach, auf dem Meer zu sein und die Ruhe und das Schaukeln zu genießen und auch ab und an einen ordentlichen Fisch zu fangen. Der kommt dann abends in die Pfanne. Denn ich koche noch immer sehr gern. Ich finde auch, dass man Arbeit und Freizeit nicht so stark trennen sollte. Denn wenn der Job, also die Tätigkeit, mit der ich Geld verdiene, nur als Arbeit angesehen wird, dann glaube ich, das ist der falsche Job. Ich mag meinen Job sehr und auch wenn ich im Urlaub bin oder beim Wandern, ich habe immer einen Blick auf die örtlichen Immobilien. Wie wird hier gebaut? Was kostet das hier? Welche Herausforderungen gibt es in anderen Ländern? Z.B. muss in Norwegen oft erst mal eine ebene Stelle auf dem nackten Fels geschaffen werden, bevor man dort ein Haus bauen kann.
Sie sprachen grad von Bürotätigkeit. Ich dachte immer, dass ein Immobilienmakler immer unterwegs ist.
Sie meinen wohl, dass er nur Türen aufschließt und dafür eine fette Provision bekommt. Ein Hauptteil unserer Tätigkeit besteht darin, Unterlagen zu besorgen, zu sichten und auszuwerten. Erst dann kann eine seriöse Preisermittlung erfolgen und erst im nächsten Schritt wird daraus ein Angebot. Zum Beispiel ist es so, dass eine Immobilie vor 25 Jahren gekauft wurde, z.B. als Kapitalanlage. Viele Eigentümer wissen nach so langer Zeit nicht mehr, dass sie z.B. eine Teilungserklärung erhalten hatten oder eine Baubeschreibung. Oder es haben sich Unterlagen geändert, weil z.B. 10 Jahre nach dem Kauf ein Dachgeschoß auf dem Mehrfamilienhaus ausgebaut wurde und die Teilungserklärung geändert wurde. Oder der vor 30 Jahre verstorbene Großvater steht noch als Eigentümer im Grundbuch und auch sein Erbe ist zwischenzeitlich verstorben. Heute möchte der Enkel verkaufen, doch erst muss mal geklärt werden, ob es vielleicht noch weitere Erben vom Großvater oder dem Vater gibt. Das kann dauern. Oder es soll ein Teil des Grundstücks verkauft werden. Hier muss generell erst mal geklärt werden, ob das Grundstück teilbar ist und wie es dann bebaut werden kann. Und immer wieder gern falsch beantwortet ist die Frage nach der Wohnfläche. Hier gibt es Normen. Und ein ausgebauter Keller oder Spitzboden, der vielleicht als Gäste- oder Kinderzimmer fungiert hat muss deshalb nicht zwangsläufig zur Wohnfläche gehören. Wer hier nicht aufpasst, hat schnell mal eine 5-stellige Schadenersatzklage am Hals. Da ist die Freude über den vermeintlich hohen Verkaufspreis schnell getrübt.
Das bedeutet, dass ein Immobilienmakler über ein ziemlich hohes Wissen verfügen muss. Gibt es da einschlägige Weiterbildungsmaßnahmen?
Bei jedem Verkaufsabschluss entsteht ein gewisses Risiko. Auch wenn immer von Entbürokratisierung und Vereinfachung gesprochen wird, wird alles immer komplizierter. Darum hat ein seriöser Immobilienmakler auch eine entsprechende Versicherung, die ihn, aber vor allem seine Kunden vor hohen Verlusten schützen kann. Als Immobilienmakler ist man verpflichtet innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Weiterbildungsstunden nachzuweisen. Das empfinde ich als Witz. MAK Immobilien- und Maklermanagement ist zertifiziert nach Din EN 15733, dass bedeutet unter anderem, dass wir 20 Weiterbildungsstunden pro Jahr absolvieren müssen. Ich hätte es noch viel besser gefunden, wenn sich unsere Politiker endlich mal bequemt hätten eine verbindliche Ausbildungsqualifikation, also Zulassungsvoraussetzungen, für Immobilienmakler festzulegen. Ich finde es unverantwortlich, dass jeder mit einer sauberen Schufa und einem sauberen polizeilichen Führungszeugnis beim Gewerbeamt die Erlaubnis nach § 34c GewO kaufen kann, also als Immobilienmakler tätig werden darf, ohne eine entsprechende Ausbildung. Hier muss die Politik ansetzen und nicht mit unsinnigen Forderungen, Restriktionen und Verboten. Eine Beratung mit unserem Immobilienverband IVD (Immobilienverband Deutschland) wäre für so manchen politischen Schnellschuss wesentlich zielführender.
Was ärgert Sie denn noch so an der Politik?
Ein kluger Verkaufstrainer hat mal gesagt „Keine Kommentare zum Thema Politik und Fußball. Du weißt nicht, wer vor dir steht und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Du dem falschen Verein angehörst.“ Doch es ist schon verrückt, dass die Möglichkeit als Immobilienmakler mit einem so teuren Wirtschaftsgut umzugehen, nicht einer entsprechenden Ausbildung bedarf. Es gibt den Beruf als Immobilienkaufmann/*-frau. Warum dann nicht als Immobilienmakler? Es wird immer geschimpft auf inkompetente oder faule Immobilienmakler, doch warum wird dem nicht endlich ein Riegel vorgeschoben? Den Immobilienmakler zu verbieten ist nicht der richtige Weg. Wer schon einmal eine Immobilie gekauft oder verkauft hat, der weiß, wie schwierig das sein kann. Hierfür braucht es eines qualifizierten Mittlers. Doch die Betonung liegt auf „qualifiziert“.
Nun sagt die Politik auch, dass die Nebenkosten für den Immobilienerwerb zu hoch sind und deshalb die Provisionen für Immobilienmakler gekürzt werden müssen.
Die Politik hat im letzten Jahr durchgesetzt, dass Käufer und Verkäufer sich die Provision 50:50 teilen müssen, bis auf ganz wenige Ausnahmen. Die Höhe der Provision kann weiterhin frei verhandelt werden. Diese Regelung halte ich für richtig und fair.
Was die Politik „vergessen“ hat ist, dass einer der größten Kostentreiber die Grunderwerbsteuer ist. Nehmen wir das Land Brandenburg. Hier werden 6,5% vom Kaufpreis fällig. Das ist wesentlich mehr, als ein Immobilienmakler erhält. Denn der zahlt von seiner Provision erst mal 19% Umsatzsteuer an den Staat und dann natürlich noch Gewerbe- und Einkommenssteuer. Hier muss unbedingt etwas geschehen. Ein weiteres Beispiel: Bei uns in Stahnsdorf gab es ein ehemaliges Kasernengelände. Dies gehört Vater Staat, der es über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) verkaufen lässt. Hier hätte man für junge Familien Bauland zur Verfügung gehabt. Doch was macht die Bima? Die Grundstücke werden meistbietend vergeben. Hatten wir hier noch im Jahr 2015 einen Bodenrichtwert von 220 Euro/m², sind es heute 440 Euro/m² und in dem entsprechenden Areal der ehemaligen Kaserne sogar 660 Euro/m². Auch aufgrund dieser Vergabepolitik stiegen die Preise in der Gegen um mehr als das Doppelte in 5 Jahren! Da können die jungen Leute von heute gar nicht so viel und so schnell sparen, wie die Preise steigen. Preisreduzierungen wird es nur mit einem größeren Angebot geben. Das ist mal sicher.
Vielen Dank Herr Arlt für die Zeit. Vielleicht noch ein abschließenden Satz?
Ich danke Ihnen für Ihre Zeit. In der Tat möchte ich gern noch etwas loswerden. Manchmal könnte ich platzen vor Wut, wenn ich höre oder lese, wie sich Medien in reißerischen Berichten auf uns Immobilienmakler stürzen, wenn mal wieder ein schwarzes Schaf gefunden wurde. Leider ist es heute so, dass Berichte reißerisch, am besten blutig und mit etwas Sex angereichert werden, damit der Konsument auch konsumiert. Es gibt sicherlich schwarze Schafe in unserer Branche. So wie auch unter Ärzten, Politikern, ich sag nur „Maskenskandal“ oder Notaren und Anwälten. Traurig ist es, dass viele Menschen heute zu faul und zu träge sind, um sich ein eigenes Bild zu machen. Ich arbeite in einem der schönsten Berufe die es gibt und konnte schon vielen Menschen in die eigenen vier Wände helfen. Respekt vor der Leistung anderer und weg von dummen Neiddebatten. Das ist es, was ich mir wünschen würde.
#Immobilienmakler#Berlin#Stahnsdorf#Wohnungsverkauf#Hausverkauf#Maklerprovision#seriöser Immobilienmakler#Grundstücksverkauf#Wertermittlung
2 notes
·
View notes
Text
Neues Gesetz zur Maklerprovision
Kurz vor Weihnachten tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Ab 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklerprovision. Das ergibt sich aus dem "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser". Durch das neue Gesetz werden die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst. Am 23.6.2020 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ein halbes Jahr später in Kraft. Das Gesetz gilt für Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden. Der Übergangszeitraum soll Maklern Gelegenheit geben, ihre Geschäftspraktiken an die neue Rechtslage anzupassen. Das neue Gesetz zur Maklerprovision regelt die Verteilung der Maklercourtage Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten. Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen. Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Zudem muss der Auftraggeber des Maklers zunächst nachweisen, dass er die Courtage gezahlt hat, bevor er von der anderen Vertragspartei deren Anteil verlangen kann. Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden. Ob der Makler Unternehmer ist oder nicht, ist hingegen unerheblich. Auch "Gelegenheitsmakler", die nur in geringem Umfang tätig sind, unterliegen den neuen Vorschriften. Maklerauftrag bedarf der Textform Das Gesetz führt auch eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen. Aufteilung der Maklerprovision bei Vermittlung von Mietwohnungen Für die Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Demnach trägt ausschließlich derjenige das Maklerhonorar, der den Makler beauftragt hat. Der erste Entwurf des nun beschlossenen Gesetzes sah auch für die Maklerprovision beim Immobilienkauf das Bestellerprinzip vor. Dieses wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben zugunsten der nun eingeführten Regelung, dass maximal 50 Prozent der Kosten übertragen werden können. Neue BGB-Vorschriften zur Maklerprovision beim Immobilienkauf Die neuen Regelungen im BGB zur Maklercourtage beim Verkauf von Wohnimmobilien, die ab 23.12.2020 gelten, im Überblick: Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser § 656a BGB Textform Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform. § 656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. § 656c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien (1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden. (2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt. § 656d BGB Vereinbarungen über die Maklerkosten (1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt. (2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Mehr Infos hierzu finden Sie in unserem BLOG: https://www.crmpro.de/post/neues-gesetz-zur-maklerprovision posted by HR-Gateway
0 notes
Link
Wie hoch darf die Maklerprovision für eine Mietwohnung sein? Antworten erfährst Du hier: https://goo.gl/c1r7wb
#maklerprovision#mietwohnung#immobilien#flat#austria#mieten#rent#wohnunginaustria#suchewohnung#immobil#wohnung#provisionsfrei#wohnunginwien#suchewohnunginwien#flats#makler#immobilienmakler#mieter#vermieter
0 notes
Text
Wohnungsvermietung - Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
In den letzten Jahren gab es einige gesetzliche Änderungen, die bei der Wohnungsvermietung immer wieder zu Irritationen führen. Deswegen haben wir für Sie zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip die wichtigsten Fakten zusammengestellt - hier ein Überblick.
Read the full article
#auswirkungendesbestellerprinzips#bestellerprinzip#courtage#kaufnebenkosten#maklercourtage#maklerkosten#maklerprovision#maklervergütung#mietpreisbremse#nebenkosten#preisbremse#provision
0 notes
Text
Gesetz zur Teilung der Maklerprovision
Gesetz zur Teilung der Maklerprovision
Die vom Bundestag beschlossene Teilung der Maklerkosten kann positive Impulse für die Immobilienfinanzierung setzen.
Die Grafik zeigt die bisher üblichen Kaufnebenkosten in Deutschland. Quelle: “obs/Interhyp AG”
München (ots)
Teilung kann vor allem in fünf Bundesländern positive Impulse setzen
Splitten der Courtage kann Eigenkapitaleinsatz senken und die Finanzierung im Einzelfall…
View On WordPress
#Finanzdienstleistung#Gesetz#Gesetze#Governance#Immobilien#Immobilienfinanzierung#Kaufnebenkosten#Maklerprovision#Teilung#Verbraucher
0 notes
Text
BGH-Urteil: Makler müssen Reservierungsgebühr zurückzahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass Makler keine Reservierungsgebühr von Immobilieninteressenten erheben dürfen, die nicht zurückerstattet wird, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Das Gericht urteilte, dass eine solche Klausel die Kunden unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Dies gilt auch dann, wenn die Reservierung gegen Geld nicht im ursprünglichen Maklervertrag steht, sondern später separat vereinbart wurde.
Probleme mit der Reservierungsgebühr
Ein aktueller Fall aus Sachsen zeigt die Problematik der Reservierungsgebühr auf. Die Interessenten hatten einen Maklervertrag mit dem Büro abgeschlossen und ein Jahr später ein Haus gefunden, das sie gerne erwerben wollten. Dazu schlossen sie eine weitere Vereinbarung über die Reservierung der Immobilie ab. Das Maklerbüro sollte das Haus einen Monat lang für die Interessenten reservieren und keinen anderen Käufern zeigen. Dafür verlangte es eine Gebühr von 14,37 Prozent der vereinbarten Maklerprovision oder einem Prozent der Kaufsumme, was 4200 Euro entsprach. Wenn kein Kaufvertrag zustande kommen würde, sollte die Gebühr nicht rückerstattet werden. Die Interessenten konnten jedoch keine Bank finden, die ihnen den Kauf finanzierte, und mussten den Erwerb des Hauses absagen. Sie forderten daraufhin die Reservierungsgebühr vom Maklerbüro zurück, erhielten diese jedoch nicht und zogen schließlich vor Gericht. Amtsgericht und Landgericht entschieden gegen sie, woraufhin sie sich an den BGH wandten.
Bundesgerichtshof hebt Reservierungsgebühr auf
Das Gericht hob die Entscheidung der Vorinstanzen auf und verpflichtete das Maklerbüro, das Geld zurückzuzahlen. Es stufte die Reservierungsvereinbarung nicht als eigenständigen Vertrag ein, sondern als ergänzende Regelung zum Maklervertrag. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Kaufinteressenten zwar ein Interesse an der Reservierung der Immobilie hätten, aber eine solche Vereinbarung das Recht des Grundstückseigentümers unberührt lasse. Dieser könne sich trotzdem entscheiden, an jemand anderen - oder auch gar nicht mehr - zu verkaufen. Der BGH hatte bereits 2010 über eine Reservierungsgebühr entschieden und die entsprechende Klausel im Maklervertrag als unwirksam erklärt. Die aktuelle Entscheidung des Gerichts zeigt erneut, dass Reservierungsgebühren bei Immobilienkäufen problematisch sein können und Makler sorgfältig prüfen sollten, welche Klauseln in ihren Verträgen enthalten sind. Read the full article
0 notes