#bestellerprinzip
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asmakler · 25 days ago
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Immoscout24 „Modernes Raubrittertum“ - Mit Bezahl-Trick nutzt Immo-Portal die Not der Wohnungssuchenden aus! Quelle Focus.de https://www.focus.de/immobilien/wohnen/modernes-raubrittertum-mit-bezahl-trick-nutzt-immo-portal-die-not-der-wohnungssuchenden-aus_id_208255937.html?xing_share=news&fbclid=IwAR143TQ4M09qbcmeRUkaimL6BYhgFbVjjRM8k-2CvAsXUs3FfHzlJb4QOAA
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hausverkaufen · 5 months ago
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Immobilienblog auf maklerbeauftragen.de – Ein umfassender Ratgeber rund um den Immobilienmarkt
Der Immobilienmarkt kann komplex und unübersichtlich sein. Gerade für Laien ist es oft schwierig, sich einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, Preise und rechtliche Aspekte zu verschaffen. Genau hier setzt der Immobilienblog auf maklerbeauftragen.de an. Als eine der zentralen Informationsquellen für Immobilieninteressierte, Käufer, Verkäufer und Vermieter bietet der Blog umfassende Ratgeber, aktuelle Nachrichten und praxisnahe Tipps, um den Immobilienmarkt besser zu verstehen.
Was ist maklerbeauftragen.de?
Maklerbeauftragen.de ist eine Plattform, die sich darauf spezialisiert hat, Menschen auf der Suche nach einem kompetenten Immobilienmakler zu unterstützen. Neben der Vermittlung von Maklern bietet die Website einen umfangreichen Blogbereich, der die unterschiedlichsten Themen rund um Immobilien abdeckt. Ziel des Blogs ist es, sowohl Immobilienbesitzer als auch Kauf- oder Mietinteressenten mit wertvollen Informationen und Expertentipps zu versorgen.
Die Themenvielfalt des Immobilienblogs
Der Immobilienblog auf maklerbeauftragen.de zeichnet sich durch eine große Bandbreite an Themen aus. Die Beiträge sind so konzipiert, dass sowohl Einsteiger als auch erfahrene Immobilienbesitzer und Investoren von den Inhalten profitieren. Hier sind einige der wichtigsten Themenbereiche:
Immobilienverkauf: Für viele Menschen ist der Verkauf einer Immobilie eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Der Blog bietet umfangreiche Ratgeber dazu, wie man die Immobilie optimal präsentiert, welche Dokumente benötigt werden und welche Fehler man unbedingt vermeiden sollte. Zudem werden Tipps zur Preisfindung, zur Vermarktung sowie zum Verkaufsprozess selbst gegeben.
Immobilienkauf: Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie zu erwerben, findet im Blog zahlreiche Artikel, die den gesamten Kaufprozess beleuchten. Von der Immobiliensuche über die Finanzierung bis hin zur Beurkundung des Kaufvertrags – der Blog hilft, den Immobilienkauf strukturiert und gut informiert anzugehen.
Vermietung: Für Vermieter bietet maklerbeauftragen.de praxisnahe Informationen, wie man seine Immobilie erfolgreich und rechtssicher vermietet. Themen wie die Mieterauswahl, Mietverträge, Mieterhöhungen und rechtliche Rahmenbedingungen werden ausführlich behandelt. Darüber hinaus gibt es hilfreiche Tipps zur Optimierung der Mietrendite.
Markttrends und -analysen: Die Immobilienbranche ist ständig in Bewegung. Im Blog finden Leser aktuelle Analysen des Immobilienmarktes, Berichte zu regionalen Entwicklungen und Prognosen für die Zukunft. So können sich Interessierte einen Überblick über aktuelle Trends und Preisentwicklungen verschaffen.
Rechtliche Aspekte: Immobiliengeschäfte sind häufig mit rechtlichen Fragen verbunden. Ob es um Grundbuchangelegenheiten, Nebenkostenabrechnungen oder das neue Bestellerprinzip geht – der Blog bietet verständliche Erklärungen zu komplexen juristischen Themen.
Steuern und Finanzen: Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie hat oft erhebliche steuerliche Auswirkungen. In diesem Bereich liefert der Blog wertvolle Informationen zu steuerlichen Rahmenbedingungen, wie der Grunderwerbsteuer, der Spekulationssteuer oder der richtigen Finanzierung.
Qualität der Inhalte und Expertise
Die Beiträge auf dem Immobilienblog von maklerbeauftragen.de werden von Experten aus der Immobilienbranche erstellt. Dadurch gewährleistet der Blog einen hohen Informationsgehalt und praktische Relevanz. Die Artikel sind nicht nur faktenreich, sondern auch gut verständlich und praxisorientiert geschrieben. Ziel ist es, komplexe Themen so aufzubereiten, dass auch Laien sie nachvollziehen können.
Die Autoren setzen dabei auf eine klare Struktur, anschauliche Beispiele und hilfreiche Checklisten, die dem Leser einen direkten Mehrwert bieten. Zudem wird großer Wert darauf gelegt, die Informationen regelmäßig zu aktualisieren, um den Lesern stets aktuelle und rechtssichere Ratschläge zu geben.
Warum maklerbeauftragen.de eine wertvolle Informationsquelle ist
Der Immobilienblog auf maklerbeauftragen.de ist nicht nur eine Ansammlung von Artikeln, sondern ein umfassender Ratgeber für alle, die sich mit Immobilien beschäftigen. Durch die vielfältige Themenauswahl und die fundierte Expertise der Autoren können Leser sicher sein, gut informiert und bestens vorbereitet in den Kauf, Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie zu gehen.
Maklerbeauftragen.de versteht sich dabei als unabhängiger Berater, der sowohl die Perspektive der Verkäufer und Käufer als auch die der Vermieter und Mieter berücksichtigt. Neben der Informationsvermittlung liegt der Fokus auch darauf, Immobilieneigentümer bei der Suche nach einem geeigneten Makler zu unterstützen. Ein erfahrener Makler kann den Verkaufs- oder Vermietungsprozess deutlich erleichtern und dazu beitragen, den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Fazit
Der Immobilienblog auf maklerbeauftragen.de ist eine unverzichtbare Informationsquelle für alle, die sich auf dem Immobilienmarkt bewegen. Von praktischen Ratgebern über aktuelle Marktanalysen bis hin zu rechtlichen und steuerlichen Informationen deckt der Blog ein breites Spektrum ab. Dabei setzt er auf Qualität, Verständlichkeit und Aktualität, um seinen Lesern stets den besten Mehrwert zu bieten. Wer sich auf dem Immobilienmarkt erfolgreich zurechtfinden möchte, findet hier einen verlässlichen Partner und Berater an seiner Seite
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korrektheiten · 2 years ago
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Bestellerprinzip in Kraft: Regierung jubelt, aber Angst vor Preissteigerungen steigt
Unzensuriert:»Mit heute, Samstag, ist das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung in Kraft. Während die grüne Justizministerin Alma Zadic jubelt, mehren sich kritische Stimmen. http://dlvr.it/SrWV8S «
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martinstieger-blog · 2 years ago
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Österreich: ab 01. Juli gilt das "Bestellerprinzip", ein Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen
das Bestellerprinzip gilt für Wohnungsmietverträge es gilt ab 01. Juli 2023 für neu abgeschlossene Maklerverträge das Erstauftraggeberprinzip und nicht mehr das bis dato geltende Prinzip des Doppelmaklers (der für beide Vertragsteile tätig ist, also für Vermieter und Mieter) in der Regel erteilt der Vermieter diesen Erstauftrag und sohin trägt der Mieter keine Maklerkosten mehr im neuen § 17a…
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cabel-immobilien-hamburg · 5 years ago
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Mietpreisbremse und kein Ende
„Die Politik dreht die Regulierungsschraube solange weiter bis irgendwann der Markt komplett zum Erliegen kommt. Mietpreisbremse, Mietenspiegelmanipulation, Mietendeckel, Mietenstopp oder auch Enteignungspläne sind Teile einer immer mehr ausufernden staatlichen Interventionsspirale, die vom eigenen politischen Versagen auf dem Wohnungsmarkt ablenken soll.“ https://www.cabel-immobilien.de/Blog/Blog.html
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bayernwerte · 6 years ago
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Wohnungsvermietung - Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
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In den letzten Jahren gab es einige gesetzliche Änderungen, die bei der Wohnungsvermietung immer wieder zu Irritationen führen. Deswegen haben wir für Sie zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip die wichtigsten Fakten zusammengestellt - hier ein Überblick.
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beurich · 5 years ago
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Homeday kritisiert Koalitionsbeschluss zum Bestellerprinzip
Laut Koalitionsbeschluss vom 18. August 2019 soll es künftig beim Kauf von Immobilien in Deutschland anstelle eines reinen Bestellerprinzips nur eine Kompromisslösung geben.
Berlin (ots) – Laut Koalitionsbeschluss vom 18. August 2019 soll es künftig beim Kauf von Immobilien in Deutschland anstelle eines reinen Bestellerprinzips nur eine Kompromisslösung geben: Immobilienkäufer müssen demnach…
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propid · 6 years ago
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Das #Bestellerprinzip - wer bestellt, soll auch bezahlen? Situation in #Deutschland und #Österreich: https://goo.gl/RH99KU
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gutachter · 6 years ago
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IG BAU zum Bestellerprinzip
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt Überlegungen der Bundesregierung, die Kauf-Nebenkosten von Immobilien zu senken. “Nebenkosten zwischen zehn und zwanzig Prozent der Kaufsumme überfordern viele Familien, die dringend geeigneten Wohnraum suchen. Diese Hürde kann durch die Ausweitung des Bestellerprinzips auf Immobilienkäufe verringert werden. Der Grundsatz, ‘wer…
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leontiucmarius · 2 years ago
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Maklergebühren: Provision für Mieter fällt, Bedenken bleiben
Maklergebühren: Provision für Mieter fällt, Bedenken bleiben
Die Einführung des Bestellerprinzips wird den heimischen Wohnimmobilienmarkt verändern. In welche Richtung es dabei gehen wird, ist schwer zu sagen Diese Nachricht wird übernommen. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 8/1996 können die Nachrichten ohne das Herz der Eigentümer übernommen werden. Leontiuc Marius
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surveycircle · 3 years ago
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Teilnehmer für Online-Studie gesucht! Thema: "Umfrage zur Wohnungspolitik in Deutschland" https://bit.ly/3ANNyJK via @SurveyCircle #mietmarkt #wohnungspolitik #mietpreisbremse #bestellerprinzip #wohnung #miete #umfrage #surveycircle https://bit.ly/2Zkq3u1
— Daily Research @SurveyCircle (@daily_research) Sep 23, 2021
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asmakler · 2 months ago
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Immoscout24 „Modernes Raubrittertum“ - Mit Bezahl-Trick nutzt Immo-Portal die Not der Wohnungssuchenden aus! „Ohne die Hosen herunterzulassen, kommt fast keiner an eine Wohnung“ Quelle Focus.de https://www.focus.de/immobilien/wohnen/modernes-raubrittertum-mit-bezahl-trick-nutzt-immo-portal-die-not-der-wohnungssuchenden-aus_id_208255937.html?xing_share=news&fbclid=IwAR143TQ4M09qbcmeRUkaimL6BYhgFbVjjRM8k-2CvAsXUs3FfHzlJb4QOAA
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iamchengguo · 3 years ago
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创造更多的房屋所有权--减少附属的购买成本
创造更多的房屋所有权--减少附属的购买成本
任何购买或建造房屋的人都有辅助费用:用于公证、地产代理和土地转让税。2021年的经纪费用已经减少;现在买方和卖方共同承担。因此,在德国的许多地区,购房者已经少付了约3.5%的购房价格给房地产中介。
对几乎所有各方来说,这个问题暂时不在讨论之列。只有绿党在他们的方案中对这个问题做了进一步的说明:他们希望对房产购买实行 "买方-买方原则"(Bestellerprinzip),就像他们对租房一样。如果卖家委托房产中介,只有卖家(而不是买家)应该向房产中介付款。
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korrektheiten · 2 years ago
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Schwarz-grün lässt nicht locker: Bestellerprinzip kommt – und könnte für Mieter teuer werden
Unzensuriert:»Das sogenannte „Bestellerprinzip“, das die Provisionen bei der Vermittlung von Mietwohnungen regelt, soll kommen. So richtig der politische Wunsch dahinter ist, so stümperhaft ist der Lösungsvorschlag von Schwarz-Grün. http://dlvr.it/Shcl0b «
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martinstieger-blog · 5 years ago
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Österreich: "Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip" im neuen Regierungsprogramm vorgesehen
Die neue österreichische Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm
Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024
unter dem großen Thema „Staat, Gesellschaft & Transparenz“  auch dem Thema Wohnen (als Unterkapitel des Themas „Justiz und Konsumentenschutz“) angenommen und führt auf Seite 43 aus:
Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip:
„Wie für gewöhnlich bei…
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crmpro · 4 years ago
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Neues Gesetz zur Maklerprovision
Kurz vor Weihnachten tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Ab 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklerprovision. Das ergibt sich aus dem "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser". Durch das neue Gesetz werden die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst. Am 23.6.2020 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ein halbes Jahr später in Kraft. Das Gesetz gilt für Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden. Der Übergangszeitraum soll Maklern Gelegenheit geben, ihre Geschäftspraktiken an die neue Rechtslage anzupassen. Das neue Gesetz zur Maklerprovision regelt die Verteilung der Maklercourtage Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten. Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen. Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Zudem muss der Auftraggeber des Maklers zunächst nachweisen, dass er die Courtage gezahlt hat, bevor er von der anderen Vertragspartei deren Anteil verlangen kann. Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden. Ob der Makler Unternehmer ist oder nicht, ist hingegen unerheblich. Auch "Gelegenheitsmakler", die nur in geringem Umfang tätig sind, unterliegen den neuen Vorschriften. Maklerauftrag bedarf der Textform Das Gesetz führt auch eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen. Aufteilung der Maklerprovision bei Vermittlung von Mietwohnungen Für die Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Demnach trägt ausschließlich derjenige das Maklerhonorar, der den Makler beauftragt hat. Der erste Entwurf des nun beschlossenen Gesetzes sah auch für die Maklerprovision beim Immobilienkauf das Bestellerprinzip vor. Dieses wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben zugunsten der nun eingeführten Regelung, dass maximal 50 Prozent der Kosten übertragen werden können. Neue BGB-Vorschriften zur Maklerprovision beim Immobilienkauf Die neuen Regelungen im BGB zur Maklercourtage beim Verkauf von Wohnimmobilien, die ab 23.12.2020 gelten, im Überblick: Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser § 656a BGB Textform Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform. § 656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. § 656c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien (1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden. (2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt. § 656d BGB Vereinbarungen über die Maklerkosten (1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt. (2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Mehr Infos hierzu finden Sie in unserem BLOG: https://www.crmpro.de/post/neues-gesetz-zur-maklerprovision posted by HR-Gateway
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