#Leitende: Vergütung
Explore tagged Tumblr posts
fabiansteinhauer · 30 days ago
Text
História e teoria de uma lei inconstante e polar
1.
Was ist es, das unterhalb der Schwelle des Rechts liegt und dennoch, widerständig und insistierend, dabei kooperiert, Recht wahrzunehmen?
Weil das die leitende Frage der Kulturtechnikforschung ist, von der ich die ich betreibe, kann man antworten: das sind juridische Kulturtechniken. Die Kulturtechnik, die Recht wahrnimmt oder Recht wahrnehmen lässt ohne exklusiv, einzigartig, dem Recht eigen oder aber systematisch Recht zu sein ist juridische Kulturtechnik. Man muss auchdann nicht von juristischer Methode sprechen, wenn beides verwechselbar und austauschbar ist. Logisches Schließen mit seinen scholastischer raffniertes Schreib- und Mnemotechnik, seinen Diagrammen und ramistisches Tabellen ist zwar auch juristische Methode, ist auch mit der Geschichte der Jurisprudenz und Rechtswissenschaft verbunden, muss aber nicht für die Anwendung oder Auslegung von Gesetzen angewendet werden, kann auch anders verwendet werden. Rhetorik, Ars, Hermeneutik, Logik, Statistik, Mathematik, Poetik und schließlich Ästhetik sind Namen für Disziplinen, die viele juridische Kulturtechniken und teils auch juristische Methoden sammeln. Die rhetorischen Institutionen, Manuale, wie Quintilians Text, lehren solche Techniken in der Antike. Weil sie instituieren, richten sie ein, ein, an und ab. Man kann diese Disziplinen mit einem Verdacht auf Manipulation begleiten, werden sie auch seit Anfang an. Sie fabriziert Menschen, etwa den abendländischen Menschen, von dem Pierre Legendre spricht. Das ist bewunderungswürdig und kritikwürdig.
2.
In der Kulturtechnikforschung hat Horst Bredekamp an der Modellierung von Keilen vorgeführt, welche Vorteile Kulturtechniken mit ihren Manipulationen, ihren Ab-, An-, Aus- und Einrichtungen bieten können. Thomas Vesting gibt den falschen Eindruck, wenn er vorschlägt, die Kulturtechnikforschung einseitig zu verstehen, wie er auf die Idee kommt, lässt sich rationalisieren, aber er müsste das übernehmen, weil es einen Kommentar in eigener Sache betrifft.
In den literarischen Referenzen der Moderne knüpft die Kulturtechnikforschung u.a. an den Arbeiten von Leroi-Gourhan an, der mit seinen Arbeiten zur Geschichte der Hand und der Handhabung, des Händeln und Handelns mit der Hand auch einen Beitrag dazu geleistet hat, den Menschen und seine Gesellschaft als etwas zu behandeln, was von Natur aus artifiziell und phantasiebegabt operiert und seine Existenz der Existenz eines Apparates verbunden ist. Aby Warburg geht, im 19. Jahrhundert, dem nach, was später zum Beispiel als Erweiterung oder Ausbau des menschliches Körpers, etwa als Prothesenthese diskutiert wird, startend nach Warburg beim Horn (Fingernagel und Haar) u.a. am Begriff der Tracht und des Schmucks. Er assoziiert beide Begriffe nach Vorbildern, die aus rhetorischen Institutionen stammen könnten, nämlich mit Vorstellungen des Dezenten, des Musters, des Tuches sowie mit der Vorstellungen eines Schwankens (Wallen?), wie es in rhetorischen Institutionen dann auch auf psychologische und affektive Höhen und Tiefen bezogen wird. Hier wird das Verhältnis zwischen sublimen Affekten und subtilen Affekten bereits als melancholisches Verhältnis denkbar. Aus einer älteren Beschäftigung mit Händen und Manipulation wird er in einem Gespräch, das er 1896 mit dem Rechtsvergleicher Sally George Melchior führt, auf den Begriff der mancipatio aufmerksam. Schon Gaius nennt diese mancipatio ein Bild, legt nahe, dass dort etwas simuliert und angetäuscht, aber eben auch effektiv ausgetauscht wird. Die mancipatio manipuliert den Sklavenhandel, sie reguliert ihn.
3.
Man könnte auch sagen: das, was Recht wahrnimmt ist das, was an der ars boni et aequi, der Kunst der Gutmachtung, Vergütung, der Veredelung sowie des Passenden, Passierenden oder Durchgehenden nicht unbedingt Recht, aber unbedingt Kunst sein soll. Das kann gleichzeitig, weil diese Kunst dem Recht nicht exklusiv eigen ist, eine Kunst des Handelns, Händelns und der Handhabung sein, sogar eine Kunst der Manipulation, sogar der Mimesis et Cie (Roger Caillois). Dem deutschen Staatsrechtslehrer könnten die Haare zu Berge stehen. Soviel kann das sein und er will doch nur wissen, ob da jemand den Staat oder die Gesellschaft höher schätzt und ob er Internetkonzerne regulieren oder nicht regulieren will, der rest verwirrt ihn eher.
Ab einem gewissen Zeitpunkt, sagt man so, habe der Begriff der Kultur seinen Genitiv verloren, wenn das der Fall: Ich hänge den Begriff der Kultur wieder an Begriffe des Rechts an, hake damit ein und nach. Das gilt auch für Begriffe der Technik. Kunst verstehe ich in dem Zusammenhang also nicht als etwas, das ein ausdifferenziertes System wäre. Die Kunst verstehe ich als etwas, das kooperiert, widerständig und insistierend. Ich will damit nicht die nächste documenta würdigen müssen oder aber die Malerei von Daniel Richter. Die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken ist nichts Allgemeines. Sie taugt nicht für Gesellschaft im Ganzen und Globalen, taugt weder für die Totalität von Gesellschaft und Mensch noch für die Vorstellungen der Fragmentierung. Sie taugt für die Vorstellung vaguer und speisender Wesen und Sozietäten, für elliptische, kreisende Technik mit Hemmungen und Schüben, Fällen und Flüchten.
3 notes · View notes
fondsinformation · 9 months ago
Text
Entlassung als Führungskraft immer öfter
Tumblr media
Entlassung als Führungskraft melden gegenwärtig Medienberichte immer öfter bei Meta, Amazon, Alphabet (Google) und Microsoft Führungskraft auf der Abschussliste Verschiedene Medien berichten derzeit wieder verstärkt über Entlassungen in der IT-Branche. Doch nicht nur Fachkräfte sind betroffen. Auch manche Führungskraft traf der Tiefschlag.     "'Laut Reuters sollen vor allem die Personalabteilung (angeblich soll dort ein Drittel des Personals entlassen werden) und Entwicklerabteilungen von dem Stellenabbau betroffen sein.' Microsoft wäre damit ein weiterer IT-Gigant, der in jüngster Zeit massiv Stellen abbaut. Zuvor hatten bereits Amazon (18.000 Entlassene) und Meta (11.000 Entlassene) eine Reduzierung ihrer Mitarbeiterzahlen angekündigt. Auch Salesforce will 8.000 Menschen entlassen. Elon Musk wiederum hatte bei Twitter einen Kahlschlag verursacht. HP wiederum trennt sich von 6.000 Mitarbeitern." Die offizielle Begründung ist fast überall die Gleiche: Letztendlich gehe es um "Effizienz" aus Kostengründen. Eine hohe Inflation und steigenden Zinsen bescherten Umsatzeinbrüche. Effizienz - Verhältnis von Ergebnis zu Aufwand Betriebswirtschaftlich geht es bei Effizienz um das (operative = kurz- bis mittelfristige) Verhältnis von Ergebnis und Aufwand. Für Fach- und Führungskräfte in der IT-Branche ist das weitgehend ungewohnt. Ging es doch bisher vielmehr um Kreativität und Innovation, um Wohlfühlen, Geld verdienen und arbeiten in einer "Familie". Jetzt erleben sie überwiegend etwas ganz anderes: "Auf LinkedIn und anderen sozialen Plattformen beklagen Tausende ehemaliger Mitarbeitende die skrupellose Art und Weise, in der sie entlassen wurden. Ein Unternehmen wie eine Familie zu behandeln, kann letztlich 'die Arbeitnehmer dazu zwingen, ihre eigene Ausbeutung zu ignorieren', so die Journalisten Charlie Warzel und Anne Helen Petersen." "Die Entlassungen in der Tech-Branche unterscheiden sich deutlich von denen an der Wall Street, die in den letzten Monaten ihre eigenen Entlassungsrunden eingeleitet hat. Mehr als 15.000 Mitarbeitende wurden bei Unternehmen wie Goldman Sachs, BlackRock, Citi und Morgan Stanley entlassen, wobei die Angestellten schnell vor die Tür gesetzt wurden. Aber anders als in der Technologiebranche werden Arbeitsplätze im Bankwesen von zwei Faktoren bestimmt: Leistung und die zyklische Natur der Märkte. Man macht sich keine Illusionen darüber, dass es sich bei diesen Arbeitsplätzen um etwas anderes als ein geschäftliches Arrangement handelt. Und jetzt werden die Arbeitnehmer, sowohl diejenigen, die entlassen wurden, als auch ihre Kollegen, die zurückbleiben, mit der harten Wahrheit konfrontiert: Der Arbeitsplatz ist nicht dasselbe wie eine Familie." (Business Insider, 01. 02. 2023) Führungskräfte - Chancen und Risiken bei drohender Entlassung Wer als Führungskraft nach deutschem Arbeitsrecht beschäftigt ist, genießt bei einer Entlassung in der Regel zumindest mehr Schutzrechte als die Kollegin oder der Kollege in den USA. Denn trotz ihrer gehobenen Stellung in der Unternehmenshierarchie und ihrer hohen Vergütung sind Führungskräfte meist arbeitsrechtlich "Arbeitnehmer" im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes § 5 Abs. 1, sofern sie nicht Aufgaben und Befugnisse als "leitende Angestellte" im Sinne des Abs. 3 wahrnehmen. Als "Arbeitnehmer" genießt eine Führungskraft den gleichen Kündigungsschutz wie andere Beschäftigte. Dies schließt ein, dass sie aufgrund ihrer häufig langjährigen Betriebszugehörigkeit auch längere Kündigungsfristen haben. Sollte es dennoch zu einer Kündigung kommen, rechnen Führungskräfte häufig auch mit einer hohen Abfindung. Denn aufrund ihrer bisherigen Vergütung kann selbst die sogenannte "Regelabfindung" gem. § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einen fünf bis sechstelligen Betrag ergeben. Gleiches gilt, wenn ein arbeitsgerichtlicher Streit letztendlich mit einer Abfindung nach § 10 KSchG endet. Um so hohen Abfindungen zu entgehen, greifen Unternehmensführungen nicht selten auf Tricks zurück, die Führungskräfte zur "freiwilligen" Aufgabe des Jobs veranlassen. Denn wer von sich aus geht, lässt sich vielleicht auch billiger abspeisen. Für alle, die in eine solche Zwickmühle geraten, hier einige Tipps zum sofortigen Download: "Sonderreport - 13 Fallen für Führungskräfte bei Abfindung"  
0 notes
personalmanager · 3 years ago
Text
Performance Management Seminare, Schulungen, Kurse und Trainings
Performance Management Seminare, Schulungen, Kurse und Trainings
"Performance Management Seminare, Trainings, Schulungen, Kurse und Lehrgänge gibt es wie Sand am Meer. Das Angebot ist unüberschaubar und nicht jede hält, was man sich von ihr verspricht. Wenn man wissen will, welche sich davon wirklich lohnen, sollte man sich die Empfehlungen des Kompetenz Centers Variable Vergütung ansehen." (» Weitere Referenzen.) Optimale Konzeption und Umsetzung von…
Tumblr media
View On WordPress
2 notes · View notes
holgerhoningsthings · 4 years ago
Text
Überstunden auszahlen oder abfeiern?
Tumblr media
Für viele Arbeitnehmer sind Überstunden keine Ausnahme. Doch wie viel Mehrarbeit ist eigentlich erlaubt? Und wer entscheidet darüber, ob Überstunden ausbezahlt werden oder Sie sie abfeiern dürfen?
Tumblr media
Überstunden und Mehrarbeit
Was sind Überstunden?
Als Überstunden bezeichnet man die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Oder anders gesagt: Wenn ein Arbeitnehmer länger arbeitet als in seinem Vertrag vereinbart, dann macht er Überstunden. Ab wann Sie Überstunden machen hängt also von Ihrer vertraglich festgeschriebenen Arbeitszeit ab. Sieht Ihr Arbeitsvertrag eine 30-Stunden-Woche vor, dann machen Sie „Überstunden“, sobald Ihre Arbeitszeit die 30-Stunden-Marke überschreitet. Arbeiten Sie wiederum in einer Vollzeitstelle und müssen laut Vertrag 40 Stunden in der Woche ableisten, dann machen Sie dementsprechend erst Überstunden, wenn Ihre 41. Stunde im Büro anbricht. Was ist Mehrarbeit? Im Gegensatz zu Überstunden beschreibt der Begriff „Mehrarbeit“ nicht die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sondern die Überschreitung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit. Wer länger arbeitet als 8 Stunden am Tag oder 48 Stunden in der Woche, der leistet in der Regel Mehrarbeit.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Wie viele Überstunden sind erlaubt und was gibt es zu beachten?
Die Zahl der zulässigen Überstunden ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Dafür legt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jedoch genau fest, wie viel Stunden deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeit maximal pro Tag arbeiten dürfen. Dazu heißt es in § 3 des Arbeitszeitgesetzes: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Aus dieser festgelegten Arbeitszeit von acht Stunden am Tag folgt nach dem Prinzip der 6-Tage-Woche, die bis heute als Basis für Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz herangezogen wird, eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Auf ein Jahr gedacht – und mit den mindestens vier gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubswochen – ergibt das eine maximale Arbeitszeit von 2.304 Stunden. Laut des Arbeitszeitgesetzes kann die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in Ausnahmefällen jedoch von 8 auf maximal 10 Stunden verlängert werden, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Kurz und knapp bedeutet das: Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter für einen gewissen Zeitraum für mehr als 8 Stunden am Tag beschäftigen. Dies ist rechtlich aber nur dann erlaubt, wenn sich diese überschüssigen Arbeitsstunden auf längere Sicht durch verkürzte Arbeitszeiten wieder ausgleichen. Denn nur so kann die gesetzlich vorgeschriebene Maximalarbeitszeit von 8 Stunden am Tag im Durchschnitt eingehalten werden. Laut § 7 des Arbeitszeitgesetzes können Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen jedoch abweichende Regelungen enthalten. Zudem sind nach § 18 des Gesetzes bestimmte Gruppen vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Dazu gehören leitende Angestellte, Leiter von öffentlichen Dienststellen, Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft, die mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, und Mitarbeiter im liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften.
Muss ich Überstunden machen?
Prinzipiell darf Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit nicht ohne weiteres ausweiten. Arbeiten Sie etwa 40 Stunden in der Woche, dann steht es der Chefetage nicht zu, plötzlich auf die Ableistung von Überstunden zu bestehen, mit der Ihre im Vertrag festgeschriebene 40-Stunden-Woche zu einer 41- oder 45-Stunden-Woche wird. Überstunden können von Ihrem Chef nur dann einseitig eingefordert werden, wenn in Ihrem Arbeitspapier eine entsprechende Klausel enthalten ist. In diesem Fall haben Sie mit Ihrer Unterschrift des entsprechenden Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung womöglich zugestimmt, dass Sie sich zu Überstunden verpflichten, wenn diese anfallen. Ein Ausnahmefall, in dem Arbeitgeber Überstunden anordnen können, ohne dass eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, sind Notsituationen jeglicher Art. Diese können etwa bei einem Wasserrohrbruch, einem Brand oder eine Naturkatastrophe eintreten.
Wie viele Überstunden sind zulässig bei Teilzeit?
Auch bei Teilzeitstellen kann Ihr Chef nur dann Überstunden von Ihnen verlangen, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich so festgelegt ist. Nur in absoluten Ausnahmefällen – also zum Beispiel im Fall von Notsituationen wie einem Brand am Arbeitsplatz – kann er auch außerplanmäßig Mehrarbeit von Ihnen einfordern, um Schaden von der Firma abzuwenden oder Aufräumarbeiten zu leisten. Arbeitnehmer in Teilzeit sollten in jedem Fall besonders darauf achten, dass sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhalten und nicht regelmäßig länger arbeiten. Denn wie ein Urteil des Landgerichts Hamm (Az. 8 Sa 2046/ 05) belegt, kann eine langfristige Mehrbeschäftigung einer Teilzeitkraft zu einer „stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrags“ führen. Soll heißen: Wer als Teilzeitbeschäftigter über Monate und Jahre hinweg Überstunden macht, der signalisiert rechtlich, dass dies eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist – und landet womöglich ungewollt in der Vollzeitbeschäftigung.
Auszahlung und Freizeitausgleich
Überstundenvergütung: Müssen Überstunden bezahlt werden?
Arbeitgeber müssen von Mitarbeitern geleistete Überstunden im Normalfall bezahlen. Eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung zur Vergütung von Überstunden gibt es nicht. § 612 Absatz 1 BGB besagt sinngemäß lediglich, dass eine Vergütung als vereinbart gilt, wenn die Arbeit normalerweise nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Darüber wie die Überstundenvergütung im Einzelfall gestaltet ist, entscheidet deshalb der jeweilige Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, die ein Arbeitnehmer unterschrieben hat. Je nachdem, welche Regelungen in Ihrem Arbeitspapier enthalten sind, kann es sein, dass Sie für geleistete Überstunden einen Zuschlag erhalten oder einfach entsprechend ihrer Grundvergütung für die zusätzlich geleistete Arbeit entlohnt werden. In letzterem Fall lässt sich die Vergütung, die Ihnen für Ihre Überstunden zusteht, ganz einfach berechnen, indem Sie ihren Stundenlohn ermitteln und diesen mit der Zahl der Überstunden multiplizieren. Arbeiten Sie also etwa für 2.500 Euro brutto im Monat und sind laut ihres Arbeitsvertrags für 40 Stunden die Woche angestellt, dann beträgt ihr Stundenlohn – ausgehend von der Annahme, dass ein Monat im Durchschnitt 4,33 Wochen hat – genau 14,43 Euro. Haben Sie nun im letzten Monat 10 Überstunden geleistet, dann stehen ihnen dementsprechend zusätzlich zu ihrer Grundvergütung 144,30 Euro zu. Auch wenn Ihr Arbeitspapier gar keine Regelungen zur Vergütung von Überstunden enthält, muss Ihr Arbeitgeber Sie im Zweifelsfall für die zusätzlich geleistete Arbeit entlohnen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Überstundenvergütung für ihren Beruf eigentlich branchenüblich ist.   Unbezahlte Überstunden Obwohl Arbeitgeber in Deutschland im Regelfall dazu verpflichtet sind, Überstunden zu vergüten, gibt es Ausnahmefälle, in denen Arbeitnehmer mit unbezahlten Überstunden rechnen müssen. Dies kann Ihnen zum Beispiel dann passieren, wenn sie als „leitender Angestellter“ arbeiten. Da sogenannte „Dienste in höherer Art“ nicht unbedingt für die abzuleistenden Stunden vergütet werden, sondern vielmehr für die Verrichtung bestimmter Aufgaben, bekommen Angestellte hier in der Regel keine Überstundenvergütung. Arbeiten Sie also etwa als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater, müssen Sie deshalb davon ausgehen, dass Sie für Ihre zusätzlich geleisteten Stunden nicht bezahlt werden. Ähnliches kann Ihnen auch blühen, wenn Sie für Ihre Arbeit eine „deutlich herausgehobene Vergütung“ erzielen, also in Westdeutschland jährlich mehr als 80.400 Euro oder in Ostdeutschland mehr als 73.800 Euro verdienen (Stand 2019). Dies liegt daran, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der Vergangenheit wiederholt geurteilt hat, dass die Bezahlung von Mehrarbeit ab einer bestimmten Gehaltsklasse „unüblich“ ist.   Überstunden mit Gehalt abgegolten - ist das rechtens? Vertragsklauseln, die darauf abzielen, alle Überstunden von Mitarbeitern pauschal mit ihrem monatlichen Festgehalt abzugelten, sind in Deutschland unzulässig. Steht in Ihrem Arbeitspapier, dass „Überstunden mit dem Gehalt“, „mit der vereinbarten Monatsvergütung“ oder mit der „vorstehenden Vergütung“ abgegolten sind, dann widerspricht das der gültigen Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte nämlich bereits im Jahr 2010, dass entsprechende Passagen in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen zu ungenau und deshalb „ungültig“ sind. Vereinbarungen, die konkret benennen, in welchem Umfang Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten werden, sind wiederum in den meisten Fällen zulässig. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag also beispielsweise, dass mit ihrem monatlichen Festgehalt „Überstunden im Umfang von bis zu 10 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit“ abgegolten werden oder „bis zu 3 Überstunden pro Woche“, dann ist das durchaus rechtens. Dennoch müssen Überstunden, die die festgelegte Pauschale überschreiten, ausbezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.  
Überstundenabbau: Freizeitausgleich
Anstatt Überstunden zu vergüten, ziehen es Arbeitgeber oftmals vor, die Überstunden ihrer Angestellten durch einen sogenannten „Freizeitausgleich“ abzubauen. Einem Arbeitnehmer der 16 Überstunden geleistet hat und im Schnitt 8 Stunden am Tag arbeitet können nach diesem Prinzip zwei (bezahlte) freie Tage gestattet werden, um seine Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen. Auch ein Freizeitausgleich muss jedoch vertraglich festgehalten sein, damit er rechtsgültig ist. Steht in Ihrem Arbeitspapier eine Klausel, die den Abbau von Überstunden durch Freizeitausgleich untersagt, dann bleibt Ihrem Chef nichts anderes übrig, als Sie für Ihre Überstunden zu bezahlen.   Kann ich Überstunden abfeiern wann ich will? Arbeitnehmer haben keinen gesetzlich geregelten Anspruch darauf, ihre Überstunden nach eigenem Ermessen abzubauen. Im Gegenteil: Es liegt in der Hand des Arbeitgebers, den Zeitpunkt für einen Überstundenabbau durch Freizeitausgleich festzulegen. Dies kann zum Beispiel dann Sinn ergeben, wenn in einem Betrieb gerade weniger Arbeit anfällt als üblich. Im Normalfall sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich jedoch gemeinsam auf einen geeigneten Zeitpunkt für den Überstundenabbau einigen. Ein Ausnahmefall tritt dann auf, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die es Ihnen erlaubt, Ihre Überstunden nach eigenem Ermessen abzufeiern.
Verjährung, Kündigung und Versteuerung
Wann verfallen Überstunden?
Überstunden verjähren in der Regel nach 3 Jahren (jeweils zum 31. Dezember des dritten Jahres). Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung darüber, bis wann Überstunden abgebaut oder bezahlt werden müssen. Trotzdem kann Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag Klauseln enthalten, die Ihren Anspruchszeitraum verkürzen. Laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind dabei Verkürzungen auf bis zu drei Monate zulässig. Noch drastischere Einschnitte sind laut einem BAG-Urteil aus dem Jahr 2005 allerdings unzulässig (Az. 5 AZR 52/05).
Was passiert mit Überstunden bei Kündigung?
Auch bei einer fristmäßigen oder fristlosen Kündigung haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, sich ihre Überstunden auszahlen zu lassen oder diese anderweitig abzugelten. Welche Überstundenregelung dabei im Einzelfall gilt, hängt von dem jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Steht in Ihrem Arbeitspapier eine Klausel, die den Abbau von Überstunden durch Freizeitausgleich vorsieht, dann können Sie diesen auch nach Ihrer Kündigung geltend machen. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn Ihnen bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses noch ausreichend verbleibende Arbeitszeit zur Verfügung steht, um Ihre Überstunden abzubauen. Sind in Ihrem Vertrag keine Klauseln zu einem Freizeitausgleich enthalten, dann ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen die geleisteten Überstunden auszuzahlen. Dabei sollten Sie in jedem Fall darauf achten, Ihre geleisteten Überstunden genau zu notieren oder auf einem Arbeitszeitkonto nachzuverfolgen, um immer einen Nachweis in der Hand zu haben.
Wie werden Überstunden versteuert?
Da es sich bei bezahlten Überstunden qua Gesetz um regulären Lohn handelt, werden diese auch ganz normal versteuert. Wer Überstunden macht und sich diese auszahlen lässt, der hat am Ende des Jahres auch mehr verdient und muss dementsprechend mehr Steuern zahlen. Überstunden sind also weder steuerfrei noch steuerbegünstigt. Nicht zuletzt deshalb kann es sich für Arbeitnehmer lohnen, Überstunden durch einen Freizeitausgleich abzubauen, anstatt sie sich auszahlen zu lassen. Read the full article
0 notes
gutachter · 5 years ago
Text
Gutachtenauftrag weitergegeben: Sachverständiger erhält keine Vergütung!
Gutachtenauftrag weitergegeben: Sachverständiger erhält keine Vergütung!
“… OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2019 – 25 W 249/19
1. Teilt der Sachverständige nach Eingang des gerichtlichen Gutachtenauftrags mit, dass er seinen Geschäftspartner “um Mithilfe bei der Beantwortung der Beweisfrage bitten wird”, ist dies als Hilfeleistung zulässig, wenn der Sachverständige die Gutachtertätigkeit leitend und insbesondere umfassend selbst vornimmt.
2. Überträgt der…
View On WordPress
0 notes
igggmbh-blog · 8 years ago
Text
NEWS Beitrag von SEO & Google Marketing - Businesspläne - Finanzierungsvermittlung
New Post has been published on http://www.igg-gmbh.de/eans-hauptversammlung-bank-fuer-tirol-und-vorarlberg-ag-einberufung-zurhauptversammlung/
EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG Einberufung zur Hauptversammlung
nn n n n
nn
n--------------------------------------------------------------------------------n Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für denn Inhalt ist der Emittent verantwortlich.n--------------------------------------------------------------------------------nnE I N L A D U N G nzurn99. ordentlichen Hauptversammlungnder nBank für Tirol und Vorarlberg AktiengesellschaftnnInnsbrucknFN 32942wnISIN AT0000625504 (Stammaktien)nISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien)nn nn Freitag, 12. Mai 2017 um 10.00 Uhrn Stadtforum 1, 6020 Innsbruckn nnTagesordnungn nnn 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für dasn Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags fürn die Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage desn Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2016n n 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahresn 2016n n 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für dasn Geschäftsjahr 2016n n 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates fürn das Geschäftsjahr 2016nn 5. Wahlen in den Aufsichtsratnn 6. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder desn Aufsichtsratesnn 7. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2018n n 8. Widerruf der in der 98. ordentlichen Hauptversammlung vom 11.05.2016n erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65n Abs 1 Z 7 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitigern Ermächtigung des Vorstandes bis zum 11. November 2019 zum Erwerb eigenern Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Absn 1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels).n n 9. Widerruf der in der 98. ordentlichen Hauptversammlung vom 11.05.2016n erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65n Abs 1 Z 4 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitigern Ermächtigung des Vorstandes bis zum 11. November 2019 zum Erwerb eigenern Aktien für eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder desn Vorstandes sowie Aufsichtsrates bis zu maximal 5 % des Grundkapitals dern Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG.n nnn n UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNGn nFolgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und dienFormulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab Freitag,n21. April 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.atnzugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.n nn* Jahresabschluss mit Lageberichtn* Corporate Governance-Berichtn* Konzernabschluss mit Konzernlageberichtn* Vorschlag für die Gewinnverwendungn* Bericht des Aufsichtsratesn njeweils für das Geschäftsjahr 2016;n n* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9n* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zun Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG.nnAuf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschriftndieser Unterlagen zugesandt.n n n HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTGn nAktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seitnmindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, könnennschriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung diesernHauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen innSchriftform spätestens am Freitag, 21. April 2017 der Gesellschaftnausschließlich an der Adresse 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich ,,Recht undnBeteiligungen\", Herr Dr. Stefan Heidinger, zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt mussnein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis dernAktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,nin der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens dreinMonaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt dernVorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlichnder übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zurnTeilnahmeberechtigung verwiesen.n nAktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zunjedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samtnBegründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung aufnder Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn diesesnVerlangen in Textform spätestens am Mittwoch, 03. Mai 2017 der Gesellschaftnentweder per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck, Stadtforum 1,nBereich ,,Recht und Beteiligungen\", Herr Dr. Stefan Heidinger, oder per E-Mailnan [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise alsnPDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl einesnAufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung dernvorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis dernAktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlageneiner Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei dernGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigennAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zurnTeilnahmeberechtigung verwiesen.n nJedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft übernAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßennBeurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.n nWeitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110nund 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unternwww.btv.at zugänglich.n n NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNGn nDie Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung desnStimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlungngeltend zu machen sind, richtet sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz amnEnde des Dienstag, 02. Mai 2017 (Nachweisstichtag).n nZur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer amnNachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies giltnauch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewährennVorzugsaktien ohne Stimmrecht die jedem Aktionär aus der Aktie zustehendennRechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.), grundsätzlich jedoch keinnStimmrecht.n nNachweisn nFür den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt einenDepotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens bis Dienstag,n09. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenanntennAdressen zugehen muss.n nper Post: Bank für Tirol und Vorarlberg AktiengesellschaftnRecht und Beteiligungennz.H. Frau Michaela WredenStadtforum 1n6020 Innsbrucknnnper Telefax: +43 512 5333-1508nper SWIFT: BTVAAT22 (falls möglich als Message Type MT599)n nnDepotbestätigung gemäß § 10a AktGn nDie Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemnMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaatnder OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:n nn* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehrn zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),n* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichenn Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischenn Personen,n* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, Depotnummern anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,n* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.nn nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den obenngenannten Nachweisstichtag Dienstag, 02. Mai 2017 beziehen.n nDie Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprachenentgegengenommen.n nDie Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durchnÜbermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über ihre Aktien nichtnblockiert; können über diese daher auch nach erfolgter Anmeldung bzw.nÜbermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.n nn VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTEn nJeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hatnndas Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an dernHauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den ernvertritt.n nDie Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einernjuristischen Person) in Textform erteilt werden.n nDie Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 11. Mai 2017,n15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:n nper Post: Bank für Tirol und Vorarlberg AktiengesellschaftnRecht und Beteiligungennz.H. Frau Michaela WredenStadtforum 1n6020 Innsbruckn nnper Telefax: +43 512 5333-1508n nper E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in Textform,nnbeispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen istn noder am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung amnVersammlungsort überreicht werden.n nEin Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werdennauf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unternwww.btv.atabrufbar.n nDie vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäßnfür den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der Hauptversammlung ist ein Widerrufndann wirksam, wenn er zumindest in Textform spätestens bei der Registrierungnvorgelegt wird.n nHat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, songenügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,ndass ihm Vollmacht erteilt wurde.n nEine Übermittlung der Vollmacht ist per SWIFT an BTVAAT22 (falls möglich alsnMessage Type MT599) möglich.n nGesamtzahl der Aktien und Stimmrechten nIm Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital dernGesellschaft EUR 55.000.000,-- und ist eingeteilt in 25.000.000 Stamm-nStückaktien und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährtneine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung dernHauptversammlung 15.537 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihrnkeine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolgenim Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 24.984.463.n nUm den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden dienAktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufindennund sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigennLichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.nEinlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.n nInnsbruck, im April 2017n n n Der VorstandnnnRückfragehinweis:nBank für Tirol und Vorarlberg AktiengesellschaftnRecht und BeteiligungennHerrn Dr. Stefan HeidingernStadtforum 1n6020 InnsbrucknTelefon: +43 512 5333 - 1500nnEnde der Mitteilung euro adhoc n--------------------------------------------------------------------------------nnnEmittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG n Stadtforum 1n A-6020 InnsbrucknTelefon: +43(0)5 05 333nFAX: +43(0)5 05 333- 1408nEmail: [email protected]: www.btv.atnBranche: BankennISIN: AT0000625504nIndizes: WBInBörsen: Amtlicher Handel: Wien nSprache: Deutschn nn
nn
nn
n
0 notes
fabiansteinhauer · 1 year ago
Text
Tumblr media Tumblr media Tumblr media Tumblr media Tumblr media Tumblr media Tumblr media Tumblr media
Schichten
Der Einsatz von Grisaille und von Farbmalerei innerhalb eines Bildes ist ein Mittel der Schichtung und der Entfaltung von Schichten. So impliziert und expliziert man Schichten und Schichtungen, etwa solche, die zu jeder Geschichte und jedem Geschichte gehören. Agarrando Pueblo (1978) setzt dieses Mittel, das in der Renaissance routiniert wird, ebenfalls routiniert ein. Natürlich setzt so ein Verfahren Gaudenzio Ferrari, der Frühmeister des Agit-Prop und Agit-Pop der propaganda fideae in Varallo ein, natürlich fällt das dem Warburg auf, natürlich nur deswegen, weil sie beide das Artifizielle händeln können.
Ospina und Mayolo arbeiten mit Mitteln, die Shklovsky zur Kunst als Verfahren zählt und Verfremdung nennt. Gleichzeitig operieren die beiden Filmemacher mit stratifikatorischer Differenzierung, und wie, nämlich ausgiebig bis exzessiv. Zu glauben, dass irgendwelche Vulkane erloschen seien, das will bei diesem Film nicht so recht gelingen, ebensowenig die Vorstellung, dass eine funktionale Differenzierung eine stratifikatorische Differenzierung erfolgreich abgelöst hätte oder aber leitende Führung errungen hätte. Dass es überhaupt Leitbilder oder Leitdifferenzen geben sollte, das will man bei dem Verfahren nicht glauben. Ich nicht.
Ospina und Mayolo brechen nicht nur das Verhältnis zwischen Realität und Fiktion immer wieder, sie brechen alle Relationen im Film (der selbst auch eine Relation, durchaus im Sinne eines Referendariats ist) immer wieder auf - bis die Unterscheidung zwischen Form und Inhalt oder zwischen Realität und Fiktion dem Film wie ausgetrieben ist - und statt dessen die Klarheit einer Stellungnahme einzieht, die nichts anderes bietet und fordert, als Formen und Relationen.
Kunst als Verfahren - keine Ausdifferenzierung und Systematisierung oder operative Schließung der Kunst, sondern Austreibung einer Unterscheidung wie derjenigen zwischen Form und Inhalt, um im Denken des Außen alles weiter und weiter zu treiben und niemandem und nichts einen Aufenthalt zu reservieren. Dem Recht kein Eigenes, der Kunst auch nicht, der Politik nicht. Das ist eines der Mittel, an denen das Kino auch zur Kunst der Vergütung oder Gutmachung, der Veredelung sowie des Durchgehenden und Passierenden wird, also zur ars boni at aequi und zu Medium und Technik juridischer Institutionen.
2 notes · View notes
ddpdirect · 8 years ago
Text
Bombardiers Chief Executive Officer veröffentlicht Erklärung über die Anpassung der Vergütung 2016 für leitende Führungskräfte
MONTREAL, QUÉBEC -- (Marketwired) -- 04/03/17 -- (TSX: BBD.A)(TSX: BBD.B)(OTCQX: BDRBF) - Alain Bellemare, Chief Executive Officer bei Bombardier, hat gefordert, dass der Vorstand von Bombardier für die sechs genannten leitenden Führungskräfte die Zahlung von mehr als der Hälfte der geplanten Vergütung für das Jahr 2016 bis zum Jahr 2020 aufschiebt. â??Bombardier ist sehr stolz auf seine Wurzeln in Quebec. Wir sind und werden Quebec und Kanada für ihre starke Unterstützung über die ... via Pressemitteilungen http://ift.tt/2nQnCJ7
0 notes
fondsinformation · 1 year ago
Text
Entlassung als Führungskraft immer öfter
Tumblr media
Entlassung als Führungskraft melden gegenwärtig Medienberichte immer öfter bei Meta, Amazon, Alphabet (Google) und Microsoft Führungskraft auf der Abschussliste Verschiedene Medien berichten derzeit wieder verstärkt über Entlassungen in der IT-Branche. Doch nicht nur Fachkräfte sind betroffen. Auch manche Führungskraft traf der Tiefschlag.     "'Laut Reuters sollen vor allem die Personalabteilung (angeblich soll dort ein Drittel des Personals entlassen werden) und Entwicklerabteilungen von dem Stellenabbau betroffen sein.' Microsoft wäre damit ein weiterer IT-Gigant, der in jüngster Zeit massiv Stellen abbaut. Zuvor hatten bereits Amazon (18.000 Entlassene) und Meta (11.000 Entlassene) eine Reduzierung ihrer Mitarbeiterzahlen angekündigt. Auch Salesforce will 8.000 Menschen entlassen. Elon Musk wiederum hatte bei Twitter einen Kahlschlag verursacht. HP wiederum trennt sich von 6.000 Mitarbeitern." Die offizielle Begründung ist fast überall die Gleiche: Letztendlich gehe es um "Effizienz" aus Kostengründen. Eine hohe Inflation und steigenden Zinsen bescherten Umsatzeinbrüche. Effizienz - Verhältnis von Ergebnis zu Aufwand Betriebswirtschaftlich geht es bei Effizienz um das (operative = kurz- bis mittelfristige) Verhältnis von Ergebnis und Aufwand. Für Fach- und Führungskräfte in der IT-Branche ist das weitgehend ungewohnt. Ging es doch bisher vielmehr um Kreativität und Innovation, um Wohlfühlen, Geld verdienen und arbeiten in einer "Familie". Jetzt erleben sie überwiegend etwas ganz anderes: "Auf LinkedIn und anderen sozialen Plattformen beklagen Tausende ehemaliger Mitarbeitende die skrupellose Art und Weise, in der sie entlassen wurden. Ein Unternehmen wie eine Familie zu behandeln, kann letztlich 'die Arbeitnehmer dazu zwingen, ihre eigene Ausbeutung zu ignorieren', so die Journalisten Charlie Warzel und Anne Helen Petersen." "Die Entlassungen in der Tech-Branche unterscheiden sich deutlich von denen an der Wall Street, die in den letzten Monaten ihre eigenen Entlassungsrunden eingeleitet hat. Mehr als 15.000 Mitarbeitende wurden bei Unternehmen wie Goldman Sachs, BlackRock, Citi und Morgan Stanley entlassen, wobei die Angestellten schnell vor die Tür gesetzt wurden. Aber anders als in der Technologiebranche werden Arbeitsplätze im Bankwesen von zwei Faktoren bestimmt: Leistung und die zyklische Natur der Märkte. Man macht sich keine Illusionen darüber, dass es sich bei diesen Arbeitsplätzen um etwas anderes als ein geschäftliches Arrangement handelt. Und jetzt werden die Arbeitnehmer, sowohl diejenigen, die entlassen wurden, als auch ihre Kollegen, die zurückbleiben, mit der harten Wahrheit konfrontiert: Der Arbeitsplatz ist nicht dasselbe wie eine Familie." (Business Insider, 01. 02. 2023) Führungskräfte - Chancen und Risiken bei drohender Entlassung Wer als Führungskraft nach deutschem Arbeitsrecht beschäftigt ist, genießt bei einer Entlassung in der Regel zumindest mehr Schutzrechte als die Kollegin oder der Kollege in den USA. Denn trotz ihrer gehobenen Stellung in der Unternehmenshierarchie und ihrer hohen Vergütung sind Führungskräfte meist arbeitsrechtlich "Arbeitnehmer" im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes § 5 Abs. 1, sofern sie nicht Aufgaben und Befugnisse als "leitende Angestellte" im Sinne des Abs. 3 wahrnehmen. Als "Arbeitnehmer" genießt eine Führungskraft den gleichen Kündigungsschutz wie andere Beschäftigte. Dies schließt ein, dass sie aufgrund ihrer häufig langjährigen Betriebszugehörigkeit auch längere Kündigungsfristen haben. Sollte es dennoch zu einer Kündigung kommen, rechnen Führungskräfte häufig auch mit einer hohen Abfindung. Denn aufrund ihrer bisherigen Vergütung kann selbst die sogenannte "Regelabfindung" gem. § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einen fünf bis sechstelligen Betrag ergeben. Gleiches gilt, wenn ein arbeitsgerichtlicher Streit letztendlich mit einer Abfindung nach § 10 KSchG endet. Um so hohen Abfindungen zu entgehen, greifen Unternehmensführungen nicht selten auf Tricks zurück, die Führungskräfte zur "freiwilligen" Aufgabe des Jobs veranlassen. Denn wer von sich aus geht, lässt sich vielleicht auch billiger abspeisen. Für alle, die in eine solche Zwickmühle geraten, hier einige Tipps zum sofortigen Download: "Sonderreport - 13 Fallen für Führungskräfte bei Abfindung"   Lesen Sie den ganzen Artikel
0 notes