#Im Wiesengrund
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Die Geschichte vom armen Madonnen-Schnitzer, dem guten Hirten und bösen Pfaffen (Teil 1)
In einem wilden Waldgebirge, mitten im Herzen Frankens, fernab der großen Städte und Handelsstraßen lebte einst ein Holzfäller, ein wackerer, unbescholtener Mann, den die Widrigkeiten des Lebens beizeiten lehrten, dem Schicksalsstrom die Stirn zu bieten. So war er einst von seinem bösen Landesherrn, welcher seine Untertanen nach England verkaufte, zum Kriegsdienst gepresst worden, dann aber den Schergen entkommen, bis er in einem einsamen Tale inmitten ausgedehnter Wälder zunächst ein Versteck und bald darauf eine feste Bleibe fand. Der Forst, in welchem der entlaufene Grenadier sich verdingte, war so weiträumig, dass selbst ein rüstiger Bursche es nicht vermochte ihn an vier Tagen zu durchqueren.
Um das kärgliche Auskommen zu verbessern, fällte der Dahergelaufene nicht nur die himmelwärts strebenden Buchen, welche allerorts die Berge bedeckten, sondern verdingte sich darüber hinaus noch als Köhler. Vor vielen Jahren hatte der vom Schicksal gezeichnete Mann eine verstoßene, gleichfalls nicht mehr junge Magd, namens Anna – einige behaupteten sie sei eine entflohene Nonne - bei sich aufgenommen, die fortan als sein heimliches Weib und Gehülfin bei ihm wohnte. Die Hütte, in denen die beiden hausten, war an vielen Stellen vom Wind, Schnee und Regen verwittert. Das Schindeldach voller Moos und vor dem kümmerlichen Gemüse-Gärtlein, das die Frau für die spärliche Zukost eingerichtet, rauschte ein munterer Bach, der in unzähligen Kaskaden aus einer engen Schlucht lauthals talabwärts polterte.
An jenem Orte, wo der Wildbach, umgeben von Sand, Kies und nacktem Felsen, in einen kleinen Fluss mündete, welcher von nun an in breiten Mäandern durch einen nassen Wiesengrund strömte, lag ein kleines Glasmacherdorf, überragt von einer ehrwürdigen Wallfahrtskirche, welches mit seinem geheimnisvollen Gnadenbild gleich einer Trutzburg seid Alters her den Menschen der Umgebung als geistige Zuflucht diente. Der Ort hieß Krähenberg. Der Name rührte von einem alten Galgenbaume her, der hier früher gestanden und oft von Todesvögeln umlagert war. Er diente der unteren Gerichtsbarkeit und es wurde voller Stolz jedem Fremden zur Warnung erzählt, dass kein einziger Dorfbewohner hier sein Leben ausgehaucht, sondern einzig herumziehendes Gesindel, das auf der Flucht vor den Amtsmännern des Fürstbischofes sich ins einsame Tal verirrt habe, um hier im Schutze der großen Wälder weiter ihrem verderbten Diebshandwerk zu frönen.
Die ehrbaren Männer des Dorfes siebten emsig den Sand des Flusses, schmolzen die Ausbeute in irdenen Öfen, eh die Glasbläser das wertvolle Gut zu kristallenen Trinkgläsern, kunstvollen Karaffen und farbigen Butzenscheiben formten. Hernach trugen sie ihre Ware rücklings in die kleine Residenz Stadt am Fuße des Gebirges, wo die Frauen sie auf dem Markte feilboten. Die aus Buchenholz gefertigte Kohle, welche sie für ihr edles Handwerk benötigten, lieferte ihnen der emsige Holzfäller, welcher im steilen Hang auf eigens gegrabenen Terrassen die gespaltenen Scheite zu haushohen Meilern auftürmte.
Mühsam und gefährlich war die Arbeit, bescheiden die Kreutzer, die nach Tagen des Fällens, Spaltens und Ausglühens im rauchenden Meiler endlich im Säckel der Fleißigen landeten. Abends war das Gesicht des Köhlers oft so stark vom Ruß geschwärzt, dass selbst das glasklare Wasser des schäumenden Gebirgsbaches es nicht gänzlich reinwaschen konnte. Es blieb stets ein Rest Schwärze, gleich öliger Malerfarbe an seinen zerfurchten Wangen hängen und auch sein fleißiges Weib, das ihm bei der Arbeit half, sah ob ihrer schmutzigen Strähnen, fleckigen Schürzen, Blusen und Röcke einer Bettlerin nicht unähnlich. Trotz der Widrigkeiten welches ihnen das Leben tagaus tagein bescherte, waren die beide Waldbewohner fromm und gottesfürchtig. Jeden Sonntag saßen sie auf den hinteren Bänken der Glasbläserkirche und verfolgten von herablassenden Blicken umschwirrt den Gottesdienst.
Der junge Kaplan, der stets ein Herz für die Mittelosen hatte, war ihnen wohlgesonnen und reichte den beiden ohne Arg die HEILIGE HOSTIE. Einmal raunte er dem Köhler ins Ohr: „Ich weiß, dass Ihr in Sünde lebt, aber noch größer sind die Sünden, die man euch und eurem werten Weibe angetan. Dann sah er hinüber zum Gnadenbild und sagte: Diese schwarze Madonna aus Lindenholz ist so alt, dass niemand ihren Meister kennt noch den Ort, an dem sie gestanden. Die Leute erzählen, dass bettelarme, aber mutige Leute sie während des großen Krieges einst aus einer Stadtkirche vor dem Raub der Flammen retteten und vor den Schweden versteckten. Später brachten Hirten, die gleichfalls vor den Landsknechten flohen, das wertvolle Kleinod in dieses einsame Waldtal. Eure Kleider sind oft vom Ruß gezeichnet, so wie die Madonna von dem Brande gezeichnet ist, mit dem böse Menschen sie einst in die Hölle schicken wollten. Mir dünkt, dass sie die große Schutzpatronin all jener ist, die gottlose Menschen in Bedrängnis brachten.
Eines Tages brach ein großes Ungemach über den Holzfäller und seine Frau herein. Eine hohe Buche, die bereits der Blitz gespalten hatte, fiel, nachdem die Axt den Stamm beinahe durchtrennt, vor der Zeit mit solcher Wucht und Schnelligkeit zu Boden, dass der Holzfäller nicht rechtzeitig zur Seite springen konnte. Ein trockner scharfer abgebrochener Astsparren, der wie eine Sichel aus einem der Hauptäste ragte, erfasste den Unglücklichen und zerschnitt ihm das rechte Bein von der Kniekehle aufwärts bis zum Gesäß. Ein Schwerthieb hätte nicht schlimmer, schmerzvoller und tiefer sein können. Im hohen Bogen spritzte das Blut auf den Waldboden, färbte das Moos dunkelrot und wollt in seinem schnellen Strome gar nicht mehr versiegen. Todesmutig zerriss der gute Mann sein Hemd und wickelte es um die klaffende Wunde. Mit letzter Kraft schleppte er sich durch den unwirtlichen Wald der Hütte entgegen und brach an der Türe endgültig zusammen.
Wie lange der Köhler schmerzend und ächzend im Wundbett auf dem Lager ausharrte, vermag niemand zu sagen. Tage oder gar Wochen rang der wackere Mann mit dem Tode. Das malträtierte Bein eiterte ohne Unterlass und Fieberkrämpfe schüttelten den geschwächten Körper. Sein Weib sammelte am Waldrand heilsame Kräuter und wusch täglich den tiefen Riss aus dem nicht nur das zerstörte Fleisch, sondern auch noch Sehnen ragten. Der elende Zustand der Köhlers verschlimmerte sich von Tag zu Tag. Am Ende war er so geschwächt, dass er nur noch röchelte und seinem weinenden Weibe auftrug den jungen Kaplan zu holen, damit er ihm die letzte Ölung gebe. Doch ehe die Frau eilfertig die Türe zum Schlafgemach geschlossen, rief er plötzlich hellwach und mit fester Stimme: „Anna, warte einen Moment. Sage dem Kaplan, ich habe gerade ein HEILIGES GELÜBDE abgelegt. Wenn ich wieder genese, so werde ich eine Madonna schnitzen, eine Maria aus hartem Buchenholz, aus dem selbigen, das mich jetzo dem Tode Nahe bringt. Ich bin nur ein einfacher Holzfäller und meine Werkzeuge sind Axt und Säge, aber so Gott will, wird er meine grobe Hand schicklich führen, wenn ich mit dem Messer das Antlitz der HEILIGEN GOTTESMUTTER aus dem Stammholz schäle.
Kaum dass sein Weib die Hütte verlassen und großen Schrittes den dunklen Talgrund hinabeilte, schloss sich das eiternde und nässende Ungemach, wie von Geisterhand, und als die gute Frau mit Tränen in den Augen wenige Stunden später dem Priester die niedrige Türe zum dunklen Schlafgemach öffnete, saß der Köhler bereits aufrecht im Bette und sah den Kaplan mit leuchtenden Augen an. Von seinem Gesichte ging eine solche Strahlkraft und Ruhe aus, dass man hätte glauben können der Totkranke sähe bereits das Paradies und die Himmelpforte hätte sich ihm auch ohne das heilige Sterbesakrament sperrangelweit aufgetan.
Der junge Kaplan, welcher Cyprian hieß und gleichfalls aus einem Waldgebirge stammte, welches jedoch weit im Osten lag, sah die große Wunde, die vor seinen Augen zusehends vernarbte und sagte vor Ehrfurcht erschauernd: „Egal ob euer Werk gelingen wird, guter Mann; ich werde in unserer ehrwürdigen Kirche einen Platz finden, an dem Ihr eure Dankesgabe aufstellen könnt. Mag die Figur, die Ihr schnitzt in Ermangelung von Kenntnissen über die Größe von Körpern und Gliedmaßen, auch unförmig und grob ausfallen. Weiterhin werde ich mit den kleinen Mitteln, die mir zu Verfügung stehen euch hinfort unterstützen, bis Ihr gänzlich genesen seid und eure schwere Arbeit als Holzfäller und Köhler wieder aufnehmen könnt. Auch soll es euch an Werkzeug nicht fehlen. Ein alter Herrgottsschnitzer, der kinderlos starb, hat mir seine Schnitzeisen, Feile, Raspeln und Stichel überlassen.
Wenige Tage später streifte der Köhler zum ersten Male nach langer Zeit wieder durch den Wald und ging justament zu jener Stelle, an der ihn das Ungemach so unvermittelt hart getroffen. Da lag das Ungetüm, das ihn so schmerzlich niedergestreckt, nun selbst wie ein Sterbender inmitten des vor der Zeit verwelkten Laubes. Er schritt bedächtig den Stamm ab, der sich zusehends gen Wipfel verjüngte und blieb auf einmal wie angewurzelt stehen. Dort wo sich die obersten Äste verzweigten, hatte die Natur eine Nische geschaffen, die einem Medaillon glich. Darin zeichnete sich, einem kunstvollen Relief nicht unähnlich deutlich ein Gesicht ab. Wie er genauer hinschaute, entdeckte er, dass es eigentlich zwei Gesichter waren, die ihn mit tiefem Ernst, aber zugleich heiter, unentwegt ansahen. Die bis dato glatte und ebenmäßige Rinde der Buche hatte an dieser Stelle die Gesichter und Körper der HEILIGEN MUTTERGOTTES und ihrem KINDE geschaffen. „Dies ist eine Botschaft des Himmels“, rief er begeistert aus und eilte, so schnell es sein immer noch ein wenig malträtiertes Bein erlaubte, nach Hause. Außerdem schwor er, den Baum nicht seiner ursprünglichen Bestimmung gemäß in kleine Stücke zu spalten, sondern ihn in seiner Natur zu belassen. Schließlich war die Buche ein Werk des Schöpfers und in dieser Weise dazu erwählt, auf natürliche Weise in den ewigen Kreislauf des Lebens einzugehen.
Am nächsten Morgen sägte er zusammen mit seinem wackeren Weibe die ellengroße Baumscheibe aus dem Stamm und trug den hehren Holzklotz heim in seine Hütte. Den Rest des Baumes überließ er dem bald eifrig wachsenden Unterholz, den immergrünen Farnen, Moosen, Pilzen und all den anderen vielfältigen Pflanzen, die mit Gottes Segen im wilden Waldgebirge wundervoll gediehen.
Spornstreichs ging der Köhler mit den Messern, welche ihm der gute Seelenhirte überlassen, an das ehrsame Werk. Er brauchte nur den wundersamen Linien und Zeichnungen der Rinde zu folgen, den Gesichter gleichen Auswüchsen des Stammes, den Einkerbungen und Rissen nachspüren, und wie durch ein Wunder traten von Tag zu Tag immer deutlicher die Umrisse und Körper der HEILIGEN GOTTESMUTTER und des JESUSKINDES hervor, ebenso wie deren Gewänder mit Faltenwurf, Borten und edlen Stirnreifen.
Als das Werk nach geraumer Zeit vollendet war, stellte er fest, dass die Figur noch etwas bedürfe. Dass es ihr augenfällig an etwas Kostbarem, Wertvollen mangele. An edlen Schätzen, wie sie die Madonna und Jesus inmitten güldener Altäre in den Händen halten. Ein edles Zepter, eine Kugel aus Gold, zum Zeichen, dass GOTT sie und CHRISTUS zum heimlichen Herrscher allen Irdischen ernannt. Aber ach, was konnte der arme Köhler seinem wohlfeilen Kunstwerk als letzte Dankesgabe vermachen? Mehr als kupferne Kreutzer fanden nie den Weg in den mageren Beutel, und jene waren überdies nach Wochen des Siechtums so gut wie aufgebraucht. Da erinnerte sich der Köhler an einen durchscheinenden Quarzkristall, den er einst im Bach gefunden. Jener war nicht größer, wie ein Taubenei und von Geröll und Sand so geformt, dass er ein wenig an einen trüben Glaskegel erinnerte. Jenen Fund holte er geschwind hervor und rieb ihn so lange mit gleichfalls harten glatten Bachkieseln, bis er vollends durchscheinend wurde und gleich einem edlen Kleinod schimmerte und glänzte. Mehr noch: Sobald ein abendlicher Sonnenstrahl, der schräg durch die niederen Hüttenfenster fiel, den wundersamen runden Steine traf, leuchtete sein Inneres wie himmlisches Feuer. Dieses vortreffliche Werkstück legte er als güldenes Zepter dem Jesuskinde in die zierlichen Hände; und damit es nicht verlorengehe bestrich er die Unterseite des Quarzes mit Harz und verband somit Holz und Stein zu einer untrennbaren Einheit. Als letzten Akt schnitzte der fromme Mann, des Schreibens kaum kundig, geleitet von seiner klugen Frau die Worte „Maria sei Dank“ in den Sockel.
Tags drauf klopfte der Genesene frohgemut an die Pforte des Pfarrhauses und gab die hölzerne Madonna in die Hände der Kirche. Der Kaplan traute seinen Augen nicht, als er die wohlgeformte Statue in den Händen hielt. Beinah zweifelte er daran, dass der einfältige Holzfäller und Köhler mit seinen groben Händen allein ohne fremde Hülfe das Wunderwerk aus hartem Buchenholz vollbracht, aber war nicht auch die schnelle Heilung ein Werk des großen Schöpfers gewesen. Hebt Gott nicht so manchen bislang verborgenen Schatz? Wird nicht aus einem König hin und wieder ein Bettler und aus einem Bettler über Nacht ein König. War nicht David ein Hirte, bevor ihn der Herr zum Führer Israels salbte? Kann nicht aus einem Manne, der im Walde Kohlenmeiler errichtet, mit Gottes Beistand ein Künstler werden? In selbiger Weise sprach Cyprian zum Köhler und machte zugleich Andeutungen das hölzerne Standbild am Sonntag feierlich einzuweihen und dem Stifter in Anwesenheit der Glasmachergemeinde für seine feine Kunstfertigkeit zu loben. Der gute Hirte tat dies in dem Glauben, er könne dem armen Waldarbeiter auf diese Weise für die Zukunft ein Zubrot bescheren, denn Herrgottsschnitzer waren in diesem abgelegenen Gebirge bislang eine Seltenheit.
Beschämt sah der Holzfäller ob dieser Lobesrede zu Boden und sprach: Wie Ihr zurecht erkannt, werter Cyprian, hat wirklich fremde Hülfe mein Werk wie von Zauberhand geschaffen. Ich will mich darob nicht mit fremden Federn schmücken. Der Herrgott hat meine Hand geführt. Jedoch nicht, um vor aller Welt als Wunderknabe zu glänzen, sondern um meine Dankesgabe in rascher Folge zu vollenden. Gebt meiner Holzfigur nur einen rechten Platz, aber verschweigt um Himmels Willen meinen Namen. Mir dünkt, das kleine Fenster auf der linken Mauerseite, nah am Eingang, wäre ein guter Ort. Der Platz ist dunkel dort. Nur im Winter fällt durch jene engen Butzenscheiben ein wenig Licht auf die tiefe Fensternische. Die meisten werden die Madonna erst erheischen, wenn sie nach dem Gottesdienst dichtgedrängt zur Kirchenpforte streben. Dort prangen an der schmucklosen Wand bereits eine Menge steinerne und hölzerne Tafeln, darob die Frommen für ihre wundersame Heilung dankten.
So geschah es, dass die Figur noch am gleichen Abend, als die Kirche menschenleer war, ihren gewünschten Platz in der Fensternische bekam. Blicke erheischte sie trotz ihres bescheidenen Platzes zuhauf, und mancher der Betenden sah unablässig hinüber zu ihr und einmal geschah es sogar, dass zur Weihnachtszeit, als die Sonne weit im Südosten unterging, die letzten Abendstrahlen das Kristall in der Hand des JESUSKINDES für einen kurzen Augenblick hell aufleuchten ließ, so wie einen gerade aufgegangenen und schnell wieder untergegangenen Stern. In diesem Augenblick soll Cyprian den Köhler und seinem heimlichen Weib Anna ein strahlendes Lächeln zugeworfen haben. Das Lächeln eines Engels, wie man später erzählte. Auch sollen Frauen, die ein Kindlein unter dem Herzen trugen, Kerzen vor der Madonna entzündet haben und daraufhin ohne Schmerzen sorgenfrei entbunden. Weiterhin soll den Glasmachern nicht entgangen sein, dass die Gesundung des Holzfällers und Köhlers, den man schon totgeglaubt hatte, in den gleichen Zeitraum fiel, wie das Auftauchender der rätselhaften Figur, von der niemand wusste, welche Werkstatt sie geschaffen, denn im Dorfe lebten allesamt nur Glasmacher und Glasbläser, die in ihrer kostbaren Zeit keine Lust hatten, sich an einem anderen Material als das Ihrige zu versuchen.
Die Herkunft der MUTTERGOTTES blieb also für dahin ein Rätsel, aber so mancher Glasmacher dachte insgeheim daran, dass der Köhler der Urheber jenes Kunstwerkes gewesen sein könnte, wenngleich die meisten ihre Ahnungen für sich behielt. So geschah es mitunter, dass man im Dorfe dem betagten Paar fortan mit mehr Respekt begegnete und manch einer, der sonst mit Kreuzern geizte, ohne lange zu feilschen dem Schöpfer der wunderbaren Figur für seine grobe Köhlerarbeit ein wenig mehr in den Beutel legte.
#doppelte moral#meinungsfreiheit#gutmenschen#Bildersturm#Madonnen-Schnitzer#schwarze Romantik#Staatskirche#Freimaurer#Illuminaten#Muttergottes#guter Hirte#Märchen
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☆ohh how much i luved u starboy☆
und wir vergraben unsere haende in den tiefen des wiesengrundes, mein brustkorb erhellt von deiner weise, in trug verborgen lag das geheimnis behütet inzwischen unseres seins, die haende gebunden, die haende vergraben, führ mich noch ein letztes mal hinab deiner felder und zeig mir wie du deine klinge führst, wie du deine wunden heilst, wie du vergibst mir meine liebe..im wiesengrund liegt immer noch ein teil von mir und all mein innerstes für dich
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FSFF, Feuerwehr, Seebad und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 30.09.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Nebgen: (Anm. d. Verf.: Für mich ein Stammgast). Er fragt nach dem WLAN im Rathaus, dem Geschosswohnungsbau Am Wiesengrund und die Hochwasservorsorge sowie die Sperrung des Verbindungsweges zwischen Prinzenweg und Wilhelmshöhenstraße? Er kritisiert die vollen Gullis. (Anm. d. Verf.: Also Aufregen aber nicht bei der Stadt anrufen? So klappt ein gutes Zusammenleben nicht.) Laut Abwasserverband kann das erst 2025 bearbeitet werden. (Anm. d. Verf.: Heute kein Thema Seeanbindung?)
Herr Janik: Das Gast-WLAN ist in Arbeit. Am Wiesengrund wird der städtische Geschosswohnungsbau nächstes Jahr beginnen. Die Stadt wird sich die Situation bei dem Verbindungsweg anschauen und mit dem Abwasserverband beraten.
Frau n.n.: Es geht um mögliche Baumpflanzungen, welche "Am Wiesengrund" aufgrund der Enge kaum möglich sind. Dort gehen aufgrund des schwierigen Untergrunds viele Bäume ein. Es soll bitte um Ersatz gesorgt werden. Auch die Grünstreifen zwischen den Wegen sollen besser bepflanzt werden. Aufgrund der nicht übernommenen möglichen Haftung durch die Anwohner soll doch bitte die Stadt dort etwas ändern. Die Retentionsbecken sind eine Herausforderung, es sollte aber auch dafür Lösungen geben. (Anm. d. Verf.: Die Fragen konnte man hier aus dem Beitrag sich selbst ableiten.)
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Seebad Starnberg; Sachstandsbericht
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Betriebsleiter wird in der Sitzung anwesend sein und einen Sachstandsbericht zur Entwicklung des Seebads abgeben.
Umsatzentwicklung im Seebad seit der Preiserhöhung im April 2024
.... Grundsätzlich kann zusammengefasst werden, dass seit der Preiserhöhung in jedem Monat ein fünfstelliger Betrag mehr als in den Vorjahren seit Eröffnung des Seebads erzielt werden konnte. Zu beachten ist dabei, dass erst seit Mai 2024 der Eintritt auch für Kinder bis 12 Jahre kostenlos ist. Zuvor mussten Kinder ab 6 Jahren Eintritt bezahlen.
Einführung eines 2-Stunden Tarifs für die Sauna
In letzter Zeit haben Kunden des Seebads vermehrt den Wunsch nach einem 2-Stunden-Tarif geäußert. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, ab der Wintersaison nach der Revision des Seebads, die vom 23.09.-20.10.2024 geplant ist, einen 2-Stunden-Tarif analog zum beliebten Abendtarif (ab 19:30 Uhr bis zur Schließung um 22:00 Uhr) für 25,00 Euro einzuführen. Bisher kann neben dem Abendtarif im Sommer nur ein Tagesticket und im Winter ein Tagesticket oder eine 4-Stunden Karte für die Sauna erworben werden.
Sicherheit im Seebad
Regelmäßig ist in der Presse zu lesen, dass immer weniger Kinder schwimmen können. Außerdem macht das Personal des Seebads immer häufiger die Erfahrung, dass Begleitpersonen von Kindern, die noch nicht schwimmen können, ihre Aufsichtspflicht nicht immer so ernst nehmen, wie es nötig wäre. Daher hat die Stadtverwaltung sich mit Systemen zur Erkennung von Ertrinkenden beschäftigt. Diese können unter Wasser Ertrinkende erkennen und sollen das Rettungspersonal in ihrer Arbeit unterstützen und die Sicherheit des Schwimmbads auf ein Höchstmaß verbessern. Die größte Schwierigkeit bei der Überwachung eines Schwimmbeckens ist nämlich den Boden des Beckens zu sehen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Aufsichtspersonal auch bei der Nutzung eines solchen Systems auf keinen Fall reduziert werden darf.
Das System zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen scannt mit Hilfe von Unterwasserkameras und Luftbildkameras datenschutzkonform, ohne toten Winkel und in Echtzeit von der Wasseroberfläche bis zum Boden das gesamte Becken. Eine Software, die mit künstlicher Intelligenz arbeitet, erkennt typische Ertrinkungssituationen wie zum Beispiel eine langsame Abwärtsbewegung. Die Kontrolle durch das Aufsichtspersonal kann über Monitore und tragbare Überwachungssysteme (z.B. Smartwatches, die via Vibration alarmieren) erfolgen.
Die derzeit verbauten Unterwasserscheinwerfer im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken sind in keinem guten Zustand. ... Für den reinen Austausch wäre mit Kosten in Höhe von mehr als 20.000 Euro netto zu rechnen. Bei der Installation eines Systems zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen wäre der Austausch der Scheinwerfer bereits inkludiert, da diese mit den Kameras gemeinsam ein Modul bilden. Die Stadtverwaltung rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von 115.000 Euro netto für die Verkabelungsleistungen sowie die Installation von Soft- und Hardware im Schwimmer- und im Nichtschwimmerbecken. Außerdem muss mit jährlichen Wartungskosten ab Inbetriebnahme im höheren vierstelligen Bereich gerechnet werden.
Systeme zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen kommen zum Beispiel auch in den Schwimmbädern in Pöcking, Schongau und Grünwald zum Einsatz.
Der stellvertretende Betriebsleiter berichtet auch von Problemen. Gerade die 10-12 jährigen, die umsonst ins Bad dürfen, benehmen sich nicht immer angemessen, so dass Hausverbote für einen Tag weitaus häufiger als früher ausgesprochen werden. Auch die vielen Kindergeburtstage bringen leider nie einen Besen zum Aufräumen mit. Er schlägt vor, dass Kinder bis 12 Jahre nur in Begleitung von Erwachsenen, die auch in die Verantwortung gezogen werden können, kostenlos bleiben sollen.
Die Debatte
Herr Mignoli (BLS): Der Worst-Case ist nur nicht eingetreten, weil der Vorschlag der Stadt vom Stadtrat abgemildert wurde. Im nächsten Jahr sollten die Preise noch einmal geprüft werden. Er hat die vorgestellten Zahlen fast so erwartet.
Herr Weidner (SPD): Wir reden heute um unerwünschte Kollateralschäden. Den 2-Stunden-Tarif unterstützt er. Auch die Sicherheitsmaßnahmen werden gewünscht.
Herr Beigel (CSU): Er fragt nach der Herkunft der Kinder bis 12. Er hält den Vorschlag für falsch, die alle kostenlos ins Seebad zu lassen. Es sollten nur unsere Kinder gefördert werden. Der Umsatz ist gestiegen. Die Besucherzahlen sind gesunken. Mit der Nichtwegnahme des Tarifs für unter 12-Jährige hätten wir die gewünschte KI-Sicherheitsmaßnahme schon finanziert.
Herr Wobbe (UWG): Damals haben wir eine gewaltige Erhöhung vorgenommen. Der Kostenlos-Tarif für die unter 12-Jährigen wurde nur knapp entschieden und sollte noch einmal unter die Lupe genommen werden. Die Erwachsenen-Preise sind zu viel erhöht worden und die Jugendlichen-Preise zu wenig erhöht worden (da jetzt kostenlos). Er fragt nach dem Frühschwimmen, ob das noch möglich ist.
Herr n.n.: Das wird nach der Revision 3x pro Woche möglich sein.
Frau Fohrmann (CSU): Sie findet die Anpassung bei den 10-12 Jährigen mit der Aufsichtsperson gut. Kann man die Zahl der Kindergeburtstage nicht pro Tag begrenzen und eine Pauschale je Veranstaltung verlangen. Hausverbote von einem Tag hält sie für keine ausreichende Maßnahme. Sie fragt nach einer Trennung der Termine für die Revision von Sauna und Hallenbad.
Herr n.n.: Die Handwerker brauchen dann nur einmal bestellt werden, wenn die Revisionen zusammengelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zum Seebad zur Kenntnis.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen 2-Stunden-Tarif in der Sauna für 25,00 Euro ab der kommenden Wintersaison einzuführen.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, Haushaltsmittel in Höhe von 115.000 Euro für die Installation eines Systems zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen im Schwimmer- sowie im Nichtschwimmerbecken für das Jahr 2025 einzuplanen.
Hinsichtlich des freien Eintritts für Kinder bis zu 12 Jahren wird kurzfristig ergänzend festgelegt, dass dieser nur gewährt wird, wenn diese in Begleitung einer Erwachsenen Person das Seebad besuchen. Alle anderen Kinder bis zu 12 Jahren zahlen den ermäßigten Tarif.
Wenn Kindergeburtstage im Seebad Starnberg veranstaltet werden, wird eine Servicepauschale von 20 € fällig.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Kulturförderung der Stadt Starnberg; Zuschuss Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF) für die Jahre 2025 und 2026
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Das Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF) fand vom 03.09.-12.09.2024 zum 18. Mal statt. Seit Beginn der Festivalgeschichte ist die Stadt Starnberg Hauptaustragungsort des Festivals und auch einer der Hauptsponsoren des FSFF. Im Vorfeld des FSFF stellt die Stadt außerdem jährlich einen Teil des Strandbads für das Kino-Open Air zur Verfügung.
In den Jahren vor Corona erhielt das Fünf-Seen-Filmfestival im Rahmen der Kulturförderung durch die Stadt Starnberg einen Projektkostenzuschuss i.H. von 20.000 Euro, eine Teilübernahme der Technikkosten i.H. von 10.000 Euro sowie die kostenfreie Nutzungsüberlassung der Schlossberghalle.
Darüber hinaus stellte die Stadt Starnberg den Filmpreis "Junge Perspektive" i.H. von 3.000 Euro. Um die gestiegenen Kosten aufgrund der Corona-Pandemie und der Inflation abzumildern, wurde für das Jahr 2021 ein Projektkostenzuschuss i.H. von 25.000 Euro, für das Jahr 2022 ein Projektkostenzuschuss i.H. von 22.400 Euro und für das Jahr 2023 ein Projektkostenzuschuss i.H. von 25.000 Euro gewährt. Die Teilübernahme der Technikkosten i.H. von 10.000 Euro und die kostenfreie Nutzung der Schlossberghalle wurde in diesen Jahren ebenso gewährt wie die Übernahme des Filmpreises "Junge Perspektive", den die Stadt Starnberg stets direkt an die Gewinner verbucht hat.
Im Zuge des Beschlusses des Kulturausschusses vom 21.02.2024 wurde der Zuschuss für das FSFF für das Jahr 2024 um 40% auf 23.000 Euro zzgl. der kostenfreien Nutzung der Schlossberghalle gekürzt.
Auch wenn die Presseberichterstattung der letzten Wochen einen anderen Anschein erwecken konnte: Die Stadtverwaltung unterstützt das FSFF stets in hohem Maße mit Rat und Tat. Daher fanden auch im Vorfeld des diesjährigen FSFF regelmäßige Gespräche mit dem Festivalleiter sowie seinem Organisationsteam statt. Besonders wichtig für die langfristige Fortführung des FSFF ist eine gewisse Planungssicherheit, damit der Festivalleiter das Festival langsam und nachhaltig an eine neue Generation übergeben kann. Daher hat er im persönlichen Gespräch um eine Zusage über einen festen Zuschuss für die nächsten drei Jahre gebeten. Die Stadtverwaltung kann sich gut vorstellen, eine feste Zusage für die nächsten zwei Jahre zu machen und die Höhe des Zuschusses an die "Vor-Corona-Zeit" anzupassen. Somit könnte der Festivalleiter fest damit rechnen, dass er für die Jahre 2025 und 2026 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro und eine Technikpauschale in Höhe von 10.000 Euro sowie die Schlossberghalle zur kostenfreien Nutzung erhält. Mit der Zusage für zwei Jahre würde man dem neuen Stadtrat, der sich voraussichtlich im Mai 2026 konstituieren wird, keine Entscheidung vorwegnehmen.
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Er hält den aktuellen Zeitpunkt für diese Entscheidung unglücklich. Wir haben ja in diesem Jahr alle Kulturzuschüsse gekürzt.
Herr Janik: Die Organisation des FFSF wird gerade umgestellt. Da hilft eine Sicherheit durch die Stadt.
Frau Henniger (FDP): Es wurden nicht alle Kulturzuschüsse gekürzt. Das Faschingstreiben wurde voll bezahlt. Vielleicht kann das ein oder andere Gutachten dafür eingespart werden. Vom FFSF profitiert auch der Einzelhandel.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie kann da im Prinzip schon mitgehen. Sie möchte die kostenlose Nutzung der Schlossberghalle gerne für alle wieder haben.
Herr Janik: Jeder Verein kann für das Folgejahr einen Antrag auf Zuschüsse stellen, welcher auch eine Erstattung der Mietkosten der Schlossberghalle enthalten kann.
Herr Dr. Glogger (WPS): Das FFSF ist das Zugpferd für Starnberg.
Herr Wobbe (UWG): Wenn wir besondere Veranstaltungen nicht kürzen, ist das in Ordnung. Die kostenlose Schlossberghalle spart dem FFSF erwähnenswerte Kosten.
Frau Döhringer: Die Zahl der Veranstaltungen in Schlossberghalle und Strandbad können durchaus entsprechend aufgeteilt werden. Die erlassenen Kosten liegen unter 10.000 €.
Frau Falk (SPD): Es ist etwas ganz Besonderes für Starnberg. Auch da gab es Preissteigerungen. Die Umstellung des FFSF braucht Sicherheit für eine Aufstellung für die Zukunft.
Frau Fohrmann (CSU): Sie nimmt die Buh-Karte in die Hand. Der Veranstalter ist beleidigt und die Stadt zahlt dann gleich mehr. Ihr fehlen ein paar Zahlen vom Tourismusverband, welche Gelder hier erwirtschaftet werden. Sie ist im Haushaltsausschuss und geht da heute nicht mit.
Herr Janik: Auch wir sollten nicht eingeschnappt sein. Es geht um das FFSF und nicht um eine Person.
Herr Heidinger (BLS): Er hätte da auch gerne mehr Zahlen, bevor Zuschüsse gezahlt werden. Es soll auf ein Jahr beschränkt werden. Auch soll es eine Abstimmung mit den anderen Gemeinden geben.
Herr Janik: Die Zuschüsse sind nur ein Ausgleich, wenn das FFSF Defizite hat.
Herr Jägerhuber (CSU): Er hat sich über die Kritik an den Zuschüssen dieses Jahr auch aufgeregt. Es war ein schwieriges Haushaltsjahr. Zwei Jahre sind eine kalkulierbare Größe. Wenn das heute beschlossen wird, soll die Summe für die kostenlose Nutzung der Schlossberghalle genannt werden. Wenn einigen noch Zahlen fehlen, kann das gerne auch noch einmal in einem Monat erneut zu beraten.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie stimmt dem Vorschlag zu, da die Erhöhung im Vergleich zu anderen Ausgaben relativ gering ist. Sie möchte gerne die Umsatzzahlen kennen, damit der Zuschuss in einer richtigen Relation gesehen werden kann.
Herr Janik: Vor jeder Auszahlung werden die Zahlen vom Veranstalter vorgelegt. Die Kalkulationen sind so ähnlich wie in den letzten Jahren.
Herr Fiedler (UWG): Viele haben Bauchschmerzen, das heute zu entscheiden. In vier Wochen soll die nächste Steuerschätzung veröffentlicht werden. Er beantragt die Verschiebung in den nächsten Ausschuss oder den Stadtrat.
Antrag Fiedler (UWG): Vertagung der Entscheidung:
abgelehnt: mehrheitlich
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir sollten das Fest abwägen und nicht einzelne Personen.
Herr Weidner (SPD): Er ist nicht neutral. Es stand die Frage im Raum, ob es überhaupt weitergeht. Es sind Überlegungen gestartet, das FFSF auf breitere Füße zu stellen.
Herr Beigel (CSU): Unsere Zuschuss-Differenz wird das FFSF nicht stürzen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, für das Fünf-Seen-Filmfestival für die Jahre 2025 und 2026 einen Projektzuschuss als Fehlbedarfsförderung in Höhe von 20.000 Euro sowie eine Teilübernahme der Technikkosten in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren. Ferner beschließt der Stadtrat, dass der Veranstalter die Schlossberghalle zum Zwecke des Fünf-Seen-Filmfestivals in den Jahren 2025 und 2026 kostenlos (ca. 9.000 € Zuschuss) nutzen darf.
angenommen: 20:6
TOP 6 Lösungsoptionen für die Stadt Starnberg auf der Grundlage des Feuerwehrbedarfsplanes; erste Maßnahmen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 24.06.2024 stellte Herr Oberbranddirektor Wolfgang Schäuble Vorschläge zu erforderlichen Maßnahmen nach dem durch die Forplan Dr. Schmiedel GmbH erstellten Feuerwehrbedarfsplan vor.
Dabei wurden Zahlen aus dem Bedarfsplan vom Januar 2021 verwendet, so dass sich folgendes Bild ergab:
Zur Aktualisierung der im Vortrag vorgestellten Zahlen bezüglich der Mitglieder und den jeweiligen Ausbildungsständen wurden mit E-Mail vom 29.07.2024 alle Kommandanten gebeten, die aktuellen Zahlen der aktiven Feuerwehrdienstleistenden einschließlich deren Ausbildungsstand, insbesondere die G26.3-Tauglichkeit, mitzuteilen.
Nach der Vorstellung der möglichen Lösungsansätze durch Herrn Oberbranddirektor Schäuble wurde die Verwaltung beauftragt, die zur Umsetzung der dargestellten Vorschläge erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten und erste Maßnahmen ... im September 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auf Folie 18 wurden folgende Empfehlungen gegeben:
Strukturelle Veränderung sind erforderlich für die Ortsfeuerwehr Starnberg
Hauptamtliche Besetzung von 6-18 Uhr von Mo-Fr mit 6 Einsatzkräften
Zuweisung der Feuerwehr als Team 114 zum SG 11
Hauptamtlicher Teamleiter 114
Besetzung variabel gestaltbar (Angestellte bis hin zu fw.-techn. Beamte)
Überarbeitung der Alarmierung für die Zuweisung an die Kleinalarmgruppen
Schaffung von Kleinalarmgruppierungen
Verbesserung der Bürgeransprache durch die Ämter der Stadt Starnberg
Ggf. Bau einer Feuerwehrbootshütte zur Attraktivitätssteigerung des Ehrenamtes und Optimierung der Einsätze auf dem See.
Organisatorisches
Sobald die Stelle für eine Führungskraft für das hauptamtliche Personal der Feuerwehr besetzt ist, wird das Team im Organigramm der Stadt Starnberg entsprechend abgebildet.
Personalausstattung
... ist Folgendes beabsichtigt:
Erhalt einer maximalen Einbindung der ehrenamtlichen Kräfte durch Verstärkung mit hauptamtlichen Kräften während der üblichen Kernarbeitszeiten von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Der Verfasser des Dokuments geht von der Notwendigkeit von 15,0 Stellen aus, um obiges sicherzustellen. Darüber hinaus ist zur Personalführung der gleichzeitig anwesenden sechs hauptamtlichen Dienstkräften eine zusätzliche Führungskraft (1,0 Stellen) erforderlich.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Derzeit sind im Unterabschnitt Feuerwehr 15,0 Stellen in A 8 im Stellenplan der Stadt Starnberg eingeplant. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 für den Stellenplan 2025 entschieden, 15,0 Stellen in A 8 sowie 1,0 Stellen in A 12 abzubilden. Von den 15,0 Stellen in A 8 sind derzeit 1,0 Stellen besetzt.
Weiteres Vorgehen:
Zur Besetzung der noch offenen 14,0 Stellen ist beabsichtigt, diese nach der Besetzung der Stelle als Führungskraft für das hauptamtliche Personal auszuschreiben. ...
Schaffung von Kleinalarmgruppierungen
Das Alarmierungskonzept wurde vom federführenden Kommandanten in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister Alfred Hörmann überarbeitet.
Nach den vorgeschlagenen Maßnahmen soll durch hauptamtliche Kräfte von Montag bis einschließlich Freitag in der Zeit von 06 Uhr bis 18 Uhr das gesamte Stadtgebiet im Einsatzfall abgedeckt werden. Hierdurch wird die freiwillige Feuerwehr massiv entlastet und auch die Abwesenheiten wegen der Berufstätigkeit abgefangen.
Durch ein schnelles Ausrücken der Wachhabenden, kann das gesamte Stadtgebiet innerhalb der Hilfsfrist von 8,5 Minuten erreicht werden.
Für die Zeit Montag bis Donnerstag von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr sollen zukünftig Kleinalarmgruppen eingerichtet werden, um einen ersten Trupp zum Einsatzort zu bekommen, der die Lage vor Ort erkundet und entsprechend nachalarmiert.
Am Wochenende soll die Einsatzfähigkeit, wie bisher durch einen Bereitschaftsdienst sichergestellt werden. Dieser ist von Freitag 18 Uhr bis Montag 06 Uhr im Feuerwehrhaus und wird durch die Aktiven gestellt.
Verbesserung der Bürgeransprache
Verbesserung der Bürgeransprache und auch Anwerbung neuer Mitglieder wurde vereinbart, dass die Feuerwehren einen Flyer erarbeiten, dass den Bürgern bei der Erstanmeldungen durch die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes mitgegeben wird. Dies soll eine direkte Ansprache der potentiellen Mitglieder sein und ermöglicht zudem die Integration der Neubürgerin/des Neubürgers in dem jeweiligen Ortsteil.
Die Feuerwehr Starnberg hat hier bereits einen Flyer entworfen, der seit Mitte August an die Neubürger Starnbergs ausgegeben werden.
Feuerwehrbootshütte (Ausführungen vom städtischen Bauamt)
Der Bau einer Feuerwehrbootshütte wurde zur Steigerung der Attraktivität des Feuerwehrdienstes, insbesondere in den Sommermonaten, bereits in der Vergangenheit vom federführenden Kommandanten beantragt.
Der Stadtrat hat am 27.01.2020 die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Bau einer Feuerwehrbootshütte (Standort offen) zu beginnen.
Grundlage für den Beschluss war der Vorschlag aus dem Zukunftskonzept der Feuerwehr, eine Feuerwehrbootshütte und einen Feuerwehrbadeplatz auf dem Gelände des Seebades zu errichten.
Zur derzeitigen Situation:
Das derzeitige Bootshaus der Feuerwehr befindet sich beim Mitarbeiter-Parkplatz des Seebades und verfügt über einen zugewiesenen Stellplatz.
Die Ausfahrt für das Boot, das im Sommerhalbjahr dort liegt und im Winterhalbjahr im Feuerwehrhaus untergebracht ist, erfolgt nach Norden in den Kanal. Nachdem dieser immer schnell mit Seegras "zuwächst" muss zum einen häufig gemäht werden und zum anderen gibt es trotzdem Probleme mit sich verhakenden Pflanzen. Außerdem kann ab einem Wasserstand von 584,62 m das Boot nicht mehr auslaufen, weshalb dann das Boot aus der Hütte gebracht werden muss (Anmerkung: die Meldestufe 1 liegt bei 584,72 m, also 10 cm darüber)
Im Jahr 2015 gab es Überlegungen zu Alternativstandorten für ein Bootshaus, u.a. im Bereich der Werft.
Bezüglich des nun vorliegenden Vorschlages, auf dem Grundstück des Freistaates Bayern - das als Liegewiese verpachtet Teil des Badegeländes am Seebad ist – im Bereich des Pumphauses des Abwasserzweckverbandes am Beginn der Würm das Feuerwehrbootshaus zu errichten, sind folgende Punkte zu beachten:
Flächennutzungsplan:
In der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Liegewiese des Seebades als Grünfläch mit der Zweckbestimmung "Badeplatz, Freibad" mit Baumbestand dargestellt. Der Nepomukweg ist als wichtige Fuß- und Radwegeverbindung dargestellt und der Ringkanal als Hauptabwasserleitung. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Satz 1 zu entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 8189:
Der avisierte Standort für das Bootshaus liegt innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 8189 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Badeplatz, Freibad" festgesetzten Bereichs, in dem bauliche Anlagen mit Ausnahme von Anlagen, die dem Freibadbetrieb dienen, wie z. B. Umkleiden, Duschen sowie Anlagen für Spiel und Sport, unzulässig sind. Der markante und wertvolle Baumbestand ist im gesamten Bereich der Liegewiese als zu erhaltender Baumbestand festgesetzt. Auch südlich der Pumpstation sind zahlreiche Bäume als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8189 erforderlich. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung, für die die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ausscheidet, sind die Umweltauswirkungen zu untersuchen und im Umweltbericht, der Teil der Begründung ist, zu beschreiben.
Zu betrachten sind insbesondere die Schutzgüter Flora und Fauna einschl. der Artenvielfalt, Boden, Wasser und Grundwasser, Klima, Landschaftsbild, Mensch, Kulturgüter sowie deren Wechselwirkungen. Der Umfang des naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichs ist zu ermitteln und entsprechende Ausgleichsflächen und –maßnahmen festzusetzen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8189 einschließlich Umweltbericht und Eingriffs/ Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Um die Belange des Artenschutzes umfänglich berücksichtigen zu können, ist die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erforderlich.
FFH-Gebiet/ europäisches Vogelschutzgebiet:
Die europäische Union hat 1992 die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) erlassen. Damit sollen europaweit besonders bedeutsame Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Zustand erhalten werden. Als bekanntester Beitrag zur Umsetzung der FFHRL wurden sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. Sie bilden gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Direkt an der Uferkante verlaufen die Grenzen des FFH-Gebietes Nr. 8133-371 "Starnberger See" und des europäischen Vogelschutzgebietes Nr. 8133-401 "Starnberger See". Im Rahmen der Bauleitplanverfahren sind die Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete zu untersuchen. Um die Belange des Artenschutzes umfänglich berücksichtigen zu können, ist zunächst die Durchführung einer FFH-Vorprüfung erforderlich.
Landschaftsschutzgebiet (LSG):
Direkt an der Uferkante verläuft die Grenze des "LSG Starnberger See und westliche angrenzende Gebiete". Nach derzeitigem Kenntnisstand würde eine Änderung des Bebauungsplans die Fläche des LSG nicht tangieren. Dies ist abschließend zu prüfen.
Überschwemmungsgebiet Würm:
Der avisierte Standort für das Bootshaus liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes Würm. Die "Verordnung des Landratsamtes Starnberg über das Überschwemmungsgebiet an der Würm im Gebiet der Gemeinden Gauting, Krailling und der Stadt Starnberg, von Flusskilometer 23,500 bis Flusskilometer 39,560 vom 05.07.2016" wurde am 20.07.2016 im Amtsblatt bekannt gemacht. Für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen gilt § 78 WHG.
Wasserrecht:
Für die Errichtung des Bootshauses sind wasserrechtliche Genehmigungen notwendig.
Ufermauer Seebad:
Es ist der Stadt Starnberg bereits bekannt, dass die bestehende Ufermauer im Bereich des zu errichtenden Bootshauses sanierungsbedürftig ist. Durch die gewünschte Schaffung einer Einbuchtung für die Lagerung des Bootes im bzw. knapp über dem Wasser ist ein Eingriff in die bestehende Spundwand notwendig und es muss geprüft werden, in welchem Umfang damit einhergehend die Ufermauer mit saniert werden muss.
Schifffahrtsstraße:
Nach bisheriger Kommunikation ist keine Beeinträchtigung oder bauliche Anlage in der Schifffahrtsstraße möglich. Mit der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung/Seenschifffahrt ist zwingend zu klären, ob der Standort Seebad für das Boot überhaupt möglich ist.
Zustimmung des Grundstückseigentümers:
In der Stellungnahme des Grundstückseigentümers der an die Stadt verpachteten Liegewiese, der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, wird darauf hingewiesen, dass bei der Bootshütte und der Abtrennung eines Teilbereichs zur Freizeitnutzung abzuwägen ist, ob der Freizeitzweck im Vordergrund steht oder Rettungs- und Hilfszwecke. Der Rettungs- und Hilfszweck muss durch die Feuerwehr nachgewiesen werden.
Verlust an Liegefläche für die Besucher des Seebades:
Durch die – auch aus haftungsrechtlichen Gründen - notwendige bauliche Abtrennung (Zaun) des Bereiches um das Feuerwehrbootshaus wird die Fläche der Liegewiese deutlich eingeschränkt, was zu Lasten der Besucher, der Besucherfreundlichkeit sowie zu Einnahmeverlusten führt. Auch müsste der dortige SUP-Verleih vermutlich weichen, was ebenfalls zu Einnahmeverlusten führt.
Raumprogramm und Nutzung:
Der von der Feuerwehr vorgesehene Nutzerkreis umfasst - neben den Feuerwehrdienstleistenden - noch folgende Gruppen unter Aufsicht: Feuerwehranwärter, Jugendfeuerwehrmitglieder, Angehörige und Kinder als Besucher sowie Besuchergruppen an bspw. einem Tag der offenen Türe. Es wird von Nutzungszeiten an 365 Tagen im Jahr, 24h an 7 Tagen die Woche für Schulungsbetrieb und Jugendraum ausgegangen, weshalb das Bootshaus durchgehend beheizt und betriebsbereit gehalten werden muss. Es muss mit Sanitärräumen bestehend aus Toiletten und Duschen, Umkleideräumen, einem Schutzkleidungsbereich sowie einem Lager mit Werkstatt ausgestattet sein. Schwarz/Weiß-Trennung ist einzuplanen. Das Boot soll mittels einer Hebeanlage zu Wasser gelassen werden. Im Obergeschoss soll es einen Aufenthaltsraum/ Schulungsraum mit Küche geben, sowie einen Balkon. Außerdem ist Elektro- und Datenverkabelung notwendig. Insgesamt ist somit von ca.- Außenmaßen von 9 x 16 Metern auszugehen. Vermutlich wird auch eine befestigte Zuwegung vom Stellplatz zum Bootshaus notwendig sein.
Zufahrt:
Die Feuerwehr plant, das HLF auf dem Stellplatz am Beginn des Mitarbeiterparkplatzes aufzustellen, und mit einem Sprinter im Schritttempo über den Nepomukweg zum Pumphaus zu fahren. Dort soll der Sprinter abgestellt werden und im Einsatzfall die Besatzung zum HLF bringen. Die Bearbeitung der zuvor genannten Punkte würde in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen hohe Kapazitäten binden.
Die Änderung des FNP sowie die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens liegen in der Zuständigkeit des SG 30. In der Prioritätenplanung des SG 30 ist das Thema Feuerwehrbootshaus bisher nicht berücksichtigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Falle eines Beschlusses zur Umsetzung des Feuerwehrbootshauses für die Durchführung von Bauleitplanverfahren mit der hier vorliegenden Vielzahl an zu berücksichtigenden Belangen erfahrungsgemäß ein Zeitraum von zwei Jahren einzukalkulieren ist.
Die Themen Wasserrecht, Überschwemmungsgebiet Würm und Sanierung Ufermauer liegen im Zuständigkeitsbereich des SG 32, auch hier muss aufgrund der dünnen Personaldecke selbst bei Einstufung in Priorität 1 mit einem verzögerten Beginn der Bearbeitung gerechnet werden. Erst wenn die o. g. Aspekte geklärt sind, wird das SG 31 die Umsetzung der Baumaßnahme inkl. Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens betreuen.
Für die ersten Schritte, d. h. Klärung der planungsrechtlichen Aspekte sowie Grundlagenermittlung und Vorentwurf der Sanierungsplanung der Ufermauer mit Grobkostenschätzung sind Planungskosten in Höhe von 100.000 € einzukalkulieren.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Das hört sich gut an. Alles ist abgestimmt. Die Hürden für das Bootshaus sind machbar. Ob man die 100.000 € für die Vorplanung braucht, sieht er nicht.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt nach den Stundenzahlen für die 15 Hauptamtlichen. Ist das richtig berechnet?
Herr Beck: Der Faktor 3 ist schon knapp. In Frankfurt wird mit 5 gerechnet.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte den Punkt 3 auftrennen. Wenn FFH-Gebiete betroffen sind, kann das teuer werden. Sie fragt nach einen Luftbild für den möglichen Standort. Gibt es da nicht günstigere Standorte.
Herr Janik: Der ganze See ist FFH-Gebiet. Die Planung soll ja klären, ob es Planungshindernisse gibt. Die Standortwahl ist immer der erste Schritt einer Planung. Die finale Entscheidung wird im Stadtrat natürlich wieder vorgestellt.
Frau Henniger (FDP): Das Haus dient auch für den Einsatz. Gibt es da keine Förderung? Braucht man da unbedingt einen Architekten?
Herr Janik: Für den Bau gibt es auch eine Förderung. Bitte keine Selbstverständlichkeiten in die Beschlussvorlagen.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie hat die Sorge, dass nach der Einstellung der Hauptamtlichen, die ehrenamtlichen Strukturen leiden werden. Es gibt einen Paradigmenwechsel. Wird es eine Zwei-Klassen-Feuerwehr geben? Wir sollten möglichst viele Freiwillige engagieren und werben.
Herr Janik: Es gibt zwei Gutachten, die uns zeigen, dass wir Hauptamtliche benötigen. Es gibt einen Paradigmenwechsel, der aber notwendig ist. Es gibt die Hauptamtlichen, um die Ehrenamtlichen zu entlassen.
Herr Frühauf (CSU): Er sieht zu den Hauptamtlichen keine Alternative. Er hat sich umgehört. Die Ortsfeuerwehren haben damit kein Problem. Er plädiert darum, dass die Feuerwehrkommandanten der Ortsfeuerwehren über Neubürger informiert werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Aktuell unterstützen Starnberg auch oft die Ortsfeuerwehren, was auch nicht selbstverständlich ist. Es ist höchste Zeit, den Beschluss zu den Hauptamtlichen zu treffen. Die Feuerwehrbootshütte wird ein langer Prozess sein. Es gibt 12 Hürden dafür zu überwinden. Es sollte langsam und konzentriert umgesetzt werden. Alles zeitgleich umzusetzen wird nicht möglich sein. Nach dem heutigen Beschluss, sollte das Projekt mit dem federführenden Kommandanten noch einmal besprochen werden. (Anm. d. Verf.: Jetzt verliere ich etwas den Faden.)
Anton Summer (BMS): Er liest von 6 Hauptamtlichen. Dazwischen waren es 10, jetzt 14. In Percha gibt es ja das Bootshaus der Wasserwacht. Vielleicht gibt es da Synergien.
Herr Beck: Da wurde sich zwischendurch verrechnet.
Herr Janik: Von Percha ist der Weg zum Einsatz etwas schwierig.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Nicht alle Uferbereiche sind auch FFH-Gebiet. Das ist fachlich genau anzuschauen.
Herr Heidinger (BLS): Er möchte die Kosten im Beschluss festgehalten haben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zur organisatorischen Einordnung der Feuerwehr in die Verwaltungsstruktur, zur Bürgeransprache und der Einrichtung von Kleinalarmierungsgruppen zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 14 vakanten Stellen auszuschreiben, sobald die Stelle der Führungskraft besetzt ist.
Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Feuerwehrbootshütte zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Planung der Bootshütte notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € im Haushaltsjahr 2025 einzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass als erstes der Standort zu untersuchen ist.
angenommen: 25:1 (? zumindest eine Gegenstimme)
TOP 7 ÖPNV Fahrplanwechsel 2024; Anträge der Stagenda
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
In der Sitzung des Lenkungskreises "Stagenda21" am 05.06.2024 wurde unter TOP 3.4 beantragt, dass ab dem kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2024 die folgenden Punkte umgesetzt werden, zu welchen die Verwaltung jeweils Stellung nimmt. Bereits in der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass der ÖPNV eine Aufgabe des Landkreises ist und dass bei zusätzlichen Maßnahmen die Kosten von Seiten der Stadt getragen werden müssen.
"Die Stadt setzt sich mit einer Werbekampagne für eine bessere Bekanntheit der vorhandenen Busverbindungen ein, Linie 901, 902, 903, 904, 909, 950, 951, X900, X970."
Stellungnahme der Verwaltung:
Für eine Werbekampagne liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Landratsamt Starnberg. Die Verwaltung empfiehlt zur Vermeidung anfallender Kosten einen Antrag beim Landratsamt für eine solche Kampagne zu stellen.
"Die Stadt benennt dem Lenkungskreis die Kosten für die einzelnen Buslinien, soweit sie diese tragen muss."
Stellungnahme der Verwaltung: Wegen laufender Ausschreibungen werden Angaben zu den Kosten von Seiten des Landratsamtes derzeit nicht herausgegeben. Von Seiten der Stagenda soll selbstständig ein Antrag an das Landratsamt als zuständige ÖPNV-Stelle gestellt werden.
"Die Stadt Starnberg benennt dem Lenkungskreis mit welchen Änderungen zum nächsten Fahrplanwechsel gerechnet werden muss."
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird den Lenkungskreis entsprechend über die Änderungen in Kenntnis setzen.
"Der AK Verkehr (Anm.: derzeit Fr. Franken) erhält wieder die Gelegenheit bei Diskussionen zu Änderungen im ÖPNV für Starnberg teilzunehmen bzw. Stellung zu nehmen."
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird dem AK Verkehr eine Teilnahme an Besprechungen zum Thema ÖPNV ermöglichen.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Wie wird der Stadtrat eingebunden?
Herr Beck: Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis hat sich verbessert. Die Unstimmigkeiten betreffen immer nur die Kosten.
Herr Janik: Die Stadt ist für den ÖPNV zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag beim Landratsamt für eine Werbekampagne zur Steigerung der Attraktivität städtischer Buslinien zu stellen.
Die Verwaltung teilt der Stagenda mit, dass selbstständig ein Antrag zur Mitteilung der Kosten einzelner Buslinien von Seiten der Stagenda an das Landratsamt als zuständige ÖPNV-Stelle gestellt werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Lenkungskreis Änderungen zum Fahrplanwechsel 2024 mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem AK Verkehr eine Teilnahme an Besprechungen zum Thema ÖPNV zu ermöglichen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 VHS StarnbergAmmerSee e.V.; Bestellung einer Stellvertretung für den Aufsichtsrat
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat Stadtratsmitglied Tim Weidner als Vertreter der Stadt Starnberg im Aufsichtsrat der Volkshochschule StarnbergAmmerSee e.V. benannt. Die Leiterin der VHS ist nun mit der Bitte an die Stadtverwaltung herangetreten, auch eine Stellvertretung für Herrn Weidner zu benennen. Wegen ihres beruflichen Hintergrunds schlägt die Stadtverwaltung Stadtratsmitglied Katja Fohrmann als Stellvertreterin für Tim Weidner vor.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat benennt Katja Fohrmann als Stellvertreterin für Tim Weidner im Aufsichtsrat der VHS StarnbergAmmerSee e.V.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Museum Starnberger See; Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2024 die Anpassung der Eintrittspreise für das Museum Starnberger See beschlossen. Daher muss die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See vom 01.05.2023 geändert werden.
Die Debatte
Frau Falk (SPD): Ihr fehlt eine Jahreskarte.
Herr Beck: Als Mitglied im Förderverein hätten sie quasi eine Jahreskarte.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach einem bestimmten Preis.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Starnberger Rentnern sind sicher nicht so bedürftig.
Beschlussvorschlag
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See vom 01.11.2024
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Änderungssatzung:
§1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See vom 01.05.2023 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Für die Besichtigung des ,,Museum Starnberger See'' werden Gebühren wie folgt festgesetzt:
Regulärer Eintritt: Personen ab 18 Jahre ohne Ermäßigungen: 7 Euro
Ermäßigter Eintritt: Rentner, Auszubildende, Schüler, Studierende, Absolvierende des Bundesfreiwilligendienstes (oder vergleichbare Freiwilligendienste), Menschen mit Sozialausweis, Arbeitssuchende, Menschen mit einer Behinderung (ab GdB 50), Inhaber der Ehrenamtskarte des Freistaats Bayern: 5 Euro
Freier Eintritt: Personen bis 18 Jahre, Besuchende an ihrem Geburtstag, Schulklassen, Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen, die Kindergruppen oder Schulklassen begleiten oder zur Vorbereitung (schriftl. Nachweis der Schule oder Institution), VdK (Verband Deutscher Kunsthistoriker), ICOM (International Council of Museums); AICA (Internationaler Kunstkritikerverband), BVGD (Bundesverband der Gästeführer Deutschland); Inhaber eines gültigen Presseausweises, Zustifter der Kulturstiftung Starnberg, Mitglieder des Freundeskreises: 0 Euro
Familien: zwei Erwachsene mit eigenen Kindern unter 18 Jahren: 8 Euro
Museumssonntag: Jeweils am ersten Sonntag im Monat: 1 Euro
Gruppen: ab 10 Personen pro Pers.: 5 Euro
Gruppenführungen: bis 20 Pers. ca. 1-1,5h, zzgl. Eintritt: 85 Euro
Kreativführungen: für Kindergruppen oder Schulen bis 25 Pers. ca. 1,5h: 50 Euro
Gruppenführungen: für Schüler oder Studierende bis 25 Pers. ca. 1,5h, zzgl. Eintritt: 50 Euro
Öffentliche Führung: Teilnahme pro Person, zzgl. Eintritt: 5 Euro
Trauung im Museum: zzgl. Gebühren des Standesamts, sowie anfallende Reinigungsgebühren für Hussen und Getränke laut Angebot des Museums: 390 Euro
§2
Die Satzung tritt zum 01.11.2024 in Kraft.
angenommen: eintimmig
TOP 11 Stadtbücherei Starnberg; Änderungssatzung zur Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Da DVDs von den Nutzern der Stadtbücherei nicht mehr stark nachgefragt werden, kann die strengere Regelung zur Entleihfrist und Verlängerung an alle anderen Medien angeglichen werden. Daher muss die Benutzungssatzung angepasst werden:
Beschlussvorschlag
Änderungssatzung zur Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei vom XX.10.2024
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1. Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Satzung:
§1
Die Satzung zur Nutzung der Stadtbücherei vom 25.10.2018 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
2. Die Ausleihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt oder die Anzahl der auszugebenden Medien beschränkt bzw. geändert werden. Die Leihfrist kann ferner auf Antrag maximal zweimal verlängert werden, sofern die Medien nicht vorgemerkt sind.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Veranstaltung "Starnberg bewegt 2024"
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Verein CityInitiative Starnberg e.V. hat im Rahmen der Veranstaltung "Starnberg bewegt" einen Antrag auf Einrichtung eines verkaufsoffenen Sonntages am 13.10.2024 gestellt. "Starnberg bewegt" ist in Starnberg bereits etabliert und zieht viele Besucher an. Die Veranstaltung findet im Starnberger Zentrum am Kirchplatz statt; sie wird noch separat nach Art.19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz genehmigt.
Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes ist für das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag der Erlass einer Verordnung erforderlich. Nach einem Rundschreiben der Regierung von Oberbayern ist außerdem die jeweilige Veranstaltung noch vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu genehmigen bzw. festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Verordnung über den verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Starnberg am 13.10.2024 vom…
Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:
§ 1
(1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen anlässlich der Veranstaltung „Starnberg bewegt" am Sonntag, den 13.10.2024 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet der Stadt Starnberg ohne eingemeindete Ortsteile in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr offenhalten.
(2) Folgende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sind zu beachten: a. §§ 17 und 24 LadSchlG, b. Bestimmungen der Arbeitszeitordnung, c. Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel, d. Jugendarbeitsschutzgesetz und e. Mutterschutzgesetz.
§ 2
Diese Verordnung gilt am 13.10.2024.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Friedhofsangelegenheiten; Ehrengrab Ina Seidel
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.06.1970 wurde die damals in Starnberg lebende Schriftstellerin „in Würdigung und Anerkennung ihrer dichterischen Leistungen“ zur Ehrenbürgerin ernannt worden.
Ina Seidel verstarb am 02.10.1974. Sie wurde auf dem Neuen Friedhof in Tutzing beigesetzt. Nachdem die Verleihung der Ehrenbürgerwürde ein höchstpersönliches Recht ist, das nur lebenden Personen zuteilwerden kann, erlischt dieses mit dem Tod.
Die Stadt Starnberg hat sich bereit erklärt, das Nutzungsrecht und die Pflege des Grabes zu übernehmen und dieses als Ehrengrab zu erhalten.
Mit Schreiben vom 10.07.2024 informierte uns die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Tutzing darüber, dass das Nutzungsrecht am 06.10.2024 endet. Eine Verlängerung ist nach der Gebührensatzung für zehn Jahre möglich und verursacht Kosten in Höhe von 1.584 Euro. Weitere Kosten entstehen für die Grabpflege, für die jährliche Kosten von etwa 265 Euro entstehen.
Die Stadt Braunschweig hat sich im Jahr 2006 eine wissenschaftliche Hinterfragung der Rolle Ina Seidels durchführen lassen; ...
Der Stadtrat befasste sich bereits im Jahr 2021 mit Ina Seidel, .... Die Verwaltung wurde 2021 vom Stadtrat beauftragt, zur Klarstellung des historisch-kritischen Hintergrunds ein Zusatzschild für das Straßenschild des "Ina-Seidel-Weg" zu entwerfen, welches unter dem Straßenschild angebracht wird.
Die Debatte
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie fragt, ob der Zusatz am Straßenschild bereits angebracht ist. Sie plädiert dafür, die Grabpflege aufzugeben.
Herr Jägerhuber (CSU): Warum wird das heute vorgelegt? Er tut sich schwer, die Grabpflege fortzuführen.
Herr Beck: Normalerweise werden die Gräber von Ehrenbürgern von der Stadt Starnberg immer gepflegt. Hier gibt es aber auch kritische Stimmen. Deshalb wird das hier noch einmal beraten.
Beschlussvorschlag
Das Grabnutzungsrecht des Ehrengrabes Ina Seidel wird nicht verlängert und läuft am 06.10.2024 ab. Der Grabpflegevertrag ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
angenommen: 16:8
TOP 13 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat; Fraktionswechsel des Stadtratsmitglieds Marc Fiedler
Beschlussvorlage
Der Stadtrat nimmt den Fraktionswechsel von Herrn Marc Fiedler zur Kenntnis.
Der Stadtrat bestellt die im folgenden genannten Mitglieder der Stadtratsfraktion UWG für folgende Ausschüsse.
Haupt- und Finanzausschuss: Herr Wobbe, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Dr. Schüler)
Bauausschuss: Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler, (Herr Dr. Schüler, Herr Wobbe)
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Wobbe)
Kulturausschuss: Herr Wobbe, Herr Dr. Schüler, (Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler)
Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Wobbe)
Projektausschuss Bahnhof See: Herr Prof. Gassner, Herr Dr. Schüler, (Herr Fiedler, Herr Wobbe)
Projektausschuss Verkehrsentwicklung: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Wobbe)
Ferienausschuss: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Wobbe, Herr Prof. Gassner)
Werkausschuss: Herr Wobbe, (Herr Dr. Schüler, Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler)
Rechnungsprüfungsausschuss: Herr Wobbe, (Herr Dr. Schüler, Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler)
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Es gibt bisher einen Asylbewerber, der nach Leistungsgesetz im Betriebshof arbeitet. Er führt weitere Zahlen vom Landratsamt auf. Demnächst gibt es wieder den Volkstrauertag. Er war bei dem Gedenktag in Italien. Es war eine erschütternde Erfahrung.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie informiert, dass festgestellt wurde, dass zwei Schulen jede Menge Stühle und Tische im Depot haben. Eine Neubestellung von Möbeln wurde auf Eis gelegt. Es wurden 40.000 € gespart. Bei den Haushaltsberatungen sollten auch die Lagerbestände geprüft werden.
Herr Mignoli (BLS): Kann die Stadt den Beschluss zur ÖPNV auch dem Landratsamt übermitteln.
Frau Falk (SPD): Die Fair-Trade Woche ist wieder demnächst. Sie möchte die Wette vom letzten Jahr wiederholen.
Frau Fohrmann (CSU): Die Feuerwehr Hadorf noch keine Piepser bekommen.
Herr Janik: Die wurden bisher nur bestellt.
Frau Henniger (FDP): Wann erhält die Idee von SzS die vertiefte Planung? Die Bahnhöfe sind in einem vermüllten Zustand. Kann man da mal einen Vor-Ort-Termin mit der Bahn vereinbaren?
Herr Janik: Wenn die Bahn sich das Projekt vorstellen lassen möchte, darf SzS das bei der Bahn vorstellen. Wir hatten schon einen Ortstermin. Wir nehmen das nicht so hin. Die Stadt moniert regelmäßig den Zustand der Bahnhöfe.
Herr Summer (BMS): Er schlägt eine entsprechende Bemalung der Straßen bei der Verbindungsstraße beim Prinzenweg vor, damit die Fahrzeuge langsamer fahren.
Herr Janik: Leider sind wir nicht völlig frei, was man auf die Straße malen darf.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Förderung für das FFSF ist jedes Jahr? Solange Seeaufschüttungen in einem Vorschlag geplant werden, sollten wir da die Finger davon lassen.
Frau Kammerl (CSU): Sie ist gerade schon dabei, einen Ortstermin zu organisieren. Da ist Frau Henniger bekannt. Warum wird das wieder so dargestellt als wenn die Stadt da nicht aktiv ist.
Herr Janik: Das kommt in letzter Zeit von einer Partei öfter, dass Dinge eingefordert werden, die schon länger in Arbeit sind.
(M)ein Fazit:
Auch wenn man darüber lästern kann, dass die UWG am Ende der Legislaturperiode immer mit mehr Stadträten vertreten ist als zu Beginn, hat es für mich schon etwas Positives, denn - Kommunalpolitik ist Sachpolitik, da haben sowohl wilde Forderungen oder Versprechungen noch das Propagieren nicht durchführbarer Lösungen keinen Platz. Und da es sich bei der Kommunalwahl um eine reine Personenwahl handelt - dass man auch oben bei jeder Gruppierung ein Kreuz machen kann, ist nur für diejenigen, die sich nicht so sehr mit den zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten auseinander setzen möchten -, gehen die Veränderungen in den Ausschüssen voll in Ordnung.
Und es konnte heute durchaus auch wieder festgestellt werden, dass nicht alle die Zeit finden oder sich nehmen, die Beschlussvorlagen vor der Sitzung durchzuarbeiten.
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„Im schönsten Wiesengrunde“ - Freddy Quinn, Gesang Aufnahme aus dem Jahr 1965
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Der Schimmel
Wolkenverhangener Himmel, regendurchflutetes Land, auf der Wiese ein Schimmel, durchnäßt sein weißes Gewand. Nebelschwaden, grauweiße Front, silbern, mit Tröpfchen beladen, verschwunden der Horizont, Westwind spielt leis Serenaden. Dem Schimmel scheint es egal, läßt alles reglos geschehen, gleicht einem marmornem Denkmal, bleibt starr im Wiesengrund stehen. Bis plötzlich ein Wiehern ertönt, hallend, aus sehr weiter Ferne, und sich der Himmel verschönt, mit seiner Sonnenlaterne. Da spitzt der Schimmel die Ohren, galoppiert wuchtig durch’s Gras, als gäb ihm jemand die Sporen, Kraft, Lebensfreude und Spaß.
Horst Rehmann (20. Jhdt.) Deutscher Autor, Künstler und Schriftsteller zum Video
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"Heidegger Ein deutsches Leben" Lorenz Jäger (Rezension)
Was ist das Besondere an "Heidegger ein deutsches Leben" Der frühere FAZ-Redakteur Lorenz Jäger hat schon über Theodor Wiesengrund Adorno und Walter Benjamin geschrieben. Mit „Heidegger - ein deutsches Leben“ untersucht er chronologisch anhand Heideggers Schriften, Briefen und weiteren Dokumenten, Heideggers Denken. Es gibt viele Biografien Heideggers. Was ist neu an dieser Biografie? Es ist die erste Biografie, nach der Bearbeitung der schwarzen Hefte aus Heideggers Nachlass. Durch diese Hefte konnte 2015 einwandfrei belegt werden, dass der deutsche Philosoph ein Antisemit war. "Heidegger Ein deutsches Leben" - Kann man Heidegger unbefangen gegenübertreten? Sofort stellte sich mir die Frage, wie ich persönlich der Person Martin Heidegger gegenüber stehe. Martin Heidegger, ein Philosoph mit zahlreichen Liebschaften, Hannah Arendt, Elisabeth Blochmann u.w.Hierzu muss aber auch erwähnt werden, dass Elfride eine Affäre mit ihrem Jugendfreund Dr. Friedel Caesar hatte. Von ihm erwartete sie ein Kind. Heidegger kannte die Umstände. (...) dass Friedel Dich liebt, wusste ich längst - Dich darüber zu fragen wäre mir kleinlich vorgekommen - gewundert hat mich zuweilen, dass Du mirs nicht eher sagtest."S.103. Martin Heidegger, ein Philosoph, der Kollegen denunzierte? „Nicht ganz leicht findet man eine Formel für Heideggers Verhalten gegenüber seinen jüdischen Schülern und Kollegen. Mit einigen markanten Ausnahmen kann man es als einerseits loyal bezeichnen, wobei andererseits die vom neuen Regime erlassenen Beschränkungen gegenüber Juden nie grundsätzlich in Frage gestellt werden.“S. 285. Martin Heidegger, ein Philosoph, der den Nationalsozialismus und vor allem Adolf Hitler verherrlichte. „(...) der Botaniker Friedrich Oelkers, wendet sich an Jaspers mit der Bitte um eine gutachterliche Stellungnahme: «Ich persönlich kann mich der Tragik nicht verschließen, die seine Figur als Rektor überschattet. (…) Der Nationalsozialismus, den er sich zurechtgemacht hatte, hatte mit der Wirklichkeit nichts gemein. Aus diesem luftleeren Raume heraus agierte er als Rektor, fügte der Universität unendlichen Schaden zu und sah plötzlich überall Scherben um sich herumliegen.“S. 388. Martin Heidegger, ein Philosoph, der seine Gesinnung nie widerrief. Kann man unbefangen die Biografie dieses Menschen lesen, ohne das Wissen über seine Gesinnung mit einzubeziehen? Die Frage muss sich jeder selbst beantworten. Ich kann es nicht. Trotzdem war ich sehr interessiert daran, wie ein Mensch beschaffen sein muss, der auf der als "Zauberer von Meßkirch" bezeichnet wurde und gleichzeitig der Urheber der schwarzen Hefte war. "Heidegger Ein deutsches Leben" - Darf man Heidegger unbefangen gegenübertreten? 1933 trat Heidegger der NSDAP bei. Hannah Arendt empfand das, wie sie es später nannte, die „Entfremdung von Feinden“. Das ist die eine Sache, etwas viel Schwerwiegenderes ist für mich, dass er sich bis zu seinem Tode nicht davon distanziert hat. Jürgen Habermas veröffentlichte im Juli 1953, noch vor Beendigung seiner Dissertation, einen Artikel in der FAZ unter der Überschrift „Mit Heidegger gegen Heidegger denken: Zur Veröffentlichung von Vorlesungen aus dem Jahr 1935“. In diesen Vorlesungen wurde die Nähe der Person Martin Heideggers und seines Denkens angeprangert. (Vgl. Habermas Handbuch. S.3.) Lorenz Jäger zeigt uns in seiner Biografie, anhand von Heideggers Textdokumenten nun das Bild eines Mannes mit vielschichtigen Seiten. Gerade das Kapitel, „Hannah Arendt, Schülerin und Geliebte“ zeigt einen leidenschaftlich Liebenden, der zu Beginn sogar in einer Art von Minne Hannah Arendt völlig ergeben war. 1927 schrieb ihr Heidegger: "Ich kann und will nicht Ihre treuen Augen, Ihre liebe Gestalt trennen von Ihrem reinen Vertrauen, der Güte und der Lauterkeit Ihres mädchenhaften Wesens."S. 165. Fazit/Kritik "Heidegger - ein deutsches Leben" Der Titel irritiert mich. Was soll uns dieser Titel sagen? Heidegger ein deutsches Leben? In "Heidegger - ein deutsches Leben" nimmt der Autor keine wertende Stellung ein. Heideggers Gesinnung wird erwähnt und auch geschildert. Aber es nimmt meines Erachtens zu wenig Bedeutung ein. Das Buch liegt nun seit über einem Jahr auf meinem Schreibtisch. Ich versuchte immer wieder, es vorurteilslos zu lesen. Ich habe versagt. Heideggers Texte mögen überzeugen, wenn man von der Figur des Menschen Martin Heidegger absieht. Ich kann das nicht. Für mich zeigt sich der Mensch nicht in seinen Worten, sondern wie Jean-Paul Sartre in "Der Existentialismus ist ein Humanismus" schrieb, der Mensch zeigt sich in seinen Taten. Nach Überzeugung Jean-Paul Sartres definiert der Mensch sein Wesen in einem lebenslangen Prozess ausschließlich durch seine Taten. "Der Mensch ist wozu er sich macht" - Jean-Paul Sartre Lorenz Jäger ist es gelungen, eine Heidegger-Biografie zu schreiben, die den Inhalt seiner schwarzen Hefte mit betrachtet. Ich habe viel Neues über Heidegger erfahren. Es hat sich für mich sehr gelohnt, diese Biografie zu lesen, auch wenn sie meine Einstellung zu Martin Heidegger nicht änderte, zeigt sie ein komplexes Bild dieser Zeitgeschichte. Bibliografie Verlag: Rowohlt BerlinErscheinungstermin: 14.09.2021Lieferstatus: Verfügbar608 SeitenISBN: 978-3-7371-0036-6Autor: Lorenz Jäger Weitere Links Rowohlt Verlag Rezension "Zeit der Zauber" Wolfram Eilenberger Lesen Sie den ganzen Artikel
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NO TIME FOR REVOLUTION Eine wichtige Rolle bei der rechten Interpretation von #1968 spielt die Besetzung des Frankfurter »Instituts für #Sozialforschung« am 7. Januar des Jahres. Daß Theodor Wiesengrund zur Räumung seines Instituts die Polizei holen ließ, dient als bundesbürgerlich-konservativer Schenkelklopfer. Der junge Mann mit dem starr-leeren rechten Auge, der seinem eigenen Doktorvater #Adorno damals nachschrie, seinesgleichen seien »scheiß Kritische Theoretiker«, dient hingegen nicht als Denkanstoß. Bis jetzt. Jeder kennt den charismatischen Rudi #Dutschke, doch die unmittelbare Nummer zwei im #SDS, Hans-Jürgen #Krahl (laut Dutschke »der Klügste von uns allen«), ist heute vergessen. Er war mit seiner schnellen Auffassungsgabe und riesigen Belesenheit der unangefochtene Cheftheoretiker des SDS – und bei all seiner intellektuellen Präsenz schon zu Lebzeiten eine jenseitige Figur. Bekannt dafür, seine Traktate und radikalen Redetexte in Eckkneipen bei flaschenweise Schnaps und #Heintje aus der Jukebox zu schreiben, hatte der als Säugling schwer kriegsversehrte Krahl keinen festen Wohnsitz, sondern schweifte mit einem Schrankkoffer voller Bücher und Manuskripte von einer Studenten-WG zur nächsten. Hilfreich, um nach Protestaktionen für die Polizei schwieriger auffindbar zu sein – doch auch ganz im Stil eines »transzendental Obdachlosen«, zu dem ihn einer seiner Hagiographen erklärte. Krahl soll die #Studentenbewegung subkutan mit der »Theorie des #Partisanen« von Carl #Schmitt geimpft haben. Tatsächlich war das »#Organisationsreferat« von 1967, in dem das Konzept einer »Sabotage- und Verweigerungsguerilla« aufgeworfen wurde, zum größten Teil von Krahl verfaßt worden. Hans-Jürgen Krahl, zu sehen im ersten Bild rechts im Wortgefecht mit dem Psychoanalytiker Alexander #Mitscherlich, den er nach »zwei Stunden SPD-Propaganda« vom Frankfurter Podium verjagt hatte, starb mit gerade 27 Jahren bei einem Verkehrsunfall auf der vereisten B 252 in der Nacht auf den Valentinstag 1970. Mein Autorenporträt samt Werkschau seiner weit verstreuten, teils esoterisch anmutenden Theorieschriften ist für die Aprilausgabe der »#Sezession« eingeplant. https://www.instagram.com/p/ComvJIdNBq_/?igshid=NGJjMDIxMWI=
#1968#sozialforschung#adorno#dutschke#sds#krahl#heintje#studentenbewegung#partisanen#schmitt#organisationsreferat#mitscherlich#sezession
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Das Hochzeitsfest im Wiesengrund illustrated by Fritz Baumgarten
#THIS WAS ONE OF MY FAVORITE CHILDHOOD BOOKS#MY GREAT GRANDFATHER WOULD READ IT TO ME#Das Hochzeitsfest im Wiesengrund#Fritz Baumgarten#art#literature
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Einbrecher trieben ihr Unwesen an den Weihnachtsfeiertagen im Kreisgebiet
Einbrecher trieben ihr Unwesen an den Weihnachtsfeiertagen im Kreisgebiet
Meerbusch, Neuss, Kaarst, Rommerskirchen, Grevenbroich (ots) Am Donnerstag (26.12.) kam es um Mitternacht zu einem Einbruchsversuch in ein Mehrfamilienhaus am Ilbertzweg in Meerbusch-Strümp. (more…)
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#Zeugen gesucht#Klausnerstraße#Im Wiesengrund#Sonnenweg#Ilbertzweg#Hoistener Straße#Martinusstraße#Körnerstraße#Nordparkweg#Eibischstraße#Strümp#Büderich#Furth#Gindorf#Dreikönigenviertel#Einbruch#Diebstahl#Rommerskirchen#Reuschenberg#Kaarst#Grevenbroich#Neuss#Polizei#Meerbusch
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#orange#green#wiesengrün#color scheme#papp#ähre#weizen#kartonage#wiesengrund#im schönsten wiesengrund#der übergang von asphalt zu staub
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SING MIT HEINO FOLGE 3 UND 4 (LP)
Song listing:
A1: Sing mit Heino!
A2: Auf der Lüneburger Heide
A3: Die drei Zigeuner
A4: Grün ist die Heide
A5: Es zogen auf sonnigen wegen
A6: a) Ich bin ein freier Wildbretschütz
b) Es blies ein Jäger wohl in sein Horn
c) Im Wald und auf der Heide
d) Auf, auf, zum fröhlichen Jagen
A7: Rosmarienheide
A8: a) Es stehn drei Birken auf der Heide
b) Im schönsten Wiesengrunde
c) Es dunkelt schon in der Heide
A9: Rosemarie
A10: Wenn abends die Heide träumt
B1: Sing mit Heino!
B2: Wenn die bunten Fahnen wehen
B3: Heute an Bord
B4: Die Schlange von Loch Ness
B5: Wir Schlange die Stürme
B6: La Paloma
B7: Wir lagen vor Madagaskar
B8: Karamba, Karacho, ein Whiskey
B9: Schwer mit den Schätzen des Orients beladen
B10: Seemannslos
B11: Auf einem Seemannsgrab
B12: Rolling Home
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Dächer am Wiesengrund, Wasser in der Brunnenangerhalle und mehr ...
Heute ausgelagert im Orlandosaal in der Musikschule. Das erinnert mich an eine Sondersitzung an einem Freitag-Vormittag um 8:00 Uhr (siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/167586881544/eine-weitere-rechtswidrige).
(M)ein Protokoll der Bauausschusssitzung vom 26.9.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Brunnangerhalle Beseitigung Wasserschaden
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Brunnangerhalle wurde Anfang Juni bei einem außergewöhnlichen Starkregenereignis auf Tiefgaragen- und darüberliegender Hallenebene teilweise überschwemmt. Diese Überschwemmung führte dazu, dass Regen- und Abwasser in die Hallenbodenkonstruktion eindrang und dadurch ein Teil der rund 1.200 qm großen Turnhalle beschädigt wurde. Um die entstandenen Wasserschäden zu beheben, wurde eine Bautrocknungsfirma beauftragt. Diese führte vier Wochen lang Trocknungsmaßnahmen durch. Leider waren diese Bemühungen nur bedingt erfolgreich, da die Dämmwolle weiterhin nass ist und ein Teil der Konstruktion nach wie vor im Wasser steht.
Trotz der bestehenden Feuchtigkeit bleibt die Konstruktion des Sporthallenbodens, nach Beurteilung eines Sportbodenherstellers, derzeit standsicher. Ob und wie die Standsicherheit weiterhin gewährleistet werden kann, muss durch mehrere größere Öffnungen geprüft werden.
Aufgrund der anhaltenden Feuchtigkeit und der eingeschlossenen Nässe in der Dämmwolle ist es wahrscheinlich, dass sich Schimmelsporen bilden werden. Dies könnte nicht nur die Bausubstanz weiter schädigen, sondern auch gesundheitliche Risiken für die Nutzer der Halle darstellen.
Um die betroffenen Bereiche der Halle effektiv zu trocknen, ist es notwendig, umfassende Maßnahmen zu ergreifen. Ein Drittel der Halle ist vom Wasserschaden betroffen. Die genaue Ausdehnung der betroffenen Fläche ist jedoch schwer festzustellen, da die Nässe ungleichmäßig verteilt ist. Zur vollständigen Trocknung müsste der Bodenbelag entfernt, die darunterliegende Holzkonstruktion geöffnet und die nasse Dämmwolle entfernt werden.
Die geschätzten Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf etwa 120.000 Euro. Angesichts der hohen Kosten wird vorgeschlagen, die Arbeiten schrittweise durchzuführen. Dabei soll versucht werden, die Maßnahmen so minimalistisch wie möglich zu halten, um die Kosten und den Aufwand zu reduzieren. Dies bedeutet, dass zunächst nur die am stärksten betroffenen Bereiche geöffnet und getrocknet werden sollen. Falls sich jedoch herausstellt, dass dies nicht ausreichend ist, müsste im schlimmsten Fall weitere Bereiche der Halle geöffnet und saniert werden. In Anbetracht der geplanten Gesamtsanierung – voraussichtlicher Baubeginn Anfang 2027 – bliebe die Sporthalle mindestens weitere 2,5 Jahre in Betrieb.
Die Planung sieht vor, die Arbeiten in enger Abstimmung mit dem TSV durchzuführen, um die Nutzung der Halle so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Zudem soll die Maßnahme dieses Jahr begonnen, realistischerweise jedoch erst nächstes Jahr abgerechnet werden.
Die Debatte
Es wird nach den Ursachen gefragt. Was sind die Aufgaben des TSV zur Pflege der Halle? Was gehört dazu und was wurde vielleicht unterlassen? Die Generalsanierung wird aktuell schon initiiert und grob geplant. Es sollte noch geklärt werden, inwieweit die Gebäude der Stadt auch gegen Elementarschäden versichert sind oder versichert werden können.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt die Arbeiten für die Sanierung des Sportbodens der Brunnangerhalle mit einem Kostenrahmen von 120.000 Euro im Vorgriff auf den zu genehmigenden Haushalt 2025 zu vergeben und durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Verwaltungshaushalt 2025 (HHSt 5603.5000) einzustellen.
angenommen: 12:1
TOP 4 Brunnangerhalle vorgezogene Heizungssanierung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die aktuelle Heizungsanlage der Brunnangerhalle besteht aus zwei Viessmann Gaskesseln (Typ Paromat Duplex), die im Jahr 1987 installiert wurden. Diese Kessel arbeiten mit einer Leistung von 250-285 kW, sind technologisch veraltet - was zu einer ineffizienten Energienutzung und hohen Betriebskosten führt -, reparaturanfällig und vor allem nicht mehr betriebssicher.
Die Sanierung der Wärmeerzeuger ist der erste Schritt der Gesamtsanierung und kann getrennt begonnen und ausgeführt werden, da das vorhandene Leitungsnetz zum größten Teil unberührt bleibt und die neue Anlage am Heizungsverteilerbalken einspeisen wird. Das Rohrsystem wird dann in einem anderen Bauabschnitt erneuert. Mit dem neu gewonnen Projektsteuerer soll zusammen mit einem Fachplaner eine geeignete Wärmeerzeugungsanlage ermittelt, geplant und ausgeführt werden.
Hierbei sollen mehrere Varianten betrachtet werden: Die Blockheizkraftwerk (BHKW)-Technologie z.B. bietet eine vielversprechende und zukunftssichere Möglichkeit zur Energieversorgung. Ein BHKW für die Grundlast kann gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen, was die Energieeffizienz erheblich steigert und langfristig die Betriebskosten senken könnte. Ein BHKW bietet eine gute Basis für eine nachhaltige und effiziente Energienutzung. Zusätzlich könnte die Kombination des BHKW mit einer optimierten Photovoltaikanlage und einem modernen Heizungssystem für die Spitzenlast - Wärmepumpe oder Pellets - die Energieeffizienz weiter steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien maximieren. Insbesondere die Nutzung von Abwärme aus der Halle sowie die Integration der PV-Anlage für die Warmwasserbereitung in den Sommermonaten könnten den Betrieb deutlich wirtschaftlicher gestalten und den CO2-Ausstoß reduzieren.
Angesichts dieser Punkte ist für die Sicherstellung des Sportbetriebs eine umfassende Erneuerung der Heizungsanlage notwendig, auch um den Energieverbrauch zu senken, die Betriebskosten zu optimieren und eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherzustellen. Die Modernisierung bietet zudem die Möglichkeit, die Anlage an zukünftige technische und gesetzliche Anforderungen anzupassen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Planungskosten für die Erneuerung der Heizungsanlage in Höhe von 60.000 Euro sind im Haushalt 2024 auf der Haushaltsstelle 5603.9401 genehmigt.
Die Debatte
Es ist sportlich, dass die aktuelle Heizung 37 Jahre gehalten hat. Da wurde wohl vom TSV ausreichend gut gepflegt. Der aktuelle Winter ist mit der aktuellen Heizung noch zu überstehen. Im Fall ist ein mobiles Heizgerät aufzustellen. Mit einem BHKW könnten auch Nachbargebäude mit beheizt werden. Es wird gefragt, ob nicht nur die Kessel für ca. 100.000 € ausgetauscht werden könnten. Wäre das nicht günstiger? Es wird eine Gegenüberstellung der Kosten eingefordert. Die Optimierung der PV-Anlage besteht aus der Erhöhung der Leistung, eine Vergrößerung der Fläche ist aus statischen Gründen nicht möglich. Ein neuer Kessel wird keine 37 Jahre halten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung auszuschreiben und zunächst mit Stufe 1 – Grundlagenermittlung und Vorplanung – zu beauftragen. Mit der Kostenschätzung wird ein Kostenrahmen ermittelt, der dem Stadtrat zur Genehmigung vorgestellt wird.
angenommen: einstimmig
TOP 5 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8173 für das Gebiet zwischen Schießstättstraße, Hanfelder Straße, Bozener Straße, Josef-Sigl-Straße und am Kreuth, Gemarkung Starnberg Hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, eingeschränktes und verkürztes Änderungsverfahren
vertagt, es fehlt eine Stellungnahme des Landratsamt
TOP 6 Neubebauung des Grundstücks Fl. Nr. 56/4, Gemarkung Starnberg, Wittelsbacherstraße 1, Freiflächengestaltung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses am 20.06.2024 wurde die vertiefte Freiflächengestaltungsplanung vorgestellt und über die Ergebnisse der Abstimmung zwischen Vorhabenträger, Regierung von Oberbayern und Stadtverwaltung berichtet.
Der Entwurf des Freiflächengestaltungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 56/4, Gemarkung Starnberg, Wittelsbacherstraße 1, sowie die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen in der Fassung vom 06.08.2022 sowie das Freiraumkonzept (technische Darstellung) i. d. F. vom 28.05.2024 wurden grundsätzlich gebilligt, wobei folgende Aspekte zunächst noch geprüft werden sollten:
1) Anordnung der Stellplätze und Bäume vor dem Gebäude Wittelsbacherstraße 5 insbesondere auch unter Berücksichtigung der notwendigen Aufstell- bzw. Bewegungsflächen für die Feuer- wehr für dieses Gebäude 2) Auswahl der Baumarten unter Berücksichtigung der Schwenkbereiche der Drehleiter 3) Straßenbreite der Wittelsbacherstraße 4) Ebenengleiche Ausgestaltung von Gehweg und Straße 5) Erhalt der Bestandsbäume 6) Einmündung des Kirchenwegs in die Wittelsbacherstraße 7) Fassadenbegrünung am Neubau 8) Gutachten zum Grundwasseraufstau.
Darüber hinaus wurde folgender Beschluss gefasst:
"Die Stadt Starnberg verfolgt das Ziel, die auf dem Vorhabengrundstück gelegenen sowie die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen gemeinsam mit dem Vorhabenträger einheitlich, zeitgleich und möglichst unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln auf Basis des Ent- wurfs des Freiflächengestaltungsplans in der dann gefundenen Fassung umzusetzen."
Zu 1): Zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges ist im Bereich der Wittelsbacher Straße 5 eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge erforderlich. Der Schwenkbereich der Drehleiter wird durch die geplante Baumpflanzung am Fahrbahnrand beeinträchtigt. Der Baum muss entfallen. Zu 2): Die Auswahl der Baumarten wird zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Schwenkbereiche der Drehleiter und der dann aktuellen Anforderungen an Straßenbäume im Innenstadtbereich bzgl. Klimaresilienz und Baumkonzept erfolgen. Zu 3): Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ist das Grundmaß für Verkehrsräume und lichte Räume von Linienbussen mit maximaler Fahrzeugbreiten anzusetzen. Die Fahrbahnbreiten in der Wittelsbacher Straße liegen vom Tutzinger-Hof-Platz kommend zwischen 6,20 m und 6,50 m. Der nun neu zu gestaltende Bereich, ab der Einfahrt Kirchplatz bis zur Wittelsbacher Straße 1, ist bereits im aktuellen Zustand eine Engstelle für den ÖPNV, da der seitliche Bewegungsspielraum im Kurvenbereich nicht gegeben ist. Die Fahrbahnbreite ist unter Rücksichtnahme der Kurvenfahrt auf 6,50 m zu erweitern. Dies entspricht auch der Breite der bestehenden Fahrbahn am Kirchplatz. Zu 4): Aufgrund der am Fahrbahnrand vorgesehenen Stellplätze sollte aus Sicherheitsgründen keine ebenengleiche Ausgestaltung von Gehweg und Straße erfolgen, sondern die im Bereich des Kirchplatzes vorhandene Bordsteinhöhe von ca. 8 cm weitergeführt werden. Diese erfüllt für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen auch die wichtige Funktion einer Tastkante. Zu 5): Die Bestandsbäume vor dem Gebäude Wittelsbacherstraße 1 müssen im Zuge der Herstellung der Baugrube für die Neubaumaßnahme defintiv entfallen. In wie weit der Bestandsbaum im Pflanzbeet vor dem Gebäude Wittelsbacherstraße 5 erhalten werden kann, ist zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung nochmals zu prüfen. Sofern wirtschaftlich vertretbar, ist der Erhalt des Baumes einer Fällung und Neupflanzung vorzuziehen. Zu 6): Bestandteil der vorliegenden Planung ist ausschließlich der südliche Teil der Einmündung des Kirchenwegs in die Wittelsbacherstraße. Dieser wird den Richtlinien entsprechend ausgestaltet. Zu 7): Eine flächige Fassadenbegrünung lässt sich aufgrund der Architektur des Gebäudes, insbesondere der Fensteranordnung, nicht realisieren. Eine kleinteilige Begrünung brächte mit Blick auf die Ziele des Klimaschutzes keinen ernsthaften Mehrwehrt. Ein die Auswirkungen des Klimawandels abmildernder Effekt ist aber durch die geplante umfangreiche Dachbegrünung zu erwarten, die im Bebauungsplan festgesetzt ist. Die Dachbegrünung ist im Freiflächenplan dargestellt. Zu 8): Zum Gutachten zum Grundwasseraufstau wurde aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung seitens des Eigentümers eines in der näheren Umgebung liegenden Grundstücks geäußerten Bedenken hinsichtlich des zu erwartenden Grundwasseranstaus die ergänzende Stellungnahme vom 23.11.2023 eingeholt. In der Stellungnahme kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass das Bauvorhaben keine bzw. keine erheblichen Nachteile für die umliegende Bebauung herbeiführt. Im Durchführungsvertrag wird vorsorglich für den Fall, dass anderweitige Umstände eintreten und nachweislich auf das Bauvorhaben und dessen nachteiligen Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse und -ströme zurückzuführende Schäden auf umliegenden Grundstücken auftreten sollten, vereinbart, dass der Vorhabenträger die Stadt von Ansprüchen Dritter freistellt.
Die Änderungen wurden, soweit erforderlich, in den Freiflächengestaltungsplan und die technische Darstellung eingearbeitet.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Mit dem Umbau eines Teilstücks der Wittelsbacher Straße gibt es die einmalige Möglichkeit, die Baumaßnahmen auf eine zukünftig bereits beschlossene Shared-Space-Zone auszurichten. Acht Zentimeter hohe Bordsteinkanten sind da kontraproduktiv, da man davon ausgehen kann, dass dieser nie wieder zurückgebaut werden würden. Er plädiert für ebenerdige Tastkanten gerne auch im Zusammenspiel mit temporären Maßnahmen wie kleine Säulen mit zeitweisen Ketten als Verbindung, um den Kfz-Verkehr nicht zu verleiten auf den ebenerdigen Bürgersteig zu fahren. Einen möglichen Kompromiss sieht er in 3 cm hohen Bordsteinkanten, wobei er diese nicht favorisiert.
(Anm. d. Verf.: Da ich nicht jeden Beitrag heute mitschreibe, wird mir hoffentlich verziehen, dass ich meine eigenen vorbereiteten Texte an dieser Stelle nicht explizit wieder lösche.)
Das wird von anderen ähnlich gesehen. Die Lösung ohne Bordstein ist moderner. Das damalige Innenstadtkonzept wurde damals einstimmig beschlossen. Jetzt kann begonnen waren, das in einem ersten Teilbereich umzusetzen.
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Freiflächengestaltungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 56/4, Gemarkung Starnberg, Wittelsbacherstraße 1, sowie die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen i. d. F. vom 05.09.2024 sowie das Freiraumkonzept (technische Darstellung) i. d. F. vom 05.09.2024 mit der Maßgabe gebilligt, dass a) der Baum, der mittig zwischen den Parkflächen vorgesehen ist, entfällt; angenommen: 8:4 b) auf den Gehweg mit einer Höhe von 8 cm verzichtet wird und Bodenindikatoren für Sehbehinderte verwendet werden. angenommen: 7:5
Die Stadt Starnberg verfolgt das Ziel, die auf dem Vorhabengrundstück gelegenen sowie die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen gemeinsam mit dem Vorhabenträger einheitlich, zeitgleich und möglichst unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln auf Basis des Entwurfs des Freiflächengestaltungsplans i. d. F. vom 05.09.2024 umzusetzen.
angenommen: einstimmig (Anm. d. Verf.: Ein sympathischer Effekt ist der permanente Wechsel der Deckenbeleuchtung, so dass sich verschiedene Dunkelgrade im Raum ergeben. Wir hoffen insgeheim alle, dass wenigstens immer eine Reihe der Beleuchtung durchhält. Sonst sitzen wir ganz im Dunkeln.)
TOP 7 Bauantrag für den Neubau eines landwirtschaftlichen Mehrzweckgebäudes mit Hackschnitzellager und Werkstatt als Ersatzbau für drei landwirtschaftliche Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 276/10, Gemarkung Percha, Heimatshausen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Beurteilungsgrundlage § 35 BauGB
Im Rahmen des vorliegenden Bauantrags ist der Abriss von drei landwirtschaftlichen Gebäuden sowie die Errichtung eines landwirtschaftlichen Mehrzweckgebäudes mit Hackschnitzellager und Werkstatt geplant. Die geplante Halle weist eine Grundfläche von ca. 650 m², eine Wandhöhe von ca. 7 m und eine Firsthöhe von ca. 9,40 m auf. Für die zum Abriss vorgesehenen Gebäude sind bei der Stadt Starnberg keine Unterlagen vorhanden.
Planungsrechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich, weshalb sich die Zulässigkeit nach § 35 BauGB beurteilt. Im Flächennutzungsplan wird der von dem geplanten Bauvorhaben betroffene Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als zulässig zu beurteilen, wenn nachgewiesen wird, dass das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt sowie die ausreichende Erschließung gesichert ist. Eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem beantragten Vorhaben liegt bislang nicht vor.
Dem Vorhaben entgegenstehende öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB sind nicht ersichtlich. Die bauplanungsrechtliche Erschließung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie hinsichtlich der Zufahrt ist gesichert. Die Wasserversorgung hinsichtlich der Löschwasserversorgung ist nicht gesichert, da der nächste öffentliche Hydrant mehr als 75 m entfernt ist.
Das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Würmtal".
Die Debatte
Es gab Fragen zur Löschwasserversorgung.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der forst- oder landwirtschaftlichen Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie vorbehaltlich des Nachweises der ausreichenden Erschließung hinsichtlich der Wasserversorgung (Löschwasserversorgung), erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Bauantrag für die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes und Erweiterung durch erdgeschossigen Anbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 214/38, Gemarkung Söcking, Großglocknerstraße 7
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Beurteilungsgrundlage § 30 Abs. 3 (Bebauungsplan Nr. 8001 A 2. Änderung) i.V.m. § 34 BauGB
Im Rahmen des vorliegenden Bauantrags ist geplant, das bestehende Einfamilienhaus an der südöstlichen Seite durch einen eingeschossigen Anbau mit einer Fläche von ca. 19 m² zu erweitern. Zudem soll das bestehende Gebäude energetisch saniert werden.
Fazit: Nachdem die Anwendung des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eröffnet ist und die Voraussetzungen für die Befreiung vorliegen, kann dieser zugestimmt werden. Das Vorhaben fügt sich im Übrigen auch hinsichtlich Art und Maß der Nutzung nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Überschreitung der Baugrenze fällt so gering aus, dass diese ohne Befreiung zugelassen werden kann (§ 23 Abs. 3 BauNVO).
Die planungsrechtliche Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Zur Befreiung zugunsten der Überschreitung der Grundfläche wird nach § 31 BauGB das gemeindliche Einvernehmen und vorsorglich ebenso die Zustimmung erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Grundsatzentscheidung zur Errichtung von Terrassen- und Balkonüberdachungen im Bereich des Einheimischenmodells Am Wiesengrund
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 27.07.2023 wurde der Anfrage zur Errichtung von Terrassen- und Balkonüberdachungen im Bereich des Einheimischenmodells Am Wiesengrund grundsätzlich stattgegeben. Gemäß Beschluss sollen für entsprechende Anträge Zustimmungen zu Befreiungen und Einvernehmen nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt werden, sofern dieser Antrag mit nachbarrechtlichen Belangen vereinbar ist. Bis dato wurden neun isolierte Befreiungen für Terrassenüberdachungen eingereicht und positiv verbeschieden. Diese umfassten jeweils alle Nachbarunterschriften auf den Eingabeplänen. Mit vorliegenden Nachbarunterschriften kann nach Erteilung einer Baugenehmigung keine Klage eingereicht werden.
Bei einem vorliegenden Antrag auf isolierte Befreiung fehlt eine dieser Nachbarunterschriften. Aufgrund der auch in Zukunft zu erwartenden Häufung von fehlenden Nachbarunterschriften, ist vom Bauausschuss eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, um für die Zukunft eine einheitliche Beurteilungsgrundlage festzulegen.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Egal, was entschieden wird - mindestens ein Bürger wird damit unzufrieden sein. Wenn bisher bei allen Beschlussvorlagen in Bauanträgen die "Nachbarschaftlichen Belange" explizit erläutert bekommen haben und nach seiner Erinnerung auch keine Einvernehmen erteilt wurde, wenn nachbarschaftliche Belange betroffen waren, sollten man hier von diesem Weg auch nicht abweichen. Er plädiert für den Beschlussvorschlag, dass Anfragen nur bei allen Nachbarunterschriften stattgegeben werden sollen.
(Anm. d. Verf.: Da ich nicht jeden Beitrag heute mitschreibe, wird mir hoffentlich verziehen, dass ich meine eigenen vorbereiteten Texte an dieser Stelle nicht explizit wieder lösche.)
Das Genehmigen von Terrassenüberbauungen sollte so geregelt werden, dass es eine pragmatische Lösung gibt. Mit der pragmatischen Lösung ist man den Betroffenen schon entgegen gekommen. Die Mehrheit plädiert für das Beibehalten aller Unterschriften. Vielleicht können auch Kompromisslösungen zwischen den Nachbarn gefunden zu werden. Die Stadt hat sich bemüht, dort so etwas wie ein Einheimischenmodell zu realisieren - was die Gesetze ermöglicht haben. Es werden schon Fakten geschaffen. Das Landratsamt geht aber leider bisher nicht gegen irreguläre Bauten vor. Das kann nicht sein. Vielleicht wurden damals die Eigentümer zu sehr ermutigt (Anm. d. Vers.: Das sieht aber kaum ein anderer Teilnehmer des Bauausschusses so.). Es gibt im Landratsamt wohl nur noch ein Baukontrolleur. Es gibt dort Am Wiesengrund bereits Schwarzbauten. Das darf nicht sein.
Beschlussvorschlag
Anfragen zur Errichtung von Terrassenüberdachungen im Bereich des Einheimischenmodells Am Wiesengrund wird grundsätzlich stattgegeben, wenn alle Nachbarunterschriften auf den Eingabeplänen vorliegen.
angenommen: 11:2
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: In der Schwaige wird eine Baumaßnahme im Verwaltungsakt entschieden. Die Baustelle am Gymnasium ist für den B2-Tunnel. Die Klage gegen die Heizzentrale "Am Wiesengrund" wurde abgelehnt.
Herr Jägerhuber (CSU): Es geht um den Brandstätter Weg zur alten Kirche. Da bleibt man nach Regenereignissen häufig im Kies stecken. Kann man da den Belag nicht anpassen. Es soll kein Riesenprojekt sein, sondern er wünscht sich eine pragmatische Lösung.
Frau Pfister (BMS): Am Tutzinger Hof Platz ist der Gehweg teilweise aufgebrochen. Wann wird das wieder behoben? Und kann man da die Aufstellfläche nicht etwas vergrößern. Sie fragt nach den DFI am Krankenhaus und der Barrierefreiheit dort.
Frau Kammerl (CSU): Das ist in Arbeit.
Herr Janik: Bei den DFI gibt es Lieferschwierigkeiten.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er mahnt noch einmal den "Schwarzbau"-Zaun in der Weilheimer Straße/Söckinger Straße an.
Herr Janik: Beim Zaun ist eine Zwangsgeldandrohung am Laufen.
(M)ein Fazit:
Es zeigt sich für mich nach der heutigen Sitzung, dass
die Stadt versucht, wichtige Gebäude möglichst trotz Sanierungen für den Betrieb offen zu halten und
das Manches aufgrund vieler Aspekte, die man als Bürger gar nicht auch auf dem Schirm hat, dann am Ende länger dauert, als man es sich als Bürger vorstellen kann.
Und es ist eine schwierige Entscheidung, wann man in welcher Form auf die nachbarschaftlichen Belange Rücksicht nimmt - und wann nicht. Für mich spielt da in jedem Fall eine Rolle, für wieviele Bürger die Baumaßnahme welche Bedeutung oder Nutzen hat und wieviele Bürger am Ende ggf. mit Einschränkungen zu leben hätten. Aber auch danach sind Entscheidungen, mit denen hinterher immer mindestens ein Bürger wissentlich unzufrieden ist, nicht einfach.
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So funktioniert das genossenschaftliche Bauen am Wiesengrund in Landsberg
So funktioniert das genossenschaftliche Bauen am Wiesengrund in Landsberg
Landsberg: „…Die Planer der Genossenschaft “RaumFAIR” haben den Zuschlag für das Baugebiet B am Wiesengrund im Südwesten Landsbergs erhalten. Im Stadtrat stellen sie ihre Philosophie vor. Ein Informationsworkshop für Interessierte folgt. Bezahlbarer und gemeinschaftlich orientierter Wohnraum: Das waren die Vorgaben der Konzeptausschreibung für das Baugebiet Wiesengrund an der Schongauer Straße…
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Holger Voss, Studio-Orchester Harry Topel
Die Goldene Klarinette (2007)
Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Gloryland (2:31) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Clementine (2:19) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Danny Boy (Londonderry Air) (2:52) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Schlafe, mein Prinzchen, schlaf ein (2:08) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Greensleeves (2:26) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – My Bonnie (2:15) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Dear Old Stockholm (Ack Vaermeland) (3:00) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Im schönsten Wiesengrunde (Volksweise) (3:05) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Sur Les Ponts D’avignon (2:25) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Schwarze Augen (2:15) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Ännchen von Tharau (3:09) Holger Voss Und Das Studio-Orchester Harry Topel – Ach, wie ist’s möglich dann (2:51)
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