#Fristlose Kündigung
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Fristlose Kündigung: Gründe, Prozess und Folgen
Bei der fristlosen Kündigung werden die Arbeitsverhältnisse sofort beendet. Die Antwort auf die Fragen „Kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?“ und „Kann ein Arbeitgeber fristlos kündigen?“ ist in beiden Fällen positiv. Voraussetzung für eine rechtswirksame fristlose Kündigung ist das Vorliegen eines triftigen Grundes.
Die reguläre Kündigungsfrist wird dabei nicht angewendet, da die Kündigung ohne Verzug in Kraft tritt. Dies ist der Hauptunterschied zwischen der fristlosen Kündigung als Form der außerordentlichen Kündigung und der ordentlichen Kündigung.
Rechtliche Grundlagen der fristlosen Kündigung
Was bedeutet eine fristlose Kündigung aus rechtlicher Sicht? Kann ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen? Erklärungen zu diesen Fragen und rechtliche Grundlagen der fristlosen Kündigung vom Arbeitnehmer sowie vom Arbeitgeber finden Sie vor allem in § 626 BGB.
Einen wichtigen Grund kann man als Anlass zur fristlosen Kündigung betrachten. Jeder Vertragsteil ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Voraussetzungen sind Folgendes:
Es sind Tatsachen ans Licht gekommen, die weitere Arbeitsbeziehungen unmöglich machen.
Die kündigende Partei berücksichtigt alle Umstände dieses Falls.
Interessen beider Vertragsteile werden abgewägt.
Die Gesetzgebung legt die Frist, in der der Kündigungsberechtigte sein Recht ausüben kann. Sie beträgt zwei Wochen ab dem Moment, an dem Tatsachen der Unzulässigkeit weiterer Arbeitsbeziehungen bekannt wurden. Der Grund der fristlosen Kündigung wird der anderen Partei ohne Verzug auf Verlangen in schriftlicher Form mitgeteilt.
Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist eine Form der außerordentlichen Kündigung. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel fristlos gekündigt wird, ist die Hauptsache für den Arbeitgeber einen wichtigen Kündigungsgrund zu haben.
Bei der ordentlichen Kündigung ist auch die Einhaltung bestimmter Kündigungsfrist nötig. Deshalb werden die Arbeitsverhältnisse nicht sofort aufgelöst.
Gründe für eine fristlose Kündigung
Beide Parteien, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, müssen bei der fristlosen Kündigung schwerwiegende Gründe haben.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Berücksichtigung aller Umstände ist maßgebend
Bei der Bestimmung, ob der Grund für fristlose Kündigung wichtig ist, muss der Kündigende unter Berüksichtigung folgender Prinzipien handeln:
Vorhandensein des Verschuldens seitens des Arbeitnehmers. Dabei handelt es sich um Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Mitarbeiters.
Es gibt keine milderen Maßnahmen zur Bestrafung des Arbeitnehmers.
Abwägung der Interessen. Der Arbeitgeber muss sicher sein, dass die Anwendung der Kündigungsfrist im konkreten Fall wirklich unmöglich ist (z. B. großer Imageschaden).
Anhand der vorhandenen Gerichtsurteile kann man folgende wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers anführen:
Beleidigendes Verhalten eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
Diebstahl/Veruntreuung. Entscheidende Bedeutung hat dabei nicht nur der Betrag des gestohlenen Eigentums, sondern das zerstörte Vertrauen.
Sexuelle Belästigung. In diesem Fall muss man Verhältnismäßigkeit beweisen.
Angabe falscher Arbeitszeiten
Betriebsspionage. Die Mitarbeiter dürfen die sensiblen Daten der Firma nicht weitergeben.
Konkurrenztätigkeit ohne Erlaubnis
Dies ist keine vollständige Liste der schwerwiegenden Gründe. Eine fristlose Kündigung ist mit Vorsicht zu genießen. Es sollte gegebenenfalls rechtlicher Rat eingeholt werden.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Kann ich als Arbeitnehmer auch fristlos kündigen?
In Bezug auf Handlungen des Arbeitnehmers gelten die gleichen Grundsätze bei der Bestimmung der Gründe für fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer kann auch Beleidigungen, sexuelle Belästigung und Betrug durch den Arbeitgeber als entsprechende Gründe betrachten.
Unten sind weitere mögliche Gründe zur Frage „Wann kann ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen?“:
Mobbing bzw. Diskriminierung. Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn dieses Verhalten bei Kollegen und nicht beim Arbeitgeber beobachtet wird.
Gewalt, Verletzung der Unfallvorschriften und Nichteinhaltung der Urlaubsgewährungspflicht. Dadurch sind das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet.
Nötigung zur Begehung einer Straftat.
Verzögerung bei der Lohnzahlung. Der Zahlungsverzug muss erheblich sein und durch Abmahnungen des Arbeitnehmers belegt werden.
Der Arbeitnehmer kann sich auch an einen Anwalt wenden. Spezialisten helfen bei der Klärung des Kündigungsgrundes.
Prozess und Fristen für eine fristlose Kündigung
Bei einer fristlosen Kündigung muss man einige wichtige Punkte beachten.
Erklärungsfrist
Diese sogenannte Zweiwochenfrist wird in § 626 Absatz 2 Satz 1 BGB festgelegt. Darunter versteht man, dass der Kündigungsberechtigte innerhalb von 14 Tagen über die fristlose Kündigung mitteilen muss. Der Zeitpunkt des Erkenntnisses aus einem wichtigen Grund oder unzumutbaren Verhältnis dient als Beginn dieser Erklärungsfrist.
Mögliche Abmahnung
Es kommt vor, dass sich der Grund der fristlosen Kündigung auf das Verhalten der betroffenen Person bezieht. In diesem Fall ist es empfehlenswert, diese Person vorab zu benachrichtigen bzw. eine Abmahnung zu machen.
Ausnahmen:
Ein Vergehen von besonderer Schwere
Änderung des Verhaltens ist unmöglich
Andere Anforderungen und Formalitäten
Laut § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes muss der Kündigende den Betriebsrat von der Kündigung informieren. Die Betriebsratsanhörung ist also erforderlich. Nun besteht die Pflicht des Betriebsrats, hierzu sein Gutachten innerhalb von 3 Tagen abzugeben.
Es gibt Kategorien der Arbeitnehmer, zu denen fristlose Kündigung nicht angewendet wird. Dazu gehören schwangere Angestellte, Mitarbeiter in Elternzeit und schwerbehinderte Personen. Für die fristlose Entlassung der letzten Kategorie zum Beispiel braucht man die Einwilligung des Integrationsamts und des Betriebsrats.
Rechte und Pflichten
Rechte des Arbeitnehmers bei einer fristlosen Kündigung:
Die Kündigung kann innerhalb von drei Tagen angefechtet werden.
Anwälte können zur Hilfe herangezogen werden.
Vom Arbeitgeber muss eine schriftliche Angabe der Gründe verlangt werden.
Pflichten des Arbeitgebers:
Eine fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
Die fristlose Kündigung muss man innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung des Verstoßes einreichen.
Der Betriebsrat muss benachrichtigt und dessen Beschluss eingeholt werden.
Es muss eine dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Arbeitsvertragsverletzung dargelegt und bewiesen werden.
Folgen einer fristlosen Kündigung
Bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es seriöse negative Folgen für den Arbeitnehmer. Darunter sind Folgende:
Er verliert seinen Arbeitsplatz sofort, ohne Kündigungsfrist.
Die Antwort auf die Frage „Bekommt man bei einer fristlosen Kündigung noch Geld?“ ist in den meisten Fällen negativ.
Eine Sperrung von Arbeitslosengeld ist möglich.
Die zukünftige Karriere ist fraglich.
Daher sollte ein Arbeitnehmer immer versuchen, die fristlose Kündigung zumindest in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln.
Wird einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, hat dies auch für den Arbeitgeber gewisse Konsequenzen zur Folge. Erstens sollte er darauf vorbereitet sein, dass der Arbeitnehmer eine solche Kündigung gerichtlich anfechten kann. Schließlich ist eine fristlose Kündigung für einen Arbeitnehmer ein sehr negatives Phänomen. Zweitens muss der Arbeitgeber bereit sein, schnell Kandidaten für die freie Stelle zu finden, die nach der Entlassung eines fahrlässigen Arbeitnehmers entsteht.
Bei der Entscheidung über eine fristlose Kündigung bedarf es in jedem Fall einer sorgfältigen Vorbereitung und der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen seitens des Arbeitgebers.
Praktische Tipps und Fallbeispiel
Wenn eine Vertragspartei von der fristlosen Kündigung erfährt, muss sie an eigenen rechtlichen Schutz denken. Wenn diese Kündigung nicht auf einem triftigen Grund beruht und einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, kann innerhalb von 3 Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese Rechtsnorm ist in § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegt.
Man muss auch folgende Momente prüfen:
Gibt es formelle Fehler in der Kündigung?
Wurde sie nicht rechtzeitig eingereicht?
In welcher Form (schriftlich oder mündlich) wurde sie vorgelegt?
Gab es eine Betriebsratsanhörung?
Die Analyse dieser Fragen zeigt, ob die Kündigung rechtswirksam und die Anfechtung möglich ist. Dieses Verfahren ist von beiden Parteien anwendbar.
Beispiel einer fristlosen Kündigung und Entscheidung über ihre Rechtmäßigkeit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig bei fristloser Kündigung ist, den Grund zu beweisen. Eine IT-Firma hat ihren Mitarbeiter wegen seiner gesetzwidrigen Bereicherung fristlos gekündigt. Der Arbeitnehmer hat eine Klage im LAG Köln erhoben. Der Arbeitgeber konnte die Schuld des Arbeitnehmers nicht hinreichend beweisen. Das Gericht befand die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt.
Checkliste: Fristlose Kündigung
Zusammenfassend finden Sie hier eine Liste von Sofortmaßnahmen und rechtlichen Schritten, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Falle einer fristlosen Kündigung ergreifen sollten.
Für Arbeitnehmer
Wenn Sie als ein Firmenmitarbeiter über eine fristlose Kündigung erfahren, können Sie Folgendes machen:
Überprüfen Sie die erhaltene Kündigung auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate.
Legen Sie innerhalb von 3 Wochen Widerspruch gegen die Kündigung.
Wenn der Kündigungsgrund gerechtfertigt ist und eine Klage nicht möglich ist, wenden Sie sich an die Arbeitsagentur, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung Folgendes beachten:
Der Kündigungsgrund muss wichtig sein. Kein milderes Mittel der Bestrafung ist dabei vorhanden.
Die Frist für die Übermittlung der Kündigung darf 2 Wochen ab dem Zeitpunkt der Feststellung des unzumutbaren Verhaltens des Arbeitnehmers nicht überschreiten.
Der Betriebsrat ist anzuhören.
Man muss bereit sein, dem Arbeitnehmer und den Justizbehörden den Kündigungsgrund nachzuweisen.
Fazit
Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort. Für eine solche Kündigung muss der Arbeitgeber schwerwiegende Gründe haben. Kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen? Ja, und zwar auch bei Vorliegen wichtiger Gründe und der Unfähigkeit, im Unternehmen weiterzuarbeiten.
Bei dieser Form der außerordentlichen Kündigung müssen beide Parteien die gesetzlichen Regelungen beachten.
#Fristlose Kündigung#Kündigungsgründe#Arbeitsrecht#Kündigungsprozess#Arbeitgeberrechte und -pflichten
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YouTube-Lehrer gewinnt vor dem LAG Berlin-Brandenburg
Lehrer und außerordentliche Kündigungen In Corona-Zeiten gab es oft-zum Teil auch durchaus berechtigt-Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung und der einzelnen Bundesländer. Kritik an der Corona-Politk Es gab aber auch Fälle, bei denen maßlos übertrieben wurde (von Verschwörungstheorien – ganz abgesehen), die dann auch rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen haben. YouTube-Lehrer:…
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#Arbeitsgericht Berlin#Corona#Corona-Politik#fristlose Kündigung#Impfen macht frei#Impfung#Kündigungsschutzklage#Land Berlin#Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg#Lehrer#ordentliche Kündigung#Schutzimpfung#YouTube
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Eine vollständige Ausgleichung der offenen Mietforderungen nach Ausspruch einer darauf gestützten fristlosen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Klage (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) führt zum Wegfall des fristlosen Kündigungsgrundes.
Wird zugleich mit der fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, hat die Schongeldzahlung auf diese keine rechtliche Wirkung. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ist in diesem Fall auch nicht analog anzuwenden.
Die davon abweichende Rechtsansicht, die sich auf die jüngere Gesetzgebungsgeschichte bezieht und (zutreffend) ein Schweigen des Gesetzgebers nicht notwendig als Billigung der zivilgerichtlichen Rechtspraxis ansieht, greift hier nicht. Es gab bereits Gesetzgebungsintiativen, die die Schonfristzahlung auch auf die ordentliche Kündigung erstrecken sollten, die aber nicht weiterverfolgt oder im Gesetzgebungserfahren abgewiesen wurden. Auch eine im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung angedachte Änderung wird bisher nicht umgesetzt.
BGH, Urteil vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21 -
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this one took me out frfr. in germany we call it arbeitszeitbetrug.
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Geschasste des Corona-Regimes
Geschasste des Corona-Regimes - die Liste wird immer länger. Dabei betreffen die folgenden Beispiele nur Personen, die mehr oder weniger im Rampenlicht standen. Geschasste Kritiker des offiziellen Corona-Regimes - ein Oberregierungsrat aus dem Bundesinnenministerium, - ein Profi-Basketballer, - ein Rechtsanwalt und Hochschuldozent, - ein Kriminalkommissar, - ein Polizei-Dienstgruppenleiter, - ein Leiter eines Gesundheitsamtes, - ein Pianist und Wagner-Experte, - ein Mitglied des Bayerischen Ethikrats, - ein Professor und Immuntoxikologe, - eine Schulleiterin, - ein Bundestagsabgeordneter, - ein Feldwebel der Bundeswehr, - ein Familienrichter, - eine Ärztin, - ein Rechtsanwalt... Stephan Kohn, Politologe und Verwaltungswissenschaftler, "war bis Anfang Mai 2020 im Bundesinnenministerium im Rang eines Oberregierungsrates in der Abteilung Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz tätig (Referat KM4)... Anfang Mai 2020 gelangte ein von Kohn auf der Grundlage verschiedener Fachgutachten verfasster 'Auswertungsbericht' mit dem Titel Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen an die Öffentlichkeit. Das Bundesinnenministerium distanzierte sich von dieser Auswertung und suspendierte ihn vom Dienst." (wikipedia) Auf die Anfrage von fragdenstaat, vom 29.10.2020, welche Folgerungen das BMI aus den "Auswertungsbericht" gezogen hat, lautete die Antwort: "Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bereits am 10. Mai 2020 in einer Pressemitteilung erklärt hat, handelt es sich bei den Ausführungen des Beamten um eine Privatmeinung, die er unautorisiert öffentlich verbreitet hat. Zu den konkreten Inhalten der Privatmeinung eines Beamten nimmt das BMI grundsätzlich keine Stellung." Auswertungsbericht KM4 Petition "Amnestie von Stephan Kohn und Anerkennung seiner Analyse" unterschreiben. +++ Profi-Basketballer Joshiko Saibou erhielt seine fristlose Kündigung durch die Telekom Baskets Bonn. Der Verein hat Saibou wegen „Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler“ fristlos gekündigt. Laut Vereinsmitteilung habe Saibou „wiederholt auf Social-Media-Kanälen seine Haltung zur Pandemie oder zum Virus an sich geäußert. Damit habe er "vorsätzlich gegen die bekannten Schutzregeln" verstoßen. "Wolfgang Wiedlich, Geschäftsführer der BonBas GmbH, wurde mit den Worten zitiert: 'Die Vereine der BBL arbeiten gerade akribisch an Hygienekonzepten für die Zuschauer in der nächsten Saison und an speziellen Arbeitsschutzrichtlinien für die Aktiven. Deshalb können wir ein permanentes Infektionsrisiko, wie es der Spieler Saibou darstellt, weder gegenüber seinen Arbeitskollegen in unserem Team noch gegenüber anderen BBL-Teams im Wettkampf verantworten.' 'Mich als Gefahr für den Verein darzustellen, ist haltlos', sagte Saibou. 'Seit Monaten findet kein Teamtraining statt, und es wird auch keines stattfinden. Ich habe zudem bei der Demo bewusst darauf geachtet, niemanden in Gefahr zu bringen. Nichts liegt mir ferner.'" (swp.de, 06.08.2020) Siehe auch: nwzonline.de, 06.08.2020 +++ Markus Haintz, Anwalt aus Ulm, lehrte auch an der Hochschule Biberach. Offensichtlich wegen seiner Aktivitäten bei Querdenken wird sein Vertrag dort nicht über den August 2020 hinaus verlängert. Markus Haintz war bereits in Berlin bei einer Corona-Demo von der Polizei regelrecht überfallen und abgeführt worden. Das etwas ausführlichere Video ist auf dieser Seite unter Fall 3 eventuell noch zu sehen - auf youtube gesperrt. Kündigung des Lehrauftrages Stellungnahme der Hochschulleitung der Hochschule Biberach +++ Michael Fritsch, Kriminalkommissar, hält auf der Querdenken-Demo am 09.08.2020 in Dortmund eine bewegende Rede und spricht über seinen Eid auf das Grundgesetz. Am 21.08.2020 hat im Disziplinarverfahren der Polizeidirektion Hannover gegen Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch das Verwaltungsgericht Hannover mit Beschluss 18 E 441/20 die vollständige Durchsuchung seiner Privatsphäre angeordnet. Begründung: "...er habe die Überzeugung eines 'Reichsbürgers' und dokumentiere das auch nach außen". Siehe auch: Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss (ACU) +++ Bernd Bayerlein, ehem. Dienstgruppenleiter der Polizei in Mittelfranken, sprach am 08.08.2020 auf einer Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen in Augsburg. Dabei kritisierte er heftig die Corona-Politik. Nach 33 Dienstjahren suspendierte ihn sein Polizeipräsident vom Dienst. Das Innenministerium erklärte am 14.09.2020 über Prüfungen vom Verfassungsschutz. "Dabei wurden keine verfassungsschutzrelevanten Inhalte festgestellt." Bernd Bayerlein ist derzeit zweiter Vorsitzender des sich gründenden Vereins Polizisten für Aufklärung e.V. Siehe auch: nordbayern.de, 04.11.2020 oder allgemein zur Entwicklung in der Polizei oder Kritische Polizisten +++ Friedrich Pürner, ehem. Leiter des Gesundheitsamts Aichach-Friedberg, stellte zunächst intern, dann öffentlich die Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Corona-Krise infrage. Sein Einspruch unter anderem gegen Massentests, die Gesunde zu Kranken machen, und Communitymasken ohne echte Schutzwirkung hat ihn den Job gekostet, aber viel Aufmerksamkeit und Anerkennung eingebracht. In einem Interview , veröffentlicht auf den NachDenkSeiten, geht es um Schadensbegrenzung, Personalpolitik, Corona-App, Inzidenzwerte, PCR-Tests und weitere Themen. Siehe unter anderem auch: merkur.de, 14.11.2020; Solidarität von 320 Wissenschaftlern und Ärzten mit Friedrich Pürner (letzter Zugriff 08.12.2020), Kollateral Episode 5 "Der Amtsarzt" (letzter Zugriff 10.01.2022) +++ Stefan Mickisch (05.07.1962 - 17.02.2021), in Bayreuth sehr bekannte Pianist und Wagner-Experte, bekam Haus-Verbot im Richard-Wagner-Museum bzw. in der Villa Wahnfried. Der Anlass ist ein Facebook-Post, in dem sich Mikisch angesichts der Corona-Maßnahmen mit dem Nazi-Widerstandskämpfer Hans Scholl verglichen hat. Stefan Mikisch wurde in Bayreuth einst gefeiert als Musiker und für seine außerordentlichen Vorträge zu den Wagner-Opern. "Er hat sich als Quer- bzw. Leerdenker geoutet und einen Vorfall von 2014 noch übertroffen. Damals hat er in der Oberfrankenhalle bei einem Konzert einen Wachmann angegriffen und musste anschließend von der Polizei abgeführt werden. Sven Friedrich vom Wagner-Museum sagte übrigens der Mainwelle, solchen Leuten müsse man entschieden entgegen treten, vor allem auch auf Facebook." (mainwelle.de, 15.12.2020) Siehe unter anderem: klassikpunkt.de, 28.04.2020 +++ Prof. Dr. Christoph Lütge, wurde als Mitglied des Bayerischen Ethikrats aus diesem entlassen. Das Bayerische Kabinett widerrief am 02.02.2021 einstimmig Lütges Bestellung. Der Professor für Wirtschaftsethik an der Technischen Universität München (TUM) gehört seit Monaten zu den entschiedendsten Kritikern der Corona-Politik von Bundes- und bayerischer Landesregierung. Er "warnte vor 'massiven Kollateralschäden' der Corona-Maßnahmen". Den Lockdown bezeichnet er als "mittelalterlich" und fordert dessen sofortige Aufhebung. Die Süddeutsche zitierte einen Sprecher der TUM. "'Herr Lütge ist als Professor weiterhin Beamter des Freistaats Bayern.' Er vertrete allerdings mit seinen Ansichten zu den Corona-Maßnahmen und seiner Wortwahl nicht die Haltung der Universitätsleitung. 'Wir halten uns an die von der überwältigenden Mehrheit der Wissenschaftler empfohlenen gesundheitsvorsorgenden Maßnahmen.'" (sueddeutsche.de, 11.02.2021) +++ Professor Stefan Hockertz promovierte 1988 mit dem Thema Funktion der Zellen des Makrophagensystems bei der Leishmania-donovani-Infektion. Im Jahr 1999 habilitierte er sich mit der Habilitationsschrift Immuntoxikologie: Veränderungen immunologischer Funktionen des Organismus. 2003 und 2004 war er Direktor des Instituts für Experimentelle und Klinische Toxikologie am Universitätskrankenhaus Eppendorf und ging dann in die Selbstständigkeit. Die "COVID-19-Pandemie"-Maßnahmen in Deutschland kritisierter er bereits im März 2020 als unverhältnismäßig, autoritär, rechthaberisch und maßlos. Er begründete dies, weil seiner Auffassung nach der Coronavirus vergleichbar gefährlich wie Influenzaviren seien. Nach einer polizeilichen Hausdurchsuchung und einem steuerlich veranlassten Pfändungsbeschluss über 1.020.000 Euro flüchtete Prof. Hockertz ins Ausland Siehe unter anderem auch: Prof. Stefan Hockertz: Flucht aus Deutschland (alpenschau, 21.08.2021) Hockertz-Meldung aus dem Exil: Gutachten gegen Kinder-Impfstoffe (wochenblick.at, 08.09.2021) +++ Schulleiterin Bianca Höltje darf "ihre" Schule nicht mehr betreten. "Ich war dem ausgeliefert, einer Situation, die ich niemals haben wollte. Deshalb bin ich nicht Schulleiter geworden". Noch vor wenigen Monaten war das, was Bianca Höltje tat, eigentlich Pflicht von Leitern, Lehrern, Ärzten, Journalisten ...: Sie war kritisch gegenüber verordneten Einschränkungen und fragte öffentlich: "Ist das alles so richtig, schadet das den Kindern, nützt das was?" Doch ihre Kollegen teilten nicht ihre Zweifel, sondern meldeten diese den Vorgesetzen. Die Folge: Als Schulleiterin "freigestellt". Siehe auch: Schulleiter für Aufklärung +++ Axel E. Fischer (CDU) war für die meisten Bürger seines Wahlkreis Karlsruhe/Land "ihr Abgeordneter" - stark, unabhängig, sachlich. "'Ich war einer, der seinem Gewissen und seinen Wählern verpflichtet war, all die Jahre', so Fischer." Das wollte er auch in "Corona-Zeiten". "Im März 2021 wurde Fischers Immunität aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft durchsuchte Fischers Büros und Wohnungen in Berlin und in Karlsruhe. Verdacht auf Vorteilsnahme, zweifelhafte Verbindungen zu Aserbaidschan, einem Land, in dem Fischer noch nie gewesen war. Akten, Computer wurden beschlagnahmt, Mobiltelefone 'ausgesaugt'. Fischer war klar: So endet eine Karriere. Das war es." Siehe auch: Bundestagsabgeordneter Axel E. Fischer: „Es gab gigantische Machtverschiebung vom Parlament zur Regierung“ +++ Feldwebel Robert Müller war vom 07. bis 13.12.2021 in der Mindener Kaserne zur Verbüßung seines Disziplinararrests inhaftiert. Weil er die Impflicht für Bundeswehrsoldaten verweigert, wurde er "Erst entlassen, dann krankgeschrieben und anschließend eingesperrt". Seine Entscheidung gegen die Impfpflicht begründete er nicht nur mit dem Grundgesetz Art 2 Abs. 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Angesichts der Gefahren infolge einer "Corona-Impfung" ("Gentherapie") hält er es auch für geboten, vor der Gefährdung der "Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans" gem. § 89 Abs. 1 StGB zu warnen, wenn deren Einsatz durch Impffolgen. Siehe auch: - Mahnwache Feldwebel Müller - Mindener Kaserne - 13.12. - 12:00 Uhr - Keine Duldungspflicht, stattdessen Empfehlung +++ Richter Christian Dettmar, Familienrichter aus Weimar wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Auf der Grundlage von drei Sachverständigen-Gutachtens hatte er in der Corona-Hochzeit für alle Schüler an zwei Schulen die Maskenpflicht zur Sicherung des Kindeswohls gem. § 1666 BGB per Beschluss aufgehoben. Daraufhin nahm die Staatsanwalt Ermittlungen auf und ließ die Wohn- und Diensträume des Richters und der Gutachter durchsuchen. Im Juni 2022 klagte sie ihn wegen Rechtsbeugung an. Siehe auch: "Die Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar. Eine kritische Analyse" Nachtrag vom 19.08.2023: - Maskenpflicht an Schulen gekippt: Staatsanwaltschaft will Richter ins Gefängnis schicken - Ermittlungsverfahren gegen Christian Dettmar - Nur ein Schwächeanfall der Justiz? Noch einmal: Das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen Christian Dettmar - Aufsatzhinweis: Hoven/Rostalski, „Die Grenzen der Rechtsbeugung bei der Annahme von Befangenheit“ + + + Dr. Bianca Witzschel, Ärztin, stellte als eine "wenigen Ärzten deutschlandweit trotz der drohenden Repressalien" "über 900 Masken- und Impfatteste zum Schutz der Gesundheit und des Lebens ihrer Patienten vor den nachweislich schädlichen Corona-Maßnahmen aus" (freiheit-für-bianca.de). Dafür wurden am 28. 02. 2023 ihr Haus und Praxis durchsucht. Danach kam sie für fast 1,5 Jahre in Untersuchungshaft gem. § 112 StPO, ehe sie am 17. 06. 2024) zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt wurde. Siehe auch: Aufruf zur sofortigen Freilassung, Amnestie sowie Rehabilitation von Dr. Bianca Witzschel! + + + Dr. Reiner Füllmich, deutscher Rechtsanwalt mit Zulassung in Deutschland und in den USA, Mitbegründer des Corona-Untersuchungsausschusses. Aufgrund einer angeblichen Veruntreuung von größeren Geldsummen im Zusammenhang mit dem Corona-Ausschuss geriet er – unter dubiosen Umständen – in Untersuchungshaft. Internationale Rechtsexperten bezeichnen seine Verhaftung in der deutschen Botschaft in Mexiko und seinen Transport nach Deutschland, wo er dann inhaftiert wurde als illegale Entführung. Offensichtlich liegt diesem Verfahren ein Dossier des Verfassungsschutzes oder des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2021 zugrunde, aus dem hervorgeht, dass Herr Dr. Füllmich beobachtet wurde. Es war wohl geplant Füllmich mit sogenannten verdeckten Ermittlern und verdeckten Personen zu überwachen, um dann strafrechtliche Vorwürfe gegen ihn in Zukunft begründen zu können. + + + Auch in anderen Ländern müssen Kritiker der Corona-Politik mit Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis rechnen: - Corona-Kritikerin Rösch verliert Arzt-Job im LKH Graz AUVA reicht‘s: Grazer Notärztin fristlos entlassen Nachtrag vom 11.11.2023 und 04.02.2024: - Professoren im Visier - Teil 1 - Professoren im Visier - Teil 2 "Diffamierung an Universitäten Trailer - Die-Akademie-der-Denker + + + Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Lesen Sie den ganzen Artikel
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Vertrag über Dokumentation von Baumängeln ist Werkvertrag!
1. Ein Vertrag über die Dokumentation von Baumängeln und deren monetärer Bewertung ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Das gilt auch dann, wenn es im Angebot heißt, dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung finden. 2. Die Erklärung des Auftraggebers “Hau ab! Ich bin fertig mit Dir!”, kann als fristlose Kündigung verstanden werden. Für die Wirksamkeit der fristlosen…
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#29 U 108/20#Angebot#Baumängel#Dokumentaition#Gericht#Kündigung#Kündigungsgrund#OLG Frankfurt#Urteil#Werkvertrag#Wirksamkeit
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Kassiererin will Kopftuch tragen – fristlose Kündigung – Welt | Heute.at
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Nach fristloser Kündigung: Nach fristloser Kündigung Simone Baum gegen die Stadt Köln: Gütetermin ohne Einigung
Die JF schreibt: »Nachdem ihr wegen ihrer Teilnahme an dem Potsdamer Treffen fristlos gekündigt wurde, klagt WerteUnion-Vize Simone Baum gegen die Stadt Köln. Beim ersten Gütetermin kann der unvorbereitete Anwalt der Stadt nichts zur Sache sagen. Eine gütliche Einigung schließt er dennoch aus. Die JF berichtet aus Köln. Dieser Beitrag Nach fristloser Kündigung Simone Baum gegen die Stadt Köln: Gütetermin ohne Einigung wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T2nNVb «
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Außerordentliche Kündigungen: wesentliche Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eine außerordentliche Kündigung wird auch als fristlose Kündigung bezeichnet, weil eine außerordentliche Kündigung keine Fristen hat. Wenn Sie mit außerordentlicher fristloser Kündigung konfrontiert sind, müssen Sie das Thema gut verstehen. Sie müssen verstehen, wie rechtlich bindend die Situation ist und ob die Kündigungsgründe akzeptabel sind.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine außerordentliche Kündigung ist, welche konkreten Gründe dafür benötigt werden, welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen und vieles mehr.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Das Arbeitsverhältnis kann von jeder der Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien fristlos gekündigt werden, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Sie benötigen jedoch einen guten Grund für eine außerordentliche Kündigung (Beispiele: Gewalt am Arbeitsplatz oder Diebstahl). In diesem Fall wird der Arbeitsvertrag sofort gekündigt.
Die Kündigungsbedingungen sind der Hauptunterschied zwischen der außerordentlichen Kündigung und der ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags, die auch als Kündigung des Arbeitsvertrags innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezeichnet wird. Hier gelten immer bestimmte Fristen. Die Fristen sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt. Nach der Probezeit beträgt diese Frist mindestens vier Wochen. Es kann jedoch immer Ausnahmen geben.
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen nach § 626 BGB vorgehen, wenn sie das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen wollen.
Nach dem Gesetz zur außerordentlichen Kündigung muss ein objektiver Grund vorliegen, der das Arbeitsverhältnis ernsthaft belastet. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und die Interessen beider Vertragsparteien gegeneinander abzuwägen.
In der Regel werden drei Arten von möglichen Gründen für eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen: verhaltensbedingt, personenbedingt, betriebsbedingt.
Verhaltensbedingte Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Die fristlose Kündigung erfolgt in der Regel meist aus verhaltensbedingten Gründen. Grundsätzlich gelten für außerordentliche Kündigungen aus verhaltensbedingten Gründen die gleichen Anforderungen wie für ordentliche Kündigungen aus verhaltensbedingten Gründen.
Die Entlassung eines Arbeitnehmers kann rechtmäßig sein, wenn der Arbeitnehmer seinerseits gegen den Arbeitsvertrag verstoßen hat. Hier sind einige Beispiele für verhaltensbedingte Gründe:
Bestechung
Straftaten wie Diebstahl
Alkoholkonsum während der Arbeitszeit
schwere Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht
Personenbedingte Gründe
Außerordentliche Kündigungen aus persönlichen Gründen werden von Arbeitgebern meist dann ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr ausführen kann. Gründe dafür können sein:
schwere Krankheit
Freiheitsentzug
Entzug der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers
systematische Unpünktlichkeit
Arbeitsverweigerung
Betriebsbedingte Gründe
Eine außerordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ist nur in Ausnahmefällen zulässig und in der Praxis praktisch unmöglich.
Der betriebsbedingte Grund für die Kündigung kann die Tatsache sein, dass der Arbeitnehmer seinen Job verliert, und der Arbeitgeber kann ihn unter keinen Umständen des Einzelfalles beschäftigen, auch wenn er das Unternehmen reorganisiert. Aber der Arbeitgeber muss das beweisen. Das ist unglaublich schwierig, weil zum Beispiel die Insolvenz eines Unternehmens kein triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist.
Die Rolle der Abmahnung
Nach § 626 Abs. 2 BGB kann eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, zu dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Diese Frist gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Wird die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten, gilt die Kündigung als unwirksam.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer im Voraus zu warnen, dass er eine außerordentliche Kündigung erhalten wird. Zum Beispiel, wenn ein wichtiger Grund für eine solche Abmahnung ständiges Zuspätkommen ist. Auf diese Weise erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu korrigieren.
Es gibt jedoch Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich ist. Zum Beispiel, wenn sich das Verhalten des Arbeitnehmers nach vorheriger Kündigung nicht ändert oder wenn das Vergehen zu grob ist und es für den Arbeitgeber objektiv unzumutbar ist, es zu tolerieren. Es kann sich zum Beispiel um Diebstahl von Firmeneigentum, grobe Beleidigung des Vorgesetzten usw. handeln.
Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber
Außerordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber sind möglich, wenn die folgenden Punkte beachtet werden:
Ein Arbeitnehmer hat in schwerwiegender Weise gegen die Bedingungen des Arbeitsvertrags verstoßen.
Für die vom Arbeitnehmer begangene Straftat gibt es keine entlastenden Umstände.
Die vom Arbeitnehmer begangene Straftat lässt keine anderen, milderen Möglichkeiten der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu, z. B. Abmahnung, Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist.
Die Abwägung der Interessen muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Verstoßes über die außerordentliche Kündigung informieren.
Ist mindestens eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann der Arbeitnehmer gegen diese Entscheidung eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Nachdem eine Abmahnung ausgesprochen wurde, muss der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich formulieren und dem Arbeitnehmer zustellen. Es ist ratsam, die Gründe für die Kündigung detailliert darzulegen und zu dokumentieren. Auch wenn der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert, sollte sich der Arbeitgeber dies schriftlich bestätigen lassen.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Ebenso kann eine fristlose Kündigung auch durch den Arbeitnehmer selbst ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund kann dies sein:
verspätete Löhne
grobe Beleidigungen
sexuelle Belästigungen
Diskretisierung
schwerwiegende Sicherheitsverstöße
Generell sind alle 5 Punkte zu beachten, die auch für eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber gelten.
Alle Vorfälle, die zur außerordentlichen Kündigung führen, sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehören E-Mails, Briefe und Zeugenaussagen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Gründe ausreichend sind und die Kündigung rechtlich abgesichert ist.
Letztlich muss der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn unzumutbar ist.
Anhörung des Betriebsrats und weitere Gremien
Nach § 102 BetrVG muss der Betriebsrat, wenn er im Unternehmen besteht, aktiviert werden. Dazu muss der Arbeitgeber den Vorsitzenden des Betriebsrats vorab (mündlich oder schriftlich) über die bevorstehende Kündigung informieren.
Die Gründe für die geplante Kündigung und die Identität des Arbeitgebers müssen deutlich angegeben werden. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht unterrichtet und die Kündigung nicht angekündigt, wird die Kündigung für unwirksam erklärt (§ 102 Abs. 1, 3 BetrVG).
Gerichtliche Auseinandersetzung und Rechtsmittel
Wie soll sich ein Arbeitnehmer verhalten und was soll er tun, wenn er eine außerordentliche Kündigung erhalten hat? Wenn Sie die vom Arbeitgeber angeführten Gründe für unbegründet halten oder wenn der Arbeitgeber die Frist für die Aussprache der außerordentlichen Kündigung nicht eingehalten hat, können Sie Anzeige erstatten. Auf diese Weise haben Sie vielleicht eine Chance, Ihren Arbeitsplatz zu behalten.
Auch wenn Sie nicht weiter dort arbeiten wollen, ist es wichtig, Recht zu bekommen. Eine außerordentliche Kündigung kann mehrere unangenehme Folgen haben:
Sie verlieren für eine gewisse Zeit ihr Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit verhängt in solchen Fällen regelmäßig eine Sperrzeit. Die Sperrzeit kann bis zu 12 Wochen dauern.
Sie werden wahrscheinlich keine Abfindung bekommen.
Ihr Ruf kann darunter leiden und eine spätere Beschäftigung kann schwierig sein.
Eine Klage kann Sie zwar nicht vor der Entlassung bewahren, aber Sie können zumindest versuchen, die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln.
Es ist wichtig, dass Sie eine solche Klage spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen. Andernfalls wird das Vorgehen des Arbeitgebers automatisch als rechtmäßig eingestuft, und es ist unmöglich, etwas zu ändern.
Es gibt auch einen so genannten besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen. Dazu gehören unter anderem Schwangere, Menschen im Elternurlaub, Menschen mit schweren Behinderungen und Mitglieder von Betriebsräten.
Praxisbeispiele und Fallstricke
Wenn Sie als Arbeitgeber von Umständen erfahren haben, die zu einer außerordentlichen Kündigung gegen einen Ihrer Mitarbeiter führen könnten (z. B. Diebstahl), ist es wichtig, dass Sie wissen, was und wie Sie in einer solchen Situation handeln können.
Wenn Sie beschließen, Ihrem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Ihr Vorgehen muss rechtmäßig sein, andernfalls wird die außerordentliche Kündigung als unwirksam betrachtet. Unten erfahren Sie, welche Fallen Sie vermeiden sollten.
Einhaltung der Wochenfrist
Sie sollten den Vorfall untersuchen, nachdem Sie davon erfahren haben, und in der Lage sein, die Schuld des verdächtigten Mitarbeiters zu beweisen. Wenn es keine eindeutigen Beweise für die Schuld gibt, müssen Sie eine schriftliche oder mündliche Anhörung des Mitarbeiters durchführen. Die Frist von einer Woche gilt, sobald sich der Verdacht bestätigt hat.
Einhaltung der Zweiwochenfrist
Sobald die interne Untersuchung abgeschlossen ist, müssen Sie dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist die Kündigung unwirksam.
Beantragung und Zustellung der Kündigung
Es ist sehr wichtig, dass Sie beweisen können, dass die außerordentliche Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist zugestellt wurde. Wählen Sie daher am besten eine der folgenden Zustellungsarten:
Persönliche Übergabe in Anwesenheit von Zeugen
Kurierdienst
Fazit
Wenn Sie ein Arbeitgeber sind, können Sie sich in einer Situation befinden, in der es ratsam wäre, einen Mitarbeiter ohne vorherige Ankündigung zu entlassen. In diesem Fall müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass dieses Verfahren, um erfolgreich zu sein, einer Reihe von arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen muss. Es gibt viele arbeitsrechtliche Fehler, die vermieden werden sollten.
Denken Sie daran, dass das Gesetz in beide Richtungen wirkt. Wenn Sie also ein Arbeitnehmer sind, haben Sie auch das Recht, eine außerordentliche Kündigungen zu erklären.
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Fristlose Kündigung und rückständiger Arbeitslohn?
Annahmeverzugslohn Annahmeverzugslohn und Kündigung Der Annahmeverzug ist ein Problem, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren hat. Verliert er das Verfahren, besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer seine rückständigen Lohn geltend macht und damit auch Erfolg hat. Dies ist der Lohn ab dem Ende der Kündigungsfrist bzw. dem Zugang der außerordentlichen Kündigung bis zur Entscheidung…
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Freiberufler in Xing-Profil - fristlose Kündigung
Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn jemand in Xing als aktuellen beruflichen Status "Freiberufler" angibt, obwohl er noch im Arbeitsverhältnis steht? Fristlose Kündigung unverhältnismäßig und unwirksam Das Landesarbeitsgericht Köln entschied im Februar 2017, dass der geänderte Berufsstatus in Xing, dem besonders im deutschsprachigen Raum genutzten sozialen Netzwerk, für die fristlose Kündigung gem. § 626 BGB nicht ausreichte. Gegen seine außerordentliche (fristlose) Kündigung hatte der Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei geklagt. Beide Vertragsparteien hatten zuvor einen Aufhebungsvereinbarung abgeschlossen. Darin hieß es: "Die Aufhebungsvereinbarung wird abgeschlossen, um einer betriebsbedingten Kündigung vorzubeugen" Zugleich wurde vereinbart: "Bis zum Beendigungstermin bleibt der Arbeitnehmer an das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot gebunden. In diesem Zeitraum ist jegliche Tätigkeit für ein Wettbewerbsunternehmen zum Unternehmen des Arbeitgebers verboten". Als der Arbeitgeber im Xing-Profil des Mitarbeiters die Status-Angabe "Freiberufler" entdeckte, obwohl das Arbeitsverhältnis noch bestand, kündigte er fristlos wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot gem. § 60 HGB. Das Arbeitsgericht Aachen urteilte in der ersten Instanz, dass die fristlose Kündigung nicht unverhältnismäßig sei: "Es hat zur Begründung ausgeführt, ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB sei nicht gegeben. Die Änderung des XING-Profils stelle noch keine Wettbewerbshandlung dar. Das soziale Netzwerk XING diene nicht ausschließlich dem Zweck, neue Mandate zu akquirieren. Es diene vielmehr auch der Selbstdarstellung auf dem Markt, um ggf. von Headhuntern angesprochen zu werden. Zweck des sozialen Netzwerkes sei es auch, den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, untereinander in Kontakt zu bleiben. Das XING-Profil erwecke auch nicht den Eindruck, dass der Kläger als Selbständiger Steuerberatungsleistungen in Konkurrenz zur Beklagten anbiete ... Es habe auch ein berechtigtes Interesse des Klägers daran bestanden, eine neue Tätigkeit ab dem 01.04.2016 zu finden. Gerade hierfür sei das soziale Netzwerk XING geeignet. Unter der Rubrik der Berufserfahrung habe der Kläger zutreffend angegeben, dass er noch bis einschließlich Ende März 2016 bei der Beklagten beschäftigt sei." LAG Köln: fristlose Kündigung ist rechtsunwirksam Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen. Arbeitnehmern ist während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit gem. § 60 HGB untersagt. Sie dürfen jedoch, eine spätere Konkurrenztätigkeit nach Ende des Arbeitsverhältnisses vorbereiten. Erst mit einer aktiv nach außen tretenden Werbung für eine Konkurrenztätigkeit wird die Zulässigkeitsgrenze überschritten. Wird der aktuelle berufliche Status fehlerhaft als "Freiberufler" angegeben, sei das allein nicht hinreichend für die Überschreitung des Wettbewerbsverbotes. Entscheidend war für das Gericht auch: - im Xing-Profil wurde der Arbeitgeber ausgewiesen und - die Xing-Rubrik "Ich suche" enthielt keine Angaben, dass der Mitarbeiter freiberufliche Mandate suche. Fazit: Einerseits wird mit den Urteilen der Stellenwert von Xing für die berufliche Entwicklung der Mitglieder dieses sozialen Netzwerkes unterstrichen. Andererseits werden auch gerade für Arbeitnehmer einige Verhaltensregeln konkretisiert. Wer sie klug nutzt, erleichtert sich den beruflichen Neustart. Quelle: LAG Köln, Urteil vom 07.02.2017, 12 Sa 745/16 Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
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Todesdrohung gegen Vermieter rechtfertigt fristlose Kündigung
https://youtu.be/ZaIufDf5Ecg Lesen Sie den ganzen Artikel
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Geschasste des Corona-Regimes
Geschasste des Corona-Regimes - die Liste wird immer länger. Dabei betreffen die folgenden Beispiele nur Personen, die mehr oder weniger im Rampenlicht standen. Geschasste Kritiker des offiziellen Corona-Regimes - ein Oberregierungsrat aus dem Bundesinnenministerium, - ein Profi-Basketballer, - ein Rechtsanwalt und Hochschuldozent, - ein Kriminalkommissar, - ein Polizei-Dienstgruppenleiter, - ein Leiter eines Gesundheitsamtes, - ein Pianist und Wagner-Experte, - Mitglied des Bayerischen Ethikrats, - ein Professor und Immuntoxikologe, - eine Schulleiterin, - ein Bundestagsabgeordneter, - ein Feldwebel der Bundeswehr - ein Familienrichter... Stephan Kohn, Politologe und Verwaltungswissenschaftler, "war bis Anfang Mai 2020 im Bundesinnenministerium im Rang eines Oberregierungsrates in der Abteilung Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz tätig (Referat KM4)... Anfang Mai 2020 gelangte ein von Kohn auf der Grundlage verschiedener Fachgutachten verfasster 'Auswertungsbericht' mit dem Titel Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen an die Öffentlichkeit. Das Bundesinnenministerium distanzierte sich von dieser Auswertung und suspendierte ihn vom Dienst." (wikipedia) Auf die Anfrage von fragdenstaat, vom 29.10.2020, welche Folgerungen das BMI aus den "Auswertungsbericht" gezogen hat, lautete die Antwort: "Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bereits am 10. Mai 2020 in einer Pressemitteilung erklärt hat, handelt es sich bei den Ausführungen des Beamten um eine Privatmeinung, die er unautorisiert öffentlich verbreitet hat. Zu den konkreten Inhalten der Privatmeinung eines Beamten nimmt das BMI grundsätzlich keine Stellung." Auswertungsbericht KM4 Petition "Amnestie von Stephan Kohn und Anerkennung seiner Analyse" unterschreiben. +++ Profi-Basketballer Joshiko Saibou erhielt seine fristlose Kündigung durch die Telekom Baskets Bonn. Der Verein hat Saibou wegen „Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler“ fristlos gekündigt. Laut Vereinsmitteilung habe Saibou „wiederholt auf Social-Media-Kanälen seine Haltung zur Pandemie oder zum Virus an sich geäußert. Damit habe er "vorsätzlich gegen die bekannten Schutzregeln" verstoßen. "Wolfgang Wiedlich, Geschäftsführer der BonBas GmbH, wurde mit den Worten zitiert: 'Die Vereine der BBL arbeiten gerade akribisch an Hygienekonzepten für die Zuschauer in der nächsten Saison und an speziellen Arbeitsschutzrichtlinien für die Aktiven. Deshalb können wir ein permanentes Infektionsrisiko, wie es der Spieler Saibou darstellt, weder gegenüber seinen Arbeitskollegen in unserem Team noch gegenüber anderen BBL-Teams im Wettkampf verantworten.' 'Mich als Gefahr für den Verein darzustellen, ist haltlos', sagte Saibou. 'Seit Monaten findet kein Teamtraining statt, und es wird auch keines stattfinden. Ich habe zudem bei der Demo bewusst darauf geachtet, niemanden in Gefahr zu bringen. Nichts liegt mir ferner.'" (swp.de, 06.08.2020) Siehe auch: nwzonline.de, 06.08.2020 +++ Markus Haintz, Anwalt aus Ulm, lehrte auch an der Hochschule Biberach. Offensichtlich wegen seiner Aktivitäten bei Querdenken wird sein Vertrag dort nicht über den August 2020 hinaus verlängert. Markus Haintz war bereits in Berlin bei einer Corona-Demo von der Polizei regelrecht überfallen und abgeführt worden. Das etwas ausführlichere Video ist auf dieser Seite unter Fall 3 eventuell noch zu sehen - auf youtube gesperrt. Kündigung des Lehrauftrages Stellungnahme der Hochschulleitung der Hochschule Biberach +++ Michael Fritsch, Kriminalkommissar, hält auf der Querdenken-Demo am 09.08.2020 in Dortmund eine bewegende Rede und spricht über seinen Eid auf das Grundgesetz. Am 21.08.2020 hat im Disziplinarverfahren der Polizeidirektion Hannover gegen Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch das Verwaltungsgericht Hannover mit Beschluss 18 E 441/20 die vollständige Durchsuchung seiner Privatsphäre angeordnet. Begründung: "...er habe die Überzeugung eines 'Reichsbürgers' und dokumentiere das auch nach außen". Siehe auch: Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss (ACU) +++ Bernd Bayerlein, ehem. Dienstgruppenleiter der Polizei in Mittelfranken, sprach am 08.08.2020 auf einer Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen in Augsburg. Dabei kritisierte er heftig die Corona-Politik. Nach 33 Dienstjahren suspendierte ihn sein Polizeipräsident vom Dienst. Das Innenministerium erklärte am 14.09.2020 über Prüfungen vom Verfassungsschutz. "Dabei wurden keine verfassungsschutzrelevanten Inhalte festgestellt." Bernd Bayerlein ist derzeit zweiter Vorsitzender des sich gründenden Vereins Polizisten für Aufklärung e.V. Siehe auch: nordbayern.de, 04.11.2020 oder allgemein zur Entwicklung in der Polizei oder Kritische Polizisten +++ Friedrich Pürner, ehem. Leiter des Gesundheitsamts Aichach-Friedberg, stellte zunächst intern, dann öffentlich die Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Corona-Krise infrage. Sein Einspruch unter anderem gegen Massentests, die Gesunde zu Kranken machen, und Communitymasken ohne echte Schutzwirkung hat ihn den Job gekostet, aber viel Aufmerksamkeit und Anerkennung eingebracht. In einem Interview , veröffentlicht auf den NachDenkSeiten, geht es um Schadensbegrenzung, Personalpolitik, Corona-App, Inzidenzwerte, PCR-Tests und weitere Themen. Siehe unter anderem auch: merkur.de, 14.11.2020; Solidarität von 320 Wissenschaftlern und Ärzten mit Friedrich Pürner (letzter Zugriff 08.12.2020), Kollateral Episode 5 "Der Amtsarzt" (letzter Zugriff 10.01.2022) +++ Stefan Mickisch (05.07.1962 - 17.02.2021), in Bayreuth sehr bekannte Pianist und Wagner-Experte, bekam Haus-Verbot im Richard-Wagner-Museum bzw. in der Villa Wahnfried. Der Anlass ist ein Facebook-Post, in dem sich Mikisch angesichts der Corona-Maßnahmen mit dem Nazi-Widerstandskämpfer Hans Scholl verglichen hat. Stefan Mikisch wurde in Bayreuth einst gefeiert als Musiker und für seine außerordentlichen Vorträge zu den Wagner-Opern. "Er hat sich als Quer- bzw. Leerdenker geoutet und einen Vorfall von 2014 noch übertroffen. Damals hat er in der Oberfrankenhalle bei einem Konzert einen Wachmann angegriffen und musste anschließend von der Polizei abgeführt werden. Sven Friedrich vom Wagner-Museum sagte übrigens der Mainwelle, solchen Leuten müsse man entschieden entgegen treten, vor allem auch auf Facebook." (mainwelle.de, 15.12.2020) Siehe unter anderem: klassikpunkt.de, 28.04.2020 +++ Prof. Dr. Christoph Lütge, wurde als Mitglied des Bayerischen Ethikrats aus diesem entlassen. Das Bayerische Kabinett widerrief am 02.02.2021 einstimmig Lütges Bestellung. Der Professor für Wirtschaftsethik an der Technischen Universität München (TUM) gehört seit Monaten zu den entschiedendsten Kritikern der Corona-Politik von Bundes- und bayerischer Landesregierung. Er "warnte vor 'massiven Kollateralschäden' der Corona-Maßnahmen". Den Lockdown bezeichnet er als "mittelalterlich" und fordert dessen sofortige Aufhebung. Die Süddeutsche zitierte einen Sprecher der TUM. "'Herr Lütge ist als Professor weiterhin Beamter des Freistaats Bayern.' Er vertrete allerdings mit seinen Ansichten zu den Corona-Maßnahmen und seiner Wortwahl nicht die Haltung der Universitätsleitung. 'Wir halten uns an die von der überwältigenden Mehrheit der Wissenschaftler empfohlenen gesundheitsvorsorgenden Maßnahmen.'" (sueddeutsche.de, 11.02.2021) +++ Professor Stefan Hockertz promovierte 1988 mit dem Thema Funktion der Zellen des Makrophagensystems bei der Leishmania-donovani-Infektion. Im Jahr 1999 habilitierte er sich mit der Habilitationsschrift Immuntoxikologie: Veränderungen immunologischer Funktionen des Organismus. 2003 und 2004 war er Direktor des Instituts für Experimentelle und Klinische Toxikologie am Universitätskrankenhaus Eppendorf und ging dann in die Selbstständigkeit. Die "COVID-19-Pandemie"-Maßnahmen in Deutschland kritisierter er bereits im März 2020 als unverhältnismäßig, autoritär, rechthaberisch und maßlos. Er begründete dies, weil seiner Auffassung nach der Coronavirus vergleichbar gefährlich wie Influenzaviren seien. Nach einer polizeilichen Hausdurchsuchung und einem steuerlich veranlassten Pfändungsbeschluss über 1.020.000 Euro flüchtete Prof. Hockertz ins Ausland Siehe unter anderem auch: Prof. Stefan Hockertz: Flucht aus Deutschland (alpenschau, 21.08.2021) Hockertz-Meldung aus dem Exil: Gutachten gegen Kinder-Impfstoffe (wochenblick.at, 08.09.2021) +++ Schulleiterin Bianca Höltje darf "ihre" Schule nicht mehr betreten. "Ich war dem ausgeliefert, einer Situation, die ich niemals haben wollte. Deshalb bin ich nicht Schulleiter geworden". Noch vor wenigen Monaten war das, was Bianca Höltje tat, eigentlich Pflicht von Leitern, Lehrern, Ärzten, Journalisten ...: Sie war kritisch gegenüber verordneten Einschränkungen und fragte öffentlich: "Ist das alles so richtig, schadet das den Kindern, nützt das was?" Doch ihre Kollegen teilten nicht ihre Zweifel, sondern meldeten diese den Vorgesetzen. Die Folge: Als Schulleiterin "freigestellt". Siehe auch: Schulleiter für Aufklärung +++ Axel E. Fischer (CDU) war für die meisten Bürger seines Wahlkreis Karlsruhe/Land "ihr Abgeordneter" - stark, unabhängig, sachlich. "'Ich war einer, der seinem Gewissen und seinen Wählern verpflichtet war, all die Jahre', so Fischer." Das wollte er auch in "Corona-Zeiten". "Im März 2021 wurde Fischers Immunität aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft durchsuchte Fischers Büros und Wohnungen in Berlin und in Karlsruhe. Verdacht auf Vorteilsnahme, zweifelhafte Verbindungen zu Aserbaidschan, einem Land, in dem Fischer noch nie gewesen war. Akten, Computer wurden beschlagnahmt, Mobiltelefone 'ausgesaugt'. Fischer war klar: So endet eine Karriere. Das war es." Siehe auch: Bundestagsabgeordneter Axel E. Fischer: „Es gab gigantische Machtverschiebung vom Parlament zur Regierung“ +++ Feldwebel Robert Müller war vom 07. bis 13.12.2021 in der Mindener Kaserne zur Verbüßung seines Disziplinararrests inhaftiert. Weil er die Impflicht für Bundeswehrsoldaten verweigert, wurde er "Erst entlassen, dann krankgeschrieben und anschließend eingesperrt". Seine Entscheidung gegen die Impfpflicht begründete er nicht nur mit dem Grundgesetz Art 2 Abs. 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Angesichts der Gefahren infolge einer "Corona-Impfung" ("Gentherapie") hält er es auch für geboten, vor der Gefährdung der "Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans" gem. § 89 Abs. 1 StGB zu warnen, wenn deren Einsatz durch Impffolgen. Siehe auch: Mahnwache Feldwebel Müller - Mindener Kaserne - 13.12. - 12:00 Uhr +++ Richter Christian Dettmar, Familienrichter aus Weimar wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Auf der Grundlage von drei Sachverständigen-Gutachtens hatte er in der Corona-Hochzeit für alle Schüler an zwei Schulen die Maskenpflicht zur Sicherung des Kindeswohls gem. § 1666 BGB per Beschluss aufgehoben. Daraufhin nahm die Staatsanwalt Ermittlungen auf und ließ die Wohn- und Diensträume des Richters und der Gutachter durchsuchen. Im Juni 2022 klagte sie ihn wegen Rechtsbeugung an. Siehe auch: "Die Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar. Eine kritische Analyse" Nachtrag vom 19.08.2023: - Maskenpflicht an Schulen gekippt: Staatsanwaltschaft will Richter ins Gefängnis schicken - Ermittlungsverfahren gegen Christian Dettmar - Nur ein Schwächeanfall der Justiz? Noch einmal: Das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen Christian Dettmar - Aufsatzhinweis: Hoven/Rostalski, „Die Grenzen der Rechtsbeugung bei der Annahme von Befangenheit“ + + + Auch in anderen Ländern müssen Kritiker der Corona-Politik mit Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis rechnen: - Corona-Kritikerin Rösch verliert Arzt-Job im LKH Graz AUVA reicht‘s: Grazer Notärztin fristlos entlassen Nachtrag vom 11.11.2023 und 04.02.2024: - Professoren im Visier - Teil 1 - Professoren im Visier - Teil 2 "Diffamierung an Universitäten Trailer - Die-Akademie-der-Denker + + + Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Lesen Sie den ganzen Artikel
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