#Arbeitsgericht Berlin
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YouTube-Lehrer gewinnt vor dem LAG Berlin-Brandenburg
Lehrer und außerordentliche Kündigungen In Corona-Zeiten gab es oft-zum Teil auch durchaus berechtigt-Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung und der einzelnen Bundesländer. Kritik an der Corona-Politk Es gab aber auch Fälle, bei denen maßlos übertrieben wurde (von Verschwörungstheorien – ganz abgesehen), die dann auch rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen haben. YouTube-Lehrer:…
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#Arbeitsgericht Berlin#Corona#Corona-Politik#fristlose Kündigung#Impfen macht frei#Impfung#Kündigungsschutzklage#Land Berlin#Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg#Lehrer#ordentliche Kündigung#Schutzimpfung#YouTube
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Wahnsinniges Deutschland: Man versteht das Land nicht mehr
Tichy:»Deutschland rutscht immer mehr ins Chaos. Die CDU weiß nicht, wie der Reichstag aussieht. In Berlin entschied das Arbeitsgericht: Verträge, die der RBB mit einen Managerin getroffen hat, sind „sittenwidrig“. Deutsche „Spitzenpolitiker“ blamieren sich in den USA und der Welt – und Nancy Faeser will mitten in der größten Migrationskrise noch einmal den Familiennachzug vereinfachen. Der Beitrag Wahnsinniges Deutschland: Man versteht das Land nicht mehr erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/SwXWYb «
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nachholen zu wollen, denn in dem fiktiven Buch Look Out for the Little Guy! von Scott Lang a.k.a. Ant-Man (Paul Rudd) (das übrigens tatsächlich zum Kauf erhältlich ist) spielt Natasha Romanoffs Opfer eine wichtige Rolle. Dieses Buch wurde erstmals in Black Panther: Wakanda Forever angeteast, mehr Kontext gab es dann in Ant-Man and the Wasp: Quantumania.
Scott Lang arbeitet in der Autobiografie seinen Werdegang als Superheld auf und thematisiert dabei natürlich auch den Kampf gegen Thanos in Avengers: Endgame. Ein Ausschnitt aus dem Buch erklärt dabei sogar, warum Scott Lang das überhaupt schreiben wollte und offenbar haben ihn Clint Barton (Jeremy Renner) und Bruce Banner (Mark Ruffalo) darum gebeten.
ZDF heute
Nachrichten
Wirtschaft
Deutsche Bahn: EVG gibt Ergebnis von Urabstimmung bekannt
FAQ
Ergebnis der Urabstimmung
:Drohen unbefristete Streiks bei der Bahn?
28.08.2023 | 06:46 Uhr
Wird der Tarifkonflikt bei der Bahn heute beendet - oder droht ein Streik? Bis Freitagmittag konnten die EVG-Mitglieder abstimmen, nun wird das Ergebnis der Urabstimmung erwartet.
Zug der Deutschen Bahn
Stehen in Deutschland die Züge bald wieder still? Die Entscheidung der Gewerkschaft wird mit Spannung erwartet. (Archiv)
Quelle: dpa
Am heutigen Montag will die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG in Berlin das Ergebnis ihrer Urabstimmung verkünden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich mindestens drei Viertel der Abstimmungsteilnehmer für einen tagelangen Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn ausgesprochen haben, ist nicht allzu hoch - aber angesichts der vielen kritischen Stimmen zur Alternative auch nicht ausgeschlossen.
Die Alternative ist, dass die Gewerkschaft den Schlichterspruch annimmt, der im Juli erarbeitet wurde. Wenn sich 25 Prozent der Abstimmungsteilnehmer für den Schlichterspruch ausgesprochen haben, dürfte der Tarifkonflikt zwischen der EVG und der DB am Montag beendet sein.
Wie verlief der Tarifkonflikt bei der DB bisher?
Über einen neuen Tarifvertrag gestritten wird seit Ende Februar. Bei den ersten Verhandlungsrunden waren die Fortschritte sehr klein - daher machte die Gewerkschaft zweimal mit Warnstreiks Druck. Ein dritter Warnstreik wurde Mitte Mai vom Arbeitsgericht in Frankfurt am Main verhindert.
Nach dem Treffen vor Gericht kamen die Verhandlungen deutlich besser voran, scheiterten aber letztlich Ende Juni. Es folgte ein zweiwöchiges Schlichtungsverfahren mit dem nun vorliegenden Schlichterspruch als Ergebnis.
Was steht in diesem Schlichterspruch?
Sollte der Schlichterspruch angenommen werden, dann:
bekommen gut 180.000 Beschäftigte bei der Bahn in zwei Stufen 410 Euro mehr pro Monat bei einer Laufzeit von 25 Monaten. Die erste Stufe von 200 Euro soll ab Dezember gezahlt werden, die zweite ab August des kommenden Jahres.
sollen alle Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 2.850 Euro im Oktober ausgezahlt bekommen.
erhalten einzelne Berufsgruppen nach Ablauf der Laufzeit strukturelle Erhöhungen in den Tariftabellen. Die Einkommen von gut 70.000 Beschäftigten würden sich damit noch einmal deutlich erhöhen.
Der EVG-Bundesvorstand hat nach hitziger Diskussion den Mitgliedern empfohlen, den Schlichterspruch anzunehmen.
Was der Schlichterspruch bedeutet, erfahren Sie im Video:
ZDF-Korrespondent Jan Meier
Über die Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens berichtet ZDF-Korrespondent Jan Meier.
26.07.2023 | 01:09 min
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass genug Mitglieder für einen Streik gestimmt haben?
Gering. Die Hürde von 75 Prozent für einen unbefristeten Arbeitskampf ist ziemlich hoch. Vor allem jene 70.000 Beschäftigte, die von den strukturellen Anpassungen im Tarifvertrag profitieren sollen, dürften kein großes Interesse an einem Streik haben.
Damit würde sich der gesamte Prozess nur weiter verlängern - mehr Geld hätten die DB-Beschäftigten dann womöglich erst ab nächstem Jahr auf dem Konto.
Ein Streik würde auch die Nutzer des Deutschlandtickets ausbremsen:
Seit 100 Tagen ist das Deutschlandticket für 49 Euro auf dem Markt und verkauft sich millionenfach.
08.08.2023 | 01:29 min
Ein Spitzenergebnis für den Schlichterspruch ist aber ebenfalls nicht zu erwarten. Viele unzufriedene Gewerkschaftsmitglieder haben sich enttäuscht über den Schlichterspruch geäußert. Die EVG war mit der Forderung nach 650 Euro mehr für die 180.000 Beschäftigten bei 12 Monaten Laufzeit in die Verhandlungen gegangen.
Entsprechend hoch waren die Erwartungen - der Schlichterspruch erfüllt diese offenbar nicht bei allen.
Sollte der Tarifkonflikt am Montag beendet werden: Sind Streiks in 2023 dann ausgeschlossen?
Nein, denn schon im Herbst starten die Tarifverhandlungen mit der deutlich offensiver auftretenden Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Sie will eine Entgelterhöhung von 555 Euro erreichen sowie eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden. Auch die Inflationsausgleichsprämie gehört zu den Forderungen.
In den vergangenen Jahren ging es bei Verhandlungen zwischen der DB und der GDL oft hart zur Sache. Dass Gewerkschaftschef Claus Weselsky bereit ist, seine Forderungen mit harten Streiks durchzusetzen, hat er mehrfach bewiesen.
Die Friedenspflicht zwischen der Bahn und der GDL endet am 31. Oktober - danach beginnt die nächste Tarifauseinandersetzung.
Quelle: Fabian Nitschmann, dpa
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Keine Einigung zwischen Springer-Konzern und Ex-"Bild"-Chef Reichelt
Im Streit zwischen dem Medienkonzern Axel Springer und dem ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt um die Rückzahlung seiner Abfindung ist zunächst keine Einigung in Sicht. Bei einem ersten Treffen vor dem Arbeitsgericht in Berlin am Freitag vertraten die Anwälte beider Seiten gegensätzliche Positionen. Reichelt erschien nicht, ließ sich jedoch anwaltlich vertreten. Da der sogenannte…
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Außer Spesen nichts gewesen. Karmapunkte.
Öffentliche Sitzung des Arbeitsgerichts Berlin
[…]
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien folgenden Vergleich:
1. Die beklagte Partei spendet an die Organisation Sea Shepherd einen Betrag in Höhe von 3.000,00 Euro (dreitausend) und an die Einrichtung Peta einen Betrag in Höhe von 300,00 Euro (dreihundert) und erbringt dem Kläger einen Nachweis hierüber.
2. Außerdem verpflichtet sich die Beklagte dem Kläger einen Kasten Mio Mio Mate Zero an eine von ihm genannte Berliner Adresse zu liefern.
3. Mit Erfüllung der Vereinbarungen aus diesem Vergleich sind sämtliche finanziellen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung ausgeglichen.
4. Damit ist der vorliegende Rechtsstreit erledigt.
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Stephen Dürr Vermögen
Stephen Dürr Vermögen Der deutsche Schauspieler Stephen Dürr wurde am 27. Juli 1974 in Hamburg geboren. Stephen Dürr, der in Hamburg wohnt, ist seit August 2009 mit Katharina, geb. Wedemann, verheiratet. Im August 2010 brachte das Paar zwei Töchter auf die Welt.
Stephen Dürr Vermögen In Los Angeles, Kalifornien, studierte Stephen Dürr Schauspiel an der Stella Adler Academy. Seinen ersten Auftritt hatte er am 28. November 1994 in der Daily Soap Unter uns auf RTL. Dort spielte er die Rolle des Till Weigel, und er tat es. In der Daily Soap Alles was zählt spielte er von 2006 bis 2009 Mike Hartwig. Davor gehörte er sieben Jahre lang zum Cast der ARD-Serie In aller Hoffnung und war im Jahr 2000 in St. Angela (ebenfalls ARD) zu sehen. In den 13 Folgen der ARD-Koproduktion Die Sonnenlance spielte er in verschiedenen Episodenrollen mit.
Stephen Dürr Vermögen Bei den Proben für die ProSieben-Show TV complete Turmsprung verletzte er sich am 14. November 2012 bei einem Unfall in der Berliner Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark. Dürr sprang unkontrolliert vom Drei-Meter-Brett und schlug mit der Stirn auf dem Wasser auf, wodurch sein Kopf zurückgeschleudert wurde. Danach wurde er wegen einer möglichen Rückenmarksverletzung drei Tage lang auf der Intensivstation behandelt. Er klagte 2016 vor dem Arbeitsgericht Köln auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen die Kölner Produktionsfirma Brainpool. Im September 2016 nahm er an der vierten Staffel von Promi Big Brother auf dem Bezahlsender Sat.1 teil. Dürr belegte den elften Platz.
Stephen Dürr Vermögen Der Schauspieler Stephen Dürr hat ein Nettovermögen von 20 Millionen Dollar. Seit mehr als 20 Jahren sind Stephen und Katharina Dürr ein Paar. 13 von ihnen haben bereits den Bund der Ehe geschlossen. Das erste Mal haben sie sich in einer Disco kennengelernt. Katharina, die neun Jahre jünger ist als sie, erkannte Stephen aus dem Fernsehen und nahm ihren ganzen Mut zusammen, um ihn anzusprechen. Zunächst passierte nichts. Doch zwei Jahre später verliebten sie sich im selben Club wieder ineinander. Seit der Geburt ihrer Zwillinge im Jahr 2010 hat Stephen Dürr nur noch ein paar kurze Fernsehauftritte. Er arbeitet als Vollzeitvater und möchte sich ganz seinen Mädchen widmen. Die Familie ist in Hamburg ansässig.
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Kündigung wegen Zitat Impfen macht frei
Kündigung wegen Zitat Impfen macht frei
Das Arbeitsgericht Berlin erachtet die Kündigung eines Lehrers als wirksam, der in einem YouTube-Video ein KZ-Tor mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ zeigt. Volltext der Pressemitteilung Nr. 23/22 vom 14.09.2022 des Arbeitsgericht Berlin / Urteil vom 12. September 2022, Az. 22 Ca 223/22: Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Lehrers des Landes Berlin als wirksam erachtet,…
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Frage aus dem Arbeitsrecht Arbeitnehmer kündigt, Chef kündigt zurück? 27.01.2022, 12:49 Uhr Ist die Kündigung eingereicht, ist mit dem Arbeitgeber alles besiegelt - könnte man meinen. Doch dieser kann selbst eine Kündigung mit früherer Frist aussprechen. Allerdings nur in Ausnahmefällen. Manche Arbeitsstellen lassen sich nur schlecht nachbesetzen - etwa, weil Fachkräfte schwer zu bekommen sind. Wer solch eine Stelle kündigen möchte und sich seinem Arbeitgeber verbunden fühlt, informiert ihn unter Umständen frühzeitig über den geplanten Wechsel und reicht die Kündigung mit Vorlauf ein. Doch kann der Arbeitgeber mit einer eigenen Kündigung kontern und den Arbeitnehmer schon früher auf die Straße setzen? Im Prinzip schon. "Beide Kündigungen sind voneinander unabhängig", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auch wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bereits gekündigt hat, könne der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer eigenen Kündigung früher beenden. Es gibt aber Einschränkungen. So muss die Kündigung wirksam sein. Der Arbeitgeber muss laut Bredereck dazu die Kündigungsfrist einhalten und die Regelungen aus dem Kündigungsschutzgesetz beachten. Fristlose Kündigung bei Pflichtverstoß So reicht der "Abkehrwille" als Kündigungsgrund seitens des Arbeitgebers allein nicht aus, urteilte das Arbeitsgericht Siegburg im Sommer 2019. Unter Abkehrwille wird die Tatsache verstanden, dass ein Arbeitnehmer mit seiner Kündigung signalisiert hat, dass er das Unternehmen verlassen will. Auch eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers kann laut Bredereck möglich sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach Ausspruch der eigenen Kündigung einen schwerwiegenden Pflichtverstoß begeht. Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil - also auch vom Arbeitnehmer - aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Das ist in Paragraf 626 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Mehr zum Thema Diese Gründe beziehen sich allerdings auf Tatsachen, die das Arbeitsverhältnis für den Einzelnen unzumutbar machen. Neben ausbleibendem Lohn können das etwa Beleidigungen durch den Arbeitgeber, sexuelle Belästigung oder rassistisches Verhalten sein. Auch wenn sich der Arbeitgeber regelmäßig und willkürlich weigert, Urlaub zu gewähren, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Zur Person: Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Durchführung der Betriebsratswahl bei Tesla
Der Betriebsrat ist ein gewähltes Organ der Arbeitnehmerschaft eines Betriebes, der die Interessen seiner Arbeitnehmer vertritt. Er ist das Organ der Arbeitnehmer im Betrieb. Gesetzliche Regelungen dazu findet man im Betriebsverfassungsgesetz. Tesla und der Betriebsrat in Grünheide Die Errichtung eines Betriebsrates ist nicht verpflichtend. Es steht den Arbeitnehmern frei, einen Betriebsrat zu…
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#Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)#Beschluss#Betriebsrat#Betriebsratswahl#Gigafactory#Grünheide#LAG Berlin-Brandenburg#Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg#März 2024#Tesla
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Arbeitsgericht kassiert ARD-Verträge: „sittenwidrig“
Tichy:»„Da ist einfach Geld verschwendet worden.“ Was der Zwangsgebührenzahler sowieso schon vermutete, hat jetzt genau so auch ein Richter festgestellt. Es ist damit aktenkundig: Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB haben die sogenannten Führungskräfte die Kohle munter zum Fenster hinausgeworfen. Und ein beträchtlicher Teil davon landete dann in den Taschen der Geschäftsleitung. ***** Nachdem bekannt geworden war, Der Beitrag Arbeitsgericht kassiert ARD-Verträge: „sittenwidrig“ erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/SwQlrc «
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"Angesichts des fehlenden Fachpersonals wären die Vorgaben nur umsetzbar, indem weniger Patienten behandelt würden, hieß es."
Immerhin: Viantes hat erkannt, dass eine Lösung gefunden werden kann um das Problem zu beseitigen.
Maximale Renditen bei minimaler Einsatz von Manpower zu Lasten der Pflegekräfte und zu Gunsten der Arbeitgeber kann geerdet werden.
Die Lösung: Abbau der Pflegefabriken mit Personal-Over-kill Strukturen.
Wie? Indem eine humaner Pflegekultur gestaltet wird in der Form patientennahe Pflegemanufakturen, bei der Care- Craftsman ihr Handwerk gerne und korrekt ins Spiel bringen.
Dafür verlohnt es sich zu streiken.
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Herausgabe von Arbeitnehmerlisten für Wahlvorstand
Herausgabe von Arbeitnehmerlisten für Wahlvorstand
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einen Anspruch von Wahlinitiatoren auf Herausgabe von Arbeitnehmerlisten vor der Wahl eines Wahlvorstandes gegen den Arbeitgeber begründen würde. § 2 Absatz 2 der Wahlordnung (WO) ist Auskunfts- und Herausgabeansprüche zur Erstellung der Wählerlisten nur für den Wahlvorstand vorgesehen. Volltext der Pressemitteilung Nr. 20/22 des Arbeitsgerichts Berlin vom…
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Arbeitnehmer aufgepasst Handeln, bevor der Resturlaub futsch ist 25.01.2022, 18:55 Uhr 2021 ist ja schon eine Weile her, da können die übrig gebliebenen Urlaubstage aus dem letzten Jahr schon mal in Vergessenheit geraten. Höchste Zeit also für eine Erinnerung. Denn betroffene Arbeitnehmer sollten jetzt unbedingt aktiv werden. Tatsächlich gibt es ja Arbeitnehmer, die ihre Urlaubstage innerhalb eines Jahres nicht voll ausschöpfen. Ob Arbeitswut, Krankheit oder betriebliche Ursachen - die Gründe hierfür mögen unterschiedlich sein, der Umgang mit dem Urlaubsguthaben ist grundsätzlich derselbe. Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub eigentlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Die Übertragung in das neue Jahr von nicht genommenen Urlaubstagen stellt eine Ausnahme dar. Wer den verbliebenen Resturlaub mit ins neue Jahr retten möchte, muss seinen Wunsch unbedingt noch im laufenden Jahr beim Arbeitgeber anmelden. Ansonsten verfällt dieser zum 31. Dezember. Laut Bundesurlaubsgesetz (Paragraf 7) kann der Urlaub aber ins nächste Jahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche Gründe das rechtfertigen. Ist der Urlaub derart gestundet, lautet die neue Frist meist 31. März. Arbeitnehmer, die noch immer freie Tage aus dem Vorjahr übrig haben, sollten diese bis zu diesem Datum abgefeiert haben. Denn ansonsten ist der Urlaubsanspruch futsch. Meistens zumindest. Längere "Haltbarkeit" kann vereinbart werden Es sei denn, im Einzel- oder Tarifvertrag des Unternehmens ist dies anders geregelt. Eine Auszahlung des Resturlaubs ist gesetzlich nicht vorgesehen, es sei denn der Arbeitnehmer scheidet aus dem Beschäftigungsverhältnis aus. Dann wird der Anspruch mit dem Ausscheiden fällig. Und auch wenn jemand seinen Urlaub wegen einer Langzeiterkrankung nicht nehmen konnte, gelten die Fristen bis 31. Dezember beziehungsweise 31. März nicht. Der Arbeitnehmer hat dann bis Ende März des übernächsten Jahres Zeit, seine Urlaubstage zu verbrauchen (Beispiel: Urlaubstage aus dem Jahr 2021 müssen dann bis zum 31. März 2023 in Anspruch genommen werden). Mehr zum Thema Sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings über die Handhabung des Resturlaubs einig, sind sowohl bei einer längeren "Haltbarkeit" des übertragenen Urlaubs als auch bei einer möglichen Auszahlung - ungeachtet der gesetzlichen Regelungen - individuelle Vereinbarungen möglich. Auch nicht ganz uninteressant für Arbeitnehmer ist die Tatsache, dass auch der Chef in der Pflicht ist, darauf hinzuwirken, dass Mitarbeiter ihren Urlaub fristgerecht nehmen. Tut er dies nicht und schickt seine Beschäftigten nicht rechtzeitig in den Urlaub, dann muss er laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 6951/16) als Schadensersatz erneut Urlaub gewähren – die Urlaubstage können dann auch nach Ablauf des Jahres noch vollständig genommen werden. Und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitnehmern auf eine Auszahlung nicht genommenen Urlaubs beriets im November 2018 gestärkt. Das Gericht entschied, dass Beschäftigte ihre Ansprüche nicht automatisch verlieren dürften, weil sie keinen Urlaub beantragt haben.
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Darf der Arbeitgeber bei verweigerter Vertragsänderung kündigen?
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#Arbeitgeber#Arbeitnehmer#Arbeitsgericht Berlin#Arbeitsvertrag#Kleinbetrieb#Kündigung#Kündigungsschutz#Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg#Vertragsänderung
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Entschädigungsklagen gegen moslemische Lehrerinnen abgewiesen
JF: Das Berliner Arbeitsgericht hat die Entschädigungsklagen zweier moslemischer Lehrerinnen abgewiesen. Die Frauen hatten beanstandet, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Das Gericht bestätigte in seinen Urteilen am Donnerstag das Berliner Neutralitätsgesetz, wonach Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. http://dlvr.it/QTxvdv
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