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#Bundesverbraucherschutzministerin
gutachter · 6 years
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Große Schwachstelle der Mietpreisbremse
Große Schwachstelle der Mietpreisbremse
Mieterbund beklagt fehlende Sanktionen als “große Schwachstelle” der Mietpreisbremse
Drei Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse beklagt der Deutsche Mieterbund die “große Schwachstelle” des Gesetzes: Es gebe keinerlei Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an die Vorschriften halten, sagte der Landesvorsitzende des Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann, am Freitag im SWR. Überhöhte…
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dermontag · 3 years
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Hohe Preisaufschläge für Energie Lemke will Strommarkt unter die Lupe nehmen 20.01.2022, 05:35 Uhr Hohe Strompreise stellen einige Anbieter offenbar vor Probleme. Manche von ihnen stellen die Belieferung an die Endkunden sogar ein. Verbraucherschutzministerin Lemke will die Regeln für den Markt nun einer Prüfung unterziehen - "regulatorische Schritte" nicht ausgeschlossen. Zum Schutz vor extremen Preissprüngen beim Strom hat Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke von den Grünen die Prüfung neuer Regeln angekündigt. "Die Bundesregierung beobachtet das Verhalten der Marktakteure sehr genau und prüft mögliche regulatorische Schritte", sagte Lemke der dpa in Berlin. Die Verbraucherzentralen schickten bereits mehrere Abmahnungen und kündigten weitere an. "Aktuell haben wir es mit Preisaufschlägen zu tun, die den Strompreis auf bis zu 90 Cent pro Kilowattstunde hochtreiben", sagte Lemke. "Das ist in keiner Weise durch Marktgeschehen zu rechtfertigen." Zuvor hatte bereits Wirtschaftsminister und Parteikollege Robert Habeck eine Überprüfung des liberalisierten Gas- und Strommarkts angekündigt. Hintergrund ist, dass viele Billiganbieter in Turbulenzen geraten sind und Tausende Verträge gekündigt haben. Angesichts gestiegener Börsenpreise für Strom und Gas können sie mangels langfristiger Verträge ihren Verpflichtungen oft nicht kostendeckend nachkommen. Der Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentrale, Thomas Engelke, sagte der dpa: "Zahlreiche Strom- und Gasanbieter haben sich trotz vertraglicher Vereinbarungen aus dem Markt zurückgezogen und die Versorgung ihrer Kunden einseitig eingestellt." Lemke betonte: "In letzter Zeit hat es massenhaft Kündigungen von Stromverträgen gegeben, die zum Teil offenbar rechtswidrig sind." Verbraucherzentralen informierten auf ihren Websites darüber umfassend und stellten auch Musterschreiben für Schadenersatzforderungen zur Verfügung. "Niemand muss Angst haben, im Dunkeln zu sitzen" Engelke sagte: "Die gute Nachricht ist: Niemand muss Angst haben, im Dunkeln zu sitzen oder frieren zu müssen." Wenn Billiganbieter die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben, landen diese automatisch bei den sogenannten Grundversorgern in der jeweiligen Kommune. Doch verlangten die Grundversorger dann teils völlig überhöhte Preise von den neuen Kunden, so Engelke. "Dieses Zweiklassen-System untergräbt den Wettbewerb." Leonhard Birnbaum, Vorstandschefs des Energiekonzerns Eon, zeigte sich verärgert über das Verhalten der Stromdiscounter. "Sie haben den Grundversorgern, die nun die Belieferung sicherstellen, die Kunden hingeschmissen und sich aus der Verantwortung gestohlen", sagte er der dpa. Oft müssten Bestandskunden für Neukunden draufzahlen. "Man muss über neue Regeln nachdenken, dass solch ein Verhalten im Sinne der Verbraucher nicht mehr möglich ist." Ein "gewisser Aufschlag" für Neukunden ist nach Einschätzung Lemkes zu akzeptieren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in die Ersatzversorgung beim Grundversorger fallen und dieser dann Strom kurzfristig teurer einkaufen muss. "Aber eine Verdreifachung oder ähnlich hohe Aufschläge halte ich für absolut unverhältnismäßig", sagte die Grünen-Politikerin. Um mögliche regulatorische Schritte zu prüfen, "werden wir auch mit der Energiewirtschaft direkt sprechen", sagte Lemke. "Wir werden nicht zulassen, dass es bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeladen wird, wenn Billigstromanbieter in die Insolvenz gehen oder massenhaft Verträge kündigen." Inzwischen sieben Abmahnungen gegen Stromanbieter Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums hatte am Mittwoch erläutert: "Die Preissteigerung ist auf mehrere Komponenten zurückzuführen." So hingen die Strompreise neben den Beschaffungskosten beim Gas unter anderem von Netzentgelten und Stromsteuern ab. Man prüfe mögliche Änderungen. Es gebe noch keine Äußerungen darüber, an welchen Komponenten etwas getan werden müsse. Steuern und Abgaben seien nicht alleine das Thema. Verbraucherzentralen-Experte Engelke forderte: "Nötig sind mehr Transparenz und eine stärkere Aufsicht." Dass einige Strom- und Gasanbieter auf ein kurzsichtiges Geschäftsmodell gesetzt hätten, sei auch auf unzureichende Transparenzpflichten und nicht genügende Regulierung zurückzuführen. "Die Politik muss den Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt krisensicherer machen." Engelke empfahl Verbraucherinnen und Verbraucher, die beim automatischen Wechsel zum Grundversorger heftig draufzahlen müssen, den Wechsel in einen günstigeren Tarif. "Das ist allerdings derzeit schwierig." Die Verbraucherzentralen böten Beratung an. "Hier geht es auch um mögliche Schadenersatzforderungen." Nach Auskunft der Verbraucherzentralen gibt es bundesweit inzwischen sieben Abmahnungen und eine Androhung wegen der Einstellung von Stromlieferungen, der Kündigung von Verträgen oder wegen extremer Preiserhöhungen - davon allein fünf in Nordrhein-Westfalen. "Weitere Abmahnungen sind in Planung", sagte ein Sprecher.
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schunckinfo · 4 years
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Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) hat für die Gutscheinlösung bei coronabedingt gestrichenen Flügen geworben: „Ab dem Sommer kann ja in Europa voraussichtlich wieder gereist werden. Daher rate ich, die Gutscheine schnellstmöglich zu nutzen“…
Verbraucherschutzministerin wirbt für Gutscheinlösung bei gestrichenen Flügen was originally published on schunck.info
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pressecop24 · 6 years
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Flugverspätung: Barley verlangt von Airlines schnellere Entschädigungsverfahren!
  Bundesverbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) hat die Informationspolitik vieler Airlines den Kunden gegenüber als nicht akzeptabel bezeichnet und schnellere Entschädigungsverfahren verlangt. “Bei Verspätungen oder Annullierungen müssen die Fluggäste rasch informiert werden. Die jetzige Informationspolitik vieler Airlines ist nicht akzeptabel”, sagte Barley der Düsseldorfer…
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melbynews-blog · 6 years
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Reform der Sozialen Netzwerke: Regulieren, aufspalten oder verstaatlichen?
Neuer Beitrag veröffentlicht bei https://melby.de/reform-der-sozialen-netzwerke-regulieren-aufspalten-oder-verstaatlichen/
Reform der Sozialen Netzwerke: Regulieren, aufspalten oder verstaatlichen?
Reform der Sozialen Netzwerke: Regulieren, aufspalten oder verstaatlichen?
Wessen Plattformen ist die Plattform? Wessen Welt ist die Welt?
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Ganz allmählich kommt eine kritische Debatte über die großen Sozialen Netzwerke in Gang. Politiker und Rechtswissenschaftler diskutieren, wie die Markt- und Meinungsmacht von Facebook, Google, Twitter etc. geregelt werden soll
Mittlerweile befinden sich vier verschiedene Messenger-Programme auf meinem Smartphone. Da ist der Marktführer, den ich brauche, um meiner Mutter Bilder von ihrem Enkel zu schicken und über den mich die Verwandtschaft mit merkwürdigen Memes und Glückwünschen versorgt.
Da ist der eher jugendkulturelle Messenger, mit dem man lustige Emojis und GIFs verschicken kann.
Da ist das seltenere und etwas nerdige Programm, das angeblich nicht von den Behörden überwacht werden kann. Deshalb ist es bei Politaktivisten beliebt, die damit dokumentieren, dass sie jedenfalls sehr wohl etwas zu verbergen haben.
Und dann ist da noch dieses Programm, das meine Arbeitskollegen aus unbekannten Gründen benutzen, aber sonst niemand auf der Welt. Was hilft’s …
Der Wildwuchs bei den Apps für Instant Messenging nervt. Nun hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen Antrag eingebracht, der damit Schluss machen könnte. Er sieht eine gesetzliche Verpflichtung der Anbieter vor, offene Schnittstellen einzurichten und bestimmte Protokollstandards einzuhalten. Das Schlagwort lautet Interoperabilität. Die Grünen-Abgeordnete Katharina Dröge erklärte das Prinzip so:
Die Interoperabilität sorgt dafür, dass man von WhatsApp aus mit Threema kommunizieren kann, genauso wie man eine E-Mail von Gmail an Web.de schicken kann, genauso wie man mit seinem Handy anbieterübergreifend telefonieren kann.
Katharina Dröge
Bemerkenswerterweise stieß diese Idee bei Abgeordneten fast aller Fraktionen auf Sympathie. Vertreter der Linken, SPD und sogar CDU signalisierten vorsichtige Zustimmung – ganz große Koalition sozusagen! (Eine Zusammenfassung der Debatte findet sich bei Netzpolitik.) Lediglich die Parteien FDP und AFD lehnten eine gesetzliche Verpflichtung zur Interoperationalität ab – weil diese „die digitalen Plattformen in den Würgegriff des Staates“ bringen und eine „Enteignung“ bedeuten würde, wie der AfD-Abgeordnete Enrico Komning sich ausdrückte.
Normierung ist weder neu, noch revolutionär
Ein Zwang zur „Interoperabilität“ ist alles andere als neu und keineswegs extrem. Die guten alten Industrienormen bedeuten im Prinzip nichts anderes: Sie etablieren einen Standard, den alle Produzenten verwenden können. Normen, die nicht durch Patente oder Urheberrechte geschützt sind, verhindern, dass Unternehmen ihre Produkte aufeinander abstimmen, um den Käufern den Wechsel zu anderen Herstellern zu erschweren. „Lock in“ heißt das in der Betriebswirtschaftslehre. Da passt beispielsweise eine bestimmte (oft preisgünstige) Glühbirne nur in einer bestimmten Lampenfassung. Der Kunde wird sozusagen eingesperrt, denn er soll dem Unternehmen treu bleiben, und der Keuschheitsgürtel beruht in diesem Fall auf Standards und Urheberrechten.
Unternehmen nutzen Lock In-Strategien seit Anbeginn der industriellen Massenproduktion. Allerdings scheinen sie gegenwärtig eine immer wichtigere Rolle zu spielen. Unterschiedliche Elektrobatterien gibt es bald so viel wie unterschiedliche Insektengattungen. Die Patronen für Computerdrucker werden immer origineller geformt, und sogar Brauereien wählen mittlerweile unverwechselbare Formen für ihre Bierflaschen.
Wenn der Staat in solchen Fällen in das Marktgeschehen eingreift, verschärft er die Konkurrenz. Er zwingt die unterschiedlichen Hersteller eines Produkts – Elektrobatterie, Druckerpatrone, Bierflasche – über Qualität, Preis oder auch Marketing zu konkurrieren. Die Markteintrittskosten für neue Hersteller sinken; häufig (aber nicht immer) fallen die Preise. Auch Internetplattformen nutzen Lock-In-Strategien. Sie erschweren den Wechsel zur Konkurrenz – zum Beispiel, indem sie den Nutzern die von diesen eingegebenen Daten einfach nicht herausgeben oder einen Wechsel mit erheblichem Aufwand praktisch verwehren.
Die Marktmacht der großen Technologie- und Internetfirmen beruht aber nicht nur auf dieser Strategie, sondern auf dem Netzwerkeffekt. Wer etwas zu verkaufen hat, findet nirgendwo so viele Interessenten wie bei Ebay. Wer im Internet Werbeanzeigen schalten will, kommt an Google einfach nicht vorbei. Wer Facebook nicht benutzt, schließt sich von einem Teil des politischen und kulturellen Lebens aus. Wer ein Smartphone-Programm vertreiben will, muss es wohl oder übel in einem der großen App-Stores anbieten (und dafür ein Drittel vom Verkaufspreis abgeben).
All das beschreibt den Netzwerkeffekt. „Big is beautiful“, heißt das Motto: Der Netzwerkeffekt belohnt diejenigen, die bereits groß sind. Neue Anbieter etablieren sich nur dann, wenn sie auch ein neues Produkt anbieten können – eine neue Software, die „nächste Generation“ – sofern sie nicht von einem aus dem Oligopol Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft aufgekauft werden. Sie lassen auf diese Art Konkurrenten, die ihnen gefährlich werden könnten, gar nicht erst entstehen.
Bei den genannten Netzwerken handelt es sich allerdings nicht unbedingt um Monopole im wirtschaftlichen Sinn. Bekanntlich verlangen die Sozialen Netzwerke von ihren Nutzern keine Gebühren, sondern verkaufen Informationen über diese Nutzer für Werbezwecke. Dieses Geschäftsmodell (und im weiteren Sinn auch das von Internetplattformen und anderen Datenhändlern wie Google, Microsoft und Amazon) beruht darauf, die Nutzer möglichst eng und dauerhaft an sich zu binden und die Daten zu verwerten. Sie verzahnen ihre verschiedenen Dienstleistungen nach Möglichkeit miteinander und behindern die anonyme Benutzung („Personalisierung“). In diesem Sinne sind sie Datenhändler: Sie wissen, wer wir sind und was wir (vermutlich, angeblich) wollen. Dieses Wissen lassen sie sich bezahlen.
Der Wind hat sich gegen die Internetgiganten gedreht
Eine echte Interoperabilität würde die Macht der etablierten Sozialen Netzwerke erschüttern. Sie zielt auf den Kern ihres Geschäftsmodells – auf die Verfügungsgewalt über die Daten. Sie wäre nicht das Ende des Datenhandels, aber würde den Aufwand erhöhen, aussagekräftige Kundenprofile zu erstellen, weil diese nicht mehr zentral eingesammelt würden.
Im Bundestag wurde der Antrag „Faire digitale Märkte“ auf die Weiterreise durch diverse Ausschüsse geschickt – eine Reise, von der er auf absehbare Zeit nicht zurückkehren wird. Dass die deutsche Regierung Facebook oder Google im Alleingang zur Interoperabilität zwingen will und kann, ist nicht zu erwarten. Aber die Debatte zeigt immerhin: Die Zeiten sind vorbei, als Politiker der Bevölkerung noch erklärten, Nationalstaaten seien gegen die „Internetgiganten“ machtlos.
Die Vorgänge um „Cambridge Analytica“ – in Deutschland bekannt als „der Datenskandal“ – empören die Kommentatoren und Politiker enorm, obwohl sie eigentlich kaum jemanden überraschen können. Jetzt werden Unternehmensvertreter von Facebook von der deutschen Bundesverbraucherschutzministerin „einbestellt“. Sogar Marc Zuckerberg selbst muss sich einer hochnotpeinlichen Befragung im US-Kongress unterziehen.
Im Handelsblatt nennt George Soros derweil „Internetmonopole … eine öffentliche Bedrohung“: „Sie haben weder den Willen noch die Neigung, die Gesellschaft vor den Folgen ihres Handelns zu schützen.“ „Entzieht Facebook die Betriebserlaubnis!“ fordert Ranga Yogeshwar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Der Ton wird schärfer und die Debatte grundsätzlicher: Wie lässt sich sicherstellen, dass die Sozialen Netzwerke ihre Macht nicht missbrauchen? Welche Rolle sollen sie überhaupt in unserer Gesellschaft spielen? Vince Cable, Parteichef der britischen Liberaldemokraten, schlägt eine Zerschlagung vor und macht gleich einen konkreten Vorschlag:
Denkbar wäre, Amazon in drei unterschiedliche Unternehmen aufzuteilen. Eines dieser Unternehmen könnte Cloud-Computing anbieten, eines als Einzelhändler auftreten und eines als Verkaufsplattform im Internet. Facebook könnte gezwungen werden, Instagram und Whatsapp zu verkaufen, und Google müsste sich von Youtube trennen.
Vince Cable
Ähnlich argumentiert der Sprecher des Chaos Computer Clubs, Frank Rieger, der als geschichtliches Vorbild die Aufspaltung der Telefongesellschaften in den USA anführt.
Evgeny Morozov, der bekannte Kritiker des „Datenextraktivismus“ der Internetkonzerne, entwickelt ein anspruchsvolles, allerdings wenig konkretes Modell, das die Innovationskraft der Privatunternehmen mit der Gemeinwohl versöhnen soll. Der Staat solle für bestimmte Daten Preise versetzen und ihre Verwendung stärker kontrollieren.
Statt Facebook zu erlauben, dass es von uns Gebühren für seine Dienstleistungen verlangt oder unsere Daten für Werbezwecke ausnutzt, müssen wir einen Weg finden, solche Unternehmen dazu zu zwingen, für den Zugang zu unseren Daten zu bezahlen – in erster Linie Daten, die wir gemeinsam besitzen, nicht als Individuen.
Evgeny Morozov
Telepolis heise online Quelle
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airborn64 · 6 years
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FUSSBALL-WM 2018: Debakel gegen Südkorea - Katarina Barley trauert mit der Mannschaft
FUSSBALL-WM 2018: Debakel gegen Südkorea – Katarina Barley trauert mit der Mannschaft
Nach der historischen Niederlage gratuliert Bundesverbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) den Südkoreanern zu dem verdienten Sieg. Das frühe Ausscheiden der deutschen National-Elf macht sie jedoch sehr unglücklich.
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dermontag · 3 years
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1654 Euro mehr im Jahr Regierung will Stromwucher eindämmen 20.01.2022, 19:04 Uhr Gekündigte Verträge, eingestellte Lieferungen, eine Verdreifachung der Aufschläge bei neuen Abschlüssen - die Turbulenzen auf dem Strommarkt bekommen viele Verbraucher derzeit direkt zu spüren. Die Regierung erwägt neue Regeln. Die Bundesregierung will Stromkundinnen und -kunden in Deutschland künftig besser vor Preissprüngen schützen. "Die Bundesregierung beobachtet das Verhalten der Marktakteure sehr genau und prüft mögliche regulatorische Schritte", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Verbraucherzentralen schickten bereits mehrere Abmahnungen und kündigten weitere an. Die Ampelkoalition erwägt wegen der hohen Energiepreise eine frühere Abschaffung der EEG-Umlage für die Stromkunden. "Aktuell haben wir es mit Preisaufschlägen zu tun, die den Strompreis auf bis zu 90 Cent pro Kilowattstunde hochtreiben", sagte Lemke. "Das ist in keiner Weise durch Marktgeschehen zu rechtfertigen." Zuvor hatte bereits Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine Überprüfung des liberalisierten Gas- und Strommarkts angekündigt. Hintergrund ist, dass viele Billiganbieter in Turbulenzen geraten sind und Tausende Verträge gekündigt haben. Angesichts gestiegener Börsenpreise für Strom und Gas können sie mangels langfristiger Verträge ihren Verpflichtungen oft nicht kostendeckend nachkommen. Der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, Thomas Engelke, sagte der dpa: "Zahlreiche Strom- und Gasanbieter haben sich trotz vertraglicher Vereinbarungen aus dem Markt zurückgezogen und die Versorgung ihrer Kunden einseitig eingestellt." Niemand muss Angst haben, im Dunkeln zu sitzen Lemke betonte: "In letzter Zeit hat es massenhaft Kündigungen von Stromverträgen gegeben, die zum Teil offenbar rechtswidrig sind." Verbraucherzentralen informierten auf ihren Websites darüber umfassend und stellten auch Musterschreiben für Schadenersatzforderungen zur Verfügung. Engelke sagte: "Die gute Nachricht ist: Niemand muss Angst haben, im Dunkeln zu sitzen oder frieren zu müssen." Wenn Billiganbieter die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben, landen diese automatisch bei den Grundversorgern in der jeweiligen Kommune. Doch verlangten die Grundversorger dann teils völlig überhöhte Preise von den neuen Kunden. "Dieses Zweiklassen-System untergräbt den Wettbewerb." Eine durch den Grundversorger vorgenommene Belieferung in der Ersatzversorgung kann fristlos gekündigt werden. Nach Ablauf von drei Monaten in der Ersatzversorgung werden Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet. Diesen Tarif kann man jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Leonhard Birnbaum, Vorstandschefs des Energiekonzerns E.ON, zeigte sich verärgert über das Verhalten der Stromdiscounter. "Sie haben den Grundversorgern, die nun die Belieferung sicherstellen, die Kunden hingeschmissen und sich aus der Verantwortung gestohlen", sagte er der dpa. Man müsse über neue Regeln nachdenken. Ein "gewisser Aufschlag" für Neukunden ist nach Einschätzung Lemkes zu akzeptieren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in die Grundversorgung fallen und die Anbieter dann Strom kurzfristig teurer einkaufen müssen. "Aber eine Verdreifachung oder ähnlich hohe Aufschläge halte ich für absolut unverhältnismäßig." Extrem teure Neukundentarife Verbraucherinnen und Verbraucher müssten bei Neukundentarifen teils bis zu 1654 Euro mehr im Jahr zahlen als Bestandskunden, heißt es in einem neuen Positionspapier der Verbraucherzentralen. Die Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandskunden in der Grundversorgung sei "rechtlich unzulässig, gefährlich für einen fairen Wettbewerb und auch nicht nachvollziehbar". Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing, entgegnete, die Aufteilung der Preise stehe im Einklang mit bestehenden Regelungen. "Einer möglichen gerichtlichen Überprüfung dieser Aufteilung sehen wir optimistisch entgegen." Auch die RheinEnergie zeigte sich überzeugt, dass die Preisspreizung für Neukunden rechtmäßig sei. Lemke kündigte Gespräche mit der Energiewirtschaft an, um mögliche regulatorische Schritte zu prüfen. "Wir werden nicht zulassen, dass es bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeladen wird, wenn Billigstromanbieter in die Insolvenz gehen oder massenhaft Verträge kündigen." Mehr Transparenz und eine stärkere Aufsicht gefordert Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums hatte am Mittwoch erläutert: "Die Preissteigerung ist auf mehrere Komponenten zurückzuführen." So hingen die Strompreise neben den Beschaffungskosten beim Gas unter anderem von Netzentgelten und Stromsteuern ab. Man prüfe mögliche Änderungen. Steuern und Abgaben seien dabei nicht alleine das Thema. Verbraucherzentralen-Experte Engelke forderte: "Nötig sind mehr Transparenz und eine stärkere Aufsicht." Verbrauchern empfahl er bei Preissprüngen durch den automatischen Wechsel zum Grundversorger den weiteren Wechsel in einen günstigeren Tarif. "Das ist allerdings derzeit schwierig." Die Verbraucherzentralen böten Beratung an. "Hier geht es auch um mögliche Schadenersatzforderungen." Mehr zum Thema Nach Auskunft der Verbraucherzentralen gibt es bundesweit inzwischen sieben Abmahnungen und eine Androhung wegen der Einstellung von Stromlieferungen, der Kündigung von Verträgen oder wegen extremer Preiserhöhungen - davon alleine fünf in Nordrhein-Westfalen. "Weitere Abmahnungen sind in Planung", so ein Sprecher. Unterdessen wird in der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen gerade darüber gesprochen, bestimmte Entlastungen für Stromkunden vielleicht auch früher zu gewähren. Das sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich in Berlin. Als Beispiele nannte er die EEG-Umlage und zielgerichtete Hilfen. Eigentlich wollten SPD, Grüne und FDP die Finanzierung der EEG-Umlage erst zum 1. Januar 2023 reformieren.
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dermontag · 3 years
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Hohe Preisaufschläge für Energie Lemke will Strommarkt unter die Lupe nehmen 20.01.2022, 05:35 Uhr Hohe Strompreise stellen einige Anbieter offenbar vor Probleme. Manche von ihnen stellen die Belieferung an die Endkunden sogar ein. Verbraucherschutzministerin Lemke will die Regeln für den Markt nun einer Prüfung unterziehen - "regulatorische Schritte" nicht ausgeschlossen. Zum Schutz vor extremen Preissprüngen beim Strom hat Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke von den Grünen die Prüfung neuer Regeln angekündigt. "Die Bundesregierung beobachtet das Verhalten der Marktakteure sehr genau und prüft mögliche regulatorische Schritte", sagte Lemke der dpa in Berlin. Die Verbraucherzentralen schickten bereits mehrere Abmahnungen und kündigten weitere an. "Aktuell haben wir es mit Preisaufschlägen zu tun, die den Strompreis auf bis zu 90 Cent pro Kilowattstunde hochtreiben", sagte Lemke. "Das ist in keiner Weise durch Marktgeschehen zu rechtfertigen." Zuvor hatte bereits Wirtschaftsminister und Parteikollege Robert Habeck eine Überprüfung des liberalisierten Gas- und Strommarkts angekündigt. Hintergrund ist, dass viele Billiganbieter in Turbulenzen geraten sind und Tausende Verträge gekündigt haben. Angesichts gestiegener Börsenpreise für Strom und Gas können sie mangels langfristiger Verträge ihren Verpflichtungen oft nicht kostendeckend nachkommen. Der Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentrale, Thomas Engelke, sagte der dpa: "Zahlreiche Strom- und Gasanbieter haben sich trotz vertraglicher Vereinbarungen aus dem Markt zurückgezogen und die Versorgung ihrer Kunden einseitig eingestellt." Lemke betonte: "In letzter Zeit hat es massenhaft Kündigungen von Stromverträgen gegeben, die zum Teil offenbar rechtswidrig sind." Verbraucherzentralen informierten auf ihren Websites darüber umfassend und stellten auch Musterschreiben für Schadenersatzforderungen zur Verfügung. "Niemand muss Angst haben, im Dunkeln zu sitzen" Engelke sagte: "Die gute Nachricht ist: Niemand muss Angst haben, im Dunkeln zu sitzen oder frieren zu müssen." Wenn Billiganbieter die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben, landen diese automatisch bei den sogenannten Grundversorgern in der jeweiligen Kommune. Doch verlangten die Grundversorger dann teils völlig überhöhte Preise von den neuen Kunden, so Engelke. "Dieses Zweiklassen-System untergräbt den Wettbewerb." Leonhard Birnbaum, Vorstandschefs des Energiekonzerns Eon, zeigte sich verärgert über das Verhalten der Stromdiscounter. "Sie haben den Grundversorgern, die nun die Belieferung sicherstellen, die Kunden hingeschmissen und sich aus der Verantwortung gestohlen", sagte er der dpa. Oft müssten Bestandskunden für Neukunden draufzahlen. "Man muss über neue Regeln nachdenken, dass solch ein Verhalten im Sinne der Verbraucher nicht mehr möglich ist." Ein "gewisser Aufschlag" für Neukunden ist nach Einschätzung Lemkes zu akzeptieren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in die Ersatzversorgung beim Grundversorger fallen und dieser dann Strom kurzfristig teurer einkaufen muss. "Aber eine Verdreifachung oder ähnlich hohe Aufschläge halte ich für absolut unverhältnismäßig", sagte die Grünen-Politikerin. Um mögliche regulatorische Schritte zu prüfen, "werden wir auch mit der Energiewirtschaft direkt sprechen", sagte Lemke. "Wir werden nicht zulassen, dass es bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeladen wird, wenn Billigstromanbieter in die Insolvenz gehen oder massenhaft Verträge kündigen." Inzwischen sieben Abmahnungen gegen Stromanbieter Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums hatte am Mittwoch erläutert: "Die Preissteigerung ist auf mehrere Komponenten zurückzuführen." So hingen die Strompreise neben den Beschaffungskosten beim Gas unter anderem von Netzentgelten und Stromsteuern ab. Man prüfe mögliche Änderungen. Es gebe noch keine Äußerungen darüber, an welchen Komponenten etwas getan werden müsse. Steuern und Abgaben seien nicht alleine das Thema. Verbraucherzentralen-Experte Engelke forderte: "Nötig sind mehr Transparenz und eine stärkere Aufsicht." Dass einige Strom- und Gasanbieter auf ein kurzsichtiges Geschäftsmodell gesetzt hätten, sei auch auf unzureichende Transparenzpflichten und nicht genügende Regulierung zurückzuführen. "Die Politik muss den Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt krisensicherer machen." Engelke empfahl Verbraucherinnen und Verbraucher, die beim automatischen Wechsel zum Grundversorger heftig draufzahlen müssen, den Wechsel in einen günstigeren Tarif. "Das ist allerdings derzeit schwierig." Die Verbraucherzentralen böten Beratung an. "Hier geht es auch um mögliche Schadenersatzforderungen." Nach Auskunft der Verbraucherzentralen gibt es bundesweit inzwischen sieben Abmahnungen und eine Androhung wegen der Einstellung von Stromlieferungen, der Kündigung von Verträgen oder wegen extremer Preiserhöhungen - davon allein fünf in Nordrhein-Westfalen. "Weitere Abmahnungen sind in Planung", sagte ein Sprecher.
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Große Schwachstelle der Mietpreisbremse
Große Schwachstelle der Mietpreisbremse
Mieterbund beklagt fehlende Sanktionen als “große Schwachstelle” der Mietpreisbremse
Drei Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse beklagt der Deutsche Mieterbund die “große Schwachstelle” des Gesetzes: Es gebe keinerlei Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an die Vorschriften halten, sagte der Landesvorsitzende des Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann, am Freitag im SWR. Überhöhte…
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