#Amtsgerichts
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olgalenski · 2 months ago
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"Es ist leider nicht wegen Janina." "Aber für Janina." Für Janina (2018)
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bauerntanz · 27 days ago
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FDP-Mann befangen
FDP-Mann befangen. Ein ehrenamtlich als Schöffe tätiger FDP-Ratsherr postet Ausländerfeindliches auf Twitter (zzt X). Das Schöffengericht #Bad_Iburg schließt ihn daraufhin von einem strafrechtlichen Gerichtsverfahren gegen einen Rumänen wegen Befangenheit aus.
Das Amtsgericht Bad Iburg (Foto re.) hat den ehrenamtlichen Schöffen Fabio Lietzke von einem Strafverfahren ausgeschlossen, in dem gegen einen 52-jährigen Rumänen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Computerbetrug verhandelt werden sollte. Der Ausschluss wegen Besorgnis der Befangenheit ist auch ein Politikum. Denn Lietzke sitzt für die FDP im Rat der Stadt Georgsmarienhütte und Vorsitzender der…
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raum-e · 1 month ago
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Echt jetzt?!?!?!? Haben die doch tatsächlich eine weitere Zero-Covid-Jüngerin als Richterin auftreiben können, die den großen CJ Hopkins nun DOCH noch via Revision verurteilt! Wegen dem Vergleich zur NS-Zeit, der in den Augen der widerwärtigen Staatsanwaltschaft nicht hinnehmbar und KEINE ÄUßERUNG IM SINNE DER MEINUNGS- ODER KUNSTFREIHEIT sei. Eine bodenlose - unfassbare - rechtswidrige & totalitäre Frechheit! Und die Verhandlung selbst war die Ausgeburt grotesker faschistisch-vormundschaftlicher Justiz. Pfui Teufel! (Deswegen meine minimale Modifikation des Emblems: das Motiv auf dem Schild des Berliner Bären: das italienische Faschismussymbol)
In seinem Plädoyer wurde deutlich, WIE massiv die Maßnahmen sind, die an CJ Hopkins durchexerziert werden: "... Hier stehe ich nun zum zweiten Mal vor einem Strafgericht. Die Behörden ließen meine Tweets zensieren. Sie haben mich bei dem Bundeskriminalamt angezeigt. Sie haben mich beim Bundesamt für Verfassungsschutz angezeigt. Mein Buch ist in Deutschland verboten. Die deutschen Behörden haben gegen mich ermittelt. Sie haben mich strafrechtlich verfolgt. Sie haben mich wegen zweier Tweets vor Gericht gestellt. Nachdem ich freigesprochen wurde, war das nicht genug, also haben sie mich erneut vor Gericht gestellt. Sie haben mich diffamiert. Sie haben mein Einkommen und meinen Ruf als Autor geschädigt. Sie haben mich gezwungen, Tausende von Euro auszugeben, um mich gegen diese lächerlichen Anklagen zu verteidigen. Und heute wurden ich, mein Anwalt und alle in der Galerie dieser offiziellen Machtdemonstration ausgesetzt wie potenzielle Terroristen behandelt..."
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rechtsanwaelte-informieren · 2 months ago
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Firmeninsolvenz: Wichtige Schritte und Hinweise beachten
In einer Firmeninsolvenz befinden sich viele Unternehmer in einer schwierigen Lage. Der wichtigste Schritt ist die schriftliche Anmeldung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht. Dies ist oft notwendig, wenn ein Unternehmen überschuldet ist oder seine Rechnungen nicht mehr zahlen kann. Der gesamte Prozess ist meist streng formalisiert und erfordert genaue Aufmerksamkeit.
Wenn das Insolvenzverfahren gestartet ist, wird das Vermögen des Unternehmens von einem Insolvenzverwalter überwacht und verwertet. Dies soll sicherstellen, dass alle Gläubiger fair behandelt werden und, wenn möglich, Mittel aus der Insolvenzmasse zurückerhalten. Während einige Geschäftsführer versuchen, eine Insolvenz zu vermeiden, können die finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens dies nötig machen.
Das Insolvenzverfahren verstehen
Wir werfen einen detaillierten Blick auf das Insolvenzverfahren. Wir erklären, was das Insolvenzrecht umfasst, wie der Ablauf aussieht und welche Rollen und Verantwortlichkeiten verschiedene Parteien übernehmen.
Definition und Grundlagen des Insolvenzrechts
Das Insolvenzrecht regelt, wie mit zahlungsunfähigen Unternehmen umgegangen wird. Es bietet einen strukturierten Rahmen zur Verwaltung offener Schulden. Ein Unternehmen, das zahlungsunfähig ist, kann einen Insolvenzantrag stellen. Dieser Schritt hilft uns, die finanzielle Situation zu ordnen.
Das Insolvenzgericht ist der zentrale Ort für die Einleitung des Verfahrens. Es entscheidet über die Eröffnung oder Ablehnung der Insolvenz. Zu den Hauptakteuren zählen der Schuldner, der seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, und die Gläubiger, die berechtigte Ansprüche haben. Das Insolvenzverfahren schafft auch Transparenz für alle Beteiligten.
Ablauf des Insolvenzverfahrens
Der Prozess beginnt mit der Einreichung eines Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht. Das Gericht prüft diesen Antrag und kann das Verfahren eröffnen. Die Eröffnung bedeutet, dass wir den finanziellen Zustand überprüfen und die Insolvenzverwalter ernannt werden.
Der Insolvenzverwalter ist verantwortlich für die Verwaltung und Verteilung der Vermögenswerte. Er stellt sicher, dass Gläubiger ihre Ansprüche anmelden und die Versteigerung von Vermögenswerten überwacht. Abschließend erfolgt die Restschuldbefreiung, bei der übrig gebliebene Schulden nach einigen Jahren erlassen werden können. Dieser Vorgang kann 3 bis 6 Jahre dauern.
Rollen und Verantwortlichkeiten im Verfahren
Das Insolvenzverfahren umfasst verschiedene Akteure, jeder mit klaren Aufgaben. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung der Vermögenswerte und schützt die Interessen der Gläubiger. Er koordiniert die Verwertung des Firmenvermögens und verteilt die Erlöse.
Gläubiger haben das Recht, ihre Forderungen geltend zu machen. Sie erhalten durch das Verfahren eine gerechte Verteilung der verfügbaren Mittel. Das Insolvenzgericht überwacht den gesamten Prozess, um Fairness und Rechtskonformität sicherzustellen. Schuldner können, wenn möglich, mit Gläubigern zusammenarbeiten, um sich neu zu organisieren und eventuell den Geschäftsbetrieb fortzuführen.
Anmeldung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Beim Insolvenzverfahren sind verschiedene Schritte essenziell. Wir beleuchten die Antragsverpflichtung, die Prüfung der Insolvenzfähigkeit sowie die Optionen der Eigenverwaltung und des Regelverfahrens. Zudem erklären wir das Verfahren vor Gericht.
Antragsverpflichtung und -berechtigung
Die Insolvenzordnung schreibt eine Antragspflicht vor, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Juristische Personen sind verpflichtet, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Die Verzögerung kann rechtliche Konsequenzen haben. Sowohl das betroffene Unternehmen als auch seine Gläubiger haben das Recht, einen Antrag zu stellen. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Prüfung der Insolvenzfähigkeit
Die Insolvenzfähigkeit wird durch das Insolvenzgericht geprüft. Hierbei wird festgestellt, ob ein Insolvenzgrund, wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, vorliegt. Die Gerichtskosten sind ebenfalls ein wichtiger Aspekt in dieser Phase. Das Gericht bestimmt, ob das Verfahren eröffnet werden kann. Eine genaue Einschätzung der finanziellen Lage des Unternehmens ist entscheidend, um Missverständnisse und Verzögerungen zu minimieren.
Eigenverwaltung vs. Regelverfahren
Bei der Firmeninsolvenz gibt es zwei Hauptmöglichkeiten: die Eigenverwaltung und das Regelverfahren. In der Eigenverwaltung bleibt das Management des Unternehmens größtenteils in der Hand des bisherigen Managements, während ein Sachverwalter unterstützend tätig ist. Das Regelverfahren hingegen wird von einem Insolvenzverwalter geleitet, der die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt. Die Wahl zwischen diesen Verfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensstruktur und den bestehenden Verbindlichkeiten.
Das eröffnende Gerichtsverfahren
Das Verfahren zur Verfahrenseröffnung beginnt mit der schriftlichen Antragstellung beim zuständigen Gericht. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der alle Sanierungsmöglichkeiten prüft. Das Gericht entscheidet dann, ob der Antrag aufgrund von Masseunzulänglichkeit abgelehnt wird oder ob das Verfahren eröffnet werden kann. Die genaue Kenntnis des gerichtlichen Ablaufs und die ordnungsgemäße Vorbereitung sind entscheidend für den Erfolg des Verfahrens.
Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Bei der Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse geht es darum, die finanziellen Werte eines Unternehmens zu sichern und bestmöglich zu nutzen. Ziel ist es, die Ansprüche der Gläubiger zu erfüllen und das Unternehmen durch einen strukturierten Prozess zu stabilisieren oder abzuwickeln.
Sicherung der Vermögenswerte
In erster Linie müssen wir als Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte sicherstellen, die zur Insolvenzmasse gehören. Dazu zählen sowohl Sach- als auch Geldwerte. Unsere Aufgabe ist es, diese vor einer möglichen Insolvenzverschleppung zu schützen. Dabei prüfen wir regelmäßig die Unterlagen des Unternehmens und führen Gespräche mit beteiligten Parteien, um sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte unzulässig entfernt werden.
Liquidation von Unternehmensvermögen
Im Rahmen der Liquidation müssen wir die Vermögenswerte bewerten und anschließend veräußern. Häufig werden Maschinen, Grundstücke oder andere Unternehmenswerte öffentlich versteigert. Der erzielte Erlös fließt in die Insolvenzmasse ein und wird an die Gläubiger verteilt. Dabei achten wir darauf, den höchsten möglichen Wert zu erzielen, um den Gläubigeransprüchen gerecht zu werden und Verluste zu minimieren.
Insolvenzplan und Restrukturierung
Ein weiterer wichtiger Aspekt kann die Erstellung eines Insolvenzplans sein, der eine Restrukturierung des Unternehmens vorsieht. In Abstimmung mit der Gläubigerversammlung suchen wir nach Möglichkeiten, das Unternehmen zu sanieren. Mögliche Maßnahmen umfassen etwa die Anpassung der Geschäftsstrategie oder die Reduzierung von Kostenstrukturen. Ziel ist es, das Unternehmen langfristig auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen und eine erneute Insolvenz zu vermeiden.
Abschluss des Insolvenzverfahrens
Im Abschluss eines Firmeninsolvenzverfahrens geht es um die Verteilung der verbleibenden Vermögenswerte an die Gläubiger, mögliche Optionen für das Unternehmen nach Verfahren, sowie die Chancen auf Restschuldbefreiung durch die Wohlverhaltensphase. Diese Schritte sind entscheidend für die finanzielle Zukunft des Unternehmens oder des Unternehmers.
Gläubigerbefriedigung und Verteilung
Zum Ende des Verfahrens steht die Gläubigerbefriedigung im Vordergrund. Alle verfügbaren Vermögenswerte des insolventen Unternehmens werden verwertet. Danach erfolgt eine Verteilung der erzielten Einnahmen. Der Insolvenzverwalter erstellt eine Schlussrechnung, die dem Gericht vorgelegt wird. Ein wichtiger Teil ist der Gläubigerausschuss, der zur Überwachung des Prozesses beitragen kann.
Die Gläubiger bekommen in einer bestimmten Quote ihr Geld zurück, abhängig davon, wie viel Vermögen vorhanden ist. Dabei werden auch die Verfahrenskosten berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden in der Reihenfolge der Rangordnung gemäß der Insolvenzordnung ausgeglichen. Unser Ziel ist es, dabei so viele Gläubiger wie möglich zu befriedigen.
Optionen nach Verfahrensabschluss
Nach Abschluss des Verfahrens stehen dem Unternehmer verschiedene Optionen offen, die wir genau prüfen müssen. Selbst wenn das Unternehmen formell nicht mehr existiert, können bestimmte Unternehmensstrukturen restrukturiert werden. In einigen Fällen ist ein Neuanfang möglich, je nach Bewertung der vorliegenden finanziellen Situation und den restlichen Verpflichtungen.
Einige wählen den Weg in die Selbstständigkeit in einem anderen Bereich oder nehmen die Möglichkeit wahr, in einer beratenden Funktion tätig zu sein. Wichtig ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um weitere Fallstricke zu vermeiden, und dies sollte durch eine fundierte rechtliche Beratung unterstützt werden.
Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensphase
Die Restschuldbefreiung bietet eine Chance, sich von verbleibenden Schulden zu lösen. Sie ist jedoch an die Einhaltung der Wohlverhaltensphase gebunden. Während dieser Zeit, die in der Regel sechs Jahre beträgt, muss der Schuldner einige Pflichten und Regeln befolgen, wie etwa die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Treuhänder.
Wichtig ist, dass während der Wohlverhaltensphase nicht erneut Verbindlichkeiten entstehen, die den Prozess beeinträchtigen könnten. Wenn wir alle Bedingungen erfüllen, können die noch bestehenden Schulden erlassen werden. Diese Phase ist entscheidend, um die finanzielle Unabhängigkeit wiederzuerlangen und langfristig finanziell gesichert zu sein.
Häufig gestellte Fragen
In diesem Abschnitt klären wir zentrale Fragen rund um den Ablauf und die Konsequenzen einer Firmeninsolvenz. Dabei betrachten wir die notwendigen Schritte zur Anmeldung, den Verfahrensablauf und die Auswirkungen auf Unternehmer und Gläubiger.
Welche Schritte müssen zur Anmeldung einer Firmeninsolvenz unternommen werden?
Um eine Firmeninsolvenz anzumelden, müssen wir zunächst einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Hierbei hängt das Amtsgericht vom Sitz des Unternehmens ab. Weitere Details gibt es in diesem Artikel auf Creditreform.
Wie ist der genaue Ablauf eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen?
Das Insolvenzverfahren beginnt mit der Anmeldung, gefolgt vom Eröffnungsverfahren, dem eigentlichen Insolvenzverfahren und dem Abschluss. Diese Phasen sind entscheidend für den weiteren Verlauf. Eine umfassende Erklärung dazu findet sich bei der Schuldnerberatung.
In welcher Reihenfolge werden die Gläubiger im Insolvenzverfahren befriedigt?
Die Gläubiger werden nach einer gesetzlich festgelegten Rangfolge befriedigt. Zunächst erhalten gesicherte Gläubiger Zahlungen, gefolgt von ungesicherten Gläubigern. Diese Strukturierung ist wichtig, um den Verfahrensablauf transparent zu gestalten.
Welche Auswirkungen hat eine Firmeninsolvenz auf das Privatvermögen des Unternehmers?
Die Auswirkungen auf das Privatvermögen können je nach Unternehmensform unterschiedlich ausfallen. Bei einer GmbH ist das Privatvermögen in der Regel geschützt, doch es gibt Ausnahmen, die wir beachten müssen. Der Schutz hängt von persönlichen Bürgschaften und Haftungen ab.
Was geschieht nach Abschluss des Firmeninsolvenzverfahrens mit dem Unternehmen?
Nach Abschluss des Verfahrens kann das Unternehmen entweder saniert oder aufgelöst werden. Die Zukunft des Unternehmens hängt vom erzielten Ergebnis des Insolvenzplans ab. In einigen Fällen besteht eine Möglichkeit zur Fortführung, falls die Sanierung erfolgreich ist.
Wie lange dauert in der Regel das Insolvenzverfahren bei einer GmbH?
Ein Insolvenzverfahren bei einer GmbH kann unterschiedlich lange dauern. Häufig erstreckt sich der Zeitraum über mehrere Monate bis zu einem Jahr, je nach Komplexität und Umfang der zu klärenden Forderungen. Die Dauer variiert auch, abhängig von Gerichtsbeschlüssen und Gläubigervereinbarungen.
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freedom4theboys · 3 months ago
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Nach einer längeren Phase der Stille auf diesem Blog ist es nun an der Zeit, aktiv zu werden und Licht in das Dunkel der Ereignisse zu bringen, die mich und meine Familie seit Jahren belasten. Viele von euch haben mich nach dem aktuellen Stand gefragt und wollten wissen, wie es überhaupt zu der Situation kam, dass meine Kinder seit mittlerweile vier Jahren gegen ihren Willen in den Vereinigten Staaten festgehalten werden und wer dafür verantwortlich ist.
Diese Anfragen und die Notwendigkeit, Transparenz zu schaffen, haben mich dazu bewegt, den Blog wiederzubeleben und die Geschehnisse offen zu legen. Mein Ziel ist es, andere Betroffene zu sensibilisieren, zu warnen und eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zu schaffen. Es ist mir ein Anliegen, die Wahrheit ans Licht zu bringen und durch Offenheit und Transparenz dazu beizutragen, dass solche Schicksale nicht im Verborgenen bleiben und die dafür Verantwortlichen weitere Taten begehen und andere Menschen ins Unglück stürzen.
Ich lade euch ein, diesen Weg weiter mit mir zu gehen, um gemeinsam mehr Bewusstsein für diese Situation zu schaffen und betroffenen Eltern Mut zu machen, ihre Rechte zu verteidigen.
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strassensonne · 5 months ago
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amtgericht
auf dem großen platz verschwinden figuren
quadratische hoheit von stein und glas
hier treten nichtige menschen
in kontakt mit kräften jenseits des horizonts
gänge durchstechen die stille
eintausend türen, eintritt verwehrt
strenge lettern weisen labyrinthartigen weg
wartende gesichter huschen umher
ein mensch, sitzende maschine
in leerem raum von papier erdrückt
gibt mechanisch elektronische befehle
auf kleingedruckten sätzen balanciertes recht
das schloß lässt einen nicht los
ausgang versteckt in holzgetäfelter nische
rotes steingebäude, preußisches gefängnis
verschwindet im lärm der tristbunten straße
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rwpohl · 5 months ago
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raid on enteppe, irvin kershner 1977
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rawsiebers · 6 months ago
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In Braunschweig tut sich was ... "Digitalisierung" für Arme
Seit längerer Zeit war ich mal wieder in der alten Heimat, im Amtsgericht Braunschweig. Und plötzlich sehe ich etwas, das mich fast vom Stuhl gehauen hat! Wir wissen alle, dass seit Jahren Bestrebungen da sind, die Justiz zu digitalisieren, u.a., um die unsäglichen Transportwege der Akten auf alten Bollerwagen in Behörden oder Gerichten abzuschaffen, indem mit der digitalen Aktenführung von…
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warumichradfahre · 11 months ago
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Desolat
Eigentlich hatte ich die Hoffnung, dass es gestern hier im Amtsgericht Düren, zu Ende gehen würde. Das Verfahren gegen den Menschen, der mich am 09.04.2022 auf der Roonstraße in Düren mit einem Schlagstock bedroht und den ich daraufhin angezeigt hatte. Aber die Hoffnung trog. Als ich vor den Verhandlungssaal stand, sah ich, was im Titelbild dieses Beitrages abgebildet ist. Amtsgericht Düren Das…
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ruhrkanalnews · 1 year ago
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SEXUELLE BELÄSTIGUNG NICHT BEWIESEN
Während der gesamten Verhandlung übersetzte eine Simultan-Dolmetscherin.
Hattingen – Ein 35-Jähriger hatte wegen sexueller Belästigung einen Strafbefehl über 600 Euro erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Heute gab es dazu eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht. Bei einer Busfahrt soll es zu der angeklagten sexuellen Belästigung gekommen sein. Die Mutter einer 17-Jährigen, die sich sexuell belästigt gefühlt hatte, erstattete dazu eine Anzeige. Vorfall aus Sicht…
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gutachter · 1 year ago
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Wärmeschutz muss gegeben sein
Hamburg: “…Schick war sie, die 2-Zimmer-Neubauwohnung inklusive Einbauküche und Dachterrasse in Hamburg. Darum zögerte der neue Mieter auch nicht lange und unterschrieb für rund 1.100,00 Euro mtl. den Mietvertrag. Die Freude an dem schönen Stück währte nicht lange. Im August des Jahres folgte eine Hitzeperiode und die Wohnung wurde zum Treibhaus. Auch sonst traten regelmäßig bei Sonnenschein…
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mariusbreucker · 1 year ago
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Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen
Jedermann kann einen „normalen“ zivilrechtlichen Anspruch vor dem Amtsgericht grundsätzlich selbst einklagen. Er braucht hierfür weder einen Rechtsanwalt noch einen sonstigen Rechtsbeistand. Zulässig ist es aber, sich von einem anderen – etwa einer geschäftserfahrenen Vertrauensperson – vertreten zu lassen. Sollte ein Bevollmächtigter die Klage erheben, muss er mit der Klageschrift eine…
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bauerntanz · 5 months ago
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neuer Grenzwert
neuer #Grenzwert. Das #CanG bedeutet nicht, dass man sich bekifft ans Steuer setzen darf. Auch künftig wird ein Grenzwert gelten. Dieser fällt wenig freizügig aus. Ab 3,5 Nanogramm #THC im Blut gibt es künftig einen Monat Fahrverbot, außerdem 500,00 € Geldbuße.
Auch nach der Freigabe von Cannabis müssen Autofahrer aufpassen. Denn die Legalisierung bedeutet nicht, dass man sich bekifft ans Steuer setzen darf. Vielmehr wird künftig ein Grenzwert gelten. Dieser fällt nicht gerade freizügig aus. Ab 3,5 Nanogramm THC im Blut gibt es künftig einen Monat Fahrverbot, außerdem 500,00 € Geldbuße. Der Bundestag beschloss Ende letzter Woche ein entsprechendes…
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germanpostwarmodern · 9 months ago
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Amtsgericht (1974-78) in Lemgo, Germany, by Kurt Wiersing, Wilfried Brinkmann & Staatshochbauamt Detmold. Photo by Michael Rasche.
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unfug-bilder · 6 months ago
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Ein weiterer, vermutlich krimineller Nazi. Diesmal in Sachsen-Anhalt.
P.S. Die Schweiz würde auch ausliefern. Fraglich nur, ob das vor Ort überhaupt gewünscht ist.
Artikel hinter Paywall, aber im Archiv lesbar.
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miuarchiv · 2 months ago
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2 versions of WS's handwritten CV
Am 16.1.1910 wurde ich als siebtes Kind des Klavierfabrikanten Guido Schellenberg und seiner Ehefrau Lydia geb. Riedel zu Saarbrücken geboren. Mit sechs Jahren begann meine Schulausbildung. Ich besuchte 4 Jahre die Volksschule u. 9 Jahre lang die Oberrealschule in Saarbrücken.
Im Jahre 1929 bestand ich das Abiturientenexamen. Anschliessend studierte ich 5 Semester Rechts- u. Staatswissenschaften in Marburg a./L. Zu Beginn des 1. Semesters trat ich in das Corps Guestphalia ein. Weitere 3 Semester studierte ich in Bonn.
Am 18.3.1933 bestand ich am Oberlandesgericht in Düsseldorf das Referendarexamen.
Im März 1933 trat ich in die SS u. im April in die Partei ein.
Meine Referendarausbildung erhielt ich am Amtsgericht in Sinzig a./Ahr, am Land. u. Amtsgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft in Bonn, bei der Staatspolizeistelle Frankfurt a/M, dem Geheimen-Staatspolizeiamt u. beim Oberlandesgericht in Düsseldorf.
Am 8. XII. 1936 bestand ich die grosse juristische Staatsprüfung mit ‘befriedigend’.
Nach dem Examen wurde ich als Assessor vom Gestapa übernommen sind sehe z. zt. meine im Jahre 1935 beim SD begonnene - ???? hauptamtliche arbeit fort.
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Am 16.1.1910 wurde ich als siebtes Kind des Eheleute Guido Schellenberg u. Lydia geb. Riedel zu Saarbrücken geboren.
Ich besuchte 4 Jahre die Volksschule u. 9 Jahre des Reformgymnasium bei Saarbrücken.
Nach Ablegung die Reifeprüfung studierte ich Rechts u. Staatswissenschaften an den Universitäten Marburg u. Bonn. Nach 8 Semesters bestand ich die Referendarprüfung, nach weiterer? 3 Jahrige ????? Zeit im Gerichts ???  am 18.12 1936 am Oberlandesgericht bei Düsseldorf die grosse juristische Staatsprüfung.
Seit September 1935 bin ich im Sicherheitsdienst ????.
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