Text
AI Government - Besser mit KI regieren oder durch KI regiert?
ODER Programmierte Vernunft!
Die Menschheit lebt in gefährlichen Zeiten. Unnötig und fast unmöglich, alle die Gefahren und Bedrohungen aufzuzählen., da fällt es nicht einfach zuversichtlich zu bleiben, wie uns Ingo Zamperoni nach den Tagesthemen auffordert.
Der Glaube vieler Menschen schwindet, dass die bestehenden Institutionen und handelnden Personen – vor allem die an der Macht befindlichen Politiker – die Bedrohungen lösen können. Verschwörungstheoretiker bezweifeln, dass sie das überhaupt wollen und unterstellen demokratischen Politikern, Wissenschaftlern und Wirtschaftsführer sogar, Bedrohungen bewusst in die Welt gesetzt zu haben, wie etwa Bill Gates die Existenz des Corona Virus, um eines der vielen abstrusen Beispiel zu nehmen. „Die da oben“ wollen so das Volk unterdrücken und ihre Macht sichern.
Gerade diese Leute fallen massenweise auf Falschnachrichten, Neudeutsch Fake News, und sich diesen bedienende populistische Politiker herein. Die ist umso absurder, als diese populistischen Politiker sich der Mechanismen bedienen, die sie demokratischen vorwerfen: Sie verbreiten Fake News und haben nur den eigenen Machtgewinn im Blick, für den sie alles bereit sind zu tun – vor allem Wähler zu betrügen und auszunutzen. Wie können Wähler glauben, dass machtgierige wie Trump, Erdogan, Netanjahu oder deren Mimen ihre Aufgabe darin sehen, sich für die Belange der Bürger einzusetzen? Ganz zu schweigen von menschenverachtenden Kriegsverbrechern wie beispielsweise Vladimir Putin oder die Terroristen des IS oder der Hamas.
Die Holocaust-Überlebende Elsa Friedmann sagt, „wir müssen menschlich bleiben“. Ähnliches hört man von anderen Überlebenden des Holocaust.
Mann muss sich nicht auf der Gräueltaten konzentrieren, um klar zu sehen, dass Menschen nicht immer menschlich handeln. Es genügt auch ein Blick auf Korruption, Machtmissbrauch, Betrug, Gier, Lüge usw. um zu trivial konstatieren, dass wir uns trotz aller Auswahlverfahren auch bei Menschen in Führungspositionen nicht auf ein mitmenschliches, nach Gerechtigkeit strebendes, vernünftiges im Sinne einer positiven Zukunft ausgerichtetes Handeln verlassen können.
Selbst „normale“ Politiker neigen dazu, zuzuspitzen und zu emotionalisieren, statt sachlich und differenziert zu bleiben, um sich medial mehr Gehör und Gefolgschaft zu verschaffen. Yann LeCun, Informatik-Professor an der NYU spitzt dies zu auf die Formel, dass Testosteron für die Welt eine größere Gefahr sei, als künstliche Intelligenz.
Daran haben Legislative und Executive nicht genügend ändern können, zumal sie selbst vor negativen (An-)Trieben nicht gefeit sind.
Besser regieren oder regiert mit KI?
In der künstlichen Intelligenz-Szene gibt es vor allem in Kalifornien „Transhumanisten“, die die Ablösung der Menschheit durch Maschinen vorhersagen. Ob das nun ein mögliches Szenario ist, oder nicht, es ist für uns Menschen komplett uninteressant! Denn sollten Maschinen einmal derartige Fähigkeiten entwickeln, würden wir sie ohnehin nicht aufhalten können, auch nicht in einem frühen Stadium. In der Geschichte der Menschheit gab es noch keine erfolgsversprechende Technologie, deren Entwicklung komplett gestoppt werden konnte, trotz vielfacher Versuche wie bei der Dampfmaschine, Atombombe, Gentechnik u.v.a.m. Juristen sei gesagt: Kein Gesetz könnte die Maschinen, von denen die Transhumanisten Träumen, je zurückhalten auch nicht der verbindliche Einbau eines roten Aus-Knopfes…
Als autonome Maschinen wären sie von menschlichem Einfluss befreit. Womit sollte eine Executive autarke Maschinen auch stoppen, mit Energieentzug? Die damaligen Maschinenstürmer konnten nicht einmal den Siegeszug komplett von Energie und Menschen abhängiger Dampfmaschinen aufhalten, künstlich intelligente Software würde sich autonom neue Energiequellen suchen.
Maschinenstürmer vs. Maschinenermächtiger
Aber sollten wir Menschen nicht mehr Angst vor uns selbst, als vor Maschinen haben? Viele Angst vor dem Einfluss KI generierter Fake News, Fake Contents. Deren Einfluss hängt jedoch primär vom Verhalten derjenigen ab, die diese Inhalte lesen verbreiten oder für ihre Zwecke nutzen – und das sind heute in der Regel noch Menschen. Die Echtheit der Inhalte ist nicht entscheidend, sondern die Reaktion darauf!
Maschinen können autonom agieren, werden aber niemals einen freien Willen entwickeln können und somit auch kein Machtbedürfnis oder ein Interesse, Menschen zu unterdrücken oder zu eliminieren. Maschinen können prinzipiell niemals „aus dem Nichts“ selbst ein Bewusstsein und damit eine Intention oder eigene Werte entwickeln, sie können so etwas nur täuschendecht simulieren. Selbst autonome Systeme können keine derartige, für ein sich selbst bewusstes, frei selbst bestimmtes handeln erforderliche „Autopoesis“ haben. Die heutigen KI-Systeme, die eine allgemeine menschliche Intelligenz am erfolgreichsten simulieren können, basieren auf großen Sprachmodellen, wie u.a. GPT-3. Selbst lernende KI basiert auf statistischen Auswertungen von Trainingsdaten. Im Ergebnis liefern sie Antworten, die gemäß Traningsdaten am wahrscheinlichsten sind. Dabei „wissen“ sie nicht, was sie tun.
Die eigentliche Intelligenz liegt also in den Sprachmodellen, die entscheidend für das Antwortverhalten sind - deshalb gibt es die Diskussion über diskriminierungsfreie Trainingsdaten gerade in der Forensik oder auch bei Bewerberanalysen. Entsprechend verhält es sich mit dem Einfluss der Trainingsmaterialien bei anderen KI-Systemen, seien es Rechtssprechungen, medizinische Diagnosen und Therapien oder tausender anderer Einsatzgebiete.
KI-Systeme können mit in den Trainingsmaterialien verankerten Leitbildern, Werten, Normen, Regeln auf Ergebnisse trainiert werden, die diesen Input widerspiegeln!
Bildlich ist das ähnlich wie bei einem Kind, das erzogen wird, bestimmte Regeln einzuhalten.
Im Unterschied zum Menschen, der sich aus Wille und Vorstellung einfach nicht an die Regeln hält, kann eine KI solche Intentionen aus sich selbst heraus nicht entwickeln (s.o.).
Genau hier liegt die vielleicht größte Chance der KI: Mit den richtigen Daten trainiert kann sie gesichert besser im Sinne der Menschheit handeln, als Menschen selber. Nun sollten Maschinen vielleicht nicht gleich die Macht übernehmen, aber sie sollten uns helfen, besser zu handeln. Was Jurikative und Executive nur unzureichend ermöglichen, können Algorithmen effektiv und effizient durchsetzen. Sie könne uns Menschen besser vor unseren menschlichen Makeln schützen!
Wie das aussehen kann, dazu ein Beispiel: Schon heute schützen Operationsroboter (Computer Assisted Surgery, kurz CAS) Chirurgen vor fatalen Fehlgriffen, etwa in dem sie technische Sperren aktivieren, wenn sie analysieren, dass der Chirurg einen falschen Weg einschlägt oder eine unruhige Hand hat. Auch schützen sie vor Fehldiagnosen, indem sie mit geprüften Diagnosematerial trainiert deutlich bessere Ergebnisse erzielen, als Einzeldiagnosen (lauf Max-Planck-Institut für Bildungsforschung mit 76% zu 46% richtigen Diagnosen).
Was könnte solch ein Mechanismus übertragen auf mächtige Politiker oder Wirtschaftsführer gegen Machtmissbrauch, Korruption, Betrug, Gesetzesverstöße oder Gewalteinsatz bewirken? Dabei könnten an den Tischen der Macht installierte Systeme auch trainiert werden, die Äußerungen und Gefühle der Regierenden zu erkennen und sie technisch daran hindern, bestimmte Nachrichten zu versenden oder Knöpfe zu drücken.
Statt eines AI-Act, der uns vor den Gefahren der KI schützen sollen bräuchten wir ein Maschinenermächtigungsgesetz ( ;-), das KI-Systeme ermächtigt, uns vor den Gefahren menschlichem Machtmissbrauchs zu schützen!
Maschinen können für mehr Gut-Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Vernunft sorgen, wenn sie mit entsprechenden Zielen entwickelt werden. Sie sind gefeit gegen Korruption, Eitelkeit, Gier, Machthunger, Hass und alle anderen menschlichen Makel.
Sie sind eine Chance, menschliche Makel und Grausamkeiten einzudämmen.
In nicht wenigen Fällen machen Algorithmen durch automaische Vorverarbeitung die Durchsetzung von Rechten überhaupt erst möglich - etwa bei der Ausfilterung von Hetzbeiträgen auf Social Media Plattformen. In solchen Bereichen, wo die Durchsetzung von Rechten durch legitimierte Menschen und Institutionen nicht (mehr) praktikabel ist, könnten Algorithmen für ein Mehr an Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und Sicherheit sorgen.
Algorithmen sind eine neue Form der Gesetzgebung und Exekutive in Silikonunion. Die „alte“ Gesetzgebung kann immer weniger durchgesetzt und immer wieder missbraucht werden.
KI Act now!
Die Entwicklung solcher Algorithmen darf nicht unkontrolliert privaten Firmen überlassen werden, sondern muss durch demokratisch legitimierte Institutionen vor nicht im Sinne des Gemeinwohls lautenden Verfahrensweisen und Kriterien geschützt werden.
So entwickelte und geprüfte Software und Services könnte ein neues Label (ähnlich dem TÜV) erhalten, bspw. "Compliant Design"
Auch wenn längst nicht alle demokratisch handelnden Personen davon begeistert sein werden, sollten wir uns damit beeilen, solang wir noch demokratisch regiert werden. Anderen Versuche, alle Mächtigen zur Vernunft zu bringen, sind bisher gescheitert und wir haben nicht mehr viele…
#epublicsector#public sector digital#ai in public sector#ai governance#ai government#ki in der verwaltung
1 note
·
View note
Text
Wer hat Angst vor der KI?
Die Angst vieler Menschen vor intelligenten Maschinen ist berechtigt. Sie können ununterbrochen arbeiten, stellen keine Ansprüche, verursachen keinen Streit und brauchen kaum Ressourcen. Mit den seit ständig weiterentwickelten maschinellen Lernverfahren bei gleichzeitig weiter rasant steigender Rechenleistung sind zudem die Möglichkeiten, bis dato nur dem menschlichem Intellekt zugeschriebenen Output zu produzieren enorm gewachsen. So können Algorithmen beispielsweise Sprachdialoge bis hin zu Argumentationen analysieren und als selbst produzieren - dabei spreche ich ganz bewusst nicht von "verstehen", weil dazu die Meta-Ebene fehlt ("Der Mensch [ist] mit seiner sich selbst bewussten Wahrnehmung und reflektierten Erfahrung der Außenwelt ein autonomes, selbstreferenzielles oder autopoietisches System"[S. 115, 1].
Auch künstlerisch anmutende Sprach- oder Bildproduktionen aus Algorithmen (vgl. https://digitaleweltszenarien.tumblr.com/post/190751664081/wenn-mensch-und-maschine-gemeinsam-zum-k%C3%BCnstler) können die allermeisten Rezipienten kaum noch von denen unterscheiden, denen der Odem eines Künstlers die Aura eines menschlichem Genius eingehaucht hat.
Zum Selbsttest kann jeder beispielsweise auf der Website bot-or-not.de versuchen, künstlich generierte Gedichte von echten zu unterscheiden.
Doch war das vor dem Aufkommen maschinenproduzierter Bilder und Texte grundsätzlich anders? Was unterscheidet den Kunstwert einer handwerklich gut gemachten Bildkopie oder eines in leicht abgewandelter Form abgeschriebenen Textes von einer algorithmischen Produktion? Ist das Kopieren oder Nachmachen nicht per se algorithmisch? Ist die Kopie durch einen Menschen, der das Werk oder den Text nicht wirklich durchdrungen, verstanden hat etwas so grundsätzlich anderes als eine auf mathematischen Analysen fußende, maschinelle (Re-)Produktion?
Liegt der grundlegende Unterschied nicht weniger in der Herstellungsart der (Re-)Produktion, also deren Technik oder Algorithmus, als vielmehr in der Motivation?
Maschine leisten pure Auftrags Arbeiten ohne jegliche Eigenmotivation (s. "Können Algorithmen Bewusstsein generieren?", Computerwoche https://www.computerwoche.de/a/kuenstliche-intelligenz-ersetzt-den-menschen-oder,3315768 ). Nach allem, was wir heute sagen können, werden Maschinen auch keine nach menschlichen Maßstäben als solche zu bezeichnende Eigenmotivation entwickeln können - Ihnen fehlt dazu einfach die biologische Form, das psychosoziale Wesen und die autopoetische Meta-Ebene (siehe die beiden obigen Quellen).
Menschliches Handeln ist aber primär genau dadurch motiviert! Den Homo Rationalis gibt es genauso wie den Homo Ökonomicus (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Theorie_der_rationalen_Entscheidung und https://de.wikipedia.org/wiki/Homo_oeconomicus) nur als Zwitterwesen. Ein Hirnforscher hat zur bildlichen Beschreibung, inwieweit der Mensch von rationalen oder har vernünftigen Überlegungen gesteuert ist, folgendes Bild gezeichnet: Der Verstand sitze auf dem Gefühl wie ein Reiter ohne Sattel auf einem Pferd. Solange das Pferd mitmacht, kann er führen, aber wenn es nicht mehr will, hat er keine Chance (Gerhard Roth: "Verstand und Gefühle", https://www.kunstforum.de/artikel/verstand-und-gefuhle/").
Leider ist die vorherrschende Motivation der meisten Menschen nicht Empathie/Mitgefühl oder auf das Gemeinwohl gerichtetes Engagement - was es zum Glück aber gibt -, sondern Egoismus.
Das liegt einerseits in der Natur des Menschen begründet, andererseits aber auch am ökonomischen Gesellschaftssystem, das egoistische Verhaltensweisen zumindest finanziell weitaus mehr belohnt als altruistische. Ohne das hier weiter ausführen zu wollen, sei nur auf die Verdienstmöglichkeiten in bestimmten Berufsgruppen oder die Aufmerksamkeit, die jeglichen Ranglisten (von Sport über Bildungseinrichtungen, Bestsellerlisten u.v.a.m.) verwiesen.
Die Schwäche von Algorithmen, keine menschlichen Motivationen haben zu können ist genau deren Stärke - entsprechend umgekehrt gilt das für Menschen.
So gesehen wäre es vernünftig, Algorithmen dort einzusetzen, wo handelnde und betroffene Menschen vor irrationalen, egoistischen Motivationen geschützt werden müssen. Dementsprechende Bereiche finden sich in der Medizin, Politik und in Führungspositionen generell. Bitte nicht missverstehen, das bedeutet nicht, dass die dort handelnden Menschen von Algorithmen ERSETZT werden! Vielmehr sollten Algorithmen den Handelnden einen Rahmen aus einem demokratisch gesetzten Regelwerk setzen, der nur in besonderen Ausnahmefällen umgangen werden kann. Im Prinzip wäre der algorithmische Rahmen ein programmiertes und damit weitaus schwerer zu missachtendes, rechtliches Regelwerk.
Sinnbildlich für die Art des Zusammenwirkens stehen Operationen unterstützende Systeme (CAS - Computer Assisted Surgery): Hier führt der Chirurg hauptverantwortlich das Operationsbesteck, wird aber durch computergesteuerte Mechanismen vor Fehlschnitten - etwa durch ein kurzes Zittern - gehindert (Beispiel Co-Advocatus siehe [1] S. 122).
Ähnlich verhält es sich mit Steuersystemen in autonomen Fahrzeugen, die anhand gesellschaftlich festgelegte Werte und Kriterien den Fahrer bzw. die Fahrerin daran hindern fatale Verhaltensfehler zu gehen. Denn auch im Straßenverkehr passieren mehr als 90% aller Unfälle mit Personenschaden aufgrund menschlichen Fehlverhaltens (vgl. Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Tabellen/fehlverhalten-fahrzeugfuehrer.html;jsessionid=DA6DF609DDE0FBCE0AA2400E4110933C.internet8722).
In immer mehr Fällen machen Algorithmen durch automatische Vorverarbeitung die Durchsetzung von Rechten überhaupt erst möglich - etwa bei der Ausfilterung von Hetzbeiträgen auf Social Media Plattformen. In solchen Bereichen, wo die Durchsetzung von Rechten durch legitimierte Menschen und Institutionen nicht (mehr) praktikabel ist, könnten Algorithmen für ein Mehr an Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und Sicherheit sorgen.
Im digitalen Raum sind Algorithmen die Executive und Gerichte ein stumpfes Schwert.
Dabei sind sie sind gefeit gegen Korruption, Eitelkeit, Gier, Machthunger, Hass und alle anderen menschlichen Makel. Sie sind eine Chance, menschliche Grausamkeit, Fehler einzudämmen.
Die Entwicklung solcher Algorithmen darf nicht unkontrolliert privaten Firmen überlassen werden, sondern muss durch demokratisch legitimierte Institutionen vor nicht im Sinne des Gemeinwohls lautenden Verfahrensweisen und Kriterien geschützt werden.
So entwickelte und geprüfte Software und Services könnte ein neues Label (ähnlich dem TÜV) erhalten.
[1] Klauß, Mierke: „Szenarien einer digitalen Welt“, Hanser-Verlag München 2017
1 note
·
View note
Text
Sehenswert für alle, die sich mit politischer Kommunikation beschäftigen!
#elobbying#digitalepolitik#liquidpolicy#edemocracy#politische kommunikation#parteikommunikation#themen trends
2 notes
·
View notes
Text
Sehenswert!
1 note
·
View note
Text
Mensch-KI-Zusammenarbeit in der Bearbeitung von Förderanträgen
OZG zuende gedacht: Von der rein digitalen Antragsstellung, über die KI gestützte Antragsbearbeitung, fortlaufenden, digitalen Kommunikation über den Status, Termine bis zu einer zu mehr als 80% automatisierten Sachberichtsprüfung - eingesetzt im Förderprogramm Neustart Kultur!
Die Antragsbearbeitung wurde dabei von jeder der Gesellschaften unterschiedlich gehandhabt: So setze die größte und bekannteste der vier Gesellschaften, die GEMA bei der Prüfung der Anträge auf mehr als 30 Personen, die mit der Antragsbearbeitung beauftragt waren, während die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) durchgängig digitalisiert und KI unterstützt gearbeitet hat und so mit weniger als einem Zehntel der Personalkraft ausgekommen ist (2,5 Personen) - bei zunehmenden Personalengpässen ein gewaltiger Vorteil! Doch damit nicht genug Benefits der Automatisierung: Die GVL hat deutlich mehr Anträge in deutliche kürzerer Zeit geprüft (knapp 6800 Anträge in sechs Wochen), mehr Gelder ausgezahlt (ca. 5800 mal 5000€) und das alles in einem transparent dokumentierten Prozess!
Als kleines Beispiel hier eine vereinfachte Skizze des KI gestützten Prozesses der Sachberichtsprüfung:
Skizze zur Automatisierungs-Architektur mit der KI-Lösung "Context Suite".
Die Antragsstrecke sieht konkreter so aus:
Skizze zum durchgängigen Antragsprozess: Von der digitalen Antragsstellung über die automatische Generierung des Stipendienvertrags, dessen digitale Unterschrift, die digitale Unterstützung der Jury bis zur formellen und inhaltliche Analyse der Projektbeschreibungen und Sachberichte, Prüfung Stipendiatenkommunikation bis zur Auszahlung, Nachverfolgung und Dokumentation.
Die Folgen: Die GVL hat mit einem Bruchteil des Personals deutlich schneller geprüft und ausgezahlt als beispielsweise die GEMA. So waren außerhalb der vorgegebenen Jury, welche für die fachliche Begutachtung künstlerischer Konzepte temporär eingesetzt wurde, wurden im Schnitt nur zwei Personen für die Prüfung der restlichen Kriterien von mehr als sechseinhalb tausend Anträgen und etwas weniger als sechstausend Sachberichten benötigt! Dabei ist der digitalisierte Prüfprozess nicht nur weitaus weniger personalintensiv und schneller, sondern durch den klar definierten Algorithmus auch objektiver und transparenter. Mit Hilfe eines übersichtlichen Dashboards konnten die den Prozess kontrollierenden Mitarbeiter/innen die Bewertungen einfach nachvollziehen und - da Algorithmen immer auch Lücken haben - bei Auffälligkeiten einzelne Bewertungen nachprüfen und ggf. mit Begründung, Zeit- und Namensstempel nachkorrigieren.
Die Mitarbeiter/innen konnten so anstatt mit reinen, großenteils aus Routineaufgaben bestehenden Sachbearbeitungstätigkeiten mit Supervisionsaufgaben betraut werden, was ihre Arbeitszufriedenheit erhöht hat.
Der Autor war Teil des Projektes.
#OZG#OZG2.0#KI#E-Government#Digitale Antragsbearbeitung#Verwaltungsdigitalisierung#Prozessdigitalisierung in der Verwaltung#Förderanträge digital#Verwaltungsmodernisierung#KI-Antragsbearbeitung
2 notes
·
View notes
Text
Bunte Einfalt oder fake your life - life according to insta
Sie wollen dabei sein, genauso aussehen, wie alle anderen, die sich verrenken, verfiltern, zurechtpinseln, zurechtoperieren lassen und sich dabei selbt verlieren. Wer oder was "instagramable" sein will, wird ordinär, gewöhnlich, ihrer/seiner Besonderheit beraubt. Die Gesichter und Körper der Massenästhetik sind austauschbar, die selben Mimiken, Posen und Looks sind überall zu sehen; Dieselben Orte werden von allen besucht und wieder instagrammisiert und der Masse zugerührt, bis sie wegen fehlender Substanz in sich zusammenfällt. Vom Konzern Meta werden bekanntlich Studienergebnisse zurückgehalten, die den gefährlichen Einfluss von Instagram auf die Entwicklung insbesondere von Judenlichen belegen, was ja auch vor den US Court geführt hat. Aber Zuckerbergs Gier und Zynismus gehen weiter: Meta plant eine eigene App für Kinder ab 6 Jahren! Die ursprünglichen Erfinder von Instagram haben Meta übrigens im Streit mit Suckerberg verlassen. Hallelujah
1 note
·
View note
Text
Ein neuer Roboter von Google kann selbständige Bestellungen/Aufträge erkennen und bearbeiten s. Google’s New Robot Learned to Take Orders by Scraping the Web | WIRED
0 notes
Text
Oje OZG… (oder OZG 2.0)
Im Online-Zugangsgesetz verpflichten sich Bund und Länder, sämtliche Leistungen der deutschen Verwaltung bis zum 31.12.2022 vollständig digital anzubieten (s. Leitfaden OZG-Umsetzung).
Der Katalog zu digitalisierender Leistungen umfasst im Kern 575 priorisierte Leistungen. Hinzu kommen für die erste Umsetzungsphase bis Ende des Jahres weitere knapp 90 gebündelte Leistungen aus dem Leistungskatalog. Insgesamt umfasst der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (Leika) grob 6.000 Verwaltungsleistungen.
Zum Stand der Dinge
Den aktuellen Stand der Umsetzung der Digitalisierung der priorisierten Leistungen publiziert das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) detailliert auf der OZG-Informationsplattform.
Dort werden neben den 575 priorisierten Kernleistungen u.a. auch gebündelten Leistungen aus dem Leistungskatalog (Leika) erfasst. Insgesamt wird dort detailliert der Stand von 664 Leistungen in 14 Themenfeldern nachverfolgt.
Das vom BMI für die Öffentlichkeitsarbeit eingerichtete OZG-Dashboard auf der Website zum Onlinezugangsgesetz ist weit weniger detailliert. Man könnte sogar meinen, es soll den Stand der Umsetzung besser in einem besseren Licht erscheinen lassen, als für eine realistische Einschätzung angemessen wäre. So suggeriert das im Zentrum stehende Kreisdiagramm einen Anteil bereits umgesetzter Maßnahmen von 22%:
Das mag vor dem Hintergrund, dass wir uns sechseinhalb Monate vor Fristablauf befinden, nicht beeindrucken, stellt jedoch einen weitaus höheren Anteil dar, als tatsächlich anwendungstauglich umgesetzt wurde: Der Anteil bezieht sich nämlich nicht auf die 664 OZG-Leistungen aus den 14 Themenfeldern, nicht einmal auf den Kern der 575 priorisierten OZG-Leistungen, sondern lediglich auf 79 der 367 (Stand 13.05.2022) mindestens in Planung befindlichen!
Bezogen auf die nach OZG-Portal insgesamt 664 Leistungen beträgt der Anteil dieser 79 umgesetzten Leistungen nur noch knapp 12%.
Doch selbst das ist zu hoch gegriffen! Man muss nämlich auch beachten, dass zu den umgesetzten Leistungen auch solche gezählt werden, die nur ein digitales Antragsformular umgesetzt haben, nicht jedoch die Möglichkeit bieten, auch Nachweise digital einzureichen (sogenannter Reifegrad 2 von 4, Details siehe unten). Ganz zu schweigen von einer direkten, digitale Weiterverarbeitung der Anträge mit digitalem Rückkanal oder gar bundesweiten Einführung: "[Im Dashboard] gilt eine OZG-Leistung als verfügbar und wird als „Go-Live“ angesehen, wenn mindestens eine Kommune einen Onlineservice für eine zugehörige Verwaltungsleistung im Rahmen des Digitalisierungsprogramms Föderal anbietet. Dies entspricht dem Reifegrad 2. Zur Zielerreichung einer vollständigen OZG-Umsetzung werden diese Onlineservices kontinuierlich weiterentwickelt, bis sie flächendeckend in allen Kommunen in Deutschland nutzerfreundlich verfügbar sind. Diese Entwicklung spiegelt sich in verschiedenen Ausbaustufen wider." (s. https://dashboard.ozg-umsetzung.de)
Überspitzt gesagt heißt das also, dass sechseinhalb Monate vor Beendigung der gesetzlich vorgegebenen Umsetzungsfrist 79 von 575 bzw. 664 Leistungen so umgesetzt worden sind, dass Antragsteller/innen ein Onlineformular ausfüllen können, ggf. dieses aber ausdrucken und zusammen mit Papierdokumenten per Post einreichen müssen und die Antwort ggf. weiter wie im letzten Jahrhundert erfolgt?
Sechseinhalb Monate vor Fristablauf ist der Stand der Dinge also eher rot als rosig.
Ein wahrscheinlich realistischeres Bild zeichnen die detaillierten Daten des OZG-Informationsportals: Hier werden 664 vorgesehenen Leistungen detailliert in all ihren Stati aufgeführt: Demnach sind 92,77% noch gar nicht verfügbar und die dort als verfügbar definierten haben einen unzureichenden Reifegrad von 2 oder weniger.
Ganze 2 Leistungen von 664 haben laut Portal den für alle Leistungen angestrebten Reifegrad einer durchgängigen digitalen Unterstützung der gesamten Antragsprozesskette erreicht:
Bildquelle: Eigene Darstellungen nach Daten des OZG-Informationsportals vom 13.05.2022
Erläuterungen zu den Reifegraden
Reifegrad 0: Auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden.
Reifegrad 1: Auf der Behörden-Webseite sind Informationen zur Leistung vorhanden.
Reifegrad 2: Eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich. Nachweise können regelmäßig noch nicht online übermittelt werden.
Reifegrad 3: Die Beantragung der Leistung kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden.
Reifegrad 4: Die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden. Für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt.
Nun kann man nur hoffen, dass die Daten des Portals hinter der tatsächlichen Entwicklung hinherherhinken, obwohl die OZG-Informationsplattform nach eigenen Angaben "die Ergebnisse der Themenfeldarbeit allen Beteiligten strukturiert zur Verfügung [stellt] und den Fortschritt der OZG-Umsetzung transparent [macht]." Aus
Anderen Untersuchungen und die eigenen Recherchen etwa im Bereich der Industrie nahen Leistungen, bestätigen allerdings, dass das die Ziele des OZG mit der laufenden Praxis auch nicht mit ein paar Monaten Verzögerung erreicht werden können.
Entschuldigend muss natürlich berücksichtigt werden, dass mit der Pandemie und dem Ukraine-Krieg mit all ihren Folgen unvorhergesehene Katastrophen, die (zu Recht) Priorität bekommen und Ressourcen gebunden haben, das OZG-Projekt enorm erschwert haben.
Doch sollte sich die Umsetzung dann nicht wenigstens auf die für diese Katastrophen relevanten Themenfelder fokussieren?
Themenfelder
Gerade das Themenfeld "Ein- & Auswanderung", bei dem man auch aus den Erfahrungen der Fl��chtlingskrise hätte lernen und weiter sein müssen, hinkt die Umsetzung jedoch besonders deutlich hinterher: Es ist das einzige Themenfeld, in dem es laut Plattform nicht einen nennenswert digitalisierten Dienst gibt, der einen Reifegrad von 3, geschweige denn 4 erreicht.
Sicher sind hier besonders viele Ressourcen gebunden gewesen und seit dem Ukraine Krieg wieder gebunden. Nun wird Digitalisierung aber gerade hier auch besonders für effektivere und effizientere Abläufe benötigt!
Wie im nicht nur durch die Pandemie als Krisenbereich im Brennpunkt stehenden Gesundheitswesen: Hier sind mit 6 von 62 anteilig gesehen von allen Themenfeldern die meisten Leistungen nenneswert digitalisiert.
Um wirklich effizientere, effektivere und (ein Schwerpunkt des OZG) nutzerfreundlichere Verwaltungsleistungen anbieten zu können, liegt der Kern aus Informationstechnischer und Verwaltungsorganisatorischer Sicht nicht in der Umsetzung von Online-Formularen, sondern den dahinter liegenden Verwaltungsprozessen:
Hier liegt einer der Konstruktionsfehler des OZG, die auch zu den beschönigenden (aber immer noch ungenügenden) Zahlen im OZG-Dashboard führt: Der Reifegrad 2 stellt keine ausreichende, digitale Leistungsbereitstellung dar!
Kernaufgabe der Umsetzung ist nicht der vom OZG primär adressierte Online-Zugang, sondern der interne Verwaltungsvorgang: Die Online-Eingabe ist der am einfachsten und mit dem geringsten Aufwand umzusetzende Part in der gesamten Prozesskette von Dateneingabe, interner Verarbeitung, Dialog (etwa wegen Nachlieferungen) und Auslieferung des Ergebnisses.
Aus informationstechnischer Sicht macht es wenig Sinn, bei der Umsetzung nur den Online-Zugang zu betrachten und sich erst später um die Anbindung der Fachverfahren zu kümmern. Die Ausgestaltung des Online-Zugangs hängt wesentlich von dem Fachverfahren ab, das es mit Daten versorgen soll und von dem es mit Daten für die Ergebnis-/Leistungslieferung versorgt wird!
Was bringt eine digitale Dateneingabe, wenn die eingegebenen Daten nicht direkt vom internen Verfahren verarbeitet werden können und die Ergebnisse ohne manuellen Eingriff zurückgespielt werden können?
Die jeweiligen Fachverfahren werden beim "Go-Live" häufig noch nicht an das Back-End, das Fachverfahren angebunden. Die meisten freigeschalteten Leistungen bieten zunächst nur das Front-End (Online-Formular) zur Datenübermittlung ohne Dokumentenupload! Letzterer ist erst ab Reifegrad möglich. So kommen die Antragsdaten bestenfalls als strukturierte, digitale Datensätze oder als PDF-Dateien bei den jeweiligen Bearbeitern/innen an - oft aber auch per Post...
Das Bild für den Reifegrad 3 mit integriertem Dokumentenupload sieht dann so aus:
So entstehen haufenweise Potemkinsche Dörfer mit gestrichenen Fassaden, hinter denen ein Baugerüst steht.
Diese Online-Zugangsfassaden ohne angebundene Fachverfahren werden zumindest zum Teil später bei der Anbindung an Fachverfahren wieder eingerissen oder aufwändig umgebaut werden müssen.
Die Kosten dafür müssen nach heutigem Stand die Kommunen tragen - zumindest gibt es dafür noch keine Bundesmittel.
Weil es effektiver, effizienter und wesentlich kostengünstiger ist, empfiehlt es sich für Kommunen, von den Fachverfahren ausgehend die Online-Zugänge einzurichten und nicht umgekehrt.
Da die internen Verfahren extrem uneinheitlich sind, teilweise auch aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen (etwa bei Kammerleistungen), funktioniert auch das politisch gut gemeinte, aber technisch etwas naive Prinzip „Einer für alle“ (kurz Efa), nach dem ein Land eine Leistung für alle anderen Bundesländer umsetzen soll in den meisten Fällen nicht.
Diese sollen dann auf dem Umsetzungs-Marktplatz der OZG-Plattform bereitgestellt werden: Aktuell finden sich dort wenig überrauschend nur eine Handvoll Leistungen (s. https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/ Menüpukt „Martplatz“.9
Fragt man bei den zuständigen und sachkundigen Stellen nach, wird sich das bis Jahresende kaum und auch im nächsten Jahr nicht grundlegend bessern.
Wie heißt es noch so schön in einem Song der Hamburger Band Die Sterne: "Es hat keinen Sinn zu warten bis es besser wird, das bisschen besser, ist das Warten nicht wert."
Also muss sich jede Verwaltung wohl oder übel selbst Gedanken machen und darum kümmern, ihre Leistungen durchgängig mit Online Zugang und Prozessen (Verfahrens- und Registeranbindung) zu digitalisieren.
Auf dem Weg zu einem OZG 2.0...
Folglich müssten in einem reformierten OZG 2.0
i. Verwaltungsleistungen als durchgängige Service-Prozesse in den Gesamtzusammenhang mit E-Government, E-Akte, Registermodernisierung etc. gestellt und mehr Gewicht auf die Anbindung/Modernisierung der Fachverfahren und der Organisation gelegt und
ii. Verwaltungsleistungen als moderne, über mehrere Eingabemedien und -Modalitäten nutzbare (u.a. Sprache), flexibel einbindbare Services (wie etwa Bezahldienste) konstruiert werden
iii. Kommunen als Hauptträger der Umsetzung mit mehr Mitteln unterstützt und/oder das Efa-Prinzip zugunsten vom Bund für alle bereitgestellte, durchgängige Dienste inkl. moderner Fachverfahren ersetzt werden.
#OZG#Online Zugangsgesetz#Digitale Verwaltung#digitaler Staat#moderner Staat#Smart Government#Smart Country#Kommunal digital#Kammern digital#Leika digital#OZG 2.0#Efa#digitale Fachverfahren#E-Akte#E-Government#Fachverfahren#Kommunale Verwaltungsdleistungen#Verwaltungsdigitalisierung#Verwaltungsmodernisierung
1 note
·
View note
Text
Wie weit wächst die Gefahr von Cyber-Attacken?
Bereits vor dem Einmarsch in die Ukraine hat Russland eine digitale Offensive mit Angriffen im Cyberraum auf militärische und weitere Zielsysteme in der Ukraine gestartet. Schweren Cyberattacken auf Deutschland und auf die Ukraine haben einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) schon länger ihren Ursprung zu einem großen Teil in Russland: In Deutschland konnte zwar der Großteil der schwerwiegenden Angriffe für den Zeitraum ab 2011 keinem Staat zugeordnet werden. Russische Akteure machen allerdings mit 28 Prozent der Cyber-Vorfälle die Mehrheit der Fälle mit bekanntem Ursprung hierzulande aus. In der Ukraine konnten dagegen ungleich mehr Cyberattacken einem Staat zugeordnet werden, hier überwiegen Angriffe aus Russland deutlich: Vier von fünf Cyberangriffen auf die Ukraine kamen demnach aus Russland.
Mit Blick auf die ohnehin angespannte Bedrohungslage im Cyberraum bedarf es mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine der vollen Aufmerksamkeit und größtmöglichen Wachsamkeit aller Unternehmen, Organisationen und staatlicher Stellen in Deutschland.
Die IT-Sicherheitswirtschaft konnte bereits ein neues schädliches und von langer Hand geplantes sogenanntes "Wiper"-Programm identifizieren – also eine Schadsoftware, die Daten von Festplatten löscht und die bereits Netzwerke in der Ukraine kompromittiert hat. Die nächsten Tage werden zeigen, wie groß die Gefahr dieses Programms sowie potenziell weiterer digitaler Angriffswerkzeuge für die deutsche Wirtschaft sind., siehe Cyber-Sicherheitswarnungen des BSI.
Die IT-Sicherheitslage insgesamt
Deutsche Unternehmen werden häufig das Ziel von Cyberangriffen. Im Jahr 2020 wurden für die deutsche Wirtschaft Schäden in Höhe von 223,5 Milliarden Euro durch den Diebstahl von Daten, Spionage und Sabotage geschätzt. Eine weltweit durchgeführte Umfrage (Quelle Statista) aus dem Jahr 2020 ergab, dass sich die weltweit durchschnittlich verursachten Kosten bzw. Verluste (Median) von Cyberangriffen im Jahr 2021 auf 11.944 Euro beliefen. Laut der Umfrage betrugen die Kosten/Verluste im Jahr 2021 in Deutschland durchschnittlich 21.818 Euro je Vorfall.
Laut aktueller IT-Sicherheitsumfrage 2022 des Internet-Verbandes eco, die vor der Invasion durchgeführt wurde, berichteten auch vor dem Krieg 93,8 Prozent der IT-Sicherheitsexperten von einer wachsenden Bedrohungslage in Deutschland. So hatten in den letzten 12 Monaten 32 Prozent der Unternehmen Schäden durch IT-Sicherheitsvorfälle zu beklagen.
Aus <https://www.eco.de/presse/eco-it-sicherheitsumfrage-2022-unternehmen-reagieren-auf-angespannte-cybersicherheitslage/>
Laut bitkom Studie war der Schaden durch Cyberkriminalität in deutschen Unternehmen auch 2020 bereits annähernd doppelt so hoch wie 2019.
Pandemie verschärft hat Sicherheitslage verschärft
Laut der Sicherheitsumfrage sagen 80 Prozent der IT-Sicherheitsexperten , dass sich die Gefährdungslage bereits durch die Corona-Pandemie verschärft hat. Der durch die Corona-Krise ausgelöste Digitalisierungsschub stellt die IT-Sicherheit vor große Herausforderungen. Hierbei können Cyberangriffe nicht nur zu existenzbedrohenden Schäden in der Privatwirtschaft führen, sondern auch Staaten destabilisieren und einen direkten Angriff auf die Demokratie darstellen.
Insbesondere Homeoffice erhöht das Risiko: So berichten 59% von 817 in einer bitkom-Studie befragten Unternehmen von Sicherheitsvorfällen, die auf Homeoffice zurückzuführen seien.
Heimnetzwerke sind meist wesentlich schlechter geschützt als Firmennetzwerke. In privaten WLANS tummeln sich viele ungesicherte Geräte, wie private Smartphones, Smart Speaker, Sound Bars, Smart TVs, smarte Küchengeräte, Kameras oder andere Smart Home Geräte, die einfacher zugängliche Einfallstore für Computer-Viren und andere Bedrohungen sein können, als die (hoffentlich) weitaus besser geschützten Firmen-Geräte.
„In Anbetracht einer wachsenden Bedrohungslage und Verwundbarkeiten durch mehr Mitarbeiter im Home-Office, schützen sich viele Unternehmen nicht ausreichend vor Cyberangriffen“, sagt Oliver Dehning, Leiter der Kompetenzgruppe Sicherheit im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. „Insbesondere vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt ein Sicherheitskonzept für Remote-Arbeitsplätze. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Mitarbeitersensibilisierung, die die Cyber-Resilienz insgesamt erhöhen.
Die größten Bedrohungen, Sicherheitslücken und wichtige Sicherheitsmaßnahmen
Wenn es zum IT-Sicherheitsvorfall kommt, dann ist wie in den Vorjahren das Unternehmen meist Opfer einer Ransomware-Attacke (21 Prozent). Erpressungstrojaner sind offenbar bei Cyberkriminellen als lukrative Einnahmequelle immer noch hoch im Kurs. Bei diesen Cyberatacken verschaffen sich Hacker Zugang zum Firmennetzwerk über das sie auf wichtige Datenbanken, etwa mit allen Buchungs-, Kontakt-/Kunden-, Produktions- und anderen sensiblen Firmendaten zugreifen, die verschlüsselt und zur Zahlung einer hohen Summe (meist in nicht nachverfolgbarer Kryptowährung, wie bspw. Monero) auffordern, um die Daten wieder zu entschlüsseln.
Aufgeholt haben jedoch andere Formen der Cyberkriminalität. Auf Platz zwei liegen Website-Hacking mit 18 Prozent. Insbesondere Schadensfälle mit Datendiebstahl haben stark zugenommen und liegen nun mit ebenfalls 18 Prozent gleichauf. Nur bei 9 Prozent aller Geschädigten durch Cyberkriminalität hatte eine Versicherung den Schaden aufgefangen.
Über 90% aller Angriffe beginnen mit Phishing, d.h. i.d.R. E-Mails oder Posts, die dazu auffordern, auf einer verlinkten Website Zugangsdaten, Kontodaten o.ä. einzugeben. Die extra dafür eingerichteten "Fake-"Websites, die so gestaltet sind, dass sie wie Portale seriöser Firmen oder Banken aussehen sollen, fischen die Daten, um sie für eigene, betrügerische Zugriffe einzusetzen.
Solche Attacken können technisch verhindert werden, indem nicht bekannte oder verdächtige E-Mails von vorneherein automatisch ausgefiltert werden und angehängte Dateien in Formaten, die potenzielle Träger von Schadsoftware sein können, wie bspw. Office-Dokumenten mit Code-Fragmenten (Makros etc.) entfernt werden.
Die meisten Firmen, Organisationen haben einfach zu erkennende E-Mail-Adressen nach dem Schema [email protected]/.com und publizieren diese auch auf ihren Websites oder in Linkedin, Twitter, Xing etc. Hacker versuchen, sich mit diesen E-Mail-Adressen als Nutzernamen und automatischen Passwort-Tools in Firmensysteme einzuhacken.
Dagegen helfen starke, häufiger geänderte oder sicher maschinell generierte Passwörter, spezielle, nicht einfach recherchierbare Nutzerkennungen und vor allem eine Zwei-Faktor-Authentifizierung über unterschiedliche Geräte (bspw. Laptop plus Smartphone, nicht beides über dasselbe Gerät).
Auch Business E-Mail Compromise (BEC) Attacken, sogenannte CEO-Frauds machen sich einfach zu recherchierbare E-Mail-Adressen zunutze: Dabei geben sich Angreifer etwa als Chef aus und verlangen bspw. eine kurzfristige Überweisung auf ein spezielles Konto oder eine Tabell mit allen Rechnungen inklusive Kontaktdaten, wie in dem folgendem Beispiel:
Solche Manipulationsversuche, die Mitarbeiter/innen versuchen dazu zu bewegen, Links anzuklicken, um Schadsoftware herunterzuladen oder Zugangsdaten preiszugeben oder auf Anforderungen in gefälschten E-Mail zu reagieren nennt man "Social Engineering".
Dementsprechend kann man diesen Bedrohungen am besten mit soziotechnischen, also technisch-organisatorisch-personellen Maßnahmen begegnen - rein technischen Lösungen genügen hier nicht.
So ist die Sensibilisierung von Mitarbeiter/innen eines der wichtigsten Sicherheitsthemen in den Organisationen – insbesondere im Zeichen von Mobile und Homeoffice! Sie ergänzt die ohnehin notwendige Notfallplanung, den Schutz vor Schadsoftware und Eindringlingen sowie den Schutz vor gefährlichen und unerwünschten E-Mails.
Zum Schutz vor "Ramsomware" ist ein fortlaufendes Monitoring der Systeme erforderlich. Die erhöht die Wahrscheinlichkeit, auffällige Zugriffe zu entdecken, bspw. wenn ein Nutzer sich mehr Rechte verschafft und ohne Arbeitsauftrag parallel auf zentrale Systeme zugreift. Um den Schaden möglichst gering zu halten, sollten geeignete Backup-Strategien eingeführt werden, die eine sichere, Systemexterne Speicherung und vollständige Wiederherstellung möglichst aktueller Daten gewährleistet.
Checkliste Sicherheitsmaßnahmen
Abschließend noch einmal zusammengefasst wichtige Sicherheitsmaßnahmen:
Spezielle Nutzernamen/-Kennungen, starke Passwörter und Mehr-Faktor-Authentifizierung
Systeme monitoren,
Systeme härten, gegen Zugriff schützen, Software immer auf den neusten Stand halten
Geeignete Back-ups erstellen (auch offline)
Notfallpläne aktualisieren und durchspielen
Organisatorische Maßnahmen treffen und Leitfäden/Regelungen für Mitarbeiter/innen aufstellen
Mitarbeitende sensibilisieren vor allem bezüglich Homeoffice
IT-Administratoren bestmöglich unterstützen
alle aktuellen Hinweise der deutschen Sicherheitsbehörden eng verfolgen
#Cyberwar#cyber#security#it security#it sicherheit#datensicherheit#datenschutzbeauftragte#datenschutz
2 notes
·
View notes
Text
youtube
You better watch this...
#cyberwar#itsicherheit#itsecurity#it security#resilienz#datenschutz#governance#datensicherheit#Souveränität#nsa#spionage 2.0#Youtube
0 notes
Text
1 note
·
View note
Text
OZG und KI in der Verwaltung
Am Mittwoch feierte die Arbeitsgemeinschaft wirtlichaftliche Verwaltung (AKW) mit einem besonderen KI-WebEvent ihren 95. Geburtstag (siehe offizielle Meldung der AKW). Die Veranstaltung unter dem Titel „Facing AI – Künstlicher Intelligenz ein Gesicht geben“ war inhaltlich getragen von Ergebnissen des AKW-Arbeitskreises „Organisatorische Aspekte des Einsatzes von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz“ und hochinteressanten Beiträgen namhafter Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Bundes- und Kommunalverwaltung.
In dem vom Autor gemeinsam mit (nicht verwandten) Namensvetter Jorma Klauss, Bürgermeister der Gemeinde Roetgen, moderierten Breakout-Session I "Get AI to your organisation! Wie kann der Einsatz von KI gelingen?" gab es eine rege Diskussion mit intensivem Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Christoph Verenkotte (Präsident des Bundesverwaltungsamtes), Prof. Dr. Andreas Engel (Geschäftsfüher - KDN - Dachverband kommunaler IT und bis vor kurzen "CIO" der Stadt Köln) und Dr. Mike Weber (Stellv. Leiter Fraunhofer FOKUS).
Einen wesentlichen "Konstruktionsfehler des OZG" bestätigte der Präsident des Bundesverwaltungsamtes: Das OZG betrachtet nur den Online-Zugang, nicht jedoch die Digitalisierung der Prozesse und Verfahren, die dahinter stehen.
Vielleicht das Zitat des Tages aus dieser Runde war jedoch als Antwort auf die Frage, was KI-Projekte von anderen Digitalisierungsprojekten unterscheidet:
"KI ist Hardcore-Digitalisierung".
Weitere Merksätze aus der Veranstaltung:
"Es gibt noch relativ wenige, gute Beispiele für einen sinnvollen Einsatz von KI in der Verwaltung in Deutschland; Wir kratzen erst an der KI."
"Neben den Stadtwerken brauchen wir Datenwerke in den Kommunen."
"Eine zentrale Bundes-KI wird es kaum geben, der Trend geht eher Richtung Dezentralisierung von IT mit lokalen, aber vernetzten Datenzentren."
"Neudenken und automatisieren von Prozessen first, KI second"
"Das Hauptpotenzial von KI liegt in der Antragsdatenverarbeitung (siehe Finanzverwaltung)"
"In den Verwaltungen muss mehr KI- und generell Digitalisierungskompetenz aufgebaut werden."
"Datenschutz wird in Deutschland eher als Abwehrrecht, in anderen EU-Staaten eher als Teilhaberecht verstanden"
"Ein großes Hindernis ist die Angst in Führungsebenen der Verwaltung vor Fehlern, die eine negative Medienresonanz bringen"
Bild. Kleine Auswahl digitaler Notizzettel aus den Breakout-Sessions
Ergänzend zeigst eine aktuelle Studie des iRights Lab Fallbeispiele aus allen Bereichen der öffentlichen Leistungserbringung auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene vor und bewertet sie anhand von neun Kriterien für die „KI-Landschaft“ der deutschen Verwaltung.
#Künstliche Intelligenz#KI in der Verwaltung#KI im öffentlichen Sektor#AI in public sector#Digitalisierung der Verwaltung#Verwaltungsdigitalisierung#OZG#Digitalisierung Kommunen#Digitalisierung Bund
1 note
·
View note
Text
Wann kommt das neue OZG?
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG)“ verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Das OZG-Zielbild stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt: Laut eigener Zielsetzung wird der Erfolg der Digitalisierungsprogramme nicht nur daran gemessen werden, ob alle Verwaltungsleistungen noch in 2022 online verfügbar sind, sondern vor allem daran, wie hoch Akzeptanz und Nutzung bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sind.
Dies spiegelt sich in der Gliederung des OZG-Umsetzungskatalogs in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen (plus 14 übergeordneten Themenfeldern) an Stelle der sonst üblichen Stukturierung nach behördlichen Zuständigkeiten.
Der sehr positive Paradigmenwechsel weg von der Verwaltungsperspektive hin zu denen, für die die Verwaltung eigentlich arbeitet schafft allerdings große organisatorische, kulturelle und technische Probleme.
Zumindest einige wichtige organisatorische und technische Probleme sollen hier angesprochen werden, weil sie dazu führen, dass man Ende 2022 nüchtern betrachtet nicht von einem Erfolg der OZG-Umsetzung wird sprechen können und Nachfolgeprojekte bereits verabschiedet sein werden.
Einer der zentralen organisatorischen Probleme liegt im sogenannten EVA-Prinzip "einer für alle" bei den föderalen Leistungen, das politisch eine schöne Idee ist, aber in der praktischen Umsetzung kaum lösbare Probleme schafft.
Dieses im Digitalisierungsprogramm Föderal vereinbarte arbeitsteiliges Vorgehen im Bund-Land-Tandem , nachdem die einzelnen Länder die Federführung für einzelne Themenfelder (insgesamt ca. 460) übernehmen und hierfür mit Unterstützung des federführenden Bundesressorts digitale Lösungen erarbeiten, die für alle Bundesländer und Kommunen(!) zur Nutzung bereitgestellt werden sollen, um so eine flächendeckende Verfügbarkeit zu erreichen.
Hierbei wurde Rechnung ohne die Kommunen gemacht: Wie soll ein Bundesland im Tandem mit einem Ministerum digitale Services entwickeln, die von allen(!) anderen, mit ihren extrem heterogenen IT-landschaften und unterschiedlichen Verfahrensprozessen verwendet werden können? Und wie können die Kommunen solche Services, die komplett ohne Berücksichtigung ihrer IT und Prozesse entwickelt wurden, in diese einbinden - und das ohne entsprechende Mittel für IT-Anpassung und Changemanagement?
Damit kommen wir zu einem zweiten, großen Problembereich, der hier kurz angesprochen werden soll: Das OZG betrachtet fast ausschließlich den für Bürger/innen und Unternehmen sicht- und nutzbaren äusseren Bereich. Dieser funktioniert aber nur, wenn
a. Eine Menge Personal, das nur eine geringe Qualifizierung benötigt, dahinter die Abwicklung in Handarbeit erledigt (also wie im letzten Jahrhundert) oder
b. die gesamte Verfahrenskette von der Eingabe via App, Smart Speaker oder immer weniger auch PC bestmöglich durchdigitalisiert wird
Letzteres fällt eher in den Bereich der E-Government-Gesetze auf Bundes- und Landesebene womit hier leider eine konzeptionell hinderliche Grenze geschaffen wurde. So konstatiert Thomas Bönig, IT-referatsleiter der Landeshauptstadt München, dass das OZG den falschen Ansatz verfolgt, weil es zu sehr auf die Online Bereitstellung von Bürger- und Unternehmensdiensten abzielt und nicht auf die Digitalisierung der dahinter stehenden und weit darüber hinausgehenden Verwaltungsabläufe.
In die gleiche Kerbe schlagen auch Alexander Handschuh vom Deutschen Städte- und Gemeindebund und Marc Gross von der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, die unisono fordern, sich verstärkt auf die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse zu fokussieren. Dies müsse sich in einem OZG "2.0" niederschlagen.
Die oben aufgeführte, zweite Alternative weist auch darauf hin, dass die technische Grundkonzeption eines Portalverbundes schon vor dessen Realisierung nicht mehr dem aktuellen Stand der Entwicklung entspricht (kein online first, zu wenig Service orientiert) - laut Thomas Böhning repräsentiert das Konzept einer Online-Plattform ohne mobile Apps und Services einer informationstechnischen "Denkweise aus dem letzten Jahrtausend" *.
Viele Beteiligte wissen, dass die OZG-Umsetzung erneuert werden muss; Zu hoffen bleibt, dass sie sich durchsetzen können und wir nicht die Verwaltung in das 21. Jahrhundert transferieren.
"Verwaltung neu denken"* fasst Uda Bastians vom Deutschen Städtetag die Agenda in einem Claim zusammen.
*[Online Konfererenz OZG in Kommunen vom 28. April 2021]
#OZG#Online-Zugangs-Gesetz#E-Government#EGovG#Verwaltungsmodernisierung#E-Akte#Digitale Verwaltungsakte#Digitele Verwaltung#Verwaltungsdigitalisierung#Digitale Agenda Bund#Kommunal digital#Bund digital#Digitalisierung Gemeinden#OZG2
0 notes
Text
Digitaler Bürgerausweis & Daten-Souverenität mit Blockchain-Technologie
Die Bundesregierung plant eine digitale Brieftasche mit den wichtigsten persönlichen Daten, sei es der Personalausweis, die Gesundheitskarte, der Führerschein, die Geburtsurkunde usw. oder wichtige Dokumente. Dabei sollen die Bürger/innen gemäß dem Konzept der "Self-Sovereign Identity" selbst die Kontrolle über ihre persönlichen Daten im Netz und damit ihre digitalen Identität bekommen. Geplant ist eine Art "Generalschlüssel" mit Zweitschlüssel als Sicherung, ohne den niemand an die Daten herankommen soll. Das Konzept erninnert stark an Hardwallets aus der Blockchain-Welt, die nach heutigem Stand mit zu den sichersten, digitalen Aufbewahrungsverfahren im Netz gehören - sofern man den privaten Schlüssel nicht aus der Hand gibt.
Auf jeden Fall ist eine digitale Lösung dringend gefordert, um die überhaupt nicht mehr zeitgemäße aber umso umständlichere Verwaltung von Gedrucktem so weit wie möglich und vernünftig abzubauen. Wir kennen das aus vielen Bereichen (was gerade in der Pandemiezeit nocheinmal deutlicher geworden ist): Wenn der Staat keine gute Lösung anbietet, kommen diese von privaten Startups oder Digitalkonzernen. Diese haben jedoch in der Regel kein allzu großes Interessen an Datensouveränität.
„ID2020“ beispeilsweise ist eine privatwirtschaftliche Allianz um den Konzern Microsoft, unterstützt von der US-Regierung. Sie arbeitet an einer transnationalen digitalen Identität, die möglicherweise im Zusammenhang mit Impfungen vergeben werden soll.
Um also Datensouveränität im Sinne der europäischen Staates und seiner Bürger/innen gewährleisten zu können muss der Staat als Diener des Souveräns eine eigene, in dessen Sinne gestaltete Lösung an die Frau, den Mann und den Diversen bringen.
Diese Lösung muss alle staatlichen Ausweise und Dokumente mit einer maximal sicheren Authentifizierung zugänglich machen. Sie muss als erste staatliche Anwendung sehr, wirklich sehr nutzerfreundlich sein und jedem transparente Kontrolle darüber geben wer, was, mit welchen persönlichen Daten anstellen darf (und tut ;-).
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte bei ihrer Rede zur Lage der Union im vergangenen September eine „sichere europäische Identität“ an, die man im Alltag „vom Steuerzahlen bis zum Fahrradfahren“ nutzen können soll. Die Bürger sollen „selbst kontrollieren können, welche Daten ausgetauscht und wie sie verwendet werden". Die Bundesregierung bzw. das Bundeskanzleramt setzt als Lösungsbasis auf die Verbindung von Blockchain-Technologie mit speziell gesicherten Speicherchips in künftigen Mobilgeräten. Schon im Juni startet ein Feldversuch des Bundeswirtschaftsministeriums mit drei Modellprojekten in „Schaufenster-Regionen", die alle auf eine „Self-Sovereign Identity“ setzen und technisch ineinander überführbar sein sollen. Auch in anderen Mitgliedstaaten existieren Projekte für die Einführung und den Austausch digitaler Identitäten.
Es bleibt eine riesige Herausforderung aber unabdingdar, um die Datensouveränität nich vollends Digitalkonzernen zu überlassen und Datenschutz, Datensicherheit und den Schutz der Privatspähre im wahrsten Sinne des Worte auch handhabbar zu machen.
Denn wenn sich andere Standards schneller durchsetzen, entscheiden nicht mehr demokratisch gewählte Parlamente über den digitalen Bürger.
[Mit Inhalten aus Eigenrecherchen, dem Digitalressort SZ, coinmarketcap.com, innovation-strukturwandel.de]
#digitale identität#digitaler Ausweis#digitaler Impfpass#digitaler Führerschein#digitale Dokumente#digitale Authentifizierung#digitale Souveränität#Blockchain#distributed ledger technology#Datenschutz#DDatensicherheit#Privacy
1 note
·
View note
Text
Wie Blockchains den Handel mit digitaler Musik und Kunst revolutionieren
[Quelle Reuters/Christies Images LTD, 2021/BEEPLE/Handout]
Der Hammer kam im März, als das Werk “Everydays: The first 5.000 days“ (oben ein Ausschnitt) des amerikanischen Künstlers Beeple bei einer (Online-)Auktion von Christie's für 69,3 Millionen Dollar versteigert wurde. Vor allem, weil das Werk eine Collage aus Einzelbildern eines galerielosen Künstler ist. Beeple hat diese 13 Jahre lang von der Kunstwelt kaum bemerkt jeden Tag (deshalb 5.000 Tage) auf Instagram gepostet. Das erste Mal Aufmerksamkeit erregte er, als er vor einem halben Jahr einen Auktionsrekord auf dem Marketplace für digitale Kunst Nifty Gateway, erzielt hat, indem er 20 seiner Werke für 3,5 Millionen Dollar verkauft hat.
Blockchains, NFTs und Originale
Von Blockchains haben die meisten - wenn überhauppt - nur über die rein digitale Kryptowährung Bitcoin gehört. Etwas besser informierte kennen vielleicht auch die zweitverbreitetste mit Namen Ether. Mit Bitcoins haben diese digitalen Handelsformen für Kunst und Medien in der Tat wenig zu tun, mit Ether aber eine ganze Menge. Das liegt daran, dass die hinter den digitalen Coins/Münzen der Kryptowährung Ether stehende Etherium Blockchain im Unterschied zur Bitcoin-Blockchein eine Funktionalität anbietet, die in jüngster Zeit einen kometenhaften Aufstieg genommen hat: Smart Contracts & NFTs.
Mit NFTs, "Non-Fungible Token", (deutsch: nicht austauschbare Token) wird eine nicht tausch- oder replizierbare elektronische Verbriefung von Eigentumsrechten an digitalen aber auch physischen Objekten Realität. Sie fungieren sie als Wertmarken, die als unveränderbare Kennzeichnung untrennbar mit bestimmten digitalen oder physischen verbunden werden. Man kann sich das in etwa so vorstellen, als würden nummerierte Krypto-Scheine unablösbar auf Bilder geklebt, so dass sie bei jeder Ausstellung oder Transaktion mit dabei sind.
In der Blockchain wird änlich wie beim Handel mit digitaler Währung (etwa dem Ether Coin) bei jeder Transaktion von NFTs der/die Vorbesitzer/in, aktuelle Besitzer/in und der Ursprung überprüft werden können. So kann die gesamte Transaktionskette von dem/der Urheber/in bis zum/zur aktuellen Besitzer/in nachverfolgt werden.
Digitale Kunstwerke und der Besitz an Ihnen können so mit NFTs gesichert, ihre Herkunft nachverfolgt und der Handel mit Fälschungen/Raubkopien verhindert werden.
Dies ermöglicht eine vollkommen neu Art des Handels nicht nur mit bildender Kunst- sondern allen Arten urheberrechtsrelevanter Werke, wie Musik, Texten, Bild-/Videomaterial, Streams von Aufführungen, Designobjekten, generell Entwürfen und vielem anderen mehr!
Kunstraum & Kunstbetrieb
Damit verändert sich ein bisher grundlegender Unterschied zwischen digitaler und analoger Kunst: Bisher hatte digitale Kunst nicht den selben Wert wie etwa Malerei oder Skulptur, weil sie einfach geteilt und kopiert werden konnte - das hat sich nun geändert, weshalb digitale Kunst auch teurer gehandelt wird.
Handelsplätze wie das oben genannte Nifty Gateway fungieren als All-In-One-Kunstwelt mit Galerie, Auktionshaus und Ausstellungsraum. Änlich analogen Galerien wählen sie die Künstler aus, die dort ausstellen und anbieten dürfen.
Kunstwissenschaftlerin Anika Meier fragt sich in Kunstmagazin monopol, "Was passiert, wenn die Cryptowährungen einbrechen? Wie reagieren Galerien? Was machen Künstler/innen, die nicht im Digitalen zu Hause sind? Fangen Museen an, NFTs zu sammeln? Oder reagiert der klassische Kunstbetrieb vielleicht gar nicht...?"
Deutschland steckt im April 2021 auch bei diesem Digital-Thema noch in den Kinderschuhen: Laut repräsentativer Umfrage der YouGov Deutschland GmbH vom April 2021 wissen lediglich 7 Prozent der Erwachsenen überhaupt, was NFTs sind; Nur 1 Prozent hat angegeben, NFTs zu besitzen und ebenfalls 1 Prozent, in naher Zukunft welche erwerben zu wollen. Im nächsten Jahr wird diese Umfrage aller Voraussicht nach zu ganz anderen Zahlen kommen (ich zumindest kenne und besitze NFTs seit April ;-)...
Es bleibt auf jeden Fall spannend und wir bleiben dran!
#digital art#digitale medien#digitales rechtemanagement#digital rights management#blockchein#etherium#nft#smart contracts#digitale kunst#digitaler kunsthandel#digitaler bildhandel#digitaler musikhandel
1 note
·
View note
Text
Durch den Einsatz von Technologien zur Prozessautomatisierung kann die öffentliche Verwaltung in Deutschland die Umsetzung von Digitalisierungsstrategien fördern und gleichzeitig gezielt Verwaltungsbereiche entlasten. Damit wird auch eine wichtige Voraussetzung für schlanke, moderne Verwaltungsverfahren geschaffen, die den gestiegenen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen entspricht. In der vorliegenden NEGZ Kurzstudie wurden vor diesem Hintergrund Potentiale von Robotic Process Automation (RPA) in der Domäne der öffentlichen Verwaltung untersucht. Aus der Studie ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
Automatisierungskonzepte setzen ein umfassendes Prozesswissen voraus, um geeignete Prozesse auszuwählen, deren Automatisierung zu planen und zu gestalten. Dieses Wissen muss in der Verwaltung in vielen Bereichen noch aufgebaut oder erweitert werden, um gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz von RPA zu schaffen. Dabei muss auch das Ziel verfolgt werden, Ist-Prozesse zunächst zu reflektieren und gegebenenfalls anzupassen, um die Automatisierung suboptimaler Abläufe zu vermeiden.
In der Verwaltung existiert eine Vielzahl an Prozessen, deren Automatisierung vergleichsweise unkritisch wäre. Beispiele hierzu sind Prüf- und Kontrollvorgänge, die nicht operativ in Verfahren eingreifen, sondern verbundene Tätigkeiten koordinierend unterstützen. Derartige Prozesse eignen sich besonders gut, um RPA nutzenstiftend zu erproben, ohne weitläufige Veränderungen einführen zu müssen. Gesammelte Erfahrungen können dann für eine Ausbreitung der Technologie in der Verwaltung genutzt werden. • Neben einfachen RPA-Konzepten entstehen aktuell auch kognitive Dienste, die komplexe Aufgaben unter Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) automatisiert wahrnehmen können.
Insbesondere beim Personal sind ausreichend Akzeptanz für Automatisierungskonzepte und Perspektiven für mögliche Veränderungen des individuellen Aufgabenspektrums zu schaffen. Daneben ist auch sicherzustellen, dass automatisierte Verfahren das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungsfähigkeit und Objektivität der Verwaltung nicht nachteilig beeinträchtigen.
Über technische und organisatorische Maßnahmen hinaus sind im Zusammenhang mit der Automatisierung von Verwaltungsprozessen insbesondere juristische und ethische Aspekte einzubeziehen, damit die Rechtssicherheit und ein moralischer Rückhalt für die einzelnen Konzepte gewährleistet werden kann.
Automatisierungskonzepte können und sollen in der Verwaltung geteilt und kopiert werden. Generische Tätigkeiten und die hohe Aufgabenkongruenz zwischen Behörden derselben föderalen Ebene führen zu vergleichbaren Prozessen unterschiedlicher Verwaltungseinheiten, die gute Voraussetzungen bieten, den Nutzen aus einmal entwickelten Lösungen mit geringem Aufwand zu vervielfältigen.
1 note
·
View note
Text
Von Home-Office zu New Work
Arbeit vom Küchentisch, Schlafzimmer oder Heim-Büro, abgesagte Veranstaltungen und allgegenwärtige Videokonferenzen aus dem Home-Office haben viele Unternehmen und Organisationen im vergangenen Jahr zu einem Kalt- oder Kickstart in die neue Arbeitswelt gedrängt. Doch was bedeutet das langfristig für ihre Arbeitsweise? Und wie können sie den Schwung nutzen, um für die digitale Gegenwart und Zukunft adäquat aufgestellt zu sein?
In den zurückliegenden Monaten war immer wieder zu beobachten, dass die adhoc-Umstellung von der gewohnten Arbeitsumgebung in die rein digitale Welt einen nachhaltigen Umdenkprozess ausgelöst hat, was die DAK-Sonderanalyse bestätigt: „Die Mehrheit der Arbeitgeber (57 Prozent) weitet in der Corona-Krise die Möglichkeiten für digitales Arbeiten spürbar aus.“ [DAK Sonderanalyse: „Digitalisierung und Homeoffice entlasten Arbeitnehmer in der Corona-Krise“, s. https://www.dak.de/dak/bundesthemen/sonderanalyse-2295276.html#/]
An erster Stelle steht bei vielen das in diesen Zeiten virulente Thema Home-Office. Doch die meisten merken schnell, dass es damit alleine nicht getan ist: Videokonferenzen bedürfen – ebenso wie alle anderen Meetings – einer sorgfältigen Vor- und Nachbereitung. Adress- und andere Datensätze müssen gepflegt, Dokumente erstellt, bearbeitet und verwaltet, Rechnungen geschrieben, bezahlt und gebucht werden u.v.a.m. Das bedeutet: Es ist essenziell, dass auch die Abläufe auch dann effizient, sicher und rechtskonform funktionieren, wenn die Mitarbeiter nicht im Büro sind. Dafür ist nicht nur Technologie, sondern auch Changemanagement (Abläufe anpassen, Personal schulen/unterstützen) erforderlich.
Kurz und knapp: New Work muss im klassischen Wissensmanagement-Dreiklang von Mensch, Organisation und Technik betrachtet werden.
New Work, Agilität & Digitalisierung
In der Arbeitswirklichkeit stehen technische Lösungen nach wie vor im Vordergrund. Sinnbildlich abzulesen ist dies an den rasant gestiegenen Aktienkursen von „Home Office Technologieanbietern“ für jeden Mann, jede Frau und jedes Kind [sic] wie Zoom - bei Neueinsteigern wurden „Zoom-Konferenzen“ gar zu einem Synonym für „Video- oder Web-Konferenzen“ insgesamt: ihr Kurs vervielfachte sich, während Industrie-, Konsum- und viele andere Werte mehr als ein Drittel verloren haben.
New Work Maßnahmen bei Deutschen Unternehmen [nach Kienbaum "New Pulse Check", 2020]
Die beliebtesten Maßnahmen, mit denen Organisationen New Work etablieren wollen, sind daher auch Software-Lösungen und Regelungen für das Home-Office – und zwar nicht erst seit der Pandemie, sondern bereits davor. [https://de.statista.com/statistik/studie/id/62636/dokument/neue-arbeitswelt/] So hatten – laut einer während der Pandemie frisch im Juni 2020 fortgeführten Umfrage unter 189 Unternehmen – die allermeisten Unternehmen zwar IT-Lösungen inklusive rechtlicher Regelungen, die zumindest einen Teil der Arbeit ins Home-Office verlegbar machen, erfolgreich eingeführt. Jedoch war die Arbeitsstrukturierung sowohl auf Seiten der Mitarbeiter als auch auf der Führungsebene ein Problem. Gerade viele Führungskräfte müssen sich noch daran gewöhnen, digital in Teams zusammenzuarbeiten und auf Distanz bzw. virtuell zu leiten.
Auf Rang zwei der beliebtesten New-Work-Instrumente folgt die Bereitstellung mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Laptops.
Auf Platz drei stehen offene und flexible Bürokonzepte. Dies führt uns zu den Ursprüngen der schönen, neuen Bürowelt: Mit dem Auftreten der Internet-Branche, vor allem den Web-Agenturen ab Mitte der 90er Jahre, hat die Geschäftswelt einen Hype-Anstrich bekommen. Dessen Insignien sind damals wie heute offene Loft-Büroetagen mit coolen Sitzecken, Bars, Kicker und Tischtennisplatte. Wenig überraschend, dass in diesen Lebensumgebungen viele Leute Kopfhörer tragen – wer selbst schon einmal in einem Raum mit Tischtennisplatte oder Kicker gearbeitet hat, weiß warum. Im Kampf um vor allem jüngere, digital affine Mitarbeiter wird das angebotene Arbeitsumfeld zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil. Arbeitnehmer suchen Arbeitsräume, in denen sie sich gerne aufhalten und die sie bei ihrer Arbeit und Potenzialentfaltung unterstützen. Dafür sollte ein modernes Büro den Kollegen vom Rückzugsort bis zum kreativen Raum mehrere Bereiche bieten, damit es den unterschiedlichen Arbeitsstilen und -aufgaben gerecht werden kann. Neben dem Büro geht es aber auch um das Arbeiten aus dem Café, von unterwegs oder aus dem Home-Office. "Work hard, play harder in der Factory Community of Innovators" Berlin:
New Work ist weit mehr als nur Home-Office: Die New Work Agenda
Viele Organisationen haben New Work auf ihrer Agenda, die meisten begnügen sich jedoch mit Home-Office-Regelungen und mobilem Arbeiten, anstatt ihre Organisationskultur weiterzuentwickeln. New Work ist jedoch ohne selbstbestimmte, flexible und agile Arbeitsweisen nicht umsetzbar: Wer New Work will, muss seine Kultur und Führung kritisch hinterfragen. Dabei gibt es große Überschneidungen mit agileren Organisationsformen, bei denen
Wissen transparent über Bereichsgrenzen hinweg ge- und verteilt wird,
eine selbstorganisierte und vertrauensbasierte Arbeitskultur in flachen und dezentralen Organisationsstrukturen (keine Hierarchien) herrscht sowie
digital-, kommunikations- und selbstmotivierte Mitarbeiter und deren Eigenverantwortlichkeit Mitarbeiter gefördert werden.
Die folgenden Punkte umreißen sechs Handlungsfelder für eine New-Work-Agenda:
Die Möglichkeiten, jeden Raum mit digitalen Tools in einen Arbeitsplatz zu verwandeln, entwickeln sich rasant. Die Organisation sollte räumliche und digitale Arbeitsinfrastrukturen einrichten, die eine flexible, mobile und effiziente Arbeit der Mitarbeiter/innen ermöglichen, die auch bei einem Shutdown funktionieren.
Die Verzahnung von digital automatisierten Abläufen (Workflow-Routinen, Auswertungen, KI…) und von den Mitarbeitern/innen direkt gesteuerten Prozesse wird immer enger (siehe Industrie 4.0 und Plattform-Ökonomie). Die Organisation muss ihre Arbeitsabläufe so einrichten, dass diese eine mobile, qualitätsgesicherte, Ressourcen sparende (CO2-Fussabdruck) und effiziente Zusammenarbeit von Mitarbeiter/innen mit digitalen Tools ermöglichen.
Organisationskultur und Führungsstil müssen diese agileren Arbeitsweisen mit Leben füllen, den Mitarbeitern/innen mehr Selbstverantwortung und Selbstbestimmung erlauben, einen Austausch auf Augenhöhe sowie Transparenz und Offenheit bis zur Führungsebene fördern.
Starre Bereichsorganisationsstrukturen müssen zugunsten flexiblerer Themen- und Projektorganisationen – etwa als Matrixorganisation – aufgeweicht werden, auch um schnell auf neue, mehrere Bereiche betreffende Aufgaben reagieren zu können.
Es muss Raum für Innovationen, etwa in Form von Labs, Kreativräumen, Zukunftsprojekten geschaffen werden, wo sich Teams von Mitarbeiter/innen abseits des Tagesgeschäfts mit für den Verband wichtigen Zukunftsfragen beschäftigen können.
Das Geschäftsmodell muss im digitalen Raum funktionieren und fortlaufend weiterentwickelt oder gar komplett aktualisiert werden.
Zum Schluss als Best Practice vier Schritte, wie Sie die Agenda in Ihrer Organisation umsetzen können:
Entwickeln Sie eine strategische Vision und daraus ein konkretes Zielbild.
Schauen Sie auf Ihre Arbeitsorganisation und Prozesse und ermitteln Sie die Verbesserungsbedarfe und -potenziale.
Konzipieren Sie Maßnahmen, wie Sie mit welchen Ressourcen bis wann, welche Ziele erreichen wollen.
Suchen Sie dann nach geeigneten Lösungen, mit denen diese Maßnahmen umgesetzt werden.
Leider fangen viele mit dem letzten Schritt an und hangeln sich dann zum ersten zurück …
#New Work#Home Office#Collaboration#Mobile Work#Digital Workplace#Arbeitsplatz 2.0#Agile Organisation#Agiles Unternehmen#Agile Arbeit#selbstbestimmte Arbeit#flexible Arbeitsorganisation#flexible Organisation#innovative Organisation
0 notes