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inkognito-philosophin · 2 months ago
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Preis, Wert, Würde – Oder: Was kostet eigentlich ein Mensch?
Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert. Das bekannte kulturpessimistische Bonmot Oscar Wildes aus dem Drama Lady Windermeres Fächer, das 1892 uraufgeführt wurde, scheint sich heute, 120 Jahre später, in großer Deutlichkeit zu bewahrheiten.
Alle Lebensbereiche werden der ökonomischen Kontrolle unterworfen, auch die Bereiche, in denen Geld nicht die Hauptrolle spielt und der Markt nicht alles regeln sollte, weil das freie Spiel der Kräfte Ergebnisse hervorbringt, die dem Menschen nicht gerecht werden.
Kultur, Bildung, Gesundheit – in diesen Politikbereichen scheint in der Tat das Gefühl für Werte in dem Maße verloren gegangen zu sein, wie das Bewusstsein für Preise zunahm.
Die Preisfrage ist:
Was kostet der Mensch?
Sie lässt sich ganz unterschiedlich beantworten, je nach dem Bewertungsansatz, der zur Anwendung kommt. Gängige Verfahren (etwa die Analyse der Unfallverhütungskosten, die Berechnung von kompensatorischen Lohndifferenzialen, die Bewertung nach dem Humankapitalansatz oder auch Umfragen zur subjektiven Bewertung von Lebenszeit und zur Zahlungsbereitschaft für Sicherheitsmaßnahmen) führen zu mehr oder weniger konkreten Zahlen, zu Preisen für den „Wert eines statistischen Lebens“ (WSL).
4,5 Millionen Euro? – 7,4 Millionen Euro? – 5,3 Millionen Euro?
Die Preise für den WSL sind sowohl hinsichtlich des jeweils angewandten Verfahrens als auch in Bezug auf die Untersuchungsregion und die sozialen Merkmale der zugrundeliegenden konkreten Menschenleben höchst unterschiedlich. Hannes Spengler nennt in seiner Studie Kompensatorische Lohndifferentiale und der Wert eines statistischen Lebens in Deutschland (2004) einen WSL-Mittelwert von 4,5 Millionen Euro für Deutschland und für die USA von 7 Millionen Euro.
Zugleich berechnet Spengler selbst einen Mittelwert von 1,65 Millionen Euro für einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und weist auf einen Unterschied bezüglich des Geschlechts hin:
Bei einem Mann beträgt der WSL 1,72 Millionen Euro, für eine Frau von 1,43 Millionen Euro – sowohl die Einkommensdifferenzen als auch die höhere Risikoaversion weiblicher Arbeitnehmer wirkt sich hier auf den je unterschiedlichen WSL aus.
Auch die Hautfarbe kann zu Unterschieden führen, wie eine US-Studie mit dem Titel Racial Differences in Labor Market. Values of a Statistical Life (2003) offenbart, die das Leben eines weißen Arbeitnehmers doppelt so hoch bewertet wie das eines schwarzen Arbeitnehmers.
Noch größere Differenzen zeigen sich in Umfragen, die auf die Zahlungsbereitschaft von Menschen abheben, tödliche Risiken von der Gemeinschaft abzuwenden, von denen sie nur mit einer bestimmten, sehr geringen Wahrscheinlichkeit selbst betroffen wären, oder die ganz konkret danach fragen, wie viel einem Menschen die Aufopferung eines Lebensjahres wert wäre bzw. umgekehrt, wie viel Lebenszeit sie für 1 Million Euro hergeben würden.
Andrea M. Leiter, Magdalena Thöni und Hannes Winner analysieren in Der „Wert“ des Menschen. Eine ökonomische Betrachtung (2010) fünf verschiedene WSL-Studien aus dem Zeitraum von 1986 bis 2007 und ermitteln so Werte zwischen 1,7 und 7,4 Millionen Euro; sie selbst kommen auf der Basis von Schmerzensgeldzahlungen auf durchschnittlich 1,7 Millionen Euro, bei einem Minimum von 0,6 und einem Maximum von 5,3 Millionen Euro. Sie summieren dabei die zugesprochenen Entschädigungen für den Verlust von Gliedmaßen und Organen auf, bis hin zu einem funktionsfähigen Körper.
Noch einen Schritt weiter in Richtung einer rein materialistischen Bewertung geht eine Analyse der Einzelpreise menschlicher Körpersubstanzen auf der molekularen Ebene.
Der Biochemiker Harold J. Morowitz berechnet für den durchschnittlichen Menschen von 75 Kilo und knapp 25 Kilo Trockenmasse einschließlich wertvoller Enzyme und Peptide einen Katalogpreis von 6 Millionen Dollar (etwa 5,3 Millionen Euro).
Über all diesen Verfahren, so unterschiedlich sie sein mögen, steht eine Grundsatzfrage:
Darf man das – den Menschen bewerten?
Ist der Mensch in diesem, im ökonomischen Sinne, überhaupt bewertbar?
Der Mensch hat doch Würde – und soll nun einen Preis bekommen. Wie passt das zusammen?
Die Frage der Bewertbarkeit von Menschenleben ist eine ethische und eine (grund)rechtliche. Sie soll nachfolgend erörtert werden.
Ethische Aspekte
„Was ist der Mensch, dass Du Dich seiner annimmst?“ (Psalm 8,5)
Die Frage richtet sich an Gott. Ihre Antwort findet sie in der Absolutheit der Würde, die dem Menschen eignet. Dies ist keineswegs nur religiös begründbar, sondern auch mit weltlicher Philosophie.
Moraltheologische Betrachtung
Judentum und Islam
Im Judentum und im Islam, die man für diese Frage zusammen behandeln kann, ist der schier unendliche Wert des Menschen ein unhintergehbares Postulat der religiösen Anthropologie. Im Talmud (Sanhedrin, 37a) finden wir: „Nur für diesen Zweck wurde der Mensch erschaffen: Zu lehren, wer eine einzige Seele zerstört, zerstört die ganze Welt. Und wer eine einzige Seele rettet, rettet die ganze Welt.“ Und im Koran (5:32) steht: „Wer einen Menschen tötet, für den soll es sein, als habe er die ganze Menschheit getötet.
Und wer einen Menschen rettet, für den soll es sein, als habe er die ganze Welt gerettet.“ Ein Menschenleben entspricht hier der Menschheit, der Welt, dem Ganzen. Auch hier wird ein Vergleich angestellt, der den Wert eines Menschen bestimmt, doch ist dieser nicht in Geldeinheiten auszudrücken, sondern unermesslich hoch.
Christentum
Die christliche Philosophie geht einen etwas anderen Weg, kommt aber zu einem ähnlichen Ergebnis. Sie verleiht dem Menschen – und das war völlig neu, als dieser Gedanke im Zuge der Ethik Jesu auftrat – eine unveräußerliche dignitas humana, die sich direkt aus der Geschöpflichkeit und Gottebenbildlichkeit des Menschen ergibt und in der Menschwerdung Gottes eine besondere Pointe erfährt.
Als Abbild des personalen Gottes ist dem Menschen personale Würde verliehen. In Christus bekräftigt Gott diese Würde des Menschen durch die größtmögliche Zuwendung des Schöpfers zum Geschöpf.
Gottebenbildlichkeit ist also keine Eigenschaft des Menschen, sondern seine Essenz. Sie besteht nicht in etwas, das der Mensch ist, sondern sie besteht, indem der Mensch ist. Damit ist die Würde des Menschen unveräußerlich, nicht von ihm zu trennen, weil die Gottebenbildlichkeit nicht von ihm zu trennen ist. Zugleich ist seine Würde eine dignitas aliena (Luther), eine „fremde Würde“, denn sie kommt von Gott. Auch das macht sie und damit den Menschen unermesslich.
Das Verhältnis von Freiheit und Abhängigkeit bei der Bestimmung des Wesens der Menschenwürde als Gottesgeschenk zeigt sich im berühmten Gleichnis vom verlorenen Sohn bzw. Gleichnis vom barmherzigen Vater.
Der Sohn hat in Verkennung der Abhängigkeit vom Vater die Freiheit seiner Sohnschaft nur im negativen Modus gelebt. Er kann schließlich seine Beziehung zum Vater nicht mehr auf seine eigene Sohnes-Würde bauen, denn diese hat er verloren. So bekennt er: „Vater, ich habe gesündigt gegen den Himmel und vor dir; ich bin hinfort nicht mehr wert, daß ich dein Sohn heiße“ (Lukas 15,21).
Er muss hoffen, dass der Vater seinerseits die Beziehung neu aufbaut. Dies tut der Vater, in dem er von sich, von seiner Würde, von seinem Besitz gibt. So antwortet der Vater auf das Bekenntnis des Sohnes: „Holt schnell das beste Gewand, und zieht es ihm an, steckt ihm einen Ring an die Hand, und zieht ihm Schuhe an“ (Lukas 15,22).
Gewand, Ring und Schuhe sind Besitztümer des Vaters, auf die der Sohn eigentlich keinen Anspruch hat; er empfängt sie aus Gnade. Der evangelische Theologe Helmut Thielicke (Theologische Ethik, Tübingen 1972, S. 294) fasst dies eindrücklich zusammen: „Die Ebenbildlichkeit des verlorenen Sohnes beruht nicht auf der Eigenschaft des Sohnes, Sohn geblieben zu sein, sondern auf der des Vaters, Vater geblieben zu sein.“
Es ist klar, dass hier eine Würde angesprochen ist, die nicht nur unermesslichen Wert hat – jenseits jeden vorstellbaren Preises –, sondern die auch außerhalb unserer Verfügungsgewalt liegt, die nicht von uns (den „Söhnen“) bemessen werden kann, da sie letztlich im Gnadenerweis des „Vaters“ ihre Bewertung erfährt – und zwar mit dem Zahlwert der göttlichen Barmherzigkeit: unendlich.
Moralphilosophische Betrachtung
Auch in säkularen Konzepten der Menschenwürde geht es um das Verhältnis von Mensch und Menschheit. Doch gehen säkulare Konzepte der Menschenwürde im Ausgang von Immanuel Kant weg von der hetero- bzw. theonomen Begründung hin zur Autonomie und Selbstbestimmung des Individuums, das nicht die Gebote Gottes oder der Natur nachvollzieht, sondern sich selbst Gesetze gibt, die seine Identität und Integrität anerkennen und stärken sollen.
Damit erheben sie – wenn sie es denn ernst meinen mit der Würde – ebenso wie die religiösen Konzepte einen Anspruch auf Absolutheit und Unveräußerlichkeit, auf vorrechtliche Moralität, auf überpositive Verbindlichkeit der Würde, die den Staat und die Gemeinschaft bei allem, was sonst noch geregelt werden muss, unbedingt verpflichtet.
Wie es etwa das deutsche Grundgesetz ausdrückt, in Artikel 1 Absatz 1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Und nur so verstanden kann die Würde im Rahmen der Rechtsordnung überhaupt einen Platz einnehmen, der sie als eigenständiges Konzept rechtfertigt, nur dann also, wenn sie den Menschen heraushebt aus den Verzweckungsmechanismen unserer Gesellschaft, seien sie politisch oder wirtschaftlich bedingt, nur dann, wenn der Begriff – religiös oder säkular begründet – über die Regelungsebene hinausweist und auf eine Ebene der Unverfügbarkeit deutet, die dem Menschen gerecht wird – als Wesen mit der Fähigkeit zur Selbsttranszendierung, auf eine Transzendenzentität, also auf Gott hin orientiert, oder auf eine Transzendentalsubjektivität hin, also auf ein im Menschen selbst gründendes Numinoses, wie es Kant denkt.
Also: Entweder die Würde ist absolut und unbedingt oder es lohnt sich nicht, den Begriff zu verwenden.
Kant schließt in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten jede Objektivierung des Subjekts, jede Instrumentalisierung des Menschen aus, dessen elementare Rechte nicht verrechnet werden dürfen, auch nicht, um damit dem „guten Zweck“ zu dienen, einen größtmöglichen Gesamtnutzen zu identifizieren.
Ein solches Vorgehen ist für Kant unmoralisch. Die einschlägige Form seines Kategorischen Imperativ lautet:
„Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“ (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Akademie-Ausgabe, Bd. IV, Berlin 1978, S. 429).
Der Mensch ist Zweck an sich selbst, er ist Selbstzweck. Das heißt umgekehrt jedoch, dass überall dort, wo der Mensch als Mittel zu einem vermeintlich höheren Zweck dient, seine Würde verletzt wird. Dieser Gedanke ist in das deutsche Verfassungsrecht eingegangen, in die so genannte „Objektformel“ Günter Dürigs, nach der die Würde des Menschen verletzt ist, „wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird“ (Kommentar zu Art. 1 Abs. 1 GG, in: Maunz, T. / Dürig, G.: Grundgesetz. Kommentar, München 1958, Rn. 28).
Kant spricht hier ebenfalls – wie das Judentum und der Islam – von der „Menschheit“, die im Menschen anzuerkennen sei. Er meint damit aber nicht die Summe aller empirischen Menschen, sondern das, was den einzelnen Menschen zum Menschen macht.
Doch im Ergebnis misst auch Kant damit dem einzelnen Menschen als Vertreter der Menschheit aufgrund seiner „Menschheit“ einen unermesslichen Wert bei, der sich nicht in Geldeinheiten ausdrücken lässt.
An andere Stelle wird er dazu deutlicher:
„Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preis, oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.
Was sich auf die allgemeinen menschlichen Neigungen und Bedürfnisse bezieht, hat einen Marktpreis; das, was, auch ohne ein Bedürfnis vorauszusetzen, einem gewissen Geschmacke, d. i. einem Wohlgefallen am bloßen zwecklosen Spiel unserer Gemütskräfte, gemäß ist, einen Affektionspreis;
das aber, was die Bedingung ausmacht, unter der allein etwas Zweck an sich selbst sein kann, hat nicht bloß einen relativen Wert, d. i. einen Preis, sondern einen innern Wert, d. i. Würde.“ (a.a.O., S. 68; eigene Hervorhebung).
Das bedeutet: Die interpersonelle Verrechnung menschlichen Lebens ist nach Kant mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Denn: Was eine Würde hat, kann nicht zugleich einen Preis haben und sich damit vergleichbar und verrechenbar machen.
Und genau das ist der Mensch:
Ein Wesen mit innerem Wert, ein Wesen, das fähig ist, Zwecke zu setzen und sich selbst zum Zweck zu erheben, das an sich selbst Zweck ist.
Die Frage ist, ob sich die Monetarisierung des Menschen, etwa im Rahmen von Schadensbewertungen und -analysen, mit dem Konzept der „Menschenwürde“ verträgt.
Kant würde dies verneinen, nicht nur wegen der offenkundigen Differenz von Würde und Preis, sondern auch wegen der im Menschen anzuerkennenden „Menschheit“.
Judentum und Islam verneinen diese Frage ebenso, weil sie Mensch und Menschheit letztlich gleichsetzen. Das Christentum muss die Frage verneinen, weil es dem Menschen nicht zusteht, sich selbst zu bewerten.
Seine Offenheit für Gott macht den Menschen prinzipiell unendlich wertvoll. Würde gilt also absolut, Achtung und der Schutz der Würde gilt ohne Limit. Soweit die Sichtweise religiöser und säkularer Moral.
Rechtliche Aspekte
Zu einer anderen Sichtweise gelangt man in der rechtsphilosophischen Betrachtung des Grundrechts auf Leben und des damit verbundenen Anspruchs auf Lebensschutz. Es zeigt sich dabei, dass Rechte unter den Bedingungen eines real existierenden Gemeinwesens immer nur relativ gelten können.
Dem Grundrecht auf Leben (in Deutschland: Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz) und dem damit verbundenen Anspruch auf Schutz steht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entgegen, der wiederum vom Über- und Untermaßverbot bestimmt wird und im Falle von Maßnahmen des Katastrophenschutzes der Pflicht des Staates nach oben und nach unten Grenzen setzt, sodass im Ergebnis selbst das elementarste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben, nicht bedingungslos geschützt werden muss.
Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in Deutschland Verfassungsrecht (Artikel 1, Absatz 3 Grundgesetz; analog etwa in der Schweiz: Artikel 5, Absatz 2 Bundesverfassung).
Er gilt freilich, vor allem im Sinne des Übermaßverbots, mit dem staatlichen Eingriffen in das Leben der Bürger Grenzen gesetzt werden.
Doch umgekehrt wirkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Untermaßverbot dort, wo der Staat gerade zu solchen Eingriffen verpflichtet ist. So sollen gleichermaßen Freiheit und Sicherheit gewährleistet werden.
Schlussbetrachtung
Wir erkennen einen Widerspruch zwischen Moral und Recht, eine Differenz, die Kant bereits markiert hat, indem er Moralität und Legalität unterschied.
Was erlaubt ist, ist noch längst nicht gut.
Was gut ist, kann noch längst nicht beansprucht werden.
Wunsch und Wirklichkeit, das Ideal der Würde und die Realität des Preises prallen aufeinander. Wie kann damit umgegangen werden?
Es ist unerlässlich, die Begriffe ernst zu nehmen: das statistische Leben, das empirische Leben, das Leben an sich.
Wir müssen unterscheiden zwischen dem „Menschen“ als statistische Größe, mit der kalkuliert wird, dem Menschen vor Ort, um den es konkret geht, und dem Menschen an sich.
Kant behandelt konzeptionell nur die beiden letzten, den homo phaenomenon und den homo noumenon. Gerechnet wird aber mit einem „homo statisticon“. Alle, die mit Bewertungsfragen zu tun haben, sollten dies wissen und es entsprechend kommunizieren.
Es geht eben nicht darum, der Würde des Menschen Grenzen aufzuerlegen, nur weil eben damit gerechnet werden muss, im Zweifelsfall das Leben des Menschen nicht grenzenlos schützen zu können.
Daraus, dass dies eben zugegeben wird, ist auch nach der „Objektformel“ kein Verstoß gegen die Menschenwürde abzuleiten, denn es wird nicht der konkrete Mensch bewertet (und damit „zur vertretbaren Größe herabgewürdigt“), sondern der „Wert eines statistischen Lebens“ ermittelt.
Das ist, nach all dem, was wir betrachtet haben, ein Unterschied.
Methoden der Bewertung müssen dabei so ausgelegt sein, dass sie konkret existierende Menschen nicht hinsichtlich ihres transzendentalen Menschseins, ihrer Würde als Menschen verletzen.
Das ist die unhintergehbare Bedingung aus ethischer Sicht. Sie muss sich im Rechtsrahmen entsprechend niederschlagen.
Am Ende noch mal eine ganz eigene Bewertung des Menschen. Der Wiener Kabarettisten Georg Franz Kreisler ließ sich in den 1950er Jahren vom Institut für Gerichtsmedizin in Wien errechnen, wie hoch der Materialwert eines Menschen sei. Das Institut kam damals auf eine Summe von 40 Schilling, schloss aber seine Antwort mit folgender Bemerkung, dass in den Zahlenangaben die Herstellungskosten des Menschen nicht enthalten seien.
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girltakecare · 4 months ago
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Der Mensch, das Fabelwesen
Wie unser Leben verläuft, hängt von vielem ab. Auch hängt es davon ab, wie du über die Menschen denkst und welche Schlüsse du damit ziehst. Bianca Marx Glaubst du, der Mensch ist böse und ziehst daraus den Schluss, ihn, also den Menschen, also auch dich selbst zu bekämpfen? Glaubst du, der Mensch ist gut und du ziehst daraus den Schluss, alles von ihm zu lernen und nie in Frage zu…
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cimoc · 6 months ago
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Trailer zum neuen Buch von Georg und Andreas von Westphalen - In ihrem außergewöhnlichen Wissenschaftscomic gehen die beiden Autoren den zentralen Fragen zur Natur des Menschen nach und liefern dazu überraschende Antworten. Ist der Mensch Egoist oder Altruist? Brauchen wir gesunde Konkurrenz als Anreiz oder motiviert uns eher Kooperation? Welches Verhalten stärkt individuelles Wohlbefinden und fördert gesellschaftliche Gesundheit? Eine liebevoll gezeichnete Graphic Novel, die uns mit klugen wie humorvollen Texten auf eine utopische Entdeckungsreise zur Natur des Menschen schickt.
Leseprobe: https://westendverlag.de/Hilfe-ich-bin-ein-Mensch/1590
Link zum Buch: https://www.buchkomplizen.de/hilfe-ich-bin-ein-mensch.html
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naometrius-blog · 1 year ago
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Und der Mensch heißt Mensch …Menschenbilder in der Freimaurerei
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philosophiesde · 2 years ago
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Zoomposium mit Prof. Dr. Dieter Birnbacher "Das Menschenbild der Neurowissenschaften"
Zoomposium mit Prof. Dr. Dieter Birnbacher “Das Menschenbild der Neurowissenschaften” In unserer Zoomposium-Interview-Reihe zum Thema “Bewusstsein” konnten wir diesmal den sehr bekannten deutschen Philosophen mit den Schwerpunkt Ethik Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, geboren 1946 in Dortmund, gewinnen. Der Schwerpunkt des Interviews wird aber nicht nur auf ethischen Fragen zu den…
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fabiansteinhauer · 2 years ago
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Menschenbild
In seinen Aufsätzen hat Böckenförde wiederholt das Bild oder Menschenbild zum zentralen Gegenstand gemacht. Man kann sagen, dass das sehr kurze Texte sind. Er thematisiert zwei Seiten: einerseits die Vorstellungen (Bilder), die das Recht wahrnehmbar und 'aussübbar' macht, wenn das Recht sagt, als wer er anzusehen sei und was ihm zukomme, worin er zu schützen, was ihm zu ermöglichen und wovon er fernzuhalten sei. Dass er frei sei, würdebegabt, schuldfähig, dass er Verantwortung trage, dass er geboren sei (Eltern habe), dass der Mensch Geschlechter teile: das alles macht das Recht wahrnehmbar/ aussübbar, man möchte sagen, bestimmte Rechtsordnungen setzten das voraus oder sie würden solche Vorstellungen übernehmen. Anderseits reproduziert die Rechtsordnungen damit Bilder vom Menschen mit Folgen jenseits des Rechts.
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oestermann · 2 years ago
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Zukünfte (5): Der Mensch als Natur
Wie sieht sich der Mensch in seiner Beziehung zur Natur? Gehört er selbst zur Natur? Steht er der Natur gegenüber? Welche Verantwortung fällt ihm zu, wenn er seine eigenen Lebensbedingungen und die seiner Mitbewohner erhalten will?
“Wir wissen nicht mehr, wer wir sind,” meinte Markus Gabriel kürzlich im SWR2 Interview zu seinem neuen Buch mit dem Titel “Der Mensch als Tier”. Er möchte die geisteswissenschaftliche Entwicklung der letzten 50 Jahre zwischenbilanzieren und – ganz unbescheiden – ein neues Menschenbild beschreiben, das uns wieder Orientierung verleihen könne. Der Mensch ist dasjenige Lebewesen, das tun kann, was…
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shi1498912 · 5 months ago
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Ich frag mich manchmal echt, was für ein Menschenbild der Hubertus Heil hat, wenn ich solche Nachrichten zum Bürgergeld lese. Nun gut, in Punkto Schwarzarbeit kann ich das verstehen, aber den Rest nicht, wenn doch Studie um Studie erwiesen hat, das UBI Empfänger durch die Bank weg produktiver, und v.a. auch glücklicher sind. Aber das will man in der deutschen Politik anscheinend nicht wahrhaben, und hält sich sowohl die Ohren zu, und schließt die Augen. Es wird, statt Art. 1 GG im wahrsten Sinne des Wortes mit einen UBI aufleben zu lassen lieber sanktioniert was das Zeug hält.
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unfug-bilder · 3 months ago
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Dieser Erklärbär macht es einfach und glaubt, damit das Niveau der Trump-Wählenden getroffen zu haben. Allerdings verstehen diese seine Aussage nicht*, sondern interpretieren den Tweet als Angriff auf ihren Gott.
Kein Wunder, dass es 5.800 Drukos binnen 12 Stunden gab.
Und wer von euch bisher nur Drukos von AfD, Identitären und Union gelesen hat, KANN da mal reingucken, um den Unterschied zu spüren.
x.com/TristanSnell/status/1855095264727474625
(*) was zu befürchten war
Wenn ihr vorher schon irgendwo gelesen habt, der durchschnittliche Trump-Wähler sei weiß, Fleisch essend, intelligenzmäßig auf der linken Seite der Gaußschen Normalverteilung angesiedelt und sonst nicht übermäßig mit Bildung ausgestattet, dann gebt euch gerne mit dieser sehr freundlichen Beschreibung zufrieden, OHNE die Drukos aufgesucht zu haben. Einem humanistischen Menschenbild ist die vorstehende Pauschalisierung deutlich zuträglicher als die Lektüre der dortigen Drukos.
Wenn ihr dennoch die Drukos (auch nur in Teilen) gelesen habt, dann vermeidet es bitte, andere Medien zum Wahlausgang in USA zu lesen. Dort steht nämlich immer wieder, es seien "die Wirtschaftsthemen" gewesen, die den Ausgang der Wahl beeinflußt haben. Nach Kenntnis der Drukos wißt ihr, WELCHE GENAU.
Nachtrag 18 Uhr:
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Dieses Meisterwerk mit noch viel mehr Drukos entdeckte ich erst später und auch nicht im Thread des oberen Tweets. Ich habe dann auch noch angefangen, in die Drukos zu gucken und gleich weit oben dieses großartige Kompetenz-Highlight gefunden.
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Bitte verzeiht mir, dass ich mir dessen Drukos nicht mehr angetan habe. Ich mag hartgesotten sein, aber alles hat Grenzen.
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shape · 1 year ago
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Banalisierung des Bösen
Neben der Bedrohung durch den Iran gibt es einen zweiten Grund, der viele Regime in der arabischen Welt insgeheim auf einen Sieg Israels im Gaza-Krieg hoffen lassen müsste. Es ist derselbe, aus dem sie den Judenstaat seit dem Beginn der Militäroffensive verdammen, nämlich die Tatsache, dass die Mehrheit in den meisten sunnitischen Staaten, exemplarisch seien die Wahlen in der Türkei oder die in Ägypten nach dem Sturz Mubaraks erwähnt, hinter der einen oder anderen Version der Moslembrüder und damit natürlich auch hinter der Hamas steht. Je erfolgreicher die Hamas ist, desto mehr Auftrieb gibt das den innenpolitischen Gegnern der Regime, die mit Israel offen oder de facto einen Friedensvertrag geschlossen haben, wogegen die totale Niederlage und die Zerstörung Gazas zwar für Empörung auf der Straße sorgen, aber die abschreckende Wirkung nicht verfehlen würde. Islamisten wollen, wie andere autoritäre Charaktere, stets auf der Seite der Sieger stehen, weswegen ihnen der 7. Oktober gewaltigen Auftrieb verschafft hat, den nur eine vernichtende Niederlage der Hamas einigermaßen bremsen könnte. Durchsetzen können sich die Regime nur, wenn der Krieg Gaza derart verheert, dass die Agenda der Moslembrüder den meisten Arabern als gefährlich erscheint und gleichzeitig die Kooperation mit Israel und den USA ökonomisch etwas abwirft, womit sie gegen die Islamisten eventuell punkten und vielleicht sogar gesellschaftliche Reformen umsetzen könnten. Der Ansatz jedoch, gegen die islamische Ideologie bloß auf wirtschaftlichen Aufschwung zu setzen, findet dort seine Grenzen, wo keine Militärmacht in Sicht ist, die die tatsächlichen und potentiellen Jihadisten unterdrückt, wie in Gaza, Syrien, Jemen und allen anderen sunnitischen Staaten ohne funktionelle Zentralgewalt. Die Idee, die Hamas werde schon sich mäßigen, wenn sie für ca. zwei Millionen Menschen, deren Lebensbedingungen und Zukunft die Verantwortung tragen müsse, war von Anfang an verrückt.
Ein derart technokratisch-ökonomistischer Ansatz, der sich darauf beruft, dass Menschen grundsätzlich auf finanzielle Anreize reagierten, dass, wer in Israel arbeitet, die Hand nicht abhackt, die ihn füttert, basiert auf einem Menschenbild, das den Grad der Barbarisierung der arabischen Welt und insbesondere des Mordkollektivs in Gaza und im Westjordanland verkennt. Und das nicht obwohl, sondern weil alles so offensichtlich ist: Die Permanenz, in der Abbas den Holocaust leugnet oder (anti-)semitische Rassenkunde betreibt, die Art, wie Kinder in Schulen, die nach besonders erfolgreichen Judenmördern benannt werden, zum Judenhass indoktriniert und zum Massenmord abgerichtet werden, die Eindeutigkeit, in der Hamas, Hisbollah und Iran permanent zur Zerstörung Israels aufrufen, werden gerade deswegen unterschätzt, weil dies in aller Öffentlichkeit stattfindet. Sich mit diesen abstoßenden Menschenstümpfen, ihren Worten und vor allem ihren Taten wie den am 7. Oktober begangenen überhaupt im Detail zu befassen, löst mehr Ekel aus, als einigermaßen vernünftige Menschen verkraften können. In Phasen relativer Ruhe besteht darum immer wieder die Versuchung, den Hass als bloßes Gerede abzutun oder sich damit zu beruhigen, dass selbst die größten Judenhasser an ihrer eigenen Zerstörung kein Interesse haben könnten. Diese Vermenschlichung der Unmenschlichkeit, diese Banalisierung des Bösen, die einem permanent aus allen Medien als Verständnis für die angeblich so verzweifelte Lage in Gaza, von der am 7. Oktober nichts zu sehen war, entgegenschallt, musste den sadistischen Antisemitismus des Jihadistenkollektivs der Palästinenser verkennen. Wer vor diesem Hintergrund von einer „Lösung“ des Konflikts oder gar der „Zweistaatenlösung“ redet, muss ein ausgemachter Europäer sein.
[...]
-- Tödliche Illusionen
Koexistenz mit der Hamas ist ebenso unmöglich wie Frieden mit den Palästinensern
In: Bahamas (Heft 93 / Winter 2024)
Zum Inhalt des Hefts Nr. 93, ausgewählten Online-Artikeln und Bestellung: redaktion-bahamas.org
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gulyas069 · 2 years ago
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in sämtlichen diskussionen über die aktuelle krise des westens wird irgendwie wenig darüber geredet, dass fundamental die allgemeine bevölkerung einfach nicht mehr an liberale ideologie glaubt. ein negatives menschenbild ist nicht vereinbar mit liberaler ideologie. ein bild einer realität die zu komplex ist, um sie zu analysieren, kategorisieren und politisch zu lenken ist einfach nicht liberal. das sind grundauf konservative gedankenmuster, die der großteil der westlichen bevölkerung komplett verinnerlicht hat. natürlich sind wir in einer krise des liberalismus, wenn keiner mehr liberale werte hat. natürlich glaubt keiner mehr an demokratischen prozess und liberale normative weltvorstellungen, wenn wir ein konservatives bild einer unergründlichen und dementsprechend nicht menschlich lenkbaren realität haben, und von menschen, die sich nicht durch die fähigkeit zu rationalität über den naturzustand erheben.
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jobfinde · 6 days ago
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Pflegedienstleitung (m/w/d)
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inkognito-philosophin · 21 days ago
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Der Weg des Humanismus – Zur Genese der Menschenrechtsidee
Gegen einen Aufklärung und Menschenrechte allein für sich reklamierenden säkularistischen Humanismus zeigt die Beschäftigung mit den Ideen des historischen Humanismus der Renaissance deutlich dessen christliche Grundierung. Alles andere wäre auch verwunderlich, eingedenk der Geschichte Europas im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit.
So ist denn auch die Ideengeschichte der Menschenrechte nicht allein vom „Kampf gegen die Kirche“ geprägt, sondern vor allem eng verwoben mit christlichen Einsichten zum Wesen des Menschen, seiner Würde, seinem Lebenswillen, seinem Freiheitsdrang.
Der Humanismus, wie er einem heute in organisierter Form oder als Selbstbeschreibung loser Gruppen oder Einzelpersonen entgegentritt, etwa in Diskussionen im Internet, zeigt sich weitgehend unaufgeklärt hinsichtlich dieser langfristigen Perspektive einer sich unmittelbar aus der christlichen Anthropologie herausschälenden Ideengeschichte der Menschenwürde und der Menschenrechte.
Christlicher Humanismus:
Der Mensch im Mittelpunkt, Gott über allem
Gehen wir in die Geschichte. Was passiert ideenhistorisch im Renaissance-Humanismus? Kurzum: Der Einzelne wird wichtig, das Individuum entsteht, aber nicht gegen das Christentum, sondern aus dem christlichen Begriff der Würde heraus, schöpfungstheologisch begründet – als langfristige und daher besonders tragfähige Basis der Menschenrechte, die den Gedanken der Freiheit religiös gründet, stabil konzipiert und nachhaltig tradiert.
Eine solche Perspektive erklärt die Entstehung, Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte weit überzeugender als das Narrativ eines Ablösungskampfs der säkularen Gesellschaft gegenüber dem Christentum.
Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Das Individuum ist konstitutiv für die Menschenrechtsidee. Kernkonzepte dieser Idee (wie Freiheit, Gewissen, Würde, Personalität, Subjektivität, Autonomie) sind nur individualistisch denkbar.
Das bedeutet: Mit der Entdeckung des Individuums, seines Gewissens und seiner personalen Würde beginnt zugleich die Geschichte der Menschenrechte: im christlichen Renaissance-Humanismus, auch wenn ihre Kodifikation später folgte, nach einschneidenden sozialen Verwerfungen und blutigen Revolutionen. Diese fußen ihrerseits im Anliegen auf dem humanistischen Menschenbild, dem Individuum.
Das Individuum konstituiert sich eingedenk der schöpfungstheologischen Perspektive also nicht in völliger Autonomie als selbstbestimmtes Subjekt, sondern bleibt dem Objekt in einer heteronom gestalteten Beziehung zugewandt.
Dieser Bezug, der Jahrtausende lang in Judentum, Christentum und Islam unhintergehbar war, wird in der Neuzeit als Hemmnis empfunden und in der Aufklärung im 18. Jahrhundert hinsichtlich seiner Bedeutung für die ethische und rechtliche Orientierung des Individuums zunehmend kritisiert. In dieser Spannung stehen auch die Menschenrechte und der Streit um ihre Genese – und damit auch ihrer Geltung (das ist der weit relevantere Aspekt).
Die Spannung lässt sich auflösen:
Es gibt zwei Quellen der Menschenrechtsidee. Zum einen das christliche Denken von der Gleichrangigkeit der abbildlichen Geschöpfe Gottes und der Heiligkeit der menschlichen Person mit ihrer unendlich wertvollen Einzelseele.
Zum anderen das mit dem Renaissance-Humanismus aufkommende neuzeitliche Denken vom Individuum als Träger unveräußerlicher Bedürfnisse, die in eine Rechtsform zu ��berführen sind, damit sie im Zweifel auch gegen die Gemeinschaft (also: gegen den Staat) wirksam werden können. Geklammert wird Ebenbildlichkeit und Einzigartigkeit vom Konzept der personalen Würde des Menschen. Der Mensch ist insoweit „heilige Person“.
Dass es gerade auf diese Sakralität ankommt, wenn wir uns über die Genese und das Wesen der Menschenrechte verständigen wollen, hat Hans Joas gezeigt (Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte, Berlin 2011).
Joas hebt die Bedeutung des Konzepts von der „heiligen Person“ für die Menschenrechtsgenese hervor. Gott – der die Heiligkeit des Menschen stiftet und verbürgt – steht damit über allem.
Hans Joas: Die „Sakralität der Person“
Joas meint, die Idee der Menschenrechte damit auf eine neue Basis stellen zu können. Die bisherigen Grundlegungsversuche seien unzureichend, die Debatten um die Genese der Menschenrechte „unfruchtbar“.
In der Tat sind es ermüdende Grabenkämpfe zwischen Vertretern einer religiösen Genese (aus dem christlichen Menschenbild) und Vertretern einer säkularen Genese (aus dem Geist der Aufklärung).
Joas stellt klar: Eine erschöpfende Genealogie der Menschenrechte lässt sich in eindeutiger Manier weder mit einem christlichen, noch mit einem säkularen Humanismus in Verbindung bringen.
Je nach Horizont der Betrachtung gewinnt das langfristige Moment der ideellen Befreiung des Menschen durch die christliche Anthropologie oder das kurzfristige Moment der faktischen Befreiung des Menschen durch die Aufklärung an Bedeutung; nur in der Zusammenschau erkennt man das „geteilte Dritte“: die Heiligkeit.
Denn: Beide Positionen konvergieren im Begriff der „Sakralität der Person“, die für Joas eine „fundamentale Alternative“ zu der „Gemengelage von Narrativen“ darstellt. Nach Joas sind die Menschenrechte demnach weniger Ergebnis eines Säkularisierungsprozesses der Gesellschaft als vielmehr eines „Sakralisierungsprozesses des menschlichen Wesens“. Damit ist die Spur gelegt von Leonardo da Vinci zu uns.
Der Terminus Sakralisierung darf nicht so aufgefasst werden, als habe er ausschließlich eine religiöse Bedeutung. Auch „säkulare Gehalte“ können, so Joas, „Qualitäten annehmen, die für die Sakralität charakteristisch sind: subjektive Evidenz und affektive Intensität“; in diesem Sinne ist die Geschichte der Menschenrechte „eine Geschichte der Sakralisierung der Person“.
Obgleich die Idee der personalen Heiligkeit ursprünglich eine schöpfungstheologische ist, soll die Sakralität des Menschen also nicht rein religiös verstanden werden. Sie ist vielmehr die Begründungsfigur des neuzeitlichen Individualitätsdiskurses, der sich aus ganz unterschiedlichen Vorstellungen speist.
Christliche und liberalistische Argumente überführen, v. a. im Zuge der Aufklärung, gleichermaßen die schwache Stellung des Einzelnen im übermächtigen Kollektiv des absolutistischen Staates in einen Rechtszustand, der die Sphäre des Individuums markiert und zur Abwehr von staatlichen Eingriffen in diese Sphäre befähigt.
Also: Wem gehört die Moderne?
Es zeigt sich, dass es in dieser Frage ein Entweder-Oder, wie es heute oft kolportiert wird, nicht gibt. Fest steht indes: Das Christentum ist für die Moderne unverzichtbar.
Basis für den modernen demokratischen Verfassungsstaat ist zunächst das christliche Menschenbild. Die christliche Philosophie verleiht dem Menschen – und das ist neu – eine unveräußerliche dignitas humana, die direkt aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen erwächst.
Oder, um es mit dem großen Robert Schuman zu sagen: „Die Demokratie verdankt Ihre Entstehung und Entwicklung dem Christentum: sie wurde geboren, als der Mensch berufen wurde, die Würde der Person in individueller Freiheit, den Respekt vor dem Recht des anderen und die Nächstenliebe gegenüber seinen Mitmenschen zu verwirklichen.“
Fazit: Mit Leonardo da Vinci und dem großen Aufbruch des Renaissance-Menschen lässt sich vieles begründen – Individualität, Selbstbestimmung, Freiheit (auch gegen die Kirche) –, aber kein zwangsläufig säkularistischer Humanismus.
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babyawacs · 23 days ago
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korrektheiten · 1 month ago
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Die asozialen Medien
Manova: »Der amerikanische Psychologe Jonathan Haidt nennt es „die größte Vernichtung von Humankapital und Humanpotenzial in der Menschheitsgeschichte“. Gemeint sind nicht Kriege und Seuchen, sondern etwas vermeintlich Harmloses: die Nutzung von Social Media. Wie zahlreiche Untersuchungen zeigen, schadet der Konsum von Inhalten solcher Plattformen Jungen und Mädchen auf verschiedenen Ebenen. Zunächst sind sie „Zeitfresser“ und beanspruchen die Aufmerksamkeit von Nutzern über viele Stunden höchst einseitig. Sie steigern Nervosität, Körpervergessenheit und die Entfremdung vom richtigen Leben. Gruppendruck und der Zwang, sich ständig mit „perfekten“ Vorbildern vergleichen zu müssen, üben außerdem einen höchst unguten Einfluss auf sich entwickelnde Seelen aus. Solche Diagnosen gibt es schon lange — Lösungsvorschläge, wie man über wohlfeile Appelle an Eltern und Kinder hinaus dagegen vorgehen sollte, sind dagegen rar. Von den kommerziell orientierten Anbietern ist ehrliche Aufklärung über die zu erwartende Schädigung der Nutzer nicht zu erwarten. Das australische Parlament hat nun ein Gesetz verabschiedet, das Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Nutzung von Social Media verbietet. Natürlich gibt es gegen ein solches Verbot berechtigte Einwände. In vielen Ländern der Welt agiert der Staat zunehmend übergriffig und regiert in das Privatleben von Bürgern hinein. Eine strenge Regulierung der Mediennutzung könnte als ein weiterer Baustein in einer freiheitsfeindlichen Agenda wahrgenommen werden, die dem Menschenbild des „unmündigen Bürgers“ folgt. Die Gefahr, dass international weitere Schritte zur staatlichen Kontrolle des Internets folgen werden, ja, dass Kinderschutz nur ein Vorwand sein könnte, um durchzusetzen, was dem australischen Staat „eigentlich“ vorschwebt, ist real. Dennoch plädiert der Autor nach Abwägung verschiedener Argumente auch in Deutschland für den australischen Weg eines Verbots. Das Wohl der Kinder hat für ihn Vorrang. http://dlvr.it/THDmGx «
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lauragrandner · 2 months ago
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Letztlich gibt es nur wenige Vorstellungen, die die Welt so sehr beeinflussen wie unser Menschenbild. Was wir voneinander annehmen, ist das, was wir hervorrufen.
Aus: Im Grunde gut von Rutger Bregman (Rowohlt)
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