#existenzängste
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Baby Butch by Lou Conradi
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Berlin, Spätsommer 2015: Während in Heidenau und Freital rassistische Mobs Geflüchtete angreifen, plant Steph, eine technikbegeisterte, linksradikale Butch, für ihre Ex und beste Freundin Maria ein Kind auszutragen. Der Plan scheint aufzugehen: Steph ist schwanger! Die Vorfreude hält allerdings nicht lange - Während Steph mit Freund*innen in Heidenau demonstriert, gerät Marias Leben aus den Fugen: Ihr Partner macht Schluss, sie muss aus der gemeinsamen Wohnung raus und weiß überhaupt nicht mehr, ob sie unter diesen Umständen noch Mutter werden will. Von da an häufen sich die Probleme und Steph muss sich neben der Schwangerschaft noch einigen anderen Schwierigkeiten stellen. Eine transfeindliche WG ertragen, depressive Freund*innen unterstützen und gleichzeitig herausfinden, was man selbst fühlt und sich wünscht, ist gar nicht so einfach. Der Roman verfolgt eine Gruppe von queeren Menschen in Berlin und ihre alltäglichen und außergewöhnlichen Probleme, Beziehungsgeflechte und Existenzängste. Was hat das Einhorn mit der Jungfrau Maria zu tun und Feminismus mit Waffenexporten? Gibt es die unbefleckte Empfängnis wirklich, hilft BDSM gegen Polizeigewalt und was können trans Menschen erwidern, wenn sie mal wieder gefragt werden: "Was bist du?"
Mod opinion: This book slaps so hard, if you speak german & like butches & leftists & antifa & trans people you should read it!
#baby butch#lou conradi#polls#trans lit#trans literature#trans books#lgbt lit#lgbt literature#lgbt books#nonbinary#trans woman#own voices#german#contemporary fiction#books that make me sooo sad that its a debut novel because i want to read more from the author
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WTF?! Da is doch einer dümmer als der andere. Einer ist eingeschnappt und heult gleich. Der andere hat Minderwertigkeitskomplexe und Existenzängste, wenn er eigentlich vor allem mit Blick auf Trump sachlich und bedacht Stabilität gewährleisten möchte. Ayayay…
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Da bekommt der Begriff "abgebrannt" eine ganz neue Bedeutung. Ich muss mich mit dem leidigen Thema Geld und die damit verbundenen Existenzängste herrum schlagen. Da steht sich Dtl. wieder einmal selbst im Weg. Das Bafög erhöhen sie nicht, den Freibetrag zum Zuverdienst auch nicht aber Fachkräftemangel! Mit einer Portion Ängste und Schlafmangel fahre ich in die Uni. Wer hat nochmal gesagt, die Studiumszeit ist eine tolle Zeit.? Das gilt defintiv nur für privilegierte Menschen aus der Oberschicht.
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Kindergartengebühren & weitere Einsparungen, Europawahl, Feuerwehrkommandanten und mehr ...
(M)ein Protokoll der 2. Stadtratssitzung zum Haushalt 2024:
Ob heute alle Debatten en Detail hier nachher zu lesen werden, wird ein bisschen von der Art und Weise abhängen, wie sie heute geführt werden. Wir werden sehen ...
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Nebgen: Er fragt erneut nach der Seeanbindung. Das Vertragswerk ist nicht mehr auf den Seiten der Stadt zugänglich.
Herr Janik: Das wird korrigiert.
Frau n.n.: Sie ist die Pächterin vom SUP-Verleih im Strandbad und fragt nach den erwarteten Anzahl der Besucher im Seebad. Sie erwartet weniger Gäste im Jahr 2024. Und wurden die Existenzängste der Seebad-Mitarbeiter berücksichtigt?
Herr Janik: Wenn wir nicht genug Einnahmen generieren, müsste das Bad geschlossen werden. Die Existenzängste sind berücksichtigt. Das Ziel ist ja gerade, die Existenzen zu sichern.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Konsolidierungskonzept der Stadt Starnberg; Beschlussfassung über öffentliche Beratungsgegenstände
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat die Verwaltung in seiner Stadtratsklausur am 12.01.2024 beauftragt, ein Konsolidierungskonzept zu erstellen. Die Stadtverwaltung hat im Vollzug dieser Beauftragung ein kurzfristiges Konsolidierungskonzept erstellt.
Dem Konsolidierungskonzept liegt die Annahme zu Grunde, dass ein Konsolidierungsvolumen von 10 Mio. € erreicht werden soll. In dem kurzfristigen Konsolidierungskonzept sind keine Maßnahmen enthalten, die einer umfangreicheren Vorbereitung und Untersuchung bedürfen (z. B. Untersuchung aller kostenrechnenden Einrichtungen hinsichtlich des Angebotes).
In der Sitzung des Stadtrates wird das Konsolidierungskonzept durch die Verwaltung vorgestellt.
Herr Deller berichtet kurz über den aktuellen Stand. Aktuell sind Konsolidierungsmaßnahmen von a. 1,5 Mio. € für 2024 bereits beschlossen. Aktuell liegt das Defizit für den Verwaltungshaushalt 2024 bei ca. -3,5 Mio. €.
Gebühren für Kindertageseinrichtungen
(Anm. d. Verf.: Die Gebühren der Antragsteller bedeuten z. B. bei 5-6 Stunden pro Tag im Jahr nur 360 € weniger als der Vorschlag der Stadtverwaltung.)
Die beiden Vorschläge liegen recht nah beieinander. Es besteht Konsens, dass die Gebühren jedes Jahr wieder neu betrachtet und aufgrund der aktuellen Situation neu "berechnet" werden sollen. Auch über einen generellen Geschwisterrabatt besteht Konsens. Die Höhe differiert noch zwischen 25% und 50%. Auch ist noch offen, ob alle Geschwisterkinder die gleiche Ermäßigung erhalten sollen oder ob es da auch noch eine Staffelung geben soll. Um eine soziale Staffelung wird hart gerungen - was ist gerecht und worauf soll man aufbauen. Sie müsste am Ende auf eine gewisse Ehrlichkeit der Eltern über die Angabe ihres Einkommens aufbauen, was gerade bei Geld durchaus skeptisch betrachtet werden darf.
Beschlussvorschlag
Die Gebühren pro Monat werden für das Kindergarten Jahr 2024/2025 wie folgt beschlossen:
3-4 Std. 150,00 € 4-5 Std. 165,00 € 5-6 Std. 180,00 € 6-7 Std. 200,00 € 7-8 Std. 220,00 € 8-9 Std. 240,00 € >9 Std. 260,00 €
angenommen: 22:4
Gebühren für Kinderkrippen
Im Prinzip wiederholt sich die Debatte, auch wenn es hier am Ende um viel weniger Konsolidierungsvolumen geht. Insofern kann man eigentlich allem zustimmen.
3-4 Std. 300,00 € 4-5 Std. 315,00 € 5-6 Std. 330,00 € 6-7 Std. 375,00 € 7-8 Std. 360,00 € 8-9 Std. 380,00 € >9 Std. 400,00 €
angenommen: 20:6
Gebühren für Kinderhort
Im Prinzip wiederholt sich die Debatte, auch wenn es hier am Ende auch um viel weniger Konsolidierungsvolumen geht. Insofern kann man eigentlich allem zustimmen.
3-4 Std. 120,00 € 4-5 Std. 130,00 € 5-6 Std. 140,00 € 6-7 Std. 150,00 €
angenommen: 24:2
Gewisterrabatt für alle Einrichtungen
Beschlussvorschlag:
25% Rabatt für alle Kinder ab dem 2. Kind
angenommen: einstimmig
Jährliche neue Beratung über die Höhe einer möglichen Geebührensteigerung
angenommen: einstimmig
Gebühren des Seebads
Die Debatte wiederholt sich analog zur Debatte vor eineinhalb Wochen. Es wird weiterhin Sommer-Saisonkarten vom 01.05.2024 bis 30.09.2024 mit den bisherigen Preisen geben (120 € für Erwachsene, 85 € für Kinder und 170 € für Familien). (Anm. d. Verf.: Damit würde sich die Familienkarte im Sommer für Familien aktuell schon bei mehr als 4 Besuchen in 5 Monaten lohnen.) Es wird in der Debatte sogar mit möglichen Todesfällen argumentiert. (Anm. d. Verf.: Das ist eine ganz gefährliche Richtung, denn dann müsste man das Seebad gleich schließen - das wäre die größte Reduzierung von möglichen Risiken.) Es wird eine genauere Statistik der Besucher - Starnberger oder Externe - eingefordert. Auch die Idee einer Winter-Saisonkarte wird vorgeschlagen. Einem Vergleich mit einem Kinobesuch mit der ganzen Familie können auch die hohen Preise Stand halten.
Antrag Herr Jägerhuber
Vertagung in den Hauptausschuss, zur nächsten Beratung ist der Betriebsleiter einzuladen
abgelehnt: 12:16
Antrag von Stadträten
Anpassungen der Eintrittspreise für das Seebad
Erwachsene
bis 1,5h ermäßigt 4,00 € bis 3 h ermäßigt 8,00 € Tag ermäßigt 12,00 € bis 1,5h 5,00 € bis 3h 10,00 € Tag Sommer 15,00 € Tag Winter 15,00 € Tag EGYM 15,00 €
Kinder bis 1,5h 4,00 € bis 3h 6,00 € Tag Sommer 9,00 € Tag Winter 10,00 €
Familienkarten bis 3h Winter 28,00 € Tag Winter 30,00 € Tag Sommer 30,00 €
angenommen: 20:8
(Anm. d. Verf.: Ein interessantes Ergebnis - da haben so einige Stadträte - ich nicht - ihre Meinung geändert. Das ist eben Demokratie.)
Es gibt eine kurze Pause
Winterdienst auf beschränkt öffentlichen Wegen
Den Winterdienst nicht verlängern und ggf. komplett sperren, damit die Anwohner nicht verpflichtet sind, jetzt doch zu räumen.
angenommen: 24:2
(Anm. d. Verf.: Ich hätte ja gerne den Beschluss ohne die Sperrung gehabt, da mögliche Sperrungen nicht tagesgenau umgesetzt werden können ... einen Tod hat man ja oft dann doch zu sterben.)
Winterdienst auf den Straßen der Kategorie III
(Anm. d. Verf.: Die Straßen der Kategorie III sind so komisch verteilt, dass im Winter eine erwähnenswerte Ungerechtigkeit entstehen würde, der ich nicht zustimmen kann und möchte.)
Es wird die Haftung angesprochen. Die Fahrzeugführer haben die Geschwindigkeit anzupassen. Die Stadt ist nur bei wichtigen Straßen räum- und streupflichtig. Die Haftung für die Fußgänger haben immer die Anwohner. Es wird im wesentlichen Eigenleistung eingespart. Eine Mehrheit der Debattenbeiträge ist gegen diese Einsparung.
Kein Winterdienst auf Straßen der Kategorie III
abgelehnt: 11:18
Ferienprogramm
Unkostenvertrag von 5 € je Veranstaltung
angenommen: 21:8
Mittagsverpflegung in der GS Starnberg und Mittelschule Starnberg
Steigerung der Mittagessen von 4,76 € auf 5,69 € (GS Söcking) und 4,83 € auf 5,89 € (Mittelschule Söcking) Die Zuschüsse durch die Stadt werden gestrichen.
angenommen: 18:10
Entschädigung der Stadtratsmitglieder
Es ist aufzupassen, dass bei zu geringer Entschädigung auch die Motivation leiden könnte. Es wird die Frage gestellt, ob der bisherige Beitrag angemessen war, wenn er jetzt zu 50% reduziert wird.
(Anm. d. Verf.: Auch wenn das sicher keiner laut sagen möchte, ist eine angemessene Aufwandsentschädigung sicher für einige Stadträte ein nicht unwichtiger Ausgleich für die zu leistende Arbeit neben den eigentlichen Sitzungen. Ich glaube auch nicht, dass sich der Stadtrat später wieder mehr Geld zugesteht - denn das sieht dann von außen betrachtet wie eine "Bereicherung" an Steuergeldern aus? Und dass die Haushaltslage in den nächsten Jahren besser wird, sehe ich aktuell noch nicht.)
Beschlussvorschlag:
Pauschale Vergütung von 100 € auf 50 € pro Monat reduzieren. Vergütung pro Sitzung mit 50 € bleibt bestehen.
angenommen: 24:5
Gewerbesteuer
Da sind so einige Stadträte für eine nicht so hohe Anpassung anstelle von 400 Punkten wie im Beschlussvorschlag vorgeschlagen, nennen aber keine konkreten Werte. (Anm. d. Verf.: Ich war da mutiger und bin für 380 Punkte, um zu Erhöhen und trotzdem noch einen kleinen Standortvorteil gegenüber so einigen Gemeinden zu haben.) Auch eine feste Befristung wird andiskutiert.
Beschlussvorschlag
Gewerbesteuerhebesatz für 2024 auf 400 Punkte erhöhen
abgelehnt: 14:15
Antrag Frau Meyer-Bülow
Gewerbesteuerhebesatz für 2024 auf 380 Punkte erhöhen Gewerbesteuerhebesatz für 2025 auf 330 Punkte absenken
abgelehnt: 4:25
Antrag Herr Dr. Schüler:
Gewerbesteuerhebesatz nur auf 380 Punkte erhöhen
angenommen: 26:3
Grundsteuer B
Grundsteuer B für das Jahr 2024 auf 490 Punkte erhöhen
angenommen: 23:5
Hundesteuer
Erhöhung von 80 € auf 100 € pro Jahr
angenommen: 28:1
Reihenfolge der Prüfung der öffentlichen Einrichtungen und der Pflichtaufgaben
Beschlussvorschlag:
Reihenfolge der Bearbeitung der öffentlichen Einrichtungen nach dem jeweiligen Deckungsgrad (Ansatz 2024) und nach jeder geprüften Einrichtung dem Stadtrat vorlegen:
Bücherei
Friedhöfe
Kindertageseinrichtungen
Museum
Musikschule
Schlossberghalle
Seebad
Stadtarchiv
angenommen: einstimmig
Reihenfolge der Bearbeitung der Pflichtaufgaben und nach jeder geprüften Aufgabe dem Stadtrat vorlegen:
Beförderungspflicht von Schülerinnen und Schüler
Feuerwehren
Finanzielle Unterstützung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen
angenommen: einstimmig
TOP 5 Vollzug der GO und der KommHV; Stellenplan 2024
in den Finanz- und Hauptausschuss vertagt
TOP 6 Haushalt 2024 und Finanzplanung 2025 - 2027
in den Finanz- und Hauptausschuss vertagt
TOP 7 Jahresrechnung 2023; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten
in den Finanz- und Hauptausschuss vertagt
TOP 8 Wirtschafts- und Finanzplan 2024 des Wasserwerkes Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan ist für das Jahr 2024 aufgestellt worden.
Gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung besteht dieser aus dem Wirtschafts- und Finanzplan und ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen. Der Wirtschafts- und Finanzplan wird in der Sitzung vorgestellt und vorab in das Ratsinformationssystem eingestellt. Der vorliegende Erfolgsplan schließt wie folgt ab:
Im Erfolgsplan mit Erträgen von: 2.714.286 € und Aufwendungen von: 2.963.230 € sowie Zinsen und Steuern von: 15.399 € Verbleibender Jahresfehlbetrag (-): 264.343 €
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2024 sieht Einnahmen i. H. v. 1.132.512 € vor. Diesen stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber.
Die wesentlichen Investitionen im Wirtschaftsjahr 2024 sind:
Ortsnetz und Hausanschlusserweiterungen (Jahresvertrag)
Neuanschaffung PLS-Server und Erweiterung von Software
Erschließung Neubaugebiete (z.B. Hadorf-Nord)
Nachuntersuchung Grundwassererkundung Wangen
Neuanschaffung von zwei Fahrzeugen
Errichtung von PV-Anlagen
Kauf eines mobilen Ersatzstromaggregates und Nachrüstung externer Einspeisungen Die wesentlichen Unterhaltsaufwendungen im Wirtschaftsjahr 2024 sind:
Sanierung der Brunnenleitung Schorn von Brunnen Schorn bis Gewerbegebiet Schorn ca. 1 km - Auswechseln von Schieberkreuzen und sonstige kleinere Hauptleitungserneuerungen
Sonstige Sanierungsmaßnahmen über Jahresvertrag
Teilsanierung in der Josef-Sigl-Straße & Schießstättstraße
Der nach § 17 der EBV vorgeschriebene fünfjährige Finanzplan zeigt die voraussichtlichen Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben auf. Er muss jährlich berichtigt und fortgeschrieben werden.
Entwicklung und Umsatzerlöse:
Dem Wirtschafts- und Finanzplan 2024 ist ein Wasserverkauf von 1.500.000 m3 (an Endverbraucher) zugrunde gelegt. Zusätzlich werden von der Wassergewinnung Vierseenland gKU mindestens 200.000 m3 Wasser aus dem Gewinnungsgebiet Mamhofen abgenommen.
Entwicklung der verfügbaren Mittel:
Die verfügbaren Mittel setzen sich im Wesentlichen aus dem Cash-flow, den Anschlussbeiträgen und Hausanschlusskostenersatz zusammen. Eine zusätzliche Darlehensaufnahme ist voraussichtlich nicht erforderlich.
(Anm. d. Verf.: Im letzten Jahr gab es zu viel Gewinn, so dass man dieses Jahr bewusst mit etwas Verlust in die Planungen geht.)
Beschlussvorschlag
Der Wirtschafts- und Finanzplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk Starnberg für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:
Im Erfolgsplan mit Erträgen von: 2.714.286 € und Aufwendungen von: 2.963.230 € sowie Zinsen und Steuern von (-): 15.399 € Verbleibender Jahresfehlbetrag (-): 264.343 €
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2024 sieht Einnahmen i. H. v. 1.132.512 € vor. Diesen stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber.
Der Finanzplan 2024, der jährlich fortgeschrieben wird, wird in den Einnahmen und Ausgaben, wie vorgelegt, festgesetzt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Europawahl 2024; Festlegung der Stimmbezirke und Entschädigung Wahlhelfer
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Für die bevorstehende Europawahl 2024, die am 09.06.2024 stattfindet, ist es erforderlich Festlegungen zur Wahlhelferentschädigung sowie zur Einrichtung von Stimmbezirken zu treffen.
Einrichtung der Stimmbezirke:
Im Stadtgebiet Starnberg gibt es aus der Historie heraus 19 Urnenstimmbezirke. Seit geraumer Zeit nimmt der Anteil an Briefwählern zu, so dass weniger Wähler am Wahltag selbst an die Urne treten. Zu den letzten Wahlen stellte sich der Anteil an Wählern und Briefwähler wie folgt dar:Stimmbezirk
Wahlberechtigte gesamt, tatsächliche Wähler + WS, Wähler mit Sperrvermerk (Wahlschein beantragt): 01 – Brunnangerhalle 958 314+0 411 02 – Irmgard-Stadler-Kindergarten 883 284+0 357 03 – Beamtenfachhochschule 966 330+11 418 04 – Betriebshof 1107 394+3 476 05 – Grundschule Starnberg 996 310+4 418 06 – Evang.-Luth. Pfarramt 998 307+2 400 07 – Alte Oberschule, Räumlichkeiten der AWO 1033 333+3 470 08 – Schloßbergschule I 974 319+0 444 09 – Schloßbergschule II 827 222+3 441 10 – Kath. Kindertagesstätte 1008 390+5 395 11 – Trachtenjugendheim 930 309+5 388 12 – Hanfeld Schützen- u. Feuerwehrhaus 166 71+4 66 13 – Söcking I, Grundschule, Turnhalle 1234 433+3 586 14 – Söcking II, Grundschule, Turnhalle 1300 380+1 652 15 – Hadorf, Feuerwehrhaus 256 115+1 87 16 – Perchting, Kath. Pfarrsaal 782 268+2 359 17 – Percha, Mehrzweckhalle 1126 364+4 474 18 – Wangen, Feuerwehrschulungsraum 572 221+6 235 19 – Leutstetten, Feuerwehrhaus 354 167+4 126
Für die Wahrung des Wahlgeheimnisses müssen mindestens 50 Wähler die Wahlunterlagen in die Urne eingeworfen haben. Ist dies nicht der Fall, muss dieser Stimmbezirk mit einem anderen zusammengelegt werden. Dies bedeutet immer einen erhöhten Aufwand, da der abgebende Stimmbezirk alles zusammen packen und zu dem aufnehmenden Stimmbezirk bringen muss. Erst, wenn der abgebende Stimmbezirk in dem aufnehmenden Stimmbezirk angekommen ist, darf dieser dann gemeinsam das Auszählen beginnen.
In Hanfeld musste erstmals bei der Kommunalwahl 2020 die Auszählung gemeinsam mit dem Betriebshof erfolgen, da weniger als 50 Wähler in Hanfeld an der Urne waren. Bei den darauffolgenden Wahlen waren es zwar mehr als 50 Wähler, jedoch weniger als 100. Bei der Bundestagswahl 2021 waren insgesamt 53 Wähler an der Urne, davon 2 mit Wahlschein. Bei der Landtags- und Bezirkswahl im vergangenen Oktober waren es 71 Wähler, davon 4 mit Wahlschein.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den Stimmbezirk 12 - Hanfeld mit dem Stimmbezirk 04 - Betriebshof zukünftig zusammen zu legen.
Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
Zur Durchführung der Europawahl benötigen wir ca. 200 ehrenamtliche Helfer. Die Verwaltung empfiehlt ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € zu bezahlen. Da die Auszählung der Stimmzettel sehr schnell erledigt sein müsste (es ist nur eine Listenstimme zu zählen) wird davon abgesehen, eine Verpflegung zu stellen.
Es wird empfohlen, dass den städtischen Mitarbeitern neben der Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € auch eine Stundengutschrift von einem Vollzeitarbeitstag, was bei Beschäftigten 7,48 Stunden und bei Beamten 8 Stunden entspricht, gutgeschrieben wird.
Beschlussvorschlag
Der Stimmbezirk 012 – Hanfeld Feuerwehr- und Schützenhaus wird ab der Europawahl 2024 mit dem Stimmbezirk 04 – Betriebshof verschmolzen. Zukünftig wählen die Wahlberechtigten aus dem Ortsteil Hanfeld am städtischen Betriebshof.
Jedem ehrenamtlichen Wahlhelfer wird für die Europawahl am 09.06.2024 eine Aufwandsentschädigung in Form eines Erfrischungsgeldes in Höhe von 50,00 € gezahlt.
Die städtischen Mitarbeiter erhalten neben der Aufwandsentschädigung eine Stundengutschrift von einem Arbeitstag, was bei Beschäftigten 7,48 Stunden und bei Beamten 8 Stunden entspricht.
angenommen: 28:1
TOP 10 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Gemeinsames Schreiben von Trägern von Kindertageseinrichtungen vom 05.12.2023; Anpassung der bestehenden Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen
in die nächste Stadtratssitzung vertagt
TOP 11 Antrag der FDP-Fraktion vom 14.12.2023; Antrag zur Anpassung der innerstädtischen Parkgebühren: Erweiterung der gebührenfreien Parkdauer
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Schreiben der FDP-Fraktion vom 14.12.2023 wurde der Antrag gestellt, dass das Parken im Innenstadtbereich für die erste volle Stunde gebührenfrei ermöglicht werden soll. Als Begründung des Antrags wurde aufgeführt, dass es sich um einen wichtigen Baustein handelt, um die Attraktivität der Starnberger Innenstadt als Einkaufsstadt zu erhöhen. Zudem wurde angebracht, dass die privaten Tiefgaragen, auch aufgrund des noch nicht umgesetzten Parkleitsystems, den meisten Nutzern nicht bekannt sind.
Bisher gilt gemäß der bestehenden Parkgebührenverordnung, dass im Innenstadtbereich und auch am Tutzinger Hof-Platz in der ersten halbe Stunde gebührenfrei geparkt werden kann. Bei einer Überschreitung der Parkzeit um wenige Minuten, hat der Zweckverband Oberland zudem einen gewissen Spielraum im Rahmen der Kulanz, ohne dass eine Verwarnung erfolgt. Nach Ansicht der Verwaltung soll die bestehende Regelung beibehalten werden.
Aktuell gilt eine Höchstparkdauer von maximal zwei Stunden im Innenstadtbereich. Die Regelung wurde getroffen, um den notwendigen Parkwechsel auf öffentlichen Verkehrsflächen gewährleisten zu können. Innerhalb dieses beschränkten Zeitraums können üblicherweise alle Erledigungen und Termine im Innenstadtbereich durchgeführt werden.
Der bestehende gebührenfreie Zeitraum bietet zusätzlich einen weiteren Anreiz, dass die Parkplätze nur die erste halbe Stunde genutzt werden, sodass ein nochmals verbesserter Parkwechsel ermöglicht wird und somit mehr Parkflächen bzw. Parkflächen schneller wieder zur Verfügung stehen. Falls die gebührenfreie Zeit auf eine volle Stunde erhöht wird, wäre bereits die Hälfte der möglichen Parkzeit gebührenfrei.
Im Jahr 2023 wurden im Innenstadtbereich 449.151,98 € an Parkgebühren eingenommen (Parkscheinautomaten + Handyparken). Durch die Erhöhung der Parkzeit würde ein Drittel dieser Einnahmen wegfallen. Anhand des Ausgangsjahres 2023 würden sich die Einnahmen somit um 149.717,33 € verringern und sich somit nur mehr auf 299.434,65 € belaufen. Im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage werden die Einnahmen durch Parkgebühren dringend benötigt. Durch die damalige Einführung der gebührenfreien halben Stunde wurde nach Ansicht der Verwaltung bereits eine bürgerfreundliche Entscheidung getroffen, da Parkgebühren für die Bürgerinnen und Bürger eingespart werden können und mehr Parkflächen durch den Parkwechsel zur Verfügung stehen.
Falls eine Änderung des gebührenfreien Zeitraums für den Innenstadtbereich dennoch beschlossen werden sollte, ist zu berücksichtigen, dass am Tutzinger Hof im Bestand die gleiche Regelung gilt. Auch hier ist die erste halbe Stunde gebührenfrei. Ggf. sollte die Regelung im Sinne der Einheitlichkeit ebenso auf eine volle Stunde festgelegt werden. Am Tutzinger Hof hat die Stadt im Jahr 2023 insgesamt 5.804,70 € eingenommen. Dort würden bei einer Änderung der Regelung anhand des Ausgangsjahres 2023 Einnahmen von 1.934,90 € entfallen.
Aufgrund der aufgeführten Begründung empfiehlt die Verwaltung im Ergebnis, dass die bestehende Regelung beim Parken im Innenstadtbereich (erste halbe Stunde gebührenfrei) beibehalten wird.
(Anm. d. Verf.: Dem Beschlussvorschlag kann ich gut folgen, denn bei einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden wäre eine kostenlose erste Stunde ein unverhältnismäßig langer Anteil. Ist nicht schon die kostenlose erste halbe Stunde eine Option, mit der man werben könnte?)
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass die bestehende Parkregelung zum gebührenfreien Parken im Innenstadtbereich beibehalten wird.
angenommen: 28:1
TOP 12 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG); Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Starnberg und dessen Stellvertreter
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 12. Januar 2024 fanden bei der Freiwilligen Feuerwehr Starnberg Neuwahlen für das Amt des Kommandanten und seines Stellvertreters statt. Dabei wurden erneut Herr Markus Grasl zum Kommandanten und Herr Michael Reiter zu dessen Stellvertreter gewählt. Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Stadt Starnberg im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Der Kreisbrandrat hat mit Schreiben vom 01.02.2024, Az. KDT-STA-2024, sein Einvernehmen erteilt. Die Bestätigung durch die Stadt Starnberg ist nur zu versagen, wenn fachliche, gesundheitliche oder sonstige Gründe gegen eine Eignung der Person sprechen, vgl. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG. Gegen die Bestätigung der Gewählten bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken. Die Verwaltung empfiehlt, die Gewählten in ihren Ämtern zu bestätigen.
Beschlussvorschlag
Herr Markus Grasl wird als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Starnberg bestätigt.
Herr Michael Reiter wird als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Starnberg bestätigt.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG); Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Percha und dessen Stellvertreter
Sachverhalt
Am 12. Januar 2024 fanden bei der Freiwilligen Feuerwehr Percha Neuwahlen für das Amt des Kommandanten und seines Stellvertreters statt. Dabei wurden Herr Thomas Fersch zum Kommandanten und Herr Ronny Knoth zu dessen Stellvertreter gewählt. Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Stadt Starnberg im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Der Kreisbrandrat hat mit Schreiben vom 01.02.2024, Az. KDT-PER-2024, sein Einvernehmen erteilt. Die Bestätigung durch die Stadt Starnberg ist nur zu versagen, wenn fachliche, gesundheitliche oder sonstige Gründe gegen eine Eignung der Person sprechen, vgl. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG. Gegen die Bestätigung der Gewählten bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken. Die Verwaltung empfiehlt, die Gewählten in ihren Ämtern zu bestätigen.
Beschlussvorschlag
Herr Thomas Fersch wird als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Percha bestätigt.
Herr Ronny Knoth wird als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Percha bestätigt.
angenommen: 26:3
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach der Verlängerung des Rücktrittsrechts bei der Vereinbarung mit der Bahn?
Herr Patrick: Die Frist für das Rücktrittsrecht gilt bis Mitte März. Die Bahn hat schon grünes Licht für eine Verlängerung.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach der im März anstehenden Veranstaltung des Bauamts, an dem die Stadträte teilnehmen können. Warum erfährt er das aus der Zeitung?
(Anm. d. Verf: Weil die Theorie dem Stadtrat bereits schon früher vorgestellt wurde und nichts Neues hinzugekommen ist. Für die praktische Umsetzung werden dann jetzt die Betroffenen informiert.)
(M)ein Fazit:
Heute war es erwartungsgemäß einmal eine längere Sitzung. Damit war auch deshalb zu rechnen, wenn erst vor eineinhalb Wochen gefasste Beschlüsse einfach noch einmal neu gefasst werden sollen und sich die Debatte dann noch einmal wiederholt - das kostet Zeit. Man gut, dass nicht jedes Mal die Minderheit über einen eigenen Antrag versucht, doch noch ihr Ziel durchdrücken zu wollen.
Der Abbruch um 23:15 Uhr über einen Geschäftsordnungsantrag beschert uns jetzt bei der nächsten Sitzung eine Verlängerung. Auch das ist Demokratie. Die Mehrheit entscheidet, was die Minderheit im besten Fall anerkennt und akzeptiert - das klappt halt nicht immer.
Auch wenn die Dauer der heutigen Sitzung an etwas kommunalpolitisch dunklerer Zeiten erinnert, verliefen die Debatten durchgehend auf sachlicher Ebene, was für die sich an der Debatte beteiligten Stadträte spricht.
#Starnberg#Stadtrat#Protokoll#Haushalt#Wasserwerk#Konsolidierung#Gebühren#Kindergarten#Winterdienst#Aufwandsentschädigung
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Aktuelle DEHOGA-Umfrage: 19% Mehrwertsteuer auf Speisen ab 1.1.2024 trifft Gäste und Gastgeber hart – Sorgen und Existenzängste wachsen
Dezember-Geschäfte laufen bislang schlechter als 2022 und 2019 (Berlin, 12. Dezember 2023) Die Mehrwertsteuererhöhung von 7 auf 19% auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband): 62,7% der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19% zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Weitere 12% treibt die politische Entscheidung an den Rand des Ruins und 5,2% werden ihren Betrieb mangels Perspektiven sogar ganz aufgeben. Nur 4,2% der Betriebe fühlen sich kaum oder nicht betroffen. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick appelliert an die Bundesregierung: „Steuerfairness heißt, Essen einheitlich mit 7% zu besteuern. Wie kann es sein, dass nur für das Essen im Restaurant ab 1. Januar 2024 wieder 19% gelten, während für das verpackte Essen zur Mitnahme, To-Go oder Drive-In, die Essenslieferung sowie für den Fertigsalat aus dem Supermarkt weiterhin 7% gelten? Die Erhöhung auf 19% trifft unsere Gäste. Die Betriebe haben keine finanziellen Spielräume mehr. Preiserhöhungen sind vorprogrammiert.“ So geben 88,9 Prozent der Unternehmen an, ab 1.1.2024 die Preise erhöhen zu müssen. Zöllick appelliert mit aller Deutlichkeit an Politik und Öffentlichkeit: „Es drohen Umsatzeinbußen, Jobverluste, Betriebsaufgaben und Insolvenzen in der Branche.“ Seit 2020 steht das Gastgewerbe massiv unter Druck. So befürchten aktuell 34,2% der Unternehmer, bereits 2023 mit ihrem Betrieb in die Verlustzone zu geraten. Die Branche war und ist in besonderem Maße von Kostensteigerungen für Nahrungsmittel, Personal und Energie betroffen. Auch das für Gastronomen und Hoteliers äußerst wichtige Weihnachts- und Silvestergeschäft läuft in diesem Jahr schlechter als 2022. Das geben 35,6% der Unternehmer an. 22,4% sagen, dass es besser läuft. Gegenüber 2019 entwickelt sich das Dezember-Geschäft für 56,6% der Umfrageteilnehmer schlechter, für 14,5% hingegen besser. Ein wenig Hoffnung macht immerhin der derzeitige Buchungsstand zu den Festtagen: Für 19% der Umfrageteilnehmer läuft es sehr gut und für 28,5% gut. 31,3% bezeichnen es als befriedigend, 15,9% als schlecht bzw. sehr schlecht (5,3 %). „Wir wissen, dass die Gäste seit der Corona-Pandemie viel kurzfristiger buchen“, so DEHOGA-Präsident Zöllick. „So hoffen wir zumindest noch auf einen besseren Jahresendspurt.“ An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zur Situation im Gastgewerbe nahmen vom 1. bis 6. Dezember 2023 insgesamt 3.746 gastgewerbliche Betriebe aus ganz Deutschland teil. Foto: Symbolbild Read the full article
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Hart aber Fair: Klamroth und die Klima-Kämpfer
Tichy:»Seien wir ehrlich. Auch wir hatten mal Angst. Existenzängste. Als wir jung waren. Die heute 50- oder 60-Jährigen, die fürchteten kollektiv eine globale Eiszeit. Okay, die hat sich irgendwann in Luft aufgelöst. Als die Modellierer merkten, dass globale Erwärmung (jetzt: Erhitzung!) viel besser zieht. Wer alt genug ist, weiß, dass die ganzen Panikschiebereien alle nur Der Beitrag Hart aber Fair: Klamroth und die Klima-Kämpfer erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/Szjllt «
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Die Sonne
Wer sich bis jetzt hauptsächlich im Aussen orientiert hat, wird angesichts der Turbulenzen denken, die Welt ist aus den Fugen geraten und vielleicht zusätzlich Existenzängste generieren oder den Lebensmut und Sinn verlieren. Wer sich allerdings in den letzten Jahren vermehrt in seinem INNERSTEN orientiert hat, wird immer leichter in seiner Lebensführung sein und vielleicht ab und an die…
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Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater als nur durch mich. Johannes 14,6
Von Ann-Christin Bernack
Zwischen Ruhrgebiet und Sauerland (NRW) klafft seit Ende 2021 eine Lücke: Die Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid ist für den Verkehr komplett gesperrt. Neben offensichtlichen Auswirkungen wie lange Staus, verstopfte Umleitungen und einer vollen Innenstadt sind auch Firmen, Familien und Freundschaften von dieser Trennung betroffen. Sie leiden darunter, und teilweise kommen Existenzängste auf. Ende Februar 2022 erzeugte die Brücke wieder medialen Wirbel: Eine Künstlergruppe trug mit ca. drei Tonnen Farbe ein Kunstwerk auf. Mitten auf der Brücke prangt nun der Slogan »Lasst uns Brücken bauen«.
Natürlich erinnert uns diese Botschaft an die entstandene Distanz und Isolierung im Zuge der Corona-Pandemie und das Kriegsgeschehen in der Ukraine. Ich musste angesichts dieses Spruchs aber auch über den wahren Brückenbauer, den wirklichen Friedensstifter und umfassenden Retter nachdenken: Jesus Christus. Durch seinen Tod am Kreuz wurde er für uns zum Brückenbauer. Jesus hat die Kluft zwischen Gott und Menschen, die durch unsere schlechte Taten - die Bibel nennt sie Sünde - entstanden sind, überbrückt. Die Verbindung zu Gott ist damit wieder hergestellt. Jesus ist der Weg zu Gott geworden. So stellt er sich auch selbst vor: »Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben! Niemand kommt zum Vater als nur durch mich« (Johannes 14,6).
Jesus Christus ist die einzige Möglichkeit, die Trennung zwischen Gott und Mensch zu überwinden. Anders als im Beispiel der Autobahnbrücke gibt es für den Weg zu Gott keine Umleitungsstrecke. Die Verbindung muss durch die Brücke, die Jesus Christus durch seinen Tod geschaffen hat, wiederhergestellt werden. Sind Sie bereit, diesen Weg zu gehen?
Frage: Welche Trennungen haben Sie in Ihrem Leben schon erlebt?
Tipp: Jesus Christus ist der einzige Weg zu Gott. Es gibt keine Umleitung.
Bibellese Markus 9,14-27
Aus https://www.lebenistmehr.de/leben-ist-mehr.html
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Das war 2022 - Rückblick der Autor:innen: Marc Erdbrügger
Das war 2022 – Rückblick der Autor:innen: Marc Erdbrügger
2022 – Here we go again. Ein weiteres Jahr als PiN-Autor liegt hinter mir. Ein Jahr welches geprägt wurde durch Pandemie, Kriege, Existenzängste, Klimawandel und Inflation. Die Schreckensnachrichten rissen also auch 2022 leider nicht ab. Das Krisen allerdings auch einen guten Nährboden für kulturelle Themen bedeuten, belegt ein Blick in die diesjährigen Highlights meines Plattenschrankes und ein…
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Was uns in diesem Jahr aufgefallen ist Unser kleiner eigener Jahresrückblick 2022 Was uns in diesem Jahr 2022 so auffiel Entschuldigungen steigende Nachfragen Wartezeiten Resignation Zuordnungen Demonstrationen Einsamkeiten Hoffnungen Tatsachen existenzängste Erinnerungen Überleben Es gab noch so vieles …. Doch für alle die Bilder, die die Situationen in diesem Jahr zeigen, haben…
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Ifo-KonjunkturumfrageInsolvenzängste plagen immer mehr Unternehmer
Die JF schreibt: »Die Rezession sorgt bei zahlreichen Unternehmern für Existenzängste. Immer mehr Betriebe in Deutschland fürchten eine Insolvenz. Einige Branchen trifft die Krise deutlich härter als andere. Dieser Beitrag Ifo-KonjunkturumfrageInsolvenzängste plagen immer mehr Unternehmer wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/Sz9HYY «
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