#cannabisgesetz
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happy first full day of weed is partially legal in germany
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Beschaffungskriminalität oder Schutzbehauptung? Zweiter Teil
Reportage
Hier zu Teil 1
An diesem Prozesstag sagten die bei einem Überfall in Siegen, geschädigten Jugendlichen aus.
Bei dem Vorfall im August 22 waren die beiden aus der Ukraine geflüchteten Jungen gerade 5 Monate in Deutschland und 14 und 16 Jahre alt.
Der zum Tatzeitpunkt 16 Jährige wurde zuerst in den Zeugenstand gerufen.
Er schilderte dass er an diesem Tag mit seinem Freund im Schatten saß und „chillte“.
Die beiden Angeklagten seien auf sie zugekommen und hätten zunächst nur scherzhafte Gesten gemacht und sie gefragt woher sie stammen. Dann setzten sie sich dazu und fragten die beiden geflüchteten nach Geld für den Bus. Als sie den Angeklagten sagten dass sie kein Geld hätten fing einer der Angeklagten damit an seinen Rucksack abzutasten. Als sich der Junge dagegen wehrte drohte der ältere Angeklagte ihm mit seiner Faust, was ihn dazu bewegte den Rucksack abzugeben.
Er sei vor Angst wie „fokussiert“ gewesen und gab sein Geld ab. Sein jüngerer Freund gab sein Kleingeld dazu, insgesamt ging es um circa 7€ Bargeld.
Noch verängstigter fühlte er sich als der ältere Angeklagte sein Multitool aus dem Rucksack nahm und es an den 19 Jährigen weiter gab, der die beiden Teenager damit in Schach hielt.
Als dann der ältere Täter nach der Armbanduhr seines damals 14 Jährigen Freundes griff, schubste dieser den Täter weg. Dies war den beiden Angeklagten scheinbar mehr Gegenwehr als ihnen lieb war und sie ergriffen zu Fuß die Flucht. Ihre Beute war letztlich das Multitool, eine Flasche Mezzo Mix und die circa 7€ Bargeld.
Der Jugendliche gab auf Nachfrage auch an dass er seit dem Vorfall nicht mehr gern an Fremden Orten ist und nicht mehr gern von Fremden angesprochen wird. Er sei sehr sauer gewesen, vor allem weil das Taschenmesser ein Geschenk von seiner Mutter war. Die Vorsitzende versprach ihm dass er es mit Rechtskraft des Urteils zügig wieder bekommen soll.
Der Jüngere Angeklagte bestätigte dann die Vorwürfe des Geschädigten und räumte seine Beteiligung umfänglich ein. Er nutzte dann die Gelegenheit sich mit Handschlag beim Geschädigten zu entschuldigen und wünschte ihm das er so eine Erfahrung nie wieder machen soll.
Auch der ältere Angeklagte Entschuldigte sich bei dem Zeugen, mit dem Zusatz dass er die Tat nur aufgrund seiner Alkoholisierung begangen hätte.
Der zum Verhandlungstag bereits 18 Jährige nahm die Entschuldigung an, und fügte hinzu dass er den älteren der Angeklagten nach der Tat noch einmal sah. Bei dieser Gelegenheit meint er ihm seine Scham angesehen zu haben.
Der Jüngere der beiden Geschädigten gab eine Einlassung ab die sich inhaltlich mit der seines Freundes deckte. Auch bei ihm Entschuldigten sich die beiden Angeklagten, was von ihm angenommen wurde.
Als den Zeugen angeboten wurde ihre Auslagen geltend zu machen wurde dies von ihren Familien dankend abgelehnt. Nur eine Entschuldigung für die Schule würden sie brauchen.
Allerdings war dies Anlass für den angeklagten 19 Jährigen nach seinen Auslagen zu fragen.
Einer der Richter erinnerte ihn daran dass er als Beschuldigter im Saal ist, und er daher seine Auslagen selbst zu tragen hat, und fragte ihn was für Auslagen er gehabt hätte.
Der 19 Jährige gab an mit dem Zug angereist zu sein und kein Geld für die Rückfahrt zu haben. Als der Richter dann fragte ob er denn in Arbeit sei bejahte der 19 Jährige dieses sogar und gab an auf dem Bau zu arbeiten und zwischen 1600€ und 1800€ netto monatlich zu verdienen.
Als er dann gefragt wurde wie er denn seine Arbeitsstelle erreicht gab der junge Mann an täglich ein circa 2€ teures Ticket für den ÖPNV zu kaufen. Der Richter merkte an dass dann ein sogenanntes 49€ Ticket offensichtlich deutlich günstiger sei.
Die Vorsitzende wies ihn darauf hin das erst der sechste des Monats sei. Als der 19 Jährige darauf hin angab er würde seinen Lohn am 15. des Monats ausgezahlt bekommen, entgegnete die Vorsitzende ihm dass dies den Eindruck über seinen Umgang mit Geld nicht wirklich verbessert.
Weiter zu Teil 3
#true crime#deutschland#nrw#verbrechen#gericht#justiz#jura#cannabisgesetz#cannabis#Konsumcannabisgesetz#Siegen
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DOPE HOPE
welded €-Cents; 52x42x1,5 cm
shown at THC THX, a groupshow on four-twenty 2024 at Raum für drastische Maßnahmen, Berlin.
vimeo
#THCTHX#DOPEHOPE#cannabisgesetz#CanG#fourtwenty#420#RaumfürdrastischeMaßnahmen#berlin#visualart#contemporaryart#tobikeck#groupshow#groupexhibition#2024#cash#coins#Euro#dope#hope#welding
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Uwe und die Drogen
An der Kasse eines örtlichen Discounters sprach ich eine Frau mit grünem Haar an. Sie schien mir eine gewisse Ähnlichkeit mit der Offiziellen zu haben. Daher wollte ich einmal ausloten, ob sie vielleicht aus der gleichen Gegend gekommen sei. Vielleicht geht es ja dort zu wie in der, in der ich so viele Jahre verbracht habe, und die man nicht wegen der Berge und Wälder mit den Appalachen in…
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Eingetütet. Die Cannabis-Legalisierung
Eingetütet. Die #Cannabis-Legalisierung
Die taz kommentiert die heutige Entscheidung: Nach langem Ringen hat das Cannabisgesetz nun auch die Länderkammer passiert. Damit ist der Weg frei für eine Alternative zur gescheiterten Verbotspolitik. Selten erhielt eine Sitzung des Bundesrats so große Aufmerksamkeit. Schon eine halbe Stunde vorher, am Freitagvormittag, war die Website zusammengebrochen. Bei Youtube konnte man die Sitzung…
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#Alternative#Brokkoli#Bubatz#Bundesrat#Cannabis#Cannabisgesetz#Christian Meyer#Legalisierung#Vermittlungsausschuss#youtube
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Reklassifizierung 2024
Cannabisgesetz CanG
#artecluster#awareness#clusterheadaches#art#clusterheadache#support#chronicpain#exhibition#awarenessart#migraine#cannamedical#painart#oxygenforclusters#Pain#suicideheadaches#CanG#cluster_______isnotaheadache#Cannabisgesetz
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How Germany's Medical Market Expansion May Mitigate Canada's Cannabis Surplus
By Niklas Kouparanis, Bloomwell Group CEO and Co-Founder Since the legalization of adult-use sales in 2018, the Canadian cannabis market has seen rapid highs and, more recently, serious oversupply woes. As of December 2022, the country had a massive stockpile of 1.47 billion grams (3.2 million pounds) of dried cannabis flower, according to Health Canada. As a result of this cannabis surplus,…
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#(CanG)#Canadian Exporters#Cannabis Act#Cannabisgesetz#European Union-Good Manufacturing Practice (EU GMP)#German Adult-use Cannabis#Good Agricultural and Collection Practice (GACP)
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Irre Argumentation - Andreas Philippi und ein Furz im Hirn
Man mag von der angedachten Cannabis-Legalisierung denken, was man will, was aber manche Politiker für Argumentationen erfinden, um das Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes zu verschieben, ist schon hanebüchen und erinnert daran, dass etwas dümmer als dumm immernoch möglich ist. “Wenn das Gesetz am 1. April in Kraft treten würde, käme es zu einer Amnestie, in der alle laufenden Verfahren…
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Cannabis-Legalisierung: 270.000 alte Straffälle müssen überprüft werden
Tichy:»Als am 1. April 2024 das „Cannabisgesetz“ der „Ampel“ in Kraft trat, feierte die Cannabis-Community lauthals auf den Straßen. Siehe „Konsumcannabisgesetz – KcanG“ (www.gesetze-im-internet.de/kcang/BJNR06D0B0024.html) Danach ist Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause sind der Besitz von Der Beitrag Cannabis-Legalisierung: 270.000 alte Straffälle müssen überprüft werden erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TFyxM6 «
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Hanfparade in Berlin: Ein Zeichen für die Legalisierungsbewegung Berlin erlebte am Nachmittag eine lebhafte Versammlung von rund 250 Menschen am Neptunbrunnen am Alexanderplatz. Die erste Welle von Teilnehmenden der diesjährigen Hanfparade fand sich in einer ausgelassenen Stimmung ein, während sie auf den offiziellen Beginn des Protestzuges warteten. Die Veranstalter streben hierbei eine verstärkte Aufmerksamkeit auf die Regelungen rund um Cannabis in Deutschland an. Die Vorstöße zur Cannabisgesetzgebung Die 28. Hanfparade, die unter dem Motto „Legalisierung, aber richtig!“ steht, kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das neue Cannabisgesetz bundesweit in Kraft trat. Dieses Gesetz gestattet seit dem 1. April den Besitz und Konsum von Cannabis für Personen über 18 Jahren, allerdings mit strengen Auflagen. Bei diesem Protest wird jedoch angeprangert, dass das bestehende Gesetz nicht ausreicht. Kritiker bemängeln insbesondere, dass der Zugang zu Cannabisclubs und die Möglichkeit, Cannabis über Fachgeschäfte zu beziehen, nicht optimal geregelt sind. Forderungen der Veranstalter Um die Legalisierung effektiver zu gestalten, verlangen die Organisatoren funktionierende Cannabisclubs und die Umsetzung zweier von drei Säulen des Gesetzes. Diese zweite Säule sieht den Aufbau von Modellprojekten zur Cannabisabgabe vor, die bisher nur in privaten Clubs möglich ist, in denen Verbraucher Mitglied sein müssen. Dies schränkt den Zugang zu einer breiten Bevölkerungsgruppe ein und wird als nicht optimal erachtet. Die gesellschaftliche Bedeutung der Proteste Die Hanfparade ist nicht nur ein Anlass für die Teilnehmer, sich zu versammeln und zu demonstrieren, sondern sie spiegelt auch eine wachsende gesellschaftliche Diskussion über Cannabis wider. Die Legalisierung hat sich in der öffentlichen Wahrnehmung verändert, und die Akzeptanz für Cannabis als Teil der Gesellschaft wächst. Die Demonstration ist ein wichtiger Teil des Dialogs und verdeutlicht die Meinungen vieler Menschen, die sich eine umfassendere und gerechtere Regelung wünschen. Der rechtliche Rahmen Das neue Gesetz, das den Besitz von bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und den Anbau von bis zu drei Pflanzen zu Hause erlaubt, birgt Herausforderungen. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet, was viele Konsumenten verunsichert. Daher sind die Forderungen nach einer Vereinfachung und Klarheit in der Gesetzgebung umso bedeutender. Insgesamt zeigt die Hanfparade einmal mehr, dass das Thema Cannabis und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen für viele Menschen von zentraler Bedeutung sind. Die Diskussion um die Legalisierung ist ein gleichzeitiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung, der weitergeführt werden sollte.
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Rauenberg/Rhein-Neckar-Kreis: PKW überschlägt sich auf A6
Rauenberg/Rhein-Neckar-Kreis: PKW überschlägt sich auf A6 Polizei und Feuerwehr sind derzeit bei einem Unfall auf der A 6 zwischen Sinsheim und Walldorf in Fahrtrichtung Mannheim auf der Höhe von Rauenberg im Einsatz. Hier hat sich ein PKW überschlagen. Am frühen Samstagmorgen kam die 25-jährige Fahrerin eines BMW gegen 05.25 Uhr auf der A 6 zwischen Sinsheim und Walldorf in Fahrtrichtung Mannheim in der Nähe der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich, prallte gegen einen Stauwarnmelder und kam wieder auf den Rädern zum Stehen. Beim Überschlag wurden die Fahrerin und ihre 23-jährige Beifahrerin leicht verletzt und mussten zur Behandlung in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert werden. Der Sachschaden am Fahrzeug und den Verkehrstafeln beläuft sich auf ca. 35.000 Euro. Die Fahrerin wies eine Atemalkoholkonzentration von 1 Promille auf. Ein auf freiwilliger Basis durchgeführter Urintest verlief positiv auf THC. Zudem gab sie an, am Steuer eingeschlafen zu sein. Sie musste daher eine Blutprobe über sich ergehen lassen und den Führerschein abgeben. Der Verkehrsdienst Heidelberg, Außenstelle Walldorf, hat die Ermittlungen aufgenommen. Rauenberg (ots) Polizeipräsidium Mannheim Was ist THC: Tetrahydrocannabinol ist eine psychoaktive Substanz, die zu den Cannabinoiden zählt. Die Verbindung kommt in Pflanzen der Gattung Hanf (Cannabis) vor und ihr wird der Hauptanteil der berauschenden Wirkung zugesprochen. In der Pflanze liegt THC weitgehend in natürlicher Form zweier THC-Säuren vor. Diese werden erst durch Decarboxylierung zu THC umgewandelt, was durch Erhitzen des Pflanzenmaterials erreicht wird. Die bekannteste natürliche Quelle für Cannabinoide ist das Harz der Cannabispflanze. Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt. FAQ zur Legalisierung von Cannabis Ab dem 1. Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in Vereinigungen angebaut werden. Warum die Bundesregierung das Cannabisgesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden – ein Überblick. Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an ihre Grenzen. Denn trotz Verboten steigt der Konsum von Cannabis gerade bei jungen Menschen an. Allein in Deutschland haben im Jahr 2021 mehr als vier Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert. Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt gekauft wird, ist häufig mit Gesundheitsrisiken verbunden. Es kann verunreinigt sein und einen unbekannten Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) enthalten, dessen Wirkstärke Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen können. Daher hat sich die Bundesregierung für eine neue Drogenpolitik eingesetzt. Der Entwurf des Gesetzes, das zum 1. April in Kraft getreten ist, basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im April 2023 vorgestellt hatten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes. Welche Ziele verfolgt das Gesetz? Es geht der Bundesregierung darum, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen zu verhindern und damit zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, mehr für Aufklärung und Prävention zu tun und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes? Erwachsene dürfen in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – ab dem 1. Juli 2024 – in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden. Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig. Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland bleibt hingegen verboten. Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum werden gestärkt. Wie soll der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet werden? Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Ziel des Gesetzes. Er wird zum Beispiel durch diese Elemente gewährleistet: Minderjährige dürfen Cannabis auch weiterhin weder erwerben noch konsumieren. Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat. Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden . Darüber hinaus wird es ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten geben. Minderjährige dürfen Anbauvereinigungen nicht beitreten. An 18- bis 21-jährige Mitglieder darf in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt weitergegeben werden. Es darf keine Werbung für Konsumcannabis oder für Anbauvereinigungen geben. Es wird mehr Aufklärung und Prävention geben, unter anderem durch verstärkte Frühinterventionsprogramme für Minderjährige. Eine speziell auf junge Menschen ausgerichtete Präventions- und Informationskampagne soll Kindern und Jugendlichen die Gefahren des Cannabiskonsums erklären. Welche Regeln gelten für Anbauvereinigungen? Ab dem 1. Juli dürfen auch private Anbauvereinigungen Cannabis anbauen. Dabei gelten unter anderem folgende Regeln: Die Vereinigungen brauchen eine behördliche Erlaubnis. Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder für den Eigenkonsum abgegeben werden. Mitglied in einer Anbauvereinigung können nur Erwachsene werden. Innerhalb der Anbauvereinigung darf kein Cannabis konsumiert werden. Welche Regelungen gelten für den Straßenverkehr? Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein. Damit die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet bleibt und alle Beteiligten Rechtsklarheit haben, wurden neue Regelungen für „Cannabis am Steuer“ beschlossen: Im Straßenverkehr soll zukünftig ein einheitlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum gelten. Bislang hatte sich ein Grenzwert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert. Außerdem soll ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt werden können, wenn eine Fahrerin oder ein Fahrer „vorsätzlich oder fahrlässig“ ein Kraftfahrzeug mit einem höheren THC-Wert als 3,5 Nanogramm pro Milliliter führt. Auf 1.000 Euro soll das Bußgeld erhöht werden können, wenn die Fahrerin oder der Fahrer zusätzlich alkoholisiert war. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres soll ein absolutes Cannabisverbot am Steuer gelten. Ausgenommen sind nur Personen, die THC als für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenes Arzneimittel nachweislich einnehmen. Das Bundesverkehrsministerium beauftragte im Dezember 2023 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe - besetzt mit Experten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei - die ihre Empfehlung für Grenzwerte vorlegt haben. Der Bundestag hat diese beschlossen. Auch der Bundesrat billigte die Gesetzesänderung, die nun nach Verkündung in Kraft treten kann. Wird überprüft, welche Auswirkungen die Neuregelung in Deutschland hat? Ja. Das Gesetz sieht vor, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten evaluiert wird. Dies gilt mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz, aber auch mit Blick auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität. Das Cannabis-Gesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Seitdem können Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Ab dem 1. Juli 2024 erhalten Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis anzubauen. Weitere Informationan: Bundesministerium für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz Lesen Sie den ganzen Artikel
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Cannabisgesetz: Welche Regeln gelten in Deutschland?
Besitz und Erwerb von Cannabis sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zugelassene Vereine dürfen die Hanfpflanze anbauen.
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Beschaffungskriminalität oder Schutzbehauptung? Erster Teil
Reportage
Im Frühjahr 2024 standen zwei junge Männer für eine Vielzahl von Delikten vor der Jugendkammer des Siegener Landgerichtes. Insgesamt 29 Anklagen haben die beiden im noch jungen Alter von 19 und 21 Jahren gesammelt. Die meisten davon wegen Diebstählen geringwertiger Sachen und dem Besitz von geringen Mengen Marihuana bevor das Konsumcannabisgesetz in Kraft getreten war. Die angeklagten Taten wurden zwischen Sommer 2022 und Sommer 2023 begangen.
3 Taten stechen allerdings aus der Masse der Anklagen hervor, nämlich räuberische Diebstähle, zum Teil bewaffnet. Der Jüngere der beiden Angeklagten wurde zudem an Heiligabend 2022 mit 161 Gramm Cannabis, verpackt in 71 Verkaufseinheiten zu je ca. 2,25 Gramm erwischt. Da er ein Messer bei sich trug erfüllte dies den Tatbestand des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln nach §30a Abs.2 BtMG.
Da zum Zeitpunkt der Verhandlung das KCanG bereits in Kraft getreten war beantragte die Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte für die konsumüblichen Mengen Cannabis nach §154 Abs. 2 StPO vorläufig einzustellen. Die Fälle würden bei der zu erwartenden Strafe nicht erheblich ins Gewicht fallen, zudem sind die Cannabisdelikte der beiden jungen Männer die sie vor ihrem 18. Lebensjahr begingen lediglich Ordnungswidrigkeiten.
Der ältere der beiden Angeklagten war zu den Raubüberfällen für eine Anzahl an Diebstählen angeklagt die beachtlich ist wenn man sein junges Alter bedenkt. Von den 29 Anklagen waren 15 Diebstähle, die er ohne den Mitangeklagten begangen hat.
Sein Beuteschema war dabei recht weit gefächert. Am liebsten waren ihm offenbar Tabakwaren, E Shishas und Parfum. Aber auch Elektrogeräte wie ein Staubsauger, Die Kellnerbörse einer Gaststätte oder Kleidung waren vor dem jungen Langfinger nicht sicher.
Sein potentiell lukrativster Diebstahl, bei dem er zudem mit einem Messer bewaffnet gewesen sein soll, war der von mehreren Kopfhörern in einer Siegener Media Markt Filiale. Der Wert der Waren betrug in diesem Fall circa 750€. Allerdings wurde er bei eben diesem In flagranti vom Ladendetektiv erwischt und angezeigt.
Den ersten gemeinschaftlichen Raub begingen die beiden im April 2022 in Wenden als sie die Trinkgeldspardose eines Hotels, die ungefähr 250€ enthielt, entwendeten.
Nur 4 Monate später beraubten die Beiden zwei andere Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren in Siegen. Unter der Androhung von Schlägen erbeuteten sie bei dieser Tat ein Taschenmesser, 7€ Bargeld und eine Flasche Mezzo Mix von den beiden aus der Ukraine geflüchteten Jungen.
Im Oktober 2022 überfielen die beiden im Kölner Rheingarten einen Jugendlichen wobei auch eine Anscheinswaffe eingesetzt wurde. Bei dieser schweren räuberischen Erpressung erbeuteten sie Kopfhörer und Parfum im Wert von circa 200€, wurden allerdings kurz darauf von der Polizei gestellt.
Der jüngere der beiden beging zudem in Kreuztal einen weiteren Raub gemeinschaftlich mit einem jungen Mann der zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits in sein Heimatland abgeschoben war.
Bei dieser Tat erbeutete er mit vorgehaltenem Messer 50€ aus der Börse des geschädigten Jugendlichen.
Zu dieser Tat in Kreuztal wurde auch die erste Einlassung des Verhandlungstages abgegeben.
Der 19 Jährige gab an es „einfach gemacht“ zu haben. Er hätte nicht nachgedacht. Er war zu dieser Zeit nicht in Arbeit und hätte laut eigener Angabe das Geld für Marihuana gebraucht. Zwischen 3 und 4 Gramm will er zu dieser Zeit täglich konsumiert haben. Er würde es heute sehr bereuen und könne sich vorstellen dass die Tat das Opfer traumatisiert hat. Der Junge hätte verängstigt gewirkt.
An den Diebstahl der Trinkgeldkasse des Hotels in Wenden will er keine konkrete Erinnerung mehr haben außer dass es eine „spontane Aktion“ war und dass er „Schmiere gestanden“ hätte.
Sein etwas älterer Mitangeklagter bestätigte dies und räumte ein die treibende Kraft der Aktion gewesen zu sein. Auch er will dass Geld zum Kauf von Cannabis gebraucht haben. Er gab am ersten Prozesstag an noch immer Cannabis zu konsumieren da er an chronischen Schmerzen wegen einer Knieverletzung leide. Wegen seines Konsums und dem daraus resultierenden ständigen Geldmangel stahl er z.B auch Kleidung in einer C&A Filiale für den persönlichen Gebrauch von verhältnismäßig geringem Wert.
An dieser Stelle erklärten sich beide Angeklagten mit der dauerhaften Einziehung der Cannabis Asservate einverstanden.
Dann äußerte sich der ältere der beiden Heranwachsenden zu dem Raub in Siegen. Er räumte ein die Jungen bedroht und ausgeraubt zu haben betonte aber das er „nicht ernst gemacht“ hätte und kein Schläger sei. Er hätte die Handys der Jungen nicht geraubt da er „Grenzen hätte“. Dass die beiden Jungen kein deutsch sprachen sei kein Grund für die Tat gewesen.
An dieser Stelle fragte die Vorsitzende in Bezug auf die Grenzen des jungen Mannes wie er denn seine Opfer auswählte. Sie deutete auf den Verteidiger seines Mitangeklagten und fragte ihn ob dieser jemand wäre „den man gut abziehen könnte“. Nachdem der junge Mann sich den leicht gräulich melierten Mann in den besten Jahren kurz betrachtete, gab er einen Kommentar ab der einige im Saal zum schmunzeln brachte.
„Bei so jemanden hätte ich das natürlich nie gemacht, nicht bei Frauen, Kindern und älteren Leuten“
Auch bei dieser Tat sei das Ziel gewesen Geld für Cannabis aufzutreiben. Das Taschenmesser welches die beiden erbeuteten habe er an seinen jüngeren Komplizen weiter gereicht, aber keiner der beiden habe es gegen die Opfer einsetzen wollen.
Auf die Frage des Gerichts wie er die Beute seiner Diebstähle und Raubüberfälle zu Geld gemacht hätte gab er an diese in Kiosken von Freunden veräußert zu haben. Vor allem Tabakwaren und Parfum wären dazu gut geeignet gewesen.
Dies war für das Gericht eine passende Gelegenheit ihn auf den Diebstahl von 22 E-Zigaretten und Volumentabak im Wert von ca. 270€ in einer Siegener Tankstelle anzusprechen den er ohne den Mitangeklagten begangen hat.
Er will an diesem Tag betrunken gewesen sein was ihn noch zügelloser machte. Er hätte nur „schnell Gras klären“ wollen und die Beute kurz danach im „Netto Park“ bei einem laut eigener Aussage „Schwarzem“ gegen Marihuana getauscht. Er betonte außerdem dass er sich trotz der Alkoholisierung an alles erinnern könne und „nie etwas vergessen würde“….
Das Gericht kündigte an sich über die Aufnahmen der Videoüberwachung ein Bild von seiner Körpersprache zu machen.
Das gleiche Motiv hätte auch bei einem Diebstahl im September 2022 in einer Frankfurter Galeria Filiale zugrunde gelegen. Dort wurde der junge Mann beim Versuch 9 Flaschen Parfum zu stehlen von der Security des Ladens erwischt.
Er gab an dass er wegen der Verfügbarkeit von Drogen öfter nach Frankfurt am Main gefahren sei. Dort hätte er im Europagarten die Beute oft direkt gegen Cannabis eintauschen können.
Das Gericht merkte an dieser Stelle an dass offenbar anzunehmen sei dass es weitere Taten dieser Art gab die im Dunkeln blieben, was vom Angeklagten nicht dementiert wurde.
Als er zu dem Diebstahl von Kopfhörern und Ladestationen im Siegener Media Markt befragt wurde räumte er den Diebstahl zwar ein, beteuerte aber dass sein Messer dabei in seinem Rucksack gewesen wäre und er es nicht verwenden wollte. Als er dann gefragt wurde wie er denn die Verpackungen der Waren geöffnet hätte war sein Erinnerungsvermögen dann doch nicht so gut wie er kurz zuvor behauptete. Er wüsste es nicht mehr. Der Kaufhausdetektiv gab im Rahmen der Ermittlungen jedenfalls an dass der 21 Jährige dafür sein mitgeführtes Messer benutzte.
Kein unwichtiges Detail da "Diebstahl mit Waffen" ein schwerwiegenderes Verbrechen als simpler Diebstahl ist. Siehe §244 Abs. 1 StGB
Der Security des Siegerland – Center in Weidenau war er übrigens schon vor dieser Tat bekannt. Das brachte ihn allerdings nicht von seinem Vorhaben ab da er „nur“ im Rewe Markt des Centers Hausverbot hatte.
Zum gemeinschaftlichen Raubüberfall in Köln gab der ältere der beiden Angeklagten an dass die Gruppe alkoholisiert und von Cannabis berauscht gewesen sei als sich die Tat ereignete. Sein Mitangeklagter, dessen damalige Freundin und die beste Freundin von dieser waren auf diesem Ausflug nach Köln dabei. Die jungen Frauen wären laut den beiden Angeklagten allerdings nicht an der Tat beteiligt gewesen und hätten sich im Hintergrund gehalten.
Der 21 jährige gab an dass ihm der Junge der geschädigt wurde aufgefallen sei.
Er hätte das Opfer aufgefordert seine Tasche zu leeren und der Forderung Nachdruck verliehen indem er den Jungen schubste. Als dieser dann noch immer nicht seine Wertsachen heraus gab hätte „jemand“ die Spielzeugpistole gezogen.
Daraufhin hätte der geschädigte Teenager begonnen zu weinen und den beiden Angeklagten seine Wertsachen ausgehändigt. Unter Tränen soll der Junge gesagt haben dass seine Mutter kürzlich verstorben sei was den 21 Jährigen angeblich dazu bewegte ihm aus Mitleid sein Smartphone wieder zurück zu geben. Kurz darauf seien sie an der Treppe die vom Rheingarten auf die Domplatte führt von der Polizei gestellt worden.
Sein jüngerer Mitangeklagte räumte den Vorwurf ebenfalls ein, gab allerdings an keine Erinnerung daran zu haben ob er alkoholisiert war. Es hätte keine Tatabsprache mit seiner damaligen Freundin gegeben.
Bemerkenswert ist das laut den polizeilichen Vernehmungen eines der Mädchen dem Opfer sein Handy wieder zurück gegeben haben soll.
Die Auswertung der Blutprobe die kurz nach der Tat entnommen wurde, war für die Glaubwürdigkeit des 21 Jährigen der laut eigener Aussage „nie etwas vergisst“ wahrscheinlich nicht förderlich.
Zwar bestätigte sie eine mögliche leichte Rauschwirkung durch Cannabis bei den beiden, allerdings belegte sie auch eindeutig dass sie keinen Alkohol konsumiert hatten.
Die Blutprobe ergab bei dem 21 Jährigen 3,9 ng THC und bei dem 19 Jährigen 3,6 ng THC pro Liter Blutserum. Derzeit steht ein neuer Grenzwert im Straßenverkehr von 3,5 ng in der Diskussion, bis zu einer Entscheidung gilt weiterhin ein Grenzwert von 0,1 ng.
Der 21 Jährige räumte dann zwei weitere Taten ein die er mit dem bereits abgeschobenen Altersgenossen beging.
Im Oktober 2022 stahlen die beiden in einem Siegener Lederwarengeschäft diverse Geldbörsen in einem Wert von circa 140€. Der 21 Jährige packte die Waren ein während der Komplize „die Lage peilte“. Kurz nach der Tat kehrten die beiden in das Geschäft zurück um auf die gleiche Art vorzugehen und wurden dann erwischt. Bei dieser Tat will er ebenfalls von Cannabis berauscht gewesen sein.
Mit dem selben Komplizen stahl er nur 3 Tage später in Winterberg die Kellnerbörse einer Gaststätte während dieser von einer Kellnerin zur Toilette geführt wurde. An den Diebstahl einer E-Shisha am selben Tag in einem Kiosk, will er sich trotz seines, laut eigener Aussage, lückenlosem Gedächtnis nicht erinnern können.
Weiter zu Teil 2:
~"Dieser Fall war besonders interessant da das Konsumcannabisgesetz noch relativ frisch in Kraft war. Die Einlassungen, vor allem des 21 Jährigen waren zu diesem Thema relativ polarisierend."~
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Resultat aus der Europawahl 2024 lautet , die "GRÜNE - Partei " wurde bejubelt für das Cannabisgesetz (kurz: CanG ) und wurde bestraft für das Selbstbestimmungsgesetz ( kurz : SBGG) , tja eine TRANSFRAU fängt erst ab einer NEO-Vagina an . mfg eure Conny
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Abstimmung im Bundesrat: Was Bremen beim Cannabisgesetz beunruhigt
Der Bundesrat befasst sich heute mit der vom Bundestag beschlossenen möglichen Teillegalisierung von Cannabis. Das Gremium könnte die Umsetzung des Gesetzes verzögern.
Der Bundesrat befasst sich heute mit der vom Bundestag beschlossenen möglichen Teillegalisierung von Cannabis. Das Gremium könnte die Umsetzung des Gesetzes verzögern. Das Bundesland Bremen will sich bei den meisten Themen der Stimme zu enthalten, und die Position Niedersachsens ist derzeit unklar. Dennoch beunruhigen die Bremer Landesregierung zwei Dinge an dem Gesetzentwurf: sein schnelles…
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