#Zweckentfremdungsverbot
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Airbnb muss Daten zu Vermietern in München preisgeben
Airbnb muss Daten zu Vermietern in München preisgeben
Die Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt München Daten zu Ferienwohnungen übergeben, urteilt das Verwaltungsgericht München. In München dürfen Wohnungen maximal acht Wochen ohne Genehmigung an Touristen weitervermietet werden – sonst verstößt man gegen das Zweckentfremdungsgebot. Solche Verstöße waren für die Stadt bislang nur schwer nachweisbar.
Die Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt…
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#Airbnb#Daten#Ferienwohnungen#Klage#München#Vermieter#Verwaltungsgericht München#Weitervermietung#Wohnraumschutz#Zweckentfremdungsverbot
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Zweckentfremdungsverbot in Berlin: Ferienwohnungen melden - ist das Spitzelei? - Berlin
Es sind diese Hinweise, mal mehr, mal weniger auffällig, die viele Berliner schon gesehen haben. Eine kleine Box mit Zahlenschloss hängt im Hausflur des Mietshauses – was man auf den ersten Blick nicht sieht: Darin befindet sich ein Wohnungsschlüssel, abholbereit für den, der den Code kennt. Im...
https://is.gd/BODQxh
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Zweckentfremdungsverbot gilt weiter
Die Grünen wollen das Berliner Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot weiter anwenden. Das sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger, am Freitag dem rbb-Inforadio: „Das Gesetz gilt weiterhin. Es geht gerade nur noch um die Fälle, wo fraglich ist, ob eine Rückwirkung in Ordnung ist oder nicht. Alle anderen gesetzlichen Maßnahmen wie das Thema…
Zweckentfremdungsverbot gilt weiter was originally published on www.schunck.info
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Trotz Strafen: Berliner Gesetz gegen Airbnb-Missbrauch offenbar wirkungslos Das Zweckentfremdungsverbot, das Airbnb-Missbrauch in Berlin eindämmen soll, gilt seit einem Jahr. Gebracht hat es bislang wenig, die Plattform beteuert Kooperationsbereitschaft. .... mehr lesen: Gründerszene (Quelle)
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New Post has been published on https://travelonlinetips.com/paris-is-suing-airbnb-for-10m-for-illegal-rentals/
Paris is suing Airbnb for £10m for illegal rentals
Airbnb is being sued by the city of Paris for up to €12.5m (£10.9m), according to the mayor.
The French capital is taking action against more than 1,000 illegal rental listings on the accommodation platform that do not comply with French law.
Homeowners in France can only rent out a property for up to 120 days a year, and ads must include a registration number to ensure this rule isn’t being violated. Some 1,000 Airbnb Paris listings are thought to have broken this rule.
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A law passed last year in France means companies such as Airbnb can be fined up to €12,500 per illegal listing – if each of the 1,000 ads were to get the maximum penalty, the US platform could be facing a €12.5m bill.
“The goal is to send a shot across the bows to get it over with unauthorised rentals that spoil some Parisian neighbourhoods,” Paris Mayor Anne Hidalgo told Journal du Dimanche newspaper of the move to pursue these fines.
Other cities have instituted caps or require permits for Airbnb and other accommodation platforms.
When Ada Colau, Barcelona’s first female mayor, took office in 2015, one of her first moves was to freeze licences for all new hotels and holiday rental apartments and go after short-term rental sites, slapping Airbnb with a €30,000 (£24,000) fine.
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Meanwhile, in 2016 Berlin banned tourists from renting entire apartments through Airbnb and its competitors in an attempt to protect affordable housing.
With the help of large fines, the German city’s authorities hoped to protect the property supply and keep rents as low as possible.
The new law, entitled “Zweckentfremdungsverbot”, banned the short-term let of entire apartments to tourists without a city permit.
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If found flouting these rules, Berliners could be fined up to €100,000 (£78,371).
The Independent has contacted Airbnb for comment.
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Warum gehen die Baugenehmigungszahlen zurück?
In den letzten 5 Jahren ist folgendes passiert:
2014 wurde (in Berlin) das Zweckentfremdungsverbot eingeführt.
2015 wurde (bundesweit) die Mietpreisbremse eingeführt.
Von 2015 bis heute wurden (in Berlin) mehrere Dutzend neue Milieuschutzgebiete verordnet, in denen weder normal modernisiert noch ohne massive Einschränkungen neues Wohneigentum gebildet werden kann.
In 2018 wurde eine Verschärfung…
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Ferienwohnungsanbieter: Verstöße gegen Zweckentfremdungsverbot werden kaum geahndet!
Ferienwohnungsanbieter: Verstöße gegen Zweckentfremdungsverbot werden kaum geahndet!
Ferienwohnungsanbieter
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Obwohl Ferienwohnungsanbieter sich seit August registrieren lassen müssen, ahnden die Berliner Behörden Verstöße gegen die neue Vorschrift nur selten. Das zeigt eine Umfrage des rbb unter den Bezirken.
Zwar weisen laut einer rbb|24-Datenanalyse rund 90 Prozent der Berliner Ferienwohnungsangebote auf dem Unterkunfts-Portal Airbnb nicht die vorgeschriebene…
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Berlinern drohen hohe Strafen bis zu einer halben Million Euro - Neues Gesetz sollte Wohnraum sichern: Doch niemand hält sich daran
Preiswerter Wohnraum ist knapp in deutschen Großstädten. Ein Grund dafür ist die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen. Mit einem Zweckentfremdungsverbot hat Berlin versucht, dies einzudämmen. Das Problem: Fast niemand hält sich daran. from Haus und Wohnung kaufen, bauen, wohnen https://ift.tt/2EaZrQE
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Zweckentfremdungsverbot
Mit einer Satzung Wohnraum für Mieter sichern
Gerade in Städten und Gemeinden, in denen die Menschen verzweifelt eine Mietwohnung suchen, wird jede Wohnung gebraucht. Deshalb sollten die Gemeinden es auch nicht hinnehmen, wenn Wohnungen nur noch an Touristen vermietet werden. Oder wenn sie für längere Zeit einfach leer stehen gelassen werden. Oder wenn sie zu einer Arztpraxis, zu einem Maklerbüro…
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#bezahlbarer Wohnraum#Mieter#Mietwohnung#Mietwohnungsmarkt#Touristenvermietung#Wohnraum#Wohnungsleerstand#Zweckentfremdungssatzung#Zweckentfremdungsverbot
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Gregor Marweld: „Legal beschlagnahmen statt illegal besetzen.“
von Gregor Marweld Gregor Marweld: „Legal beschlagnahmen statt illegal besetzen.“ Über Pfingsten spielte sich in der Hauptstadt eine merkwürdige Posse ab. Linke Aktivisten besetzen ein Haus in Neukölln, um dem spekulativen Leerstand ein Ende zu setzen. Das Pikante daran: Das Haus gehört dem kommunalen Wohnungsbauunternehmen Stadt und Land, das als Landesgesellschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinerlei Spekulationsabsichten hegt. Hausbesetzungen sind nach § 123 des Strafgesetzbuchs (StGB) Hausfriedensbruch und werden dementsprechend strafrechtlich verfolgt. Grüne und Linke sehen das scheinbar anders: Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Berliner Grünen, hält den zivilen Ungehorsam für legitim. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher hält die Hausbesetzung für ein nachvollziehbares politisches Zeichen – und bittet den Chef der Stadt und Land, seine Anzeige zurückzuziehen. Warum sollte Ingo Malter das tun? Auch unter Rot-Rot-Grün gelten Recht und Gesetz. Und zwar für Linke genauso für Rechte oder die in der Mitte. Dass Menschen ihrer Angst vor steigenden Mieten Ausdruck verleihen, ist ihr gutes Recht. Sie können dagegen demonstrieren. Wenn sie möchten sogar täglich – aber bitte im Rahmen des Rechtsstaats. Gregor Marweld: „Der Rechtsstaat gilt für Rechte wie Linke gleichermaßen.“ Spekulativer Leerstand ist zu verurteilen – keine Frage. Doch selbst der Chef des Berliner Mietervereins Reiner Wild ist der Meinung, dass der aktuelle Wohnungsmangel nicht am spekulativen Wohnungsleerstand liegt. Wie viel Leerstand es in Berlin wirklich gibt, ist nicht bekannt, da es an Erhebungsinstrumenten fehlt. Allerdings gibt es ein Instrument, legal gegen Leerstand vorzugehen: Das Zweckentfremdungsverbot enthält einen Passus, der es dem Senat ermöglicht, den Eigentümer kurzfristig zu enteignen, um die Häuser in einen vermietungstauglichen Zustand zu bringen. In Hamburg wird dies bereits mit Erfolg praktiziert: In einem ersten Schritt versucht man, den Eigentümer unter Androhung eines fünfstelligen Zwangsgelds dazu zu bewegen, sein Eigentum zu sanieren. Reagiert dieser nicht, wird die Immobilie kurzerhand vom Bezirksamt beschlagnahmt und einem Treuhänder übergeben, der sie saniert und vermietet. Anschließend erhält der Eigentümer seine nunmehr vermietete Immobilien inklusive der Rechnung für die Sanierungskosten zurück. Liebe Frau Lompscher, die Bekämpfung von Leerstand ist möglich – und dies ganz legal! Read the full article
#Anreize#Bauanträge#Bauland#Berlin#Berliner#Bodenpreise#Eigentumswohnung#Genehmigungen#Gregor#GregorMarweld#Grundsteuer#Grundstück#Grundstückswert#Immobilie#Immobilien#Immobilienmarkt#Immobilienspezialist#Immobilienszene#Marweld#MarweldMeinung#Meinung#Mietwohnung#Sanierung#Sanierungen
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Seit in Berlin das Zweckentfremdungsverbot gilt, konnten knapp 8.000 Wohnungen regulär vermietet werden. Eigentlich eine gute Bilanz. Perfekt ist das Gesetz allerdings noch nicht. Die rot-rot-grüne Koalition will deswegen nachbessern.
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Zweckentfremdungsverbot
Debatte in Moabit
Dokumentation der Informationsveranstaltung
Mit Beiträgen von Dr. Sandra Obermeyer, Stadträtin Berlin-Mitte und dem Journalisten und MieterEcho-Autoren Rainer Balcerowiak.
Moderation: Eva Schabedoth und Susanne Torka
Veranstalter: Initiative Wem gehört Moabit?
vimeo
Einleitung und Vorträge ca. 30 Minuten. Ab Minute 31:52 Beginn der Debatte.
Die Veranstaltung fand statt am 29. November 2017 im Nachbarschaftstreff des Stadtschlosses Moabit in Berlin.
Informationen: wem-gehoert-moabit.de
Dokumentation: zweischritte.berlin
Berlin 2017
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Wenn Du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis. Dem ewiggültigen Rat für Politik und Verwaltung ist jetzt auch mal Katrin Lompscher gefolgt, Senatorin für Stadtentwicklung. Anlass ist die drückende Wohnungsnot in Berlin. Bei der Linkspolitikerin heißt das Gremium allerdings Begleitkreis (wobei hier nicht in Frage gestellt werden soll, dass ein Begleitkreis auch arbeiten kann). Er soll jedenfalls beim Update für den Stadtentwicklungsplan helfen, wo am Ende 15.000 zusätzliche Wohnungen herauskommen müssen. Bis zum Jahr 2030 braucht die wachsende Stadt insgesamt 194.000 davon - wenn es mit dem derzeitigen Bautempo so weitergeht, dann dürfte diese Zahl wohl eine Jahrhundertaufgabe werden.
Naja, und für große Aufgaben, da holt man sich eben gern große Unterstützung. Um Lompscher kreiseln 29 Begleiter - darunter Stadtsoziologe Andrej Holm, Bezirks- und Senatsvertreter, Baugenossenschaften, Wohlfahrtsverbände, linke politische Initiativen und Architekten, aber nur ein Vertreter einer städtischen Wohnungsgesellschaft und eine Vorständlerin des Verbands der Wohnungsunternehmen. Private Unternehmer fehlen gar. Dabei könnte der eine oder andere vielleicht aus dem Baukästchen plaudern, warum es mit den Wohnungen nicht vorangeht.
Stellenanzeige des Tages: „Junger tatkräftiger Kaufmann mit dem Willen, sich allmählich nach vorn zu arbeiten, gesucht“. Und weiter lesen wir im Tagesspiegel: „Die Stellung setzt gute Umgangsformen voraus, Improvisationsvermögen und die Fähigkeit, sich auch Kleinarbeiten mit Gewissenhaftigkeit anzunehmen.“ Klingt nach der richtigen Ausschreibung für die BER-Bauleitung. Leider 50 Jahre zu früh.
In Berlin löscht die Feuerwehr brennende Häuser, das Landeskriminalamt brisante Akten. In der Affäre um zu lange gespeicherte Daten von Journalisten, die zu deren Rauswurf beim G-20-Gipfel geführt hatten, spricht Innensenator Andreas Geisel (SPD) nun von „einem Fehler“. Inzwischen sind die umstrittenen Akten unterm Löschpapier verschwunden (gerade als die Ausgeschlossenen sie als Beweismittel für ihre Klagen verwenden wollten). Berlins Polizei hat nichts mehr zu bieten als weiße Blätter und weiße Westen. Ja, wir leben in postfaktischen Zeiten. In Berlin stellt die Post keine Briefe mehr zu, jedenfalls nicht mehr jeden Tag. Das gibt, Sie hören richtig, fille Frust - in Marienfelde, Schmargendorf, Grunewald und, ja, sogar in Waidmannslust . Aber was ihre Briefe betrifft, stellt sich die Post taub. Sie kann auf Nachfrage nicht mal sagen, wie viele Mitarbeiter sie in Berlin hat, wie viele davon derzeit krank sind und wo und wann deshalb nicht zugestellt wird. Der Konzern bedauert lediglich „Unregelmäßigkeiten“ und verweist, nun ja, im weiteren Fluss auf „eine ganze Reihe von bewährten Qualitätssicherungsmaßnahmen, die wir aber im Einzelnen nicht darstellen werden“
Alle Branchen in der Stadt klagen über Fachkräftemangel, und auch professionelle Geldeintreiber sind knapp: „Berlin verzichtet auf Milliarden“, titelt heute die „Berliner Zeitung - das Problem ist seit Jahren bekannt, aber es gibt bis heute weder ein einheitliches Verfahren, noch eine einheitliche Software und selbstverständlich erst recht keinen Überblick. Die Finanzverwaltung weiß nicht einmal, wie viele Mitarbeiter mit dem Eintreiben von Forderungen beschäftigt sind.
Neuer Plan des Senats gegen die Wohnungsnot: Das Zweckentfremdungsverbot wird verschärft, die private Ferienvermietung der eigenen Wohnung aber erleichtert - bis zu 60 Tage im Jahr könnten demnächst drin sein. Allerdings ist auch dafür eine Registrierung beim Amt erforderlich - geschätzte Wartezeit (CP-Hochrechnung): Ebenfalls 60 Tage.
"Wann erlöst uns das Bezirksamt vom Wettbewerb des schlechten Geschmacks auf dem Alexanderplatz?" Große Anfrage der Linkspartei in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte zu Veranstaltungen auf dem Areal.
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Berliner Gericht weicht Zweckentfremdungsverbot auf #berlin http://bit.ly/2fcyoGe
Berliner Gericht weicht Zweckentfremdungsverbot auf #berlin http://bit.ly/2fcyoGe
�� herrprofessor (@ilprofessoredi) September 11, 2017
from Twitter https://twitter.com/ilprofessoredi September 11, 2017 at 12:22PM via IFTTT
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Geldbuße wegen illegaler Weitervermietung an Touristen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Geldbuße wegen illegaler Weitervermietung an Touristen
Eine Wohnung in bester Münchener Lage. Idealer Ausgangspunkt auch für Touristen, um die Bayerische Landeshauptstadt zu erkunden – dachte zumindest der Mieter der Wohnung, der die Räume an Touristen vermietete. Doch die unterliegt dem Zweckentfremdungsverbot. Das Amtsgericht München verurteilte den Mieter nun zu einer Geldbuße von 4.000 Euro. Der Fall Der Mieter einer 110 Quadratmeter großen…
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