#Wissenschaftsfreiheit
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Popularklage gegen Bundeswehr-Fördergesetz
Schulen und Wissenschaft soll dem Frieden verpflichtet bleiben
Statt die Bildungskatastrophe in Deutschland anzugehen, hat Bayern - glücklicherweise bisher als einziges Bundesland - ein "Bundeswehr-Fördergesetz" beschlossen. Was dagegen spricht schreibt uns Dr. Rolf Gössner, der auch in der August Ausgabe von Ossietzky zur "Militarisierung des Bildungssektors per Gesetz" geforscht hat:
Nachdem der bayerische Landtag vor der Sommerpause ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr beschlossen hatte, - und alle Einwände dagegen einfach ignoriert hatte - kündigten die bayerischen Landesverbände von GEW und DFG-VK an, dagegen vor das Bayerische Verfassungsgericht zu ziehen. In der Vorbereitung der Klageschrift, die Mitte Dezember eingereicht werden soll, sind die Initiatorinnen bereits jetzt über die große Unterstützung der Popularklage überrascht.
Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern, stellt fest: "Ich denke, dass die Anzahl der Klägerinnen und Kläger deutlich macht, dass die im Gesetz vorgeschriebene Militarisierung von Schulen und Universitäten für bedeutende Teile unserer Gesellschaft nicht hinnehmbar ist. Ob schulisches Lehrpersonal oder Hochschulangehörige, Gewerkschaftsvertreterinnen, Juristinnen oder Organisationen der Friedensbewegung – bereits jetzt haben sich über 100 Klägerinnen und Kläger bei uns gemeldet!"
Thomas Rödl, Sprecher der DFG-VK Bayern, fügt hinzu: "Man muss kein Pazifist sein, um Zwangsmaßnahmen vonseiten der Bundeswehr und der Bayerischen Staatsregierung gegen die Wissenschaft abzulehnen. Mit unserer Popularklage gegen das sogenannte ‚Bundeswehrgesetz‘ bietet sich die Chance, aktiv und wirkungsvoll gegen die um sich greifende Militarisierung vorzugehen und die Bundeswehr in ihre Schranken zu weisen. Wir freuen uns über die bisherige Unterstützung und hoffen, es kommen noch einige Klägerinnen dazu.
Die Klagenden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ wollen mit ihrer Popularklage eine verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes anstoßen, da ihre Argumente gegen das Gesetz im Gesetzgebungsverfahren kein Gehör fanden.
Neben Gewerkschaftsvertretern von GEW, ver.di und IG-Metall, sowie der DFG-VK, gehören zu den über 100 KlägerInnen auch Künstler wie Konstantin Wecker und der Schauspieler und Musiker Michael Fitz. Unterstützt wird die Klage auch von Verbänden, wie den bayerischen und baden-württembergischen Landesverbänden der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), dem Bund für Geistesfreiheit, dem Münchner Freidenker Verband e. V., der deutschen Sektion der internationalen Katholischen Friedensbewegung Pax Christi, dem Verein Friedensmuseum Nürnberg e. V. und dem Verein zur Förderung von Friedensarbeit im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen e. V. sowie dem bayerischen Landesverband der Partei Die Linke.
"Mit unserer Popularklage wollen wir nachholen, was die Staatsregierung versäumt hat: Eine Antwort darauf zu geben, welchen Platz die Hochschulautonomie noch hat und auch die Gewissensfreiheit des Einzelnen, wenn Soldatinnen ins Klassenzimmer eingeladen werden", so die von den Klägerinnen und Klägern betraute Rechtsanwältin und langjährige ehemalige Landtagsabgeordnete Adelheid Rupp.
Mehr dazu bei https://www.gew-bayern.de/presse/detailseite/gew-grosse-unterstuetzung-der-popularklage-gegen-bundeswehr-foerdergesetz-vor-bayerischem-verfassungsgerichtshof und https://www.gew-bayern.de/themen/nein-zum-bundeswehrgesetz
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3DZ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8974-20241122-popularklage-gegen-bundeswehr-foerdergesetz.html
#Popularklage#Bundeswehrgesetz#Bayern#Schulen#Wissenschaftsfreiheit#kriegstüchtig#Militär#Bundeswehr#Aufrüstung#Waffenexporte#Drohnen#Frieden#Krieg#Friedenserziehung#Menschenrechte#Zivilklauseln
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Ideologiemaschinen
Zu den wichtigen Lektüreerfahrungen dieses Sommers gehört für mich das Buch „Ideologiemaschinen. Wie Cancel Culture funktioniert“ von Harry Lehmann, das kürzlich im Carl-Auer-Verlag erschienen ist.
Zu den wichtigen Lektüreerfahrungen dieses Sommers gehört für mich das Buch „Ideologiemaschinen. Wie Cancel Culture funktioniert“ von Harry Lehmann, das kürzlich im Carl-Auer-Verlag erschienen ist. Es handelt sich um einen Sonderband aus der Reihe update gesellschaft, die Essays über relevante zeitgenössische Diskurse und Konfliktlagen bereit hält. Harry Lehmann, 1965 in Dohna bei Dresden…
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Peter Stephan
1.
Peter Stephan hat das Standardwerk zur Würzburger Residenz geschrieben, und das war nur seine Dissertation. Es könnte sein, dass er zu denen gehört, die an der Universität alle überfordern. Er hält allerdings auch brillante Vorträge, das sogar on point, ohne zu überziehen. In der Diskussion zeigt er immer wieder, dass sein Wissen immer weitergeht. Alles, was angeblich fachmännisch ist, relativiert Stephan ganz einfach durch epistemologischen Exzess, manche schüchtert sowas ein, gibt in schlimmeren Fällen Gelegenheit zur Kleinzügigkeit und lässt sie dann sagen, so jemand sei schwierig, seine Arbeiten schwierig.
Es kursiert an Universitäten ein Schriftverkehr, einmal hat er Claudia Roth versucht zu belehren, worauf ein Mitarbeitling ihres Abgeordnetenbüros ihn gleich bei der Unileitung 'anzeigte', ihn meldete, die Herrschaft und Verwaltung also darüber informierte, dass einer an der Uni Dinge über Gerhard Richter schreiben würde, die Claudia Roth, mit einem ihrer Lieblingsbegriffe gesagt, für unfassbar hält. Mich wundert hier gar nichts.
Jemand aus der Univerwaltung stand aber doch eher auf der Seite der Wissenschaftsfreiheit, fand katholische Bildprogramme im Kölnerdom nicht völlig abwegig und, wie etwa Martin Warnke und ich, Seldmayrs Dogma vom Verlust der Mitte nicht sofort und gleich für faschistisch oder auch nur meldebedürftig. Man staunte eher darüber, dass es diese Anzeige gab, das war lange vor dem Fall Baberowski und dem Fall Münkler, lange bevor auch Staatsrechtslehrer forderten, die Univerwaltung müsse auch mal sagen, welcher Meinung sie nahe stünde und wo sie sich distanzieren sollte.
Also ließ jemand aus der Unileitung den Schriftverkehr kursieren, als Beispiel dafür, wie sich Universität gegen Regierung und Gesetzgebung, Politiker und Juristen ruhig mal behaupten kann. Der Schriftverkehr ist zum Schreien, auch komisch. Aus E.T.A Hoffmanns Zeit könnten die Schreiben kommen, tun sie aber nicht. Spätestens seit dem vierten Jahrhundert ist Kultur ohne Kanzleien ohnehin nicht mehr zu haben, insofern jede Kultur Kanzleikultur. Mimosen glauben, es sei härter und der Korridor enger geworden.
2.
Peter Stephan deutet, und er macht das sehr streng. Er macht das im Sinne einer Disziplin, die gerade der Schein zu verlangen scheint. Mir ist klar, dass Bedeutung nicht beliebig ist und dass es auf Deutung ankommt. Und man muss wohl durch solche Festlegungen und Feststellungen, wie diejenigen, die Peter Stephan macht, gehen, um dann wieder, dann erst recht, einen Sinn für die Ersetzungen, Übersetzungen und für dasjenige zu bekommen, was Warburg als Wanderschaft oder Pendeln beschreibt, also auch für die Inversionen und Subversionen der Bedeutung und letzlich auch für die Goofys der Bedeutung, für ihren Verkehr, den Unsinn der Symbole, ihr DADA.
3.
Seine Arbeit über die Würzburger Residenz bietet eine alternative Lektüre zu Miloš Vec' Arbeit über die Zeremonialwissenschaft im Fürstenstaat. Mit einer vielleicht etwas protestantisch, vielleicht von Michael Stolleis gefärbten Perspektive, hat Vec die Geschichte des Protokolls als Geschichte einer Buchgattung, ihres Systems und ihrer Begriffe entfaltet. In sich ist das stimmig. Seine Geschichte endet mit Figuren, die aus dem Reservoir des Dogmas großer Trennung kommen und die mit Luhmanns Vorstellung von Ausdifferenzierung, seiner Idee des Wechsels der Leitdifferenzen, dem Abschied von stratifikatorischer Differenzierung und dem Durchbruch funktionaler Differenzierung verknüpft sind. Vec spricht von einem Ende des Protokolls, einem Ende des decorum, das auf der Linie verlaufe, auf der auch Recht und Moral ausdifferenziert worden seien. Noch die Unterscheidung zwischen forum internum und forum externum hallt oder lebt darin nach. Die Trennung ist nicht groß, weil sie lang, breit, tief, hoch oder schwer wäre. Sie ist groß, weil sie in einer großen Anzahl von Trennungen wiederauftaucht, vieles stützt und trägt sie.
Peter Stephan setzt schon anders an: Protokoll und decorum werden bei ihm nicht zentral, nicht aussschließlich aus Büchern extrahiert, auch wenn Bücher zu den Assoziationen gehören. Stephan setzt bei demjenigen an, was man Architektur nennt und sehr unterschiedliche (man kann auch sagen: heterogene) Medien assoziiert. Und nicht nur das. Architektur liefert artifizielle Objekte, denen selten dasjenige passiert, was etwa der Malerei oder dem Bild alleine oder der Literatur alleine passiert, wenn man von ihrer Künstlichkeit darauf schliesst, sie seien nur ausgedacht, nur Fiktionen, reine Phantasien und Ideen oder gar vom Identitäts- und Realitätszwang befreite Objekte. Die Architektur ist artifiziell, aber nicht zu leugnen, weder das Reale an ihr noch ihre Realität ist zu leugnen. Trotz allen Unkenrufen: Das Gewölbe des Treppenhauses steht immer noch, trägt immer noch, es hat sogar die Bombennacht überstanden. First we shape things and then they shape us, der Satz ist nicht von Michel Serres, Bruno Latour oder Karen Barad, er formuliert keinen posthumanistischen Abschied von der Person, der ist von Winston Churchill und bezieht sich auf die Bedeutung, die Churchill der Architektur des Parlamentes für ihre Operabilität zuerkannte. Kein Abschied, kein Posthumanismus: ein von Anfang an entfernter Mensch hat den Satz als Teil des artifiziellen Wesens gesagt, zu dem bewegte Körper gehören sollen.
Die Stadt gibt es ja, die Residenz auch, dass sie ausgedacht sind, ändertnichts daran, dass sie vor einem stehen und dass es sie gibt. Das ist Teil ihrer Effektivität, artifiziell und ausgedacht zu sein und trotzdem rumzustehen, trotzdem so zu stehen, dass man mit dem Kopf gegen sie rennen kann, an ihnen sich die Nase aufschlagen kann. Dann wäre man halt bekloppt. Sie spinnen nicht.
4.
Noch die Linie zwischen Kommunikation und Handlung ist in der Architektur anders, effektiver perforiert als in den auseinandersortierten Medien, die man Schrift, Bild, Buch nennt auch wenn Architektur dafür kein Gesamtkunstwerk sein muss. Dass sie ermöglicht, Körper in Köper zu setzten, zu falten und Bewegungen erscheinen zu lassen, sie zu hemmen, dass mit ihr Gehäuse, Verschachtelungen, Stapel, Einlegungen und Einsetzungen, Ausschlüsse, Schlüssel und Schleusen möglich sind, das reicht. Kurz gesagt: es muss nicht immer Gesamtkunstwerk sein, es reicht ein Raum mit einer Couchecke, einem Tisch, einem Regal und einem Computer, schon schluckt die Architektur Medien und (Kultur-)Techniken, die in langen Listen aufzuzählen wären. Dass Albertis bildrhetorisches Denken auch ein architektonisches, städtisches Denken ist, das wiederum Bilder und Schriften so involviert, wie Gesten, wie Körper (etwa die Körper von Gesandten), das alles sperrt sich einer Vergößerung von Linien, die im Dogma der großen Trennung sowohl auf der Linie einer Grenze des Rechts als auch der Linie vereinzelter, isolierte Medien oder gar auf der Linie der Unterscheidung zwischen Schriftlichkeit und Mündlicheit geführt werden.
Rhetorik und Architektur: beide bieten Assoziationen, Überlappungen, Verschleifungen und Verhäkelungen. Sie bieten nicht zuwenig Differenzierung, ihnen geht die Differenzierung nicht, niemals aus. Sie machen es nur schwer vorstellbar, dass bestimme Differenzierung so herausragend und groß werden, dass man sie Leitdifferenz titulieren sollte. Die Kaskade großer Trennungen, die man in Vestings Geschichte und Theorie der Medien des Rechts im Stil einer Filterung findet, wenn er dort mit der Toronto School die Erweiterungen und Errungenschaften der Schrift, des Buches und mit den Assmans die sog. Exkarnation beschreibt, die sind in der Rhetorik und der Architektur schwer vorstellbar. Man müsste dann schon sagen, was freilich immer geht, diese Residenz sei eben unzeitgemäß, das war sie von Anfang an. Aber etwas gilt nicht nur für die Würzburger Residenz, man kann schwer einwenden, dass die Errungenschaften, die teilweise an der griechischen Gesellschaft, an der römischen Gesellschaft, teilweise an der kapitalistischen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts festgemacht werden und im Dogma der großen Trennung sich summieren sollen eben erst alle nach dem Bau der Residenz und als Abschied vom Bau dieser Residenz zum Tragen gekommen wären. Die Würzburger Residenz destilliert vielleicht in Rhetorik und Architektur etwas. Aber von nichts kommt nichts, ins Nichts geht Nichts. Die Residenz ist unzeitgemäß, rührt also eine sedimentäre Geschichte auf.
5.
Man müsste versuchen, diese Residenz als kleines Objekt und durch ihre kleinen Objete zu beschreiben, also über die Objekte, die nur in einer kleinen Anzahl von anderen Objekten wiederholt werden, ohne etwas an Maß und Muster zuverkehren. So kommt sie ja ohnehin nur einmal vor, auch wenn alles an ihr erscheint, weil es auch an anderer Stelle, dann freilich anders erscheint.
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Die Gedanken sind waren frei. Früher gern von Studenten gesungen - heute Studierenden und Professoren immer weniger erlaubt. "Die Gedanken sind frei" "Die Gedanken sind frei" wurde früher oft von Studenten gesungen. Mit dem Gesang des Liedes drückten sie gerade in Zeiten politischer Einschränkungen oder gar Unterdrückung ihre Sehnsucht nach Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft sowie nach persönlicher Freiheit aus. Netzwerk Wissenschaftsfreiheit gegründet Nunmehr treten erneut Wissenschaftler an die Öffentlichkeit und gründen im Februar 2021 ein Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: "Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit dem gemeinsamen Anliegen, die Freiheit von Forschung und Lehre gegen ideologisch motivierte Einschränkungen zu verteidigen und zur Stärkung eines freiheitlichen Wissenschaftsklimas beizutragen." Sie kritisieren, dass die im Grundgesetz Art 5 Absatz 3 verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre zunehmend eingeschränkt wird: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Auf Hochschulangehörige wird erheblicher Druck ausgeübt, was diese zur Selbstbeschränkung veranlasst. "Wenn Mitglieder der Wissenschaftsgemeinschaft aus Furcht vor den sozialen und beruflichen Kosten Forschungsfragen meiden oder sich Debatten entziehen, erodieren die Voraussetzungen von freier Wissenschaft. Eine solche Entwicklung wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit der Hochschulen und damit auf den Wissenschaftsstandort Deutschland und seine internationale Reputation aus." Das Anliegen des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit bekommt noch mehr Gewicht, wenn, wie auf welt.de am 07.02.2021 nachzulesen, das Bundesinnenministerium Wissenschaftler für Rechtfertigung von Corona-Maßnahmen einspannte. Ergebnis: "Gekaufte Wissenschaft" statt freier Wissenschaft bildete die Grundlage für das berühmt-berüchtigte "Panik"-Strategiepapier "Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen", in dem es einleitend heißt: "Das pandemische COVID-19-Virus ist für die Politik, Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland und Europa die größte Herausforderung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. " Demnach wäre "mit einem Worst-Case-Szenario von über einer Million Toten im Jahre 2020 – für Deutschland allein" zu rechnen. "Ein Expertenteam von RKI, RWI, IW, SWP, Universität Bonn/University of Nottingham Ningbo China, Universität Lausanne und Universität Kassel bestätigt diese Zahlen mit einem für Deutschland entwickelten Gesamtmodell." Siehe auch den Kommentar von Matthias Heitmann "Wer (sich) nicht (hinter)fragt, bleibt dumm. (Un-)Freiheit an Universitäten" und "Auch Professoren - Entlassung von 'Störenfrieden'" (Nachtrag vom 24.11.2024) Read the full article
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Diskutiert wurde in den Chats zum Beispiel der offene Brief, den Lehrende der Berliner Hochschulen unterzeichnet haben. Der Leiter der Kommunikation im Bildungsministerium schrieb dazu, es ginge "denen nicht um 'Wissenschaftsfreiheit', sondern um eine politisch bis radikale Haltung, die wir bekämpfen." Seine Empfehlung sei, eher "offensiv" vorzugehen. "Es gibt eine Fehlstellung, die sollte adressiert werden." Zuvor hatte sich die Ministerin geäußert, unter anderem mit dem Satz: "Man kann nicht erwarten, dass man alles sagen kann und dann keinen Gegenwind ertragen."
Woraufhin Roland Philippi, der jetzige Nachfolger von Döring, die problematischen Sätze schrieb, die schon im Spiegel veröffentlicht wurden: "Persönliche Meinung: Wenn sich dadurch eine Art informelle, 'freiwillige' und selbst auferlegte Antisemitismus-Klausel für unsere Förderung bei so manchen, verwirrten Gestalten etabliert (beispielsweise einen solchen Aufruf nun mal eben nicht zu unterzeichnen wg. Sorge um die Förderung), dann hätte ich jetzt ad hoc nichts dagegen…".
Sabine Döring schrieb Folgendes, und das kann man als Prüfauftrag verstehen, allerdings nicht im Sinne einer förderrechtlichen Prüfung: "Meine Vermutung ist, dass mit Blick auf Wissenschaftsfreiheit rechtlich eine Lücke besteht. Ich gehe dem mal nach."
[...]
#bettina stark-watzinger#sabine döring#roland philippi#statement von lehrenden an berliner hochschulen#israel#gaza
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Leises Grollen im Bildungsministerium – Zwischen Wissenschaftsfreiheit und politischen Manövern: Das ungeschriebene Protokoll der Sabine Döring @sabinedoering
Man stelle sich vor: Sabine Döring, ehemalige Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), spricht im Podcast über die Freiheit der Wissenschaft. Alles scheint ruhig, fast philosophisch. Doch unter der Oberfläche brodelt es. Denn in der realen Welt, weit abseits der podcastischen Gemütlichkeit, tobt im Ministerium ein kommunikatives Chaos, das an die großartigsten…
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Professor Hoeres: SPD-Abgeordnete hat Kulturkampf gegen die freie Wissenschaft begonnen
Tichy:»Würzburg. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner hat mit ihren Behauptungen im Bundestag, es gäbe eine rechte Unterwanderung der Universitäten und das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit sei ein neurechter Verein, der „gezielt rechtspopulistische Vorurteile an Hochschulen“ schüre, einen Kulturkampf gegen die freie Wissenschaft begonnen. Der Würzburger Historiker Professor Peter Hoeres, Mitglied des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, sagte dem Monatsmagazin Tichys Einblick: Der Beitrag Professor Hoeres: SPD-Abgeordnete hat Kulturkampf gegen die freie Wissenschaft begonnen erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TCGmkJ «
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#FDP auf #autoritärem #Pfad 🤬🧠���🤮
Der #Liberalismus der #Liberalen offenbart seinen #autoritären #Kern 🤬
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Popularklage gegen Bundeswehr-Fördergesetz
Schulen und Wissenschaft soll dem Frieden verpflichtet bleiben
Statt die Bildungskatastrophe in Deutschland anzugehen, hat Bayern - glücklicherweise bisher als einziges Bundesland - ein "Bundeswehr-Fördergesetz" beschlossen. Was dagegen spricht schreibt uns Dr. Rolf Gössner, der auch in der August Ausgabe von Ossietzky zur "Militarisierung des Bildungssektors per Gesetz" geforscht hat:
Nachdem der bayerische Landtag vor der Sommerpause ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr beschlossen hatte, - und alle Einwände dagegen einfach ignoriert hatte - kündigten die bayerischen Landesverbände von GEW und DFG-VK an, dagegen vor das Bayerische Verfassungsgericht zu ziehen. In der Vorbereitung der Klageschrift, die Mitte Dezember eingereicht werden soll, sind die Initiatorinnen bereits jetzt über die große Unterstützung der Popularklage überrascht.
Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern, stellt fest: "Ich denke, dass die Anzahl der Klägerinnen und Kläger deutlich macht, dass die im Gesetz vorgeschriebene Militarisierung von Schulen und Universitäten für bedeutende Teile unserer Gesellschaft nicht hinnehmbar ist. Ob schulisches Lehrpersonal oder Hochschulangehörige, Gewerkschaftsvertreterinnen, Juristinnen oder Organisationen der Friedensbewegung – bereits jetzt haben sich über 100 Klägerinnen und Kläger bei uns gemeldet!"
Thomas Rödl, Sprecher der DFG-VK Bayern, fügt hinzu: "Man muss kein Pazifist sein, um Zwangsmaßnahmen vonseiten der Bundeswehr und der Bayerischen Staatsregierung gegen die Wissenschaft abzulehnen. Mit unserer Popularklage gegen das sogenannte ‚Bundeswehrgesetz‘ bietet sich die Chance, aktiv und wirkungsvoll gegen die um sich greifende Militarisierung vorzugehen und die Bundeswehr in ihre Schranken zu weisen. Wir freuen uns über die bisherige Unterstützung und hoffen, es kommen noch einige Klägerinnen dazu.
Die Klagenden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ wollen mit ihrer Popularklage eine verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes anstoßen, da ihre Argumente gegen das Gesetz im Gesetzgebungsverfahren kein Gehör fanden.
Neben Gewerkschaftsvertretern von GEW, ver.di und IG-Metall, sowie der DFG-VK, gehören zu den über 100 KlägerInnen auch Künstler wie Konstantin Wecker und der Schauspieler und Musiker Michael Fitz. Unterstützt wird die Klage auch von Verbänden, wie den bayerischen und baden-württembergischen Landesverbänden der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), dem Bund für Geistesfreiheit, dem Münchner Freidenker Verband e. V., der deutschen Sektion der internationalen Katholischen Friedensbewegung Pax Christi, dem Verein Friedensmuseum Nürnberg e. V. und dem Verein zur Förderung von Friedensarbeit im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen e. V. sowie dem bayerischen Landesverband der Partei Die Linke.
"Mit unserer Popularklage wollen wir nachholen, was die Staatsregierung versäumt hat: Eine Antwort darauf zu geben, welchen Platz die Hochschulautonomie noch hat und auch die Gewissensfreiheit des Einzelnen, wenn Soldatinnen ins Klassenzimmer eingeladen werden", so die von den Klägerinnen und Klägern betraute Rechtsanwältin und langjährige ehemalige Landtagsabgeordnete Adelheid Rupp.
Mehr dazu bei https://www.gew-bayern.de/presse/detailseite/gew-grosse-unterstuetzung-der-popularklage-gegen-bundeswehr-foerdergesetz-vor-bayerischem-verfassungsgerichtshof und https://www.gew-bayern.de/themen/nein-zum-bundeswehrgesetz
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3DZ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8974-20241122-popularklage-gegen-bundeswehr-foerdergesetz.html
#Popularklage#Bundeswehrgesetz#Bayern#Schulen#Wissenschaftsfreiheit#kriegstüchtig#Militär#Bundeswehr#Aufrüstung#Waffenexporte#Drohnen#Frieden#Krieg#Friedenserziehung#Menschenrechte#Zivilklauseln
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Ort: KAS-Akademie, Tiergartenstraße 35, Berlin-Tiergarten
Datum: 1. Juli 2024 Beginn: 14:00 Uhr
Öffentliche juristische Fachtagung
Documenta 15, die Berlinale, diverse Ausstellungen und Performances mit antisemitischen Inhalten werfen immer wieder die Frage auf: Was muss der freiheitliche Staat aufgrund der Kunst-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit hinnehmen? Wo gibt es verfassungsrechtliche Spielräume für regulierendes Eingreifen? Muss der Staat auch antisemitische Inhalte finanzieren? Oder darf der Staat im Zuwendungsrecht die Mittelvergabe an Bedingungen binden, die gewährleisten, dass der Schutz der Menschenwürde, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Gedanke der Völkerverständigung zumindest nicht gefährdet werden?
Antisemitismus verstößt gegen den Schutz der Menschenwürde und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im II. NPD-Urteil festgehalten. Seit dem 7. Oktober 2023 nehmen die Anzahl und die Intensität antisemitischer Vorfälle in Deutschland massiv zu. Aber schon zuvor gab es immer wieder Diskussionen um Antisemitismus, Boykotte und Boykotteure von israelischen Künstler:innen und Wissenschaftler:innen in öffentlich finanzierten Einrichtungen.
Die Frage, ob der freiheitliche demokratische Staat, der dem Schutz der Menschenwürde verpflichtet ist, bei seiner Mittelvergabe an Dritte eine Selbstparadoxierung hinnehmen müsse, hat die Politik zuletzt bei der Parteienfinanzierung und dem Stiftungsfinanzierungsgesetz diskutiert.
Eine Auseinandersetzung über die rechtlichen Mittel gegen Antisemitismus und geeignete Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung sind wichtiger denn je. In mehreren Veranstaltungen sollen die rechtlichen Grundlagen im Kampf gegen Antisemitismus und die Möglichkeiten zu ihren Verbesserungen mit Praktiker:innen und Wissenschaftler:innen aus Antisemitismusforschung und -prävention, Rechtswissenschaft, Justiz und Politik analysiert und diskutiert werden.
Die juristische Fachtagung “Kein Geld für Antisemitismus?!” widmet sich dem Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrecht und diskutiert, welche Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf die Antisemitismusbekämpfung in diesen Rechtsbereichen existieren.
Bitte zur Veranstaltung hier anmelden
PROGRAMM
14:00 – 14:15
Grußworte
Dr. Felix Klein (Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus)
RA Daniel Botmann (Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland)
Dr. Andreas Jacobs (Konrad-Adenauer-Stiftung)
Volker Beck (Geschäftsführer Tikvah Institut)
14:15 – 14:35
Input 1: Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen des Zuwendungsrechts
RAin Dr. Hannah Rubin (Eichler Kern Klein Rechtsanwälte, Berlin)
14:35 – 14:55
Input 2: Staatliche Kunstförderung und Antisemitismus: Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen von Förderrichtlinien
Dr. Nina Keller-Kemmerer (Universität Gießen)
14:55 – 15:15
Input 3: Strategien gegen Antisemitismus in staatlich verantworteten Räumen. Grundrechtliche Bindungen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Prof. Dr. Hans Michael Heinig (Georg-August-Universität Göttingen)
15:15 – 15:35
Input 4:
Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin)
15:35– 15:55
Input 5: Antisemitismus als Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlung: Was sagt das Verfassungsrecht?
RA Dr. Patrick Heinemann (Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte, Freiburg)
15:55 – 16:15
Kaffeepause
16:15 – 16:35
Input 6: Grundrechtliche Grenzen bei vergaberechtlichen Entscheidungen?
Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz (Universität Würzburg)
16:35 – 16:55
Input 7: Erfahrungen aus Schleswig-Holstein
N.N. (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)
16:55– 17:15
Input 8: Das Gemeinnützigkeitsrecht als Trennlinie zu Demokratie-Feinden – inklusive Stolpersteinen
Stefan Diefenbach-Trommer (Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”)
17:15 – 18:00
Streitgespräch
moderiert von Frederik Schindler
Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin) [angefragt]
RA Dr. Patrick Heinemann (Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte, Freiburg)
18:15 – 18:30
Begrüßung
Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott (stellv. Vorsitzende Konrad-Adenauer-Stiftung)
18:15 – 20:00
Öffentliche Podiumsdiskussion
moderiert von N.N.
Gitta Connemann (MdB, CDU)
Dr. Thorsten Lieb (MdB, FDP)
Dr. Sergey Lagodinsky (MdEP, Grüne)
Martin Matz (MdA, SPD)
im Anschluss
Abendimbiss
Diese Veranstaltung ist Teil des Projekts „Jeda“.
Stand des Programmes: 24. Juni 2024
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Mir persönlich scheint der Olaf ja das größte Problem zu sein. Denn der ist der Einzige, der dem Treiben der FDP ein Ende setzen könnte. Aber was weiß ich schon.
Worum es geht:
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