#Treibhausemissionen
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Die klimaschonende Bodenplatte
„…Mit der Entwicklung einer neuen Hybrid-Bodenplatte leistet die Firma Glatthaar Keller einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Bauen. Durch die Verwendung von Faserbeton kann der Anteil von Stahl erheblich gesenkt und damit die CO2-Bilanz gegenüber bisherigen Bodenplatten entscheidend verbessert werden. Mit Kunststofffasern im Beton lässt sich der Stahlanteil um bis zu 60 Prozent reduzieren.…
#Alternative#Bodenplatte#CO2-Bilanz#Faserbeton#hybrid#Keller#Kunststofffasern#Nachhaltigkeit#Neubau#Stahlanteil#Treibhausemissionen
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» [...] Eine rasche Reduzierung der Treibhausemissionen sei der einzige Weg, um den Anstieg der globalen Temperaturen zu stoppen [...] «
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Sind die Klimaziele für Niedersachsen in Gefahr?
B.U.N.D. und Deutsche Umwelthilfe haben am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg feststellen lassen, dass die Bundesregierung gegen das 2019 von CDU und SPD beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz verstoßen.
Aufgrund der verfehlten Emissionssenkungsziele in den Sektoren Verkehr und Gebäude hätten die zuständigen Ministerien unter Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen müssen. Dies erfolgte jedoch nicht.
Erschwerend kommt in dieser Situation hinzu, dass das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Tagen die kreative Schuldenaufnahme der Bundesregierung zur Umgehung der von CDU und SPD sowie den Bundesländern 2009 etablierten Schuldenbremse als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hat. Für Niedersachsen bedeutet die Schuldenbremse, dass keine neuen Schulden für den Landeshaushalt aufgenommen werden dürfen.
In der Linken Niedersachsen ist man in großer Sorge, wie das norddeutsche Flächenland seine ambitionierten Klimaziele erreichen will, wenn die bisher eingeplanten Bundesmittel und Maßnahmen auf der Kippe stehen. Gemäß des eigenen Klimagesetzes soll das Ziel der Klimaneutralität immerhin bereits 2040 erreicht werden. Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß um 75 % im Vergleich zum Jahr 1990 gesenkt werden.
Für das klimafreundliche 49-Euro-Ticket zur Nutzung des ÖPNV fehlt weiterhin eine Übereinkunft zwischen Bundeländern und Bundesregierung zur Übernahme eventueller Mehrkosten ab 2024.
Die Finanzierung der zahlreichen Infrastrukturmaßnahmen im Schienenverkehr ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungeklärt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, aber auch das Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft muss finanziell auf neue Füße gestellt werden.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze unter anderem in den niedersächsischen Kommunen wird aktuell finanziell geprüft.
Das Stahl-Projekt Salcos für grünen Stahl in Salzgitter ist immerhin vorerst nicht gefährdet, weil bereits eine konkrete Zusage für eine Anschub-Förderung in Höhe von einer Milliarde Euro vorliegt, berichtet NDR.
Bei zahlreichen kostenträchtigen Maßnahmen, z. B. der Förderung für effiziente Gebäude, der Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Entlastung von Unternehmen beim EU-Emissionshandel oder der Förderung der Elektromobilität muss die finanzielle Standfestigkeit ernsthaft geprüft werden. Hier hat Die Linke darauf hingewiesen, dass auch die Bedürftigkeit eine Rolle spielen muss und vor allem einkommensschwache Haushalte zu unterstützen sind.
Weiterhin beurteilt Die Linke in Niedersachsen das umweltpolitische Engagement der Landesregierung mit Blick auf die eigenen Emissionsziele im Konkreten kritisch:
Die geplante Bohrung nach fossilem Erdgas vor Borkum wird von der Landesregierung weiter unterstützt. Die UNESCO hat bereits gewarnt, dass der Welterbe-Status des Wattenmeers damit in Gefahr gerät.
Bis in die 2040er Jahre können Moore in Niedersachsen noch abgebaut werden. Dringend erforderlich wäre für Die Linke eine zeitnahe Wiedervernässung von Moorkörpern. Immerhin stammen bis zu 20 % der niedersächsischen Treibhausemissionen laut dem Landwirtschaftsministerium aus Moorböden.
Niedersachsen strebt weiterhin ein ambitioniertes Straßenbauprogramm an, das unter anderen auch wesentlich durch Bundesmittel finanziert werden soll. Im Kontrast dazu steht die geringe finanzielle Unterstützung beim ÖPNV – hier stand das Bundesland 2022 bei der Pro-Kopf-Finanzierung sogar auf dem letzten Platz.
Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel des Bundes erwartet Die Linke in Niedersachsen nun zukünftig deutlich schwierigere Verhandlungen bei der finanziellen Ausgestaltung föderaler Aufgabenstellungen und bei Bundesprojekten, die in der Landesentwicklung einen wichtigen Posten ausmachen.
Positiv hervorzuheben ist aus umweltpolitischer Sicht, dass neben Klimaschutzprojekten auch für zahlreiche Aus- und Neubaumaßnahmen des Bundesfernstraßenplans in Niedersachsen demnächst vielleicht auch kein Geld mehr vorhanden sein wird und umweltfreundliche Alternativen endlich ernsthaft geprüft werden könnten.
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Ardagger - Frühstücksnews - Montag, 21.2.2022
Ardagger – Frühstücksnews – Montag, 21.2.2022
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Die KLIMAVERÄNDERUNG ist ein großen Zukunftsthema, das schon für viele Diskussionen gesorgt hat und auch noch sorgen wird! Eine Gruppe junger Wissenschafter hat jetzt ein sogenanntes “KLIMADASHBOARD” entwickelt und zeigt für alle Staaten der Welt und ihre Bürgerinnen und Bürger auf, in welchem Ausmaß jede und jeder einzelne zum…
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#3 Monate#Ausbildung#Betrug#Erkenntnisse#FF Kollmitzberg#Gedanken aus der Quarantäne#gemeinsam.sicher#Internetsicherheit#Klimadashboard#Kriminell#Ländervergleich#Presseüberblick#Quarantäne#Rückschau#Treibhausemissionen
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Green Value SCE Genossenschaft zu den Chancen grüner Technologien für die Industrie
Green Value SCE Genossenschaft zu den Chancen grüner Technologien für die Industrie
Studie des Maschinenbauverbands VDMA und Boston Consulting bestätigt hohes Potenzial
Suhl, 27.07.2020. „Wie andere Industrien auch, beschäftigt sich der Maschinen- und Anlagenbau mit den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Hierzu hat der Maschinenbauverband VDMA nun gemeinsam mit der Beratungsfirma Boston Consulting Group eine Studie vorgelegt“, erklären die Verantwortlichen der europäischen…
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#Genossenschaft#Green Value SCE#Industrie#Klimaschutz#Klimaschutzaspekte#Maschinenbaubranche#ökologisch#Treibhausemissionen#treibhausgas-emissionen#Wasserstoffwirtschaft
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CO2 Emissionen im Verkehr steigen ungebremst
Unionsrecht: Klimaschutz-Vorgaben müssen einklagbar sein
Eine personifizierte Schuld trägt sicher der FDP Verkehrsminister Wissing, der bisher alle eventuell sinnvollen Maßnahmen verhindert hat. Selbst eine für alle kostenlose Maßnahme wie ein Tempolimit kam für ihn nicht infrage. Der Anteil der Gesamtemissionen von CO2 des Straßenverkehrs ist auf 20% gestiegen, 2010 waren es noch 16,4%. Trotz immenser Mittel für den Straßenbau werden im Mittel von den Autofahrern seit Jahren pro Tag 60 bis 70 Minuten für ihre Fahrten benötigt. Es gibt auf diesem Irrweg keinen Fortschritt.
Der FAZ Wirtschaftsblog findet deshalb noch weitere Schuldige und das sogar in einem Maße, dass der Artikel von Jonathan Siebert mit den Worten endet:
Ein deutsches Rechtsgutachten von 2021 hält den “Bedarfsplan Straße” für unionsrechtswidrig. Es könnte sich also auch in Deutschland lohnen, anstatt Bilder mit Suppe zu beschmutzen und sich auf Straßenkreuzungen zu kleben, die Gerichte anzurufen.
Dabei verweist der Artikel auf andere Länder in denen z.B. ein englischen Gerichts 2020 die Festlegungen des Pariser Abkommens für die Verkehrsplanung als einschlägig erklärte. Und sofort - na ja, nachdem alle Instanzen durchgefochten wurden, vielleicht hilft solange doch auch das Festkleben - müsste folgendes insbesondere in der Verkehrsplanung berücksichtigt werden (alles Zitate aus dem Artikel von Jonathan Siebert):
Man plant für mehr Verkehr und bekommt ihn aufgrund dieser Planungen auch. Also "Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten".
Seit 1950 haben sich die pro Person gefahrenen Kilometer nahezu verzehnfacht.
Mobilitätsformen wie Carsharing und (abrufbarer) öffentlicher Nahverkehr, die den Bedarf an Personenkraftwagen dämpfen könnten, werden nicht berücksichtigt.
Kostensteigerungen von 20 bis 50 Prozent [im Bau] seien keine Ausnahme, was die Planung eigentlich berücksichtigen sollte, wenn sie eine Abwägung von Kosten und Nutzen vornimmt.
Der Bundesrechnungshof hat in diesem Sinne die Verkehrsplanung des Bundes und der Länder mehrfach kritisiert.
Im März dieses Jahres kritisierte der Bundesrechnungshof, dass bei fast allen Klimaschutzmaßnahmen des Bundes Vorgaben dafür fehlen, wie viele Treibhausemissionen damit eingespart werden sollen.
Eigentlich hatten die Grünen uns ein anderes Vorgehen versprochen!
Als Fazit empfiehlt der Autor die Einführung eines Studienfachs “Politische Kosten-Nutzen-Rechnung” - und dann bitte mit der Einbeziehung und Abwägung aller entstehenden Kosten!
Mehr dazu bei https://blogs.faz.net/fazit/2022/11/20/der-verkehrte-verkehr-12951/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3r3 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8223-20221127-co2-emissionen-im-verkehr-steigen-ungebremst.htm
#Umwelt#Klima#CO2#Kfz#Auto#Verkehr#Planung#Rechnungshof#Verhaltensänderung#Verbraucherschutz#Transparenz#Informationsfreiheit#klimaneutral
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Neue Nachricht von https://know-now.de/shop/unternehmensfuhrung/aufsichts-und-kontrollpflichten/richtlinie-umweltschutz-vorlage/
Richtlinie Umweltschutz Vorlage
Diese Vorlage für die Implementierung einer Richtlinie Umweltschutz gibt Unternehmen eine Orientierung, welche Aspekte eine Umweltrichtline enthalten sollte, um die Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen.
Eine Richtlinie Umweltschutz hilft die Umweltstrategie zu kommunizieren
Typischerweise ist unternehmerisches Handeln im Bereich des Produkt- und Leistungsangebots nicht ohne Verbrauch natürlicher Ressourcen möglich. Ein Schwerpunkt der Bestrebungen eines Unternehmens muss somit auf der Förderung der Nachhaltigkeit bei der Nutzung dieser Ressourcen liegen. Wichtig sind folglich Zielsetzungen, um ein Unternehmen auf diesem Weg weiter voranzubringen. Ziele zur Substitution endlicher Ressourcen sind dabei ein wichtiger Schritt. Die Verbringung von nicht vermeidbaren Industrie- bzw. Gewerbeabfällen in den Recyclingkreislauf hilft zusätzlich den Rohstoffbedarf zu senken. Eine Einsparung fossiler Energien ist also zwingend, um die Treibhausemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel zu begegnen. Nur bei entsprechender Kommunikation dieser Maßnahmen im Unternehmen, erhalten die Beschäftigten eine Orientierung und unterstützen deren Umsetzung.
© Know-NOW GmbH
Die Richtlinie Umweltschutz Vorlage hat das Ziel umweltgerechtes Handeln zu belegen
Eine Unternehmensrichtlinie zum Umweltschutz soll umweltgerechtes Handeln aufzeigen und belegen. Zum einen erfolgt eine Kommunikation der Umweltaspekte nach innen, an die Beschäftigten des Unternehmens. Zum anderen informiert eine Richtlinie Umweltschutz nach außen, interessierte Parteien über die Absichten des Unternehmens und die spiegelt das Bekenntnis des Unternehmens wider. Viele Kunden fordern mittlerweile von ihren Lieferanten, dass diese eine dezidierte Grundsatzerklärung zum Nachweis einer Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Umweltschutz als Richtlinie formulieren. Damit soll die Bedeutung des Umweltschutzes und damit der Stellenwert im Unternehmen erhöht werden.
Diese Unterstützung leistet die Vorlage für eine Umweltschutzrichtlinie
In bestimmten Branchen, wie zum Beispiel in der Automobilindustrie, werden Lieferanten bereits einem Rating in Hinsicht der Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen unterzogen. Eine Umweltrichtlinie ist folglich für ein positives Rating eine grundlegende Voraussetzung. Diese Vorlage greift die zu thematisierenden Aspekte auf und bietet beispielhafte Formulierungen zu den folgenden Themenbereichen an:
Vorwort für eine Umweltrichtlinie
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Treibhausgasemissionen und Luftqualität
Management natürlicher Ressourcen
Abfallvermeidung und Abfallentsorgung
Im Sinne von „see something“ = „say something“ erhalten die Beschäftigten somit eine Orientierung, in welchen Situationen Sie somit aktiv werden sollten, um auf Verstöße gegen diese Richtlinie aufmerksam zu machen.
Die Formulierungen in dieser Vorlage geben den Nutzern eine allgemeine Orientierung, die an das eigene Unternehmen anzupassen ist. Auch hierfür finden Sie eine Anleitung, worauf bei der Ergänzung mit eigenen Texten bzw. Textmodulen unbedingt zu achten ist.
Sie finden dieses Produkt auch im Vorteilspaket Unternehmensrichtlinien Vorlage.
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"Koordinierungsgruppe Klimaschutz": Lkw-Maut für Landesstraßen
CDU und CSU wollen zur Reduzierung von Treibhausemissionen und zur Verbesserung des Klimaschutzes auf Landes- und Kommunalstraßen eine Lkw-Maut einführen. Diesen Vorschlag hat der Vorsitzende der "Koordinierungsgruppe Klimaschutz" und stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Andreas Jung gemacht, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ. https://newsburger.de/koordinierungsgruppe-klimaschutz-lkw-maut-fuer-landesstrassen-115560.html
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VW muss mehr E-Autos verkaufen
VW muss mehr E-Autos verkaufen
Heute, bei der Durchsicht meines RSS Feeds bin ich über einen Golem-Artikel gestossen, dessen Überschrift mein Interesse weckte. Diese lautete:
VW muss 600.000 E-Autos extra pro Jahr verkaufen
Quelle: Golem.de
Hintergrund bzw. Ursache für diese Aussage ist der CO2-Plan der EU, der vorsieht, dass Autohersteller ihre Treibhausemissionen bis 2030 um 37,5 Prozent senken müssen. Soweit der Plan.
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Umweltklage gegen die EU - „Die Emissionen müssen auf Null gefahren werden“
Neuer Beitrag veröffentlicht bei https://melby.de/umweltklage-gegen-die-eu-die-emissionen-muessen-auf-null-gefahren-werden/
Umweltklage gegen die EU - „Die Emissionen müssen auf Null gefahren werden“
Herr Winter, Sie vertreten zehn Familien, die die EU verklagen. Was genau hat es denn mit der Klage auf sich? Es gibt viele Familien, die bereits jetzt unter den Folgen des Klimawandels leiden. Die Kläger gehören dazu. Sie besitzen mittelständische Unternehmen in der Landwirtschaft oder im Fremdenverkehr. Die Familien fordern, dass die Europäische Union ihre Klimapolitik verstärkt. Das gesetzte Ziel zur Reduktion von Treibhausgasen soll nachgebessert und verschärft werden. Bis jetzt will die EU die Emission von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Das ist für die klagenden Familien viel zu wenig. Denn es verbleiben 60 Prozent, die der Atmosphäre emittiert werden.
Wie viel Prozent sollten es sein? Nach der Regel, dass Schaden vermieden werden muss, müssten die Emissionen auf Null gefahren werden. Denn die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre ist bereits jetzt so hoch, dass Schäden eintreten.
Null Prozent sind jetzt aber eine drastische Forderung. Das stimmt. Aber selbst wenn man die 2-Grad-Grenze des Pariser Klimaabkommens als zulässige Belastung hinnimmt, müssten die Emissionen bis 2030 immer noch um 80 Prozent gesenkt werden. Das bedeutet natürlich einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaftsabläufe und den Konsum. Bei solch drastischen Eingriffen muss man immer auch die Gegeninteressen berücksichtigen. In den verbleibenden zwölf Jahren werden wir den Ausstoß nicht so radikal verringern können. Man muss die Emissionen jedenfalls aber soweit verringern, wie es technisch und ökonomisch machbar ist
Die Formulierung ist aber sehr schwammig und bietet viel Spielraum an Interpretation. Ja, aber was die EU bisher tut, ist lediglich eine grobe Abschätzung. Sie nimmt sich dieses 40 Prozent-Ziel und beurteilt das unter dem Kostenfaktor für die Wirtschaft. Der Maßstab sind hierbei die Einbußen im Bruttosozialprodukt (BIP). Es wird aber nicht gesagt, wie viel eigentlich ökonomisch möglich wäre. Geht man aber die einzelnen Emmisionsquellen durch, sieht man, dass viel mehr möglich ist. In der Klage haben wir dafür auch einzelne Expertisen vorgelegt. Diese Gutachten wurden teilweise übrigens sogar im Auftrag der Kommission angefertigt. Die Gutachter gehen davon aus, dass ein Reduktion von 50-60 Prozent machbar wäre. Auch da ist aber vieles noch nicht berücksichtigt.
Wie meinen Sie das? Man könnte durch Reduktion des CO2-Ausstoßes die Kosten des Klimawandels reduzieren. Kosten von Schäden und Anpassungsmaßnahmen könnten so vermieden werden. Da geht es dann zum Beispiel um Landverluste durch Trockenheit beziehungsweise Überschwemmungen und um Bewässerung bespielsweise Deicherhöhungen oder ähnliches. In den bisherigen Berechnungen der Kosten des Klimaschutzes ist das nicht einkalkuliert, man konzentriert sich hier auf die Kosten der Emissionsreduktion. Diese Kosten würden durch die Vorteile der Schadensvermeidung weitaus aufgehoben werden.
Gerd Winter
Erstmals klagen nicht nur Familien aus der EU vor dem Europäischen Gericht, sondern auch eine Familie von den Fidschi Inseln und eine aus Kenia. Ist das überhaupt zulässig? In dieser Hinsicht ist unsere Klage innovativ. In der Tat sind ja auch Familien in Kenia und Fidschi von Emissionen aus den Industrieländern betroffen und damit auch vom Klimawandel. Unsere europäischen Grundrechte müssen auch für sie gelten. Das ist juristisch nicht ausgefochten und Neuland. Aber wir versuchen, das Gericht davon zu überzeugen.
Statt Schadensersatz für die Schäden fordern Sie härtere Maßnahmen zur CO2-Reduktion. Wieso? Die Kläger haben natürlich jetzt schon ökonomische Schäden, die sie geltend machen könnten. Ihnen ist aber mehr daran gelegen, dass sie in Zukunft weiter wirtschaften können. Das lässt sich nicht mit Geld, sondern nur mithilfe von Maßnahmen zum Klimaschutz selbst erreichen. Unserer Familie von den Fidschi Inseln können sie mit Geld helfen, damit sie aufs Festland ziehen. Aber das ist doch nur ein Notnagel. Natürlich möchte sie gerne in ihrer Heimat bleiben. Wir müssen an der Quelle ansetzen und das Klima selbst erhalten.
Sie sagen, dass die Kläger jetzt schon ökonomische Schäden durch den Klimawandel haben. Aber wo hört denn natürliches Wetter auf, und wo fängt das von Menschen verursachte Klima an? Lässt sich das überhaupt messen? Also an sich sind die Schäden durchaus nachweisbar. Einem Lavendelbauern in Frankreich, einer der Kläger, sterben beispielsweise die Pflanzen weg. Unter hohem Kostenaufwand muss er bewässern. Mit Wasser, dass eigentlich sehr knapp und teuer ist. Die Einbußen der vergangenen Jahre setzen wir dann in Verbindung zum Temperaturanstieg. Den vergleicht man wiederum mit der Zunahme von Emissionen. Der zweite Ansatz ist, dass wir Expertisen über die Regionen einholen, in denen die klagenden Familien leben. Die Gutachten untermauern die subjektive Erfahrung der Kläger mit wissenschaftlichen Belegen. Das Ausbleiben von Regen dort kann tatsächlich auf den Klimawandel zurückgeführt werden und nicht auf das normale Auf und Ab des Wetters.
Die Erderwärmung ist ein globales Problem – mit globalen Verursachern. Wieso verklagen Sie da ausgerechnet die EU? Es gibt bereits eine Reihe von Klagen gegen verschiedene Staaten. So zum Beispiel in Belgien, den Niederlanden, den USA, Australien, auf den Philippinen und so weiter – es ist inzwischen eine weltweite Bewegung. Unsere Klage ist in gewisser Weise neu, weil wir mit der EU eine Ebene höher gehen. Natürlich könnten die geschädigten Familien auch die USA, China und Russland verklagen, aber man sollte sich nicht übernehmen. Wir gehen es erstmal hier an. Geht die EU auf uns ein und führt härtere Auflagen ein, könnte unser Beispiel in anderen Staaten Schule machen.
Es wäre also kein bloßes Symbol-Urteil? Nein, denn wir fordern, dass die EU ihre Treibhausemissionen effektiv reduziert. Selbst wenn wir letztlich verlieren, trägt die Klage Argumente in die öffentliche Debatte, dass Klimaschutz nicht lediglich willkürliche Politik, sondern grundrechtliche Verpflichtung ist, und dass die Gerichte als Hüter der Grundrechte dies durchsetzen müssen.
Was sind denn die nächsten Schritte? Die Klage ist eingereicht. Das Parlament und der Rat als EU-Gesetzgeber haben zwei Monate Zeit, um auf zu antworten. Darauf werden wir antworten, und Parlament und Rat können sich dazu erneut äußern. Dann wird das Gericht entscheiden. Es kann die Frage der Zulässigkeit von der Begründetheit der Sache trennen. Zulässigkeit bedeutet, die Kläger müssen nachweisen, dass sie individuell betroffen sind. Das wird jedoch sehr eng als „exklusiv betroffen“ interpretiert. Da setzen wir juristisch an und sagen, dass das anders als bisher gefasst werden muss.
Solche Klagen können sich ja sehr lange hinziehen. Wann kann man mit einem Urteil rechnen? Trennt das Gericht diese Zulässigkeitsfrage von der Sache selbst, können wir innerhalb eines Jahres mit einer Entscheidung rechnen. Aber beide Parteien können in Berufung gehen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das kann nochmal Monate kosten. Ein endgültiges Urteil über die Zulässigkeit der Klage steht also wahrscheinlich erst in zwei Jahren. Widmet sich das Gericht dann der Sache selbst, werden weitere ein bis zwei Jahre ins Land gehen. Eigentlich können wir uns diese lange Zeit nicht leisten, weil immer weiter Treibhausgase emittiert werden. Wir hoffen deshalb, dass sich das Gericht zügig mit dem Fall befasst.
Nun klagen zehn Familien und ein Verband. Wer kommt da für die Prozesskosten auf? Wir haben glücklicherweise den Umweltverband „Protect the Planet“ hinter uns, der die Verfahrenskosten trägt. Die Kosten sind allerdings sowieso relativ gering. Der englische Bevollmächtigte und ich arbeiten pro bono, die Anwältin zu Selbstkosten. Das Gericht selbst nimmt keine Gerichtskosten. Die naturwissenschaftlichen Expertisen kosten etwas, aber auch das hält sich alles im Rahmen.
Wenn Sie pro bono arbeiten, was war für Sie der Anreiz, sich an dieser Klage zu beteiligen? Ich tue das im Interesse meiner sechs Enkel. Wenn ich über deren Zukunft nachdenke, mache ich mir Sorgen. Sie werden nicht mehr in den angenehmen klimatischen Bedingungen wie wir leben. Das ist für mich das wichtigste Motiv. Aber natürlich werden nicht nur die Menschen leiden, sondern auch die Biodiversität und damit die Schönheit dieser Welt. Ich bin Pensionär und kann in diese Klage meine gesamte Erfahrung einbringen. Allein auf die Vorbereitung habe ich fast zwei Jahre verwendet. Die Gesellschaft hat mich als Professor jahrelang bezahlt, jetzt möchte ich etwas zurückgeben.
Gerd Winter ist seit 1973 Professor für öffentliches Recht und Rechtssoziologie im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen. 2008 wurde er pensioniert und ist seit dem Forschungsprofessor an der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht, welche er 1994 gegründet hat.
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Freizeitbad Tauris: Außenbecken der Badelandschaft wieder in Betrieb
Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten an der Technik des Außenbeckens der Badelandschaft steht dieses seit einigen Tagen wieder für den öffentlichen Badebetrieb zur Verfügung. Vor Ort ließen sich der Erste Beigeordnete der Stadt Mülheim-Kärlich, Albert Weiler, der Geschäftsführer des Betreibers Aquapark, Philipp Quell, vom Betriebsleiter Horst Werner (v. r. n. l.) über die Arbeiten informieren. Die Maßnahme, die auch zu einer Senkung der Treibhausemissionen führt, wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesumweltministerium gefördert.7
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Wie Elektromobilität in Kalifornien gefördert wird
Kalifornien will bis 2025 anderthalb Millionen Elektroautos auf die Straße bringen. Die ehrgeizige Zahl ist Teil der Strategie des US-Bundesstaates, seine Treibhausemissionen bis 2030 um 40 Prozent zu senken. Im Moment sind etwa 340.000 E-Fahrzeuge in Kalifornien zugelassen, doch schon jetzt wird fast jedes zweite Elektroauto in den USA dort verkauft. Die kalifornische Regierung lässt sich eine…
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Stromspeicher sollen in Kalifornien schneller verbreitet werden
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Kalifornien hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt. Bis 2030 sollen die Treibhausemissionen im Vergleich zu 1990 um 50 Prozent sinken, ein wichtiges Element dabei sind erneuerbare Energien. Der kalifornische Gouverneur Jerry Brown hat nun vier neue Gesetze auf den Weg gebracht, die die Verbreitung von Stromspeichern beschleunigen sollen. Beispielsweise werden Energieversorger verpflichtet in…
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