Tumgik
#Krankenfahrstühlen
berlinverkehr · 3 months
Text
Mitnahmeverbot für E-Tretroller, aus Senat
19.06.2024 Frage 1: Wieviel Vorfälle mit #brennenden oder #Rauch entwickelnden #Elektrokleinstfahrzeugen (bitte aufteilen nach E- #Tretrollern, E-#Bikes, #Krankenfahrstühlen) gab es bei der BVG und der S-Bahn in den Jahren 2021, 2022, 2023? (bitte aufteilen nach den einzelnen Verkehrsmitteln) Antwort zu 1: Dem Senat sind keine Vorfälle bekannt. Continue reading Mitnahmeverbot für…
0 notes
dasmieterforum · 4 years
Text
Hausratversicherung Vermieter und Mieter?
Tumblr media
Gibt es eine Hausratversicherung für Mieter? Neben der privaten Haftpflichtversicherung, ist die Hausratversicherung für mich die zweit wichtigste Versicherung, die man haben sollte! u.a. sind diese - u.v.w.m. -  Leistungen in einer guten Hausratversicherung enthalten: Überspannungsschäden Elementarschäden Diebstahl von Kinderwagen und Krankenfahrstühlen ohne Nachtzeitklausel Rückstauschäden Keine Anrechnung einer etwaigen Unterversicherung bei Schäden Grobe Fahrlässigkeit - Herbeiführung des Versicherungsfalles Mieterbund sagt dazu: Hausrat- und Haftpflichtversicherung auch für Mieter sinnvoll! Fragen? Kein Problem:) Kommentar schreiben! Read the full article
0 notes
bag-out · 5 years
Text
Übernachten in der Natur
Tumblr media
Für viele ist es ein Traum, für andere ein Unerreichbares Abenteuer. Ist es eigentlich einfach so möglich in der Natur zu Übernachten, was muss ich denn eigentlich beachten? So oder so ähnlich habe ich auch angefangen meine Abenteuer oder die Übernachtung in der Natur zu Planen. Muss man bestimmte dinge beachten oder kann jeder raus wie er es will? Es gibt also viele Fragen und ich hoffe ich kann euch diese auch gleich beantworten. Beginnen wir mit dem Thema was muss ich Beachten, wenn ich in der Natur Übernachten möchte.
Was muss ich zum Übernachten in der Natur beachten?
Zum einen ist es erstmal wichtig zu wissen wo möchte man übernachten? Ist man eher für den Wald oder die nächste Wiese das Flussufer? Zum übernachten in den Wald ist es wichtig die Bestimmungen zu kennen, diese sind im Landeswaldgesetz zu finden, dazu muss man beachten das diese Bundesland abhängig sind. Jedes Bundesland hat hier sein eigene Gesetze und Bestimmungen. In Nordrhein Westfalen ist es so oder so ähnlich geregelt. Betreten den Wald betreten im Sinne des § 2 (Fn 42) Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
§ 2 (Fn 42) Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen. (2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen. (3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde. (4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht. Hier kannst du es nach Lesen>> Es bedeutet wird dürfen also in den Wald zur Erholung und Entspannung. Es gibt aber ein Gesetz das auch das Betreten des Waldes Verbieten kann! Das ist unter dem § 3 (Fn 40) Betretungsverbote (Zu § 14 Bundeswaldgesetz) zu finden.
§ 3 (Fn 40) Betretungsverbote (Zu § 14 Bundeswaldgesetz) zu finden.
(1) Verboten ist das a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten, b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen, c) Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird, d) Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Wald und e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald, soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist, gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. (2) Zum Schutz von Forstkulturen, Saatkämpen und Pflanzgärten sind Eingatterungen zulässig; bei Flächen von mehr als 10 ha Größe bedarf es der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. Für die Genehmigung, die Kennzeichnung der eingegatterten Flächen und die Beseitigung ungenehmigter Eingatterungen gelten die Vorschriften über das Sperren von Waldflächen (§ 4 Abs. 2 bis 5). (3) Eingatterungen aus waldfremden Materialien sind mit dem Wegfall des Schutzzweckes von dem Waldbesitzer unverzüglich zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, gilt § 4 Absatz 5 entsprechend. Hier kannst du es nach Lesen>> Weiter geht es mit der Brennenden Frage, was ist mit Feuer?
§ 47 (Fn 33) Waldgefährdung durch Feuer
(1) Im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig. Die Forstbehörde kann auf Antrag eine Befreiung von dem Verbot erteilen. (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für 1. den Waldbesitzer und die Personen, die im Wald oder auf den angrenzenden Grundstücken beschäftigt werden, 2. Personen, die aufgrund sonstiger Vorschriften zulässige oder behördlich angeordnete oder genehmigte Maßnahmen durchführen und 3. die zur Jagdausübung Berechtigten sowie die Imker während der Ausübung ihrer Tätigkeit. (3) Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden. Dies gilt nicht für den in Absatz 2 genannten Personenkreis. Hier kannst du es nach Lesen>> Den Gesamten Gesetzestext könnt Ihr hier nach Lesen >> Das wäre ja erst einmal das Wichtigste zum Wald, werfen wir doch mal einen Blick auf die Wiesen, wie ist es da geregelt! Dazu gibt es einen Ausführlichen Beitrag auf Bergfreunde.de. Die oben Aufgeführten Gesetze sind Bestimmungen des Land NRW! Da wir ja nun das Wesentliche schon mal erklärt haben, kommen wir zum nächsten Punkt.
Was benötige ich um in der Natur zu Übernachten?
Bei dieser Frage wird es Unterschiedliche Meinungen geben, ich kann euch also nur meine Antwort darauf geben. Es ist von Person zu Person Unterschiedlich wie sie schlafen möchte. Die einen mit Isomatte auf dem Boden, im Zelt, im eigen gebauten Unterschlupf oder in der Hängematte. Ich Persönlich schlafe gern in der Hängematte, es ist für mich entspannter. Ihr solltet für euch einfach mal eine Nacht Testen, was euch am besten gefällt. Ihr benötigt einen Schlafsack, Nahrung und eine feste Feuerstelle (Gaskocher). Einen Topf, Wasser, je nach dem was Ihr Vorhabt ein Messer und Feuerstahl oder Feuerzeug. Eventuell Tee den ihr euch zubereiten könnt, wenn ihr mit der Natur noch nicht so vertraut seit. Je nach dem wo ihr schlaft eine Isomatte, für die Hängematte so wie ich sie verwende ist eine Wolldecke als Untergrund Ausreichend.
Tumblr media
Auch im Selbstgebauten Unterschlupf sollte man auf eine Isomatte und Decke als Unterlage nicht verzichten. Auch hier kommt es auf die Wetterlage an. Dazu natürlich einen Rucksack um alles Transportieren zu können. Kommen wir nun zur Platzwahl.
Welcher Platz ist geeignet?
Auch hier kommt es wieder auf jeden persönlich an. Ich wähle meine Plätze immer so aus, das diese gut Versteckt sind und nicht zu nahe am Waldweg. Da ich eine Hängematte bevorzuge, muss ich natürlich darauf achten das Bäume da sind. Sicher könnte ich mir auch ein Gestell bauen, es ist aber einfacher und Stabiler Bäume zu haben. Möchte man sich einen Unterschlupf Bauen, kommt es darauf an, was man vorhat. Es sollte also genügen Baumaterial in der Umgebung liegen. Die Größe eures Unterschlupf sollte für euch reichen aber auch nicht größer sein. Er soll euch ja vor Regen schützen und ihr müsst diesen Warm bekommen. Wichtig ist auch, baut euren Unterschlupf so, das ihr diesen ohne Probleme wieder zerlegen könnt. Verwendet keine Nägel oder schrauben, wenn ihr dafür keine Genehmigung habt eine Festehütte zu bauen! Ich hoffe ich konnte euch ein klein wenig helfen. jedoch habe ich noch eine Bitte an euch, wenn ihr in der Natur Übernachtet nehmt bitte euren Müll wieder mit!
Wichtig!
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, es ist ein Hinweis zum Übernachten in der Natur! Read the full article
0 notes