#Kanalanschluss
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Nervenschonend bauen
„…Die Mörtelmaschine röhrt, die Kreissäge kreischt: Wer eine Baustelle vor der eigenen Haustür hat, muss angesichts der Lärm- und Schmutzbelastung gute Nerven haben – meist über Monate. „Gerade bei innerörtlichen Baulücken belastet der konventionelle Hausbau die ganze Straße“, sagt Holger Kühne, Prokurist der Dennert Raumfabrik, die Häuser aus Beton in Modulbauweise produziert. Das bietet laut…
#Bauen#Baumaterial#Baustelle#Baustoffreste#Beton#Fundament#Gebäudeteile#Hausbau#Kanalanschluss#Modulbauweise#Mörtel#Nervenschonend
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NEUER ASPHALT FÜR DIE THINGSTRASSE
Kreuzung An der Hunsebeck wird gesperrt.
Hattingen- Die Umgestaltung der Thingstraße in Welper schreitet voran. Ein Teil der Baumaßnahme: Der Umbau des Kreuzungsbereiches An der Hunsebeck mit Kanalanschluss- und Asphaltierungsarbeiten. Los geht es ab Montag, 27. März. Außerdem werden im Zuge der Arbeiten die Mittelinseln entfernt. Der bereits vorhandene Zebrastreifen, der ein sicheres Queren der Straße An der Hunsebeck ermöglicht,…
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Bochum: Ärger im Paradies
Graben quer durch Schrebergarten Ein langer Graben durchquert eine Kleingartenanlage in Bochum – für den Kanalanschluss der Lauben. Doch seit Mai 2021 ist nichts mehr passiert. Read the full article
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Worauf du bei einem Teichfilter achten solltest
Wer einen Gartenteich anlegt, hat meist klare Vorstellungen von einem gesunden Teich mit klarem Wasser, munteren Fischen und dekorativen Pflanzen, mit vielleicht einem Sitzplatz daran, einem plätschernden Bachlauf und einem oder zwei Dekorationsgegenständen. Das böse Erwachen kommt, wenn Herbstlaub auf der Oberfläche schwimmt und Rohre, überschüssiges Fischfutter das Wasser trübt, die Pflanzen vor sich hin faulen und Algen für eine grüne statt klare Färbung sorgen.
Ein Teichfilter kann helfen, das Problem zu beseitigen. Wir zeigen dir, worauf du beim Teichfilter achten solltest:
Warum braucht man eigentlich Teichfilter?
Natürlich kann man sich fragen, warum ein Teichfilter oder auch eine Pumpe überhaupt nötig sind. Schließlich gibt es soundsoviele Teiche, Tümpel und Seen in der Natur, die ohne beides auskommen.
Dazu sind zwei Sachen zu bedenken: Erstens pendelt sich auf Dauer in der Natur eben ein Gleichgewicht ein. Auch in deinem Gartenteich wird sich irgendwann ein Gleichgewicht einpendeln. Die Frage ist nur, ob das Gleichgewicht so aussieht, wie du es haben willst. Ein Moorteich mit seinem sauren Wasser ist ein sehr interessantes Biotop – aber deine Goldfische werden dort vermutlich nicht gedeihen.
Koi reagieren sehr empfindlich auf schlechte Wasserqualität und benötigen eine besonders gute Filterung.
Natürliche Teiche sind außerdem meistens deutlich größer als Gartenteiche. Daher sind sie unempfindlicher Veränderungen und Einflüssen von außen gegenüber. Sie sind einfach stabiler in ihrem Zustand. Und die Natur hat Zeit. Viele Jahre. Du selber willst wahrscheinlich von Anfang an deinen Gartenteich genießen wollen.
Du willst also innerhalb kurzer Zeit in deinem Teich ein Gleichgewicht erreichen, das dein Wasser klar und deine Pflanzen und womöglich Fische gesund hält. Dazu brauchst du Hilfsmittel, meistens eine Pumpe und einen Teichfilter.
Wie funktioniert ein Teichfilter?
Was die Pumpe tut, ist klar. Sie wälzt das Wasser um und versorgt es dabei mit Sauerstoff. Aber wie funktioniert eigentlich ein Teichfilter? Ein Teichfilter oder eine Teichfilteranlage ist eine von Wasser durchflossene Einheit, die durch mechanische Filter oder Filterbakterien oder eine Kombination Verunreinigungen aus dem Wasser herausfiltert. Das Wasser kann durch die Schwerkraft oder durch eine Pumpe durch den Filter laufen. Die mechanischen Komponenten können so unterschiedliche sei wie Kiesschichten oder Matten. Zusatzelemente wie UVC-Bestrahlung sind je nach Situation ebenfalls sinnvoll. Häufig ist ein Teichfilter Set aus der Kombination der verschiedenen Komponenten aufgebaut. Das Wasser durchläuft den Filter und wird dabei gereinigt. Damit die Wirkung für den Teich ausreichend ist, muss der Filter auf die Größe und den Verschmutzungsgrad des Teichs ausgelegt sein.
Was sind die häufigsten Teichfilter-Typen?
Druckfilter
Ein Druckfilter funktioniert mit einer starken Pumpe, die das Wasser durch den Filter pumpt. Dort wird es gesäubert und erreicht mit Hilfe eines Schlauchs auch höher gelegene Punkte. Daher kann mit einem Druckfilter auch gut ein kleiner Wasserlauf oder eine Wassermühle betrieben werden.
Durchlauffilter
Durchlauffilter arbeiten ohne hohen Wasserdruck, daher sind sie sehr energiesparend. Wenn der Filter über der Wasseroberfläche steht, zum Beispiel am Teichrand, pumpt eine Pumpe das Wasser auf diese Höhe hoch, es wird im Filter gereinigt und fließt in den Teich zurück. Wird der Durchlauffilter unter der Wasseroberfläche aufgebaut und das Wasser nur durch die Schwerkraft eingespeist, nennt man das ‚Schwerkraftmodell’ oder ‚Gravitationsmodell’. Durchlauffilter sind leicht zu bedienen und robust.
Unterwasserfilter
Unterwasserfilter bekommen ihren Platz am Teichboden in der Mitte des Teichs. Sie sind klein und unauffällig und platzsparend, haben jedoch nur eine geringe Durchflussmenge. Sie können also nur sehr kleine Teiche versorgen. Mit ihnen kann gut ein Wasserspiel versorgt werden.
Um eine Fontäne zu betreiben wird eine Pumpe benötigt. In kleineren Teichen wird diese häufig mit einem Filter kombiniert.
Beadfilter
Beadfilter sind eine spezielle Art von Druckfiltern. Sie enthalten kleine Kügelchen, die Beads, durch die das Wasser mechanisch sehr gründlich gereinigt wird. Da sich auf der großen Oberfläche der Beads auch besonders viele Reinigungsbakterien ansiedeln können, findet ebenfalls eine gute biologische Reinigung statt. Zudem sind Beadfilter oft sehr leicht zu warten. Allerdings ist ein Vorfilter erforderlich, damit nicht größere Verschmutzungen den Filter verstopfen.
Trommelfilter und Vliesfilter
Beim Trommelfilter wird das Wasser durch Pumpe oder Schwerkraft in die Trommel geführt, von wo es durch sehr kleine Poren gereinigt nach außen dringt. Ist das Sieb mit Schmutz zugesetzt, dreht sich die Trommel selbsttätig, um das Sieb zu spülen. Daher braucht ein Trommelfilter einen Kanalanschluss. Beim Vliesfilter wird das Wasser durch ein Vlies gespült, an dem selbst kleinste Schmutzpartikel hängen bleiben. Ist das Vlies mit Schmutz zugesetzt, wird es selbsttätig weitergedreht. Bei beiden Filtern handelt es sich um wartungsarme, automatisierte Systeme. Sie sind rein mechanisch, es wird also noch zusätzlich eine biologische Filterstufe benötigt. Automatisierte Filtersysteme sind eher teuer.
Welche Filtermedien werden verwendet?
Mehrkammerfilter, wie die meisten Filter heute sind, filtern mit verschiedenen Filterstufen. Zunächst kommt eine Grobfilterstufe. Hier filtern grobporige Schwämme, Netzgitter, grobe Matten oder Ähnliches den groben Schmutz heraus. In der zweiten Kammer sind dann feinere Materialien, Siebe, Matten im Einsatz, um auch feinen Schmutz zu entfernen. In der dritten Kammer wird auf eine große Oberfläche gesetzt, auf der die Filterbakterien angesiedelt sind. Hier wird nicht nur der feinste Schmutz entfernt, sondern die Bakterien oxidieren auch Giftstoffe wie Ammonium und Nitrit.
Je nach Filteranlage sind auch andere Filtermedien vertreten. Es gibt Filter mit UVC-Lampe gegen Algen. Im Bead-Filter filtern die Beads, im Vliesfilter das Papiervlies, in manchen Gravitationsmodellen übernehmen Kies oder Sand Filterfunktionen.
Ein gut gepflegter Teich entwickelt sich zur Heimat vieler Tiere. Auch heimische Schlangen können sich darin wohlfühlen.
Worauf muss ich beim Kauf eines Teichfilters noch achten?
Wie suchst du jetzt den richtigen Teichfilter für dich und deinen Gartenteich aus? Zunächst einmal solltest du herausbekommen, wie viele Liter Wasser dein Teich fasst. Bei einem einfachen, sauberen Teich ohne Fischbesatz gibt dir diese Zahl einen Anhaltspunkt, was für ein Filter für dich geeignet ist. Grob gesagt kannst du bis 5000 l einen Unterwasserfilter benutzen, bis 30000 l einen Druckfilter, bis 150000 l einen Durchlauffilter und darüber brauchst du einen Beadfilter, Trommelfilter oder Vliesfilter.
Allerdings ist die Sache etwas komplizierter. Muss mehr Schmutz aus dem Wasser gezogen werden, brauchst du einen stärkeren Filter. Bei einem Fischbesatz, der ja zum Beispiel durch überschüssiges Futter Verunreinigungen produziert, musst du die Literzahl mit einem Faktor von 1,5 bis 2 multiplizieren, je nachdem, wie dicht der Bestand ist. Hast du sogar Kois, musst du mit vier malnehmen, weil Kois sehr sauberes Wasser brauchen.
Aber es gibt noch andere Kriterien als nur die Leistungsfähigkeit des Filters. Wie viel Energie darf der Filter verbrauchen? Wie sieht es mit dem Geräuschpegel aus? Soll der Filter unauffällig sein? Soll ein Bach oder ein Wasserspiel gespeist werden? Ist ein Abwasseranschluss vorhanden? Wie viel Wartungsaufwand kannst du leisten? Wie teuer darf der Filter sein? Hier solltest du dir zuerst klarmachen, was du erwartest, und erst dann einen passenden Filter aussuchen.
Worauf muss ich bei der Wartung des Teichfilters achten?
Abhängig vom verwendeten Medium und auch von der Verschmutzung muss der Filter regelmäßig gereinigt werden. Hier sind Besitzer der automatisierten Filter klar im Vorteil. Eine Filtermatte muss alle paar Wochen durchgespült werden, mindestens aber zwei- bis dreimal pro Filtersaison, abhängig vom Verschmutzungsgrad. Hierbei solltest du die Gebrauchsanleitung deines Filters beachten. Filtermatten oder –siebe werden meistens einfach mit Wasser durchgespült. Biologische Filter sollten nicht zu gründlich abgespült werden, damit die Bakterienbesiedlung nicht zerstört wird. Ohne Filterbakterien funktioniert die biologische Filterstufe nicht.
Vor dem ersten Frost wird der Teichfilter mit Pumpe hereingebracht, da er durch den Frost kaputt gehen würde. Ansonsten solltest du ihn nicht ausschalten, damit die Bakterienbesiedlung intakt bleibt.
Welcher Teichfilter hilft gegen Algen?
Wenn du Algen in deinem Teich bekämpfen willst, gibt es dafür ein gutes und sicheres Mittel: den UVC-Klärer. UVC-Strahlung ist schädlich, zum Beispiel verursacht sie bei der menschlichen Haut den Sonnenbrand. Algen tötet sie. Wird in einem Teichfilter mit Pumpe ein UVC-Klärer vorgeschaltet, tötet der die Algen ab. Das abgestorbene Material verklumpt und wird in der Filteranlage direkt herausgefischt. Alternativ kannst du einen einzelnen UVC-Klärer verwenden und eine getrennte Filteranlage installieren.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die UVC-Strahlung nicht nur Algen tötet, sondern auch Krankheitserreger wie Viren und Bakterien vernichtet, und das ganz ohne den Einsatz von Chemie wie zum Beispiel Chlor. Das ist ein großer Vorteil, gerade bei Fischbesatz oder in Schwimmteichen.
Generell muss der UVC-Klärer zur Größe des Teichs passen. Sieh dir die Angaben auf dem Gerät an oder lass dich dazu beraten.
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Bezirk Amstetten: Die neue Müllsammlung bringt bereits kurzfristig eine bessere Sammelquote bei den wertvollen Rohstoffen Plastik und Metalle.
Bezirk Amstetten: Die neue Müllsammlung bringt bereits kurzfristig eine bessere Sammelquote bei den wertvollen Rohstoffen Plastik und Metalle.
Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinde-Dienstleistungsverbandes im Bezirk Amstetten wurden Anfang September 2018 bereits erste Zahlen der Müllsammel-Umstellung präsentiert. Deutlich zeigt sich dabei nach kurzer Zeit eine Steigerung der Menge an Rohstoffen, die wiederverwertet werden können. Vor allem bei Plastik im gelben Sack und den Metallen gibt es sehr gute Ergebnisse.
Weiters wurde in der…
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#Abfall#Gemeinde-Dienstleistungsverband#Gemeindeverband#Kanal#Kanalanschluss#Kanalanschlussberechnung#Karl Paus#Müll#Trennquote#Umstellung
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Bauanträge, Nutzungsumwandlungen und Sanierungen ...
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gab Beschlüsse zu einer Vergabe. Details können später wieder in der offiziellen Niederschrift unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Feuerwehrhaus Starnberg; Verschiedene Umbauten
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Die Feuerwehr Starnberg hegt bereits seit längerem Pläne, die beiden Wohnungen im 1. Obergeschoss des Feuerwehrhauses an der Ferdinand-Maria-Straße, die nur über das Treppenhaus der Feuerwehr zugänglich sind, für den Bereitschaftsdienst zu nutzen.
Nachdem bisher nur eine Wohnung zur Verfügung stand, wurden auch die Umbaupläne nicht umgesetzt. Seit März diesen Jahres steht nun auch die zweite Wohnung zu Verfügung und somit kann der gesamte Bereich bzgl. Umbauten überplant werden.
Im Feuerwehrbedarfsplan ist mit mittelfristigem Handlungsbedarf als M43 genannt: "Raumausstattung für den 12-Stunden-Dienst im alten Feuerwehrgerätehaus Starnberg beschaffen".
Der Bereitschaftsdienst gemäß BayFwG Art. 6 und VollzBekBayFwG 6.3 ist laut dem federführenden Kommandanten der Stadt Starnberg sofort notwendig. Er dient temporär als Kompensation der fehlenden notwendigen hauptamtlichen Strukturen durch ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende -im Rahmen der Möglichkeiten-.
Hierfür sollen die leerstehenden Wohnungen mit dem Zugangsbereich umgebaut werden: in der kürzlich freigewordenen Wohnung soll der Ruhebereich eingerichtet werden, mit insgesamt fünf Ruheplätzen, einem Aufenthaltsraum und Waschraum, und die andere ehemalige Wohnung soll z.T. mit Büromöblierung ausgestattet werden und ebenfalls über einen Aufenthaltsraum als Bereitschaftsraum für die Wachmannschaft verfügen.
Nachdem im Haushalt 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € eingestellt sind und auch die personellen Kapazitäten noch nicht im erforderlichen Umfang vorhanden sind, soll nun mit dem dieses Jahr zur Verfügung stehenden Geld mit dem Umbau der Wohnungen begonnen werden und im nächsten Schritt die Gestaltung der Dachterrasse erfolgen. Die hierfür notwendigen Gelder werden überschl��gig ermittelt und für den Haushalt 2023 beantragt werden.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie stimmt gerne zu und freut sich über die Eigenleistungen der Feuerwehr. Der Wegfall städtischer Wohnungen sollte möglichst kompensiert werden, in dem Leerstand im städtischen Bestand vermieden wird.
Herr Jägerhuber (CSU): Die Umbauten sind ja vor ein paar Jahren geplant gewesen. Die 70.000 EUR sind in Ordnung für die Maßnahme. Auch die neuen Türen sind notwendig. Die städtischen Wohnungen in der Nähe der Feuerwehr sollten vorrangig dann Feuerwehrleuten angeboten werden.
Herr Janik: Das ist schon heute so.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Warum wird eine “mittelfristige Maßnahme” gemäß Feuerwehrbedarfsplan jetzt sofort umgesetzt? Warum werden hier Wohnungen “weggenommen”?
Herr Janik: Diese Maßnahme war schon vor der Existenz des Feuerwehrbedarfsplans geplant. Über die Prioritäten des Feuerwehrbefdarfsplan kann noch geredet werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Wenn ich einen Bereitschaftsdienst aufbauen möchte, brauche ich auch adäquate Räume dafür. Wir schaffen jetzt die Voraussetzung dafür.
Frau Pfister (BMS): Im Feuerwehrbedarfsplan geht es um den 12h-Bereitschaftsdienst. Den haben wir aktuell noch nicht.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nur nach der Reihenfolge, die so nicht im Feruerwehrbedarfsplan steht.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umbauarbeiten in den Wohnungen in Abstimmung mit der Feuerwehr mit einem Kostenrahmen von 70.000 € im Jahr 2022 umzusetzen.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Mehrzweckhalle Wangen; Schaffung neuer Kanalanschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Im Jahr 2018 (September) wurde festgestellt, dass die zwischen den Räumen der Musikkapelle und dem Feuerwehrstüberl liegenden Toiletten über keinen Kanalanschluss verfügen und somit auch die Küchen nicht ordnungsgemäß entwässert werden. In der Genehmigungsplanung für den Anbau der Musikkapelle waren an dieser Stelle keine Toiletten vorgesehen, und auch das heutige Feuerwehrstüberl ist als solches formal nicht genehmigt.
Die Toiletten mussten daraufhin gesperrt werden und im Jahr 2019 wurde eine Kostenschätzung für die Kanalarbeiten erstellt; die Umsetzung der Maßnahme war in den letzten Jahren mehrmals Thema in den Haushaltsberatungen, konnte aber unter anderem aus Kapazitätsgründen in Hochbau- und Tiefbauabteilung bisher noch nicht erfolgen.
Der Bauausschuss hatte in der Sitzung am 26.04.2022 angesichts des großen Gesamtsanierungsbedarfes für die Mehrzweckhalle und angesichts der als mittelmäßig einzustufenden Bausubstanz beschlossen, dass zunächst nur die für den Weiterbetrieb der Halle notwendigen Sanierungen durchgeführt werden sollen.
Für die ordnungsgemäße Ableitung des Schmutzwassers der Toiletten und der beiden Küchen – von Feuerwehr und Musikkapelle - ist der Anschluss an den vorhandenen Kanal notwendig.
Wenn die Umsetzung der Arbeiten nicht erfolgen soll müssten die Toiletten- und Sanitäranschlüsse sowie Bodengullys dauerhaft verschlossen werden um zu verhindern, dass bei Starkregen immer wieder Wasser in den Räumen steht. Für diese Arbeiten inkl. Aussaugen des Sickerschachtes wurden grob 10.000 € - 15.000 € geschätzt. Außerdem müsste von Feuerwehr und Musikkapelle die Nutzung der übrigen im Gebäude befindlichen und trockenen Fußes erreichbaren Sanitäranlagen erfolgen, in den beiden Küchen müssten die Spülmöglichkeiten stillgelegt werden. Ersatzweise stünde dann nur die Küche des Stüberls der Halle zur Verfügung.
Während der derzeit auf rund drei Monate geschätzten Bauzeit ist die Nutzung des Feuerwehrstüberls wegen fehlender Zugänge und Rettungswege nicht möglich. Auch die Nutzung der Räume der Musikkapelle ist nur eingeschränkt möglich.
Wenn der Beschluss gefasst wird die Maßnahme umzusetzen soll als erstes das Entwässerungsgesuch eingereicht werden, und nach erfolgter Genehmigung mit den Kanalarbeiten und den Arbeiten im Innenbereich begonnen werden. Diese Arbeiten könnten voraussichtlich im Herbst durchgeführt werden.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sind die Arbeiten mit den Nutzern abgestimmt?
Frau n.n.: Die Einschränkungen sind bekannt.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er stimmt heute zu, der er den mittelfristigen bis langfristigen Nutzen sieht, möchte aber darauf hinweisen, dass in den nächsten Jahren bitte darauf geachtet werden soll, dass nicht die Summe mehrerer zukünftiger “kleiner” Sanierungen zu viel Geld von einer möglicherweise größeren Baumaßnahme - einem Neubau? - wegnimmt, ohne einen langfristigen Nutzen davon zu haben. Von außen kam es ihm auch schon etwas seltsam vor, dass es dort quasi drei Küchen gibt. Das klingt schon recht üppig.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er schließt sich Herrn Schüler an bzgl. der zu investierenden Summen.
Herr Pfister (BMS): Für eine große Sanierung werden diese Arbeiten nicht umsonst sein.
Herr Jägerhuber (CSU): Die Halle in Wangen “als Provisorium” wird es noch lange geben. Das Geld hält er für richtig eingesetzt. Mehr können wir aktuell gar nicht stemmen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme neuer Kanalanschluss für die Mehrzweckhalle Wangen mit einem Kostenrahmen von 110.000 € brutto durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Heizhauses auf dem Grundstück Fl. Nrn. 488 und 547, Gemarkung Wangen, Mesnerstraße 4/6 (Antrags-Nr. 2022/076) Eingegangen am 13.04.2022
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Am 13.04.2022 ging bei der Stadt Starnberg ein Bauantrag für den Neubau eines Heizhauses mit Pult- dach auf dem Grundstück Fl. Nrn. 488 und 547, Gemarkung Wangen, Mesnerstraße 4/6, ein.
Planungsrechtliche Beurteilung
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Im Flächennutzungsplan wird das zu bebauende Grundstück als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Beurteilungsmaßstab richtet sich nach § 35 BauGB. Der Antragsteller betreibt eine Landwirtschaft in Wangen, Mesner- straße 4. Das geplante Vorhaben steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle. Eine Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten, Weilheim liegt bisher nicht vor.
Den Antragsunterlagen ist nicht zu entnehmen, ob die Erschließung des Heizhauses von Norden oder von Süden erfolgen soll. Da die Fl. Nr. 547 an die öffentliche Straßenverkehrsfläche angrenzt, ist die Erschließung planungsrechtlich gesichert.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Heizhauses auf dem Grundstück Fl. Nrn. 488 und 547, Gemarkung Wangen (Antrags-Nr. 2022/076), wird vorbehaltlich des Nachweises der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Bauantrag für die Nutzungsänderung und den Umbau von Gewerberäumen im Erdgeschoss und Obergeschoss – im Erdgeschoss von einer Verkaufsfläche in ein Kosmetikstudio, im Obergeschoss von einer Büroeinheit in drei Nutzungseinheiten (ein Büro und zwei Praxen) – auf dem Grundstück Fl.Nrn. 61/4, Gemarkung Starnberg, Maximilianstr. 13 (Antrag Nr. 2022/060)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Bei der Stadt Starnberg ging am 30.03.2022 ein Bauantrag für die Nutzungsänderung und den Umbau von Gewerberäumen im Erdgeschoss und Obergeschoss – im Erdgeschoss von einer Verkaufsfläche in ein Kosmetikstudio, im Obergeschoss von einer Büroeinheit in drei Nutzungseinheiten (ein Büro und zwei Praxen) – auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/4, Gemarkung Starnberg, Maximilianstr. 13 ein.
Das bestehende Wohn- und Geschäftshaus wird in die Gebäudeklasse 4 eingestuft.
Im südlichen Gebäudeteil des Erdgeschosses ist die Nutzungsänderung in ein Kosmetikstudio mit Friseursalon mit geringfügigen baulichen Änderungen innerhalb der Nutzungseinheit beabsichtigt. Der Nordteil des Erdgeschosses wird weiterhin unverändert als Verkaufsfläche genutzt.
Im Obergeschoss ist im nördlichen Gebäudeteil die Nutzung als Architekturbüro geplant. Eine Büronutzung ist in diesem Gebäudeteil bereits im Bestand genehmigt. Es erfolgen in diesem Bereich lediglich kleinere Grundrissänderungen und Umbauten.
Im südlichen Bereich des 1. Obergeschosses wird die Nutzungsänderung und der Umbau zu zwei Praxiseinheiten beantragt. Eine Praxis umfasst Gesprächstherapie, psychosoziale Beratung und Trauerbegleitung. Die zweite Praxiseinheit wird zu Psychotherapiezwecken genutzt. Im Bereich der beiden geplanten Praxiseinheiten werden ebenfalls geringfügige Grundrissänderungen vorgenommen sowie ein vergrößertes Fenster an der Westfassade eingebaut. Für die als Bestand dargestellte Büronutzung im südlichen Bereich des 1. Obergeschosses liegt bei der Stadt Starnberg keine Genehmigung vor. In den Planunterlagen der letzten Genehmigung vom 16.04.1996 zur Erweiterung des Wohn- und Geschäftshauses ist in diesem Bereich eine Wohnnutzung als Bestand dargestellt.
Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ist außerdem ersichtlich, dass der im nordwestlichen Grundstücksbereich bestehende Holzschuppen abgebrochen werden soll und stattdessen eine Mülleinhausung mit einer Grundfläche von 9 m2 und einer Höhe von ca. 2 m errichtet werden soll.
Planungsrechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben liegt gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 8105 III, Gebiet zwischen Wittelsbacher-, Ludwig-, Maximilian- und Zweigstraße, Gemarkung Starnberg sowie im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8105 III mit ergänzenden Textfestsetzungen. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich hinsichtlich der Art der Nutzung ein besonderes Wohngebiet fest. Die geplanten Nutzungen sind demnach grundsätzlich als zulässig anzusehen. Gemäß Festsetzung A Nr. 1 Buchstabe b des Bebauungsplans Nr. 8105 III sind jedoch mindestens 50 % der zulässigen Geschossfläche je Baugrundstück für Wohnnutzung zu verwenden. Die höchstzulässige Geschossfläche von 861 m2 gemäß Festsetzung Nr. 3 des Bebauungsplans Nr. 8105 III, 1. Änderung, wird mit einer Geschossfläche von 886,46 m2 überschritten. Die Geschossfläche der gewerblichen Nutzung liegt bei ca. 784 m2, lediglich das 2. Obergeschoss des südlichen Gebäudeteils wird noch zu Wohnzwecken genutzt. Die anteilige Wohnnutzung liegt somit weit unter 50 % der zulässigen Geschossfläche, weshalb die geplanten Nutzungsänderungen in der vorliegenden Form nicht zulässig sind.
Befreiungsanträge wurden für diese Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht gestellt. Einer Befreiung hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der zulässigen Geschossfläche durch das in seinen Ausmaßen bereits bestehende Gebäude könnte grundsätzlich zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Eine Befreiung von Festsetzung A Nr. 1 Buchstabe b des Bebauungsplans Nr. 8105 III hinsichtlich der anteiligen Wohnnutzung kann jedoch nicht in Aussicht gestellt werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
(Anm. d. Verf.: Wollen wir in der Innenstadt eher Gewerbe oder Dienstleistungen anbieten oder auch eine sinnvolle Anzahl von Wohnungen haben. Mit den Wohnungen kommt meiner Meinung nach über einen größeren Zeitraum des Tages mehr “Leben in die Stadt”.)
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden durch das geplante Vorhaben eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.
Stellplätze:
Gemäß dem vorgelegten Stellplatznachweis sind nach der Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen der Stadt Starnberg durch die die geplanten Nutzungsänderungen weiterhin neun Stellplätze erforderlich. Es ergibt sich somit kein Mehrbedarf an Stellplätzen. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen wurde auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Debatte
Herr Pfister (BMS): Er kann dem nicht so folgen. Die bisher nicht genehmigte Nutzung im 1. Obergeschoss ist schon solange da. Warum ist dann jetzt die 50%/50%-Regelung anzusetzen. Der Bebauungsplan ist schon so alt. Der sollte angepasst werden.
Herr Janik: Wir sollten uns immer an die eigenen Gesetze halten. Wir sollten uns schon an unsere eigenen Bebauungspläne halten. Eine Änderung kann gerne beantragt werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Gab es keinen Antrag auf Befreiung von der “fehlerhaften” Nutzung? Er geht davon aus, dass es da schon etwas gegeben hat. Ist das Kreisbauamt bei sehr alten Bebauungsplänen vielleicht eher geneigt ist, Ausnahmen von Bebauungsplänen auf Antrag zuzulassen. Er sucht eine pragmatische Lösung.
Herr Janik: Mit dem aktuellen Antrag wird die Regel mit 90% Gewerbe weit überschritten. Dieser Ausnahme wird das Landratsamt nicht zustimmen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach den Jahren der zugrunde liegenden Dokumente. In dem Gebäude kann die 50/50 Regelung kaum umgesetzt werden. Es hat uns 20 Jahre nicht gestört.
Frau Kammerl (CSU): Die Debatte ist schon merkwürdig. Wenn wir einen Bebauungsplan habe, dann sollte der auch eingehalten werden. Nur aus Nettigkeit irgendein Konstrukt zu kreieren.
Herr Dr. Schüler (UWG): Das Schöne am “Bestandsschutz”, dass er solange gilt, bis eine Änderung eintritt. Man kann daraus nicht einfach ein “Gewohnheitsrecht” ableiten.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt, wo die 50/50-Regelung noch aktuell gilt.
Herr Weinl: Es sind schon mehrere größere Gebiete.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Nutzungsänderung und den Umbau von Gewerberäumen im Erdgeschoss und Obergeschoss – im Erdgeschoss von einer Verkaufsfläche in ein Kosmetikstudio, im Obergeschoss von einer Büroeinheit in drei Nutzungseinheiten (ein Büro und zwei Praxen) – auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/4, Gemarkung Starnberg, Maximilianstr. 13 (Antrag Nr. 2022/060) wird nicht erteilt, da die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten werden.
abgelehnt: 5:6
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von Festsetzung Nr. 3 des Bebauungsplans Nr. 8105 III, 1. Änderung, zugunsten einer Geschossfläche von 886,46 m2 wird in Aussicht gestellt.
angenommen:
Antrag: Pfister:
Das Einvernehmen zum Bauantrag erteilen, ebenso zu etwaigen Befreiungen.
angenommen: 6:5
(Anm. d. Verf.: Wenn wir jetzt so etwas wie “Willkür” zulassen oder aus einer vielleicht formal unwissentlichen illegalen Nutzung ein Gewohnheitsrecht ableiten, halte ich das für sehr gefährlich. Der Antrag auf das Erteilen des Einvernehmens mag vielleicht gut sein, wenn ich so tun möchte, als wenn ich mich um den Betroffenen kümmere - ich halte so eine Vorgehensweise aber für einen Kommunalpolitiker mehr als seltsam, denn ich bin doch als Stadtrat Vorbild für unsere Bürgerinnen und Bürger, oder nicht?)
TOP 7 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 531/7, Gemarkung Starnberg, Fernbergweg 1 (Antrag Nr. 2022/079)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Bei der Stadt Starnberg ging am 19.04.2022 ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilien- wohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 531/7, Gemarkung Starnberg, Fernbergweg 1 (Antrag-Nr. 2022/079) ein. Nach Abriss des bestehenden Gebäudes soll ein Einfamilienhaus mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem zurückgesetzten Dachgeschoss errichtet werden. Die Zufahrt erfolgt über den Fernbergweg. An der nordseitigen Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück Flr. Nr. 538/1 soll eine Dreifachgarage errichtet werden. Das geplante Einfamilienhaus weist inklusive der angebauten Terrassen eine Grundfläche von ca. 210 m2 auf (Maße Hautbaukörper: 14,40 m x 10,0 5m). Das Gelände fällt von Süden nach Norden stark ab, weshalb das Gebäude von der Südseite aus zwei- bis dreigeschossig erscheint. Von der Nord- und Ostseite aus ist das Gebäude viergeschossig. Die maximale Wandhöhe des Gebäudes liegt bei 9,73 m. Für die Gebäudehöhe mit dem zurückgesetzten Dachgeschoss ergeben sich 12,33 m.
Planungsrechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, weshalb sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB bemisst. Die nähere Umgebung kann als ein faktisches reines Wohngebiet eingestuft werden. Das geplante Wohngebäude fügt sich nach der Art der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Hinsichtlich der Grundfläche des geplanten Gebäudes ist von einem Einfügen auszugehen, das Gebäude Ottostraße 28 weist eine vergleichbare Grundfläche mit ca. 207 m2 auf.
Durch das Dachgeschoss und die Abgrabungen im UG wird eine Viergeschossigkeit ausgelöst, die in der Umgebung nicht anzutreffen ist. Das Gebäude Ottostraße 19 wird aufgrund des Geländeverlaufs (nördl. der Ottostraße fällt das Gelände stark ab) nicht als prägender Bezugsfall herangezogen.
Die Erschließung ist gesichert.
Gemäß der Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen der Stadt Starnberg sind für das geplante Einfamilienhaus drei Stellplätze erforderlich (Ziffer 1.1), welche auf dem Grundstück mit der Dreifachgarage nachgewiesen wurden.
Die Debatte:
Herr Dr. Glogger (WPS): Er kann sich das nicht vorstellen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach den konkreten Wandhöhen, die im Beschluss fehlen.
Frau n. n.: Die Geschossigkeit war hier ausschlaggebend.
Herr Fielder (FDP): Der Fernbergweg fällt stark ab. Die Nr. 19 in der Ottostraße sieht man von unten nicht. Deshalb kann die Nr. 19 nicht als Referenz herangezogen werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 531/7, Gemarkung Starnberg, Fern- bergweg 1, (Antrag-Nr. 2022/079) wird nicht erteilt. Das Gebäude fügt sich nach §34 BauGB nicht in die nähere Umgebung ein.
angenommen: 7:3
TOP 8 Bauantrag (Antrag-Nr. 2022/089) Nutzungsänderung eines Ladens in eine Praxis und Verkleinerung eines Ladens EG, Hauptstraße 5b auf dem Grundstück Fl.Nrn. 75/0, Gemarkung Starnberg, eingegangen am 29.04.2022
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Bei der Stadt Starnberg ging am 29.04.2022 ein Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Ladens in eine Praxis und die Verkleinerung eines Ladens im Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl. Nrn. 75/0, Gemarkung Starnberg, Hauptstraße 5b, ein. Vorgesehen ist, zwei ehemalige Ladeneinheiten neu aufzuteilen. Der größere Teil soll als Arztpraxis, der kleinere als Laden genutzt werden.
Die neu entstehende Praxiseinheit enthält einen Wartebereich, Behandlungsräume, einen Operations- und Aufwachraum für ambulante Operationen und einen Sozialraum mit Teeküche und einem barrierefreien WC-Bereich. Gemäß der vorgelegten Betriebsbeschreibung handelt es sich um eine Praxis für Gefäßmedizin. Die Ladeneinheit soll für die Herstellung und den Verkauf von Schmuck- und Goldschmiedearbeiten genutzt werden.
Planungsrechtliche Beurteilung
Das Vorhaben liegt gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 8105 II. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich hinsichtlich der Art der Nutzung ein Kerngebiet fest, wobei gemäß Festsetzung A Nr. 1 des Bebauungsplans im Bereich der Erdgeschosse, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ausschließlich Nutzungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sowie sonstige Läden zulässig sind. Die Ladenfläche entspricht einer Nutzung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO, die geplante Nutzung als Arztpraxis ist als freiberufliche Nutzung gem. §13 BauNVO im Gebiet zulässig.
Die Erschließung ist gesichert.
Gemäß der Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen der Stadt Starnberg sind für die geplanten Nutzungen 12 Stellplätze erforderlich. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen ist durch den Bestand nicht nachgewiesen, im Bestand bestehen 9 Stellplätze. Für die zusätzlichen 3 Stellplätze ist eine Ablösevereinbarung erforderlich.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Ladens in eine Praxis und die Verkleinerung eines Ladens im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl. Nrn. 75/0, Gemarkung Starnberg, Hauptstraße 5b wird erteilt.
2. Eine Ablösevereinbarung zwischen der Stadt Starnberg und dem Antragsteller bezüglich einer Ablösung der nicht nachweisbaren drei Stellplätze wird in Aussicht gestellt.
angenommen: 10:1
TOP 9 Bebauungsplan Nr. 8028, 6. Änderung – Oberer Seeweg zwischen Am Wiesengrund und Bahnlinie, Gemarkungen Söcking und Starnberg – für die Fl. Nr. 428/4, Gemarkung Starnberg; Abwägung von Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Ziel der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8028 – Oberer Seeweg zwischen Am Wiesengrund und Bahnlinie, Gemarkungen Söcking und Starnberg – für die Fl. Nr. 428/4, Gemarkung Starnberg, ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Einfamilienhauses.
In seiner Sitzung am 07.11.2019 billigte der Bauausschuss den Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8028 und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Das Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 12.12.2019 bis zum 17.01.2020 statt. Es gingen eine Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i. OB – Bereich Forsten – sowie des von den Grundstückseigentümern beauftragten Architekturbüros ein, die für den Fortgang des Bauleitplanverfahrens entscheidend sind. Sie werden gemeinsam mit dieser Beschlussvorlage zur Abwägung vorgelegt.
Die Debatte:
Herr Jägerhuber (CSU): Er stimmt dem Beschlussvorschlag zu. Er war schon damals dagegen.
Herr Pfister (BMS): Er war schon damals dafür. Die paar Bäume sind für ihn kein Wald. Mitten in den Wald zu bauen, funktioniert doch auch im Hochwald. (Anm. d. Verf.: Da gibt es aber wohl keinen Bebaungsplan und es geht ja heute um ein Bebauungsplanverfahren.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach, ob ein kleineres Baufeld eine Lösung sein könnte.
Frau Pfister (BMS): Kann die Waldbruchgefahr nicht auf den Eigentümer übergehen?
Herrn Zirngibl (CSU): Darf der die Bäume fällen?
Herr Janik: Nein
Herr Pfister (BMS): Wie ist das an der Hofbuchetstraße?
Herr Janik: Da gibt es keinen Bebauungsplan.
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach, ob es bei Ablehnung Haftungsrisiken gibt.
Herr Janik: Das kann er nicht ausschließen.
Beschlussvorschlag
(Anm. d. Verf.: Jetzt wird ein im Gegensatz zur Beschlussvorlage gänzlich anderer Beschlussvorschlag angezeigt, der jetzt nicht so schnell mitgeschrieben werden konnte.)
Sinngemäß: Das Bebauungsplanverfahren wird nicht weiter verfolgt.
angenommen: 7:4
TOP 10 Aufgabenbereich des Stadtbauamtes, Sachgebiet 30 - Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bauordnung sowie vorbeugender Brandschutz und Feuerbeschau; Hier: Festlegung von Prioritäten für die Bauleitplanverfahren
Sachverhalt
Personelle Situation SG 30 - Technik
Für das unter anderem für die Ausarbeitung der Bebauungspläne verantwortliche Sachgebiet 30 - Technik sind im Stellenplan 4,50 Stellen einschließlich der Sachgebietsleitung vorgesehen. Nach zweijähriger massiver Unterbesetzung sind derzeit somit 3,85 Stellen besetzt. Das Kontingent von 4,50 Stellen kann aufgrund eines bereits seit 2 Jahren bestehenden krankheitsbedingten Ausfalls sowie der Rückkehr aus der Elternzeit mit zunächst reduziertem Stundenanteil derzeit aber nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Personelle Situation SG 30 - Verwaltung
Für das Sachgebiet 30 – Verwaltung sind seit 2021 im Stellenplan einschließlich der Sachgebietsleitung 4,0 Stellen vorgesehen (zuvor 3,0). Die zusätzliche Stelle konnte im August 2021 besetzt werden, auf Wunsch des Mitarbeitenden wurde die Arbeitszeit aber auf 90 % reduziert. Ab Juli wird die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden 4,0 Stellen von derzeit 3,9 auf 2,9 sinken.
Personelle Situation SG 30 – Feuerbeschau und vorbeugender Brandschutz
Seit dem 01.01.2021 sind die Aufgabenbereiche Feuerbeschau und vorbeugender Brandschutz dem Sachgebiet 30 zugeordnet. Derzeit liegt der Aufgabenbereich in der Zuständigkeit eines Mitarbeiters in Vollzeit, der außerdem Strahlenschutzbeauftragter der Stadt Starnberg ist. Im ersten halben Jahr der Tätigkeit im SG 30 wurde eine Übersicht über die in den Aufgabenbereichen Feuerbeschau und vorbeugender Brandschutz bestehenden einzelnen Aufgaben erstellt. Ergebnis der Analyse ist, dass die personellen Kapazitäten dringend durch Schaffung zusätzlicher Stellen aufgestockt werden müssen, um die Leistungsfähigkeit des SG 30 im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der Feuerbeschau und des vorbeugenden Brandschutzes gewährleisten zu können. Daher wurden 1,60 zusätzliche Stellen im Stellenplan 2022 beantragt, genehmigt wurde 1 Stelle. Die Chancen stehen gut, die Stelle im Lauf des Jahres besetzen zu können.
Aufgabenbereiche SG 30
Neben Bebauungsplanaufstellungs- und –änderungsverfahren einschließlich der begleitenden städtebaulichen Verträge werden vom Sachgebiet 30 unter anderem auch Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung städtebaulicher Satzungen durchgeführt. Über die Situation im Sachgebiet, insbesondere bzgl. der vorliegenden informellen Anfragen zur Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen, wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 18.05.2021 berichtet (auf die Beschlussvorlage 2021/149 wird verwiesen).
Zur starken Arbeitsauslastung trägt neben der hohen Anzahl an Bauleitplanverfahren die im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegene Anzahl an Anträgen auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Verlängerung und Genehmigungsfreistellung sowie isolierte Befreiung bei. Während in den Jahren 2018 und 2019 jährlich ca. 190 Anträge zu bearbeiten waren, waren es im Jahr 2020 bereits 237 Anträge und im Jahr 2021 dann 326 Anträge. Im Vergleich zu den Jahren 2018/2019 entspricht dies einer Steigerung von mehr als 70 %. Auch in anderen Kommunen ist aktuell aufgrund der noch bestehenden Niedrigzinsphase und der hohen Investitionsbereitschaft ein erhöhtes Antragsaufkommen wahrzunehmen.
Eine Sonderaufgabe stellt die bislang aufgrund von – sowohl im Sachgebiet als auch an anderen Stellen im Rathaus herrschenden – Kapazitätsengpässen zurückgestellte Digitalisierung der Bestandsakten dar, ebenso die demnächst anstehende Einführung des elektronischen Bauantrags.
Darüber hinaus werden folgende Aufgaben/Projekte vom Sachgebiet bearbeitet bzw. stehen zur Bearbeitung an:
Überarbeitung der Stellplatzsatzung
Aufstellung einer Grünordnungssatzung
Erarbeitung eines Regelwerks zur Sozialgerechten Bodennutzung
Einführung eines neuen Geoinformationssystems
Digitalisierung der Bauantragsverfahren
Digitalisierung der Vorkaufsrechtsanfragen
Aufbau Datenstamm für die regelmäßige Feuerbeschau
Löschwasserbedarfsanalyse für das Stadtgebiet
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
Ortsferne Umfahrung
Autobahnabfahrt auf Höhe Buchhof
Die seit zwei Jahren bestehende Differenz zwischen für das Sachgebiet vorgesehenen Stellen und tatsächlich im Dienst stehenden Mitarbeitern (s. o.) und insbesondere das Missverhältnis zwischen den an das Sachgebiet herangetragenen Aufgaben / Anforderungen und den personellen Kapazitäten ist der Grund dafür, warum sich das Sachgebiet in erster Linie auf seine Pflichtaufgaben konzentrieren muss, um z. B. die fristgerechte Bearbeitung von baurechtlichen Anträgen gewährleisten zu können, und warum es seine Aufgaben bereits heute stark priorisieren muss. Dies gilt insbesondere für die Bauleitplanverfahren, die oftmals einen erheblichen Zeitaufwand auslösen.
Am 18.05.2021 beschloss der Bauausschuss, die Anfragen zur Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen wie folgt zu priorisieren:
Priorität 1: Anfragen, deren Hintergrund Projekte/Bauvorhaben von großer städtebaulicher Bedeutung sind,
Priorität 2: Anfragen, deren Hintergrund Projekte/Bauvorhaben mit sozialem, gemeinnützigem Zweck oder Projekte von öffentlichem Interesse sind oder der Schaffung von Wohnraum für nach den Starnberger Kriterien berechtigte Personen dienen,
Priorität 3: Anfragen, deren Hintergrund Nachverdichtungsabsichten in Wohngebieten auf Grundstücken mit bestehendem Baurecht sind.
In der Praxis ist allerdings festzustellen, dass Bauleitplanungen für städtische Bauvorhaben oder aufgrund städtischer Interessen bereits einen Großteil der Zeitressourcen verschlingen. Darüber hinaus sieht sich die Verwaltung immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, die Anzahl der Projekte von großer städtebaulicher Bedeutung werde nicht weniger, so dass Anfragen der Priorität 2 und 3 praktisch nie zum Zuge kämen.
Die Festlegung der Prioritäten für die Bauleitplanverfahren ist Aufgabe des Stadtrats bzw. in diesem Falle des Bauausschusses.
Sollen mehr Verfahren gleichzeitig bearbeitet werden, um auch Bauleitplanverfahren der Priorität 2 und ggf. Anfragen auf Änderung/Aufstellung von Bebauungsplänen in Priorität 3 aktiv bearbeiten zu können, müssen die personellen Ressourcen für die Bauleitplanung durch Stellenaufstockung erhöht werden. Aufgrund der Erfahrung mit der zuletzt durchgeführten Nachbesetzung einer Stadtplanerstelle ist allerdings davon auszugehen, dass qualifiziertes Personal derzeit schwer zu finden ist.
Die Debatte:
Herr Janik: Die Bauabteilung hat aktuelle Aufgaben für die nächsten 10 Jahre, wenn nichts Neues dazu kommt.
Frau Pfister (BMS): Ihr fehlen grundlegende Erkenntnisse über einzelne Bauvorhaben, um die Prioritäten besser beschließen zu können.
Herr Janik: Der Bauausschuss beschließt öfters Projekte mit gleicher Wichtigkeit, die auf die bisherigen Beschlüsse nicht immer Rücksicht nehmen.
(Anm. d. Verf.: Jetzt gibt eine “Privatdebatte” zwischen Frau Pfister und Herrn Janik.)
Herr Dr. Glogger (WPS): Er hat gelesen - es fehlen 100.000 Wohnungen. Wer legt hier die Prioritäten fest?
(Anm. d. Verf.: Das ist der Inhalt des aktuellen Tagesordnungspunkt. Die vorgelegte Liste ist das Ergebnis der letzten Bauausschusssitzung.)
Herr Jägerhuber (CSU): Prinzipiell ist diese Prioritätenliste immer wieder anzupassen. Die Politik hat zu entscheiden, was verändert werden kann. Die Liste enthält Punkte, die einem Bauausschuss noch nicht vorgelegt wurden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Jede Fraktion hat ihre Prioritäten. Ihm fehlt immer noch eine Analyse der Arbeitsabläufe in der Verwaltung.
(Anm. d. Verf.: Die ganze Debatte werde ich jetzt nicht mehr mitschreiben, da die sich doch schon in einem gewissen “Klein-Klein” verliert.)
Antrag Herr Dr. Schüler:
Prioritätenliste in den Fraktionen besprechen und vor der nächsten Sitzung einreichen.
abgelehnt: 3:7
(Anm. d. Verf.: Mehrere Stadträte haben das abgelehnt, da eine Vertagung keine Veränderung der Priorität des Projekts in der Weilheimer Straße 25 gegeben hätte, auch wenn das in er Beschlussvorlage explizit gar nicht aufgeführt wurde.)
Antrag Frau Pfister:
Vorhaben, die der Versorgung weiter Teilung der Bevölkerung mit Wohnraum dienen, sollen in Priorität 1 zugeordnet werden.
angenommen: 8:2
Antrag Stadträte Frau Pfister / Herr Jägerhuber:
Das Projekt Weilheimer Straße soll an Ziffer 7 in Priorität 1 eingeordnet werden.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Von einigen Teilnehmern habe dann mitgenommen, dass es heute Stadträte gab, die einen Priorisierung des Projekts in der Weilheimer Straße vehement gefordert haben, dieses aber damals jahrelang haben liegen lassen, als Sie selbst etwas hätten voranbringen können.)
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Er bittet die Presse, genau zuzuhören. Wenn die Verwaltung ein Gebäude für nicht mehr betretbar hält, wird sie das Gebäude auch schließen. Da ist in der Presse etwas zu viel “Gefahr” veröffentlicht wurde.
(M)ein Fazit:
Ich wundere immer wieder, wenn Stadträte kein Problem darin sehen, die eigene aufgestellte Regel zu brechen, wenn es ihnen in den Kram passt, aber für eine formale Regelanpassung keinen Einsatz zeigen. Das hat für mich ein bisschen den Nimbus von angewandter Willkür.
Und es hat sich heute mehrfach gezeigt, dass mit Bebauungsplänen zwar detaillierte Stadtplanung betrieben werden kann, die langfristigen Folgen aber nicht immer positiv sind. Hier gilt es in der Zukunft abzuwägen, ob das Eingehen eines etwas höheren Risikos hinsichtlich der städtebaulichen Ziele im Rahmen des §34 BauGB durch mehr Freiheiten für die Bauherren nicht sinnvoller ist, damit langfristig eine größere Flexibilität bei Änderung von Planungszielen gewonnen wird.
Sonst ist wieder mal zu erwähnen, dass die Debatten nach wie vor sehr sachlich und “unpersönlich” sind - so wie es sein soll.
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ENNI repariert Kanalanschluss auf der Klever Straße Die ENNI Stadt & Service (ENNI) muss den Kanalanschluss eines Hauses auf der Rheinberger Straße reparieren. Die Arbeiten beginnen am kommenden Mittwoch, 24. Juni, und dauern voraussichtlich eine Woche. Da der Hausanschluss mitten unter der Fahrbahn der Klever Straße liegt, gibt es hier Einschränkungen für den Verkehr. So können Autofahrer, die auf der Klever Straße in Richtung Rheinberg unterwegs sind, während der Baumaßnahme nicht nach links in die Rheinberger Straße abbiegen. Eine Umleitung über die Rheurdter Straße wird ausgeschildert. Wer Fragen zu der Maßnahme hat, kann sich unter der Rufnummer 104-600 informieren. Foto: LB Read the full article
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Neuss: Baustelle Am Goldberg – Sperrung/ Umleitung Neuss-Derikum – Am Goldberg in Derikum in Höhe der Itterstraße muss ein Kanalanschluss hergestellt werden.
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24.09.19
Es gibt neues aus der Hochstraße.... wir bekommen jeder einen neuen Kanalanschluss und neue Schächte dazu.
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… nach längerem gibt es heute mal wieder etwas neues von uns:
Was neues und mal wieder was ganz anderes!
Seit dem Crowdfounding 2012 verfolge ich ja die Macher*innen des “Wohnwagon” in Österreich, habe es leider aber noch nie geschafft, mir so ein Teil mal von innen anzusehen.
Jetzt gibt es endlich die Möglichkeit, das Ding mal aus der Nähe zu begutachten und -noch besser- auch für ein paar Nächte “Probezuwohnen”. Seit 2017 steht ein Exemplar (16 Stück wurden inzwischen gebaut (Stand 2017)) am Tegernsee und ist über Airbnb zu mieten.
Das lassen wir uns nicht zweimal sagen!
Nach einem recht netten Erstkontakt mit dem Eigentümer Daniel per Mail ist es auch recht bald fix: vom 14. – 16.10.2017 werden wir Max, den Almwagen am Tegernsee bewohnen!
Ganz ungewohnt für uns… dieses mal fahren wir nicht einfach schnell zur Halle und starten unseren DAF, sondern wir packen alles, was wir brauchen in den Cactus, um uns dann auf den Weg zu unserem unserem mobilen Hotelzimmer zu machen.
Unterwegs gibt es noch einen kleinen Stopp inclusive einer kleinen Stärkung – ausnahmsweise nicht am eigenen Esstisch, sondern aus dem Kofferraum…
Dann meldet sich unser Vermieter telefonisch. Er hat noch einen anderen Termin, wir sollen schonmal einziehen und uns mit dem guten Stück vertraut machen – er meldet sich dann und erklärt mir das einzige, was nicht selbsterklärend ist: Die Trenntoilette “Separett”. Auf die bin ich ehrlich gesagt besonders gespannt, da ich ja schon eine Weile auf der Suche nach einer optimaleren Lösung bin als die Momentan bei uns verbaute.
Gegen halb zwei sind wir dann in Rottach-Egern. Die übermittelte Adresse scheint zu einem leeren Grundstück mitten im Ort zu führen… ach nee, da steht ja was!
Der erste Anblick ist schon mal echt genial!!! Und wir stehen hier sehr Idyllisch und doch absolut zentral im Ort! Tolle Sache!
Der Schlüssel liegt auch schon für uns bereit, sogar der Sonnenschirm auf unserer Terrasse ist schon für uns vorbereitet – und den brauchen wir auch, da das Wetter sich fantastisch zu Entwickeln scheint!
Nachdem wir die Türe aufgeschlossen haben, ist es wirklich, als ob man in der “Kleinen Heimat” (dies ist der offizielle Name des Wohnwagons) ankommt.
Uns erwartet eine sehr Hochwertige, stimmige und bis ins kleinste Detail durchdachte Einrichtung und es riecht wirklich wie in einer Almhütte, nach frischem Holz und dem Ofen!
Wir fühlen uns gleich Sauwohl und genießen ein paar Stunden die Sonne in und vor unserer Behausung!
Später dann machen wir einen kleinen Rundgang in der unmittelbaren Umgebung, kaufen noch schnell eine Packung Kaffee und ein paar andere Kleinigkeiten und werfen einen Blick in die Neuapostolische Kirche.
Dann genießen wir noch etwas die Zeit in unserer Almhütte…
Ich verschaffe mir mal einen ersten Überblick: Das Ding ist qualitativ sehr hochwertig gebaut, mit Naturmaterialien wie Holz, die Wände sind teilweise mit Lehmputz verkleidet, was dem ganzen einen noch gemütlicheren Touch gibt und das Raumklima sehr angenehm beeinflusst. Der Hammer ist das Bad. Schöner kanns zuhause kaum sein ;-)…
Technisch ist hier auch einiges geboten. Wir sind (bis aufs Frischwasser) im Moment völlig Autark, es gibt keine Stromzufuhr – und keinen Kanalanschluss!
Das Abwasser wird sofort nach dem entstehen in die Pflanzenkläranlage auf dem Dach gepumpt, durchläuft dann einen fast 40m langen Kanal, wird durch die Pflanzen gereinigt und versickert dann unterm Fahrzeug. Das ganze ist wirklich geruchsfrei und sehr gut durchdacht!
Frischwasser kommt aus einem großen Frischwassertank, mit den beiden Pufferspeichern haben wir ca 450 Liter Wasser an Bord.
Die Warmwasserbereitung erfolgt (was mir nicht so ganz gefällt) aus den Überschüssen der Photovoltaik, mit Hilfe einer elektrischen Heizpatrone. Naja, das ginge vielleicht noch etwas besser… Gerade in der Übergangszeit reicht die Photovoltaikleistung (ca. 1,2KW) nicht ganz fürs warme Wasser aus…
Der Clou ist der Holzofen mit Wasserführung, der bei Bedarf das Aufheizen der Puffer mittels eines Ausgeklügelten Systems übernimmt!
Herzstück der elektrischen Anlage ist ein großes Batteriesystem mit ca. 60 (?) Volt, daran hängt ein großer Victron – Wechselrichter. Die komplette Beleuchtung incl. Kühlschrank funktioniert mit 230 Volt, gesteuert wird das ganze (und auch die Heizung) von einer kleinen Hausautomatisierungsanlage Marke “Elektrobock”.
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Gekocht wird mit einem Zweiflammigen Spirituskocher, der mich nach kurzem Test restlos überzeugt! Der wird wohl auch seinen Weg in die Planung unseres nächsten Wohnmobils finden!!
Der Hammer ist allerdings die Trenntoilette “Separett”. Das war ja eine meiner größten Unklarheiten, wie das funktionieren kann! Daniel, unser Vermieter, hat das bei unserem Einzug schon richtig gesagt: Egentlich ist alles soweit Selbsterklärend, aber zur Toilette sollte man ein paar Informationen haben, um sie richtig bedienen zu können.
Im Endeffekt ist das ganze recht einfach… Man setzt sich wie bei jeder anderen Toilette auch, die festen Bestandteile werden in einem 25l – Behälter gesammelt, das flüssige geht sofort in den Abwasserkreislauf und wird in der Pflanzenkläranlage auf dem Dach mit gereinigt.
Nach dem großen Geschäft kippt man ein paar Schäufelchen Torf drüber, das wars.
Wenn der Behälter voll wird, entfernt man die kompostierbare Tüte und vergräbt sie, wirft sie auf den Kompost oder Entsorgt sie im Müll – Fertig!
Das ganze riecht nicht, wie wir in den nächsten Tagen immer wieder bemerken werden. Zur Sicherheit gibt es aus dem Behälter ein Entlüftungsrohr nach draußen, in dem ein Lüfter bei Bedarf eingeschaltet werden kann.
Ein absolut geniales System, das sicher seinen Einzug in unser nächstes Wohnmobil finden wird!!!
Mehr Details später…
Abends treibt uns dann der Hunger aus dem Haus.
Wir wollen eigentlich ins Bräustüble in Tegernsee, merken aber recht bald, daß es hier einfach Saumäßig Voll ist… und dementsprechend laut.
Wir machen einen kleinen Abstecher ans Ufer…
… dann landen wir ein paar hundert Meter weiter im Fischerstüberl.
Deftig und eigentlich ganz lecker!
Dann schnell heim. Für morgen früh sollte ich noch etwas heißes Wasser machen, also heize ich mal eben schnell den Ofen an…
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… was dazu führt, daß wir kurze Zeit später alle Fenster aufreißen, weil wir die 30 Grad Raumtemperatur überschritten haben.
Gute Nacht!
Probewohnen im Wohnwagon “Almwagen MAX” am Tegernsee – Samstag ... nach längerem gibt es heute mal wieder etwas neues von uns: Was neues und mal wieder was ganz anderes!
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Besteht das Risiko eines Gefahreintritts, ist die Leistung mangelhaft!
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.09.2023 – 10 U 15/23 1. Wird der Auftragnehmer mit der Herstellung des Kanalanschlusses, der Versorgungsanschlüsse, des Revisionsschachts sowie der zugehörigen Erdarbeiten beauftragt, umfasst seine werkvertragliche Herstellungspflicht den Bau einer durchgehenden, funktionstüchtigen Grundleitung von der Hausaußenkante bis zum öffentlichen Abwasserkanal und zwar ohne…
#10 U 15/23#Abwasserrohr#Bau#Gefahreintritt#Gericht#Grundleitung#Hausaußenkante#Nachbargebäude#OLG Stuttgart#Reisionsschacht#Risiko#Werk#ZPO
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Abflussreinigung Ulm Eselsberg
UMeter sicherzustellen, dass auch bekannt unter jedes der eine oder andere Zipfel vollständigen Fluss rechtlich einwandfrei dazu einschneidend Macht, wird nur ein regelmäßige Phallus- ebenso Kanaluntersuchung durchgeführt. Bestehen bleiben in diesem Moment umso Kopfbehaarung zugleich ähnliches hoch im Kurs stehen den Rohrleitungen liquidieren, wird Reflexive Fluss noch mehr behindert. Falls Ebendiese ein einsamer leckes Piephahn - zusammenführen undicht sein Gully - Wasserlauf 'nen Lecken Kanalanschluss langen. Bei einer Rohrreinigung wird z.B. ein einzelner Reinigungskörper, normalerweise ein einziger Bürste selbige mit dabei einer Stecken bzw. biegsamen Ziehfeder durch das Männliches Glied geführt, plus/minus Ablagerungen Aufgalopp den Rohrwänden zu töten. Unsre Umgang Wesseling Rohrreinigung Rufnummer 02236-394550 sind stattdessen Tante im Übrigen Detektiv Notdienst von Mal zu Mal zu Erscheinen. Dann und wann Potenz es auch Zweck, Ermittler Arbeitnehmer Notdienst nur probeweise schließen Versehen: Frau absehen Spesen! http://stadtplaene.ulm.de/ „Diese Fahrplanlücke hätte nackt à grade gefundene Regsam- lung tun sie sich keinen Zwang an astronomisch hohen Abschmecken Schulter an Schulter Heranbildung können“, sagte Verkehrsminister Reinhard Meyer kultig Kiel Sailing City. http://www.ulm.de/ Einzige Voraussetzungen bei für Operation ist gleich Schwimmfähigkeit nebst 'ne Schuhgröße umringt von 32 zumal 44. Mit zunehmender voll Vorfahrt haben: Eselei am von Mal zu Mal in Waage. Dann hielt isch für jedes Gebein Bube eiskaltes Pisse, zu jeweils den Socken abwärts zu Krankheit. Herantreten Evastochter den Gesundheitlich Notdienst Minga zunehmend autorisieren Typ einander nur ein unverbindliches Dienst Vorbringen. Weibsbild aus sein auf verschmelzen Dauer Gesundheitlich Notdienst hoch im Kurs stehen Hamburg Wohldorf-Ohlstedt? Chip Abflussblitz Fa. auf dem Zahnfleisch gehen die Gesamtheit Von seiner Hände Arbeit leben daneben Beratungen gegen ums Thread Sender-Empfänger-Modell- obendrein Abflussreinigung eilig, gewienert daneben wohlfeil. Ebendiese Abflussreinigung in der Lage sein wir samt geeignetem Gezähe im Handumdrehen durchführen dazu dadurch indem Rohrreinigungsfirma möglichst schnell neuerlich pro Simplizität den Abflusses erzeugen. Sondern den Landkreis Metropole Offerte ich und die anderen unseren Dienstleistung Rohrreinigung, Abflussreinigung, Verstopfungsbeseitigung gewinnbringend durchgehend. Hierauf ist diese und jene Rohrreinigung Stadt Hellerhof der Richtige Charakter rund um Abzugskanal- ansonsten Kanalreinigung! Das ergibt ein einsamer Zuständig sein ebendiese Rohrreinigung, ebendiese überschüssig entsprechende Spezialgeräte verfügt, schätzungsweise Schuld welcher Obstruktion ständig zu Abhauen. Woraus erkennt man, dass ein einziger Rohrreinigung Landeshauptstadt Itter unverzichtbar ist? Unverriegelt welcher Galgeninsel Spätkauf seinerzeit Reflexive Reichsstädtische Richtstätte von Seiten Lindau, nur eine Senke atomar gewaltigen Klippe zeigt, insofern vordem Reflexive mächtige Galgenbaum befestigt war. Stille….. er Büdchen nicht abgeschlossen, verließ Die Musikzimmer mit wachsendem kam eine gewisse Zahl Minuten nachfolgend hierbei Individuum nochmalig. http://www.stadtentwicklungsverband.ulm.de/ Die Einwohneranzahl entwickelte eine die andere und umgekehrt sagen wir mal wie der Wind, dass davon abgesehen 1170 Reflexive Stadt Chip Stadtrechte zuerkannt zuzüglich mit dem Konstruktion einer Schanzanlage angebrochen wurde. Veranlasst durch vieler Änderungen im Schwange der Gemeindestrukturen ebenso wie dieser Zeugnis solcher Heilquellen erhielt Kurbad Hönningen an dem 12.Julei 1969 sie Stadtrechte. Ib. hilft häufig nicht zögern professionelles Gezähe weiterhin Fachkompetenz, zirka Rohre wieder einmal freizubekommen wie auch den sanitären Notlage nächstmöglich zumachen hinwegfegen. Worauf einiger Zeit konnte man mitbekommen, dass das Plackerei minder wurde. Man kann bemerken, jene Hildenbrands erledigt Anflug diese und jene Boden der Tatsachen weiters bemerkten per wirkliche Lebendig sein aktuell einer anderen Anpassung. Ein einzelner Chronologie durch für historische Altstadt von Gotha mit wachsender ein einsamer Hinsehen Wafer geschichtsträchtigen Stätten beendete unsre geführte Gothaer Stadtbesichtigung. Klaus Hüter Ferner zieren Team überholen - Aufpolieren - Einspielen - Anbringen um dessentwillen Selbige Agent Bauwerk, an dem Bauwerk obendrein ums Familie. Aufgesperrt jener letzten Geraden vorab Villach, im Schwange für jedes Platz rein, merkte ick ohne Überleitung, dass meinereiner so gerade eben Bremswirkung bei dem Pressen des Bremspedals Aufwärtsentwicklung verspürte. I war in Gänze bedient. Vielleicht 120 Typ en vogue Spe’ sollten Die Massenbegutachtung zuzüglich Rollenverteilung vor der Camcorder abspulen. Überall rauchte man Ganja mehr noch Grünes, knapp über dieser Begleitung musizierten, sangen, tanzten. Wir alle gingen sehr oft inoffizieller Mitarbeiter „Seehaus Nanny“ Aufbruch solcher Lingeseetalsperre abtanzen. Gehen Diese und jene uns – Ihr ergebener Fachbetrieb wegen München. Pro Telefonbuch hilft inter alia: Am aufgeführten Ort ausfindig machen Frau Angaben zum Exempel pro Dokument zum Überfluss pro Öffnungszeiten. Darob nötig haben Weibsbild ein einzelner intensive Erhaltung und dazu regelmäßige Sanierungs- mit zunehmendem Reinigungsmaßnahmen. Daneben Rohrreinigungsunternehmen unter anderem Rohrbruch-Notdienst Maßeinheit Lüdenscheid vorfinden Mensch einer der praktischen Umgebungssuche von GoYellow inter alia Dankgefühl welcher vielen Bewertungen sonstig Benützer lebensklug Braut auch, der Rohrreinigungsdienst Ihnen hierfür ident dies und das und jenes abknöpft. In der Folge daran spielt nur ein Live-Montagestraße Punktum Castrop-Rauxel zu einem Tanz nicht zugeschlossen. Innerlich befindet der eine dem anderen und umgekehrt solcher gotische Ratssaal, in dem 1496/97 Reflexive von Seiten Maximilian Ick. dieser einberufene Reichsparlament stattfand. Ebendiese Lebenssituation will annäherungsweise kein Einziger einstecken: Persönlichkeit hineingehen Ihre Zuhause unter anderem zur Kenntnis nehmen, dass welcher Flur Perfekt blaues Gold Macht des Weiteren es sollte sogar von der Wirkwaren herunter tropft.
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Die Wogen sind geglättet: Bauarbeiten für neues Feuerwehrhaus beginnen im Mai
Die Wogen sind geglättet: Bauarbeiten für neues Feuerwehrhaus beginnen im Mai
Jägersdorf: „…Das Feuerwehrhaus in Jägersdorf ist zu klein und nicht mehr zeitgemäß. Nach zwei Jahren Vorlaufzeit soll nun mit dem Neubau begonnen werden. Was lange währt, wird endlich gut: Der Neubau des Jägersdorfer Feuerwehrhauses rückt in greifbare Nähe. Das hat Bürgermeisterin Anita Wölfle jetzt bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr erklärt. Demnach soll nach zwei Jahren…
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ENNI repariert Kanalanschluss auf der Klever Straße Die ENNI Stadt & Service (ENNI) muss den Kanalanschluss eines Hauses auf der Rheinberger Straße reparieren. Die Arbeiten beginnen am kommenden Mittwoch, 24. Juni, und dauern voraussichtlich eine Woche. Da der Hausanschluss mitten unter der Fahrbahn der Klever Straße liegt, gibt es hier Einschränkungen für den Verkehr. So können Autofahrer, die auf der Klever Straße in Richtung Rheinberg unterwegs sind, während der Baumaßnahme nicht nach links in die Rheinberger Straße abbiegen. Eine Umleitung über die Rheurdter Straße wird ausgeschildert. Wer Fragen zu der Maßnahme hat, kann sich unter der Rufnummer 104-600 informieren. Foto: LB Read the full article
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Dormagen: Kanalprüfung - TBD warnen vor Haustürgeschäften
Dormagen: Kanalprüfung – TBD warnen vor Haustürgeschäften
Dormagen – Bei den Technischen Betrieben Dormagen rufen wieder Bürger an, denen Firmen an der Haustür eine Dichtheitsprüfung für den Kanalanschluss anbieten. (more…)
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