#InnenministerJoachimHerrmann
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„Wir lassen die Opfer nicht alleine“
Regensburg - Oft ist der Feind näher, als man denkt: Über 20.000 Fälle von häuslicher Gewalt wurden 2019 bayernweit registriert. Eine Verurteilung dauert oft zu lange. Die Mühlen der Justiz sollen nun schneller mahlen. Von Mario Hahn „Wir lassen die Opfer nicht alleine. Gewaltschutz hat auch in Krisenzeiten Priorität in Bayern.“ Einig im konsequenteren Vorgehen gegen häusliche Gewalt und Stalking traten Joachim Herrmann und Georg Eisenreich am Mittwoch der Presse gegenüber. Im Justizpalast Regensburg präsentierten der Innenminister und Justizminister das vom Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Clemens Prokop und dem Oberpfälzer Polizeipräsident Norbert Zink gestartete Pilotprojekt „Priorisierung von Fällen häuslicher Gewalt und Nachstellungen gemäß § 238 StGB“. Eisenreich: „Polizei und Justiz arbeiten bei diesem Projekt Hand in Hand. Risikofälle sollen frühzeitig erkannt und noch schneller bearbeitet werden. Ziel ist es, die Eskalationsspirale noch früher zu unterbrechen und die Opfer so noch besser zu schützen.“ Schnellere Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt oder Stalking Künftig soll bei Fällen häuslicher Gewalt oder Stalking die polizeiliche Ermittlung nach maximal sieben Tagen abgeschlossen sein. Nach weiteren sieben Tagen soll die Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis kommen und wenn nötig, Anklage erheben. Die Aggressoren häuslicher Gewalt sind meist männlich (80 Prozent). Die Taten reichen von Bedrohungen über Vergewaltigungen bis Mord und Totschlag. Read the full article
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Coronavirus: 150 Euro bei zu wenig Abstand
Bayern macht Ernst im Kampf gegen das Coronavirus: Wer ab sofort gegen die verordneten Schutzmaßnahmen und Ausgangsbeschränkungen verstößt, dem drohen hohe Strafen. Die bayerische Regierung hat einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht. Besonders hohe Strafen drohen Einzelhändlern und Gastronomen. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat das bayerische Gesundheitsministerium am Freitag (27.03.) einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Dieser greift bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Bußgelder werden ab sofort fällig. Die per Allgemeinverfügung ausgesprochene Untersagung von Gastronomiebetrieben jeder Art (ausgenommen Lieferdienste und Speisen 'to go') und die Ausgangsbeschränkungen, die in Bayern seit 21. März gelten, schränken die Menschen zwar ein, doch die Vernunft überwiegt – bei den meisten. Eine Übersicht, wer in Regensburg aktuell noch offen hat, gibt es >> hier. Verstöße werden konsequent sanktioniert In der Oberpfalz führte die Polizei am vergangenen Wochenende knapp 4.000 Kontrollen durch, bei denen 620 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung registriert wurden. Wie die Polizei mitteilte, hielten sich in Regensburg am Samstagnachmittag etwa 200 Personen auf der Jahninsel, im Stadtpark und am Schwabelweiser Donauufer auf. Die Polizei verstärkt die Kontrollen und appelliert erneut an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, zu Hause zu bleiben! Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml appellieren eindringlich, die Corona-Regeln unbedingt einzuhalten. "Wir alle müssen gemeinsam alles unternehmen, um das gefährliche Coronavirus bestmöglich einzudämmen", betonte Huml. An die Unbelehrbaren richtete Herrmann die klare Botschaft: "Verstöße werden wir konsequent sanktionieren." Beide stellten klar, dass es nicht darum geht, Bürgerinnen und Bürger zu kriminalisieren. "Aber jeder muss verstehen, dass es beim Coronavirus für viele Menschen um Leben und Tod gehen kann", erklärte Huml. Deshalb sei große Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich, um weitere Infektionen möglichst zu vermeiden. Bußgelder: Was ist verboten - wie viel kostet das? Mit dem nun veröffentlichten Bußgeldkatalog gehen Verstöße auch ins Geld. Ab sofort droht beispielsweise Gastronomie-Inhabern, die ihr Geschäft trotz der Ausgangsbeschränkungen öffnen, eine Strafe von 5.000 Euro. Auch Läden, die nicht den täglichen Bedarf abdecken und trotzdem geöffnet haben, müssen mit einer Strafe in dieser Höhe rechnen. Wer den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, dem drohen 150 Euro Strafe. Für das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund werden ebenfalls 150 Euro fällig. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim besucht, der wird künftig 500 Euro Bußgeld zahlen müssen. Auch Schulen, die jetzt Unterricht abhalten, können mit Gebühren in Höhe von 2.500 Euro bestraft werden. Selbst Schüler, die zum Unterricht in eine Schule kommen wollen würden, müssten 150 Euro Strafe zahlen. Für das Betreten von Hochschulen werden 500 Euro Bußgeld fällig. Versammlungen gelten als Straftat Der Bußgeldkatalog sei allen Kreisverwaltungsbehörden als Richtschnur an die Hand gegeben worden, die für Bußgeldbescheide zuständig sind. Als Straftat gilt, wenn Menschen sich in Gruppen zusammenfinden und damit gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen. Der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus in Bayern ist abrufbar auf der Verkündungsplattform Bayern. Lesen Sie den ganzen Artikel
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