#Gebrauchstauglichkeit der Mietsache
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Erheblicher Baulärm ist Minderungsgrund
Erheblicher Baulärm ist Minderungsgrund
BGB §§ 242, 536 Abs. 1; ZPO § 287
1. Erheblicher Baulärm berechtigt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung, auch wenn er von einem Dritten verursacht ist und dem Vermieter diesem gegenüber keine Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § 906 BGB) zustehen. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine “Nachbarschaftsvereinbarung” geschlossen hat, die den Dritten gegenüber dem…
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#67 S 309/18#Baulärm#Bauvorhaben#BGB § 242#BGB § 536#Entschädigungsansprüche#Gebrauchstauglichkeit der Mietsache#LG Berlin#Mietminderung#Minderungsgrund#Schadensersatz#ZPO § 287
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Erheblicher Baulärm ist Minderungsgrund
Erheblicher Baulärm ist Minderungsgrund
BGB §§ 242, 536 Abs. 1; ZPO § 287
1. Erheblicher Baulärm berechtigt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung, auch wenn er von einem Dritten verursacht ist und dem Vermieter diesem gegenüber keine Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § 906 BGB) zustehen. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine “Nachbarschaftsvereinbarung” geschlossen hat, die den Dritten gegenüber dem…
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#67 S 309/18#Baulärm#Bauvorhaben#BGB § 242#BGB § 536#Entschädigungsansprüche#Gebrauchstauglichkeit der Mietsache#LG Berlin#Mietminderung#Minderungsgrund#Schadensersatz#ZPO § 287
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Darf Mieter wegen modernisierungsbedingter Gebrauchsbeeinträchtigung mindern?
Berlin: 1. Führen Maßnahmen des Vermieters zu einer Modernisierung der Mietsache, gleichzeitig aber zu einer für den Mieter negativen Veränderung der Gebrauchstauglichkeit, ist der Mietzins nicht schon aufgrund der Verringerung der bisherigen Gebrauchstauglichkeit, sondern erst dann gemindert, wenn Letztere für den Vermieter zur Erreichung des Modernisierungserfolgs (bau)technisch vermeidbar war…
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