#Entschädigungsansprüche
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Bahnfahren oder Fliegen? - Ein Vergleich der Entschädigungsregelungen
Fliegen oder Zugfahren? 🚄✈️ Beim Reisen gibt es viel zu bedenken. Erfahren Sie mehr in unserem Blogartikel. . . #Zug #Reise
Wer kennt es nicht, die verhasste Verspätung auf Reisen. Ob Bahn oder Flug, Verspätungen und Ausfälle stellen stets eine große Unannehmlichkeit dar. Doch wie werden Entschädigungen in diesen Fällen gehandhabt? Und sind Bahnreisende dabei wirklich die Leidtragenden im Vergleich zu Flugpassagieren? Kürzlich schilderte ein Freund von mir die wohl schlimmste Eurostar-Fahrt seines Lebens auf einer…
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#ÖffentlicherVerkehr#Bahnbetrieb#Bahnfahren#Bahnfahrt#Bahnrechte#Entschädigungsansprüche#EU-Reisevorschriften#Eurostar#Fliegen#Flug#Flugbetrieb#Fluggastrechte#Flugkompensation#Flugrechte#Flugreisen#Flugverz��gerungen#Geschäftsreisen#InternationaleReisen#NachhaltigeMobilität#NachhaltigesReisen#Privatreisen#Reiseauswahl#Reiseentschädigung#Reiseerlebnis#Reisekosten#ReisenInEuropa#Reiseoptionen#Reiseplanung#Reiserecht#Reisetipps
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Elementor #17491
Elementor #17491 KFZ-Sachverständiger in Nettetal Unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Nettetal Als unverschuldeter Beteiligter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf ein KFZ-Gutachten. Diesen Anspruch sollten Sie unbedingt auch wahrnehmen. Achten Sie darauf, Ihr KFZ-Gutachten von einem unabhängigen und neutralen KFZ-Sachverständiger in Nettetal durchführen zu lassen. Nur bei einem unabhängigen Gutachter können Sie sich sicher sein, dass die Art des Schadens und vor allen Dingen die Höhe des Schadens genaustens ermittelt und im Gutachten detailliert festgehalten werden. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger bemüht sich um jeden Cent, der Ihnen bei der Schadensregulierung zusteht. Die Versicherungen sind darauf bedacht, Ihre eigenen Kfz-Gutachter einzusetzen. Denn diese handeln immer im Interesse der Versicherung und können niemals neutral entscheiden. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter handelt ausschließlich in Ihrem Interesse und ist darauf bedacht, den Schaden in bestmöglicher Art und Weise zu regulieren. Unser Unternehmen in Nettetal, mit über 10-jähriger Erfahrung, in der Erstellung von unabhängigen KFZ-Gutachten weiß genau auf was es ankommt. Dieser hält in seinem Gutachten neben der detaillierten Auflistung des Schadens und der Kosten für die Reparatur auch viele weitere Details fest, die Ihnen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls zustehen. Wir kennen uns mit Ihren Rechten als Geschädigter eines Verkehrsunfalls bestens aus. So halten wir in unserem Gutachten auch alle Ersatz- und Entschädigungsansprüche fest, die Ihnen zustehen. Damit Sie sich nicht auch noch mit den gesamten Formalitäten herumärgern müssen, übernehmen wir die Verfolgung und Betreuung der gesamten Schadensregulierung. Bei einem Schaden in Nettetal und Umgebung sind wir Ihr Ansprechpartner für unabhängige KFZ-Gutachten. Wir sind zertifizierte DESAG Sachverständiger und haben langjährige Erfahrung bei der Erstellung von KFZ-Gutachten. Wir können zur Klärung der Schuldfrage auch direkt an den Unfallort kommen und die Details am Ort des Geschehens aufnehmen. So können wir uns sofort ein genaues Bild über den Unfallhergang machen. Aber auch im Nachhinein fahren wir an den Unfallort, um eine Rekonstruktion der Situation durchzuführen. Dabei sind wir auf Ihre Angaben mit jeden noch so kleinen Detail angewiesen. Fotos, die Sie mit Ihrem Handy am Unfallort von den Fahrzeugen, aber auch der Umgebung machen, helfen uns bei der Klärung der Schuldfrage weiter. BITTE BEACHTEN SIE: Machen Sie keinerlei Schuldgeständnisse und unterschreiben Sie auch keinen Unfallbericht als Verursacher. Es ist nicht immer derjenige schuld am Unfall, den man als erstes vermutet. Deshalb unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben. Tags and categories: Uncategorized via WordPress https://ift.tt/Gq7XL3d December 06, 2022 at 06:11PM
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Erheblicher Baulärm ist Minderungsgrund
Erheblicher Baulärm ist Minderungsgrund
BGB §§ 242, 536 Abs. 1; ZPO § 287
1. Erheblicher Baulärm berechtigt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung, auch wenn er von einem Dritten verursacht ist und dem Vermieter diesem gegenüber keine Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § 906 BGB) zustehen. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine “Nachbarschaftsvereinbarung” geschlossen hat, die den Dritten gegenüber dem…
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#67 S 309/18#Baulärm#Bauvorhaben#BGB § 242#BGB § 536#Entschädigungsansprüche#Gebrauchstauglichkeit der Mietsache#LG Berlin#Mietminderung#Minderungsgrund#Schadensersatz#ZPO § 287
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EU-Töchtern droht die Pleite Russische Großbank gerät in Schwierigkeiten 28.02.2022, 08:30 Uhr Der Ausschluss Russlands aus dem internationalen Zahlungssystem Swift hat erste Auswirkungen. Die Sberbank ist eine der größten Banken Russlands und muss "erhebliche Einlagenabflüsse hinnehmen". Auch die europäischen Tochtergesellschaften der Bank sind stark betroffen. Die neuen westlichen Sanktionen scheinen in Russland erste Auswirkungen zu zeigen. Die europäischen Tochtergesellschaften der wichtigen russischen Sberbank werden "wahrscheinlich" zahlungsunfähig, erklärte die Europäische Zentralbank (EZB). Die österreichische Bankenaufsicht belegte die Bank daraufhin mit einem Zahlungsmoratorium. Aufgrund der "Auswirkungen der geopolitischen Spannungen auf ihren Ruf" habe die mehrheitlich vom russischen Staat kontrollierte Sberbank "erhebliche Einlagenabflüsse hinnehmen" müssen, teilte die EZB mit. Sie ist der Ansicht, dass "die Bank in naher Zukunft möglicherweise nicht in der Lage sein wird, ihre Schulden oder sonstigen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen". Massenabhebungen hätten zu einer "Verschlechterung der Liquidität" der Bank geführt und "es gibt keine verfügbaren Mittel", die eine "realistische Chance" auf eine Wiederherstellung der Liquidität böten. Betroffen sind demnach die in Österreich ansässige Sberbank Europe AG sowie ihre Tochtergesellschaften in Kroatien und Slowenien. Die Sberbank Europe AG hat auch eine Niederlassung in Deutschland. Sie ist vollständig im Besitz der russischen Muttergesellschaft, deren Mehrheitsaktionär die russische Regierung ist. Der EZB zufolge hatte die europäische Tochter zum Jahresende 2021 eine Bilanzsumme von 13,6 Milliarden Euro. Die Sberbank gehört zu den größten Banken Russlands. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine am Donnerstag hatten die USA die Sberbank zusammen mit anderen russischen Banken mit Sanktionen belegt. Daraufhin war es in Russland und mehreren EU-Ländern zu langen Schlangen vor Sberbank-Filialen gekommen, als Kunden massenhaft ihre Ersparnisse abheben wollten. Zahlungsmoratorium für österreichische Tochtergesellschaft Als Folge der EZB-Warnung verhängte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Zahlungsmoratorium über die Bank. Die Sberbank Europe AG darf demnach mindestens bis einschließlich Dienstag "keinerlei Auszahlungen, Überweisungen oder andere Transaktionen durchführen". Die einzige Ausnahme vom Zahlungsmoratorium gibt es für Einleger, die zur Sicherung des "nötigsten täglichen Bedarfs" maximal 100 Euro pro Tag abheben dürfen. Zugleich wurde betont, dass Einlagen bis 100.000 Euro weiterhin durch das europäische Einlagensicherungssystem besichert sind. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin bekräftigte, Einlagen deutscher Einleger bei der Zweigniederlassung in Frankfurt am Main ("Sberbank Direct") seien über die österreichische Einlagensicherung geschützt. "Im Entschädigungsfall hat die österreichische Entschädigungseinrichtung die Entschädigungsansprüche der Einleger unverzüglich zu prüfen und die geeigneten Entschädigungsmaßnahmen zu treffen", erklärte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). "Die deutsche Entschädigungseinrichtung ist im Entschädigungsfall für die Durchführung der Auszahlungen zuständig und hat die Ansprüche der Einleger in der Regel innerhalb von sieben Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls zu erfüllen." Am Samstag hatten die westlichen Staaten die Bank als Teil der Sanktionen gegen Moskau vom internationalen Swift-Finanzsystem ausgeschlossen. Der Swift-Ausschluss soll die russische Wirtschaft hart treffen: Die betroffenen Banken können nicht mehr mit Geldhäusern in anderen Ländern kommunizieren. Dies wird Zahlungs- und Warenströme verlangsamen oder ganz verhindern.
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Betriebsschließungen: Neben Corona-Soforthilfen keine weiteren Entschädigungsansprüche gegen den Staat
Betriebsschließungen: Neben Corona-Soforthilfen keine weiteren Entschädigungsansprüche gegen den Staat
Betriebe bleiben auf Verlusten, die ihnen wegen coronabedingter Schließungen entstanden und nicht durch die so genannten Corona-Soforthilfen ausgeglichen wurden, sitzen. Zumindest dem Staat gegenüber haben sie keine Ansprüche auf weitergehende Zahlungen. Dies zeigen zwei Urteile des Landgerichts (LG) München I, in denen es um Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern ging. Geklagt hatten…
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Entschädigungsansprüche auf Grund von Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.ra-kotz.de/entschaedigungsansprueche-auf-grund-von-massnahmen-nach-infektionsschutzgesetz.htm
Entschädigungsansprüche auf Grund von Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz
LG Hannover – Az.: 8 O 2/20 – Urteil vom 09.07.2020 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten über Entschädigungsansprüche des Klägers auf Grund von Maßnahmen nach […] ...
weiterlesen: https://www.ra-kotz.de/entschaedigungsansprueche-auf-grund-von-massnahmen-nach-infektionsschutzgesetz.htm
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An die Schweizer: Fragen zur Arbeitslosenkasse (sehr spezifisch) via /r/de
An die Schweizer: Fragen zur Arbeitslosenkasse (sehr spezifisch)
Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Danke schon einmal im Voraus.
Im Mai 2019 wurde ich fristlos gekündigt (eigentlich 6 Monate Kündigungsfrist). Die Arbeitslosenkasse stellte mich daraufhin für 44 Tage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ein. Ich erhob Einsprache dagegen und leitete gleichzeitig ein Schlichtungsverfahren gegen meinen Arbeitgeber ein. Die Arbeitslosenkasse sistierte die Einsprache bis zum Abschluss des Verfahrens. Im August 2019 habe ich mich von der Arbeitslosenkasse abgemeldet. Aufgrund von Geldmangel und auf Anraten meines Anwaltes habe ich im November 2019 einem Vergleich von 20.000 CHF zugestimmt. Diese Zahlung wurde als Genugtuungsleistung bezeichnet.Ich habe den Vergleich im November 2019 an die Arbeitslosenkasse gesandt, allerdings bis August 2020, als ich mehrfach nachfragte, keine Reaktion erhalten. Anfang September 2020 habe ich nun den Entscheid der Einspracheinstanz erhalten, in dem meine Einsprache gutgeheissen wurde, da die fristlose Kündigung durch die Genugtuungsleistung ungerechtfertigt erscheint. Heute erhielt ich allerdings eine Verfügung, dass ich nun für 44 Tage eingestellt werde, da ich auf Lohn-oder Entschädigungsansprüche verzichtet hätte und die Tage rückwirkend mit den bereits eingestellten Tagen verrechnet werden.
Das Verfahren hatte einen Streitwert von über 30.000 CHF und wäre somit nicht kostenlos gewesen. Ich konnte mir, auch durch die bereits verrechneten Einstelltage, die einen Lohnausfall von +- 2 Monaten ergaben, weder den Vorschuss leisten, noch das Risiko, auch nur einen Teil der Gerichtskosten und der Anwaltskosten tragen zu müssen, die ohnehin mehreren 1000 CHF gehabt hätten, leisten.
Meine Fragen:
1) Kann nachträglich einfach so die Begründung für Einstelltage gewechselt werden?
2) Sind 44 Tage und somit schweres Verschulden angemessen? Wie kommt man beides Mal auf ausgerechnet 44 oder geht es einfach darum, mir nichts nachzahlen zu müssen?
3) Es wurde fast 9 Monate nicht reagiert. Gibt es eine Frist ab Kenntnisnahme des Umstandes, der zur Einstellung führt, die bis zur Verfügung der Einstellung eingehalten werden muss oder ist es legitim, dass man 9 Monate wartet und dann eine Einstellung beginnend fast 1,5 Jahre in der Vergangenheit verfügt?
Submitted September 09, 2020 at 02:02AM by Prref via reddit https://ift.tt/2R9F0I4
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Leider kommt es gerade im Bereich der Entschädigungsansprüche (InfSG, Versicherung) reihenweise zu Falschberatung durch "Unternehmensberater", leider auch durch Rechtsanwälte. Das kann peinlich enden, siehe hier: cc @HSMA_DE @hotellerie_de https://t.co/zRu56uYOKz pic.twitter.com/IsCOii3UCA
— Peter Hense (@peterhense) April 1, 2020
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EU-Staaten wollen Entschädigungsansprüche von Bahnkunden einschränken
Bahnkunden sollen nach dem Willen der EU-Mitgliedstaaten künftig bei Zugverspätungen in vielen Fällen keine Entschädigungsansprüche mehr haben. Einen entsprechenden Beschluss zur Novellierung der EU-Fahrgastrechteverordnung wollen die EU-Verkehrsminister bei einem Treffen am Montag fällen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsuasgaben). Laut dem vorabgestimmten Beschlussentwurf, den die finnische Ratspräsidentschaft vorgelegt hat, sollen die Entschädigungsansprüche in einer Reihe […] http://dlvr.it/RKnQNJ
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Scheuer: Pkw-Maut-Betreiber haben keinen Entschädigungsanspruch
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sieht keine Grundlage für Entschädigungsansprüche der Betreiberfirmen nach Kündigung des Vertrags zur Erhebung der gescheiterten Pkw-Maut. https://newsburger.de/scheuer-pkw-maut-betreiber-haben-keinen-entschaedigungsanspruch-116900.html
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EuGH-Urteil | Personalmangel kann außergewöhnlicher Umstand für Flugverspätungen sein
Neue Entscheidung des EUGH hat Auswirkunfen auf Ihre Fluggastrechte! Alle Infos im neuen Artikel... #Verspätung #Airline #Reise #Travel #Urlaub #Rechte #EUGH
Photo by Sam Willis on Pexels.com Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Auswirkungen auf Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen aufgrund von Personalmangel. Der Fall betraf einen verspäteten Flug der Airline TAS von Köln nach Kos 2021 wegen mangelndem Bodenpersonal für die Gepäckverladung. Wann gilt Personalmangel als außergewöhnlicher Umstand? Laut EuGH kann…
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#Airline#Entschädigung#EuGH#EuGH Urteil#Flug#Flugausfall#Flugausfälle#Fluggast#Fluggastrechte#Fluggesellschaft#Flughafen#Flughafenpersonal#Flugindustrie#Flugpassagier#Flugpassagiere#Flugrecht#Flugrechtsanwalt#Flugreise#Flugreisen#Flugverkehr#Flugverspätung#Flugverspätungen#Flugverzögerung#Gerichtsurteil#Luftverkehr#Passagierrechte#Recht#Reise#Reiseblog#Reiseentschädigung
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Warschau/Athen. Das Tauziehen um deutsche Weltkriegs-Reparationen geht in eine neue Runde. Jetzt wollen sich Griechenland und Polen, die beiden seit langem Entschädigungsansprüche an Deutschland geltend machen, zusammenschließen, um ihren Griff nach deutschen Milliardengeldern besser zu koordinieren. Abgeordnete aus beiden Ländern sollen sich kürzlich am Rande der Weltkriegsfeierlichkeiten im ...
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Erheblicher Baulärm ist Minderungsgrund
Erheblicher Baulärm ist Minderungsgrund
BGB §§ 242, 536 Abs. 1; ZPO § 287
1. Erheblicher Baulärm berechtigt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung, auch wenn er von einem Dritten verursacht ist und dem Vermieter diesem gegenüber keine Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § 906 BGB) zustehen. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine “Nachbarschaftsvereinbarung” geschlossen hat, die den Dritten gegenüber dem…
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#67 S 309/18#Baulärm#Bauvorhaben#BGB § 242#BGB § 536#Entschädigungsansprüche#Gebrauchstauglichkeit der Mietsache#LG Berlin#Mietminderung#Minderungsgrund#Schadensersatz#ZPO § 287
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Nach zwei tollen Tagen mit jungen Startups in Berlin, werfen wir jetzt einen Blick auf die neusten VC-Deals im Lande. Alle Deals der letzten 24 Stunden gibt es auch heute wieder kompakt im aktuellen #DealMonitor. INVESTMENTS Doctolib +++ Das E-Health Startup Doctolib hat in einer, von langfristigen und deutschen Investoren angeführten Finanzierungsrunde 150 Millionen Euro Kapital erhalten. Das Startup, das Ärzten und Krankenhäusern eine Softwarelösung anbietet, die die Praxiseffizienz und Produktivität der medizinischen Mitarbeiter steigern und die Zusammenarbeit von Ärzten erleichtert soll, wurde 2013 von Stanislas Niox-Chateau in Frankreich gegründet und ist, mit Hauptsitz in Berlin, seit 2016 auch in Deutschland aktiv. Mit der aktuellen Finanzierung plant das Unternehmen seine Teams in Deutschland und Frankreich innerhalb der nächsten drei Jahre zu verdoppeln und das Wachstum in beiden Märkte zu stärken. Zusätzlich sollen die Investitionen in Technologie, Produkt und Design verdoppelt werden. IPlytics +++ Der High-Tech Gründerfonds und der Technologieinvestor eCAPITAL investieren mehrere Millionen Euro in das Berliner Unternehmen IPlytics, ein Unternehmen das mit seiner KI-basierten Patentanalysesoftware Kunden bei der Wettbewerbs- und Technologieanalyse hilft. Das Startup wurde von Dmitri Gerats, Rosann Brandt und Tim Pohlmann gegründet. Mit dem frischen Kapital soll das Produkt weiterentwickelt und die Internationalisierung des Vertriebs in internationale Märkte, insbesondere USA, Korea und Japan vorangetrieben werden. Risk42 Software +++ CHECK24 Ventures investiert einen siebenstelligen Betrag in das Hamburger Unternehmen Risk42 Software, Anbieter einer Plattform für Risiko-Management im B2C-Geschäft. Das Unternehmen wurde 2018 von Roberto Valerio gegründet. refundrebel +++ Die Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung, Tochter der Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz, investiert mit Mitteln aus dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II gemeinsam mit weiteren Privatinvestoren in refundrebel, einem Unternehmen, das mit seiner Online-Plattform Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden durchsetzt. Das in Ludwigshafen ansässige Startup wurde 2017 von Stefan Nitz gegründet. Statice +++ Capnamic Ventures und WestTech Ventures investieren gemeinsam mit WATTx, dem Company Buider von Viessmann, in das Berliner Startup Statice. Das 2018 von Sebastian Weyer, Mikhail Dyakov und Omar Ali Fdal gemeinsam mit WATTx gegründete Unternehmen bietet ein automatisches Anonymisierungstool für personenbezogene Daten an. Statice ermöglicht Unternehmen, sensible Daten frei zu verwenden, weiterzugeben und zu verarbeiten. #EXKLUSIV (gefunden über StartupDetector) VENTURE CAPITAL Naga Virtual +++ Die Deutsche Börse hat sich aus dem Unternehmen Naga Virtual zurückgezogen und seine Anteile in Höhe von 40 Prozent an das FinTech zurückverkauft. Das geht aus dem Geschäftsbericht 2018 der Deutschen Börse hervor, wie Finanz-Szene.de zuerst berichtete. Tipp: Die Deals der Vortage gibt es im #DealMonitor-Archiv. Achtung! Wir freuen uns über Tipps, Infos und Hinweise, was wir in unserem #StartupTicker im Laufe des Tages alles so aufgreifen sollten. Schreibt uns eure Vorschläge entweder ganz klassisch per E-Mail oder nutzt unsere “Stille Post“, unseren Briefkasten für Insider-Infos. Startup-Jobs: Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? In der unserer Jobbörse findet Ihr Stellenanzeigen von Startups und Unternehmen. Foto (oben): unsplash
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und wieder wird es 11. September ...
und wir werden - wie jeden September - die gleichen Wahrheiten aus allen offiziellen Medien hören. Oder anderes lesen : Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein Elias Davidsson und Craig McKee, zwei bekannte Kritiker der offiziellen 9/11-Story der US-Regierung, stellen diese mit 10 unwiderlegbaren Tatsachen erneut in Frage. 10 unwiderlegbare, verstörende Tatsachen zu den 9/11-Anschlägen Die US-Regierung konnte bisher keine stichhaltigen Beweise für ihre Darstellung der Vorkommnisse vorlegen - Von Elias Davidsson und Craig McKee TRUTH AND SHADOWS, 24.04.18 truthandshadows.wordpress.com/2018/04/20/10-irrefutable-devastating-9-11-facts Wissenschaftler, die versuchen, die 9/11-Verbrechen aufzuklären – werden häufig als "9/11-Truther" (s. de.wikipedia.org/wiki/9/11_Truth_Movement) diffamiert und kritisiert, weil sie sich zur Begründung ihrer Forderung (nach einer neuen unabhängigen Untersuchung der 9/11-Anschläge) auch auf Vermutungen oder Spekulationen stützen. Solche Kritik mag zuweilen berechtigt sein, erfolgt aber häufig in böser Absicht (um die Zweifler zum Schweigen bringen). Es muss auch nicht spekuliert werden, um den offiziellen 9/11-Report als irreführend zu entlarven, weil es unwiderlegbare Fakten gibt, die zu dieser Schlussfolgerung berechtigen. Wir nennen 10 dieser unbestreitbaren Tatsachen: 1. Den US-Behörden ist es bisher nicht gelungen, Personen aufzuspüren, festzunehmen, anzuklagen und zu bestrafen, die für die am 11. September 2001 begangenen Verbrechen gegen die Menschheit verantwortlich gemacht werden könnten. Der am 11. September 2001 begangene Massenmord ist nach dem Völkerrecht ein Verbrechen gegen die Menschheit (s. https://www.stiftung-evz.de/fileadmin/user_upload/EVZ_Uploads/Handlungsfelder/Handeln_fuer_Menschenrechte/Menschen_Rechte_Bilden/huhle-verbrechen_gegen_die_menschheit.pdf). Der Staat, in dem es begangen wurde – in diesem Fall sind es die USA – ist gegenüber der internationalen Gemeinschaft verpflichtet, die für dieses Verbrechen verantwortlichen Personen zu verfolgen, festzunehmen, zu verurteilen und zu bestrafen. US-Behörden behaupten, seit 2002 in der Guantánamo Bay eine Hand voll Personen festzuhalten, die beschuldigt werden, an der Vorbereitung der 9/11-Anschläge beteiligt gewesen zu sein. Ihre Identität bleibt zweifelhaft; ihre angeblichen Geständnisse fanden hinter verschlossenen Türen (und unter Folter) statt und die gegen sie ergangenen Urteile wurden von einem Militärgericht gefällt, das noch nicht einmal die minimalsten internationalen Normen eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens erfüllt hat. Die US-Behörden behaupten, Zacarias Moussaoui (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Zacarias_Moussaoui) sei zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er das FBI nicht über die Vorbereitung der 9/11-Anschläge informiert habe, obwohl er bestritten hat, irgendwelche Vorkenntnisse gehabt zu haben. Es wurden keinerlei Beweise dafür vorgelegt, dass er an der Vorbereitung der 9/11-Anschläge beteiligt war oder irgendetwas darüber wusste. Es wurde auch nicht nachgewiesen, dass er die angeblichen Luftpiraten kannte. Die US-Behörden behaupten außerdem seit 2003, einen Mann mit dem Namen Chalid Scheich Mohammed (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Chalid_Scheich_Mohammed) in Guantánamo festzuhalten, der angeblich gestanden hat, nicht nur die 9/11-Anschläge, sondern mehr als 30 weitere Terroranschläge vorbereitet zu haben. Angeblich hat er auch gestanden, einen Überfall auf eine Bank im Staat Washington geplant zu haben, was nicht sein kann, weil er damals bereits in Guantánamo einsaß. Der Mann, dessen Identität nicht erwiesen ist und dessen angebliche Beteiligung an den 9/11-Anschlägen nur mit "Geständnissen" belegt wird, die unter Folter erpresst wurden, ist bisher weder angeklagt, geschweige denn verurteilt worden. Es ist auch nicht zu erwarten, dass ihm jemals ein Prozess gemacht wird, der die internationalen rechtsstaatlichen Normen erfüllt. 2. Als die US-Regierung den Vereinten Nationen ihre Entscheidung mitgeteilt hat, Afghanistan angreifen zu wollen, hat sie keinerlei Beweise dafür vorgelegt, dass Afghanistan in irgendeiner Form an den 9/11-Verbrechen beteiligt war. Bis heute liegen derartige Beweise nicht vor. Die Ankündigung des Überfalls auf Afghanistan ist nachzulesen in einem Brief, den der US-Botschafter John Negroponte bei den Vereinten Nationen am 7. Oktober 2001 an den Präsidenten des UN-Sicherheitsrats gerichtet hat . 3. Die von der US-Regierung autorisierte Untersuchung der 9/11-Ereignisse erfüllt noch nicht einmal minimale internationale Standards: Die 9/11-Kommission war weder unabhängig noch unparteiisch (s. dazu auch http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_08/LP00408_090108.pdf), und ihre Untersuchung war weder umfassend noch transparent. Elias Davidsson hat diese Standards in seinem Artikel "Die Ereignisse am 11. September 2001 und das Recht auf Wahrheit" untersucht. 4. Obwohl Osama bin Laden für die 9/11-Terroranschläge verantwortlich sein soll, wurde vor US-Gerichten nie ein damit in Zusammenhang stehendes Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Er wurde deswegen noch nicht einmal steckbrieflich gesucht. Das FBI hat im Juni 2006 zugegeben, dass es keine konkreten Beweise dafür vorlegen kann, dass Osama bin Laden überhaupt etwas mit den 9/11-Anschlägen zu tun hat . 5. Die US-Behörden konnten keine klaren und überzeugenden Beweise dafür vorlegen, dass sich die 19 Personen, die das FBI als Entführer der Flugzeuge benannt hat, die am 11. September 2001 gekapert worden sein sollen, überhaupt an Bord dieser Flugzeuge befanden. Um genau zu sein: Die US-Behörden konnten keine beglaubigten Passagierlisten vorlegen, auf denen sich die Namen der angeblichen Flugzeugentführer befanden, keine Zeugen benennen, die die angeblichen Flugzeugentführer auf den Flughäfen oder beim Einsteigen in die Flugzeuge gesehen haben, keine authentischen Videos von Überwachungskameras auf den Flughäfen präsentieren, auf denen die angeblichen Flugzeugentführer abgeflogen sind, und keine durch DNA-Untersuchungen identifizierte Leichenteile der angeblichen Flugzeugentführer vorweisen . 6. Die US-Behörden konnten keine klaren und überzeugenden Beweise dafür vorlegen, dass am 9. September 2001 Passagierflugzeuge an den angegebenen Stellen abgestürzt sind. Das FBI hat am 14. März 2008 in einem Brief an den U.S. District Court Nevada, der von Patrick Rose, dem damaligen Assistant U.S. Attorney (s. https://en.wikipedia.org/wiki/Assistant_United_States_Attorney) unterzeichnet wurde, zugegeben, dass es keine Berichte über das Einsammeln und die positive Identifizierung von Wrackteilen der angeblich abgestürzten Flugzeuge gibt . Das bedeutet, dass das FBI versäumt hat, an den verschiedenen Absturzstellen gefundene Wrackteile den angeblich entführten Flugzeugzeugen exakt zuzuordnen. Es ist deshalb nicht erwiesen, dass die angeblich entführten Flugzeuge tatsächlich an den angegebenen Stellen abgestürzt sind. 7. Die US-Behörden konnten nicht erklären, warum sich mehr als 1.100 Personen, die sich am 11. September 2001 im World Trade Center aufhielten, buchstäblich in Luft aufgelöst haben. Videos, Fotos und Zeugenaussagen belegen, dass große Teile der Zwillingstürme (des World Trade Centers) praktisch pulverisiert wurden. Von mehr als 1.100 Vermissten wurde bis 2011 kein einziger Zahn, Nagel oder Knochen gefunden . Die US-Behörden haben nie erklärt, wie mehr als 1.100 Personen verschwinden konnten, ohne die geringste Spur zu hinterlassen. Nach den Menschenrechten sind sie verpflichtet, die Gründe für das Verwinden zu untersuchen. 8. Die US-Behörden haben den Familien von 9/11 Opfern, die bereit waren, auf eine gerichtliche Klärung ihrer Entschädigungsansprüche zu verzichten, Entschädigungen bezahlt, die mindestens siebenmal höher waren, als die Entschädigungen, die Familien von Feuerwehrmännern erhielten, die bei 9/11-Rettungseinsätzen getötet wurden. Die Familien von 9/11-Opfern erhielten aus dem im Oktober 2001 eingerichteten Fonds Entschädigungen, die im Durchschnitt 2,1 Millionen Dollar betrugen, wenn sie bereit waren, auf ihr Recht auf eine Zivilklage zu verzichten . Ehegatten von Feuerwehrleuten, die beim (9/11-)Einsatz zu Tode kamen, wurden nach dem Public Safety Officers’ Benefits Act (42 U.S.C. 3796) entschädigt und erhielten 2013 nur 333.605 Dollar. Die bereits 2001 (an Ehegatten getöteter Feuerwehrleute) gezahlten Entschädigungen waren zweifellos noch niedriger. Die 95 Opfer-Familien, die es vorzogen, ihre Ansprüche gerichtlich klären zu lassen, sich dann aber auf außergerichtlich ausgehandelte Entschädigungen einließen, erhielten im Durchschnitt 5,5 Millionen Dollar . 9. Die US-Behörden konnten nicht erklären, warum am Morgen des 11.09.2001 mehrere Luftmanöver stattfanden – darunter auch die Simulation von Flugzeugentführungen – und warum der Massenmord nicht verhindert werden konnte. In US-Medien wurde berichtet, dass die Luftmanöver unter den Militärs und Zivilisten, die für den Luftverkehr verantwortlich waren, Verwirrung gestiftet haben. Generalmajor Larry Arnold von NORAD (s. dazu auch https://de.wikipedia.org/wiki/North_American_Aerospace_Defense_Command) hat zum Beispiel Folgendes ausgesagt: "Insgesamt wurden uns 21 vermutete Flugzeugentführungen gemeldet." ). Colonel (Oberst) Robert Marr, der Kommandeur von NEADS (s.https://en.wikipedia.org/wiki/Eastern_Air_Defense_Sector) hat berichtet, ihm seien "sogar29 Flugzeugentführungen" gemeldet worden . Die US-Behörden haben nicht geklärt, ob diese Luftmanöver die 9/11-Anschläge begünstigt haben, und warum es nicht gelungen ist, die angeblich entführten Flugzeuge abzufangen. 10. In dem offiziellen 9/11-Untersuchungsbericht wird festgestellt, dass zahlreiche Verantwortliche im Zusammenhang mit den 9/11-Anschlägen Pflichtverletzungen begangen haben. Bisher wurde aber keine einzige Person dafür zur Verantwortung gezogen. Es seien nur einige Beispiele genannt: Richard Myers (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_B._Myers ), der am 11. September 2001 im Pentagon für Entscheidungen zuständig war, wurde am 1. Oktober 2001 zum Chef des US-Generalstabes befördert. Ralph Eberhart (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Ralph_E._Eberhart), der am 11. September das NORAD leitete, wurde ein Jahr später zum Chef des neuen Northern Command (s. https://de.wikipedia.org/wiki/United_States_Northern_Command) berufen. Kapitän Charles J. Leidig (s.https://en.wikipedia.org/wiki/Charles_J._Leidig, der am 11. September die Aufsicht im National Military Command Center / NMCC (s.https://de.wikipedia.org/wiki/National_Military_Command_Center) führte, wurde 2004 zum Admiral befördert. Brigadegeneral Montague Winfield (s.https://www.stripes.com/news/pacific/dpmo-head-winfield-reportedly-resigns-as-agency-reorganizes-1.310839), der am Tag der 9/11-Anschläge das NMCC leitete, stieg im Mai 2003 zum Zweisterne-Generalmajor auf. Marion "Spike" Bowman (s. https://wikispooks.com/wiki/Marion_Bowman), der vor den 9/11-Anschlägen FBI-Nachforschungen über die angeblichen "Flugzeugentführer" blockierte, wurde für "herausragende Leistungen" ausgezeichnet, obwohl in einem 9/11-Untersuchungsbericht des Kongresses festgestellt worden war, seine Einheit habe an FBI-Agenten in Minneapolis "unentschuldbar wirre und unzutreffende Informationen" weitergegeben, die "offensichtlich falsch" waren. Schlussfolgerungen Die obengenannten Tatsachen reichen aus, um den (über Amazon zu beziehenden) offiziellen 9/11-Untersuchungsbericht zurückzuweisen und Mitglieder der Regierung des US-Präsidenten George W. Bush als Hauptverdächtige für dieses Verbrechen gegen die Menschheit in Betracht zu ziehen. Die Tatsachen reichen zwar nicht für die Einreichung von Klagen gegen bestimmte Personen aus, lassen aber den Schluss zu, dass das US-Regime und seine Komplizen in der politischen Klasse der USA, in den Mainstream-Medien, in der Wissenschaft, in der Justiz und in Mitgliedsstaaten der NATO an der Vertuschung der 9/11-Verbrechen und der Abschirmung der dafür Verantwortlichen beteiligt sind. (Wir haben den Artikel komplett übersetzt und mit Ergänzungen und Links in runden Klammern versehen. Die Links in eckigen Klammern haben die Autoren selbst eingefügt. Wichtige Infos über Elias Davidsson sind einem unter https://www.youtube.com/watch?v=ICpuRTJlAU4 aufzurufenden Interview zu entnehmen, das Ken Jebsen mit ihm geführt hat. Craig McKee und seine Website Truth and Shadows werden unter http://www.qmamedia.com/show-updates/2018/3/11/truth-and-shadows-founder-craig-mckee vorgestellt. Es wird höchste Zeit, dass völlig ahnungslose Leute, die Wissenschaftler wie Daniele Ganser immer noch als "Verschwörungstheoretiker" diffamieren, sich endlich einmal ernsthaft mit der umfangreichen Literatur beschäftigen, die es inzwischen zu den 9/11-Anschlägen gibt. Besonders empfehlen möchten wir das bereits in 4. Auflage im Zambon-Verlag in Frankfurt a. M. erschienene Buch "Psychologische Kriegsführung und gesellschaftliche Leugnung: Die Legende des 9/11 und die Fiktion der Terrorbedrohung" von Elias Davidsson. Read the full article
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Diskriminierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
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Diskriminierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
ArbG Hamburg, Az.: 17 Ca 427/13, Urteil vom 13.03.2014 Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.000,00 € festgesetzt. Die Berufung wird, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 € nicht übersteigt, nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten über Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche der Klägerin […] ...
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