#Festgehalt *
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Einführung in variable Vergütungssysteme: Grundlagen und Vorteile
Einführung in variable Vergütungssysteme: Grundlagen und Vorteile
Beratung variable Vergütung Einführung in variable Vergütungssysteme: Grundlagen und Vorteile Grundlagen variabler Vergütungssysteme Einführung in variable Vergütungssysteme: Grundlagen und Vorteile Variable Vergütungssysteme sind ein wesentlicher Bestandteil in der modernen Unternehmenspraxis. Im Gegensatz zu festen Gehältern ermöglichen sie eine Orientierung der Bezüge an der Leistung des…
#Erfolg#Festgehalt *#Leistung (Arbeitsleistung)#Mitarbeitende motivieren#Unternehmenserfolg#Unternehmensziel#Variable Vergütung: Vorteile#Variables Vergütungssystem
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Zu Besuch beim Indoorspielplatz HopplaHopp in Hildesheim und diese ansehnliche Skulptur als Erinnerung festgehalten. Diese steht beim Hotel Lindemann in der Kruppstraße.
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Neue KollegInnen (w/m/d) für das Berliner StagePool Office (Festgehalt)
StagePool sucht Kleindarsteller oder Kleindarstellerin (auch Künstler, Zirkus-/Varietékünstler, Jazztänzer, und andere) für das Berliner StagePool Office in Berlin (Deutschland). http://dlvr.it/T2kwTF
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Sonntagspredigt im Tatort zu Köln: Du sollst keine Schrottanleihen verkaufen!
Tichy:»Was tut man, wenn man auf Staatskosten eine Spezialausbildung als Zeitsoldat (Motto: „Wir Dienen Deutschland!“) bekommen hat, IT-technisch begabt ist und am Ende der Dienstzeit ohne Beschäftigung ist? Wenn händeringend nach Fachpersonal gesucht wird und einen sogar die Bundeswehr mit Handkuss wiedereinstellen würde? Klar, man verkauft sich an eine windige Anlagefirma ohne Festgehalt als „Läufer“ Der Beitrag Sonntagspredigt im Tatort zu Köln: Du sollst keine Schrottanleihen verkaufen! erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/T1Sjp7 «
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#Banken #schiessen gerne schnell
Dem Vernehmen nach, seien diverse ID-Diebe aktiv, um sich mein Schmerzensgeld anzueignen, dabei haben diese Flachzangen vergessen, dass A:Der Fall erstmal vor Gericht entschieden werden müsste, ergo, dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, Sektion International Warcrime...
Des weiteren, bei dem, was mich erwartet, werde ich alles Schmerzensgeld und Söldnergehalt/Versoldung schriftlich abtreten, mit einem Vorschuss von 500.000€ in Worten:Fünfhunderttausend Euro, klar kommen müssen, so wie einem Arbeitsvertrag, für den International Warcrime Court, in den externen Exikutoren Diensten, bei einem Festgehalt, von dem Vernehmen nach, 2 Millionen US-$, in Worten, Zwei Millionen US-Dollar, um eine glatte Summe zu nennen. Wenn ihr nicht kapiert, dass ich dafür erstmal selbst wieder in The Hague auftauchen müsse und die kennen mich, von Tag Eins, meines Lebens, in Form einzelner Angestellter, also, wen wollen die ID-Thiefs was vormachen?
Erneut, noch mal für komplett Doofe, Schmerzensgeld und Söldner-Sold, geht zurück an die entsprechenden Kassen, Festanstellung/Verbeamtung (militärisch), wird kassiert. Den Gehalts-Vorschuss, hat BRD gGmbH, schon mal versemmelt und die U.N. lassen sich ungern austricksen.
Ich weiß nicht mehr sicher, aber ich glaube, mit dem Versuch gerade, scheiterte der dem Vernehmen nach 40. Versuch, A:Die Bundeswehr zu täuschen, B:Die Bundes Republik Deutschland, C:Die United Nations. Und für gewöhnlich meldet ihr euch an der falschen Adresse, zum sich selbst stellen..
Haben es jetzt alle verstanden, wohin etwa 2,7 Zilliarden Euro gehören? Anbei, der gierigste Gierlappen, versucht, stetig mich um mein Gehalt zu bringen, vergisst dabei aber, stetig, was passiert, wenn man theoretisch, einer Bank, den Rücken zukehrt und dass bewaffnete Personal Garde steht, um wen zu ermorden, nach der Einlösung, des Wertchecks. Ergo, wer ist hier kein korrekt rechnender Kapitalist? Ihr wisst doch Banken schiessen gerne schnell...
Ergo, ich wäre zufrieden, wenn das Geld mal ankäme... Dafür erneut, muss ich nach Den Haag, meine Söldner-Tätigkeiten erklären und prüfen lassen müssen, spätestens, nach 1 1/2 Wochen, wäre der längste Versuch gewesen, die U.N. zu täuschen, damals, nannte man es, Reichsbank... Will dass Landkreis Emsland Wesen, es wieder so auf die Spitze treiben? Ernst gemeinte Frage... Gruß, ein quasi Tellerwäscher, zum Multizilkiardärs-Fall, bis der Wertscheck, ungenutzt, unter Zeugen, dem Chef-Verwalter, des Fonds, zurück gegeben wurde... Da juristisch, wie historisch, sonst nur Mist passiert. Die einzige juristisch erlaubte Form, anschließend erfolgt die geschriebene, zu unterzeichnende Verzichts-Erklärung, auf dass Geld, aus dem Söldner-Fond. Haben das jetzt auch die Flachzangen kapiert.
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Liebe Tumblr friends,
Es ist ein Thema, das gerade die ganze Welt beschäftigt. Gott sei Dank ist mein Dashboard zumindest hier nicht voll davon, aber heute muss ich einfach meine kleine Reichweite nutzen, um meinen Chef, meine Kollegen und mich so gut es geht zu unterstützen.
Wenn ihr auf den Link klickt, werdet ihr zu einer gofoundme Kampagne weitergeleitet, die mein Chef hostet.
Er hat sich die letzten Jahre einen Namen in Dortmund und fast schon im kompletten Ruhrgebiet gemacht. Mit seiner Kneipe trotzt er allen, die sagen “Kneipen sterben doch aus!” Er steht oft genug auch selbst vorm Zapfhahn und bedient unsere Kunden. Tag ein, Tag aus. Genau wie wir. Seine Angestellten die leider nur als Aushilfe dort sind und vom Lohn und (ganz wichtig!) Trinkgeld leben. Einige von uns haben Kinder. Die anderen bekommen nur Sozialhilfe, was wie viele wissen, nicht immer reichen kann. Besonders nicht wenn man TOILETTENPAPIER FÜR 4 BIS 6 EURO KAUFEN MUSS WEIL ALLE ANDEREN DAS GÜNSTIGE HORTEN 🤬
Aber egal…
Ich habe zum Glück noch meine Mutter, die mich etwas unterstützen kann. Und durch meine Zweitbeschäftigung sind zumindest Miete und Nebenkosten gedeckt. Das wars aber. Alles andere, Strom, Sprit, Hundefutter, Geld für Nahrung, Krankenkasse, Internet, Haftpflichtversicherung, etc habe ich durch den Ausfall der Arbeit in der Kneipe nicht mehr. Genau wie meine Kollegen.
Corona betrifft uns alle, ich weiß. Aber vielleicht gibt es da draußen jemanden, der noch 5 Euro übrig hat, da er zum Beispiel ein nettes Festgehalt bekommt… Man weiß es nicht. Ich versuche es trotzdem. Jeder Euro zählt hierbei.
Denn diese Kredite für Selbstständige zum null Zins machen auch keinen Sinn, wenn man das später dann schön abackern darf..
Vielen Dank, für jeden der sich die Zeit genommen hat, um sich das durchzulesen und überlegt uns vielleicht auch zu unterstützen!
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festgehalt Englisch übersetzung - Englisch Bedeutung für festgehalt
Was ist die englische Bedeutung von festgehalt. festgehalt auf Englisch übersetzen festgehalt Englisch übersetzung #festgehalt
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Wir suchen Verstärkung in #Koeln
Du suchst zeitnah einen #Job in Voll- oder Teilzeit mit unbefristetem Arbeitsvertag und #Festgehalt? Dann bist du bei uns richtig!
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir: Telefonische Kundenberater (m/w/d)
Du solltest über alle Kanäle (Mail und Telefon, aber auch Social Media) kommunizieren können und Spaß an der Arbeit im Kundenservice haben.
Infos zum Job findest du hier: https://www.my-capita-europe.com/locations/koeln
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❗️Achtung! Könnte interessant für alle Neueinsteiger werden ❗️ • Hallo unsere lieben 💞 Wir wollten euch nochmal das „Fast-Track Programm“ ans Herz legen, denn es war bei LR noch nie so schnell möglich, Geld zu verdienen. Du kannst dir nämlich ein „Festgehalt“ für 12 Monate bei LR erarbeiten, wenn du dieses Jahr noch einsteigst 🌿🚗 Das schaffst du, indem du schon die erste Karrierestufe erreichst & im Folgemonat bestätigst. Dafür bekommst du jeden Monat 250€ „Festgehalt“ und qualifizierst dich fürs Autokonzept, bekommst 55€ Autobonus und darfst deinen Neuwagen leasen ☝🏼🚗 Je nach Karrierestufe wird die Belohnung natürlich immer höher 💰💖 • Magst du mehr darüber erfahren ? Dann kannst du dich sehr gern bei uns melden 💌 https://www.instagram.com/lr_alju/p/BveDQX5HJPl/?utm_source=ig_tumblr_share&igshid=1po0csxlc0l7p
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𝐊𝐄𝐈𝐍𝐄 𝐀𝐊𝐐𝐔𝐈𝐒𝐄 Das ich das mal schreibe hätte ich auch nicht gedacht. Stimmt aber. Denn ich suche Dich. Für unseren Standort in Münster. Vollzeit / Teilzeit (m/w/d) Start: Sofort ✅ Rekruter ✅ Projektleiter Natürlich habe wir ne Küche. Fließend Wasser und eine Spülmaschine. Vertrauens-Arbeitszeit und eine Lounge zum ausruhen. Was wir aber auch haben sind Menschen die sich um dich kümmern. Loyal sind. Dich sehen und wertschätzen. Verständnis haben. Hohes Festgehalt, noch höhere Provisionen. Freies Sportstudio nebenan und on Top bilden wir Dich aus. Machen Dich quasi Bulletproof. Machen Dich so fit zum Thema Kommunikation das sich dein Marktwert extrem erhöht. Was ich von dir erwarte ? Den Mut dich zu beerben und den Willen das Leben zu leben das du dir vorstellst. Ich helfe Dir. Wir helfen Dir. PS: Gerne teilen #jobangebot #jobs #karriere #urlaubsgeld #arbeit #chance #erfolg (hier: Holger Bröer) https://www.instagram.com/p/CizSOsms3pl/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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Präsidenten des "Synodalen Wegs" begrüßen Erklärung des Vatikans und üben scharfe Kritik
Die beiden Präsidenten des "Synodalen Wegs" haben in einer Stellungnahme am Donnerstagabend die Erklärung des Heiligen Stuhls zu dem im Jahr 2019 eröffneten umstrittenen Prozess einerseits begrüßt, andererseits aber einen Mangel an Kommunikationsbereitschaft auf römischer Seite scharf kritisiert. In einer Erklärung hatte der Vatikan am Donnerstagnachmittag festgehalt https://de.catholicnewsagency.com/story/praesidenten-des-synodalen-wegs-begruessen-erklaerung-des-vatikans-und-ueber-scharfe-kritik-11370
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Wer wünscht sich nicht am Ende des Monats etwas mehr Geld auf dem Konto? Diese fünf Leitfragen können Ihnen helfen, Ihre Gehaltsverhandlung erfolgreich vorzubereiten und so Ihr Einkommen zu steigern. Das eigene Gehalt gut zu verhandeln, ist nicht nur beim Einstieg in einen Job wichtig, sondern auch, wenn Sie bereits längere Zeit in Ihrem Unternehmen arbeiten. Doch wie verhandeln Sie gut? Was sollten Sie beachten, um gegenüber dem Chef oder dem Personaler ein höheres Gehalt durchzusetzen? Um den Erfolg einer Verhandlung nicht dem Zufall zu überlassen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören eine durchdachte Strategie, ein gutes Timing sowie Fingerspitzengefühl. Und auch wenn Sie nicht alle Eventualitäten einer Verhandlungssituation vorwegnehmen können, bringt eine gute Vorbereitung Sie Ihrem Ziel bedeutend näher. Nutzen Sie die folgenden Fragen, um sich bestmöglich auf Ihre Gehaltsverhandlung vorzubereiten. 1. Welches Gehalt wollen Sie erreichen? Um das monetäre Ziel Ihrer Verhandlungen festzulegen, müssen Sie zunächst den Wert Ihrer Arbeit einschätzen können. Dazu sollten Sie wissen, wie sich Ihr aktuelles Gehalt zusammensetzt. Vergessen Sie nicht, auch eventuelle Zusatzleistungen Ihres Arbeitgebers in diese Rechnung aufzunehmen: Werden etwa Weiterbildungen finanziert? Steht Ihnen ein Diensthandy oder sogar ein Firmenwagen auch privat zur Verfügung? Vergleichen Sie nun Ihr Gehalt mit dem anderer. Orientieren Sie sich an entsprechenden Tätigkeiten in Ihrer Firma oder Branche! Wie viel Gehalt beziehen vergleichbar Qualifizierte mit ähnlichen Erfahrungen in verwandten Positionen? Berücksichtigen Sie dabei regionale Unterschiede in der Bezahlung. Diese Informationen können Sie im Internet recherchieren, mithilfe von Bewerbungen auf entsprechende Stellen in Erfahrung bringen oder Freunde und Bekannte fragen. Liegt Ihr Gehalt im Durchschnitt, liegt es deutlich darunter oder darüber? Bringen Sie nun Ihre Vorstellung eines angemessenen Gehalts auf den Punkt. Ihre Überlegungen sollten langfristig gedacht sein. Fragen Sie sich, ob Sie sich und Ihrem Vorgesetzten lieber kleinschrittige und dafür häufigere Verhandlungen zumuten oder doch eher seltener über dann aber deutlichere Erhöhungen verhandeln möchten. Schließlich legen Sie sich ein konkretes Angebot zurecht, das Sie Ihrem Chef im Gespräch unterbreiten. Mit diesem Angebot geben Sie die Obergrenze vor. Ihr Verhandlungspartner wird mit seinem Angebot die Untergrenze festsetzen. Überlegen Sie sich, was Sie neben der Erhöhung des Festgehalts noch an Angeboten akzeptieren würden: Einmalzahlungen, Sachleistungen, Mitarbeiterrabatte oder auch mehr Urlaubstage. Seien Sie kreativ – je mehr Sie in der Hinterhand haben, desto flexibler und damit erfolgversprechender können Sie agieren. 2. Welche Argumente sprechen für eine Gehaltserhöhung? Erstellen Sie eine Liste Ihrer Leistungen und Erfolge. Falls es Ihnen schwerfällt, in der täglichen Arbeit Ihre besonderen Leistungen zu erkennen, führen Sie Tagebuch über Ihre Aktivitäten und halten Sie sowohl zusätzliche Arbeit, Überstunden als auch Erfolge fest. Formulieren Sie aus den Punkten auf Ihrer Leistungsliste einen positiven Mehrwert. Sie dürfen diesen Mehrwert auch in die Zukunft legen und auf Ihre besondere Motivation für kommende Projekte verweisen. Priorisieren Sie Ihre Argumente, setzen Sie das schwächste zuerst ein und heben Sie sich das aus Ihrer Sicht überzeugendste bis zum Schluss auf. Mitunter wird ein psychologischer Vorteil übrigens darin gesehen, gegenüber Ihren Vorgesetzten von einer Gehaltsanpassung statt einer Gehaltserhöhung zu sprechen – schließlich geht es Ihnen ja auch um eine an Ihre Leistung besser angepasste Bezahlung. Durchdenken Sie auch schon mögliche Gegenargumente Ihres Chefs, um sich entsprechende Reaktionen zurechtzulegen und seine Einwände zu entkräften. Als kleine Schützenhilfe können Sie schlagfertige Antworten auf die häufigsten Einwände im Internet recherchieren. 3. Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Verhandlung? Prof. Dr. Norbert Rohleder ist Professor für Human Resource Management und Soziale Interaktion an der Hochschule Mainz. Gehaltserhöhungen sind angebracht, wenn sich beispielsweise das Profil Ihrer Stelle verändert und Ihnen ein größerer Aufgabenbereich zugeordnet oder mehr Verantwortung übertragen wird. Aber auch ohne Veränderung Ihres Jobprofils sind regelmäßige Verabredungen über erhöhte Gehaltszahlungen legitim – in welchem Intervall dies angemessen ist, ist branchen- oder sogar unternehmensabhängig. In vielen Unternehmen sind Mitarbeitergespräche zum Jahresende oder -anfang institutionalisiert – hier geht es in der Regel nicht nur um Feedback, Zielvereinbarungen, Beurteilungen und Entwicklungsmaßnahmen, sondern auch um die Entgeltentwicklung. Nutzen Sie für Ihre Gehaltsverhandlung ein geplantes Mitarbeitergespräch oder passen Sie einen geeigneten Moment für dieses Gespräch ab. Beachten Sie bei Ihrer Anfrage die allgemeine Stimmung im Betrieb und nutzen Sie eine positive "Großwetterlage" im Team oder allgemein im Unternehmen. Gute Konjunkturdaten in der Branche oder erfolgreiche Unternehmensabschlüsse werden Ihr Anliegen positiv beeinflussen. Wohingegen niemand Lust hat, mit Ihnen über Ihr Gehalt zu sprechen, wenn gerade die Quartalsberichte anstehen oder ein großer Auftrag verloren ging. 4. Mit wem verhandeln Sie? Richten Sie Ihre Verhandlungstaktik am Gegenüber aus! Treten Sie mit der Personalabteilung Ihres Unternehmens, mit der Sie sonst kaum Berührungspunkte haben, in ein Gespräch? Dann sollten Sie nicht zu direkt an die Verhandlung herangehen. Erklären Sie, dass Sie über Ihre berufliche Perspektive und Entwicklungschancen im Unternehmen sprechen wollen. Wenn Sie dagegen mit Ihrem direkten Vorgesetzten verhandeln, berücksichtigen Sie auch persönliche Eigenschaften Ihres Verhandlungspartners. Kennen Sie Ihren Chef beispielsweise als nüchternen, sachorientierten Vorgesetzten, dann konzentrieren Sie sich auf Fakten. Ist er ein empathischer Teamleiter, kann es sinnvoll sein, Persönliches in Ihre Argumentation einzubinden. 5. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie Ihr Verhandlungsziel nicht erreichen? Legen Sie sich einen Plan B zurecht! Dies darf nicht bedeuten, mit Kündigung oder Jobwechsel zu drohen, falls Ihren Vorstellungen nicht entsprochen wird. Auch Mitleid heischende Äußerungen über gestiegene private Kosten oder vergleichende Bemerkungen über Kollegen oder deren Bezahlung helfen Ihnen nicht, Ihr Ziel doch noch zu erreichen. Dadurch schwächen Sie nur Ihre guten Argumente oder wecken Zweifel bei Ihrem Chef an Ihrer Eignung als loyaler Teamplayer. Persönliche Unzufriedenheit mit der Jobsituation – möglicherweise besteht das dringendste Problem auch nicht in einem zu niedrigen Gehalt – ist jedenfalls kein geeigneter Beistand in Gehaltsverhandlungen. Greifen Sie stattdessen auf Ihre zuvor überlegten Alternativen zurück (siehe Frage 1) und bieten Sie Vereinbarungen an wie leistungsabhängige Bonuszahlungen, flexiblere Arbeitszeiten oder mehr Urlaubstage. Einen gescheiterten Versuch, die gewünschte Gehaltserhöhung zu erreichen, sollten Sie zudem als gewinnbringende Erfahrung verbuchen, die Ihnen in der nächsten Runde zu einem besseren Standing verhelfen könnte. Lernen Sie aus eigenen Fehlern und Fehlentscheidungen! In die folgende Verhandlung – und die kommt bestimmt - gehen Sie dann mit einem geschärften Plan und gestärktem Selbstbewusstsein. Wie die Verhandlung auch ausgeht: Halten Sie alle Vereinbarungen - auch einen möglicherweise bereits verabredeten neuen Gesprächstermin - in einer kurzen E-Mail an Ihren Gesprächspartner fest. So gibt es später keine Missverständnisse. Last but not least: Eine Gehaltsverhandlung bedeutet vor allem eines: verhandeln. Lassen Sie sich also nicht von der ersten Reaktion Ihres Gegenübers auf Ihre Offerte beeindrucken und akzeptieren Sie nicht gleich das erste Angebot. Legen Sie selbstbewusst und bestimmt nach, ohne das Feilschen zu übertreiben. Eine gewisse Hartnäckigkeit wird sich auszahlen. Letztlich ist Ihre Initiative gefragt - warten Sie nicht, bis Ihnen eine Gehaltserhöhung angeboten wird, sondern tragen Sie Ihr Anliegen souverän und mit schlüssigen Argumenten an Ihre Vorgesetzten heran. Prof. Dr. Norbert Rohleder ist Professor für Human Resource Management und Soziale Interaktion an der Hochschule Mainz.
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ZONA 84 - Bajo fuego + linkHey Ho and Hello, right of Hamburg - St.puli to the World - ZONA84 - One of my Favorites all along wil play in the next Pirateradiosession two or three complete Albums of them - so that it will be aan good party along on up !! Hope You arre all good - My Dear: Sandy, Kevin, Veronica, Veronica DÁnna, La Catlina, Rosa, Juliana, andre Cardoso - Write up to me You both along... Hope that You are also alright Mary Ritchie and Thorsten rockel - Bist eben ne Spur weiter... Und schöne Grüsse auch an Jörg Maunert, und an eine Alicia moore - Und einen Andreas von Holst und seine Schwester Susanne von Holst - Hab Dich lieb susanne, Dein Graf Scheer... - Und greetz an Andreas Frege, Andi Meurer und Michael Breitkopf...Ihr wisst ja, Ihr habtVertrag bis Ihr 75 Seid und dann übernehmen die Broilers 4ß Songs so das die zwei komplette Sets mit ZK/DTH abdecken können - Die Sache muss immer weitergehen - Wr kennt den PPCB?? Das ist der Polizisten - Personal - Club - Besitzer - Verein insgeheim munkelt man, es seie die Punk-undPogo-Chaoten-Bewegung Die aus Vier ganz hartgesottenen Heavypuks besteht, die einfach nichts schrecken kann - Aber seitdem der Club offiziell polizi - Personal - Club - Betreiber heisst und das gesamte Revierpersonal Wahlstedts von 1991 bei Uns hier Mitglied ist, lebt es sich doch ein wenig mit mehr Rückenwind hinten am Rücken.... soooo, Ich bekomme heuteeinen neen Katheterschlauch durch den Bauch gezogen und danach Zahnarzt - Böah, das wird hoffentlich halb so schlimm... Danach wiederrrum Neettzstecker aholen bei Firma Expert “Harmlos” für 5,99 für meinen Drucker/Faxgerät/Scanner/Kopierer... - Dann kann das mit der werbung für den Zeichenunterricht starten und Ich hffe auf einige anmeldungen, Habe Mich gerade gesern als Zeichenlehrer in der Volkshochschule beworben, Hoffe das Ich da eingestelt wrde, das Festgehalt ockt ich doch exakt hinter dem Ofen vor bis vor die Tür n den Meterhohen schnee... - Bei 6Gruppen die woche sind in etwa 1050 Euros/Monat für Mich drin, dann kann Ich endlich wieder investieren in Kunstdruckartikel und bücher, Bücher, Bücher... - so, Hugs, Enjooy, Kind Regards sham revolto Indigo hope...
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Überstunden auszahlen oder abfeiern?
Für viele Arbeitnehmer sind Überstunden keine Ausnahme. Doch wie viel Mehrarbeit ist eigentlich erlaubt? Und wer entscheidet darüber, ob Überstunden ausbezahlt werden oder Sie sie abfeiern dürfen?
Überstunden und Mehrarbeit
Was sind Überstunden?
Als Überstunden bezeichnet man die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Oder anders gesagt: Wenn ein Arbeitnehmer länger arbeitet als in seinem Vertrag vereinbart, dann macht er Überstunden. Ab wann Sie Überstunden machen hängt also von Ihrer vertraglich festgeschriebenen Arbeitszeit ab. Sieht Ihr Arbeitsvertrag eine 30-Stunden-Woche vor, dann machen Sie „Überstunden“, sobald Ihre Arbeitszeit die 30-Stunden-Marke überschreitet. Arbeiten Sie wiederum in einer Vollzeitstelle und müssen laut Vertrag 40 Stunden in der Woche ableisten, dann machen Sie dementsprechend erst Überstunden, wenn Ihre 41. Stunde im Büro anbricht. Was ist Mehrarbeit? Im Gegensatz zu Überstunden beschreibt der Begriff „Mehrarbeit“ nicht die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sondern die Überschreitung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit. Wer länger arbeitet als 8 Stunden am Tag oder 48 Stunden in der Woche, der leistet in der Regel Mehrarbeit.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Wie viele Überstunden sind erlaubt und was gibt es zu beachten?
Die Zahl der zulässigen Überstunden ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Dafür legt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jedoch genau fest, wie viel Stunden deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeit maximal pro Tag arbeiten dürfen. Dazu heißt es in § 3 des Arbeitszeitgesetzes: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Aus dieser festgelegten Arbeitszeit von acht Stunden am Tag folgt nach dem Prinzip der 6-Tage-Woche, die bis heute als Basis für Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz herangezogen wird, eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Auf ein Jahr gedacht – und mit den mindestens vier gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubswochen – ergibt das eine maximale Arbeitszeit von 2.304 Stunden. Laut des Arbeitszeitgesetzes kann die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in Ausnahmefällen jedoch von 8 auf maximal 10 Stunden verlängert werden, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Kurz und knapp bedeutet das: Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter für einen gewissen Zeitraum für mehr als 8 Stunden am Tag beschäftigen. Dies ist rechtlich aber nur dann erlaubt, wenn sich diese überschüssigen Arbeitsstunden auf längere Sicht durch verkürzte Arbeitszeiten wieder ausgleichen. Denn nur so kann die gesetzlich vorgeschriebene Maximalarbeitszeit von 8 Stunden am Tag im Durchschnitt eingehalten werden. Laut § 7 des Arbeitszeitgesetzes können Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen jedoch abweichende Regelungen enthalten. Zudem sind nach § 18 des Gesetzes bestimmte Gruppen vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Dazu gehören leitende Angestellte, Leiter von öffentlichen Dienststellen, Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft, die mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, und Mitarbeiter im liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften.
Muss ich Überstunden machen?
Prinzipiell darf Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit nicht ohne weiteres ausweiten. Arbeiten Sie etwa 40 Stunden in der Woche, dann steht es der Chefetage nicht zu, plötzlich auf die Ableistung von Überstunden zu bestehen, mit der Ihre im Vertrag festgeschriebene 40-Stunden-Woche zu einer 41- oder 45-Stunden-Woche wird. Überstunden können von Ihrem Chef nur dann einseitig eingefordert werden, wenn in Ihrem Arbeitspapier eine entsprechende Klausel enthalten ist. In diesem Fall haben Sie mit Ihrer Unterschrift des entsprechenden Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung womöglich zugestimmt, dass Sie sich zu Überstunden verpflichten, wenn diese anfallen. Ein Ausnahmefall, in dem Arbeitgeber Überstunden anordnen können, ohne dass eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, sind Notsituationen jeglicher Art. Diese können etwa bei einem Wasserrohrbruch, einem Brand oder eine Naturkatastrophe eintreten.
Wie viele Überstunden sind zulässig bei Teilzeit?
Auch bei Teilzeitstellen kann Ihr Chef nur dann Überstunden von Ihnen verlangen, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich so festgelegt ist. Nur in absoluten Ausnahmefällen – also zum Beispiel im Fall von Notsituationen wie einem Brand am Arbeitsplatz – kann er auch außerplanmäßig Mehrarbeit von Ihnen einfordern, um Schaden von der Firma abzuwenden oder Aufräumarbeiten zu leisten. Arbeitnehmer in Teilzeit sollten in jedem Fall besonders darauf achten, dass sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhalten und nicht regelmäßig länger arbeiten. Denn wie ein Urteil des Landgerichts Hamm (Az. 8 Sa 2046/ 05) belegt, kann eine langfristige Mehrbeschäftigung einer Teilzeitkraft zu einer „stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrags“ führen. Soll heißen: Wer als Teilzeitbeschäftigter über Monate und Jahre hinweg Überstunden macht, der signalisiert rechtlich, dass dies eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist – und landet womöglich ungewollt in der Vollzeitbeschäftigung.
Auszahlung und Freizeitausgleich
Überstundenvergütung: Müssen Überstunden bezahlt werden?
Arbeitgeber müssen von Mitarbeitern geleistete Überstunden im Normalfall bezahlen. Eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung zur Vergütung von Überstunden gibt es nicht. § 612 Absatz 1 BGB besagt sinngemäß lediglich, dass eine Vergütung als vereinbart gilt, wenn die Arbeit normalerweise nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Darüber wie die Überstundenvergütung im Einzelfall gestaltet ist, entscheidet deshalb der jeweilige Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, die ein Arbeitnehmer unterschrieben hat. Je nachdem, welche Regelungen in Ihrem Arbeitspapier enthalten sind, kann es sein, dass Sie für geleistete Überstunden einen Zuschlag erhalten oder einfach entsprechend ihrer Grundvergütung für die zusätzlich geleistete Arbeit entlohnt werden. In letzterem Fall lässt sich die Vergütung, die Ihnen für Ihre Überstunden zusteht, ganz einfach berechnen, indem Sie ihren Stundenlohn ermitteln und diesen mit der Zahl der Überstunden multiplizieren. Arbeiten Sie also etwa für 2.500 Euro brutto im Monat und sind laut ihres Arbeitsvertrags für 40 Stunden die Woche angestellt, dann beträgt ihr Stundenlohn – ausgehend von der Annahme, dass ein Monat im Durchschnitt 4,33 Wochen hat – genau 14,43 Euro. Haben Sie nun im letzten Monat 10 Überstunden geleistet, dann stehen ihnen dementsprechend zusätzlich zu ihrer Grundvergütung 144,30 Euro zu. Auch wenn Ihr Arbeitspapier gar keine Regelungen zur Vergütung von Überstunden enthält, muss Ihr Arbeitgeber Sie im Zweifelsfall für die zusätzlich geleistete Arbeit entlohnen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Überstundenvergütung für ihren Beruf eigentlich branchenüblich ist. Unbezahlte Überstunden Obwohl Arbeitgeber in Deutschland im Regelfall dazu verpflichtet sind, Überstunden zu vergüten, gibt es Ausnahmefälle, in denen Arbeitnehmer mit unbezahlten Überstunden rechnen müssen. Dies kann Ihnen zum Beispiel dann passieren, wenn sie als „leitender Angestellter“ arbeiten. Da sogenannte „Dienste in höherer Art“ nicht unbedingt für die abzuleistenden Stunden vergütet werden, sondern vielmehr für die Verrichtung bestimmter Aufgaben, bekommen Angestellte hier in der Regel keine Überstundenvergütung. Arbeiten Sie also etwa als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater, müssen Sie deshalb davon ausgehen, dass Sie für Ihre zusätzlich geleisteten Stunden nicht bezahlt werden. Ähnliches kann Ihnen auch blühen, wenn Sie für Ihre Arbeit eine „deutlich herausgehobene Vergütung“ erzielen, also in Westdeutschland jährlich mehr als 80.400 Euro oder in Ostdeutschland mehr als 73.800 Euro verdienen (Stand 2019). Dies liegt daran, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der Vergangenheit wiederholt geurteilt hat, dass die Bezahlung von Mehrarbeit ab einer bestimmten Gehaltsklasse „unüblich“ ist. Überstunden mit Gehalt abgegolten - ist das rechtens? Vertragsklauseln, die darauf abzielen, alle Überstunden von Mitarbeitern pauschal mit ihrem monatlichen Festgehalt abzugelten, sind in Deutschland unzulässig. Steht in Ihrem Arbeitspapier, dass „Überstunden mit dem Gehalt“, „mit der vereinbarten Monatsvergütung“ oder mit der „vorstehenden Vergütung“ abgegolten sind, dann widerspricht das der gültigen Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte nämlich bereits im Jahr 2010, dass entsprechende Passagen in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen zu ungenau und deshalb „ungültig“ sind. Vereinbarungen, die konkret benennen, in welchem Umfang Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten werden, sind wiederum in den meisten Fällen zulässig. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag also beispielsweise, dass mit ihrem monatlichen Festgehalt „Überstunden im Umfang von bis zu 10 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit“ abgegolten werden oder „bis zu 3 Überstunden pro Woche“, dann ist das durchaus rechtens. Dennoch müssen Überstunden, die die festgelegte Pauschale überschreiten, ausbezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.
Überstundenabbau: Freizeitausgleich
Anstatt Überstunden zu vergüten, ziehen es Arbeitgeber oftmals vor, die Überstunden ihrer Angestellten durch einen sogenannten „Freizeitausgleich“ abzubauen. Einem Arbeitnehmer der 16 Überstunden geleistet hat und im Schnitt 8 Stunden am Tag arbeitet können nach diesem Prinzip zwei (bezahlte) freie Tage gestattet werden, um seine Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen. Auch ein Freizeitausgleich muss jedoch vertraglich festgehalten sein, damit er rechtsgültig ist. Steht in Ihrem Arbeitspapier eine Klausel, die den Abbau von Überstunden durch Freizeitausgleich untersagt, dann bleibt Ihrem Chef nichts anderes übrig, als Sie für Ihre Überstunden zu bezahlen. Kann ich Überstunden abfeiern wann ich will? Arbeitnehmer haben keinen gesetzlich geregelten Anspruch darauf, ihre Überstunden nach eigenem Ermessen abzubauen. Im Gegenteil: Es liegt in der Hand des Arbeitgebers, den Zeitpunkt für einen Überstundenabbau durch Freizeitausgleich festzulegen. Dies kann zum Beispiel dann Sinn ergeben, wenn in einem Betrieb gerade weniger Arbeit anfällt als üblich. Im Normalfall sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich jedoch gemeinsam auf einen geeigneten Zeitpunkt für den Überstundenabbau einigen. Ein Ausnahmefall tritt dann auf, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die es Ihnen erlaubt, Ihre Überstunden nach eigenem Ermessen abzufeiern.
Verjährung, Kündigung und Versteuerung
Wann verfallen Überstunden?
Überstunden verjähren in der Regel nach 3 Jahren (jeweils zum 31. Dezember des dritten Jahres). Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung darüber, bis wann Überstunden abgebaut oder bezahlt werden müssen. Trotzdem kann Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag Klauseln enthalten, die Ihren Anspruchszeitraum verkürzen. Laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind dabei Verkürzungen auf bis zu drei Monate zulässig. Noch drastischere Einschnitte sind laut einem BAG-Urteil aus dem Jahr 2005 allerdings unzulässig (Az. 5 AZR 52/05).
Was passiert mit Überstunden bei Kündigung?
Auch bei einer fristmäßigen oder fristlosen Kündigung haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, sich ihre Überstunden auszahlen zu lassen oder diese anderweitig abzugelten. Welche Überstundenregelung dabei im Einzelfall gilt, hängt von dem jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Steht in Ihrem Arbeitspapier eine Klausel, die den Abbau von Überstunden durch Freizeitausgleich vorsieht, dann können Sie diesen auch nach Ihrer Kündigung geltend machen. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn Ihnen bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses noch ausreichend verbleibende Arbeitszeit zur Verfügung steht, um Ihre Überstunden abzubauen. Sind in Ihrem Vertrag keine Klauseln zu einem Freizeitausgleich enthalten, dann ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen die geleisteten Überstunden auszuzahlen. Dabei sollten Sie in jedem Fall darauf achten, Ihre geleisteten Überstunden genau zu notieren oder auf einem Arbeitszeitkonto nachzuverfolgen, um immer einen Nachweis in der Hand zu haben.
Wie werden Überstunden versteuert?
Da es sich bei bezahlten Überstunden qua Gesetz um regulären Lohn handelt, werden diese auch ganz normal versteuert. Wer Überstunden macht und sich diese auszahlen lässt, der hat am Ende des Jahres auch mehr verdient und muss dementsprechend mehr Steuern zahlen. Überstunden sind also weder steuerfrei noch steuerbegünstigt. Nicht zuletzt deshalb kann es sich für Arbeitnehmer lohnen, Überstunden durch einen Freizeitausgleich abzubauen, anstatt sie sich auszahlen zu lassen. Read the full article
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