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#Erbbaurecht
gutachter · 4 months
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Die Warnungen vor einer Wohnungsnot in Bayern werden lauter
Bayern: „…Der Bedarf an Wohnraum steigt, doch die Zahl an Baugenehmigungen sinkt weiter. Die Landesbausparkasse LBS warnt deshalb vor einer Knappheit in vielen Regionen. Der Bau neuer Wohnungen und Häuser in Bayern hinkt dem steigenden Bedarf hinterher. Die Landesbausparkasse LBS warnt deshalb vor einer Wohnungsknappheit in vielen Regionen Bayerns. „Während der Bedarf an Wohnraum hoch bleibt,…
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akkoeln · 2 years
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Liebe Alle, am 08.12.22 findet um 18 Uhr unser Online-Infovortrag statt. Ihr könnt unter folgendem Link an der Veranstaltung teilnehmen: https://lecture.senfcall.de/mic-x2f-we7-h8c
Außerdem hat die WDR Lokalzeit gerade einen kleinen Beitrag zum Hausprojekt gemacht: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/koeln-foerdert-erbbaurecht-100.html
Leitet diese Einladung gerne an Menschen weiter, die potenziell interessiert sind! Wir freuen uns auf euch!
tausendsechs e.V und die BG1006
Infos zum Projekt In der Bergisch Gladbacher Straße 1006 in Köln-Dellbrück befindet sich das denkmalgeschützte Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit, das seit vielen Jahren leer steht. Wir wollen das Haus nach einer fachgerechten Sanierung zu einem neuen Ort für gemeinschaftliches Wohnen, politische Organisierung und kulturelles Leben im Stadtteil Dellbrück machen. Im ersten bis dritten Stock können in etwa 20 Menschen wohnen. Im Erdgeschoss befindet sich der Bürgertreff, den wir selbstverständlich erhalten und, wenn möglich, auch noch ausbauen möchten. Außerdem wird es eine Wohnung für solidarische Zwecke geben, in der ehemals Gefangene kurzfristig unterkommen können, wenn sie aus der Haft entlassen werden oder diese zeitweise unterbrechen können. In einem Konzeptverfahren der Stadt Köln haben wir den Zuschlag für die BG1006 erhalten und werden bald einen Erbpachtvertrag über 99 Jahre unterzeichnen. Unser Ziel ist es, das in der BG1006 Menschen langfristig, gemeinschaftlich und selbstbestimmt leben können. Um dies zu gewährleisten, werden wir Teil des Mietshäuser Syndikats. Dabei handelt es sich um einen Verbund von bundesweit über 160 selbstorganisierten Hausprojekten. Die Strukturen des Syndikats ermöglichen eine Form der Vergesellschaftung und Finanzierung, die seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich in der Schaffung sozialen und bezahlbaren Wohnraums angewendet wird. Durch das Syndikat wird gewährleistet, dass auch in Zukunft mit dem Haus BG1006 kein Profit gemacht werden kann. Jetzt kommt ihr ins Spiel! Um all dies umzusetzen sind wir auf vielfältige Unterstützung angewiesen. Es wird gemeinsam gebaut, diskutiert und gestaltet werden. Aber zuerst einmal müssen wir einen Grundstock an Direktkrediten sammeln, um die Finanzierung der notwendigen Sanierung zu sichern. Insgesamt müssen wir nach aktuellem Stand unseres Architekten 2,5 Millionen Euro für dieses Hausprojekt aufbringen. Desto mehr wir davon als Direktkredite sammeln können, desto besser. Direktkredite sind Geldbeträge, die ihr unserer Hausprojekt GmbH direkt als Darlehen für einen von euch selbst bestimmten Zeitraum leiht. Wir verzinsen diese aktuell mit bis zu 1,5%. Neben uns, den Vereinsmitgliedern, geben befreundete, verwandte, sowie am Projekt interessierte Menschen, aber auch Unternehmen Direktkredite in kleinen und größeren Beträgen. Ihr wollt uns kennen lernen? Ihr habt Interesse am Projekt? Ihr könnt euch vorstellen einen Direktkredit zu geben, aber habt aber noch Fragen zum Verfahren oder darüber hinaus? Dann kontaktiert uns gerne über einen unserer Kanäle oder kommt zu einer Infoveranstaltung. Die nächsten Veranstaltungen sind: 08.12.22 18H Infoveranstaltung zur BG1006 und dem Mietshäusersyndikat online Liebe Grüße & bis dahin! Die BG1006
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bischoff-steuern · 6 months
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Abzinsung des Kapitalwerts: Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
Auf welchen Zeitraum ist bei Verlängerung eines Erbbaurechts der Erbbauzins zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer abzuzinsen, wenn der notarielle Abschluss der Verlängerungsbewilligung weit vor dem in der Zukunft liegenden Verlängerungszeitpunkt des Erbbaurechts liegt? Mehr zum Thema ‘Erbbaurecht’…Mehr zum Thema ‘Grunderwerbsteuer’…
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politik-starnberg · 6 months
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Aus der kleinen Bürgerversammlung ...
Heute gibt es die "kleine" Bürgerversammlung. Hauptthema ist der Haushalt. Die anwesenden Stadträte und Amtsleiter werden kurz vorgestellt. Allzu viele Bürger sind nicht gekommen. Es gibt aktuell auch kein "heißes" Thema in der Stadt.
Die Semmeln wurden heute von den Amtsleitern selbst belegt und auch selbst verkauft.
Heute gibt es wieder einen Live-Stream.
Der Erste Bürgermeister, Patrick Janik (UWG, CSU, SPD, BLS) berichtet:
Bei ähnlichen Einnahmen in den letzten Jahren sind die beiden Hauptausgabeposten Personal und Kreisumlage kontinuierlich gestiegen.
Aktuell liegt die Summe der Konsolidierungsmaßnahmen bei ca. 5,5 Mio. €. Die hohen Personalkosten sind auch damit begründet, dass Starnberg z. B. Kindergärten in eigener Regie betreibt, was in anderen Gemeinden ausschließlich über private Betreiber erfolgt.
Der Verwaltungshaushalt 2024 hat zur Zeit einen Überschuss von ca. 500.000 € zzgl. der Mindestzulage aufgrund der zu zahlenden Kreditzahlungen von ca. 700.000 €.
Aktuell werden die Kostendeckungsgrade der öffentlichen Einrichtungen geprüft. Gilching hat zum Beispiel den Winterdienst auf Nebenstraßen eingestellt. Auch die Beauftragung von Fremdfirmen wird gerade analysiert.
Die Stadt Starnberg hat gestern entschieden, von ihrem Rücktrittsrecht von der Vereinbarung mit der Bahn Gebrauch zu machen. Aus dem Rennen ist das Projekt auch beim Bund noch nicht, hat aber auch nicht die höchste Priorität. Die Bahn und die Stadt werden gemäß der Vereinbarung weiter verhandeln. 
Es gibt eine kurze Pause und danach die Anträge und Wortmeldungen. 
Antrag 1: Verkauf der Gebäude Bayerischer Hof und Alte Oberschule mit der Volkshochschule unter Erhalt der bestehenden Nutzungen an einen Bauträger, ggf. auch im Erbbaurecht.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 2: Verkauf des Gebäudes Bahnhof See an einen Bauträger, ggf. auch im Erbbaurecht.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 3: Klimaschonende Maßnahmen sollen in der Stadt mehr realisiert werden (z. B. Wandbegrünungen).
angenommen: mehrheitlich
Antrag 4: Starnberg soll untersuchen, ob der Starnberger See zur Wärmegewinnung herangezogen werden kann.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 5: Die aktuelle Stellplatzsatzung soll angepasst werden, so dass für Wohnungen kleiner oder gleich 40 qm auch wieder ein zu schaffen ist.
(Anm. d. Verf.: Der ewige "Kampf" zwischen Parkplätzen und Aufenthaltsqualität.)
angenommen: mehrheitlich
Antrag 6: Drei Parkplätze im Kirchweg ausweisen.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 7: Abbau des Bushäuschen Nähe Schießstätte aufgrund zu geringer Nutzung und Aufbau woanders.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 8: Radfahrerregelung an der Seepromenade und an den Unterführungen durchsetzen.
abgelehnt: mehrheitlich (da schon mehrfach im Stadtrat beraten)
Antrag 9: Wiederanbringung eines Bahndachs am See
(Anm. d. Verf.: Manchmal hat man wirklich das Gefühl, dass sich einzelne Bürgerinnen und Bürger vor dem Stellen von Anträgen überhaupt nicht mit der Historie des vorgebrachten Themas befasst haben. Damit ist die "Enttäuschung" ob der nicht möglichen Umsetzung fast schon vorprogrammiert.)
Mehr als Hinweise mit "Engelszungen" kann die Stadt nicht geben. Auch eine Beteiligung der Stadt ist schon eingebracht worden. Es ist alles einfach sehr zäh.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 10: Steigungshilfe an den Treppen zum Bahnhof See für Kinderwägen etc. Es gibt eine Spende, die Finanzierung ist gesichert. 
Die Breite der Treppe schränkt die möglichen Maßnahmen ein, damit aus einer S-Bahn im Brandfall ausreichend schnell über die Treppe geflüchtet werden kann.
angenommen: mehrheitlich
Antrag 11: Die Preise im Seebad sollen für die Sauna statt um 10 € nur um 5 € erhöht werden.
angenommen: mehrheitlich
Frage 1: Wird die Grundsteuer jetzt jährlich erhöht?
Das ist bisher nicht geplant.
Frage 2: Der "Bahntarif" kann an den Automaten nicht eingestellt werden. Ist das so gewollt?
Das wird geprüft.
Frage 3: Sie fragt, ob das Krankenhaus in den nächsten Jahren geschlossen wird, weil es so defizitär ist?
Das Umstrukturierungen u. U. anstehen, ist bekannt. Der Stadtrat hat sich bereist geäußert und einen entsprechenden Beschluss zum Erhalt des Kreiskrankenhauses in Starnberg gefasst. Der Landkreis ist da der Verantwortliche.
... (Anm. d. Verf.: Alle Fragen schreibe ich heute nicht mit. Vor allem nicht diejenigen Fragen, die schon früher in ähnlicher Fassung und auch von denselben Fragestellern gestellt wurden.)
Frage 4: ... Seeanbindung ...
Frage 5: ... Tunnel ...
Frage 6: Wann startet der Geschosswohnungsbau "Am Wiesengrund"?
Das Baurecht ist gesichert. Der Beginn ist noch offen.
Frage 7: Was ist mit dem Areal, wo die Spielinsel war?
Bis auf die Anfrage vom Landkreis gibt es keine aktuellen Überlegungen. Über eine Zwischennutzung wird im Zusammenhang mit der Seeanbindung diskutiert werden.
Frage 8: Dasselbe Thema ...
Frage 9: Wie wird der Seniorentreff unterstützt?
Die Unterstützung durch die Stadt wird beibehalten. Zusätzliche Finanzlöcher kann die Stadt nicht übernehmen.
Frage 10: ... Seeanbindung und Aufzüge am See ...
Frage 11: WLAN für die Besucher im Rathaus
Frage 12: ...
(Anm. d. Verf.: Manche Bürger haben schon einen hohen Anspruch an Baumaßnahmen. Die Stadt wird jetzt verantwortlich dafür gemacht, wenn Baufirmen nicht ausreichend gute Ergebnisse abliefern.)
Frage 13: Es fehlt ein geführter Radweg auf der Höhe des Almeida Wegs. Es fehlt eine Ausweisung für Radfahrer zwischen Aldi und dem Bahnhof.
(M)ein Fazit:
So eine zweite Bürgerversammlung tut gut, damit die "große" im Herbst nicht immer zeitlich aufgrund der vielen Anträge etc. zeitlich aus dem Ruder läuft. Der 30-Minuten-Vortrag des Ersten Bürgermeisters hat hoffentlich den Bürgern klargemacht, dass es mit den Ausgaben so nicht weitergehen kann.
Die Fragen, Anträge etc. wurden alle sachlich, allerdings manchmal mit einer etwas zu übertriebenen Wortwahl bei den Begründungen vorgetragen. Ich habe mir dabei auch die Frage gestellt, ob manche Antrags- und Fragesteller sich nicht lieber vor ihrem Antrag/ihrer Frage mit dem Thema hätten befassen sollen.
Nach zwei Stunden war dann alles wieder vorbei.
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ihr-immobilienmakler · 7 months
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(via Immobilien in Birkenwerder idyllische Naturoase mit guter Verbindung an Berlin #Grundstücke #Häuser - YouTube)
           BilderimmobilienIhr Immobilienmakler für BirkenwerderTop ImmobilienIhr Immobilienmakler für BirkenwerderTop ImmobilienIhr Immobilienmakler für BirkenwerderTop ImmobilienFeedback geben6 weitere Bilder Ihr Immobilienmakler für Birkenwerdertop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › immobilienmakler-birk...Top-Immobilien – Ihr Immobilienmakler für Birkenwerder. Von unserem Berliner Immobilienbüro in Spandau kümmern wir uns um Immobilien in allen Berliner ... Ihr Immobilienmakler für Zeuthentop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › immobilienmakler-zeut...Wir verkaufen Immobilien mit Herz und Verstand. Mehr als 30 Jahre Erfahrung. Bisher weit über 2.500 Immobilien verkauft. Erstklassige Referenzen. Heizöl – so günstig wie schon lange nicht mehrtop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › blog › heizoel-so-guen...Immobilienmakler Birkenwerder · Immobilienmakler Blankenfelde-Mahlow · Immobilienmakler Bohnsdorf · Immobilienmakler Brandenburg · Immobilienmakler Britz ... Ihr Immobilienmakler für Berlin-Kaulsdorftop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › immobilienmakler-kaul...Wir verkaufen Immobilien mit Herz und Verstand. Mehr als 30 Jahre Erfahrung. Bisher weit über 2.500 Immobilien verkauft. Erstklassige Referenzen. Top- ... Ein Kurzportraittop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › ueber-uns › kurzportraitWir offerieren eine überaus große Auswahl an Miethäusern, Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser sowie Grundstücke in Berlin, ... Hommage an eine ganz besondere Gartenstadt – „Frohnau“top-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › blog › hommage-an-ei...Immobilienmakler Birkenwerder · Immobilienmakler Blankenfelde-Mahlow · Immobilienmakler Bohnsdorf · Immobilienmakler Brandenburg · Immobilienmakler Britz ... Unser Einzugsgebiettop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › ueber-uns › einzugsgeb...Immobilienmakler Birkenwerder · Immobilienmakler Blankenfelde-Mahlow · Immobilienmakler Bohnsdorf · Immobilienmakler Brandenburg · Immobilienmakler Britz ... Schenkungen vor dem Todesfall des Erblasserstop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › Immobilie-geerbtGrundsätzlich wird eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Tod zu 100 % dem Erbvermögen zugerechnet. Das zu vererbende Vermögen wird also so behandelt, als ob ... Alles rund ums Thema Erbbaurechttop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › immobilie-kaufen › erb...Ganz vereinfacht gesagt, bedeutet Erbbaurecht - eigenes Haus auf fremdem Grundstück. Der Erbbaurechtnehmer pachtet das Grundstück und erhält das Recht ein ... Ihr Immobilien-Kompetenz-Teamtop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › ueber-uns › kompetenz...Immobilienmakler Birkenwerder · Immobilienmakler Blankenfelde-Mahlow · Immobilienmakler Bohnsdorf · Immobilienmakler Brandenburg · Immobilienmakler Britz ... Einbruch-Schwachstelle Nr. 1: Die Fenstertop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › blog › einbruch-schwa...Immobilienmakler Birkenwerder · Immobilienmakler Blankenfelde-Mahlow · Immobilienmakler Bohnsdorf · Immobilienmakler Brandenburg · Immobilienmakler Britz ... Referenzen: Verkaufte Immobilien in Berlin & Umgebungtop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.de › ueber-uns › verkaufte-i...Immobilienmakler Birkenwerder · Immobilienmakler Blankenfelde-Mahlow · Immobilienmakler Bohnsdorf · Immobilienmakler Brandenburg · Immobilienmakler Britz ... Top-Immobilienmakler aus Spandau für ganz Berlin + Umlandtop-immobilien.dehttps://www.top-immobilien.deTop-Immobilien: Ihr Makler für alle Bezirke Berlins, Potsdam + das weite Umland. Immobilienverkauf mit Herz und Verstand. Schnell und unkompliziert.
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korrektheiten · 1 year
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Erbbaurecht: Konfliktpotentiale und Kostenfallen inklusive
DWN:»Grundsätzlich soll Wohnen durch das Erbbaurecht günstiger werden. Allerdings ist das Erbbaurecht all zu oft zu einem „Renditemodell“ verkommen. http://dlvr.it/SpHh2n «
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Frankfurt/Main: ERSTER „FAHRTAG“ AM 4. JULI Rettet ein Pachtvertrag das Eisenbahn-Museum? aus Bild
Frankfurt/Main: ERSTER „FAHRTAG“ AM 4. JULI Rettet ein Pachtvertrag das Eisenbahn-Museum? aus Bild
https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/fahrtag-am-4-juli-rettet-ein-pachtvertrag-das-eisenbahn-museum-76764320.bild.html #Frankfurt – Wohnungsbau und qualmende und pfeifende #Dampfloks – geht das zusammen? Im Verein der rund 170 Hobby-Eisenbahner, die das #Feldbahnmuseum am #Rebstockgelände über Jahrzehnte liebevoll aufgebaut haben, gibt’s Existenzsorgen. 950 Wohnungen sollen…
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Erbpacht oder Erbbaurecht was ist das ?
Erbpacht oder Erbbaurecht ?
Einleitung zur Erbpacht / Erbbaurecht:
Die sogenannte Erbpacht ist ein Begriff, welcher den meisten unserer Interessenten unbekannt ist. Es ist wichtig diesen zu kennen und auch das Prinzip der Erbpacht bzw. des Erbbaurechtes zu verstehen, speziell wenn Sie beschlossen haben, eine Immobilie zu kaufen bzw. eine zu bauen. Im folgenden Text versuchen wir Ihnen den Begriff…
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Neue Gesichtspunkte der Alster-Terrain KG zum Bodenrecht
Das Problem der #Wohnungsknappheit hat diverse Ursachen. Welche Lösungsansätze eine Veränderung des Bodenrechts bieten, zeigen die Überlegungen der AlsterTerrain KG
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Das Problem der Wohnungsknappheit hat diverse Ursachen. Welche Lösungsansätze eine Veränderung des Bodenrechts bieten, zeigen die Überlegungen der Alster Terrain KG.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Wohnnachfrage deutlich höher ist als das Angebot, und dass die Wohnungsnachfrage weiter steigen wird und sich das Problem weiter zuspitzt. Lösungen müssen her und zwar so schnell wie möglich.
W…
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bureaueuropa · 5 years
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S T A D T  D E R  V I E L E N
Stadterweiterung München Ost Wettbewerb, 2019, 2.Stufe In Zusammenarbeit mit: Imke Mumm, Julia Preschern, Max Ott, Norbert Kling, Julian Numberger, Peter Kühn, Christian Zöhrer, Andy Westner, Werner Schührer und Thomas Hess Link zum Download: Glossar  Link Stadt München: www.muenchen.de/(...)Nordosten
Mehr gebaute Demokratie – Eine Chance für München. In München spitzen sich zahlreiche Debatten zu, die in allen prosperierenden Städten derzeit geführt werden. Hier wird nicht nur über Boden, Spekulation, Eigentum, Wachstum und Veränderung gestritten, sondern auch nach neuen Wegen für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung gesucht, die sich an Fragen von Bezahlbarkeit, Zugänglichkeit und Verlässlichkeit ausrichten.
Die Landeshauptstadt hat im Münchner Nordosten einen Ideenwettbewerb für eine der letzten großen Entwicklungsflächen ausgelobt. Für eine Fläche von 600 Hektar werden dabei drei große Masterpläne gefordert. Diese Vorgaben laufen krampfhaft auf die Darstellung fertiger Stadtquartiere hinaus. Aber so leichtsinnig sollte die Chance, die konkreten Bedingungen und die Art und Weise der Veränderung des Münchner Nordostens zu definieren, nicht vergeben werden. Es geht um etwas Grundsätzlicheres.
Wem gehört die Stadt? Angesichts der rasanten Bodenpreisentwicklung schlagen wir vor, die Grundstücke im Münchner Nordosten über die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu kommunalisieren und ausschließlich im Erbbaurecht zur Bebauung und Nutzung weiterzugeben.
Wer plant die Planung? Eine Entwicklungsgenossenschaft für das Planungsgebiet und Parlamente der Nachbarschaften auf den Quartiersebenen ermöglichen echte Teilhabe und Mitgestaltung an Transformationsprozessen, die bereits heute beginnen können.
Stadt ist das was wir daraus machen! Die Stadt der Vielen ist in Bewegung und verändert sich mit Ihren Bewohner*innen. Innerhalb eines Rahmens aus Freiräumen und bestehenden Strukturen, lässt sie Gleichzeitigkeit zu und kann Unterschiedlichkeiten auf Dauer aufnehmen. Die Stadt der Vielen kann viel mehr Menschen Platz bieten, als es die Wettbewerbsauslobung zu denken wagt. Stadt ist ein Gemeingut, das kollektiv ausgehandelt werden muss. München geht uns alle an.
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gutachter · 1 year
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Erbbaurecht für Baugrundstücke in Neumarkt: Wird Wohnen dadurch billiger?
Neumarkt: „…Nie waren Grundstücke in Neumarkt teurer. Ein Blick in die Statistik macht deutlich: Seit dem Jahr 2010 hat sich der Preis für den Quadratmeter Grund nahezu verdoppelt. Ein Neumarkter geht nun mit einer Idee an die Öffentlichkeit, die bundes- und bayernweit nicht neu ist – und hat eine Online-Petition gestartet…..“ Quelle und Volltext: mittelbayerische.de
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Stephan Rölli (Schötz): Wie ein Immobilienkauf reibungslos abläuft
Stephan Rölli (Schötz): Beim Verkauf einer Immobilie muss einiges beachtet werden
Zwischen Budgetplanung und Schlüsselübergabe gibt es einige Schritte, die ein Immobilienkäufer am besten in Kooperation mit einem Immobilienfachmann unternimmt. Stephan Rölli (Schötz) erklärt, warum.
Wer sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen möchte, sieht sich mit zahlreichen Dingen konfrontiert, die beachtet und erledigt werden müssen, beschreibt Immobilienhändler Stephan Rölli (Schötz). Wer hier keine Fehler machen möchte und unnötige Mehrausgaben vermeiden will, sollte auf die Unterstützung und Beratung eines Immobilienprofis zurückgreifen, der mit dem Käufer gemeinsam sämtliche nötigen Schritte bis zur Schlüsselübergabe durchführt:
BUDGETPLANUNG
Eine Finanzierungsübersicht sollte vor dem Kauf einer Immobilie in jedem Fall erstellt werden, damit klar dargestellt werden kann, in welchem Rahmen sich der Preis für die Immobilie bewegen darf. Gemeinsam mit dem Käufer erstellt Stephan Rölli eine Gegenüberstellung von Einkommen und Ausgaben. Neben dem Kaufpreis selbst müssen weitere Kosten für Dokumente, den Notar und dergleichen berücksichtigt werden. Diese sogenannten Kaufnebenkosten variieren je nach Kaufpreis und Standort der Immobilie. Eine Baufinanzierung kommt auch beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Frage, denn es handelt sich hierbei um einen Kredit, der den Erwerb einer Immobilie ermöglicht. Stephan Rölli empfiehlt eine sogenannte Vorab-Finanzierungszusage. Diese schriftliche Bestätigung versichert, dass die Finanzierung des Kaufs von einer seriösen Bank geprüft und genehmigt wurde, was beim Verkäufer immer gut ankommt und beim derzeit angespannten Immobilienmarkt sogar entscheidend für den Zuschlag sein kann.
IMMOBILIENSUCHE
Als Immobilienhändler verfügt Stephan Rölli (Schötz) über ein großes Netzwerk und weiß daher oft von Immobilienverkäufen, noch bevor diese tatsächlich am Markt auftauchen und beworben werden. Mitunter ergibt sich durch diese Kontakte bereits eine Kaufoption, die eine langwierige Suche nach der passenden Immobilie extrem verkürzen kann. Seine langjährige Erfahrung hilft Stephan Rölli bei der Immobiliensuche, egal, ob ein Zuhause für den Käufer selbst oder eine Kapitalanlage für einen Investor gefunden werden soll. 
BESICHTIGUNG DER IMMOBILIE
Bei der Besichtigung einer infrage kommenden Immobilie kümmert sich Stephan Rölli neben der Überprüfung des tatsächlichen Zustands des Objekts auch um eine fachmännische Beurteilung der vorgelegten Dokumente wie Grundriss, Energieausweis etc. Auch ein Blick in das Grundbuch, der Aufschluss über Erbbaurechte, potenzielle Baulasten oder dergleichen geben kann, ist Teil der Arbeit des Immobilienhändlers.
PREISVERHANDLUNG
Sind Käufer und Verkäufer einig, folgt im nächsten Schritt die Kaufpreisverhandlung. Stephan Rölli setzt hier den Kaufpreis für den Käufer entsprechend dem verfügbaren Budget und eventueller Renovierungskosten oder möglicher Schäden am Objekt fest und übernimmt kompetent und professionell für den Käufer die Verhandlung.
ERSTELLUNG DES KAUFVERTRAGS UND SCHLÜSSELÜBERGABE
Steht der Kaufpreis fest, so werden alle wichtigen Informationen an einen Notar weitergegeben. Der von diesem entworfenen Kaufvertrag wird geprüft, gegebenenfalls geändert und ein Termin festgesetzt, zu dem alle Parteien und der Notar den Kaufvertrag unterschreiben und beurkunden. Stephan Rölli begleitet den Käufer zu diesem Termin und berät ihn zu allen eventuell dazu auftretenden Fragen. Nach erfolgtem Zahlungseingang wird der Käufer ins Grundbuch eingetragen und Stephan Rölli begleitet den Käufer zur Schlüsselübergabe für das erworbene Objekt.
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dermontag · 3 years
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Freitag, 14. Januar 2022 Zeit für Verhandlungen Viele Erbbaurechtsverträge laufen aus Das eigene Haus auf fremdem Grund - das ist das Prinzip des Erbbaurechts. Viele Erbbauverträge laufen demnächst aus. Betroffene sollten frühzeitig aktiv werden. Ein Eigenheim auf einem fremden Grundstück zu bauen, das klingt nach einem großen Risiko. Mit einem Erbbaurechtsvertrag ist es aber weitgehend sicher. Tausende Wohnbauten in Deutschland stehen auf Grundstücken, die Kommunen, Stiftungen, Länder oder kirchliche Einrichtungen den Bauherren gegen einen Erbbauzins überließen. Vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg, als Wohnraum für die vielen Geflüchteten geschaffen werden musste, erlebte das Erbbaurecht eine Hochzeit. Die Verträge waren auf viele Jahre angelegt, auf 70 oder sogar 99 Jahre. Im Durchschnitt liegt die Laufzeit bei 85 Jahren. "Man kann das Modell mit einem Leasing-Vertrag für ein Auto vergleichen", sagt Manfred Raber, Vertrauensanwalt beim Bauherren-Schutzbund. Beim Erbbaurecht bekommt der Bauherr ein Grundstück geliehen, ist zwar Eigentümer an seinem Haus, muss das Grundstück aber zurückgeben, wenn der Vertrag abgelaufen ist. Viele Verträge laufen in wenigen Jahren aus Genau das steht vielen Betroffenen bald bevor. Demnächst laufen etliche der alten Erbbauverträge aus. Bei 22 Prozent aller deutschen Erbbaurechtsgeber ist das bis 2030 der Fall, ergab eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands in Berlin. Eine zweite Welle ist von 2040 bis 2060 zu erwarten. Viele dieser auf Erbpacht-Grundstücken stehenden Häuser haben inzwischen mehrfach durch Vererben oder Verkaufen den Eigentümer gewechselt. Für diese ist es nun höchste Zeit, noch vor dem Ende der Laufzeit ihrer Erbbauverträge aktiv zu werden. "Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten", erklärt Matthias Nagel, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes in Berlin. "Unternehmen beide Seiten nichts, läuft der Vertrag zum vereinbarten Termin einfach aus." Das Grundstück geht an den Erbbaurechtsgeber zurück. Er kann es neu vermarkten. Für das Haus auf dem Grundstück, das sich im Eigentum des Erbbaurechtsnehmers befindet, zahlt der Erbbaurechtsgeber eine Entschädigung. Nagel: "Die liegt üblicherweise bei 66 bis 75 Prozent des Immobilienwertes. 19 Prozent der Erbbaurechtsgeber in Deutschland entschädigen sogar mit dem vollen Gegenwert." Spätestens fünf Jahre vorher Kontakt suchen Die meisten Erbbaurechtsnehmer sind jedoch daran interessiert, ihren Erbbaurechtsvertrag zu verlängern. Das ist grundsätzlich auch möglich. Dabei wird der Erbbauzins aber neu berechnet. Er gilt dann ab dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung. "Je früher man sich mit dem Erbbaurechtsgeber in Verbindung setzt, desto bessere Konditionen kann man in der Regel aushandeln", betont Matthias Nagel. Auch die Erbbaurechtsgeber sind meist an einer Verlängerung interessiert. Spätestens fünf Jahre vor Vertragsende sollten Erbbaurechtsnehmer den Kontakt zu ihrem Vertragspartner suchen. Stehen größere Renovierungen am Haus an, auch früher. Nagel: "Dann kann es auch 20 bis 30 Jahre vor Vertragsende sinnvoll sein, den Vertrag zu verlängern, um eine gute Finanzierung von der Bank zu bekommen." Werden die Verträge erst kurz vor Ablauf verlängert, fällt der Erbbauzins aufgrund der kurzen Restlaufzeit meist höher aus. Das ist auch der Fall, wenn der Vertrag endet und dann doch neu abgeschlossen werden soll. "Ob ein neuer Vertrag zustande kommt und wie hoch der Zins ist, ist dann Verhandlungssache zwischen beiden Parteien." Modell erlebt gerade neue Blüte Das Vertragsmodell des Erbbaurechts erlebt gerade ein Revival. Es wird zum Beispiel aktuell gern angewendet, wenn Kommunen ihre Grundstücke nicht verkaufen, aber trotzdem vom Wertzuwachs profitieren wollen. "Für Bauherren hat das den Vorteil, dass sie ein Grundstück bekommen, auf dem sie ihr Haus bauen können. Und das zu vergleichsweise günstigen Konditionen" so Matthias Nagel. Auf dem heiß umkämpften Immobilienmarkt sei das ein großer Pluspunkt. "Es ist schon ein Unterschied, ob der Bauherr einen sechsstelligen Betrag allein für den Kauf eines Baugrundstücks aufbringen oder ob er dafür nur Zinsen zahlen muss. Der durchschnittliche Erbbauzins für Wohnimmobilien liegt in Deutschland bei rund drei Prozent des Bodenrichtwertes pro Jahr." Pflichten müssen erfüllt werden Allerdings sollten Bauherren, die neu in einen Erbbaurechtsvertrag einsteigen oder einen schon laufenden erwerben wollen, auch mögliche Nachteile bedenken. "Es ist zwar ein eigentumsähnliches Modell, aber eben kein vollständiges Eigentum", so Manfred Raber. Zwar kann der Erbbaurechtsnehmer sein Haus samt Erbbaurecht vererben, verkaufen oder verschenken. Aber es bleibt ein gewisses Risiko. So hat der Erbbaurechtsgeber die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn der Vertragspartner gegen vereinbarte Pflichten verstößt. "Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er unverschuldet seine Erbbauzinsen nicht zahlen kann." Banken bei Finanzierung mitunter skeptisch Bei der Finanzierung der Bauvorhaben ist ein Erbbauvertrag eher die zweite Wahl. Banken machen durchaus einen Unterschied bei ihren Konditionen, ob es sich um eigenes oder gepachtetes Land handelt. "Die Bauherren müssen oft höheres Eigenkapital einbringen als die Eigentümer von Grundstücken. Auch relativ kurze Restlaufzeiten des Erbbaurechtsvertrags sind vielen Geldinstituten zu riskant. Manche lassen sich auch gar nicht darauf ein, solche Projekte zu finanzieren", weiß Manfred Raber. Und: Wer sein auf einem Erbbaurechts-Grundstück erbautes Haus verkaufen will, erzielt oft niedrigere Preise als bei vollständigem Eigentum. Interessenten sollten auf Details achten Mehr zum Thema Zu bedenken ist auch, dass die Erbbauzinsen mit den Jahren immer weiter steigen. Denn sie dürfen regelmäßig angepasst werden. "Die Erbbauzinsen sind ja nicht von den übrigen Immobilienpreisen abgekoppelt, sondern orientieren sich an den Bodenwertpreisen. Gerade in Ballungsgebieten kann das ziemlich teuer werden", sagt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Er rät Interessenten, das genau durchzurechnen und besonders auf die Restlaufzeiten des Erbbaurechtsvertrages zu schauen. "Bleiben da nur noch zehn Jahre, sollte man lieber die Finger davon lassen - oder rechtzeitig neu verhandeln."
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bischoff-steuern · 3 years
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FG Münster: Erbbaurecht auf einem landwirtschaftlichen Grundstück
Das FG Münster entschied, dass die Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht auch dann zu einer Zwangsentnahme führt, wenn es tatsächlich nicht zur ursprünglich geplanten Bebauung kommt. Mehr zum Thema ‘Erbbaurecht’���Mehr zum Thema ‘Land- und Forstwirtschaft’…
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thali135 · 3 years
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*** Bürgerentscheid am 25.07.2021 *** Der Gemeinderat hat soeben in einer Sondersitzung beschlossen, am 25.07.2021 einen Bürgerentscheid über die Vergabe gemeindlicher Grundstücke (Erbbaurecht oder Verkauf) durchzuführen. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens der Freien Wähler wurden 1.002 gültige Unterschriften bei der Verwaltung eingereicht, erforderlich waren 976 (=9% der wahlberechtigten Bürger*innen). Das bereits laufende Bewerbungsverfahren muss somit bis zum Bürgerentscheid am 25.07.2021 ausgesetzt werden. Meine Auffassung und die einer Mehrheit unseres Gemeinderats ist nach wie vor, dass die Vergabe im Erbbaurecht einem Verkauf gemeindlicher Grundstücke vorzuziehen ist, aus drei Gründen: 1. Wohnraum wird wieder bezahlbarer und mehr Familien können sich wieder ein Eigenheim leisten, da die mittlerweile extrem hohen Grundstückspreise nicht mitfinanziert werden müssen. 2. Bei einem Weiterverkauf der Häuser ist gewährleistet, dass auch der Folgenutzer in den Genuss bezahlbaren Wohnraums kommt und diese Grundstücke samt Haus nicht wie bei einem Verkauf nach einer Generation wieder dem freien (überhitzten) Markt zugeführt werden. 3. Während die Gemeinde beim Verkauf von Grundstücken ihr Tafelsilber verschleudert und nur einmal abkassiert, sichert eine Vergabe im Erbbaurecht der Gemeinde langfristig jährlich wiederkehrende planbare Einnahmen im Verwaltungshaushalt. Beim Verkauf gemeindlicher Grundstücke stellt sich m.E. zudem die Frage, ob es sozial gerecht und als Gemeinde überhaupt zu verantworten ist, einer einzelnen Familie eine Vergünstigung von rund 200.000 EUR zu gewähren? (hier: Eching, Freising) https://www.instagram.com/p/CPTeukbARr_/?utm_medium=tumblr
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politik-starnberg · 3 years
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Der Bayerische Hof, Bebauungspläne und Bauanträge - und eine einstimmige Ablehnung ...
(M)ein Protokoll der Bauausschusssitzung vom 22.4.2021:
Heute vertrete ich Herrn Prof. Gaßner - sozusagen ein “Sonderprotokoll” - wenn ich schon einmal da bin ...
Die Debatten werde ich heute nicht mitgeschrieben.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig. Der Erste Bürgermeister begrüßt die Anwesenden.
(Anm. d. Verf.: Das Thema “Bayerischer Hof” hat so einige Zuhörer angezogen.)
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts zu berichten.
TOP 3 Bayerischer Hof - weiteres Vorgehen nach Nutzungsuntersagung
Sachverhalt
Ausgangslage:
Für das Hotel Bayerischer Hof in Starnberg, um 1870 erbaut und seit 1999 unter Denkmalschutz stehend, wurde vom Landratsamt Starnberg am 12.02.2021 eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen.Bereits seit langer Zeit ist die Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes bekannt und ebenso lange gibt es Überlegungen, welche Nutzung auf dem Areal des Bayerischen Hofes und nebenan der Alten Oberschule am zukunftsträchtigsten ist.
Im Jahr 2011 wurden im Zuge der Planung zur erforderlichen Dachsanierung erhebliche Mängel beim Brandschutz festgestellt und deshalb der Betrieb im Dachgeschoss und in großen Teilen des zweiten Obergeschosses eingestellt. Daraufhin beauftragte der Bauausschuss im Februar 2012 die Verwaltung, ein Gesamtkonzept zur statischen Sanierung in Auftrag zu geben. Diese Standsicherheitsuntersuchung wurde im Mai 2012 dem Stadtrat vorgelegt und die Fraktionen gebeten, Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Im November 2012 wurde die Verwaltung beauftragt, ein städtebauliches Plangutachten in Auftrag zu geben sowie eine EU-weite Ausschreibung für den Verkauf, alternativ auf Erbbaurechtsbasis vorzubereiten. Das städtebauliche Plangutachten wurde im September 2013 dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt und von diesem zur Kenntnis genommen. Ebenfalls im September erfolgten Informationen zur immobilienwirtschaftlichen Bewertung. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass für die Stadt bei einer Hotelnutzung kein wirtschaftlicher Gewinn zu erwarten ist.
Interessenbekundungsverfahren:
Im Jahr 2017 wurde ein Stadtratsbeschluss zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens gefasst. Dieses wurde im Frühjahr 2018 ausgelobt, zwei Bewerber reichten Unterlagen ein.
Im Februar 2019 fasste der Stadtrat anlässlich der Empfehlung aus der Bürgerversammlung den Beschluss, dass eine Investorenausschreibung entsprechend der Rahmenbedingungen im Markterkundungserfahren durchgeführt wird.
Entwicklung seit Herbst 2020:
Im Dezember 2020 wurden - nachdem wie geschildert die Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes seit langem bekannt war - nochmals Begehungen mit der Kreisbaubehörde und einem Statiker durchgeführt, um die Möglichkeiten einer weiteren Nutzung zu prüfen. Nachdem die statischen Mängel weiterbestehen und auch ein geforderter Standsicherheitsnachweis nicht erbracht werden kann, wurde am 21.12.2020 die Nutzung von Griechischer Taverne und Hotel eingestellt, im Februar folgte die förmliche Nutzungsuntersagung durch das Landratsamt.
Die Fraktionen der Grünen, SPD, CSU und der FDP gaben Stellungnahmen ab:
(Anm. d. Verf.: Die Stellungnahme der UWG fehlt, da diese schon laaaaaange vorlag, aber heute von der Verwaltung nicht aus der Schublade gezogen wurde. Aber in der Presse war ja jetzt schon ausführlich darüber zu lesen.)
Die Fraktion der Grünen schlägt auf Grund der Bedenken bzgl. Baugrund und Fundament einen Abriss des Gebäudes vor mit anschließendem Wiederaufbau der Fassaden.
Es soll zusammen mit dem neu gestalteten Bahnhofsplatz und dem Kulturbahnhof ein Zentrum für Innovation, Kultur, Technik, Handel, Sozialeinrichtungen, Vereine und Gastronomie geschaffen werden. Gegen eine kleinteilige Hotelnutzung bestünden keine Einwände, wohl aber gegen eine "Bettenburg" mit mehr als 200 Zimmern. Die Fraktion kann sich die Gründung einer "GmbH" vorstellen, an der neben der Stadt auch Unternehmen, Banken und Privatinvestoren Anteile erwerben könnten, bei der die Stadt allerdings eine Sperrminorität erhalten sollte, um die Einflussnahme sicherzustellen. Als Bebauungsmöglichkeit wird eine einstöckige Tiefgarage vorgeschlagen, auf der dann im rückwärtigen Teil bis zu vier Etagen errichtet werden können, zum Bahnhofsplatz hin sollen Villa Beierlein (weiterhin als VHS genutzt) und Bayerischer Hof als dominante Gebäude bestehen bleiben.
Die Fraktion der FDP möchte an einer Hotelnutzung festhalten – zusammen mit der alten Oberschule könnte das Hotel zum 180-Betten-Komplex mit passender Gastronomie erweitert und in Erbpacht an einen Investor übergeben werden. Dabei wird nur ein Erhalt der Fassaden als realistisch beurteilt, eine Sanierung des Gebäudes sei nicht wirtschaftlich – als Beispiel für eine gelungene Wiederbelebung eines denkmalgeschützten Hauses wird der Gasthof Schauer in Possenhofen genannt.
Am 18.02.2021 hat die Fraktion der SPD einen Antrag gestellt. Darin wird beantragt, dass statt eines Hotel-Großprojektes ein Quartier "Neue Mitte Starnberg" entwickelt werden soll. Als wesentliche Bedingungen sollen vom Stadtrat festgelegt werden: a) Die historischen Fassaden b) einem Masterplan für die zukünftigen Nutzungen c) Treffpunkt für alle mit erweiterten und modernen Flächen für die Volkshochschule und die Musikschule entstehen d) eine öffentliche Tiefgarage e) eine Rathauserweiterung prüfen f) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Am 24.02.2021 hat Fraktion der CSU einen Antrag gestellt. Darin wird beantragt, im Vorfeld einer Entscheidung des Stadtrates über das weitere Vorgehen zum Bayerischen Hof einige Punkte zu klären: 1. Eine Zustandsanalyse der beiden denkmalgeschützten Gebäude (VHS ehem. Oberschule + Hotel Bayerische Hof) und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einer möglichen Sanierung vorzunehmen. 2. Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde 3. Gespräche bzgl. einer eingetragenen Grunddienstbarkeit führen 4. Ergebnisse der Verhandlungen mit den Mitgliedsgemeinden der VHS Starnberg und über die Möglichkeit eines Alternativstandortes dem Stadtrat vorzulegen. Diese Ergebnisse sieht die CSU als Grundlage bzw. Rahmenbedingungen für einen Investorenwettbewerb, dessen Durchführung vom Stadtrat im Jahr 2019 beschlossen worden war. Ferner wird betont, dass ein Verkauf und ein Abriss/ Neubau des Bayerischen Hofes mit derzeitigem Wissensstand nicht zur Debatte steht. Als Nutzung stellt sich die Fraktion der CSU auch weiterhin Gastronomie/Cafe und Hotel (im rückwärtigen Bereich mit Erweiterungsbau) vor, das Grundstück solle in Erbpacht vergeben werden.
(Anm. d. Verf.: Und hier zur Vollständigkeit die Stellungnahme der UWG: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-uwg-will-den-bayerischen-hof-erhalten-1.5268571.)
Stellungnahme der Verwaltung:
Die allermeisten Reaktionen aus der Bürgerschaft zeugen von einer starken emotionalen Verbundenheit mit dem Gebäude Bayerischer Hof, dem Cafe Prinzregent sowie der griechischen Taverne und wünschen sich eine denkmalgerechte Sanierung. Diejenigen Fraktionen, die sich bisher geäußert haben, können sich gänzlich unterschiedliche Nutzungen auf dem Areal Bayerischer Hof und Alte Oberschule vorstellen - mehrheitlich wird allerdings ein Verkauf des Grundstücks abgelehnt und stattdessen Erbpacht favorisiert. Für die Finanzierung wird überwiegend auf die Zusammenarbeit mit einem Investor gesetzt, eine Sanierung in Eigenregie durch die Stadt Starnberg wurde nicht als Option genannt. Für die Verwaltung stellen sich folgende Fragen für die Weiterbearbeitung des Projektes (auch um eine etwaige Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen zu können):
Welche Nutzungen sollen auf dem Areal untergebracht werden?
Wenn eine Hotelnutzung gewünscht ist, in welcher Größe? (30 Zimmer, 120 Zimmer, 180 Zimmer?)
Welche Nutzung ist für die Villa Beierlein vorzusehen? Wie bisher VHS oder Einbeziehung des Areals in die Hotelnutzung?
Soll die Musikschule mit auf dem Areal untergebracht werden?
Soll eine Ablösung der Grunddienstbarkeit angestrebt werden?
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestandsunterlagen für FlStNr. 121 und 123 zusammenzufassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Untersuchung des Zustands der Bestandsgebäude durchzuführen und die Standsicherheit, die Sanierungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Wiedereröffnung zu klären.
Die Verwaltung wird beauftragt, Abstimmungsgespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalbehörde zu führen.
Die Villa Beyerlein, der Bayerische Hof und das Rondell soll mindestens in seinem äußeren Erscheinungsbild in jedem Fall erhalten werden.
Ein Verkauf der Grundstücke wird nicht angestrebt, allenfalls kommt eine Vergabe als Erbbaurecht in Betracht.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: So geht das richtig: Während der Debatte wird vom Ersten Bürgermeister ein Beschlussvorschlag erstellt oder auch vielleicht weiterentwickelt, der dann en bloc einstimmig angenommen wird. Das ist dann “positive” Kommunalpolitik.)
TOP 4 Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich nördlich der Ludwigstraße zwischen Maximilianstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße; Konkretisierung der Planungsziele
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich nördlich der Ludwigstraße zwischen Maximilianstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße mit folgenden Zielen beschlossen:
Sicherung des Grundstücks Fl. Nr. 48/10, Gemarkung Starnberg, als öffentliche Straßenverkehrsfläche,
Sicherung der Bauflucht an der Ludwigstraße durch die Festsetzung einer Baulinie, die auch durch untergeordnete Bauteile nicht überschritten werden darf,
Sicherung einer Bebauung mit Einzelhäusern in offener Bauweise durch die Festsetzung von Baugrenzen,
Ausschluss einer Wohnnutzung in auf Straßenniveau liegenden Erdgeschossen in einer Tiefe von 6 m ab Straßenkante,
Begrenzung der zulässigen Wandhöhe auf 13,0 m.
Bestandteil des Beschlusses ist auch der zeichnerische Vorentwurf des Bebauungsplans i. d. F. vom 23.02.2021.
Durch eine Umplanung eines Gebäudes gemäß aktuellem Bauantrag könnte innerhalb der im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehenen Baugrenze ein gegenüber der eingereichten Planung hinsichtlich Grund- und Geschossfläche leicht reduziertes Gebäude entstehen, das die an der Kaiser-Wilhelm-Straße typischen Gebäudelängen aufgreift und bessere Belichtungsmöglichkeiten der Wohnungen bietet. 
Für die an der nördlichen Gebäudeseite entstehende Abstandsfläche müsste im Bebauungsplan eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften zugelassen werden. 
(Anm. d. Verf.: Es wurde heftig debattiert. Es ist halt zu entscheiden, ob wir eine (irgendwann einmal) eine “Innenstadt wie Weilheim” haben wollen, was meines Erachtens nur durch einen ähnlichen Stil der Gebäude zu erreichen ist, oder lieber jeden bauen lassen, was der §34 BauGB hergibt, was langfristig immer höhere Gebäude zur Folge haben wird. Auch wenn ich für architektonische Vielfalt bin, glaube ich daran, dass diese sich auch gleichzeitig in eine schöne Innenstadt integrieren lässt, die irgendwann am Ende auch von den Bürgerinnen und Bürgern als solche bezeichnet wird.)
Antrag: Herr Jägerhuber (CSU): Namentliche Abstimmung
angenommen: einstimmig
Antrag Herr Zirngibl (CSU): Stopp der weiteren Arbeiten am Bebauungsplan
abgelehnt: 6:7 
(Anm. d. Verf.: Die Namen können dann in der Niederschrift auf den Seiten der Stadt Starnberg später nachgelesen werden.)
Beschlussvorschlag
Die am 23.02.2021 beschlossenen Ziele für den Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Ludwigstraße zwischen Maximilianstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße gelten fort. Ziel der Planung ist darüber hinaus der Bebauungsplanvorentwurf i. d. F. vom 22.04.2021.
angenommen: 7:6 
(Anm. d. Verf.: Die Namen können dann in der Niederschrift auf den Seiten der Stadt Starnberg später nachgelesen werden.) 
TOP 5 Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheit und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Flr. Nr. 48/21, Gemarkung Starnberg (Ludwigstraße 5)
Sachverhalt
Am 20.02.2021 ging bei der Stadt Starnberg ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 17 Wohnungen, einer Gewerbeeinheit und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 48/21, Gemarkung Starnberg (Ludwigstraße 5) ein. Im Anschluss wurden hierzu am 05.03.2021 geänderte Pläne mit wesentlichen Planungsänderungen eingereicht (begrüntes Flachdach statt Walmdach, zusätzliches 5. Geschoss, aufgeständerte PV-Kollektoren). Das Vorhaben liegt an der Ecke Ludwigstraße, Kaiser Wilhelm-Straße in der Starnberger Innenstadt.
Das ebene Grundstück ist momentan mit einem Wohngebäude aus dem Jahr 1873 im seinerzeit geläufigen Landhaustypus (Ludwigstraße 5), und einem weiteren Wohngebäude mit angeschlossenem Werkstattgebäude (Ludwigstraße 5a) bebaut, die beide durch den Neubau ersetzt werden sollen. Eine Anfrage beim Landesamt für Denkmalpflege ergab, dass das Gebäude aus dem Jahr 1873 die einstige Fassadengliederung durch eine Putzerneuerung vollständig verloren hat, die kleinen Giebelfenster beseitigt und die bauzeitlichen Fenster durch Einglasscheibenfenster erneuert wurden. Angesichts dieser Veränderungen bestehe keine Denkmaleigenschaft.
Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes mit 17 Wohnungen und einer flexiblen Gewerbeeinheit im Erdgeschoss an der Ludwigstraße. Das Flachdach soll mittleren Bereich begrünt und am südlichen, östlichen und westlichen Rand mit PV-Kollektoren ausgestattet werden.
Das Gebäude weist insgesamt 5 Geschosse auf, wobei das 5. Geschoss als Dachaustritt auf das Dach mit einem Technikraum für die PV-Anlage und Abstellraum für Pflegegeräte für die Dachbegrünung ge- plant ist. Die Wandhöhe beträgt 13,00 m (600,7 m ü. NN), zzgl. der aufgeständerten PV-Anlagen mit ei- ner Höhe von ca. 1,10 m (nicht vermaßt), im Bereich des 5. Geschosses 16,00 m.
Das Gebäude wickelt sich L-förmig um einen Erschließungskern, wobei eine erhebliche Gebäudetiefe erreicht wird, so dass um den Treppenkern nicht belichtbare Bereiche entstehen, in denen die Unterbringung von Bädern und Dielen geplant ist.
Der Gebietscharakter entspricht einem besonderen Wohngebiet (WB). Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bewegt sich das Vorhaben am oberen Rand der in der näheren Umgebung prägenden Kubaturen. Bei dieser Planung spiegelt die Wandhöhe die städtebaulich markante Situierung des Gebäudes an der Ecke Bahnhofplatz/Kaiser-Wilhelm-Straße wider und ist aufgrund der Lage in der ersten Reihe am See städtebaulich vertretbar. Die bisher geplante Wandhöhe für die Dachterrasse ist hinsichtlich der Höhenentwicklung in der Starnberger Innenstadt ohne Beispiel.
Städtebauliche Beurteilung
Ein Heranrücken des Neubaus an die Ludwigstraße, in die Flucht der westlich anschließenden Gebäude, ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Erklärtes Ziel des Rahmenplans Innenstadt ist die Sicherung und Stärkung der Allee in der Kaiser-Wilhelm-Straße als prägende Grünachse der Innenstadt. Der Charakter der Kaiser-Wilhelm-Straße ist hierbei vom engen Straßenraum geprägt (Fahrbahnbreite knapp 6,0 m und aufgrund der geringen Breite teilweise stark eingeschränkt nutzbare Gehwege). Die Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße, bei denen es sich überwiegend um Wohngebäude mit klaren Proportionen und teilweise Villencharakter handelt, sind in der Regel mit der kurzen Fassadenseite zur Straße ausgerichtet.
Mit der geplanten zur Kaiser-Wilhelm-Straße ausgerichteten Fassade mit ca. 27,80 m Länge entspricht das Bauvorhaben weder dem baulichen Duktus noch dem Alleecharakter der Kaiser-Wilhelm-Straße, sondern stellt eine urbane Bebauung dar. Mit dem falsch verstandenen Proportionsverhältnis entspricht die Planung nicht den klaren Baukörpern in der Umgebung. Durch die geplanten PV-Anlagen entsteht darüber hinaus ein technoider Eindruck, der in seinem Ausdruck den Charakter der umgebenden Bebauung an der Kaiser-Wilhelm-Straße vollständig konterariert.
Gemäß Rahmenplan Innenstadt ist die Höhenentwicklung der Gebäude im Innenstadtbereich, insbesondere in den für das Stadtbild bedeutsamen Stadtbereichen, auf maximal vier Vollgeschosse zu begrenzen. Ein Gebäude mit fünf Vollgeschossen stellt demnach eine Ausnahme von der üblichen Be- bauung im Innenstadtbereich dar.
Durch die aktuell vorliegende Planung würde die 5-Geschossigkeit weiter im Innenstadtbereich manifestiert. 
Mit dem Antragsteller sollte ein weiteres Gespräch geführt werden, dies mit dem Ziel, eine Umplanung des Gebäudes zu erreichen, die unter Nutzung der durch die mittlerweile vorgenommene Fällung der mächtigen Buche entstandenen Gestaltungsspielräume die an der Kaiser-Wilhelm-Straße typischen Fassadenlängen aufgreift.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Starnberg beantragt die Zurückstellung des Bauantrags für den Neubau eines Mehrfamilien- hauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 48/21, Gemarkung Starnberg (Ludwigstraße 5) nach § 15 BauGB, da die Verwirklichung des Vorhabens die Durchführung der Planung erheblich erschweren oder unmöglich machen würde.
angenommen: 7:6
TOP 6 Bebauungsplan Nr. 7505 für das Gewerbe- und Sondergebiet in Schorn, 2. Änderung, als vorhabenbezogener Bebauungsplan, betr. Grundstück Fl. Nr. 2135, Gemarkung Wangen; Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Sachverhalt
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7505 ist die Erweiterung einer Produktionshalle, die gemäß den bestehenden Festsetzungen nicht genehmigungsfähig ist. Entsprechend der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird die 2. Änderung auch als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt.
Nach der in der Sitzung des Bauausschusses am 10.12.2020 erfolgten Abwägung wurden folgende Änderungen/Ergänzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet und im Zeitraum vom 11.03.2021 bis 26.03.2021 eine erneute Auslegung durchgeführt, bei der Stellungnahmen nur zu folgenden geänderten Planinhalten abgegeben werden konnten.
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 1. Kreisbauamt, Schreiben vom 26.03.2021 Es werden zu dieser Auslegung keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorgebracht, die über die im Verfahren bereits geäußerten Aspekte im Schreiben vom 24.11.2020 hinausgehen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung der im Schreiben vom 24.11.2020 vorgebrachten Aspekte erfolgte durch den Bauausschuss am 10.12.2020. Weitergehende, abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
2. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 06.04.2021 Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestünden keine Bedenken oder Anregungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
III. Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV. Der Bauausschuss beschließt Bebauungsplan Nr. 7505 für das Gewerbe- und Sondergebiet in Schorn, 2. Änderung, als vorhabenbezogener Bebauungsplan, betr. Grundstück Fl. Nr. 2135, Gemarkung Wangen, in der Fassung vom 17.02.2021 als Satzung.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Bauantrag (Tektur) für den Neubau einer Hackschnitzelheizung auf der Fl. Nr.167/2, Gemarkung Hadorf, zugehörig zur Dorfstr. 30+30a (Antrag Nr. 2021/073), eingegangen am 03.03.2021
Sachverhalt
Am 03.03.2021 ging ein Tekturantrag für die am 15.01.2021 genehmigte Hackschnitzelheizung auf der Fl. Nr.167/2, Gemarkung Hadorf bei der Stadt Starnberg ein. 
Das Vorhaben ist im Zusammenhang mit dem Tekturantrag 2021/074 auf dem Nachbargrundstück des selben Eigentümers, Neubau eines Mehrfamilienhauses, Gemarkung Hadorf, zu sehen. Dieses wurde am 12.02.2021 mit einer eigenen Hackschnitzelheizung genehmigt. Nun soll auch dieses Mehrfamilienhaus über die hier gegenständliche zentrale Hackschnitzelheizung versorgt werden. Der vorliegende Änderungsantrag umfasst daher eine vergrößerte Leistung der Heizungsanlage. Die Gebäudeabmessungen bleiben gegenüber der Genehmigung vom 15.01.2021 unverändert. Der Antragsteller wurde vom Landratsamt aufgefordert, beide Tekturplanungen parallel einzureichen.
Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, beurteilt sich die Zulässigkeit nach §35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es gemäß Nr. 1 einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Eine Beurteilung des Bauvorhabens im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb) wäre möglich, wenn die notwendige Privilegierung des Vorhabens nachgewiesen wird. Eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim darüber, ob die Privilegierung auch im Fall der zusätzlichen Versorgung des Mehrfamilienwohnhauses gegeben ist, liegt (noch) nicht vor.
Im Sinne einer nachhaltigen Energieversorgung ist eine Versorgung mehrerer Einheiten auf jeden Fall zu befürworten. Auch in der näheren Umgebung, im Bereich des aktuell im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 7207, soll zur Energieversorgung eine Fläche für eine Hackschnitzelanlage vorgesehen werden. Im Sinne der Energieeffizienz und der Reduzierung der Inanspruchnahme von weiteren Außenbereichsflächen, stellt sich aus Sicht der Stadtentwicklung die Frage einer Gesamtplanung für eine Energieversorgungsanlage für den Ortsteil Hadorf.
Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es liegt in einem Bereich, den der Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft darstellt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) für den Neubau einer Hackschnitzelheizung auf der Fl. Nr.167/2, Gemarkung Hadorf (zugehörig zur Dorfstr. 30+30a) wird vorbehaltlich des Nachweises der Priviligierung erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Bauantrag für die Aufstellung eines Bauwagens für 12 Bienenvölker auf dem Grundstück Flr. Nr. 179, Gemarkung Perchting (Antrag Nr. 2021/077)
Sachverhalt
Am 05.03.2021 ging bei der Stadt Starnberg ein Bauantrag für die Aufstellung eines Bauwagens für 12 Bienenvölker auf dem Grundstück Fl. Nr. 179, Gemarkung Perchting (Antrag Nr. 2021/077), ein.
Das Vorhaben liegt nordöstlich von Perchting an der Staatsstraße (Andechser Straße). Man erreicht das Grundstück von Westen über einen Feldweg, der parallel zur Staatsstraße verläuft. Der Bereich ist bisher frei von Bebauung. Der Bauwagen ist mit einer Grundfläche von 2,20 m x 5,30 m geplant. Weitere Angaben sind bis auf ein beigefügtes Foto nicht vorhanden.
Planungsrechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Der Beurteilungsmaßstab richtet sich nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dar. Das Grundstück liegt im Gebiet der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Westlicher Teil des Landkreises Starnberg".
Eine Beurteilung des Bauvorhabens im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb) wäre möglich, wenn die notwendige Privilegierung des Vorhabens nachgewiesen wird. Eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim liegt (noch) nicht vor.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag für die Aufstellung eines Bauwagens für 12 Bienenvölker auf dem Grundstück Fl. Nr. 179, Gemarkung Perchting, wird vorbehaltlich des Nachweises der Priviligierung erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf Fl. Nr. 603/2, Gemarkung Starnberg, Mathildenstraße 5 (Antrag Nr. 2020/125)
Sachverhalt
Der Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Gemarkung Starnberg, Mathildenstraße 5, wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 19.11.2020 behandelt. 
Das Bauvorhaben liegt in der Gebäudereihe südöstlich der Mathildenstraße, die das Bindeglied zwischen dem bereits heute stark verdichteten Siedlungsgefüge zwischen Von-der-Tann-Straße und Max-Zimmermann-Straße und der Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen Villenkolonie Starnbergs, deren Ursprünglichkeit heute noch teilweise erlebbar ist.
Entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde auf Antrag das gemeindliche Einvernehmen mit der Begründung verweigert, dass sich das Bauvorhaben hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche nicht in die umliegende Bebauung einfügt.
Mit Schreiben vom 24.03.2021 wurde der Stadt Starnberg durch das Landratsamt mitgeteilt, dass das Landratsamt beabsichtige, die Baugenehmigung unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zu erteilen, da man nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass in der näheren Umgebung Grundstücke vorhanden seien, bei denen noch größere Grundstücksteile überbaut sind, als bei dem vorliegenden Bauvorhaben. Auf die Frage der Gebäudetiefe bzw. einer faktischen Baulinie wird im Schreiben des Landratsamts vom 24.03.2021 nicht eingegangen.
Neben der Steuerung der Wand- und Firsthöhe sind die Gebäudetiefe sowie die Freihaltung einer Vorgartenzone und des südlichen Gartenbereichs wichtige städtebauliche Ziele, um die historische städtebauliche Struktur des Gebiets zu erhalten. Dies ist auch Ergebnis der im Januar 2019 dem Bauausschuss vorgestellten städtebaulichen Analyse des Mühlbergs (auf Beschlussvorlage 2018/481 wird verwiesen).
Um die Durchführung der Bauleitplanung zur Erreichung der beschlossenen Ziele zu ermöglichen, ist die Zurückstellung des Bauantrags zu beantragen.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Starnberg beantragt die Zurückstellung des Bauantrags für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/2, Gemarkung Starnberg, nach § 15 BauGB, da die Verwirklichung des Vorhabens die Durchführung der Planung erheblich erschweren oder unmöglich machen würde.
angenommen: 9:4
(Anm. d. Verf.: Wer genau gelesen hat, erkennt, dass der heutige Vorschlag der Verwaltung das genaue Gegenteil ihres vorherigen Vorschlags zu diesem Thema ist. Der Grund: der Bausschuss hat beim letzten etwas anderes beschlossen. Hier zeigt sich erneut das Leben des Dienstleistungsgedanke, den die Verwaltung korrekterweise ohne Murren umsetzt.)
TOP 10 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz; Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges (Fl. Nr. 246 und 283, Gemarkung Percha) durch die denkmalgeschützte Baumallee auf dem Grundstück Fl. Nr. 240, Gemarkung Percha
Sachverhalt
Am 23.02.2021 ging der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz ein. Der Antrag wird durch das Landratsamt Starnberg, Untere Denkmalschutzbehörde, genehmigt und ist analog zum Bauantragsverfahren über die örtliche und zuständige Gemeinde/Kommune einzureichen. Der Antragssteller beabsichtigt, die bestehende Wegeverbindung zwischen Percha Nord und Wangen so zu verlegen, dass der neue Wegeverlauf die denkmalgeschützte Baumallee südlich des ehemaligen Gestüts Isarland kreuzt, weshalb eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz notwendig ist. Der derzeitige Weg verläuft teilweise durch das landwirtschaftliche Gehöft. Der Antragsteller und neue Eigentümer sieht jedoch ein erhebliches Konfliktpotential zwischen der beabsichtigen landwirtschaftlichen Grundstücksnutzung und der Nutzung des Weges durch die Öffentlichkeit.
Der bestehende Weg stellt im Sinne der Freizeit- und Erholungsnutzung für Fußgänger und Radfahrer eine wichtige Verbindung zwischen Percha Nord und Wangen bzw. Leutstetten und bei Unterquerung der BA 952 auf Höhe der Munich International School in südlicher Richtung nach Harkirchen und Neufahrn dar und dient außerdem den Grundstückseigentümern der anliegenden landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen.
Im Rahmen der Beurteilung der Fachstelle Grünplanung der Stadt Starnberg wurde festgestellt, dass die Baumaßnahme bei einer geplanten Breite des Weges von 3,50 m zzgl. Bankettstreifen nicht ohne Fällung von Bestandsbäumen, die Teil der denkmalgeschützten Allee sind, ausgeführt werden kann. 
Für die Fällung der insgesamt vier Bestandsbäume wird seitens der Fachstelle eine Nachpflanzung von insgesamt 8 Bäumen (Sommer- oder Silberlinde, Stammumfang 20/25) gefordert. Die Linde gilt als Bienennährgehölz und dient der Artenvielfalt und des Naturschutzes.
Das nördliche Ende des geplanten Weges endet auf der vom Antragsteller ebenfalls erworbenen Wegeparzelle Fl. Nr. 267/4, Gemarkung Percha. Dieser Weg stellt eine direkte Verbindung Richtung Norden ins Leutstettener Moos und nach Leutstetten dar, ist aber nicht gewidmet. Die Verfügbarkeit für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr ist zur Sicherung der Freizeit- und Erholungsfunktion des Landschaftsraums im Rahmen der Grundstücksverhandlungen mit dem Antragsteller bzw. des wegerechtlichen Widmungsverfahrens weiter zu verfolgen.
(Anm. d. Verf.: Da nicht bekannt ist, welche Wegerechte es für die Nicht-Radfahrer und Nicht-Fußgänger gibt, wird eine Vertagung beantragt.) 
Antrag Herr Heidinger: Vertagung
angenommen: 12:1
TOP 11 Eisenbahnkreuzungsgesetz; Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zum Umbau und Ertüchtigung der Bahnunterführung zwischen Ludwigstraße und Nepomukweg
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 20.07.2017 teilte die Deutsche Bahn mit, dass die Unterführung zwischen der Ludwigstraße und der Dampfschiffstraße/Nepomukweg langfristig erneuert werden müsste. Die Stadt Starnberg wurde hier aufgerufen, ihr mögliches Änderungsverlangen an der Unterführung in der lichte Breite und Höhe auszusprechen. 
Die Stadt Starnberg wurde bereits in diesem Schreiben auf die Kostenbeteiligung an der Änderung der Unterführung hingewiesen. Sollte kein Änderungsverlangen seitens der Stadt Starnberg bestehen, verbleibt die Unterführung in der Bestandsbreite und –höhe.
Die Stadt Starnberg teilte der Deutschen Bahn mit Schreiben vom 09.11.2017 mit, dass ein Änderungsverlangen zur Aufweitung der Unterführung besteht.
Basierend auf dem Änderungsverlangen der Stadt Starnberg wurde eine Planungsvereinbarung im Entwurf der Stadt Starnberg von Seiten der Deutschen Bahn übermittelt. Die Planungsvereinbarung wurde zur rechtlichen Überprüfung an die Rechtsanwaltskanzlei Döring, Spieß in München übergeben. Weiter wurde um Überprüfung des Änderungsverlangens der Stadt Starnberg und etwaigen Förderungen gebeten.
Seeanbindung – Stadtentwicklung:
Sowohl im Verkehrsentwicklungsplan, im Stadtentwicklungsplan und im Konzept der Barrierefreiheit ist die Verbindung Ludwigstraße/Nepomukweg als wichtige Radwegachse identifiziert. Zur barrierefreien Verbindung des Seeufers mit der Innenstadt kommt dieser Unterführung besondere Bedeutung zu. Mit einem Neubau der Unterführung im bestehenden Umfang würde die mangelhafte Funktion langfristig beibehalten. Für eine akzeptable barrierefreie Nutzung müsste die Unterführung in der lichten Weite von ca. 2,0 Meter auf ca. 4,0 Meter verbreitert und die lichte Höhe auf 3,0 Meter erhöht werden und die Rampenbauwerke müssten an das neue Bauwerk angepasst werden. Die bestehende Widmung müsste von "Fußweg" auf "Geh- und Radweg" geändert werden. 
Nach Auffassung der Rechtsanwälte besteht weiterhin das Änderungsverlangen durch die Stadt Starnberg. Das Schreiben vom 09.11.2017 kann grundsätzlich als "Wunsch" betitelt werden, ändert jedoch an der Rechtsfolge nichts, wenn der "Wunsch" umgesetzt wird, verwandelt sich dieser nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKG) zu einem Verlangen. 
Nach Prüfung der Rechtsanwälte Döring und Spieß entspricht die Planungsvereinbarungen den gesetzlichen Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKG) und ist unterschriftsreif.
Die Deutsche Bahn rechnet mit Baukosten für das Gesamtbauwerk einschl. der Aufweitung der Unterführung mit schätzungsweise Kosten von 4.128.000,00 € brutto. Diese Planungskosten belaufen sich hierbei auf insgesamt 834.000,00 € netto. Grundsätzlich trägt die Stadt Starnberg ca. 40 % der tatsächlichen Planungs- und Baukosten.Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit eine Sondervereinbarung im Einvernehmen mit dem Vertragspartner zu schließen, die sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert. Dies wäre mit der Deutschen Bahn abzustimmen.
Fördermöglichkeiten:
Kommunale Straßen und Wege der Stadt Starnberg, die unter dem Schienenkörper der DB Netze AG im Bereich des Projektgebiets „Bahnhof See“ verlaufen, werden nach Maßgabe von § 17 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) aus Haushaltsmitteln des Bundes durch das BMVI gefördert werden, auch wenn sie noch nicht derzeit als Radweg gebaut sind, aber nach Durchführung der Baumaßnahme als Radwege gebaut werden. Hierzu müssen in Umsetzung des in diesen Tagen geänderten § 17 EKrG allerdings noch die Förderrichtlinien des Bundes, das sind die EKrG-Richtlinien (Richtlinien für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz 2021) angepasst werden. Am Ende würde dann wohl die Stadt dann “nur” 30% bezahlen, wenn es denn auch förderfähig wäre.
Nach Auffassung der Kanzlei Haver&Mailänder ist das EKrG ist auf den Fall der Bahnüberführung über die kreuzende Verbindung zwischen Ludwigstraße und Nepomukweg in Starnberg anwendbar. Andere Kanzleien sehen das aber anders.
Stellungnahme Verwaltung:
Das Sachgebiet 32 Straßen- und Landschaftsbau würde fachlich die Umsetzung der Planungsvereinbarung, sowie die technische Planung und Umsetzung mit der Deutschen Bahn betreuen. Derzeit sind hierfür keinerlei personelle oder finanzielle Ressourcen eingeplant. Die Umsetzung dieses Projekts würde zur Verschiebung der Prioritäten des Sachgebietes führen und kann nach derzeitigen Stand erst 2023 betreut werden. Das Projekt ist weder im Haushalt 2021, noch im Finanzplanung abgebildet. Aus finanzieller und personeller Sicht ist das Projekt im Sachgebiet kurzfristig nicht umsetzbar (frühestens 2023 – Anstoß der Planungen).
(Anm. d. Verf.: Also 5 Mio. EUR für eine “kleine” Unterführung? Und mit Förderung wären das immer noch 1,7 Mio. EUR für die Stadt? Das ist zwar im Prinzip wünschenswert, die maue Finanzlage, die sich sicher in den nächsten Jahren nicht verbessern wird, fordert hier heute gemäß Beschlussvorschlag ihren Tribut?)
Antrag: Frau Pfister: Vertagung in den Stadtrat
angenommen: 10:3
TOP 12 Vollzug des Kommunalen Abgabegesetz (KAG) - Erstmalige Erschließung des Lindenwegs; Straßenbaumaßnahme im Zusammenhang mit der Kanalverlegung
Sachverhalt (Tischvorlage)
Im Lindenweg wird der Regenwasserkanal neu verlegt. In diesem Zuge könnte  der Lindenweg ersterschlossen werden. Es ist kein Altfall und könnte eindeutig gemäß Ersterschließungssatzung erschlossen und die 90% der Kosten auf die Anwohner umgelegt werden. Man könnte durch die Synergieeffekte zusammen mit der Verlegung des Regenwasserkanals etwas Geld sparen.
Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss nimmt den Vorschlag zu Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der erstmaligen Erschließung der Ortsstraße “Lindenweg” und die Umlegung der Herstellungskosten nach Maßgabe des Kommunalen Abgabegesetz (KAG) in Verbindung mit der städtischen Erschließungssatzung
abgelehnt: einstimmig
TOP 13 Bekanntgaben, Sonstiges
Auf ein Protokoll verzichte ich heute auch einmal.
(M)ein Fazit: 
Es war heute zu sehen, dass es auch knappe Entscheidungen geben kann, so dass es darauf ankommt, wer am Ratstisch sitzt.  
Auch ist es immer schwierig abzuwägen, ob ich für ein Gebiet über §34 BauGB langfristig immer größere Bebauung zulassen möchte (denn es werden bei Neubauten sicher immer alle Möglichkeiten ausgeschöpft) oder über Bebauungspläne das städtebauliche Gesicht in eine gewisse Richtung zu lenken. 
Und wenn ich immer wieder das Argument “Wir haben ja gar keine Innenstadt wie Weilheim” höre, wird frau/man dem nur entgegenwirken kann, wenn wir irgendwann beginnen, die Bebauung in eine gewünschte Richtung zu lenken.
Dass Starnberg aufgrund der aktuellen Randbedingungen kein Geld mehr zum Ausgeben hat, zeigt sich jetzt langsam auch. Und ich befürchte, dass wir solche Situationen in diesem Jahr noch öfter erleben werden.
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