#Einmalzahlungen
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vrffimndr · 25 days ago
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Tarifabschluss: Mitglieder stimmen einstimmig zu
Tarifabschluss: Mitglieder stimmen einstimmig zu / Wie sehr sich die Mitglieder den Abschluss herbeisehnen und wie wichtig der Inflationsausgleich erwartet wird, zeigt sich in der einstimmigen Zustimmung zu den beiden Tarifabschlüssen für Feste und für Freie.
28.12.2024 – Fast 13 volle Verhandlungsrunden bis zum Tarifabschluss. Am Ende lagen bei vielen die Nerven blank. Drei Gewerkschaften verkündeten sogar schon vorzeitig einen Abschluss. Verkürzte Reisekosten Unser VRFF Verhandlungsteam behielt aber fortlaufend die Nerven und verhandelte weiter. Die „Verkürzten Reisekosten“ waren eigentlich nur noch Verhandlungsmasse und daher schon vom Haus…
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des8pudels8kern · 2 years ago
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Okay, aber wie ist aus “mindestens 500€ mehr bei einer Laufzeit von 12 Monaten” ein “mindestens 340€ mehr aber erst ab März 2024, und davor erst mal eine Nullrunde” geworden? Und warum werden Einmalzahlungen, die das Lohnniveau um keinen Cent angleichen, als Inflationsausgleich bezeichnet?
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fondsinformation · 1 day ago
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Betriebliche Altersvorsorge-Leistungen können als einmalige Kapitalauszahlung dem Empfänger zufließen. Wird diese Zahlung nach der Fünftelregelung versteuert? Betriebliche Altersvorsorge bei Auszahlung versteuern Wer einen Vertrag über eine betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente) abgeschlossen hat, steht bei der Auszahlung oft vor der Wahl: - laufende Rentenzahlung oder - Einmalauszahlung. Sollte die Entscheidung zur einmaligen Kapitalauszahlung tendieren, ergibt sich sogleich die nächste Frage: Wie wird diese versteuert? Kann beispielsweise die Fünftelregelung auch für die betriebliche Altersvorsorge genutzt und damit eine ermäßigte Besteuerung erreicht werden? Je nach Durchführungsweg werden Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge entweder nach der "Fünftelregelung" ermäßigt oder wie Rentenzahlungen versteuert. Direktzusage und Unterstützungskasse Nach einem Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) sind einmalige Kapitalauszahlungen von - Versorgungsleistungen des Arbeitgebers aufgrund einer Direktzusage und - Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse ermäßigt zu versteuern. Auch die Finanzverwaltungen gehen davon aus, dass es sich in beiden Fällen der betrieblichen Altersvorsorge um Vergütungen für nichtselbstständige Arbeit gemäß § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) handelt. Diese werden für mehrjährige Tätigkeiten im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG gezahlt (siehe BFH Urteil vom 23.04.2021, IX R 3/20). Demzufolge wäre in beiden Fällen die Kapitalauszahlung als Einmalbetrag bei Zusammenballung als außerordentliche Einkünfte nach der Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuern (BFH-Urteil vom 12.04.2007, VI R 6/02). Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Leistungen aus - einer Direktversicherung, - einer Pensionskasse und - einem Pensionsfonds, die ebenfalls Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sind, werden demgegenüber steuerlich ähnlich wie Leibrenten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt, wenn sie beispielsweise durch Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation") nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich begünstigt angespart wurden. Im Fall von Teil- bzw. Einmalkapitalauszahlungen handelt es sich dann nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF vom 05.10.2023 Rz 128) nicht um außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 2 EStG. Folglich läge weder eine Entschädigung noch eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit vor. Kapitalauszahlung vs. Fünftelregelung Im Mai 2015 hatte das FG Rheinland-Pfalz ein Urteil gefällt (Urteil vom 19.05.2015, 5 K 1792/12), wonach auch Kapitalauszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge, die § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zuzuordnen sind, nach § 34 Abs. 1 EStG mit der Fünftelregelung tarifbegünstigt sind. Auch hierbei handele es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. In seinem Urteil bezog sich das Finanzgericht darauf, dass der BFH bereits für Kapitalleistungen berufsständiger Versorgungswerke entschieden hat, dass deren steuerpflichtiger Teil voll gemäß § 22 EStG zu versteuern ist (Urteile vom 23.10.2013, X R 33/10 und X R 3/12). Dem trägt auch die Finanzverwaltung Rechnung (BMF vom 10.01.2014, BStBl. 2014 I S. 70 Rz. 204). Kommt es zu einer Zusammenballung der Einkünfte, so ist die Auszahlung nach der Fünftelregelung ermäßigt zu versteuern. Für eine unterschiedliche Behandlung der nach § 22 EStG zu versteuernden Kapitalleistungen aus der Basisvorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge gäbe es keine sachliche Rechtfertigung. Das FG Rheinland-Pfalz hatte jedoch die Revision zugelassen. Fünftelregelung nur bei "Zusammenballung" In der Revision vom 20.09.2016 hat der BFH das Urteil des FG aufgehoben. In dem konkreten Fall ging es um die Kapitalauszahlung einer Pensionskasse, die in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zu besteuern ist, weil das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Dadurch führte die Auszahlung nicht zu "außerordentlichen Einkünften". Denn als "außerordentliche Einkünfte" sind nach dem BFH-Urteil nur solche Einkünfte anzusehen, die atypisch sind. Mit anderen Worten: die Zusammenballung von Einkünften darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkunftserzielung entsprechen. In dem Urteilsfall war die Zahlung der Kapitalabfindung aber nicht atypisch, sondern vertragsgemäß. Die Einkünfte aus der Pensionskasse unterliegen in einem solchen Fall dem regulären Einkommensteuertarif. Achtung: Zudem bezweifelt der X. Senat, dass Verträge, die von Anfang an ein Kapitalwahlrecht vorsehen, überhaupt nach § 3 Nr. 63 EStG in seiner ab dem 1.1.2005 geltenden Fassung durch Steuerbefreiung der entsprechenden Einzahlungen gefördert werden können. Auch unter Berücksichtigung dieses Urteils und ebenso des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat das BMF am 06.12.2017 die Vorschriften zur steuerlichen Behandlung von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge aktualisiert. Im Gegensatz zum BFH-Urteil wird in dem BMF-Schreiben festgelegt: "Allein die Möglichkeit, anstelle dieser Auszahlungsformen eine Einmalkapitalauszahlung (100 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals) zu wählen, steht der Steuerfreiheit noch nicht entgegen; hieran wird ungeachtet des BFH-Urteils vom 20. September 2016 - X R 23/15 - (BStBl 2017 II S. 347) festgehalten." Nachgelagerte Besteuerung gem. EStG § 22 Nr. 5 Mit BMF-Schreiben vom 05. 10. 2023 wurde die nachgelagerte Besteuerung der Altersversorgung teilweise neu geregelt. Gem. Rz 128 ist die Besteuerung gem. EStG § 22 Nr. 5 auch auf laufende Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen anzuwenden: "Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistungen erst in der Auszahlungsphase besteuert (nachgelagerte Besteuerung". Das bedeutet, dass Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Altersvorsorgebeiträgen gem. § 22 Nr. 5 Satz 1 beruhen, voll steuerpflichtig sind. Handelt es sich bei der Auszahlung um eine lebenslange Rente oder eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente, die auf nicht geförderten Beiträgen beruht, erfolgt die Besteuerung in der Regel mit dem Ertragsanteil gem. EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb. Werden Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse (inkl. Versorgungsausgleichskasse) oder aus einer Direktversicherung, die auf nicht gefördertem Kapital beruhen ausgezahlt und die Voraussetzungen einer Basisrente erfüllt, so erfolgt die Besteuerung nach EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Fazit: Im Detail gibt es jedoch eine Reihe von Besonderheiten. Abhängig davon, wann die Beiträge in welche betriebliche Altersvorsorge flossen, inwieweit die Beitragszahlungen steuerlich gefördert wurden und welche Übergangsregelungen eventuell greifen, sollten sich Interessenten zumindest anhand des BMF-Schreiben, 12.08.2021 oder bei ihrem Arbeitgeber und ihrer Versicherung genauer informieren. Quelle: BFH-Urteil vom 20.9.2016, X R 23/15 Weiterführende Informationen zur Besteuerung von Alterseinkünften BMF-Schreiben, 05. 10. 2023, Steu­er­li­che För­de­rung der privaten Al­ters­vorsor­ge Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
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smartwirtschaft · 1 month ago
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MC EUR PLUX Issuing – Was steckt hinter der PayPal-Abbuchung?
Manchmal tauchen im Kontoauszug oder in den PayPal-Transaktionen kryptische Vermerke auf, die einem Rätsel aufgeben – wie zum Beispiel „MC EUR PLUX Issuing“. Wenn dir dieser Begriff begegnet, kann das ein paar verschiedene Ursachen haben. Hinter der Abkürzung „MC EUR PLUX Issuing“ verbirgt sich eine Kombination mehrerer Begriffe: „MC“ steht für MasterCard, was bedeutet, dass die Zahlung über das MasterCard-Netzwerk abgewickelt wurde. „EUR“ weist darauf hin, dass die Transaktion in Euro durchgeführt wurde. Der Begriff „Issuing“ wiederum kommt aus dem Bankenbereich und bezeichnet den Vorgang des „Ausgebens“ oder „Ausstellens“ durch eine Bank oder einen Zahlungsdienst. „PLUX“ könnte auf einen speziellen Dienstleister oder eine interne Kennzeichnung hinweisen, die PayPal nutzt, um bestimmte Arten von Transaktionen im System zu markieren. https://youtu.be/ZXN_Z2LVzxA Wenn du diesen Vermerk siehst und dir die Zahlung nicht sofort etwas sagt, lohnt es sich, ein paar Dinge genauer zu prüfen, bevor du dir Sorgen machst.
Regelmäßige Zahlungen oder Abonnements
Eine häufige Ursache für unbekannte Abbuchungen sind Abo-Services oder regelmäßige Zahlungen, die du einmal eingerichtet und möglicherweise inzwischen vergessen hast. Streaming-Dienste, Cloud-Speicher-Abonnements, Software-Dienste oder App-Store-Abos können regelmäßig Beträge abbuchen, oft mit kryptischen Bezeichnungen. Diese Zahlungen sind oft klein, aber da sie regelmäßig abgehen, fallen sie vielleicht erst nach einiger Zeit auf. Um dies zu überprüfen, logge dich bei PayPal ein und schaue unter „Aktivitäten“ nach deinen letzten Transaktionen. Besonders wichtig: In den Einstellungen gibt es eine Übersicht über alle wiederkehrenden Zahlungen und Abos, die du über PayPal laufen hast. Manchmal zeigt dir PayPal hier auch den genauen Namen des Dienstleisters an, sodass du sehen kannst, ob du für etwas bezahlst, das du nicht mehr brauchst oder haben willst.
Einmalzahlungen oder kleinere Gebühren
Gerade bei Online-Einkäufen und In-App-Käufen kann es vorkommen, dass auf deinem Kontoauszug nur wenig aussagekräftige Bezeichnungen stehen. Bei solchen kleinen Beträgen, die gelegentlich erscheinen, kann es sich um Apps, Käufe innerhalb einer App, E-Books oder digitale Inhalte handeln, die oft über ein Abrechnungssystem wie das von PayPal laufen. Gerade internationale Anbieter nutzen häufig solche Begriffe, um grenzübergreifende Zahlungen für kleine Services abzurechnen. Hier hilft ein Blick in den detaillierten Transaktionsverlauf bei PayPal. Klicke die Transaktion an, um weitere Infos zu erhalten, denn manchmal gibt es im Detailfeld Hinweise zum tatsächlichen Anbieter. Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich um eine rechtmäßige Zahlung handelt, kann ein Abgleich deiner letzten Käufe helfen.
Möglicher Betrug oder unautorisierte Transaktionen
Falls dir die Zahlung weiterhin völlig unbekannt ist, ist es möglich, dass jemand unbefugt auf dein PayPal-Konto zugegriffen hat. Sollte dies der Fall sein, ist schnelles Handeln wichtig. PayPal bietet einen Käuferschutz und Schutz gegen unautorisierte Transaktionen. Wenn du eine Buchung entdeckst, die definitiv nicht von dir stammt, kannst du diese direkt in deinem PayPal-Konto als „Problem melden“ markieren und eine Rückerstattung beantragen. Falls du dir Sorgen um einen möglichen Betrug machst, ist es ratsam, sofort dein Passwort zu ändern und die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu aktivieren, falls du dies nicht bereits getan hast. 2FA sorgt für eine zusätzliche Sicherheitsebene, da neben dem Passwort auch ein Code benötigt wird, den du nur auf deinem Smartphone empfangen kannst. Das minimiert das Risiko, dass jemand unbefugt auf dein Konto zugreift.
Die wichtigsten Schritte zur Klärung im Überblick
Falls du auf eine mysteriöse „MC EUR PLUX Issuing“-Abbuchung stößt, helfen dir die folgenden Schritte, um mehr Klarheit zu bekommen: - Transaktionsverlauf bei PayPal checken: Melde dich bei PayPal an und schaue dir die Details zur Abbuchung an. Manchmal sind hier zusätzliche Infos zum Anbieter sichtbar. - Abos und regelmäßige Zahlungen durchsuchen: Gehe in die Einstellungen deines PayPal-Kontos und prüfe deine Abonnements. Hier siehst du, ob ein Dienst regelmäßig über PayPal abgebucht wird. - Den Bank- oder Kreditkartenanbieter kontaktieren: Falls die Abbuchung auch auf deinem Bankkonto erscheint und du die Herkunft immer noch nicht kennst, kann ein Anruf bei der Bank helfen. Banken können Transaktionsdetails oft genauer nachvollziehen. - PayPal-Support einschalten: Wenn alle Stricke reißen und die Abbuchung weiterhin unbekannt ist, kontaktiere den PayPal-Support. Sie können bei der Aufklärung der Transaktion behilflich sein und gegebenenfalls eine Untersuchung einleiten.
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Vorbeugung: Wie du mysteriösen Abbuchungen vorbeugen kannst
Um unklare Buchungen in Zukunft zu vermeiden, kannst du einige vorbeugende Maßnahmen ergreifen: - Regelmäßige Kontrolle der Kontoaktivitäten: Gewöhne dir an, dein PayPal-Konto und Bankkonto regelmäßig zu überprüfen. So fallen dir unbekannte Abbuchungen schneller auf. - Aktiviere Benachrichtigungen: Bei PayPal kannst du einstellen, dass du bei jeder Transaktion per E-Mail oder SMS benachrichtigt wirst. Das gibt dir die Möglichkeit, sofort auf verdächtige Buchungen zu reagieren. - Sichere dein Konto ab: Nutze ein sicheres Passwort und aktiviere die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Besonders bei einem Konto, über das du Zahlungen abwickelst, ist ein hohes Maß an Sicherheit wichtig. Falls du eine „MC EUR PLUX Issuing“-Abbuchung gefunden hast und die Quelle nach Prüfung als unproblematisch identifiziert hast, kannst du dir sicher sein, dass alles in Ordnung ist. In vielen Fällen handelt es sich einfach um eine unglückliche Bezeichnung für einen Dienst, den du tatsächlich nutzt – aber ein wachsames Auge auf solche Buchungen zu haben, ist auf jeden Fall eine gute Idee. Read the full article
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sunshinephotovoltaik · 2 months ago
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Mit Photovoltaik Steuern auf Abfindungen sparen: Strategien zur steuerlichen Optimierung und maximalen Ersparnis.
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Beispiel für einen Kunden mit Abfindung: Wie der Erwerb einer Photovoltaikanlage die Steuerlast reduziert Nehmen wir an, ein Kunde hat eine Abfindung in Höhe von 200.000 € erhalten. Diese Abfindung wäre grundsätzlich voll steuerpflichtig und könnte dazu führen, dass der Kunde in eine höhere Steuerprogression fällt. Durch den gezielten Einsatz von Investitionen wie einer Photovoltaikanlage und der Nutzung der Fünftelregelung lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich reduzieren – in manchen Fällen kann die Abfindung sogar fast steuerfrei bleiben. Was ist die Fünftelregelung? Die Fünftelregelung wird bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen angewendet, um die steuerliche Belastung durch hohe einmalige Zahlungen zu mindern. Dabei wird die Abfindung so behandelt, als ob sie auf fünf Jahre verteilt worden wäre. Das Einkommen wird also um ein Fünftel der Abfindung erhöht, und der sich ergebende Steuerbetrag wird anschließend mit dem Fünffachen multipliziert. Durch diese Methode bleibt der Progressionssprung, der bei einer einmaligen hohen Zahlung auftreten würde, geringer. In Kombination mit der Investition in eine Photovoltaikanlage können die steuerlichen Vorteile maximiert werden. Beispielrechnung: Abfindung und Investition in eine PV-Anlage Der Kunde investiert einen Teil der Abfindung in eine Photovoltaikanlage im Wert von 400.000 €, wodurch er von den genannten steuerlichen Vorteilen wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) profitiert. - Investitionsabzugsbetrag (IAB): 40 % der Investitionssumme, also 160.000 €, können vorab vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Investition und senkt damit die Steuerlast erheblich. - Sonder-AfA: Weitere 20 % der Investitionssumme, also 80.000 €, können in den ersten fünf Jahren abgeschrieben werden. Diese zusätzliche Abschreibung mindert ebenfalls das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. - Fünftelregelung: Durch die Anwendung der Fünftelregelung wird die Abfindung auf fünf Jahre verteilt, und nur ein Fünftel der Summe, also 40.000 €, wird zur Berechnung der Steuerlast herangezogen. Die Steuer auf dieses Fünftel wird ermittelt und anschließend mit fünf multipliziert.Ohne Fünftelregelung würde die Abfindung von 200.000 € voll versteuert werden, was zu einem hohen Steuerbetrag führen könnte. Dank der Fünftelregelung und der Photovoltaik-Investition kann die Steuerlast auf ein Minimum reduziert werden. Wie die Photovoltaik-Investition die Steuerlast optimiert: - Durch den IAB werden 160.000 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, was zu einer sofortigen Senkung der Steuerlast führt. - Zusätzlich sorgt die Sonder-AfA dafür, dass weitere 80.000 € in den ersten fünf Jahren abgeschrieben werden können. - Zusammen mit der Fünftelregelung wird die Steuerlast der Abfindung über fünf Jahre gestreckt und durch die hohen Abschreibungen fast vollständig ausgeglichen. Endergebnis: Der Kunde erhält die Abfindung von 200.000 € praktisch steuerfrei, da die Kombination aus der Fünftelregelung und den steuerlichen Vorteilen durch die Investition in die Photovoltaikanlage sein zu versteuerndes Einkommen so weit senkt, dass nur geringe oder gar keine Steuern auf die Abfindung anfallen. Fazit: Durch den geschickten Einsatz von Steuervergünstigungen und der Investition in eine Photovoltaikanlage können Kunden mit Abfindungen ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Die Kombination aus IAB, Sonder-AfA und der Fünftelregelung bietet eine hervorragende Möglichkeit, hohe Einmalzahlungen fast steuerfrei zu erhalten und gleichzeitig langfristig in ein lukratives, nachhaltiges Investment zu investieren. Die Sunshine Sales GmbH unterstützt Sie dabei mit maßgeschneiderten Lösungen und langjähriger Erfahrung im Bereich Photovoltaik-Investments. Sie haben von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber mit der Kündigung eine Abfindung erhalten. Diese Summe ist dafür vorgesehen, dass Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeit entschädigt werden. Im Gegenzug verzichten Sie zum Beispiel auf eine Kündigungsschutzklage, mit der Sie anstreben Ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Doch mit dem Akzeptieren einer Abfindung sind Sie nicht nur dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, keine arbeitsrechtlichen Schritte zu veranlassen. Vor dem Gesetz gilt eine Abfindung auch als Einkommen, das versteuert werden muss. Eine Sonderstellung kommt dieser finanziellen Entschädigung allerdings in der möglichen Art und Weise der Versteuerung zu. Hier erfahren Sie, ob Sie Ihre Abfindung steuerfrei ausgezahlt bekommen sowie Tipps, was Sie bei der Versteuerung beachten müssen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Abfindungen zu zahlen?
Eine Abfindung ist eine einmalige, außerordentliche Zahlung, mit der sich der Arbeitgeber von allen weiteren Verpflichtungen dem Arbeitnehmer gegenüber sozusagen “freikaufen” kann. Ob und wie der Arbeitgeber dies tut, liegt in seinem ganz eigenen Ermessen und hängt auch vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers ab. Denn es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wird oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Auch für die Höhe einer finanziellen Entschädigung sieht das Gesetz keine Regelung vor. Das heißt, Abfindungszahlungen durch den Arbeitgeber sind freiwillig und nicht jede Kündigung zieht zwangsläufig eine Abfindung nach sich. BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES: MÖGLICHER ANSPRUCH AUF ABFINDUNG Auch wenn der Arbeitgeber laut Arbeitsrecht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Abfindungen zu zahlen, gibt es Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung zum Beispiel aus folgenden Gründen ergeben: bei betriebsbedingter Kündigung (Vgl. § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG)) Abfindung ist im Tarifvertrag geregelt individuelle Regelung einer Abfindung im Arbeitsvertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbarter Sozialplan bei Betriebsänderungen sieht Abfindungen vor Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beinhaltet Abfindung AUSSERORDENTLICHE EINKÜNFTE: BERECHNUNG IHRER ABFINDUNG Wie viel finanzielle Entschädigung Ihnen in diesen Fällen zusteht, ist von individuellen Ausgangssituationen und Verhandlungen abhängig. Für die Höhe der Abfindung kann zur Orientierung allerdings eine allgemeine Faustformel herangezogen werden, die zur Berechnung u.a. bei betriebsbedingter Kündigung genutzt wird. Der Regelsatz der finanziellen Entschädigung ergibt sich dabei aus der Betriebszugehörigkeit und dem Monatsgehalt. Für jedes Jahr, das der Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war, gibt es ein halbes Brutto-Monatsgehalt als Abfindung. Hat der Mitarbeiter zehn Jahre lang 4.000 Euro monatlich erhalten, könnte sich die finanzielle Entschädigung somit auf 20.000 Euro belaufen.
Mit der Abfindung Steuern sparen: Ist eine Abfindung auch steuerfrei möglich?
Bis zum Jahr 2003 war eine Abfindung steuerfrei. Nach einer Übergangsregelung mit Freibeträgen und Ausnahmen für kleinere Summen verlangt das Finanzamt seit dem 1. Januar 2006 auf alle Abfindungen Einkommensteuer. Denn auch einmalig erhaltene Zahlungen zählen seitdem laut Arbeitsrecht in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Für die Abführung der Einkommensteuer ist auch hier der Arbeitgeber zuständig. Damit diese außerordentlichen Einkünfte, die das zu versteuernde Einkommen im jeweiligen Jahr schlagartig erhöhen können, den Arbeitnehmer nicht in die steuerliche Bredouille bringen, sieht das Steuergesetz eine Sonderregelung für Abfindungen vor. Denn mit einem höheren Einkommen unterläge der Arbeitnehmer auch einem höheren Steuersatz. Der Gesetzgeber erkennt Abfindungen als außerordentliche Einkünfte (§34 EStG) und Ausnahmefall an. Zum Ausgleich einer möglichen unverhältnismäßigen Steuerlast im Jahr der Abfindung wird die sogenannte Fünftelregelung bereit gestellt. SO PROFITIEREN SIE VON DER FÜNFTELREGELUNG Bei der Anwendung der Fünftelregelung wird der Abfindungsbetrag zunächst durch fünf geteilt. Ein Fünftel wird zum aktuellen Jahreseinkommen hinzugerechnet. Von diesem Gesamteinkommen berechnet das Finanzamt die Lohnsteuer, die abgeführt werden muss. Diesen Steuerbetrag vergleicht der Finanzbeamte mit der Summe, die ohne Abfindungsbetrag fällig wäre. Die Differenz dieser beiden Beträge ergibt die sogenannte steuerliche Mehrbelastung, die zu zahlen wäre, hätte der Arbeitnehmer nur ein Fünftel der Abfindungssumme erhalten. Die steuerliche Mehrbelastung wird wiederum mit fünf multipliziert und damit die günstigere Besteuerung auf die komplette Abfindung angewendet. Ein Beispiel ausgehend von einem ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer verdeutlicht die Vorgehensweise: Er wird von seiner Firma betriebsbedingt gekündigt und erhält bei einem Jahreseinkommen von 26.000 Euro brutto eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro. Der Einfachheit halber werden Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nicht berücksichtigt. 1. Schritt: Ein Fünftel der Abfindung wird zum Jahreseinkommen addiert und die Steuer errechnet. 2. Schritt: Berechnung der Einkünfte eines Jahres ohne Abfindung 3. Schritt: Die Differenz beider Steuerbeträge wird gebildet und das Ergebnis verfünffacht In diesem Beispiel beträgt die Einkommensteuer auf die Jahreseinnahmen 4.143 Euro plus 2.965 Euro auf die Abfindung, insgesamt beläuft sich die Einkommensteuer also auf 7.108 Euro. Wird die Fünftelregelung nicht angewendet und die 36.000 Euro werden komplett besteuert, beliefe sich die Steuerlast im Jahr 2018 auf 7.288 Euro. Aufgrund der Fünftelregelung reduziert sich die Steuer also um 180 Euro. Bei höheren Einkommen und Abfindungen kann die Steuerersparnis natürlich größer sein. Von der Fünftelregelung profitieren allerdings vor allem Arbeitnehmer, die durch Ihre lange Betriebszugehörigkeit mit einer hohen Abfindung rechnen können, selbst aber kein allzu hohes Gehalt erwirtschaften. Wird Ihr finanzieller Verdienst hingegen bereits mit einer Besteuerung im Bereich des Spitzensteuersatzes belegt, spielt die Fünftelregelung kaum eine Rolle. Da sich auch durch eine Abfindung an Ihrem Steuersatz nichts ändert. ABFINDUNG VERSTEUERN: VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÜNFTELREGELUNG Auch wenn Sie nicht zu den Spitzenverdienern gehören, kann nicht bei jeder Abfindung auch die Fünftelregelung angewendet werden. Der ermäßigte Steuersatz unterliegt bestimmten Voraussetzungen wie einer “Zusammenballung von Einkünften”. Dies ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige durch die Abfindung infolge seiner Kündigung mehr Einkommen im jeweiligen Kalenderjahr hat, als es durch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Fall gewesen wäre. Dann kann es auch geboten sein, sich diese außerordentlichen Einkünfte erst im folgenden Jahr auszahlen zu lassen. Auch wenn Sie Ihre Abfindung in Teilauszahlungen bekommen, kann die Fünftelregelung nur in Ausnahmefällen durch die Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ist keine Steuerberatung. Für die genaue Berechnung der steuerlichen Vor- und Nachteile einer Fünftelregelung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Auch Rechner, wie sie im Internet zu finden sind, können nur eine grobe Orientierung über die Höhe Ihrer Abfindung und die Steuerlast bieten. Ein Steuerberater kann Sie auch darüber aufklären, inwieweit sich eine Abfindung auf Ihr Arbeitslosengeld auswirken kann und wie Sie einen Teilerlass der Kirchensteuer erwirken können. MIT EINER SOLARANLAGE NOCH MEHR STEUERN SPAREN Eine Abfindung komplett steuerfrei zu erhalten wie noch vor einigen Jahren, ist nicht mehr möglich. Doch Sie können mit steuerlichen Vergünstigungen bares Geld sparen. Wenn Sie neben der Nutzung der Fünftelregelung mit Ihrer Abfindung eine Solaranlage kaufen und Ihre Altersvorsorge bzw. Rente durch Sonnenkraft sichern, sind beträchtliche Steuerrückerstattungen vom Staat realisierbar. Informieren Sie sich jetzt über ein Solar Investment! Abfindung steuerlich optimieren: Wie ein Photovoltaik-Investment Ihre Steuerlast reduziert Die Auszahlung einer Abfindung kann oft zu einer hohen Steuerbelastung führen, da sie das zu versteuernde Einkommen erheblich erhöht. Doch durch gezielte Investitionen, wie in eine Photovoltaikanlage, lassen sich erhebliche Steuervorteile nutzen. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Ihre Abfindung versteuern und gleichzeitig durch ein Photovoltaik-Investment Ihre Steuerlast minimieren können. Dabei kommen Steuerinstrumente wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB), die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) und die Fünftelregelung ins Spiel, um Ihre Abfindung nahezu steuerfrei zu erhalten. 1. Abfindung und Photovoltaik: Eine clevere Kombination Eine Abfindung stellt eine außerordentliche Zahlung dar, die in einem Steuerjahr voll besteuert wird. Dies kann schnell zu einem hohen Steuersatz führen. Ein Photovoltaik-Investment bietet jedoch eine Möglichkeit, die Steuerlast erheblich zu reduzieren. Durch die Investition in eine Photovoltaikanlage können Sie steuerfreie Vorteile wie den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nutzen, um Ihr steuerpflichtiges Einkommen zu senken. 2. Fünftelregelung: So funktioniert die Steueroptimierung Die Fünftelregelung ist ein beliebtes Steuerinstrument, um die Steuerlast bei einer hohen Abfindung zu senken. Dabei wird die Abfindung so behandelt, als würde sie über fünf Jahre verteilt gezahlt. Dadurch steigt das zu versteuernde Einkommen nicht so stark an, und Sie zahlen weniger Steuern. Beispiel: Nehmen wir an, Sie erhalten eine Abfindung in Höhe von 200.000 €. Anstatt diese Summe voll in einem Jahr zu versteuern, wird durch die Fünftelregelung nur ein Fünftel, also 40.000 €, dem Einkommen zugerechnet. Der darauf anfallende Steuerbetrag wird mit fünf multipliziert, was insgesamt zu einer niedrigeren Steuerlast führt. 3. Steueroptimierung durch ein Photovoltaik-Investment Neben der Fünftelregelung können Sie zusätzlich durch die Investition in eine Photovoltaikanlage von weiteren Steuererleichterungen profitieren. Folgende Vorteile stehen zur Verfügung: - Investitionsabzugsbetrag (IAB): Sie können bis zu 40 % der Investitionssumme für eine Photovoltaikanlage vorab steuerlich geltend machen. Das heißt, bei einer Anlage im Wert von 400.000 € könnten Sie 160.000 € sofort von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. - Sonderabschreibung (Sonder-AfA): In den ersten fünf Jahren nach der Anschaffung können Sie zusätzlich 20 % der Investitionskosten abschreiben. Bei einer Investition von 400.000 € wären das 80.000 €, die Ihre Steuerlast weiter senken. - Normale AfA: Neben der Sonderabschreibung können Sie die Photovoltaikanlage über 20 Jahre mit jeweils 5 % abschreiben, was 20.000 € jährlich entspricht. Durch diese Kombination sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich, und die Steuerlast auf die Abfindung wird weiter gesenkt. 4. Abfindung steuerfrei durch Photovoltaik: Ein Rechenbeispiel Angenommen, Sie erhalten eine Abfindung in Höhe von 200.000 € und investieren einen Teil dieser Summe in eine Photovoltaikanlage im Wert von 400.000 €. Dank der Fünftelregelung und den Abschreibungsmöglichkeiten können Sie Ihre Abfindung nahezu steuerfrei erhalten. - Investitionsabzugsbetrag (IAB): Abzug von 160.000 € von Ihrem zu versteuernden Einkommen. - Sonderabschreibung: In den ersten fünf Jahren zusätzlich 80.000 € abschreibbar. - Normale AfA: 20.000 € jährliche Abschreibung über 20 Jahre. Dank dieser Abschreibungen und der Fünftelregelung reduziert sich Ihre Steuerlast erheblich, sodass Sie nur einen Bruchteil der Steuer auf Ihre Abfindung zahlen müssen. 5. Weitere Vorteile eines Photovoltaik-Investments Ein Photovoltaik-Investment bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch langfristige Erträge durch die Einspeisevergütung. Der erzeugte Solarstrom wird ins Netz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Mit einer Anlage, die jährlich 300.000 kWh Solarstrom erzeugt, können Sie stabile Einnahmen erzielen, die Ihre Investition über Jahrzehnte rentabel machen. Zusätzlich leistet die Investition in Photovoltaik einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes. Sie profitieren also nicht nur finanziell, sondern auch ökologisch. 6. Fazit: Abfindung reduzieren durch Solarenergie-Investment Die Kombination aus Photovoltaik-Investment und Fünftelregelung bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Steuerlast bei einer Abfindung erheblich zu reduzieren. Mit Steuervorteilen wie dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung können Sie Ihre Abfindung fast steuerfrei erhalten und gleichzeitig langfristig von stabilen Erträgen durch Solarstrom profitieren. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie sich von Experten der Sunshine Sales GmbH beraten, wie Sie Ihre Abfindung steueroptimiert in eine Photovoltaikanlage investieren und langfristig finanziell und ökologisch profitieren können. Read the full article
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tapistufftors1985 · 9 months ago
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Lotto BW Gewinnzahlen
Lotto BW ist die staatliche Lotteriegesellschaft in Baden-Württemberg und bietet den Bürgern die Möglichkeit, an verschiedenen Lotterien teilzunehmen und attraktive Gewinne zu erzielen. Jede Woche werden die Gewinnzahlen für verschiedene Spiele wie Lotto 6aus49, Eurojackpot, Glücksspirale und Keno ermittelt.
Die Gewinnzahlen für Lotto BW werden regelmäßig gezogen und veröffentlicht. Die Ziehungen finden jeweils am Mittwoch und Samstag statt und werden live im Fernsehen übertragen. Wer keine Möglichkeit hat, die Ziehung live zu verfolgen, kann die Gewinnzahlen auch im Internet oder über die Lotto BW App abrufen.
Bei Lotto 6aus49 wählen die Teilnehmer sechs Zahlen aus einem Zahlenbereich von 1 bis 49 sowie eine Superzahl zwischen 0 und 9. Um den Jackpot zu gewinnen, müssen alle sechs Hauptzahlen sowie die Superzahl richtig getippt werden. Neben dem Jackpot gibt es auch verschiedene Gewinnklassen, bei denen weniger Zahlen richtig getippt werden müssen, um einen Gewinn zu erzielen.
Beim Eurojackpot hingegen werden fünf Zahlen aus einem Zahlenbereich von 1 bis 50 sowie zwei Eurozahlen zwischen 1 und 10 getippt. Um den Hauptgewinn zu erzielen, müssen alle sieben Zahlen richtig vorhergesagt werden. Auch hier gibt es jedoch verschiedene Gewinnklassen, bei denen weniger richtige Zahlen zu einem Gewinn führen.
Die Glücksspirale ist eine Rentenlotterie, bei der die Teilnehmer eine siebenstellige Losnummer erhalten. Die Gewinnzahlen werden über eine Endziffern-Ziehung ermittelt. Je mehr Ziffern der Losnummer mit den gezogenen Gewinnzahlen übereinstimmen, desto höher fällt der Gewinn aus. Zusätzlich zur Rente gibt es bei der Glücksspirale auch attraktive Einmalzahlungen zu gewinnen.
Keno ist ein Zahlenlotto, bei dem die Teilnehmer aus einem festgelegten Zahlenbereich mehrere Zahlen wählen. Je mehr Zahlen richtig getippt werden, desto höher fällt der Gewinn aus. Bei Keno haben die Spieler die Möglichkeit, täglich Zahlen zu tippen und somit täglich Gewinne zu erzielen.
Lotto BW bietet den Bürgern in Baden-Württemberg eine Vielzahl von Spielmöglichkeiten und Gewinnchancen. Die Gewinnzahlen werden regelmäßig gezogen und können live im Fernsehen oder im Internet abgerufen werden. Ob Lotto 6aus49, Eurojackpot, Glücksspirale oder Keno - jeder hat die Chance, zum Gewinner zu werden und attraktive Preise zu gewinnen.
Der Annahmeschluss für das 2. Lotto BW ist ein wichtiger Zeitpunkt, den jeder Lotto-Spieler kennen sollte. Bevor ich darauf eingehe, was der Annahmeschluss genau bedeutet, möchte ich kurz erklären, was das 2. Lotto BW überhaupt ist.
Das 2. Lotto BW ist eine beliebte Lotterie in Baden-Württemberg. Es ist eine einfache und unterhaltsame Möglichkeit, sein Glück auf die Probe zu stellen und dabei die Chance auf einen großen Gewinn zu haben. Bei dieser Lotterie wählt man aus einer bestimmten Anzahl von Zahlen seine eigenen Glückszahlen aus und gibt einen Tipp ab. Mit etwas Glück kann man schon bald zum Gewinner werden.
Nun aber zum eigentlichen Thema: dem Annahmeschluss. Der Annahmeschluss ist der Zeitpunkt, bis zu dem man seinen Lottoschein abgeben muss, um noch an der aktuellen Ziehung teilnehmen zu können. Beim 2. Lotto BW endet der Annahmeschluss in der Regel eine Stunde vor der Ziehung. Es ist also wichtig, den Annahmeschluss im Blick zu behalten, um keine Chance auf einen potenziellen Gewinn zu verpassen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Annahmeschluss einzuhalten. Man kann seinen Lottoschein in einer Lotto-Annahmestelle abgeben oder bequem online spielen. In beiden Fällen sollte man jedoch darauf achten, dass man rechtzeitig seinen Tipp abgibt, um vom Annahmeschluss nicht überrascht zu werden.
Der Annahmeschluss für das 2. Lotto BW variiert auch je nach Wochentag. An den meisten Tagen endet er um 18:00 Uhr. Am Mittwoch und Samstag, den Tagen der Ziehungen, endet der Annahmeschluss jedoch bereits um 19:00 Uhr. Es ist daher ratsam, sich vorher über die genauen Annahmeschlusszeiten zu informieren, um sicherzustellen, dass man rechtzeitig seinen Tipp abgeben kann.
Es ist wichtig zu bedenken, dass nach dem Annahmeschluss keine weiteren Tipps mehr angenommen werden. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken über seine Glückszahlen zu machen und den Lottoschein rechtzeitig abzugeben.
Insgesamt ist der Annahmeschluss für das 2. Lotto BW ein wichtiger Termin, den man nicht aus den Augen verlieren sollte. Es lohnt sich, sich im Voraus über die genauen Annahmeschlusszeiten zu informieren, um keine Chance auf einen möglichen Gewinn zu verpassen. Viel Glück bei der nächsten Ziehung!
Der Lotto BW Jackpot ist ein aufregendes Ereignis, das die Aufmerksamkeit der Lotto-Spieler aus ganz Baden-Württemberg auf sich zieht. Dieser Jackpot bietet die Chance, mit nur einem einfachen Tippschein satte Gewinne zu erzielen.
Der Jackpot von Lotto BW ist bekannt für seine beeindruckenden Summen, die oft mehrere Millionen Euro erreichen. Diese riesige Gewinnsumme kann das Leben eines glücklichen Gewinners von Grund auf verändern. Es ist kein Wunder, dass der Lotto BW Jackpot regelmäßig eine große Anzahl von Menschen dazu inspiriert, mitzuspielen und ihre Träume zu verwirklichen.
Um am Lotto BW Jackpot teilzunehmen, müssen die Spieler einfach ihre Glückszahlen auswählen und hoffen, dass diese bei der Ziehung gezogen werden. Die Ziehungen finden regelmäßig statt und bieten somit immer wieder neue Gewinnchancen für die Teilnehmer. Es gibt verschiedene Gewinnklassen, von denen der Jackpot die höchste ist.
Der Lotto BW Jackpot ist nicht nur auf die Einwohner von Baden-Württemberg beschränkt, sondern auch Menschen aus anderen Regionen können daran teilnehmen. Dank moderner Technologie können Spieler ihre Tippscheine online abgeben und somit die Chance auf den Jackpot nutzen, ohne physisch in eine Lottoannahmestelle gehen zu müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Lotto BW Jackpot ein Glücksspiel ist und das Ergebnis rein zufällig ist. Dennoch bietet dieser Jackpot eine aufregende Möglichkeit, sein Glück zu versuchen und möglicherweise das große Geld zu gewinnen.
Also, worauf warten Sie noch? Werden Sie Teil der Lotto BW Jackpot-Fieber und versuchen Sie Ihr Glück. Vielleicht werden Sie schon bald zu einem glücklichen Gewinner eines lebensverändernden Jackpots.
Das 4. Lotto BW Systemspiel ist eine aufregende Möglichkeit, die Gewinnchancen beim Lotto zu erhöhen. Es handelt sich dabei um eine Spieloption, die den Spielern erlaubt, ihre Gewinnchancen durch die Auswahl zusätzlicher Zahlen zu steigern.
Das Systemspiel funktioniert folgendermaßen: Anstatt nur die üblichen sechs Zahlen in einem Lottoschein auszuwählen, können die Spieler bis zu zwölf Zahlen auswählen. Dadurch steigt die Anzahl der möglichen Kombinationen und somit auch die Gewinnchancen. Je mehr Zahlen ausgewählt werden, desto höher sind die Chancen auf einen Gewinn.
Bei 4. Lotto BW Systemspiel handelt es sich um ein Teilsystem, bei dem nicht alle möglichen Kombinationen gespielt werden. Stattdessen werden nur bestimmte Teil-Kombinationen der ausgewählten Zahlen gespielt. Dadurch bleibt der Spieleinsatz überschaubar, während die Gewinnchancen dennoch erhöht werden.
Das Systemspiel eignet sich besonders für Spieler, die gerne mit mehr Zahlen spielen möchten, ohne dabei den vollen Preis für sämtliche mögliche Kombinationen zu zahlen. Die Kosten für das Systemspiel variieren je nach Anzahl der ausgewählten Zahlen und der ausgewählten Teil-Kombinationen.
Die Ziehungen beim Lotto BW finden zweimal pro Woche statt, und die Gewinnzahlen werden per Zufallsprinzip ermittelt. Mit dem 4. Lotto BW Systemspiel haben Spieler die Möglichkeit, ihre Gewinnchancen zu verbessern und möglicherweise größere Gewinne einzufahren.
Es ist wichtig zu beachten, dass Lotto ein Glücksspiel ist und das Systemspiel keine Garantie für einen Gewinn bietet. Dennoch bietet es Spielern die Möglichkeit, ihre Chancen zu erhöhen und mit Spaß und Spannung auf den großen Gewinn zu hoffen.
Das 4. Lotto BW Systemspiel ist eine aufregende Spielmöglichkeit für alle Lotto-Fans, die ihre Gewinnchancen maximieren möchten. Probieren Sie es aus und sehen Sie, ob das Glück auf Ihrer Seite ist!
Die Baden-Württembergische Lotteriegesellschaft bietet verschiedene Spiele und Gewinnmöglichkeiten an, darunter das beliebte Lotto BW. Wenn Sie noch neu in diesem Spiel sind oder Ihre Erinnerung auffrischen möchten, hier sind die wichtigsten Spielregeln, die Sie kennen sollten.
Spielteilnahme: Um an Lotto BW teilzunehmen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Sie können entweder online teilnehmen oder einen Spielschein in einer der vielen Lotto-Annahmestellen in Baden-Württemberg ausfüllen.
Spielschein: Der Lotto BW Spielschein besteht aus 12 Tippfeldern, von denen Sie beliebig viele Felder spielen können. In jedem Tippfeld können Sie zwischen 1 und 49 Zahlen ankreuzen.
Ziehung: Die Ziehung der Gewinnzahlen findet zweimal wöchentlich, mittwochs und samstags, statt. Um beim Lotto BW zu gewinnen, müssen Sie mindestens zwei richtige Zahlen plus die Superzahl richtig tippen.
Superzahl: Die Superzahl ist eine zusätzliche Zahl zwischen 0 und 9. Sie wird nach dem Zufallsprinzip für jeden Spielschein generiert und ist entscheidend für den Gewinn in den Gewinnklassen 1, 3, 5, und 7.
Gewinnklassen: Lotto BW bietet insgesamt neun Gewinnklassen. Die Höhe des Gewinns hängt von der Anzahl der richtig getippten Zahlen und der Superzahl ab. Je mehr Zahlen übereinstimmen, desto höher ist der Gewinn.
Bevor Sie an Lotto BW teilnehmen, sollten Sie wissen, dass Glücksspiel süchtig machen kann. Setzen Sie sich ein Budget und spielen Sie verantwortungsvoll. Wenn Sie Hilfe benötigen, steht Ihnen die Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung.
Viel Glück beim Lotto BW!
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korrektheiten · 1 year ago
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Milde für Milliardäre, Härte beim Bürgergeld: Haushaltsdebatte völlig aus dem Lot
NachDenkSeiten: »Superreiche wurden bei keiner der hausgemachten „multiblen Krisen“ bisher angemessen in die Verantwortung genommen – nicht bei Corona, Ukraine, Klima. Bestehende Vorstöße zu Einmalzahlungen oder erhöhter Reichensteuer bleiben noch ungenügend. Bescheidener Wohlstand soll nicht diffamiert werden. Aber auch bei der akuten Haushaltskrise gelingt es wieder, vom Offensichtlichen abzulenken: Dass das Geld bei den obszönen Krisen-ProfitenWeiterlesen http://dlvr.it/Szpy0S «
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leontiucmarius · 2 years ago
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Wie bekomme ich die Wohnkostenhilfe?
Die Regierung macht angesichts steigender Mieten 225 Millionen Euro für Einmalzahlungen locker. Aber wer bekommt diese – und wann? Diese Nachricht wird übernommen. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 8/1996 können die Nachrichten ohne das Herz der Eigentümer übernommen werden. Leontiuc Marius
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leogfischer · 2 years ago
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Politik sollte grundsätzlich nur mehr über Einmalzahlungen und Geschenke abgewickelt werden. Verrotteter Nahverkehr? Einmalzahlung von 200 Euro. Explodierende Mieten? Ein Präsentkorb mit Spezialitäten aus dem Elsass. Unbezahlbare Lebensmittel? Ein Douglas-Gutschein
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financialplaning · 7 years ago
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Unser #Tipp der Woche als #Video : Heute geht es darum wie sich #Einmalzahlungen auf das #Elterngeld auswirken. #Geld #Family #Baby #Elternzeit #Eltern #Elterngeldberatung #Beratung (hier: Würzburg)
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olaf-kauhs-inomaxx · 2 years ago
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ruhrkanalnews · 2 years ago
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GASPREISBREMSE, EINMALZAHLUNGEN UND MEHR - AVU INFORMIERT
Die AVU informiert zur Gaspreisbremse und zu den Einmalzahlungen.
Sprockhövel – Beinahe täglich ergeben sich zurzeit Neuerungen für Energieverbraucher. Auch die AVU-Kunden haben viele Fragen – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der telefonischen Hotline und in den Treffpunkten kommen mit der Beantwortung nicht nach, teilt die AVU mit. Hier ein paar wichtige Infos auf häufig gestellte Fragen: Aktuell ist die vorgeschlagene Einmalzahlung ein Thema. Für die…
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fritz-letsch · 2 years ago
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Sie wollen eine langen Krieg. Und wir?
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Unsere Bevölkerung und die Wirtschaft sollen grade auf Kriegswirtschaft umgestellt werden. In Solidarität mit den Opfern ... auf Löhne verzichten ... Einmalzahlungen vom Kriegskanzler vorgeschlagen. Die SPD rettet grade wieder mal Deutschland und Europa vor den Russen und dem Sozialismus? Alles falsch. Das war vor 102 Jahren. Jetzt wollte uns Gas-Gerd Schröder mit Putin versöhnen,  aber die USA-NATO wollte die Ukraine haben, statt Gasprom und Nordstream2, als EU-Gebiet ihres Einflusses. Mit Gentechnik, Fracking und Mato-Waffen seit acht Jahren trainiert. Mit Fracking-Gas für unsere kommende Not. Wussten wir nicht, wir haben saubere Kriegsmedien. Ersparen uns die Adenauer-Stiftung am Maidan und die Ukraine-Affaire, die Trump aufdecken wollte. Um Biden zu schaden, dessen Sohn damals monatlich 50.000$  in einer ukrainischen Gasfirma verdiente. War zwar nicht sein Geschäft, aber es zählen die Beziehungen ... Wenn wir wissen wollten ... Ein netter Geschichtslehrer, gespielt vom Spitzen-Schauspieler und heutigen ukrainischen Ministerpräsidenten Selenskyj, wird von seiner (ihn schätzenden) Schulklasse mit Video bei einem Wutausbruch gefilmt, durch soziale Medien kommt enorme Zustimmung, aus dem Skandal wird eine Idee: Er könnte bei den Wahlen zum Präsidenten kandidieren. Per Crowdfunding bringt die Klasse die 2 Mio Rubel zusammen und es gelingt … https://www.pressenza.com/de/2022/03/das-gute-hat-einen-sprung/ Auf arte ist Diener des Volkes in der Mediathek kostenlos zu sehen, gibt die Serie von 23 Folgen zu jeweils gut 20 Min einen wunderbaren Blick auf die Verhältnisse in der Ukraine und die wunderbare Stadt Kiev, die es hoffentlich bleiben wird … auch nach Angriff aus Russland … https://www.arte.tv/de/videos/RC-021804/diener-des-volkes bis 18.5.22 und am 19.3. im ORF
"USA und ihre Verbündeten hauptsächlich für dieses Unglück verantwortlich"
https://www.heise.de/tp/features/Ukraine-Konflikt-USA-und-ihre-Verbuendeten-hauptsaechlich-fuer-dieses-Unglueck-verantwortlich-7158465.html?seite=all Squatters occupy 5, Belgrave Square in London, the residence of Russian oligarch Oleg Deripaska ($28,000,000,000), an important friend of Vladimir Putin. They plan to transform the place into a shelter for refugees from Ukraine. London mayor, Sadiq Khan, has suggested to do the same with the properties of all the sanctionized Russians in London (guardian, čtk). https://dennikn.sk/minuta/2766745/ Auch in Köln wurden schon leerstehende russische Oligarchen-Häuser identifiziert … Artikel dazu: http://fairmuenchen.de/kiew-zur-offenen-lazarettstadt-erklaeren http://fairmuenchen.de/der-krieg-begann-1999-aus-der-nato im Spiegel 2/2013 ein Artikel zum Opern-Palais des „Magnat Rotenberg“ in München http://spiegel.de/app22013palais auf arte kannst du die Ukraine im Humor, in der Schönheit, und Tiefe kennenlernen, solche Art der Serie bräuchten wir auch zum Weiterdenken: Frau Beimer in der Lindenstraße war ja auch Wegbereiterin für Frau Merkel: Was kommt in Bayern als Nächstes? RUSSLANDS ÜBERFALL AUF DIE UKRAINE IM HISTORISCHEN KONTEXT Um Putins Krieg zu erklären und bisweilen zu entschuldigen, werden gerne die NATO-Osterweiterung oder demütigende Erfahrungen der russischen Gesellschaft nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion ins Diskursfeld geführt. Doch man muss Jahrhunderte zurückspulen, um ein vollständiges Bild zu bekommen. https://www.salonkolumnisten.com/russland-ukraine-kontext/ "Vergiftete Tapferkeit" https://www.heise.de/tp/features/Vergiftete-Tapferkeit-6547196.html Er ist ein Angebot für diejenigen, - die Vorbehalte haben gegenüber dem Lob militärischer Tapferkeit, - die Unbehagen empfinden angesichts der gegenwärtig dominanten Schwarz-Weiß-Stimmung(smache) zum Ukraine-Krieg. Und zu unseren Benzinpreis-Rekorden der raffinierten Raffinerien, die zu etlichen Anteilen wie die Gasspeicher in russischem Besitz sind: Die Kriegs-Stimmung lässt sich gehörig zu Gewinnen missbrauchen, und wir werden über unsere Oligarchen der Ölkonzerne nachdenken müssen, http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_500_reichsten_Deutschen und dass auf dieser Liste auch die Größen des privatisierten Gesundheitssystems stehen: Asklepios Kliniken und Helios Kliniken, während die Pflege immer noch unter oft katastrophalen Bedingungen arbeitet, die Medizin ihre Mitarbeitenden krank machen kann. http://fairmuenchen.de/diener-des-volkes Die Börse konnte jubeln als die 100 Milliarden „Sondervermögen für die Ausrüstung der Bundeswehr“ vom Kanzler verkündet wurde, zumindest dem Anschein nach weder mit Koalition noch mit Partei abgesprochen? Welche Regierungs-Inszenierung wird uns da geboten, wenn ich an den Film denke? Die letzte Folge bleibt bis heute brisant! Der Krieg in der Ukraine „Der Krieg in der Ukraine ist kein Krieg zwischen Menschen, sondern ein Krieg zwischen den großen kapitalistischen Herrschaftssystemen. In ihm sterben nur Menschen. Waffen, die Rüstungsindustrie und Militärbündnisse sind das Problem, nicht die Lösung.“ - Erklärung der Anarchistische Initiative #Ljubljana → https://enough-is-enough14.org/2022/03/10/erklaerung-der-anarchistische-initiative-ljubljana-ueber-den-krieg-in-der-ukraine-slowenien/ #UkraineKrieg #NoWar #antireport Von der Ukraine lernen Das Leben unter Oligarchen und das „wilde Spiel“ der Demokratie unter Faschisten, Korruption und falschem Nationalstolz, der zum Krieg führt, wenn man die Freunde wechseln will … wie schon https://www.arte.tv/de/videos/RC-021804/diener-des-volkes bis 18.5.22 und war am 19.3. im ORF (noch in der Mediathek?) Hintergrund-Informationen http://raete-muenchen.de/naechste-revolutionswerkstatt-iii-in-vorbereitung Read the full article
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fondsinformation · 2 months ago
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Ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) mit einer echten Abfindung aufstocken, klingt für manchen wie eine gute Idee. Doch Vorsicht: Falle! Kein höheres Wertguthaben durch Abfindung Wer eine echte Abfindung erhält, möchte diese vielleicht teilweise oder vollständig nutzen, um das eigene Wertguthaben aufzustocken. Das kann mehrfach vorteilhaft sein, und dafür können Sie mehrere Möglichkeiten nutzen. Bisher haben Sie dafür beispielsweise genutzt: - Teile des laufenden Arbeitsentgelts, - Mehrarbeitsvergütungen, - Einmalzahlungen (beispielsweise Weihnachtsgeld), - freiwillige zusätzliche Leistungen des "Arbeitgebers", - Vergütung für Überstunden, - oder nicht genutzte Urlaubstage. Das Wertguthaben können Sie später einsetzen, um eine längerfristige Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. Zudem genießen Sie einen zusätzlichen Vorteil, weil in der Ansparphase des Wertguthabens zunächst keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Erst bei der Auszahlung des Wertguthabens werden Steuern und Sozialabgaben fällig. (Siehe auch § 3 Nr. 53 EStG.) Darüber hinaus besteht während der Freistellungsphase weiterhin ein Sozialversicherungsschutz. Einzahlungen in Zeitwertkonto sind Arbeitsentgelt Sozialversicherungsrechtlich gelten die Einzahlungen in Wertguthaben als Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 (1) Sozialgesetzbuch IV (SGB IV). Allerdings unterliegt während der Arbeitsphase nur das fällige, tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt der Sozialversicherungspflicht gem. § 23b (1) SGB IV  i. V. m. § 23 Abs. 1 SGB IV. In der Freistellungsphase fallen dann die Beiträge für das vereinbarungsgemäß als Arbeitsentgelt ausgezahlte Wertguthaben an. Das gilt auch, wenn unter bestimmten Bedingungen das Wertguthaben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen wird. Steuern auf den Teil des Arbeitsentgelts, das in Wertguthaben umgewandelt wird, werden gem. Einkommensteuergesetz (EStG) § 11 (1) erst fällig, wenn das Wertguthaben an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird, ihnen tatsächlich zufließt. Abfindung umwandeln in Wertguthaben Vorsicht geboten ist, wenn nun eine Abfindung teilweise oder vollständig in ein Wertguthaben eingezahlt wird. Echte Abfindungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei - gilt das auch bei Einzahlungen in Zeitwertkonten? Abfindungen sind gem. EStG § 24 (1) Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen. Sozialversicherungsrechtlich gehören alle aus einer Beschäftigung angesparten Arbeitsentgelte nach § 14 SGB IV zum Entgeltguthaben. Das Bundessozialgericht entschied bereits 1990, dass Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen. (BSG-Urteil vom 21.02.1990, AZ.:12 RK 20/88). Das Bundessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Abfindung  als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten zeitlich nicht der früheren Beschäftigung zuzuordnen ist. In diesem Sinne entschied auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes nicht der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden kann, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2021,Az. 4 K 4206/18). Sofern dennoch mit der Abfindung das Wertguthaben aufgestockt, wurde, handele es "sich um einen gegenwärtigen Zufluss von Arbeitslohn, der durch den Abschluss einer Lohnverwendung zu Gunsten der DRV begründet wurde." Dem Urteil lag ein Streitfall zugrunde, in dem die Unternehmensleitung mit dem Betriebsrat aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen einen Interessenausgleich vereinbart hatte. Darin wurde ausscheidenden "Arbeitnehmern" eine "Freiwilligen-Abfindung" als Entschädigung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugesagt. Die Betroffenen hatten die Möglichkeit, die Abfindung in das für sie geführte Langzeitkonto einzubringen. Das dadurch aufgestockte Wertguthaben sollte nach Beschäftigungsende gem. § 7f SGB IV auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Auf die Einzahlungen in das Wertguthaben führte das Unternehmen keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Gesamtsozialversicherung ab. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Der Bundesfinanzhof hat im Revisionsverfahren am 03. 05. 2023 der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg widersprochen und entschieden: Ob die streitigen Wertguthabenvereinbarungen unwirksam waren, oder nicht, sei unerheblich. Auf keinen Fall konnten die Arbeitnehmer über die Abfindungsbeträge verfügen, die dem Wertguthaben zugeflossen sind. Deshalb entfalle zu diesem Zeitpunkt die Lohnsteuerpflicht. Denn sie entstehe erst im Zeitpunkt der Auszahlung des Wertguthabens an die "Arbeitnehmer" gem § 3 Nr. 53 EStG. (BFH, Urteil vom 03. 05. 2023, IX R 25/21.) Weiterführende Informationen: Wertguthaben - Häufig gestellte Fragen | FAQ, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel?
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beurich · 3 years ago
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GoCardless führt zwei Open Banking Features für sofortige Einmalzahlungen sowie Betrugsprävention in Deutschland ein
GoCardless führt zwei Open Banking Features für sofortige Einmalzahlungen sowie Betrugsprävention in Deutschland ein
‘Instant Bank Pay’ bietet deutschen Unternehmen eine sofortige Zahlungsautorisierung beim Einzug von Zahlungen über das Bankkonto des Kunden. Die Alternative zu Kartenzahlungen baut auf den lange etablierten Zahlungspräferenzen der deutschen Verbraucher für Bankzahlungen auf. Mit Verified Mandates führt das Fintech eine Funktion zur Betrugsbekämpfung ein, die Open Banking mit Lastschriftverfahren…
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sunshinephotovoltaik · 2 months ago
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Mit Photovoltaik Steuern auf Abfindungen sparen: Strategien zur steuerlichen Optimierung und maximalen Ersparnis.
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Beispiel für einen Kunden mit Abfindung: Wie der Erwerb einer Photovoltaikanlage die Steuerlast reduziert Nehmen wir an, ein Kunde hat eine Abfindung in Höhe von 200.000 € erhalten. Diese Abfindung wäre grundsätzlich voll steuerpflichtig und könnte dazu führen, dass der Kunde in eine höhere Steuerprogression fällt. Durch den gezielten Einsatz von Investitionen wie einer Photovoltaikanlage und der Nutzung der Fünftelregelung lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich reduzieren – in manchen Fällen kann die Abfindung sogar fast steuerfrei bleiben. Was ist die Fünftelregelung? Die Fünftelregelung wird bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen angewendet, um die steuerliche Belastung durch hohe einmalige Zahlungen zu mindern. Dabei wird die Abfindung so behandelt, als ob sie auf fünf Jahre verteilt worden wäre. Das Einkommen wird also um ein Fünftel der Abfindung erhöht, und der sich ergebende Steuerbetrag wird anschließend mit dem Fünffachen multipliziert. Durch diese Methode bleibt der Progressionssprung, der bei einer einmaligen hohen Zahlung auftreten würde, geringer. In Kombination mit der Investition in eine Photovoltaikanlage können die steuerlichen Vorteile maximiert werden. Beispielrechnung: Abfindung und Investition in eine PV-Anlage Der Kunde investiert einen Teil der Abfindung in eine Photovoltaikanlage im Wert von 400.000 €, wodurch er von den genannten steuerlichen Vorteilen wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) profitiert. - Investitionsabzugsbetrag (IAB): 40 % der Investitionssumme, also 160.000 €, können vorab vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Investition und senkt damit die Steuerlast erheblich. - Sonder-AfA: Weitere 20 % der Investitionssumme, also 80.000 €, können in den ersten fünf Jahren abgeschrieben werden. Diese zusätzliche Abschreibung mindert ebenfalls das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. - Fünftelregelung: Durch die Anwendung der Fünftelregelung wird die Abfindung auf fünf Jahre verteilt, und nur ein Fünftel der Summe, also 40.000 €, wird zur Berechnung der Steuerlast herangezogen. Die Steuer auf dieses Fünftel wird ermittelt und anschließend mit fünf multipliziert.Ohne Fünftelregelung würde die Abfindung von 200.000 € voll versteuert werden, was zu einem hohen Steuerbetrag führen könnte. Dank der Fünftelregelung und der Photovoltaik-Investition kann die Steuerlast auf ein Minimum reduziert werden. Wie die Photovoltaik-Investition die Steuerlast optimiert: - Durch den IAB werden 160.000 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, was zu einer sofortigen Senkung der Steuerlast führt. - Zusätzlich sorgt die Sonder-AfA dafür, dass weitere 80.000 € in den ersten fünf Jahren abgeschrieben werden können. - Zusammen mit der Fünftelregelung wird die Steuerlast der Abfindung über fünf Jahre gestreckt und durch die hohen Abschreibungen fast vollständig ausgeglichen. Endergebnis: Der Kunde erhält die Abfindung von 200.000 € praktisch steuerfrei, da die Kombination aus der Fünftelregelung und den steuerlichen Vorteilen durch die Investition in die Photovoltaikanlage sein zu versteuerndes Einkommen so weit senkt, dass nur geringe oder gar keine Steuern auf die Abfindung anfallen. Fazit: Durch den geschickten Einsatz von Steuervergünstigungen und der Investition in eine Photovoltaikanlage können Kunden mit Abfindungen ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Die Kombination aus IAB, Sonder-AfA und der Fünftelregelung bietet eine hervorragende Möglichkeit, hohe Einmalzahlungen fast steuerfrei zu erhalten und gleichzeitig langfristig in ein lukratives, nachhaltiges Investment zu investieren. Die Sunshine Sales GmbH unterstützt Sie dabei mit maßgeschneiderten Lösungen und langjähriger Erfahrung im Bereich Photovoltaik-Investments. Sie haben von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber mit der Kündigung eine Abfindung erhalten. Diese Summe ist dafür vorgesehen, dass Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeit entschädigt werden. Im Gegenzug verzichten Sie zum Beispiel auf eine Kündigungsschutzklage, mit der Sie anstreben Ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Doch mit dem Akzeptieren einer Abfindung sind Sie nicht nur dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, keine arbeitsrechtlichen Schritte zu veranlassen. Vor dem Gesetz gilt eine Abfindung auch als Einkommen, das versteuert werden muss. Eine Sonderstellung kommt dieser finanziellen Entschädigung allerdings in der möglichen Art und Weise der Versteuerung zu. Hier erfahren Sie, ob Sie Ihre Abfindung steuerfrei ausgezahlt bekommen sowie Tipps, was Sie bei der Versteuerung beachten müssen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Abfindungen zu zahlen?
Eine Abfindung ist eine einmalige, außerordentliche Zahlung, mit der sich der Arbeitgeber von allen weiteren Verpflichtungen dem Arbeitnehmer gegenüber sozusagen “freikaufen” kann. Ob und wie der Arbeitgeber dies tut, liegt in seinem ganz eigenen Ermessen und hängt auch vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers ab. Denn es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wird oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Auch für die Höhe einer finanziellen Entschädigung sieht das Gesetz keine Regelung vor. Das heißt, Abfindungszahlungen durch den Arbeitgeber sind freiwillig und nicht jede Kündigung zieht zwangsläufig eine Abfindung nach sich. BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES: MÖGLICHER ANSPRUCH AUF ABFINDUNG Auch wenn der Arbeitgeber laut Arbeitsrecht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Abfindungen zu zahlen, gibt es Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung zum Beispiel aus folgenden Gründen ergeben: bei betriebsbedingter Kündigung (Vgl. § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG)) Abfindung ist im Tarifvertrag geregelt individuelle Regelung einer Abfindung im Arbeitsvertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbarter Sozialplan bei Betriebsänderungen sieht Abfindungen vor Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beinhaltet Abfindung AUSSERORDENTLICHE EINKÜNFTE: BERECHNUNG IHRER ABFINDUNG Wie viel finanzielle Entschädigung Ihnen in diesen Fällen zusteht, ist von individuellen Ausgangssituationen und Verhandlungen abhängig. Für die Höhe der Abfindung kann zur Orientierung allerdings eine allgemeine Faustformel herangezogen werden, die zur Berechnung u.a. bei betriebsbedingter Kündigung genutzt wird. Der Regelsatz der finanziellen Entschädigung ergibt sich dabei aus der Betriebszugehörigkeit und dem Monatsgehalt. Für jedes Jahr, das der Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war, gibt es ein halbes Brutto-Monatsgehalt als Abfindung. Hat der Mitarbeiter zehn Jahre lang 4.000 Euro monatlich erhalten, könnte sich die finanzielle Entschädigung somit auf 20.000 Euro belaufen.
Mit der Abfindung Steuern sparen: Ist eine Abfindung auch steuerfrei möglich?
Bis zum Jahr 2003 war eine Abfindung steuerfrei. Nach einer Übergangsregelung mit Freibeträgen und Ausnahmen für kleinere Summen verlangt das Finanzamt seit dem 1. Januar 2006 auf alle Abfindungen Einkommensteuer. Denn auch einmalig erhaltene Zahlungen zählen seitdem laut Arbeitsrecht in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Für die Abführung der Einkommensteuer ist auch hier der Arbeitgeber zuständig. Damit diese außerordentlichen Einkünfte, die das zu versteuernde Einkommen im jeweiligen Jahr schlagartig erhöhen können, den Arbeitnehmer nicht in die steuerliche Bredouille bringen, sieht das Steuergesetz eine Sonderregelung für Abfindungen vor. Denn mit einem höheren Einkommen unterläge der Arbeitnehmer auch einem höheren Steuersatz. Der Gesetzgeber erkennt Abfindungen als außerordentliche Einkünfte (§34 EStG) und Ausnahmefall an. Zum Ausgleich einer möglichen unverhältnismäßigen Steuerlast im Jahr der Abfindung wird die sogenannte Fünftelregelung bereit gestellt. SO PROFITIEREN SIE VON DER FÜNFTELREGELUNG Bei der Anwendung der Fünftelregelung wird der Abfindungsbetrag zunächst durch fünf geteilt. Ein Fünftel wird zum aktuellen Jahreseinkommen hinzugerechnet. Von diesem Gesamteinkommen berechnet das Finanzamt die Lohnsteuer, die abgeführt werden muss. Diesen Steuerbetrag vergleicht der Finanzbeamte mit der Summe, die ohne Abfindungsbetrag fällig wäre. Die Differenz dieser beiden Beträge ergibt die sogenannte steuerliche Mehrbelastung, die zu zahlen wäre, hätte der Arbeitnehmer nur ein Fünftel der Abfindungssumme erhalten. Die steuerliche Mehrbelastung wird wiederum mit fünf multipliziert und damit die günstigere Besteuerung auf die komplette Abfindung angewendet. Ein Beispiel ausgehend von einem ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer verdeutlicht die Vorgehensweise: Er wird von seiner Firma betriebsbedingt gekündigt und erhält bei einem Jahreseinkommen von 26.000 Euro brutto eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro. Der Einfachheit halber werden Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nicht berücksichtigt. 1. Schritt: Ein Fünftel der Abfindung wird zum Jahreseinkommen addiert und die Steuer errechnet. 2. Schritt: Berechnung der Einkünfte eines Jahres ohne Abfindung 3. Schritt: Die Differenz beider Steuerbeträge wird gebildet und das Ergebnis verfünffacht In diesem Beispiel beträgt die Einkommensteuer auf die Jahreseinnahmen 4.143 Euro plus 2.965 Euro auf die Abfindung, insgesamt beläuft sich die Einkommensteuer also auf 7.108 Euro. Wird die Fünftelregelung nicht angewendet und die 36.000 Euro werden komplett besteuert, beliefe sich die Steuerlast im Jahr 2018 auf 7.288 Euro. Aufgrund der Fünftelregelung reduziert sich die Steuer also um 180 Euro. Bei höheren Einkommen und Abfindungen kann die Steuerersparnis natürlich größer sein. Von der Fünftelregelung profitieren allerdings vor allem Arbeitnehmer, die durch Ihre lange Betriebszugehörigkeit mit einer hohen Abfindung rechnen können, selbst aber kein allzu hohes Gehalt erwirtschaften. Wird Ihr finanzieller Verdienst hingegen bereits mit einer Besteuerung im Bereich des Spitzensteuersatzes belegt, spielt die Fünftelregelung kaum eine Rolle. Da sich auch durch eine Abfindung an Ihrem Steuersatz nichts ändert. ABFINDUNG VERSTEUERN: VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÜNFTELREGELUNG Auch wenn Sie nicht zu den Spitzenverdienern gehören, kann nicht bei jeder Abfindung auch die Fünftelregelung angewendet werden. Der ermäßigte Steuersatz unterliegt bestimmten Voraussetzungen wie einer “Zusammenballung von Einkünften”. Dies ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige durch die Abfindung infolge seiner Kündigung mehr Einkommen im jeweiligen Kalenderjahr hat, als es durch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Fall gewesen wäre. Dann kann es auch geboten sein, sich diese außerordentlichen Einkünfte erst im folgenden Jahr auszahlen zu lassen. Auch wenn Sie Ihre Abfindung in Teilauszahlungen bekommen, kann die Fünftelregelung nur in Ausnahmefällen durch die Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ist keine Steuerberatung. Für die genaue Berechnung der steuerlichen Vor- und Nachteile einer Fünftelregelung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Auch Rechner, wie sie im Internet zu finden sind, können nur eine grobe Orientierung über die Höhe Ihrer Abfindung und die Steuerlast bieten. Ein Steuerberater kann Sie auch darüber aufklären, inwieweit sich eine Abfindung auf Ihr Arbeitslosengeld auswirken kann und wie Sie einen Teilerlass der Kirchensteuer erwirken können. MIT EINER SOLARANLAGE NOCH MEHR STEUERN SPAREN Eine Abfindung komplett steuerfrei zu erhalten wie noch vor einigen Jahren, ist nicht mehr möglich. Doch Sie können mit steuerlichen Vergünstigungen bares Geld sparen. Wenn Sie neben der Nutzung der Fünftelregelung mit Ihrer Abfindung eine Solaranlage kaufen und Ihre Altersvorsorge bzw. Rente durch Sonnenkraft sichern, sind beträchtliche Steuerrückerstattungen vom Staat realisierbar. Informieren Sie sich jetzt über ein Solar Investment! Abfindung steuerlich optimieren: Wie ein Photovoltaik-Investment Ihre Steuerlast reduziert Die Auszahlung einer Abfindung kann oft zu einer hohen Steuerbelastung führen, da sie das zu versteuernde Einkommen erheblich erhöht. Doch durch gezielte Investitionen, wie in eine Photovoltaikanlage, lassen sich erhebliche Steuervorteile nutzen. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Ihre Abfindung versteuern und gleichzeitig durch ein Photovoltaik-Investment Ihre Steuerlast minimieren können. Dabei kommen Steuerinstrumente wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB), die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) und die Fünftelregelung ins Spiel, um Ihre Abfindung nahezu steuerfrei zu erhalten. 1. Abfindung und Photovoltaik: Eine clevere Kombination Eine Abfindung stellt eine außerordentliche Zahlung dar, die in einem Steuerjahr voll besteuert wird. Dies kann schnell zu einem hohen Steuersatz führen. Ein Photovoltaik-Investment bietet jedoch eine Möglichkeit, die Steuerlast erheblich zu reduzieren. Durch die Investition in eine Photovoltaikanlage können Sie steuerfreie Vorteile wie den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nutzen, um Ihr steuerpflichtiges Einkommen zu senken. 2. Fünftelregelung: So funktioniert die Steueroptimierung Die Fünftelregelung ist ein beliebtes Steuerinstrument, um die Steuerlast bei einer hohen Abfindung zu senken. Dabei wird die Abfindung so behandelt, als würde sie über fünf Jahre verteilt gezahlt. Dadurch steigt das zu versteuernde Einkommen nicht so stark an, und Sie zahlen weniger Steuern. Beispiel: Nehmen wir an, Sie erhalten eine Abfindung in Höhe von 200.000 €. Anstatt diese Summe voll in einem Jahr zu versteuern, wird durch die Fünftelregelung nur ein Fünftel, also 40.000 €, dem Einkommen zugerechnet. Der darauf anfallende Steuerbetrag wird mit fünf multipliziert, was insgesamt zu einer niedrigeren Steuerlast führt. 3. Steueroptimierung durch ein Photovoltaik-Investment Neben der Fünftelregelung können Sie zusätzlich durch die Investition in eine Photovoltaikanlage von weiteren Steuererleichterungen profitieren. Folgende Vorteile stehen zur Verfügung: - Investitionsabzugsbetrag (IAB): Sie können bis zu 40 % der Investitionssumme für eine Photovoltaikanlage vorab steuerlich geltend machen. Das heißt, bei einer Anlage im Wert von 400.000 € könnten Sie 160.000 € sofort von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. - Sonderabschreibung (Sonder-AfA): In den ersten fünf Jahren nach der Anschaffung können Sie zusätzlich 20 % der Investitionskosten abschreiben. Bei einer Investition von 400.000 € wären das 80.000 €, die Ihre Steuerlast weiter senken. - Normale AfA: Neben der Sonderabschreibung können Sie die Photovoltaikanlage über 20 Jahre mit jeweils 5 % abschreiben, was 20.000 € jährlich entspricht. Durch diese Kombination sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich, und die Steuerlast auf die Abfindung wird weiter gesenkt. 4. Abfindung steuerfrei durch Photovoltaik: Ein Rechenbeispiel Angenommen, Sie erhalten eine Abfindung in Höhe von 200.000 € und investieren einen Teil dieser Summe in eine Photovoltaikanlage im Wert von 400.000 €. Dank der Fünftelregelung und den Abschreibungsmöglichkeiten können Sie Ihre Abfindung nahezu steuerfrei erhalten. - Investitionsabzugsbetrag (IAB): Abzug von 160.000 € von Ihrem zu versteuernden Einkommen. - Sonderabschreibung: In den ersten fünf Jahren zusätzlich 80.000 € abschreibbar. - Normale AfA: 20.000 € jährliche Abschreibung über 20 Jahre. Dank dieser Abschreibungen und der Fünftelregelung reduziert sich Ihre Steuerlast erheblich, sodass Sie nur einen Bruchteil der Steuer auf Ihre Abfindung zahlen müssen. 5. Weitere Vorteile eines Photovoltaik-Investments Ein Photovoltaik-Investment bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch langfristige Erträge durch die Einspeisevergütung. Der erzeugte Solarstrom wird ins Netz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Mit einer Anlage, die jährlich 300.000 kWh Solarstrom erzeugt, können Sie stabile Einnahmen erzielen, die Ihre Investition über Jahrzehnte rentabel machen. Zusätzlich leistet die Investition in Photovoltaik einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes. Sie profitieren also nicht nur finanziell, sondern auch ökologisch. 6. Fazit: Abfindung reduzieren durch Solarenergie-Investment Die Kombination aus Photovoltaik-Investment und Fünftelregelung bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Steuerlast bei einer Abfindung erheblich zu reduzieren. Mit Steuervorteilen wie dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung können Sie Ihre Abfindung fast steuerfrei erhalten und gleichzeitig langfristig von stabilen Erträgen durch Solarstrom profitieren. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie sich von Experten der Sunshine Sales GmbH beraten, wie Sie Ihre Abfindung steueroptimiert in eine Photovoltaikanlage investieren und langfristig finanziell und ökologisch profitieren können. Read the full article
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