#Eigenverwaltung
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Eigenverwaltung in der Insolvenz: Vorteile und Herausforderungen erläutert
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wird die Eigenverwaltung in der Insolvenz für viele Unternehmen ein Rettungsanker. Bei diesem Verfahren bleibt die Kontrolle über das Unternehmen bei der bisherigen Geschäftsführung, während ein Sachverwalter als Aufsichtsperson agiert. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich zu sanieren und die Geschäfte weiterzuführen.
Die Eigenverwaltung schafft einen klaren Vorteil, denn sie nutzt das bestehende Fachwissen der Geschäftsführung, um das Unternehmen durch die Krise zu führen. Anders als bei der gewöhnlichen Insolvenzverwaltung, bei der ein Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt, behält das Unternehmen die Entscheidungsfreiheit. Unternehmen in Eigenverwaltung sind jedoch immer noch an gesetzliche Vorgaben gebunden und müssen sich an einen vorher genehmigten Insolvenzplan halten.
Damit das Unternehmen diese Selbstverwaltung nutzen kann, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Antrag stellen. Der Erfolg hängt maßgeblich von einem gut durchdachten Sanierungskonzept und dessen Umsetzung ab, was sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance zur Neuausrichtung sein kann.
Grundlagen der Eigenverwaltung
Bei der Eigenverwaltung handelt es sich um ein Verfahren, das insbesondere für die Sanierung und Fortführung des Unternehmens in einer finanziellen Krise genutzt wird. Dieser Prozess ermöglicht dem schuldnerischen Unternehmen, operative Kontrolle zu behalten, während es durch die Hürden des Insolvenzverfahrens navigiert.
Definitorische Abgrenzung und Ziele
Die Eigenverwaltung ist ein Instrument des Insolvenzrechts, bei dem kein externer Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Stattdessen leitet die Unternehmensleitung selbst das Verfahren, um die Sanierung und Fortführung des Unternehmens zu erzielen. Unser Hauptziel besteht darin, dass wir durch die Eigenverwaltung die Verfügungsgewalt über unser Vermögen behalten und gleichzeitig Maßnahmen zur Schuldensanierung umsetzen können.
Ein weiterer Vorteil ist der Erhalt wertvoller Geschäftsbeziehungen, da wir weiterhin direkten Kontakt zu unseren Kunden und Lieferanten pflegen können. Wir arbeiten innerhalb eines festgelegten Rahmens, der von der Insolvenzordnung und dem Insolvenzgericht überwacht wird.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Eigenverwaltung sind im § 270 der Insolvenzordnung geregelt. Hier ist festgelegt, dass wir als Schuldner die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen, bevor die vorläufige Eigenverwaltung beginnt. Dieses Verfahren wird durch das Insolvenzgericht gelenkt, das die Einhaltung aller insolvenzrechtlichen Vorschriften sicherstellt.
Wir müssen einen Insolvenzplan vorlegen, der detailliert beschreibt, wie wir unser Unternehmen sanieren möchten. Ohne einen tragfähigen Plan kann das Gericht unseren Antrag ablehnen. Die Eigenverwaltung bietet uns dabei Flexibilität, um auf die spezifischen Anforderungen unserer Unternehmenssituation einzugehen.
Verfahrensablauf im Überblick
Der Ablauf bei der Eigenverwaltung sieht vor, dass wir zunächst einen Insolvenzantrag stellen. Im Anschluss daran können wir unter Umständen direkt in die vorläufige Eigenverwaltung übergehen. Während dieses Stadiums bleibt die Geschäftsleitung in der Regel handlungsfähig und leitet das Unternehmen weiterhin.
Das Insolvenzgericht überwacht den Prozess und ernennt einen Sachverwalter, der unsere Finanzaktionen kontrolliert. Der Erfolg hängt von der Erstellung und Umsetzung eines soliden Insolvenzplans ab. Dies umfasst Maßnahmen zur Schuldenrestrukturierung und die Sicherung der Zahlungsfähigkeit, die unser Unternehmen auf einen nachhaltigen Weg zurückführen sollen.
Akteure im Eigenverwaltungsverfahren
In einem Eigenverwaltungsverfahren spielen mehrere Akteure eine entscheidende Rolle. Der Schuldner und die Geschäftsführung behalten die Kontrolle. Ein Sachwalter überwacht den Prozess und die Gläubiger nehmen an wichtigen Entscheidungen teil. Diese Akteure arbeiten zusammen, um das Unternehmen zu stabilisieren.
Rollen des Schuldners und der Geschäftsführung
Der Schuldner bleibt während der Eigenverwaltung am Steuer des Unternehmens. Unsere Aufgabe ist es, den betrieblichen Alltag weiterzuführen und die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
Die Geschäftsführung muss sich eng an die Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) halten. Sie hat die Verantwortung, die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und einen tragfähigen Sanierungsplan umzusetzen. Vertrauen ist der Schlüssel. Die Geschäftsführung muss transparent agieren und regelmäßige Berichte liefern, um das Vertrauen der Gläubiger zu gewinnen.
Sachwalter: Aufgaben und Kontrolle
Der Sachwalter ist eine unabhängige Instanz, die die Verfahrenstreue sicherstellt. Unsere Verantwortung erstreckt sich auf die Überprüfung der finanziellen Situation und der Handlungen der Geschäftsführung. Der Sachwalter hat kein operatives Mitspracherecht, jedoch eine maßgebliche Aufsichtsfunktion.
Wesentliche Aufgaben des Sachwalters sind die Kontrolle der Finanzlage und die Prüfung der Einhaltung der Insolvenzziele. Dabei ist es wichtig, dass der Sachwalter jederzeit den Überblick behält und die Gläubiger auf dem Laufenden hält. Kommunikation und Stabilität stehen im Mittelpunkt seiner Rolle.
Gläubiger und Gläubigerversammlung
Die Gläubiger spielen eine zentrale Rolle in der Eigenverwaltung. Ihre Interessen werden durch den Gläubigerausschuss vertreten, der regelmäßig überprüft, ob das Verfahren im Sinne aller Gläubiger abläuft. Unsere Rechtstreue zeigt sich an ihrer aktiven Beteiligung und Entscheidungsbefugnis in der Gläubigerversammlung.
Bei dieser Versammlung werden wichtige Fragen, wie der Fortgang der Eigenverwaltung, entschieden. Gläubiger haben die Möglichkeit, Vorschläge zu kontrollieren und abzustimmen. Um erfolgreich zu sein, ist es entscheidend, im Dialog zu bleiben und Entscheidungen zu diskutieren. Vertrauen und Offenheit sind Grundpfeiler, die wir kontinuierlich stärken müssen.
Sanierungskonzept und Insolvenzplan
In diesem Abschnitt befassen wir uns mit der Entwicklung eines Sanierungskonzepts und der Erstellung eines Insolvenzplans. Diese Instrumente sind von entscheidender Bedeutung, um Unternehmen vor der drohenden Insolvenz zu bewahren und eine positive Fortführungsprognose zu erreichen. Professionelle Beratung spielt dabei eine wichtige Rolle, um die Herausforderungen dieser Prozesse effizient zu meistern.
Entwicklung eines Sanierungskonzepts
Ein Sanierungskonzept ist der erste Schritt, um finanzielle Schwierigkeiten zu beheben. Es erfordert eine gründliche Analyse der aktuellen finanziellen Lage und der Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dabei erarbeiten wir Strategien, die auf die wirtschaftlichen Kernprobleme abzielen.
Wir analysieren die Ursachen der finanziellen Krise und fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen, die den größten Einfluss haben. Dabei können Einsparungen, Umstrukturierungen oder die Einführung neuer Geschäftsmodelle in Betracht gezogen werden. Es ist auch wichtig, dass wir die Zustimmung aller beteiligten Parteien einholen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
Bestandteile des Insolvenzplans
Ein Insolvenzplan umfasst alle Maßnahmen, die zur Entschuldung und Sanierung erforderlich sind. Im Zentrum steht die detaillierte Auflistung der geplanten Schritte zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten und zur Erhaltung des Unternehmens. Ein wichtiger Aspekt ist die Einbindung der Gläubiger, da ihre Zustimmung notwendig ist.
Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören die Beschreibung der aktuellen wirtschaftlichen Situation, die geplanten Sanierungsmaßnahmen und eine Prognose der zukünftigen Unternehmensentwicklung. Der Insolvenzplan muss klar und realistisch sein, um die Kanzlei und das Gericht zu überzeugen. Professionelle Beratung hilft uns bei der Erstellung eines umfassenden und wirkungsvollen Plans.
Umsetzung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen
Nach der Entwicklung des Konzepts geht es an die Umsetzung. Hier kommt das Schutzschirmverfahren ins Spiel, das Schutz vor sofortiger Vollstreckung bietet. Es erlaubt uns, die Sanierungsmaßnahmen ohne direkten Druck umzusetzen. Engmaschige Überwachung und Anpassungen sind hierbei entscheidend.
Professionelle Beratung ist hierbei ein Schlüssel, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen effektiv und nachhaltig sind. Regelmäßige Überprüfungen ermöglichen es uns, den Status der Sanierung zu bewerten und notwendige Anpassungen durchzuführen. Das Ziel ist es, eine stabile finanzielle Basis für das Unternehmen zu schaffen und seine Zukunft zu sichern.
Häufig gestellte Fragen
In der Eigenverwaltung während eines Insolvenzverfahrens behält das Unternehmen die Kontrolle über seine Geschäfte. Die Eigenverwaltung bietet Flexibilität, erfordert jedoch strenge Regeln und Verfahren zum Schutz der Rechte aller Beteiligten.
Wie läuft das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ab?
Die Eigenverwaltung beginnt mit einem Antrag auf ein Insolvenzverfahren. Das Unternehmen bleibt unter der Aufsicht eines Sachverwalters eigenständig tätig. Dieser überwacht die Entscheidungen und stellt sicher, dass die Gläubigerrechte gewahrt bleiben.
Welche Dauer hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung typischerweise?
Ein solches Verfahren kann mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern. Die tatsächliche Dauer hängt von der Komplexität des Falls und der Umstrukturierung des Unternehmens ab.
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer im Rahmen der Eigenverwaltung im Insolvenzfall?
Arbeitnehmer behalten ihre vertraglichen Rechte und Pflichten. In der Regel bleiben Arbeitsverträge bestehen. Bei Veränderungen müssen Arbeitnehmer umfassend informiert werden.
Welchen Einfluss hat die Eigenverwaltung auf die Situation der Gläubiger?
Gläubiger haben in der Eigenverwaltung weniger direkten Einfluss auf die Unternehmensführung. Sie profitieren dennoch von einer möglichen Sanierung des Unternehmens, da es die Chancen auf Rückzahlung erhöht.
Unter welchen Umständen dürfen Kündigungen im Zuge des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ausgesprochen werden?
Kündigungen können bei wirtschaftlicher Notwendigkeit erfolgen. Jede Kündigung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Betriebsrat sowie der Sachverwalter müssen einbezogen werden.
Wie sind die Voraussetzungen für die Anmeldung von Forderungen bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung?
Forderungen müssen formell beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Beweise beizulegen. Die Fristen und Verfahren müssen strikt eingehalten werden, um keine Rechte zu verlieren.
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vegansforfuture · 3 months ago
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Der Thüringer Bratwurst-Hersteller "Fleischerei Holzapfel" ist nach 209 Jahren am Ende und schließt Ende August seine Produktion in Oldisleben sowie alle 8 Verkaufsstellen. 👍😎🌱
Weitere Details dazu von Karlsruhe Insider: "Schon im Juni 2023 ging der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht ein. Die Sanierung während des Verfahrens fand in Eigenverwaltung statt. Der Betrieb lief wie gewohnt weiter, auch die Arbeitsplätze wurden erhalten. Die Geschäftsführung erarbeitete mit dem zuständigen Insolvenzverwalter einen Plan, wie es mit dem Traditionsunternehmen weitergehen sollte. Die Strategien klangen vielversprechend und sollten den Wursthersteller wieder auf finanziellen Erfolgskurs bringen.
Doch auch, wenn die Geschäftsführung alles versucht hatte, um das Unternehmen zu retten, konnte sie schlussendlich nichts mehr tun. Die äußeren Gegebenheiten zwangen den Betrieb in die Knie. Die Probleme, mit denen sich die Fleischerei konfrontiert sah, konnten leider nicht behoben werden. Zum einen gab es nicht zu lösende Personalfragen. Aber auch die Kaufzurückhaltung der Kunden habe laut Geschäftsführung zum Aus geführt.
Könnte die ansteigende Zahl von Veganern und Vegetariern dafür verantwortlich sein?
Immer mehr Menschen schließen sich dieser Lebensweise an und verzichten gewollt auf Fleisch und jegliche tierischen Produkte."💚
Fazit: Viele Fleischereien haben bereits Pflanzenfleisch im Sortiment, denn die nötigen Zutaten bekommt man mittlerweile beim Fachgroßhandel. Jeder einigermaßen fähige Metzger kann daraus Würste fertigen, die den bekannten Tierwürsten in nichts nachstehen! Warum also nicht einfach auf die Zukunft setzen, bevor der Insolvenzverwalter anklopft? 😎🌱
Quellen: ➡ LINK 1 ➡ LINK 2 ➡ LINK 3
CHANGE IS COMING! 😊💚
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world-of-news · 4 days ago
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fondsinformation · 22 days ago
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onlinemarktplatz-de · 9 months ago
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Die Witt-Gruppe, ein Unternehmen der Otto-Group, übernimmt Klingel-Marke Wenz
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Die Witt-Gruppe, ein renommiertes Unternehmen der Otto-Group, hat offiziell die Marke Wenz von der insolventen Klingel-Gruppe erworben. Die Transaktion, die die Marke Wenz sowie die zugehörige Domain umfasst, soll Anfang März wirksam werden. Die Zustimmung der Kartellbehörden steht noch aus, während der Gläubigerausschuss bereits einstimmig zugestimmt hat. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Wenz, ein bekannter Online-Shop für Mode, Schmuck, Wohnartikel und Accessoires, war seit 1996 ein Teil der Klingel-Gruppe und zuletzt in Deutschland, Österreich, Belgien und den Niederlanden aktiv. Durch die Übernahme von Wenz stärkt die Witt-Gruppe ihre Positionierung im Segment der über 50-Jährigen und erweitert ihr Portfolio um eine Marke, die als synergetische Ergänzung insbesondere für die Marke Heine im deutschsprachigen Raum und in den Niederlanden gesehen wird. Heine gehört seit Ende 2019 zur Witt-Gruppe und repräsentiert mit seinem Mode- und Living-Sortiment eine wichtige Säule des Multichannel-Unternehmens. Die Witt-Gruppe, mit einem Kundenstamm von 21,9 Millionen weltweit und einem Umsatz von 1,178 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2022/23, zählt zu den führenden textilen Omnichannel-Unternehmen für die Zielgruppe 50plus. Das Unternehmen, das derzeit mit neun Marken in zehn Ländern aktiv ist, hat sich nicht nur als einer der größten Arbeitgeber der Oberpfalz etabliert, sondern wurde auch 2023 zum elften Mal in Folge als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet. Die Übernahme von Wenz durch die Witt-Gruppe folgt auf eine Reihe von Markenverkäufen durch die Klingel-Gruppe, die sich seit Mai 2023 in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung befindet. Mit dem Verkauf von Wenz hat die Klingel-Gruppe nahezu alle ihre bekannten Marken veräußert, was laut Klingel-Geschäftsführer und Sanierungsexperte Marcus Katholing eine optimale Lösung darstellt. Die Witt-Gruppe sieht in der Akquisition von Wenz eine ideale Möglichkeit, ihre Marktposition zu stärken und ihr Angebot für die Zielgruppe 50plus weiter auszubauen. Lesen Sie den ganzen Artikel
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updateaustria · 11 months ago
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pommologie · 4 years ago
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Die Ostertage habe ich bei meinen Eltern verbracht. Sie wohnen noch immer in dem Dorf, in dem ich aufgewachsen bin. Heimerdingen liegt, vom Umland aus erhöht, auf einem Hügel. Vom sogenannten Grünen Tor aus betrachtet, schaut es dort zur Zeit der Apfelernte auch heute noch immer so aus, wie auf dieser idealisierten Darstellung.
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Ich bin im Jahreslauf von Apfelblüte, Apfelreife und Apfelernte aufgewachsen, an dessen Ende dann die Apfelsaftproduktion in der ortseigenen Fruchtsaftfabrik gesetzt war. Dort nahm dann ein anderer Kreislauf des Apfellebens seinen Lauf; der bestand aus einem einzigen, großen gepresst und gesaftet und abgefüllt und in Kisten gesteckt und verkauft Werden, das vom Prinzip zwr ein Werden war und kein Vergehen — aber aus der Sicht des Apfels vermutlich eine Art Jenseits.
Die Fruchtsaftfabrik der Familie Bayer funktionierte in den Anfangsjahren seit 1928 auf dem Lohnmostverfahren, das heißt: Wer ein gewisses Quantum in Kilogramm Äpfeln ablieferte, erhielt dafür im Gegenzug ein gewisses Guthaben an Apfelsaft in Literflaschen, von dem er bis Jahresfrist zehren konnte. Ab dann berechnete ihm «Bayer» eine Art geringen Minuszins' für die weitere Lagerung des Flaschenkontingents, das dann spätestens mit dem Ablauf des dritten Jahres nach der Einlieferung verfiel.
Aber nicht nur die Umbrüche im weltweiten Bankgewerbe — dass «Geld» allein nicht mehr reicher macht, sondern ärmer — lassen sich im Heimerdinger Kosmos studieren. Im Verlauf des dritten Generationenwechsels seit der Gründung, um das Jahr der weltweiten Bankenkrise 2008 herum, wurde das Unternehmen Bayer, der Nukleus meiner kindlichen Apfelwelt, selbst mit in den Strudel gerissen. Am Ende musste die Insolvenz verkündet werden. Für viele Heimerdinger war das ein Schock.
Aber halt auch nicht das Ende. Denn es gibt ja kein Ende mehr, es muss alles immer weitergehen und so hieß das neuartige Auspressverfahren auch «Insolvenz in Eigenverwaltung» und bedeutete im Endeffekt, dass weiter Äpfel angeliefert werden konnten, ausgepresst und auf Flaschen gezogen. Aber, wie der jüngste Bayer, der nun am Hebel steht, in einem Interview zur neuen Lage des Unternehmens erklärte, geht es ja mittlerweile längst nicht mehr um den Apfelsaft aus den Äpfeln, die auf dem oben abgebildeten Etikett des Apfelsaftes noch so appetitlich an den Zweigen hängen wie die Trauben Kanaans, denn «selbstverständlich stellen wir auch in Zukunft Apfelsaft her, und selbstverständlich werden die Heimerdinger ihren Heimerdinger Apfelsaft bekommen. Aber der Fokus wird auf den qualitativ hochwertigen Produkten liegen, bei denen auch eine entsprechende Wertschöpfung möglich ist. Denn der hochwertige Apfelsaft, den ich in einem Tankzug zu anderen Lebensmittelherstellern bringe, die den Saft weiterverarbeiten und unter anderem Namen verkaufen, verkaufe ich allein über den Preis, nicht über die Qualität. Ein Apfelsaft, der qualitativ nicht dem unseren entspricht, erzielt denselben Preis.»
Das tönt paradox. Aber die Welt meiner Kindheit, die auch eine Welt des Apfels war, schaut ja auch beinahe noch genau so aus wie früher und trotzdem gibt es sie nicht mehr.
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Firmeninsolvenz: Wichtige Schritte und Hinweise beachten
In einer Firmeninsolvenz befinden sich viele Unternehmer in einer schwierigen Lage. Der wichtigste Schritt ist die schriftliche Anmeldung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht. Dies ist oft notwendig, wenn ein Unternehmen überschuldet ist oder seine Rechnungen nicht mehr zahlen kann. Der gesamte Prozess ist meist streng formalisiert und erfordert genaue Aufmerksamkeit.
Wenn das Insolvenzverfahren gestartet ist, wird das Vermögen des Unternehmens von einem Insolvenzverwalter überwacht und verwertet. Dies soll sicherstellen, dass alle Gläubiger fair behandelt werden und, wenn möglich, Mittel aus der Insolvenzmasse zurückerhalten. Während einige Geschäftsführer versuchen, eine Insolvenz zu vermeiden, können die finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens dies nötig machen.
Das Insolvenzverfahren verstehen
Wir werfen einen detaillierten Blick auf das Insolvenzverfahren. Wir erklären, was das Insolvenzrecht umfasst, wie der Ablauf aussieht und welche Rollen und Verantwortlichkeiten verschiedene Parteien übernehmen.
Definition und Grundlagen des Insolvenzrechts
Das Insolvenzrecht regelt, wie mit zahlungsunfähigen Unternehmen umgegangen wird. Es bietet einen strukturierten Rahmen zur Verwaltung offener Schulden. Ein Unternehmen, das zahlungsunfähig ist, kann einen Insolvenzantrag stellen. Dieser Schritt hilft uns, die finanzielle Situation zu ordnen.
Das Insolvenzgericht ist der zentrale Ort für die Einleitung des Verfahrens. Es entscheidet über die Eröffnung oder Ablehnung der Insolvenz. Zu den Hauptakteuren zählen der Schuldner, der seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, und die Gläubiger, die berechtigte Ansprüche haben. Das Insolvenzverfahren schafft auch Transparenz für alle Beteiligten.
Ablauf des Insolvenzverfahrens
Der Prozess beginnt mit der Einreichung eines Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht. Das Gericht prüft diesen Antrag und kann das Verfahren eröffnen. Die Eröffnung bedeutet, dass wir den finanziellen Zustand überprüfen und die Insolvenzverwalter ernannt werden.
Der Insolvenzverwalter ist verantwortlich für die Verwaltung und Verteilung der Vermögenswerte. Er stellt sicher, dass Gläubiger ihre Ansprüche anmelden und die Versteigerung von Vermögenswerten überwacht. Abschließend erfolgt die Restschuldbefreiung, bei der übrig gebliebene Schulden nach einigen Jahren erlassen werden können. Dieser Vorgang kann 3 bis 6 Jahre dauern.
Rollen und Verantwortlichkeiten im Verfahren
Das Insolvenzverfahren umfasst verschiedene Akteure, jeder mit klaren Aufgaben. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung der Vermögenswerte und schützt die Interessen der Gläubiger. Er koordiniert die Verwertung des Firmenvermögens und verteilt die Erlöse.
Gläubiger haben das Recht, ihre Forderungen geltend zu machen. Sie erhalten durch das Verfahren eine gerechte Verteilung der verfügbaren Mittel. Das Insolvenzgericht überwacht den gesamten Prozess, um Fairness und Rechtskonformität sicherzustellen. Schuldner können, wenn möglich, mit Gläubigern zusammenarbeiten, um sich neu zu organisieren und eventuell den Geschäftsbetrieb fortzuführen.
Anmeldung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Beim Insolvenzverfahren sind verschiedene Schritte essenziell. Wir beleuchten die Antragsverpflichtung, die Prüfung der Insolvenzfähigkeit sowie die Optionen der Eigenverwaltung und des Regelverfahrens. Zudem erklären wir das Verfahren vor Gericht.
Antragsverpflichtung und -berechtigung
Die Insolvenzordnung schreibt eine Antragspflicht vor, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Juristische Personen sind verpflichtet, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Die Verzögerung kann rechtliche Konsequenzen haben. Sowohl das betroffene Unternehmen als auch seine Gläubiger haben das Recht, einen Antrag zu stellen. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Prüfung der Insolvenzfähigkeit
Die Insolvenzfähigkeit wird durch das Insolvenzgericht geprüft. Hierbei wird festgestellt, ob ein Insolvenzgrund, wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, vorliegt. Die Gerichtskosten sind ebenfalls ein wichtiger Aspekt in dieser Phase. Das Gericht bestimmt, ob das Verfahren eröffnet werden kann. Eine genaue Einschätzung der finanziellen Lage des Unternehmens ist entscheidend, um Missverständnisse und Verzögerungen zu minimieren.
Eigenverwaltung vs. Regelverfahren
Bei der Firmeninsolvenz gibt es zwei Hauptmöglichkeiten: die Eigenverwaltung und das Regelverfahren. In der Eigenverwaltung bleibt das Management des Unternehmens größtenteils in der Hand des bisherigen Managements, während ein Sachverwalter unterstützend tätig ist. Das Regelverfahren hingegen wird von einem Insolvenzverwalter geleitet, der die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt. Die Wahl zwischen diesen Verfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensstruktur und den bestehenden Verbindlichkeiten.
Das eröffnende Gerichtsverfahren
Das Verfahren zur Verfahrenseröffnung beginnt mit der schriftlichen Antragstellung beim zuständigen Gericht. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der alle Sanierungsmöglichkeiten prüft. Das Gericht entscheidet dann, ob der Antrag aufgrund von Masseunzulänglichkeit abgelehnt wird oder ob das Verfahren eröffnet werden kann. Die genaue Kenntnis des gerichtlichen Ablaufs und die ordnungsgemäße Vorbereitung sind entscheidend für den Erfolg des Verfahrens.
Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Bei der Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse geht es darum, die finanziellen Werte eines Unternehmens zu sichern und bestmöglich zu nutzen. Ziel ist es, die Ansprüche der Gläubiger zu erfüllen und das Unternehmen durch einen strukturierten Prozess zu stabilisieren oder abzuwickeln.
Sicherung der Vermögenswerte
In erster Linie müssen wir als Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte sicherstellen, die zur Insolvenzmasse gehören. Dazu zählen sowohl Sach- als auch Geldwerte. Unsere Aufgabe ist es, diese vor einer möglichen Insolvenzverschleppung zu schützen. Dabei prüfen wir regelmäßig die Unterlagen des Unternehmens und führen Gespräche mit beteiligten Parteien, um sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte unzulässig entfernt werden.
Liquidation von Unternehmensvermögen
Im Rahmen der Liquidation müssen wir die Vermögenswerte bewerten und anschließend veräußern. Häufig werden Maschinen, Grundstücke oder andere Unternehmenswerte öffentlich versteigert. Der erzielte Erlös fließt in die Insolvenzmasse ein und wird an die Gläubiger verteilt. Dabei achten wir darauf, den höchsten möglichen Wert zu erzielen, um den Gläubigeransprüchen gerecht zu werden und Verluste zu minimieren.
Insolvenzplan und Restrukturierung
Ein weiterer wichtiger Aspekt kann die Erstellung eines Insolvenzplans sein, der eine Restrukturierung des Unternehmens vorsieht. In Abstimmung mit der Gläubigerversammlung suchen wir nach Möglichkeiten, das Unternehmen zu sanieren. Mögliche Maßnahmen umfassen etwa die Anpassung der Geschäftsstrategie oder die Reduzierung von Kostenstrukturen. Ziel ist es, das Unternehmen langfristig auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen und eine erneute Insolvenz zu vermeiden.
Abschluss des Insolvenzverfahrens
Im Abschluss eines Firmeninsolvenzverfahrens geht es um die Verteilung der verbleibenden Vermögenswerte an die Gläubiger, mögliche Optionen für das Unternehmen nach Verfahren, sowie die Chancen auf Restschuldbefreiung durch die Wohlverhaltensphase. Diese Schritte sind entscheidend für die finanzielle Zukunft des Unternehmens oder des Unternehmers.
Gläubigerbefriedigung und Verteilung
Zum Ende des Verfahrens steht die Gläubigerbefriedigung im Vordergrund. Alle verfügbaren Vermögenswerte des insolventen Unternehmens werden verwertet. Danach erfolgt eine Verteilung der erzielten Einnahmen. Der Insolvenzverwalter erstellt eine Schlussrechnung, die dem Gericht vorgelegt wird. Ein wichtiger Teil ist der Gläubigerausschuss, der zur Überwachung des Prozesses beitragen kann.
Die Gläubiger bekommen in einer bestimmten Quote ihr Geld zurück, abhängig davon, wie viel Vermögen vorhanden ist. Dabei werden auch die Verfahrenskosten berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden in der Reihenfolge der Rangordnung gemäß der Insolvenzordnung ausgeglichen. Unser Ziel ist es, dabei so viele Gläubiger wie möglich zu befriedigen.
Optionen nach Verfahrensabschluss
Nach Abschluss des Verfahrens stehen dem Unternehmer verschiedene Optionen offen, die wir genau prüfen müssen. Selbst wenn das Unternehmen formell nicht mehr existiert, können bestimmte Unternehmensstrukturen restrukturiert werden. In einigen Fällen ist ein Neuanfang möglich, je nach Bewertung der vorliegenden finanziellen Situation und den restlichen Verpflichtungen.
Einige wählen den Weg in die Selbstständigkeit in einem anderen Bereich oder nehmen die Möglichkeit wahr, in einer beratenden Funktion tätig zu sein. Wichtig ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um weitere Fallstricke zu vermeiden, und dies sollte durch eine fundierte rechtliche Beratung unterstützt werden.
Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensphase
Die Restschuldbefreiung bietet eine Chance, sich von verbleibenden Schulden zu lösen. Sie ist jedoch an die Einhaltung der Wohlverhaltensphase gebunden. Während dieser Zeit, die in der Regel sechs Jahre beträgt, muss der Schuldner einige Pflichten und Regeln befolgen, wie etwa die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Treuhänder.
Wichtig ist, dass während der Wohlverhaltensphase nicht erneut Verbindlichkeiten entstehen, die den Prozess beeinträchtigen könnten. Wenn wir alle Bedingungen erfüllen, können die noch bestehenden Schulden erlassen werden. Diese Phase ist entscheidend, um die finanzielle Unabhängigkeit wiederzuerlangen und langfristig finanziell gesichert zu sein.
Häufig gestellte Fragen
In diesem Abschnitt klären wir zentrale Fragen rund um den Ablauf und die Konsequenzen einer Firmeninsolvenz. Dabei betrachten wir die notwendigen Schritte zur Anmeldung, den Verfahrensablauf und die Auswirkungen auf Unternehmer und Gläubiger.
Welche Schritte müssen zur Anmeldung einer Firmeninsolvenz unternommen werden?
Um eine Firmeninsolvenz anzumelden, müssen wir zunächst einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Hierbei hängt das Amtsgericht vom Sitz des Unternehmens ab. Weitere Details gibt es in diesem Artikel auf Creditreform.
Wie ist der genaue Ablauf eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen?
Das Insolvenzverfahren beginnt mit der Anmeldung, gefolgt vom Eröffnungsverfahren, dem eigentlichen Insolvenzverfahren und dem Abschluss. Diese Phasen sind entscheidend für den weiteren Verlauf. Eine umfassende Erklärung dazu findet sich bei der Schuldnerberatung.
In welcher Reihenfolge werden die Gläubiger im Insolvenzverfahren befriedigt?
Die Gläubiger werden nach einer gesetzlich festgelegten Rangfolge befriedigt. Zunächst erhalten gesicherte Gläubiger Zahlungen, gefolgt von ungesicherten Gläubigern. Diese Strukturierung ist wichtig, um den Verfahrensablauf transparent zu gestalten.
Welche Auswirkungen hat eine Firmeninsolvenz auf das Privatvermögen des Unternehmers?
Die Auswirkungen auf das Privatvermögen können je nach Unternehmensform unterschiedlich ausfallen. Bei einer GmbH ist das Privatvermögen in der Regel geschützt, doch es gibt Ausnahmen, die wir beachten müssen. Der Schutz hängt von persönlichen Bürgschaften und Haftungen ab.
Was geschieht nach Abschluss des Firmeninsolvenzverfahrens mit dem Unternehmen?
Nach Abschluss des Verfahrens kann das Unternehmen entweder saniert oder aufgelöst werden. Die Zukunft des Unternehmens hängt vom erzielten Ergebnis des Insolvenzplans ab. In einigen Fällen besteht eine Möglichkeit zur Fortführung, falls die Sanierung erfolgreich ist.
Wie lange dauert in der Regel das Insolvenzverfahren bei einer GmbH?
Ein Insolvenzverfahren bei einer GmbH kann unterschiedlich lange dauern. Häufig erstreckt sich der Zeitraum über mehrere Monate bis zu einem Jahr, je nach Komplexität und Umfang der zu klärenden Forderungen. Die Dauer variiert auch, abhängig von Gerichtsbeschlüssen und Gläubigervereinbarungen.
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stpublius · 7 years ago
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Insolvenz in Eigenverwaltung
Ihr Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlichen Schieflage? Schließen oder Verschmelzen im Cross-Border-Merger Verfahren sind keine Optionen für Sie? Sie möchten Ihr Unternehmen erfolgreich zügig sanieren? – Sprechen Sie die Experten von St. Publius an!
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world-of-news · 3 months ago
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starug-restrukturierung · 4 years ago
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StaRUG: So gelingt die finanzwirtschaftliche Restrukturierung – neuer Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
16. Februar 2021
Neues Sanierungsrecht
Präventive Restrukturierung
Restrukturierungsplan
Restrukturierungsverfahren
Sanierungsvergleich
Saninsfog
Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz
Starug
– Unternehmensrettung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger – Unternehmer kann aus einer Vielzahl an Sanierungsoptionen wählen – www.starug-saninsfog.de: Was Unternehmer über das neue Sanierungsgesetz (SanInsFoG) wissen müssen.
Düsseldorf, Frankfurt, München, 15. Februar 2020
Restrukturierungen sollen weiter vereinfacht werden. Dazu können seit Anfang 2021 Unternehmer mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) einen neuen Rechtsrahmen nutzen. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger zu, lassen sich finanzwirtschaftliche Sanierungen leichter umsetzen. Bisher scheiterten außergerichtliche Sanierungen häufig an dem Widerspruch einzelner Gläubiger. Mit dem StaRUG sollen Unternehmer motiviert werden, die Sanierung frühestmöglich zu starten und so eine Insolvenz zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nur drohend zahlungsunfähig ist.
Zentrales Element: Der Restrukturierungsplan
Der Rechtsrahmen schließt die Lücke zwischen einer auf die Zustimmung aller Gläubiger angewiesenen außergerichtlichen Sanierung einerseits und der Sanierung in der Eigenverwaltung andererseits. Zentrales Element ist der Restrukturierungsplan. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen die drohende Zahlungsunfähigkeit beseitigen. Welche Maßnahmen getroffen werden, ist dem Unternehmen freigestellt. Neben den Krisenursachen und der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Schuldners enthält der Plan die ausgearbeiteten bzw. schon umgesetzten Maßnahmen, die betroffenen Gläubiger, die Regelung über die Verbindlichkeiten des Unternehmens, die Wiederherstellung der Renditefähigkeit sowie eine Vergleichsrechnung. Sie soll aufzeigen, dass die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als in anderen Sanierungsverfahren.
Der Abstimmungsprozess über den Restrukturierungsplan ist die eigentliche Neuerung und lehnt sich an das Insolvenzplanverfahren an. Die in die Plansanierung einbezogenen Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt, die ihre unterschiedliche Rechtsstellung widerspiegeln (bspw. nachrangige Gläubiger/ nicht nachrangige Gläubiger). Der Sanierungsplan gilt als angenommen, wenn innerhalb einer jeden Gruppe mindestens 75 Prozent der Forderungssumme zustimmen. Darüber hinaus muss die Mehrheit der Gruppen zustimmen.
Sanierungsoptionen des StaRUG: Sanierungsmoderation und Restrukturierungsverfahren
Das StaRUG stellt krisenbehafteten Unternehmen – deren Geschäftsmodelle im Kern gesund sind – zwei Optionen zur Verfügung: die Sanierungsmoderation und das Restrukturierungsverfahren. Der Sanierungsmoderator vermittelt zwischen Schuldner und seinen Gläubigern, um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufzulösen. Dazu hat er zunächst drei Monate Zeit, die auf Antrag nochmals um drei Monate verlängert werden können. Herrscht bei allen betroffenen Gläubigern Einigkeit über die Maßnahmen, dann kann das Gericht diesen Sanierungsvergleich bestätigen. Damit werden die getroffenen Regelungen unanfechtbar.
Sträuben sich Gläubiger gegen die Regelungen, dann können die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens unter Einbindung eines Gerichtes genutzt werden. Diese umfassen: 1.) Die Durchführung eines gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens (gerichtliche Planabstimmung) 2.) Die gerichtliche Vorprüfung von Fragen, die für die Bestätigung des Restrukturierungsplans erforderlich sind 3.) Die gerichtliche Anordnung von Regelungen zur Einschränkung von Maßnahmen der individuellen Rechtsdurchsetzung, wie eine Vollstreckungssperre oder eine Verwertungssperre (Stabilisierung) 4.) Die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans (Planbestätigung)
Der Restrukturierungsbeauftragte
Nutzt der Schuldner die oben genannten Instrumente, bestellt das Gericht zudem einen Restrukturierungsbeauftragten. Aber auch, wenn die Rechte von Verbrauchern oder mittleren, kleinen oder Kleinstunternehmen berührt werden, die Anspruchserfüllung der Gläubiger überwacht werden soll oder Maßnahmen gegen Gläubiger getroffen werden. Der Restrukturierungsbeauftragte kann zudem auf Wunsch des Unternehmens oder der Gläubiger hinzugezogen werden, um die Interessen der betroffenen Gläubiger angemessen zu berücksichtigen.
Frühzeitige Sanierung
Das neue Sanierungsverfahren bildet einen weiteren Baustein des Sanierungsbaukastens. Das Verfahren ist vor allem für Fälle sinnvoll, die bisher an einer außergerichtlichen Sanierung gescheitert sind. Allerdings darf in Arbeitnehmerrechte und Pensionsverpflichtungen nicht eingegriffen werden. Außerdem muss das Unternehmen für mindestens zwölf Monate durchfinanziert sein. Unternehmen müssen also frühzeitig selbst aktiv werden und die Verhandlungen mit ihren Gläubigern beginnen. Denn der Rahmen steht nur Unternehmen zur Verfügung, die erst drohend zahlungsunfähig sind. Die drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten fristgemäß zu erfüllen, aktuell aber alles rechtzeitig bezahlt. Mit dem Gesetz soll ebenso Unternehmen geholfen werden, die aufgrund der Covid-19 Pandemie unverschuldet ins Straucheln geraten sind, aber über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen. Viele Unternehmen haben die staatlichen Kredite in Anspruch genommen und sich damit hoch verschuldet. Damit laufen sie in die Gefahr einer Überschuldung und das ist ein Grund für einen Insolvenzantrag.
Frühwarnsystem installieren
Um die Krise frühzeitig zu erkennen, müssen Unternehmen nun ein Warnsystem installieren. Laut Gesetz müssen Geschäftsleiter Entwicklungen überwachen, die zur Bestandsgefährdung des Unternehmens führen können. Die konkrete Reichweite dieser Pflicht ist von der Größe, Branche, Struktur und auch der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abhängig. Als Warninstrumente haben sich die rollierende Unternehmensplanung und insbesondere die Liquiditätsplanung etabliert.
Fazit: was bringt das StaRUG?
Mit dem StaRUG, dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz, können Firmenlenker auf ein weiteres Instrument zur Sanierung von Unternehmen zugreifen. Es schließt die Lücke zwischen einer außergerichtlichen Sanierung, bei der alle Gläubiger mitwirken müssen, und der Sanierung in der Eigenverwaltung. Je nach wirtschaftlicher Ausgangslage kann der Unternehmer aus verschiedenen Verfahren wählen. Voraussetzung für die nachhaltige Sanierung: Das Unternehmen muss frühzeitig und gut vorbereitet mit den Maßnahmen beginnen. Ein erfahrener Sanierungsberater kann bei der Auswahl der richtigen Option unterstützen.
Das neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz bietet umfangreiche Vorteile:
– Sanierungsmaßnahmen können auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden – Maßnahmen der Zwangsvollstreckung können untersagt oder einstweilig eingestellt werden (Vollstreckungssperre) – Rechte an Gegenständen des beweglichen Vermögens, die als Aus- oder Absonderungsrechte geltend gemacht werden könnten, dürfen nicht umgesetzt werden (Verwertungssperre)
Hintergrund: Das SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts), das Anfang 2021 in Kraft trat, soll die Folgen der COVID-19-Pandemie eindämmen. Das StaRUG ist ein Bestandteil des SanInsFoG. Mit dem StaRUG wurde darüber hinaus die europäische Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.biz-tv.net/fs-starug-god-01
Ihre Ansprechpartner bei FalkenSteg: Falkensteg GmbH Wolfram Lenzen Partner Telefon: +49 211 54 76 63 18 Adresse: Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Internet: http://www.biz-tv.net/fs-starug-wl-god-01/
FalkenSteg berät Entscheider aus europäischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie internationalen Beteiligungsgesellschaften in Sondersituationen. Mit dem auf Sondersituationen ausgerichteten Beratungsansatz steht der Beratungsspezialist für anerkannte Umsetzungskompetenz, operative Exzellenz und enge partnerschaftliche Beziehungen auf Augenhöhe. FalkenSteg begleitet Kunden bei ihrem Turnaround beginnend von Finanzierungsprojekten, Immobilienmanagement über Unternehmenstransaktion bis hin zur außergerichtlichen Sanierung oder Restrukturierung im Rahmen von Insolvenzverfahren. Das FalkenSteg-Team besteht aus 35 Experten für Corporate Finance, Restrukturierung und Real Estate. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.falkensteg.com
Kontakt Falkensteg GmbH Markus Haase Cecilienstraße 54-55 40474 Düsseldorf +49 171 331 60 15 [email protected] http://www.biz-tv.net/fs-god-01
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videogod888 · 4 years ago
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StaRUG: So gelingt die finanzwirtschaftliche Restrukturierung - neuer Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
- Unternehmensrettung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger - Unternehmer kann aus einer Vielzahl an Sanierungsoptionen wählen - www.starug-saninsfog.de: Was Unternehmer über das neue Sanierungsgesetz (SanInsFoG) wissen müssen.
Logo FalkenSteg: StaRUG - finanzwirtschaftliche Restrukturierung mit neuem Sanierungsrecht
Düsseldorf, Frankfurt, München, 15. Februar 2020 Restrukturierungen sollen weiter vereinfacht werden. Dazu können seit Anfang 2021 Unternehmer mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) einen neuen Rechtsrahmen nutzen. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger zu, lassen sich finanzwirtschaftliche Sanierungen leichter umsetzen. Bisher scheiterten außergerichtliche Sanierungen häufig an dem Widerspruch einzelner Gläubiger. Mit dem StaRUG sollen Unternehmer motiviert werden, die Sanierung frühestmöglich zu starten und so eine Insolvenz zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nur drohend zahlungsunfähig ist. Zentrales Element: Der Restrukturierungsplan Der Rechtsrahmen schließt die Lücke zwischen einer auf die Zustimmung aller Gläubiger angewiesenen außergerichtlichen Sanierung einerseits und der Sanierung in der Eigenverwaltung andererseits. Zentrales Element ist der Restrukturierungsplan. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen die drohende Zahlungsunfähigkeit beseitigen. Welche Maßnahmen getroffen werden, ist dem Unternehmen freigestellt. Neben den Krisenursachen und der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Schuldners enthält der Plan die ausgearbeiteten bzw. schon umgesetzten Maßnahmen, die betroffenen Gläubiger, die Regelung über die Verbindlichkeiten des Unternehmens, die Wiederherstellung der Renditefähigkeit sowie eine Vergleichsrechnung. Sie soll aufzeigen, dass die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als in anderen Sanierungsverfahren. Der Abstimmungsprozess über den Restrukturierungsplan ist die eigentliche Neuerung und lehnt sich an das Insolvenzplanverfahren an. Die in die Plansanierung einbezogenen Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt, die ihre unterschiedliche Rechtsstellung widerspiegeln (bspw. nachrangige Gläubiger/ nicht nachrangige Gläubiger). Der Sanierungsplan gilt als angenommen, wenn innerhalb einer jeden Gruppe mindestens 75 Prozent der Forderungssumme zustimmen. Darüber hinaus muss die Mehrheit der Gruppen zustimmen. Sanierungsoptionen des StaRUG: Sanierungsmoderation und Restrukturierungsverfahren Das StaRUG stellt krisenbehafteten Unternehmen - deren Geschäftsmodelle im Kern gesund sind - zwei Optionen zur Verfügung: die Sanierungsmoderation und das Restrukturierungsverfahren. Der Sanierungsmoderator vermittelt zwischen Schuldner und seinen Gläubigern, um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufzulösen. Dazu hat er zunächst drei Monate Zeit, die auf Antrag nochmals um drei Monate verlängert werden können. Herrscht bei allen betroffenen Gläubigern Einigkeit über die Maßnahmen, dann kann das Gericht diesen Sanierungsvergleich bestätigen. Damit werden die getroffenen Regelungen unanfechtbar. Sträuben sich Gläubiger gegen die Regelungen, dann können die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens unter Einbindung eines Gerichtes genutzt werden. Diese umfassen: 1.) Die Durchführung eines gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens (gerichtliche Planabstimmung) 2.) Die gerichtliche Vorprüfung von Fragen, die für die Bestätigung des Restrukturierungsplans erforderlich sind 3.) Die gerichtliche Anordnung von Regelungen zur Einschränkung von Maßnahmen der individuellen Rechtsdurchsetzung, wie eine Vollstreckungssperre oder eine Verwertungssperre (Stabilisierung) 4.) Die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans (Planbestätigung) Der Restrukturierungsbeauftragte Nutzt der Schuldner die oben genannten Instrumente, bestellt das Gericht zudem einen Restrukturierungsbeauftragten. Aber auch, wenn die Rechte von Verbrauchern oder mittleren, kleinen oder Kleinstunternehmen berührt werden, die Anspruchserfüllung der Gläubiger überwacht werden soll oder Maßnahmen gegen Gläubiger getroffen werden. Der Restrukturierungsbeauftragte kann zudem auf Wunsch des Unternehmens oder der Gläubiger hinzugezogen werden, um die Interessen der betroffenen Gläubiger angemessen zu berücksichtigen. Frühzeitige Sanierung Das neue Sanierungsverfahren bildet einen weiteren Baustein des Sanierungsbaukastens. Das Verfahren ist vor allem für Fälle sinnvoll, die bisher an einer außergerichtlichen Sanierung gescheitert sind. Allerdings darf in Arbeitnehmerrechte und Pensionsverpflichtungen nicht eingegriffen werden. Außerdem muss das Unternehmen für mindestens zwölf Monate durchfinanziert sein. Unternehmen müssen also frühzeitig selbst aktiv werden und die Verhandlungen mit ihren Gläubigern beginnen. Denn der Rahmen steht nur Unternehmen zur Verfügung, die erst drohend zahlungsunfähig sind. Die drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten fristgemäß zu erfüllen, aktuell aber alles rechtzeitig bezahlt. Mit dem Gesetz soll ebenso Unternehmen geholfen werden, die aufgrund der Covid-19 Pandemie unverschuldet ins Straucheln geraten sind, aber über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen. Viele Unternehmen haben die staatlichen Kredite in Anspruch genommen und sich damit hoch verschuldet. Damit laufen sie in die Gefahr einer Überschuldung und das ist ein Grund für einen Insolvenzantrag. Frühwarnsystem installieren Um die Krise frühzeitig zu erkennen, müssen Unternehmen nun ein Warnsystem installieren. Laut Gesetz müssen Geschäftsleiter Entwicklungen überwachen, die zur Bestandsgefährdung des Unternehmens führen können. Die konkrete Reichweite dieser Pflicht ist von der Größe, Branche, Struktur und auch der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abhängig. Als Warninstrumente haben sich die rollierende Unternehmensplanung und insbesondere die Liquiditätsplanung etabliert. Fazit: was bringt das StaRUG? Mit dem StaRUG, dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz, können Firmenlenker auf ein weiteres Instrument zur Sanierung von Unternehmen zugreifen. Es schließt die Lücke zwischen einer außergerichtlichen Sanierung, bei der alle Gläubiger mitwirken müssen, und der Sanierung in der Eigenverwaltung. Je nach wirtschaftlicher Ausgangslage kann der Unternehmer aus verschiedenen Verfahren wählen. Voraussetzung für die nachhaltige Sanierung: Das Unternehmen muss frühzeitig und gut vorbereitet mit den Maßnahmen beginnen. Ein erfahrener Sanierungsberater kann bei der Auswahl der richtigen Option unterstützen. Das neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz bietet umfangreiche Vorteile: - Sanierungsmaßnahmen können auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden - Maßnahmen der Zwangsvollstreckung können untersagt oder einstweilig eingestellt werden (Vollstreckungssperre) - Rechte an Gegenständen des beweglichen Vermögens, die als Aus- oder Absonderungsrechte geltend gemacht werden könnten, dürfen nicht umgesetzt werden (Verwertungssperre) Hintergrund: Das SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts), das Anfang 2021 in Kraft trat, soll die Folgen der COVID-19-Pandemie eindämmen. Das StaRUG ist ein Bestandteil des SanInsFoG. Mit dem StaRUG wurde darüber hinaus die europäische Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.biz-tv.net/fs-starug-god-01. Ihre Ansprechpartner bei FalkenSteg: Falkensteg GmbH Wolfram Lenzen Partner Telefon: +49 211 54 76 63 18 Adresse: Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Internet: http://www.biz-tv.net/fs-starug-wl-god-01/ posted by HR-Gateway
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korrektheiten · 4 years ago
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Deutsche Modekette Adler wegen Covid-Maßnahmen insolvent
Unzensuriert:Die deutsche Modekette Adler ist zahlungsunfähig und musste Insolvenz anmelden. Das Unternehmen, das unter anderem auch 24 Filialen in Österreich unterhält, hat am 10. Jänner 2020 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Aschaffenburg in Bayern eingebracht. Nach dem Antrag soll das Modeunternehmen in sogenannter „Eigenverwaltung“ nach einem Insolvenzplan finanziell saniert werden. Der Beitrag Deutsche Modekette Adler wegen Covid-Maßnahmen insolvent erschien zuerst auf Unzensuriert - Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich. http://dlvr.it/RqKtTp
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tpentzek · 5 years ago
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Offizielle Bestätigung – Hamburger VW-Partner in Schieflage: Wichert vor Insolvenz in Eigenverwaltung http://rviv.ly/Eu9Hkt
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world-of-news · 4 months ago
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