#Datenschutzkonzept
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nuttyblizzardflower · 3 months ago
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Rechtsanwälte: IT-Recht München und in der Nähe im Stadtbranchenbuch München 13 Einträge
Inhaltverzeichnis
Frankfurt am Main: IT und Datenschutz
Wissenschaftliche Mitarbeiter w/m/d IT-Recht Datenschutzrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen: Unsere Rechtsanwälte für IT-, IP- und Internetrecht sind für Sie da
Sammeln Sie kostenlos Bewertungen Ihrer Kunden zu Ihrem Unternehmen mit ShopVote. Selbstverständlich haften wir als Rechtsanwälte im Rahmen unserer anwaltlichen Sorgfaltspflichten für die Inhalte unserer Rechtstexte wie auch für sonstige vertraglich geschuldete Beratungsleistungen. Mit diesem elektronischen Textkonfigurator können Sie für jede vorgegebene Verarbeitungstätigkeit einen entsprechenden Eintrag erstellen.
Frankfurt am Main: IT und Datenschutz
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Von einem „juristischen Mitarbeiter“ (dies stellt jeweils keinerlei geschützte Berufsbezeichnung dar) oder gar von einem bloßen Service-Mitarbeiter. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schnell und unbürokratisch eine Ersteinschätzung – unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Die gemeinsam mit Wonderlink konzipierte DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung bietet hier Abhilfe. Auf einer eigenen Zwischenseite können Unternehmer alle relevanten Links bündeln und gleichzeitig die erforderlichen Rechtstexte für ihre Social-Media-Profile einbinden. Solche - an das jeweilige Landesrecht angepasste - Texte stellen wir Ihnen gerne bereit.
Wissenschaftliche Mitarbeiter w/m/d IT-Recht Datenschutzrecht
Ob Pflegeverträge oder Beratungsvereinbarungen – wir sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für IT- und Internetrecht bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand.
Unternehmen, die in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, haben einen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Analytisches Denken, eigenverantwortliches Arbeiten und Zuverlässigkeit sind ebenso wichtig wie die Fähigkeit, komplexe Inhalte klar kommunizieren zu können.
Das „autonome“ Fahren bildet den Schulterschluss zum Verkehrsrecht.
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Dabei setzen wir auf rechtssichere, individuelle und wirtschaftliche Lösungen. Datenschutz und Datensicherheit gewinnen in Zeiten unbegrenzter Datenerfassungsmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen, ob Datenschutzkonzepte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und entwickeln neue und pragmatische Ansätze. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Internetrecht, wenn Sie Rechtssicherheit für Ihr Business wünschen. Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrechte oder Vertragsregelungen dienen mithin nicht nur Ihrer wirtschaftlichen Zukunft im Internet, sondern stehen auch für das Vertrauen in einen fairen Wettbewerb. In unserer Kanzlei bei Baden-Baden erhalten Sie die nötige fachübergreifende Unterstützung.
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Der Gedanke hinter dem Verbraucherrecht ist, dass Verbraucher häufig nicht die Möglichkeit haben, ihre Wahl in Ruhe zu überdenken und Kaufentscheidungen ohne die Möglichkeit einer echten Inaugenscheinnahme getätigt werden. Das Internetrecht, das auch als Onlinerecht bezeichnet wird, ist ein sehr vielschichtiges Feld, das sich aus einer Schnittmenge unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt. Allen voran sind dabei neben dem Zivilrecht das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Namens- und Markenrecht, das Medien- und Rundfunkrecht sowie Datenschutz und Telekommunikationsrecht zu nennen. Die Planung eines IT-Outsourcings sollte unbedingt auch die Nachteile, wie die jederzeitige Abhängigkeit des Outsourcinggebers vom Dienstleister  erkennen und kontrollieren können.
Unser Fachanwalt für IT-Recht verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet und berät Sie in allen IT-nahen Rechtsfragen rund um Ihr Business. Im Mittelpunkt steht dabei die Gestaltung und Prüfung von Software-Verträgen, wie insbesondere Softwareentwicklungsverträgen, Webdesignverträgen, IT-Mietverträgen sowie Wartungs- und Supportverträgen in deutscher und englischer Sprache. Für Ihren Internetauftritt erstellen wir im Internetrecht neben dem Impressum die erforderlichen Rechtstexte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen. Im Datenschutzrecht prüfen wir Ihren Internetauftritt und entwerfen für Sie sämtliche erforderlichen Materialien wie beispielsweise Datenschutzerklärungen und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen.
Rechtsanwälte https://kanzlei-kraemer.com/rechtsanwalt-fachanwalt-im-it-recht/fachanwalt-it-recht/ für Datenschutzrecht helfen Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Moderne Berater mit Blick auf Effizienz und Effektivität, und zwar vollkommen unkompliziert. Als mutmaßlichen Hintergrund der Hacker-Attacke vermutet man, dass westliche Wirtschaftsgeheimnisse ausgespäht werden sollten. Es wurde zwar ein Sicherheitsupdate angeboten, allerdings sorgte dies nicht flächendeckend für eine Lösung.
Tipps und Hinweise finden Sie in unserem Artikel "Den passenden Fachanwaltslehrgang finden". Gerne unterstütze ich Sie dabei, die rechtlichen Vorgaben der Digitalisierung und des Tagesgeschäfts problemlos miteinander zu vereinbaren. Aber auch bei Privatpersonen ist die Nutzung des Internets aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Demzufolge werden sie regelmäßig mit rechtlich relevanten Begleitumständen konfrontiert, bei denen eine anwaltliche Beratung helfen kann.
Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht. Im Anwaltsberuf ist weiterhin die Erfahrung entscheidend, also wie lange ein Rechtsanwalt bereits als solcher aktiv ist und in welchem Lebensalter er sich befindet. Ein Rechtsanwalt kann sich aber auch an die Bestimmungen im bürgerlichen Recht halten, wenn im Vorfeld keinerlei Vereinbarungen zu den Gebühren getroffen wurden. Dafür sind allerdings seit 2006 außergerichtliche Beratungen gänzlich über eine Gebührenvereinbahrungen abzurechnen. Im Informationstechnologierecht (IT-Recht) hat der Anwalt 50 Fälle aus den in § 14k (siehe oben) genannten Bereichen zu bearbeiten. Die Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14k Nr. 1 und 2 sowie auf einen weiteren Bereich des § 14k beziehen.
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Mein Name ist Dr. Oliver Daum und ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht aus Kiel mit bundesweitem Tätigkeitsbereich. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Preise ist es wichtig, laufende Kosten zu minimieren. Daher haben wir für unsere Mandanten einen hohen Rabatt beim Payment-Dienstleister Nexi Checkout ausgehandelt.
Sind weitere unautorisierte Verwendungen des Namens zu befürchten, kann aufgrund des Namensrechts auf Unterlassung geklagt werden. Es ist daher ratsam, die bestehenden AGB turnusmäßig zu überprüfen und anzupassen, um Abmahnungen und fehlerhafte Klauseln zu vermeiden. Von einer Nutzung fremder AGB ist dringend abzuraten, da diese in der Regel auf die individuelle Situation des Verwenders zugeschnitten sind und deshalb nicht zwingend  auch für das eigene Unternehmen gelten. Aus Sicht des Unternehmers bestehen weitreichende Aufklärungspflichten über das Widerrufsrecht gegenüber den Verbrauchern.
Das IT-Recht alleine ist jedoch bereits so umfangreich, dass es nahezu ausgeschlossen ist, neben dem IT-Recht noch andere nicht naheliegende Rechtsgebiete zu bearbeiten. Ein Fachanwalt darf übrigens in Deutschland nur maximal drei Fachanwaltstitel besitzen. Fragen Sie ihn nach seinen bisherigen Erfahrungen in dem Sie betreffenden Rechtsfall.
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b2bcybersecurity · 6 months ago
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KMU: Managed Security Services und Schulungen
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Cyberattacken richten sich nicht nur gegen große Unternehmen, auch KMUs sind davon sehr oft betroffen. Häufig fehlen gerade dort Ressourcen und Kompetenzen für IT-Sicherheit. Die Lösung sind Managed Security Services. IT-Sicherheit steht als Damoklesschwert über IT-Verantwortlichen. Warum liegt auf der Hand. Die starke Vernetzung durch IT in allen Unternehmensbereichen bietet zahlreiche neue Angriffsflächen. Ransomware und Schadsoftware befeuern die Herausforderung. Jeder kennt jemanden, der betroffen ist. Und es sind nicht länger nur die großen Firmen. Die Gefahr ist allgegenwärtig und es ist keine Frage ob man angegriffen sein wird, sondern wann. Speziell für den Mittelstand, der nicht über die Ressourcen großer Unternehmen verfügt, stellt die Implementierung kostenintensiver Sicherheitsmaßnahmen und deren fortlaufend aktive Sicherheitsmanagement eine große Herausforderung dar. Dabei haben KMU dieselben Anforderungen und sind meist noch anfälliger. KMU können Sicherheitsleistungen angepasst zukaufen IT-Sicherheit für den digitalen Arbeitsplatz darf kein K.O.sten-Krtierium sein und muss auch mit eingeschränkten Ressourcen funktionieren. Daher hat Adlon ein Paket gestaltet, das auf den Mittelstand ausgelegt ist. Im Zentrum stehen - Sicherheit für Endgeräte - Sicherheit für die Kommunikation und Information rund um Office 365 - Sicherheit durch sensibilisierte Mitarbeiter Klein und Mittelständische Unternehmen (KMU) können Leistungen bei Adlon zukaufen, wenn sie selbst keine Ressourcen und Kompetenzen für IT-Sicherheit haben. Mindestvoraussetzung sind Business Premium Lizenzen von Microsoft für die Technologie. Mit dem Paket decken KMU ihre Mindestanforderungen an Cybersicherheit ab. Und das ressourcenschonend und hohem Know-how. Das Security-Paket besteht im Kern aus zwei Modulen: - Managed Security d.h. fortlaufender Betrieb der Endgeräte- und Office 365 Sicherheit. - Grundlagenschulung IT-Sicherheit für alle Mitarbeiter. Managed Security für KMUs Mit gemanagten Security-Services bietet Adlon professionelle Unterstützung für den fortlaufenden Schutz am digitalen Arbeitsplatz an. Basierend auf den Microsoft Technologien Defender for Endpoint und Office 365 (Schutz von Mails und Zusammenarbeit) werden zwei wichtige Einfallstore gesichert. Mit Prävention, Reaktion & Weiterentwicklung der Endgeräte und Office 365 Umgebung. - Konfiguration und Grundsicherung nach Adlon Best Practices - Monitoring der Endgeräte und der Kommunikation - Identifikation von Schwachstellen und Ansätze zur Optimierung der Sicherheit - Umsetzung präventiver Maßnahmen mit den technischen Möglichkeiten von Microsoft Defender for - Endpoint und Office365 - Angriffsversuche werden rund um die Uhr unterbunden - Kontinuierliche Weiterentwicklung der IT-Sicherheit Grundlagenschulung IT-Sicherheit für KMUs Die menschliche Firewall ist neben der Technik noch immer der wichtigste Schutz vor Cyber-Attacken. Daher stellt Adlon im Rahmen des Mittelstandpakets seinen Kunden eine Grundlagenschulung bereit. - Bewährtes Schulungskonzept für KMU - Ausgelegt auf Wissensarbeiter und Non-Desk-Arbeiter - Zeit- und Ressourcenschonend gestaltet - Nachhaltig mit Interaktionen, in Präsenz - Intensive Kleingruppen zur individuellen Sensibilisierung Wie funktioniert der Service für KMU? Das Paket für IT Sicherheit KMU basiert auf einer monatlichen Base Fee und Kosten pro User/Monat. Nach einer kurzen Ramp-up-Phase mit Einrichtung/Onboarding startet die Vertragslaufzeit für das kontinuierliche Management. Die Leistungen werden dokumentiert und mittel Bericht transparent gemacht. Unternehmen, die eine grundlegende Basis für ein Sicherheits- und Datenschutzkonzept anstreben, können zusätzlich eine Risikoanalyse mit Adlon erstellen. Somit werden die Anforderungen an Transparenz zu Schutzbedarf mit bewährten Methoden und individueller Behandlung begegnet.   Über Adlon Intelligent Solutions Adlon erhöht die Produktivität, Flexibilität und Innovationskraft seiner Kunden durch maßgeschneiderte IT‐Lösungen. So entstehen Wettbewerbsvorteile, die Unternehmen brauchen, um in schnellen, datengetriebenen Märkten noch besser wirtschaften und nachhaltig wachsen zu können. Adlon unterstützt seine Kunden, globale Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen, bei der digitalen Transformation. Mit Beratung, Umsetzung und Betrieb in den Geschäftsbereichen Digital Workplace und Defence Intelligence. Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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howtowatchitaliantvshowsvpn · 7 months ago
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can using a vpn get you in trouble
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Risiken bei der Nutzung von VPN
Beim Thema VPN (Virtual Private Network) gibt es verschiedene Risiken, die Nutzer beachten sollten. Obwohl VPNs häufig zur Sicherung der Online-Privatsphäre und Anonymität verwendet werden, können sie auch einige potenzielle Risiken mit sich bringen.
Eine der Gefahren bei der Nutzung von VPNs ist die mangelnde Transparenz hinsichtlich der Anbieter. Nicht alle VPN-Dienste sind vertrauenswürdig und könnten die Internetaktivitäten ihrer Nutzer möglicherweise aufzeichnen oder weiterverkaufen. Es ist wichtig, einen zuverlässigen Anbieter zu wählen, der eine klare Datenschutzrichtlinie hat und keine Protokolle über die Online-Aktivitäten der Nutzer führt.
Ein weiteres Risiko ist die Möglichkeit von DNS-Leaks, bei denen die tatsächliche IP-Adresse eines Nutzers trotz aktiver VPN-Verbindung sichtbar wird. Dies kann die Anonymität des Nutzers gefährden und seine Identität preisgeben. Es ist daher ratsam, regelmäßig Tests durchzuführen, um sicherzustellen, dass kein DNS-Leak auftritt.
Zudem können einige Regierungen die Verwendung von VPNs einschränken oder verbieten. In einigen Ländern ist der Einsatz von VPN-Diensten illegal und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Nutzer sollten sich daher über die Gesetze und Vorschriften in ihrem Land informieren, bevor sie VPNs nutzen.
Insgesamt bietet die Verwendung eines VPNs viele Vorteile, aber es ist wichtig, sich auch der damit verbundenen Risiken bewusst zu sein und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit und Privatsphäre im Internet zu gewährleisten.
Rechtliche Konsequenzen von VPN-Nutzung
Die Nutzung eines VPNs (Virtual Private Network) kann zahlreiche Vorteile bieten, wie erhöhte Sicherheit und Anonymität beim Surfen im Internet. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass die Verwendung eines VPNs auch zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.
In einigen Ländern ist die Verwendung eines VPNs vollkommen legal und wird sogar von Regierungen, Unternehmen und Privatpersonen zur Sicherung ihrer Online-Aktivitäten eingesetzt. Es gibt jedoch auch Länder, in denen die Verwendung eines VPNs eingeschränkt oder sogar verboten ist. Es ist daher ratsam, sich vor der Nutzung eines VPNs über die rechtlichen Bestimmungen in dem jeweiligen Land zu informieren.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Nutzung eines VPNs nicht bedeutet, dass man anonym im Internet unterwegs ist. Die Anbieter von VPN-Diensten können unter Umständen Protokolle über die Online-Aktivitäten ihrer Nutzer führen und diese gegebenenfalls an Behörden weitergeben. Es ist daher wichtig, sich für einen vertrauenswürdigen VPN-Anbieter zu entscheiden, der strenge Datenschutzrichtlinien einhält.
Im Falle von illegalen Handlungen über ein VPN, wie beispielsweise Urheberrechtsverletzungen oder Cyberangriffe, kann die Nutzung eines VPNs zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es ist wichtig, die Nutzungsbedingungen des VPN-Anbieters zu beachten und das VPN verantwortungsbewusst und gesetzeskonform zu nutzen.
Insgesamt kann die Nutzung eines VPNs sowohl Vorteile als auch rechtliche Risiken mit sich bringen. Daher ist es empfehlenswert, sich vor der Nutzung eines VPNs über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und das VPN verantwortungsbewusst einzusetzen.
Verantwortung bei VPN-Anwendung
VPN (Virtual Private Network) wird von vielen Internetnutzern zur Gewährleistung von Sicherheit und Privatsphäre verwendet. Doch während die Vorteile der Verwendung eines VPNs bekannt sind, ist es auch wichtig, die Verantwortung zu berücksichtigen, die mit seiner Anwendung einhergeht.
Eine der Hauptverantwortlichkeiten bei der Nutzung eines VPNs ist die sorgfältige Auswahl des Anbieters. Es ist entscheidend, einen vertrauenswürdigen Anbieter mit einem klaren Datenschutzkonzept zu wählen, um sicherzustellen, dass die persönlichen Daten und die Online-Aktivitäten der Nutzer geschützt sind.
Des Weiteren ist es wichtig, verantwortungsbewusst mit einem VPN umzugehen, indem man es nicht für illegale Aktivitäten nutzt. Obwohl ein VPN die Anonymität im Internet erhöht, darf es nicht als Werkzeug für kriminelle Handlungen missbraucht werden. Die rechtmäßige Nutzung eines VPNs ist daher von großer Bedeutung.
Zusätzlich dazu sollten Nutzer sicherstellen, dass sie die Sicherheitseinstellungen ihres VPN-Clients korrekt konfigurieren, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren. Ein regelmäßiges Update der Software und die Verwendung starker Passwörter tragen ebenfalls dazu bei, die Sicherheit beim Einsatz eines VPNs zu gewährleisten.
Insgesamt liegt die Verantwortung bei der VPN-Anwendung sowohl beim Anbieter als auch beim Nutzer. Indem beide Parteien verantwortungsbewusst handeln und die Sicherheitsaspekte im Auge behalten, kann die Nutzung eines VPNs effektiv dazu beitragen, die Online-Privatsphäre zu schützen und eine sichere Internetverbindung zu gewährleisten.
VPN und illegale Aktivitäten
Ein Virtual Private Network (VPN) wird häufig zur Sicherung der Internetverbindung und zur Anonymisierung der Online-Aktivitäten genutzt. Es gibt jedoch Fälle, in denen VPNs auch für illegale Aktivitäten missbraucht werden.
Einige Personen verwenden VPNs, um illegale Aktivitäten wie das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte, das Umgehen geografischer Einschränkungen für Streaming-Dienste oder das Hacken von sensiblen Daten durchzuführen. Die Anonymität, die ein VPN bietet, kann es schwerer machen, diese Aktivitäten zu verfolgen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzung eines VPNs für illegale Aktivitäten gesetzeswidrig ist und ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unternehmen, die VPN-Dienste anbieten, arbeiten mit den Behörden zusammen, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken und zu stoppen.
Es ist ratsam, ein VPN nur für legale und legitime Zwecke zu verwenden, wie den Schutz Ihrer Privatsphäre beim Surfen im Internet, den Zugriff auf geo-blockierte Inhalte oder den Schutz Ihrer Daten in unsicheren Netzwerken.
Insgesamt kann ein VPN ein nützliches Tool sein, um Ihre Online-Sicherheit und Privatsphäre zu stärken, solange es verantwortungsbewusst und im Einklang mit den Gesetzen genutzt wird. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen, sicherzustellen, dass sein Verhalten im Internet legal und ethisch korrekt ist.
Sicherheit und VPN-Einsatz
In der heutigen digitalen Welt ist die Sicherheit im Internet von größter Bedeutung. Immer mehr Menschen verwenden Virtual Private Networks (VPN) als Mittel, um ihre Online-Aktivitäten zu schützen. VPNs sind verschlüsselte Verbindungen, die es Benutzern ermöglichen, sicher im Internet zu surfen, ohne dass Dritte ihre Aktivitäten ausspionieren können.
Es gibt viele Gründe, warum der Einsatz eines VPNs für die Sicherheit im Internet so wichtig ist. Durch die Verschlüsselung des Datenverkehrs können Benutzer sicher sein, dass ihre persönlichen Informationen und sensiblen Daten nicht in die falschen Hände geraten. Dies ist besonders wichtig, wenn man öffentliche WLAN-Netzwerke verwendet, in denen Hacker leicht auf persönliche Daten zugreifen können.
Darüber hinaus ermöglicht ein VPN Benutzern auch den Zugriff auf geo-blockierte Inhalte, indem es ihre IP-Adresse maskiert und es ihnen so ermöglicht, auf Inhalte zuzugreifen, die normalerweise in ihrem Land nicht verfügbar sind. Dies macht VPNs nicht nur zu einem Werkzeug zur Sicherung der Daten, sondern auch zu einem Mittel, um die Online-Erfahrung zu verbessern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle VPN-Anbieter gleich sind. Bevor man sich für ein VPN entscheidet, sollte man sicherstellen, dass der Anbieter einem hohen Sicherheitsstandard entspricht und keine Protokolle über die Internetaktivitäten seiner Benutzer führt. Durch die Auswahl eines zuverlässigen VPN-Anbieters können Benutzer sicher im Internet surfen und gleichzeitig ihre Privatsphäre schützen.
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travetagebuch · 6 years ago
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Datenschutz als Beratungsansatz
Das #Geschäft eines #Versicherungsmakler beruht auf drei elementare Säulen: Der #Beratung, #Risikoanalyse und #Vermittlung von #Versicherungen. Mit zunehmender #Digitalisierung kommt die Beratung gesetzlicher #Haftungen und #Risiken dazu.
Das Geschäft eines Versicherungsmakler beruht auf drei elementare Säulen: Der Beratung, Risikoanalyse und Vermittlung von Versicherungen. Mit zunehmender Digitalisierung kommt die Beratung gesetzlicher Haftungen und Risiken dazu – sowie die eigene Haftung der Makler und Vermittler durch die DSGVO.
  Was für manche ein Problem darstellt, sehen andere als Chance.
Gefahren für Firmen und Kunden
  Au…
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aktionfsa-blog-blog · 6 years ago
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ARD Mittagsmagazin mit Schwerpunkt Videoüberwachung
Ein Jahr Überwachungs-Bahnhof Berlin Südkreuz
In zwei Tagen endet das Projekt der Deutschen Bahn, des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei am Bahnhof Südkreuz. Ein Jahr lang wurde dort mit Freiwilligen die Erkennung und Verfolgung durch eine Software zur Gesichtserkennung erprobt. Das ist eine Videoüberwachung der Stufe 3 nach der normalen Beobachtung und der Speicherung, die durch die Verfolgung auch ein Bewegungsprofil der Menschen errechnen und abspeichern kann.
Aktion Freiheit statt Angst hat zum Start des Projekts und im letzten November mit Aktionen vor Ort auf die Gefahren für unsere Privatsphäre und unsere Grundrechte hingewiesen. Im Frühjahr haben wir den Projektträgern einen umfangreichen Fragen- und Forderungskatalog zugestellt aber nach 4 Monaten nur eine ungenügende Antwort darauf erhalten.
Anlässlich des Ende des Projekts wird sich das Mittagsmagazin der ARD am Dienstag um 13h mit dem Thema Videoüberwachung beschäftigen, Zusammen mit Vertretern von Digitale Freiheit und Endstation haben wir in der Sendung unseren Standpunkt zu diesem Thema vertreten. Hier eine Sammlung unserer Argumente:
Argumente gegen Videoüberwachung
Inhalt und Ziele des Projekts am Bahnhof Südkreuz sind immer noch so unklar wie vor einem Jahr
Das Projekt wird aus öffentlichen Geldern finanziert. Das erfordert Transparenz aber selbst das Datenschutzkonzept bleibt geheim. Wir haben uns selbst kundig machen müssen, wir haben die Kameras gezählt und 120 Kameras auf einem Bahnhof katalogisiert. Keine Maus bleibt unentdeckt auf dem Bahnhof Südkreuz! Wir haben einen Fragen- und Forderungskatalog zu dem Überwachungsprojekt entwickelt. Wir haben auf den Fragenkatalog nur sehr wenige und völlig unzureichende Antworten bekommen!
Ein Ziel des Projekts ist die Gesichtserkennung mittels biometrischer Fotos
Es besteht die Gefahr, dass dafür nach dem "Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises" vom April 2017 auf unser aller biometrischen Fotos zugegriffen werden soll, die wir zur Erstellung unserer Personalausweise/Pässe abgeben mussten. 2003 bei der Einführung der biometrischen Fotos für Personaldokumente hatte man uns versprochen, dass es keine zentrale Speicherung dieser Daten und keine andere Nutzung als die Herstellung der Ausweise geben wird. Der Missbrauch und Diebstahl von biometrischen Daten in einer zentralen Datenbank ist nur eine Frage der Zeit. Die Gefahr durch Cyberkriminalität ist hoch aktuell. Wer soll konkret bei einem möglichen Wirkbetrieb auf die Daten noch zugreifen dürfen? Sollen das auch die Mitarbeiter der privaten DB-Security sein? Ein Vermischung staatlicher Aufgaben und Hilfsdienste durch private Unternehmen ist nicht hinnehmbar!
Videoüberwachung ist nutzlos
Ein Reihe von älteren Studien zu Auswirkungen von Videoüberwachung auf die Kriminalitätsrate bestätigen, dass Vidoüberwachung nichts nützt. Aktuell ist die Studie von Prof Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen über Auswirkungen von Videoüberwachung auf die Kriminalitätsrate in 7 Städten in NRW. Das Ergebnis auch dieser Studie ist: die Kriminalitätsrate verändert sich nicht durch die Erweiterung der Videoüberwachung. In London ist das bereits erkannt worden, Kameras werden wieder ausgebaut, weil die vielen Aufnahmen nicht mehr gesichtet werden können. Eine Kamera beobachtet und speichert und schaut zu! Aber sie verhindert nichts, sie kommt nicht zur Hilfe, auch weil niemand mehr dahinter am Bildschirm sitzt. Das kurzsichtige Ziel der Behörden ist Personalabbau und angebliche Einsparungen!
Kosten-Nutzen Rechnung
Videoüberwachung ist teuer Es entsteht stets ein großer technischer Aufwand durch die Anschaffung, Installation, Wartung und den Betrieb der Anlagen, wie Backup u.ä. Bei software-gestützten Systemen (das sind inzwischen alle) sind ständig Updates einzupflegen und die Funktion zu testen. Besser für die wirkliche Sicherheit der Menschen wäre ausgebildetes Personal vor Ort. WIR fordern mehr menschliches und gut ausgebildetes Personal!
Folgen von Videoüberwachung
Die Folge von Beobachtung ist eine Verhaltensänderung der Menschen. Ständige Beobachtung verunsichert und führt zu Verhaltensänderung, die im ersten Stadium zu Anpassung führt. Eine weitere Steigerung der Überwachung kann zu aggressivem Verhalten und schließlich zu Rebellion führen. Es ist ein Unterschied ob Menschen Menschen anschauen oder wenn Kameras auf Menschen gerichtet sind. Der Redner von Digitale Freiheit wies auch das Argument "Ich habe ja nichts zu verbergen" entschieden zurück. Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die allein auf Grund der Menschenwürde (Art. 1 GG) zu schützen ist.
Falsch-Identifikation - False positives
Jeder Algorithmus macht Fehler. Falsch Identifizierte (False positives) müssen dann ihre Unschuld beweisen. Dies ist eine Umkehrung der grundrechtlich geschützten Unschuldsvermutung. Der frühere Innenminister De Maiziere nannte im Herbst 2017 eine Erkennungsrate von 70% beim Südkreuz Piloten einen Erfolg. In einem realen Szenarion würde dies am Bahnhof Südkreuz täglich zu Hunderten falsch Erkannten führen. In Großbritannien sollten im Herbst 2017 bei Fußballspielen Hooligans durch "intelligente" Gesichterkennung identifiziert werden. Die Versuche waren mit Fehlerraten von 92 und 98% behaftet. Ein Versuch im Mainzer Hauptbahnhof wurde vor 10 Jahren wegen Erkenungsraten unter 50% abgebrochen. Schon einfache "Gegenmaßnahmen" wie eine Sonnenbrille, ein angeklebter Bart, eine Kapuze oder ein Schal senken die Erkennungsrate auf Null. Im Gegensatz zu dem riesigen finanziellen Aufwand für die System können bereits kleine Aufwände mit geringen Kosten zu 100%-igem „unerkannt bleiben“ führen. Das Argument „mehr Sicherheit“ wird zu einem inhaltsleeren Versprechen!
Was bleibt?
Kameras sind passiv. Kameras hemmen die Zivilcourage von Menschen, die ein Verbrechen mitansehen, da sie davon ausgehen, dass "das ja gesehen wird und Hilfe kommen wird". Kameras verhindern keine Straftaten! Also sollen wir Grundrechtseinschränkungen nur wegen einer angeblich besseren Aufklärung hinnehmen? Wir sagen NEIN!
Grundrechtseingriffe durch Videoüberwachung
Wir kennen 3 Stufen von Videoüberwachung: Beobachtung, Aufzeichnung, Verfolgung Der Grundrechtseingriff wird mit jeder Stufe stärker. Ob ein Grundrechtseingriff geduldet werden muss, wird an Hand der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die Verfolgung über mehrere Kameras ermöglicht, dass Bewegungsprofile erstellt werden können. Sobald man eine Stufe akzeptiert, wird man gedrängt auch pauschal alle künftig möglichen Überwachungstechnologien zu legalisieren. Der deutsche Anwaltsverein stellt dazu fest: „Das Vorhandensein einer Vielzahl von Video­überwachungsanlagen führt zu einem diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens. Dieses stellt bereits einen Eingriff in grundrechtliche Belange dar.“ Genau eine solche Formulierung stammt aus verschiedenen Urteilen der Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (VDS), zum Lauschangriff und zur Onlinedurchsuchung. Es wäre zu erwarten, dass das BVerfG dies auch für die Videoüberwachung so sieht, denn die Überwachungsgesamtrechnung hatte nach Ansicht der Richter bereits beim Urteil zur VDS die zulässige Obergrenze erreicht. Auch die Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffs nur zur angeblich "leichteren" Aufklärung ist fraglich. Die Gesichtserkennung hebt die Anonymität der Menschen in der Öffentlichkeit auf. Spätestens an dieser Stelle wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für jeden Beobachteten verletzt, Art. 2 GG Das Persönlichkeitsrecht, in diesem Fall das Recht am eigenen Bild wird in jedem Fall verletzt. (Allerdings kein Grundrecht) Die Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG, wird durch eine mögliche Identifikation der Teilnehmer ebenfalls verletzt. Den Menschen wird die Möglichkeit genommen sich unbeobachtet zu bewegen, Recht auf Freizügigkeit, Art. 11 GG
Der Link zum ARD Mittagsmagazin https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/index.html
Mehr zum Überwachungs-Projekt Südkreuz bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.htm und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6104-20170801-buergerfahndung-suedkreuz.htm und der Fragen- und Forderungskatalog https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6470-20180507-fragen-und-forderungskatalog-zum-pilotprojekt-suedkreuz.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6572-20180729-ard-mittagsmagazin-mit-schwerpunkt-videoueberwachung.htm
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magicsoftware · 7 years ago
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EU-DSGVO: Datenschutz ist kein Produkt, sondern ein Prozess!
Die Datenschutzgrundverordnung ist in aller Munde. Und doch hat sich laut einer aktuellen Umfrage des Digitalverbandes BITKOM jedes dritte Unternehmen noch nicht mit der Umsetzung der EU-DSGVO beschäftigt. Nur 13% der Unternehmen haben erste Maßnahmen ergriffen oder realisiert. Als größter Hemmschuh bei der Umsetzung haben sich die Rechtsunsicherheit und der unklare Umsetzungsaufwand gezeigt*.
Das hört sich beunruhigend an, bleiben nur noch wenige Monate Zeit bis zum Inkrafttreten. Grund genug, bei einem Experten nachzufragen. Genau das haben wir getan und Rüdiger Gropp, Datenschutzbeauftragter der IT-Consulting und Unternehmensberatung PRO-ICON, zu einem Gespräch eingeladen.
Rüdiger Gropp, IT-Consulting & Unternehmensberatung PRO-ICON
Herr Gropp, über die EU-DSGVO wird viel geschrieben und diskutiert. Wann wird es denn ernst?Für alle europäischen Unternehmen gilt ab 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Diese neue Verordnung hat Anwendungsvorrang vor jedem nationalen Gesetz. Das bedeutet, dass sie auch das bisherige deutsche Bundesdatenschutzgesetz ablöst.
Welche persönlichen Erfahrungen haben Sie bisher in Unternehmen gemacht? Große Unternehmen und Konzerne sind in vielen Fällen bereits aktiv. Mittelständler noch nicht! Langsam drängt die Zeit und es ist wirklich wichtig, dass sich jetzt jedes Unternehmen unabhängig von der Größe - Start Up, Kleinbetrieb oder Mittelstand - konkret mit den Inhalten der DSGVO auseinandersetzt. Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch die organisatorische und technische Umsetzung eine entscheidende Rolle.
Viele Unternehmer fürchten die Komplexität. Sie sehen einen enormen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand. Sehen Sie auch Vorteile der DSGVO? Ja, auf jeden Fall. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Nachbarn existieren bei uns bereits seit den 70er Jahren gesetzliche Datenschutzregelungen. Allerdings wurde das Thema bisher häufig nicht ausreichend ernst genommen. Auch breitangelegte Hackerangriffe führten in Deutschland noch nicht zu einem radikalen Umdenken in Sachen Datenschutz. Durch die DSGVO sind Unternehmen jetzt gezwungen, sich intensiv mit der Datensicherheit im eigenen Unternehmen und mit den Risiken im Umgang mit Daten auseinanderzusetzen. Konkret bedeutet das, den Schutzbedarf in ihrer IT-Landschaft zu eruieren, Daten zu sichten und abzusichern. Auch wenn es in der DSGVO um personenbezogene Daten geht, wird die Verordnung dazu führen, dass Unternehmen insgesamt ihre eigenen Datenschutz- und IT-Sicherheitsprozesse analysieren, angehen und anpassen.
Das höchste Gut der meisten deutschen Unternehmen ist WISSEN und damit einhergehend ihre DATEN. Diese gilt es im eigenen Interesse bestmöglich zu schützen. Kommen wir zu den DSGVO Inhalten. Eine Aussage, auf die man häufig stößt, ist das „Recht auf Vergessen werden“. Was bedeutet das genau für Unternehmen?
Die EU-DSGVO stellt neue Anforderungen im Hinblick auf die Dokumentation von Geschäfts- und IT-Prozessen, die Durchführung von Risikobewertungen und besonders auch Löschpflichten für personenbezogene Daten, wenn ein Betroffener dies z.B. vom Unternehmen fordert. Bei Verstößen gegen die EU-DSGVO werden Strafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 20. Mio. fällig.
Jedes Unternehmen muss sich also die Frage stellen, ob es dieses „Recht auf Vergessen werden“ in der Praxis gewährleisten kann, also das Löschen von Daten? Ja genau. Nach Artikel 17 der DSGVO müssen nicht mehr erforderliche oder von betroffenen Personen widerrufene personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden können. Das heißt, jedes Unternehmen muss in der Lage sein, diese Daten unlesbar zu machen (zu anonymisieren), deren Codierung oder Verknüpfung zu löschen, oder den Datenträger zu zerstören bzw. mithilfe einer Löschsoftware die Daten vernichten.
Gibt es ein Standardvorgehen für Unternehmen, wie sich die DSGVO umsetzen lässt? Nein, leider nicht. Datenschutz ist kein standardisiertes Produkt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Im Schulterschluss von Rechtsabteilung und IT sollte jedes Unternehmen sein eigenes Datenschutzmanagement betreiben und ein Datenschutzkonzept bzw. eine Datenschutzrichtlinie erstellen. Organisation und Prozesse, Anforderungen und IT-Gegebenheiten sind sehr individuell. 
Ähnlich wie beim Qualitätsmanagement und dem Einhalten von ISO-Richtlinien sind Unternehmen auch nach dem Stichtag angehalten, passende IT-Tools einzusetzen, organisatorische Maßnahmen zu treffen und ihre Datenschutz- und IT-Sicherheitsprozesse kontinuierlich zu verbessern und weiterentwickeln.
Was empfehlen Sie Unternehmen, die bis heute noch nichts oder nur wenig unternommen haben? Im ersten Schritt gilt es, die derzeitigen Datenschutzmaßnahmen im eigenen Unternehmen zu sichten. Wo steht das Unternehmen jetzt und was ist wann zu tun, um den zukünftigen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ich empfehle, die einzelnen DSGVO Inhalte anhand einer strukturierten Checkliste zu überprüfen. Eine Risiko-Analyse kann helfen, potenzielle Risiken und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen. Ressourcen müssen im Hinblick auf Mitarbeiter und Budgets geplant werden. Das neue Datenschutzgesetz sieht umfassende Rechenschafts- und Dokumentationspflichten vor; diese müssen zukünftig gewährleisten werden.
Im nächsten Schritt gilt es, die technologischen Gegebenheiten im Unternehmen zu analysieren. Es muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen aus der DSGVO auch technisch umsetzbar sind. Die Magic Integrationslösung xpi kann dabei helfen.
Herr Gropp, wir danken Ihnen für das informative Gespräch.
In unserem zweiten Beitrag sehen wir uns in Kürze die technologischen Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze genauer an.
Haben Sie Fragen?
Wir stehen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei Fragen rund um Checkliste und Leitlinien, Prozesse zur Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA), Vorlagen der dazugehörigen Risikobewertung, Verarbeitungsverzeichnisse und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ab 2018.
Kontakt: Rüdiger Gropp, PRO-ICON  Kontakt: Monika Bielmeier, Magic Software   Link: Magic End-to-End Integration Link: IT-Consulting & Unternehmensberatung PRO-ICON
*Quelle: Bitkom
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hokobim · 8 years ago
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Fußfessel für Gefährder: Bundesrat hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die geplanten Fußfesseln
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Bundesrat hat grundsätzlich keine Bedenken gegen geplante Fußfessel für Gefährder
Der Bundesrat hat am 10. März 2017 zur Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes Stellung genommen. Sie dient unter anderem der Einführung der elektronischen Fußfessel zur Überwachung für Gefährder, mit der die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche zieht. Der Bundesrat äußert insoweit lediglich finanzielle Bedenken. Es sei damit zu rechnen, dass das Überwachen dieser Maßnahme nicht durch das BKA erfolgen kann, sondern der jeweiligen Landespolizei obliegt. Die hierdurch entstehenden Kosten solle der Bund tragen. Überprüfung des Datenschutzkonzepts Kritisch sehen die Länder das neue „horizontal wirkende Datenschutzkonzept“ des Gesetzentwurfes. Der daraus resultierende Umfang bei der Kennzeichnungspflicht personenbezogener Daten könnte die Länder bei der Sachbearbeitungen vor schwerwiegende Probleme stellen. Sie bitten um Prüfung, ob das Datenschutzkonzept tatsächlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Darüber hinaus fürchtet der Bundesrat Informationsdefizite, sollte der Gesetzentwurf die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten von Kontakt- und Begleitpersonen der Gefährder nicht zulassen. Auch diesem Aspekt solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal nachgegangen werden. Modernisierung der IT-Systeme Die Neustrukturierung des BKA-Gesetzes hat insbesondere zum Ziel, das Bundeskriminalamt über eine moderne IT-Architektur zukunftsgerichtet aufzustellen und den polizeilichen Informationsfluss zu verbessern. Dafür soll das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt. Mehr Grundrechtsschutz im BKA-Gesetz Außerdem setzt der Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2016 um. Damals hatten die Karlsruher Richter das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, da die Befugnisse zur Terrorabwehr zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingriffen. Die Neuregelungen stärken nun den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den der Berufsgeheimnisträgern und unterliegen strengeren Anforderungen an Transparenz. Gestärkt wurde insbesondere auch der individuelle Rechts- und der Datenschutz. Weiteres Verfahren Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf bereits am 17. Februar 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss. *** Herausgeber: Deutscher Bundesrat Click to Post
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