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#Blastozystentransfer
wunschkinder · 6 years
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Häufiger eineiige Zwillinge nach Blastozystentransfer?
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© clidealer.com Bei Kinderwunschbehandlungen sind Mehrlinge häufiger als bei normal entstandenen Schwangerschaften. Durch die Hormongaben entstehen mehr Eizellen und bei einer künstlichen Befruchtung werden oft auch zwei Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt. Das führt jedoch zu mehreiigen Zwillingen. Sind eineiige Zwillinge auch häufiger?
Null bis dreizehn Prozent eineeiige Zwillinge nach Blastozystentransfer
Die zu diesem Thema gefunden Studien wiesen hinsichtlich der Mehrlingsschwangerschaften sehr unterschiedliche Ergebnisse auf. Von null bis 13% eineiige Mehrlinge war alles dabei. Verglichen mit den Ergebnissen nach Tag 2-3 Transfer erhöhte sich die Zahl bei Blastozystentransfers auf mehr als das Doppelte. Auch das Alter der Mutter scheint einen Einfluss zu haben, bei jüngeren Frauen traten auch eineiige Mehrlinge häufiger auf. Lesen Sie den ganzen Artikel
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Künstliche Befruchtung im Ausland auch steuerlich absetzbar
In verschiedenen Urteilen der letzten Jahre wurden auch Behandlungen wegen unerfüllten Kinderwunschs gerichtlich als steuerlich absetzbar beurteilt. So ist die künstliche Befruchtung bereits seit Jahren von der Steuer absetzbar, aber auch lesbische Paare und andere Paare, die auf Spenderspermien angewiesen sind, können die Kosten einer Behandlung steuerlich geltend machen. Umstritten sind jedoch weiterhin Kosten, die durch eine Behandlung im Ausland entstehen. Zumindest, wenn nicht klar ist, ob die in Deutschland gültigen Gesetze auch beachtet werden. Das Embryonenschutzgesetz hat schon einige Jahre auf dem Buckel und ist im Wesentlichen unverändert seit 1990 gültig. Kein Wunder, dass es auf viele Neuerungen der Therapien nicht vorbereitet ist und nachweislich gegen europäisches Recht verstößt. Da das Embryonenschutzgesetz keine Antworten auf die Fragen gibt, die durch neue Behandlungsmethoden entstehen, versucht man durch Interpretationen des Gesetzes, diese Defizite zu umgehen. Stichwort "Deutschere Mittelweg", der in einem Anfang dieses Jahres erschienen Artikel ausführlich erläutert wurde. Die Kostenträger und Finanzämter sehen diese Auslegung aus nachvollziehbaren Gründen weniger locker. Denn wenn sich Paare im Ausland behandeln lassen, muss man davon ausgehen, dass den dort arbeitenden Ärzten, das Embyonenschutzgesetz herzlich schnuppe ist, wenngleich die Annahme, die Schwangerschaftsraten seien im Ausland deswegen höher, unrichtig ist. Es sei denn, es wird eine Eizellenspende durchgeführt. Bundesfinanzhof sieht keinen Verstoß gegen Embryonenschutz Im vorliegenden Urteil des Bundesfinanzhofs handelt es sich um eine Behandlung in Österreich und hier ging es um die Blastozystenkultur über 5 Tage, eine Methode, die auch in Deutschland (Deutscher Mittelweg") angewendet werden darf. In dem ausführlicheren Text zum Urteil (Rechtslupe) findet man eine ziemliche Verwirrung der Begrifflichkeiten. Anhaltend wird "Eizelle" und "Embryo" gleichgesetzt nd das macht es natürlich ein wenig komplexer, als es notwendig wäre. Das Finanzgericht Baden-Württemberg Interpretierte das Embryonenschutzgesetz so, dass nicht mehr als drei Eizellen befruchtet werden dürfen, was jedoch eine fast schon böswillige Fehlinterpretation darstellt. Es kostete die Anwälte des Klägers offenbar ziemliche Mühe, diese Problematik ausreichend darzulegen. Das oberste Finanzgericht verstand dann endlich, dass  "die Dreierregel gilt zwar für den Transfer von Embryonen, nicht aber für die davorliegende Entnahme und Befruchtungsversuche von Eizellen, also ein früheres Behandlungsstadium." Prima, geht doch, hat auch nur 4 Jahre gedauert. Auslandsbehandlung steuerlich absetzbar, aber ... ... die Behandlung darf nicht gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstoßen.   ganzen Beitrag lesen
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kinderwunschnetz · 7 years
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Kein Versicherungsschutz bei #Eizellspende im AuslandDer BGH hat entschieden, dass ein Krankenversicherer lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen zu ersetzen hat, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Bei einer in Tschechien durchgeführten künstlichen Befruchtung mittels Eizellspende besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat aktuell über den Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende entschieden. Im konkreten Fall war die Klägerin kinderlos und begab sich im Jahr 2012 in die Tschechische Republik zu einem Zentrum für In-vitro-Fertilisation (IVF). Dort wurden mehrere Versuche einer Eizellspende mit IVF-Behandlung sowie verlängerter Embryokultivierung (Blastozystentransfer) durchgeführt. Den Spenderinnen wurden jeweils Eizellen entnommen, von denen jeweils einige befruchtet wurden. Der letzte Versuch war erfolgreich, führte zu einer Schwangerschaft der Klägerin und schließlich zur Entbindung. Die Klägerin beansprucht die Erstattung der Kosten dieser Behandlung (rund 11.000 Euro) von dem beklagten privaten Krankenversicherer. Ihre Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg (LG München I – Urteil vom 24.11.2015, Az.: 23 O 14874/14; OLG München – Urteil vom 13.05.2016, Az.: 25 U 4688/15).
Der BGH hat die Revision der Klägerin nun zurückgewiesen. Dem Versicherungsvertrag lagen die Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) zugrunde, nach denen sich der Umfang des Versicherungsschutzes unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Ferner ist vorgesehen, dass das Versicherungsverhältnis deutschem Recht unterliegt. 
Diese Bestimmungen hat der BGH in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht dahingehend ausgelegt, dass der Versicherer lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen zu ersetzen hat, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Zwar erstreckt sich der Versicherungsschutz nach den Musterbedingungen auch auf Heilbehandlungen in Europa. Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist dies aber als Regelung des räumlichen Geltungsbereichs des Versicherungsschutzes zu verstehen und bedeutet nicht, dass der Versicherer Aufwendungen für solche Behandlungen zu ersetzen hat, die in Deutschland verboten, in anderen europäischen Staaten aber erlaubt sind. Der Klägerin steht danach kein Anspruch gegen den beklagten Versicherer zu. Da die künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nach deutschem Recht verboten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz), bestand für die Behandlung in der Tschechischen Republik kein Versicherungsschutz, obwohl die Eizellspende dort erlaubt ist. Einen Verstoß der so verstandenen Versicherungsbedingungen gegen europäisches Gemeinschaftsrecht hat der BGH verneint und eine etwaige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Streitfall jedenfalls für gerechtfertigt gehalten. (ad)
BGH, Urteil vom 14.06.2017 – IV ZR 141/16
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kinderwunsch · 6 years
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Häufiger eineiige Zwillinge nach Blastozystentransfer?
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© clidealer.com Bei Kinderwunschbehandlungen sind Mehrlinge häufiger als bei normal entstandenen Schwangerschaften. Durch die Hormongaben entstehen mehr Eizellen und bei einer künstlichen Befruchtung werden oft auch zwei Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt. Das führt jedoch zu mehreiigen Zwillingen. Sind eineiige Zwillinge auch häufiger?
Null bis dreizehn Prozent eineeiige Zwillinge nach Blastozystentransfer
Die zu diesem Thema gefunden Studien wiesen hinsichtlich der Mehrlingsschwangerschaften sehr unterschiedliche Ergebnisse auf. Von null bis 13% eineiige Mehrlinge war alles dabei. Verglichen mit den Ergebnissen nach Tag 2-3 Transfer erhöhte sich die Zahl bei Blastozystentransfers auf mehr als das Doppelte. Auch das Alter der Mutter scheint einen Einfluss zu haben, bei jüngeren Frauen traten auch eineiige Mehrlinge häufiger auf. Lesen Sie den ganzen Artikel
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wunschkinder · 6 years
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Ist der Blastozystentransfer wirklich besser?
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Die richtige Auswahl der Embryonen ist für den Erfolg einer künstlichen Befruchtung von großer Bedeutung. Gelingt dies besser 5 Tage nach der Punktion (Blastozystentransfer) als nach 3 Tagen? Die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft im Rahmen einer künstlichen Befruchtung hängt davon ab, welchen Embryo man für den Transfer, also das Einsetzen in die Gebärmutter auswählt. Oft wird behauptet, dass ein längerer Beobachtungszeitraum über 5 Tage - ein Blastozystentransfer - die Chancen für die richtige Auswahl und somit für den Eintritt einer Schwangerschaft erhöht. Wie erfolgt eigentlich die Beurteilung von Embryonen? Im Wesentlichen wird die Embryonenqualität anhand des äußeren Erscheinungsbilds (Morphologie) festgelegt. Dazu gibt es klar definiert Kriterien bei Blastozysten und bei Embryonen 2-3 Tage nach der Punktion. Wie man in den verlinkten Artikel sehen kann, gibt es an dem fortgeschritteneren Embryo im Blastozystenstadium deutlich mehr erkennbare Qualitätskriterien als bei den jüngeren Embryonen. Hier noch einmal ein Bild einer Blastozyste, damit man sich darunter auch richtig etwas vorstellen kann:
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Es liegt nahe, dass man hier mehr erkennt als am Tag 2 oder 3 nach der Punktion. Dennoch ist dies erst einmal nur eine Idee. Keine schlechte, aber eben auch nur eine, deren Inhalt erst einmal bewiesen werden muss. Und solche Studien, die dies mit Kontrollen gegen die Erfolge der Tag 2-3 Transfers und in ausreichender Zahl von Patienten untersuchten, gab es lange Zeit nur wenige. Studien zum Blastozystentransfer Will man die Überlegenheit einer Methode untersuchen, dann muss man sie dem vergleichen, was aktuell der Standard ist, also dem Einsetzen der Embryonen während der ersten Teilungen zwei oder drei Tage nach der Eizellentnahme. Während sich früher nur wenige gute Studien finden ließen, in denen dies untersucht wurde, lassen sich nun mehr als 27 Studien finden, in denen  die Ergebnisse von mehr als 4.000 Paaren Eingang fanden((Glujovsky D, Farquhar C, Quinteiro Retamar AM, Alvarez Sedo CR, Blake D Cleavage stage versus blastocyst stage embryo transfer in assisted reproductive technology. Cochrane Database Syst Rev. 2016 Jun 30;(6):CD002118)). Eine solide Grundlage. Was also kommt dabei heraus, wenn man die Daten zu einer Übersicht zusammenfasst? Vorteile für den Blastozystentransfer Liegt die Chance für eine Lebendgeburt nach einem Transfer an Tag 2/3 bei 29%, dann liegt diese Zahl für den Blastozystentransfer statistisch zwischen 32 und 42%. Der Unterschied erscheint klarer, als er wirklich ist, denn trotz der hohen Zahl an Patienten ist der Unterschied nur mäßig signifikant ("low quality evidence"). Die "kumulative Schwangerschaftsrate" nach einer Punktion, gefolgt vom Einfrieren überschüssiger Eizellen und/oder Embryonen und Transfer all dieser Zellen bis zur Schwangerschaft, zeigte keinen Unterschied zwischen frühem und späten Transfer. Die Rate an Mehrlingsschwangerschaften unterschied sich nicht Die Zahl an Embryonen oder Eizellen, die zur Kryokonservierung zur Verfügung standen, war nach frühem Transfer höher als nach einem Blastozystentransfer. Die Zahl der Zyklen ohne Transfer lag bei geplanten Blastozystentransfer mehr als doppelt so hoch. Fazit Je mehr gute Studien (also guter Aussagekraft) es gibt, desto mehr Vorteile ergeben sich für den Blastozystentransfer. Die Unterschiede sind immer noch nicht signifikant, jedoch zeichnet sich ein Trend zum Vorteil des späten Transfer ab. Möglicherweise wird man erst durch weitere größere Studien zu einer endgültigen Beurteilung kommen können - so sagen es zumindest die Autoren dieser Übersichtsarbeit. Möglicherweise wird man dann auch feststellen, für welche Patientengruppe der Blastozystentransfer wirklich einen Nutzen bringt und bei welchen die althergebrachte Methode die bessere sein könnte. Ist die Rückgabe von nur einem Embryo geplant (Single Embryo Transfer), dann allerdings hat sich die Kultur über 5 Tage als Methode der Wahl durchgesetzt. Read the full article
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kinderwunsch · 7 years
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Künstliche Befruchtung im Ausland auch steuerlich absetzbar
In verschiedenen Urteilen der letzten Jahre wurden auch Behandlungen wegen unerfüllten Kinderwunschs gerichtlich als steuerlich absetzbar beurteilt. So ist die künstliche Befruchtung bereits seit Jahren von der Steuer absetzbar, aber auch lesbische Paare und andere Paare, die auf Spenderspermien angewiesen sind, können die Kosten einer Behandlung steuerlich geltend machen. Umstritten sind jedoch weiterhin Kosten, die durch eine Behandlung im Ausland entstehen. Zumindest, wenn nicht klar ist, ob die in Deutschland gültigen Gesetze auch beachtet werden. Das Embryonenschutzgesetz hat schon einige Jahre auf dem Buckel und ist im Wesentlichen unverändert seit 1990 gültig. Kein Wunder, dass es auf viele Neuerungen der Therapien nicht vorbereitet ist und nachweislich gegen europäisches Recht verstößt. Da das Embryonenschutzgesetz keine Antworten auf die Fragen gibt, die durch neue Behandlungsmethoden entstehen, versucht man durch Interpretationen des Gesetzes, diese Defizite zu umgehen. Stichwort "Deutschere Mittelweg", der in einem Anfang dieses Jahres erschienen Artikel ausführlich erläutert wurde. Die Kostenträger und Finanzämter sehen diese Auslegung aus nachvollziehbaren Gründen weniger locker. Denn wenn sich Paare im Ausland behandeln lassen, muss man davon ausgehen, dass den dort arbeitenden Ärzten, das Embyonenschutzgesetz herzlich schnuppe ist, wenngleich die Annahme, die Schwangerschaftsraten seien im Ausland deswegen höher, unrichtig ist. Es sei denn, es wird eine Eizellenspende durchgeführt. Bundesfinanzhof sieht keinen Verstoß gegen Embryonenschutz Im vorliegenden Urteil des Bundesfinanzhofs handelt es sich um eine Behandlung in Österreich und hier ging es um die Blastozystenkultur über 5 Tage, eine Methode, die auch in Deutschland (Deutscher Mittelweg") angewendet werden darf. In dem ausführlicheren Text zum Urteil (Rechtslupe) findet man eine ziemliche Verwirrung der Begrifflichkeiten. Anhaltend wird "Eizelle" und "Embryo" gleichgesetzt nd das macht es natürlich ein wenig komplexer, als es notwendig wäre. Das Finanzgericht Baden-Württemberg Interpretierte das Embryonenschutzgesetz so, dass nicht mehr als drei Eizellen befruchtet werden dürfen, was jedoch eine fast schon böswillige Fehlinterpretation darstellt. Es kostete die Anwälte des Klägers offenbar ziemliche Mühe, diese Problematik ausreichend darzulegen. Das oberste Finanzgericht verstand dann endlich, dass  "die Dreierregel gilt zwar für den Transfer von Embryonen, nicht aber für die davorliegende Entnahme und Befruchtungsversuche von Eizellen, also ein früheres Behandlungsstadium." Prima, geht doch, hat auch nur 4 Jahre gedauert. Auslandsbehandlung steuerlich absetzbar, aber ... ... die Behandlung darf nicht gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstoßen.   ganzen Beitrag lesen
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wunschkinder · 7 years
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Künstliche Befruchtung im Ausland auch steuerlich absetzbar
In verschiedenen Urteilen der letzten Jahre wurden auch Behandlungen wegen unerfüllten Kinderwunschs gerichtlich als steuerlich absetzbar beurteilt. So ist die künstliche Befruchtung bereits seit Jahren von der Steuer absetzbar, aber auch lesbische Paare und andere Paare, die auf Spenderspermien angewiesen sind, können die Kosten einer Behandlung steuerlich geltend machen. Umstritten sind jedoch weiterhin Kosten, die durch eine Behandlung im Ausland entstehen. Zumindest, wenn nicht klar ist, ob die in Deutschland gültigen Gesetze auch beachtet werden. Das Embryonenschutzgesetz hat schon einige Jahre auf dem Buckel und ist im Wesentlichen unverändert seit 1990 gültig. Kein Wunder, dass es auf viele Neuerungen der Therapien nicht vorbereitet ist und nachweislich gegen europäisches Recht verstößt. Da das Embryonenschutzgesetz keine Antworten auf die Fragen gibt, die durch neue Behandlungsmethoden entstehen, versucht man durch Interpretationen des Gesetzes, diese Defizite zu umgehen. Stichwort "Deutschere Mittelweg", der in einem Anfang dieses Jahres erschienen Artikel ausführlich erläutert wurde. Die Kostenträger und Finanzämter sehen diese Auslegung aus nachvollziehbaren Gründen weniger locker. Denn wenn sich Paare im Ausland behandeln lassen, muss man davon ausgehen, dass den dort arbeitenden Ärzten, das Embyonenschutzgesetz herzlich schnuppe ist, wenngleich die Annahme, die Schwangerschaftsraten seien im Ausland deswegen höher, unrichtig ist. Es sei denn, es wird eine Eizellenspende durchgeführt. Bundesfinanzhof sieht keinen Verstoß gegen Embryonenschutz Im vorliegenden Urteil des Bundesfinanzhofs handelt es sich um eine Behandlung in Österreich und hier ging es um die Blastozystenkultur über 5 Tage, eine Methode, die auch in Deutschland (Deutscher Mittelweg") angewendet werden darf. In dem ausführlicheren Text zum Urteil (Rechtslupe) findet man eine ziemliche Verwirrung der Begrifflichkeiten. Anhaltend wird "Eizelle" und "Embryo" gleichgesetzt nd das macht es natürlich ein wenig komplexer, als es notwendig wäre. Das Finanzgericht Baden-Württemberg Interpretierte das Embryonenschutzgesetz so, dass nicht mehr als drei Eizellen befruchtet werden dürfen, was jedoch eine fast schon böswillige Fehlinterpretation darstellt. Es kostete die Anwälte des Klägers offenbar ziemliche Mühe, diese Problematik ausreichend darzulegen. Das oberste Finanzgericht verstand dann endlich, dass  "die Dreierregel gilt zwar für den Transfer von Embryonen, nicht aber für die davorliegende Entnahme und Befruchtungsversuche von Eizellen, also ein früheres Behandlungsstadium." Prima, geht doch, hat auch nur 4 Jahre gedauert. Auslandsbehandlung steuerlich absetzbar, aber ... ... die Behandlung darf nicht gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstoßen.   ganzen Beitrag lesen
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kinderwunsch · 5 years
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Blastozystentransfer nicht risikoreicher als früher Transfer
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Wenn man bei einer künstlichen Befruchtung den Embryo erst nach 5 Tagen wieder in die Gebärmutter einsetzt (Blastozystentransfer) sind die Risiken für das Kind nicht erhöht.
Was ist eigentlich eine Blastozyste?
Eine Blastozyste ist ein Embryo, der ca. 5 Tage alt ist. Dies ist der Zeitpunkt kurz vor der Einnistung. Die Qualität des Embryos und seine Fähigkeit zur Einnistung, lässt sich zu diesem Zeitpunkt besser erkennen, als bei jüngeren Embryonen. In einem anderen Artikel wird ausführlich beschrieben, wie man die Embryonen zu diesem Zeitpunkt bewertet. Da man die Auswahl des richtigen Embryos besser treffen kann, wird diese verlängerte zunehmend häufiger durchgeführt. Immer wieder stellt sich daher natürlich auch die Frage, ob die längere Verweildauer im Labor möglicherweise Nachteile für die Kinder hat, die daraus entstehen.
Häufiger Frühgeburten nach Blastozystentransfer?
Immer wieder wiesen einzelnen Studien Hinweise darauf hin, dass nach einem Blastozystentransfer Frühgeburten und auch ein vermindertes Geburtsgewicht häufiger auftreten. Statistisch signifikante Belege in großen Studien fehlten dazu jedoch. Eine aktuelle Studie aus Großbritannien kommt jedoch zu beruhigenden Ergebnissen bei der Analyse einer großen Zahl von Blastozystentransfers((Marconi, N., Raja, E. A., Bhattacharya, S., & Maheshwari, A. (2019). Perinatal outcomes in singleton live births after fresh blastocyst-stage embryo transfer: a retrospective analysis of 67 147 IVF/ICSI cycles. Human Reproduction, 34(9), 1716-1725.)). Britische Forscher analysierten die Daten, welche dort der Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) gemeldet werden. Aus den Jahren 1999 bis 2011 wurden der Ausgang von 11.152 Blastozystentransfers mit 55.995 Transfers an Tag 2 oder 3 nach Befruchtung verglichen. Es wurde der Einfluss des Transferzeitpunkts auf das Geburtsgewicht, die Schwangerschaftsdauer und angeborene Fehlbildungen ausgewertet.
Fehlbildungen häufiger?
Im Hinblick auf das Geburtsgewicht fand sich kein erhöhtes Risiko für geringes oder erhöhtes Gewicht, ebenso wenig bei der Frühgeburtlichkeit. Fehlbildungen waren nach Blastozystentransfer um 16% erhöht. Diese Erhöhung des Risikos war aufgrund der sehr niedrigen Fehlbildungsrate in beiden Gruppen jedoch statistisch nicht signifikant. Analysierte man nur die Frauen in ihren ersten Behandlungszyklen, dann zeigte sich jedoch ein signifikanter Unterschied. Eine nachvollziehbare Erklärung für dieses Phänomen (erster Zyklus risikoreicher als Folgezyklen) fanden die Forscher jedoch nicht.
Zusammenfassung
Die Autoren kommen aufgrund der Daten zu dem Schluss, dass die Chance auf ein gesundes Kind nach einer IVF oder ICSI mit Blastozystentransfer ebenso hoch ist wie nach einem Transfer zwei oder drei Tage nach der Befruchtung. Dieses Ergebnis ist beruhigend für die Paare, die sich eine solchen Behandlung unterziehen, so die Autoren. Lesen Sie den ganzen Artikel
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wunschkinder · 5 years
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Blastozystentransfer nicht risikoreicher als früher Transfer
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Wenn man bei einer künstlichen Befruchtung den Embryo erst nach 5 Tagen wieder in die Gebärmutter einsetzt (Blastozystentransfer) sind die Risiken für das Kind nicht erhöht.
Was ist eigentlich eine Blastozyste?
Eine Blastozyste ist ein Embryo, der ca. 5 Tage alt ist. Dies ist der Zeitpunkt kurz vor der Einnistung. Die Qualität des Embryos und seine Fähigkeit zur Einnistung, lässt sich zu diesem Zeitpunkt besser erkennen, als bei jüngeren Embryonen. In einem anderen Artikel wird ausführlich beschrieben, wie man die Embryonen zu diesem Zeitpunkt bewertet. Da man die Auswahl des richtigen Embryos besser treffen kann, wird diese verlängerte zunehmend häufiger durchgeführt. Immer wieder stellt sich daher natürlich auch die Frage, ob die längere Verweildauer im Labor möglicherweise Nachteile für die Kinder hat, die daraus entstehen.
Häufiger Frühgeburten nach Blastozystentransfer?
Immer wieder wiesen einzelnen Studien Hinweise darauf hin, dass nach einem Blastozystentransfer Frühgeburten und auch ein vermindertes Geburtsgewicht häufiger auftreten. Statistisch signifikante Belege in großen Studien fehlten dazu jedoch. Eine aktuelle Studie aus Großbritannien kommt jedoch zu beruhigenden Ergebnissen bei der Analyse einer großen Zahl von Blastozystentransfers((Marconi, N., Raja, E. A., Bhattacharya, S., & Maheshwari, A. (2019). Perinatal outcomes in singleton live births after fresh blastocyst-stage embryo transfer: a retrospective analysis of 67 147 IVF/ICSI cycles. Human Reproduction, 34(9), 1716-1725.)). Britische Forscher analysierten die Daten, welche dort der Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) gemeldet werden. Aus den Jahren 1999 bis 2011 wurden der Ausgang von 11.152 Blastozystentransfers mit 55.995 Transfers an Tag 2 oder 3 nach Befruchtung verglichen. Es wurde der Einfluss des Transferzeitpunkts auf das Geburtsgewicht, die Schwangerschaftsdauer und angeborene Fehlbildungen ausgewertet.
Fehlbildungen häufiger?
Im Hinblick auf das Geburtsgewicht fand sich kein erhöhtes Risiko für geringes oder erhöhtes Gewicht, ebenso wenig bei der Frühgeburtlichkeit. Fehlbildungen waren nach Blastozystentransfer um 16% erhöht. Diese Erhöhung des Risikos war aufgrund der sehr niedrigen Fehlbildungsrate in beiden Gruppen jedoch statistisch nicht signifikant. Analysierte man nur die Frauen in ihren ersten Behandlungszyklen, dann zeigte sich jedoch ein signifikanter Unterschied. Eine nachvollziehbare Erklärung für dieses Phänomen (erster Zyklus risikoreicher als Folgezyklen) fanden die Forscher jedoch nicht.
Zusammenfassung
Die Autoren kommen aufgrund der Daten zu dem Schluss, dass die Chance auf ein gesundes Kind nach einer IVF oder ICSI mit Blastozystentransfer ebenso hoch ist wie nach einem Transfer zwei oder drei Tage nach der Befruchtung. Dieses Ergebnis ist beruhigend für die Paare, die sich eine solchen Behandlung unterziehen, so die Autoren. Lesen Sie den ganzen Artikel
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