#Bauherren-Schutzbund
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gutachter · 1 year ago
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Asbest-Generalverdacht nicht nur für alte Häuser: Wird Sanieren jetzt noch teurer?
„…Die aktuelle Situation im Immobiliensektor ist angespannt: Wohnungsmangel trifft auf sinkende Neubauzahlen. Parallel dazu gestalten sich Sanierungsmaßnahmen zunehmend schwieriger. Ein neuer Gesetzesentwurf könnte die Renovierung verteuern. Eine aktuelle Studie des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle zeigt: Die Sanierungsquote bei deutschen Gebäuden ist momentan mit nur 0,83 Prozent…
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bauen-haus-garten · 1 year ago
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Sicher wohnen trotz Extremwetter
So schützen sich Hausbesitzer vor Elementarschäden   (DJD). Der Deutsche Wetterdienst beobachtet im Zusammenhang mit dem Klimawandel eine Zunahme von Extremwetterereignissen auch in Deutschland. Für Hausbesitzer bedeutet das, dass die Gefahr von Schäden durch Hagel, Starkregen, Sturm oder Blitzschlag zunimmt. Dies bestätigt auch eine aktuelle Untersuchung, die der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB)…
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fondsinformation · 1 year ago
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Eigenheim - Schutz vor Überzahlungen
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Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim leisten - Ein ausgewogener Zahlungsplan gibt Bauherren Sicherheit und lässt sie ruhig schlafen. Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim (DJD). Wenn es um den Bau eines neuen Eigenheims geht, ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. "Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien", erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Er weist auf wichtige Punkte hin, die zu beachten sind. Vorsicht, versteckte Vorkasse! Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Abschlagsforderungen immer dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen müssen, dass also nur tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlt werden. Deshalb sollten Bauherren den Baufortschritt und die Fertigstellung im Auge behalten, am besten mit fachmännischer Unterstützung, etwa durch einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater. Bis zur Errichtung des Rohbaus sollten nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Bausumme ausgezahlt sein. Überzahlungen bergen die Gefahr, dass im Falle einer Insolvenz das zu viel gezahlte Geld weg ist. Unternehmen muss Fertigstellungssicherheit stellen Der Gesetzgeber hat Bauherren das Recht eingeräumt, eine Fertigstellungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme vom Unternehmer einzufordern. Sie kann bei der ersten Abschlagszahlung einbehalten oder vom Bauunternehmen durch eine Bankbürgschaft gestellt werden. Sie gilt auch für Nachaufträge, welche die Bausumme um mehr als 10 Prozent erhöhen. Im Falle einer Insolvenz gibt diese Regelung dem Bauherrn mehr Sicherheit, da eventuell anfallende Zusatzkosten abgefedert werden können. Gewährleistungsbürgschaft einfordern Während der Gewährleistungszeit von fünf Jahren kann der Hausbesitzer die Behebung ausführungsbedingter Mängel an seiner neuen Immobilie einfordern. Um sich in dieser Zeit vor einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen, ist eine Gewährleistungsbürgschaft empfehlenswert. Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, viele Baufirmen sind aber bereit, eine solche zu stellen. Die Sicherheit - idealerweise fünf Prozent der Gesamtsumme - sollte in den Bauvertrag aufgenommen und von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Fazit (DJD). Beim Bau eines neuen Eigenheims ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und wann Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. "Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien", erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Wichtig sei es, darauf zu achten, dass nur Geld für Leistungen fließt, die tatsächlich erbracht wurden, also dem Wertzuwachs auf der Baustelle entsprechen. Zudem haben Bauherren das Recht, eine Fertigstellungsbürgschaft einzufordern. Stange rät, Vertrag und Zahlungsplan von einem Vertrauensanwalt prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen. Foto: DJD/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de Lesen Sie den ganzen Artikel
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inomaxx · 2 years ago
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Auf die Baustelle mit Fotoapparat und Diktiergerät
Pfusch am Bau ist für Bauherren ein Horrorszenario. Das Haus ist fertiggestellt, das Konto leer und dann dringt mit den ersten starken Regenfällen Feuchte ins Mauerwerk oder beim Flachdach erweist sich die Abdichtung als mangelhaft verarbeitet. Als Schwachstelle kann sich beim Neubau vieles entpuppen: Von der Heizung bis zur Elektroinstallation, selbst Fenster und Fliesen, Estrich oder Malerarbeiten können Mängel haben. Besonders tückisch sind Schwachstellen, die kaum sichtbar sind oder sich erst spät entpuppen, wie beispielsweise die Drainage oder das Dach.
Gegen Baumängel können Bauherren sich schützen Besonders bei Gebäudeabdichtungen wird viel falsch gemacht, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) herausgefunden hat. Vor allem bei unterkellerten Häusern wurde festgestellt, dass Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen mit großen Schadensummen zu Buche schlagen . Bei 2.500 untersuchten Schadensfällen und Betreuungsobjekten fanden sich reihenweise Schäden, deren Beseitigungskosten in die Zehntausende gingen. So verursachten fehlende oder unzureichende Baugrunduntersuchungen Schäden von bis zu 125.000,00 Euro. Auch fehlerhafte Abdichtungen sind teuer und laut BSB wurde insgesamt eine durchschnittliche Schadenhöhe von 35.000,00 Euro für eine fehlerhaft geplante Bauausführung und 7.800,00 Euro für den Verzicht auf Rückstausicherungen ermittelt.
„Setzt man die Kosten für fachgerechte Voruntersuchungen zwischen 600,00 und 1.300,00 Euro dagegen, wird das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen deutlich", heißt es in der Studie. „Gerade Feuchteschäden sind nur mit einem großem Aufwand zu beseitigen", weiß BSB-Vorsitzender Peter Mauel. „Um Bauschäden zu reduzieren, müssen Planer, Bauanbieter und Verbraucher sensibilisiert werden. " Ausführungsfehler, auf die 60 Prozent der Schäden zurückzuführen seien, beruhten hauptsächlich auf Verstößen der ausführenden Firmen gegen Regeln der Technik, auf unterlassene Voruntersuchungen oder auf Nichtbeachtung von Material- und Verarbeitungsrichtlinien.
Experten empfehlen: Nicht an Kontrollen sparen Wie können sich Bauherren gegen den Pfusch am Bau wappnen? Es helfen hier nur Fachkompetenz, eine sorgfältige Planung und eine strenge Bauüberwachung. In der heißen Bauphase sollte man stets eine Tasche mit den wichtigsten Utensilien für die Baustellenvisite parat haben. Unerlässlich sind: Telefonnummern aller Beteiligten, Bauzeitplan, aktueller Planstand, Schreibsachen oder Diktiergerät, Fotoapparat, Zollstock, Arbeitshandschuhe, Wasserwaage, Basiswerkzeug, Klebeband, Absperrband, Taschenlampe und feuchte Reinigungstücher. Vor allem für den, der in Eigenregie baut, ist dies unerlässlich. Aber auch wer mit Architekt oder Bauleiter baut, muss die einzelnen Gewerke nach Fertigstellung rechtlich abnehmen.
Oft muss der Bauherr nach einem erreichten Baufortschritt Abschlagszahlungen leisten, ohne dass eine Abnahme vorgenommen wurde. Vor einer Zahlung ist deshalb eine technische Begehung angebracht. Bauherren und Planer sollten Unterlassungssünden meiden und nicht an Kosten für beispielsweise Bodengutachten sparen. Für den, der fachlich nicht so versiert ist, können auch Qualitätskontrollen durch externe Bausachverständige Pfusch am Bau rechtzeitig vermeiden. „Die Schadenhöhe", so der BSB, „hängt vom Zeitpunkt der Feststellung ab." Je früher der Mangel erkannt wird, desto geringer sind die Kosten, ihn zu beheben.
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dermontag · 3 years ago
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Studie zeigt Schwerpunkte Diese Baumängel treffen Neubauten besonders häufig 23.03.2022, 06:03 Uhr Für Neubauten gilt eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren. In diesem Zeitraum sind Unternehmen zur Beseitigung von Baumängeln verpflichtet. Das ist ein gute Nachricht: Denn Mängel sind häufig. Drei Viertel aller neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser weisen Mängel innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Bau auf. Das ist das Ergebnis einer Studie durch das Institut für Bauforschung im Auftrag des Bauherren-Schutzbund. 40 Prozent der untersuchten Gebäude hatten Baumängel an der Konstruktion, 38 Prozent Mängel an der technischen Ausrüstung. Schaut man sich die einzelnen Bauteile an, sind die Fassade mit 28 Prozent sowie die Innenwände, Heizungsanlagen und Fenster mit jeweils 26 Prozent an häufigsten betroffen. Fast der Hälfte aller erfassten Mängel waren Risse an den Innen- und Außenwänden, berichtet der BSB. Feuchtigkeit kam in 32 Prozent der untersuchten Gebäude vor. Die Kosten für die Beseitigung der Baumängel lagen in 20 Prozent der Fälle unter 500 Euro. Bei 25 Prozent waren es jedoch Kosten von 10.000 Euro und mehr. Fünf Jahre lang müssen die Baufirmen herhalten Die gute Nachricht: Für Neubauten gilt eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren. In dieser Zeit müssen die Baufirmen und Handwerker für Baumängel noch aufkommen und sie beheben. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, müssen Haus- und Wohnungsbesitzer Mängel in der Regel auf eigene Kosten reparieren lassen. Daher sollte man nicht nur bei der Bauabnahme seine Immobilie gut in Blick nehmen, sondern auch in den ersten Jahren danach immer mal wieder. Vor allem etwa ein Jahr nach Erstbezug lohnt sich das laut Bauherren-Schutzbund (BSB). Denn dann ist das Gebäude noch weiter ausgetrocknet und die technischen Anlagen im Haus wie die Heizung wurden in Betrieb genommen. Hilfe von Sachverständigen in Anspruch nehmen Der BSB rät außerdem, die Anlagentechnik auch wirklich vollumfänglich zu nutzen, da sonst keine Störungen erkannt werden können. Achten kann man zum Beispiel auch auf Leckagen, die auf eine fehlerhafte Abdichtungsarbeit hindeuten. Risse können Anzeichen für statische und baukonstruktive Mängel sein. Mehr zum Thema Wem es schwerfällt, mögliche Mängel einzuschätzen, der findet Hilfe bei Sachverständigen. Dafür sollte man beim Hausbau und für die Folgezeit zusätzliches Geld für das Honorar der Bauberater einplanen. Es gibt in Deutschland mehrere Vereinigungen von Sachverständigen, etwa den Bauherren-Schutzbund, den Verband Privater Bauherren, den Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau sowie die Verbraucherzentralen. Auch die Architektenkammern der Bundesländer vermitteln Sachverständige. Weitere Verbände in diesem Bereich sind der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter und Bundesverband Freier Sachverständiger. Viele der Organisationen haben eine Experten-Suchfunktion auf ihren Webseiten.
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verbandsbuero · 3 years ago
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Wohneigentumin den Koalitionsvertrag!
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Verband Wohneigentum: Wohneigentum in den Koalitionsvertrag! Bonn/Berlin, 7. Oktober 2021 – Zum Beginn der Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung stellt der Verband Wohneigentum (VWE) seine Forderungen an die Parteien. Die Koalitionsverträge als Regierungsprogramm müssen das Wohnen und Leben, den Erwerb und Erhalt angemessenen Wohnraums als wichtige Aufgabe oben auf die politische Tagesordnung setzen. Wohneigentum muss in den Koalitionsvertrag! Die Aufgaben sind beträchtlich. Wirtschaft nach Corona, Klimaschutz angesichts extremer Wetterereignisse und auch im Hinblick auf die wachsende Bewegung „Fridays for Future“, sozialer Zusammenhalt, innere Sicherheit und außenpolitische Aufgaben in der Europäischen Union und global. – Ist da Platz für das Eigenheim? Ja, denn die Interessen der selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer werden von vielerlei Politikfeldern berührt und umgekehrt beeinflussen sie einige der großen Themen. Deshalb stellt VWE-Präsident Manfred Jost Forderungen an die Parteien: „Die Koalitionsverträge als Regierungsprogramm müssen das Wohnen und Leben, den Erwerb und Erhalt angemessenen Wohnraums als wichtige Aufgabe oben auf die politische Tagesordnung setzen.“ Lebensform Wohneigentum In der letzten Legislaturperiode hieß es zu Recht, Wohnen sei die soziale Frage der Gegenwart. Beantwortet wurde sie nicht; für die neue Regierung bleibt viel zu tun. Gutes Wohnen ist Lebensqualität. Gerade in der Corona-Pandemie während der Lockdowns bot das eigene Haus der ganzen Familie Raum für den besonderen Alltag mit Homeoffice, Home-Schooling und auch für die Freizeitgestaltung. Mehr denn je ist der Garten, ob groß oder klein, eine stressmindernde Oase. Wohneigentum, ob Eigenheim oder Wohnung, muss für die Politik jeder Couleur als Wohnform für breite Bevölkerungsschichten gedacht werden. Durchschnitts- aber möglichst auch Geringverdienende müssen einen Zugang zu selbstbestimmtem Wohnen erhalten, durch Eigenkapitalförderung, attraktive Arbeitnehmersparzulage, Eigenheimrente und an erster Stelle: Senkung der Grunderwerbsteuer, sonstiger Erwerbsnebenkosten und Wegfall der Straßenausbaugebühren. Bezahlbares Bauen und Sanieren Die Ansätze der letzten Regierung durch das Baulandmodernisierungsgesetz müssen verstärkt werden. Nicht nur vereinfachte Nachverdichtung, die bloß funktioniert, wenn sie unter anderem das Kleinklima des nahen Umfelds berücksichtigt, sondern ebenso behutsame Ausweisung neuen Baulandes ist Schlüsselaufgabe der Kommunen und kommunalen Verbände. Hier ist mehr Zusammenarbeit als Konkurrenz geboten. Sowohl beim Neubau als auch bei der Bestandssanierung sind moderne Baustoffe, Wiederverwertung von Materialien (Recycling), Technik zur Versorgung mit nicht-fossilen Energieträgern für Wärme und Strom, der Einbau einer Ladestation fürs Elektromobil und eine altersgerechte Barrierereduzierung zu berücksichtigen. Die Wohnimmobilien im Bestand, die zu zwei Drittel aus der Zeit vor 1979 stammen, sind schon aus Gründen der Ressourcenschonung möglichst zu erhalten. Klimawende im Gebäudebereich Mit entscheidend für das Erreichen der international verbindlichen Klimaziele ist die Wärmeversorgung im Gebäudebereich. Doch eine aktuelle Forsa-Umfrage (im Auftrag des Bauherren-Schutzbundes) bescheinigt, dass mehr als die Hälfte aller Eigenheimbesitzer nicht weiß, wie sie bei ihrer Immobilie Energie sparen kann. Dringend erforderlich ist qualifizierte Beratung, die für jede und jeden zugänglich ist. Die Belastung durch einen angemessenen Preis für CO2-Ausstoß muss ausgeglichen werden. Der VWE fordert deshalb, dass die Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung unmittelbar und insgesamt an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzuführen sind, sowohl durch eine spürbare Reduzierung des überteuerten Strompreises als auch für zusätzliche Aufwendungen für energetische Bestandssanierung. Manfred Jost bringt es auf den Punkt: "Maßgebend muss neuer Fördergrundsatz werden: Es muss gefördert werden, was gefordert wird!" Verband Wohneigentum (VWE) Lesen Sie den ganzen Artikel
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baufuesick · 4 years ago
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Energieeffizientes Bauen zahlt sich nicht immer aus
Energieeffizientes Bauen zahlt sich nicht immer aus
(Festplettenfundstück) Energieeffizientes Bauen entlastet den Geldbeutel privater Bauherren – was Politik und Hersteller häufig versprechen, trifft in der Praxis nicht immer zu. Das belegt eine aktuelle Studie im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Die Verbraucherschutzorganisation nennt Tipps, damit sich Energiemaßnahmen wirklich lohnen.
Im Rahmen seines Bautechnischen Forums…
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trd-pressedienst · 5 years ago
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Für Sicherheit auf der Baustelle sorgen
Für Sicherheit auf der Baustelle sorgen
Baustellenschilder wie “Eltern haften für ihre Kinder” oder “Betreten verboten” allein reichen nicht aus. Die Baustelle muss durch Bauzäune sowie Sicherheitsmaßnahmen so abgesichert sein, dass keine Gefahr für andere Personen ausgehen kann.
Bauarbeiter leben gefährlich: Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen. © Bauherren-Schutzbund e.V. / TRD Bauen und Wohnen
  (TRD/WID) Wer baut, haftet…
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gmbh2go-blog · 7 years ago
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gmbh gesellschaft kaufen arbeitnehmerüberlassung Bauförderung für alle: Baukindergeld, Steuerentlastung und mehr Verbraucherschutz
Berlin (ots)– Die Regierungsfraktionen haben mit dem Beschluss des Baukindergeldes zügig mit ihrem Vorhaben begonnen, die Bildung von Wohneigentum künftig stärker zu fördern. Der Bauherren-Schutzbund e.V. begrüßt, dass die Bauförderung rückwirkend zum Jahresbeginn gilt. Dies bedeute mehr Planungssicherheit für Baufamilien. “Für eine flächendeckende und nachhaltige Förderung aller Verbraucher muss…
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gutachter · 6 months ago
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Mit sachverständiger Hilfe zum budgetgerechten Sanierungsfahrplan
„…Unabhängige Bauherrenberater vom Bauherren-Schutzbund e.V. können Hausbesitzer dabei umfassend unterstützen. In einer Hausbegehung lässt sich der Modernisierungsbedarf ermitteln. Auf dieser Basis kann der sachverständige Berater einen Sanierungsfahrplan erstellen und künftige Modernisierungen sinnvoll koordinieren. Bei knappem Budget kann eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen, die am…
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bauen-haus-garten · 1 year ago
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Mein Haus, dein Grund
Bauen auf Erbpacht: Das müssen Immobilieninteressierte wissen   (DJD). Grundstücke sind rar und teuer, viele Bauinteressenten ziehen deshalb den Bau oder Kauf eines Hauses auf Erbpachtgrund in Betracht. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), erklärt, was es mit der Erbpacht auf sich hat und worauf zu achten ist. Tipps zum Bauen auf Erbpacht:   Das Bauen auf einem…
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fondsinformation · 5 years ago
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Immobilienfinanzierung mit Weitsicht
Immobilienfinanzierung mit Weitsicht geht nur mit gründlicher Planung. Was gehört alles dazu und welche Fehler sind zu vermeiden?
Immobilienfinanzierung mit gründlicher Planung
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Foto: djd/Bauherren-Schutzbund (djd). Aufgrund extrem niedriger Zinsen und steigender Mieten steht die Anschaffung einer eigenen Immobilie bei vielen Deutschen weit oben auf der Wunschliste. Neben der Suche nach einem passenden Objekt sollte man auch frühzeitig die Immobilienfinanzierung gründlich planen und Nebenkosten berücksichtigen, rät Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Zu den Kosten, die sofort anfallen, gehören zum Beispiel Maklergebühren, Gebühren für den Notar und Grundbucheintrag, die Grunderwerbssteuer. Zusätzlich bei gebrauchten Immobilien planen Investoren Kosten für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten. Auch längerfristige Aufwände gilt es zu beachten. Grundsteuer und Versicherungen sind regelmäßig zu entrichten, zudem sollte genügend finanzieller Rücklagenspielraum für spätere Renovierungen und Instandhaltungen erhalten bleiben. Unter www.bsb-ev.de können Interessierte ein kostenloses Ratgeberblatt "Baufinanzierung" mit vielen Tipps zum Thema herunterladen. Laufzeit der Immobilienfinanzierung an die Lebensplanung anpassen Grundsätzlich sollte die Immobilie so finanziert werden, dass sie spätestens zum Renteneintritt schuldenfrei ist. Denn der Beginn der gesetzlichen Rente geht im Regelfall mit Einkommenseinbußen einher. Deshalb bieten Bauträger oder Makler in vielen Fällen die Finanzierung gleich mit an. Wer viel Kredit für eine möglichst hohe Bau- oder Kaufsumme will, wird die Rückzahlung über viele Jahre bevorzugen. Hier sollte man auf jeden Fall Alternativangebote von verschiedenen Instituten einholen. Zudem empfiehlt es sich, sowohl monatliche Raten als auch die Laufzeit an die eigene Lebensplanung anzupassen. Extrem niedrige Zinsen sind meist mit strengen Bedingungen verbunden Werbliche Versprechungen sind häufig nicht verbindlich: Extrem niedrige Zinsen sind in der Regel an Bedingungen wie einen sehr hohen Eigenkapitalanteil gebunden. Zum Vergleich verschiedener Angebote kann es sich lohnen, einen Baufinanzierungsvermittler einzuschalten - zumindest einen Kreditvergleich vorzunehmen und einen Immobilienfinanzierungsrechner zu nutzen.
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Vorsicht bei Bereitstellungszinsen Die meisten Banken verlangen Bereitstellungszinsen, wenn sich der Abruf des Darlehensbetrags verzögert. Üblicherweise werden diese Zinsen in Höhe von rund drei Prozent pro Jahr nach drei oder sechs Monaten fällig. Bereits bei einem Darlehensbetrag von 100.000 Euro, der ein Jahr lang nicht abgerufen wird, beläuft sich das auf circa 3.000 bis 6.000 Euro Zinsen. Doch viele Banken lassen mit sich reden und bieten bis zu zwölf Monate ohne Bereitstellungszinsen. Das Wichtigste in Kürze (djd). Wegen niedriger Zinsen und steigender Mieten denken viele über den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie nach. Die dazugehörige Finanzierung sollte weitsichtig geplant sein, um später finanzielle Engpässe zu vermeiden. Laut der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) sind zum Beispiel die Nebenkosten zu berücksichtigen, die für Makler, Grundbucheintrag, Notar oder Grundsteuer anfallen. Bei gebrauchten Immobilien können auch Renovierungs- oder Modernisierungskosten anstehen. Nicht zuletzt sollte die Finanzierung so ausgelegt sein, dass die Immobilie bis zum Renteneintritt schuldenfrei ist und noch Luft bleibt, um Rücklagen für spätere Renovierungen zu bilden. Ein kostenloses Ratgeberblatt "Baufinanzierung" steht unter www.bsb-ev.de zum Download bereit. Lesen Sie den ganzen Artikel
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baufi-top · 7 years ago
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Neues Bauvertragsrecht - Was bringt es Häuslebauern und worauf muss man achten
Das neue Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Gerade für Häuslebauer bringt das neue Jahr einige Änderungen mit sich. Denn es gibt ein neues Bauvertragsrecht, das erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Lesen Sie hier, wie es die rechtliche Position der privaten Bauherren stärkt und wie diese davon bereits bei einer kompetenten Finanzierungsplanung profitieren können.
Das neue Bauvertragsrecht sieht erstmals eine Widerrufsfrist vor  Eine der wichtigsten Neuerungen des neuen Bauvertragsrechts ist die verpflichtende Widerrufsfrist, über die der Bauunternehmer seinen Vertragspartner informieren muss. Innerhalb von 14 Tagen können nun private Bauherren den Bauvertrag gegenüber dem Bauunternehmer widerrufen. Außerdem ist festgeschrieben, dass die Baufirma bis zur Abnahme maximal 90 Prozent des vertraglichen Gesamtpreises in Rechnung stellen darf. Der Rest der Summe kann erst nach erfolgter Abnahme eingefordert werden. Das neue Regelwerk stärkt aber nicht nur die Rechte privater Bauherren, sondern sorgt auch für mehr Planungssicherheit bei der Finanzierung
Risiken und Konfliktsituationen privater Bauherren
Eine präzise Baubeschreibung muss ausgehändigt werden  So müssen Bauunternehmen fortan Bauherren präzise Informationen zum Vorhaben aushändigen. Dazu zählen eine verständliche und detaillierte Baubeschreibung, unter anderem mit Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Gebäudedaten und Grundrissen, sowie zum Beispiel die Genehmigungsplanung und Nachweise zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Häuslebauer haben von der umfänglichen Beschreibung gleich mehrere Vorteile: Sie können die Baukosten genauer kalkulieren – und damit die Höhe des Immobiliendarlehens. Unvollständige Baubeschreibungen mit einem unklaren Leistungsumfang haben in der Vergangenheit immer wieder zu Mehrkosten für Bauherren geführt – und damit nicht selten zu zusätzlichem Fremdkapitalbedarf, der für Bauherren teuer werden konnte. Die Pflicht zur Herausgabe der Bauunterlagen gilt übrigens ebenso, wenn Dritte, wie zum Beispiel Darlehensgeber, entsprechende Nachweise verlangen. Das kann der Fall sein, wenn Bauherren KfW-Darlehen einbinden und dafür die Einhaltung von Förderbedingungen nachweisen müssen.
typische Fallstricke beim bauvertrag
Verbindlicher Fertigstellungstermin sorgt für mehr Planungssicherheit  Die Immobilienfinanzierung lässt sich aus einem weiteren Grund nun besser planen. Das liegt daran, dass neue Bauverträge anders als früher einen konkreten Fertigstellungstermin enthalten müssen. Kann dieser nicht genannt werden, weil zum Beispiel Genehmigungen noch fehlen, muss das Bauunternehmen zumindest angeben, wie lange die Bauphase dauern wird. Hält sich die Baufirma nicht an die Angaben beziehungsweise den Fertigstellungstermin, muss sie Schadensersatz leisten. Durch die Neuregelungen fällt es nun leichter, unterschiedliche Darlehensangebote mit Blick auf die bereitstellungszinsfreie Zeit zu vergleichen und die möglichen Kosten für die Bereitstellungszinsen zu berücksichtigen.
Nicht überall gilt das neue Recht  Doch Vorsicht: Die genannten neuen Regelungen gelten nur für die sogenannten Verbraucherbauverträge, bei denen das Bauunternehmen mit der Errichtung des Gebäudes auf dem Grundstück des Kunden beauftragt wird. Bauträgerverträge, bei denen der Käufer in ein und demselben Vertrag das Grundstück erwirbt und den Bauträger mit den Bauarbeiten beauftragt, sind von den Neuerungen nicht betroffen. Auch wenn etwa der Bauherr die Handwerker jeweils einzeln beauftragt, greifen die neuen Spielregeln nicht.
Vorsicht Falle mit Zahlungsplan beim Bauvertrag
Bauherrenverbände befürworten das neue Gesetz  Die Interessenvertreter von Bauherren sehen die Gesetzesnovelle überwiegend positiv. So spricht Peter Mauel, Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes, von einem „großen Erfolg für den Verbraucherschutz“. Allerdings sei das neue Gesetz kein Rundum-Sorglos-Paket. So sieht der Bauherren-Schutzbund zum Beispiel weiteren Verbesserungsbedarf, wenn es um die Reklamation von Mängeln schon während der Bauphase geht: Auch nach der neuen Regelung können Bauherren ihre Ansprüche erst nach der Abnahme durchsetzen. Andere Experten stellen unter anderem heraus, dass Bauherren trotz der nun notwendigen präzisen Baubeschreibung genau prüfen müssen, welche Leistungen vereinbart sind, um nicht spätere unliebsame (und teure) Überraschungen zu erleben. Wer sich aber mit dem neuen Bauvertragsrecht befasst, kann auf vielfältige Weise profitieren – etwa bei der Planung der Finanzierung.
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dermontag · 3 years ago
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Bauherren aufgepasst Wie Sie mangelhaftes Material erkennen 10.02.2022, 07:10 Uhr Auf Baustellen für private Eigenheime fehlt es derzeit häufiger an Baustoffen. Auf der Suche nach Lösungen kommen mitunter falsche Produkte zum Einsatz. Oft unbeabsichtigt, aber mit Folgen. Was hilft? Viele Baustoffe sind zuletzt teurer geworden und teilweise nicht leicht zu bekommen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) beobachtet vor diesem Hintergrund, dass auf Baustellen mangels Alternativen zum Teil falsche, nicht zugelassene Produkte verwendet werden - eher aus Unwissenheit der Beteiligten. Was unabsichtlich geschieht, könne für Bauherren jedoch ärgerliche Folgen haben, warnt der VPB. Es drohten Schäden am Bau, wenn Produkte nicht die von ihnen geforderten notwendigen Eigenschaften besitzen. Viele Materialien ähneln sich Die VPB-Sachverständigen stoßen bei Baustellenbesuchen nach eigenen Angaben immer wieder auf solche Fehler, besonders bei der Abdichtung von Häusern. Viele Handwerker prüften nicht, was sie einbauen, und viele Materialien ähnelten sich, heißt es vom Verband. Lediglich auf der Verpackung und dem technischen Merkblatt sei der Anwendungsbereich erläutert. "Unsere Innungs- und Verbandsbetriebe sind gut informiert und wissen, welche Produkte sie einsetzen können", entgegnet Ilona Klein den Vorwürfen. Sie ist Pressesprecherin des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe - der Dachorganisation von rund 35.000 Handwerksbetrieben im Bauwesen. "Es mag schon sein, dass es das eine oder andere schwarze Schaf unter den nicht-organisierten Betrieben gibt. Das kann man nie ausschließen." Was können Bauherren tun? Laien erkennen solche Mängel an der Baustelle ihres Eigenheims oft erst, wenn es zu spät ist oder die Folgen offensichtlich sind. Und erst recht können sie nicht immer einschätzen, ob das auf der Baustelle bereitstehende Material das richtige ist. Bauherren haben aber die gleichen Möglichkeiten wie die Profis, die korrekte Verwendung nachzuvollziehen, indem sie die Informationen auf der Verpackung und in dem technischen Merkblatt nachlesen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) empfiehlt, auf lokal bekannte Firmen zu setzen, denn die könnten sich Qualitätsmängel gar nicht leisten. "Bauherren, die auf der sicheren Seite sein wollen, sollten regional ansässige Betriebe, die in den lokalen Innungen organisiert sind, beauftragen", so ZDB-Sprecherin Ilona Klein. "Diese sind nicht nur besser informiert, sondern in der Region bekannt und haben einen Ruf zu verlieren." Viele Sachverständigen-Organisationen in Deutschland Häufig können private Bauherren auch auf das Wissen eines Sachverständigen bauen, dem die Mängel bei der Abnahme einzelner Arbeitsschritte oder der finalen Bauabnahme auffallen. Dafür muss man allerdings extra Gelder beim Hausbau für das Honorar der Bauberater einplanen. Es gibt in Deutschland mehrere Vereinigungen von Sachverständigen, etwa den Bauherren-Schutzbund, den Verband Privater Bauherren, den Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau sowie die Verbraucherzentralen. Auch die Architektenkammern der Bundesländer vermitteln Sachverständige. Weitere Verbände in diesem Bereich sind der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter und Bundesverband Freier Sachverständiger. Viele der Organisationen haben eine Experten-Suchfunktion auf ihren Webseiten. Mehr zum Thema Die Versorgungsengpässe bei Baustoffen haben vielfältige Gründe. Sie gehen zum Teil noch auf heruntergefahrene Grundstoff-Produktionen zu Beginn der Corona-Pandemie zurück. Aber auch die stark gestiegene weltweite Nachfrage bei Baustoffen wie Holz ist ein Grund, genauso wie Probleme beim globalen Frachtverkehr, Produktionshindernisse bei verschiedenen Gütern und nicht zuletzt fehlende Handwerker und Fachkräfte. Die Folgen sind nicht nur lange Wartezeiten auf Baumaterialien oder der Zwang, Alternativen zu nutzen. Auch steigen die Kosten der Baufirmen. Am Ende kann es dann auch für Bauherren teurer werden.
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philipzander-blog1 · 7 years ago
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Koalitionsparteien einigen sich auf mehr Verbraucherschutz bei Bauträgergeschäften
Berlin (ots) – Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt die Koalitionsvereinbarung zwischen den Unionsparteien und der SPD, bestehende Schutzlücken im Bauträgervertragsrecht schließen zu wollen. Geschäftsführer Florian Becker betont die Notwendigkeit: “Wohnungskäufer können heute keinen rechtssicheren Vertrag mit einem Bauträger abschließen. Deshalb betrachten wir die Übernahme unserer…
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bauen-haus-garten · 1 year ago
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Wenn der Maler zweimal klingelt
Diese Rechte haben Verbraucher bei Handwerkeraufträgen   (DJD). Sei es für kleinere Instandsetzungen oder umfassende Renovierungen – wer ein eigenes Haus besitzt, benötigt immer wieder einmal Handwerker. Gerade bei Reparaturaufträgen werden viele Absprachen per Handschlag besiegelt. Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), kann damit aber Ärger vorprogrammiert sein.…
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