#Bauern
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gummifarmer · 1 month ago
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agriw · 4 months ago
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bauergeil · 9 months ago
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stallstiefel77 · 1 year ago
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kleinesabc1980 · 1 year ago
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Freue mich immer über neue Kontakte von gleichgesinnten treffen nicht ausgeschlossen
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Kuhgeplauder
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galleriaartethule · 9 months ago
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kate-shch · 9 months ago
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der-saisonkoch · 9 months ago
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Die Rechnung
Einige Beispiele : Goldäpfel werden den Landwirten (wenn es gut läuft) mit 0,43 Euro pro kg gezahlt und dann für 2,33 Euro mit einer völlig ungerechtfertigten Steigerung von 442 % weiterverkauft, Auberginen erhalten 0,86 Euro pro kg und stehen dann für 3,43 im Regal Euro mit einem Anstieg von 300 %, Beispiele, die für alle landwirtschaftlichen Lieferketten gemeldet werden könnten und die gleichen…
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gummifarmer · 1 month ago
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agriw · 9 months ago
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bauergeil · 9 months ago
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aktionfsa-blog-blog · 10 months ago
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"Bauernsterben"
Die Wachstumsideologie in den Bauernverbänden
Ob die Bauern mit ihren Treckern durch die Stadt fahren, berührt unser Themspektrum eigentlich nicht. Da wir jedoch gerade über einen Bericht über das Buch "Bauernsterben" des Journalisten und Bauernsohn Bartholomäus Grill gestolpert sind, hier ein paar Thesen.
Subventionen gefährden stets die "Kräfte des Markts".
Bauer und Biobauer unterscheiden sich gravierend.
Der agrarindustrielle Komplex hat großen Einfluss auf die Politik.
Der agrarindustriellen Komplex führt einen Krieg gegen die Natur.
Wenn wir die Energiewende ernst nehmen, hat Wachstumsideologie kein Existenzrecht mehr.
...
Bauern gegen die Natur?
Der Autor berichtet über die sogenannte grüne Revolution in der Nachkriegszeit und ganz intensiv in den 60er-Jahren. Es war eine Revolution in der landwirtschaftlichen Produktion aus der sich dann mit zunehmenden Subventionen ein mafiöser Filz bis in die EU Spitze entwickelt hat – Politiker, Pestizidhersteller, Lobbyisten, Saatgutmonopolisten, Banken, Landmaschinenhersteller, Großgrundbesitzer, ...
Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen den "Großbauern" und den Bio-Landwirtschaften und es ist bezeichnend, dass die Subventionen gerade bei den Großbauern landen. Der Autor kann darüber auch aus eigener Erfahrung aus verschiedenen Ländern der Erde berichten. Sein erschreckendster Bericht kommt aber aus Äthiopien:
"Die Regierung des von Hungersnöten heimgesuchten Äthiopien verweigerte ihm 2011 eine Akkreditierung für das Landesinnere, wo er über die vom damaligen Präsidenten eingefädelten Leasing-Verträge über 600.000 Hektar Ackerland zugunsten von Investoren aus Saudi-Arabien, Indien und China berichten wollte. ... Das ist zum Teil verheerend und auch obszön. Da fuhren auf der einen Straßenseite die Nahrungsmitteltransporte der Vereinten Nationen, die Speiseöl und Reis und Weizen zu den Hungernden brachten, und auf der anderen Seite fuhren Schwertransporter zum Hafen von Dschibuti, um eben die Erzeugnisse von gepachteten Agrarflächen zu exportieren. Dieses sogenannte Land-Grabbing hat mittlerweile gewaltige Dimensionen angenommen. ..."
Zukunft planen
Sicher haben die Bauernverbände recht mit der Forderung, dass sie verlangen im Vorfeld von Entscheidungen angehört zu werden. Und die Politik hat über mehr als 30 Jahre versäumt, sich mit der Zukunft der Landwirtschaft auseinderzusetzen. Und sicher nützt es der Lebensmittelerzeugung und dem Umgang mit der Natur wenig, wenn aus von außen auferlegten Sparzwängen Entscheidungen getroffen werden. Entscheidungen müssen jedoch dringend getroffen werden - aber unter Einschluss aller Menschen.
Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunk.de/rezension-bauernsterben-grill-agrarindustrie-100.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yo Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8649-20240113-bauernsterben.html
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Kuhgeplauder – Teil 2
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primepaginequotidiani · 1 month ago
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PRIMA PAGINA Dolomiten di Oggi venerdì, 04 ottobre 2024
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indubio-proreo · 1 month ago
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Ab durch die Hecke – Hessische Sturheit auf Abwegen
Bericht
Der Saal 10 des Siegener Amtsgerichts war an der Grenze seiner überschaubaren Kapazität, als am vergangenen Donnerstag die Verhandlung eines 24-jährigen Driedorfers stattfand, der bei einem Bauernprotest am 29.12.2023 in Siegen versuchte, eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Ich kann mir zur Abwechslung einmal sparen zu schildern, was vorgefallen ist, sondern es zeigen. Das Video des Vorfalls ging unmittelbar danach in den sozialen Medien viral und zog viel Aufmerksamkeit auf sich.
youtube
Quelle: Einsatz-Report 24 auf Youtube
Das Resultat seiner Grenzüberschreitung war eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr. So viel sei vorweggenommen: Von dieser Anklage wird am Ende der Verhandlung nicht mehr viel übrig sein. Bereits vor Eröffnung der Beweisaufnahme äußerte der Vorsitzende die Vermutung, dass in diesem Fall eine fahrlässige und keine gefährliche Körperverletzung vorliegen könnte. Der 24-Jährige gab eine ausführliche Einlassung zu den Vorwürfen ab. Er und seine Mitstreiter hätten zunächst nicht verstanden, wieso der Konvoi der Bauern zwischen den beiden Kreiseln auf der Leimbachstraße aufgehalten wurde.
Als man die Polizei zur Rede stellte, hätte man zunächst keine klare Antwort bekommen, bis es dann hieß, dass die aufgebrachten Landwirte mit Shuttlebussen zur Kundgebung auf den Scheinerplatz gebracht werden würden. Dies war von den Organisatoren der Demonstration im Vorfeld mit der Polizei abgeklärt worden. Man hätte die Stadt nicht lahmlegen wollen, vor allem nicht die Zufahrt zum nahegelegenen Jung-Stilling-Krankenhaus, wie auch eine 32-jährige Landwirtin, die die Kooperationsgespräche im Vorfeld der Aktion mit der Polizei führte, vor Gericht bestätigte. Im Nachgang habe der 24-Jährige die Bäuerin angerufen und sich für sein Vorgehen außerhalb der Absprachen entschuldigt; sie sei von seiner aufrichtigen Reue überzeugt. Diese Information schien den 24-Jährigen und einige andere Landwirte nicht rechtzeitig erreicht zu haben. Er und einige seiner Kollegen seien aufgebracht gewesen, immerhin machten sie sich mit ihren verhältnismäßig langsamen Maschinen auf den Weg nach Siegen, um dort Präsenz zu zeigen. Er glaubte, einige Mitstreiter im Rücken zu haben, als er aus der geparkten Kolonne ausscherte und über die Hecke einer angrenzenden Aufzugsfirma auf den Kreisverkehr fuhr. Andere Landwirte versuchten, über einen Waldweg ins Stadtgebiet zu fahren, wurden aber an dessen Ende von Polizisten abgefangen. Die Hecke habe man gemeinsam ersetzen wollen und ihre mögliche Zerstörung in Kauf genommen. Der Geschäftsführer des Aufzugsunternehmens gab in einer schriftlichen Stellungnahme bekannt, dass die Heckenreihe sich zeitnah auf natürliche Weise von den Strapazen erholt hätte. Er sei nicht an Schadensersatz oder Strafverfolgung interessiert; ohnehin habe die Hecke nur einen geringen dreistelligen Betrag gekostet. Der 24-Jährige entschuldigte sich zudem persönlich bei ihm. Der 24-Jährige gab an, sich an dem Vormittag fit und fahrtauglich gefühlt zu haben. Alkohol habe er am Vorabend in Form von „guten 10 Bier“ konsumiert. Sein ermittelter Blutalkoholwert betrug 0,48 Promille, er war also knapp unter der Grenze von 0,5, weshalb der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr keinen Bestand mehr hatte. Er habe nie die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen oder einen Streifenwagen zu beschädigen, als er bis auf wenige Zentimeter an diesen beim Rangieren heranfuhr.
Den 60-jährigen Polizeihauptkommissar habe er erst bemerkt, als das Führerhaus seines Schleppers bereits geöffnet war und er lautstark und schließlich unter Verwendung von Pfefferspray zum Absitzen gebracht wurde. Im Gegensatz zum Vorwurf in der Anklageschrift habe er nicht versucht, den Beamten gezielt vom Fahrzeug abzuschütteln. Auch bei ihm entschuldigte er sich kurz nach dem Vorfall. Der 60-jährige Polizist trat als Nebenkläger auf; er war in Folge der Aktion zwei Wochen dienstunfähig. Er zog sich bei dem Sturz auf den Asphalt Prellungen an Knie, Rücken und Schulter zu. Nächste Woche soll ein Zivilprozess über mögliche Schmerzensgeldzahlungen stattfinden. Der 24-jährige Landwirt mit Getreideährentattoo auf dem rechten Unterarm räumte ein, dass er die Sperrung gezielt umfahren wollte und deshalb nicht auf die verbalen Ansprachen der Beamten reagierte. Der Einsatz eines Reizstoffsprühgeräts war aus seiner Sicht jedoch nicht gerechtfertigt. Als die Beamten die Kabine seines Traktors öffneten, habe er kooperieren wollen, schaffte dies jedoch nicht so schnell, wie es den Polizisten lieb gewesen wäre. Das habe unter anderem daran gelegen, dass er zunächst seine Schuhe anziehen wollte.
Es sei bei vielen in seiner Zunft eine Gewohnheit, auf Socken zu fahren, um den Innenraum der Fahrzeuge nicht mit den dreckigen Stiefeln zu verschmutzen. In einem weiteren Video, das in der Verhandlung abgespielt wurde, war auch deutlich erkennbar, dass die Sneaker des 24-Jährigen zu seiner Linken im Führerhaus des Schleppers standen. Das Video wurde von einer 26-jährigen Polizistin mit einer Handkamera gefilmt und zeigt auch, dass der 24-Jährige trotz des Einsatzes von Pfefferspray das Gefährt ruhig und gefasst verließ. Man hörte darauf auch den verletzten Polizeihauptkommissar eine lautstarke Ankündigung machen: „Dein Führerschein ist weg! Das garantiere ich dir!“ Damit sollte der berufserfahrene Beamte recht behalten. In diesem Video war ebenfalls ersichtlich, dass der Traktor noch in Vorwärtsbewegung war, als der 60-Jährige, der an diesem Tag als Dienstgruppenführer eingesetzt war, auf diesen aufsprang. Er hatte keinen sicheren Stand und stürzte unmittelbar ab. Der 60-Jährige schilderte, dass er so beherzt eingriff, weil er in Sorge um seine Kollegen auf dem Kreisel war. Auch ein Überrollen des Funkwagens, der dem Traktor den Weg versperrte, hielt er nicht für ausgeschlossen. Er wollte schließlich auf den Traktor springen, um mit dem Delinquenten „auf Augenhöhe zu kommunizieren“. Im Vorfeld habe der 24-Jährige ihn provokant gefragt, „was sie denn machen wollen“, sollten die Bauern versuchen, durchzubrechen. „Das seht ihr dann“, habe er geantwortet. Er habe die Entschuldigung des Hessen zwar angenommen, war aber überzeugt davon, dass dieser ihn durch die „Lastverschiebung“ beim Wechsel von Rückwärts- auf Vorwärtsfahrt zu Fall gebracht habe. Gegen Ende der Beweisaufnahme stand fest: Der Trunkenheit im Verkehr entging der 24-Jährige knapp. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr lag ebenfalls nicht vor, denn die Strecke war gesperrt. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB?
Ebenfalls nicht gegeben, immerhin wendete der Landwirt keine Gewalt an oder drohte mit dieser. Der Versuch, eine polizeiliche Sperre zu durchbrechen, erfüllt diesen Tatbestand nicht.
Ein tätlicher Angriff lag ebenfalls nicht vor. Er versuchte nicht, jemanden gezielt anzufahren. Eine gefährliche Körperverletzung war ebenfalls nicht gegeben. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der 24-Jährige den Polizisten nicht gezielt abschüttelte. Allerdings erkannte man eine fahrlässige Körperverletzung, denn der Traktorfahrer hätte damit rechnen müssen, dass die Beamten eingreifen werden, wenn er versucht, die Sperrstelle zu umfahren, und damit das Risiko billigend in Kauf genommen. Am Ende blieben also „nur“ noch eine versuchte Sachbeschädigung an einer Hecke und eine fahrlässige Körperverletzung von den Anklagepunkten übrig. Der fahrlässigen Körperverletzung widersprach der Verteidiger des 24-Jährigen. Immerhin habe sich der 60-jährige Polizist selbst in die Gefahr begeben, als er sich entschied, auf den fahrenden Traktor zu springen.
Er strebte vor den Schlussvorträgen an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, immerhin hatte sein Mandant keine einzige Vorstrafe, und aus seiner Sicht ginge es nur noch um die versuchte Sachbeschädigung an einer Hecke. Er brachte auch eine durchaus berechtigte Medienkritik an. Seit dem Tag des Vorfalls kursiert das Video in sozialen Netzwerken und der Vorfall sei künstlich „medial aufgebauscht worden“. Sein Mandant sei kein „Rowdy“, wie es einige Redaktionen immer wieder formulierten, und er leide unter der Präsenz des Vorfalls. Er habe sich bei allen Beteiligten entschuldigt und sei wirklich reumütig. Vor der Verhandlung gab beispielsweise die „Westfalenpost“ den Verhandlungstermin bekannt, und am Nachmittag wird die „Siegener Zeitung“ einen Artikel mit der Überschrift „So lautet das Urteil des Traktor-Rowdys“ veröffentlichen und nicht von ihrem Narrativ abrücken. Die Kritik des Verteidigers Dr. Marc Fornauf fand keinen Platz in diesem Artikel. Zum Entsetzen des Verteidigers ignorierte die Staatsanwältin diesen Vorschlag und begann unbeeindruckt davon mit ihrem Plädoyer. Zwar sei von den Anklagepunkten in der Verhandlung einiges widerlegt worden, und sie sehe keinen Schädigungsvorsatz, allerdings sieht sie die fahrlässige Körperverletzung als erfüllt an.
Den medialen Druck auf den jungen Mann sowie seine Entschuldigungen und Reue wertete sie strafmildernd, aber es sei „Glück, dass nicht mehr passierte“, und er habe mit seinem Verhalten eine größere Eskalation riskiert. Sie forderte schließlich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 € und weitere vier Monate Sperrfrist auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis des 24-Jährigen, die seit dem Vorfall eingezogen war. Verteidiger Fornauf sagte, er sei schockiert, dass sein Vorschlag, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen, ignoriert wurde. In seinen Augen lag weiterhin nur eine versuchte Sachbeschädigung vor, deren Verfolgung der Geschädigte nicht mal interessiert sei. Dennoch wurde „eine Anklage, die sich gewaschen hat“, präsentiert. Es sei „völlig hanebüchen“, wie sehr die zahlreich vertretenen Medien die Sache aufgebauscht hätten. Er betonte, wie wichtig die Arbeit des 60-jährigen Beamten sei, aber dieser habe sich selbst in die Gefahr gebracht und einfach keinen sicheren Stand gefunden. „Ein tragischer Unfall“ nach seiner Auffassung. Sein Mandant sei vielleicht etwas enthemmt gewesen, aber er habe keinerlei Ausfallerscheinungen am Steuer gezeigt, auch wenn es definitiv ein Fehler war, durch die Hecke zu fahren. Deshalb könne er auch die Forderung nach einer längeren Sperrfrist nicht verstehen. Er forderte eine Geldstrafe von höchstens 30 Tagessätzen und vorzugsweise eine Verwarnung für seinen Schützling und betonte noch einmal, dass dieser kein „Rowdy“ sei. „Nochmal wirklich: Es tut mir sehr, sehr leid“, sagte der 24-Jährige in seinem letzten Wort. Der Vorsitzende Richter Sebastian Vöckel musste nach gut drei Stunden Verhandlung nicht lange über sein Urteil nachdenken. Für fahrlässige Körperverletzung und versuchte Sachbeschädigung verhängte er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 €. Zusätzlich sprach er eine weitere Sperre von drei Monaten auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis des Driedorfers aus, welche ein ganzes Jahr voll macht.
Zu den Verfahrenskosten kommen ebenfalls die Kosten des Nebenklägers auf den jungen Landwirt zu. Er erläuterte, dass der 24-Jährige durch sein Rangieren auf dem engen Kreisverkehr eine Gefahr geschaffen hat und er mit dem Eingreifen der Beamten hätte rechnen müssen. Er stellte klar: „Man habe sich auch einfach mal an Anweisungen zu halten.“
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