#Am Wasserwerk
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sigalrm · 10 months ago
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Mit Stehhilfe
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Mit Stehhilfe by Pascal Volk
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politik-starnberg · 4 days ago
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Endlich Sozialstaffelung, Haushalt 2025, Wasserwerk, Gebühren und mehr ...
Heute gibt vor der Sitzung noch zwei nicht öffentliche Punkte u. a. zur Vorstellung der Planungen um den Bayerischen Hof herum.
18:30 Uhr - etwas dünn sind wir ja noch besetzt - das wird sich sicher in den nächsten 30 Minuten ändern.
TOP 3 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig. Die Tagesordnungspunkte zur Bodennutzung werden vertagt.
TOP 4 Bürger fragen
Frau n. n.: Sie wohnt schon seit 52 Jahren in Starnberg. Sie fragt nach einer "Blitzampel" am Autobahnende, um Einnahmen für die Stadt zu generieren.
Herr Janik: Das Geld würde dann beim Freistaat verbleiben.
Herr n. n.: Es geht um die Kindergartengebühren. Er fragt nach Fördergeldern vom Bund und Ausgaben für den Krieg in der Ukraine, die in andere Bereiche investiert werden könnten. Und er fragt nach den den Berufsverkehr behinderten beidseitig parkenden Fahrzeugen im oberen Abschnitt der Söckinger Straße. Dort gibt es eine freie Fläche - kann man die dafür nicht nutzen?
Herr Janik: Die Stadt ist da eher nicht der richtige Adressat. Und die freie Fläche ist Privatgrund.
(Anm. d. Verf.: Heute gar keine Frage zur Seeanbindung? Das ist fast überraschend.)
TOP 5 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 6 Pferdy als Maskottchen und musikalischer Botschafter der Musikschule der Stadt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Seit dem 20.03.2022 treten die BIG-BAND-STArs, überregional bekannte Kult-Band der Musikschule Starnberg unter Leitung von Stefan Komarek, bei sämtlichen Engagements mit "Pferdy", einem 35 cm großem und mit allerlei Orden und Christbaumkugeln dekoriertem Plüsch-Kuscheltier, auf. Pferdy hat in den zurückliegenden drei Jahren einen ähnlichen Kult-Status erlangt wie Tux oder Twipsy. Durch seine Hinzunahme konnten BIG-BAND-STArs ihre Performance nach der äußerst schwierigen Zeit der Corona-Pandemie auflockern und ihrem Publikum, beispielsweise bei den Auftritten in Seniorenstiften in der Stadt Starnberg, das ein oder andere Lächeln gleich zu Beginn eines Konzertes ins Gesicht zaubern.
Gleichwohl ist der pädagogische Hintergrund durchaus zu würdigen, da ein mit heranwachsenden und Musikern höheren Semesters besetzter Klangkörper durch die Verwendung eines Kuscheltieres auch für Kinder nahbar wird. So trägt der Einsatz von Pferdy zur Vermittlung von Musik und Kultur auch an jüngere Konzertteilnehmerinnen und -teilnehmer bei.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Warum genau bis zum 2.10.2026?
Herr Janik: Der Leiter geht am 3.10.2026 in Rente.
Herr Mignoli (BLS): Kann das Pferd mal "herumreiten"? (Anm. d. Verf.: Es wird einmal herumgereicht.)
Herr Prof. Gassner (UWG): Dass es keine Verwechselung mit dem Alt-Bürgermeister gibt. (Anm. d. Verf.: allgemeines Schmunzeln)
Herr Janik: Da sieht er keine Gefahr.
Beschlussvorschlag
Pferdy wird bis einschließlich 02.10.2026 das offizielle Maskottchen der BIG-BAND-STArs und bildet als solches die Basis für eine Motivations- und Werbekampagne für die Stadt Starnberg.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2023; Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AGP GmbH, Traunstein hat die Prüfung der Jahresrechnung 2023 des Wasserwerkes Starnberg vorgenommen und die Prüfung in einem Prüfbericht zusammengefasst. Der Bericht enthält ab Seite 3 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2023, aus dessen abschließenden Formulierungen hervorgeht, dass die Prüfungen zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt haben. Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.900.836,03 € und einem Jahresüberschuss von 133.631,46 € ab.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Jahresabschluss 2023 für das Wasserwerk Starnberg festzustellen. Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.900.836,03 € und einem Jahresüberschuss von 133.631,46 €.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Werkleitung auf der Grundlage des Berichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AGP GmbH, Traunstein über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu entlasten.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Wirtschafts- und Finanzplan 2025 des Wasserwerkes Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan ist für das Jahr 2025 aufgestellt worden.
Gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung besteht dieser aus dem Wirtschafts- und Finanzplan und ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen.
Der Wirtschafts- und Finanzplan wird in der Sitzung vorgestellt und vorab in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Der vorliegende Erfolgsplan schließt wie folgt ab:
Im Erfolgsplan mit Erträgen von: 2.839.539 € und Aufwendungen von: 3.866.525 € sowie Zinsen und Steuern von (-): 13.281 € Verbleibender Jahresfehlbetrag (-): 1.040.267 €
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2025 sieht Einnahmen i. H. v. 1.098.582 € vor. Diesen stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber.
Die wesentlichen Investitionen im Wirtschaftsjahr 2025 sind:
Ortsnetz und Hausanschlusserweiterungen (Jahresvertrag).
Neuanschaffung PLS-Server und Erweiterung & Anpassung von Software.
Neuanschaffung und Erweiterung von Software z.B. zur digitalen Rechnungsverwaltung.
Erschließung Neubaugebiete (z.B. Hadorf-Nord, Almeidaweg).
Nachuntersuchung Grundwassererkundung Wangen.
Neuanschaffung eines Fahrzeugs.
Errichtung PV-Anlagen auf Fahrzeughalle und DPW Söcking.
Kauf eines mobilen Ersatzstromaggregates und Nachrüstung externer Einspeisungen.
Errichtung von zwei Trinkwasserbrunnen.
Die wesentlichen Unterhaltsaufwendungen im Wirtschaftsjahr 2025 sind:
Sanierung der Brunnenleitung Schorn von Brunnen Schorn bis Gewerbegebiet Schorn ca. 1 km.
Sanierung der Trinkwasserortsnetzleitung Hochzone inkl. der Schieberkreuze & Hydranten sowie der Grundstücksanschlussleitungen in der Josef-Fischhaber-Straße zwischen der Lenbachstraße und der Hanfelder Straße im Zuge von Straßen- und Kanalbau.
Leitungssanierungen über Jahresvertrag Rohrleitungsbau: z.B. Nepomukweg zwischen Haus Nr. 8 (Schiffbauerweg) und Schiffbauerweg; Strandbadstraße zwischen Strandbadstraße 11 und Münchner Straße (B2); Auswechseln von Schieberkreuzen; sonstige kleinere Hauptleitungserneuerungen.
Leitungssanierungen Münchner Straße B2 zwischen der Josef-Jägerhuber-Straße und der Leutstettener Straße, Verlegung der Leitungsquerung der B2 in der Leutstettener Straße auf neue Trasse bei der Polizei (wegen Tunnelbau) sowie Umlegemaßnahmen der Wasserleitung im Almeidaweg wegen Dükerbau B2 für Tunnelbaumaßnahme.
Der nach § 17 der EBV vorgeschriebene fünfjährige Finanzplan zeigt die voraussichtlichen Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben auf. Er muss jährlich berichtigt und fortgeschrieben werden.
Entwicklung und Umsatzerlöse:
Dem Wirtschafts- und Finanzplan 2025 ist ein Wasserverkauf von 1.500.000 m³ (an Endverbraucher) zugrunde gelegt. Zusätzlich werden von der Wassergewinnung Vierseenland gKU mindestens 200.000 m³ Wasser aus dem Gewinnungsgebiet Mamhofen abgenommen.
Entwicklung der verfügbaren Mittel:
Die verfügbaren Mittel setzen sich im Wesentlichen aus dem Cash-flow, den Anschlussbeiträgen und Hausanschlusskostenersatz zusammen. Eine zusätzliche Darlehensaufnahme ist voraussichtlich nicht erforderlich.
Die Debatte
Herr Prof. Gaßner (UWG): Der Wasserpreis bleibt stabil?
Herr Janik: Er bleibt stabil und wurde nur gering erhöht.
Beschlussvorschlag
Der Wirtschafts- und Finanzplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk Starnberg für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
Im Erfolgsplan mit Erträgen von: 2.839.539 € und Aufwendungen von: 3.866.525 € sowie Zinsen und Steuern von (-): 13.281 € Verbleibender Jahresfehlbetrag (-): 1.040.267 €
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2025 sieht Einnahmen i. H. v. 1.097.512 € vor. Diesen stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber.
Der Finanzplan 2025, der jährlich fortgeschrieben wird, wird in den Einnahmen und Ausgaben, wie vorgelegt, festgesetzt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Haushalt 2025 und Finanzplanung 2026 - 2028
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorberatung des Entwurfs des Haushalts 2025 und der Finanzplanung 2026 – 2028 einschließlich Stellenplan erfolgte in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 16.01. und 20.01.2025. Die allgemeine Rücklage beläuft sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2024 auf 9,40 Mio. EUR. Aufgrund der geplanten Zuführung (8,49 Mio. EUR) erhöht sich diese zum Ende des Haushaltsjahres 2025 auf 17,89 Mio. EUR und liegt damit weiterhin deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 KommHV (845 TEUR).
In den Finanzplanungsjahren 2026 und 2027 sind Rücklagenentnahmen von jeweils 8,34 Mio. EUR veranschlagt, sodass sich diese Ende 2027 auf 1,22 Mio. EUR und damit in etwa auf das Niveau der gesetzlichen Mindestrücklage verringern würde.
Die gesetzliche Forderung des § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik, wonach im Verwaltungshaushalt ein Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften ist, der mindestens so hoch sein muss, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (2025: 688 TEUR), ist erfüllt. Die veranschlagte Zuführung beträgt 904 TEUR.
Eine Kreditaufnahme ist im Haushalt 2025 nicht vorgesehen. Aufgrund der vertragsgemäßen Tilgungsleistungen sinkt der Schuldenstand von 11,70 Mio. EUR (Stand 31.12.2024 ohne Wasserwerk) auf 11,01 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt damit zum Jahresende 460 EUR (Einwohnerstand zum 31.12.2023) und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (zuletzt 629 EUR).
...
Da die Grundsteuerhebesätze (Grundsteuer A 400 v.H., Grundsteuer B 575 v.H.) bereits in der Grundsteuerhebesatzsatzung vom 26.11.2024 festgesetzt wurden, werden sie dieses Jahr nicht mehr in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzt, sondern lediglich nachrichtlich aufgeführt.
(Anm. d. Verf.: Herr Deller stellt die Zahlen noch einmal kurz vor. Die Eckdaten können dann in dem veröffentlichen Haushalt nachgelesen werden.)
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Die Aufstellung war dieses Jahr einfach und schnell. Das ist auch den Konsolidierungsmaßnahmen zu verdanken. Auch wurden die Beiträge angepasst. Die Grundsteuer wurde nur moderat angepasst, so dass die Summe aller Grundsteuern für Starnberg gleich geblieben ist. Dank Grundstücksgeschäften kann wieder mehr in die Stadt investiert werden. Die Feuerwehr wird modernisiert. Auch im Kulturbereich konnte wieder mehr unterstützt werden. Der Finanzplan spricht eine ganz andere Sprache. Die Aufgaben (vom Bund und Land an die Kommunen weitergereicht) und Kosten steigen weiter. Wenn die Kreisumlage weiter so wie geplant weiter steigt, wird es keine freiwilligen Leistungen mehr geben. 2025 war nur ein kurzes Ausruhen. Der städtische Kostenapparat wird weiter reduziert werden. Die CSU stimmt dem Haushalt zu.
Herr Landwehr (WPS): Es ist gemeinsam gelungen, ohne Giftspritzen einen Haushalt aufzustellen. Die eingesparten Mittel sollten nicht leichtfertig für andere Dinge ausgegeben werden. Der Ausblick auf die nächsten Jahre zeigt nichts Gutes. Die Kommunen bekommen immer mehr Aufgaben von Bund und Land ohne die Kosten ausreichend auszugleichen. Der nächste Haushalt wird während eines Kommunalwahlkampfs erstellt werden. Die WPS stimmt dem Haushalt zu.
Frau Henniger (FDP): Wir müssen uns an die eigene Nase fassen und keine Ausgaben tätigen, die nicht notwendig sind. (Anm. d. Verf.: Sie führt einige Beispiele auf, die ihr am Haushalt nicht sinnvoll und nicht ausreichend ausgeglichen gewichtet sind.). Die Grundstücksgeschäfte sind ein Skandal, dass die Kommune Spekulationsgeschäfte durchführt. Damit nehmen wir den Bauherren das Geschäft weg. (Anm. d. Verf.: Das ist eine interessante Sichtweise, wenn man mal die Anzahl der aktuell betroffenen Projekte betrachtet, die kleiner als ein niedriger einstelliger Bereich sind.)
Christiane Falk (SPD): Sie staunt, dass heute CSU und SPD einer Meinung sind. Sie führt den Investitionsstau an. Das fällt uns heute auf die Füße. Auch die Verwaltung hat nach Einsparungen gesucht. Der Bodensatz der möglichen Gebührenerhöhungen ist erreicht. Auch die Pflichtaufgaben werden uns noch Kopfzerbrechen bereiten. Ohne Einsicht der Bürger, dass die Finanzierbarkeit dieser Bereiche nur zusammen geleistet werden kann, wird es die nächsten Jahre schwierig. Sie wünscht sich mehr gesellschaftliche Beteiligung der Bürger. Die gewählten Stadträte entscheiden als Vertreter der Bürger über die zur Verfügung stehenden Mittel. Alle Bedarfe können dabei nie abgedeckt werden. Sie SPD stimmt dem Haushalt zu.
Herr Fiedler (UWG): Er bedankt sich für die lösungsorientierten Beratungen. Vor einem Jahr war die Situation desolat. Es ist noch nicht bei allen angekommen, in welcher Lage wir uns aktuell befinden. Er zählt Planungen auf, die aus seiner Sicht eher Wünsche sind, die man sich nicht mehr leisten kann. Die im letzten Jahr erreichten Einnahmen dürfen dieses Jahr nicht wieder leichtfertig ausgegeben werden. Es gibt viel zu investieren in den nächstem 5-10 Jahren. Diese Erkenntnis ist in allen Ebenen zu berücksichtigen. Bei den neuen Aufgaben von Bund und Freistaat für die Kommunen wird immer nur die Investition gefördert, der Betrieb ist dann von der Kommunen allein zu leisten. Die UWG stimmt dem Haushalt zu.
Herr Mignoli (BLS): Der Haushalt wurde aufgehübscht. Große Investitionen werden immer weiter verschoben. Wo führt das hin? Auf die Personalkosten hat die Stadt Starnberg Einfluss, auf die Kreisumlage eher nicht. Er fragt nach der Einnahmenseite über Gebühren für Einsätze der Feuerwehr. Die Stadt kommuniziert zu wenig mit den Gewerbetreibenden. Er sieht für Zukunft übelst schwarz. Die BLS stimmt dem Haushalt nicht zu.
Frau Pfister (BMS): Der Vorredner hat ihr aus der Seele gesprochen. Der Indikator für die Kommune sind die Schlüsselzuweisungen. Uns geht es ausgesprochen gut, da wir diese seit 1984 nicht mehr bekommen haben. Unsere Probleme sind nicht die Steuereinnahmen. Unsere Erhöhungen sind am Ende, was man den Bürgern zumuten kann. (Anm. d. Verf.: Wenn jetzt mögliche Einnahmequellen kritisiert werden, wo Sie doch mit ihrer Mehrheit damals die Rücklagen quasi aus Null zurückgefahren hat.). Die BMS stimmt den Haushalt nicht zu.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Letztes Jahr hatten wir den Vortrag mit der Aussage: "Ohne auf Dauer angelegte Konsolidierungsmaßnahmen wird die Stadt nicht in erforderlichen Maße investieren können." Daraufhin gab es die Konsolidierungssitzungen. Dem jetzt vorgelegten ausgeglichenen Haushalt muss man zustimmen. Die Rücklage erhöht sich um ca. 9 Mio. €. Was ist allerdings im Finanzplan für die nächsten Jahre vorgesehen? Die Investitionen werden wieder oft verschoben. In den Klimaschutz wird auch nichts investiert. Trifft die Kritik der Rechtsaufsicht am Haushalt 2024 für diesen Haushalt immer noch zu? Der Schock vom Januar 2024 scheint zu verpuffen. "Ausgleichen" heißt nicht "in die Zukunft verlagern". Warum sind die Mieten und Pachten für städtische Grundstücke noch nicht auf der Höhe der Zeit?
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2025 wie folgt:
HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Starnberg (Landkreis Starnberg) für das Haushaltsjahr 2025 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Starnberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 93.969.400 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.961.800 Euro ab.
§ 2 (1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk sind nicht vorgesehen.
§ 3 (1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk werden nicht festgesetzt.
§ 4 Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 380 v.H. festgesetzt.
§ 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§ 6 Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Starnberg, den (Datum der Ausfertigung) STADT STARNBERG Patrick Janik Erster Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden in der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Grundsteuerhebesatzsatzung) vom 26.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 400 v.H.
Grundsteuer B (für die Grundstücke) 400 v.H. 575 v.H.
2. Der Stadtrat beschließt den Finanzplan für die Jahre 2026 - 2028 wie vorgelegt.
angenommen: 19:5
TOP 10 Vollzug des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen - Anpassung zum Betreuungsjahr 2025/2026 und Einführung einer Sozialstaffelung - Wiedervorlage
In seiner Sitzung vom 18.11.2024 vertagte der Haupt- und Finanzausschuss die o.g. Angelegenheit, um den Fraktionen die Gelegenheit zu geben, eigene Vorschläge für eine mögliche Sozialstaffelung einzubringen. …
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung über eine Sozialstaffelung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 mit einer Regelgebühr und zwei Ermäßigungskategorien, gestaffelt nach dem Einkommen.
Die Einkommensgrenzen sollen dabei bei 75.000 € und 100.000 € liegen. Zugrunde gelegt wird in der Regel das zu versteuernde Einkommen zzgl. aller regelmäßigen Einkommen (z.B. Unterhalt), analog der Regelung der Landeshauptstadt München. Außerdem soll ein Gebührenautomatismus in Höhe der Lohnsteigerung des Vorjahres jährlich eingeführt werden.
Eine Stichprobenquote wurde auf mind. 5 % festgelegt. Der Geschwisterrabatt soll erweitert werden, sodass bei den 25 % Ermäßigung auch Geschwister berücksichtigt werden, welche eine andere Einrichtung im Stadtgebiet besuchen.
Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 27.01.2025 wurde ein gemeinsamer Abstimmungstermin mit dem Elternbeirat am 05.02.2025 terminiert.
Empfehlung aus dem Abstimmungstermin mit den Elternbeiräten aus den fünf städtischen Einrichtungen, Frau Henniger, Frau Fränkel, Frau Pfister, Herr Dr. Sengl, Herr Beigel, Herrn Mignoli und der Verwaltung am 05.02.2025:
Im Rahmen des Abstimmungstermins wurde sich einvernehmlich auf folgendes geeinigt:
drei Ermäßigungsstufen
Gruppen der Ermäßigung: 0-75 Tsd. €, 75-100 Tsd. €, 100-125 Tsd. € zu versteuernden Einkommen
ggf. Einführung einer weiteren Geschwisterermäßigung ab dem 3. Kind
Jährliche Gebührenanpassung
Darüber hinaus wurde vereinbart im Nachgang zu den vereinbarten Punkten Stellung zu nehmen. Bis zum Versand der Beschlussvorlage lag lediglich die Rückmeldung der Stadtratsfraktion CSU vor. Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht. … Zu 1. drei Ermäßigungsstufen
Aus Sicht der Vertreterinnen und Vertreter des Elternbeirates ist der Sprung zwischen der ersten Ermäßigungsstufe von 100.000 € zu versteuernden Einkommen zur Regelgebühr zu hoch ausgefallen. Zudem erreichen zahlreiche Familien durch ihre Familienkonstellation von Vollzeit und Teilzeit die Grenze von 100.000 € zu versteuernden Einkommen sehr leicht.
Zu 2. Gruppen der Ermäßigung: 0-75 Tsd. €, 75-100 Tsd. € und 100-125 Tsd. €
Hier wird auf die Ausführungen zu 1. verwiesen. Es wird eine weitere Ermäßigungsstufe zwischen der Regelgebühr und der 1. Ermäßigungsstufe von 100 Tsd. € eingeführt. Die zusätzliche Stufe wird für den Bereich eines zu versteuernden Einkommens zwischen 100 Tsd. € - 125 Tsd. € etabliert.
Zu 3. Ggf. Einführung einer weiteren Geschwisterermäßigung ab dem 3. Kind
Mit Beschlussfassung des Stadtrates im Jahr 2024 wurde die Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtung dahingegen geändert, dass für Familien mit Geschwisterkindern unabhängig wie viele Kinder, ein Rabatt von 25 % auf die Gesamtgebührenschuld erlassen wird. Vor dieser Änderung galt die Regelung, dass für Familien die Benutzungsgebühr für das 2. Kind um 20 % und für Familien mit drei oder mehr Kindern, die Gebühr für das 3. Kind und jedes weitere Kind um 50 % reduziert wird.
Nach Auswertung der Geschwistersituationen in den städtischen Einrichtungen, wie bei den freien Trägern ist ersichtlich, dass lediglich neun Familien mit drei Kindern in Kindertageseinrichtung sind. Von der Auswertung sind Mittagsbetreuungen, die Großtagespflegen oder die MIS ausgenommen. Alle anderen Familien haben nur für 2 Geschwisterkinder den Besuch in einer Einrichtung gebucht. Aus Sicht der Verwaltung kann eine weitere Rabattierung der Gebühr ab dem dritten Kind erfolgen, wenn diese eine Kindertageseinrichtung innerhalb der Stadt Starnberg besucht. Der Besuch einer Mittagsbetreuung oder ähnliches ist davon ausgeschlossen. Dies ist analog der bisherigen Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.01.2025, dass der Geschwisterrabatt für Kinder die eine Kindertageseinrichtung innerhalb der Stadt Starnberg besucht, ausgeweitet wird.
Zu 4. Jährliche Gebührenanpassung
Im Rahmen der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und auch im gemeinsamen Abstimmungstermin wurde die jährliche Gebührenanpassung anhand der Lohnkostensteigerung oder pauschal von 5 % (Empfehlung der Verwaltung aus der BV zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss) diskutiert. Die Lohnkostensteigerung des Jahres 2023 auf 2024 beziffert sich auf 9,8 %, von 2024 auf 2025 kalkuliert auf 11 % und von 2025 auf 2026 kalkuliert auf 2 %.
Im Rahmen des Abstimmungsgesprächs konnte keine Einigung erfolgen, welche Höhe einer Steigerung angemessen erscheint.
Haushalterische Auswirkungen des abgestimmten Vorschlages Die Anpassung der Gebühren ergeben geschätzte Mehreinnahmen in 2025 in Höhe von 90.000 € (Beschluss HaF = 180.000 €). Angenommen wurden dabei Anteile in der jeweiligen Einkommenskategorie, wie in der Umfrage im September ausgewertet (Unter 75.000 = 50 %, 75.000 – 99.999 € = 15 %, 100.000 – 125.000 € = 15 % und ab 125.000 = 20 %).
Die Debatte
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er geht davon aus, dass die Verwaltung die Umsetzung möglichst unbürokratisch umsetzt. Er fragt nach, ob das Aufholen der jahrelangen "Nichterhöhung" heuer angebracht ist. Welcher Dienstleister führt solche Erhöhungen durch? Da hat er seine Zweifel.
Herr Janik: Er sieht das ähnlich, es ist das Ergebnis der Beratungen und der Elternbefragung.
Herr Beck: Er erläutert noch einmal, dass die realen Erhöhungen erst bei Nettogehältern von 5.700 € und höher entstehen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach, warum hier es "auf das Stadtgebiet" begrenzt wird.
Herr Beck: Weil wir nur das unbürokratisch überprüfen können.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Es gab einen konstruktiven Kompromiss. Jetzt soll es wieder vertagt werden. Da geht sie nicht mit. Die Eltern sollen jetzt Sicherheit haben, was sie zahlen sollen. Auch hat sie die Nachbargemeinden angeschaut. Alle im Landkreis erhöhen die Gebühren. Starnberg ist da keine Ausnahme. Unsere Gebühren sind im Landkreis ganz normal. Das Personal der Kindergärten leistet viel. Es gibt wenig Ausfallzeiten. Das muss auch mal gesagt werden. Sie plädiert für den Kompromiss.
Herr Fiedler (UWG): Er fragt nach dem Aufwand der stichprobenartigen Prüfungen. Ist die Staffelung nicht doch zu viel Bürokratie? Allem anderen kann er zustimmen.
Herr Beck: Es werden 5% geprüft, was im Rahmen der Anmeldung umgesetzt werden kann.
Frau Pfister (BMS): Wir geben ein Vertrauensvorschuss an die Eltern. Wenn wir heute zu entscheiden haben, geht sie da mit. Sie möchte bei zukünftigen Beitragsanpassungen die Elternbeiräte mit einzubeziehen.
Frau Henniger (FDP): Sie hätte auch gerne bei zukünftigen Beitragsanpassungen die Elternbeiräte einbezogen.
Herr Beigel (CSU): Es sollten mindestens 5% geprüft werden. Die Sozialstaffelung ist ja gerade eingeführt worden, damit bei nicht ganz so hohen Gehältern der Sprung der Gebühren nicht ganz so groß ist.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er hat sich positioniert für eine Staffelung, stellt aber die große Erhöhung in Frage.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er möchte sich bedanken, da es am Anfang eher Gegenwind zu einer Sozialstaffelung gegeben hat. Die Erhöhungen haben sich an den Kostendeckungsgraden ausgerichtet.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Anteil der Eltern für den Regelbeitrag?
Frau Rommel: Gemäß der Umfrage abgeschätzt: 20% zahlen Regelgebühr, 80% werden rabattiert.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen, welcher die folgenden Punkte berücksichtigt:
1.1. Ab dem kommenden Betreuungsjahr (2025/2026) soll es eine Regelgebühr und drei Ermäßigungskategorien geben.
1.2. Die Einkommensgrenzen werden wie folgt festgelegt:
Regelgebühr: ab 125.000 €
Ermäßigungskategorie 1: 100.000 bis 124.999,99 €
Ermäßigungskategorie 2: 75.000,01 € bis 99.999,99 €
Ermäßigungskategorie 3: bis zu 75.000 €
1.3. Für die Einkommensgrenzen ist grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen zuzüglich aller regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Zuwendungen relevant. Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr, das vor dem Beginn des Betreuungsjahres liegt, für das die Gebühren festzusetzen sind. Gibt es kein zu versteuerndes Einkommen, wird das Bruttojahreseinkommen abzüglich des Pauschbetrags nach § 9a EStG herangezogen (Regelung analog Landeshauptstadt München). Die Einteilung in die jeweilige Einkommenskategorie werden aufgrund einer freiwilligen Selbsteinschätzung vorgenommen und können jährlich zum 01.09. geändert werden. Wird keine Angabe gemacht, wird die Regelgebühr festgesetzt.
1.4. Es wird eine Stichproben-Quote von mindestens 5 % festgelegt, bei diesen Stichproben sind detaillierte Nachweise, wie Steuerbescheide etc., zu verlangen und zu prüfen. Wird festgestellt, dass falsche Angaben gemacht wurden, ist die Ermäßigung rückwirkend zurückzufordern und die Regelgebühr festzusetzen.
angenommen: 23:2
1.5. Die Regelgebühr für den Krippenbereich wird für die Buchungskategorie 3-4 Stunden auf 420 € festgelegt. Die Staffelung zur nächsten Buchungskategorie muss davon jeweils 10 % betragen.
angenommen: 22:3
1.6. Die Regelgebühr für den Kindergartenbereich wird für die Buchungskategorie 3-4 Stunden auf 350 € festgelegt. Die Staffelung zur nächsten Buchungskategorie muss davon jeweils 10 % betragen.
1.7. Die Regelgebühr für den Hort wird für die Buchungskategorie 3-4 Stunden auf 250 € festgelegt. Die Staffelung zur nächsten Buchungskategorie muss davon jeweils 10 % betragen.
angenommen: 21:4
1.8. Die Ermäßigung in der Ermäßigungskategorie 1 beträgt jeweils 30 %, die Ermäßigungskategorie 2 beträgt jeweils 40 % und die Ermäßigungskategorie 3 beträgt jeweils 50% von der Regelgebühr für 3-4 Stunden und staffelt sich mit 10 % ausgehend von der niedrigsten Buchungskategorie.
1.9. Die Gebühren für die Ferienbetreuung werden für die ersten 15 Tage auf 145 € und für jede weitere Woche auf 85 € festgelegt.
angenommen: 23:2
1.10. Für die kommenden Jahre soll eine Gebührenautomatik mit einer Anpassung der Gebühren in Höhe der Lohnkostensteigerung des Vorjahres erfolgen. Die Regelgebühr in der Kategorie 3-4 Stunden bzw. der Feriengebühren ist jährlich zum 01.09. anzupassen. Die Gebühren in den weiteren Buchungskategorien bzw. Ermäßigungskategorien werden entsprechend angepasst.
angenommen: 24:1
1.11 Die bisherigen Regelungen zum Geschwisterrabatt bleiben erhalten. Der Rabatt soll künftig auch angewandt werden, wenn ein Geschwisterkind gleichzeitig eine gebührenpflichtige, nichtstädtische Einrichtung innerhalb des Stadtgebiets besucht.
1.12 Alle Beträge (Ermäßigungs- und Erhöhungsbeträge) sollen immer auf volle Euro-Beträge aufgerundet werden.
1.13 Die zukünftigen Beitragsanpassungen ist der Elternbeirat frühzeitig anzuhören
angenommen: einstimmig
TOP 11 Seniorentreff Starnberg; Gründung Verein
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die langfristige Refinanzierung des Seniorentreffs Starnberg war immer wieder Thema der vergangenen Stadtratssitzungen. ...
Daraufhin fanden erneut Gespräche mit der Caritas sowie den Sozialreferenten des Stadtrats statt, um eine langfristige Finanzierung zu sichern. Die Lösung fand man nun in der Gründung eines Vereins. Der Verein soll aus acht ordentlichen Mitgliedern (zu gleichen Teilen bestehend aus Caritas und Stadt) sowie aus fördernden Mitgliedern bestehen. Die regelmäßigen Nutzer des Seniorentreffs müssen künftig förderndes Mitglied des Vereins werden, um die Angebote in Anspruch nehmen zu können. Auch Nutzer aus anderen Gemeinden können Mitglied werden.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sollen niedrig gehalten werden (zunächst 3 €/Monat). Dies wird in einer Beitragsordnung, welche sich der Verein selbst gibt, geregelt. So ist gewährleistet, dass die finanzielle Ausstattung des Seniorentreffs auch langfristig gesichert ist. Die Stadt wird den Seniorentreff weiterhin im bisherigen Umfang in Rahmen der bestehenden Zuschussvereinbarung unterstützen.
Der Entwurf der Vereinssatzung kann der Anlage entnommen werden. Eine Überschneidung mit dem 2021 gegründeten Förderverein wird nicht gesehen, da dieser hauptsächlichen Projekte rund um den Seniorentreff fördert und der neu zu gründende Verein vor allem die finanzielle Förderung von Personal- und Sachkosten übernimmt.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er begrüßt diese Initiative. Das ist eine Lösung für eine Umsetzung einer freiwilligen Leistung durch Teilnahme durch die Bürger.
Frau Pfister (BMS): Es war ein Anliegen der Sozialreferenten, eine langfrisitige Lösung zu finden. Das ist gelungen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Gründung eines Vereins Seniorentreff Starnberg e. V. zu. Zweck des Vereins ist die langfristige finanzielle Sicherheit des Seniorentreffs Starnberg und vor allem die Förderung der Aktivitäten, Projekte und Personalkosten des Seniorentreffs Starnberg. Der Verein finanziert sich durch Mittel der Stadt, der Caritas und der fördernden Mitglieder über Mitgliedsbeiträge sowie über Zuwendungen Dritter.
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt entsprechende Erklärungen zur Gründung des Vereins und zur Eintragung in das Vereinsregister abzugeben.
Die Stadt unterstützt den Seniorentreff weiterhin mit finanziellen Mitteln im Rahmen der bestehenden Zuschussvereinbarung.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Interkommunale Windenergieplanung Andechs, Seefeld, Starnberg: Berichterstattung zum aktuellen Verfahrensstand
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In den Jahren 2011-2012 wurde auf Grundlage eines landkreisweiten Konzepts der Teilflächennutzungsplan Windkraft aufgestellt. Planungsrechtliches Ziel hierbei war es, die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) durch Ausweisung positiver Windkraftstandorte (sog. Konzentrationsflächen) und deren Ausschluss an anderer Stelle in interkommunal abgestimmter Art und Weise zu steuern. Auf dem Gebiet der Stadt Starnberg wurde eine solche Konzentrationsfläche ausgewiesen.
Nachdem alle bisherigen Versuche und Initiativen zur Realisierung einer WEA an dieser Stelle aufgrund militär- und zivilflugrechtlicher Hürden scheiterten, wurde zuletzt ein interkommunales Projekt zusammen mit den Nachbarkommunen Andechs und Seefeld angestoßen. Mit der Errichtung eines interkommunalen Windparks im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells sollte ein Beitrag zur Energiewende geleistet und die energetische Unabhängigkeit der beteiligten Gemeinden gefördert werden.
In Zusammenarbeit mit dem Münchener Ingenieurbüro Beermann erfolgte die Erarbeitung eines Grobkonzeptes, welches die Errichtung von max. sieben WEA innerhalb der gemeinsamen Konzentrationsfläche vorsah. Im Zuge der darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie konnte in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erreicht werden, dass die Bauhöhenbeschränkung infolge des militärischen Flugbetriebs auf eine Höhe von 920 m. ü. NHN festgelegt wurde. Dies hätte einen wirtschaftlichen Betrieb der WEA innerhalb der Konzentrationsfläche ermöglicht. Erste Sondierungsgespräche mit den Grundstückseigentümern verliefen ebenfalls positiv.
Aufgrund der Schwierigkeiten beim Windkraftprojekt der Nachbargemeinde Gauting und angesichts der anstehenden Kosten im Falle einer Konkretisierung der Planung wurde die Einholung eines Fachgutachtens durch den Luftfahrtexperten Herrn Mörz veranlasst. Im Ergebnis dieses Fachgutachtens ist leider festzustellen, dass luftfahrtrechtliche Hürden einer wirtschaftlichen Umsetzung des Vorhabens nach wie vor entgegenstehen. So liegt das Untersuchungsgebiet innerhalb einer Flugzone des Sonderflugplatzes Oberpfaffenhofen, die im Falle einer misslungenen Landung („missed approach“) für ein spezielles notfallbedingtes Anflugverfahren („Circling-Verfahren“) vorbehalten ist. Innerhalb dieser Zone, die nach Aussage der Deutschen Flugsicherung nicht verändert werden kann, gelten starke Höhenbeschränkungen für bauliche Anlagen.
Die Realisierung einer WEA in diesem Bereich wäre demnach auf eine Höhe von ca. 60-100 m beschränkt, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb letztlich unmöglich ist. Infolgedessen ist eine Fortführung des Projektes, dessen gemeinsame Kosten sich bislang auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag belaufen, auf absehbare Zeit nicht sinnvoll.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach dem Aufwand für die Erstellung der Vorzugsflächen für Windkraft. Wurde das damals nicht geprüft? Was hat der Flughafen Oberpfaffenhofen damals mitgeteilt?
Herr Janik: Das weiß er nicht.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Das ist schon enttäuschend.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Oberpfaffenhofen ist leider kein Sonderflughafen mehr. Wollen wir den Zustand eines Privatjet-Flughafen erhalten? Vielleicht gibt es außerhalb der festgelegten Fluglinie noch Möglichkeiten.
Herr Janik: Er fragt sich, wann das planfestgestellt wurde.
Herr Wobbe (UWG): Er hat das Verfahren damals verfolgt. Damals wurde mit Zirkel die Abstände für die Vorrangflächen bestimmt. Sichtachsen und Höhenlage waren zusätzliche Kriterien.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Gebührensatzung Stadtbücherei Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 08.02.2024 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadtbücherei Starnberg eine neue Gebühresatzung mit angepassten Tarifen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen soll.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Satzung zu erlassen:
Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Stadtbücherei Starnberg
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBI. S.638) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1 Allgemeines
(1) Im Zusammenhang mit der Benutzung der Stadtbücherei Starnberg werden folgende Gebühren erhoben:
Nutzungsgebühr für Entleihung von Medien (§ 2)
Vormerkgebühr (§ 3)
Fernleihgebühr (§ 4)
Nutzung des Internets (§ 5)
Versäumnisgebühr (§ 6)
Besondere Einzelgebühren und Ersätze (§ 7)
(2) Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner ist, wer gebührenpflichtige Leistungen der Stadtbücherei Starnberg in Anspruch nimmt. § 2 Nutzungsgebühr für die Entleihung von Medien
(1) Die Nutzungsgebühr für die Entleihung von Medien aus der Stadtbücherei Starnberg beträgt für die Dauer eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Zahlung:
für Erwachsene: 36,00 €
für Schülerinnen und Schüler (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres), Auszubildende (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres), Studentinnen und Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres), Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, Aktive des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi), Personen die ein Freiwilliges Soziales, Ökologisches oder Kulturelles Jahr absolvieren, Inhaberinnen/ Inhaber der Ehrenamtskarte: 18,00 €
für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und pädagogische Institutionen oder Bildungseinrichtungen mit Sitz im Landkreis Starnberg, wie z. B. Kindergärten, Horte, Schulen: gebührenfrei
Personen die Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II oder SGB XII erhalten: gebührenfrei
(2) Die Gebühr für die sogenannten „Schnuppermonate“ mit einer Geltungsdauer von drei Monaten
a) für Personen gemäß Abs. 1 Ziff. 1: 6,00 € b) für Personen gemäß Abs. 1 Ziff. 2: 4,00 € § 3 Vormerkgebühr
Für die Reservierung eines entliehenen Mediums wird eine Vormerkgebühr in Höhe von 1,00 € je vorgemerktem Medium erhoben. Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer das reservierte Medium nicht fristgerecht ausleiht.
§ 4 Fernleihgebühr
Für die Bestellung eines Titels über den Bayerischen Leihverkehr (§ 8 StBS) sowie für die Bestellung eines Titels über den Verbund „Biblioplus“ wird je Medium eine Gebühr von 3,00 € erhoben.
§ 5 Nutzung des Internets
Die Nutzung der in der Stadtbücherei Starnberg bereitgestellten Internetarbeitsplätze und -zugänge ist kostenfrei. Für Ausdrucke auf den büchereieigenen Druckern bzw. für Kopien werden Gebühren in Höhe von 0,15 € pro DIN-A 4-Seite erhoben.
§ 6 Versäumnisgebühren
(1) Wird die Leihfrist (§ 5 Abs. 1 der Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei Starnberg) überschritten, so ist ab dem ersten Tag der Überschreitung der Leihfrist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
(2) Die Versäumnisgebühr beträgt je Öffnungstag und je Medium:
für Erwachsene 0,60 €
für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) 0,20 €
pädagogische Institutionen oder Bildungseinrichtungen mit Sitz im Landkreis Starnberg 0,20 €
§ 7 Besondere Einzelgebühren und Ersätze
Ermittlung der Anschrift eines Benutzers / einer Benutzerin zu Erinnerungszwecken beim Einwohnermeldeamt 2,50 €
Notwendige Medienreparaturarbeiten bis zu 10,00 €
Ersatz eines Covers, einer Spieleanleitung, eines Booklets 3,00 €
Ersatz einer beschädigten oder verlorenen Hülle für, CD, DVD, CDROM, Konsolenspiele oder Kleinteile von Gesellschaftsspielen ab 1,00 €
Ersatz für Multimedia-Verpackungen ab 2,00 €
Ersatz RFID-Etikett 1,00 €
Taschenverkauf pro Stück ab 1,50 €
Verbrauchsmaterial für Bibliothek der Dinge (nach Verbrauch) ab 1,00 €
Kaffee 1,00 €
Ersatz EDV-Etikett 0,50 €
Für die Ausstellung eines Ersatzausweises für einen durch den Ausweisinhaber / die Ausweisinhaberin beschädigten oder verlorenen Bibliotheksausweis 2,50 €
Bei der Ermittlung der Gebühr innerhalb des Rahmens sind der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand aller beteiligten Behörden und Stellen sowie der Wiederbeschaffungswert des ausgeliehen oder beschädigten Mediums zu berücksichtigen.
§ 8 Nutzung der Onleihe „Biblioplus digital“
Für die Nutzung der digitalen Ausleihe über „Biblioplus digital“, die von der Stadtbücherei Starnberg im Verbund mit anderen Öffentlichen Bibliotheken angeboten wird, entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
§ 9 Entstehung der Gebührenschuld
Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistung. Sie werden mit der Entstehung fällig.
§ 10 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Starnberg vom 04. April 2023 außer Kraft
angenommen: einstimmig
TOP 14 Baulandpolitik der Stadt Starnberg; Festlegung von Leitlinien (vormalige Befassung auch unter den Schlagwörtern „Baulandmodell“ sowie „Sozialgerechte Bodennutzung“)
vertagt
TOP 15 Baulandpolitik der Stadt Starnberg; Festlegung von Vermögens- und Einkommensgrenzen
vertagt
TOP 16 Vollzug der Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg; Bestellung von Referenten
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Frau Annette Kienzle teilte mit Schreiben vom 10.01.2025 mit, dass sie ihr Stadtratsmandat zum Frau Kienzle war Referentin für das Referat "Kultur". Das Referat hat seit der Niederlegung des Mandats durch Frau Kienzle keinen Referenten.
In der Sitzung des Stadtrates am 27.01.2025 wurde als Nachrücker das Stadtratsmitglied Richtmann vereidigt. Dieser möchte Referent für das Referat "Soziales, Integration, Inklusion, Gleichstellung und Senioren" werden. Derzeit sind bereits die Stadtratsmitglieder Eva Pfister und Duday Referenten für dieses Referat.
In der Sitzung des Stadtrates soll darüber entschieden werden, wer als Referent für das Referat "Kultur" und, ob Herr Richtmann als weiterer Referent für das Referat "Soziales, Integration, Inklusion, Gleichstellung und Senioren" bestellt wird.
Beschlussvorschlag
angenommen: einstimmig
TOP 17 Dienstleistungsvertrag mit der gwt zur Übernahme des Stadtmarketings
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Stadtmarketing umfasst alle strategischen Maßnahmen, um die Attraktivität der Stadt für Bewohner, Unternehmen und Besucher zu steigern. Es kombiniert wirtschaftliche, kulturelle und touristische Aspekte, um das Image der Stadt positiv zu beeinflussen. Dabei werden Konzepte entwickelt, um Standortvorteile hervorzuheben und lokale Identität zu stärken. Wichtige Instrumente sind Veranstaltungen, Werbung, digitale Präsenz und Kooperationen mit lokalen Akteuren. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern, Investitionen anzuziehen und den Wettbewerb mit anderen Städten zu bestehen.
Auch aufgrund des Wegfalls der Pressesprecher-Stelle sind im zuständigen Amt 4 "Standortförderung, Tourismus, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit" jedoch keine personellen Ressourcen vorhanden, um ein angemessenes Stadtmarketing zu betreiben. Daher möchte die Stadt Starnberg in Kooperation mit der City Initiative Starnberg e.V. und der gwt diese wichtige Aufgabe neu strukturieren und der gwt mittels eines Dienstleistungsvertrages diese Aufgabe übertragen.
Der Dienstleistungsvertrag war zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht final abgestimmt. ...
Herr Winkelkötter (gwt) stellt kurz noch einmal die zukünftigen Aufgaben vor.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Sind die 60.000 € schon im Haushalt abgebildet. Die Sinuskurve geht wieder mit dem Vertrag wieder nach oben. Die Verwaltung kann die adäquate Betreuung nicht übernehmen. Der zeitnahe Start ist wichtig. Er schlägt als größte Fraktion Herrn Zirngibl als Gewerbereferenten in dem Gremium vor.
Herr Beck: Durch Personaleinsparung ist das für dieses Jahr gedeckt. Die Wahl des Gewerbereferenten wird erst nach dem Abschluss des Vertrags möglich.
Frau Falk (SPD): Sie begrüßt das vorgeschlagene Vorgehen. Sie weist als Kulturreferenten gleich auf die aktuellen Planungen in der Stadt hin.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie fragt nach der Häufigkeit der Berichte. Das darf am Anfang auch öfters sein.
Frau Henniger (FDP): Sie hat die Vorgespräche begleitet. Es fehlt der Kümmerer, der dringend nötig ist. Sie appelliert an alle, dem zuzustimmen.
Herr Mignoli (BLS): Er sieht das nicht so rosig. Die gwt ist überregional tätig. In einer Auslagerung sieht der falschen Weg. Die ansässigen Gewerbetreibenden sollen einen direkten Ansprechpartner in der Verwaltung haben. Die Verwaltung sollte eine eigene Stelle dafür haben. Was ist mit den drei Gewerbereferenten?
Herr Beck: Ursprünglich war der damalige Standortförderer (Herr Werkmeister) bei der City-Initiative angestellt. Das angedachte Gremium sollte nicht zu groß werden - deshalb nur ein Gewerbereferent.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Gehört das Leerstands-Management im CENTRUM auch zu den neuen Aufgaben? Was ist bei der Förderung von Tourismus angedacht?
Herr Winkelkötter: Im CENTRUM ist man schon im Gespräch. Es wird nur Authentisches der Region beworben.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach der neuen Stelle bei der gwt. Warum zahlen wir da Mehrwertsteuer
Herr Winkelkötter: Es wird eine Halbtagsstelle nur für Starnberg geschaffen.
Herr Beck: Über das Stichwort "Dienstleistung" ist eine Leistung zu erbringen, unabhängig vom eingestellten Personal.
Frau Fohrmann (CSU): Was ist mit der bisherigen Stelleninhaberin, wenn sie wiederkommt?
Herr Janik: Die Stellenbeschreibung hat sich schon seit Jahren sehr stark verändert.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Was ist, wenn die Stadt Starnberg eine innovative Nutzung sich überlegt. Werden wir dann beraten?
Herr Winkelkötter: Ja, wir können da beraten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt der Auslagerung des Bereichs Stadtmarketing an die gwt zu.
Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister den Dienstleistungsvertrag zu unterzeichnen.
angenommen: 23:2
TOP 18 62. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche des Grundücks Fl. Nr. 476, Gemarkung Leutstetten, östlich der Wangener Straße
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 23.01.2025 hat der Bauausschuss die Entwurfsplanung für den Neubau eines Spielplatzes im Ortsteil Leutstetten gebilligt. Die geplante Spielplatzfläche liegt östlich der neu hergestellten Buswendefläche an der Wangener Straße.
Das Grundstück grenzt zwar unmittelbar an den Siedlungsbereich an, ist planungsrechtlich jedoch dem Außenbereich zuzuordnen, sodass die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Bei dem geplanten Spielplatz handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Danach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Dies ist hier der Fall, da die Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist. Aus diesem Grund muss als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Spielplatzes der Flächennutzungsplan geändert werden.
In diesem Zuge soll der Flächennutzungsplan im Bereich der neuen Buswendefläche den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 476, Gemarkung Leutstetten, östlich der Wangener Straße, mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsplan gemäß Spielplatzplanung auszuarbeiten und ins Verfahren zu geben.
Das Bauleitplanverfahren zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans ist in Priorität 1 an Nummer 8 in die Prioritätenliste einzuordnen.
angenommen: 24:1
TOP 19 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Das Bauamt hat die Verträge auch gekündigt. Das ist von der Stadt nur zu Kenntnis zu nehmen. (Anm. d. Verf.: Um welches Thema es geht, habe ich leider nicht mitbekommen.)
Herr Dr. Schüler (UWG): Warum stehen vor der neuen Loggia am Bahnhof See jetzt wieder Barken.
Herr Janik: Es werden Pfosten dort gerade eingebaut. Die sind noch nicht verkehrssicher asphaltiert.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt, wann gemäß des Beschlusses im Herbst 2024 die erste Info-Broschüre der Stadt verteilt wird.
Herr Janik: Sie ist in der Redaktion. Das Thema Bayerischer Hof soll mit hinein. Deshalb kann sich die Verteilung u. U. noch bis März hinziehen.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Warum muss die Garage bei der Musikschule geräumt werden?
Herr Janik: Die ist baufällig.
Frau Pfister (BMS): In der Loggia parken schon Motorräder.
(M)ein Fazit:
Heute gab es einige schwergewichtige Entscheidungen.
Starnberg hat einen Haushalt 2025 - nicht besonders früh, aber auch nicht so spät wie in anderen Jahren.
Und endlich die Sozialstaffelung - auch wenn es schon wieder den Wunsch einer Vertagung des Themas von außen gegeben hatte. Je länger sich das hinausgezögert hätte, desto eher wäre ich dann am Ende doch dagegen entschieden.
Auch freue ich mich schon auf die erste städtische Info-Broschüre, die ich nach wie vor auch in analoger Form für sinnvoll halte. Meiner Meinung nach werden sich weitaus weniger B��rger "online" in Form einer "Holschuld" informieren als über ein analoges Exemplar im Briefkasten in Form einer "Bringschuld". Einer zeitgleichen Veröffentlichung in den Sozialen Medien etc. steht ja eine analoge Verteilung nicht im Wege.
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schorschidk · 3 months ago
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Adventsstadt Quedlinburg - Ein Winterwunderland voller Tradition und festlicher HighlightsDer Duft von gebrannten Mandeln und Glühwein liegt in der Luft, festliche Lichter erleuchten die malerischen Fachwerkhäuser, und weihnachtliche Klänge erfüllen die Gassen: Quedlinburg verwandelt sich auch 2024 in die strahlende Adventsstadt, die in ganz Deutschland für ihre einzigartige Atmosphäre bekannt ist. Der Weihnachtsmarkt auf dem historischen Marktplatz öffnet seine Tore vom 27. November bis 22. Dezember und verspricht eine Fülle an Höhepunkten. Besucher können sich auf eine harmonische Mischung aus regionaler Handwerkskunst, kulinarischen Köstlichkeiten und einem abwechslungsreichen Musikprogramm freuen. Traditionelle Weihnachtslieder vom Posaunenchor, ein spezielles Kinderprogramm und festlich-rockige Melodien sorgen für unvergessliche Momente. Auch der Weihnachtsmann wird nicht fehlen und für strahlende Kinderaugen sorgen. Ein besonderer Höhepunkt des Weihnachtsmarkprogramms wird erneut „Quedlinburg singt!“ am 20.12.2024 (17:00 Uhr). Gemeinsam mit Besuchern, dem Fritz-Prieß-Chor, dem Posaunenchor der Evangelischen Kirchgemeinde Quedlinburg und Jürgen Kruschwitz am Pinano singen wir Weihnachtslieder und lauschen festlichen Klängen bevor der Weihnachtsmarkt sich langsam zum Ende neigt.Kleine Oase in der historischen NeustadtDer Mathildenbrunnen lädt ab dem 29. November zu einem kleineren, aber ebenso liebevoll gestalteten Markt ein. Hier gibt es ausgewählte Köstlichkeiten und die beliebten Dekorationen, darunter die Rentier-Familie und neue Waldbewohner, die Besucher begeistern werden. Für unsere kleinsten Besucher gibt es hier erneut eine kleine Eisenbahn, die den Markt erneut zum Zentrum für Kinder und Familien macht.Einzigartige Adventshöfe – Ein besonderes ErlebnisQuedlinburgs historische Höfe öffnen an den ersten drei Adventswochenenden ihre Pforten: Insgesamt 19 Adventshöfe warten darauf, entdeckt zu werden. Handgemachtes, Kunsthandwerk und Leckereien stehen im Mittelpunkt, eingebettet in die bezaubernde Kulisse der Fachwerkarchitektur. Besucher können samstags und sonntags von den vielfältigen Angeboten der sonst verschlossenen Höfe profitieren und die weihnachtliche Stimmung genießen.Erweiterte Parkkapazitäten und komfortabler Shuttle-ServiceFür eine stressfreie Anreise stehen in diesem Jahr deutlich mehr Parkplätze zur Verfügung. Neben dem bekannten Parkplatz auf der Festwiese Kleers konnten in diesem Jahr erstmals zwei zusätzliche Flächen für jeweils über 100 zusätzliche Fahrzeuge gesichert werden. Gäste aus Magdeburg und Halle nutzen am besten den Parkplatz P4 „An der Walze“, während Besucher aus dem Harz den Parkplatz P6 „Julius Kühn-Institut“ anfahren können. Vom P6 wird ein Bus-Shuttle zur Haltestelle „Wasserwerk“ organisiert, der bereits im Ticketpreis inkludiert ist.Die Parkgebühren belaufen sich weiterhin einheitlich auf 10 € / Fahrzeug auf den Parkplätzen P2, P4 und P6. Für P2 und P4 gibt es ab 17:00 Uhr ein ermäßigtes Abendticket.Zur besseren Orientierung für Ortsunkundige werden die Parkplätze ab allen Zufahrtsstraßen der Welterbestadt Quedlinburg mit den entsprechenden Nummern ausgeschildert.Quedlinburgs lebendiger Adventskalender – Ein tägliches HighlightAb dem 1. Dezember startet der größte lebendige Adventskalender im deutschsprachigen Raum. Täglich um 16:30 Uhr (an Heiligabend bereits um 13:00 Uhr) treffen sich Gäste am Finkenhäuschen (Finkenherd 1/2) und ziehen gemeinsam zum Kalendertürchen des Tages, wo eine Überraschung wartet. Bewohner des Stiftsberges organisieren dieses liebevolle Event für Kinder und Familien der Welterbestadt Quedlinburg sowie für kleine Gäste aus Nah und Fern. Dieses besondere Event findet bereits zum 19. Mal statt.Advent im Stiftshof – Ein Wochenende voller Musik und BesinnlichkeitAm dritten Adventswochenende, dem 14. und 15. Dezember, lädt der Advent im Stiftshof in die historische Kulisse der Stiftskirche St. Cyriakus in Gernrode ein. Das Programm hält stimmungsvolle...
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lokaleblickecom · 3 months ago
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peregrinatioblog · 10 months ago
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18.05.2024 Friedrichshagener SV II – SC Borussia Friedrichsfelde 4:2 Sportplatz am Wasserwerk – Paul-Richter-Spielfeld (20)
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cad-iksodas-tsenre · 1 year ago
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Vom Wasserwerk Beuthenberg Neunzehnhainer Talsperre wird Wasser in den kleinen Steinbruch geleitet. Parallel wird das Wasser aus den dortigen Quellen (beuthenbergquallen (mehrere beträchtliche) in unterirdisch Weggeleitet den Berg runter in private Kanäle. Viel menschliche Arbeuth wird dabei vergeudet. Da man das Bethenberg-Quellwasser in den kleinen Steinbruch leiten könnte. Und die Motorengetriebene Zuleitungen und Rohrbauten nicht bedürfe. Warum wird trotzdem gebaut und betrieben? weil dadurch zusätzlich Betriebsarbeuthen entstehen und zusätzliche Materialien hergestellt werden müssen, und somit mehr Arbeuths-Einkkommenssteuern und Produktionsschritte besteuert und höhere Enkosten an die Verbrauche besteuert werden können. Das BRD-Finanz-Steuer-Verbrecher-amt, kassiert damit massive Zusatzgelder, um diese für sich, seine Chef-'s, die Konzerne, die Staat'schef's und Kirchen zu beschenken. --> Ich lebe nicht, um für andere zu arbeuthen. Warum soll ich für die Chef's arbeuthen. die Chef's sollen selber arbeuthen.
Außerdem: Das Wasser ist jetzt dreckig bis schwarz. Weil aus der Neunzehnhainer Wasserleitung Drecke und Gifte mitgeschwemmt werden und in den kleinen Steinbruch eingeleitet werden und die Flora und Fauna umkippt. Dort ist jetzt eklig!
kleiner Steinbruch, vormals gehießen, erst später zum großen Steinbruch umbenannt. --> Da fließt eine unterirdische Quelle, bei Steinbruch-Förderungen angebrochen ist der Steinbruch damit vollgelaufen. Da das Wasser die zu dieser Quelle führt, am Berg hochgetrieben, am Bergfuss abgeröhrt wird, neuerdings, seit BRD-Zeiten, gelangt zu wenig Wasser in den Steinbruch. Da wird großtuerisch, für Fischen und Angelzwecke und Anglerverband und Schützenklubs Chemnitz /Böhmisch Erzgebirge, Wasser aus der Neuzehnhainer Talsperre eingeleitet. Am Abhang Wasserwerk Beuthenberg künstlich geröhrt, zu sehen. -->Misswirtschaft der BRD. Die Bevölkerung soll die Misswirtschaft bezahlen an den Konzern Staat'schef Kirche. Denn absichtlich wird Wasser von den Beuthenbergquellen, das sind beträchtliche, mehrfach die Hänge runtergeleitet, und zwar unter der Erde, dass es niemand sehen soll, und keiner an das Wasser herankommt und etwa Wasser sehen kann, wie es den Berg in Bächen runterfließt und auch Tiere vom Wasser ausgeschlossen werden und auch die Pflanzen, in geheime Kanäle geführt, privat von Konzeren Fabriken verdreckt und sogar dann noch verkauft wird. -- Man kann hören wo das Wasser rauscht, an den Wegen und Steigen unterirdisch geleitet an Luken, hört man's rauschen. Nach allen Seiten unterirdische Rohrleitungen Gräben und auch nach Niederwiese unter Wiesen und in die Füllwasserbecken privat eingeleitet und Zaun drum. Und auch nach Niederwiese Hilbersdorf Ebersdorf Halden Seite, unter der Erde geleitet. Da kommt sogar Gold raus an dem einen ins freie laufenden Bach. Der dann nicht in öffentliche Bäche geleitet wird, sondern wieder unterirdisch verschwindet, in geheime Kanäle zur privaten Verfügung der Konzerne. Die nichts bezahlen dafür, alles kostenlos nehmen und verdrecken und privat nutzen!
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eggi1972 · 1 year ago
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[Rezension] Die Spur des Geldes – Peter Beck
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Klappentext: In einem Schacht beim Tegeler See wird ein Mitarbeiter der Berliner Wasserwerke gefunden, grausam zu Tode gefoltert. Schnell zeigt sich: Er war in dubiose Bankgeschäfte verwickelt. Tom Winter, wortkarger Sicherheitschef einer Schweizer Privatbank, will gemeinsam mit dem LKA Licht in die Angelegenheit bringen und stößt in den Wasserwerken von London, München und Zürich auf verdächtige Machenschaften. Ist Europas Trinkwasser in Gefahr? Rezension: Der Emons Verlag, fliegt ja eher so unter meinem Radar durch, da er doch eher für die leichten unterhaltsamen Krimis zuständig ist. Ein schöner Krimi zum zwischendurch lesen, zum Lachen und Grinsen mit regionalem Bezug. Doch dann kam Peter Beck mit „Die Spur des Geldes“. Die Hauptfigur, Tom Winter, sollte man sich merken. Er schafft es als Sicherheitsmann einer Schweizer Privatbank, einen zu fesseln. Da ist zum einen der Tote in einem Schacht, der bei Tom Winters Bank ein Konto hat mit Geld von unklarer Herkunft. Zum anderen gibt es eine dubiose Stiftung, die sich ZKT nennt und aus Lichtenstein kommt, aber zu einem Konzern gehört, der Geräte zur Wasserüberwachung herstellt. Dieser Konzern gehört einem Oligarchen, der irgendwie nicht ganz koscher rüberkommt. So reist man dann mit Tom Winter nach Berlin, wo er Anika kennenlernt, die beste Freundin des Toten, der im Schacht gefunden wurde. Aber gerade als Winter ankommt und sie befragen will, wird der Freundin von Anika in den Kopf geschossen. Er kommt relativ schnell näher an den Oligarchen ran, und deckt immer mehr auf, so dass dieser versucht Tom Winter zu bestechen. Als Tom nicht darauf eingeht, wird sogar sein Haus niedergebrannt, während er mit Anika darin schläft. Ihr merkt schon, jede Menge Action und der Grundtenor in dem Thriller, kommt immer mehr zutage. Es dreht sich immer mehr um Wasser, Viren, Terror und Intrigen. Ja, man kommt sich wirklich teilweise vor wie in einem James Bond, zumindest musste ich, als das Buch am Bosporus spielte, unweigerlich daran denken. Gut, bei James Bond geht mehr in die Luft, es gibt mehr technische Spielereien, aber die Atmosphäre ist irgendwie da. Die Grundidee des Buches ist echt abgefahren aber dennoch logisch aufgebaut. Es gibt wenig was einen stört, außer dem Gedanken, dass es eine Bank gibt, die wegen 23.000 € so ein Fass aufmacht. Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Aber die Terroristen, der Oligarch, die technische Überlegung, wie man das Trinkwasser vergiften könnte, alles ist logisch aufgebaut und macht das Buch absolut spannend. Ja, man bekommt sogar etwas Angst vor dem Wasser aus dem Wasserhahn, wenn man richtig in die Geschichte eingetaucht ist. Selbst beim Mineralwasser macht man sich Sorgen und mir ist es passiert, dass ich davon geträumt habe. Also von mir aus kann Tom Winter noch ein wenig mehr ermitteln und vielleicht trifft man ja noch einmal bestimmte Personen aus dem Buch wieder, und ich meine damit nicht Anika, in die sich Tom Winter ein wenig verliebt hat, sondern die Leute vom LKA in Berlin oder Leonie, die Computerfee von Tom Winter. Ich hoffe darauf und ich hoffe auch, dass meine Angst vor Wasser wieder nachlässt. Ich glaube, ich würde auch gerne die beiden ersten Bände mit Tom Winter lesen, aber „Die Spur des Geldes“ kann man auch sehr gut als Stand Alone Thriller lesen. Allerdings würde ich sehr gerne wissen, ob Peter Beck schon immer so gut und flüssig geschrieben hat. Titel: Die Spur des GeldesAutor/In: Beck, PeterISBN: 9783740804992Verlag: Emons VerlagPreis: RestauflagenErscheinungsdatum: 15. März 2019 Lesen Sie den ganzen Artikel
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tvueberregional · 1 year ago
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Kaufen und verkaufen: Teenieflohmarkt am Pumpwerk Egal, ob der Kleiderschrank zu voll ist, oder es Zeit für ein paar neue Lieblingsteile wird: Der Teenieflohmarkt des Kinder- und Jugendbüro Pumpwerk am Samstag, den 23. September 2023, von 11 bis 13 Uhr auf dem Außengelände des Pumpwerks Hockenheim, bietet die Mög- lichkeit, gut erhaltene, aussortierte Hosen, Shirts, Kleider und andere Kleidungsstücke zu verkaufen und sich durch das bunte Angebot zu stöbern. Anmeldungen für einen eigenen Stand sind online unter www.hocken- heim.feripro.de möglich. Der Aufbau der Verkaufsstände beginnt ab 10 Uhr. Die Standgebühr beträgt 7 Euro. Tische sind selbst mitzubringen. Teenies oder deren Eltern können Kleidung ab Größe 128 zum Verkauf anbieten. Das Pumpwerkbistro ist geöffnet und sorgt mit Hotdogs, Muffins, Donuts, Kaffee und kalten Getränken für das leibliche Wohl von Besuchern und Verkäufern. Bitte beachten Sie, dass der Flohmarkt bei Regen ausfällt.   Bildunterschrift: Antonia und Till stöberten sich bereits im Mai durch den Teenief- lohmakrt auf dem Pumpwerkgelände. (Bild: Kinder- und Jugendbüro Pumpwerk)       Pumpwerk Hockenheim Adresse: Beim Pumpwerk 1, 68766 Hockenheim Öffnungszeiten: Rund um die Uhr geöffnet Telefon: 06205-211009 https://www.stadthalle-hockenheim.de/pumpwerk Herzlich willkommen … … im Pumpwerk Hocken­heim. Wir freuen uns, Sie bei uns, begrüßen zu dürfen. Ganz egal ob zu einer kulturellen Veranstaltung, einer privaten Feier, einem Event der besonderen Art oder einem Meeting im Grünen - das Pumpwerk ist immer ein Besuch wert! Das Pumpwerk wurde 1909 am Rande des Hardtwaldes gebaut. Es wurde bis in die 1970-er Jahre zur Wasserversorgung der Bevölkerung genutzt. Diese frühere Funktion hat das Pumpwerk als Einrichtungen der städtischen Wasserversorgung schon längst verloren. Das ehemalige städtische Wasserwerk war seinerseits ein viel besuchtes Kultur- und Jugendzentrum, heute ist die Kleinkunstbühne & Eventlocation weit über die Grenzen Hockenheims bekannt ist. Die Gäste finden im Pumpwerk Konzerte diverser Musikrichtungen, Newcomer-Festivals sowie Auftritte von Comedians und regionalen Künstlern. Sie können das Pumpwerk auch für Ihr privates Event oder Ihre Firmenveranstaltung jederzeit gerne anmieten. Bei Interesse senden Sie uns einfach eine E-Mail an nutzen unser Kontaktformular oder kontaktieren uns telefonisch unter der Hotline 06205 21-1009! Wir beantworten zeitnah Ihr Anliegen, laden Sie gerne zu einem Vororttermin zum Kennenlernen ein und freuen uns auf Ihren Besuch. Herzlichst Ihr Pumpwerk Team   Lesen Sie den ganzen Artikel
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feuerwehr114 · 2 years ago
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Freitag 14.07.2023
Einsatz: 1768
Gegen 15:15 Uhr wurde die Feuerwehr der Stadt Aschaffenburg/Ständige Wache-IUK-Flughelfer zu einem B 2 Wald groß nach Obernburg alarmiert.
Wir wurden von der Leitstelle zur Unterstützung eines Walbrandes nach Obernburg (Miltenberg) alarmiert.
Waldbrand bei Obernburg: 300 Quadratmeter in Flammen
Brandstiftung nicht ausgeschlossen
Obernburg
Rund 300 Quadratmeter Waldboden haben am Freitagnachmittag zwischen Obernburg und Wörth gebrannt.
Gegen 14.45 Uhr wurde das Feuer an einem Steilhang oberhalb der Bundesstraße B 469 gemeldet, zu dem die Feuerwehren aus Obernburg und Eisenbach ausgerückt sind.
Von der Baustelle aus war die Einsatzstelle nicht befahrbar, weshalb sich die Einsatzkräfte vom Wasserwerk Obernburg aus eine Zufahrt über die unwegsamen Waldwege suchen mussten.
Schnell konnte das Feuer eingedämmt und eine Brandausweitung verhindert werden. Anschließend musste das gesamte Gelände bewässert und zum Teil umgegraben werden. Die Feuerwehr Elsenfeld und das Technische Hilfswerk Obernburg unterstützten beim Wassertransport.
Wie es zu dem Brand kam ist derzeit nicht geklärt. Jedoch wird eine Brandstiftung nicht ausgeschlossen.
Bereits am Vormittag waren die Obernburger Brandsch��tzer nur wenige hundert Meter entfernt bei einem kleineren Feuer im Wald im Einsatz.
Eingesetzte Kräfte:
Feuerwehr Aschaffenburg
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sigalrm · 10 months ago
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Leben auf dem Stein by Pascal Volk
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politik-starnberg · 10 months ago
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Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 16.05.2024
Einladung zur Sitzung des Stadtrats
Sitzungstermin: Donnerstag, 16.05.2024, 18:30 Uhr
Raum, Ort: Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 B2-Tunnel Starnberg - 1. Tektur vom 08.03.2024 zur Planänderung vom 02.06.2020; Stellungnahme der Stadt Starnberg
TOP 5 Preiserhöhung Seebad Starnberg; Antrag aus der Bürgerversammlung und Online-Petition
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Parkzone Innenstadt; Ausweisung von Parkplätzen Ecke Kirchenweg/Wittelsbacherstraße
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Abbau der Bushäuschen an der Schie��stättstraße
TOP 8 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Möglichkeiten der Wärmeversorgung seenaher Verbraucher durch Seewärme
TOP 9 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung am 19.03.2024 zum Verkauf des ehemaligen Hotels "Bayerischer Hof" nebst daneben liegendem Gebäude der Volkshochschule Starnberg unter der Bedingung des Aufrechterhaltens der bisherigen Nutzung
TOP 10 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung am 19.03.2024 zum Verkauf des Bahnhofsgebäudes nebst bebauten Umgriff an einen geeigneten Investor
TOP 11 Antrag der CSU Stadtratsfraktion; Arbeitsleistung für Flüchtlinge schaffen
TOP 12 Neuabschluss eines Vertrages zur Verwahrung von Fundtieren durch den Tierschutzverein Starnberg e.V.
TOP 13 Verwendung des Vereinsvermögens von "Oper in Starnberg e.V."
TOP 14 Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Starnberg; Änderungen im Rahmen der Haushaltskonsilidierungen
TOP 15 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG); Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Leutstetten und dessen Stellvertreter
TOP 16 Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022; Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes Starnberg
TOP 17 Vollzug des Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Neuerlass der "Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Starnberg"
TOP 18 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKi-BiG); Neuerlass der "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Starnberg"
TOP 19 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Neuerlass der Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg
TOP 20 Durchführungsbeschluss zur Ausschreibung eines Transporters für die Gärtnergruppe des Betriebshofs
TOP 21 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 22 Vollzug der GO und KommHV; Stellenplan 2025
TOP 23 Sondertarif für Buchungsgäste des SUP-Club Starnberg im Seebad Starnberg
TOP 24 Vollzug der Richtlinie für die Ehrung sportlicher Leistungen und von Personen, die sich um den Sport verdient gemacht haben; Sportlerehrung 2023 Nachreichung weiterer Sportlerinnen und Sportler
TOP 25 Bekanntgaben, Sonstiges
Na, das ist ja fast wie in den bei vielen nicht so positiv in Erinnerung behaltenen Stadtratssitzungen aus einer früheren Legislaturperiode. Ich bin mir aber sicher, dass heuer die Debatten sich nicht so in die Länge ziehen und sich auch die Sitzungsleitung hauptsächlich auf Moderieren und nicht aufs Erwidern beschränkt. Dann kann man auch solche Tagesordnungen in einer adäquaten Zeit absolvieren.
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kleingartennetzwerk · 2 years ago
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lokaleblickecom · 10 months ago
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nonvaleurs · 2 years ago
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Goldmark-Gutscheine Neustettin 1923
Als in der Hyperinflation des Jahres 1923 die deutsche Markwährung zusammenbrach, mussten auch Energieunternehmen nach kreativen Lösungen zur Schaffung von wertbeständigem Notgeld suchen. Eine von vielen seinerzeitigen Finanzinnovationen waren Goldmarkgutscheine, die als wertbeständiges Notgeld verwendet wurden und ab Ende 1923 vermehrt in den Umlauf kamen. Die Städtischen Licht- und Wasserwerke Neustettin brachten hierzu im Dezember 1923 wertbeständige Gutscheine über Goldmark in den Umlauf.
Die Städtischen Licht- und Wasserwerke in der pommerschen Stadt Neustettin (heute Polen: Szczecinek) gab am 1. Dezember 1923 an ihre Kunden wertbeständige Gutscheine für geleistete Abschlagszahlungen auf Gas-, Strom und Wasserverbrauch aus. Die Gutscheine wurden bei Bezahlung der endgültigen Rechnung für Gas-, Strom und Wasserverbrauch in Zahlung genommen. Die Gutscheine waren gestückelt in ½, 1, 2, 5 und 10 Goldmark mit Valutaklausel (Dollar).
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Städtische Licht- und Wasserwerke, Neustettin, wertbeständiger Gutschein über 5 Goldmark = 1 4/21 Dollar, ausgestellt in Neustettin am 1. Dezember 1923.
Die Gutscheine durften nicht in den allgemeinen Verkehr gebracht werden und waren zweckbezogen bis zum Aufruf durch den Austeller gültig.
Neben diesen Goldmarkgutscheinen gaben die Städtischen Licht- und Wasserwerke Neustettin noch wertbeständige Gutscheine über folgende Sachwerte aus:
Gas: Stückelung 1, 5, 10 Kubikmeter,
Strom: 1, 5, 10 Kilowattstunden und
Wasser: 1, 5 Kubikmeter.
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Hans-Georg Glasemann
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Bildquelle: Privat (5/2023)
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dein-jena · 2 years ago
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Stadtwerke Jena: Höherer Wasserdruck in Jena-Ost und Wenigenjena ab 21. März
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Netzumstellung: Höherer Wasserdruck in Teilen von Jena-Ost und Wenigenjena
Nach der Inbetriebnahme des Hochbehälters im Rautal schließt JenaWasser nun weitere weitere Teile von Jena-Ost und Wenigenjena an den neuen Trinkwasserspeicher an. Die Netzumstellung ist für Dienstag, den 21. März 2023 vorgesehen. Infolge der Netzumstellung erhöht sich der Wasserdruck um etwa 1 bar. Betroffen sind etwa 900 Grundstücke. Im Vorfeld der Netzanbindung waren alle betroffenen Anschlussnehmer bzw. deren Hausverwalter schriftlich informiert worden. Sie waren aufgefordert, ihre Hausinstallation durch ein Fachunternehmen überprüfen und ggf. ein Druckminderventil nachrüsten zu lassen. Herkunft, Qualität und Zusammensetzung des Trinkwassers ändern sich durch die Umstellung übrigens nicht: Das Gebiet wird weiterhin mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Burgau versorgt. ➤ Weitere Nachrichten aus Jena ➤ JenWasser Eine Übersicht der betroffenen Gebiete, eine grundstücksgenaue Information zu dem sich verändernden Wasserdruck und eine Liste mit wichtigen Fragen und Antworten hat JenaWasser HIER zusammengestellt. Für Fragen von Kunden wurde die E-Mail-Adresse [email protected] eingerichtet. Infolge der Netzumstellung können vorübergehend Trübungen des Trinkwassers auftreten. Diese werden durch in den Leitungen aufgewirbelte Eisenpartikel verursacht und sind gesundheitlich unbedenklich. In der Regel verschwinden sie nach kurzer Zeit wieder. Die Kunden werden gebeten, in diesem Falle zunächst abzuwarten und später das Wasser einfach eine Weile laufen zu lassen, bis es wieder klar aus der Leitung kommt. Zu empfehlen ist zudem eine Kontrolle und ggf. Rückspülung des Hauswasserfilters durch den Eigentümer. Verschwinden die Trübungen dennoch nicht, ist die Leitstelle der Stadtwerke Jena Netze unter Telefon 03641 / 688 888 zu informieren. Zudem kann es durch die veränderten Druckverhältnisse vermehrt zu Schäden an öffentlichen Trinkwasserleitungen kommen. Auch in diesem Falle ist die Leitstelle zu informieren. Bereits Ende April 2022 waren Teile des Jenaer Zentrums, von Jena-Nord, Jena-Ost und Wenigenjena sowie Kunitz an den neuen Hochbehälter Rautal angebunden worden. In der Folge konnten u.a. der 1899 errichtete Hochbehälter Landgrafen, der 1915 errichtete Hochbehälter Kunitz sowie weitere kleinere Anlagen außer Betrieb genommen werden. Nun werden weitere Teile von Jena-Ost und Wenigenjena an den Hochbehälter angebunden. In der Folge kann der 1897 errichtete Hochbehälter am Ostfriedhof ebenfalls außer Betrieb gehen. Der Hochbehälter Rautal ist mit einem Fassungsvermögen von 6.000 Kubikmetern Jenas zweitgrößter Wasserspeicher. Er ist eine zentrale Maßnahme im Wasserversorgungskonzept 2040 für Jena und die Region. Der Zweckverband JenaWasser investierte 6,3 Millionen Euro in das Vorhaben.
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Stadtwerke Jena: Höherer Wasserdruck in Ost und Wenigenjena ab 21. März 2023 Unterdessen nimmt JenaWasser bereits das nächste Projekt aus dem Wasserversorgungskonzept 2040 in Blick. Ab Mitte des Jahres entsteht im Jenaer Stadtforst der Ersatzneubau für den inzwischen viel zu klein gewordenen Hochbehälter Schweizerhöhe. Die Anlage versorgt rund 14.000 Haushalte in Jena-West und Jena-Süd sowie die Gemeinden Zimmritz, Bucha und Milda mit Trinkwasser. Info, Stadtwerke Jena // Fotografik - Symbolfoto Pixabay Quelle Read the full article
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rheinkreiszeitung · 3 years ago
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Mutmaßlicher Trickdieb gibt sich als Mitarbeiter der Wasserwerke aus
Mutmaßlicher Trickdieb gibt sich als Mitarbeiter der Wasserwerke aus
Dormagen (ots) Am Montag (04.10.) meldeten sich zwei Anwohner der Straße “Am Rath”, die Besuch von einem angeblichen Mitarbeiter der Wasserwerke erhalten hatten. (more…)
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