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#AfD-Podiumsdiskussion
korrektheiten · 5 months
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EU-Podiumsdiskussion an Herforder Schule: AfD-Vertreter „gecoacht“?
PI schreibt: »Am Herforder Friedrichs-Gymnasium fand am vergangenen Montag eine Podiumsdiskussion mit allen Parteien zur EU-Wahl statt. Weil Schulleiterin Gudrun Horst de Cuestas offensichtlich unzufrieden mit dem Ergebnis war, behauptete sie anschließend kurzerhand, AfD-Vertreter Maximilian Kneller sei „gecoacht“ worden – und zwar aus dem Publikum. Der Grund: Kneller, der selbst kein Herforder ist, hatte den stellvertretenden Kreisvorsitzenden […] http://dlvr.it/T5y5h7 «
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unfug-bilder · 7 months
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Geht doch!
(für die Auflösung bitte bis zum Ende lesen)
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stuckwith-harry · 4 years
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Hi, hab deinen Post zu Geschichtsunterricht gelesen, sorry falls du schon viele Fragen dazu bekommen hast. Weisst du, ich denke das Problem ist, dass man sofort die AFD an der Backe hat wenn man Kindern beibringt wie man Faschisten bekämpft. Vor einiger Zeit ham' die sogar aufgerufen Lehrer an ein Portal zu melden die sich negativ zur AFD im Unterricht äussern. Zum Kotzen oder?
(ich hab nicht mitbekommen wie der post in der zwischenzeit notes gesammelt hat asldjfldkflg ... darf ich mich jetzt very important fühlen weil ich mal wieder von official-deutschland rebloggt wurde 😔)
Dein AfD-Kommentar hat mich nochmal über eine andere Problematik nachgrübeln lassen, verzeih mir die Tangente - wie wertvoll ist es, in einem schulischen Rahmen mit Faschismus zu debattieren? An meinem Gymmi gab's jährlich (glaub ich) eine Podiumsdiskussion zu der lokale Politiker*innen eingeladen wurden um unsere Fragen zu beantworten, und wir hatten damals die Diskussion, ob die Lady von der AfD überhaupt eingeladen werden sollte. Der Ort (in BaWü) war jetzt keine AfD-Hochburg, insofern stellte sich halt die Frage, ist es wichtiger, Faschismus erst gar keinen Entfaltungsraum zu bieten, oder wäre das kontraproduktiv und würde eher mehr Protestwähler*innen schaffen?
(Die besagte Lokalpolitikerin hat wie auch erwartet jede Menge Gegenwind erfahren - ich hab mich selbst damals mit einer kleinen Gruppe Friends zusammen getan und recherchiert, sodass wir sie sehr gezielt grillen konnten. Was auf der einen Seite für mich eine sehr coole Erfahrung war - auf der anderen Seite ging der größte Teil der Zeit dafür drauf und im Nachhinein hätte ich gerne mehr von dem Grünen und der Linken gehört, die wenig zu Wort kamen.)
Und ja das mit dem Forum/Portal wusste ich nicht, überrascht mich aber leider gar nicht. Waren wir nicht ne wehrhafte Demokratie oder so? Danke für die Nachricht! 💖
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antifainternational · 5 years
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May 15 - Veranstaltung "Die rechte Melange in Cottbus"
Im Jahr 2018 gab es 35 rechte Angriffe in Cottbus – damit führt die zweigrößte Stadt Brandenburgs die Statistik rechter Gewalt im Bundesland an. Möglich ist dies durch die Normalisierung rechter, rassistischer und flüchtlingsfeindlicher Positionen. Eine enge Vernetzung von bekannten Neonazis, dem Leuchtturmprojekt der Anti-Asyl-Proteste „Zukunft Heimat“, der rechten Kampagnenorganisation „ein Prozent“ und der AfD lässt auch für die kommenden Kommunal- und Landtagswahlen nichts Gutes erhoffen. Bisherigen Prognosen nach wird die AfD stärkste Kraft in Cottbus werden – wie auch schon bei der Bundestagswahl 2017, wo die Partei fast 27% erhielt. Wir diskutieren mit dem Podium über die Situation in Cottbus, welche Verflechtungen sich nachweisen lassen und wie antifaschistische Gegenstrategien in Brandenburg aussehen können. Podiumsdiskussion mit der Opferperspektive Brandenburg und dem Aktionskollektiv Cottbus 15.Mai 2019 | 19 Uhr | Aquarium im Südblock (U Kottbusser Tor, Skalitzer Str. 6)
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asylrecht-muss-weg · 3 years
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Falsche Diskussion
In Regensburg stritten FDP, SPD, Linken, Grünen und CSU über die deutsche Asylpolitik. Bei der Diskussion fehlte die AfD und das ist ein Armutszeugnis für die Diskussion Kultur in Deutschland. Die Asylpolitik gehört zu den Kern Kompetenz der AfD sie nicht einzuladen ist eine Dummheit die man bestrafen muss. Am besten indem man das deutsche Asylsystem abschafft.
https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/hitzige-podiumsdiskussion-zu-asylpolitik-21179-art2041350.html
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Ein paar kleine Anfragen der AfD diesen Monat
Nach einer Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen, zu denen auch Flüchtlinge gehörten, fragt die AfD Sachsen-Anhalt unter anderem, ob sie abgeschoben werden können.
Die AfD Sachsen will wissen, wie viel Straßenkriminalität durch Nicht-Deutsche erfolgt ist.
Nach Ladendiebstählen in Chemnitz will die AfD Sachsen wissen, wie viele davon von Nicht-Deutschen begangen wurden.
Die AfD Hamburg regt sich auf, dass Schüler Schilder mit der Aufschrift “Fuck AfD” hochgehalten haben. (Antwort des Senats: Gehört zur politischen Auseinandersetzung)
Die AfD Hamburg regt sich auf, dass sie als rechtsradikal bezeichnet wurde.
Die AfD Hamburg regt sich auf, dass Schüler einen Schriftzug “AfD verhindern” angefertigt haben.
Die AfD Hamburg regt sich auf, dass sie versehentlich nicht zur Podiumsdiskussion einer Schule eingeladen wurde.
Die AfD Hamburg regt sich auf, dass linke Gruppierungen gegen sie sind.
Die AfD Hamburg regt sich auf, dass Räume an ein Bündnis gegen Rechts vermietet wurden.
Die AfD Hamburg regt sich auf, dass sie Nazis genannt wurden.
Die AfD Baden-Württemberg will wissen ob in einem Workshop über Populismus auch linker Populismus und “Populismus der Altparteien” behandelt wurde.
Die AfD Mecklenburg-Vorpommern will wissen, wie viele Straftaten zu Zuwanderern begangen wurden. Antwort der Landesregierung: Ist zu viel Arbeit. Machen wir nicht.
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Dinge, die mir an meinen Gymnasien passiert sind:
-Jemand hat einen Croc an einem Bindfaden im Treppenhaus aufgehangen
-Die AfD kam zur Podiumsdiskussion vorbei und seitdem ist der Satz „Jedes Kind sollte sich einen Vadder und eine Mutter gönnen“ eine Legende
-„Macht die Gardinen zu, das Geld des angrenzenden Landkreises blendet mich“
-Drei Caprisonne-Packungen im Mülleimer des Mädchenklos
-Hysterische Lateinstunden im siebenköpfigen Kurs
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bga-koeln · 8 years
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Podiumsdiskussion: „AfD im Aufwind? Analysen und Gegenstrategien“
20. April 2017, 19:30 Uhr Aula 3 im HF-Hauptgebäude der Uni Köln, Gronewaldstr. 2
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Am 22. und 23. April soll in Köln der Bundes­parteitag der „Alternative für Deutschland“ (AfD) stattfinden. Seit ihrer Gründung hat sich die AfD zu einem Sammelbecken für verschiedene rechte Strömungen entwickelt. Nachdem der neoliberale Flügel um Bernd Lucke aus der Partei gedrängt wurde, konkurrieren inzwischen mehrere Faktionen, die sich wahlweise an rechtspopulistischen Parteien aus den europäischen Nachbarländern oder an der „Neuen Rechten“ und anderen völkischen Bewegungen orientieren, um die Vorherrschaft. Teile der AfD stehen zudem in engem Kontakt zu außerparlamentarisch agierenden Gruppierungen wie „Pegida“ oder der „Identitären Bewegung“ und setzen auf „Systemopposition“, während andere Teile zumindest mittelfristig auch eine Regierungs­beteiligung befürworten.
Nach dem vor allem auf die „Flüchtlings­krise“ zurückzuführenden rasanten Aufstieg der AfD ab dem Sommer 2015 sinken seit einigen Wochen die Umfragewerte der Partei und die öffentlich ausgetragenen Konflikte nehmen zu. Trotzdem ist es wahrscheinlich, dass die AfD im Herbst in den Bundestag einziehen wird. Dies würde das bundesdeutsche Parteien­system nach­haltig verändern. Die Weichen für den Ein­zug in den Bundestag sollen Ende April im Kölner Maritim-Hotel gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund werden Thomas Ebermann, Stephan Grigat und Gudrun Hentges am 20. April im Rahmen einer Podiumsdiskussion unter anderem über die Entwicklung der AfD und deren gesellschaftlichen Hintergründe, den Antisemitismus und Rassismus der Partei, ihre vermeintliche Islamkritik sowie Chancen und Ausformungen der Kritik daran diskutieren.
Thomas Ebermann lebt in Hamburg und ist als Publizist tätig. In den 1970er Jahren engagierte er sich aktiv im Kommunistischen Bund (KB). Als Beteiligter an der Gründung der Grünen zog er in den 1980er Jahren für die Partei als Abgeordneter in die Hamburger Bürgerschaft und den Bundestag ein. 1990 verließ er die Partei gemeinsam mit anderen Vordenkern des ökosozialistischen Flügels. Ebermann tritt seitdem gemeinsam mit Rainer Trampert in ­politisch-satirischen Lesungen auf, publiziert in verschiedensten linken Medien und hat mit „Der Firmenhymnenhandel“ auch ein arbeits­kritisches Theaterstück verfasst.
Stephan Grigat ist Lehrbeauftragter an der Universität Wien und Herausgeber des Bandes „AfD & FPÖ. Antisemitismus, völkischer Natio­na­lis­mus und Geschlechterbilder“ (Nomos 2017). 2016/17 war er Gastprofessor am Moses Mendelssohn Zentrum der Universität Potsdam, 2015/16 Gastprofessor für kritische Gesellschaftstheorie an der Universität Gießen.
Gudrun Hentges ist Professorin für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Sie arbeitet unter anderem zu Rechtspopulismus und Migrationspolitik und ist seit April 2016 Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des österreichisch-ungarischen Forschungsprojekts „Solidarity in times of crisis – Socio-economic change and political orientations in Austria and Hungary“ (2016–2019).
Präsentiert vom Bündnis gegen Antisemitismus Köln.
In Zusammenarbeit mit der Amadeu Antonio Stiftung, dem AStA Uni Köln und der StAVV Studierendenvertretung und der Deutsch-Israelischen Gesellschaft AG Köln.
Mehr Info: facebook.com/bgakoeln
20. April 2017, 19:30 Uhr Aula 3 im HF-Hauptgebäude der Uni Köln, Gronewaldstr. 2
Lage des Gebäudes: http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung54/content/sachgebiet_1/haus_u_objektbetreuung/hf_hauptgebaeude/ Lage der Aula 3 im Gebäude: http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung54/content/sachgebiet_5/hoersaele/hf_hauptgebaeude/aula_3/
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Thüringer Linke Chefin
Die Thüringer Linke-Vorsitzende Susanne Hennig-Wellsow hat vor der Landtagswahl am Sonntag gefordert, Polizeibeamte aus politischen Gründen aus dem Dienst zu entfernen. „Auf der Liste der AfD stehen fünf Polizisten der in Thüringen faschistischen AfD“, sagte sie auf einer Podiumsdiskussion der Berliner „tageszeitung“ am Mittwochabend in Erfurt.
Susanne Hennig-Wellsow Ich habe ein problem mit…
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korrektheiten · 7 months
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Hamburg: Hamburg Aus Angst vor Linksextremen: Schule cancelt Podiumsdiskussion mit AfD
Die JF schreibt: »Eine Hamburger Schule will diskutieren. Über Migration. Doch da sie auch die AfD einlädt, mobilisieren Linksextreme gegen die Veranstaltung – und canceln sie erfolgreich. Die AfD sieht die Demokratie in Gefahr. Dieser Beitrag Hamburg Aus Angst vor Linksextremen: Schule cancelt Podiumsdiskussion mit AfD wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T42tjf «
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joeyfirst · 5 years
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Politikerinnen reden nicht mit der AfD | Erding
Es sind keine PolitikerInnen es sind Kriminelle hoch kriminelle Subjekte wie Merkel und ihre Bande auch
Sind die Altparteien den Argumenten der AfD nicht gewachsen? PODIUMSDISKUSSION MIT AFD-VORSITZENDEM KELLERMANN ABGESAGT
Politikerinnen reden nicht mit der AfD https://www.merkur.de/lokales/erding/erding-ort28651/politikerinnen-reden-nicht-mit-afd-12693182.html
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aufrecht · 5 years
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Hashtags: AfD, Anti-Rassismus, Aufstehen gegen Rassismus, EU, Europawahl, Frankfurt am Main, Protestveranstaltung, University of Applied Sciences, Wahlen
New Post has been published on https://auf-recht.net/2019/04/03/freitag-5-april-2019-frankfurt-m-protest-gegen-afd-meuthen-an-der-fachhochschule-antifaschismus/
Freitag, 5. April 2019.Frankfurt/M.: Protest gegen AfD-Meuthen an der Fachhochschule [Antifaschismus]
Bitte weiter erzählen und Hingehen…
Mit einem bunten Angebot – Informationsständen, Ansprachen, Musik – wollen wir lautstark dokumentieren, dass Faschismus und Rassismus keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen.
Wann: Freitag, 05.04.2019, 15:00 – 20:00 Uhr
Wo: Frankfurt University of Applied Sciences, Nibelungenplatz 1 (Frankfurt a. M.)
Jörg Meuthen, Bundessprecher und Spitzenkandidat der AfD zur Europawahl, ist zu einer Podiumsdiskussion an der Frankfurt University of Applied Sciences eingeladen worden.
Eine breite studentische Initiative, unterstützt von 130 weiteren Erstunterzeichner_innen, hat in einem offenen Brief den Präsidenten der FRA-UAS, Prof. Frank E. P. Dievernich, aufgefordert, Meuthen wieder auszuladen.
Auf unsere Bitte ist er leider nicht eingegangen. Sein Argument: die Neutralität der Hochschule als staatliche Institution verpflichte ihn dazu, alle im Parlament vertretenen Parteien einzuladen.
Das sehen wir anders. In unseren Augen ist die AfD keine »normale« Partei. Sie ist vielmehr eine Partei, die sich die Hetze gegen Muslime zum Hauptlebenszweck gemacht hat, die streikende Schüler_innen als »»ökopolitisch korrekte Kindersoldaten« und deren Demonstrationen als »politischen Missbrauch« verunglimpft.
Da der Präsident unserer Hochschule nicht auf die Bitte, Jörg Meuthen wieder auszuladen eingegangen ist, möchten wir als Hochschulgruppe des Bündnisses Aufstehen gegen Rassismus am Tag der Veranstaltung für den Nachmittag mit Hilfe der Studierenden ein vielfältiges und buntes Programm planen, um ein deutliches Zeichen gegen die Einladung von Jörg Meuthen zu setzen.
Es wird unter anderem Stände der Hochschulgruppen, von Aufstehen gegen Rassismus RheinMain, den Naturfreunden, Sea Watch, Seebrücke, VVN-BdA und vielen mehr geben, sowie Musik und Redebeiträge von Studierenden, Lehrenden und diversen anderen Initiativen!
Kommt vorbei und protestiert friedlich mit uns!
Wenn ihr euch an der Vorbereitung beteiligen oder die Gelegenheit nutzen wollt, eure Initiativen einem breiteren Publikum vorzustellen, schreibt uns eine Mail: [email protected] (Aufstehen gegen Rassismus FRA-UAS)
(Die Podiumsdiskussion findet am 5. April um 18 Uhr im Gebäude 4, Audimax statt.)
Original-Post: frankfurter info – Überparteilicher Informationsdienst für linke Stadtpolitik in Frankfurt am Main
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antifainternational · 5 years
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April 13, Hamburg - Soli Barabend - im Rahmen des Antifa-Kongress
NIKA Hamburg lädt wiedermal zum gemeinsamen Barabend ein. Diesmal startet die Sause am 13.4. ab 20 Uhr im Café Knallhart* an der Uni Hamburg. Dort findet vom 12. bis zum 13.4. der Kongress Emanzipatorische Perspektiven unter Druck von Rechts statt, welchen wir euch gerne wärmstens ans Herz legen möchten. Tagsüber habt ihr dort u.a. die Möglichkeit, am Samstag von 12 bis 14 Uhr, an unserem Workshop zur „Kritik des Nationalismus – Eine Einführung zum aktiv werden gegen Nationalstolz und Deutschtümelei“ teilzunehmen. Und auch bei der abschließenden Podiumsdiskussion, ab 19 Uhr, wird NIKA Hamburg vertreten sein. Hier diskutieren wir mit anderen Hamburger Akteur*innen über neue,  alte und sehr unterschiedliche Strategien gegen den Rechtsruck. Mit uns diskutieren: ·     Interventionistische Linke Hamburg ·     Jusos Hamburg ·     Hamburger Bündnis gegen Rechts Weitere Infos: https://www1.asta.uni-hamburg.de/0-aktuelle-themen/emanzipatorische-perspektiven.html und Emanzipatorische Perspektiven unter Druck von Rechts Im Anschluss an das Podium öffnen wir die Türen des Café Knallhart und laden zum Barabend ein, um bei Musik und Getränken gemeinsam den Tag ausklingen zu lassen. Alle Einnahmen fließen in unsere politische Arbeit gegen Rechts (zitierbare Anmerkung für die nächste Anfrage der AfD: Damit ist vor allem auch der Kampf gegen euch gemeint!). Kommt rum, kommt zahlreich. Es wird wie immer grandios!
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pressecop24 · 6 years
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Politik Heute: AfD-Mitglied beim CSD mit Farbbeutel beworfen!
Politik Heute: AfD-Mitglied beim CSD mit Farbbeutel beworfen!
AfD
AfD Urheber: cbies / 123RF Standard-Bild
  Am 18.08.2018 fand in Koblenz der Christopher-Street-Day (CSD) statt. Bei einer vom Veranstalter des CSD geleiteten Podiumsdiskussion an der Liebfrauenkirche wurde um ca. 16:30 Uhr aus dem Publikum heraus ein Farbbeutel in Richtung Bühne geworfen. Der Farbbeutel traf den AfD-Politiker am Körper. Der Geschädigte wurde dabei nicht verletzt, aber die…
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melbynews-blog · 6 years
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Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht – JUNGE FREIHEIT
Neuer Beitrag veröffentlicht bei https://melby.de/sein-oder-nichtsein-im-zuwanderungsrecht-junge-freiheit/
Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht – JUNGE FREIHEIT
Bundesverfassungsgericht: Soll nach Willen der AfD über Grenzöffnung entscheiden Foto: picture alliance/NurPhoto / dpa /JF-Montage
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 14. April 2018 – stellvertretend für den Bundestag – beim Karlsruher Verfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht (Az. 2 BvE 1/18). Sie richtet sich gegen die seit Herbst 2015 gültige Anordnung, Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten wie etwa Österreich kommen, die Einreise nach Deutschland zu gestatten.
Das Gericht soll gezwungen werden, sich endlich mit dem Thema „Grenzöffnung“ zu befassen. Denn eine Verweigerung der „Annahme“ der Klage zur Entscheidung – Schicksal diverser Verfassungsbeschwerden von Bürgern – ist beim Organstreit nicht möglich.
Allerdings ist die zu beurteilende Frage hier enger: Es geht „nur“ um Mitwirkungsrechte des Bundestages, also um Gewaltenteilung im Rechtsstaat. Durften beziehungsweise dürfen die Kanzlerin und die Bundesregierung im Alleingang über die Grenzöffnung entscheiden? Die Richtlinienkompetenz des Kanzlers besteht nur im Rahmen von „Gesetz und Recht“ (Artikel 65, 20 III GG), schließlich ist Deutschland kein Führerstaat mehr. „Wesentliche“ Entscheidungen, die weitreichende Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensverhältnisse haben, müssen nach ständiger Karlsruher Rechtsprechung vom Parlament getroffen werden.
Fragliche Erfolgsauswsichten
An der Wesentlichkeit kann kein Zweifel bestehen. Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, stellte klar: „Kann schon die Entsendung einiger hundert Soldaten nach Mali nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen, dann ist diese erst recht erforderlich, wenn es um die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge geht.“
Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek befand: „Keine Entscheidung seit der Wiedervereinigung wird Deutschland so sehr verändern, wie die Öffnung der Schleusen für über eine Million Flüchtlinge allein im Jahr 2015.“ Ebenso sein Kollege Ulrich Battis: „Die Entscheidung, ob in großem Stil Einwanderung nach Deutschland stattfinden soll, muß der Bundestag treffen.“
Dennoch sind die Erfolgsaussichten der Klage fraglich. Die Zulässigkeit könnte schon daran scheitern, daß die AfD zum Zeitpunkt der Grenzöffnung im Spätsommer 2015 noch nicht als Fraktion im Bundestag vertreten war. Zudem könnte die nur sechsmonatige Klagefrist verstrichen sein. Schon am 18. Januar 2016 antwortete die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage: „Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze um Schutz nachsuchender Drittstaatsangehörige kommen derzeit nicht zur Anwendung.“ Hier wurde der Beschluß offenbart, „Drittstaatangehörigen bei Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten.“
Nicht das Grundgesetz regelt die Grenzöffnung
Aber begann dadurch die Klagefrist zu laufen? Voraussetzung wäre nach dem Bundesverfassungsgerichts-Gesetz, daß die Maßnahme „bekannt geworden“ ist. Auf der Pressekonferenz zur Flüchtlingskrise im September 2015 verkündete der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lediglich, daß man nun wieder Grenzkontrollen einführe, um den „Kontrollverlust“ zu beenden.
Seine Anordnung, jedem, der das Zauberwort „Asyl“ ausspricht, den Grenzübertritt zu gestatten, verschwieg er aber. Diese Maßnahme wird – sieht man von der schriftlichen Beantwortung der parlamentarischen Anfrage ab – bis heute nur mündlich hinter den Kulissen kommuniziert. „Bekannt werden“ bedeutet etwas anderes.
Eine weitere Hürde: Die ‘Grenzöffnung’ müßte nicht gegen irgendeine Rechtsnorm, sondern gerade gegen eine (konkret zu benennende Norm) des Grundgesetzes verstoßen. Das Grundgesetz regelt im Artikel 16a, wer sich auf das Asylrecht berufen kann, nicht jedoch, ob Asylbewerber nach Deutschland einreisen dürfen. Letzteres ist im Asylgesetz geregelt. Das Gericht könnte sich also auf einen Standpunkt stellen, den bereits sein Präsident, Andreas Voßkuhle, bei einer Podiumsdiskussion vom 27. September 2017 eingenommen hat: Die Flüchtlingskrise hätte nichts mit dem Grundgesetz zu tun („Aber es sind nicht die Fragen des deutschen Grundgesetzes, die wir dann klären müssen“).
Voßkuhle ist auch Vorsitzender des zweiten Karlsruher Senates, der über die Organklage der AfD zu entscheiden hat. Er behauptete an gleicher Stelle, „Obergrenzen“ beim Asylrecht seien „mit dem UN-Flüchtlingsrecht nicht vereinbar. Diese Leute sind immer ausgenommen, denn die haben den Anspruch [gemeint ist: auf Einreise], auch jetzt schon.“ Wenn, dann müsse das Völkerrecht geändert werden. Aufgrund solcher flüchtlingsaffinen – und rechtsirrigen – Verlautbarungen entsteht der Eindruck der Befangenheit, die eine Mitwirkung bei der Entscheidung ausschließen müßte.
Dublin-Verordnung läßt Ausnahmen zu
Nach dem deutschen Asylgesetz ist Asylbewerben die Einreise zu verweigern, wenn sie aus „sicheren Drittstaaten“, insbesondere aus EU-Staaten, einreisen oder „Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, daß ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Von der Einreiseverweigerung ist aber in zwei Fällen abzusehen: Erstens „soweit“ die Bundesrepublik nach der Dublin-Verordnung zuständig ist. Zweitens, wenn das Bundesinnenministerium es aus humanitären oder politischen Gründen angeordnet hat. Auf welche der beiden in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen die Grenzöffnung gestützt wird, teilt die Bundesregierung bis heute nicht mit.
Klar ist aber: Die Grenzöffnung würde keinen Verstoß gegen Mitwirkungsrechte des Bundestages bedeuten, soweit Deutschland ohnehin nach der Dublin-Verordnung zuständig wäre (Fall 2) und schon deswegen Asylbewerber einreisen lassen müßte. Der Migrationsexperte Daniel Thym behauptet genau dies in einem Gastbeitrag in der tageszeitung. Das Bundesverfassungsgericht wird das zu prüfen haben.
Nach der Dublin-Verordnung sind zwar grundsätzlich die EU-Außenstaaten für die Asylverfahren zuständig. Ausnahmsweise kann aber auch Deutschland zuständig sein. Zum Beispiel, wenn bereits Verwandte des Asylbewerbers hier leben. Oder wenn das eigentlich zuständige Land Mängel im Asylsystem aufweist, so daß die Gefahr unmenschlicher Behandlung droht, wie das einige deutsche Gerichte Griechenland, Italien oder Ungarn bescheinigt haben.
Wo beginnt das Hoheitsgebiet?
Daher halten Thym & Co. Deutschland allen Ernstes für verpflichtet, jeden Asylbewerber einreisen zu lassen, um vorgelagerte „Zuständigkeitsfeststellungsverfahren“ durchführen zu können. Stelle sich die Unzuständigkeit heraus, gälte es eben, binnen der zur Verfügung stehenden kurzen Frist von sechs Monaten ein Dublin-„Überstellungsverfahren“ in die zuständige Staaten zu bewerkstelligen.
Welcher Staat „Zuständigkeitsfeststellungsverfahren“ bei an Grenzübergängen gestellten Asylanträgen durchführen muß, ist in der Dublin-Verordnung geregelt (Artikel 20 Absastz vier): Wenn ein Asylbewerber seinen Antrag bei den Behörden eines Mitgliedstaats stellt, während er sich noch „im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält“, bleibt letzterer zuständig für die „Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats“.
Wo aber beginnt deutsches Hoheitsgebiet an Grenzübergängen? Für Flughäfen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß man sich mit Ankunft im Transitbereich schon auf deutschem Staatsgebiet befindet, obwohl „über die Gewährung der Einreise erst noch zu entscheiden ist“ (Rz 119). Hierauf beruft sich Asylrechts-Experte Thym.
Asylantrag begründet keine Einreise
An gleicher Stelle hatte das Gericht aber betont, daß ein Asylantrag „weder nach Völkerrecht noch nach deutschem Recht einen Anspruch auf Einreise“ begründet. Das war 1996. Da gab es die Dublin-III-Verordnung der EU noch nicht. Aber die Begründung der EU-Kommission zur Vorgängernorm („Dublin-II“) lautet: „Der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich der Asylsuchende befindet, ist verpflichtet, das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats durchzuführen, auch wenn [er] seinen Antrag bei (…) einem anderen Mitgliedstaat, beispielsweise an der Grenze stellt.“
Dennoch beharren Thym und andere auf ihrem Standpunkt. Er läuft darauf hinaus, eine Zuständigkeit für Asylverfahren schon dadurch zu begründen, daß jemand sprichwörtlich einen Fuß über die Grenze setzt. Damit würde man Außen- und Transitländer für das rechtswidrige Durchwinken von Asylanten zu anderen Dublin-Staaten belohnen.
Das wäre absurd, urteilten die vier namhaften Juristen Alexander Peukert, Christian Hillgruber, Ulrich Foerste und Holm Putzke in der FAZ vom 9. Februar 2016. Dieses systematische Verständnis der Dublin-VO spricht eindeutig gegen Thyms Rechtsauffassung. Nach alledem ist zum Beispiel an der bayrisch-österreichischen Grenze nicht Deutschland, sondern Österreich für das „Zuständigkeitsfeststellungsverfahren“ zuständig. Deutschland darf also Einreisen aus Österreich verweigern.
Große Mehrheit des Bundestags lehnt Grenzkontrollen ab
Diese in epischer Breite geführte Debatte ist ohnehin nur insoweit interessant, als Grenzkontrollen überhaupt stattfinden. Der Schengener Grenzkodex erlaubt systematische Grenzkontrollen aber nur für längstens zwei Jahre. Diese Galgenfrist ist im Herbst 2017 verstrichen. Dementsprechend drohte der EU-„Migrations-Kommissar“ jüngst, deutsche Grenzkontrollen nicht mehr lange zu akzeptieren.
Da rollt ein EU-rechtliches Problem auf Deutschland zu, über das niemand spricht. Ohnehin sind Grenzkontrollen zwar unerläßliche, aber keine hinreichende Bedingung, um der schleichenden Unterwanderung der Deutschen entgegenzuwirken. Das veranlaßte die AfD ja zu ihrer Organklage. Was wird nun damit?
Bestenfalls stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß die Bundesregierung Mitwirkungsrechte des Bundestages mißachtet. Und dann? Hierrüber braucht man sich keinen Illusionen hinzugeben. Denn dieses Szenario wurde jüngst schon durchgespielt: Im März 2018 lehnte eine große Mehrheit der Abgeordneten (544 von 631 abgegebenen Stimmen) eine Gesetzesvorlage der AfD ab, deutsche Grenzen umfassend zu kontrollieren und Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten an der Einreise zu hindern.
Neue Verschlimmbesserungen der Dublin-Verordnung drohen
Während der Bundestagsdebatte wurde mehrfach die „europarechtliche Überlagerung“ des Grundgesetzes betont. Hierauf hatte schon de Maizière auf besagter Pressekonferenz im Herbst 2015 hingewiesen. Gemeint ist, daß Deutschland zu offenen Grenzen verpflichtet sei. Schon im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir bekennen uns strikt (…) zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags“.
Man berief sich auch triumphal auf neue Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts. Die Bundesrichter behaupten nämlich seit März 2017 (Az. 1 C 17.16) unter Berufung auf eine EU-Richtlinie (2013/32), EU-Staaten könnten keine „sichere Drittstaaten“ sein – also das exakte Gegenteil von dem, was im Grundgesetz steht.
Die meisten Bürger haben wohl noch nicht realisiert, daß EU-Recht selbst nationalen Verfassungen vorgeht und welches Damoklesschwert dies – vor allem perspektivisch – bedeutet. Deutschland kann auch im Rahmen des „gemeinsamen europäischen Asylsystems“ beim Erlaß von EU-Gesetzen überstimmt werden. Neue Verschlimmbesserungen der Dublin-Verordnung drohen, insbesondere zwecks „solidarischer“ Verteilung der Migranten auf alle EU-Staaten. Doch Afrika und die islamischen Länder sind ein Faß ohne Boden.
Regierung darf sich kein neues Volk zusammenstellen
Gibt es juristische rote Linien? Grundsätzlich schon. Drei wurden vom Bundesverfassungsgericht markiert: Zum einen muß sich die EU – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – ihrerseits an die Europa-Verträge halten; sie darf ihre Befugnisse nicht überschreiten. Jedoch zeigen Karlsruher Entscheidungen zu den rechtswidrigen Machenschaften der Europäischen Zentralbank – angeblich um den „Euro zu retten“ und die Inflation auf 2 Prozent zu steigern –, daß unsere Verfassungshüter ihr Versprechen, notfalls zu intervenieren, nicht einlösen.
Zweitens muß sich die EU an den alten demokratischen Grundsatz der „Subsidiarität“ halten, wie sich schon aus EU-Vertrag (Artikel 5) und Grundgesetz (Artikel 23) ergibt: Was mit Blick auf europäische Ziele ebenso gut national oder regional entschieden werden kann, soll die EU nicht regeln. Aber auch hier überläßt Karlsruhe dem zentralistischen Eifer des Europäischen Gerichtshofs das letzte Wort bei der Vertragsauslegung.
Schließlich muß die unabänderliche Verfassungsidentität gewahrt bleiben. Insbesondere darf das Demokratieprinzip „nicht berührt“ werden, wie es im Grundgesetz (Artikel 79) heißt. Sein Kern liegt in der Volkssouveränität: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Artikel 20). Vom deutschen Volk wohlgemerkt.
Daher darf sich die Bundesregierung nicht „from top to bottom“ qua Zuwanderungs- oder Einbürgerungspolitik ein neues, etwa multiethnisches oder mehrheitlich islamisches Volk zusammenstellen. Das ist sogar dem Parlament verwehrt. Aber dort ist diese Einsicht – wie oben erläutert – ebenso wenig vorhanden wie beim Bundesverfassungsgericht.
————————
Alexander Heumann, Jahrgang 1962, ist Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf. Der Volljurist studierte Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften in Berlin, Mannheim und zuletzt Heidelberg.
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schluesselkindblog · 6 years
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Ausgrenzungsversuch gegenüber AfD erfolglos – Schulleiter verhält sich richtig
Ausgrenzungsversuch gegenüber AfD erfolglos – Schulleiter verhält sich richtig
Ein typisch undemokratischer Ausgrenzungsversuch gegenüber der AfD, offenbart ideologische Verhältnisse im Bildungssystem
Mit anonymen Flugblättern versuchten Schüler die Teilnahme von Jörg Meuthen an einer Podiumsdiskussion des Saldern-Gymnasiums zu verhindern, an der auch Landes- und Bundespolitiker von CDU, SPD, Grünen und Linke teilnehmen sollen.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag…
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