#Abweichungsklausel
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Auch geringe Abweichung vom Vertrag stellt einen Baumangel dar
Geringfügige Abweichung vom Bausoll = wesentlicher Mangel! LG Lübeck, Urteil vom 23.07.2024 – 2 O 13/24 1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Zur Annahme eines Mangels genügt die objektiv abweichende Beschaffenheit. 2. Eine sog. Bagatellklausel in einem Bauträgervertrag, wonach „Abweichungen von der Baubeschreibung (…) keinen Mangel…
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Geringfügige Abweichung vom Bausoll = wesentlicher Mangel!
1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Zur Annahme eines Mangels genügt die objektiv abweichende Beschaffenheit. 2. Eine sog. Bagatellklausel in einem Bauträgervertrag, wonach „Abweichungen von der Baubeschreibung (…) keinen Mangel darstellen, soweit sie (…) geringfügig und für die Vertragsparteien zweckmäßig sind“, benachteiligt den…
#2 O 13/24#Abweichung#Abweichungsklausel#Bausoll#Bauträgervertrag#Gericht#Ist-Beschaffenheit#LG LÜbeck#Material#Nutzung#Sachmangel#Urteil
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