#Abschlagszahlungen
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WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen
1. Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob…
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#Abschläge#Abschlagszahlungen#Bauarbeiten#Bauherr#BGH#Eigentum#Erhaltungsmaßnahmen#Gericht#Leistungen#Überwachung#Urteil#WEG-Verwalter
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ft. Klassenunterschiede, Wasserschäden, Kostenschätzung, Baulogistik (schon wieder), Abschlagszahlungen, Vitamin B, Hormone, Kost und Logis, banter, shabby chic, Sk8er Boi
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Zinskommentar Januar 2024 - Baufinanzierungszinsen beginnen das Jahr in ruhigem Fahrwasser
Mit Blick auf die Baufinanzierungszinsen, beginnt das Jahr 2024 zumindest ruhig, denn diese verharren seit Anfang Januar auf einem konstantem Niveau. Auch hinsichtlich des Leitzinses erwarten Experten bei der anstehenden Sitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) keine Veränderung. Der Zinskommentar betrachtet die aktuelle Ruhe am Finanzmarkt, gibt eine Einschätzung für die Zinsentwicklung im ersten Quartal und erörtert die derzeitige Zinsstruktur für unterschiedlich lange Zinsfestschreibungen.
Die Erwartungen zum zukünftigen Zinsniveau sind hoch – zu hoch?
Es war zum Ende vergangenen Jahres ein bemerkenswerter Endspurt, welchen die Baufinanzierungszinsen hinlegten: Innerhalb von rund acht Wochen gingen sie fast einen Prozentpunkt zurück und standen Ende Dezember 2023 auf unter drei Prozent. Die Experten resümierten: Wir haben einen sehr deutlichen Rückgang der Zinsen innerhalb kurzer Zeit gesehen. Die Ursache dafür lag insbesondere an der sich verstärkenden Erwartungshaltung gegenüber der EZB, dass diese den Leitzins in 2024 spürbar senken wird.
Über den Jahreswechsel geriet die Abwärtsbewegung der Baufinanzierungszinsen allerdings ins Stocken. Zwar gibt es nach wie vor für sehr gute Beleihungsausläufe Zinsangebote von knapp unter drei Prozent, doch die Tendenz der Bauzinsen in den ersten Tagen des neuen Jahres ist leicht steigend.
Vielleicht war der starke Rückgang in den Wochen davor doch etwas übertrieben, so erklären Fachleute diesen Richtungswechsel. Aus deren Sicht hat sich am Markt inzwischen die Erwartung durchgesetzt, dass die Notenbanken eventuell doch nicht schon im ersten Halbjahr 2024 die Zinsen mehrfach senken werden, sondern erst in der zweiten Jahreshälfte. Diese veränderte Prognose führte dazu, dass die Baufinanzierungszinsen in den ersten Wochen dieses Jahres wieder um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte gestiegen sind.
Zinsprognose: Es geht erst einmal seitwärts
Für die kommenden Wochen rechnet Experten mit deutlich weniger Bewegung an der Zinsfront als Ende 2023: In der Summe erwarten sie für das erste Quartal eine Seitwärtsbewegung auf dem aktuellen Zinsniveau. Sie gehen von 3 bis 3,5 Prozent für ein Baudarlehen mit einer zehnjährigen Zinsfestschreibung aus. Der Grund für diese Annahme liegt vor allem in der aktuellen Inflationsentwicklung. Die Teuerungsrate war nach mehrmonatiger Abwärtsbewegung zuletzt wieder gestiegen: Sie kletterte im Euro-Raum laut Eurostat von 2,4 Prozent im November 2023 auf 2,9 Prozent im Dezember, in Deutschland von 2,3 Prozent auf 3,8 Prozent.
Dass die Verbraucherpreise erneut zulegten, überrascht die Zinsexperten nicht: Der Anstieg der Inflation war zu erwarten und erklärt sich insbesondere durch den Wegfall von Subventionen. So waren beispielsweise im Dezember 2022 die Gaspreise für die Verbraucher in Deutschland gesunken, weil der Staat Abschlagszahlungen übernommen hatte. Diese Gelder gab es im Dezember 2023 nicht mehr. Deshalb geht man zudem davon aus, dass die Teuerung in Deutschland in den kommenden Wochen noch einmal zunehmen wird, etwa durch die Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie.
Die Abwärtstendenz der Kerninflation, also der Rate ohne Energie- und Lebensmittelkosten, sollte aus Sicht der Experten aber erhalten bleiben, wenngleich die Abschwächung in den kommenden Monaten wohl kleiner werden wird. Solange der rückläufige Trend bei der Kerninflation stabil ist, kann man davon ausgehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) im Laufe dieses Jahres die Zinsen senken wird. Für die Marktexperten ist dies das aktuell als am wahrscheinlichsten erachtete Szenario und bereits in die Bauzinsen einkalkuliert.
Zinsstruktur: (K)eine Frage der Laufzeit
Hinsichtlich der Zinsstruktur bei unterschiedlich langen Zinsfestschreibungen wagen die Fachleute auch: Hier gab es im vergangenen Jahr das Phänomen der inversen Zinskurve. Das bedeutet, eine kurzfristige Festschreibung der Zinsen war zeitweise teurer als eine langfristige. Wer sich im Jahr 2023 beispielsweise für 5 Jahre Zinsfestschreibung entschieden hat, zahlte dafür oft mehr als diejenigen, die 10, 15 oder 20 Jahre wählten. Normalerweise ist dies umgekehrt, so die Experten.
In den vergangenen Wochen haben sich die Verhältnisse wieder etwas verschoben: So ist der Zins für 5 Jahre aktuell zwar noch nicht wieder günstiger, aber zumindest kaum noch teurer als für längere Zinsfestschreibungen. Man kann davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird, denn die Zinsen für kurze Laufzeiten werden maßgeblich vom Leitzins der EZB beeinflusst. Wenn also die Zentralbanker den Zins senken, kann man damit rechnen, dass sich die Zinsstrukturkurve im Laufe dieses Jahres wieder etwas normalisiert.
Baufinanzierungszinsen im Januar 2024 im Vergleich zum Vormonat
Für Immobilienfinanzierer bringt der Jahresanfang weiter erfreuliche Entwicklungen bei den Baufinanzierungszinsen. In der Folge gingen im vergangenen Monat die Zinsen weiter überall herunter. Die Sollzinsen für Darlehen mit einer Zinsbindung von 5 Jahren gingen dabei auf 3,13 Prozent (Vormonat: 3,64 Prozent) zurück. Sie liegen damit weiter über den Zinsen für Kredite mit einer Zinsbindung von 10 Jahren, die auf 3,04 Prozent (Vormonat: 3,48 Prozent) gesunken sind. Die Zinsen für Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren gingen auch herunter und liegen nun bei 3,24 Prozent (Vormonat: 3,74 Prozent). Für Baudarlehen mit einer Zinsbindung von 20 Jahren ging es auch nach unten und liegen aktuell bei einem Zinssatz von 3,50 Prozent (Vormonat: 4,00 Prozent).
Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können. Die Forward-Darlehen-Strategie
Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung: kurzfristig: fallend mittelfristig: schwankend seitwärts langfristig: schwankend seitwärts
Externe Quellen:
Dr. Klein Privatkunden AG
Zinskommentar Januar 2024 als ePaper lesen
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Tagesordnung der Stadtratssitzung am 18.3.2024
Einladung Sitzung des Stadtrats am 18.03.2024 Sitzungstermin: Montag, 18.03.2024, 18:30 Uhr Raum, Ort: Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Information über die Möglichkeit des Einsatzes von Biovergärungsanlagen zur Energiegewinnung
TOP 5 Haushaltskonsolidierung 2024: Genehmigung der vom Kulturausschuss bewilligten Zuschussanträge aus dem Kulturbereich und der ARGE Französische Woche für das Haushaltsjahr 2024
TOP 6 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
TOP 7 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister
TOP 8 Regionalmanagement München Südwest e.V.; Hier: Mitgliedschaft im Regionalmanagement
TOP 9 Aufhebung der Richtlinie für die Gewährung von Zinsvergünstigungen zur Beschaffung von Wohnraum für Beschäftigte der Stadt Starnberg
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 11 Seeanbindung Starnberg - 1. Nachtrag zur Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung Bahnanlagen Starnberg Bahnhof See vom 22. Dezember 2022
TOP 12 Verträge mit der FT09 Starnberg e.V. 2024/057
TOP 13 Pachtverträge zur Erweiterung der Containeranlage für Asylsuchende an der Heimatshausenerstraße 1/4
TOP 14 Abstufung der Staatsstraße 2070 (Söckinger/Andechser Straße) und der Staatsstraße 2069 (Hanfelder Straße) - Ertüchtigung bzw. Abschlagszahlungen
TOP 15 Personalangelegenheiten; Einstellung einer Stadtplanerin
TOP 16 Personalangelegenheiten; Verlängerung und Anpassung der Vertreterzulagen für die Beschäftigten des Betriebshofes und des Wasserwerks
TOP 17 Bekanntgaben, Sonstiges
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Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat sich für eine Verlängerung der Energiepreisbremse für Gas und Strom bis Ende April 2024 ausgesprochen. Der massive Anstieg der Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs belaste vor allem die ärmeren Haushalte deutlich, erklärte das Gremium am Montag. Die Monopolkommission, ein weiteres Beratergremium der Bundesregierung, plädierte dagegen für ein Auslaufen der Preisbremsen. Alarmierende Kostensteigerung: Monatliche Energieabschläge um 52 Euro gestiegen Die monatlichen Abschlagszahlungen für Strom und Heizung stiegen seit März 2022 im Mittel um 52 Euro, wie der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) erklärte. In den einkommensschwächsten Haushalten habe die Energiekostenbelastung besonders stark zugenommen. Dies lasse sich unter anderem … Weiterlesen » https://blackout-news.de/aktuelles/sachverstaendigenrat-fuer-verlaengerung-von-energiepreisbremse/?feed_id=10&_unique_id=6529158d1ca51
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Auf die Baustelle mit Fotoapparat und Diktiergerät
Pfusch am Bau ist für Bauherren ein Horrorszenario. Das Haus ist fertiggestellt, das Konto leer und dann dringt mit den ersten starken Regenfällen Feuchte ins Mauerwerk oder beim Flachdach erweist sich die Abdichtung als mangelhaft verarbeitet. Als Schwachstelle kann sich beim Neubau vieles entpuppen: Von der Heizung bis zur Elektroinstallation, selbst Fenster und Fliesen, Estrich oder Malerarbeiten können Mängel haben. Besonders tückisch sind Schwachstellen, die kaum sichtbar sind oder sich erst spät entpuppen, wie beispielsweise die Drainage oder das Dach.
Gegen Baumängel können Bauherren sich schützen Besonders bei Gebäudeabdichtungen wird viel falsch gemacht, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) herausgefunden hat. Vor allem bei unterkellerten Häusern wurde festgestellt, dass Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen mit großen Schadensummen zu Buche schlagen . Bei 2.500 untersuchten Schadensfällen und Betreuungsobjekten fanden sich reihenweise Schäden, deren Beseitigungskosten in die Zehntausende gingen. So verursachten fehlende oder unzureichende Baugrunduntersuchungen Schäden von bis zu 125.000,00 Euro. Auch fehlerhafte Abdichtungen sind teuer und laut BSB wurde insgesamt eine durchschnittliche Schadenhöhe von 35.000,00 Euro für eine fehlerhaft geplante Bauausführung und 7.800,00 Euro für den Verzicht auf Rückstausicherungen ermittelt.
„Setzt man die Kosten für fachgerechte Voruntersuchungen zwischen 600,00 und 1.300,00 Euro dagegen, wird das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen deutlich", heißt es in der Studie. „Gerade Feuchteschäden sind nur mit einem großem Aufwand zu beseitigen", weiß BSB-Vorsitzender Peter Mauel. „Um Bauschäden zu reduzieren, müssen Planer, Bauanbieter und Verbraucher sensibilisiert werden. " Ausführungsfehler, auf die 60 Prozent der Schäden zurückzuführen seien, beruhten hauptsächlich auf Verstößen der ausführenden Firmen gegen Regeln der Technik, auf unterlassene Voruntersuchungen oder auf Nichtbeachtung von Material- und Verarbeitungsrichtlinien.
Experten empfehlen: Nicht an Kontrollen sparen Wie können sich Bauherren gegen den Pfusch am Bau wappnen? Es helfen hier nur Fachkompetenz, eine sorgfältige Planung und eine strenge Bauüberwachung. In der heißen Bauphase sollte man stets eine Tasche mit den wichtigsten Utensilien für die Baustellenvisite parat haben. Unerlässlich sind: Telefonnummern aller Beteiligten, Bauzeitplan, aktueller Planstand, Schreibsachen oder Diktiergerät, Fotoapparat, Zollstock, Arbeitshandschuhe, Wasserwaage, Basiswerkzeug, Klebeband, Absperrband, Taschenlampe und feuchte Reinigungstücher. Vor allem für den, der in Eigenregie baut, ist dies unerlässlich. Aber auch wer mit Architekt oder Bauleiter baut, muss die einzelnen Gewerke nach Fertigstellung rechtlich abnehmen.
Oft muss der Bauherr nach einem erreichten Baufortschritt Abschlagszahlungen leisten, ohne dass eine Abnahme vorgenommen wurde. Vor einer Zahlung ist deshalb eine technische Begehung angebracht. Bauherren und Planer sollten Unterlassungssünden meiden und nicht an Kosten für beispielsweise Bodengutachten sparen. Für den, der fachlich nicht so versiert ist, können auch Qualitätskontrollen durch externe Bausachverständige Pfusch am Bau rechtzeitig vermeiden. „Die Schadenhöhe", so der BSB, „hängt vom Zeitpunkt der Feststellung ab." Je früher der Mangel erkannt wird, desto geringer sind die Kosten, ihn zu beheben.
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Goldmark-Gutscheine Neustettin 1923
Als in der Hyperinflation des Jahres 1923 die deutsche Markwährung zusammenbrach, mussten auch Energieunternehmen nach kreativen Lösungen zur Schaffung von wertbeständigem Notgeld suchen. Eine von vielen seinerzeitigen Finanzinnovationen waren Goldmarkgutscheine, die als wertbeständiges Notgeld verwendet wurden und ab Ende 1923 vermehrt in den Umlauf kamen. Die Städtischen Licht- und Wasserwerke Neustettin brachten hierzu im Dezember 1923 wertbeständige Gutscheine über Goldmark in den Umlauf.
Die Städtischen Licht- und Wasserwerke in der pommerschen Stadt Neustettin (heute Polen: Szczecinek) gab am 1. Dezember 1923 an ihre Kunden wertbeständige Gutscheine für geleistete Abschlagszahlungen auf Gas-, Strom und Wasserverbrauch aus. Die Gutscheine wurden bei Bezahlung der endgültigen Rechnung für Gas-, Strom und Wasserverbrauch in Zahlung genommen. Die Gutscheine waren gestückelt in ½, 1, 2, 5 und 10 Goldmark mit Valutaklausel (Dollar).
Städtische Licht- und Wasserwerke, Neustettin, wertbeständiger Gutschein über 5 Goldmark = 1 4/21 Dollar, ausgestellt in Neustettin am 1. Dezember 1923.
Die Gutscheine durften nicht in den allgemeinen Verkehr gebracht werden und waren zweckbezogen bis zum Aufruf durch den Austeller gültig.
Neben diesen Goldmarkgutscheinen gaben die Städtischen Licht- und Wasserwerke Neustettin noch wertbeständige Gutscheine über folgende Sachwerte aus:
Gas: Stückelung 1, 5, 10 Kubikmeter,
Strom: 1, 5, 10 Kilowattstunden und
Wasser: 1, 5 Kubikmeter.
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Hans-Georg Glasemann
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Bildquelle: Privat (5/2023)
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Energiepreisbremse: Vermieter müssen Einsparungen weitergeben
Mieter müssen laut Mieterbund Schleswig-Holstein über günstigere Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärme informiert werden.
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STADTWERKE HATTINGEN FÜHREN 12. ABSCHLAG IM JANUAR EIN
Die Stadtwerke rechnen durch diese Maßnahmen mit geringeren Nachzahlungen
Hattingen- Aufgrund der hohen Energiepreise führen die Stadtwerke Hattingen einen zwölften Abschlag in den Sparten Gas, Strom und Wasser ein. Der neue Abschlag wird am 15. Januar fällig. Kunden, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nicht aktiv werden. Der neue Abschlag wird Mitte Januar 2023 automatisch abgebucht. Kunden, die monatlich überweisen oder einen Dauerauftrag…
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Abschlagszahlungen für Überbrückungshilfe III gestartet
Abschlagszahlungen für Überbrückungshilfe III gestartet
Erste Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III fließen. Bereits am gestrigen Nachmittag – nur einen Tag nach Beginn der Antragstellungen für die Überbrückungshilfe III am 10. Februar – wurden vom Bund bereits die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt. Das ist eine gute Nachricht für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, die sich in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser befinden. Denn…
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Wer Abschlagszahlungen behalten will, muss beweisen, dass er sie behalten darf!
1. Dem Auftraggeber steht für geleistete Abschlagszahlungen ein vertraglicher Rückzahlungsanspruch zu, soweit diese den Honoraranspruch des Architekten übersteigen. 2. Ein fälliger Honoraranspruch setzt voraus, dass ein Architektenvertrag geschlossen wurde, der Architekt die geschuldete Leistung erbracht hat, die Abnahme erklärt wurde und eine prüfbare Schlussrechnung vorliegt. Der Architekt…
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#28 U 3011/22. Bau#Abnahme#Abschlagszahlungen#Architektenvertrag#Gericht#Honoraranspruch#Leistungen#OLG München#Rückzahlungsanspruch
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ft. Abschlagszahlungen, Flora my beloved, tigernde Bären, verpasste Züge, Brieföffner
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german adult win: rückzahlung vom gasanbieter sowie niedrigere abschlagszahlungen
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Energiekrise II
Energiekrise. Was hilft bei hohen Nachforderungen? Ein Leitfaden.
Die Energiekrise ist erst am Anfang. Viele Stromversorger haben bereits jetzt begonnen, sehr viel höhere Abschlagszahlungen für zu verlangen. Zudem stehen Verbrauchern hohe Nachforderung am Ende des Abrechnungszeitraums bevor. Ganz besonders betroffen sind Hartz IV (SGB II) und Sozialhilfe-Beziehende. Dieser kleine Leitfaden von Se- astian Bertram auf gegen-hartzIV.de soll helfen, die Strompreise…
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#Armutsbetroffene#CDU Lingen#gegen-hartz.de#Härtefälle#Jobcenter#Nachforderung#SGB II#SGB XII#Sozi-Simon#twitter
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Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 26.2.2024:
Datum: Mo., 26.02.2024 Uhrzeit: 18:30 Ort: Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Anfrage von Stadtratsmitglied Frau Anke Henniger
TOP 5 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, Feststellungsbeschluss
TOP 6 Schlossberghalle Starnberg; Flachdachsanierung
TOP 7 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 8 Abstufung der Staatsstraße 2070 (Söckinger/Andechser Straße) und der Staatsstraße 2069 (Hanfelder Straße) - Ertüchtigung bzw. Abschlagszahlungen
TOP 9 Personalangelegenheiten; Einstellung einer Stadtentwicklerin
TOP 10 Bekanntgaben, Sonstiges
Nach zwei Stadtratssondersitzungen zum Haushalt 2024 und darüber hinaus ist das die "normale" Stadtratssitzung im Februar. Wobei wohl noch einige Tagesordnungspunkte vom 19.2. den Weg in diese Sitzung finden werden, die am 19.2. nicht mehr beraten wurden.
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