#§ 91 Abs. 2 ZPO
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raniehus · 5 months ago
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Zu den notwendigen Kosten eines Rechtsstreits iSv. § 91 Abs. 2 ZPO können auch Sachverständigenkosten gehören, die von den Parteien aus Anlass und zur Führung des Rechtstreits eingeholt wurden.
Holt eine (auch große) Versicherungsgesellschaft ein eigenes Sachverständigengutachten ein, nachdem ein gerichtlich eingeholtes für sie negativ war, und kann auch nicht davon ausgegangen werden, die Versicherung würde insoweit interne Sachkunde (hier: komplexe medizinischen Fragen zur Schädigung des Sehnervs) vorhalten, kann sie die Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die Gegenpartei festsetzen lassen.
OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2024 - 17 W 40/24 -
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rakotz-blog-blog · 5 years ago
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Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf Grundstück
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Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf Grundstück
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Haftungsverteilung bei Kollision eines nach rechts in ein Grundstück einbiegenden Fahrzeugs mit einem rechts an ihm vorbeifahrenden Fahrzeug OLG Frankfurt – Az.: 2 U 91/14 – Beschluss vom 05.08.2014 Gründe Der Senat erwägt die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO, da sie nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand keine Aussicht auf Erfolg […] ...
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schiedsgericht · 5 years ago
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OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 14.03.2019, 26 Sch 10/18 | Schiedsverfahren: Kartellrecht
Relevante Normen:
§ 57 Abs. 2 Satz 2 GWB § 87 Satz 1 GWB § 91 Satz 2 GWB § 95 GWB § 1059 ZPO § 1060 ZPPO § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
Nichtamtlicher Leitsatz:
Das OLG ist im Vollstreckbarerklärungsverfahren auch für Schiedssprüche mit kartellrechtlichem Bezug zuständig. Es besteht keine Sonderzuständigkeit des Kartellsenats.
Sachverhalt:
Die Parteien streiten mit Vollstreckbarerklärungs- und…
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gutachter · 5 years ago
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Jeder Eigentümer kann Bestellung eines Verwalters verlangen
Jeder Eigentümer kann Bestellung eines Verwalters verlangen
Hamburg: WEG § 21 Abs. 4; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, § 91a Abs. 1 Satz 1, § 93
1. Jeder Eigentümer hat einen Anspruch darauf, eine Eigentümerversammlung zwecks Wahl eines (neuen) WEG-Verwalters einzuberufen.
2. Auch die Bestellung des Verwalters selbst kann der einzelne Eigentümer beanspruchen.
3. Erfüllen die übrigen Eigentümer diesen Anspruch nach Klageerhebung, begeben sie sich…
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raniehus · 4 months ago
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Erscheint ein Zeuge trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin, können ihm gem. § 380 Abs. 1 ZPO die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden. Dazu zählen auch die durch einen neuen Termin notwendig werdenden Kosten.
Für die Festsetzung der gegen den Zeugen bei seinem Ausbleiben zum Termin zu tragenden Mehrkosten greift die dem Kostenfestsetzungsverfahren prägende Grundregel, dass nur die Kosten zu erstatten sind, die zur zweckentsprechenden Wahrung von Rechten der Partei notwendig sind (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO).
Handelt es sich bei dem Prozessbevollmächtigten einer Partei um einen ausländischen, in Deutschland zugelassenen und von seiner Kanzleipflicht in Deutschland entbundenen Rechtsanwalt, der die ebenfalls dort im Ausland wohnende Partei vertritt, sind seine Reisekosten für die Teilnahem an dem neuen Termin (insbesondere auch zur Beweisaufnahme) notwendige Kosten und grds. vom Zeugen zu tragen (hier-Flugkosten von € 1.000,00).
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.03.2024 - 2 W 39/23 -
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raniehus · 1 year ago
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§ 91 ZPO gilt auch für Rechtsmittelverfahren im Arbeitsgerichtsprozess.
Nach § 91 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 ZPO sind die Rechtsanwaltskosten grundsätzlich in zivilrechtlichen Streitigkeiten zu erstatten, ohne dass eine Prüfung der Notwendigkeit entstandener Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erfolgt. Allerdings unterliegen sie und die Durchsetzung des Anspruchs dem aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleiteten Missbrauchsverbot.
Erfolgt mit der Zustellung einer Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelbegründung der Hinweis darauf, dass wegen Versäumung einer Frist beabsichtigt sei, das Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung als unzulässig zu verwerfen, so kann der Gegner  (auch wenn nach der Kostenentscheidung der Rechtsmittelführer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat) seine Rechtsanwaltskosten nicht durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den Rechtsmittelführer festsetzen lassen, wenn sich der Prozessbevollmächtigte des Rechtsmittelgegners erst nach diesem Hinweis zur Akte des Rechtsmittelgerichts für das dortige Verfahren meldet. Die vorangegangene Empfangnahme der Rechtsmittelschrift und -begründung wären hier noch als erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter erfolgt und mit den dortigen Gebühren abgegolten.
Erfolgt die Meldung zur Gerichtsakte allerdings, nachdem der Rechtsmittelführer zu erkennen gibt, das Verfahren trotz des gerichtlichen Hinweises fortsetzen zu wollen, sind die Kosten des gegnerischen Prozessbevollmächtigten auch dann zu erstatten, wenn danach das Rechtsmittel zurückgenommen wird.
BAG, Beschluss vom 15.12.2023 – 9 AZB 13/23 -
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raniehus · 1 year ago
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§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO ist Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes kostensparender Prozessführung. Damit sind Kosten, die durch einen Anwaltswechsel bedingt sind, nur erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war, wobei neben der objektiven Notwendigkeit noch eine Unvermeidbarkeit hinzukommen muss.
Auch dann, wenn nur die Kosten des zweiten von zwei hintereinander mandatierten Rechtsanwälten zur Kostenfestsetzung angemeldet werden, ist dies bei fehlender Notwendigkeit des Anwaltswechsels abzuweisen (auf die Kosten des ersten Rechtsanwalts zu kürzen), wenn z.B. durch eine Änderung der Gebührenordnung die Gebühren des zweiten Rechtsanwalts höher sind als jene des ersten Rechtsanwalts.
OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2023 - 2 W 75/23 -
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rakotz-blog-blog · 5 years ago
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Mündlicher Werkvertrag für Wärmedämmverbundsystem für ein Gebäude - Beweislast
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Mündlicher Werkvertrag für Wärmedämmverbundsystem für ein Gebäude - Beweislast
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OLG Schleswig-Holstein, Az.: 7 U 91/15, Beschluss vom 04.01.2016 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 20. Mai 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache […] ...
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