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Holzzuschnitte nach Maß
Holzplatten Zuschnitte in Handwerker Qualität.
Immer wieder werden wir gefragt ob es möglich ist von uns Massivholzplatten zu bekommen. Man hat da noch so ein kleines Projekt und will selbst Hand anlegen dazu wären Holzplatten auf Maß optimal und ….
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Holzzuschnitte aus unserem großen Lager
Wie der Bestellvorgang funktioniert und Transport und Lieferung erfolgt, welche Holzarten wir alle anbieten darüber habe ich einen Beitrag auf unserer Firmenhomepage veröffentlicht.
Holzzuschnitte vieler einheimischer Hölzer
nachfolgend der Link zum Beitrag: Holz Zuschnitte Massivholz auf Maß
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Geldanlagen im 2. Quartal 2024 - Zarte aufgehellte globale Konjunkturdynamik und Europa fällt zurück
Das zweite Quartal 2024 war fortgesetzt gekennzeichnet von maßvoller, aber zart erhöhter Konjunkturdynamik in der Weltwirtschaft. Der Internationale Währungsfonds erhöhte im April 2024 die Wachstumsprognose gegenüber der Januar-Prognose für das Wirtschaftswachstum der Weltwirtschaft im laufenden Jahr von 3,1 Prozent auf 3,2 Prozent (2023 revidiert von 3,1 Prozent auf 3,2 Prozent). Das Wachstum bleibt global ungleich verteilt. Industrieländer werden laut aktueller IWF-Prognose 2024 um 1,7 Prozent (Januar-Prognose 1,5 Prozent) zulegen, während die aufstrebenden Länder die Wirtschaftsleistung um 4,2 Prozent (Oktober-Prognose 4,1 Prozent) ausweiten werden.
Globaler Süden bleibt weiter der Taktgeber und Stabilisator der Weltwirtschaft
Innerhalb des Globalen Südens ist Asien bezüglich der Wirtschaftsentwicklung dominant. Die IWF-Prognose für den asiatischen Raum liegt weiter bei 5,2 Prozent. China (5,0 Prozent, Anpassung per Mai von 4,6 Prozent auf 5,0 Prozent) und Indien (6,8 Prozent) sind und bleiben starke Katalysatoren für das globale Wachstum. Russlands BIP-Prognose wurde per 2024 markant von zuvor 2,6 Prozent auf 3,2 Prozent heraufgesetzt und per 2023 von 3,0 Prozent auf 3,6 Prozent revidiert.
Innerhalb der großen Industrienationen kam es im ersten Quartal 2024 konjunkturell zu einer Bestätigung der Verschiebungen zu Lasten Europas. Die BIP-Prognose des IWF für die USA wurde gegenüber der Januar-Prognose von 2,1 Prozent auf 2,7 Prozent erhöht. Dagegen wurde die Prognose für die Eurozone von 0,9 Prozent auf 0,8 Prozent verringert. Insbesondere wurde die Vorhersage für das BIP Deutschlands von 0,5 Prozent auf 0,2 Prozent reduziert. Für Großbritannien wurde die Wachstumsprognose von 0,6 Prozent auf 0,5 Prozent zurückgenommen. Japans BIP-Prognose wurde bei 0,9 Prozent beibehalten.
Unter Zugrundelegung der aktuellen Einkaufsmanagerindices (Sentiment-Indikatoren, Frühindikatoren) als Bewertungsmaßstab ergibt sich bezüglich der großen westlichen Länder laut Erstschätzungen per Juni folgende Konstellation. Demnach führen die USA im gesamtwirtschaftlichen Zuschnitt (Composite Index) mit 54,6 Punkten vor Großbritannien mit 52,7 Zählern, der Eurozone mit 50,8 Punkten (Deutschland 50,6) und Japan mit 50,0 Punkten (Scheidewert zwischen Wachstum und Kontraktion 50 Punkte).
Maßgebliche Hintergründe des fortgesetzt maßvollen globalen Konjunkturszenarios waren weiterhin belastende Auswirkungen der geopolitischen Lage. Der Ukraine-Konflikt stellt mittlerweile eine latent eskalierende Auseinandersetzung zwischen dem Westen und Russland auf dem Boden der Ukraine dar, der die wirtschaftlichen Probleme allen voran in Europa verstärkt. Im Gaza-Konflikt nahm die Eskalation im zweiten Quartal zu. Das Risiko einer Ausweitung des Konflikts in Nachbarländer mit weltwirtschaftlich belastenden Folgen steht im Raum. Geopolitik ist und bleibt der entscheidende Grund für Zurückhaltung der Wirtschaftssubjekte weltweit.
Globale Inflationsentwicklungen lieferten im zweiten Quartal differenzierte Entwicklungen
Großbritannien stach im Zeitfenster von März bis Mai mit einem Rückgang der Verbraucherpreise von 3,2 Prozent auf 2,0 Prozent positiv hervor. In der Eurozone kam es von März bis Mai zu einem Anstieg von 2,4 Prozent auf 2,6 Prozent, in den USA zu einem Rückgang von 3,5 Prozent auf 3,3 Prozent und in Japan zu einer Zunahme von 2,7 Prozent auf 2,8 Prozent. Im Verlauf des zweiten Quartals bestätigte sich das Disinflationsbild in China mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 0,3 Prozent und einem Rückgang der Erzeugerpreise um 1,4 Prozent.
Das zweite Quartal war bezüglich der Zentralbankpolitik gekennzeichnet von Zinssenkungen in Europa. Die Schweizer Nationalbank preschte im Juni mit der zweiten Zinssenkung im Jahr 2024 um 0,25 Prozent auf jetzt 1,25 Prozent vor. Die Europäische Zentralbank (EZB) senkte den Leitzins im Juni von 4,50 Prozent auf 4,25 Prozent. Trotz sehr hohen positiven Realzinses (Leitzins abzüglich der Inflationsrate) von 3,25 Prozent und dem Rückgang der Verbraucherpreise auf 2,0 Prozent verzichtete die Bank of England im Juni auf eine erste Zinssenkung. In den USA wurde die Zinssenkungsdebatte (positiver Realzins bei circa 2 Prozent) kontrovers geführt. Sowohl in Großbritannien als auch in den USA wird mit einer ersten Zinssenkung im zweiten Halbjahr gerechnet.
Die Vereinigten Staaten lieferten im 2. Quartal 2024 bei den harten Daten ein tendenziell von Dynamikverlusten geprägtes Konjunkturbild. Die Wachstumsprognosen für das 1. Quartal 2024 wurden in der auf das Jahr hochgerechneten Fassung von 1,6 Prozent auf 1,3 Prozent reduziert (4. Quartal 2023 3,4 Prozent). Der private Konsum (Einzelhandelsumsätze) generierte inflationsbereinigt keine Wachstumsimpulse. Von März bis Mai schwächte sich der nicht inflationsbereinigte Anstieg von 4,0 Prozent auf 2,3 Prozent ab (Verbraucherpreise 3,3 Prozent). Die Indices der Verbrauchervertrauens verloren gegenüber Märzständen an Boden. Der industrielle Sektor konnte leichtes Wachstum verzeichnen.
Immobilienmärkte stehen unter Druck
Seit März legte die Kapazitätsauslastung von 78,4 Prozent auf 78,7 Prozent zu. Die durch das hohe Zinsniveau belasteten Immobilienmärkte standen unter Druck. Gleiches gilt für den Bausektor. Sentiment-Indikatoren dieser Branchen verloren im Laufe des Quartals an Boden (u.a. NAHB Housing Market Index). Arbeitsmärkte zeigten im Verlauf des Quartals erste Fissuren (JOLTS Report, Employment Trend Index, Arbeitslosenerstanträge).
Einkaufsmanagerindices befinden sich auf einem positiven Trend
In der westlichen Hemisphäre fiel die Eurozone bezüglich der Wirtschaftslage im relativen Vergleich trotz fortgesetzter Stabilisierung weiter zurück. Per 1. Quartal 2024 kam es zu einem Wachstum im Quartalsvergleich um 0,3 Prozent und Jahresvergleich um 0,4 Prozent. Im zweiten Quartal 2024 setzten sich im industriellen Sektor und im Einzelhandel rezessive Tendenzen fort. Die Einkaufsmanagerindices (Frühindikatoren) lieferten per Juni in der Gesamtheit ein positiveres Bild als per März. Der Index des Verarbeitenden Gewerbes fiel zwar von 46,1 auf 45,6 Zähler und unterstreicht damit das Problem mangelnder Konkurrenzfähigkeit, aber dagegen stieg der Dienstleistungsindex seit März von 51,5 auf 52,6 Punkte.
Der Index der Gesamtwirtschaft legte von 50,3 per März auf 50,8 Zähler laut Erstschätzung per Juni zu. Positiv stach weiterhin die Anomalie starker oder zumindest widerstandsfähiger Arbeitsmärkte (nachlaufende Wirtschaftsindikatoren) ins Auge. Innerhalb der Eurozone verlor Deutschland trotz leichter Stabilisierung im relativen Vergleich weiter an Boden. Die im 2. Quartal 2024 für das 1. Quartal 2024 veröffentlichten Daten der Wirtschaftsleistung lieferten mit einer Veränderung um 0,2 Prozent im Quartalsvergleich und -0,2 Prozent im Jahresvergleich schwache Werte. Die Frühindikatoren (Einkaufsmanagerindices, Konsumklima) erholten sich. Traktion in den harten Daten war jedoch weder im Einzelhandel noch in der Industrieproduktion messbar.
Die Bau- und Immobilienbranche bewegt sich in einer ausgeprägten Rezession. Positiv stachen Daten bezüglich Tourismus hervor. Das Inflationsbild ist trotz des Anstiegs der Verbraucherpreise von 2,2 Prozent (März) auf 2,4 Prozent (Mai) unausgeprägt. Die Bundesbank konstatierte eine verhaltene Nachfrage nach Bankkrediten und stellte fest, dass die Erholung der deutschen Wirtschaft im 1. Quartal 2024 in Teilen wetterbedingt war (Monatsbericht 05/2024). Aus Sichtweise der Bundesbank hellen sich die Konjunkturaussichten allmählich auf.
Das Risiko der mittel- und langfristigen Energieversorgungssicherheit und das akute Thema der nicht vorhandenen Konkurrenzfähigkeit bei Energiepreisen als energieintensivster Industriestandort des Westens wirkten weiter belastend und werden von den Wirtschaftsverbänden fortgesetzt als primärer Belastungsfaktor moniert.
Bezüglich der Preisinflation ergab sich im 2. Quartal eine neue Konstellation
Die Zeit der markanten Rückgänge ist überwiegend abgeschlossen. Das hängt maßgeblich mit auslaufenden Basiseffekten zusammen. Ölpreise (Brent) gaben im Vergleich zum Ultimo März 2024 von 87,30 USD auf derzeit 85,24 USD unter Schwankungen (Bandbreite 77,50 USD – 91,10 USD) nach. Die Erdgaspreise nahmen in Europa im 2. Quartal 2024 dagegen deutlich um rund 20 Prozent zu. Im Vergleich zum Vorjahr waren sie Stand 21. Juni 2024 kaum verändert.
An den Metallmärkten ergaben sich im Quartalsverlauf Preisanstiege. So legte Kupfer um 8.6 Prozent zu. Der Aluminiumpreis stieg um 6,5 Prozent. Der Nickelpreis nahm um 0,8 Prozent zu. Bei den Lebensmitteln war das Bild im 2. Quartal 2024 überwiegend inflationär geprägt. Die Preise legten im Quartalsverlauf für Schweinefleisch um 5,7 Prozent, für Mastrind um 7,5 Prozent, für Weizen um 9,3 Prozent, für Orangensaft um 12 Prozent und für Kaffee um 19,5 Prozent zu. Dagegen sanken die Preise für Zucker um 13,6 Prozent. Kakao war im Quartalsvergleich kaum verändert.
Die Inflationsentwicklungen (Verbraucherpreise) liefern auf globaler Ebene im Vergleich des Märzwertes zu den aktuellen Daten per Mai 2024 mit der Ausnahme Russlands ein weitgehend unkritisches Bild.
Fazit
Die Weltwirtschaft gewinnt trotz diverser Krisenherde marginal an Dynamik. Die Homogenität zwischen den Wirtschaftsräumen des Westens und des Globalen Südens im Konjunkturverlauf wird immer fragmentierter und verringert sich strukturell. Während sich der „Globale Süden“ enger aneinanderbindet, sich untereinander weiter globalisiert und organisiert, Effizienzen erhöht und Wachstumspotentiale generiert, fällt der „Westen“ durch die Abgrenzungspolitik gegenüber China und Russland und den damit verbundenen Sanktionsregimen zurück.
Die Perspektive ist Verhalten in positiver Stabilität
Eine kurzfristige Trendwende zu nachhaltig erhöhter globaler Wirtschaftsdynamik ist am Ende des zweiten Quartals 2024 für das dritte Quartal 2024 zunächst nicht erkennbar. Eine Fortsetzung des moderaten Wachstumsclips mit leicht positiven Vorzeichen ist zu erwarten. Die vom Westen forcierte Geopolitik mit teilweise massiven Sanktionsregimen zeitigen bremsende und spaltende Konjunktureinflüsse.
Diese Politik beeinträchtigt auch die Schwellenländer, ohne jedoch deren positive Grundtendenz zu gefährden. Um dieser Belastung durch den Westen entgegenzuwirken, werden die Strukturen des Globalen Südens weiterentwickelt, allen voran die BRICS-Organisation, die vor einer weiteren deutlichen Ausweitung steht. In den letzten zehn Jahren wuchsen die Binnenverkehre des „Globalen Südens“ überproportional und forcierten damit eine zunehmende Abkoppelung von dem westlichen Konjunkturzyklus. Dieser Prozess nimmt an Dynamik zu.
Die in die Zukunft gerichteten Wirtschaftsdaten deuten in Richtung einer etwas belebteren Konjunkturdynamik in einer globalen Betrachtung. Der von JP Morgan für die Weltwirtschaft ermittelte Einkaufsmanagerindex für die Gesamtwirtschaft (Global Composite PMI) markierte per Mai 2024 mit 53,7 Punkten (März 52,3) den höchsten Indexstand seit Mai 2023 (54,4). Der Durchschnitt dieses Index liegt in den letzten zehn Jahren bei 52,29 Zählern. Die Werte des Einkaufsmanagerindex stehen im Einklang mit einer globalen BIP-Prognose per 2024 von mehr als 3 Prozent.
Die Einkaufsmanagerindices (Frühindikatoren) signalisieren in dem Sektor des Verarbeitenden Gewerbes für die USA (51,7 Punkte), das UK (51,4 Zähler) und Japan (50,1) Wachstum. Dagegen sind die Vorzeichen für die Eurozone (45,6 Punkte) und Deutschland (43,4 Zähler) in Richtung einer fortgesetzten Rezession in diesem Sektor ausgerichtet. Die aktuell verfügbaren Werte der Länder des Globalen Südens für diesen Sektor aus Indien (58,5), aus Brasilien (52,1), aus Russland (54,4) und aus China (51,7), unterstreichen die positive Divergenz zu Gunsten des Globalen Südens und zu Lasten des Westens.
Anzumerken ist, dass der Sektor des Verarbeitenden Gewerbes bezüglich des Themas Energiepreise sensibel ist
Europa ist und bleibt durch die eigene Politik im Vergleich zu den USA und Japan in einer kritischeren Situation. Der globale Süden ist derzeit und zukünftig deutlich besser aufgestellt. Der Dienstleistungssektor bewegte sich im ersten Quartal 2024 laut Einkaufsmanagerindices in einer Gesamtbetrachtung im Quartalsvergleich global in einer Aufwärtsbewegung, erhöhtes Wachstum in diesem Sektor implizierend.
Der Dienstleistungssektor ist der bedeutendste Sektor der Gesamtwirtschaft mit einem Anteil zwischen 60 Prozent-70 Prozent der Gesamtwirtschaft. Europas Dienstleistungssektor holte im zweiten Quartal auf. Die USA verzeichneten eine unerwartet starke Dynamik. Dagegen verloren Großbritannien und Japan an Momentum. Im Globalen Süden stachen Indien bezüglich des Niveaus und China und Brasilien hinsichtlich des Anstiegs im Quartalsvergleich positiv hervor. Russland verlor dagegen an Dynamik.
Das Thema Zinssenkungen spielt im zweiten Halbjahr voraussichtlich eine unterstützende Rolle für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Nachdem die Schweizer Nationalbank im ersten Halbjahr die Leitzinsen zweimal um 0,25 Prozent senkte, folgte die EZB per Juni mit einem ersten Zinsschritt um 0,25 Prozent. Zinssenkungen seitens der Bank of England und der US-Notenbank sind im weiteren Verlauf des Jahres in höchstem Maße wahrscheinlich. Neben den damit einhergehenden reduzierten Finanzkosten ergibt sich eine psychologische Unterstützung für die Wirtschaftsakteure durch die Zinssenkungen.
Die bisherigen Leitzinssenkungen als auch die unterstellten Leitzinspolitiken hatten auf den Rentenmärkten keinen positiven Einfluss. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe liegt im Quartalsvergleich bei 2,40 Prozent und damit 0,11 Prozent höher als Ende März 2024. In den USA kam es zu einer Zinsversteifung um 0,05 Prozent auf 4,26 Prozent. Damit impliziert sich nach vorne schauend eine steilere Zinskurve. Die ökonomischen Entlastungseffekte der Leitzinssenkungen für die Ökonomien werden sich maßgeblich in dem Laufzeitband von bis zu drei Jahren ergeben.
Der Rohstoffsektor belastete die Weltwirtschaft und die Weltfinanzmärkte im zweiten Quartal unterschwellig
Der Ölpreis mäanderte in bekannten Fahrwassern und gab im Quartalsvergleich leicht nach. Bei den Erdgaspreisen kam es mit einem Anstieg im Quartalsvergleich um 20 Prozent zu nennenswerten Belastungen. Bei Industriemetallen dominierten ebenso wie bei Agrarrohstoffen Preissteigerungen. Nach vorne schauend sind nur kurzfristig keine markanten Verwerfungen an den Rohstoffmärkten auszumachen. Die verschärfte globale Auseinandersetzung durch vom Westen eskalierte Sanktionsregime gegen Russland und China und die Etablierung sekundärer Sanktionsregime forcieren Preissteigerungsrisiken. Der Angriff auf etablierte Lieferketten erhöht Kosten und ist Inflationstreiber.
Die Perspektiven für den Technologiesektor bleiben volkswirtschaftlich positiv ausgerichtet. Die erwartete Zinsentspannung unterstützt hintergründig die kapitalintensive Branche. Das Thema Künstliche Intelligenz ist bezüglich des Potentials weiter im Fokus. Perspektivisch wirkt Künstliche Intelligenz durch massive Erhöhung der Effizienz reduzierend auf Inflation.
Die verfügbaren Fakten liefern keine Grundlagen für einen stärkeren Trendwechsel in Richtung der Weltkonjunktur in zeitlicher Nähe. Sie implizieren aber zunächst eine leichte Erhöhung der Dynamik. Die Spreizung bezüglich der Konjunkturentwicklungen zwischen den Industrienationen wird sich zu Gunsten der Schwellenländer fortsetzen. Die Spreizung der Konjunkturentwicklungen innerhalb der Eurozone zu Lasten Deutschlands wird ohne massive Umsteuerung in Berlin nicht abnehmen.
Der Finanzmarkt und die Wirtschaft haben eine heterogene ausgeprägte Risikobereitschaft
An den Finanzmärkten ergab sich im Frühjahrsquartal eine heterogen ausgeprägte Risikobereitschaft. Überwiegend positive Entwicklungen der Sentiment-Indikatoren und die Erhöhung der globalen Wachstumsprognose des IWF hatten nur bedingt oder temporär Marktwirkungen zur Folge. Gleiches gilt für die Zinssenkungen der SNB und der EZB.
Aktienmärkte: Ein Blick auf den Quartalsverlauf Q2-2024
Es kam nach dem starken ersten Quartal 2024 zu einem durchwachsenen Verlauf der Aktienmärkte im zweiten Quartal 2024. Der MSCI World Index verzeichnete auch dank einer starken US-Gewichtung einen Anstieg um 2,07 Prozent. Im Verlauf des Quartals fielen zunächst viele Kursrekorde an (MSCI World, DAX, EuroStoxx 50, S&P 500, US Tech 100, Sensex). Während die US-Märkte, getragen von Tech-Werten, trotz leichter Gewinnmitnahmen zum Quartalsende die hohen Niveaus weitgehend halten konnten, galt das nicht für europäische Märkte, die ab Mitte Mai unter Verkaufsdruck kamen. Japans Märkte konsolidierten den massiven Anstieg des Vorquartals.
Europäische Aktienmärkte verloren im Quartalsvergleich nach der Aufholjagd im Vorquartal (u.a. Eindeckung von Leerverkäufen). Ein wesentlicher Aspekt ist dabei, dass Europa im Sektor Hi-Tech nur wenig Attraktivität im Vergleich zu den USA hat. Zusätzlich belastet die Geopolitik Europa stärker als andere wesentliche Wirtschaftsräume der Welt. Zudem wird die innenpolitische Lage in der EU nach den EU-Wahlen aus Sicht ausländischer Investoren zunehmend diffuser, was zu Kapitalabzug führt.
US-Wirtschaft profitiert von Binnennachfrage
Die Vorteile des US-Wirtschaftsraums gegenüber Europa bezüglich der Themen Innovationspolitik, Regulatorik, Energiepolitik, Steuerpolitik und Subventionspolitik wirkten und wirken an den Märkten grundsätzlich zu Gunsten der Allokation in US-Werte. Entscheidend war im abgelaufenen Quartal das Kaufinteresse an US-Tech-Werten, allen voran Nvidia.
Die Schwäche an Chinas Aktienmarkt (CSI 300) war im Quartalsvergleich im internationalen Vergleich im Hinblick auf Performance im relativen Vergleich unausgeprägter (-1,18 Prozent) als im DAX und EuroStoxx 50. Weiter verfingen Themen wie Chinas Wachstumsvorteile, Zinssenkungspotentiale, hoher Realzins oder konservative Bewertungskriterien nicht. Erkennbar spielten und spielen geopolitische Erwägungen in der Kapitalallokation westlicher Teilnehmer eine belastende Rolle für Chinas Markt.
Das galt nicht für den Aktienmarkt Hongkongs. Der Hangseng Index legte markant um 8,99 Prozent zu. Sehr niedrige Bewertungsniveaus als auch Eindeckung von Leerverkäufen spielten eine wesentliche Rolle für die Aufwärtsbewegung. Indien lebt eine politische Ambivalenz zwischen dem Westen und Osten und ist bisher nicht von politisch motivierter Kapitalallokation seitens des Westens betroffen. Indiens Sensex Aktienmarktindex stieg nach der Konsolidierung im Vorquartal um 4,89 Prozent.
Fazit für die Aktienmärkte im zweiten Quartal 2024
Der Aufwärtsmodus an den Aktienmärkten verlor im 2. Quartal 2024 an Dynamik. Die Tatsache, dass nur wenige Hi-Tech Titel in den USA die US-Indices (S&P 500, US Tech 100) vor sich hertreiben, wirft Schatten bezüglich der Qualität und damit der Nachhaltigkeit des Aufwärtsmodus der US-Märkte. Das Thema der politischen Asset-Allokation spielt unverändert eine wesentliche Rolle für die individuelle Performance der Aktienmärkte, insbesondere des Globalen Südens. Länder, die nicht auf der Seite des Westens stehen oder an den Westen angelehnt sind, werden unverändert grundsätzlich gemieden.
Die grundsätzliche Attraktivität der europäischen Märkte ist fortgesetzt rückläufig wegen einerseits der geopolitischen Lage (potentieller Kriegsschauplatz), der nicht gegebenen Vertretung eigener außenpolitischer Interessen als auch der Frage der innenpolitischen Stabilität (EU-Wahlen) und der Konkurrenzfähigkeit als Standort (Energie, Reformfähigkeit).
Rentenmärkte: Ein Blick auf den Quartalsverlauf Q2-2024
Die Rentenmärkte der USA und Europas zeigten sich im Verlauf des Quartals schwach, um dann zum Ende des Quartals den zwischenzeitlichen Renditeanstieg weitgehend zu korrigieren. Japans Rentenmärkte heben sich von diesen Entwicklungen ab, da dort weitere milde Zinserhöhungen unterstellt werden. Zunächst belasteten Unsicherheiten über den Kurs der Zinspolitik der US-Notenbank. In der Spitze rentierten US-Staatsanleihen Ende April bei 4,70 Prozent. Im weiteren Quartalsverlauf führten unerwartet schwache US-Konjunkturdaten einerseits als auch moderate US-Preisentwicklungen zu freundlicheren Rentenmärkten (Stand 21. Juni 2024 4,26 Prozent).
Die 10-jährige Bundesanleihe markierte am 10 Juni mit 2,67 Prozent den Renditehöchststand des Quartals, um dann den Anstieg zuvor zu korrigieren (Stand 21. Juni 2024 2,40 Prozent). In Japan führt die Zinserhöhungsdebatte zu erhöhten Renditeanstiegen, auch wenn die unterstellte Dosis zukünftiger Zinserhöhungen als sehr moderat eingestuft werden muss. Im Quartalsvergleich kam es zu leichten Renditeerhöhungen in den USA (+0,05 Prozent), in Deutschland (+0,11 Prozent), in Großbritannien (+ 0,16 Prozent) und zu einem stärkeren Anstieg in Japan (+0,24 Prozent). Dagegen sank die Rendite chinesischer Staatsanleihen leicht (-0,03 Prozent).
Fazit für die Rentenmärkte im zweiten Quartal 2024
Die erfolgten als auch die erwarteten Zinsschritte der Notenbanken erscheinen von den Rentenmärkten bei den aktuellen Renditeniveaus weitgehend diskontiert zu sein.
Devisenmärkte: Ein Blick auf den Quartalsverlauf Q2-2024
An den Devisenmärkten kam der Yen (JPY) im zweiten Quartal 2024 an den internationalen Devisenmärkten unter erheblichen Druck. Unter den Hauptwährungen verlor der Euro gegenüber dem US-Dollar (USD), dem britischen Pfund (GBP) und dem Schweizer Franken (CHF) im Quartalsvergleich, konnte sich aber gegenüber dem Yen deutlich befestigen.
Das Thema Zinsdifferenzen spielte und spielt in der Bewertung eine maßgebliche Rolle. Die vom Markt als zu wenig ambitioniert interpretierte Zinspolitik der Notenbank Japans lastet auf dem JPY. Der JPY weist am Geldmarkt einen real negativen Realzins (Leitzins abzüglich der Inflationsrate) von 2,75 Prozent aus, der USD dagegen einen real positiven Realzins von circa 2 Prozent (Differenz 4,75 Prozent).
In Erwartung und im Zuge der EZB-Zinssenkung verabschiedete sich der Euro von den Höchstständen gegenüber dem USD bei 1,0907 am 3. Juni, um dann deutlich nachzugeben (Stand 21.Juni 1,0690). Der Euro ist bezüglich des Nominalzinses weniger attraktiv als der US-Dollar. Zudem belasten hintergründig die Themen mangelnder Konkurrenzfähigkeit, mangelnder außenpolitischer Vertretung, zunehmender innenpolitischer Friktionen in den Ländern der Eurozone und das Risiko Kriegsschauplatz zu werden.
Die relative Stabilität generiert der Euro aus der Substanz des Standorts, der aber insbesondere in Deutschland, der größten Wirtschaftsnation der EU, erodiert, messbar an den höchsten Nettokapitalabflüssen der Historie in den letzten drei Jahren. Der Schweizer Franken notierte gegenüber dem Euro bis Ende Mai schwächer (EUR-Höchstkurs 26. Mai 0,9919), um dann deutlich an Boden zu gewinnen (21. Juni 0,9563). Die Zinssenkung der Schweizer Nationalbank hatte nur geringe Marktreaktionen zur Folge.
Fazit für die Devisenmärkte im zweiten Quartal 2024
Fundamentale Daten, beispielsweise die unerwartete Phalanx schwächerer US-Konjunkturdaten, hatten für die Devisenmärkte nur unterschwellige Relevanz in der Tagesbewertung. Im Quartalsvergleich zeigt sich eine maßgeblich zinssensitive Bewertung.
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Externe Quellen:
Netfonds AG
Geldanlagen im zweiten Quartal 2024 als ePaper lesen
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Sind zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus?
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.04.2024 – 10 B 205/24 „…Bei der Bewertung, ob zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus bilden, kann auch der Zuschnitt der betroffenen Grundstücke Berücksichtigung finden….“ Quelle und Volltext: ibr-online.de
#10 B 205/24#Baukörper#Beschluss#Bewertung#Doppelhaus#grenzständig#Grundstück#OVG Nordrhein-Westfalen
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Einmal "Bauausschuss" in den Sommerferien ...
(M)ein Protokoll der Ferienausschusssitzung vom 29.08.2024:
Das ist heute thematisch keine Ferienausschusssitzung, sondern eine Bauausschusssitzung in den Sommerferien. Deshalb heute auch nur die Beschlüsse und was mir sonst noch während der Sitzung aufgefallen ist.
(Anm. d. Verf.: TOP 1 war ein nicht öffentlicher der Sitzung vorgelagerter Tagesordnungspunkt mit Bezug zu TOP 4.)
Ich schließe mich dem Appell aus den Reihen der Stadträte an, die nächsten Ferienausschusssitzungen zukünftig nicht mehr mit so vielen Tagesordnungspunkten zu überfrachten.
TOP 2 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ferienausschuss ist beschlussfähig.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Bebauungsplan Nr. 8029, 1. Änderung, für das Gebiet zwischen Bahnlinie, Oberer Seeweg und Possenhofener Straße, Gemarkungen Söcking und Starnberg; hier: Antrag auf Änderung der Festsetzung für die auf dem Grundstück Fl. Nr. 410, Gemarkung Starnberg, vorgesehene Lärmschutzanlage sowie auf Freigabe der Straßenplanung unter Absehen von einer Aufnahme in das Bebauungsplanänderungsverfahren
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss beschließt:
1. Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8029 wird nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens unter Absehen von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB weitergeführt und auf folgende Änderungsinhalte reduziert:
1.1 Die Festsetzungen zur Lärmschutzwand werden zur Verbesserung der Lärmschutzsituation im Wohngebiet gemäß der Anlage 2 der Beschlussvorlage so angepasst, dass die Anforderungen nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 gewährleistet werden können, maximal jedoch auf das Maß gemäß der Anlage 2 der Beschlussvorlage.
1.2 Die Straßenplanung wird in das Änderungsverfahren einbezogen. Die Anpassungen sollen dabei auf den von der Antragstellerin vorgeschlagenen Umfang (siehe hierzu Anlage 3 der Beschlussvorlage) beschränkt werden. Dem Bestandsinteresse der Grundstückseigentümer an der Beibehaltung einer Straßenplanung, die im Wesentlichen der aktuellen Planfassung entspricht, soll besonderes Gewicht beigemessen werden. Insbesondere sollen Anpassungen unterbleiben, die mit mehr als bloß ganz unerheblichen Auswirkungen auf den Zuschnitt der Baufelder verbunden wären (insb. etwa durch Vorsehen eines Wendehammers).
2. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8029 ist in der Prioritätenliste des Sachgebiets 30 Stadtplanung von Nr. 8 in Kategorie 1 auf Nr. 4 vorzuziehen, dies mit dem Ziel, die förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im 4. Quartal 2024 durchzuführen und das Änderungsverfahren im 1. Quartal 2025 abzuschließen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Antrag auf Baugenehmigung für einen Ersatzbau eines bestehenden Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 236, Gemarkung Percha, Heimatshausen 1, (Antrag-Nr. 2024/104)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen in Büros und Verlängerung eines bestehenden Aufzugs im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl. Nrn. 843/3, 848/4 und 848/5, Gemarkung Starnberg, Moosstraße 3, (Antrag Nr. 2024/111)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen in Büros und die Verlängerung eines bestehenden Aufzugs im Dachgeschoss wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 341, Gemarkung Hanfeld, Mamhofener Straße 2 (Antrag Nr. 2024/031)
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 bis 4 werden das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Antrag auf Baugenehmigung für den Wiederaufbau einer Trainerhütte auf dem Golfplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 991, Gemarkung Starnberg, Gut Rieden (Antrag-Nr. 2024/114)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung, erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung durch die gewerbliche Fremdvermietung des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2132, Gemarkung Wangen, Schorn 5 (Antrag Nr. 2024/118)
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Fragen 1.1 und 1.2: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Fragen 2.1 und 2.2: Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung des Bebauungsplanes Nr. 7505 der Festsetzung Nr. 2.2 wird erteilt.
Frage 3: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Fragen 4 und 5: Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von der Festsetzung Nr. 10.3 wird erteilt.
Frage 6: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Antrag auf Baugenehmigung für die Veränderung der Stellplätze und Errichtung von Ladestationen für die DHL auf dem Grundstück Fl.Nr. 2132, Gemarkung Wangen, Schorn 5 (Antrag Nr. 2024/117)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 816/9, Gemarkung Söcking, Nibelungenweg 6 (Antrag-Nr. 2024/109)
Beschlussvorschlag
Die im Vorbescheidsantrag gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
Zu der in Frage 1 abgefragten Sanierung des Bestandsgebäudes mit Erneuerung des Dachs und Eingriff in die Statik sowie zu einer Befreiung zugunsten der Überschreitung der Baugrenze an der Nordwestseite sowie zum Zurücktreten von der Baulinie um 0,95 m wird nach § 31 Abs. 3 BauGB die Zustimmung bzw. das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zu dem in Frage 2 abgefragten Neubau mit einer Grundfläche von ca. 88 m2 sowie zu einer Befreiung zugunsten der Überschreitung der Baugrenze um 2,76 m an der Südwestseite sowie zum Zurücktreten von der Baulinie um 0,95 m an der Südostseite wird nach § 31 Abs. 3 BauGB die Zustimmung bzw. das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Bauantrag für den Abbruch des bestehenden Dachgeschosses der Gebäude A (Hs.Nr. 4), B (Hs.Nr. 4b), C1 (Nr.4a) und C2 (Nr. 4a), Neubau einer Aufzugsanlage an die Gebäude A (Nr.4), B (Nr.4b) und C (Nr. 4a), Neubau eines Dachgeschosses mit Wohnnutzung auf die Gebäude A (Hs.Nr. 4), B (Hs.Nr. 4b), C1 (Nr. 4a) und C2 (Nr. 4a) auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Percha, Enzianstraße 4, 4a und 4b (Antrag-Nr. 2024/115)
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Wenn wir Nachverdichtung wollen, wird das nicht ohne Volumenvergrößerung funktionieren. Wenn man sich die Kubatur des bisherigen Gebäudes und der neuen Planung anschaut, ist für ihn auch heute schon der Gebäudekomplex höher als die umliegende Bebauung ist. Er würde das Einvernehmen erteilen.
Frau Pfister (BMS): Sie stimmt Herrn Dr. Schüler zu.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach vorhandenen Bebauungsplänen in diesem Gebiet.
Herr Heidinger (BLS): Er plädiert auch für Nachverdichtung. Wir sind bei der höchsten Höhe niedriger als bisher .
Herr Fiedler (FDP): Es ist jetzt schon nicht so schön aus. Er fragt, ob da eine Solitärlösung geschaffen wird, die keine Ausstrahlung auf das Gebiet hat.
Herr Jägerhuber (CSU): Er ist ein Freund von §34. Das neue Gebäude wird städtebauliche Spannungen auslösen. Er stimmt heute dagegen, sieht aber noch einen Chance.
Frau Pfister (BMS): Sie sieht diese Spannungen aufgrund der Straße dazwischen nicht. Die anderen Grundstücksgrößen geben teilweise gar nicht so große neue Gebäude her.
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach einer Ortsbesichtigung.
Herr Dr. Schüler (UWG): Es wird hier immer von "negativen Einflüssen" gesprochen. Aber was ist "negativ". Ist eine Nachverdichtung auf bestehendem Gebiet nicht etwas "Positives"?
Frau Falk (SPD): Nachverdichtung ist zum Beispiel auch nur den vorhandenen Dachboden auszubauen. Das neue Gebäude darf nicht zum Fremdkörper werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Ein weiterer Bebauungsplan würde nur für die anderen Gebäude in der direkten Umgebung erstellt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
angenommen: 8:4
TOP 13 Bauantrag für die Errichtung einer zeitlich befristeten Wohnanlage für Asylbewerber (126 Personen) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 210 und 208, Gemarkung Percha, Heimatshausener Straße 1/4 (Antrag-Nr. 2024/113); Bekanntgabe von Entscheidungen nach Art. 37 Abs. 3 GO
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss nimmt die Entscheidung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Informelle Anfrage zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teil der Grundstücke Fl. Nrn. 267 und 268, Gemarkung Perchting, östlich Straße Blumenau am östlichen Ortsrand von Perchting
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie stimmt dem zu.
Herr Fiedler (FDP): Die Festsetzungen sind mit dem Bauherren abgesprochen?
Herr Weinl: Sie wurden so beantragt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für Teile der Grundstücke Fl. Nrn. 267 und 268 wird stattgegeben.
Der Ferienausschuss beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet östlich Blumenau am östlichen Ortsrand von Perchting, Fl. Nrn. 267 (Teil) und 268 (Teil), Gemarkung Perchting.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, in dem insbesondere die Übernahme der Kosten für Planungs- und Verwaltungsleistungen und etwaige Gutachten sowie der Eingrünung des Grundstücks und / oder des ökologische Ausgleich und deren / dessen Durchführung vereinbart werden und in dem die Antragsteller eine Bau- sowie Eigennutzungsverpflichtung mit gesichertem Ankaufsrecht zugunsten einkommensschwächerer und weniger begüterter Personen der örtlichen Bevölkerung eingehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Konzeptes für die Einbeziehungssatzung vom 31.07.2024 den Entwurf der Einbeziehungssatzung auszuarbeiten und diesen ins Verfahren zu geben.
Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung ist in Priorität 3 an Nr. 2 einzuordnen. Die nachfolgenden Verfahren verzögern sich entsprechend.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Informelle Anfrage zur Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 8069 für die Grundstücke Fl. Nrn. 844/3 (teilw.) und 845 südlich der Klenzestraße, östlich der Bismarckstraße, Gemarkung Söcking (Klenzestraße 29)
Beschlussvorschlag
Die informelle Anfrage vom 17.07.2024 zur Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 8069 mit dem Ziel, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Balkonen außerhalb der Baugrenze zu schaffen, wird zunächst zurückgestellt.
Dem Antragsteller wird anheimgestellt, zur Abklärung der Zulässigkeit des Vorhabens den zuvor gestellten Bauantrag erneut zu stellen. Es wird dem Antragsteller in Aussicht gestellt, dass zu diesem das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung nach §31 Abs. 3 BauGB erteilt wird.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Informelle Anfrage zur planungsrechtlichen Sicherung der Wohngebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 484, Gemarkung Söcking (Auf der Alm 3)
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie schlägt Position 2 vor. Die geplante Sanierung sollte recht schnell möglich sein und ist wichtiger als wenn sich ein Neubau verzögert.
Herr Weinl: Schon eine Entscheidung einer Aufstellung eines Bebauungsplans würde das Landratsamt positiv stimmen und ein ausreichendes Signal zum Planungswillen aussenden.
Herr Jägerhuber (CSU): Muss die Verbindung zum Grundstück mit einbezogen werden. Das soll bitte geklärt werden.
Herr Weinl: Nein
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 484, Gemarkung Söcking, mit dem Ziel, den Gebäudebestand und die vorhandene Wohnnutzung zu sichern, insbesondere durch - Festsetzung eines reinen Wohngebietes - Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen und Baulinien, - Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung durch Grundfläche und Wandhöhe, - Festsetzung der maximalen Zahl von Wohnungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, in dem insbesondere die Übernahme der Kosten für Planungs- und Verwaltungsleistungen und etwaige Gutachten vereinbart werden.
angenommen: einstimmig
TOP 17 Ausschreibung und Vergabe der Winterdienstleistung; Ermächtigung zur Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Auftragsvergabe der Dienstleistung Winterdienst durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 18 Digitale Bauakte - Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Scandienstleisters; Ermächtigungsbeschluss
Wird von der Tagesordnung abgesetzt, da aktuell nicht relevant.
TOP 19 Kommunale Wärmeplanung zentral oder dezentral; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2024
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es gibt das Dilemma, dass die aktuellen größeren Projekte sich jetzt für dezentrale Lösungen entscheiden werden, weil die Stadt noch keine Richtung vorgeben kann. Zwei Vortragende hätte er schon an der Hand.
Herr Jägerhuber (CSU): Er wurde bisher schon öfters versucht, zentrale Versorgung aufzubauen, was aber auch zum Teil aus unterschiedlichen Gründen gescheitert ist.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Als dezentrale Lösungen sind auch Clusterlösungen zu bezeichnen. Clusterbildung ist auch eine mögliche Lösung für Starnberg.
Herr Pfister (BMS): Er stimmt allem zu. Es muss einfach mal losgehen. Die Großabnehmer sind wichtig.
Beschlussvorschlag
Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, CSU und UWG wird angenommen.
Die Entscheidung über eine dezentrale oder zentrale Lösung im städtischen Bereich soll im Jahr 2024 auf der Grundlage eines Fachvortrages im Stadtrat getroffen werden.
angenommen: einstimmig
TOP 20 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich Straßenunterhalt
Die Debatte
Herr Pfister (BMS): "Wat mut, dat mut." Er fragt noch einmal nach dem Fahrradschutzstreifen am Hanfelder Berg.
Herr Fiedler (FDP): War nicht der Grund die Wetterverhältnisse?
Frau Pfister (BMS): Wie werden die Mehrausgaben gedeckt?
Herr Weinl: Das kann er heute nicht beantworten.
Herr Heidinger (BMS): Er fragt nach den im Beschlussvorschlag aufgeführten Teerarbeiten am Bahnhof See. Das scheint ihm recht teuer zu sein.
Frau Kammerl: Es war im Untergrund weitaus mehr Volumen betroffen als an der Oberfläche sichtbar.
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss genehmigt für den Straßenunterhalt, Haushaltsstelle 6300.5131, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von maximal 95.000,00 €.
angenommen: einstimmig
TOP 21 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt, warum die Schranke vor dem Rathausplatz wohl noch nie abgesenkt war.
Antwort: Die Zufahrtsberechtigungen sind noch nicht vergeben.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt, wann mit einer aktiven Schranke zu rechnen ist.
Antwort: Sobald Herr Beck aus dem Urlaub zurück ist.
Herr Duday (B90/Grüne): Wann wird die Seepromenade endlich repariert.
Herr Weinl: Die Firma wird die Tage damit seines Wissens beginnen.
(M)ein Fazit:
Mit so einem Debattierbedarf können auch Sitzungen mit 35 Tagesordnungspunkten (inkl. der nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten) in adäquater Zeit absolviert werden.
Es ist immer wieder abzuwägen, ob Nachverdichtung inkl. Gebäudevolumenvergrößerung positiver ist als den Höhenbestand in einem Ortsviertel zu erhalten. In einer Nachverdichtung neben der Autobahn sehe ich kein Problem.
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2:30 Uhr: nicht mehr schlafen können.
Im Atelier etwas nähen wollen, Zuschnitte gemacht, angefangen zusammenzunähen und dann festgestellt, dass der Reißverschluss falschherum eingenäht ist.
Wieder ins Bett gehen.
Notiz an mich selbst: Nur weil mir die besten Ideen nachts oder vor dem Einschlafen kommen, bedeutet es nicht, dass die Umsetzung auch unmittelbar stattfinden muss.
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Die Welt-Herrschafts-Organisation
Manova: »Stellen wir uns vor, ein paar Bürokraten in Genf kämen zu dem Schluss, es bestünde die Gefahr, dass eine neue Pandemie ausbricht. Stellen wir uns vor, sie würden zur Ängstlichkeit neigen wie unser derzeitiger deutscher Gesundheitsminister. Die Krankheit müsste nicht einmal wirklich gefährlich sein. Neue, harte „Maßnahmen“ könnten verhängt werden. Psychoterror auf allen Kanälen, Ausgangssperren, Impfpflicht ... „Aber wir haben doch noch unser Parlament — das würde sicher das Schlimmste verhindern. Wir sind schließlich eine Demokratie“, könnte man dann einwenden. Sind wir nicht. Beziehungsweise: Wären wir nicht mehr, wenn der geplante Pandemievertrag umgesetzt würde. Der WHO würde in diesem Fall eine in der Geschichte einzigartige Macht zufallen, gegen die uns nationale Parlamente nicht schützen könnten, quasi die Weltherrschaft. „Aber warum sollten Regierungen dann so einem Vertrag zustimmen, der ihre eigene Macht beschneiden würde? Und wäre das nicht verfassungswidrig?“ Wäre es, ja. Politiker des in Deutschland mittlerweile üblichen Zuschnitts würden und werden trotzdem zustimmen. Die Situation der Demokratie und unser aller körperliche Unversehrtheit ist in höchster Gefahr. Den wenigstens scheint aber die Brisanz der Situation bewusst zu sein. http://dlvr.it/T73TVy «
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Geldanlagen im 1. Quartal 2024 - Maßvolle globale Konjunkturdynamik und die Schwellenländer bleiben Stabilisatoren
Das erste Quartal 2024 war gekennzeichnet von einer Fortsetzung der maßvollen Konjunkturdynamik in der Weltwirtschaft. Der Internationale Währungsfonds erhöhte im Januar 2024 die Wachstumsprognose gegenüber der Oktober-Prognose für das Wirtschaftswachstum der Weltwirtschaft im laufenden Jahr von 2,9 Prozent auf 3,1 Prozent (2023 3,1 Prozent). Das Wachstum bleibt jedoch global ungleich verteilt. Industrieländer werden laut aktueller IWF-Prognose 2024 um 1,5 Prozent (Oktober-Prognose 1,4 Prozent) zulegen, während die aufstrebenden Länder die Wirtschaftsleistung um 4,1 Prozent (Oktober-Prognose 4,0 Prozent) ausweiten werden.
So genannter Globaler Süden ist der Taktgeber und Stabilisator der Weltwirtschaft
Innerhalb des Globalen Südens ist Asien bezüglich der Wirtschaftsentwicklung dominant. Die IWF-Prognose für den asiatischen Raum wurde um 0,4 Prozent auf 5,2 Prozent erhöht. China (4,6 Prozent) und Indien (6,5 Prozent) sind und bleiben demnach Katalysatoren für das globale Wachstum. Russlands BIP-Prognose wurde per 2024 markant von zuvor 1,1 Prozent auf 2,6 Prozent heraufgesetzt und per 2023 von 2,2 Prozent auf 3,0 Prozent revidiert.
Innerhalb der großen Industrienationen kam es im ersten Quartal 2024 konjunkturell zu einer Bestätigung der jüngeren Verschiebungen. Die BIP-Prognose des IWF für die USA wurde gegenüber der Oktober-Prognose um 0,6 Prozent auf 2,1 Prozent erhöht. Dagegen wurde die Prognose für die Eurozone von 1,2 Prozent auf 0,9 Prozent gekürzt. Insbesondere wurde die Prognose für das BIP Deutschlands von 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent reduziert. Für Großbritannien wird unverändert ein Wachstumsclip von 0,6 Prozent unterstellt. Japans BIP-Prognose wurde von 1,0 Prozent auf 0,9 Prozent verringert.
Unter Zugrundelegung der aktuellen Einkaufsmanagerindices (Frühindikatoren) als Bewertungsmaßstab ergibt sich eine andere Konstellation. Demnach führt Großbritannien im gesamtwirtschaftlichen Zuschnitt (Composite Index) mit 52,9 Punkten vor Japan mit 52,3 Zählern, den USA mit 52,2 Punkten, der Eurozone mit 49,9 Zählern und Deutschland mit 47,4 Punkten (Scheidewert zwischen Wachstum und Kontraktion 50 Punkte).
Maßgebliche Hintergründe des maßvollen Konjunkturszenarios waren fortgesetzt belastende Auswirkungen der geopolitischen Lage
Der Ukraine-Konflikt droht trotz Erschöpfungszuständen seitens der Ukraine und eines Rückzugs der US-Finanzierung immer stärker zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Westen und Russland zu mutieren. Im Gaza-Konflikt nahm die Eskalation im ersten Quartal zu. Das Risiko einer Ausweitung des Konflikts in Nachbarländer mit weltwirtschaftlich belastenden Folgen steht im Raum. Geopolitik ist und bleibt der entscheidende Grund für Zurückhaltung der Wirtschaftssubjekte weltweit. Eine zarte Fortsetzung der Entspannung für die Weltwirtschaft ergab sich im ersten Quartal 2024 in einer Gesamtbetrachtung an der Inflationsfront.
In der Eurozone mäanderte der Verbraucherpreisanstieg im ersten Quartal zwischen 2,6 Prozent - 2,8 Prozent, in den USA zwischen 3,1 Prozent - 3,2 Prozent, in Japan bei 2,2 Prozent - 2,8 Prozent und im UK zwischen 3,4 Prozent - 4,0 Prozent. Im Verlauf des ersten Quartals drehte sich das Deflationsbild in China in ein Inflationsbild. Im Verlauf kam es ausgehend von -0,7 Prozent zu einem Anstieg auf 0,8 Prozent. Die ausgeprägten Zinssenkungserwartungen an den Finanzmärkten wurden durch Verbalinterventionen seitens der Federal Reserve, der EZB und der Bank of England eingefangen und deutlich reduziert.
Die Vereinigten Staaten lieferten im 1. Quartal 2024 ein durchwachsenes Datenbild. Der Dienstleistungssektor ist und bleibt Anker des Wachstums. Der private Konsum (Einzelhandelsumsätze) generierte inflationsbereinigt keine Wachstumsimpulse. Der industrielle Sektor verlor in den ersten beiden Monaten des 1. Quartals 2024 leicht an Boden und bewegte sich im Jahresvergleich im kontraktiven Bereich. Die durch Zinserhöhungen belasteten Immobilienmärkte befinden sich in einer Bodenbildung, gleiches gilt für den Bausektor.
Sentiment-Indikatoren dieser Branchen legten im Laufe des Quartals zu (u.a. NAHB Housing Market Index). Arbeitsmärkte zeigten sich fortgesetzt in positiver Verfassung. In der westlichen Hemisphäre fiel die Eurozone bezüglich der Wirtschaftslage im relativen Vergleich trotz einer Stabilisierung weiter zurück. Per 4. Quartal 2023 kam es zu einer im Quartalsvergleich unveränderten Wirtschaftsleistung. Im ersten Quartal 2024 setzten sich im industriellen Sektor und im Einzelhandel rezessive Tendenzen fort.
Die Einkaufsmanagerindices (Frühindikatoren) legten gegenüber den Niveaus des Vorquartals zu. Die Indices für das Verarbeitende Gewerbe (45,7), die Bauwirtschaft (42,9) und die Gesamtwirtschaft (49,9) signalisieren mit Indexständen unter 50 Punkten jedoch fortgesetzte Kontraktion. Nur der Dienstleistungssektor (51,1) markiert erstmalig seit Juli 2023 per März 2024 Wachstum. Positiv stach weiterhin die Anomalie starker oder zumindest widerstandsfähiger Arbeitsmärkte (nachlaufende Wirtschaftsindikatoren) ins Auge.
Innerhalb der Eurozone verlor Deutschland trotz Stabilisierung der Einkaufsmanagerindices auf ermäßigten Niveaus im relativen Vergleich weiter an Boden
Die im 1. Quartal 2024 für das 4. Quartal 2023 veröffentlichten Daten des Bruttoinlandsprodukts lieferten mit einer Veränderung um -0,3 Prozent im Quartalsvergleich und -0,2 Prozent im Jahresvergleich die schwächsten Werte der G-7 Länder. Die Frühindikatoren (Einkaufsmanagerindices, Konsumklima) unterstrichen die relative Schwäche im Vergleich zu den großen Wirtschaftsnationen. Die Bundesbank konstatierte eine abgeschwächte Kreditvergabe und stellte fest, dass es keine belastbaren Anzeichen einer Erholung der deutschen Wirtschaft gebe (Monatsbericht 03/2024). Die verfügbaren Daten des Konsums, der Industrie, der Baubranche und des Immobilienmarktes weisen rezessive Werte aus.
Die Kapitalabflüsse setzten sich 2023 das dritte Jahr in Folge fort. Sie beliefen sich auf 94 Mrd. EUR nach 125 Mrd. EUR per 2022 (Rekord). Investitionen lassen sich zu großen Teilen nur durch massive Subventionen (Halbleitersektor, Batterien) realisieren, da die Konkurrenzfähigkeit des Standorts schwach bleibt. Das Risiko der mittel und langfristigen Energieversorgungssicherheit und das akute Thema der nicht vorhandenen Konkurrenzfähigkeit bei Energiepreisen als energieintensivster Industriestandort des Westens wirkten weiter belastend und werden von den Wirtschaftsverbänden fortgesetzt als Belastungsfaktor moniert.
Die Entspannung bei der Preisinflation verlor im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum vierten Quartal 2023 an Dynamik, setzte sich aber zumeist fort. Auslaufende Basiseffekte spielen eine Rolle. Ölpreise erholten sich von den Tiefstständen per Dezember bei 76 USD pro Fass auf zuletzt circa 85 USD pro Fass (Brent Sorte). Die Erdgaspreise waren in Europa im 1. Quartal 2024 unter überschaubaren Schwankungen wenig verändert auf den ermäßigten Niveaus. Im Vergleich zum Vorjahr waren sie Stand Mitte März um circa 27 Prozent niedriger.
An den Metallmärkten ergaben sich im Quartalsverlauf Preisanstiege. So legte Kupfer um 5,7 Prozent zu. Der Nickelpreis nahm um 7,4 Prozent zu. Der Aluminiumpreis stieg nur um 0,1 Prozent. Bei den Lebensmitteln war das Bild im 1. Quartal 2024 überwiegend inflationär geprägt. Die Preise legten im Quartalsverlauf für Schweinefleisch um 11,5 Prozent, für Mastrind um 13,1 Prozent für Kakao um 91 Prozent, für Orangensaft um 51 Prozent und für Zucker um 4,8 Prozent zu. Dagegen sanken die Preise für Weizen um 11,5 Prozent und für Kaffee um 9,9 Prozent.
Die Inflationsentwicklungen (Verbraucherpreise) liefern auf globaler Ebene im Vergleich des Dezemberwertes zu den aktuellen Daten mit der Ausnahme Russlands ein entspanntes Bild. Chinas aktueller Wert von 0,7 Prozent ist trotz des Anstiegs unproblematisch (Niveauvergleich).
Die Zentralbanken der großen Länder der westlichen Hemisphäre entschieden sich mit Ausnahme Japans für eine abwartende Haltung. Japan kehrte der Negativzinspolitik im März den Rücken und erhöhte den Leitzins von -0,1 Prozent auf 0,0 Prozent - 0,1 Prozent. Die EZB hat im ersten Quartal 2024 den Leitzins bei 4,50 Prozent belassen, ebenso die Federal Reserve bei 5,375 Prozent als auch die Bank of England bei 5,25 Prozent.
Dagegen senkte die Schweizer Nationalbank den Leitzins unerwartet im März von 1,75 Prozent auf 1,50 Prozent. Mittels Verbalinterventionen wurden Zinssenkungsphantasien eingepflegt. Als wahrscheinlicher Zeitpunkt für eine erste Zinssenkung der EZB und der Fed gilt der Juni. Chinas Notenbank senkte den Zinssatz für fünfjährige Kredite um 0,25 Prozent auf 3,95 Prozent.
Fazit
Die Weltwirtschaft stabilisierte sich auf dem bekannten Wachstumsniveau und konnte im ersten Quartal 2024 eine leicht erhöhte Dynamik entwickeln. Die Homogenität zwischen den Wirtschaftsräumen des Westens und des Globalen Südens im Konjunkturverlauf wird immer fragmentierter und verringert sich strukturell. Während sich der „Globale Süden“ enger aneinander bindet, sich untereinander weiter globalisiert und organisiert, Effizienzen erhöht und Wachstumspotentiale generiert, fällt der „Westen“ durch die Abgrenzungspolitik gegenüber China und Russland und den damit verbundenen Sanktionsregimen zurück.
Die Perspektive heißt weiter positive Stabilität
Eine kurzfristige Trendwende zu nachhaltig erhöhter globaler Wirtschaftsdynamik ist am Ende des ersten Quartals 2024 für das zweite Quartal 2024 zunächst nicht erkennbar. Eine Fortsetzung des moderaten Wachstumsclips mit leicht positiven Vorzeichen ist zu erwarten. Die unausgeprägte Konjunkturdynamik in den Industrieländern bedingt durch Geopolitik und Sanktionsregime als auch die andauernden Wirkungen des aggressivsten Zinserhöhungszyklus in der westlichen Welt, der im vierten Quartal 2023 zwar beendet wurde, der jedoch circa weitere 12 Monate nachwirkt, zeitigen weiter bremsende Konjunktureinflüsse.
Das beeinträchtigt auch die Schwellenländer, ohne jedoch deren positive Grundtendenz zu gefährden. In den letzten 10 Jahren wuchsen die Binnenverkehre des „Globalen Südens“ überproportional und forcierten damit eine zunehmende Abkoppelung von dem westlichen Konjunkturzyklus. Die in die Zukunft gerichteten Wirtschaftsdaten deuten in Richtung einer etwas belebteren Konjunkturdynamik in einer globalen Betrachtung.
Der von JP Morgan für die Weltwirtschaft ermittelte Einkaufsmanagerindex für die Gesamtwirtschaft (Global Composite PMI) markierte per Februar 2024 mit 52,2 Punkten nach einem Tiefpunkt per Oktober bei 50 Zählern den höchsten Indexstand seit Juni 2023 (52,7). Der Durchschnitt dieses Index liegt in den letzten 10 Jahren bei 52,29 Zählern. Die Werte des Einkaufsmanagerindex stehen im Einklang mit einer globalen BIP-Prognose per 2024 von mehr als 3 Prozent.
Die Einkaufsmanagerindices (Frühindikatoren) signalisieren in dem Sektor des Verarbeitenden Gewerbes für die Länder des Westens ex USA nach vorne schauend fortgesetzte Kontraktion. Stabilisierungstendenzen sind ex Eurozone und Deutschland erkennbar. Die Erstschätzungen der Einkaufsmanagerindices für diesen Sektor liegen per März 2024 weiter unter 50 Punkten, der Marke die zwischen Wachstum und Kontraktion unterscheidet (UK 49,9, Japan 48,2, Eurozone 45,7, Deutschland 41,6). Nur die USA heben sich mit einem Indexstand in Höhe von 52,5 positiv ab.
Die aktuell verfügbaren Werte der Länder des Globalen Südens für diesen Sektor aus Indien (59,2), aus Brasilien (54,1), aus Russland (53,8) und aus China (50,9), unterstreichen die Divergenz zwischen Globalem Süden und dem Westen. Anzumerken ist, dass der Sektor des Verarbeitenden Gewerbes bezüglich des Themas Energiepreise sensibel ist. Europa ist und bleibt durch die eigene Politik im Vergleich zu den USA und Japan in einer kritischeren Situation. Der globale Süden ist derzeit und zukünftig deutlich besser aufgestellt (zumeist keine Sanktionspolitiken).
Der Dienstleistungssektor bewegte sich im ersten Quartal 2024 laut Einkaufsmanagerindices in einer Gesamtbetrachtung im Quartalsvergleich global in einer Aufwärtsbewegung, erhöhtes Wachstum in diesem Sektor implizierend. Das gilt vor allen für die westlichen Länder.
Die Heterogenität zwischen den Ländern nahm in diesem Sektor im ersten Quartal 2024 ab. Der Westen holt im Dienstleistungssektor gegenüber dem Globalen Süden auf. So verloren Russland und China an positiver Dynamik. Japan und die Eurozone holten deutlich auf. Großbritannien und die USA verzeichneten eine verstetigte positive Tendenz. Global betrachtet steuert dieser Sektor fortgesetzt und zuletzt verstärkt zum Wachstum bei.
Das Thema Zinssenkungsdiskussion setzte sich in der westlichen Welt hinsichtlich des fortgesetzten Rückgangs der Inflation im ersten Quartal 2024 fort. Die Verbalinterventionen seitens der Notenbanker der Federal Reserve, der EZB und der Bank of England führten dazu, dass die überschießenden Markterwartungen eingefangen wurden. Aktuell ergeben sich begründete Einschätzungen eines Starts des Zinssenkungszyklus der US-Notenbank und der EZB im Monat Juni. Nach aktuellem Erwartungsstand kann es circa drei Zinssenkungen um 0,25 Prozent im laufenden Jahr seitens beider Zentralbanken geben.
Auch die Bank of England wird diesem Ansatz der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Federal Reserve System (Fed) trotz höheren Preisniveaus zu großen Teilen folgen. Seit dem starken Einbruch der Kapitalmarktrenditen zum Ende des vierten Quartals 2023 kam es im ersten Quartal 2024 zu einer signifikanten Korrektur um in der Spitze gut 0,50 Prozent sowohl in Europa (aktuell 10-jährige Bundesanleihen 2,40 Prozent) als auch in den USA (aktuell 10 jährige US-Staatsanleihen 4,25 Prozent). Trotz dieser Zinsentwicklung ergab sich im ersten Quartal 2024 eine Bodenbildung an den Wohnimmobilienmärkten Europas und der USA.
Der Rohstoffsektor belastete die Weltwirtschaft und die Weltfinanzmärkte bestenfalls geringfügig
Der Ölpreis (Brent) legte gegenüber den Tiefständen von 75 USD im dritten Quartal 2023 im März 2024 bis auf 87 USD in der Spitze zu (aktuell 85 USD). Bei den Erdgaspreisen kam es zu keinen nennenswerten Belastungen. Die Lager im Westen sind gut gefüllt. Bei Industriemetallen gab es bei den einzelnen Metallen Volatilitäten, ohne jedoch markanten Einfluss auf das Inflationsgeschehen zu nehmen. Bei Agrarrohstoffen kam es überwiegend zu Preissteigerungen, unter anderem bei Orangensaft, Schweinefleisch, Mastrind, Kakao und Zucker. Dagegen nahmen der Weizenpreis und der Kaffeepreis ab.
Nach vorne schauend sind zunächst keine markanten Verwerfungen an den Rohstoffmärkten auszumachen. Bezüglich der Risiken für die Energiemärkte muss der Fokus weiterhin auf den Entwicklungen im Ukraine-Konflikt und im Gaza-Konflikt liegen.
Die Perspektiven für den Technologiesektor oder zumindest für Teile dieses Sektors bleiben positiv ausgerichtet. Die erwartete Zinsentspannung unterstützt hintergründig die kapitalintensive Branche. Das Thema Künstliche Intelligenz ist bezüglich des Potentials weiter im Fokus. Perspektivisch wirkt Künstliche Intelligenz durch massive Erhöhung der Effizienz reduzierend auf Inflation.
Die verfügbaren Fakten liefern keine Grundlagen für einen stärkeren Trendwechsel in Richtung der Weltkonjunktur in zeitlicher Nähe. Sie implizieren aber eine leichte Erhöhung der Dynamik. Die Spreizung bezüglich der Konjunkturentwicklungen zwischen den Industrienationen wird sich zu Gunsten der Schwellenländer fortsetzen. Die Spreizung der Konjunkturentwicklungen innerhalb der Eurozone zu Lasten Deutschlands wird ohne Umsteuerung in Berlin nicht abnehmen.
Der Finanzmarkt und die Wirtschaft wurden weiter von einer erhöhten Risikobereitschaft der Kapitalanleger getragen
An den Finanzmärkten ergab sich in einer Gesamtbetrachtung im Winterquartal erhöhte Risikobereitschaft getragen von stabilisierten Einkaufsmanagerindices in der westlichen Hemisphäre, der Erhöhung der globalen Wachstumsprognose des IWF und von rückläufiger Preisinflation. Die reduzierten Zinssenkungserwartungen hatten keine dauerhafte Belastung zur Folge.
Aktienmärkte: Ein Blick auf den Quartalsverlauf Q1-2024
Starke Performance, reihenweise Rekorde, China und Indien relativ schwach. Es kam nach dem starken vierten Quartal 2023 zu einem erneut starken Verlauf der Aktienmärkte im ersten Quartal 2024 mit Ausnahme Chinas, Hongkongs und Indiens. Kursrekorde fielen unter anderem im DAX, EuroStoxx 50, S&P 500, Citi US Tech 100 und in Japan. Japans Aktienmarkt zeigte eine extrem starke Performance. Chinas Aktienmarkt konnte vergleichsweise gering an Boden gewinnen, während der Markt in Hongkong einen leichten Verlust auswies. Indien rettete ein marginales Plus. Europäische und US-Märkte lieferten hohe Anstiege.
Europäische Aktienmärkte konnten nach der schwächeren Performance gegenüber den US-Märkten im vierten Quartal 2023 im abgelaufenen ersten Quartal 2024 überzeugen. Aufholeffekte bezüglich attraktiver Bewertungskonstellationen im Vergleich zu den USA spielten eine Rolle als auch die Eindeckung von Leerverkäufen.
Die Vorteile des US-Wirtschaftsraums gegenüber Europa bezüglich der Themen Innovationspolitik, Regulatorik, Energiepolitik, Steuerpolitik und Subventionspolitik wirkten und wirken losgelöst von der kurzfristigen Entwicklung an den Märkten grundsätzlich zu Gunsten der Allokation in US-Werte.
Die Schwäche an Chinas Aktienmärkten (CSI, Hangseng) war im Quartalsvergleich im internationalen Vergleich im Hinblick auf Performance im relativen Vergleich weiter ausgeprägt. Weiter verfingen Themen wie Chinas Wachstumsvorteile, Zinssenkungspotentiale, hoher Realzins oder konservative Bewertungskriterien nicht. Erkennbar spielten und spielen geopolitische Erwägungen in der Kapitalallokation westlicher Teilnehmer eine belastende Rolle für Chinas Märkte.
Indien lebt eine politische Ambivalenz zwischen dem Westen und Osten und ist damit aktuell nicht von politisch motivierter Kapitalallokation seitens des Westens betroffen. Indiens Sensex Aktienmarktindex konsolidierte im ersten Quartal 2024 die starke Performance des Jahres 2023 (+18,74 Prozent). Anders als die meisten anderen fernöstlichen Länder wies und weist Indien ein hohes Bewertungsniveau auf. Auch das war ein Grund für die im relativen Vergleich zu westlichen Märkten schwache Performance im Quartalsverlauf von 0,55 Prozent.
Fazit für die Aktienmärkte im ersten Quartal 2024
Der Aufwärtsmodus an den Aktienmärkten war mit Ausnahme Chinas und Indiens ausgeprägt.
Rentenmärkte: Ein Blick auf den Quartalsverlauf Q1-2024
Die Rentenmärkte der USA und Europas korrigierten im ersten Quartal 2024 den starken Renditeeinbruch des vierten Quartals 2023, der von überbordenden Zinssenkungserwartungen der Federal Reserve und nachgeordnet der EZB und der Bank of England getragen war. Im Zuge dieser Anpassung der Zinssenkungserwartungen bezüglich des Zeitpunktes und des Umfangs kam es zu Anpassungen gegenüber den Tiefstständen der Renditen im vierten Quartal um mehr als 0,50 Prozent.
In China kam es zu einem Rückgang der Renditen um circa 0,25 Prozent. Das Inflationsprofil ist dort sehr entspannt und erlaubte der Notenbank den Zins für fünfjährige Ausleihungen im ersten Quartal 2024 um 0,25 Prozent auf 3,95 Prozent zu senken. Japans Renditen verzeichneten einen Anstieg um 0,11 Prozent. In Japan ist der Rentenmarkt stark politisch beeinflusst.
Fazit für die Rentenmärkte im ersten Quartal 2024
Die Anpassung der Renditen an den Erwartungshorizont bezüglich Inflationserwartungen und Zinssenkungserwartungen ist erfolgt.
Devisenmärkte: Ein Blick auf den Quartalsverlauf Q1-2024
An den Devisenmärkten kamen der Yen (JPY) und der Schweizer Franken (CHF) im ersten Quartal 2024 an den internationalen Devisenmärkten unter erheblichen Druck. Das Thema Zinsdifferenzen spielte in der Bewertung eine hervorgehobene Rolle.
Die reduzierten Zinssenkungserwartungen bezüglich der Zinspolitik der Federal Reserve, der EZB und der Bank of England lasteten zunächst auf dem JPY, da sich damit die Erwartung einer stärkeren Reduzierung der Zinsdifferenz gegenüber Anlagen im Yen verflüchtigte. Die unerwartete Leitzinssenkung der Schweizer Notenbank führte im März 2024 zu deutlichen Verlusten der Schweizer Franken (CHF).
Der Euro verlor im Quartalsvergleich gegenüber dem US-Dollar (USD) und dem britischen Pfund (GBP) überschaubar an Boden. Hier spielten Konjunktur- und Stabilitätsaspekte vordergründig eine entscheidende Rolle.
Fazit für die Devisenmärkte im ersten Quartal 2024
Zinssensibilität dominierte in der Bewertung im ersten Quartal 2024 an den Devisenmärkten. Konjunktur- und Strukturaspekte hatten eine untergeordnete Wirkung.
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Externe Quellen:
Netfonds AG
Geldanlagen im ersten Quartal 2024 als ePaper lesen
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Manipulationsvorwürfe gegen die Ampel-Fraktionen im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Bundeswahlgesetzes.
Am Donnerstag steht im Bundestag die Abstimmung über eine geplante Änderung des Bundeswahlgesetzes an. Diese sorgt jedoch bereits im Vorfeld für heftige Kontroversen, insbesondere durch die Vorwürfe von CDU-Chef Friedrich Merz. Er erhebt schwere Anschuldigungen gegen die Ampel-Fraktionen, die er beschuldigt, das Wahlrecht zu manipulieren. In diesem Zusammenhang soll Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis verlieren, während Bayern einen Wahlkreis hinzugewinnen soll. Merz sieht darin eine gezielte Manipulation zum Vorteil bestimmter Abgeordneter und spricht von einem schweren Schaden für die Demokratie.
Merz wirft Ampel-Fraktionen Manipulation des Wahlrechts vor
Friedrich Merz, derzeitiger CDU-Chef und Unionsfraktionschef, äußerte sich vor einer Sitzung der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag in Berlin zu den geplanten Änderungen am Bundeswahlgesetz. Er erhebt den Vorwurf, dass Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis verlieren und Bayern einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten soll. Merz bringt dies in Verbindung mit der Tatsache, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) bei der nächsten Bundestagswahl in Augsburg Stadt ihren Wahlkreis behalten könne. Diese Änderung sei zwar auf den ersten Blick klein, habe jedoch erhebliche Auswirkungen auf das Wahlrecht und damit auf die Demokratie des Landes.
Die geplanten Änderungen und ihre Auswirkungen
Die geplanten Änderungen am Bundeswahlgesetz sollen laut Merz dazu führen, dass der Wahlkreis Augsburg-Stadt nicht übermäßig viele CSU-Wähler habe. Dies deutet darauf hin, dass die Manipulation des Wahlrechts dazu dienen könnte, das Kräfteverhältnis in bestimmten Wahlkreisen zu beeinflussen. Merz prangert an, dass solche Manipulationen schweren Schaden an der demokratischen Integrität anrichten und wirft der Koalition vor, die bayerische Staatsregierung nicht in die Entscheidung eingebunden zu haben. Er betont, dass diese Vorgehensweise ohne jegliche Beratung mit dem betroffenen Bundesland erfolgt sei.
Vergleich mit der US-amerikanischen Politik
Friedrich Merz zieht einen Vergleich zu den USA und behauptet, dass die geplanten Änderungen dem ähneln, was in den Vereinigten Staaten seit 30 Jahren praktiziert werde. Dort hätten ähnliche Maßnahmen dazu geführt, dass die Demokratie nicht mehr ordnungsgemäß funktioniere. Diese Aussage ist nicht nur eine Anklage gegen die Ampel-Fraktionen, sondern auch eine Warnung vor den möglichen Folgen einer solchen Manipulation des Wahlrechts.
Reaktionen der Opposition und anderer Parteien
Die Reaktionen auf Merz' Vorwürfe lassen nicht lange auf sich warten. Insbesondere die CSU, vertreten durch Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, äußert sich empört. Dobrindt bezeichnet die Vorgehensweise der Ampel als "Gipfel der Dreistigkeit" und wirft ihr vor, offensichtlich versucht zu haben, zugunsten einzelner Abgeordneter einen Wahlkreis-Zuschnitt neu zu gestalten. Dabei gehe es seiner Meinung nach nicht um fachliche Betrachtungen, sondern ausschließlich um den Machterhalt der Ampel. Er bezeichnet dieses Vorgehen als zutiefst verwerflich.
Der Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen im Detail
Um die Vorwürfe und Kontroversen besser zu verstehen, lohnt sich ein genauer Blick auf den Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen. Dieser stammt von den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern. Die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder entspricht nicht mehr deren Bevölkerungsanteil, was zu einer Neujustierung führen soll. In Bayern ist geplant, aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu einen zusätzlichen Wahlkreis zu bilden.
Die Argumentation der Ampel-Fraktionen
Die Ampel-Fraktionen rechtfertigen ihre geplante Änderung damit, dass die aktuelle Verteilung der Wahlkreise nicht mehr den tatsächlichen Bevölkerungsverhältnissen entspricht. Dies sei insbesondere in Bayern der Fall, wo es notwendig sei, einen weiteren Wahlkreis zu schaffen, um die demografischen Gegebenheiten besser abzubilden. Diese Argumentation zielt darauf ab, die geplante Umverteilung als notwendige Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung darzustellen und nicht als gezielte Manipulation des Wahlrechts.
Die laufende Klage gegen das neue Bundestagswahlrecht
Es ist nicht das erste Mal, dass die Unionsfraktion gegen eine Wahlrechtsänderung der Ampel protestiert. Derzeit läuft eine Klage in Karlsruhe gegen das im Jahr 2023, gegen den Widerstand von Union und Linkspartei, beschlossene neue Bundestagswahlrecht. Dies verdeutlicht, dass die Auseinandersetzung um das Wahlrecht bereits seit einiger Zeit im Fokus politischer Kontroversen steht.
Forderungen nach Transparenz und demokratischer Legitimation
Angesichts der erneuten Vorwürfe von Friedrich Merz werden Forderungen nach mehr Transparenz und demokratischer Legitimation laut. Kritiker bemängeln, dass solche weitreichenden Änderungen am Wahlrecht nicht im Alleingang und ohne Konsultation der betroffenen Bundesländer durchgeführt werden sollten. Die Forderung nach einer umfassenden Diskussion und Einbindung aller relevanten Akteure wird lauter, um sicherzustellen, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Wahlrecht auf demokratischen Prinzipien beruhen.
Historischer Kontext und vergangene Wahlrechtsreformen
Es ist nicht das erste Mal, dass das Wahlrecht in Deutschland Gegenstand politischer Auseinandersetzungen ist. Historisch gesehen gab es mehrere Phasen, in denen das Wahlrecht reformiert wurde. Dabei spielten nicht nur demografische Veränderungen, sondern auch politische Interessen und Machtverschiebungen eine Rolle. Die aktuelle Kontroverse um die geplante Änderung des Bundeswahlgesetzes reiht sich in diese historische Entwicklung ein und wirft erneut die Frage auf, inwieweit Wahlrechtsreformen durchgeführt werden sollten und unter welchen Bedingungen dies geschehen kann.
Auswirkungen auf die Demokratie
Die anhaltende Debatte um das Bundeswahlgesetz und die wiederholten Vorwürfe der Manipulation werfen auch die Frage nach den Auswirkungen auf die demokratischen Strukturen in Deutschland auf. Wenn das Vertrauen in die Integrität des Wahlrechts erschüttert wird, kann dies das Vertrauen der Bürger in das demokratische System insgesamt beeinträchtigen. Die aktuelle Situation verdeutlicht die Sensibilität des Themas und die Notwendigkeit, sorgfältig über Änderungen am Wahlrecht nachzudenken, um die Grundprinzipien der Demokratie zu wahren.
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