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Nach der Geduldsprobe kommt noch der Versicherungscheck
Die besten Versicherungstipps für die Reise mit Wohnmobil und Caravan (DJD). Ein Boom und seine Folgen: Wer sich gedanklich bereits mit einem neuen Wohnmobil oder Caravan auf dem Weg in den Urlaub sah, muss sich erst mal in Geduld üben. Die Wartezeiten für einen individuell konfigurierten Camper können heute schnell zwischen neun Monate und einem Jahr oder sogar noch länger betragen. Die…
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Semesterbeginn 2022: Versicherungstipps für Studierende
Semesterbeginn 2022: Versicherungstipps für Studierende
Zum Semesterbeginn sollten sich Studierende ausführlich mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen, um richtig abgesichert in den nächsten Lebensabschnitt starten zu können. Quelle: ots und http://www.presseportal.de/nr/139186 Frankfurt am Main (ots) – Krankenversicherung, Haftpflicht & Co.: Zum Semesterbeginn sollten sich Studierende ausführlich mit dem Thema Versicherungen…
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#Krankenversicherung#Privathaftpflichtversicherung#Semesterbeginn#Studierende#Tipp#Versicherung#Versicherungstipps
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Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft
Obwohl die Corona-Gefahr noch besteht, planen viele Deutsche wieder Urlaube im In- oder Ausland. Für viele stellt sich allerdings in der derzeitigen Corona-Pandemie die Frage, was bringen Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung in der derzeitigen Situation? Bei einer Pandemie hängt die Leistung vom jeweiligen Tarif ab und man sollte das Kleingedruckte genau lesen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Trägt die Rücktrittversicherung durch Corona bedingte Stornokosten? Hier gilt es genau hinzusehen. Wenn man als Urlauber seine gebuchte Reise stornieren will, weil man an Covid-19 schwer erkrankt ist, dann übernimmt eine Reiserücktritt-Versicherung im Regelfall diese Kosten. Dies gilt dann wie eine unvorhersehbare schwere Erkrankungen, welche als Grund für eine Stornierung gilt. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da es auch einige Versicherer gibt, die eine Leistungspflicht im Fall einer Pandemie-bedingten Erkrankung ausschließen. Und da es sich bei Covid-19 laut Weltgesundheitsorganisation immer noch um eine Pandemie handelt, würden diese Versicherer keine Leistung erbringen. Daher ist es wichtig, vor Abschluss des Vertrages unbedingt die Versicherungsbedingungen zu prüfen.
Und was ist, wenn man in Quarantäne muss? Wenn man nicht selbst erkrankt ist, aber auf eine behördliche Anordnung in Quarantäne geht muss, kann man die Stornokosten für eine deshalb nicht angetretene Reise nicht beim Versicherer geltend machen. Das gilt auch bei einer Quarantäne, die man freiwillig zur Vorsorge durchführt, denn die Quarantäne als solche ist kein versicherter Fall.
Was passiert, wenn die Reise gebucht wurde und man dann doch Angst bekommt diese anzutreten? Bei Angst an Covid-19 zu erkranken oder ein hohes Ansteckungsrisiko im Urlaubsgebiet und selbst eine erneute Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sind keine versicherten Ereignisse in einer Reiseversicherung nach den derzeitigen Vertragsbedingungen. Wenn man als Urlauber eine bereits angetretene Reise aus diesen Gründen abbricht, zahlt auch keine Reiseabbruch-Versicherung die dadurch entstehenden Kosten.
Wie verhält es sich, wenn man im Auslandsurlaub erkrankt? Eine Auslandskrankenversicherung (Reisekrankenversicherung) trägt die Kosten einer Covid-19-Behandlung vor Ort und eines eventuell nötigen Rücktransports nach Deutschland. Allerdings sollte man auch hier in den Vertragsbedingungen prüfen, ob nicht Pandemien in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Es gibt einige Versicherer die dies tun. Praxistipp: Wenn im Ausland die Erkrankung ausbricht, sollte unverzüglich der Versicherer kontaktiert werden. Verbraucherschützer empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung schon immer.
Gibt es im Ernstfall einen uneingeschränkten Rücktransport? Hier ist zu beachten, dass viele Anbieter nur die Kosten für einen „medizinisch notwendigen" Heimtransport tragen , in anderen Tarifen sind auch „medizinisch sinnvolle" Transporte eingeschlossen. Allerdings könnte bei sich bei einer Covid-19-Erkrankung die Heimkehr schwierig gestalten, wenn beispielsweise eine ausländische Behörde dem deutschen Covid-19-Patienten Reiseverbote oder Quarantänemaßnahmen auferlegt. Und weiterhin sollte beachtet werden: Wer nur aufgrund einer neuen Reisewarnung seine Auslandsversicherung für die Kosten einer vorgezogenen Rückreise in Anspruch nehmen möchte, geht natürlich leer aus, da dies nicht versichert ist.
Erste Reiseversicherer haben ihre Vertragsbedingungen an die Corona-Pandemie angepasst So bietet beispielsweise die HanseMerkur bereits eine Lösung an. Dafür wurde die Reiseversicherung optimiert und auf die aktuelle Situation angepasst. Mit dem neuen Corona-Zusatzschutz können sich Reisende vor und während der Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Infektion mit Covid-19 schützen und somit auch in Zeiten von Corona sorglos reisen. Dieser Corona-Zusatzschutz kann optional als Baustein in eine Reiseversicherung dazu gebucht werden. Informationen, bzw. ein Abschluss gibt es über den folgenden Link.
Corona-Reiseschutz-Informationen lesen
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Versicherungstipp: Unabhängiges Portal prüft alle Kfz-Versicherer
http://dlvr.it/RFpBPQ
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Erfahren Sie mehr über die drei häufigsten Gründe, warum Kfz-Versicherungen Versicherungsansprüche ablehnen.
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Diebstahl aus dem Garten - Eine Hausratversicherung bietet Schutz
Die Sommerzeit ist für viele auch Gartenzeit. Allerdings nutzen auch "Langfinger" diese Saisonzeit für erhöhte Aktivitäten. Deshalb sollte auch die Hausratversicherung immer auf dem neuesten Stand gehalten werden, denn über ein Balkonkraftwerk gab es beispielsweise vor einigen Jahren versicherungstechnisch noch nichts zu besprechen. So sind über eine Hausratversicherung auch viele Gegenstände im Garten des Versicherungsgrundstücks bei Diebstahl abgesichert, was jedoch vielen Versicherten nicht so klar ist – so zum Beispiel auch, wenn man verreist ist.
Saisonale Ereignisse und neue Technik finden sich viele
Grillen Sie gerne im eigenen Garten? Nutzen Sie einen Rasenmähroboter oder haben Sie sich schon eine Steckersolaranlage zugelegt? Klar, dass Fragen wie diese die Aufmerksamkeit viel eher wecken, als ein durcharbeiten der Versicherungsbedingungen der bestehenden Hausratversicherung, inwieweit "moderne" Anschaffungen im bestehenden Vertrag mitversichert sind. Auch deshalb, da viele nicht wissen, dass die Hausratversicherung auch Risiken außerhalb des Hauses versichert. Darum sollte man sich gerade bei Neuanschaffungen damit beschäftigen und einen umfangreichen Versicherungscheck durchführen.
Diebstahlgefahr für kostspielige Gartengeräte
Gartenwerkzeuge, Grills und Gartenmöbel – jeder Eigentümer eines Garten am Haus weiß: Summiert man die Werte aller Gartengeräte, befinden sich in manch einem Garten kleine Vermögen. Und es kommen immer neue Werte dazu: So steigt zum Beispiel der Absatz von Mährobotern seit Jahren an – und auch Outdoorküchen erleben einen Hype. Besonders gefragt sind aktuell Steckersolaranlagen (sogenannte Balkonkraftwerke), die auch im Garten aufgestellt werden können.
Doch alle kompakten Gartengeräte haben ein Problem: Sie sind meist leicht aus dem Garten entwendbar. Insbesondere in der Reisezeit besteht eine erhöhte Diebstahlgefahr und deshalb ist in der Hausratversicherung der Diebstahlschutz auch für viele Gartenhelfer auf dem eigenen Versicherungsgrundstück vorhanden. Voraussetzung: Man verfügt über ein aktuelles und ausreichendes Leistungspaket für die persönlichen Bedürfnisse.
Schutz bei Diebstahl aus dem Garten
Schon in mittleren Leistungspaketen befinden sich in der Hausratversicherung bis zu fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme bei Diebstahl von Gartengeräten auf dem Versicherungsgrundstück. Wichtig: Ein Diebstahl muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Versichert sind beispielsweise:
Gartenmöbel
Outdoorküchen
Gartengeräte
Gartenskulpturen
Wäsche und Bekleidung
Kinderspiel- und Sportgeräte (ohne Fahrräder)
Wäschespinnen
Gartenroboter
Grills
Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerke)
Gut zu wissen: Auch bei Brand versichert
Auch bei Feuer sind Gartengeräte inkl. Mährobotern, Gartenmöbel, Grills, Wäschespinnen und Outdoorküchen auf dem Versicherungsgrundstück bis fünf Prozent der Versicherungssumme abgesichert.
Balkonkraftwerke: Boom hält an und deshalb ist ein Vertragscheck angeraten
Der Boom für Steckersolaranlagen reißt nicht ab: Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden in Deutschland 152.000 Anlagen angemeldet – ein Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum bisherigen Rekordhalter, dem zweiten Quartal 2023. Standardmäßig sind diese Anlagen gegen Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden und Diebstahl in der Hausratversicherung abgesichert. Empfehlung: Den Vertrag überprüfen, ob es vom Versicherer mittlerweile ein Zusatzpaket speziell für Steckersolaranlagen/Balkonkraftwerke gibt. Dann können zum Beispiel auch Material-, Ausführungs- und Bedienfehler abgesichert werden.
Mehr dazu unter: Balkonkraftwerk richtig versichern: Schutz für mobile Solaranlagen
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Wohngebäudeversicherung - Fassadenbegrünung an der Hauswand kann den Versicherungsschutz kosten
Für viele Menschen ist die Begrünung einer Hauswand mit Kletterpflanzen ein schöner Blickfang. Jedoch kann im Falle eines Unwetters die üppig begrünte Hausfassade den Gebäudeversicherungsschutz kosten. Das Oberlandesgericht Hamm hat dies in einem Rechtsstreit geurteilt. So mancher Hauseigentümer lässt an seiner Gebäudefassade Kletterpflanzen, bspw. Efeu emporranken. Denn die üppig begrünte Hauswand sieht gut aus und ist mitunter auch klimafreundlich. Im Falle eines Unwetters kann dies allerdings dem Gebäudebesitzer auch den Versicherungsschutz seiner Gebäudeversicherung kosten, wie der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) Az. 20 U 173/22 vom 03.06.2022 zeigt.
Eine Efeu-Kletterpflanze wird durch einen Sturm heruntergerissen
Im vorliegenden Verfahren wurde eine Efeu-Fassadenbegrünung, die seit rund 30 Jahren an der Giebelfläche eines Einfamilienhauses in Nordrhein-Westfalen rankte, bei einem Unwetter mit Starkregen und Sturm heruntergerissen. In dessen Folge entstandet an dem Gebäude ein erheblicher Schäden an der Hausfassade. Der Eigentümer des Gebäudes ließ daraufhin die Efeu-Pflanzen komplett entfernen und die Schäden an der Fassade reparieren. Dies verursachte Kosten in einer Höhe von rund 22.000 Euro und der Eigentümer reichte die Rechnung darüber bei seinem Gebäudeversicherer ein. Er begründete dies damit, dass der Schaden infolge eines Sturms eingetreten war und damit infolge eines versicherten Risikos entstanden ist.
Der Gebäudeversicherer lehnte die Leistungsübernahme allerdings ab
Da der Gebäudeversicherer die Schadenregulierung allerdings ablehnte, klagte der Gebäudeeigentümer daraufhin auf Ersatz des Schadens durch den Versicherer. Doch sowohl die Vorinstanz als auch das OLG gaben dem Gebäudeversicherer recht. Denn laut den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung leiste der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch einen Sturm zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. Voraussetzung dafür aber sei, dass der Sturm unmittelbar auf versicherte Sachen einwirke. Dies sei im vorliegenden Streitfall aber eben nicht gegeben, so die Entscheidung des OLG Hamm.
Es gab keine unmittelbare Einwirkung auf das versicherte Wohngebäude durch den Sturm
Denn die Gebäudefassade sei nämlich nicht dadurch beschädigt worden, dass Luft – sei es als Sog oder als Druck – auf sie eingewirkt hätte, so die Urteilsberündung der OLG-Richter. Die Beschädigung ist vielmehr dadurch entstanden, dass die Efeu-Kletterpflanze mit Gewalt von der Fassade abgerissen wurde und diese dadurch beschädigt hat. Das stelle aber keine unmittelbare Einwirkung des Sturms auf die versicherte Gebäudewand dar. Die Efeu-Kletterpflanze selbst ist demgegenüber keine versicherte Sache. Deshalb sei der Versicherer nicht zur Leistungübernahme verpflichtet.
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gesellschaft Versicherungstipp: Fahren im Parkhaus: Das sollten Autofahrer beachten
gesellschaft Versicherungstipp: Fahren im Parkhaus: Das sollten Autofahrer beachten
Saarbrücken (ots) – Laut einer aktuellen forsa-Umfrage (1) haben sich mehr als ein Drittel aller Autofahrer (37 Prozent) in Parkhäusern und Tiefgaragen schon einmal unbehaglich gefühlt.
- Tipps zu verbesserter Sicherheit und Fahrverhalten gibt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Kaum Platz zum Rangieren, schlechte Beleuchtung und schmale Fahrgassen: In Parkhäusern…
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Zum Start ins Studium oder die Ausbildung: Versicherungstipps für die erste eigene Wohnung
Zum Start ins Studium oder die Ausbildung: Versicherungstipps für die erste eigene Wohnung
Beim Bezug der ersten eigenen Wohnung oder eines neuen WG-Zimmers ist es wichtig, sich im ersten Schritt mit einer Hausratversicherung zu beschäftigen. Quelle: ots und http://www.presseportal.de/nr/139186 Frankfurt am Main (ots) – Ein weiteres Schuljahr neigt sich dem Ende entgegen – für viele Schulabsolvent:innen ein Anlass, sich mit ihrer Wohnungssituation zu Studiums- oder Ausbildungsbeginn zu…
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Wenn Starkregen den Keller flutet - Das unterschätzte Risiko
In modernen Eigenheimen sind Keller längst mehr als bloße Abstellräume, denn sie sind mittlerweile technisch hoch ausgestattet. Durchschnittlich rund 15.400 Euro an Werten schlummern in ihnen, was der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) feststellt hat.
Allerdings ist das meiste davon nicht versichert Der GDV hat in einer repräsentativen Umfrage ermittelt, was bei den Deutschen alles so im Keller liegt. Das sind nicht nur Getränkekisten, alte Umzugskartons oder Krimskrams aus Omas Zeiten. Die Räume sind vielmehr oft ausgebaut und technisch gut ausgestattet. Laut Umfrage befinden sich Werte von rund 15.400 Euro in den Untergeschossen der Deutschen. Dabei ist die Haustechnik mit durchschnittlich 9.700 Euro am teuersten. Die restlichen 5.700 Euro setzen sich aus Elektrogeräten, technischen Geräten und sonstigen Dingen zusammen. Doch alles was im Keller lagert, ist entsprechenden Risiken ausgesetzt: Feuer, Diebstahl, Leitungswasserschäden aber auch Naturgefahren wie Starkregen. Obwohl Starkregen immer öfter erhebliche Schäden in Deutschland anrichtet, wird das Risiko einer Überschwemmung von vielen unterschätzt. Denn nur sechs Prozent der Hausbesitzer sind der Meinung, dass Hochwasser eine große Gefahr für ihre Kellerausstattung bedeutet.
Starkregen sorgt für mehr Schäden als Überschwemmungen Dies ist allerdings einen gravierender Irrtum, denn die Statistiken belegen, dass es auch fernab von Gewässern immer häufiger zu großen Schäden durch Überschwemmungen infolge von Starkregen kommt. Allerdings ist der Großteil des deutschen Kellerinventars ungeschützt. Denn nur rund 25 Prozent aller Haushalte hätten ihr Inventar gegen Starkregen und Hochwasser abgesichert, d.h. Elementarschäden sind in der Gebäudeversicherung und Hausratversicherung mitversichert. Deshalb sollten Kellerbesitzer ihre Hausratversicherung und Gebäudeversicherung überprüfen und eventuelle Lücken schließen, rät der GDV. Denn die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung leistet nicht, wenn Regen oder Hochwasser den Keller fluten. Wer zerstörtes Kellerinventar nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte, braucht die erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung). Es gibt sie als Zusatzbaustein zur bestehenden Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.
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