#vereinfachten Verfahren
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Ich weiß, du bist kein Jurist, Charlie, aber du hast dich ja offenbar schon mit einigen Indizierungen (auch solchen, wo die Staatsanwaltschaft involviert wurde), befasst. Wie beurteilst du denn die Lage anhand der Infos, die wir haben? Viel ist ja Spekulation, aber dass die Dokumente noch nicht vorliegen, dass OTW (noch) nicht informiert wurde und dass derzeit noch keine weiteren Sperren außer eben der Entfernung aus Google vorliegen, ist ja Fakt. Glaubst du, das ist eher ein gutes oder ein schlechtes Zeichen? Die Frage geht natürlich auch an alle anderen, die etwas Ahnung von der Sache haben.
Die Tatsache, dass die Entscheidung anscheinend im vereinfachten Verfahren getroffen wurde, scheint ein eher gutes Zeichen zu sein, denn das bedeutet, dass der über die Sache noch nicht abschließend entschieden ist. Sie haben es nur vorsichtshalber schonmal indiziert, um es einigermaßen aus dem Verkehr gezogen zu haben, bevor sie weiter darüber beraten.
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Einmal "Bauausschuss" in den Sommerferien ...
(M)ein Protokoll der Ferienausschusssitzung vom 29.08.2024:
Das ist heute thematisch keine Ferienausschusssitzung, sondern eine Bauausschusssitzung in den Sommerferien. Deshalb heute auch nur die Beschlüsse und was mir sonst noch während der Sitzung aufgefallen ist.
(Anm. d. Verf.: TOP 1 war ein nicht öffentlicher der Sitzung vorgelagerter Tagesordnungspunkt mit Bezug zu TOP 4.)
Ich schließe mich dem Appell aus den Reihen der Stadträte an, die nächsten Ferienausschusssitzungen zukünftig nicht mehr mit so vielen Tagesordnungspunkten zu überfrachten.
TOP 2 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ferienausschuss ist beschlussfähig.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Bebauungsplan Nr. 8029, 1. Änderung, für das Gebiet zwischen Bahnlinie, Oberer Seeweg und Possenhofener Straße, Gemarkungen Söcking und Starnberg; hier: Antrag auf Änderung der Festsetzung für die auf dem Grundstück Fl. Nr. 410, Gemarkung Starnberg, vorgesehene Lärmschutzanlage sowie auf Freigabe der Straßenplanung unter Absehen von einer Aufnahme in das Bebauungsplanänderungsverfahren
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss beschließt:
1. Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8029 wird nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens unter Absehen von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB weitergeführt und auf folgende Änderungsinhalte reduziert:
1.1 Die Festsetzungen zur Lärmschutzwand werden zur Verbesserung der Lärmschutzsituation im Wohngebiet gemäß der Anlage 2 der Beschlussvorlage so angepasst, dass die Anforderungen nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 gewährleistet werden können, maximal jedoch auf das Maß gemäß der Anlage 2 der Beschlussvorlage.
1.2 Die Straßenplanung wird in das Änderungsverfahren einbezogen. Die Anpassungen sollen dabei auf den von der Antragstellerin vorgeschlagenen Umfang (siehe hierzu Anlage 3 der Beschlussvorlage) beschränkt werden. Dem Bestandsinteresse der Grundstückseigentümer an der Beibehaltung einer Straßenplanung, die im Wesentlichen der aktuellen Planfassung entspricht, soll besonderes Gewicht beigemessen werden. Insbesondere sollen Anpassungen unterbleiben, die mit mehr als bloß ganz unerheblichen Auswirkungen auf den Zuschnitt der Baufelder verbunden wären (insb. etwa durch Vorsehen eines Wendehammers).
2. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8029 ist in der Prioritätenliste des Sachgebiets 30 Stadtplanung von Nr. 8 in Kategorie 1 auf Nr. 4 vorzuziehen, dies mit dem Ziel, die förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im 4. Quartal 2024 durchzuführen und das Änderungsverfahren im 1. Quartal 2025 abzuschließen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Antrag auf Baugenehmigung für einen Ersatzbau eines bestehenden Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 236, Gemarkung Percha, Heimatshausen 1, (Antrag-Nr. 2024/104)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen in Büros und Verlängerung eines bestehenden Aufzugs im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl. Nrn. 843/3, 848/4 und 848/5, Gemarkung Starnberg, Moosstraße 3, (Antrag Nr. 2024/111)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen in Büros und die Verlängerung eines bestehenden Aufzugs im Dachgeschoss wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 341, Gemarkung Hanfeld, Mamhofener Straße 2 (Antrag Nr. 2024/031)
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 bis 4 werden das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Antrag auf Baugenehmigung für den Wiederaufbau einer Trainerhütte auf dem Golfplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 991, Gemarkung Starnberg, Gut Rieden (Antrag-Nr. 2024/114)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung, erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung durch die gewerbliche Fremdvermietung des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2132, Gemarkung Wangen, Schorn 5 (Antrag Nr. 2024/118)
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Fragen 1.1 und 1.2: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Fragen 2.1 und 2.2: Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung des Bebauungsplanes Nr. 7505 der Festsetzung Nr. 2.2 wird erteilt.
Frage 3: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Fragen 4 und 5: Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von der Festsetzung Nr. 10.3 wird erteilt.
Frage 6: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Antrag auf Baugenehmigung für die Veränderung der Stellplätze und Errichtung von Ladestationen für die DHL auf dem Grundstück Fl.Nr. 2132, Gemarkung Wangen, Schorn 5 (Antrag Nr. 2024/117)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 816/9, Gemarkung Söcking, Nibelungenweg 6 (Antrag-Nr. 2024/109)
Beschlussvorschlag
Die im Vorbescheidsantrag gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
Zu der in Frage 1 abgefragten Sanierung des Bestandsgebäudes mit Erneuerung des Dachs und Eingriff in die Statik sowie zu einer Befreiung zugunsten der Überschreitung der Baugrenze an der Nordwestseite sowie zum Zurücktreten von der Baulinie um 0,95 m wird nach § 31 Abs. 3 BauGB die Zustimmung bzw. das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zu dem in Frage 2 abgefragten Neubau mit einer Grundfläche von ca. 88 m2 sowie zu einer Befreiung zugunsten der Überschreitung der Baugrenze um 2,76 m an der Südwestseite sowie zum Zurücktreten von der Baulinie um 0,95 m an der Südostseite wird nach § 31 Abs. 3 BauGB die Zustimmung bzw. das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Bauantrag für den Abbruch des bestehenden Dachgeschosses der Gebäude A (Hs.Nr. 4), B (Hs.Nr. 4b), C1 (Nr.4a) und C2 (Nr. 4a), Neubau einer Aufzugsanlage an die Gebäude A (Nr.4), B (Nr.4b) und C (Nr. 4a), Neubau eines Dachgeschosses mit Wohnnutzung auf die Gebäude A (Hs.Nr. 4), B (Hs.Nr. 4b), C1 (Nr. 4a) und C2 (Nr. 4a) auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Percha, Enzianstraße 4, 4a und 4b (Antrag-Nr. 2024/115)
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Wenn wir Nachverdichtung wollen, wird das nicht ohne Volumenvergrößerung funktionieren. Wenn man sich die Kubatur des bisherigen Gebäudes und der neuen Planung anschaut, ist für ihn auch heute schon der Gebäudekomplex höher als die umliegende Bebauung ist. Er würde das Einvernehmen erteilen.
Frau Pfister (BMS): Sie stimmt Herrn Dr. Schüler zu.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach vorhandenen Bebauungsplänen in diesem Gebiet.
Herr Heidinger (BLS): Er plädiert auch für Nachverdichtung. Wir sind bei der höchsten Höhe niedriger als bisher .
Herr Fiedler (FDP): Es ist jetzt schon nicht so schön aus. Er fragt, ob da eine Solitärlösung geschaffen wird, die keine Ausstrahlung auf das Gebiet hat.
Herr Jägerhuber (CSU): Er ist ein Freund von §34. Das neue Gebäude wird städtebauliche Spannungen auslösen. Er stimmt heute dagegen, sieht aber noch einen Chance.
Frau Pfister (BMS): Sie sieht diese Spannungen aufgrund der Straße dazwischen nicht. Die anderen Grundstücksgrößen geben teilweise gar nicht so große neue Gebäude her.
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach einer Ortsbesichtigung.
Herr Dr. Schüler (UWG): Es wird hier immer von "negativen Einflüssen" gesprochen. Aber was ist "negativ". Ist eine Nachverdichtung auf bestehendem Gebiet nicht etwas "Positives"?
Frau Falk (SPD): Nachverdichtung ist zum Beispiel auch nur den vorhandenen Dachboden auszubauen. Das neue Gebäude darf nicht zum Fremdkörper werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Ein weiterer Bebauungsplan würde nur für die anderen Gebäude in der direkten Umgebung erstellt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
angenommen: 8:4
TOP 13 Bauantrag für die Errichtung einer zeitlich befristeten Wohnanlage für Asylbewerber (126 Personen) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 210 und 208, Gemarkung Percha, Heimatshausener Straße 1/4 (Antrag-Nr. 2024/113); Bekanntgabe von Entscheidungen nach Art. 37 Abs. 3 GO
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss nimmt die Entscheidung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Informelle Anfrage zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teil der Grundstücke Fl. Nrn. 267 und 268, Gemarkung Perchting, östlich Straße Blumenau am östlichen Ortsrand von Perchting
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie stimmt dem zu.
Herr Fiedler (FDP): Die Festsetzungen sind mit dem Bauherren abgesprochen?
Herr Weinl: Sie wurden so beantragt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für Teile der Grundstücke Fl. Nrn. 267 und 268 wird stattgegeben.
Der Ferienausschuss beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet östlich Blumenau am östlichen Ortsrand von Perchting, Fl. Nrn. 267 (Teil) und 268 (Teil), Gemarkung Perchting.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, in dem insbesondere die Übernahme der Kosten für Planungs- und Verwaltungsleistungen und etwaige Gutachten sowie der Eingrünung des Grundstücks und / oder des ökologische Ausgleich und deren / dessen Durchführung vereinbart werden und in dem die Antragsteller eine Bau- sowie Eigennutzungsverpflichtung mit gesichertem Ankaufsrecht zugunsten einkommensschwächerer und weniger begüterter Personen der örtlichen Bevölkerung eingehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Konzeptes für die Einbeziehungssatzung vom 31.07.2024 den Entwurf der Einbeziehungssatzung auszuarbeiten und diesen ins Verfahren zu geben.
Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung ist in Priorität 3 an Nr. 2 einzuordnen. Die nachfolgenden Verfahren verzögern sich entsprechend.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Informelle Anfrage zur Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 8069 für die Grundstücke Fl. Nrn. 844/3 (teilw.) und 845 südlich der Klenzestraße, östlich der Bismarckstraße, Gemarkung Söcking (Klenzestraße 29)
Beschlussvorschlag
Die informelle Anfrage vom 17.07.2024 zur Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 8069 mit dem Ziel, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Balkonen außerhalb der Baugrenze zu schaffen, wird zunächst zurückgestellt.
Dem Antragsteller wird anheimgestellt, zur Abklärung der Zulässigkeit des Vorhabens den zuvor gestellten Bauantrag erneut zu stellen. Es wird dem Antragsteller in Aussicht gestellt, dass zu diesem das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung nach §31 Abs. 3 BauGB erteilt wird.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Informelle Anfrage zur planungsrechtlichen Sicherung der Wohngebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 484, Gemarkung Söcking (Auf der Alm 3)
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie schlägt Position 2 vor. Die geplante Sanierung sollte recht schnell möglich sein und ist wichtiger als wenn sich ein Neubau verzögert.
Herr Weinl: Schon eine Entscheidung einer Aufstellung eines Bebauungsplans würde das Landratsamt positiv stimmen und ein ausreichendes Signal zum Planungswillen aussenden.
Herr Jägerhuber (CSU): Muss die Verbindung zum Grundstück mit einbezogen werden. Das soll bitte geklärt werden.
Herr Weinl: Nein
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 484, Gemarkung Söcking, mit dem Ziel, den Gebäudebestand und die vorhandene Wohnnutzung zu sichern, insbesondere durch - Festsetzung eines reinen Wohngebietes - Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen und Baulinien, - Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung durch Grundfläche und Wandhöhe, - Festsetzung der maximalen Zahl von Wohnungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, in dem insbesondere die Übernahme der Kosten für Planungs- und Verwaltungsleistungen und etwaige Gutachten vereinbart werden.
angenommen: einstimmig
TOP 17 Ausschreibung und Vergabe der Winterdienstleistung; Ermächtigung zur Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Auftragsvergabe der Dienstleistung Winterdienst durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 18 Digitale Bauakte - Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Scandienstleisters; Ermächtigungsbeschluss
Wird von der Tagesordnung abgesetzt, da aktuell nicht relevant.
TOP 19 Kommunale Wärmeplanung zentral oder dezentral; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2024
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es gibt das Dilemma, dass die aktuellen größeren Projekte sich jetzt für dezentrale Lösungen entscheiden werden, weil die Stadt noch keine Richtung vorgeben kann. Zwei Vortragende hätte er schon an der Hand.
Herr Jägerhuber (CSU): Er wurde bisher schon öfters versucht, zentrale Versorgung aufzubauen, was aber auch zum Teil aus unterschiedlichen Gründen gescheitert ist.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Als dezentrale Lösungen sind auch Clusterlösungen zu bezeichnen. Clusterbildung ist auch eine mögliche Lösung für Starnberg.
Herr Pfister (BMS): Er stimmt allem zu. Es muss einfach mal losgehen. Die Großabnehmer sind wichtig.
Beschlussvorschlag
Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, CSU und UWG wird angenommen.
Die Entscheidung über eine dezentrale oder zentrale Lösung im städtischen Bereich soll im Jahr 2024 auf der Grundlage eines Fachvortrages im Stadtrat getroffen werden.
angenommen: einstimmig
TOP 20 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich Straßenunterhalt
Die Debatte
Herr Pfister (BMS): "Wat mut, dat mut." Er fragt noch einmal nach dem Fahrradschutzstreifen am Hanfelder Berg.
Herr Fiedler (FDP): War nicht der Grund die Wetterverhältnisse?
Frau Pfister (BMS): Wie werden die Mehrausgaben gedeckt?
Herr Weinl: Das kann er heute nicht beantworten.
Herr Heidinger (BMS): Er fragt nach den im Beschlussvorschlag aufgeführten Teerarbeiten am Bahnhof See. Das scheint ihm recht teuer zu sein.
Frau Kammerl: Es war im Untergrund weitaus mehr Volumen betroffen als an der Oberfläche sichtbar.
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss genehmigt für den Straßenunterhalt, Haushaltsstelle 6300.5131, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von maximal 95.000,00 €.
angenommen: einstimmig
TOP 21 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt, warum die Schranke vor dem Rathausplatz wohl noch nie abgesenkt war.
Antwort: Die Zufahrtsberechtigungen sind noch nicht vergeben.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt, wann mit einer aktiven Schranke zu rechnen ist.
Antwort: Sobald Herr Beck aus dem Urlaub zurück ist.
Herr Duday (B90/Grüne): Wann wird die Seepromenade endlich repariert.
Herr Weinl: Die Firma wird die Tage damit seines Wissens beginnen.
(M)ein Fazit:
Mit so einem Debattierbedarf können auch Sitzungen mit 35 Tagesordnungspunkten (inkl. der nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten) in adäquater Zeit absolviert werden.
Es ist immer wieder abzuwägen, ob Nachverdichtung inkl. Gebäudevolumenvergrößerung positiver ist als den Höhenbestand in einem Ortsviertel zu erhalten. In einer Nachverdichtung neben der Autobahn sehe ich kein Problem.
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BMF: Niederländisches Beschaffungsverfahren und NATO-Truppenstatut
Die Finanzverwaltung informiert zum niederländischen Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren. Mehr zum Thema ‘Umsatzsteuer’…
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3M Power Hour Bringen Sie Ihre Praxis auf ein neues Level 3M Oral Care Portal 3M Digital Bonding
Das 3M™ Digital Bonding System macht es möglich: eine individuelle digitale Behandlungsplanung im 3M™ Oral Care-Portal mit einem gleichzeitig vereinfachten Bondingverfahren mit Brackets, die bereits mit dem 3M™ APC™ Flash-Free Adhäsiv vorbeschichtet sind. . In diesem Webinar erfahren Sie alles über dieses neue schlanke und effiziente Verfahren. 25. April, deutsche Sprache, Deutschland Der Link zur Regristierung folgt bald. The post 3M Power Hour – Bringen Sie Ihre Praxis auf ein neues Level 3M™ Oral Care Portal + 3M™ Digital Bonding appeared first on 3M Dental Blog. from https://dentalblog.3m.com/dental/3m-power-hour-bringen-sie-ihre-praxis-auf-ein-neues-level-3m-oral-care-portal-3m-digital-bonding-2/
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Die Kostenrechnung des Rechtsanwalts an den Mandanten muss von dem Rechtsanwalt unterschrieben werden, § 10 Abs. 1 S. 1 RVG. Kosten des Rechtsanwalts, die im Zusammenhang mit einem Prozess entstanden sind, kann der Rechtsanwalt in einem vereinfachten Verfahren gem. § 11 RVG gegen den Mandanten festsetzen lassen.
Hat der Mandant von dem die Kostenfestsetzung beantragenden Rechtsanwalt keine Kostenrechnung erhalten, kann dies grundsätzlich mit dem Antrag auf Kostenfestsetzung nachgeholt werden. Die Kostenrechnung ist allerdings von dem Rechtsanwalt eigenhändig zu unterschrieben, was dann auch bei dem Antrag der Fall sein muss und - als die Anträge noch in Papierform gestellt wurden - regelmäßig der Fall war. Heute müssen die Anträge auf einem gesicherten elektronischen Weg dem Gericht zugeleitet werden. Nach § 130a ZPO reicht dafür grundsätzlich die einfache Signatur (maschinenschriftlicher Name unter dem Schriftsatz oder eingescannte Unterschrift). Enthält aber der Schriftsatz eine materiellrechtliche Erklärung, hier in Form der Kostenberechnung für den Mandanten, ist eine qualifizierte Signatur erforderlich. Allerdings wird das Schriftstück bei Gericht zur Weiterleitung an den Mandanten in der Regel ausgedruckt und diesem in Papierform zugesandt, es fehlt mithin an dem Erfordernis der Unterschrift, was dann die Kostenfestsetzung ausschließt.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2022 - 3 W 111/22 -
#kostenfestsetzung#eigener mandant#§ 11 RVG#kostenrechnung#unterschrift#§ 10 RVG#elektronische übermittlung#qualifizierte signatur
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Seabourn Cruises schafft die Testpflicht für geimpfte Gäste ab
Seabourn Cruises schafft die Testpflicht für geimpfte Gäste ab
Seabourn Cruises Testpflicht … Seabourn aktualisiert seine COVID-19-Gästeprotokolle und -verfahren, einschließlich der Anforderungen für Impfungen und Tests vor der Kreuzfahrt. Diese Änderungen treten für Kreuzfahrten in Kraft, die am 6. September 2022 oder danach starten. Im Rahmen der neuen vereinfachten Verfahren müssen vollständig geimpfte Gäste für die meisten Kreuzfahrten unter 16 Nächten…
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Die EU erkennt die freie Wahl der Menschen in der Ukraine nicht an
Anti-Spiegel: » Schon seit 2019 können Menschen aus dem Donbass die russische Staatsangehörigkeit in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Das ist freiwillig, aber die EU erkennt die russischen Pässe der Menschen aus dem Donbass nicht an. Nun wurde das russische Programm auch auf die südukrainischen Gebiete ausgedehnt, die unter russischer Kontrolle sind, und auch das will die EU […] http://dlvr.it/SV13nV «
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Ukraine meldet Erfolge im Süden Russland nimmt ukrainisches Oberkommando im Osten ins Visier 30.05.2022, 09:39 Uhr Die Eroberung des Donbass hat für Russland höchste Priorität. Entsprechend sollen sich russische Truppen Richtung Slowjansk orientieren - dort befindet sich das Oberkommando der ukrainischen Streitkräfte. Im Süden vermeldet die Ukraine dagegen die Rückeroberung mehrerer Ortschaften. Die russischen Streitkräfte bereiten nach ukrainischen Angaben einen groß angelegten Angriff auf den Raum Slowjansk, das Zentrum der ukrainischen Verteidigungskräfte im Donbass, vor. Die russischen Truppen verlegten neue Einheiten in das Gebiet, um Slowjansk sowohl von Isjum als auch von der kürzlich eroberten Kleinstadt Lyman aus anzugreifen, heißt es im Lagebericht des ukrainischen Generalstabs. Der Raum Slowjansk - Kramatorsk ist der größte Ballungsraum im Donbass, der noch unter Kontrolle Kiews steht. Hier ist auch das Oberkommando der Streitkräfte im Osten des Landes stationiert. "Im Raum Slowjansk haben die feindlichen Einheiten eine Umgruppierung ihrer Streitkräfte vorgenommen, um die Offensive in Stoßrichtung Isjum - Barwenkowe und Isjum - Slowjansk zu erneuern", teilte der Generalstab mit. Zur Vorbereitung seien 250 Militärfahrzeuge in den Raum Isjum verlegt und darüber hinaus eine Eisenbahnbrücke im Gebiet repariert worden, um den Nachschub zu beschleunigen. Darüber hinaus sei auch eine Staffel von Ka-52-Kampfhubschraubern nördlich von Isjum stationiert worden. Die Ka-52 gelten als die modernsten schweren Kampfhubschrauber Russlands. Daneben seien die russischen Truppen dabei, sich auch in Lyman nordöstlich von Slowjansk neu aufzustellen. Neben Slowjansk steht aber auch weiterhin der Raum Sjewjerodonezk - Lyssytschansk im Fokus der russischen Angriffsbemühungen im Donbass. In Sjewjerodonezk haben sich russische Einheiten demnach bereits im Nordosten und Südosten der Stadt festgesetzt. Auch hierhin würden zur Unterstützung weitere Einheiten aus Russland verlegt. Westlich von Sjewjerodonezk versuchen die russischen Truppen Richtung Bachmut vorzurücken und somit die letzte Versorgungslinie Richtung Sjewjerodonezk zu kappen. Unabhängig sind die Angaben nicht zu überprüfen. Rückeroberung in der Region Cherson In der südlichen Region Cherson sind die ukrainischen Streitkräfte zum Gegenangriff übergegangen. Der ukrainische Generalstab teilte mit, in der Nähe der drei Dörfer Andrijiwka, Losowe und Bilohirka sei die russische Armee zurückgedrängt worden. "Cherson, bleib standhaft, wir sind nah", erklärte der Generalstab auf Facebook. Die russischen Truppen errichten demnach rund um Cherson Verteidigungslinien. Mehr zum Thema Von russischer Seite gab es dazu zunächst keine Angaben. Der Großraum Cherson ist die einzige Region der Ukraine, die seit Kriegsbeginn von russischen Truppen kontrolliert wird. Die in Cherson neu ernannten pro-russischen Behördenvertreter hatten bereits den Wunsch geäußert, dass die Region an Russland angeschlossen wird. Russlands Staatschef Wladimir Putin unterzeichnete am Mittwoch einen Erlass, um die Bewohner der Region in einem vereinfachten Verfahren mit russischen Pässen auszustatten. Sollte Cherson von der ukrainischen Armee zurückerobert werden, wäre dies von starker Symbolik, da die Region gleich zu Beginn der am 24. Februar gestarteten Offensive von der russischen Armee eingenommen worden war. Die Lage der südukrainischen Stadt an der Mündung des Dnjepr und in unmittelbarer Nähe zur von Russland annektierten Halbinsel Krim ist von strategischer Bedeutung.
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Kaffeevollautomat Sonderangebot Was Sie vor dem Bestellen unbedingt wissen sollten Neu
Was ist ein Kaffeevollautomat? Er besticht mit elegantem Zur Herstellerseite Design und ist recht schmal, so dass er auch in kleinere Küchen passt. Saeco Lirika Kaffeevollautomat mit Mahlwerk für Ganze Bohnen. Heute sind Kaffeevollautomaten in vielen Büros und zahlreichen Haushalten zu finden. Gerade Kaffeevollautomaten, die über ein Milchaufschäum-System verfügen, sorgen bei Knopfdruck vollautomatisch für die Produktion des Milchschaums.
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Dank der etlichen Einstellungsmöglichkeiten bieten Siemens Kaffeevollautomaten genug Spielraum, um die eigenen Geschmacksansprüche anzupassen. Die Modelle T und TS verfügen allesamt über ein innovatives Touchpad zur Bedienung und Einstellung Ihres Kaffeewunsches. Das Testen der GranGaristo ist natürlich - wie bei allen Markenjury-Aktionen - kostenlos. Zu diesem Zweck mahlt das Gerät selbstständig die Kaffeebohnen und befördert die passende Menge in eine Brühgruppe mit feinem Sieb, wo das Pulver verdichtet und mit heißem Wasser übergossen wird. Zwar handelt es sich bei den wenigsten Keimen, die über den Kaffee in den menschlichen Körper gelangen, um Krankheitserreger.
Diese und andere Fragen zu Beginn der Diskussion. Damit die Investition Früchte trägt und Ihr Kaffeevollautomat am Ende genau das leistet, was Sie erwarten, sollten Sie sich vor dem Kauf genau über die verschiedenen Geräte und Marken in Kenntnis setzen. Bohnen- und Pulvermaschinen: In diese Kategorie fallen alle Maschinen, bei denen Sie den Geschmack selbst durch verschiedene Handgriffe bestimmen können. Bewerten kann ich aber hauptsächlich nur den Geschmack, da die meisten Vollautomaten zuerst den Milchschaum in die Tasse befördern und dann den Espresso (eigentlich andersherum). Zusätzlich zur möglichen Ausbringung ist beim Kaffeemaschine mieten auch die Anzahl an verschiedenen Heißgetränken ein wichtiger Punkt. Braucht ihr einen Kaffeevollautomaten, eine Kapselmaschine oder eine Filter-Kaffeemaschine? Denn oft gehen Kaffeemaschinen nur deswegen zu schnell kaputt, weil sie nicht regelmäßig gereinigt bzw.
Rote Kaffeemaschine
Kaffeevollautomat Jura
Kaffeevollautomat Latte Macchiato
Die Marke WMF hat viele Gesichter und überzeugt durch Produkte, deren exklusive Qualität in Funktion und Design zum Ausdruck kommt. 1999 kaufte Saeco das ebenfalls italienische Unternehmen Gaggia, welches bis heute noch Espressomaschinen herstellt. Damit die Angebote von passenden Kaffeevollautomaten-Anbietern Sie erreichen, müssen wir zunächst Ihre Kontaktdaten überprüfen. Nach einer eingehenden Testphase kürten... Beim professionellen System wird Milch aus einem Tank angesaugt, automatisch erhitzt und in eine Tasse geleitet. Kleine Kaffeemaschine - Die besten 5 in unserem Vergleich Kaffeemaschinen im Preisvergleich Kaffeemaschinen im Test Kaffeevollautomaten Alle Info's. Pro Brühvorgang bereitet der Jura Impressa C60 Kaffeevollautomat zwei Tassen Kaffee zu, während die Feinschaumdüse Milchschaum für Trendspezialitäten liefert.
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Sind ein paar Tassen Kaffee aufgebrüht worden, sammelt sich der Trester, also das verbrauchte Kaffeepulver, in einen extra Behälter. Ich kann ihnen versichern, dass ihnen der Kaffee und die anderen Kaffeespezialitäten, wie Espresso oder Cappuccino ihnen mehr als vorzüglich schmecken werden. Engagierte Kaffeetrinker profitieren in jedem Fall davon, einen Kaffeevollautomaten Testsieger anzuschaffen. Durch die übersichtliche Darstellung der jeweiligen Vorteile und Nachteile, wollen wir dann dir helfen, den Kaffeevollautomaten zu finden, der am besten zu dir passt.
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Sein Mahlwerk ist, desto besser ist das Ergebnis des Kaffeepulvers, das dann entsteht. Profi-Kaffeevollautomaten werden beispielsweise von Siemens angeboten und bieten eine Vielzahl an Funktionen. Neben den ganz großen Maschinen für den professionellen Einsatz haben in den letzten Jahren aber auch immer mehr kleinere Kaffeevollautomaten für den Hausgebrauch Einzug in die privaten Haushalten gehalten.
Alles in allem ist der Krups Kaffeevollautomat ein „Ja, aber… Gerät. Testsieger Kaffeevollautomat über 1.000 Euro. Kleiner Kaffeevollautomat Ohne Milch Kaufen geht immer auch im beliebten Shop. Durch einen Klick auf Vergleichen in der Vergleichstabelle, können Sie jeden Kaffeevollautomaten in unserem konfigurierbaren Kaffeevollautomaten Vergleich im Detail miteinander vergleichen! Die Nachteile von einem Kaffeevollautomat. Wie genau wird ein Espresso in einem Kaffeevollautomaten zubereitet? Unser Shop bietet eine große Auswahl an Kaffeevollautomaten und Kaffeemaschinen von Philips / Saeco für Haushalt oder Büro.
Dinge wie Milchschaumsysteme machen hier nur Sinn, wenn die Maschine automatische Reinigungsprogramme hat - sonst hängt der Office Segen schnell schief. Bequemer Service: Verfügt der Kaffeevollautomat über eine automatische Reinigungsfunktion, spült er selbstständig Rückstände aus den Leitungen aus. Und wenn es gleich mehrere Besucher sind, nutzen Sie einfach die Kannenfunktion: Die Miele Kaffeevollautomaten brühen damit in einem Schritt frischen Kaffee für bis zu acht Personen auf. Das oben angebrachte Bedienungsfeld ist stets schwarz gehalten, während der Rest des Kaffeevollautomaten von Melitta wahlweise in silber, grau, weiß oder ebenfalls schwarz zu haben ist. Außerdem nimmt das manuelle Verfahren mehr Zeit in Anspruch. In der Filterkaffeemaschine hat das heiße Wasser sehr viel länger Kontakt mit dem Kaffeepulver.
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Mini-One-Stop-Shop (MOSS) - Was ist das und was muss man dabei beachten?
Seit 1.1.2019 gelten Änderungen bei der Umsatzsteuer für elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen innerhalb der EU.
Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen - Neuerungen zum 1.1.2019
Führt ein Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an eine Privatperson aus, befindet sich der Ort der sonstigen Leistung seit dem 1.1.2015 immer dort, wo der Leistungsempfänger wohnt bzw. seinen Sitz hat. Dies gilt seit dem 1.1.2019 nur dann, wenn
die Bagatellgrenze von 10.000 EUR überschritten wird oder
der Unternehmer auf die Anwendung der Bagatellgrenze verzichtet.
Befindet sich die Privatperson in einem anderen EU-Land, muss der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer im jeweils anderen EU-Land anmelden und zahlen. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, dass der inländische Unternehmer die Umsatzsteuer, die den anderen EU-Ländern zusteht, im Inland anmeldet und auch an die inländische Finanzbehörde zahlt.
Praxis-Beispiel: E-Books und Software-Downloads an Privatperson im anderen EU-Land
Unternehmer Huber bietet über das Internet E-Books und andere Downloads an, die seine Kunden per PayPal oder Kreditkarte zahlen. Die elektronischen Leistungen, die er im Jahr 2018 erbracht hat, liegen über der Bagatellgrenze von 10.000 EUR, sodass seine elektronischen Leistungen im Jahr 2019 dort ausgeführt werden, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat. Im Monat Januar 2019 verkauft Herr Huber E-Books für brutto 360 EUR an Privatpersonen in Österreich (Steuersatz 20 %) und für 410 EUR an Privatpersonen auf Mallorca (Steuersatz für Spanien 21 %). Der Ort der sonstigen Leistungen, die er auf elektronischem Weg erbracht hat, befindet sich somit in Österreich und in Spanien. Herr Huber muss aus den jeweiligen Umsätzen die dort gültige Umsatzsteuer herausrechnen. Diese Steuer wird über dass Mini-One-Stop-Verfahren (kurz: MOSS) angemeldet und abgeführt.
Ohne die Sonderregelung des § 18h UStG müsste Herr Huber die Umsatzsteuer von 60 EUR in Österreich und die Umsatzsteuer von 71,16 EUR in Spanien anmelden und zahlen. Da Herr Huber aber das besondere Verfahren (Mini One- Stop-Shop = MOSS) anwenden will, meldet er sich hierfür über das Portal des BZSt an. Die Zahlung der ausländischen Umsatzsteuer erfolgt ebenfalls an die deutsche Steuerbehörde.
Wichtig! Rechtzeitige Erklärung der Teilnahme am vereinfachten Besteuerungsverfahren
Der Unternehmer muss sich vor Beginn des Besteuerungszeitraums beim BZSt für das vereinfachte Verfahren anmelden. Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Das Verfahren ist anzuwenden, solange es nicht widerrufen wird. Der Widerruf kann nur mit Wirkung vom Beginn des Besteuerungszeitraums erfolgen und muss vor Beginn des Besteuerungszeitraums, für den er gelten soll, gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg erklärt werden.
Neue Bagatellgrenze für den Umsatz ab 2019
§ 3a Abs. 5 UStG sieht ab 2019 eine neue Bagatellgrenze von 10.000 EUR vor, die seit dem 1.1.2019 EU-einheitlich gilt. Konsequenz ist, dass sich die Leistungen auf elektronischem Weg erst dann in das Land des Leistungsempfängers verlagern, wenn mit dem Umsatz für diese Leistungen diese Grenze überschritten ist. Wichtig! Die Bagatellgrenze von 10.000 EUR ist ein Betrag, der alle Rundfunk-, Fernseh-, Telekommunikationsdienstleistungen oder andere Dienstleistungen erfasst, die auf elektronischem Weg an Nichtunternehmer in allen anderen Mitgliedstaaten der EU ausgeführt werden.
Abgabe- und Zahlungsfristen
Unternehmer, die an dem besonderen Besteuerungsverfahren teilnehmen, müssen die hierfür vorgesehene Umsatzsteuererklärung bis zum 20. Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem BZSt übermitteln. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Umsatzsteuer zu ermitteln. Die Zahlung der Steuerschuld erfolgt an das Bundeszentralamt für Steuern.
Quelle: Haufe
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Reiserücktrittsversicherung: Nachweispflichten über Art und schwere der Krankheit
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.ra-kotz.de/reiseruecktritt1.htm
Reiserücktrittsversicherung: Nachweispflichten über Art und schwere der Krankheit
AMTSGERICHT DUISBURG Az.: 49 C 3512/01 Urteil vom 05.11.2001 In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Duisburg im vereinfachten schriftlichen Verfahren gem. § 495 a Abs. 2 ZPO am 5. November 2001 für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Ur......
weiterlesen: https://www.ra-kotz.de/reiseruecktritt1.htm
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Schönheit kostet, MOOSAIK geht voran, eine verschobene Kreuzung in Percha und weitere Entscheidungen ...
(M)ein kurzes Protokoll der Bauausschusssitzung vom 10.12.2020:
Heute bin ich als Vertretung für Herrn Prof. Gaßner in der heutigen Bauausschusssitzung - dieses Protokoll ist also eine Ausnahme. Deshalb gibt es heute auch keine zusammengefassten Sachvorträge und auch keine protokollierten Debatten.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der TOP 7 wird gestrichen, da der Antrag zurückgezogen wurde.
TOP 2 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
Der Stadtrat hat die Prioritätenliste der Bauverwaltung zur Kenntnis genommen. (Anm. d. Verf.: Die übrigen Entscheidungen können dann in der offiziellen Niederschrift nachgelesen werden.)
TOP 3 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 53, Gemarkung Hadorf, östlich Maurerberg in der Nähe der Ortsmitte von Hadorf;- Wiedervorlage -;- Ortsbesichtigung -
(Anm. d. Verf.: Der im Internet öffentlich zugängliche Präsentation passt wirklich nicht in den sonst dörflichen Charakter von Hadorf. Und die Lage am Hang würde diese architektonische Abweichung auch noch über eine größere Entfernung sichtbar zeigen. Da ist eine Suche nach einer verträglicheren Lösung auf jeden Fall sinnvoll.)
Antrag Herr Jägerhuber:
Aufstellen eines Bebauungsplan (Höhenentwicklung. Ruhender Verkehr)
angenommen: einstimmig
TOP 4 Bebauungsplan 8118 für das Gewerbegebiet nördlich der B2, Änderung des Bebauungsplans Beschluss der Planungsziele betreffend der Grundstücke im südlichen Teil des Gebietes zwischen Moosstraße und dem östlichen Gebietsrand am Leutstettener Moos und der B2 (Moosaik); Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt Moosaik zur Kenntnis. 2. Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8118 des Bebauungsplanes nördlich der B2, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der bisherigen und beabsichtigten Nutzungsänderungen einen städtebaulichen Rahmen für die zukünftige Gebietsentwicklung festzulegen. 3. Für den Bereich zwischen Moos-, Petersbrunnerstraße und der Münchener Straße, werden folgende Ziele beschlossen:
Neuordnung der Grundstücksnutzung und des Maßes der baulichen Nutzung im Bereich der Moos- und der Petersbrunner Straße unter Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes
Als Art der Nutzung werden innovative Gewerbebetriebe, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie, Betreuungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen für Feuerwehr –und Rettungsdienste und auch Wohnnutzung angestrebt.
Der ruhende Verkehr ist überwiegend in Tiefgaragen unterzubringen. Die Wirtschaftlichkeit einer Quartiersgarage wird im Verfahren überprüft.
Förderung eines klimagerechten Mobilitätskonzeptes mit Verbesserung der Fuß- und Radwegeverbindungen
Schaffung einer das Stadtklima fördernden Durchgrünung sowohl im Quartier, als auch am Quartiersrand im Übergang zur freien Landschaft
Sicherung eines klimagerechten Regenwassermanagements durch Festlegung geeigneter Maßnahmen in der Freiraum- und Gebäudeplanung
Neugestaltung der Ortseinfahrt in die Stadt Starnberg durch eine hochwertige Gebäude- und Freiraumgestaltung
Sicherung einer für alle Mobilitätsarten funktionsgerechten Einbindung und Verknüpfung des bestehenden Straßen und Wegesystems, auch durch eine höhenfreie Anbindung des Gebietes Richtung Seeufer und Innenstadt
Sicherung einer dem Ort angemessenen, klimagerechten und architektonisch ansprechenden Gebäudegestaltung
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt für die Planungsleistungen für Flächenutzungsplan- und Bebauungsplanänderung, Grünordnungsplanung und Umweltbericht zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes 8118 für das Gewerbegebiet nördlich der B2 öffentlich auszuschreiben.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Bebauungsplan Nr. 7505 2. Änderung für das Grundstücke Fl. Nrn. 2135 Gemarkung Wangen, als vorhabenbezogener Bebauungsplan; Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, öffentliche Auslegung
Beschlussvorschlag
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Bauauschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
1. Autobahndirektion Südbayern, Schreiben vom 25.11.2020
Mit der gegenständlichen Planung besteht seitens der Autobahndirektion Südbayern Einverständnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
2. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 25.11.2020
2.1 Die durch die Erweiterung bedingte Zunahme des Verkehrs sollte in der Begründung präzisiert werden. Der Stellungnahme wird entsprochen. Die Begründung wird um eine genauere Erläuterung hinsichtlich der durch die Erweiterung zu erwartenden Zunahme des Verkehrs ergänzt.
2.2 Es wird angeregt, als Hinweis aufzunehmen, dass beim Baustellenbetrieb nur Baumaschinen eingesetzt werden dürfen, die der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) entsprechen. Textvorschlag für die Begründung: Um die Einhaltung erlaubter Luftqualitätsgrenzwerte gewährleisten zu können, dürfen nur Baumaschinen betrieben werden, die den Anforderungen der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) vom 20. Dezember 2016 (in Kraft getreten am 01.01.2017) entsprechen. Für die eingesetzten Baumaschinen muss eine Bescheinigung vorliegen, welche nachweist, dass die jeweilige Maschine den Anforderungen der Verordnung entspricht. Die Bescheinigung muss auf der Baustelle (z.B. im Fahrerhaus der Baumaschinen oder gesammelt im Baubüro) aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgezeigt werden. Der Stellungnahme wird entsprochen. Der Luftqualitätsgrenzwert von Baumaschinen wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
3. Kreisbauamt, Schreiben vom 24.11.2020
3.1 Es wird auf eine Diskrepanz zwischen der in der Begründung genannten Verfahrensart eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB und der in der Präambel des Satzungsentwurfes genannten Verfahrensart eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB hingewiesen. Es wird um eine Klarstellung gebeten. Der Stellungnahme wird entsprochen. Die Präambel des Satzungsentwurfes wird angepasst. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB.
3.2 Da die unter A.7 genannten Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen im Vergleich zu den Festsetzungen unter A.1 bis A. 6 eine andere Rechtsqualität bzw. Verbindlichkeit beinhalten, ist anzuraten, diese unter einem separaten Gliederungspunkt aufzuführen. Der Stellungnahme wird entsprochen. Es wird wie vorgeschlagen ein separater Gliederungspunkt aufgenommen.
3.3 Es wird um Anpassung des Planzeichens A.7 für ein bestehendes Gebäude gebeten. Dies lediglich als redaktionelle Änderung. Der Stellungnahme wird entsprochen. Das Planzeichen wird angepasst. Vorlage 2020/475
3.4 Festsetzung B.2: Die max. zulässige Wandhöhe ist „nur“ durch Festsetzung des oberen Bezugspunktes geregelt. Nachdem im Bebauungsplan die Zulässigkeit von Abgrabungen bzw. Aufschüttungen nicht geregelt ist, wären diese uneingeschränkt möglich. Dadurch könnten tatsächlich in Erscheinung tretende Wandhöhen entstehen, die ggf. von der Stadt so nicht gewünscht sind. Es wird um Prüfung und ggf. Ergänzung der Festsetzungen gebeten. Zudem wird um Angabe einer absoluten Höchstgrenze für technische Aufbauten und Anlagen (auch in Festsetzung B.3) gebeten. Der Stellungnahme wird entsprochen. Abgrabungen und Aufschüttungen werden auf eine Höhe bis 1,50m begrenzt. Eine absolute Höchstgrenze für technische Aufbauten von 3m wird festgesetzt.
3.5 Es wird gefragt, ob es sich bei der Festsetzung bzgl. der Baugrenzenüberschreitung für ein Vordach um eine Ausnahme nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB handeln soll. In diesem Fall muss die Ausnahme in der Formulierung der Festsetzung erkennbar werden. Darüber hinaus muss die Ausnahme so begründet sein, dass sie sich vom Regelfall unterscheidet. Da dies nicht ersichtlich ist, scheint hier eine zweite Baugrenze oder eine Baufläche für das Vordach sinnvoller zu sein. Auch bitten wir zu berücksichtigen, dass die gesetzlich definierte Überschreitungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht durch eine Festsetzung erweitert werden kann, auch nicht in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Stellungnahme wird entsprochen. Es wird eine zweite Baugrenze für das Vordach aufgenommen.
3.6 Festsetzung B.4: Die Regelung ist hinsichtlich des Zeitpunktes der Neubepflanzung unbestimmt und daher unzulässig, so dass vorgeschlagen wird, auf den Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme abzustellen. Der Stellungnahme wird entsprochen. Die Regelung wird um die Formulierung „zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme“ ergänzt.
3.7 Es wird darauf hingewiesen, dass mit der aktuellen 2. Änderung der vorhabenbezogene Bebauungsplan, 1. Änderung i. d. F. vom 17.11.2011 „ersetzt“ werden soll, mit der Folge, dass die Festsetzungen der 1. Änderung in dem Teil-Bereich nicht mehr anwendbar sind und daher u.a. auch keine GRZ-, Überschreitungs- sowie gestalterische Regelungen mehr vorhanden sind. Es wird um Prüfung und ggf. Anpassung gebeten, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Vordach aus B 2 sich auf den ersetzten und alten Teil des Bebauungsplans bezieht. Der Stellungnahme wird entsprochen. Es wird die Festsetzung aufgenommen, dass alle nicht von der 2. Änderung erfassten Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung i. d. F. vom 17.11.2011 weiterhin Bestand haben.
3.8 Es fehlt ein Maßstab bzw. zumindest eine Einheit in der „100-Skala“. Der Stellungnahme wird entsprochen. Ein Maßstab wird ergänzt.
4. Energienetze Bayern GmbH Co.KG, Schreiben vom 24.11.2020
Die Energienetze Bayern GmbH Co.KG stimmen der 2. Änderung zu. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
5. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 25.11.2020
Gem. LEP 5.1 (G) sollen die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, erhalten und verbessert werden. Die Planung kann diesem Ziel Rechnung tragen.Das zusätzliche, großdimensionierte Gebäude im Übergangsbereich zur freien Landschaft darf das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sollte eine enge Abstimmung mit den Fachbehörden – Kreisbauamt und unterer Naturschutzbehörde – erfolgen (vgl. auch Art. 6 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 BayLplG). Die Planung kann mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Kreisbauamt und unterer Naturschutzbehörde werden im Verfahren zur Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplans 7505 beteiligt.
6. Bayerisches Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Weilheim i.OB., Schreiben vom 24.11.2020
Aus dem Bereich Landwirtschaft: Durch die Änderungen sind landwirtschaftliche Belange nicht betroffen. Insofern bestehen unsererseits keine Einwände bzw. Hinweise. Aus dem Bereich Forsten: Mit der Änderung ist der Verlust von 185 m2 Grünfläche z. T. mit Baumbestand verbunden. Zusammenhängende Waldflächen sind nicht betroffen. Die Auswirkungen der Maßnahme auf das Landschaftsbild werden durch die Pflanzung einer großkronigen Laubbaumreihe gemindert. Aus forstfachlicher Sicht bestehen daher keine Einwände. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
7. Tennet TSO GmbH, Schreiben vom 23.11.2020
Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der TenneT TSO GmbH vorhanden sind. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
8. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 23.11.2020
Schmutzwasserbeseitigung: Bei dem genannten Erweiterungsbau ist nichts beschrieben das auf anfallendes Schmutzwasser hindeutet. Somit ist eine Beurteilung nicht erforderlich.
Niederschlagswasserbeseitigung: Das Niederschlagswasser wird, wie für den gesamten vorhandenen Gebäudebestand auf dem Werksgelände, versickert werden.Die erforderlichen Baugrunduntersuchungen zum Nachweis der Versickerungsmöglichkeit müssen vorgelegt werden und im Antrag auf Baugenehmigung mit Erläuterung / Planung der Entwässerung dargestellt sein. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
Ableitung von Grund-, Hang- und Quellwasser:
Durch mögliche bauliche Verdichtungen bzw. Neubauten und Hangbauweisen könnte Quell- und/oder Schichtenwasser angetroffen werden. Deren Einleitung in Kanäle des Abwasserverbandes Starnberger See ist gemäß Entwässerungssatzung nicht gestattet, da es sich nicht um Abwasser handelt. Entsprechende Voruntersuchungen des Baugrunds sind hier empfehlenswert. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass beim Bau auftretendes Grund-, Hang- und Quellwasser nicht vom AV Starnberger See abgeleitet wird. Der AV Starnberger See übernimmt für eventuell auftretende Schäden keinerlei Haftung. Ergänzung / Sonstiges: Eine eventuell notwendige temporäre Ableitung von Baugrubenwasser (Grundwasserabsenkung) o. a. ist rechtzeitig beim Abwasserverband (Einleitgenehmigung) und beim Landratsamt (Wasserrecht) zu beantragen. Im Übrigen ist die Entwässerungssatzung (EWS) des Abwasserverbandes nebst Zusätzlichen Technischen Bestimmungen (ZTB) grundsätzlich zu beachten und rechtlich bindend! Der Stellungnahme wird entsprochen. Es werden entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.
9. Bayernets(Erdgas-Systeme-Transporte), Schreiben vom 18.11.2020
Im Geltungsbereich liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Es werden keine aktuellen Planungen der bayernets GmbH berührt. Hinsichtlich des Bebauungsplanentwurfes bestehen keine Einwände. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
10. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.11.2020
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen. Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Treten bei o. g. Maßnahme Bodendenkmäler auf, sind diese unverzüglich gem. o. g. Art. 8 BayDSchG zu melden und eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen. Ein Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege führt anschließend die Denkmalfeststellung durch. Die so identifizierten Bodendenkmäler sind fachlich qualifiziert aufzunehmen, zu dokumentieren und auszugraben. Der so entstandene denkmalpflegerische Mehraufwand wird durch die Beauftragung einer fachlich qualifizierten Grabungsfirma durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Die Verwaltung wird beauftragt die Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
V Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7505 wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt.
VI Der Umgriff der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7505 wird entsprechend des geplanten Vordachs erweitert.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Bebauungsplan Nr. 8198 für die Grundstücke Fl. Nrn. 347, 348/4 und 348/5, Gemarkung Starnberg, zwischen Bahnhofstraße und Dinardstraße, als vorhabenbezogener Bebauungsplan; Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
II Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange 1. Kreisbauamt, Schreiben vom 12.11.2020
1.1 Seitens der Unteren Naturschutzbehörde werde ggf. eine gesonderte Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde ging keine Stellungnahme ein.
1.2 Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde werde ggf. eine gesonderte Stellungnahme abgegeben.
Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde siehe Punkt II.2.
1.3 Aus der Festsetzung A) 3.2 sei nicht zweifelsfrei ersichtlich, was mit dem „nördlichen Gebäudeteil“ gemeint sein und ob diese Festsetzung für jedes einzelne Gebäude gelten solle. Es stelle sich grundsätzlich die Frage, was in den vorliegenden Bebauungsplan als Gebäude oder Gebäudeteil definiert wird. Es wird empfohlen, die einzelnen Bereiche mit Buchstaben oder Nummerierungen abzugrenzen. Zudem sei aus der Planzeichnung ebenfalls nicht erkennbar, an welcher südlichen und östlichen Fassade die max. WH-Regelung mit 606,40 m gelten solle. Um Prüfung und ggf. Anpassung wird gebeten. Der Stellungnahme wird teilweise entsprochen. Die Festsetzung A. 3.3.2 wurde überprüft. Unabhängig davon, dass aus der Gebäudeplanung, die diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Anlage der Begründung beigefügt ist, hervorgeht, was mit dem „nördlichen Gebäudeteil“ gemeint ist, ist die Formulierung in der Festsetzung A.3.3.2 nicht ganz eindeutig. Gemeint ist jedenfalls der gesamte nördliche (höhere) Teil des quasi aus drei Teilen bestehenden Gebäudes (Haus 1) – im Norden und Süden jeweils ein dreigeschossiger Teil mit einer zulässigen Wandhöhe von jeweils 606,30, die durch einen eingeschossigen Zwischenbau verbunden sind. Zur Klarstellung wird wie vorgeschlagen eine Abgrenzung in die Planzeichnung aufgenommen, und zwar in Form einer Schraffur. Es handelt sich um eine redaktionelle Ergänzung. Die Regelung zur maximal in Erscheinung tretenden Wandhöhe an der südlichen und östlichen Fassade des Gebäudes umfasst die gesamte nach Süden bzw. Osten ausgerichtete Seite des Gebäudes mit einem maximalen oberen Bezugspunkt von 606,40 m üNN. Eine Klarstellung ist nicht erforderlich. Aus der Gebäudeplanung geht hervor, dass es sich bei dem Gebäude (Haus 3) um einen rechteckigen Baukörper mit einem Rücksprung in der Ostfassade handelt. Selbst wenn man davon ausginge, dass der durch den Rücksprung entstehende nach Norden ausgerichtete kleine Fassadenabschnitt nicht unter die Regelung fiele (was aber ausdrücklich nicht beabsichtigt ist), bestehen im vorliegenden Fall keine Auslegungsschwierigkeiten, da an diesem Abschnitt die in Erscheinung tretende Wandhöhe aufgrund der davorliegenden aufgeständerten Terrasse nicht mehr als 9,50 m beträgt.
1.4 In der Festsetzung A) 3.3.3 müsse die genannte Rechtsgrundlage „§ 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1- 3 BauNVO“ angepasst werden. Dies lediglich als redaktionelle Änderung. Der Stellungnahme wird entsprochen und die Ergänzung wie vorgeschlagen aufgenommen. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung.
1.5 Zu dieser Auslegung werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht, die über die im Verfahren bereits geäußerten Aspekte in unseren Schreiben vom 28.05.2018, 27.03.2020 und 28.09.2020 hinausgehen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung der mit Schreiben vom 28.05.2018, 27.03.2020 und 28.09.2020 geäußerten Aspekte erfolgte durch den Bauausschuss am 20.09.2019, den Ferienausschuss am 17.08.2020. und den Bauausschuss am 22.10.2020. Weitere Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
2. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 17.11.2020
Die Untere Immissionsschutzbehörde teilt mit, dass aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Bedenken oder Anregungen bestehen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Der Bauausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. Nr. 8198 für die Grundstücke Fl. Nrn. 347, 348/4 und 348/5, Gemarkung Starnberg, zwischen Bahnhofstraße und Dinardstraße, als vorhabenbezogenen Bebauungsplan, in der Fassung vom 10.12.2020 als Satzung.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Bebauungsplan Vogelanger 13-17; Antrag der Stadtratsfraktion der FDP vom 03.09.2020
gestrichen
TOP 8 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 48, Gemarkung Leutstetten (Thierkopfweg 36), Eingegangen am 12.11.2020
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid (2020/153) "Errichtung eines Einfamilienhauses" auf dem Grundstück Fl. Nr. 48, Gemarkung Leutstetten, wird erteilt. Bei der Beantwortung der Fragen wurde der eingereichte Plan nur zur Bestimmung der Lage des Baukörpers herangezogen! Alle übrigen Angaben sind nicht Gegenstand des gemeindlichen Einvernehmens.
angenommen: 8:4
TOP 9 Antrag auf Abweichung von der Werbeanlagensatzung im Zusammenhang mit Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück 714/13, Gemarkung Starnberg, Münchner Str. 5 (Antragsnr. 2020/122)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von der Werbeanlagensatzung der Stadt Starnberg zur Errichtung von Werbeanlagen bei der Tankstelle an der Münchner Str. 5 (Grundstück 714/13, Gemarkung Starnberg) wird nicht erteilt.
angenommen: 10:1
(Anm. d. Verf.: Der Grund für die Ablehnung ist wohl vorrangig, dass in diesem Bereich von Starnberg keine “Fremdwerbung” zugelassen ist.)
TOP 10 Antrag auf Abweichung von der Werbeanlagensatzung im Zusammenhang mit Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück 714/20, Gemarkung Starnberg, Münchner Str. 8 (Antragsnr. 2020/150)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von der Werbeanlagensatzung der Stadt Starnberg zur Errichtung von Werbeanlagen bei der Tankstelle an der Münchner Str. 8 (Grundstück 714/20, Gemarkung Starnberg) wird nicht erteilt.
angenommen: 10:1
(Anm. d. Verf.: Der Grund für die Ablehnung ist wohl vorrangig, dass in diesem Bereich von Starnberg keine “Fremdwerbung” zugelassen ist.)
TOP 11 Bauantrag für den Neubau einer 4-fach Sporthalle (Antrag Nr. 2020/156) auf dem Grundstück Fl. Nr. 324/3, Gemarkung Percha (Buchhof 1)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau einer 4-fach Sporthalle (Antrag Nr. 2020/156) auf dem Grundstück Fl. Nr. 324/3, Gemarkung Percha (Buchhof 1) wird nach § 33 BauGB erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung einer ehemaligen Betriebsleiterwohnung in 2 abgeschlossene Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 824, Gemarkung Perchting (Seefelder Straße 13), Eingegangen am 19.11.2020
Beschlussvorschlag
Die Frage im Vorbescheid (2020/157) für die "Umnutzung einer ehemaligen Betriebsleiterwohnung in 2 abgeschlossene Wohneinheiten" auf dem Grundstück Fl. Nr. 824, Gemarkung Perchting kann nicht beantwortet werden, da das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB nicht abschließend prüfbar ist. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, sofern diese erfüllt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei nachweislichem Vorliegen der Voraussetzungen nach § 35 BauGB, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Baumaßnahme 2021 - Sanierung Brunnen; hier: Marienbrunnen im Achheimviertel
Antrag Herr Heidinger:
Zurückstellung der Sanierung
abgelehnt 1:11
Antrag Herr Dr. Sengl:
Sanierung des Brunnens ohne Pumpe und weiterhin mit Trinkwasser betreiben
angenommen: 11:1
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Marienbrunnens auszuschreiben und diesen technisch zu sanieren. 2. Die Skulptur und die Mauer ist durch einen Steinmetz aufzubereiten, hierfür sind entsprechende Angebote von geeigneten Steinmetzen einzuholen.
angenommen: 11:1
3. Die notwendigen Mittel für die Planung und Sanierung sind auf der HHST 5800.9502 im Haushalt 2021 einzustellen.
angenommen: 12:0
TOP 14 Baumaßnahme 2021 - Sanierung Brunnen; hier: Brunnenrondell vor dem Bayerischen Hof
Antrag Jägerhuber/Dr. Sengl:
Brunnen weiterhin mit Trinkwasser betreiben
angenommen: 11:1
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Brunnenrondells mit Trinkwassernutzung auszuschreiben und das Brunnenrondell zu sanieren.
2. Die notwendigen Mittel für die Planung und Sanierung sind auf der HHST 5800.9502 im Haushalt 2021 einzustellen.
angenommen: 12:0
Antrag Frau Pfister:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragt werden können.
angenommen: 12:0
Antrag Herr Dr. Sengl: Die Durchführung steht unter Haushaltvorbehalt
angenommen: 11:1
TOP 15 Percha Kreuzung Berger Straße / Würmstraße / Buchhofstraße; hier: Vorlage der fachlichen Stellungnahmen LRA, Polizei, Autobahndirektion Südbayern, Staatliches Bauamt Weilheim
Antrag Frau Pfister:
1. Klärung einer Beteiligung des Freistaats aufgrund Umbauwünschen, Vorgaben für Rotflächen für Fahrräder, Bürgerwünsche integrieren
2. erneute Vorberatung im Umweltausschuss
angenommen: 11:1
TOP 16 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Grundstücke Fl.Nrn. 798 und 795/46, Gemarkung Starnberg, als beschränkt- öffentlicher Fuß- und Radweg gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG
Beschlussvorschlag:
1. Die Eintragung im Bestandsverzeichnis soll wie folgt vorgenommen werden: Zukünftig Fl. Nr. 795/47, Gemarkung Starnberg / Zwischen Gautinger Straße und Seilerweg 8: Fl.Nrn. 798 (teilweise) und 795/46 (teilweise), Gemarkung Starnberg und Gautinger Straße (bei der östlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 795/46, Gemarkung Starnberg) / Seilerweg (Fl. Nr. 798/9, Gemarkung Starnberg) ca. 113 Meter / Nur für Fuß- und Radverkehr 2. Die Verwaltung wird beauftragt das Widmungsverfahren durchzuführen.
angenommen: 12:0
TOP 17 Bekanntgaben / Sonstiges
Herr Zirngibl (CSU): Was ist mit dem Sozialen Wohnungsbau im “Am Schlosshölzl”.
Herr Janik: Es gab zwei Ausschreibungen ohne Angebote. Das soll mit dem Geschosswohnungsbau “Am Wiesengrund” zusammen noch einmal ausgeschrieben werden.
(M)ein Fazit:
Schönheit kostet - und wenn da am Rondell vor dem Bayerischen Hof etwas Schönes entstehen soll, kostet das. Wenn dieser Ort aber ein weiteres kleines Aushängeschild von Starnberg werden soll, dann - entschuldigt, liebe Autofahrer - sind für mich dort eindeutig zu viele Parkplätze. Da braucht es mehr “Platz für Park und weniger Parkplatz”. Vielleicht kann man da im Sommer 2021 einmal temporär etwas Anderes versuchen.
Sonst zeichnete sich auch heute ab, dass momentan gespart werden möchte, was unter den für 2021 zu erwartenden Rahmenbedingungen und den bekanntermaßen nicht vorhandenen finanziellen Rücklagen insgesamt dringend angeraten ist.
Ansonsten bewahrheitete sich heute wieder, dass manche “Kleinigkeiten” weitaus mehr Debatte produzieren, als manche weitaus größere Themen.
Insgesamt war es trotzdem wieder sachlich und insgesamt trotzdem recht kurz.
Es ist 21:35 Uhr und dieses Protokoll kann schon veröffentlich werden.
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"Rosinenpickerei" in der Verlässlichen Grundschule
_(Archivfoto)_ ## Gemeinderat befasst sich mit Bauangelegenheiten **Schollbrunn.** Einer Bauausschusssitzung glich die Gemeinderatssitzung des Waldbrunner Rates Ende Februar. Neben den Tagesordnungspunkten ging es auch in der Bürgerfragestunde um eine Bauangelegenheit. Gemeinderat Oliver Bender (UBW) bat Bürgermeister Markus Haas und die Verwaltung, sich über die Sanierungsmaßnahmen der Landstraße zwischen Eberbach und Dielbach, die teilweise mit Vollsperrung durchgeführt werden, und um die Straßensanierungsmaßnahme zwischen Weisbach und Lohrbach zu informieren. Davon seien viele Pendler sowie der ÖPNV vom Winterhauch betroffen, weshalb es sinnvoll wäre, die Belange der Gemeinde und ihrer Bürger in die Planungen einfließen zu lassen. Weiter ging es mit zwei Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Modernisierung des Rathauses in Strümpfelbrunn. Die Fliesenarbeiten übernimmt die Firma Fliesen Schölch aus Waldbrunn zum Preis von 39.800 Euro, die Maler- und Lackiererarbeiten werden von der Mosbacher Firma Spohn zum Preis von 33.400 Euro ausgeführt, so der Beschluss des Gemeinderats. Im zweiten Tagesordnungspunkt ging es um eine Baulandumlegung im Bereich des Bebauungsplan Sigmundsgut. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich des zweiten Bauabschnitts des Gewerbegebiets Waldbrunner Höhe. Hierfür stimmten die Fraktionen der Einrichtung eines Umlegungsausschusses zu. Diesem gehören vonseiten des Gemeinderats die CDU-Räte Gabi Csik und Adrian Müller an, die von Thomas Mayerhöfer bzw. Jan Inhoff vertreten werden. Die SPD stellt Herbert Bachert und Vertreter Peter Ihrig. Die UBW entsenden Sophia Lampe, die von Oliver Bender vertreten wird. Das Vermessungsbüro Schwing und Dr. Neureither aus Mosbach wurde für den Preis von 55.000 Euro mit der Vereinfachten Umlegung beauftragt. Anschließend wurde der Kaufpreis für Bauplätze im Baugebiet Wagenweg im Ortsteil Weisbach auf 85 Euro je Quadratmeter. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Andreas Geier, regte zwar an, den Preis erst festzulegen, sobald alle Kosten vorliegen, um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein. Gerade erlebe man explodierende Kosten, weshalb ihm dieses Vorgehen lieber sei, so Geier. Vonseiten der Verwaltung ließen Bürgermeister Markus Haas und Clemens Mechler das Gremium jedoch wissen, dass man den Preis sehr auskömmlich kalkuliert habe. Daher stimmte das Gremium der Festsetzung des Verkaufspreises auf 85 Euro/m² mehrheitlich zu. Weiter ging es mit dem Baugebiet Wilhelmstraße, das ebenfalls im Ortsteil Weisbach liegt. Gemäß dem Verwaltungsvorschlag verkaufte der Gemeinderat dort zwei Bauplätze an ein Bewerber-Ehepaar aus Bensheim und an Bewerber aus Neckarburken. Die Plätze sind 631m² und 671m² groß und kosten 73 Euro/m², sodass sich Kämmerer Joachim Gornik über Einnahmen in Höhe von gut 95.000 Euro freuen darf. Aufgrund gestiegener Personalkosten, die sich im laufenden Schuljahr auf 47.000 Euro belaufen, ergab sich aus der Kernzeitbetreuung der Verlässlichen Grundschule in der Winterhauch-Schule in Strümpfelbrunn ein entsprechend höheres Defizit, das sich laut Vorlage nach Abzug der Elternbeiträge auf ca. 26.000 Euro beläuft. Sophia Lampe von der UBW-Fraktion wollte wissen, ob es bereits Überlegungen gibt, eine Ganztages-Grundschule einzurichten. Dies hätte den Vorteil, dass dann die Lehrer die Zeit abdecken müssten, und der Gemeinde keine Kosten entstünden. Hierfür fehle es jedoch an der Bereitschaft des Lehrerkollegiums, war entsprechenden Erwiderungen vonseiten der Verwaltung zu entnehmen. Wie sich die Situation ab 2025 entwickelt, wenn Ganztagsangebot vom Land vorgeschrieben werden, müsse man abwarten, bat Bürgermeister Haas um Geduld und Zustimmung zu den neuen Elternbeiträgen. Die Verlässliche Grundschule sei für die meisten Eltern das bessere, weil flexiblere Angebot, während bei einer Ganztagsschule Schulpflicht bestehe, auf die man nicht mit spontaner Abwesenheit der Kinder reagieren könne, gab Haas darüber hinaus zu bedenken. Sophia Lampe merkte dazu an, dass man sich dann aber überlegen müsse, ob es nicht sinnvoll sei, den Eltern für diese „bessere Angebot der Gemeinde“ die kompletten Kosten aufzuerlegen. So habe das etwas von „Rosinenpickerei“, lautete ein Zwischenruf. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, erhöhte der Gemeinderat die Elternbeiträge auf monatliche Gebühren in Höhe von 60 Euro für bis zu 4,5 Stunden Betreuung je Woche, auf 70 Euro für die Betreuungszeit zwischen 4,5 und 8 Stunden je Woche, auf 85 Euro bei einer Betreuung zwischen 8 und 12,5 Stunden/Woche und 100 Euro ab 12,5 Stunden/Woche. Dadurch senkt man das Defizit auf 20.000 Euro im Jahr. Weitere ging es mit der nächsten Bausache und dem Verkauf eines Grundstücks zur Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Halle im Ortsteil Schollbrunn. Den Kaufpreis für das knapp 1.000m² große Grundstück in der Talstraße auf dem Gelände des ehemaligen Spielplatzes setzte der Gemeinderat auf 24.000 Euro fest. Außerdem stimmte das Gremium der Vergabe an den Bewerber aus dem Ortsteil zu. Mit der Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Wagenweg in Weisbach ging die Sitzung weiter. Die Aufstellung des Plans im beschleunigten Verfahren wurde im April 2019 beschlossen. Durch die Planauslegung wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Die daraus resultierenden Anregungen und Stellungnahmen wurden vom Büro IFK-Ingenieure bearbeitet und nun vom Gemeinderat beschlossen und der Bebauungsplan Wasenweg als Satzung erlassen. Anschließend billigte das Gremium den Entwurf des Bebauungsplans Wilhelmstraßen-Erweiterung und gab diesen zur frühzeitigen Beteiligung frei. Auf die Umweltprüfung wurde verzichtet. Im TOP 9 stimmten die Bürgervertreter einem Bauantrag für die Erweiterung eines Wohnhauses im Ortsteil Strümpfelbrunn zu. Die Annahme von Spenden für diverse Zwecke wurde ebenfalls gebilligt, bevor Bürgermeister Markus Haas verschiedene Niederschriften aus nicht öffentlichen Sitzungen bekannt gab. Dabei erfuhr die Öffentlichkeit am Ende der Sitzung, dass Marko Stephan zum neuen Bauhofleiter bestimmt wurde. Sein Stellvertreter ist Michael Mittmesser. Lesen Sie den ganzen Artikel
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600W MarsHydro VS 600W KIND LED Pflanzenlampe 2019
KIND LED K3 Series 2 — XL600 Pflanzenlampe
Die brandneue K3 XL-Serie wurde speziell für Hobby- und Heimzüchter entwickelt, bietet jedoch den Durchschlag für das perfekt abgestimmte Spektrum und die Intensität, auf die sich gewerbliche Erzeuger bei der preisgekrönten K5-Serie verlassen, und bietet unübertroffene Qualität und Ertrag bei Ernte.
Die NEUE K3 XL-Serie basiert auf dem besten großen Bruder ihrer Klasse und bietet die gleichen beispiellosen Ergebnisse wie die K5-Serie mit sekundären optischen Linsen und einem neuen erweiterten perfekten 12-Band-Spektrum in einem benutzerfreundlichen Plug-and-Play-Verfahren. Saatgut zur Erntevorrichtung.
· ·Verbessert die Qualität und Wirksamkeit der Ernte durch neu verbesserte UV-Dioden zur Verbesserung des Terpen- und Geschmacksprofils.
· · Erhöht die Blütendichte und das Erntegewicht erheblich mit neu kalibrierten optischen Sekundärlinsen, die die Lichtintensität fokussieren und eine um 200% höhere Durchdringung des Baldachins erzielen.
· ·Optimierte Diodenverteilung reduziert die in LED-Wachstumslichtern häufig vorkommenden heißen Stellen, was zu einem ausgeglichenen, schnellen Wachstum über die gesamte Grundfläche führt.
· Lebenslange professionelle Wachstumsunterstützung, sodass Sie nie alleine wachsen müssen.
Die LED-Technologie bietet unbestreitbare Vorteile gegenüber veralteten, traditionellen Wachstumsleuchten, einschließlich…
40% weniger Strom für den Betrieb ohne Ertragseinbußen bei gleichzeitiger Steigerung der Erntequalität. Die Halbierung Ihrer Stromrechnung garantiert eine Rendite auf die Kosten des Geräts in weniger als einem Jahr Wachstum.
Eine Lebensdauer von 50.000 Stunden, die 5x länger hält als herkömmliche Glühbirnen, bedeutet, dass Sie weniger Wartung benötigen und mehr wachsen, ohne dass die Lichtqualität abnimmt.
Wenig bis gar keine Wärme reduziert den Bedarf an Kühlkomponenten, was zu zusätzlichen Kosteneinsparungen und einer vereinfachten Einrichtung führt.
Sehen Sie, wie sich die neuen Pflanzenlampen der K3 XL-Serie gegen die Konkurrenz behaupten. KIND LED Grow Lights wurden von Züchtern für Züchter entwickelt und wurden speziell entwickelt, um den Anforderungen der Pflanze gerecht zu werden und jedes andere Wachstumslicht auf dem Markt zu übertreffen.
600W MarsHydro Led Pflanzenlampe
Reflektierendes Rahmendesign, Gewährleistung der Lichtgleichmäßigkeit und -intensität für das Pflanzenwachstum und maximale Absorptionsskala für Chlorophyll, die einen großen Einfluss auf die Photosynthese von Pflanzen haben. Kein Linsendesign, um das Ausbrennen von LED-Chips zu vermeiden und die Lebensdauer des Wachstumslichts zu verlängern. Mit Lichtintensität Epitar-Chips, stärkerer Penetration, höherem Lumen und gut zur Steigerung der Ausbeute. Einfach zu installieren und einzustellen. Das Mars ECO LED Pflanzenlampe verwendet das neueste PC-Material als Ersatz für herkömmliche Glasplatten und verringert das Gewicht des Lichts im Vergleich zu herkömmlichen Wachstumslichtern erheblich.
MARSHYDRO Aktualisiertes 600-W-LED-Wachstumslicht ist auf den geraden Nennwert fokussiert und nutzt ein überlegenes 12-Band-Vollspektrum mit IR, um eine maximale Photosynthesereaktion zu erzielen.
ENERGIESPAREND: Verbrauch von nur 132 Watt ± 10% bei gleichem Effekt wie bei typischen 150-W-PS- oder HID-Wachstumslichtern. Genug für 2 "x 3,5" Anbaufläche. Die Verwendung von 2 Mars 600 Watt LED-Wachstumslichtern ist perfekt für einen Bereich von 5 x 6 Zoll.
SICHER ZU VERWENDEN: Einstecken und einschalten. Durch die Konstruktion einer separaten integrierten Leiterplatte und eines Kühlkörpers verursacht die Beschädigung einer Komponente keine schwerwiegenden Probleme für das gesamte Gerät. Die Hochgeschwindigkeits-Wärmeableitungslüfter arbeiten effizient, um die Lichter abzukühlen und machen keine Geräusche.
HOCHKOSTENLEISTUNG: Im Vergleich zu herkömmlichen 600-Watt-HPS / MH bei nur 192 Watt Verbrauch! Ideal für 2,5 "x 4" Anbauflächen in 18 Zoll Höhe. Die Verwendung von 2 Eco 600W LED-Wachstumsleuchten ist perfekt für 4 x 4 cu. ft. Bereich.
ZUFRIEDENHEITSGARANTIE: 3 Jahre authentische Garantie mit Unterstützung des Service-Centers in Toronto. 30 Tage Geld zurück, wenn das Licht ein Problem hatte. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen innerhalb von 24 Stunden antworten.
Breite Abdeckung und volles Spektrum
PPFD-Wert bei 18 Zoll: 660 μmol / s pro Quadrat
Kernabdeckung: 2,5 Fuß * 3,5 Fuß Maximale Abdeckung: 3,5 Fuß * 5,5 Fuß
Spektrum: 400–410 nm, 440–450 nm, 450–460 nm, 630–635 nm,
650–660 nm, 730–740 nm und 2700K - 3000K
Neue SMD LED Technologie
Die Kombination der SMD-LED-Technologie erfordert eine hervorragende Wärmeableitung und eine längere Lebensdauer bei gleichzeitig unglaublich hohem PPFD und Lumen.
Starkes Kühlsystem
ECO LED Grow Light verwendet den neuesten Lüfter und Kühlkörper, um die Wärmeableitung und die neueste Verkettung zu verbessern, im Vergleich zu herkömmlichem LED Grow Light. Einfache Installation und Einstellung.
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