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#preisauszeichnung
schuhplus · 25 days
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Bester Shop für Schuhe: ntv Nachrichten Auszeichnung für schuhplus
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ntv-Award für Kay Zimmer und Georg Mahn (v.l.) von schuhplus: Deutschlands Beste Online-Shops 2024" (Bildquelle: Foto: Thomas Ecke / DISQ / ntv) Kay Zimmer und Georg Mahn vom Versandhaus für Schuhe in Übergrößen räumen Award ab (Berlin/Dörverden) (31.08.2024) - Der Nischenhändler schuhplus hat erneut seine Position als führender Anbieter von Schuhen in Übergrößen (https://www.schuhplus.com) bestätigt und wurde mit dem prestigeträchtigen Preis "Deutschlands Beste Online-Shops 2024" in der Kategorie "Schuhe" ausgezeichnet. Diese renommierte Auszeichnung wurde von dem Nachrichtensender ntv in Zusammenarbeit mit dem Institut für Service-Qualität (DISQ) verliehen und unterstreicht die herausragende Qualität, den exzellenten Service und die Kundenzufriedenheit, die der SchuhXL-Spezialist schuhplus in den Mittelpunkt seines Geschäftsmodells stellt. Ein Zeichen für Exzellenz im Online-Handel Der Preis "Deutschlands Beste Online-Shops" ist eine der wichtigsten Auszeichnungen im deutschen Online-Handel. Jedes Jahr evaluieren ntv und das Institut für Service-Qualität Online-Shops in verschiedenen Kategorien, um die besten Anbieter zu ermitteln. Die Bewertung erfolgt auf Basis einer umfassenden Verbraucherumfrage, bei der die Kundenzufriedenheit in Bezug auf Faktoren wie Benutzerfreundlichkeit, Preis-Leistungs-Verhältnis, Angebot und Auswahl, Versand und Lieferung sowie Kundenservice bewertet wird. Dass schuhplus in der Kategorie "Schuhe" zu den Top-Drei-Fachhändlern der Bundesrepublik Deutschland gehört, zeigt, dass das Unternehmen nicht nur hinsichtlich seiner Produktauswahl, sondern auch in puncto Kundenorientierung und Servicequalität herausragt. Der Geschäftsführer von schuhplus, Kay Zimmer, äußerte sich stolz über die Auszeichnung: "Diese Anerkennung ist für uns ein Beweis dafür, dass wir auch nach über 20 Jahren schuhplus immer noch auf dem richtigen Weg sind. Unser Ziel war es stets, den besonderen Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden mit großen Damenschuhen (https://www.schuhplus.com/damenschuhe) sowie großen Herrenschuhen gerecht zu werden und ihnen eine außergewöhnliche Shopping-Erfahrung zu bieten. Die Auszeichnung motiviert uns, unsere hohen Standards weiter zu halten und kontinuierlich zu verbessern." Das Erfolgsrezept von schuhplus Der Erfolg des Familienbetriebes aus Niedersachsen basiert auf einem klaren Verständnis der Bedürfnisse seiner Zielgruppe. Als spezialisierter Anbieter für Damenschuhe in Übergrößen sowie Herrenschuhe in Übergrößen (https://www.schuhplus.com/herrenschuhe) hat sich das Unternehmen auf ein Marktsegment konzentriert, das lange vernachlässigt wurde. Dieser Fokus ermöglicht es dem SchuhXL-Spezialisten, ein besonders umfangreiches und vielfältiges Sortiment an XL-Schuhen anzubieten, das sowohl modisch als auch funktional ist. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg von den Gründern Kay Zimmer (49) und Georg Mahn (48) ist auch die konsequente Kundenorientierung. Das Unternehmen setzt auf ein Einkaufserlebnis, das auf die Bedürfnisse seiner Kunden zugeschnitten ist. Die Website zeichnet sich durch ihre Benutzerfreundlichkeit aus, die es den Kunden ermöglicht, schnell und einfach das passende Produkt zu finden. Ergänzt wird dieses Angebot durch detaillierte Produktbeschreibungen, eine hohe Transparenz bei den Preisen und einen kundenfreundlichen Bestellprozess. Neben der reinen Produktauswahl legt schuhplus großen Wert auf einen exzellenten Kundenservice. Das Unternehmen bietet eine persönliche Beratung durch ein geschultes Service-Team, das sich durch Fachwissen und Freundlichkeit auszeichnet. Kundenanfragen werden schnell und kompetent bearbeitet, und auch im Falle von Rücksendungen oder Umtauschaktionen sorgt schuhplus für eine reibungslose Abwicklung. Innovationen für die Zukunft Die Auszeichnung als "Deutschlands Beste Online-Shops 2024" ist nicht nur eine Bestätigung für die bisherige Arbeit von schuhplus, sondern auch ein Ansporn, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Kay Zimmer betont: "Stillstand ist für uns keine Option. Wir arbeiten ständig daran, unser Angebot weiter auszubauen und neue Technologien zu integrieren, um das Einkaufserlebnis für unsere Kunden noch angenehmer zu gestalten. Dazu gehören unter anderem der Ausbau unserer mobilen Shopping-Optionen und die Einführung neuer, innovativer Features auf unserer Website." Darüber hinaus plant schuhplus, sein Sortiment weiter auszubauen und noch stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden einzugehen. "Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden nicht nur große Schuhe bieten, die ihnen passen, sondern auch solche, die ihnen gefallen und die ihre Persönlichkeit unterstreichen", erklärt Zimmer. "Unser Ziel ist es, Modebewusstsein und Komfort zu vereinen - gerade und vor allem auch in großen Schuhgrößen." Kundenzufriedenheit im Mittelpunkt Die Auszeichnung durch ntv und das DISQ zeigt, dass schuhplus den Kern des eigenen Betriebswesens perfekt ausspielt. Besonders bemerkenswert ist die hohe Zufriedenheit der Kunden, die dem Online-Shop in der Umfrage Bestnoten verliehen haben. Diese positive Resonanz ist nicht nur das Ergebnis der hochwertigen Produkte, sondern auch der starken Kundenbindung, die das Unternehmen pflegt. Mit einem klaren Fokus auf Qualität, Service und Kundenzufriedenheit wird schuhplus auch in Zukunft Maßstäbe im Online-Schuhhandel setzen und seine Position als Marktführer im Segment der Übergrößen weiter festigen. Bildquelle: Foto: Thomas Ecke / DISQ / ntv
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rheintaljob · 6 months
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VerkaufsmitarbeiterIn in unseren Filialen in Dornbirn / Hatlerdorf und in Meinigen bei Feldkirch
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Das erwartet dich bei der Walser Metzgerei Gehalt & Zuschläge Das Monatsbruttogehalt liegt über dem Kollektivvertrag, abhängig von beruflicher Qualifikation und Erfahrung.  Positives Arbeitsumfeld Spaß in einem kollegialen Team.  Familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten. Stabiler Arbeitsplatz Unser Metzgereibetrieb arbeitet mit modernsten Maschinen und Anlagen. Der Verkauf findet über unsere eigenen Geschäfte, dem Hotel- und Gastrobereich und über Handelsketten statt.  Derzeit sorgen wir mit über 50 Mitarbeiter für das tägliche Wohl unserer Kunden. Der Verkauf unserer vielfach ausgezeichneten Produkte findet über unsere eigenen Verkaufsgeschäfte, den Hotel- und Gastrobereich und über Handelsketten statt.  WAS ERWARTEN WIR UNS: • Einhaltung von Hygienestandards • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit • Genaue und sorgfältige Arbeitsweise • Hohe Eigenverantwortung • Kontrolle von Mindesthaltbarkeitsdaten • Thekengestaltung, Preisauszeichnung • Fachgerechte Bedienung und Beratung unserer  Kunden WIR BIETEN: • 5 Tage Woche mit flexiblen Arbeitszeiten • Nur Vormittagsdienste (07.00 - 13.00), oder Vollzeit • Ausgezeichnetes Betriebsklima  • Arbeiten im ausgewogenen Team • Vergünstigte Warenbezüge • Langfristiges und sicheres Arbeitsverhältnis Jetzt ohne Anschreiben anmelden Read the full article
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aktionfsa-blog-blog · 9 months
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Milei lässt Landeswährung weiter abstürzen
Für den Dollar reicht's noch nicht
Das erste Versprechen des neu gewählten rechtspopulistischen Präsidenten Javier Milei in Argentinien den US Dollar als Währung einzuführen ist erstmal in die Ferne gerückt. Dafür hätte er Gegenwerte liefern müssen und so schnell lässt sich das Tafelsilber des überschuldeten Staates nicht verkaufen.
Als Rettungsanker lässt er nun durch Diana Mondinos, die argentinische Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel und Anbetung, verkünden: "Wir bestätigen, dass argentinische Verträge in Bitcoin abgeschlossen werden können."
Dieses Notdekret könnte einen Generalstreik auslösen, wie es auch der Verkauf der großen (Staats-) Unternehmen an US Investoren getan hätte. Mit seinem sofort beschlossenen  Decreto de Necesidad y Urgencia (DNU) will er viele Gesetze entweder zur Gänze aufheben, grundlegend ändern oder ihnen weitgehend die Wirkung absprechen, um das Land unter seine Kontrolle zu bringen. Von Bicoins steht nichts darin, aber die Deregulierung von Wirtschaft und Verwaltung öffnet auch die Türen für Kryptowährungen, schreibt Heise.de.
Während bisher Warentauschgeschäfte zwar nicht verboten, aber unsicher waren, weil das bisherige argentinische Recht garantierte, einen Kauf stets mit der (wertlosen) Landeswährung begleichen zu können, sind nun beliebige Vereinbarungen möglich und das können auch Kryptowährungen sein.
Verbraucherschutz, z.B, gegen sittenwidrige Verträge, sind genauso abgeschafft, wie fast das ganze bisherige Wirtschafts- und Vertragsrecht. Die Folgen für die weniger Begüterten werden sich erst in den nächsten Monaten zeigen, wenn das bisherige Mietrecht, die Pflicht zur Preisauszeichnung sowie jegliche Preisregulierung, die Einschränkungen von Großgrundbesitz, Einschränkungen des Immobilienerwerbs durch Ausländer und vieles mehr wegfallen.
Der "einzige Lichtblick" in dieser Hölle ist die Möglichkeit, dass man zukünftig Elon Musks Starlink mit Bitcoin bezahlen darf, wenn sich Starlink der Bonität des Kunden versichert hat ...
Wir nehmen an, dass die Ministerin sich vor allem für die Sicherstellung der "Anbetung" des neuen Präsidenten zuständig sieht.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Fuehrt-Argentinien-Bitcoin-als-gesetzliches-Zahlungsmittel-ein-Nein-aber-9581011.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xZ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8626-20231222-milei-laesst-landeswaehrung-weiter-abstuerzen.html
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Beim Einkaufen in englischsprachigen Ländern ist es üblich, dass Kunden Preise erfragen und um andere Größen bitten. Die Preisauszeichnung erfolgt oft ohne Mehrwertsteuer, besonders in den USA. Das Anprobieren von Kleidung ist normal, aber nicht immer notwendig. Zudem ist es in vielen Läden möglich, gekaufte Ware umzutauschen oder zurückzugeben.
Diese Lektion hat uns einen Einblick in das Einkaufen in englischsprachigen Ländern gegeben. Wir haben gelernt, wie man nach Preisen fragt, nach verschiedenen Größen sucht und wie man sich in einem Geschäft verhält. Wir wissen jetzt auch mehr über die Besonderheiten des Einkaufens in diesen Ländern.
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zivilrechtverstehen · 11 months
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Die falsche Preisauszeichnung im Selbstbedienungsladen
Gestern habe ich eine interessante Frage in einem Forum online gefunden. Es geht darum, dass an der Ware im Selbstbedienungsladen ein niedrigerer (falscher) Preis ausgezeichnet ist als an der Kasse. Meine Antwort darauf will ich hier auf meinem Blog etwas ausführlicher wiedergeben.
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digetydeposts-blog · 5 years
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Elektronische Regaletiketten | Digitale Preisauszeichnung
Kombinieren Sie digitale Preisschilder mit digitalen Zahlungslösungen, um den Kunden ein innovatives Einkaufserlebnis zu bieten. Kombinieren Sie elektronische Preisschilder mit digitalen Zahlungslösungen, um ein innovatives Einkaufserlebnis zu bieten: ✔ Schnelles Einkaufserlebnis ✔ Kundenbindungsprogramme. https://digety.de/
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later-is-now · 7 years
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Preisinfo oder nicht? Immer wieder führen wir die Diskussion, ob nun ein Preisschild neben das Kunstwerk gehört oder nicht.
Wir haben eine eindeutige Meinung ;-) Das Poster könnt ihr als PDF runterladen.
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vollgeschmack-blog · 7 years
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Der Trick mit der Preisauszeichnung Verbaucherfreundlich und transparente Preise? Ich gehe heute dem 100 Gramm Trick auf die Spur. Das günstigste Produkt klingt einfach?
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jimmie9pearsall · 7 years
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Wettbewerbsrecht: Ausgestellte Ware muss mit Gesamtpreis ausgezeichnet werden
Für den Kunden muss der Endpreis einer ausgestellten Ware klar ersichtlich sein. Wird nur ein Teilpreis angegeben, ist dies nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm wettbewerbswidrig.
Konkret ging es vor dem Oberlandesgericht Hamm um das Ausstellungsstück eines Möbelhauses. Dieses hatte eine Sitzgarnitur mit einem Preisschild ausgezeichnet und mit dem Hinweis versehen, dass Zubehör gegen Mehrpreis lieferbar sei. Auf der Rückseite des Preisschildes waren die Ausstellungsmerkmale der Garnitur mit Einzelpreisen aufgeführt. Dadurch erhöhte sich der Preis für das ausgestellte Möbel deutlich.
Dagegen klagte ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Er hielt diese Preisauszeichnung für wettbewerbswidrig. Er verlangte, dass der Aussteller es unterlässt, die ausgestellte Ware mit Preisen auszuzeichnen, die nicht dem Endpreis entsprechen.
Die Klage war erfolgreich. Mit Urteil vom 21. März 2017 entschied das OLG Hamm, dass diese Preisauszeichnung wettbewerbswidrig sei und gegen die Preisangabenverordnung verstoße (Az.: 4 U 166/16). Demnach wäre der Anbieter verpflichtet gewesen, den Gesamtpreis des Ausstellungsstücks anzugeben. Denn das Möbelhaus habe eine konkrete Ausstattungsvariante in seinen Ausstellungsräumen angeboten, die dem Verbraucher als ein einheitliches Leistungsangebot erscheine. Der Hinweis, dass gegen Aufpreis Zubehör lieferbar sei, ändere daran nichts. Im Gegenteil: Diesen Hinweis könne der Verbraucher so verstehen, dass gegen Aufpreis noch Zubehör über die Ausstellungsvariante hinaus lieferbar sei.
Das Möbelhaus hätte bei dem ausgestellten Möbelstück den zu zahlenden Endpreis angeben müssen. Es reiche nicht, dass es auf der Rückseite des Preisschildes weitere Beträge angebe und der Kunde den Endpreis dann selbst ausrechnen müsse, so das OLG.
Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erläutert: Nach der Preisangabenverordnung ist der Anbieter von Waren oder Leistungen verpflichtet, die Preise gegenüber dem Verbraucher so anzugeben, dass die Umsatzsteuer und weitere Preisbestandteile in dem Gesamtpreis bereits enthalten sind. Mit anderen Worten muss der Kunde sofort erkennen, was ihn der Kauf der Ware kosten würde.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können sanktioniert werden. Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen können die Folge sein. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte können Forderungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes durchsetzen oder abwehren.
Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2c8IwPM
Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart
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larry9robinson · 7 years
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Wettbewerbsrecht: Ausgestellte Ware muss mit Gesamtpreis ausgezeichnet werden
Für den Kunden muss der Endpreis einer ausgestellten Ware klar ersichtlich sein. Wird nur ein Teilpreis angegeben, ist dies nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm wettbewerbswidrig.
Konkret ging es vor dem Oberlandesgericht Hamm um das Ausstellungsstück eines Möbelhauses. Dieses hatte eine Sitzgarnitur mit einem Preisschild ausgezeichnet und mit dem Hinweis versehen, dass Zubehör gegen Mehrpreis lieferbar sei. Auf der Rückseite des Preisschildes waren die Ausstellungsmerkmale der Garnitur mit Einzelpreisen aufgeführt. Dadurch erhöhte sich der Preis für das ausgestellte Möbel deutlich.
Dagegen klagte ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Er hielt diese Preisauszeichnung für wettbewerbswidrig. Er verlangte, dass der Aussteller es unterlässt, die ausgestellte Ware mit Preisen auszuzeichnen, die nicht dem Endpreis entsprechen.
Die Klage war erfolgreich. Mit Urteil vom 21. März 2017 entschied das OLG Hamm, dass diese Preisauszeichnung wettbewerbswidrig sei und gegen die Preisangabenverordnung verstoße (Az.: 4 U 166/16). Demnach wäre der Anbieter verpflichtet gewesen, den Gesamtpreis des Ausstellungsstücks anzugeben. Denn das Möbelhaus habe eine konkrete Ausstattungsvariante in seinen Ausstellungsräumen angeboten, die dem Verbraucher als ein einheitliches Leistungsangebot erscheine. Der Hinweis, dass gegen Aufpreis Zubehör lieferbar sei, ändere daran nichts. Im Gegenteil: Diesen Hinweis könne der Verbraucher so verstehen, dass gegen Aufpreis noch Zubehör über die Ausstellungsvariante hinaus lieferbar sei.
Das Möbelhaus hätte bei dem ausgestellten Möbelstück den zu zahlenden Endpreis angeben müssen. Es reiche nicht, dass es auf der Rückseite des Preisschildes weitere Beträge angebe und der Kunde den Endpreis dann selbst ausrechnen müsse, so das OLG.
Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erläutert: Nach der Preisangabenverordnung ist der Anbieter von Waren oder Leistungen verpflichtet, die Preise gegenüber dem Verbraucher so anzugeben, dass die Umsatzsteuer und weitere Preisbestandteile in dem Gesamtpreis bereits enthalten sind. Mit anderen Worten muss der Kunde sofort erkennen, was ihn der Kauf der Ware kosten würde.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können sanktioniert werden. Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen können die Folge sein. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte können Forderungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes durchsetzen oder abwehren.
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david9wolff · 7 years
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Wettbewerbsrecht: Ausgestellte Ware muss mit Gesamtpreis ausgezeichnet werden
Für den Kunden muss der Endpreis einer ausgestellten Ware klar ersichtlich sein. Wird nur ein Teilpreis angegeben, ist dies nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm wettbewerbswidrig.
Konkret ging es vor dem Oberlandesgericht Hamm um das Ausstellungsstück eines Möbelhauses. Dieses hatte eine Sitzgarnitur mit einem Preisschild ausgezeichnet und mit dem Hinweis versehen, dass Zubehör gegen Mehrpreis lieferbar sei. Auf der Rückseite des Preisschildes waren die Ausstellungsmerkmale der Garnitur mit Einzelpreisen aufgeführt. Dadurch erhöhte sich der Preis für das ausgestellte Möbel deutlich.
Dagegen klagte ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Er hielt diese Preisauszeichnung für wettbewerbswidrig. Er verlangte, dass der Aussteller es unterlässt, die ausgestellte Ware mit Preisen auszuzeichnen, die nicht dem Endpreis entsprechen.
Die Klage war erfolgreich. Mit Urteil vom 21. März 2017 entschied das OLG Hamm, dass diese Preisauszeichnung wettbewerbswidrig sei und gegen die Preisangabenverordnung verstoße (Az.: 4 U 166/16). Demnach wäre der Anbieter verpflichtet gewesen, den Gesamtpreis des Ausstellungsstücks anzugeben. Denn das Möbelhaus habe eine konkrete Ausstattungsvariante in seinen Ausstellungsräumen angeboten, die dem Verbraucher als ein einheitliches Leistungsangebot erscheine. Der Hinweis, dass gegen Aufpreis Zubehör lieferbar sei, ändere daran nichts. Im Gegenteil: Diesen Hinweis könne der Verbraucher so verstehen, dass gegen Aufpreis noch Zubehör über die Ausstellungsvariante hinaus lieferbar sei.
Das Möbelhaus hätte bei dem ausgestellten Möbelstück den zu zahlenden Endpreis angeben müssen. Es reiche nicht, dass es auf der Rückseite des Preisschildes weitere Beträge angebe und der Kunde den Endpreis dann selbst ausrechnen müsse, so das OLG.
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michael3silvers · 7 years
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Wettbewerbsrecht: Ausgestellte Ware muss mit Gesamtpreis ausgezeichnet werden
Für den Kunden muss der Endpreis einer ausgestellten Ware klar ersichtlich sein. Wird nur ein Teilpreis angegeben, ist dies nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm wettbewerbswidrig.
Konkret ging es vor dem Oberlandesgericht Hamm um das Ausstellungsstück eines Möbelhauses. Dieses hatte eine Sitzgarnitur mit einem Preisschild ausgezeichnet und mit dem Hinweis versehen, dass Zubehör gegen Mehrpreis lieferbar sei. Auf der Rückseite des Preisschildes waren die Ausstellungsmerkmale der Garnitur mit Einzelpreisen aufgeführt. Dadurch erhöhte sich der Preis für das ausgestellte Möbel deutlich.
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Die Klage war erfolgreich. Mit Urteil vom 21. März 2017 entschied das OLG Hamm, dass diese Preisauszeichnung wettbewerbswidrig sei und gegen die Preisangabenverordnung verstoße (Az.: 4 U 166/16). Demnach wäre der Anbieter verpflichtet gewesen, den Gesamtpreis des Ausstellungsstücks anzugeben. Denn das Möbelhaus habe eine konkrete Ausstattungsvariante in seinen Ausstellungsräumen angeboten, die dem Verbraucher als ein einheitliches Leistungsangebot erscheine. Der Hinweis, dass gegen Aufpreis Zubehör lieferbar sei, ändere daran nichts. Im Gegenteil: Diesen Hinweis könne der Verbraucher so verstehen, dass gegen Aufpreis noch Zubehör über die Ausstellungsvariante hinaus lieferbar sei.
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digetydeposts-blog · 5 years
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Kennen Sie das? Wegen manueller und zu lange dauernder Umzeichnungsprozesse können Sie den Verkaufspreis Ihrer Modeartikel häufig nicht schnell und effizient genug an den aktuellen Markt anpassen. Mit Hilfe unserer dynamischen digitalen Preisauszeichnung reagieren Sie innerhalb von Sekunden auf Marktveränderungen, sparen Zeit und Ressourcen und steigern dadurch Ihren Gewinn! https://digety.de/
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healthyrocksz · 7 years
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Die 10 häufigsten typografischen Fehler
Typografie – ein schönes Wort! Es stammt aus dem Griechischen. Der Wortteil týpos bedeutet übersetzt soviel wie Schlag, Abdruck, Figur oder auch Typ; -grafie kommt von graphein, was Schreiben heißt.
Mit dem Wort Typografie taucht auch oft die Einteilung in Mikro- und Makrotypografie auf. Aber was ist das?
Die Mikrotypografie bezieht sich auf die Gestaltung des Satzes zwischen Zeichen und Buchstaben, aber auch Wörtern und Zeilen. Die Makrotypografie hingegen bezeichnet das Layout und die Textgestaltung.
In diesem Beitrag werden wir uns den zehn häufigsten mikrotypografischen Fehlern widmen und versuchen dabei mitzuhelfen, die Fehleranzahl zu reduzieren.
1. Die Anführungs- und Abführungsstriche
Oft wird das Zoll- bzw. Sekundenzeichen verwendet. Wo finde ich die korrekten Gänsefüßchen? Die Anführungsstriche finden Mac-Benutzer unter Alt + Shift + W, die Abführungsstriche unter Alt + 2; Windows-User tippen Alt + 0132 bzw. Alt + 0147, auch die französischen Guillemets sind im Deutschen, wie abgebildet, erlaubt.
falsch
richtig
richtig
2. Bindestrich statt Gedankenstrich
Der Bindestrich wird bei Worttrennungen genutzt und vor dem kurzen Divis (-) wird kein Leerzeichen gesetzt. Der Gedankenstrich (–), auch als Halbgeviertstrich bekannt, findet bei folgenden Gegebenheiten Anwendung:
Der Gedankenstrich dient dazu, einen Einschub innerhalb eines längeren Gedanken­gangs einzufügen und damit zu kennzeichnen.
Ebenso findet der Halbgeviertstrich als Bis-Strich bei der Notation von Intervallen wie „23–26“ Verwendung. Er steht dann für das gesprochene Wort bis. Als Intervallgrenzen sind hierbei nur zählbare (ordinale) Typen und Zahlen üblich („A–Z“ oder „5,7–13“). Bei Verwendung von „von“ wird in der Regel kein Bis-Strich, sondern die ausgeschriebene Version „bis“ benutzt.
Der Halbgeviertstrich wird auch bei Streckenangaben eingesetzt. Dabei gibt es unterschiedliche Empfehlungen dazu, ob der Halbgeviertstrich durch Leerzeichen bzw. Spatia eingerahmt wird oder nicht. Für den Bürobereich empfiehlt die DIN 5008 Leerzeichen um den Streckenstrich (z. B. „Greifswald – Berlin“). Laut Duden wird der Streckenstrich meist ohne Leerraum gesetzt (z. B. „Greifswald–Berlin“). Im Schreibgebrauch werden davon aber oft Ausnahmen gemacht. Spatien oder auch ganze Leerzeichen sind zum Beispiel zweckmäßig, wenn mindestens einer der Ortsnamen aus zwei Wörtern besteht („Stralsund – Greifswald – Wolgast – Kaiserbad Heringsdorf“) oder wenn viele Ortsnamen als Route verbunden werden, zumal dann oft ein Zeilenumbruch notwendig wird. Der Streckenstrich soll beim Zeilenumbruch am Ende der oberen Zeile stehen.
Bei der Angabe von runden Geldbeträgen kann nach der ganzen Zahl, die in der größeren Währungseinheit angegeben ist, ein Komma und direkt angeschlossen ein Halbgeviertstrich als Auslassungszeichen gesetzt werden. Beispiel: „12,– €“. Nicht mehr üblich ist es dagegen, bei Geldbeträgen unter 1 € diese mit einem Strich zu beginnen (z. B. „–,89 €“); zu Zeiten der D-Mark war dies noch verbreitet („–,89 DM“). Stattdessen soll die Ziffer Null verwendet werden (z. B. „0,89 €“).
In Wörterbüchern werden die enthaltenen Sprachen durch einen Halbgeviertstrich miteinander verbunden (bspw. Deutsch–Englisch sowie Englisch–Deutsch).
Mac- und Windows-Tastaturen führen den Divis als Standard, während der Gedankenstrich über Alt + Divis (Windows: Alt + 0150) und der Geviertstrich über Alt + Shift + Divis (Windows: Alt + 0151) aufgerufen wird.
3. Eszett in Versalwörtern
Man lernt es eigentlich in der Schule: aus Großvater wird bei Großschreibung GROSSVATER. Jedoch ist oft GROßVATER zu lesen – eine typografische Kardinalsünde. Es entsteht, weil gemischt geschriebene Passagen per Knopfdruck in Versalien verwandelt werden und wieder zurück. Einen Teil der daraus resultierenden Zeitersparnis sollten Sie dafür nutzen, Ihr Ergebnis zu kontrollieren.
4. Apostroph
Den falschen Apostrophen haben gleich mehrere Internetseiten den Kampf angesagt. Dort amüsiert man sich über Ausdrücke wie Ralf´s PC´s, der gleich drei Fehler enthält: der dargestellte Apostroph ist keiner, er ist ein französischer Akzent, und der Genitiv benötigt ebensowenig ein Häkchen wie eine Pluralbildung. Ein Apostroph kennzeichnet den Wegfall eines e oder einer Silbe: Mach’s besser, M’gladbach, ’rübergehen (aber: fürs Badezimmer). Mac-Anwender finden den typografisch richtigen Apostroph unter Alt + Shift + #, Windows-Benutzer unter Alt + 0146.
5. doppelte Leerzeichen
Es kann immer mal vorkommen, insbesondere dann, wenn man seine Worte in einer Textverarbeitung mehrfach umbaut. Eigentlich geht der Vorwurf an die gängigen Textprogramme, die doppelte Wortabstände gar nicht zulassen dürften. Wer einen längeren Text geschrieben hat, sollte vor der Veröffentlichung einfach einen Suchen- und Ersetzen-Durchgang starten.
6. fehlende Bindestriche
Zuletzt in einem Warenregal gelesen: „Mädchen oder Knaben Slip: 3,99 €“. Oder auf der Südzucker-Packung: „Würfel Zucker“. Manche beneiden uns Deutsche, weil wir Wörter koppeln können, was vor allem unsere Literatur reicher macht. Doch Würfelzucker ist auch für eine Produktpackung ein wunderbares Wort. Die Preisauszeichnung „Mädchen- oder Knabenslip“ verliert erst mit einem Bindestrich ihre Schlüpfrigkeit. Ob man Markennamen in eigenen Drucksachen mit einem Divis koppelt (Audi Training), muss der Markeninhaber selbst entscheiden.
7. hässlicher Blocksatz
Wenn Ihr Layout-Programm keine intelligente Silbentrennung bereitstellt, sollten Sie auf Blocksatz verzichten, weil nicht getrennte Wörter Löcher in die Zeile davor treiben. Sogenannte Fließbächlein sehen nicht nur unschön aus, sondern stören den Lesefluss immens. Im Internet verbietet es sich grundsätzlich, da Web-Browser keine Silbentrennung an HTML-Texten praktizieren. Blocksatz gehört in Romane und Zeitungen!
8. falsche Kapitälchen
Hervorhebungen im Text NIEMALS in Grossbuchstaben. Ihre einheitliche Höhe SPRENGT das Satzgefüge und STÖRT das Schriftbild. Sie schreiben unangenehm »laut«. Stattdessen empfehlen wir kursive Schnitte einzusetzen. Sind Versalwörter unvermeidbar, dann bitte echte Kapitälchen verwenden. Je nach typografischem Umfeld, werden die – ursprünglich groß zu schreibenden Anfangsbuchstaben von Substantiven – beim Kapitälchensatz meist ebenfalls verkleinert.
falsche Kapitälchen
richtige Kapitälchen
9. keine Ligaturen
Wenn zwei Buchstaben zu einem Zeichen verbunden wurden, spricht man von einer Ligatur. Standard-Schriften enthalten zwei Ligaturen, die fi- und die fl-Ligatur. Sie werden bei Programmen wie Quark-XPress und Adobe InDesign automatisch gesetzt, wenn man das in den Voreinstellungen festlegt. Tun Sie das, bitte! Warum überhaupt Ligaturen? Damit sich Buchstaben nicht berühren, zum Beispiel der Kopf des f mit dem Punkt des i:
keine Ligatur
Ligatur
10. Mediävalziffern
Normalziffern sind einheitlich hoch und gleich breit, damit sie in Tabellen sauber untereinander stehen. Schriften mit typografischem Anspruch führen Zahlen mit Unter- und Oberlängen, Mediävalziffern genannt. Sie fügen sich harmonisch ins Textbild ein. Mediävalziffern sind in modernen Schriften Standard.
Normalziffern
Mediävalziffern
Der Beitrag Die 10 häufigsten typografischen Fehler erschien zuerst auf haus neuer medien.
from haus neuer medien http://ift.tt/2q75LRD
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digetydeposts-blog · 5 years
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Digety ist das zuverlässigste elektronische Regaletikett (ESL) der Welt. Wir unterstützen Einzelhändler auf der ganzen Welt bei der Lösung wichtiger Herausforderungen in den Geschäften und bei der Erfüllung neuer Anforderungen des Einzelhandels durch verbesserte Geschäftsabläufe und Aufgabenmanagement. Wir unterstützen Einzelhändler auf der ganzen Welt bei der Lösung wichtiger Herausforderungen in den Geschäften und bei der Erfüllung neuer Anforderungen des Einzelhandels durch verbesserte Geschäftsabläufe und Aufgabenmanagement. Die elektronische Regalauszeichnungslösung (ESL) von Pricer hilft Ihnen, durch automatische Preisaktualisierungen Zeit zu sparen. Sie ist kosteneffizienter als Papier und verbessert die Erfahrung Ihrer Kunden durch genaue und zuverlässige Preisgestaltung.
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schuhplus · 6 years
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Die Welt ist gläsern, vergleichbar, transparent. Wer im Internet nach einem Produkt mit Barcode als unverkennbare DNA sucht, wird das Gesetz der Marktwirtschaft in aller Schärfe entdecken: Marktplätze buhlen um die Gunst der Käufer und tackten Preise teils stündlich, um den Mitbewerbern eine Nasenlänge voraus zu sein. Im Web herrscht Konkurrenzkampf, gnadenlos, denn nicht der Händler, sondern der Preis avanciert zum Kundenliebling. Kurzweilig gedacht, dennoch gemacht. Der stationäre Handel schaut im Zuge dessen wie ein ungläubiges Kind auf die Geschäftsmodelle der Internethändler, stets gepaart mit der unkritischen Verwunderung, warum die Eigenbedeutsamkeit wie ein Heißluftballon ohne Helium sinkt. Es ist nicht von der Hand zu weisen: Insbesondere der stationäre Handel braucht Lösungen, Innovationen, denn mit Service und guten Worten alleine ist die Spirale kaum aufhaltbar. Mit Displays statt konventioneller Preisauszeichnung via Etiketten setzt der Übergrößen-Spezialist @schuhplus aus Dörverden ab sofort auf eine vollständige digitale Lösung, ein Pionier in der Schuhbranche. Jedes Produkt wird auf einem Display darstellt; Verfügbarkeiten und Lagerorte sorgen dabei zudem für höchst mögliche Transparenz. Mehr unter https://www.schuhplus.com/blog/Displays-statt-Etiketten-schuhplus-digitalisiert-das-station-auml-re-Fachgesch-auml-ft-Uuml-bergr-ouml-ssen-Spezialist-ein-Pionier-in-der-Schuhbranche-mit-viraler-Preisgestaltung/b-1290/ #schuhplus #Digitalisierung #Digital_Displays #Viralität #Transparenz #e_displays (hier: Schuhplus - Schuhe in Übergrößen) https://www.instagram.com/p/Bnayj8iHg36/?utm_source=ig_tumblr_share&igshid=1wooncy964vx
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