#neue Grundsteuer für das eigene Haus
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lorenzlund · 2 years ago
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Freiraueme für sich entdecken und schaffen! DOCUMENTA Kassel
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Max Reger als Komponist reist von Kassel weiter nach Fulda.
In Kassel: 'Frage an auch den bekannten Kritiker selber, und damit auch an sie, Max! Darf Kritik wirklich alles? Darf Satire alles??" "Nur wenn sie dafür in Resonanzraueme noch vorher eintritt!!" "Die Boxen pfeifen!"
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"Willy Fritsch in : Die drei von der Tankstelle". "Bus-stop".
Trinker geheime unter Komponisten.
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blogpirat · 2 years ago
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Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?
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Laut einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund ist die neue Berechnung der Grundsteuer in elf deutschen Bundesländern verfassungswidrig. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff kam zu diesem Schluss und empfiehlt den Verbänden, in fünf Bundesländern Musterklagen vor Gericht zu bringen: in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Die Verbände raten den Eigentümern dazu, Einspruch gegen die bereits von den Finanzämtern verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen. In den meisten Bundesländern bilden diese Bescheide die Grundlage für die zukünftige Berechnung der Grundsteuer. Der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, betonte, dass die neue Grundsteuer nicht funktioniere und letztendlich zu deutlichen Mehrbelastungen führen werde.
Welche Bundesländer sind betroffen?
Die Grundsteuer soll ab 2025 neu berechnet werden. Nicht alle Bundesländer müssen dabei die gleichen Kriterien anwenden. Während die meisten das umstrittene Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Aufgrund der Reform mussten bereits Tausende von Immobilienbesitzern bei ihren Finanzämtern eine Erklärung mit Daten zu ihrem Grundstück und Haus abgeben, da der Wert von fast 36 Millionen Immobilien neu berechnet werden muss. Kirchhoff kritisierte, dass die daraufhin festgelegten Bodenrichtwerte nicht vergleichbar seien. So habe zum Beispiel die begehrte Wohnlage Wannsee in Berlin einen geringeren Richtwert erhalten als die weniger attraktive Lage Neukölln. Auch individuelle Umstände wie Denkmalschutz-Auflagen, Baumängel und Altlasten würden bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Kirchhoff hält die Grundsteuer-Berechnung über den Bodenrichtwert generell für problematisch - im Vergleich zu Modellen, die nur Fläche und Gebäudeart berücksichtigen.
Die Höhe der Grundsteuer bleibt vorerst unklar
Seit Einreichung der Unterlagen wurden rund 15 bis 20 Millionen Steuerbescheide ausgestellt. Viele Eigentümer erlebten dabei eine böse Überraschung, da die Bodenrichtwerte oft deutlich höher waren als zuvor. Der Präsident von Haus und Grund, Kai Warnecke, berichtete von einem "irrsinnigen Mitglieder-Zulauf" wegen dieser Problematik. Es sei für die Eigentümer sehr irritierend, dass es keine Angaben darüber gebe, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 tatsächlich zahlen müssten. Die Höhe der Grundsteuer hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab, die erst kurzfristig festgelegt werden. Die Verbände warnen, dass es häufig zu spät sei, sich gegen die Bescheide zu wehren, wenn die Hebesätze erst einmal festgelegt seien. Deshalb appellieren sie an die elf Bundesländer, sich vom Berechnungsmodell des Bundes zu lösen und eigene, aus ihrer Sicht weniger angreifbare Methoden zu entwickeln. Ob und wie die Bundesländer auf diesen Appell reagieren werden, bleibt abzuwarten.
Wie geht es mit der Grundsteuer weiter?
In jedem Fall dürfte das Thema Grundsteuer und ihre Berechnung auch in Zukunft noch für Diskussionen und gegebenenfalls auch für weitere rechtliche Auseinandersetzungen sorgen. Immobilienbesitzer sollten daher die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls frühzeitig rechtliche Schritte einleiten, falls sie sich ungerecht behandelt fühlen. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Klagewelle der Verbände und Eigentümer entwickeln wird und ob das Verfassungsgericht das derzeitige Berechnungsmodell für verfassungswidrig erklären wird. Auch bleibt abzuwarten, ob sich die Bundesländer, die derzeit das kritisierte Modell anwenden, aufgrund der Kritik der Verbände und der drohenden Klagen für eine andere Berechnungsmethode entscheiden werden. Für viele Eigentümer bleibt die Grundsteuer weiterhin eine große Belastung, insbesondere wenn die Bodenrichtwerte in ihren Regionen stark angestiegen sind. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation in den nächsten Jahren entwickeln wird und welche Auswirkungen die Klagen der Verbände und Eigentümer auf die Berechnung der Grundsteuer haben werden. Read the full article
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elicererealestate · 3 years ago
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melbynews-blog · 7 years ago
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Grundsteuer: Höhere Belastungen für Mieten und Immobilien möglich
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Grundsteuer: Höhere Belastungen für Mieten und Immobilien möglich
Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (Foto: dpa)
Die Große Koalition plant, die Grundsteuer zu reformieren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe trifft dazu am Dienstag ein wichtiges Urteil. Das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Besteuerungsgrundlage, den Einheitswerten, wird Auswirkungen auf die Reform haben.
Nach der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats im Januar scheint es sicher, dass die Einheitswerte für die 35 Millionen Grundstücke in Deutschland nicht mehr mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu vereinbaren sind. Ihre Festlegung reicht in den westlichen Bundesländern bis 1964 und in den neuen Bundesländern sogar bis 1935 zurück.
Da das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben durch ein Urteil keine Situation schaffen will, die schlechter ist als ein ohnehin schon verfassungswidriger Zustand, wird in der Regel eine Übergangsfrist festgelegt. Ein ersatzloser Wegfall der Steuer droht also nicht. In der Verhandlung waren sich die Teilnehmer nicht einig, wie viele Jahre nötig sind, neue Berechnungsgrundlagen zu schaffen. Von mehr als zehn Jahren war die Rede – je nachdem, für welche Lösung sich der Gesetzgeber entscheidet.
Die Grundsteuer wird zwar im Grundsatz vom Bund geregelt, sie steht aber den Kommunen zu und trägt mit aktuell fast 14 Milliarden Euro Aufkommen im Jahr rund 10 Prozent zu den Haushalten von Städten und Gemeinden bei. Die Berechnung auf Grundlage des Einheitswertes ist mehrstufig. Dieser wird erst mit einer Messzahl, die nach Art des Objekts und Größe der Kommune variiert, und dann dem Hebesatz, den jede Stadt oder Gemeinde selbst festsetzt, multipliziert. Die Grundsteuer trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergegeben.
Das Bundesverfassungsgericht war ins Spiel gekommen, weil der Bundesfinanzhof drei Vorlagen nach Karlsruhe geschickt hatte und außerdem zwei Verfassungsbeschwerden vorlagen. Das Kernproblem: Wegen fehlender Neubewertungen kann es sein, dass vergleichbare Grundstücke und Gebäude verschiedener Baujahre völlig unterschiedlich bewertet werden – zum Beispiel weil aus einem Arbeiterstadtteil über Jahrzehnte ein teures In-Viertel geworden ist.
Für die Reform gibt es bereits verschiedene Vorschläge. Den Bodenwert wollen zum Beispiel der Deutsche Mieterbund und die Umweltorganisation Nabu in den Vordergrund rücken. Das soll der Spekulation entgegenwirken. Ungenutzte, aber für die Bebauung vorgesehene Grundstücke würden höher belastet. „Indem innerörtliche Brachen und Baulücken besser genutzt werden, ist weniger Neubau auf der grünen Wiese erforderlich“, sagt der Bundesgeschäftsführer des Nabu, Leif Miller.
Ganz anders sieht das der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) als Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Die beim Bodenwertmodell nötige Neubewertung von 35 Millionen Grundstücken wäre kaum zu schaffen. Außerdem müssten die Gebäude berücksichtigt werden, weil eine Bodensteuer nicht verursachergerecht sei. Der Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Steuerrecht, Hans Volkert Volckens, rechnet damit, dass die Verfassungsrichter eine kurze Frist zur Neuregelung vorgeben. Damit könnte das von den meisten Bundesländern favorisierte Modell nicht umgesetzt werden. Es bräuchte eine lange Übergangszeit. Ein Modell auf Grundlage von Grundstücks- und Gebäudegröße wäre aus seiner Sicht handhabbarer. Zustimmung dazu kommt vom Verband Haus & Grund.
Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte in der Verhandlung noch in seiner Funktion als Finanzsenator vor einer massiven Mehrbelastung für Mieter durch eine Reform gewarnt. Eine Neufestlegung der Einheitswerte würde Millionen Mieter treffen, deren Immobilien in den vergangenen Jahren ohne eigenes Zutun eine erhebliche Wertsteigerung erfahren hätten, sagte er. Seiner Meinung nach sollte sich die Grundsteuer an den Boden- und Gebäudeflächen orientieren.
Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Reformpläne der Bundesländer. Bund und Länder müssten sich bereits am Mittwoch an einen Tisch setzen, forderte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, in der „Rheinischen Post“. Ein Reformvorschlag des Bundesrats, zu dem eine Neubewertung der Grundstücke gehört, war im vergangenen Jahr im Bundestag liegen geblieben. Alle Beteiligten streben an, das Gesamtsteueraufkommen nicht wesentlich zu verändern.
Allerdings werden Veränderungen im Steuerrecht, die von Karlsruhe angestoßen werden, gerne zum Anlass genommen, Erhöhungen vorzunehmen. Eine mögliche Zinswende könnte die Bundesregierung wegen der nach wie vor hohen Staatsausgaben dazu veranlassen, die Gelegenheit beim Schopf zu packen und sich die Milliarden, die sich die öffentlichen Haushalte derzeit dank Mario Draghis Politik derzeit noch ersparen, bei den Immobilienbesitzern und Mietern zu holen.
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