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Zaun in Dettenhofen findet keinen Gefallen im Dießener Bauausschuss
Dießen: „…In der Ortsmitte von Dettenhofen baut ein Hausbesitzer einen hohen Zaun zur Straße hin. Dieser ist jedoch höher als die Einfriedungssatzung erlaubt. Mitten im Dorf, gegenüber dem Kriegerdenkmal in Dettenhofen, blieb nicht unbemerkt, dass Ende des vergangenen Jahres damit begonnen wurde, ein altes Haus energetisch zu sanieren, drei Gauben einzubauen und die Einfriedung zu erneuern, und…
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Gemeinderat beschließt Rathaus-Neubau
Gemeinderat beschließt Rathaus-Neubau In seiner jünsten Sitzung beschloss der Gemeinderat Billigheim den Neubau des Rathauses. Derzeit arbeitet die Verwaltung noch im alten Rathaus. (Archivbild) Sulzbach. (md) Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Martin Diblik in der Mehrzweckhalle Sulzbach den Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer. Fragen aus der Bürgerschaft wurden vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass die Sitzungsprotokolle den Urkundspersonen des Rates vorgelegt werden und die Bewirtschaftung von gemeindlichen Grünflächen nach einer Priorisierung erfolgt. Die Anregung, den Erlass einer Katzenschutzverordnung zu prüfen, wurde von ihm aufgenommen. Zu Tagesordnungspunkten verwies er auf die Beratung durch den Gemeinderat im jeweiligen Tagesordnungspunkt. Der Vorsitzende informierte, dass die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.09.2024 den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde. Danach stand der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans "Mühlbacher Pfad I - 1. Änderung - Seniorenzentrum" im Ortsteil Sulzbach auf der Tagesordnung. Die Errichtung des Seniorenzentrums schafft die Möglichkeit, ein entsprechendes Pflege- und Betreuungsangebot für den OT Sulzbach und die Gesamtgemeinde bereitzustellen. Hierzu ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, welches der Gemeinderat Ende 2022 eingeleitet hatte. Zur Vorabklärung der Grundzüge der Planung und der planungsrelevanten Belange fand eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit statt. Auf dieser Grundlage wurde der Planentwurf in der Sitzung vom 09. April 2024 gebilligt und zusammen mit der Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung freigegeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Zeitraum vom 22. April bis 24. Mai 2024 statt. Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen der Bürger oder sonstiger Betroffener ein. Die Behördenbeteiligung fand ebenfalls im gleichen Zeitraum statt. Aufgrund der hieraus eingegangenen Stellungnahmen wurden redaktionelle Ergänzungen in der Begründung vorgenommen bzw. der textliche Teil des Bebauungsplans ergänzt. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Ingenieurbüros IFK-Ingenieure. Außerdem billigte er den Bebauungsplan in der Fassung vom 16. September 2024 und beschloss den Bebauungsplan als Satzung. Der Vorhabenträger erklärte, als nächsten Schritt nun den Bauantrag auszuarbeiten und einzureichen. Weiter wurde der Baubeschluss zur Sanierung und Umstrukturierung des Bürgersaals im Michaelsheim sowie Schaffung eines neuen Rathauses, Flst. 171, OT Billigheim behandelt. Die Gemeinde Billigheim konnte in das Förderprogramm „Schwerpunktgemeinde ELR 2023-2027“ aufgenommen werden. Die zugrundeliegende Konzeption beinhaltete, die beiden sanierungsbedürftigen Liegenschaften Michaelsheim und derzeitiges Rathaus (Sulzbacher Str.) am Standort des Michaelsheims zu ertüchtigen, sofern sich dies als realisierbar erweist. Der seitherige Rathausstandort (Sulzbacher Str.) würde nach einer Umsetzung nicht mehr benötigt werden und könnte dann einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Die im Jahr 2022 begonnene Planung mit der o.g. Zielsetzung wurde zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen, sodass der Gemeinderat bereits Ende vergangenen Jahres die Einreichung des Bauantrags beschloss. Auch der neugewählte Gemeinderat hat sich in einer Klausurtagung hiermit befasst. Da ohnehin energetisch hohe Ansprüche erfüllt werden und zudem erforderliche Anbauten im Holzrahmenbau erfolgen sollen, konnte mit einem KfW-Zuschuss von 536.960 Euro eine weitere Förderquelle in Angriff genommen werden, über die übrigen gestellten Förderanträge wurde bereits entschieden. Es ergeben sich folgende Gesamtkosten: BA 1 (Sanierung und Umstrukturierung Bürgersaal) 3.985.315 Euro BA 2 (Erstellung eines neuen Rathauses) 2.670.733 Euro Fördermittel gesamt: 2.686.960 Euro (Förderquote 40,3 Prozent). Der Gemeinderat beschloss die Durchführung der Sanierung und Umstrukturierung des Bürgersaals im Michaelsheim (BA 1), die Erstellung eines neuen Rathauses auf Flst. 171, OT Billigheim (BA 2) und die weitere Beauftragung der bisherigen Partner zur Realisierung der Projekte ab April 2025. Ebenfalls wurde die Bildung eines beschließenden Ausschusses zur Sanierung und Umstrukturierung des Bürgersaals im Michaelsheim sowie Schaffung eines neuen Rathauses, Flst. 171, OT Billigheim thematisiert. Zur intensiven Begleitung der Umsetzung der Projekte Sanierung und Umstrukturierung Bürgersaal sowie Erstellung eines neuen Rathauses durch den Gemeinderat wird vorgeschlagen, einen beschließenden Ausschuss des Gemeinderates durch Beschluss zu bilden. Der Ausschuss sollte wie die weiteren beschließenden Ausschüsse mit sechs Mitgliedern sowie dem Bürgermeister als Vorsitzenden besetzt werden. Hierzu wird durch die Fraktionen folgende Besetzung vorgeschlagen: Daniel Fichter, Eva-Maria Grimm, Christopher Heck (CDU), Alexander Zipf,Thomas Blum, Maik Wagner (FW) und Rolf Nohe (SPD). Der Gemeinderat beschloss die Bildung eines beschließenden Ausschusses („Michaelsheim und Rathaus“) für die Angelegenheiten Sanierung und Umstrukturierung Bürgersaal sowie Erstellung eines neuen Rathauses. Er entscheidet in diesen Angelegenheiten selbstständig anstelle des Gemeinderates bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € im Rahmen der Haushaltsmittel. Die Mitglieder des Ausschusses wurden wie oben benannt in den Ausschuss entsandt. Im Anschluss ging es um die Auftragsvergabe der Ersatzbeschaffung eines Schneepflugs. Für den Winterdienst ist eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung des vorhandenen Schneepflugs notwendig. Korrosionsbedingt kann der derzeitige Pflug mit Baujahr 1991 nicht weiter repariert werden. Hierzu wurden 3 Angebote eingeholt. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Beschaffung des Schneepflugs an die Fa. Comrowa aus Billigheim zum wirtschaftlichsten Angebot von 29.351,35 Euro zu vergeben. Als nächstes wurde über den Antrag auf Investitionskostenzuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für den Musikverein Billigheim e.V. entschieden. Der Musikverein Billigheim e.V. hat einen Antrag auf Investitionszuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für die Investition in eine Verstärkeranlage gestellt (Rechnung über 2.238,60 Euro). Derartige Investitionskosten wurden bisher mit 15 Prozent, maximal 5.000 Euro, von der Gemeinde bezuschusst. Somit wäre ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 335,79 Euro denkbar, der vom Gemeinderat in dieser Höhe beschlossen wurde. Der Waldumwandlungsantrag Neubau Hochbehälter Hühnerberg war anschließend Gegenstand der Beratungen. Für den Bau des Hochbehälters Hühnerberg im OT Allfeld werden am bereits beschlossenen Standort auch Waldflächen beansprucht. Hierfür sind eine Waldumwandlungsgenehmigung und eine forstrechtliche Ausgleichsmaßnahme erforderlich. Für den Waldumwandlungsantrag und die vorgesehene forstrechtliche Ausgleichsmaßnahme wird eine Zustimmung des Gemeinderats als erforderlich erachtet, die der Gemeinderat beschloss. Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über den bei der Straßenverkehrsbehörde beantragten Fußgängerüberweg über die Landesstraße im OT Allfeld. Das Landratsamt als zuständige Behörde hat nun entschieden, einen Fußgängerüberweg einzurichten und den Standort auf Höhe „Neudenauer Str. 1“ festgelegt. Des Weiteren teilte er mit, dass der Förderantrag für einen neuen Küchenbereich in der Festhalle Sulzbach an die LEADER-Geschäftsstelle übergeben wurde. Die Ausführung ist in Absprache mit den Vereinen nach der nächsten Fastnachtskampagne vorgesehen. Weiter wurde über die erfolgte Beschaffung von 41 Handfunkgeräten bei der Feuerwehr im Rahmen der Teilnahme an der kreisweiten Beschaffung des Digitalfunks informiert. Aus dem Rat wurden die im November anstehende Festlegung der Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform, das künftige Finanzvolumen des Ausgleichsstocks beim Land und die Einrichtung von Grüngutplätzen ebenso thematisiert wie die Anregung, über neue bzw. zusätzliche bibliothekarische Angebote nachzudenken und die Baulücken in vorhandenen Baugebieten zu erfassen, sodass möglichst auf eine Bebauung hingewirkt werden kann. Lesen Sie den ganzen Artikel
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Einmal "Bauausschuss" in den Sommerferien ...
(M)ein Protokoll der Ferienausschusssitzung vom 29.08.2024:
Das ist heute thematisch keine Ferienausschusssitzung, sondern eine Bauausschusssitzung in den Sommerferien. Deshalb heute auch nur die Beschlüsse und was mir sonst noch während der Sitzung aufgefallen ist.
(Anm. d. Verf.: TOP 1 war ein nicht öffentlicher der Sitzung vorgelagerter Tagesordnungspunkt mit Bezug zu TOP 4.)
Ich schließe mich dem Appell aus den Reihen der Stadträte an, die nächsten Ferienausschusssitzungen zukünftig nicht mehr mit so vielen Tagesordnungspunkten zu überfrachten.
TOP 2 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ferienausschuss ist beschlussfähig.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Bebauungsplan Nr. 8029, 1. Änderung, für das Gebiet zwischen Bahnlinie, Oberer Seeweg und Possenhofener Straße, Gemarkungen Söcking und Starnberg; hier: Antrag auf Änderung der Festsetzung für die auf dem Grundstück Fl. Nr. 410, Gemarkung Starnberg, vorgesehene Lärmschutzanlage sowie auf Freigabe der Straßenplanung unter Absehen von einer Aufnahme in das Bebauungsplanänderungsverfahren
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss beschließt:
1. Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8029 wird nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens unter Absehen von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB weitergeführt und auf folgende Änderungsinhalte reduziert:
1.1 Die Festsetzungen zur Lärmschutzwand werden zur Verbesserung der Lärmschutzsituation im Wohngebiet gemäß der Anlage 2 der Beschlussvorlage so angepasst, dass die Anforderungen nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 gewährleistet werden können, maximal jedoch auf das Maß gemäß der Anlage 2 der Beschlussvorlage.
1.2 Die Straßenplanung wird in das Änderungsverfahren einbezogen. Die Anpassungen sollen dabei auf den von der Antragstellerin vorgeschlagenen Umfang (siehe hierzu Anlage 3 der Beschlussvorlage) beschränkt werden. Dem Bestandsinteresse der Grundstückseigentümer an der Beibehaltung einer Straßenplanung, die im Wesentlichen der aktuellen Planfassung entspricht, soll besonderes Gewicht beigemessen werden. Insbesondere sollen Anpassungen unterbleiben, die mit mehr als bloß ganz unerheblichen Auswirkungen auf den Zuschnitt der Baufelder verbunden wären (insb. etwa durch Vorsehen eines Wendehammers).
2. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8029 ist in der Prioritätenliste des Sachgebiets 30 Stadtplanung von Nr. 8 in Kategorie 1 auf Nr. 4 vorzuziehen, dies mit dem Ziel, die förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im 4. Quartal 2024 durchzuführen und das Änderungsverfahren im 1. Quartal 2025 abzuschließen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Antrag auf Baugenehmigung für einen Ersatzbau eines bestehenden Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 236, Gemarkung Percha, Heimatshausen 1, (Antrag-Nr. 2024/104)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen in Büros und Verlängerung eines bestehenden Aufzugs im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl. Nrn. 843/3, 848/4 und 848/5, Gemarkung Starnberg, Moosstraße 3, (Antrag Nr. 2024/111)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen in Büros und die Verlängerung eines bestehenden Aufzugs im Dachgeschoss wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 341, Gemarkung Hanfeld, Mamhofener Straße 2 (Antrag Nr. 2024/031)
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 bis 4 werden das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Antrag auf Baugenehmigung für den Wiederaufbau einer Trainerhütte auf dem Golfplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 991, Gemarkung Starnberg, Gut Rieden (Antrag-Nr. 2024/114)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung, erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung durch die gewerbliche Fremdvermietung des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2132, Gemarkung Wangen, Schorn 5 (Antrag Nr. 2024/118)
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Fragen 1.1 und 1.2: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Fragen 2.1 und 2.2: Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung des Bebauungsplanes Nr. 7505 der Festsetzung Nr. 2.2 wird erteilt.
Frage 3: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Fragen 4 und 5: Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von der Festsetzung Nr. 10.3 wird erteilt.
Frage 6: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Antrag auf Baugenehmigung für die Veränderung der Stellplätze und Errichtung von Ladestationen für die DHL auf dem Grundstück Fl.Nr. 2132, Gemarkung Wangen, Schorn 5 (Antrag Nr. 2024/117)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 816/9, Gemarkung Söcking, Nibelungenweg 6 (Antrag-Nr. 2024/109)
Beschlussvorschlag
Die im Vorbescheidsantrag gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
Zu der in Frage 1 abgefragten Sanierung des Bestandsgebäudes mit Erneuerung des Dachs und Eingriff in die Statik sowie zu einer Befreiung zugunsten der Überschreitung der Baugrenze an der Nordwestseite sowie zum Zurücktreten von der Baulinie um 0,95 m wird nach § 31 Abs. 3 BauGB die Zustimmung bzw. das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zu dem in Frage 2 abgefragten Neubau mit einer Grundfläche von ca. 88 m2 sowie zu einer Befreiung zugunsten der Überschreitung der Baugrenze um 2,76 m an der Südwestseite sowie zum Zurücktreten von der Baulinie um 0,95 m an der Südostseite wird nach § 31 Abs. 3 BauGB die Zustimmung bzw. das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Bauantrag für den Abbruch des bestehenden Dachgeschosses der Gebäude A (Hs.Nr. 4), B (Hs.Nr. 4b), C1 (Nr.4a) und C2 (Nr. 4a), Neubau einer Aufzugsanlage an die Gebäude A (Nr.4), B (Nr.4b) und C (Nr. 4a), Neubau eines Dachgeschosses mit Wohnnutzung auf die Gebäude A (Hs.Nr. 4), B (Hs.Nr. 4b), C1 (Nr. 4a) und C2 (Nr. 4a) auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Percha, Enzianstraße 4, 4a und 4b (Antrag-Nr. 2024/115)
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Wenn wir Nachverdichtung wollen, wird das nicht ohne Volumenvergrößerung funktionieren. Wenn man sich die Kubatur des bisherigen Gebäudes und der neuen Planung anschaut, ist für ihn auch heute schon der Gebäudekomplex höher als die umliegende Bebauung ist. Er würde das Einvernehmen erteilen.
Frau Pfister (BMS): Sie stimmt Herrn Dr. Schüler zu.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach vorhandenen Bebauungsplänen in diesem Gebiet.
Herr Heidinger (BLS): Er plädiert auch für Nachverdichtung. Wir sind bei der höchsten Höhe niedriger als bisher .
Herr Fiedler (FDP): Es ist jetzt schon nicht so schön aus. Er fragt, ob da eine Solitärlösung geschaffen wird, die keine Ausstrahlung auf das Gebiet hat.
Herr Jägerhuber (CSU): Er ist ein Freund von §34. Das neue Gebäude wird städtebauliche Spannungen auslösen. Er stimmt heute dagegen, sieht aber noch einen Chance.
Frau Pfister (BMS): Sie sieht diese Spannungen aufgrund der Straße dazwischen nicht. Die anderen Grundstücksgrößen geben teilweise gar nicht so große neue Gebäude her.
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach einer Ortsbesichtigung.
Herr Dr. Schüler (UWG): Es wird hier immer von "negativen Einflüssen" gesprochen. Aber was ist "negativ". Ist eine Nachverdichtung auf bestehendem Gebiet nicht etwas "Positives"?
Frau Falk (SPD): Nachverdichtung ist zum Beispiel auch nur den vorhandenen Dachboden auszubauen. Das neue Gebäude darf nicht zum Fremdkörper werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Ein weiterer Bebauungsplan würde nur für die anderen Gebäude in der direkten Umgebung erstellt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
angenommen: 8:4
TOP 13 Bauantrag für die Errichtung einer zeitlich befristeten Wohnanlage für Asylbewerber (126 Personen) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 210 und 208, Gemarkung Percha, Heimatshausener Straße 1/4 (Antrag-Nr. 2024/113); Bekanntgabe von Entscheidungen nach Art. 37 Abs. 3 GO
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss nimmt die Entscheidung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Informelle Anfrage zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teil der Grundstücke Fl. Nrn. 267 und 268, Gemarkung Perchting, östlich Straße Blumenau am östlichen Ortsrand von Perchting
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie stimmt dem zu.
Herr Fiedler (FDP): Die Festsetzungen sind mit dem Bauherren abgesprochen?
Herr Weinl: Sie wurden so beantragt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für Teile der Grundstücke Fl. Nrn. 267 und 268 wird stattgegeben.
Der Ferienausschuss beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet östlich Blumenau am östlichen Ortsrand von Perchting, Fl. Nrn. 267 (Teil) und 268 (Teil), Gemarkung Perchting.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, in dem insbesondere die Übernahme der Kosten für Planungs- und Verwaltungsleistungen und etwaige Gutachten sowie der Eingrünung des Grundstücks und / oder des ökologische Ausgleich und deren / dessen Durchführung vereinbart werden und in dem die Antragsteller eine Bau- sowie Eigennutzungsverpflichtung mit gesichertem Ankaufsrecht zugunsten einkommensschwächerer und weniger begüterter Personen der örtlichen Bevölkerung eingehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Konzeptes für die Einbeziehungssatzung vom 31.07.2024 den Entwurf der Einbeziehungssatzung auszuarbeiten und diesen ins Verfahren zu geben.
Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung ist in Priorität 3 an Nr. 2 einzuordnen. Die nachfolgenden Verfahren verzögern sich entsprechend.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Informelle Anfrage zur Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 8069 für die Grundstücke Fl. Nrn. 844/3 (teilw.) und 845 südlich der Klenzestraße, östlich der Bismarckstraße, Gemarkung Söcking (Klenzestraße 29)
Beschlussvorschlag
Die informelle Anfrage vom 17.07.2024 zur Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 8069 mit dem Ziel, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Balkonen außerhalb der Baugrenze zu schaffen, wird zunächst zurückgestellt.
Dem Antragsteller wird anheimgestellt, zur Abklärung der Zulässigkeit des Vorhabens den zuvor gestellten Bauantrag erneut zu stellen. Es wird dem Antragsteller in Aussicht gestellt, dass zu diesem das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung nach §31 Abs. 3 BauGB erteilt wird.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Informelle Anfrage zur planungsrechtlichen Sicherung der Wohngebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 484, Gemarkung Söcking (Auf der Alm 3)
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie schlägt Position 2 vor. Die geplante Sanierung sollte recht schnell möglich sein und ist wichtiger als wenn sich ein Neubau verzögert.
Herr Weinl: Schon eine Entscheidung einer Aufstellung eines Bebauungsplans würde das Landratsamt positiv stimmen und ein ausreichendes Signal zum Planungswillen aussenden.
Herr Jägerhuber (CSU): Muss die Verbindung zum Grundstück mit einbezogen werden. Das soll bitte geklärt werden.
Herr Weinl: Nein
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 484, Gemarkung Söcking, mit dem Ziel, den Gebäudebestand und die vorhandene Wohnnutzung zu sichern, insbesondere durch - Festsetzung eines reinen Wohngebietes - Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen und Baulinien, - Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung durch Grundfläche und Wandhöhe, - Festsetzung der maximalen Zahl von Wohnungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, in dem insbesondere die Übernahme der Kosten für Planungs- und Verwaltungsleistungen und etwaige Gutachten vereinbart werden.
angenommen: einstimmig
TOP 17 Ausschreibung und Vergabe der Winterdienstleistung; Ermächtigung zur Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Auftragsvergabe der Dienstleistung Winterdienst durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 18 Digitale Bauakte - Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Scandienstleisters; Ermächtigungsbeschluss
Wird von der Tagesordnung abgesetzt, da aktuell nicht relevant.
TOP 19 Kommunale Wärmeplanung zentral oder dezentral; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2024
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es gibt das Dilemma, dass die aktuellen größeren Projekte sich jetzt für dezentrale Lösungen entscheiden werden, weil die Stadt noch keine Richtung vorgeben kann. Zwei Vortragende hätte er schon an der Hand.
Herr Jägerhuber (CSU): Er wurde bisher schon öfters versucht, zentrale Versorgung aufzubauen, was aber auch zum Teil aus unterschiedlichen Gründen gescheitert ist.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Als dezentrale Lösungen sind auch Clusterlösungen zu bezeichnen. Clusterbildung ist auch eine mögliche Lösung für Starnberg.
Herr Pfister (BMS): Er stimmt allem zu. Es muss einfach mal losgehen. Die Großabnehmer sind wichtig.
Beschlussvorschlag
Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, CSU und UWG wird angenommen.
Die Entscheidung über eine dezentrale oder zentrale Lösung im städtischen Bereich soll im Jahr 2024 auf der Grundlage eines Fachvortrages im Stadtrat getroffen werden.
angenommen: einstimmig
TOP 20 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich Straßenunterhalt
Die Debatte
Herr Pfister (BMS): "Wat mut, dat mut." Er fragt noch einmal nach dem Fahrradschutzstreifen am Hanfelder Berg.
Herr Fiedler (FDP): War nicht der Grund die Wetterverhältnisse?
Frau Pfister (BMS): Wie werden die Mehrausgaben gedeckt?
Herr Weinl: Das kann er heute nicht beantworten.
Herr Heidinger (BMS): Er fragt nach den im Beschlussvorschlag aufgeführten Teerarbeiten am Bahnhof See. Das scheint ihm recht teuer zu sein.
Frau Kammerl: Es war im Untergrund weitaus mehr Volumen betroffen als an der Oberfläche sichtbar.
Beschlussvorschlag
Der Ferienausschuss genehmigt für den Straßenunterhalt, Haushaltsstelle 6300.5131, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von maximal 95.000,00 €.
angenommen: einstimmig
TOP 21 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt, warum die Schranke vor dem Rathausplatz wohl noch nie abgesenkt war.
Antwort: Die Zufahrtsberechtigungen sind noch nicht vergeben.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt, wann mit einer aktiven Schranke zu rechnen ist.
Antwort: Sobald Herr Beck aus dem Urlaub zurück ist.
Herr Duday (B90/Grüne): Wann wird die Seepromenade endlich repariert.
Herr Weinl: Die Firma wird die Tage damit seines Wissens beginnen.
(M)ein Fazit:
Mit so einem Debattierbedarf können auch Sitzungen mit 35 Tagesordnungspunkten (inkl. der nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten) in adäquater Zeit absolviert werden.
Es ist immer wieder abzuwägen, ob Nachverdichtung inkl. Gebäudevolumenvergrößerung positiver ist als den Höhenbestand in einem Ortsviertel zu erhalten. In einer Nachverdichtung neben der Autobahn sehe ich kein Problem.
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Nicht ganz 400.00, aber man freut sich
0,3 % weniger fertiggestellte Wohnungen im Jahr 2023• 294 400 Wohnungen im Jahr 2023 fertiggestellt• Mehr Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Rückgang bei Einfamilienhäusern• Bauüberhang verringert sich zum Jahresende 2023 auf 826 800 Wohnungen, davon 390 900 bereits im Bau• Durchschnittliche Dauer zwischen Genehmigung des Bauantrags und Fertigstellung eines Wohngebäudes seit 2020 um 4…
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Sonderabschreibung für neugebaute vermietete Immobilien
Sonderabschreibung für neugebaute vermietete Immobilien ist vorübergehend wieder möglich. Welche Bedingungen müssen Investoren jedoch beachten, um sie nutzen zu können? Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau Seit dem 09.08.2019 gibt es eine neue steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus. Damit hofft die Regierung, dass private Investoren mehr neuen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Denn sie können jetzt eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau gemäß § 7b EStG nutzen. Worin besteht der steuerliche Vorteil für Investoren? Investoren können unter bestimmten Bedingungen neben der regulären linearen AfA gem. EStG § 7 (4) von zwei Prozent, oder drei Prozent für Fertigstellung nach dem 31. 12. 2022 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 % Sonderabschreibung nutzen. Für vier Jahre ergibt das insgesamt 28 % Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Beispielrechnung für Sonderabschreibung Für ein Mehrfamilienhaus wurde am 20.05.2019 ein Bauantrag gestellt, Nach Fertigstellung im Juli 2020 wird das Haus privat vermietet. Im Haus gibt es drei Wohnungen zu je 70 m². Die Herstellungskosten für das Gebäude betragen 450.000 EUR. Bis zu maximal 5 % pro Jahr ist die Sonderabschreibung in voller Höhe nutzbar. Die Sonderabschreibung wäre wie folgt zu berechnen: zulässige Bemessungsgrundlage: 2.000 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Gesamtbemessungsgrundlage: 2.000 EUR x 210 m² = 420.000 EUR Folgende Beträge können als Abschreibung geltend gemacht werden: 1. Sonderabschreibung Fertigstellungsjahr 2020: 5 % (nicht zeitanteilig) x 420.000 EUR = 21.000 EUR Jahre 2021 bis 2023: 3 x 21.000 EUR = 63.000 EUR 2. Lineare AfA Fertigstellungsjahr 2020: 450.000 EUR x 2 % = 9.000 EUR, zeitanteilig 6/12 = 4.500 EUR Jahre 2021 bis 2023: 3 x 9.000 EUR = 27.000 EUR Gesamte Abschreibung bis 31.12.2023: 115.500 EUR Bei einem angenommenen Durchschnittssteuersatz von 30 % beträgt die Steuerersparnis 34.650 EUR. Ab 01.01.2024 beträgt der steuerliche Restwert 334.500 EUR (450.000 EUR ./. 115.500 EUR). Die Absetzung für Abnutzung nach Ablauf des Begünstigungszeitraums richtet sich nach § 7a Abs. 9 EStG. Es ist wie folgt zu rechnen: Restwert-Afa 334.500 EUR : 46,5 (46 Jahre und 6 Monate) = 7.193 EUR pro Jahr Voraussetzungen für die neue Sonderabschreibung Folgende wesentliche Voraussetzungen müssen die Investoren einhalten, um die Sonderabschreibung nutzen zu können: - Sie müssen in der Zeit vom 31.08.2018 bis 31.12.2021 neue Wohnräume zur Vermietung anschaffen oder errichten. Für Ferienwohnungen gilt die Förderung nicht. Ebenso wenig können Aufwendungen für das Grundstück und für die Außenanlagen berücksichtigt werden. - Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen maximal 3.000 € je m² betragen. - Die steuerliche geförderte Wohnung muss mit dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden neun Jahren insgesamt 10 Jahre entgeltlich vermietet werden. - Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsvoraussetzung werden die bereits in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen rückwirkend wieder versagt. - Die Höhe der Sonderabschreibungen ist auf maximal 2.000 € je m² Wohnfläche begrenzt. - Die Sonderabschreibungen können nur Antragstellern nutzen, die die Bedingungen für die De-minimis-Beihilfen erfüllen - also beispielsweise innerhalb von drei Kalenderjahren nicht weitere Fördermittel von mehr als 200.000 € erhalten haben. Mehr neue Wohnungen Sonderabschreibung? Wenn man berücksichtigt, dass es oft sehr lange dauert, bis eine Baugenehmigung vorliegt, ist schon fast die Hälfte des Förderzeitraums abgelaufen. Zudem sind die Kapazitäten vieler Bauunternehmen so begrenzt, dass sie kaum noch mehr Wohnungen bauen können. Schließlich sind maximal 3.000 Euro förderfähiger Baukosten abzüglich überwiegend 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer und weiterer Baunebenkosten für die Städte und Ballungsräume mit hohen Kaufpreisen kaum zu halten. ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein warnte schon 2014: "Wenn wir bei einer Wohnimmobilie von Baukosten in Höhe von 250.000 Euro und Grundstückskosten von 40.000 Euro, also von insgesamt 290.000 Euro ausgehen, dann musste der Bauherr vor wenigen Jahren noch 26.000 Euro (=8,3 %) an Nebenkosten tragen. Heute sind das 45.000 Euro, was 13,5 % entspricht." Außerdem müsste eine kostendeckende Kaltmiete dann rund 10,05 € pro m² betragen. Nach einer Studie des "Pestel-Intitutes" gelten Mietkosten von durchschnittlich 7,50 € pro m² als "bezahlbar". Die Bundesregierung sieht das Gesetz als Mittel, um ihr selbstgestecktes Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen in der laufenden Wahlperiode zu erreichen. Im Jahr 2018 wurden laut Statistischem Bundesamt aber nur 285.900 Wohnungen fertiggestellt. Das waren nur 1.100 Wohnungen mehr als 2017. Lesen Sie den ganzen Artikel
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Gebäude sanieren, Angebote ausweiten, Umwelt schonen
Enni arbeitet weiter an einer modernen Friedhofsinfrastruktur Der Weg ist seit 2017 geebnet. Mit dem sogenannten Friedhofskonzept hat die Politik wichtige Fragen zur Zukunft der zehn Moerser Friedhöfe beantwortet. Seitdem nimmt die ENNI Stadt & Service Niederrhein (Enni) zur Modernisierung hin zu einer bedarfsgerechten Friedhofsinfrastruktur viele Millionen Euro für Gebäude und eine neue Struktur der Anlagen in die Hand. Das Konzept berücksichtigt dabei auch Angebote für eine sich wandelnde Friedhofskultur. Die Stadtteil-Friedhöfe in Meerbeck, Repelen und Utfort sind in weiten Teilen schon saniert. Hier sind unter anderem Aufenthalts- und Sozialräume, Trauerhallen oder auch barrierefreie Toilettenanlagen entstanden. Nachdem dies bislang nur in Hülsdonk möglich war, können Verstorbene muslimischen Glaubens zudem nun auch in Meerbeck und Repelen auf besonderen Grabfeldern beigesetzt werden. Das jüngste Beispiel für einen modernisierten Friedhof finden Bürger an der Stadtgrenze zu Duisburg-Baerl. Auf dem Friedhof Lohmannsheide hat Enni nicht nur neue Grabarten, wie Waldgräber oder die Möglichkeit zu einer Mensch- und Tier-Bestattung, geschaffen, sondern auch die Sanierung des aus den 1930er-Jahren stammenden historischen Friedhofgebäudes mit seiner Trauerhalle abgeschlossen. Ab März können hier wieder Trauerfeiern in einem würde- und pietätvollen Umfeld stattfinden, auch für Besucher des Waldfriedhofes gibt es dann eine neue, barrierefreie WC-Anlage. Ist die Sanierung der Stadtteilfriedhöfe damit schon fortgeschritten, so steht das größte Projekt mit dem Hülsdonker Hauptfriedhof in Kürze an. Hier Vorstand Lutz Hormes hatte durch seine Gremien grünes Licht für seinen mit einem erfahrenen Beratungsunternehmen entwickelten Sanierungsvorschlag erhalten. Dabei wird die alte Gebäudestruktur weitgehend erhalten und ein auf den Bedarf zugeschnittenes Angebot entstehen. Das neue Raumkonzept sieht neben würdevollen Aufbahrungs- und Abschiedsräumen eine große Trauerhalle vor, in die Trauergemeinden über einen variabel, auch für kleinere Trauerfeiern geeigneten Vorraum gelangen. Anfang Februar wird Hormes für dieses Konzept den Bauantrag zur Genehmigung bei der Stadt einreichen, auf dessen Basis Enni nach einer europaweiten Ausschreibung bis Sommer ein Bauunternehmen beauftragen will. Der rund achtmonatige Bau soll dann im Herbst beginnen. Bis dahin wird die neue, barrierefreie Toilettenanlage auf dem Friedhof in Kapellen schon fertig sein. Die wird dann grundsaniert sein. Das ist in 2024 auch in Schwafheim und Repelen geplant. Neben der Gebäudesanierung wertet Enni ihre Friedhöfe weiter auch als natürliche Oasen inmitten der Städte ökologisch auf und hat hierzu erst kürzlich auf dem Repelener Friedhof zehn neue Winterlinden angepflanzt. Das zahlt auf die Nachhaltigkeitsziele ein. Dabei hat das Konzept mit der Firma Terraflor aus Kamp-Lintfort ein regionales Unternehmen umgesetzt, die Enni auch im Friedhofswesen bevorzugt beauftragt. Foto: Symbolbild Read the full article
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Oberverwaltungsgericht: „Aus“ für DITIB-Großmoschee in Germersheim
PI schreibt: »Von MANFRED ROUHS | Die türkisch-islamische Union DITIB ist im pfälzischen Germersheim endgültig mit ihrem Vorhaben, eine Großmoschee im orientalischen Stil für 500 Gläubige zu bauen, gescheitert. Ihr Bauantrag vom Juni 2019 für die Errichtung eines repräsentativen Baus mit Kuppel und zwei Minaretten auf einer Nutzfläche von etwa 2226 Quadratmeter und zwei Gebetsräumen mit einer […] http://dlvr.it/SzhCYX «
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Neues Baugebiet für Seglohe
Nördlingen: „…Der Gemeinderat beschließt, dass neue Bauplätze erschlossen werden. Zudem ist der Glasfaserausbau Thema im Gremium. Die Erschließung des Baugebiets „Landwand“ in Seglohe ist in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Fremdingen bekannt gegeben worden. Am südlichen Ortsrand werden drei neue Bauplätze erschlossen. Das neue Baugebiet schließt sich unmittelbar als eine Ortsrandabrundung…
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JenaWasser plant Neubau des Hochbehälters Schweizerhöhe
Trinkwasserversorgung für Jena-West soll zukunftssicher gestaltet werden
Der Zweckverband JenaWasser nimmt das nächste Großprojekt aus dem Wasserversorgungskonzept 2040 für Jena und die Region in den Blick. Geplant ist ab Sommer die Errichtung eines Ersatzneubaus für den bestehenden Hochbehälter Schweizerhöhe. Vorgesehen ist der Bau eines Trinkwasserspeichers mit einem Fassungsvermögen von 5.000 Kubikmetern, aufgeteilt auf zwei Kammern. Die Investition dient der Erhöhung der Versorgungssicherheit in den westlichen Stadtteilen. Die neue Anlage ersetzt den vorhandenen Hochbehälter aus dem Jahr 1899. Dieser ist baulich verschlissen und mit einem Fassungsvermögen von nur 1.000 Kubikmetern auch deutlich zu klein. ➤ Weitere Nachrichten aus Jena ➤ JenWasser Im Hochbehälter Schweizerhöhe wird das von der Thüringer Fernwasserversorgung bezogene Trinkwasser zwischengespeichert und ins Netz verteilt. Er versorgt rund 15.000 Einwohner in Jena-West und Jena-Süd sowie die wichtigen Industrie- und Wissenschaftsstandorte im Südviertel, darunter die Ernst-Abbe-Hochschule, der Beutenberg-Campus und auch der künftige Zeiss-Standort. Darüber hinaus dient die Anlage als wichtiger Zwischenspeicher für die Trinkwasserversorgung im südwestlichen Verbandsgebiet bis in die Gemeinden Zimmritz, Bucha und Milda. Der Zweckverband JenaWasser plant für das Vorhaben Investitionen in Höhe von rund sechs Millionen Euro.
Trinkwasserversorgung für Jena-West soll zukunftssicher gestaltet werden. Symbolfoto: Pixabay Der neue Hochbehälter soll in direkter Nachbarschaft zur Bestandsanlage im Jenaer Stadtforst errichtet werden. Das entsprechende Grundstück im Bereich zwischen der Straße Am Tatzend und dem Schweizerhöhenweg hat der Zweckverband JenaWasser inzwischen erworben. Derzeit liegt der Bauantrag für das Vorhaben in den städtischen Ämtern zur Bearbeitung. Um die vegetationsfreie Zeit zu nutzen, sollen bis Ende Februar die notwendigen Baumfällungen erfolgen. Zur Umsetzung dieses wichtigen Investitionsvorhabens ist es unumgänglich, auf einer Fläche von 8.000 Quadratmetern den vorhandenen Baumbestand zu entfernen. Baubeginn könnte dann im Sommer sein. Die Fertigstellung ist für Ende 2025 geplant. Im Anschluss wird der vorhandene Hochbehälter zurückgebaut und eine Fläche von ca. 4.000 Quadratmetern wieder aufgeforstet. Zudem ist eine Begrünung der technischen Anlage geplant. Darüber hinaus wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Jena weitere Ausgleichsmaßnahmen abgestimmt, die in Jena-Ammerbach erfolgen werden. Read the full article
#DeinJenaNews#enWasser#Jena-West#JenaerNachrichten#NeubauHochbehalter#Schweizerhöhe#Trinkwasserversorgung
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Auf dem Weg in eine neue Aera
Auf dem Weg in eine neue Aera (Foto: Liane Merkle) Waldauerbach. (lm) Eigentlich war die politische Sommerpause noch nicht vorbei, doch der Ortschaftsrat von Schloßau/Waldauerbach war bereits voller Tatendrang und die konstituierende Ortschaftsratssitzung ebnete den Weg in eine neue Aera. Nachdem die Mitglieder des bisherigen Rates festgestellt hatten, dass für die neu gewählten Räte keinerlei Hinderungsgründe vorliegen, bewältigten Ortsvorsteherin Tanja Schneider und Stellvertreterin Hella Kizmann den sehr emotionalen TOP „Verabschiedung ausscheidender Ortschaftsräte. Emotional, weil Rolf Balles fünf Jahre, Berno Allgaier sagenhafte 25 Jahre und Tanja Schneider 15 Jahre – davon zunächst als stellvertretende und seit 2009 als Ortsvorsteherin – engagiert, tatkräftig und immer zu Gunsten der Schloßauer und Waldauerbacher mit und in diesem ehrenamtlichen Gremium zusammengearbeitet hatten. Mit der Dankesurkunde der Gemeinde Mudau und einem Präsent wurde den scheidenden Ortschaftsräten gedankt. Darüber hinaus war es Tanja Schneider wichtig, auch die Treue der verbleibenden Räte hervorzuheben. So gehören Jens Müller seit fünf Jahren, Hella Kizmann seit zehn Jahren, Bernhard Grimm seit 15 Jahren, Ronald Schwab seit unglaublichen 35 Jahren und Ulrich Benig seit sagenhaften 44 Jahren dem Ortschaftsgremium an. Abonnieren Sie kostenlos unseren NOKZEIT-KANAL auf Whatsapp. Zusammen habe man sehr viel erreicht, auf das man stolz sein könne. Hella Kizmann erinnerte an die sagenhafte 750 Jahr-Feier, die tollen Seniorennachmittage und das Motivationsgeschick der Ortsvorsteherin. Nachdem die neu gewählte Räte Iris Enders, Meike Friedel und Julian Grimm ihre Plätze eingenommen hatten und der neue Ortschaftsrat verpflichtet worden war, schritt man mit der geheimen Wahl von Ortsvorsteher und Stellvertreter zur ersten Amtshandlung. Einstimmig fielen die Voten auf Wiederwahl der bereits bewährten und rührigen Ortsvorsteherin Tanja Schneider und auf Bernhard Grimm als Stellvertreter. Tanja Schneider zeigte sich überaus erfreut über den stark angestiegenen weiblichen Anteil und über die gute Struktur bezüglich Alter und Berufen. Nach der positiven Behandlung eines Bauantrags, informierte Tanja Schneider noch über die Baustellen der NetzeBW beim Kindergarten und der Schule, der Firma Mackmull im Burggewann, die immer noch anstehenden Reparaturarbeiten an der Straßenbeleuchtung Waldauerbach und die Vollsperrung Richtung Gaimühle mit Umleitung durch Schloßau bevor man zur Begrüßungsfeier des neuen Gremiums mit einem Dank für deren Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, ins Gasthaus Hirsch aufbrach. Lesen Sie den ganzen Artikel
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Tagesordnung des Ferienausschusses am 29.08.2024
Einladung zur Sitzung des Ferienausschusses
Sitzungstermin: Donnerstag, 29.08.2024, 18:00 Uhr
Beginn der öffentlichen Sitzung: 18:15 Uhr
Raum, Ort: Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil
TOP 1 Bebauungsplan Nr. 8029, 1. Änderung, für das Gebiet zwischen Bahnlinie, Oberer Seeweg und Possenhofener Straße, Gemarkungen Söcking und Starnberg; hier: Antrag auf Änderung der Festsetzung für die auf dem Grundstück Fl. Nr. 410, Gemarkung Starnberg, vorgesehene Lärmschutzanlage sowie auf Freigabe der Straßenplanung unter Absehen von einer Aufnahme in das Bebauungsplanänderungsverfahren
Öffentlicher Teil
TOP 2 Eröffnung der Sitzung
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Bebauungsplan Nr. 8029, 1. Änderung, für das Gebiet zwischen Bahnlinie, Oberer Seeweg und Possenhofener Straße, Gemarkungen Söcking und Starnberg; hier: Antrag auf Änderung der Festsetzung für die auf dem Grundstück Fl. Nr. 410, Gemarkung Starnberg, vorgesehene Lärmschutzanlage sowie auf Freigabe der Straßenplanung unter Absehen von einer Aufnahme in das Bebauungsplanänderungsverfahren
TOP 5 Antrag auf Baugenehmigung für einen Ersatzbau eines bestehenden Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 236, Gemarkung Percha, Heimatshausen 1, (Antrag-Nr. 2024/104)
TOP 6 Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen in Büros und Verlängerung eines bestehenden Aufzugs im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl. Nrn. 843/3, 848/4 und 848/5, Gemarkung Starnberg, Moosstraße 3, (Antrag Nr. 2024/111)
TOP 7 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 341, Gemarkung Hanfeld, Mamhofener Straße 2 (Antrag Nr. 2024/031)
TOP 8 Antrag auf Baugenehmigung für den Wiederaufbau einer Trainerhütte auf dem Golfplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 991, Gemarkung Starnberg, Gut Rieden (Antrag-Nr. 2024/114)
TOP 9 Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung durch die gewerbliche Fremdvermietung des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2132, Gemarkung Wangen, Schorn 5 (Antrag Nr. 2024/118)
TOP 10 Antrag auf Baugenehmigung für die Veränderung der Stellplätze und Errichtung von Ladestationen für die DHL auf dem Grundstück Fl.Nr. 2132, Gemarkung Wangen, Schorn 5 (Antrag Nr. 2024/117)
TOP 11 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 816/9, Gemarkung Söcking, Nibelungenweg 6 (Antrag-Nr. 2024/109)
TOP 12 Bauantrag für den Abbruch des bestehenden Dachgeschosses der Gebäude A (Hs.Nr. 4), B (Hs.Nr. 4b), C1 (Nr.4a) und C2 (Nr. 4a), Neubau einer Aufzugsanlage an die Gebäude A (Nr.4), B (Nr.4b) und C (Nr. 4a), Neubau eines Dachgeschosses mit Wohnnutzung auf die Gebäude A (Hs.Nr. 4), B (Hs.Nr. 4b), C1 (Nr. 4a) und C2 (Nr. 4a) auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Percha, Enzianstraße 4, 4a und 4b (Antrag-Nr. 2024/115)
TOP 13 Bauantrag für die Errichtung einer zeitlich befristeten Wohnanlage für Asylbewerber (126 Personen) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 210 und 208, Gemarkung Percha, Heimatshausener Straße 1/4 (Antrag-Nr. 2024/113); Bekanntgabe von Entscheidungen nach Art. 37 Abs. 3 GO
TOP 14 Informelle Anfrage zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teil der Grundstücke Fl. Nrn. 267 und 268, Gemarkung Perchting, östlich Straße Blumenau am östlichen Ortsrand von Perchting
TOP 15 Informelle Anfrage zur Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 8069 für die Grundstücke Fl. Nrn. 844/3 (teilw.) und 845 südlich der Klenzestraße, östlich der Bismarckstraße, Gemarkung Söcking (Klenzestraße 29)
TOP 16 Informelle Anfrage zur planungsrechtlichen Sicherung der Wohngebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 484, Gemarkung Söcking (Auf der Alm 3)
TOP 17 Ausschreibung und Vergabe der Winterdienstleistung; Ermächtigung zur Auftragsvergabe
TOP 18 Digitale Bauakte - Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Scandienstleisters; Ermächtigungsbeschluss
TOP 19 Kommunale Wärmeplanung zentral oder dezentral; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2024
TOP 20 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich Straßenunterhalt 2024/261
TOP 21 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 22 Gasbündelausschreibung: Mitteilung über Festsetzung des neuen Arbeitspreises für den Zeitraum 01.01.2025- 01.01.2028
TOP 23 Personalangelegenheiten; Verlängerung einer Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Elternzeit
TOP 24 Personalangelegenheiten; Höhergruppierung eines Beschäftigten
TOP 25 Personalangelegenheiten; Nachbesetzung Jungendtreff Nepomuk
TOP 26 Personalangelegenheiten; Arbeitszeitreduzierung einer Musikschullehrkraft
TOP 27 Personalangelegenheiten; Antrag auf Stellennachbesetzung Werkstudent Bauamt
TOP 28 Personalangelegenheiten; Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung
TOP 29 Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts - Flurstück 928/87 der Gemarkung Starnberg
TOP 30 Erbbaurecht Kreissparkasse - Bestellung einer Grunddienstbarkeit 2024/274
TOP 31 Anfrage auf Verkauf einer Teilfläche FlNr. 905/8 Gemarkung Söcking 2024/208
TOP 32 Bucentaurpark - Verlängerung des Pachtverhältnisses mit der Waldschlucht GmbH – Tischvorlage -
TOP 33 Brunnangerhalle Starnberg; Vergabe Projektsteuerungsleistungen
TOP 34 Seebad Starnberg; Dachabdichtung
TOP 35 Bekanntgaben, Sonstiges
Also man hätte die Sitzung auch als "Sonder-Bauausschusssitzung" benennen können. Das klingt nach einem langen Programm, aber mit hoffentlich kurzen Debatten.
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