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Maya Spielautomaten
Maya Spielautomaten sind eine beliebte Art von Glücksspielgeräten, die thematisch auf der faszinierenden Welt der Maya-Zivilisation basieren. Diese Automaten bieten Spielern die Möglichkeit, in eine vergangene Ära einzutauchen, in der die Maya-Kultur ihre Blütezeit hatte. Mit aufregenden Grafiken, authentischen Klängen und spannenden Bonusfunktionen versprechen Maya Spielautomaten ein unterhaltsames und abenteuerliches Spielerlebnis.
Die Maya waren eine alte mesoamerikanische Zivilisation, die in Mittelamerika zwischen dem 3. und 9. Jahrhundert existierte. Sie sind für ihre fortschrittliche Mathematik, Architektur, Astronomie und ihr rituelles Opfer bekannt. Ihre Geschichte und Mythologie bilden die Grundlage für viele Maya Spielautomaten.
Diese Automaten bieten verschiedene Symbole und Symbole, die die Maya-Kultur repräsentieren. Sie können auf einzigartige Artefakte wie Tempel, Statuen, Schmuck und Zeichen der Maya-Zeit stoßen. Es gibt auch Symbole, die die Maya-Götter und -Göttinnen darstellen, wie beispielsweise den Sonnengott Kinich Ahau oder die Göttin der Fruchtbarkeit Ixchel.
Maya Spielautomaten bieten in der Regel eine Vielzahl von Bonusfunktionen, um das Spiel spannender zu machen. Diese Funktionen können Freispiele, Multiplikatoren, Bonusspiele oder sogar progressive Jackpots umfassen. Dadurch haben die Spieler die Möglichkeit, große Gewinne zu erzielen, während sie gleichzeitig in die faszinierende Welt der Maya eintauchen.
Es gibt viele Online-Casinos, die Maya Spielautomaten anbieten. Diese Casinos ermöglichen es den Spielern, die Aufregung und den Nervenkitzel eines Maya-Abenteuers bequem von zu Hause aus zu erleben. Die Spielautomaten sind auch auf vielen physischen Glücksspielautomaten in Casinos auf der ganzen Welt zu finden.
Wenn Sie an der Kultur der Maya interessiert sind und nach einem unterhaltsamen und aufregenden Spiel suchen, dann sind Maya Spielautomaten definitiv einen Versuch wert. Tauchen Sie ein in die Welt der alten Maya und erleben Sie den Nervenkitzel des Spiels, während Sie auf der Suche nach verborgenen Schätzen sind. Viel Glück beim Spielen!
Maya Brettspiele sind eine faszinierende Art von Gesellschaftsspielen, die von den Maya-Zivilisationen entwickelt wurden. Diese Spiele haben eine lange Geschichte und wurden oft als zeremonielle Aktivitäten angesehen. Heutzutage sind sie jedoch auch bei Spielern auf der ganzen Welt beliebt.
Maya Brettspiele zeichnen sich durch ihre einzigartigen Spielregeln und interessanten Spielbretter aus. Eines der bekanntesten Maya Brettspiele ist "Pitz", auch bekannt als "Ballspiel". Dabei handelt es sich um eine Art Ballspiel, bei dem die Spieler versuchen, einen Ball mit nur ihren Hüften, Ellenbogen und Knien durch einen engen ringförmigen Raum zu schießen. Dieses Spiel erfordert Geschicklichkeit und Koordination und war sowohl bei den Maya als auch bei späteren mesoamerikanischen Kulturen weit verbreitet.
Ein weiteres beliebtes Maya Brettspiel ist "Senet". Dieses Spiel wird auf einem Spielbrett mit 30 Feldern gespielt und verwendet Spielsteine, die auf verschiedene Weisen bewegt werden können. Das Ziel des Spiels ist es, alle eigenen Spielsteine vom Brett zu nehmen, indem man sie geschickt über das Spielbrett bewegt und die Spielsteine des Gegners schlägt. Senet erfordert strategische Überlegungen und wurde von den Maya als eine Art Glücksspiel angesehen.
Ein weiteres berühmtes Maya Brettspiel ist "Patolli". Dieses Spiel wird auf einem kreisförmigen Spielbrett mit verschiedenfarbigen Feldern gespielt und verwendet Spielsteine, die über das Spielbrett bewegt werden müssen. Das Ziel des Spiels ist es, seine Spielsteine ins Ziel zu bringen, indem man sie geschickt bewegt und die Spielsteine der Gegner blockiert. Patolli war ein beliebtes Spiel bei den Maya und wurde oft mit Wetten und Einsätzen verbunden.
Maya Brettspiele sind eine faszinierende Möglichkeit, die Kultur und Geschichte der Maya-Zivilisation zu erleben. Sie bieten eine unterhaltsame und herausfordernde Möglichkeit, spielerisch in die Welt der Maya einzutauchen. Egal, ob Sie an der Geschichte interessiert sind oder einfach nur Spaß an spannenden Strategiespielen haben, Maya Brettspiele sind definitiv einen Versuch wert!
Maya Puzzle-Spiele
Die Maya-Zivilisation, die vor Tausenden von Jahren in Mittelamerika existierte, fasziniert die Menschen bis heute. Ihre unglaublichen architektonischen Meisterleistungen, ihre kulturellen Errungenschaften und ihre mysteriösen Rituale haben die Fantasie vieler Historiker und Archäologen beflügelt. Wenn Sie sich für die Maya interessieren und gleichzeitig Spaß an Herausforderungen und Rätseln haben, sollten Sie unbedingt die 3 besten Maya Puzzle-Spiele ausprobieren.
"Mayan Blocks" - In diesem unterhaltsamen und süchtig machenden Spiel müssen Sie Blöcke verschieben und so eine Verbindung zwischen den Steinen herstellen, um Punkte zu erzielen. Das Spiel präsentiert Ihnen dabei verschiedene Maya-Symbole und -Zeichen, die Sie kombinieren müssen, um voranzukommen. Je weiter Sie kommen, desto schwieriger werden die Puzzles, sodass Ihnen nie langweilig wird.
"Maya Pyramid Solitaire" - Ein klassisches Solitaire-Spiel mit einem Maya-Thema. Ihre Aufgabe ist es, alle Karten von der Pyramide zu entfernen, indem Sie Karten mit einem Wert von einem höheren oder niedrigeren Wert finden. Die exotischen Maya-Kartenmotive und die entspannende Hintergrundmusik schaffen eine fesselnde Atmosphäre, in der Sie stundenlang spielen können.
"Maya Temple Puzzle" - Dieses Spiel stellt Ihre Fähigkeiten auf die Probe, indem es Ihnen verschiedene Puzzle-Elemente präsentiert, die Sie in der richtigen Reihenfolge arrangieren müssen, um den Tempel zu restaurieren. Jedes Puzzleteil passt nur an einer bestimmten Stelle, und Sie müssen Ihre Logik verwenden, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Mit beeindruckenden Grafiken und einem anspruchsvollen Gameplay bietet "Maya Temple Puzzle" eine spannende Spielerfahrung.
Diese drei Maya Puzzle-Spiele bieten nicht nur Spaß und Unterhaltung, sondern vermitteln auch das Gefühl, Teil der Maya-Kultur zu sein. Durch das Lösen der Rätsel und das Erkunden der faszinierenden Maya-Symbolik bekommen Sie einen Einblick in die Welt dieser antiken Zivilisation. Also, bereiten Sie sich auf eine aufregende Reise in die Vergangenheit vor und genießen Sie gleichzeitig herausfordernde Puzzle-Spiele mit einem Maya-Touch!
Maya Abenteuerspiele
Maya Abenteuerspiele sind eine aufregende Möglichkeit, in die faszinierende Welt der Maya-Kultur einzutauchen. Diese Spiele bieten Spannung, Unterhaltung und Wissen über das alte Volk der Maya.
Die Maya waren eine präkolumbianische Zivilisation, die in Mittelamerika blühte. Sie waren bekannt für ihre beeindruckenden Bauwerke, ihre Fortschritte in Wissenschaft, Astronomie und Mathematik sowie ihre geheimnisvolle Schriftsprache. Durch Maya Abenteuerspiele können Spieler die Geheimnisse dieser vergangenen Zivilisation entdecken und sich wie echte Abenteurer fühlen.
Es gibt verschiedene Arten von Maya Abenteuerspielen, die sowohl online als auch offline gespielt werden können. Diese Spiele bieten oft spannende Rätsel, knifflige Aufgaben und herausfordernde Missionen, die es zu lösen gilt. Die Spieler werden auf eine Reise durch uralte Maya-Tempel, Dschungel und Ruinen mitgenommen und müssen Hinweise suchen, um ihre Aufgaben erfolgreich abzuschließen.
Durch das Spielen von Maya Abenteuerspielen können Spieler nicht nur ihre Fähigkeiten in Logik und Problemlösung verbessern, sondern auch ihr Wissen über die Maya-Kultur erweitern. Die Spiele bieten oft historische Informationen über das Leben der Maya, ihre Bräuche, ihre Götter und vieles mehr. Spieler tauchen in eine Welt voller Geschichten und Legenden ein und erfahren dabei viel über die faszinierende Geschichte dieser antiken Zivilisation.
Egal, ob Sie ein erfahrener Gamer oder ein Neuling in der Welt der Maya Abenteuerspiele sind, es gibt eine Vielzahl von Spielen zur Auswahl. Einige Spiele sind eher für Kinder geeignet und bieten eine einfache und unterhaltsame Art, das Thema zu erkunden, während andere Spiele anspruchsvoller sind und tiefer in die Maya-Kultur eintauchen.
Zusammenfassend bieten Maya Abenteuerspiele eine aufregende Möglichkeit, die Welt der Maya zu erkunden, Rätsel zu lösen und mehr über diese faszinierende antike Zivilisation zu erfahren. Tauchen Sie ein in eine Welt voller Abenteuer und entdecken Sie die Geheimnisse der Maya!
Maya Strategiespiele eröffnen Spielern die Möglichkeit, in die faszinierende Welt dieser antiken Zivilisation einzutauchen. Diese Spiele bieten nicht nur Unterhaltung, sondern ermöglichen auch einen Einblick in die Kultur, Geschichte und Mythologie der Maya.
"Tikal": Dieses Strategiespiel versetzt die Spieler ins Herz des Maya-Gebiets. Ziel ist es, als Archäologen antike Tempel zu entdecken und zu erforschen. Dabei müssen Ressourcen gesammelt, Städte errichtet und Gebiete erobert werden. Das Spiel bietet sowohl eine Einzelspieler- als auch eine Mehrspieleroption und ist bekannt für seine strategische Tiefe und Details.
"Tzolk'in: Der Maya-Kalender": Basierend auf dem berühmten Maya-Kalender bietet dieses Spiel eine einzigartige Spielerfahrung. Die Spieler müssen ihre Arbeiter geschickt auf den drehbaren Zahnrädern des Kalenders platzieren, um Ressourcen zu sammeln und Gebäude zu errichten. Dabei gilt es, den Lauf der Zeit zu nutzen und vorausschauend zu handeln.
"Yucata": Diese Online-Spieleplattform bietet eine Vielzahl von Maya Strategiespielen, darunter klassische Brettspiele wie "Maaskript", "Patolli" und "Elfenland". Spieler können sich online anmelden und gegen andere Spieler antreten oder gegen Computer-Gegner spielen. Die Plattform bietet auch Tutorials und Tipps für Anfänger.
"Tribal Wars": Obwohl dieses Spiel nicht speziell auf die Maya-Kultur ausgerichtet ist, bietet es dennoch eine reiche und komplexe Spielwelt. Spieler müssen ihre eigene Stadt gründen, Ressourcen verwalten, Truppen ausbilden und Kriege führen, um ihr Imperium zu erweitern. Dabei können sie verschiedene Strategien anwenden und Allianzen mit anderen Spielern bilden.
"Maya™ Gold": Dieses Slotspiel bietet eine unterhaltsame Art, die Maya-Welt zu erkunden. Spieler können auf fünf Walzen verschiedene Symbole drehen lassen und dabei auf Gewinnkombinationen hoffen. Das Spiel ist bekannt für seine hochwertige Grafik und Soundeffekte, die eine mystische Atmosphäre schaffen.
Diese Maya Strategiespiele bieten eine Mischung aus Unterhaltung und Bildung. Egal, ob Sie lieber taktische Herausforderungen bewältigen oder die spannende Geschichte der Maya entdecken möchten, es gibt für jeden etwas Geeignetes. Tauchen Sie ein in diese faszinierende Welt und erleben Sie die Geheimnisse der Maya hautnah!
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Spielplatz Percha Nord, Anbauten und mehr ...
(M)ein Kurzprotokoll der Bauausschusssitzung vom 22.2.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Spielplatz Percha Nord - Projektfreigabe
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Falle einer Realisierung der hier vorliegenden Planung muss aktuell mit einem Kostenrahmen von insgesamt +/- 188.100,00 € brutto kalkuliert werden, wobei sich die Maßnahme weiterhin in zwei Bauabschnitte gliedern ließe. Mit den für dieses Jahr vorgesehenen Mitteln in Höhe von 60.000 € brutto könnten bereits die befestigten Flächen sowie Erd- und Pflanzarbeiten inkl. Fertigstellungspflege und Pflanzenbestellungen durchgeführt werden. Im nächsten Jahr kann dann der Einbau der Spielgeräte, Mobiliar und Einfriedung Ballspiel erfolgen. Im Vergleich zur Grobkostenschätzung führt die Kostenberechnung zu einer Kostensteigerung von 78.058,32 € brutto, wobei Leistungen in Höhe von ca. 39.000 € brutto durch den Betriebshof erbracht werden können. Das aktuelle Angebot für die Spielgeräte von Fa. SIK-Holz für Lieferung, Einbau und TÜV-Abnahme der bereits seit über einem Jahr nahezu unveränderten Spielgeräteauswahl beläuft sich auf 130.500 € brutto. Mit dem Wegfall von zwei Wippen und dem Holz-Pavillon beliefen sich die Kosten hierfür auf brutto 105.279,10 €. Eine bereits durchgeführte Spendenaktion der Bürger ergibt aktuell eine Spendensumme in Höhe von 2.040 € nach Aussage der Stadtkasse. Mit dem Beschluss des Baustarts in diesem Jahr wäre vorab eine weitere Bürger-Spendenaktion denkbar und erfolgsversprechend.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss billigt die Grundzüge der Entwurfsplanung und Gesamtkosten.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Kreisbauamt durchzuführen, um bis Mitte 2024 eine Baugenehmigung vorliegen zu haben, so dass Ende 2024 zügig mit der Umsetzung begonnen werden kann.
Für die Errichtung dieses Kinderspielplatzes wird ein Kostenrahmen von insgesamt 190.000 € brutto festgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt die zusätzlich nötigen Mittel in Höhe von 130.000 € für das Jahr 2025 in den Haushalt einzustellen.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Straßensanierungskonzept
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadt Starnberg obliegt die Verkehrssicherungspflicht für das komplette städtische Straßennetz. Die Anlagenteile von Straßenfahrbahnen und Gehwegflächen sind unter der Verkehrsbelastung erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt. Um den Gebrauchs- und Substanzwert der Fahrbahnen langfristig zu sichern, sind vorbeugende Maßnahmen zur baulichen Erhaltung erforderlich. Ohne die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ist mit Verfallserscheinungen der Bausubstanz zu rechnen, die langsam beginnen und sich progressiv verstärken.
Ziel eines kommunalen Straßenmanagements ist es dem Verfall der Straßen entgegen zu wirken. Die Zustandserfassung und –bewertung stellt die jeweiligen Straßenzustände dar, um so eine Priorisierung für die Sanierungsbedürftigkeit vornehmen zu können.
In der Anlage wurden von der Verwaltung die Straßen aufgeführt, welche bei der Befahrung durch die Firma Eagle Eye im Jahr 2020 in die Zustandsklasse 7 (Warnwert überschritten, schlechter Zustand, Maßnahmen dringend planen) und Zustandsklasse 8 (Schwellenwert überschritten, sehr schlechter Zustand, Maßnahmen überfällig) klassifiziert wurden.
Zusätzlich wurde eine weitere Priorisierung durchgeführt. Weitere Punkte waren die Straßenarten (Hauptverkehrsstraße = 5 Punkte, Anliegerstraße = 1 Punkt, sowie die städtebauliche Bedeutung (z. B. ÖPNV-Belastung, Schulweg, Sportverein usw.). Dies schlägt sich in der Tabelle nieder, dadurch erhielt z. B. die Luitpoldstraße 10 Punkte und rutscht in der Tabelle nach oben, und eine Anliegerstraße mit 1 Punkt nach hinten. Bei gleicher Punktzahl wurde wieder nach Straßenart priorisiert und anschließend nach dem ABC.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auf Grundlage der Befahrung und Zustandserfassung das Gremium über die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen entscheidet.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der Joseph-Fischhaber-Straße im Jahr 2024 zu planen und durchzuführen. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung auf zwei Bauabschnitte vorzusehen.
Im Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2025 sind entsprechende Mittel einzustellen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Schlossberghalle Starnberg; Flachdachsanierung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Flachdach der Schlossberghalle (Baujahr 1995/96) - über Stadtsaal und kleinem Saal sowie Foyer – ist als begehbares Gründach (extensive Begrünung) konzipiert, die Dachentwässerung verläuft innenliegend und horizontal verzweigt in den Zwischendecken bis zu den vertikalen Sammelleitungen in der Tiefgarage. Es existiert keine Notentwässerung.
Seit rund drei Jahren gibt es nun verstärkt zusätzlich Undichtigkeiten an den Dacheinläufen, die immer wieder zu Pfützenbildung in den darunterliegenden Räumen führen.
Insofern muss für den Umfang der Baumaßnahme davon ausgegangen werden, dass die gesamte Dachfläche inklusive Gefälleestrich/ Gefälleaufbeton bis zur Rohdecke abgetragen werden muss (der Dachaufbau hat im Schnitt 60 cm Stärke) und die Dacheinläufe erneuert werden müssen.
Vom zeitlichen Ablauf her ist vorgesehen, im Jahr 2024 mit den Planungen zu starten und nach Fertigstellung der Sanierung der Schlossbergmauer durch den Tiefbau mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt VgV-Verfahren durchzuführen, um die notwendigen Planungsleistungen nach HOAI (Leistungsphase 1 und 2) für die Sanierung des Flachdachs der Schlossberghalle zu vergeben.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Rathaus Starnberg - Einbau weiterer Klimageräte - Flurkühlung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das "Rathaus Starnberg" wurde in seiner Ursprungsform 1903 für das Bezirksamt Starnberg errichtet. Nachdem es für die wachsenden Aufgaben des Landkreises zu klein geworden war, wurde es 1972 vollumfänglich umgebaut und erweitert.
Die Büros der Stadtverwaltung liegen zum Großteil in Ausrichtung Ost-Süd bzw. in Richtung Westen. Aufgrund der Höhe und der Lage des Gebäudes ist eine natürliche und oder bauliche Verschattung im Grunde nicht gegeben.
Das Rathaus heizt sich daher selbst bei widrigen Wetterverhältnissen sehr schnell auf, sodass (tatsäch- lich gemessene Werte) im Hochsommer in manchen Büros Temperaturen bis zu 35°C herrschen.
Da die Planung und Umsetzung nicht unerheblich Zeit in Anspruch nimmt und das Frühjahr bald beginnt, sollte die Ausführung sobald als möglich begonnen werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungs- und Bauleistungen im Kostenrahmen von 25.000€ für den Einbau eines weiteren Klimagerätes zur Flurkühlung im Rathaus im 3. Obergeschoss, im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushaltes 2024 durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Liegenschaft Seilerweg 8; Sanierung einer Wohnung, Durchführungsbeschluss
Sachverhalt
Im Gebäude Seilerweg 8, Baujahr 1968, befinden sich insgesamt 16 Wohnungen - je Hauseingang gibt es auf den vier Vollgeschossen je zwei Wohnungen.
Im Jahr 2006 wurden zwei Gas-Zentralheizungen eingebaut, die jeweils eine Gebäudehälfte sowohl mit Brauchwarmwasser als auch mit Heizwasser versorgen. Vorher gab es je Wohnung eine Einzeltherme, das bestehende Heizrohrsystem wurde beim Umbau übernommen.
Die oberste Geschossdecke wurde im Jahr 2012 gedämmt, die Fenster 2002 erneuert. Das restliche Gebäude ist noch ungedämmt.
Die Sozialbindung ist seit geraumer Zeit erloschen.
Im Januar 2024 wurde die 4-Zimmer-Wohnung (Wohnfläche 99,65 qm) südlicher Hauseingang Erdgeschoss rechts frei, die die letzten 55 Jahre durchgehend vermietet war.
Die Mietpreisberechnung wird nach erfolgter Renovierung entsprechend angepasst, die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln wird derzeit geprüft.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Wohnung Seilerweg 8 Erdgeschoss mit einem Kostenrahmen von 100.000 € durchzuführen und im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts zu beginnen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Klinikum Starnberg - Flächenpotentiale für eine bauliche Erweiterung
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrats am 29.01.2024 informierte Herr Landrat Frey über die Eckpunkte der vom Bund geplanten Krankenhausreform, die Zielsetzung des Landkreises im Zuge dieser Reform und die möglichen Auswirkungen auf das Klinikum Starnberg. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, dem Bauausschuss die Flächenpotentiale für eine mögliche Erweiterung der Klinikgebäude darzulegen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zu den Flächenpotentialen für eine mögliche Erweiterung des Klinikums zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 9 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, Feststellungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 21.08.2023 beschloss der Ferienausschuss die Durchführung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und west- lich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche.
Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung anfertigen zu lassen, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Betei- ligungsverfahren dem Stadtrat zur Abwägung und Fassung des Feststellungsbeschlusses vorzulegen.
In der Zwischenzeit fanden die frühzeitige Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung der 59. Flächen- nutzungsplanändern statt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
A)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 18.10.2023
"Wir haben die Planänderung bzw. die derzeitigen Unterlagen zur Kenntnis genommen. Sie er- wähnen in Punkt 5 zu den Auswirkungen und den abwägungsbedürftigen Belangen, dass der Umweltbericht als Teil II Bestandteil wäre: „Die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil dieser Begründung (Teil II).“ Dieser Teil II ist jedoch nicht Teil der Veröffentlichung. Es ist uns daher nicht möglich, den Umweltbericht zu beurteilen. Folglich wird uns damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Das ist äußerst bedauerlich.
Wir bitten um Übersendung des Umweltberichts und Verlängerung der Abgabefrist."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen. Der Umweltbericht wurde in der Zwischenzeit erstellt und – wie in den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung angekündigt - ergänzt. Die vollständigen Unterlagen wurden dem BUND Naturschutz in Bayern e. V. im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt.
B)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 31.01.2024
"Die Begründung mit Umweltbericht haben wir zur Kenntnis genommen. Die Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen lassen erkennen, dass man versucht, den Eingriff qualitativ aus- zugleichen, was dann innerhalb des Bebauungsplanverfahrens näher ausgestaltet wird. Es sollte alles darangesetzt werden, die beiden alten Bäume (Ahorn und Walnuss) zu erhalten. Nachdem sie jeweils in Randbereichen wachsen, sollten die Baumaßnahmen auf den Standort und die Unversehrtheit der Wurzelbereiche Rücksicht nehmen. Eine geschickte Eingrünung für die gesamte Fläche wird entscheidend sein, ob die neuen Häuser sich ins gewachsene Siedlungsgebiet einfügen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- plans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
A)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.10.2023
A)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Diese Bauleitplanung darf bestehende landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung nicht be- einträchtigen. Der Bauernhof östlich des Planungsgebietes darf durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Möglichkeit zur Erweiterung der Viehhaltung für die Zu- kunft gegeben sein. Diesbezüglich muss mit dem Landwirt …. Kontakt aufgenommen werden. Darüber hinaus darf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind von den Anwohnern in jedem Fall zu dulden."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen.
Der Immissionskonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung wird auf Ebene des parallel durchgeführten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207 gelöst. Der Eigentümer des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs ist auf die Stadt zuge- kommen und hat erklärt, die Milchwirtschaft, die auf den östlich angrenzenden Grundstücken be- trieben wird, aus Altersgründen aufgeben und zukünftig ausschließlich Ackerbau betreiben zu wollen. Um eventuelle Konflikte zwischen der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der neuen Wohnbebauung erkennen zu können, wurden ein Lärm- und ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben. Das Geruchsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am östlichen Rand des Plangebiets, d. h. am Hochstadter Weg, der Grenzwert nach GIRL für ein Wohn- und Mischgebiet von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % leicht überschritten wird. Bei dem Bereich der Übergangswertüberschreitung handelt es sich demnach aber nur um einen kleinen Bereich unmittelbar am Rand des Plangebiets, sodass davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich kein Wohnhaus errichtet wird. Somit wird im gesamten Plangebiet der Immissionsgrenzwert für Wohn- und Misch- gebiete von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % sicher eingehalten. Der Schutz der zukünftigen Bewohner vor unzulässigen Geruchsimmissionen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb ist gemäß Gutachten somit gewährleistet.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der landwirtschaftlichen Hofstelle Dorfstraße 30a an der nächstgelegenen Baufläche im Plangebiet die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005-1 für allgemeine Wohngebiete tags und nachts eingehalten werden. Ab der zweitnächsten Baufläche werden auch die WR-Orientierungswerte eingehalten. Sofern in der Erntesaison auch nachts ein Traktorbetrieb auf der Hofstelle erforderlich wird, werden voraussichtlich die Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 für reine bzw. allgemeine Wohngebiete sowohl an vorhandener wie auch an geplanter Bebauung überschritten. Die Beurteilungspegel liegen allerdings in der Größenordnung der in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse. Aufgrund der Seltenheit der Ereignisse müssen diese nicht bei der Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Folglich wären somit für den landwirtschaftlichen Betrieb keine Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzungen im Bebauungs- plan notwendig. Durch die Planung soll aber keinesfalls eine stärkere Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs verursacht werden als die, die aufgrund der auf dem südlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstück vorhandenen Wohnbebauung (Dorfstraße 32a) bereits besteht. Um dies gewährleisten zu können, werden an der Nord- und Ostfassade des Bauraums im WR 3 (Wohngebäude auf dem östlichsten Grundstück) zur Belüftung von Aufenthaltsräumen notwendige Fenster aus- geschlossen. Sofern die Belüftung nicht über andere Gebäudeseiten möglich ist, sind fensterun- abhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen.
Außerdem wurde der Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die beim Betrieb der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung auftretenden Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen hinzunehmen sind.
A)2.2 "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Vorhaben der Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren ist. Als Träger öffentlicher Belange für die Belange der Landwirtschaft sehen wir den hohen Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Region zunehmend mit Sorge."
Der Stellungnahme wird teilweise entsprochen.
Mit der Bauleitplanung wird eine heute landwirtschaftlich genutzte Fläche überplant. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden ist die Nachverdichtung im Innenbereich einer Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich jedoch vorzuziehen. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Fall aber insbesondere auch der aktuell hohe Bedarf an Wohnraum in der örtlichen Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen. Aufgrund dieses Bedarfs ist es insbesondere Ziel der Planung, Bauland für diese Kreise der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Alternative Flächen, z. B. durch Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung, stehen zu diesem Zwecke derzeit nicht zur Ver- fügung. In Abwägung der Belange ist der Schaffung von Bauland für die örtliche Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen in diesem Fall der Vorrang zu geben. Um den Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde das Bebau- ungskonzept mit dem Ziel eines sparsamen Flächenverbrauchs im Lauf der Planungen optimiert.
A)2.3 "Aus dem Bereich Forsten:
Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Sollte jedoch nachträglich eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, ist dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut zu beteiligen."
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207, in dem Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Sofern eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, wird dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut beteiligt (derzeit aber nicht geplant).
B)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.01.2024
B)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 17.10.2023 mit dem Aktenzeichen AELF-WM- L2.2-4612-34-5-4, die weiterhin Gültigkeit hat."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf die Abwägung unter Punkt A)2.1 und A)2.2 verwiesen.
B)2.2 "Aus dem Bereich Forsten:
Mit der Planung besteht aus forstfachlicher Sicht Einverständnis."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 19.10.2023
"Von Seiten des fachlichen Naturschutzes werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 31.01.2024
"Von Seiten des Naturschutzes werden keine weiteren Anregungen geltend gemacht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)4. Kreisbauamt, Schreiben vom 18.10.2023
A)4.1 "Es wird darum gebeten, die Bezeichnung "Legende" durch "Darstellungen" zu ersetzen.
A)4.2 "Wir bitten die Bezeichnung "Fläche für die Landwirtschaft" zu prüfen.
Den Stellungnahmen wird entsprochen.
Die Ersetzung des Begriffs "Legende" durch "Darstellungen" sowie die Korrektur eines Schreibfehlers in "Fläche für die Landwirtschaft" werden als redaktionelle Änderungen durchgeführt.
A)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.10.2023
"Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.02.2024
"Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.10.2023
" Die vorliegende Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 20.01.2024
"Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 26.10.2023 Stellung genommen. In diesem waren wir zum Schluss gekommen, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. In der nun vorliegenden Fassung vom 24.11.2023 haben sich keine raumordnerisch relevanten Änderungen ergeben, so- dass die Planung weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7. Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 29.01.2024
B)7.1 "Sofern das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des vollen Löschwasserbedarfs (Grundschutz + Objektschutz) nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen zur Verfügung stehen, ergeben sich für die zuständige Gemeinde/Stadt (Grundschutz) und für den Objektei- gentümer (Objektschutz) folgende Deckungsmöglichkeiten.
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserteichen (DIN 14210)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbehältern (DIN 14230)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbrunnen (DIN 14220/14244)
Erweiterung bestehender Baugebiete
Wir empfehlen, die Löschwasserbedarfsermittlung durch den Betreiber des Trinkwassernetzes gem. Arbeitsblatt W405 des DVGW („Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- wasserversorgung“) durchführen zu lassen und die zu Verfügung stehende Löschwassermenge zu überprüfen. Die Lage eventuell neu erforderlicher Hydranten (Empfehlung: Überflurnorm mind. DN 100) ist in Absprache mit den Kommandanten der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen."
Die Stellungnahmen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Löschwasserver- sorgung kann durch vorhandene bzw. neu zu errichtende Infrastruktur sichergestellt werden.
B)7.2 " Hinsichtlich der Erschließungssituation bestehen keine grundsätzlichen Bedenken"
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7.3 "Hinsichtlich des zweiten Flucht- und Rettungsweges bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)8. und B)8. Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 19.10.2023 und 16.01.2024
"Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)9. und B)9. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 12.10.2023 und 17.01.2024
"Der Abwasserverband Starnberger See bringt keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu dem Entwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die rechtsverbindlichen Festset- zungen regelt das parallellaufende Verbindliche Bauleitverfahren."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)10. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 06.10.2023
"Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der Tennet TSO GmbH vorhanden sind. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)11. bayernetz GmbH, Schreiben vom 09.10.2023
" Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen - dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)12. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 10.10.2023
" Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG hat in Hadorf keine Erdgasleitungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)13. AWISTA-Starnberg, Schreiben vom 20.10.2023
" Die Änderungen betreffen keine Belange des AWISTA-Starnbergs."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)14. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 23.01.2024
"Gegen die 59. Änderung des Flächennutzungsplans […] bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Wasserwirtschaftliche Belange wurden in der Begründung mit Umweltbericht angesprochen. Eine ausführliche Stellungnahme erfolgte im Rahmen der B teiligung zum zugehörigen Bebauungsplan Nr. 7207."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 23.01.2024
B)15.1 "Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbe- reich befinden sich keine flächennutzungsplanrelevanten Anlagen unseres Unternehmens."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15.2 "Wir bitten Sie, unser zuständiges Kundencenter Taufkirchen beim Bebauungsplanverfahren zu beteiligen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie betrifft nicht das Verfahren zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das zugehörige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Der Stadtrat stellt die 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, in der Fassung vom 24.11.2023 fest.
V Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.11.2023 dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Antrag auf Baugenehmigung für die Neuerrichtung einer Wohnanlage bestehend aus vier Mehrfamilienhäusern (Haus 1, 2, 3, 4) mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 715 und 715/34, Gemarkung Starnberg, Himbselstraße 3 und 5 (Antrag Nr. 2024/003)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Planungsrechtliche Beurteilung:
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung kann als faktisches allgemeines Wohngebiet eingestuft werden. Die geplante Wohnbebauung ist daher hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig. In Bezug auf das Maß der Nutzung hält sich die geplante Bebauung ebenfalls an den Rahmen der näheren Umgebung und fügt sich daher ein.
Die Erschließung hinsichtlich Zufahrt ist gesichert, sofern eine Dienstbarkeit mit Geh- und Fahrtrecht auf dem Grundstück Fl. Nr. 715/34 zugunsten des Grundstücks Fl. Nr. 715 eingetragen wird. Hierfür wurde der Nachweis bislang noch nicht erbracht. Die ordnungsgemäße Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ist gesichert. Hinsichtlich der Wasserversorgung lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch keine Stellungnahme des Wasserwerks vor, weshalb die abschließende Prüfung der Erschließung noch nicht erfolgen konnte.
Stellplatznachweis:
Das Vorhaben liegt innerhalb des Ermäßigungsbereiches nach § 3 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Starnberg. Die notwendige Anzahl beträgt unter Anwendung der Ermäßigung von 20 % 46,4 Kfz- Stellplätze. Es ist die Errichtung von 49 Kfz-Stellplätzen geplant, welche zum Großteil in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt Starnberg sind außerdem insgesamt 116 Fahrrad-Abstellplätze erforderlich, welche allesamt auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Zufahrt und der Wasserversorgung, erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines bestehenden Wohnhauses mit Umbau sowie eine Verlegung des Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/6, Gemarkung Starnberg, Max-Emanuel-Straße 3
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Bescheid von 25.06.2019 wurde das o.g. Vorhaben bereits genehmigt. Da jedoch keine Verlängerung beantragt wurde ist die Genehmigung mittlerweile erloschen. Das jetzt beantragte Bauvorhaben ist identisch mit dem damaligen, allerdings muss nun ein weiterer Stellplatz nachgewiesen und der Carport begrünt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 31 Abs. 2 BauGB zum beantragten Vorhaben und für eine Befreiung zur Überschreitung der Grundfläche um ca. 14,13 m2, zur Überschreitung der Grundfläche nach § 19 Abs. 4 BauNVO um ca. 12,23 m2 sowie für eine Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche für überdachte Stellplätze wird unter dem Vorbehalt der gesicherten Erschließung (Geh- und Fahrrecht an Fl.Nr. 680/4) ebenso erteilt wie vorsorglich die Zustimmung nach § 31 Abs. 3 BauGB.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 971/2, Gemarkung Starnberg, Am Rudolf-Widmann- Bogen 14 (Antrag Nr. 2022/088); erneute Stellungnahme
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 24.08.2022 wurde das Bauvorhaben durch das Landratsamt abgelehnt. Da die Rechtsverordnung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 201 a BauGB noch nicht in Kraft getreten war (16.09.2022), kam zum Zeitpunkt der damaligen Entscheidung als Rechtsgrundlage für die beantragten Befreiungen lediglich § 31 Abs. 2 BauGB in Betracht. Auf dieser Grundlage hatte sich im Antragsverfahren auch die Stadt Starnberg nicht in der Lage gesehen, ihr Einvernehmen zum Bauantrag einschließlich der beantragten Befreiungen erteilen zu können. Nun wurde die Stadt Starnberg mit Schreiben des Landratsamts vom 17.01.2024 um erneute Stellungnahme zum Bauantrag gebeten.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Zu Befreiungen zugunsten der Überschreitung der Baugrenze, der Grundfläche und der Geschossfläche wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Bauantrag für Einbau einer zentralen Hackschnitzel- und Scheitholzheizung als Ersatz der veralteten Ölheizungen für die Häuser Heimatshausen 1, 1a und 1b im Keller des bestehenden Getreidelagerhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 236/1, Gemarkung Percha, Heimatshausen (Antrag Nr. 2024/001)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Zufahrt, erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach den Bohrungen an der Seekante. Wann werden die wieder freigegeben?
Herr Janik: Es gibt noch keine Ergebnisse. Es soll so schnell wie möglich wieder freigegeben werden sollen.
Herr Zirngibl (CSU): Er fragt nach den Feuerzufahrten in Leutstetten und nach der Einladung von Herrn Dr. Kühnel zu §31 BauGB Abs. 3.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach der Aufgabenteilung an der Seepromenade.
Herr Janik: Wir durften 1971 aufschütten, dafür hat die Stadt dann auch die Instandhaltung übernommen.
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