#Waldkindergarten
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Der Haushalt 2023, Waldkindergarten, ZIO GmbH und mehr
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 27.02.2023:
Da heute der Haushalt beschlossen wird, rechne ich aufgrund der wahrscheinlichen Haushaltsreden mit einer längeren Sitzung.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Frau Pfister (BMS): Sie bitte um Vertagung der TOP 6 und 7.
Frau Kammerl: TOP 4 wird ergänzt.
TOP 2 Bürger fragen
Herr n.n.: Er wiederholt die Frage zur Seeanbindung und der Lage des Wendegleises. Ist die Position bereits festgelegt.
Frau Kammerl: Sie verweist auf die Veranstaltung am Mittwoch.
Herr n.n.: Er berichtet von starken Bodenschwingungen im Bereich Am Oberfeld.
Frau Kammerl: Es ist da nichts bekannt.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Wirtschafts- und Finanzplan 2023 des Wasserwerkes Starnberg
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Der Wirtschaftsplan ist für das Jahr 2023 aufgestellt worden. Gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung besteht dieser aus dem Wirtschafts- und Finanzplan und ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen.
Der vorliegende Erfolgsplan schließt wie folgt ab:
Im Erfolgsplan mit Erträgen von: 2.612.547 € und Aufwendungen von: 2.797.469 € sowie Zinsen und Steuern von: 26.921 € Verbleibender Jahresfehlbetrag (-): - 211.843 €
Die wesentlichen Investitionen im Wirtschaftsjahr 2023 sind:
Ortsnetz und Hausanschlusserweiterungen (Jahresvertrag)
Neuanschaffung und Erweiterung von Software
Nachuntersuchung Grundwassererkundung Gut Schwaige
Neuanschaffung von zwei Fahrzeugen
Errichtung von PV-Anlagen
Kauf eines mobilen Ersatzstromaggregates und Nachrüstung externer Einspeisungen
Die wesentlichen Unterhaltsaufwendungen im Wirtschaftsjahr 2022 sind:
Adalbert-Stifter-Straße (bei Hausnummer 1, 3, 5, 7, 9)
Josef-Sigl-Str.
Münchner Straße B2
Schießstättstraße
Auswechseln von Schieberkreuzen und sonstige kleinere Hauptleitungserneuerungen
Energetische Betriebsoptimierung
Der nach § 17 der EBV vorgeschriebene fünfjährige Finanzplan zeigt die voraussichtlichen Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben auf. Er muss jährlich berichtigt und fortgeschrieben werden.
Entwicklung und Umsatzerlöse:
Dem Wirtschafts- und Finanzplan 2023 ist ein Wasserverkauf von 1.500.000 m³ (an Endverbraucher) zugrunde gelegt. Zusätzlich werden von der Wassergewinnung Vierseenland gKU mindestens 200.000 m³ Wasser aus dem Gewinnungsgebiet Mamhofen abgenommen.
Entwicklung der verfügbaren Mittel:
Die verfügbaren Mittel setzen sich im Wesentlichen aus dem Cash-flow, den Anschlussbeiträgen und Hausanschlusskostenersatz zusammen. Eine zusätzliche Darlehensaufnahme ist voraussichtlich nicht erforderlich.
Personalentwicklung:
Zum 01.09.2022 konnte ein Auszubildender zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik eingestellt werden.
In der Verwaltung wurde zum 01.01.2023 aufgrund einer Stundenreduzierung einer Mitarbeiterin und Teilzeit der anderen Mitarbeiterinnen eine Stelle nachbesetzt.
Die mehr als ein Jahr lang ausgeschriebene Stelle als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik kann ab 01.04.2023 wiederbesetzt werden.
Beschlussvorschlag
Der Wirtschafts- und Finanzplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebes Wasserwerk Starnberg für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
Im Erfolgsplan mit Erträgen von: 2.612.547 € und Aufwendungen von: 2.797.469 € sowie Zinsen und Steuern von: 26.921 € Verbleibender Jahresfehlbetrag (-): - 211.843 €
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2023 sieht Einnahmen i. H. v. 810.000 € vor. Diesen stehen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber.
Der Finanzplan 2023, der jährlich fortgeschrieben wird, wird in den Einnahmen und Ausgaben, wie vorgelegt, festgesetzt.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Haushalt 2023 und Finanzplanung 2024 - 2026
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Entwurf des Haushalts 2023 und der Finanzplanung 2024 – 2026 einschließlich Stellenplan am 13.02.2023 vorberaten.
Die allgemeine Rücklage beläuft sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 auf 9,28 Mio. EUR. Sofern es zu der für das Jahr 2023 geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (4,28 Mio. EUR) kommt, würde diese nach Ablauf des Haushaltsjahres noch 5,00 Mio. EUR betragen und damit weiterhin deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 KommHV (756 TEUR) liegen, weshalb auch im Finanzplanungsjahr 2024 noch eine Entnahme in Höhe von 4,00 Mio. EUR angesetzt werden konnte.
Bei den Grundsteuereinnahmen ist die vom Haupt- und Finanzausschuss am 13.02.2023 empfohlene Hebesatzerhöhung (Grundsteuer A 370 v.H. und Grundsteuer B 430 v.H.) bereits berücksichtigt.
Die gesetzliche Forderung des § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik, wonach im Verwaltungs- haushalt ein Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften ist, der mindestens so hoch sein muss, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (2023: 920 TEUR), wird erfüllt. Die veranschlagte Zuführung beträgt 926 TEUR.
Die neben der Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushalts geplante Darlehensaufnahme in Höhe von 1,74 Mio. EUR dürfte – wenn überhaupt – erst zum Jahresende kassenwirksam werden, weshalb der diesbezügliche Schuldendienst erst ab dem Jahr 2024 veranschlagt wurde. Im Falle der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung würde sich der Schuldenstand unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für die Bestandsdarlehen von 13,34 Mio. EUR (Stand 31.12.2022 ohne Wasserwerk) auf 14,15 Mio. EUR zum Jahresende erhöhen. Die Pro-Kopf-Verschuldung würde damit 604 EUR (Einwohnerstand zum 31.12.2021) betragen und damit über dem Landesdurchschnitt von kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (552 EUR) liegen.
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Ein hartes Stück Arbeit liegt hinter uns. Das ist aber nur der Anfang. Die Kreisumlage und die Personalkosten als größte Posten werden in den nächsten Jahren noch steigen. Es sind den neuen Aufgaben, die uns von außen aufgeladen werden. Bei den Einnahmen werden die Kommunen aber allein gelassen. Es sind harte Entscheidungen zu treffen. Der Haushalt wird vielleicht später nur noch aus Pflichtaufgaben bestehen. Der Rotstift kann nur bei den freiwilligen Leistungen angesetzt werden. Er bedankt sich bei der Stadtverwaltung und dem Stadtrat. Es ist ein Weg zwischen dem Notwendigen und dem Wünschenswerten gelungen. Den Bürgern muss klar werden, dass man sich nicht alles leisten kann, was man sich wünscht.
Herr Wobbe (UWG): Er bedankt sich bei Bürgermeister und Verwaltung für die Klausurtagung, welche dem Ausschuss viel Arbeit abgenommen hat. Der Verwaltungshaushalt hat sich wieder um ein paar Prozent erhöht. Aufgrund der Verwaltungskapazitäten konnte der Vermögenshaushalt gekürzt werden. In den nächsten Jahren stehen trotzdem viele Sanierungen an. Es wird zu überlegen sein, welche freiwilligen Ausgaben vielleicht nicht mehr in der gewohnten Form beibehalten werden. Die Erhöhung der Gewerbe- und Zweitwohnungssteuer leistet hilft uns dabei, weniger Einschnitte vornehmen zu müssen.
Dr. Thorsten Schüler (UWG): Nachdem sich die Personalkosten in den letzten 12 Jahren fast verdoppelt haben, hat er einmal nach den Ursachen geforscht. Das Ergebnis ist, dass ca. die Hälfte der gesteigerten Kosten allein auf die Gehaltserhöhungen im Zuge der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst in den letzten 12 Jahren zurückgeführt werden kann. Die andere Hälfte hat ihre Ursache in einer Aufstockung des Personals in letzten 12 Jahren um ca. 27%, wobei davon ca. 25% in den Jahren 2014-2020 erfolgt ist.
Herr Weidner (SPD): Wie leben in außergewöhnlichen Zeiten. Es wurde die erste Rede eines Chat-Bots gehalten. Er wartet auf den ersten Haushalts einer KI. Es gibt aktuell mehrere Krisen. Es sind auf allen Ebenen schmerzhafte Entscheidungen zu fällen. Er bittet um einen Bericht über die Wirksamkeit der diesen Winter beschlossenen Energiesparmaßnahmen bis zum nächsten Winter. Bei der Kreditaufnahme ist der Spielraum enger geworden. Auch ist der Freistaat immer wieder an seine Pflichten für die Kommunen zu erinnern. In einigen Bereichen ist der Freistaat bei seinen Förderungen weit unter seinen eigenen Vorgaben geblieben. Er möchte eine auf Dauer stabile Stadt mit Musikschule, Museum und VHS. Das hält die Stadt zusammen. Die Klausurtagung soll beibehalten werden. Die Erhöhung der Stellenanzahl gerade bei der Feuerwehr ist wichtig, um die Bereitschaft aufrecht zu erhalten. Die hausgemachten strukturellen Defizite sind zu verringern, z. B. durch eine Wohnungsbaugenossenschaft. Die Stadt soll sich energietechnisch in Form von Stadtwerken engagieren. Für die CO2 Bekämpfung spielen Moore eine wichtige Rolle. Es gibt viele Unwägbarkeiten und es gibt viele Zeichen, dass es sich zum Guten wendet.
Herr Fiedler (FDP): Es war mal wieder ein hartes Stück Arbeit. Er bedankt sich bei den Teilnehmern der Klausurtagung und möchte das so beibehalten. 2024 wird ein Haushalt ohne Corona sein. Die strukturellen Defizite haben sich über Jahre aufgebaut und brauchen sicher paar Jahre, um wieder aufgelöst zu werden. Die Personalkosten stehen in Konkurrenz mit der Stadt München. Wir brauchen mehr Einnahmen über die Gewerbesteuer. Es sind unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Die Seeanbindung wird uns die nächste 10 Jahre beschäftigen. Wir werden uns von einigen Gebäuden trennen.
Herr Mignoli (BLS): Er bedankt sich. Für ihn ist bereitgestellter Wohnraum wichtiger als mögliche Gehaltserhöhungen. Die Finanzplanung zeigt ein düsteres Bild. In der freien Marktwirtschaft würden wir in die Insolvenz laufen. Leerstände sind aktiv zu vermarkten. Gewerbehöfe sind zu etablieren. 2019 gab es schon einen Antrag auf Suche von möglichen Flächen für Gewerbehöfe. Das Ergebnis steht noch aus. Das Gewerbegebiet Schorn ist notwendig, um die Eingaben den zukünftigen Ausgaben anzugleichen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Sie stimmen aus Verzweiflung zu. Es gibt zu viel Anspruchsdenken und zu viele Pflichtaufgaben. Selbst bei den positiven Ansätzen sind neue Kredite aufzunehmen. Zum Glück sind wir kein Unternehmen. Es gibt viele freiwillige Aufgaben, die in Zukunft nicht mehr geleistet werden können. Die Krisen haben Einfluss, aber auch wir haben Fehler gemacht. Wir haben z. B. statt uns Windräder zu leisten ein Seebad teuer saniert. Die Steuererhöhungen bringen keine wirkliche Heilung. Er plädiert für eine Optimierung der Arbeitsweise in der Verwaltung. Schorn produziert unbekannte Folgekosten. Die Grünordnung steht viel zu weit hinten auf der Prioritätenliste. Einsparungen sind der Schlüssel. Wenn alle unsere prekäre Finanzlage ernst nehmen würden, würden alle auch Vorschläge bringen und sich entsprechend verhalten. Kleinvieh macht auch Mist.
Herr Pfister (BMS): Die Verwaltung hat ihre Hausaufgaben gemacht - die Politik auch? Für spekulative Projekte werden Kredite aufgenommen, woanders wird um jeden Euro gefeilscht. Der Stadt hat ein Rückschritt gemacht, da der Haushalt jetzt wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten wird (Anm. d. Verf.: Er meint sicherlich die vorberatene Klausurtagung.) Er mahnt mehr Transparenz an.
Herr Landwehr (WPS): Er hat die Klausurtagung als konstruktiv empfunden. Schwierige Zeiten sollten nicht für Steuererhöhungen, sondern für die Suche von Lösungen herhalten, die sonst nicht gesucht werden würden. Ein Haushalt darf nicht nur durch Steuererhöhungen gerettet werden.
Frau Henniger (FDP): Sie ist gegen Steuererhöhungen. Sie fragt die Verwaltung nach dem Telefonkosten. (Anm. d. Verf.: Das fragt man normalerweise vor der Sitzung die zuständige Abteilung.)
Herr Beck: Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft regelmäßig auch die Telefonkosten.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2023 wie folgt:
HAUSHALTSSATZUNG
der Stadt Starnberg (Landkreis Starnberg) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Starnberg folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 83.223.100 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.163.700 Euro ab.
§2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.739.300 Euro festgesetzt. (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk sind nicht vorgesehen.
§3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H. b) für die Grundstücke (B) 430 v.H. 2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 13.800.000 Euro festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
2. Der Stadtrat beschließt den Finanzplan für die Jahre 2024 - 2026 wie vorgelegt.
angenommen: 17:7
TOP 6 Barrierefreiheit in Starnberg: Perspektive Inklusionsbeirat
vertagt
TOP 7 Barrierefreiheit in Starnberg: Konzept und Maßnahmen der Barrierefreiheit
vertagt
TOP 8 Antrag von Stadträtin Anke Henniger (FDP) zur Beantwortung von Bürgerfragen zum B2- Tunnel
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Frau Stadträtin Henniger hat mit Schreiben vom 15.11.2022 beantragt, dass die Verwaltung alle Antworten zu Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum B2-Tunnel veröffentlichen möge, auch solche die an zuständige Fachbehörden weitergeleitet und deren Antwort eingeholt wurde.
Der Antrag wurde in der Sondersitzung des Stadtrats zum B2-Tunnel am 30.11.2022 vorgelegt. Auf Antrag des Ersten Bürgermeisters Patrick Janik wurde die Behandlung des Tagesordnungspunkts vertagt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich können alle relevanten Information zu Planungs- und Bauprojekten öffentlich gemacht werden, solange deren Veröffentlichung nicht gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder einschlägiges Wettbewerbsrecht verstößt.
Sollte die Bearbeitung des Antrags beschlossen werden, würde die Verwaltung diese in Zusammenarbeit mit dem projektverantwortlichen Staatlichen Bauamt Weilheim vornehmen.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Auch wenn es in dem Antrag gar nicht mehr um den konkreten Fragenkatalog vom November 2022 geht (das ist mein letzter Stand), möchte er doch noch einmal seine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass sich eine Partei, die sich schon seit Jahrzehnten mit dem B2 Tunnel befasst, sich offensichtlich nicht in der Lage sieht, wenigstens die Fragen des eigenen Fragenkatalogs zu beantworten, die schon sein Jahren wenn nicht Jahrzehnten bekannt sind. Er hat da als Stadtrat und vor allem als Verkehrsreferent ein anderen Selbstverständnis von seiner Aufgabe und wird in den nächsten Monaten weiter versuchen, möglichst alle schon beantworteten Fragen erneut zu beantworten und offene Fragen zu klären, sofern diese ohne reine Spekulationen auf die Zukunft beantwortet werden können. (Anm. d. Verf.: Wo die Antworten zu finden sind, kann ich hier jetzt nicht mitteilen, da ich aktuell in meiner Rolle als Stadtrat spreche.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das Bauamt stellt so viele Informationen bereit, er weiß nicht, was da noch fehlt.
Frau Kammerl: Die Fragen wurden bereits gruppiert. Bisher wurden ca. 8 Stunden mit dem Bauamt zusammen für die Bewertung der Fragen verwendet.
Herr Jägerhuber (CSU): Wenn man so eine Aktion startet, hat man sich auch um die Antworten zu kümmern.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat bei der Sondersitzung auch Bürger getroffen, die gegen das Projekt sind. Wenn Fragen gestellt werden, sollen die auch kompetent beantwortet werden. (Anm. d. Verf.: Ist damit die FDP dann nicht kompetent?)
Frau Pfister (BMS): Wenn wir transparent sein wollen, sind nur offizielle Antworten relevant. Das ist keine parteipolitische Fragestellung. Die Bürger sollen informiert sein.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er möchte nicht parteipolitisch sein, aber es sind doch die Folgekosten jetzt schon abschätzen. Warum kümmert das offensichtlich keinen? (Anm. d. Verf.: Weil dieser Punkt allen bewusst ist, aber das zugehörige Zahlenmaterial einfach noch nicht abgeschätzt werden.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung hat nur er bei der Sondersitzung gefragt. Warum kam da nichts von den Tunnelgegnern. Es ist ein Bundesprojekt, bei dem die Stadt wenig mitreden kann. Es gibt so viele Informationsquellen, wo man sich informieren kann. Warum muss da die Verwaltung wieder eingespannt werden.
(Anm. d. Verf.: Ich kann mich noch erinnern, dass eine ehemalige Stadträtin der FDP immer immens gegen zusätzliche Aufgaben für die Verwaltung gewesen ist.)
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim, alle Antworten zu projektzugehörigen und fachlichen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum B2-Tunnel, die keine datenschutz- oder wettbewerbsrechtlichen Belange berühren, zu veröffentlichen.
abgelehnt: 12:12
TOP 9 57. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen des Waldkindergartens östlich der Hanfelder Straße, Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 243 und 245, Gemarkung Hanfeld, und Fl. Nr. 976, Gemarkung Starnberg
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Der Waldkindergarten Starnberg befindet sich mit zwei Standorten im Waldgebiet östlich der Hanfelder Straße auf Höhe Hanfelder Straße 100 (Betriebshof). Auf dem Grundstück Fl. Nr. 976, Gemarkung Starnberg, befinden sich ein Bauwagen sowie ein Aufenthaltsplatz im Freien für die Kinder über 3 Jahren, auf den Grundstücken Fl. Nrn. 243 und 245, Gemarkung Hanfeld, ein weiterer Bauwagen, eine Hütte, ein Zelt sowie ein Freibereich für die Kinder unter 3 Jahren. Bis auf Fl. Nr. 245, Gemarkung Hanfeld, liegen alle Flurstücke innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Würmtal".
Im Flächennutzungsplan sind die Bereiche als Erholungswald der Intensitätsstufe I – Bannwald – bzw. als Fläche für die Landwirtschaft (Fl. Nr. 245, Gemarkung Hanfeld) dargestellt.
Im Zuge eines Betreiberwechsels ist aufgefallen, dass für den Waldkindergarten keinerlei Baugenehmigung vorliegt, diese aber nicht nur für die neue Betriebserlaubnis sondern auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend erforderlich ist. Planungsrechtliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Waldkindergartens ist, dass der Flächennutzungsplan den entsprechenden Bereich als "Sondergebiet Waldkindergarten" darstellt.
Voraussetzungen für die Darstellung als "Sondergebiet Waldkindergarten" im Flächennutzungsplan ist u. a., dass sich der Hol- und Bringparkplatz in einer Entfernung befindet, die auch tatsächlich von Eltern und Kindern fußläufig angenommen wird. Empfohlen wird eine Entfernung von 200 m. Im vorliegenden Fall beträgt die Entfernung vom Hol- und Bringparkplatz an der Hanfelder Straße zum südlichen Standort des Waldkindergartens 320 m, zum nördlichen Standort 420 m.
Um die Erreichbarkeit durch Rettungswagen und Feuerwehr sicherstellen zu können, muss bzgl. Mindestbereite, Beschaffenheit, öffentlicher Verkehrsfläche oder Dienstbarkeiten eine noch hinnehmbare Verkehrserschließung nachgewiesen werden.
Die Standorte des Waldkindergartens in Starnberg sind über städtische Waldwege bzw. im Eigentum Dritter stehende Waldwege zu erreichen. Die Zufahrt von Norden über den von der Mühlthaler Straße abzweigenden Waldweg kommt aufgrund der großen Entfernung nicht in Frage. Die übrigen Wege (Zufahrt von Norden über Feldweg östlich der Hanfelder Umfahrung und von Süden vom Parkplatz an der Hanfelder Straße) sind bei Schnee nur sehr eingeschränkt mit einem Pkw befahrbar (Fahrversuch fand am 25.01.2023 statt), was bedeutet, dass die Befahrbarkeit durch ein Rettungs- bzw. Feuerwehrfahrzeug nicht gegeben ist.
Ob die Erreichbarkeit der beiden Standorte des Waldkindergartens innerhalb einer vertretbaren Frist sichergestellt werden kann, ist im Rahmen des Verfahrens zur 57. Änderung des Flächennutzugsplans zu klären.
Voraussetzung für die Darstellung im Flächennutzungsplan als "Sondergebiet Waldkindergarten" sind darüber hinaus eine positive Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Lage innerhalb der Landschaftsschutzverordnung und eine positive forstwirtschaftliche Stellungnahme. Beide Behörden werden im Rahmen des Verfahrens um Stellungnahme gebeten.
(Anm. d. Verf.: Die Debatte spare ich mir. Es ist hanebüchen, was hier vom Landratsamt gefordert wird. Jeder angesprochene Behörde wird sich auf ihren kleinen Ausschnitt beschränken und pragmatische Lösungen sind nicht mehr möglich. Es herrscht auch im Stadtrat Unverständnis, welche Forderungen an die Zuwegung gestellt werden. Als wenn die Kinder nicht fähig wären, mehr als 200 Meter zum Kindergarten laufen zu können.)
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen des Waldkindergartens östlich der Hanfelder Straße, Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 243 und 245, Gemarkung Hanfeld, und Fl. Nr. 976, Gemarkung Starnberg, mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Genehmigung des Waldkindergartens.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplans anzufertigen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
3. Das Bauleitplanverfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit oberster Priorität zu bearbeiten.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Wiedereinführung Schulbus für Grundschule Starnberg
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Beschlusslage:
Laut Stadtratsbeschluss vom 27.01.2021 wurden für die Grundschulen Söcking und Percha ab September 2021 wieder private Schulbusse eingeführt.
Für die Grundschule Starnberg wurde mit Beschluss vom 28.06.2021 die Einführung einer privaten Busbeförderung vorerst zurückgestellt und sollte zum Schuljahr 2023/2024 erneut geprüft werden. Grundlage der Rückstellung war u.a. ein nicht repräsentativer Rücklauf einer Elternbefragung.
Ausgangslage an der Grundschule Starnberg:
Aus der Elternschaft erreichen uns immer wieder Beschwerden über den ÖPNV bzgl. Unpünktlichkeit oder Ausfall der Busse, sowie mangelnde Deutsch- und Ortskenntnisse der Fahrer oder deren Unfreundlichkeit.
Gesetzliche Anforderungen:
Gem. gesetzlichen Grundlagen der Schülerbeförderung sollen die Aufgabenträger ihre Beförderungs- pflicht mit dem ÖPNV erfüllen (§ 3 Abs. 2 SchBefV in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 SchKfrG). Schulbusse sind nur einzusetzen, wenn dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Beförderungspflicht für Grundschüler/innen besteht, wenn der Weg zur Schule länger als 2 km ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SchBefV). Das Neubaugebiet "Am Wiesengrund" wurde ebenfalls dem Schulsprengel der Grundschule Starnberg zugeordnet. Hierbei ist grundsätzlich die Beförderungspflicht zu klären. Für die einzelnen, neuen Siedlungsstraßen beträgt diese Grenze zwischen 1,9 – 2,1 km zum Schulhaus am Schlossberg.
Um Planungssicherheit und Gleichbehandlung zu gewährleisten, wird empfohlen, das gesamte Gebiet der Beförderungspflicht zuzuordnen.
Weiteres Vorgehen:
Um die Schülerbeförderung für die Grundschule Starnberg auf Schulbusse umzustellen, ist eine europaweite Ausschreibung nötig.
Hierfür muss ein Leistungsverzeichnis erstellt, die Routen und Haltestellen geprüft, sowie die entsprechenden An- und Abfahrtszeiten festgelegt werden. Im Zuge dessen sind außerdem die verkehrsrechtlichen Belange zu beachten.
Hierfür ist die Beteiligung der entsprechenden Behörden (Landratsamt, Polizei, Ordnungsamt) unerlässlich. Dadurch entstehende zeitliche Verzögerungen sind möglich.
Es ist zu beachten, dass eine Schulbusbeförderung für die beiden Schulhäuser der Grundschule Starnberg formal komplexer zu beurteilen und mit vergleichsweise höheren Kosten verbunden ist, als Söcking oder Percha. Zum einen sind durch die Größe der Schule deutlich mehr Kinder beförderungspflichtig (derzeit: GS Starnberg 93; GS Söcking 52; GS Percha 25 Schüler) und zum anderen erschweren die zum Teil beengten Straßenverhältnisse die Haltestellensituation.
Stellungnahme:
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist eine umfassende Planung bezüglich der Busrouten und der Anfahrt von Haltestellen erforderlich. Dabei muss nach den einschlägigen Richtlinien eine Beteiligung bzw. Anhörung der Polizei, des Schulaufwandsträgers, der ÖPNV-Stelle im Landratsamt, der betroffenen Schulen, des Schulamts, der Straßenbaubehörde, des Schulwegbeauftragten sowie der Schulbusunternehmer erfolgen. Die Routen und Haltestellen müssen bei einem Ortstermin vollständig abgefahren werden. Insbesondere müssen die Routen möglichst so gelegt werden, dass Schüler die Fahrbahn an der Haltestelle möglichst nicht überqueren müssen. Die Einrichtung stellt sich in Starnberg auch generell aufwändiger dar, als bei der damaligen Anbindung der Grundschulen Söcking und Percha, da drei anstatt zwei Linien eingerichtet werden müssen. Die Umsetzung ist unter Zugrundelegung einer realistischen Planung bis zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 möglich, insoweit im Laufe der Prüfung keine besonderen bzw. unvorhergesehenen Aufwände, wie beispielsweise die bauliche Neuanlage von Schulbushaltestellen notwendig werden.
Im Kern ist zu prüfen, ob bestehende Haltestellen des Linienbusverkehrs auch für die Anbindung durch Schulbusse genutzt werden können. Nach den einschlägigen Richtlinien sollen auch möglichst die bestehenden Linienbushaltestellen genutzt werden. Falls einzelne Haltestellen im Bestand nicht den notwendigen Sicherheitsstandards entsprechen, müssen neue Schulbushaltestellen eingerichtet werden.
Zur Sicherheit an den bestehenden Haltestellen, die entlang der voraussichtlichen Routen liegen, kann erst eine fundierte Aussage getroffen werden, sobald diese bei einem Ortstermin eingesehen, intern geprüft und mit den zu beteiligenden Stellen abgestimmt wurden. Die folgenden Haltestellen befinden sich voraussichtlich entlang der Schulbusrouten: Anbindung Grundschule Starnberg:
Bahnhof Nord
Egerer Straße
Hanfeld, St.-Michael-Straße
Altostraße, Leutstetten
Petersbrunn
Am Schlosshölzl
Franziskusweg
Haltestelle im unmittelbaren Bereich der Schule (Ferdinand-Maria-Straße/Schulstraße)
Anbindung Schlossbergschule:
Kirchplatz und/oder Haltestelle im unmittelbaren Bereich der Schule
Waldspielplatz/Jahnstraße/Neubaugebiet "Am Wiesengrund"
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Wer “A” sagt, muss auch “B” sagen. Wenn wir für Grundschulen Beförderung per Schulbusse beschlossen haben, sollte keine Grundschule davon ausgenommen sein.
Herr Mignoli (BLS): Er sieht im Stadtgebiet keine langen Wartezeiten, wie in Söcking oder Perchting. Er ist deshalb gegen die Einführung im Stadtgebiet.
Herr Weidner (SPD): Er schließt sich Herrn Mignoli an. Es fehlt das Geld und die Busfahrer. Wenn Gelder für die Allgemeinheit gekürzt werden, sollte man nicht für wenige Schüler Schulbusse einführen.
Frau Pfister (BMS): Bei den Kosten von 3.000 EUR pro Kind und Jahr sind vielleicht Taxis günstiger. Es gibt mit dem ÖPNV wohl auch nur geringe Probleme. Das Geld sollte eher in den ÖPNV gesteckt werden. Wenn die Stadt das 365-Ticket zahlt, erhält auch der Kreis Gelder dafür. Mit den Linienbussen kann die gleiche Qualität mit dem ÖPNV erreicht werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er stellt den Antrag, alle Schulbusse wieder abzuschaffen. Das Geld sollte lieber für Investitionen in sichere Gehwege ausgegeben werden.
Herr Mignoli (BLS): Wer garantiert bei einer europäischen Ausschreibung, dass die Schulbusfahrer auch deutsch sprechen können.
Herr Jägerhuber (CSU): Vor einer Entscheidung sollte es eine fundierte Grundlage haben. Die aufgeführten Gründe sind für ihn nicht so relevant, dass es eines eigenen Schulbusses bedarf.
Herr Frühauf (CSU): Gibt es auch Rückmeldungen aus dem Elternbeirat. In Söcking und Perchting hat es ja nach einem mehrjährigen Test nicht geklappt. Er vermisst eine vehementere Forderung aus Richtung der Grundschule Starnberg. Sind die Rahmenbedingungen gleich?
Herr Beck: Es gab die generelle Aussage, dass Schulbusse besser wären.
Herr Wobbe (UWG): In Wangen und Percha gab es in der Praxis viele Probleme mit dem ÖPNV. Ist es in Starnberg genauso? Klappt das da besser? Da sollte man noch einmal nachfragen.
Frau Pfister (BMS): Die Anbindung ist in Stadt natürlich besser. Die Schlossbergschule hat ihre Kinder fit gemacht. Deshalb gibt es da auch wenig Aufregung.
Frau Falk (SPD): Alle Argumente wurden schon gesagt. Am Waldspielplatz gibt es zwei Busse im ÖPNV. Es wird auch dort eine gute Anbindung geben. Mit dem Geld der Schulbusse könnte man für 1.300 Kinder das 365-Ticket finanzieren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Schülerbeförderung kostet ca. 1 Mio. EUR. Wir müssen da mehr auf die Ausgaben achten und das Anspruchsdenken zurückschrauben.
Herr Jägerhuber (CSU): Er möchte den Punkt 1 zurückstellen und erst dann entscheiden, wenn gravierende Gründe vorgebracht werden.
Antrag Herr Dr. Sengl
Beschlussvorlage, in der die Auswirkungen einer Pflicht der Schülerbeförderung für sämtliche Schüler aller Grundschulen generell mit dem ÖPNV dargestellt werden.
angenommen: 18:5
Beschlussvorschlag
1. Die Schülerbeförderung für die Grundschule Starnberg (beide Schulhäuser) wird zum neuen Schuljahr 2023 / 2024 umgestellt werden. Die benötigten Haushaltsmittel sind in den kommenden Haushaltsjahren einzuplanen.
abgelehnt: 0:23
TOP 12 Kommunale Zusammenarbeit im Bereich Informationstechnologie; Beschluss über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Nachdem sich die zuständigen Gremien der Projektbeteiligten (Gemeinde Andechs, Gemeinde Berg, Gemeinde Feldafing, Gemeinde Pöcking, Stadt Starnberg, Gemeinde Tutzing und das gemeinsame Kommunalunternehmen zur Trinkwasserversorgung der Gemeinden Feldafing und Pöcking) jeweils dazu entschlossen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, wurde die Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbH mit der Erstellung der notwendigen Gründungsdokumentation (Gesellschaftervertrag sowie Gesellschaftervereinbarung) beauftragt.
Die wesentlichen Inhalte des Gesellschaftervertrages sowie der Gesellschaftervereinbarung wurden im Rahmen der stattgefundenen Informationsveranstaltungen am 25.01.2023 sowie 31.01.2023 vorgestellt.
1. Allgemeines:
Die Gesellschaft soll ZIO GmbH (Zentrale Informationstechnologie Organisation) heißen und ihren Sitz zum Zeitpunkt der Gründung in Starnberg haben. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Bereitstellung von IT-Infrastruktur, insbesondere Software, Hardware, Cloud-Services und Serverinfrastruktur, sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Support, Wartung, Einkauf, Beratung und IT-Security-Management, zur Förderung der Standardisierung, Professionalisierung und Konsolidierung der von den Gesellschaftern genutzten kommunalen IT-Landschaft.
2. Stammkapital:
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 27.300,00 und wird von den Projektbeteiligten zu gleichen Teilen eingebracht. Die Stadt Starnberg plant ihre IT-Abteilung im Wege einer Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 168 UmwG in die ZIO GmbH einzubringen. Gegenstand der Ausgliederung soll die gesamte IT-Abteilung der Stadt Starnberg mit allen Rechtsverhältnissen sein. Diese sollen auf die ZIO GmbH übergehen. Im Zuge der Ausgliederung werden der Stadt Starnberg neue Geschäftsanteile an der ZIO GmbH gewährt.
Die Anteilsgewährung wird im Rahmen einer Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 100,00 mit Sachagio erfolgen. Die übrigen Projektbeteiligten werden ebenfalls IT-Vermögensgegenstände im Rahmen von Barkapitalerhöhungen in Höhe von jeweils EUR 100,00 als Sachagio in die ZIO GmbH einbringen. Die Gegenwerte der eingebrachten Vermögensgegenstände sowie der ausgegliederten IT-Abteilung (Werte der Sachagios) werden bei der ZIO GmbH jeweils als gesellschafterbezogene Rücklagen zugunsten der jeweiligen einbringenden Parteien verbucht.
3. Organe:
Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung (a.), der Aufsichtsrat (b.) sowie die Gesellschafterversammlung (c.).
a. Geschäftsführung
Vertretung der GmbH gegenüber Dritten durch die Geschäftsführung.
Im Innenverhältnis kann die Aufgabenverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern näher geregelt werden (z.B. in einer Geschäftsordnung).
Es sollen zwei Geschäftsführer bestellt werden.
b. Aufsichtsrat
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates:
Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat entscheidet über die zustimmungspflichtigen Geschäfte (siehe § 9 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages)
Mitglieder:
Jeder Gesellschafter entsendet ein Mitglied des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat somit insgesamt sieben Mitglieder.
Die von entsandten Aufsichtsratsmitglieder haben an ihre jeweiligen Gesellschafter zu berichten und sind an deren Weisungen gebunden.
Die Amtsdauer soll der Wahlperiode des Gemeindesrates in Bayern zzgl. eines Monats entsprechen. Sofern entsandte Aufsichtsratsmitglieder vorzeitig aus dem Gemeinde- bzw. Stadtrat ausscheiden, endet auch ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat.
Innere Ordnung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat wählt einen Vorsitzenden.
Der Vorsitzende leitet die Sitzungen und hat bei Patt-Situationen ein doppeltes Stimmrecht.
c. Gesellschafterversammlung
Kompetenzen:
Die Gesellschafterversammlung kann der Geschäftsführung Weisungen erteilen, an welche diese gebunden ist. Zudem ist sie für weitere Angelegenheiten (z. B. die Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der Gesellschaft, Bestellung des Abschlussprüfers) gem. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages zuständig.
Vertretung der Gesellschafter:
Erster Bürgermeister der Gemeinde/ Stadt oder eine von diesem bestellte Person.
Das gKU wird vom Vorstand in der Gesellschafterversammlung vertreten.
4. Anschubfinanzierung:
Die Gesellschafter verpflichtet sich untereinander, der ZIO GmbH – zusätzlich zur Stammeinlage – jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 135.000,00 für die Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Diese Beträge werden in die freie Kapitalrücklage der ZIO GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu deren freier Verfügung geleistet.
5. Kündigung:
Jeder Gesellschafter kann mit einer Frist von zwei Jahren durch einen eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft kündigen, erstmalig jedoch zum 1. April 2028.
6. Weiteres Vorgehen:
a.) Gründung:
Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss nach der Fassung der jeweiligen Gremiumsbeschlüsse die Gründung ggü. der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft im Rahmen des Anzeigeverfahrens die Voraussetzungen der Art. 87 ff. GO. Verstreicht die hierfür vorgesehene sechswöchige Frist, ohne dass die Aufsichtsbehörde sich äußert, oder erklärt diese, keine Einwände zu erheben, so darf der jeweilige Gremiumsbeschluss zur Gründung vollzogen werden.
Der Gremiumsbeschluss wird durch die Unterzeichnung des Gesellschaftervertrages sowie der Gesellschaftervereinbarung beim Notariat vollzogen.
b.) IT-Betrieb:
Der IT-Betrieb wird aufgenommen, alsbald die hierfür notwendigen technischen sowie personellen Voraussetzungen geschaffen wurden.
Im Rahmen des Projektes wurde bereits die zukünftige IT-Security konzipiert. Im Rahmen der weiteren Projektarbeit ist es nunmehr erforderlich, den IT-Betrieb zu konzipieren sowie einen Betriebsübernahmeprozess festzulegen. Im Anschluss kann nach erfolgter Personalakquise der Betrieb bei den Projektbeteiligten übernommen werden.
Die Debatte
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie interessiert, was die Stadt Starnberg von dieser neuen Gesellschaft hat. Wie ist denn da das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Wie sieht es auch mit Datenschutz?
Herr Beck: Es werden Auftragsverarbeitungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Das sind Ergänzungen zu Betriebsvereinbarungen. Die Vorteile sind z. B. das einfachere Finden von Mitarbeitern, die dann besser spezialisiert sind. Auch der IT-Sicherheitsgedanke, welcher in einigen Gemeinden durchaus bescheiden ist. Mit der Gesellschaft gibt es mehr Skalierungseffekte.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er bewirbt sich noch einmal für den Aufsichtsrat. Er ist seit über 30 Jahren im Bereich IT-Administration und IT-Security aktiv und seit 25 Jahren IT-Administrator inkl. Helpdesk - von damals bei einem “Startup” bis heute bei einer Zweigniederlassung einer Tochterfirma eines Großkonzerns (den Weg, den viele Startups gehen). Sofern die Stadt Starnberg Fachwissen im Aufsichtsrat haben möchte, sieht er sich als geeigneter Kandidat und bewirbt sich für das Amt des Aufsichtratsmitglied der Stadt Starnberg in der ZIO GmbH.
Herr Weidner (SPD): Der Betrieb einer IT stellt große Anfordungen an die Gemeinden. Da sind Bündelungen immer vorteilhaft.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Die Cyber-Angriffe auf Kommunen werden häufiger und können eine Verwaltung lahm legen. Der Schritt zu mehr Personalisierung ist wichtig und richtig.
Herr Jägerhuber (CSU): Er bedankt sich bei Herrn Beck für die Vorbereitungen und die Informationsveranstaltungen, die den Status Quo gut dargelegt haben.
Beschlussvorschlag
1. Der Gründung und der Beteiligung an der „ZIO GmbH“ wird zugestimmt.
2. Dem Gesellschaftsvertrag der „ZIO GmbH“ gemäß Anlage 1 (Stand: 8.2.2023) wird einschließlich ggf. aufgrund von behördlichen, gerichtlichen oder notariellen Anforderungen bzw. Hinweisen oder notwendigen redaktionellen Änderungen zugestimmt.
3. Die Stadt Starnberg leistet zunächst eine Bareinlage in Höhe von EUR 3.900,00 auf das Stammkapital der ZIO GmbH. Dies entspricht der Einlage, die jeder der sieben Gründungsgesellschafter leistet. Im Zusammenhang mit der weiterhin vorgesehenen Einbringung der IT-Infrastruktur wird die Stadt Starnberg – wie die übrigen Gesellschafter – eine weitere Bareinlage in Höhe von EUR 100,00 auf das Stammkapital der „ZIO GmbH“ leisten.
4. Der Ausgliederung der gesamten IT-Infrastruktur auf die „ZIO GmbH“ wird zugestimmt.
5. Die Stadt Starnberg leistet eine Anschubfinanzierung in Höhe von EUR 135.000,00 zusätzlich zur Stammeinlage. Dies entspricht der Anschubfinanzierung, die jeder Gesellschafter leistet.
6. Der Erste Bürgermeister oder der Vertreter im Amt wird ermächtigt und beauftragt, an der Gründung der „ZIO GmbH“ mitzuwirken und den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen sowie alle zweckdienlichen Maßnahmen zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse vorzunehmen und diesbezügliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
7. Der Stadtrat der Stadt Starnberg entsendet Dr. Thorsten Schüler als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der "ZIO GmbH"
angenommen: einstimmig
TOP 13 Personalangelegenheiten; Arbeitsmarktzulage für Ingenieurinnen und Ingenieure
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Da sich die Gewinnung neuer Ingenieurinnen/Ingenieure und Technikerinnen/Techniker immer schwieriger gestaltet und die Bindung der bereits beschäftigten Fachkräfte aufgrund des hart umkämpften Marktes ein akutes Problem darstellt, schlägt die Stadtverwaltung die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage für alle Ingenieurinnen und Ingenieure und Technikerinnen und Techniker des Bauamtes, bis einschließlich der Entgeltgruppe E12, vor. Die Arbeitsmarktzulage sollte 10 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe betragen.
Grundlage für die Gewährung der Arbeitsmarktzulage ist die allgemeine Arbeitsmarktrichtlinie. Soweit es zur Deckung des Personalbedarfes oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist, kann Beschäftigten zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage in Höhe von bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden. Die Zulage kann befristet werden.
Der Sachverhalt wurde bereits bei der Stadtratsklausur vorgestellt. Die Gewährung der Arbeitsmarktzulage verursacht jährliche Mehrkosten von ca. 75.000 €. Der Personalrat wurde ordnungsgemäß beteiligt.
Die Debatte
Herr Pfister (BMS): Was ist mit den Technikern im Wasserwerk und im Bauhof?
Herr Beck: Im Bauhof gibt es keine Techniker und beim Wasserwerk sind die Voraussetzungen nicht gegeben.
Herr Mignoli (BLS): Er ist nach wie vor dagegen. Mit dem Gehalt unterscheiden wir uns nicht von anderen Gemeinden. Er ist für andere Alleinstellungsmerkmale. Durch Geld allein schaffe ich keinen zufriedenen Mitarbeiter.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Herr Mignoli hat ihn überzeugt. Mit dem Lohn kann die Verwaltung nicht konkurrieren. Aber andere Gründe sprechen für eine Anstellung bei der Verwaltung.
Herr Beck: Das Geld spielt schon eine Rolle. Die Privaten bieten auch immer mehr bessere Arbeitsbedingungen an, so dass der Unterschied zur Verwaltung gar nicht mehr so groß ist. Durch weniger Fluktuation kann auch die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeber gesteigert werden.
Frau Pfister (BMS): In der freien Wirtschaft trägt das Risiko die Firma. Die Zulage soll allgemein bewilligt werden?
Herr Beck: Im Bauamt konnten Ingenieurstellen nur mit großen Schwierigkeiten besetzt werden. Die Stelle des Tunnel-Kümmerers war jahrelang unbesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an alle Ingenieurinnen und Ingenieure und an alle Technikerinnen und Techniker des Bauamtes, bis einschließlich der Entgeltgruppe E12, i.H. von 10 v.H. der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe. Die Zulage sollte unbefristet gewährt werden.
angenommen: 16:5
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Kammerl: Die Stadt wurde bei der Förderung von Sportanlagen nicht gefördert.
Frau Pfister (BMS): Gibt es ... (Anm. d. Verf.: Es geht irgendwie um zuschussfähige Bundesgrundstücke in Starnberg.)
Herr Dr. Schüler (UWG): Er bittet um eine schriftliche Antwort, welche nächsten Schritte wann beim Einheimischenmodell “Am Wiesengrund” hinsichtlich des Geschosswohnungsbau vom Bauamt geplant sind.
Frau Fohrmann (CSU): Sie fragt nach dem Stand der Eigenintiaktive zum Pflegen städtischer Pflanzungen in den Ortsteilen.
Frau Kammerl: Da kann losgelegt werden. Die Pflanzen stellt die Stadt.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach dem Stand zu seinem Antrag von 2019 zu den alternativen Standorten für einen Handwerkerhof.
Frau Henniger (FDP): Sie bittet alle nach einem möglichen neuen Standort für den Getränke Eibl zu suchen. Sie fragt nach der geschlossenen Toilette am Bahnhof See (Antwort: Sie ist kaputt uns soll ausgetauscht werden.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt, warum das Foyer wärmer ist als der Sitzungssaal.
(M)ein Fazit:
Beim Thema Schulbus hat der Stadtrat jetzt (noch?) nicht “B” gesagt, nachdem er bei den anderen Schulen “A” bereits gesagt hatte. Das ist nur bedingt konsequent, kann aber aufgrund der anderen Situation des ÖPNV im Stadtgebiet und der allgemeinen finanziellen Situation durchaus nachvollzogen werden.
Ob die Baugenehmigung vom Waldkindergarten auch nicht mehr zu finden wäre, wenn damals schon alles digital abgelegt worden wäre? Das Risiko eines Nicht-Findens ist im digitalen Umfeld meiner Meinung nach zumindest weitaus geringer, wobei auch hier eine “Falschablage” aufgrund von Personalwechsel und nicht bekannter Ablagesortierung passieren kann.
Ich bin gespannt und wünsche es mir, dass die ZIO GmbH den Gemeinden einen finanziellen und fachlichen Vorteil bringen wird. Meinen Beitrag werde ich dazu so gut wie möglich leisten.
Ansonsten verweilen die Debatten bei Sachlichkeit, was sowohl fachlich als auch menschlich nur von Vorteil sein kann.
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Eigentlich ist kein Geld da, aber das Marzlinger Kinderhaus wird trotzdem erweitert
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Marzling: „…Attraktiver fanden die Räte zwei andere Möglichkeiten: entweder der Anbau eines Moduls an die Krippe oder die Schaffung eines Waldkindergartens beziehungsweise einer Naturgruppe. Modul-Aufbau wie auch Naturgruppen-Gründung sind laut Ernst eine sehr rasche Lösung, die sich jedoch in den Kosten für die Gemeinde deutlich unterscheiden. Während die Betreuung im Freien – abgesehen von den…
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Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 27.2.2023
Einladung zur Sitzung des Stadtrats
Montag, 27.02.2023, 18:30 Uhr
Großer Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Haushalt 2023 und Finanzplanung 2024 - 2026
TOP 5 Barrierefreiheit in Starnberg: Perspektive Inklusionsbeirat
TOP 6 Barrierefreiheit in Starnberg: Konzept und Maßnahmen der Barrierefreiheit
TOP 7 Antrag von Stadträtin Anke Henniger (FDP) zur Beantwortung von Bürgerfragen zum B2-Tunnel
TOP 8 57. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen des Waldkindergartens östlich der Hanfelder Straße, Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 243 und 245, Gemarkung Hanfeld, und Fl. Nr. 976, Gemarkung Starnberg
TOP 9 Wiedereinführung Schulbus für Grundschule Starnberg
TOP 10 Kommunale Zusammenarbeit im Bereich Informationstechnologie; Beschluss über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
TOP 11 Personalangelegenheiten; 2023/002 Arbeitsmarktzulage für Ingenieurinnen und Ingenieure
TOP 12 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 13 Sanierung der Schlossberghalle; Gewerk "Elektroarbeiten"
TOP 14 Beauftragung Nachtrag 7 Steck- und Datendosen und zusätzliches Material
TOIP 15 Mitteilung über Nachträge im Zuge der laufenden Digitalisierung an den Grundschulen und der Mittelschule in Starnberg
TOP 16 Grundstücksangelegenheiten; 2022/420 Fl.Nr. 307/2 Starnberg, Fl.Nr. 278/20 Percha, Fl.Nr. 22 Landstetten
TOP 17 Grundstücksangelegenheiten; 2022/424 Fl.Nr. 278/20 Percha
TOP 18 Grundstücksangelegenheiten; Fl.Nr. 22 Landstetten
TOP 19 Verlängerung der Reinigungsverträge für die Unterhaltsreinigung sowie für die Glas- und Rahmenreinigung
TOP 20 Vergabe der Sinkkasten- und Entwässerungsrinnenreinigung im gesamten Gebiet der Stadt Starnberg
TOP 21 Bekanntgaben, Sonstiges
Diese Tagesordnung lohnt sich ja mal. Aber ich bin guter Dinge, dass wir das auch dieses Mal in einer adäquaten Zeit “abarbeiten” werden. Und wer bei TOP 7 in der Sitzung Antworten erwartet, wird sehr wahrscheinlich enttäuscht sein, denn der Antrag zielt nur darauf ab, dass bekannte Antworten auch veröffentlicht werden sollen.
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